Autor Thema: Ende der Gratiskultur im Netz? Es wird ernst!  (Gelesen 10946 mal)

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Showdown vor Gericht - Verlage gegen "Tagesschau"-App
« Antwort #75 am: 09 Oktober, 2011, 09:45 »
Vier Monate hatten Zeitungsverleger und ARD Zeit, ihren Streit um die beliebte "Tagesschau"-App aus der Welt zu schaffen. Ein Kompromiss ist aber nicht in Sicht - jetzt kommt es zum Showdown vor Gericht.

Der Donnerschlag schreckte die Zuhörer beim Kölner Medienforum gehörig auf: Acht Zeitungsverlage hätten Klage gegen die "Tagesschau"-App eingereicht, teilte WAZ-Geschäftsführer Christian Nienhaus mit. Damit war der Streit zwischen den Zeitungsmachern, die ihre Erlöse auf dem Markt erwirtschaften müssen, und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der durch Gebühren finanziert wird, eskaliert. In den vier Monaten seither gab es keine Annäherung. Nun übernimmt das Kölner Landgericht den Fall - für Donnerstag (13. Oktober) ist der erste Termin angesetzt.
 
Beide Seiten haben dieselbe Sorge - den Anschluss an die rasante Entwicklung auf dem Medienmarkt zu verpassen. Verlage müssten auch mit digitalen Produkten Geld verdienen, sagt Nienhaus. "Das kann nicht funktionieren, wenn die gebührenfinanzierten Sender dauerhaft kostenlose Volltextdienste anbieten". Ein Rückzug kommt aber für ZDF-Intendant Markus Schächter nicht infrage: "Wer nicht ins Netz geht, geht ins Museum." Und die ARD-Vorsitzende und WDR-Intendantin Monika Piel ergänzt: "Wenn die ARD hier nicht am Ball bleibt, kann sie ihrem gesetzlichen Auftrag nicht mehr nachkommen".

ARD und ZDF wie auch die Zeitungsmacher zielen auf die Avantgarde der Mediennutzer, auf Leute, die auf Tablet-Computern wie dem iPad Texte lesen, Fotos, Grafiken und Videos anschauen und O-Töne hören. Schon jetzt gibt es attraktive Zeitungsausgaben, die mit viel Aufwand für solche Endgeräte programmiert werden. Damit wollen die Verleger Geld verdienen und im besten Fall die sinkende Zahl der Abonnenten ihrer Papierausgaben ausgleichen. Wenn diese potenziellen Neukunden aber von der Tagesschau eine hochwertige Alternative kostenlos geboten bekommen, dann gehen sie dorthin, so die Befürchtung.

ARD und ZDF dagegen wissen, dass die Info-Elite sich nicht mehr an feste Sendezeiten bindet. Wer sich aber auf dem Bildschirm-Computer von der Tagesschau informieren lässt, will nicht passiv zuschauen, sondern klicken, will Themen vertiefen - auch mit Erklärtexten. Um die dreht sich der Streit: "Wir nehmen Anstoß an der textlastigen Berichterstattung in der App", sagt Helmut Heinen, Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger, "wir sind überzeugt, dass diese Presseähnlichkeit gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstößt".

Die ARD wird argumentieren, dass die App nichts enthält, was nicht schon auf der Internetseite der Tagesschau steht. Das könnte aber auch gegen sie verwandt werden. Denn sollten die Verlage sich mit ihrer Ansicht durchsetzen, dass die Texte aus der App verschwinden müssen, könnten sie sich als nächstes die Internetseite Tagesschau.de vornehmen. Ein Risiko birgt der Streit aber auch für die Zeitungen. Denn die "Tagesschau"-App hat 2,3 Millionen Nutzer, und wenn sie ärmer wird, weil dort keine Texte mehr stehen dürfen, dann könnten die Zeitungsverlage sich das Image des Spielverderbers einhandeln.

Es gibt auch Kompromissideen. Die "Tagesschau" könnte dort, wo sie Texte im Internet braucht, Zeitungsartikel kaufen und Links zu den Zeitungen setzen. Den Verlegern brächte das nicht nur Geld, sondern auch Online-Traffic. Eine andere Lösung schlug Springer-Vorstandschef Mathias Döpfner vor: ARD und ZDF sollten ihre Texte kostenpflichtig anbieten. Und Marc Jan Eumann (SPD), NRW-Medienstaatssekretär, bringt in seinem neuen Buch "Journalismus am Abgrund" die "Coopetition" ins Spiel, die Mischung aus Wettbewerb und Zusammenarbeit. Beispielsweise könne das aus Gebühren finanzierte Auslandskorrespondentennetz von ARD und ZDF indirekt auch den Zeitungsverlagen zugutekommen.

Was aus diesen Ideen wird, ist offen. ARD-Vorsitzende Piel sagt, die Klage der Verleger sei kein Gesprächsangebot gewesen. "Trotzdem bin ich guter Dinge, dass wir möglichst bald wieder gemeinsam an einem Tisch sitzen werden, um Möglichkeiten für Kompromisse und Kooperationen auszuloten. Das gilt auch für den Fall, dass die ARD den Prozess gewinnt".

