Autor Thema: Der Fall Pirate Bay...  (Gelesen 14317 mal)

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The Pirate Bay: Oberstes Gericht verhandelt Berufung
« Antwort #60 am: 09 Dezember, 2009, 21:32 »
Seit der Verurteilung der vier Betreiber von The Pirate Bay war es mehr oder minder still um das Verfahren geworden. Der Grund waren Unstimmigkeiten bei den Richtern, die für die Berufungsverhandlung verantwortlich sein sollten.

Während sich prozesstechnisch nichts vorwärts bewegte, entbrannte eine Diskussion über eine "Bindung zur Contentindustrie" bei den betreffenden Richtern. Es schien, als sei jeder in irgendeiner Form befangen - das zumindest behauptete der Anwalt Per E. Samuelsson, welcher einen der vier Verurteilten vertritt. Die Berufungsrichterin Ulrika Ihrfelt gehört zum schwedischen Urheberrechtsverband (SFU). Die zweite Richterin Christina Boutz ist Mitglied in der Schwedischen Vereinigung zum Schutze geistigen Eigentums (SFIR).

Dies sind nun einmal unbestreitbare Tatsachen. Bereits in erster Instanz sah man eine Befangenheit des Richters Tomas Norström. Die Verteidigung zielte bisher darauf ab, dass ursprüngliche Verfahren aus erster Instanz wegen Befangenheit verwerfen zu können. Somit hätte alles noch mal "von vorne" begonnen. Eine Berufung wäre somit nicht notwendig geworden.

Der Befangenheitsantrag wird jedoch gerade an das Gericht gestellt, dem Befangenheit vorgeworfen wird. Wenig überraschend also die Entscheidung der Berufungsinstanz, dass man nicht befangen sei. Wie nicht anders zu erwarten war, trug Samuelsson seinen Antrag eine Instanz höher. Die oberste Gerichtsbarkeit solle entscheiden, ob die Berufungsverhandlung an dem kritisierten Gerichtsstandort stattfinden darf.

Der Widerspruch von Samuelsson wurde heute beantwortet. Das Oberste Gericht hat erklärt, dass die Frage der Befangenheit der beiden Berufungsrichterinnen verhandelt wird. Bezüglich der vermuteten Befangenheit von Richter Tomas Norström könne man jedoch keine Entscheidung treffen. Für Außenstehende mag dies merkwürdig wirken. Tatsächlich handelt es sich hier jedoch um ein Prozedere der schwedischen Justiz.

Die eigentliche Berufungsverhandlung zur Verurteilung wird im kommenden Jahr stattfinden. Bis dahin wird man sich auch mit der vielleicht vorhandenen Befangenheit der beiden Richterinnen auseinandergesetzt haben.

Quelle : www.gulli.com

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OpenBitTorrent: Torrents sind wie Pornographie
« Antwort #61 am: 07 Januar, 2010, 17:08 »
Vor etwa einem Monat hatten sich einige Filmstudios aus Hollywood an das Stockholmer Bezirksgericht gewandt. Man solle den Hoster des OpenBitTorrent-Trackers dazu verurteilen, die Seite abzuschalten. Schließlich sei es nur ein Ableger von The Pirate Bay.

Das Gericht prüfte die Forderungen, welche von Monique Wadsted vorgebracht wurden. Diese ist als Anwältin für die Filmindustrie tätig, und trat auch im Prozess gegen The Pirate Bay (TPB) auf den Plan. Man hielt fest, dass OpenBitTorrent nahezu alle Torrents von The Pirate Bay abarbeiten würde. Folglich würden die Urheberrechtsverletzungen dort fortgeführt. Eine zügige Abschaltung sei deshalb unabdingbar. Konkret sollte der Hoster "Portlane" die Seite zeitnah abschalten.

Das Gericht gab dem Antrag jedoch nicht statt. Man hielt zwar fest, dass Urheberrechtsverletzungen durchaus möglich seien. Alleine dadurch ließe sich aber keine Begründung konstruieren, mit der eine Abschaltung rechtmäßig haltbar wäre. Der Hoster müsse viel mehr tun, als nur seinem Geschäftszweck - dem Hosting - nachgehen, um zu so einer Handlung verurteilt zu werden. Verständlicherweise zeigten sich die Kläger wenig begeistert über diese Entscheidung.

Aus diesem Grunde hat man nun Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt. Die nächsthöhere Instanz soll das Gerichtsurteil prüfen und notfalls revidieren. Damit ein anderes Urteil wahrscheinlich wird, hat die Klägerseite in der Trickkiste gekramt. Der bereits im ersten Verfahren angewandte Vorwurf, Portlane würde nicht genug tun, um Urheberrechtsverletzungen über OpenBitTorrent zu unterbinden, wurde um ein interessantes Detail erweitert.

Man versucht einen etwas anzüglichen Vergleich, der dem Berufungsgericht verdeutlichen soll, wie prekär die Lage inzwischen sei. Portlane wird dabei mit einem Grundstücksbesitzer verglichen, welcher wissentlich Prostitution auf seinem Gelände duldet. Obwohl er davon Kenntnis hat, unternimmt er jedoch nichts dagegen. Die "rechtswidrigen Handlungen" würden also geduldet. Ein interessanter Vergleich, der wohl primär auf eines abzielt. Es geht primär darum, die schwer verständliche Urheberrechtsverletzung von digitalen und somit immateriellen Gütern auf eine andere Tat zu übertragen. Eine Tat, die auch für einen Richter wesentlich plakativer und verständlicher ist. Und dies unabhängig von der Tatsache, ob der Vergleich korrekt ist oder hinkt. Man darf also gespannt abwarten, ob am Ende der Griff in die Trickkiste zum gewünschten Erfolg führen wird.

