Autor Thema: 60 Jahre Grundgesetz .....  (Gelesen 1777 mal)

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60 Jahre Grundgesetz .....
« am: 16 Mai, 2009, 21:55 »
Am 23. Mai 1949 um 24 Uhr trat das Grundgesetz (GG) in Kraft. Damit einhergehend wurde gleichzeitig die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Das GG war von Beginn an ein Provisorium und dieses existiert bis heute.

Wirklich fest stehend war das Grundgesetz nie, es wurde durchschnittlich ein Mal pro Jahr verändert. So etwa bei der Wiedereinführung der Wehrpflicht, des Aufbaus der Bundeswehr oder der Notstandsverfassung der Großen Koalition 1968. Letztmalig wurde das GG am 19. März 2009 geändert, als man die Kfz-Steuer von einer Landes- in eine Bundessteuer wandelte.

Anlässlich des 60ten Jahrestag des Grundgesetzes ruft unter anderem die Piratenpartei Hessen die Regierung dazu auf, dieses grundlegende Regelwerk unserer Gesellschaft endlich wieder mit dem gebührenden Respekt zu behandeln. Um zu zeigen, wie wichtig der Bevölkerung das Grundgesetz ist, finden bundesweit am 23. Mai 2009 Kundgebungen und andere Veranstaltungen statt. Die hessischen Piraten werden den Jahrestag zusammen mit dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung in Frankfurt auf dem Römerberg mit einer Demonstration und einem anschließenden Grundrechtsfest von 13 bis 19 Uhr begehen.


"Wir feiern den 60ten Geburtstag des Grundgesetzes. Leider hat es in den letzten Jahren einige Gebrechen bekommen, unsere Grundrechte wurden immer wieder beschnitten. Wir wissen leider nicht, ob wir noch einmal in so guter Verfassung zusammen feiern können, und so wollen wir für eine baldige Genesung demonstrieren und feiern, dass es noch unter uns weilt", fasst Stefan Hermes, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Hessen zusammen.

Jürgen Erkmann von den Piraten beschwert sich darüber, dass unser GG zu einem Abreißkalender für die Politik wurde. Stück für Stück wird es demontiert. Das Bundesverfassungsgericht muss dann richten was die Politiker versäumt haben. "Die Strafverfolger sehen das Bundesverfassungsgericht mittlerweile sogar als Hindernis. Das zeigt, dass sowohl Politik wie auch Strafverfolgung keinerlei Respekt mehr vor dem Grundgesetz und seinen Hütern haben. Bei einigen Politikern habe ich das Gefühl, sie scheinen eher '1984' und 'Schöne neue Welt' als Basis ihres Handelns zu sehen."

Die Piratenpartei Hessen fordert daher Politik wie auch Strafverfolgung auf, endlich die seit Jahren verabschiedeten Scheinsicherheitsgesetze zu überprüfen und nicht weiterhin im Stakkato Neue zu verfassen, die oftmals nicht von den Politikern daraufhin geprüft wurden, ob sie mit dem GG konform gehen. Es sei für die innere Sicherheit in Deutschland wichtig, dass die Menschen in unserem Land wieder Vertrauen in die Politik fassen. Mit Gesetzesinitiativen wie der bundeseinheitlichen Steuernummer, der heimlichen Onlinedurchsuchung, Anti-Terror-Gesetzen, Vorratsdatenspeicherung, BKA-Gesetz, Netzsperren oder Dingen wie Nummernschildscannern auf Autobahnen, Fingerabdrücken in Pässen etc. - all diese Maßnahmen wirken nicht gerade vertrauensbildend.

Warum GG und nicht Verfassung? Nur freie, selbstbestimmte Völker können sich selbst eine Verfassung geben. Deutschland war zum Zeitpunkt der Entstehung des Grundgesetzes besetzt und nicht frei. Hoffen wir, dass sich die Politiker nicht weitere Maßnahmen einfallen lassen, die uns weiter in unserer Freiheit beschneiden.

Egal ob Verfassung oder GG. Lieber zuhören statt abhören.

Weitere Informationen zu den Demonstrationen am 23. Mai finden sich auf der Webseite der Organisatoren.

Quelle : www.gulli.com
« Letzte Änderung: 31 Mai, 2009, 07:10 von SiLæncer »

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Offline Jürgen

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Re: 60 Jahre Grundgesetz - Gratulation oder Beileidsbekundung?
« Antwort #1 am: 17 Mai, 2009, 21:32 »
Schade, am nächsten Samstag muss ich bis 20:00 arbeiten.
Wie fast immer  ::)
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Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
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Trend zu Sicherheits- und Präventionsgesetzen bemängelt
« Antwort #2 am: 18 Mai, 2009, 13:14 »
Winfried Hassemer, früherer Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, hat im Rahmen der Vorstellung des "Grundrechte-Reports 2009" in Karlsruhe am heutigen Montag zu einem sorgsameren Umgang mit den Bürgerrechten aufgerufen. "Wir beobachten in Gesetzgebung und Verwaltung einen allgemeinen Trend hin zu mehr Sicherheit und Prävention, der häufig zu Lasten der klassischen bürgerlichen Freiheiten geht", sagte der Rechtsexperte. Als Beispiele werden in dem 272 Seiten starken Band unter anderem "polizeiliche Datennetze", Überwachung durch Geheimdienste, der "grenzenlose Datenverkehr in der EU", die oft restriktive Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes und die zunehmende Beschränkung der Demonstrationsfreiheit thematisiert.