Quelle: www.digitalfernsehen.de

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"Tagesschau"-App: Gericht legt Parteien Einigung nahe
« Antwort #76 am: 13 Oktober, 2011, 13:34 »
"Halten Sie es für völlig ausgeschlossen, wenn man mal redet?", hat der Vorsitzende Richter Dieter Kehl des Kölner Landgericht zum Auftakt des Verfahrens um die "Tagesschau"-App gefragt. Das Gericht legte Zeitungsverlegern und ARD nahgelegt, sich untereinander zu einigen.

Ein möglicher Kompromiss könne sein, dass die Inhalte, die sich nicht direkt auf die Sendung beziehen, in der "Tagesschau"-App abgespeckt und die sendungsbezogenen Inhalte vertieft würden. Der erste Verhandlungstermin zur Klage der Verleger endete schon nach einer Stunde.
 
Im Juni sind acht Zeitungsverlage gegen die umstrittene "Tagesschau"-App der ARD vor Gericht gezogen. Sie sehen sich durch die journalistischen Online-Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Senders wirtschaftlich benachteiligt. Die Verlage stoßen sich vorallem an eigenständigen Hintergrundartikeln, die von der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalt zusätzlich zu Video- und Online-Inhalten in der "Tagesschau"-iPad-Version bereitgestellt werden.

Das Angebot habe angesichts der bestehenden Pressevielfalt im Netz nichts mehr mit einer Grundversorgung durch die öffentlich-rechtlichen Anstalten zu tun und verstoße somit gegen geltendes Recht, hatte der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) bereits kurz vor Weihnachten erklärt.
 
Trotz zahlreicher Gesprächen und Bekundungen von Kompromissbereitschaft hatten die ARD und die Verlage sich in den vergangenen Wochen nicht außergerichtlich einigen können. Seit dem heutigen Donnerstag muss sich nun das Kölner Landgericht mit der Frage beschäftigen, ob die App mit ihrer Presseähnlichkeit gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstößt oder zum Grundversorgungsauftrag der Öffentlich-Rechtlichen gehört.
 
Geklagt haben der Axel Springer Verlag ("Welt", "Bild"), die WAZ Mediengruppe, die "Süddeutsche Zeitung", die "Frankfurter Allgemeine Zeitung", M. DuMont Schauberg ("Kölner Stadt-Anzeiger", "Berliner Zeitung"), das Medienhaus Lensing ("Ruhr Nachrichten"), die "Rheinische Post" sowie die Medienholding Nord ("Flensburger Tageblatt", "Schweriner Volkszeitung").

Quelle: www.digitalfernsehen.de

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"Tagesschau"-App: ARD-Anstalten begrüßen Vorschlag des Gerichts
« Antwort #77 am: 13 Oktober, 2011, 17:33 »
ARD-Vorsitzende Monika Piel und NDR-Intendant Lutz Marmor begrüßen den Vorschlag des Kölner Landgerichts, sich im Streit mit acht Zeitungsverlegern um die "Tagesschau"-App außergerichtlich zu einigen.

"Ich halte den Vorschlag des Gerichtes, die ARD und die Verleger sollten sich beim Thema 'Tagesschau'-App noch einmal zusammen setzen und sich einigen, für sehr vernünftig", erklärte die WDR-Intendantin und derzeitige ARD-Vorsitzende Piel am Donnerstag. Zuvor hatte das Landgericht Köln in einer nur einstündigen Eröffnungssitzung Verleger und ARD dazu aufgerufen, sich zu einigen.
 
Piel ist sich sicher, dass ein solches Treffen "zeitnah stattfinden wird". Der WDR-Intendantin hofft auf eine schnelle Kooperation und Kompromisslösungen. "Wie die im Detail aussehen könnten, darüber will ich jetzt aber nicht spekulieren - das müssen dann die Gespräche zeigen", so die ARD-Vorsitzende.

Aus Sicht der ARD-Anstalten habe das Gericht die "Tagesschau"-App auch grundsätzlich nicht in Frage gestellt, fasste Piel den ersten Verhandlungstag aus ihrer Sicht zusammen. Die Vorstandsvorsitzende erklärte noch einmal, dass sie von der Verlegerklage sehr überrascht gewesen sei. "Zumal ich als ARD-Vorsitzende zu dieser Zeit bereits im engen Austausch mit Verlegern war".
 
Helmut Heinen, Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), hat indes die Gesprächsbereitschaft der ARD-Vorsitzenden Monika Piel über die "Tagesschau"-App begrüßt: "Im Dialog können möglicherweise Verhaltensregeln verabredet werden, mit denen sowohl den öffentlich-rechtlichen Anstalten als auch den Verlagen in der Praxis mehr gedient ist als mit einem viele Jahre andauernden Rechtsstreit".
 
Auch NDR-Intendant Lutz Marmor empfindet die Anregung des Vorsitzenden Richters als positiv und verwies ebenfalls auf die bereits geführten Gespräche zum Zeitpunkt als die Klage eingereicht worden war. "Zu Einzelheiten waren und bleiben wir gesprächsbereit", so Marmor.
 