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Pirate Bay: Major-Labels üben wieder Druck aus
« Antwort #62 am: 14 Januar, 2010, 09:28 »
Die Major-Labels erhöhen erneut den Druck gegen The Pirate Bay. Die ehemaligen Betreiber sollen endlich eine Geldstrafe entrichten.

Die vier großen Majorlabels üben Druck auf das schwedische Gericht aus. Dieses soll endlich eine Geldstrafe gegenüber den beiden ehemaligen Betreibern von "The Pirate Bay" geltend machen. Der Grund seien Verstöße gegen Auflagen nach dem Urteil gegen The Pirate Bay vom Oktober 2009. Denn aufgrund des Urteils von Oktober 2009 ist es dem Torrent-Tracker untersagt, urheberrechtlich geschützte Werke zu verbreiten. Die beschuldigten Gottfrid Svartholm und Fredrik Neij hätten das Torrent-Tracker System nach dem Urteil vom Oktober 2009, wie gefordert, von der Seite entfernt. Momentan wird der Tracker von dem Unternehmen Reservella betrieben. Daher stünde die Frage im Raum, warum sich die Vertreter der Industrie da so sicher sind, dass nach wie vor die ehemaligen Betreiber verantwortlich wären für die Seite "The Pirate Bay". Schließlich wurde schon eine einjährige Haftstrafe gegen sie verhängt.

Die geforderte Strafe entspricht der Summe von 500.000 Kronen - umgerechnet etwa 49.000 Euro - pro Person. Also insgesamt fast 100.000 Euro.  Auch sind sich mit ihrem Ansinnen die Major-Labels sicher, dass Gottfrid Svartholm und Fredrik Neij nach wie vor im operativen Geschäft von The Pirate Bay tätig sind. Sie selbst aber sagen, dass sie sich im Ausland aufhalten und eine Anfechtung ihrer Haftstrafe vorbereiten. Fredrik Neij sagte wohl auch öffentlich, dass er aufgrund von vielen vorhergehenden Prozessen bereits Schulden von über 4.8 Millionen Euro hätte, die er ohnehin nicht bezahlen kann. "Da machen ein paar Millionen mehr oder weniger auch keinen Eindruck mehr auf mich."

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Italien: Zensur von The Pirate Bay bestätigt
« Antwort #63 am: 08 Februar, 2010, 13:17 »
Das Amtsgericht von Bergamo hat jüngst die Sperren von The Pirate Bay bestätigt. Alle italienischen Internet-Anbieter werden angehalten, ihren Kunden den Zugang unmöglich zu machen. Man folgt damit der Entscheidung des obersten Gerichts für Zivil- und Strafsachen.

Das Urteil im norditalienischen Bergamo kommt dem des Corte Suprema di Cassazione sehr nah. Das oberste Gericht für Zivil- und Strafsachen in Italien hatte im Januar entschieden, dass Webseiten wie The Pirate Bay (TPB) ihren Besuchern zu Urheberrechtsverletzungen verhelfen würden. Man sieht TPB lediglich als eine Suchmaschine und ein Inhaltsverzeichnis für Torrent-Dateien an. Darüber würde man indirekt zu illegalen Inhalten gelangen, so die Aussage der Richter. Mit herkömmlichen Suchmaschinenanbietern hätte TPB nichts gemeinsam. Im Januar sah man dies als die einzig effektive Maßnahme an, um die italienische Internetpiraterie einzudämmen. Nachdem man in Bergamo bereits im Oktober 2009 das Berufungsverfahren verlor, ging diese Entscheidung ebenfalls zu Ungunsten der schwedischen Betreiber aus.

Erste Gerichtsverfahren zum Aufstellen der Stoppschilder im Internet begannen bereits im Sommer vor zwei Jahren. Die Verteidiger von TPB, Giovanni Battista Gallus, Giuseppe Campanelli und Francesco Micozzi, äußerten sich gegenüber dem P2P-Blog TorrentFreak dahingehend, dass die Richter es als unnötig ansehen würden, den Fall der nächsthöheren Instanz zu übergeben. Noch sei man sich unsicher, ob man juristisch gegen die Entscheidung vorgehen will. Auch sei noch unklar, wann die Provider beginnen würden, ihre Filter wieder in Aktion zu setzen. Das dürfte aber bald sein, so Rechtsanwalt Franco Micozzi.

Nüchtern betrachtet stehen die Zeichen eher gegen ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Bis zu einer Eröffnung des Verfahrens würde viel Zeit vergehen. Und wer weiß schon, wie lange es The Pirate Bay überhaupt noch in der jetzigen Form geben wird? Dazu kommt: Die angekündigten Sperren dürften sogar von halbwegs informierten Surfern leicht zu umgehen sein. Von einem Besuch der Webseite wird die italienische Justiz nur absolute Einsteiger abhalten können. Es stehen zudem mehr als genügend Alternativen zur Verfügung, auf die die Filesharer ausweichen könnten.

Quelle : www.gulli.com



Zitat
Dazu kommt: Die angekündigten Sperren dürften sogar von halbwegs informierten Surfern leicht zu umgehen sein.