Generell zog Hassemer wenige Tage vor dem 60. Jubiläum des Grundgesetzes ein kritisches, aber auch positives Fazit der deutschen Verfassungswirklichkeit: "Insbesondere im Bereich des Datenschutzes erleben wir, dass ein schon fast tot geglaubtes Grundrecht neu an Bedeutung gewinnt, weil die Bürger durch die Überwachungsskandale in großen Unternehmen aufgeschreckt werden". Eine entsprechende Abhandlung in dem "alternativen Verfassungsschutzbericht" trägt den Titel "Im Griff der Datenkraken" und konstatiert die "Aushöhlung des Datenschutzes durch die Privatwirtschaft". Die Bürgerrechtsvereinigung Humanistische Union (HU), die den Report gemeinsam mit acht anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen herausgibt, monierte vorab: "Deutsche Bahn, Telekom, Lidl – ein großes deutsches Unternehmen nach dem anderen muss einräumen, in rechtswidriger Weise die Privatsphäre von Mitarbeitern und Dritten verletzt zu haben."

Darin sehen die Bürgerrechtler letztlich aber nur einen "Vollzug" der Linie, die der Staat der Wirtschaft seit Jahren vorgemacht habe. Auch der umstrittenen Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) widmet sich so ein eigener Artikel. Am Beispiel der Debatte um heimliche Online-Durchsuchungen wird dabei eine ständige Ausweitungsspirale von Befugnissen der Sicherheitsbehörden aufgezeigt. "Kaum hatte im vergangenen Jahr das Bundesverfassungsgericht den Begehrlichkeiten von Polizei und Geheimdiensten Grenzen gesetzt, wurden Forderungen der Politik laut, dann eben das Grundgesetz zu ändern, um das grenzenlose Ausspähen privater PCs zu ermöglichen", bemängelt die HU. Das herausgekommene Gesetz verstoße gegen den Schutz des Kernbereichs der Menschenwürde. Zudem hätten die BKA-Ermittler ein Bündel von fragwürdigen Eingriffsermächtigungen vom Belauschen von Berufsgeheimnisträgern wie Anwälten und Journalisten bis zur "schon tot geglaubten Rasterfahndung" erhalten.

Der ehemalige HU-Bundesvorsitzende Till Müller-Heidelberg attestierte der Politik so einen "abnehmenden Respekt gegenüber dem Grundgesetz". Zugleich rügte er die "Rechtsblindheit" von Ermittlungsbehörden und sogar Gerichten, die immer wieder gegen die gefestigte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts etwa zur Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 Grundgesetz verstoßen würden. Weiter machte er eine gefährliche Ausdehnung geheimer Befugnisse der Polizei aus und forderte, dass der Rechtsstaat "transparent" sein müsse.

Quelle : www.heise.de

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Bürgerrechtler rufen zu Aktionstag für die Grundrechte auf
« Antwort #3 am: 18 Mai, 2009, 14:49 »
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) und Partnerorganisationen rufen für den kommenden Samstag, den 23. Mai, den 60. Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes, zu einem Aktionstag für die Grundrechte auf. In gut 20 deutschen Städten wollen sie mit Informationsveranstaltungen, "Grundrechtsfesten" und Demonstrationen "das Vertrauen in unsere Sicherheit in einer freien Gesellschaft stärken", wie es im Aufruf heißt.

Der AK Vorrat fordert eine Wende in der Innenpolitik: "Ein Überwachungsmoratorium soll sämtliche neuen Überwachungspläne wie Internetzensur, Aufzeichnung unseres Surfverhaltens im Internet und die Entwicklung des 'Nacktscanners' stoppen." Bereits bestehende Überwachungsgesetze sollten von einer unabhängigen Grundrechteagentur systematisch auf ihre Wirksamkeit und schädlichen Nebenwirkungen überprüft werden, meinen die Bürgerrechtler. Statt "exzessiver Überwachung" solle gezielt und nachhaltig die Sicherheit gestärkt werden. padeluun vom AK Vorrat ergänzt: "Wir haben immer darauf hingewiesen, dass Vorratsdatenspeicherung Begehrlichkeiten weckt. Die Skandale bei Lidl, Telekom und Bahn zeigen, dass das kein akademisches Szenario ist, sondern geübte Praxis."