Die Öffentlich-Rechtlichen hätten seitdem immer wieder die grundsätzliche Bereitschaft zum Dialog signalisiert. "Wir verschließen uns auch jetzt nicht dem Versuch einer Einigung", erklärte der NDR-Intendant, stellte jedoch gleichzeitig klar, dass "die 'Tagesschau'-App neben Bildern und gesprochenen Beiträgen auch künftig nicht auf Texte wird verzichten können".
 
Quelle: www.digitalfernsehen.de

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Privatsender Tele5 hat jetzt auch eine App
« Antwort #78 am: 05 Dezember, 2011, 17:30 »
Der Privatsender Tele5 hat sich auch eine App zusammenbasteln lassen - für die Betriebssysteme iOS (Apple) und Android. Geboten wird kein Live-TV-Signal, statt dessen Erinnerungsfunktionen für Ausstrahlungstermine und einige wenige eigenproduzierte Sendungen in kompletter Länge im Video-Bereich. Hier geht's weiter...

Quelle : SAT + KABEL

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"Tagesschau"-App: Außergerichtliche Einigung in Sicht?
« Antwort #79 am: 03 Januar, 2012, 13:45 »
Im Dauerstreit zwischen öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern und Verlagen um die "Tagesschau"-App zeichnet sich zu Jahresbeginn eine mögliche Entspannung ab. Laut der ARD-Vorsitzenden Monika Piel befinden sich beide Seiten aktuell "in sehr konstruktiven Gesprächen".

Die "Tagesschau" bietet nach Ansicht der Zeitungsmacher auf dem iPad und anderen Tablet-Computern sowie Smartphones zu viel Text. Die ARD hält dagegen, die "Tagesschau"-App enthalte nichts, was nicht auch schon auf der Internetseite der Nachrichtensendung veröffentlicht wurde. Es handele sich insofern nicht um eine eigenständige publizistische Leistung.
 
Durch die aktuell geführten Gespräche könnte die Auseinandersetzung möglicherweise außergerichtlich beigelegt werden. "Ich sehe auf beiden Seiten guten Willen, dass wir zu einer Einigung kommen", sagte ARD-Vorsitzende Monika Piel der Mitgliederzeitschrift "Journalist" des Deutschen Journalisten Verbandes (DJV). Nach einem ersten Gespräch Ende November wollen sich Vertreter der klagenden Verleger sowie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nach ihren Angaben in den kommenden Tagen erneut treffen.

Dem Bericht zufolge soll ein "Agreement Of Understanding" vorbereitet werden, das den Rechtsstreit zumindest vorläufig beenden könnte. Es soll allerdings nicht den Charakter von einklagbaren Paragrafen haben, gedacht ist offenbar eher an einen befristeten Verhaltenskatalog, der sich im Praxistest bewähren muss. Denkbar ist etwa ein Umbau innerhalb des App-Angebots der "Tagesschau": Videos und Audios könnten stärker in den Vordergrund gestellt, reine Textteile etwas entschlackt werden.
 
Die Verlegerklage beschäftigt aktuell das Kölner Landgericht, das beiden Parteien beim ersten Verhandlungstermin Mitte Oktober ein direktes Gespräch nahegelegt hatte. Zu den Klägern zählen Axel Springer Verlag ("Welt", "Bild"), die WAZ Mediengruppe, die "Süddeutsche Zeitung", die "Frankfurter Allgemeine Zeitung", M. DuMont Schauberg ("Kölner Stadt-Anzeiger", "Berliner Zeitung"), das Medienhaus Lensing ("Ruhr Nachrichten"), die "Rheinische Post" sowie die Medienholding Nord ("Flensburger Tageblatt", "Schweriner Volkszeitung").
 
Auch die Verlegerseite gab sich gegenüber dem "Journalist" vorsichtig optimistisch.  "Womöglich lassen sich im Dialog Verhaltensregeln verabreden, mit denen sowohl ARD und ZDF wie auch den Verlegern besser gedient ist  als mit einem viele Jahre andauernden Rechtsstreit", sagte der Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger, Helmut Heinen.
 
Ob der jetzt bevorstehende Kompromiss von Dauer sein wird, bleibt allerdings fraglich. Heinen betonte, die Verleger seien unabhängig von den Gesprächen weiter an "einer grundsätzlichen rechtlichen Bewertung des Begriffs 'Presseähnlichkeit' sehr interessiert". Die ARD will zudem nach eigenen Aussagen im Textbereich eine Beschränkung auf Sendemanuskripte und Bildunterschriften nicht akzeptieren.
 
Beide Seiten haben dieselbe Sorge - den Anschluss an die rasante Entwicklung auf dem Medienmarkt zu verpassen. Verlage müssten auch mit digitalen Produkten Geld verdienen, argumentierte WAZ-Geschäftsführer Nienhaus. "Das kann nicht funktionieren, wenn die gebührenfinanzierten Sender dauerhaft kostenlose Volltextdienste anbieten".
 