Eben ...nen Proxy gegriffen und schon gehts ...

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Telenor vs. IFPI: Keine Sperre für The Pirate Bay
« Antwort #64 am: 11 Februar, 2010, 13:27 »
Die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) musste in Norwegen einen erneuten Rückschlag hinnehmen. Das Amtsgericht hat den Berufungsantrag abgelehnt.

Im November 2009 nahm die Klage gegen den norwegischen Provider Telenor ihren Lauf. Geklagt hatte die IFPI, nachdem der Internet Service Provider einer vorhergehenden Aufforderung nicht nachgekommen war. Man hatte verlangt, dass dieser für all seine Kunden den Zugriff auf The Pirate Bay blockiert. Die juristische Maschinerie der IFPI konnte jedoch keinen vollständigen Sieg erringen.

Das Gericht teilte zwar die Ansicht, dass man als Anbieter einer Infrastruktur eine gewisse Mitschuld trägt. Die Forderungen der IFPI würden sich jedoch nicht gezielt gegen einzelne Urheberrechtsverletzer richten. Stattdessen wären alle Kunden betroffen. Dies könne nicht akzeptiert werden. Das Gericht entschied zugunsten des beklagten Providers. Damit sollte das Verfahren jedoch nicht enden, da die IFPI in Berufung ging.

Das norwegische Berufungsgericht "Borgarting lagmannsrett" hat der IFPI nun erneut eine Ohrfeige erteilt. Der Berufungsantrag wurde komplett abgelehnt. Es wird auch vorerst keine neue Verhandlung geben. Die Begründung für die Ablehnung ist simpel formuliert. Es gibt schlichtweg kein Gesetz in Norwegen, auf dem ein Anspruch auf diese Forderungen basieren könnte. Bereits im November 2009 erklärte Cato Power, von der Verwertungsgesellschaft TONO, dass Norwegen die EU-Urheberrechtsdirektive von 2005 nicht richtig umgesetzt hätte. Auf Basis dieser wäre eventuell ein Handeln möglich gewesen.

Nachdem die Berufung abgelehnt wurde, erklärte Power in einem Statement: "Das Berufungsgericht bestätigt, was wir bereits zuvor vorhergesagt hatten. Die Lizenzgeber aus Norwegen haben recht, diesen Bereich anzukreiden."

Marte Thorsby von der IFPI zeigte sich ebenfalls enttäuscht über die negative Entscheidung. Es bestünde Klärungsbedarf. "Das Berufungsgericht formuliert in seiner Entscheidung, dass die Grenzen für eine Mitverantwortlichkeit unklar sind und das Kultusministerium diese klarstellen muss, sobald das Urheberrecht überarbeitet wird. Anders formuliert: Unter den gegenwärtigen Gesetzen bewegen wir uns im "Niemandsland" und das bedeutet, dass es den Leuten freigestellt ist, illegale Aktivitäten über die Netzwerke norwegischer ISPs durchzuführen."

Bis auf weiteres hat man sich zur Beratung zurückgezogen. Man will alle Optionen erörtern, ehe man eine Entscheidung trifft. In Anbetracht der Situation ist zu erwarten, dass man sich an den Obersten Gerichtshof wendet.

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"Flattr": Pirate Bay-Gründer startet Payment-Dienst
« Antwort #65 am: 11 Februar, 2010, 17:07 »
Peter Sunde, Mitbegründer des Torrent-Trackers The Pirate Bay, hat einen neuen Payment-Dienst gestartet, mit dem Inhalte-Anbieter möglichst leicht für ihr Angebot bezahlt werden können.

Der Service trägt den Namen Flattr und steht vorerst als Beta zur Verfügung. Er soll nicht dazu dienen, bei herkömmlichen Anbietern Musik oder Filme zu kaufen, sondern eher den auf vielen frei verfügbaren Webseiten zu findenden Spenden-Button durch ein möglichst simples Zahlungsmodell ersetzen.

Somit wird der Service vor allem Bloggern, Podcastern, Fotografen und vielen anderen Einzelanbietern helfen, Gelder aus ihrer Arbeit zu generieren. Wie viel man letztlich erhält, hängt davon ab, ob man eine größere Zahl von Nutzern gewinnen kann, den Anbieter zu unterstützen.

Und so funktioniert es: Jeder Anwender, der sich bei Flattr registriert, kann einen beliebigen Betrag wählen, den er jeden Monat für Inhalte ausgeben will. Dieser wird an den Dienst überwiesen. Anschließend kann er auf jeder Webseite, in die ein Flattr-Button integriert ist, entscheiden, ob der Inhalt ihm es Wert ist, dem Anbieter einen Teil seines Monatsbudgets zukommen zu lassen.

Einen Monat lang werden alle Klicks gezählt. Dann wird der vom Nutzer überwiesene Betrag gleichmäßig auf alle Inhalte-Anbieter aufgeteilt. So erhalten die Seitenbetreiber zwar von jedem User nur einen kleinen Betrag, wenn sich aber viele Anwender an dem Dienst beteiligen, kann wiederum eine größere Summe zusammenkommen.

Quelle : http://winfuture.de

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The Pirate Bay: Berufungsprozess nach Parlamentswahlen
« Antwort #66 am: 12 März, 2010, 14:42 »
Der Termin für die Berufungsverhandlung gegen die vier Betreiber von The Pirate Bay wurde nun festgelegt. Am 28. September soll es soweit sein. Kritiker sehen diesen Zeitpunkt als politisch motiviert an. Kurz zuvor finden nämlich die Parlamentswahlen in Schweden statt.

