Autor Thema: Denic div. ...  (Gelesen 1724 mal)

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Denic div. ...
« am: 23 September, 2009, 15:53 »
Der deutsche Domain-Registrar Denic hat seine whois-Dienste durch eine vorgeschaltete Captcha-Abfrage gegen automatische Abfragen durch Skripte gesichert. Nun muss der Benutzer, der Informationen zu einer .de-Domain abfragen möchte, in einem Fenster grafisch dargestellte, zufällig ausgewählte Buchstabenkombinationen eingeben.


Die Kommandozeilen-Version der whois-Abfrage bleibt zwar erhalten, ist ab sofort jedoch auf die Domain-Informationen beschränkt, die für Fehlerbehebungen bei technischen Problemstellungen benötigt werden, beispielsweise Nameserver und technische Kontaktdaten. Domain-Inhaber-Daten können nur noch über den neuen Captcha-gesicherten Zugang des webbasierten whois abgefragt werden.

Quelle : www.heise.de

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Denic div. ...
« Antwort #1 am: 24 Oktober, 2009, 13:06 »
Die DeNIC eG hat am heutigen Freitag um neun Uhr mit der Registrierung von ein- und zwei-Buchstaben-Domains und reinen Zifferndomains begonnen. In den ersten anderthalb Stunden wurden rund 10.000 der nun erlaubten Domains, zu denen auch KFZ-Kennzeichen und Top-Level-Domain-Bezeichnungen gehören, registriert. Technisch gesehen sei der Start reibungslos verlaufen, sagte DeNIC-Sprecher Michael Schleicher auf Anfrage von heise online. Einzelne DeNIC-Registrare meldeten dagegen, dass sie nicht die vier versprochenen Registriertickets pro Minute "durchbekommen" hätten.

Eine erste detailliertere Auswertung aus technischer Sicht werde es im Laufe des Tages geben, versprach Schleicher. Einige der rund 270 DeNIC-Mitglieder hätten sich nicht an den von der DeNIC-Technik angebotenen Vorabtests beteiligt und wohl auch erst in der ersten Minute nach dem Startschuss um 9.00 Uhr ihre ersten Anfragen eingeliefert. Möglicherweise sei dadurch der Eindruck von Verzögerung entstanden.

Mindestens zwei Domainkunden warteten den großen Ansturm auf die Domains nicht ab: Unmittelbar vor dem Start erreichten die DeNIC eG einstweilige Verfügungen, die sie zwangen die Domains e.de, f.de, g.de, x.de, y.de, z.de sowie br.de, dw.de, hr.de und sr.de aus dem Registrierpool herauszunehmen. Während die letzten vier auf Sender der ARD, also den Bayerischen Rundfunk sowie die Kollegen aus Hessen und dem Saarland, und auf die Deutschen Welle hindeuten, machte für die sechs Ein-Buchstaben-Domains offenbar ein Markeninhaber seinen Anspruch geltend. Ebenfalls fest vergeben waren vorab nach entsprechenden Urteilen bereits vw.de und o2.de.

Schleicher bestätigte, dass es die einstweiligen Verfügungen und zusätzlich eine Infragestellung des gesamten Verfahrens gegeben habe. Laut Informationen von heise online wurde mit Blick auf das spezielle Vergabeverfahren das Kartellamt eingeschaltet, da das Online-Registriersystem lediglich den 274 DeNIC-Genossenschaftsmitgliedern offen stand. Schleicher verwies demgegenüber auf alternative Kanäle für die Registrierung. Tatsächlich habe die DeNIC eG ab neun Uhr auch Faxe und E-Mails von jedermann in Empfang genommen und diese Registrierwünsche im Haus eingestellt.

"Wir hatten davor gewarnt, dass diese Variante langsamer ist als das Online-Verfahren und die entsprechenden Kunden damit einen Nachteil haben, möglich war es aber", sagte Schleicher.  Einige Kunden hätten es sich übrigens auch nicht nehmen lassen, ihre Domainanträge direkt im DeNIC-Büro in Frankfurt vorbei zu bringen.