Ein Rückzug kommt aber für ZDF-Intendant Markus Schächter nicht infrage: "Wer nicht ins Netz geht, geht ins Museum". Und die ARD-Vorsitzende und WDR-Intendantin Monika Piel ergänzt: "Wenn die ARD hier nicht am Ball bleibt, kann sie ihrem gesetzlichen Auftrag nicht mehr nachkommen".

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Re: "Tagesschau"-App: Außergerichtliche Einigung in Sicht?
« Antwort #80 am: 04 Januar, 2012, 05:03 »
Mal nebenbei, wer sagt eigentlich, dass Pressefreiheit nur für papierne Veröffentlichungen gilt?
Oder nur für die der Druckbranche?
Das hatten wir schon vor Jahrzehnten, als man den öffentlich-rechtlichen Anstalten den Videotext verbieten wollte.

Wahre Freiheit ist auch immer die der anderen.
Alles andere ist reine Oligopol-Politik und gehört eigentlich vor's Kartellgericht!

Axel Cesars Erben und ihre Spießgesellen haben NICHT darüber zu entscheiden, was das Volk wo und wie lesen darf.

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"Tagesschau"-App: ARD/ZDF und Verleger gehen auf Kuschelkurs
« Antwort #81 am: 30 Januar, 2012, 12:48 »
Der im Januar abgehaltene "Friedensgipfel" zwischen ARD und ZDF sowie den bundesdeutschen Verlagen könnte tatsächlich in einer Beilegung des Dauerstreits um die "Tagesschau"-App und weitere Online-Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender resultieren. Laut Medienberichten steht eine Einigung zwischen beiden Seiten unmittelbar bevor.

Laut einem Bericht Tageszeitung "taz" (Montagsausgabe) steht eine Gemeinsame Erklärung des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) sowie ARD und ZDF kurz vor der Unterzeichnung. Darin findet sich der weichgespülte Kompromiss, das Internet sei "sowohl für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als auch für die Zeitungen ein wesentlicher Vertriebskanal, um die Nutzer mit Qualitätsmedien zu erreichen".
 
Entsprechend sollten "zukünftig Konflikte vermieden und Möglichkeiten gesucht werden, gemeinsam das publizistische Angebot für die Gesellschaft möglichst vielfältig zu erhalten". Da es sich nach Einschätzung der am Streit beteiligten lediglich um eine medienpolitische Absichtserklärung und nicht um ein rechtsverbindliches Dokument handelt, ist der Wert der Einigung als eher gering einzustufen.

Immerhin lassen sich ARD und ZDF in dem Schriftstück das Versprechen abringen, bei ihren Online-Angeboten künftig den Schwerpunkt auf "fernseh- und hörfunkähnliche Angebote" zu setzen. Dagegen soll bei den Angeboten der Verleger Text und Bild im Mittelpunkt stehen. Damit wird den Verlagen ein wesentlicher Angriffspunkt genommen: Die "Tagesschau" bietet nach Ansicht der Zeitungsmacher auf dem iPad und anderen Tablet-Computern sowie Smartphones zu viel Text.
 
Die ARD hatte bereits in der Vergangenheit argumentiert, die "Tagesschau"-App enthalte nichts, was nicht auch schon auf der Internetseite der Nachrichtensendung veröffentlicht wurde. Es handele sich insofern nicht um eine eigenständige publizistische Leistung. Trotzdem wolle man künftig öffentlich-rechtliche Apps und Webportale so gestalten, dass sie "kein funktionales Äquivalent zu den text/fotogeprägten Angeboten der Zeitungen darstellen", hieß es weiter. Außerdem wolle man den Verlagen die Domäne der lokalen Berichterstattung überlassen.
    
Ein ARD-Sprecher wollte das Friedensabkommen, das zunächst auf ein Jahr befristet und von beiden Seiten regelmäßigen Kontrollen unterzogen werden soll, gegenüber der "taz" zunächst nicht näher kommentieren. Man äußere sich nicht zu Details. Außerdem sei ein Konsens aller Intendanten notwendig. Entsprechend dürfte das Thema auf der nächsten Intendantensitzung in Erfurt Anfang Februar auf die Tagesordnung kommen.
 
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Kopfschütteln über Leistungsschutzrecht für Verlage
« Antwort #82 am: 05 März, 2012, 12:59 »
Der Koalitionsausschuss von Union und FDP hat am Wochenende konkrete Schritte zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage beschlossen. Dieses ist bereits Bestandteil des Koalitionsvertrages. Es könnte allerdings dazu führen, dass sich die großen Verlage damit selbst ins Abseits dirigieren.

Diese stören sich daran, dass an ihren im Internet erbrachten Leistungen auch andere Geld verdienen. Insbesondere Google steht hier in der Kritik, da die Suchmaschine nicht nur Leser auf die Webseiten der verschiedenen Zeitungen leitet, sondern dazu Textschnipsel der jeweiligen Artikel verwendet. Dafür wollen die Verlage eine finanzielle Gegenleistung und üben entsprechend seit Jahren Druck auf die Politik aus.