Die schwedische Justiz hat sich lange Zeit gelassen, ehe sie einen Termin für die Berufungsverhandlung gegen The Pirate Bay festgelegt haben. Im vergangenen Jahr wurden die vier Betreiber des beliebten BitTorrent-Portals zu einer enormen Geld- sowie Haftstrafe verurteilt. Die Angeklagten akzeptierten das Urteil jedoch aufgrund diverser Ungereimtheiten nicht. In der Berufungsverhandlung soll sich für sie nun alles zum Guten wenden.

Interessant ist dabei der Zeitpunkt, an dem diese stattfinden soll. Man hat den 28. September 2010 gewählt. Neun Verhandlungstage wurden insgesamt angesetzt. Ein wirkliches Ende ist folglich zum 15. Oktober zu erwarten. Während die Beklagten also noch ein halbes Jahr warten müssen, können sie das Datum kritisch hinterfragen. Dieses scheint nämlich nicht willkürlich gewählt worden zu sein, wie Peter Sunde erklärte.

Denn interessanterweise findet das Verfahren fast exakt eine Woche nach den schwedischen Parlamentswahlen statt. Diese werden am 19. September durchgeführt. Peter Sunde kommentierte den Berufungstermin wie folgt: "Wer hat behauptet, dass dieser Prozess nicht politisch motiviert ist?" Aufgrund der langen Zeitspanne bis zur Verhandlung hat die Verteidigung genug Möglichkeiten, weitere Anträge einzureichen. Wie Sunde erklärte, sei man für eine Berufungsverhandlung nur vor den Wahlen verfügbar.

Dies mag zwar nicht wirklich in seiner Hand liegen. Doch die Wahl des Verhandlungstermins könnte zu einem Politikum werden. Die schwedische Piratenpartei konnte bei den Europawahlen bereits 7,1 Prozent erreichen. Der Ausgang des Verfahrens könnte auch ihr Ergebnis bei den Parlamentswahlen beeinflussen. Viele junge Schweden haben den Prozess rund um die vier Betreiber von The Pirate Bay intensiv verfolgt.

Sollte es zu einer erneuten Verurteilung kommen, so besteht eine realistische Chance, dass die Piratenpartei ihr Wahlergebnis noch mal deutlich verbessern kann. Dazu müsste die Verhandlung jedoch vor den Wahlen abgeschlossen werden. Ansonsten schweben viele potenzielle Wähler in Unsicherheit. Es scheint also fast so, als ob man das Verfahren bewusst hinauszögert.

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IFPI vs. Telenor: The Pirate Bay Blockade verworfen
« Antwort #67 am: 16 März, 2010, 10:35 »
Die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) hat sich aus dem Verfahren gegen den norwegischen Provider Telenor zurückgezogen. Man hatte zweimal vergeblich versucht, eine Sperrung von The Pirate Bay zu erwirken.

Bereits vor einiger Zeit hatte die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) den norwegischen Provider Telenor ins Auge gefasst. Mit einer absurden Forderung war man vergangenes Jahr an ihn herangetreten. Der Zugang zur BitTorrent-Indexwebsite The Pirate Bay solle für all seine Kunden gesperrt werden. Sollte man der Aufforderung nicht nachkommen, drohe dem Internet-Anbieter ein Prozess. Schließlich würde man ja die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke begünstigen.

Im November 2009 unterlag die IFPI erstmalig vor einem Gericht. Gemeinsam mit der norwegischen Verwertungsgesellschaft TONO war man in den Prozess gestartet. Justitia sah Telenor zwar nicht als gänzlich unschuldig an. Es gab jedoch keinerlei rechtliche Basis, auf der man die Forderungen der IFPI hätte erfüllen müssen. Die Berufungsklage im Februar diesen Jahres wurde schließlich zu einem Debakel. Man wies die Klage der IFPI mit der Begründung ab, dass die norwegischen Gesetze überhaupt keine Basis für diese Forderungen einräumen.

Zweimal war man also kläglich gescheitert. Die einzige Chance, die jetzt noch offen stand, war der Weg vor den Obersten Gerichtshof. In einer Stellungnahme nach der zweiten Niederlage schien alles auf eine solche Klage hinauszulaufen. TONO erklärte, dass man "rechtliche Klarheit" schaffen wolle. Man war der Ansicht, dass die EU-Urheberrechtsdirektive nicht korrekt umgesetzt worden sei. Eine weitere Auseinandersetzung schien somit unausweichlich. TONO veröffentlichte jedoch gestern eine Stellungnahme, die einen Rückzieher auf breiter Front bestätigt.

"Wir wollten eine rechtliche Klärung, ob es unter norwegischem Recht möglich ist, von Providern eine Zugriffssperre auf The Pirate Bay zu verlangen. Jetzt haben wir zwei klare Entscheidungen erhalten, dass es unter norwegischem Recht keine rechtliche Basis für solch eine Sperrforderung gibt. Wir interpretieren beide [Gerichts]entscheidungen als Auslöser, damit weitere Fragen über eine adäquate Einbindung der EU-Urheberrechtsdirektive in norwegisches Recht aufkommen. Das Berufungsgericht hat in seinem Urteil erklärt, dass die Grenzen einer Mitverantwortlichkeit unklar sind. Wir erwarten, dass die weiteren Revisionen der Urheberrechtsdirektive diese Gesetzeslücke schließen."

