Autor Thema: Piratenpartei verteidigt Flashmob in Braunschweig  (Gelesen 710 mal)

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"Kunstaktion durch Behördenwillkür bedroht"

Die Piraten kritisieren, dass mit dem Internet-Flashmob in Braunschweig erneut eine Kunstaktion von Behördenwillkür bedroht ist. Sie wollen für die Freiheit der Kunst und die Versammlungsfreiheit streiten.
Die Piratenpartei verteidigt den Flashmob in Braunschweig, den das Ordnungsamt der Stadt verboten hat. Der Autor Dirk Schadt hatte über das soziale Netzwerk StudiVZ zu einem spontanen Picknick auf dem Schlossplatz der niedersächsischen Stadt eingeladen. Die Behörde untersagte dies als "nicht genehmigte und nicht genehmigungsfähige Sondernutzung" des Platzes.

Schadt, dem mit einer Kostenübernahme gedroht wurde, falls er den Aufruf zu der verbotenen Versammlung nicht zurückzieht, widerrief zwar, meldete aber stattdessen für den 8. August 2009 von 16 bis 18 Uhr eine Demonstration vor dem Braunschweiger Einkaufszentrum Schlossarkaden an. Doch die Obrigkeit scheint über die mobilisierende Kraft des Internets erschrocken und hat auch diese Versammlung verboten. Im Juni waren Tausende einem Flasmob-Partyaufruf am Strand von Westerland auf Sylt gefolgt. Das Ordnungsamt hat gegen den Veranstalter einen Prozess angestrengt.

Jens Seipenbusch, Bundesvorsitzender der Piratenpartei hat nun beklagt, dass das nicht der erste Flashmob sei, der in den vergangenen Wochen verhindert wurde. In Karlsruhe habe es einen absolut überzogenen Polizeieinsatz gegeben, bei dem junge Menschen drangsaliert wurden. Nun sei wieder eine "Kunstaktion durch Behördenwillkür bedroht". Öffentliche Räume dienten auch dem Austausch und der gemeinsamen kreativen Nutzung aller Menschen. "Genauso, wie wir für das Internet als gemeinsamen und freien Raum kämpfen, setzen wir uns für die Freiheit der Kunst und die Versammlungsfreiheit ein", so Seipenbusch.

Die niedersächsischen Piraten fordern nun ironisch dazu auf, sich auf keinen Fall an besagtem Tag auf dem Schlossplatz einzufinden, bloß kein Essen und Trinken mitzubringen, keinen Spaß zu haben und dazu auch keine Freunde einzuladen.

In 15 Bundesländern wurden die Landeslisten der Piratenpartei Deutschland zur Wahl des 17. Deutschen Bundestags offiziell zugelassen. Auch in Rheinland-Pfalz, wo es bis zuletzt Probleme gab, konnten die erforderlichen Unterstützungsunterschriften gesammelt werden. In der vergangenen Woche hat die Partei nach eigenen Angaben das 5.000 Mitglied aufgenommen.

Quelle : www.golem.de

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Braunschweiger Flashmob wird zum Politikum
« Antwort #1 am: 07 August, 2009, 17:33 »
Die zunächst harmlos erscheinende Ankündigung eines Flashmobs, einer spontanen Zusammenkunft mehrerer Menschen, ist im niedersächsischen Braunschweig zum handfesten Politikum geworden. Nachdem das Ordnungsamt die Veranstaltung zunächst als nicht genehmigungsfähig abgelehnt hatte, springt die Opposition im Rat der Stadt nun als offizieller Veranstalter ein. Aus dem ursprünglich geplanten Picknick auf dem Schlossplatz der Stadt am Samstag soll nun eine Demonstration gegen ein angebliches Flashmobverbot in Braunschweig werden.

Angestellte der Stadtverwaltung hatten im sozialen Netzwerk StudiVZ den Flashmob-Aufruf entdeckt und den Initiator Dirk Schadt aufgesucht, um ihm von dem Vorhaben abzubringen. Die Verwaltung befürchtete ein Chaos wie bei einer auf StudiVZ angeregten Party auf Sylt, zu der 13.000 Menschen gekommen waren. Auch eine ersatzweise angemeldete Demonstration wurde dem Braunschweiger Schriftsteller zu dem avisierten Termin zunächst nicht erlaubt. Nun hat sich der Ratsherr Peter Rosenbaum der Aktion angenommen und mit der Fraktion Bürgerinitiative Braunschweig eine Demonstration gegen ein Flashmob-Verbot angemeldet – und hatte damit Erfolg. Bei politischen Demonstrationen hat die grundgesetzlich garantierte Versammlungsfreiheit und nicht die Sondernutzungssatzung der Stadt Braunschweig (PDF-Datei) Vorrang.