Damit scheinen sie nun Erfolg zu haben. Der Koalitionsausschuss will nun "gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren" zur Kasse bitten. Geplant ist, dass diese "künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen". Eine Verwertungsgesellschaft ähnlich der GEMA soll dafür sorgen, dass Gelder eingesammelt und an die Verlage sowie an die eigentlichen Urheber, die Journalisten, verteilt werden.

Die Regelung bezieht sich ausschließlich auf gewerbliche Angebote und soll Inhalte für die Dauer von einem Jahr unter Schutz stellen. Privatnutzer sollen nicht betroffen sein. Allerdings stellen sich zahlreiche Fragen, wie ein solches Leistungsschutzrecht in der Praxis funktionieren soll. Unklar ist beispielsweise, ob Blogger, die einen Presseartikel zitieren, als gewerbliche Anbieter gelten und zahlen müssen oder ob sie ebenfalls für ihre Inhalte in den Topf greifen können.

Letztlich birgt die Idee des Leistungsschutzrechts das Potenzial, dass es den Verlagen, die sich darauf zusätzliche Einnahmen erhoffen, auf die Füße fällt. Letztlich könnten sich Suchmaschinenbetreiber beispielsweise entschließen, Inhalteanbieter, bei deren Verlinkung sie bezahlen müssten, aus ihrem Index zu streichen. Dies würde die Aufmerksamkeit der Nutzer letztlich zu kleineren Anbietern oder aber den Webseiten von österreichischen oder schweizerischen Publikationen lenken. Google hat in der Debatte bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass Inhalteanbieter problemlos verhindern können, dass ihr Content in den Ergebnislisten auftaucht.

Im Netz wird die Diskussion um das Leistungsschutzrecht letztlich als absurde Idee wahrgenommen. "Als müsste der Busfahrer dem Kirmesbetreiber Geld dafür geben, dass er die Kunden zu ihm bringt. Dem Vorhaben fehlt jede innere Logik", erklärte beispielsweise der Medienjournalist Stefan Niggemeier. Den Vorstoß der Regierungskoalition zu dem Thema kommentierte der Blogger Marcel-André Casasola Merkle: "Netzpolitik ist wie eine heiße Herdplatte. Und die Koalition fasst immer wieder hin."

Quelle : http://winfuture.de

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Re: Kopfschütteln über Leistungsschutzrecht für Verlage
« Antwort #83 am: 06 März, 2012, 02:46 »
Ich denke, wir werden uns in der nächsten Zeit noch auf einige solche Schnellschuß-Vorlagen einstellen müssen.
Wahrscheinlich rechnet niemand mehr ernsthaft damit, dass diese Koalition die nächste Bundestagswahl übersteht.
Immer weniger gehen auch nur davon aus, dass sie diese überhaupt erreicht.

Wer sollte sich also darüber wundern, dass man bestrebt ist, möglichst viele Wünsche der Großspender und Lobbyisten noch rechtzeitig zu erfüllen und sich eventuell für die Zeit danach einen schönen neuen Job zu sichern...
Letzte Runde, wer will nochmal, wer hat noch nicht  ::)

Die Suchmaschinen sind es nicht, die den Tageszeitungen langsam das Wasser abgraben, das sind sie selbst.
Ihre Online-Auftritte sind ja meist viel aktueller als das gedruckte Werk.
Und zur Eingabe von blöd.de braucht man Google & Co. wirklich nicht.

Zudem ist ein Recht auf Zitat wesentlicher Bestandteil der Meinungsfreiheit, denn ohne ein solches wäre die Diskussion über publizierte Meinungen Anderer nicht möglich.
Auch sind dazu die Suchmaschinen unverzichtbar, weil sonst ein Vergleich unterschiedlicher Publikationen und die Erfassung von Entwicklungen ganz erheblich erschwert würden.
Die Zeitungen ermöglichen solche Dinge selbst ja in der Regel nicht.
Und alle erdenklichen Druckwerke zuhause zu lagern, um sie irgendwann vielleicht händisch durchforsten zu können, ist schlechterdings unmöglich, wenn man, wie die große Mehrheit im Lande, nicht über große Lagerkapazitäten und jede Menge Zeit verfügt. Umweltschädlich wäre es noch dazu, weil dann die Altpapierbewirtschaftung zusammenbrechen würde. Sehr schlecht für Wälder und Flüsse, wenn jedes Käseblatt aus Frischzellstoff gemacht würde...

Wer vernünftig schreibt, der wird sicher eher von Zitaten profitieren. Wer aber stets geistigen Dünnsch..., dummdreiste Lügen und Menschenverachtendes publiziert, dem bringen sie HOFFENTLICH endlich den Garaus.

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"Tagesschau"-App: Gerichtsverhandlung auf Juni verschoben
« Antwort #84 am: 21 März, 2012, 13:07 »
Im Dauerstreit um die "Tagesschau"-App ist nun der zweite Verhandlungstermin vor dem Landgericht Köln um mehrere Monate verschoben worden. Ursprünglich sollten sich die Parteien am Donnerstag (22. März) für eine mögliche Einigung treffen, aufgrund der Sitzungspläne des ZDF muss diese nun bis zum 14. Juni warten.