Welche juristischen Nachspiele das Hau-Ruck-Verfahren haben wird, müssen die kommenden Wochen zeigen. Für die satirische Aufarbeitung sorgte bereits Winfried Haug, der auf der öffentlichen DeNIC-Mailingliste ein bissiges Theaterstück mit dem Titel "Das CENID und die neuen Domains" veröffentlichte. Auch die Vergabe von Adressen wie kz.de und ss.de (beide sind bereits registriert) dürfte zumindest noch für öffentliche Aufregung sorgen.

Quelle : www.heise.de
« Letzte Änderung: 26 Oktober, 2010, 22:58 von SiLæncer »

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De-Kurzdomains sehr ungleich verteilt
« Antwort #2 am: 24 Oktober, 2009, 13:37 »
Knapp 28 Prozent der besonders interessanten ein- und zwei-Buchstaben-Domains unter .de gingen beim gestrigen DeNIC-Start der "kleinen Domains" an einen einzigen Anbieter, die Tec-Media-Service. Insgesamt 193 mal steht die Agentur im Whois für die bereits nach weniger als einer halben Stunde vergebenen Domains. Auf Platz zwei folgte, mit großem Abstand, aber immerhin noch 48 Kurzdomains, realtime.at. 19 der ganz kurzen Domains realisierte Key-Systems. Die meisten DeNIC-Mitglieder blickten nach dem ersten Ansturm etwas verdattert auf die Bilanz. Viele hatten allenfalls einzelne Kurzdomains ergattern können und fingen an zu rechnen, ob das mit rechten Dingen zugegangen sein kann.

"Mathematisch" sei klar, was passiert sei, sagte DeNIC-Chefin Sabine Dolderer. Offenbar hatten sich zahlreiche DeNIC-Mitglieder an einem Pool von Tec-Media-Service-Partner Bionic beteiligt. Christoph Grüneberg, Direktor von Bionic Reservation Service Ltd., reagierte auf die Anfrage von heise online an die Tec-Media-Service mit einer kurzen Erklärung. "Unsere Firma hat mit einem Technik-Partner eine Infrastruktur zur Teilnahme am Vergabeverfahren zur Verfügung gestellt. Zahlreiche DeNIC-Mitglieder haben sich entschlossen, diese technische Dienstleistung in Anspruch zu nehmen", ließ Grüneberg wissen.

Auf diese Weise habe über den von Bionic beauftragten Technik-Dienstleister Hexonet tatsächlich mehr als vier Domains je Minute reserviert werden können. "Die Regel von maximal vier Domains pro Minute galt selbstverständlich für jedes einzelne unserer DeNIC-Mitglieder", sagte Grüneberg. Zur Frage, wie viele Domains für wie viele Kunden registriert wurden, mochte Grüneberg vorerst keine Aussage machen.

Ebenfalls bedeckt hielt sich Grüneberg, was die Zahl der Denic-Mitglieder anbelangt, die ihren Zugang dem Pool überlassen hatten. Beobachter kalkulierten aber damit, dass es bis zu 50 sein könnten. Für viele DeNIC-Registrare war offenbar eine Poollösung attraktiv, weil es ihnen den Programmieraufwand ersparte, der innerhalb von wenigen Tagen zu erbringen war. Was für die einzelnen Registrare dabei heraus sprang, ist nicht klar, in der Szene wird allerdings von Angeboten über bis zu 10.000 Euro für die Überlassung des Registrierzugangs gesprochen.

Beim Domain-Auktionshaus Sedo hatte man ebenfalls um Partner geworben, aber auf eine so hohe Zahl habe es Sedo bei weitem nicht gebracht, sagte eine Sprecherin. Zwischen 10 bis 20 Prozent der 3000 Domains, für die man vorab Höchstgebote erhalten habe, habe man mit den Partnern realisieren können. Darunter dürften allerdings auch längere Buchstaben- und Zahlendomains sein. Im zweiten Schritt will man jetzt versuchen, für die leer ausgegangen Bieter doch noch zum Zug zu kommen.

Für die kommenden Tage wird nun noch mit manchem Hin und Her bei den kurzen Domains rechnen. Ohnehin müssen korrekte und laut Registrierbedingungen zulässige Whois-Einträge an manchen Stellen nachgetragen werden. Dann wird vielleicht manch ein Deal noch klarer. DeNIC-Chefin Dolderer betont, man habe sich bemüht, ein faires und transparentes Angebot zu machen und das auch technisch durchzusetzen. "Wir haben aber wenig Einfluss darauf, was die Leute dann hinter den Kulissen machen", sagt sie mit Blick auf die ungleiche Verteilung. Die Poollösungen als solche seien nicht illegal.