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The Pirate Bay Proxy beschlagnahmt
« Antwort #68 am: 25 März, 2010, 12:14 »
In Italien hat die Polizei einen Server beschlagnahmt, der über eine Website als Proxy fungierte. Dritten war somit der Zugang zu The Pirate Bay möglich. Die BitTorrent-Seite ist in Italien seit etwa einem Monat gesperrt.

Im Februar urteilte das oberste italienische Gericht, dass der Zugang zu The Pirate Bay gesperrt werden müsse. Von dieser Sperre wollten sich jedoch nicht alle aufhalten lassen. Kurze Zeit nach Verkündung des Urteils tauchte die Seite "Labaia.net" auf. La Baia steht für The Bay. Genau dies war Grund genug für die Guardia di Finanza (GdF) gegen den Betreiber vorzugehen.

Im Rahmen einer Durchsuchung wurde seine gesamte Hardware sowie Kopien der Seite und Logdateien sichergestellt. Im Vorfeld sei keine Kontaktaufnahme erfolgt. Nach Aussage des Betreibers war ihm überhaupt nicht klar, dass der Betrieb eines Proxy-Servers solche Folgen haben kann. Vermutlich wäre dies auch nicht der Fall gewesen, hätte die Domain und das angesteuerte Ziel anders gelautet.

Die Federazione Industria Musicale Italiana (FIMI) begrüßte das rasche und deutliche Einschreiten der Polizei. Man habe dadurch enorme Schäden verhindert, die durch die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke entstehen. Dass dieser Zugriff dabei aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist, wird verschwiegen. Die italienischen Internetnutzer steuern zwischenzeitlich andere BitTorrent-Portale wie BTjunkie an.

Darüber hinaus bieten Portale wie "PirateBayItalia" einige Techniken an, mit denen sich die Sperre mitunter leicht umgehen lässt. Zu den Angeboten gehört eine Google Custom-Search sowie der Zugriff auf The Pirate Bay via Google-Übersetzer. Zeitgleich offenbaren diese Techniken jedoch auch die Ineffektivität von Websperren.

Das Spiel wird vorerst auf unbestimmte Zeit weitergehen. Ob dem Betreiber von LaBaia.net weitere juristische Folgen drohen, lässt sich gegenwärtig noch nicht sagen.

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Streit um The Pirate Bay geht weiter
« Antwort #69 am: 22 April, 2010, 19:48 »
Letztes Jahr im Oktober zog das P2P-Portal The Pirate Bay in einen holländischen Atombunker der NATO ein. Obwohl das Gerichtsverfahren erst im Sommer ansteht, hören die Probleme um TPB nicht auf. Seit einigen Monaten geht man gegen den niederländischen Hoster vor.

Ob die Server von The Pirate Bay wirklich in dem fraglichen Bunker (siehe Bild unten) untergebracht wurden oder es sich dabei um ein medienwirksames Gerücht handelt, ist derzeit noch unklar. Klar ist hingegen, dass Disney Enterprises, Paramount Pictures, Sony Pictures, Twentieth Century Fox, Universal Studios und Warner Bros seit dem Umzug juristisch gegen den Hoster CB3ROB Ltd vorgehen. Von dem Unternehmen werden auch die Server der Streming-Websites Watch-Movies-Online.tv, Movie2K.com, TVShack.net, NovaMov.com und MovShare.com betrieben. Wegen all der Angebote bekam man im November eine schriftliche Verwarnung. Sie sollen die Werke als auch die Torrent-Dateien der Kläger entfernen. CB3ROB antwortete darauf, die Anschuldigungen seien falsch, weil TPB keinen eigenen Tracker mehr betreiben würde. Das von der MPA konstruierte Geschäftsmodell sei nicht mehr vorhanden. Sie seien als Anbieter für die Aktiviäten ihrer Kunden nicht verantwortlich zu machen. Disney versuchte dennoch das Unternehmen wegen der Unterstützung bei Urheberrechtsverletzungen haftbar zu machen. Offline ist bislang keine der betroffenen Websites.

Als Hoster versuchen sie juristisch wie ein ISP behandelt zu werden. Da sie weder den Datentransfer einleiten, noch die übertragenen Daten verändern oder verfremden, unterstehen sie ihrer Meinung nach der Netzneutralität von Internet-Anbietern. An den US-amerikanischen Filmverband MPA gewandt, sagte der Geschäftsführer von CB3ROB, dass sie doch die Betreiber der Websites verklagen sollen. Wenn das bisher nicht möglich gewesen sei, ist das nicht sein Problem.

Es kann nicht die Lösung sein, die IT-Industrie zu erpressen anstatt die schlecht funktionierenden Geschäftsmodelle zu verbessern, sagte Sven Kamphuis gegenüber dem Blog TorrentFreak. Sie würden als Hoster alle zahlenden Kunden akzeptieren. Im Gegenzug würde die Firma die volle Anbindung ans Internet gewährleisten. Kamphuis schlug vor, die Internet-Provider könnten doch flächendeckend alle Datenpakete in den Müll werfen, die das Wort Disney beinhalten. Wenn sie nichts mehr verkaufen können wäre er gespannt, wie lange sie dann noch ihre Forderungen nach Filtermechanismen oder Zensur aufrechterhalten würden. Natürlich wird es dazu niemals kommen. Bislang gingen die Versuche TPB und den Streaming-Websites habhaft zu werden ins Leere. Wahrscheinlich werden die Mitglieder des Filmverbands MPA doch bis zum Ausgang des schwedischen Gerichtsverfahrens warten müssen.