Wie die "Süddeutsche Zeitung" am Dienstag berichtete, habe es schon seit einiger Zeit danach ausgesehen, dass es nicht zu dem für Donnerstag angesetzten Termin kommen werde. Grund dafür sei der Sitzungsplan der ZDF-Gremien. Allerdings vermitteln die Beteiligten den Eindruck, dass eine Einigung bevorsteht, so die "Süddeutsche".
 
Bereits im vergangenen Juni reichten acht deutsche Zeitungsverlage, darunter die überregionalen Zeitungen "FAZ", "Süddeutsche Zeitung" sowie "Die Welt", Klage gegen die ARD ein, da sie sich durch die journalistischen Online-Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Senders wirtschaftlich benachteiligt sehen.

Die Verlagshäuser stützen sich bei ihrer Wettbewerbsklage nach eigenen Ausführungen auf den Rundfunkstaatsvertrag der Länder, der presseähnliche digitale Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender ohne konkreten Bezug zu einer erfolgten Sendung verbietet. Die Praxis habe jedoch gezeigt, dass sich die Rundfunkhäuser an diese Vorgaben nicht hielten, hieß es.
 
Die "Tagesschau"-App verstoße gegen geltendes Recht, hatte der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) bereits zuvor erklärt. Das Angebot habe angesichts der bestehenden Pressevielfalt im Netz nichts mehr mit einer Grundversorgung durch die öffentlich-rechtlichen Anstalten zu tun.
 
Obwohl für den ehemaligen ZDF-Intendanten Markus Schächter ein Rückzug in der Angelegenheit nicht infrage kommt - "Wer nicht ins Netz geht, geht ins Museum" - haben sich die Parteien Anfang des Jahres einander angenähert und streben offenbar eine außergerichtliche Einigung an.

Quelle: www.digitalfernsehen.de

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"Tagesschau"-App: ZDF will erst im Juli entscheiden
« Antwort #85 am: 25 April, 2012, 13:07 »
In der Auseinandersetzung um die "Tagesschau"-App ist zwar für Juni ein neuer Gerichtstermin anberaumt, der neue Intendant des ZDF, Thomas Bellut, will aber einer Einigung erst zustimmen, nachdem der Fernsehrat das Thema in seiner Sitzung diskutiert hat. Diese soll allerdings erst im Juli stattfinden.

Zwar würden die Intendanten und Verlagsmanager in den meisten Punkten übereinstimmen, dennoch wolle ZDF-Chef Bellut die für den 6. Juli anberaumte Sitzung des Senders abwarten, bevor eine gemeinsame Erklärung zwischen ARD, ZDF und den Zeitungsverlegerverband BDVZ unterschrieben werde. Wie in einem Blogeintrag der "FAZ" weiter zu erfahren war, treffen sich bereits am heutigen Mittwoch die Intendanten der ARD, um über die Thematik zu beraten.

Inhaltlich legten die Parteien in ihrer Erklärung fest, dass die öffentlich-rechtlichen Sender vorwiegend TV- und radioähnliche Angebote im Internet verbreiten, während die Verlage hauptsächlich auf Textbeiträge und Bilder setzen. Unter Berufung auf einen ZDF-Sprecher hieß es in dem Eintrag weiter, dass einige Formulierungen in der Erklärung noch geändert werden sollen. Dabei würden der Fernsehrat und der ZDF-Intendant darauf Wert legen, "dass eine gemeinsame Erklärung nicht den gesetzlich beauftragten und durch den Drei-Stufen-Test ausgestalteten Rahmen für Telemedienangebote beeinträchtigen kann".
 
Der zweite Termin vor dem Landgericht Köln wurde aufgrund der Sitzungspläne des ZDF bereits auf den 14. Juni verlegt, womit er noch vor der Sitzung des ZDF-Fernsehrates stattfindet. Ursprünglich sollte bereits am 22. März eine mögliche Einigung erfolgen.
 
Im vergangenen Juni reichten acht deutsche Zeitungsverlage, darunter die überregionalen Zeitungen "FAZ", "Süddeutsche Zeitung" sowie "Die Welt", Klage gegen die ARD ein, da sie sich durch die journalistischen Online-Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Senders wirtschaftlich benachteiligt sehen.
 
Obwohl für den ehemaligen ZDF-Intendanten Markus Schächter ein Rückzug in der Angelegenheit nicht infrage kommt - "Wer nicht ins Netz geht, geht ins Museum" - haben sich die Parteien Anfang des Jahres einander angenähert und streben offenbar eine außergerichtliche Einigung an.

Quelle: www.digitalfernsehen.de

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Kompromiss im Streit um Tagesschau-App gescheitert
« Antwort #86 am: 30 April, 2012, 16:45 »
Im Streit um die Internet- und Mobilaktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender sind die Bemühungen um einen Kompromiss zwischen ARD/ZDF und den Verlegern gescheitert. Die Zeitungsverleger wollen den Disput nun wie geplant vom Landgericht Köln klären lassen, teilte der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) am Montag in Berlin mit.