Eine technische Überprüfung  bekam mindestens ein Provider zugesichert, der wegen eines Problems im Registriersystem anfangs keine Registrierwünsche einliefern konnte. Mögliche rechtliche Schwierigkeiten wegen der ebenfalls vergebenen Adressen wie kz.de oder ss.de seien wohl davon abhängig, welche Inhalte über die Seiten angeboten werden, schätzt Dolderer. Würden rechtsradikale Inhalte angeboten, dann wären diese Adressen rasch wieder gelöscht, schätzt Dolderer.

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.de-Kurzdomains in die USA abgezogen
« Antwort #3 am: 28 Oktober, 2009, 18:50 »
Eine Reihe von Merkwürdigkeiten bei der Registrierung der ein- und zweistelligen Domains und der reinen Zahlendomains in der vergangenen Woche sorgt unter der DeNIC-Mitgliedschaft weiter für Diskussionen.

Die Registrierungen für die vom Dienstleister Bionic/Tec-Media-Service/Hexonet registrierten 193 Kurzdomains wurden inzwischen in die USA abgezogen, und zwar nach 625 Keene Road, Clearwater, Florida. Die rund 200 Domaininhaber, allesamt frisch eingetragene Briefkastenfirmen mit klangvollen Namen wie BJ Oral Diseases Incorporated bis zu QI Quadruple Investments International Incorporated, dürften wohl bald ihr einziges Asset, die zugehörige bj- oder qi-Domain, wieder auf den Markt bringen. Manche der von Michael Koenig angemeldeten Firmen waren selbst den liberalen Anmeldebehörden in Florida nicht geheuer: die Anmeldung beispielsweise für ZL Zebra Luggage Inc trägt den Vermerk "Antrag zurückgewiesen".

Diese und andere Eskapaden bei der Registrierung der ein- und zweistelligen Kurz-Domains und der reinen Zahlendomains in der vergangenen Woche sorgen unter der DeNIC-Mitgliedschaft weiter für Diskussionen. Gegen die Registrierungen vorgehen können aber wohl nur Unternehmen oder Personen mit namensrechtlichen Ansprüchen, schätzt der Domainrechtsexperte Torsten Bettinger; erfolgversprechend werde es, wenn der Domaininhaber keine eigenen Namensrechte geltend machen kann.

Bettinger ist allerdings auch überzeugt, dass der mit den US-Firmenanmeldungen aufgespannte Schutzschirm löchrig ist. "Ein Unternehmen, das ein zweistelliges Unternehmensschlagwort verwendet, kann auf Verletzung seines Namensrechtes klagen und die Löschung erwirken. Die kurzfristige Anmeldung einer Firma mit dem Ziel, sich möglicher namensrechtlicher Ansprüche zu erwehren, nutzt den Domaininhabern  nichts", betont Bettinger. Insbesondere, wenn die Firmen die Namen nicht im normalen Geschäftsverkehr nutzten, werde sich ein Richter kaum täuschen lassen. Zugute könnte den Namenshamstern allerdings kommen, dass es in vielen Fällen keine namensrechtlichen Ansprüche geben dürfte und Markenrechte nach Auskunft von Bettinger allein durch die Registrierung einer Domain noch nicht verletzt sind.

Wie schwunghaft der Handel mit den gehorteten Domains sich entwickelt, darüber lässt sich vorerst nur spekulieren. "Knapp 3500 der neuen Domains stehen bei Sedo zum Verkauf, über 3000 sind zusätzlich eingetragen, stehen aber nicht zum Verkauf", sagt Sedo-Sprecherin Semra Körner. "Wir befinden uns gerade in Stufe 2 des Prozesses, das bedeutet, dass unsere Broker im Auftrag der Bieter aktiv Verhandlungen führen." Nach Schätzungen des Domain-Händlers Sedo könnten mit den Domains mindestens 10 Millionen Euro umgesetzt werden. Einen ähnlichen Hype habe es bereits bei der Einführung von Umlaut-Domains gegeben.