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Pirate Bay dementiert Verkaufsmeldung
« Antwort #70 am: 28 April, 2010, 19:38 »
Das Trauerspiel um den im vergangenen Jahr gescheiterten Verkauf des Torrent-Trackers The Pirate Bay findet eine Fortsetzung. Die Hauptrolle ist mit einem alten Bekannten besetzt, der mit dem angeblichen Coup schon einmal weltweit Aufsehen erregt hatte: Der schwedische Unternehmer Hans Pandeya will es noch einmal wissen. Zehn Millionen US-Dollar (7,5 Millionen Euro) will er für die Pirate Bay zahlen. Nur die Betreiber des Trackers wissen davon nichts.

Am Dienstag erklärte das unbekannte US-Unternehmen Business Marketing Services (BMS) per Pressemitteilung seine Absicht, Domain und Rechte an The Pirate Bay für 10 Millionen US-Dollar von dem schwedischen Unternehmen Global Gaming Factory (GGF) übernehmen zu wollen. Zahlen will BMS je nach Wunsch des Verkäufers bar oder in Aktien. Da trifft es sich gut, das hinter beiden Firmen ein und dieselbe Person steht: Hans Pandeya. Der GGF-Chef Pandeya wird den BMS-Chef Pandeya wohl kaum in die peinliche Lage bringen, die Millionen in bar hinblättern zu müssen.

Doch auch ein Deal auf Aktienbasis dürfte an einem wesentlichen Detail scheitern: GGF gehört die Pirate Bay nicht – auch wenn sich das laut Mitteilung bis Ende Juni ändern soll. Pandeya hatte zuvor mit seinem Versuch, die Piratenbucht zu übernehmen und in ein legales Unternehmen umzuwandeln, zwar viel Aufmerksamkeit bekommen, war am Ende aber kläglich gescheitert. Das soll sich nun ändern, wenn die Frist für die angekündigte Übernahme im Juni abläuft. Doch die Pirate-Bay-Macher dementierten umgehend per Blog-Eintrag: "Es gibt kein Geschäft mit denen. Wir haben nicht mal mit denen geredet." Das Ganze sei ein "ziemlich schwerer Betrug".

BMS ist eine US-Aktiengesellschaft, deren Anteile als Penny-Stock abseits der Börsen auf sogenannten "Over-the-Counter"-Märkten  gehandelt werden. Die Firma gibt im Jahresbericht 2009 für die US-Börsenaufsicht SEC als ursprünglichen Geschäftszweck an, Jahres- und Wandkalender für Unternehmen zu drucken und Werbung darauf zu vermarkten. Für die Geschäftsjahre 2009 und 2010 wurden keine Kalender hergestellt; Umsätze machte die Firma bis zum Jahreswechsel ebenfalls nicht. Das Geschäftsmodell werde überdacht, heißt es weiter.

Auftritt Pandeya: Der Schwede übernahm nach einer Vereinbarung vom 19. Januar die Mehrheit an der Firmenhülle vom bisherigen Inhaber. Für 15 Millionen der 19,2 Millionen ausgegebenen Anteilsscheine zahlte er dem SEC-Bericht zufolge 325.000 US-Dollar. Der Kurs damals: 1 Cent. Nach der Transaktion machte die BMS-Aktie einen Sprung auf 2 US-Dollar. Das Unternehmen ohne wesentliche Firmenwerte ist damit auf dem Papier mit über 38 Millionen US-Dollar bewertet. Im März hatte BMS dann angekündigt, Software des australischen Startups gTrade zu kaufen. Das Unternehmen hat eine Aktien-Handelsplattform für Startup-Anteile entwickelt. Bis Ende Mai soll das Geschäft über die Bühne gehen; 300.000 US-Dollar will BMS zahlen.

Unterdessen erzählt Pandeya gegenüber US-Medien weiter seine Geschichte von dem neuen, überlegenen Filesharing-Verfahren, auf das sein Geschäftsmodell für die Pirate Bay aufbaut. Die P2P-Technik sollte beim ersten Versuch vom Startup Peerialism kommen, das Pandeya ebenfalls übernehmen wollte. Auch dieser Deal scheiterte. Die Chancen, dass es mit der Pirate-Bay-Übernahme diesmal klappt, sind seither nicht wirklich gestiegen – es ist völlig unklar, wo das Geld dafür herkommen soll. Einer, der damals an dem Desaster beteiligt war, glaubt auch jetzt nicht an einen Erfolg – Hans sei "full of shit".

Quelle : www.heise.de

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Pirate Bay weiter nicht verkauft
« Antwort #71 am: 30 April, 2010, 17:26 »
Nun wird es doch nichts mit dem Verkauf: Das US-Unternehmen, das am Mittwoch noch die Übernahme  der Torrent-Website The Pirate Bay samt aller Markenrechte verkündete, hat den Abschluss des Geschäfts laut einer eilig nachgeschobenen Mitteilung verschoben. Erst müsse der Ausgang eines Schlichtungsverfahrens in Schweden abgewartet werden, heißt nun es in der Mitteilung von Business Marketing Service (BMS).