Acht Zeitungsverlage hatten im Juni vergangenen Jahres in Köln gegen die Tagesschau-App der ARD geklagt. Das Gericht hatte die Streitparteien allerdings zu einem Kompromiss gedrängt. Nachdem es zu Beginn des Jahres noch nach einer Einigung ausgesehen hatte, sind es nach Angaben der Verleger nun die Öffentlich-Rechtlichen, die von einer "unterschriftsreif ausverhandelten Gemeinsamen Erklärung abrücken".

In dem Streit geht es um die Frage, ob die Tagesschau-App zu viel Textbeiträge enthält und damit als "presseähnliches Erzeugnis" gelten muss. Die Verleger argumentieren, das solche Angebote nicht durch den Grundversorgungsauftrag der Sender abgedeckt seien. Aus dem Gebührentopf gespeiste Online-Aktivitäten der Öffentlich-Rechtlichen würden den Markt verzerren.

In dem Anfang des Jahres ausgehandelten Kompromiss waren ARD und ZDF auf die Verleger zugegangen und wollten sich verpflichten, "kein funktionales Äquivalent zu den text-/fotogeprägten Angeboten der Zeitungen" anzubieten. Diese Linie traf aber innerhalb der Anstalten auf heftigen Widerstand. Insbesondere die Online-Abteilungen der ARD-Sender wandten sich gegen die befürchteten "weitreichenden negativen Auswirkungen" der Vereinbarung mit den Verlagen.

Für die Verlage liegt die Schuld bei den Sendern. "Wir sind enttäuscht", sagte BDZV-Präsident Helmut Heinen. "Nach mehreren konstruktiven Gesprächsrunden" stehe die Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkhäuser offenbar bei der Frage der Textangebote nicht hinter dem Verhandlungsergebnis. "Es ist bedauerlich, dass die Selbstverständlichkeit einer Überprüfung des Textumfangs in gebührenfinanzierten Angeboten nicht allen Sendeanstalten vermittelbar ist."

Die öffentlich-rechtlichen Anstalten müssen seit dem im Juni 2009 in Kraft getretenen 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ihre Sendungen nach sieben Tagen wieder aus dem Netz nehmen. "Presseähnliche Angebote" sind nur mit einem eindeutig ausgewiesenen Sendungsbezug zulässig. Darüber hinaus werden alle neuen Internet-Angebote von ARD und ZDF in einem dreistufigen Test unter anderem daraufhin überprüft, ob sie vom öffentlich-rechtlichen Auftrag gedeckt sind.

Quelle : www.heise.de

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Klage gegen "Tagesschau"-App geht in eine neue Runde
« Antwort #87 am: 18 Juni, 2012, 13:24 »
In den vergangenen Monaten hatten sich ARD/ZDF und acht Zeitungsverlage einen heftigen Streit um die "Tagesschau"-App geliefert. Nachdem die Verleger den Sendeanstalten vorgeworfen hatten, sich nicht an getroffene Absprachen zu halten, geht der Streit nun in eine neue Runde. Am 19. Juli soll das Landgericht Köln über eine modifizierte Anklage beraten.

Wie die Branchenseite "Funkkorrepondenz" aktuell berichtete, hält die ARD auch die überarbeitete Klage der Zeitungsverleger gegen die "Tagesschau"-App für nicht berechtigt, da darin gezeigte Screenshots der Anwendung unvollständig seien und nicht das Gesamtangebot widerspiegeln würden. Laut Rundfunkanstalt seien die Beiträge der App interaktiv und multimedial gestaltet und damit nicht als presseähnlich anzusehen.
 
Eine mündliche Verhandlung vor der 31. Kammer des Landgerichts Köln zur überarbeiteten Klage der Zeitungshäuser gegen die ARD soll am 19. Juli stattfinden. Danach wird sich entscheiden, ob die Verleger mit ihrer Klage diesmal Erfolg haben oder ob das Gericht den Ausführungen der ARD folgt.

Der App-Streit war auch Thema zum Auftakt des Medienforums in Köln. NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) forderte eine Einigung im Streit um die Anwendung. Die Öffentlich-Rechtlichen hätten eine Entwicklungsgarantie, aber auch die privaten Anbieter auf dem Medienmarkt bräuchten bessere Rahmenbedingungen, sagte Kraft. "Daher hoffe ich auch, dass der Streit um die 'Tagesschau'-App doch noch in einem konstruktiven Dialog gelöst werden kann."
 
Bereits im vergangenen Jahr hatten insgesamt acht Zeitungsverlage, darunter der Axel Springer Verlag sowie die WAZ-Gruppe, gegen das Angebot der "Tagesschau"-App im Netz geklagt. Aus Sicht der Verleger seien die Inhalte der Applikation zu textlastig und würden eine gebührenfinanzierte Konkurrenz zu den Online-Angeboten der Printmedien darstellen. Die ARD hatte den Vorwürfen widersprochen.
 