Ob es am Ende eine kartellrechtliche Handhabe gegen einzelne Domaininhaber gebe, bedürfe einer genauen Prüfung, sagt Jurist Bettinger. Wenn nachweisbar sei, dass das Verfahren dazu geführt habe, dass sich vor allem DeNIC-Mitglieder oder Domainspekulanten durch das Verfahren bereichert hätten und der "normale Nutzer" von vornherein chancenlos gewesen sei, sei das zu überlegen.

Handfeste vertragliche Streitereien handelte sich beim Vergabeverfahren übrigens Key-Systems ein. Der Key-Systems-Kunde Netzwelt beschuldigt den Registrar, die Domain tv.de an einen Dritten weiter vergeben zu haben, obwohl man eine mündliche Zusage dazu hatte, dass Netzwelt an Platz eins beim Registrierwunsch für die Domain gestanden habe. Für eine erfolgreiche Registrierung sollten 20.000 Euro fließen. Key-Systems teilte inzwischen mit, man sei strikt nach dem Prinzip "first come, first served" vorgegangen und habe die zuerst eingegangene Vorbestellung auch zuerst an das DeNIC übermittelt. Der Kunde habe offenbar nicht verstanden, dass es mehrere Anwärter auf tv.de gegeben hätte.

Eingetragen für die tv.de und weitere Kurzdomains ist inzwischen Holger Kokert, mit Wohnsitz in Spanien. Kokert ist in der Familie von Key-Systems-Geschäftsführer Alexander Siffrin offenbar gut bekannt, dessen Schwester dankte ihm in ihrer Doktorarbeit überschwenglich für die Unterstützung. Viel Glück für Holger Kokert – oder ein geschickter Schachzug des Unternehmens? Bei einer Klage müssten das die Gerichte entscheiden.

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Denic vergibt ss.de und kz.de
« Antwort #4 am: 31 Oktober, 2009, 21:26 »
Die Denic hat die neuen zweistelligen Domains ss.de und kz.de vergeben. Allerdings habe man darauf geachtet, dass keine verfassungswidrigen Inhalte auf den Seiten landen.

Im Zuge der neuen zweistelligen .de-Domains hat sich die Denic nun dazu entschlossen, die Domains ss.de und kz.de zu vergeben. Bei ihrer Entscheidung allerdings haben sie mitberücksichtigt, dass keine rechtsradialen Inhalte auf diesen Domains landen sollen. So soll gewährleistet blieben, dass die Top-Level-Domains keine Verstöße gegen geltendes Recht darstellen.

Denn, so Denic-Vorstand Sabine Dolderer, es sind ja nicht die Buchstabenkombinationen an sich, sondern nur die Verwendung in Verbindung mit verfassungswidrigen Zeichen verboten. "Wir haben uns für eine Freigabe entschieden, da die Begriffe als solches nicht rechtswidrig sind, sondern in Kombination mit entsprechenden Inhalten durchaus der Aufklärung dienen können." Die Domains gingen an einen Anbieter von Ferienreisen sowie ein Shopping-Angebot. Zum gegewärtigen Zeitpunkt werden die Webangebote gerade eingerichtet und daher noch nicht abrufbar. Die Unternehmen, die im Besitz der jeweiligen Domains sind, weisen rechtsextreme Absichten von sich.

Erst kürzlich hat die Vergabe der der Domain ju.de für einiges Aufsehen gesorgt. Diese ging übrigens an die Junge Union in Bayern.

Quelle : www.gulli.com

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DeNIC ändert Whois-Abfragen
« Antwort #5 am: 03 Juni, 2010, 11:34 »
Die DeNIC eG hat einige Änderungen für öffentliche, Kommandozeilen-basierte Whois-Abfragen angekündigt. Über das Whois lassen sich Informationen zum Status von de-Domains abfragen. Ab 29. Juni wird der dafür genutzte Server umgestellt. Anfragen auf diesen Server werden mit einem strikten Limit versehen. Damit sollen Massenabfragen verhindert werden, die unter anderem von professionellen Domainern gestartet werden. Getestet werden kann die neue Whois-Variante ab sofort. Ziel der Umstellungen ist, mehr Benutzerfreundlichkeit zu erreichen, sagte die Sprecherin der DeNIC eG auf Anfrage von heise online.