Das schwedische Unternehmen Global Gaming Factory (GGF) habe bei der Stockholmer Handelskammer ein Schlichtungsverfahren in die Wege geleitet, um GGF entsprechend einer Übereinkunft mit dem Domaininhaber Reservella Ltd. Zugriff auf die Domains von Pirate Bay zu gewähren. GGF hatte im vergangenen Jahr die Übernahme der Domains von Reservella für umgerechnet 5,5 Millionen Euro angekündigt. Das Geschäft war aber nie zustande gekommen.

BMS ist offenbar eine "leere" US-Aktiengesellschaft ohne Unternehmenswerte, die GGF-Chef Hans Pandeya Anfang des Jahres übernommen hat. Pandeya wollte sich The Pirate Bay also selbst abkaufen – nur ist GGF nie im Besitz der Torrent-Website gewesen. Jetzt setzt Pandeya auf das Schlichtungsverfahren. Das Verfahren soll die Pläne von BMS, "bestimmte Bittorrent-Websites zu kaufen und die Filesharing-Technik der nächsten Generation einzuführen" nicht beeinträchtigen.   

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PirateBay-Mitbegründer brokep will das Schiff versenken
« Antwort #72 am: 01 Mai, 2010, 20:15 »
Wird The Pirate Bay nun verkauft oder nicht? Um die Nachrichtenverwirrung komplett zu machen, erklärt Mitbegründer Peter Sunde nun, er wolle die Tauschplattform sinken sehen. Was passiert nun wirklich mit der umstrittenen Webseite und dem Filesharing?

In den Informationswirren um den angeblichen Verkauf der Torrentplattform The Pirate Bay (gulli::news berichtete) meldet sich nun auch der Mitbegründer Peter Sunde Kolmisoppi aka brokep zu Wort. In seinem Interview, das er The Register gestern gab, stellt er klar, dass  er den BitTorrent-Indexer im Untergang begriffen sieht und dies auch gutheißt.

Sunde versteht TPB als internetgeschichtlich wichtige Institution, die jedoch ihren Zweck erfüllt hat und ihren Nutzern nun Platz machen soll für dezentrale Systeme des Filesharings und Trackings. Allerdings scheint dies momentan noch nicht absehbar zu sein, denn die Seite wächst kontinuierlich weiter, obwohl diejenigen, die ursprünglich hinter dem Projekt standen, nicht mehr daran arbeiten. Wie ein digitales Perpetuum mobile läuft die Plattform scheinbar von selbst weiter. Dies ist jedoch aufgrund des zentralistischen Charakters von TPB nicht im Sinne Sundes.

Die Frage, die sich mit den haltlosen Gerüchten um den Verkauf der Plattform und den Aussagen des Mitbegründers aufdrängt, ist diejenige nach der Zukunft des Filesharing an sich. Der Prozess gegen TPB wird sich noch bis in den Sommer hineinziehen. Was geschieht mit dem Modell des P2P-Indexings danach und welche weiteren Auswirkungen wird die Gerichtsentscheidung haben? Mit Sicherheit wird das Verfahren - egal welchen Ausgang es nehmen wird - Filesharing nicht beenden können, da sich üblicherweise sofort neue Mechanismen der Durchführung entwickeln.

Die Möglichkeit, große Datenmengen auszutauschen, birgt natürlich die Gefahr, dass illegales oder urheberrechtlich geschütztes Material getauscht wird. Doch diese Möglichkeit allein, macht das Modell an sich nicht verdammenswert. TBP nimmt nicht selbst am Tausch teil, sondern ermöglicht ihn nur durch das Auffinden der Quellen für Tauschwillige.
Letztlich ist der Hintergrund des Streits um Filesharing nur die Machtlosigkeit eines Industriezweigs, der einer digital vernetzten Welt auch nach über 10 Jahren immer noch nicht gewachsen ist und an einem veralteten Geschäftsmodell festhält. Und wie heißt es so schön in einem indianischen Sprichwort: Wenn du merkst, dass du ein totes Pferd reitest, steig ab.

Quelle : www.gulli.com

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The Pirate Bay: Richter sind nicht befangen
« Antwort #73 am: 13 Mai, 2010, 12:06 »
Das Berufungsverfahren gegen die Betreiber von The Pirate Bay schreitet voran. Nun hat das oberste schwedische Gericht entschieden, dass der Befangenheitsantrag gegen die verhandelnden Richter unbegründet ist.

Seit die Betreiber von The Pirate Bay vergangenes Jahr verurteilt wurden, ist es nicht mehr ruhig um sie geworden. An allen Ecken und Enden kamen mehr oder minder suspekte Details ans Tageslicht. Die vorgeworfene Befangenheit von Richter Norström war unter den ersten Meldungen. Da die vier Köpfe hinter der beliebten BitTorrent-Seite den Schuldspruch nicht einfach hinnehmen wollten, sind sie in Berufung gegangen.

Erneut stellte sich hier jedoch das Problem einer möglichen Befangenheit. Gegen die vorsitzenden Richter wurde ein entsprechender Befangenheitsantrag eingereicht und nun einige Wochen bearbeitet. Nach Ansicht der Beklagten sollen die Richter parteiisch sein, da sie Mitglieder in Pro-Urheberrechtsorganisationen sind. Wer sich der Möglichkeiten von The Pirate Bay bewusst ist, versteht, wieso man diese Richter nicht als Vorsitzende der Verhandlung sehen möchte.