Eine erste Klageschrift der Verleger war am 13. Oktober 2011 vom Landgericht Köln als zu unbestimmt zurückgewiesen worden. Eine außergerichtliche Einigung konnte im Anschluss nicht erzielt werden, da sich ARD und das ebenfalls involvierte ZDF nach Angaben der Verleger nicht an getroffene Absprachen gehalten hätten. Als Folge hatten die Verleger am 30. April 2012 eine modifizierte Klage eingereicht, um den Fall doch noch zur Verhandlung vor dem Kölner Landgericht zu bringen.


Quelle: www.digitalfernsehen.de

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"Tagesschau"-App erneut vor Gericht
« Antwort #88 am: 17 Juli, 2012, 10:47 »
Die Tagesschau-App beschäftigt an diesem Donnerstag wieder das Landgericht Köln. Acht große Zeitungsverlage hatten die ARD wegen der App verklagt. Sie betrachten die Anwendung als unfaire Konkurrenz zu ihrem eigenen Online-Angebot.

Die Wettbewerbskammer des Landgerichts hatte beide Seiten aufgefordert, sich außergerichtlich zu einigen. Ein Gericht sei nicht besonders geeignet, um den Streit zu entscheiden, hatte der Vorsitzende Richter Dieter Kehl gesagt. Die ARD und die Zeitungsverleger haben sich daraufhin an einen Tisch gesetzt, aber einigen konnten sie sich nicht. Deshalb ist jetzt wieder das Gericht am Zug. Mit einer Entscheidung wird noch nicht gerechnet, allerdings könnte das Gericht einen Verkündungstermin festsetzen und schon mal andeuten, zu welcher Seite es tendiert. Richter Kehl hat bereits deutlich gemacht, dass niemand hundertprozentig recht bekommen wird.

Die Tagesschau-App bringt Inhalte des Internet-Angebots Tagesschau.de auf Smartphones und Tablet-Computer. Die Verleger werfen der ARD vor, ihnen mit der Tagesschau-App den Markt zu verderben. Die App enthalte schließlich nicht nur die Filme aus der Tagesschau, sondern auch lange Texte. Damit sei sie "presseähnlich" und mache den Websites der Zeitungen Konkurrenz. Mit dem Unterschied, dass die ARD gebührenfinanziert sei, wogegen sich die Zeitungen ohne Subventionen am Markt durchkämpfen müssten. Aus diesem Grund fordern die Verleger, dass die ARD die Textbeiträge der Tagesschau-App möglichst weit eindampft. Nur Beiträge, zu denen die Tagesschau auch einen Bericht gebracht hat, sollen erlaubt sein. Die ARD sieht es anders: Wer im Internet nicht voll präsent sei, habe keine Zukunft mehr, argumentiert der Senderverbund.

Richter Kehl hatte während einer ersten Verhandlung im vergangenen Jahr gesagt, das Gericht könne nicht entscheiden, wie hoch der Textanteil genau sein dürfe oder wie viel Prozent der Beiträge ausdrücklich sendungsbezogen sein müssten. Ein Zivilgericht dürfe keine allgemeingültigen Regeln aufstellen, sondern immer nur im Einzelfall entscheiden. Deshalb wäre es das Beste, wenn sich beide Seiten noch mal zusammensetzten. Ein Kompromiss könne vielleicht so aussehen, dass Inhalte, die sich nicht direkt auf die Sendung bezögen, in der Tagesschau-App etwas abgespeckt und die sendungsbezogenen Inhalte dafür vertieft würden.

Die ARD und die Zeitungsverleger hatten daraufhin tatsächlich mehrere Monate verhandelt, doch im April scheiterten die Gespräche. Der Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger, Helmut Heinen, sagte, die ARD sei nach mehreren Gesprächsrunden von einem unterschriftsreifen Kompromiss abgerückt. Die ARD betonte, sie sei weiter gesprächsbereit.

Bei den klagenden Verlagen handelt es sich um den Axel Springer Verlag (Welt, Bild), die WAZ Mediengruppe, die Süddeutsche Zeitung, die Frankfurter Allgemeine Zeitung, M. DuMont Schauberg (Kölner Stadt-Anzeiger, Berliner Zeitung), das Medienhaus Lensing (Ruhr Nachrichten), die Rheinische Post sowie die Medienholding Nord (Flensburger Tageblatt, Schweriner Volkszeitung).

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Richter: Streit um "Tagesschau"-App gehört nicht vor den Kadi
« Antwort #89 am: 19 Juli, 2012, 15:45 »
Das Landgericht Köln hat erneut darauf hingewiesen, dass sich der Rechtsstreit um die "Tagesschau"-App für Android-, iOS- und BlackBerry-Geräte vor Gericht nicht zufriedenstellend lösen lässt. Es sei bedauerlich, dass ARD und Zeitungsverleger bisher zu keiner außergerichtlichen Einigung gelangt seien. "Ich finde das ausgesprochen schade, weil ich auch gleich nochmal wiederholen werde, dass wir das nicht zufriedenstellend lösen können", sagte der Vorsitzende Richter, Dieter Kehl, laut dpa in einer Verhandlung am Donnerstag.

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