Sobald der Maximalwert der Whois-Anfragen überschritten werde, erhält der Nutzer laut DeNIC eine Fehlermeldung. Danach muss er eine Zeit abwarten, bevor er neue Anfragen startet. Wer nicht wartet, bekommt noch eine Auszeit aufgebrummt. Die DeNIC behält sich "das Recht vor, sowohl die Anzahl der Zugriffe als auch die Dauer des Zeitinvertalls lastabhängig zu variieren". Ein erster Versuch ergab einen Stop nach fünf unmittelbar aufeinander folgenden Anfragen.

Die anderen Veränderungen für das öffentliche Whois, über das aus Datenschutzgründen keine Informationen über den Admin-C und den Domain-Inhaber ausgegeben werden, sind auf den DeNIC-Webseiten dokumentiert. Unter anderem können Parameterwerte eingegeben werden, die Abfragesyntax wird einer Plausibilitätsprüfung unterzogen und Fehlermeldungen dafür ausgegeben, wenn die Abfrage nicht klar spezifiziert war.

Das Web-Whois, über das Inhaberdaten und Admin-C-Daten erhältlich sind, sobald ein Captcha gelöst wurde, und auch der Kommandozeilen-basierte Whois-Dienst für die Mitglieder (member whois) bleibt von den Veränderungen unberührt. Auch für die Whois-Alternative IRIS gebe es keine Veränderungen, sagte die Sprecherin der DeNIC eG. IRIS leidet laut Fachleuten allerdings aktuell auch noch darunter, dass das dafür verwandte Java noch Probleme hat, wenn neben Ipv4 auch IPv6 zum Einsatz kommt.

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Denic: Ab Mitte November 'ß' in Domains
« Antwort #6 am: 26 Oktober, 2010, 22:58 »
Die DeNIC eG will ab dem 16. November 2010 den Kleinbuchstaben "ß" als Zeichen innerhalb von .de-Domains zulassen. Das teilt die zentrale Registrierungsstelle für .de-Domains mit. Seit 16 Uhr heute, dem 26. Oktober, können zunächst nur Inhaber einer Domain mit dem Bestandteil "ss" zusätzlich die dazugehörige "ß"-Domain registrieren. Nach Ende der Sunrise-Periode am 16. November 2010 um 10:00 Uhr (MEZ) sollen auch alle anderen Interessenten bei einem Provider eine Domain nach dem Prioritätsprinzip registrieren können.

Die DeNIC begründet das zweistufige Verfahren mit der fehlenden Rückwärtskompatibilität des neuen IDN-Standards mit dem vorherigen Standard. Dadurch sei keine eindeutige Adressierung von Domains mit den Zeichen(ketten) "ss" oder "ß" möglich.

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BGH: Missbräuchliche Domainnamen müssen gelöscht werden
« Antwort #7 am: 27 Oktober, 2011, 20:15 »
Die Vergabestelle für Internetadressen DeNIC muss eindeutig missbräuchliche Domainnamen löschen. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem am Donnerstag verkündeten Urteil. Wenn die DeNIC auf eine Rechtsverletzung hingewiesen werde, müsse sie die Adresse löschen, "wenn die Rechtsverletzung offenkundig und für sie ohne weiteres feststellbar ist", so der BGH (Az. I ZR 131/10).

Mehrere Unternehmen mit Sitz in Panama hatten sich Namen bayerischer Regierungsbezirke mit dem Zusatz "regierung" gesichert – also zum Beispiel "regierung-oberfranken.de". Der Freistaat Bayern hatte daraufhin bei der DeNIC die Löschung der Adressen verlangt, diese folgte der Aufforderung. Der Freistaat nutzt selbst Adressen wie "regierung.oberfranken.bayern.de" und inzwischen auch die ursprünglich von Panama aus registrierten.

Der 1. Zivilsenat des BGH gab dem Freistaat recht: Auch ein Sachbearbeiter der DeNIC, der über keine namensrechtlichen Kenntnisse verfügt, könne "ohne weiteres erkennen, dass diese als Domainnamen registrierten Bezeichnungen allein einer staatlichen Stelle und nicht einem in Panama ansässigen privaten Unternehmen zustehen". Der BGH bestätigte damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom Juni 2010. Das OLG bezog sich wie nun der BGH auf die sogenannte ambiente.de-Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2001.

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