Der Grund der Demonstration sei nur "eingebildet", erklärt Stadtrat Carsten Lehmann in einer offiziellen Mitteilung. In Braunschweig gebe es generell kein Flashmobverbot. Schadt sei lediglich darauf hingewiesen worden, dass ein Ereignis mit möglicherweise tausenden Teilnehmer eine genehmigungspflichtige Sondernutzung sein könnte. Da es keinen Genehmigungsantrag gegeben habe, habe es auch keine Ablehnung oder ein Veranstaltungsverbot gegeben.

Rosenbaum sieht in dem Vorgehen der Verwaltung jedoch keine bürokratische Alltäglichkeit, sondern einen Teil einer übergreifenden Politik. "In Braunschweig wird seit Jahren versucht, den öffentlichen Raum zu privatisieren", erklärt er im Gespräch mit heise online. Die "kleinliche Reaktion der Stadt" schade dem Ansehen Braunschweigs. Der ursprüngliche Initiator zeigt sich von der plötzlichen Genehmigung der Stadtverwaltung überrascht. "Das Risiko einer Demonstration ist für mich nicht überschaubar und daher nicht tragbar", erklärte Schadt gegenüber heise online. Künftig will er sich gastlichere Orte suchen: "Da für meine Picknickdecke in Braunschweig anscheinend kein Platz ist, werde ich lieber im schönen, freien Wolfsburg picknicken gehen."

Quelle : www.heise.de

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Bundesverfassungsgericht soll Flashmobs stoppen
« Antwort #2 am: 28 Dezember, 2009, 21:40 »
Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels ist wenig erpicht über Flashmobs. Die schnellen und gezielten Aktionen genießen bislang den vollsten Schutz des Grundrechts. Das Bundesarbeitsgericht hat bereits seinen schützenden Mantel über die Streikvariante ausgebreitet.

Nun stellt sich die Frage, ob das Bundesverfassungsgericht dies ebenfalls so sieht. Vor dieses zieht der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) nun nämlich. Zuerst hatte man vor dem Bundesarbeitsgericht geklagt. Man wollte das Gericht zu der Ansicht bewegen, dass Flashmobs im Arbeitskampf nicht zulässig seien. Dieser Auffassung der Kläger konnten die zuständigen Richter jedoch nicht folgen.

Flashmobs seien ein elementarer Baustein heutiger Proteste. Sie zu verbieten würde gegen die Versammlungsfreiheit verstoßen, so die Urteilsbegründung. Eine herbe Niederlage für den HDE, der sich diversen Flashmobs hilflos ausgeliefert sieht. Bei einem Streik im Jahr 2007 hatten 40 streikende Personen eine Supermarktfiliale betreten, zahlreiche Artikel im Cent-Bereich gekauft und schließlich die Kassen blockiert. Zu allem Überfluss stellte man die voll beladenen Einkaufswagen an den Kassen ab und verließ das Geschäft.

Dies sei, so der HDE, ein unzulässiges Instrument bei tariflichen Auseinandersetzungen. Mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht will man nun Klarheit. Den Ansichten des Bundesarbeitsgerichts kann man nicht folgen. Dieses hatte empfohlen, die betroffenen Geschäfte einfach vorübergehend zu schließen. Auch ein Hausverbot für die Streikenden käme in Betracht. Dies ist dem HDE jedoch nicht genug.

"Leidtragende der Gewerkschaftsaktionen wären die unbeteiligten Kunden. Eine solche Rechtsentwicklung wollen und werden wir im Einzelhandel nicht akzeptieren", erklärte Heribert Jöris vom HDE. Die Begrifflichkeit "Arbeitskampf" bekäme hier eine "unrühmliche Bedeutung", sollten Flashmobber in den Läden ihr Unwesen treiben dürfen. Es sei auch nicht machbar, dass diese von Angestellten mit Gewalt aus den Geschäften entfernt werden.

Quelle : www.gulli.com

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