Die oberste schwedische Gerichtsbarkeit hat nun über den Befangenheitsantrag der Beklagten entschieden. Die Richterin Ulrika Ihrfelt sowie Christina Boutz sind nach Ansicht der obersten Gerichtsinstanz nicht als befangen zu werten. Sie können also ohne Probleme an der Verhandlung teilnehmen.

Ulrika Ihrfelt war Mitglied des schwedischen Urheberrechtsverbandes "SFU". Christina Boutz gehörte wiederum zur Svenska Föreningen för Industriellt Rättskydd (SFIR). Eine Gruppierung, die sich unter anderem für geistiges Eigentum in der Industrie stark macht.

Wie Peter Sunde gegenüber TorrentFreak erklärte, habe man jedoch noch Hoffnungen. Die Tatsache, dass man mit einem Befangenheitsantrag in diesen Prozess startet, sei zwar nicht optimal. Vorhergehende Urteile der Richter seien jedoch gut gewesen, so dass man auch selbst auf ein faires Urteil hofft. Der Prozess wird aller Voraussicht nach am 28. September beginnen.

Die Gerüchteküche bezeichnet dieses Datum als politisch motiviert. Das Verfahren findet somit nämlich nach den schwedischen Parlamentswahlen statt. Man scheint eine Beeinflussung des Wahlergebnisses zu befürchten, sollten die Betreiber von The Pirate Bay erneut für schuldig befunden werden. Diese versuchen den Termin indes vorzuverlegen. Man würde am 28. September nicht zur Verfügung stehen, so deren schlichte Begründung. Als Ausweichtermin wird der 19. September genannt.

Quelle : www.gulli.com

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Einstweilige Verfügung gegen CB3ROB
« Antwort #74 am: 14 Mai, 2010, 16:22 »
Wie heute bekannt wurde, erwirkte die MPA bereits am 6. Mai eine einstweilige Verfügung gegen den Routing-Provider CB3ROB aka Cyberbunker. Das Unternehmen verschleierte in der Vergangenheit den tatsächlichen Standort der Server des Filesharingportals The Pirate Bay.

Der US-amerikanische Verband Motion Pictures Association (MPA) erwirkte im Auftrag der Filmstudios eine einstweilige Verfügung gegen den Provider CB3ROB, alias Cyberbunker und dessen deutschen Geschäftsführer. Das Unternehmen leitet die Anfragen, beispielsweise nach aktuellen Hollywoodfilmen, an das Filesharing-Portal „The Pirate Bay“ weiter. Dies ist dem Routing-Provider und dessen Geschäftsführer nunmehr verboten. Bei Zuwiderhandlung drohen 250.000 Euro Ordnungsgeld oder bis zu zwei Jahren Haft. So entschied das Landgericht Hamburg in dem Zivilprozess.

Die Hamburger Präzedenzentscheidung bejaht damit die Verantwortlichkeit des Routing-Providers als „Störer“ bei Urheberrechtsverletzungen. Es sei der Firma möglich und jedenfalls nach den Abmahnungen der Rechteinhaber auch zumutbar, die Abrufbarkeit der Websites mit den Urheberrechte verletzenden Inhalten zu verhindern, formulierte das Gericht. Das Argument der „reinen Zugangsvermittlung“ greife nach Ansicht des Gerichts nicht. Auf das Haftungsprivileg des § 8 Telemediengesetz könne sich CB3ROB/Cyberbunker beziehungsweise dessen Geschäftsführer in diesem Fall nicht berufen.

Begonnen hatte das Verfahren bereits im Sommer 2009. Kurz zuvor waren die Betreiber von „The Pirate Bay“ in erster Instanz in Schweden verurteilt worden. Sie verlagerten den Sitz ihres Portals daraufhin in ein anderes Land und sind noch immer die Nummer Eins aller BitTorrent-Indexer. Der Routing-Provider Cyberbunker ermöglicht dabei nicht nur die Internetanbindung von The Pirate Bay, sondern verschleiert zum Ärgernis von MPA, GVU & Co. auch den Standort ihrer Server. Ein direktes Vorgehen gegen die Site ist damit stark erschwert.

Die MPA erweiterte daraufhin ihre Strategie, um juristisch gegen die Helfershelfer von TPB vorzugehen. Im Verfahren gegen den Anbieter bat die MPA die deutsche Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) um Unterstützung. Diese analysierte das Umfeld und die technischen Abläufe im Zusammenspiel von CB3ROB und „The Pirate Bay“. Diese Erkenntnisse flossen in das Zivilverfahren ein.

Der GVU-Geschäftsführer, Dr. Matthias Leonardy, begrüßte (natürlich) die nun erstrittene Entscheidung: „Wer, wie der Betreiber von Cyberbunker, Camouflage-Techniken im Internet anbietet, um damit digitalen Hehlern wie illegalen Portalseiten- und Trackerbetreibern zu helfen, ihr Geschäft abgeschirmt zu betreiben, muss zur Verantwortung gezogen werden.“ Man sei froh darüber, dass das Hamburger Gericht dies in der gebotenen Deutlichkeit klargestellt hätte.

Digitale Hehler würden auch zukünftig von der Kreativwirtschaft rechtlich verfolgt, stellt Herr Leonardy abschließend in Aussicht. Wir haben mit CB3ROB Ende April ein gulli:Interview veröffentlicht und warten derzeit auf ein Statement des Firmenleiters.

Quelle : www.gulli.com

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