Als Veranstaltungen, mit denen die Bürgerrechtler "die historische Errungenschaft der Freiheitsrechte als Erbe der Aufklärung" in Erinnerung rufen wollen, sind in Frankfurt, Kiel und München Demonstrationen geplant. In Jena, Karlsruhe, Köln, Leipzig, Offenburg, Nürnberg und Landau sollen Informationsstände aufgebaut werden, in Hannover, Ingolstadt, Regensburg und Berlin sollen Grundrechtefeiern stattfinden. In Mannheim und Speyer sind künstlerische Aktionen geplant. Der AK Vorrat ist unter anderem Initiator einer "Massenklage" von über 34.000 Bürgern beim Bundesverfassungsgericht gegen die seit 1. Januar 2008 geltende Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung.

Quelle : www.heise.de

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60 JAHRE GRUNDGESETZ - Bauanleitung für die Bundesrepublik
« Antwort #4 am: 21 Mai, 2009, 09:57 »
Vollmondromantik bei Bier, Wein und Zigarren: 33 Männer reisten im August 1948 auf eine idyllische Insel, um in anregender Atmosphäre die provisorische Verfassung eines neuen deutschen Staates zu skizzieren. Zurück kehrten sie mit einem Werk für die Ewigkeit.

Die idyllische Geruhsamkeit der bayerischen Sommerfrische trog, denn die gesetzte Frist war denkbar knapp bemessen. In gerade einmal 13 Tagen sollte vollbracht werden, worum andere Völker lange gerungen hatten: das Verfassungsgerüst für einen neuen Staat zu zimmern. Zwar war nicht an einen Bau für alle Ewigkeit gedacht, sondern eher an einen Unterschlupf, der in turbulenten Zeiten Schutz bot - also eine provisorische Übergangslösung. Aber ließ sich so etwas in kaum zwei Wochen gleichsam aus dem Handgelenk schütteln?

"Auf Ihre Schultern ist vor der Geschichte des deutschen Volkes eine überwältigende Verantwortung gelegt", schärfte Anton Pfeiffer (CSU), Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, seinen Kollegen im August 1948 ein. Die elfköpfige Herrenrunde setzte gerade auf die beschauliche Herreninsel im Chiemsee, kurz Herrenchiemsee, über, um dort die Grundzüge für die Konstitution eines westdeutschen Kernstaates zu entwerfen. Wo noch rund siebzig Jahre zuvor Bayerns Operettenkönig Ludwig II., romantischer Widergänger des Absolutismus, den verkleinerten Nachbau des Schlosses von Versailles zur Staatsangelegenheit gemacht hatte, beherrschte nun der Ton nüchterner Demokratie-Debatte das Eiland. Im Auftrag der Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder sollte der Verfassungskonvent von Herrenchiemsee Empfehlungen für ein demokratisches Grundgesetz ausarbeiten, eine Bau- und Spielanleitung der künftigen Bundesrepublik Deutschland.

Zur Inspiration täglich ein Liter Bier

Rund drei Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und dem Zusammenbruch der NS-Gewaltherrschaft hatten die westlichen Siegermächte USA, Großbritannien und Frankreich den Weg zur Staatsgründung Westdeutschlands freigemacht. Die Zeit drängte, denn der Kalte Krieg zwischen den einstigen Anti-Hitler-Partnern USA und Sowjetunion veranlasste beide Seiten, ihre jeweiligen Einflussgebiete abzuschirmen und abzusichern. Deutschland, aufgeteilt in Besatzungszonen von Amerikanern, Engländern, Franzosen und Russen, stand vor der Spaltung in einen Weststaat nach liberal-demokratischem Vorbild und einen Oststaat unter Obhut der kommunistischen Sowjetunion.

Die Herren auf Herrenchiemsee hielten dies für unausweichlich. Der Verfassungskonvent konnte dem Dilemma, Freiheit für den Westteil auf Kosten der Einheit Deutschlands zu verankern, nicht entkommen. Zwar bemühte er sich stets darum, nur etwas Vorläufiges zu schaffen, um die Tür zu einer gesamtdeutschen Lösung nicht zuzuschlagen. Sie sprach deshalb auch nicht von "Verfassung", sondern nannten es "Grundgesetz", doch schon bald nahmen die Überlegungen festere Gestalt an, als zunächst beabsichtigt war.

Die Grundgesetz-Väter - dem Alter nach eher Großväter in Begleitung fürsorglicher Ehefrauen, aber ohne Verfassungs-Mütter an ihrer Seite - saßen, bei hochsommerlichen Temperaturen und umschwirrt von Mückenschwärmen, gern unter freiem Himmel zusammen. Um Kost und Logis brauchten sie sich nicht zu kümmern, allerdings war - in diesen mageren Nachkriegszeiten - die Verpflegung über Essenbons streng rationiert. Für Extras mussten die Gast-Insulaner selbst aufkommen. Nun ja, nicht ganz. Das Verfassungs-Konklave mag geistig inspiriert haben, dass jeder Teilnehmer auf Wunsch täglich einen Liter Bier, eine halbe Flasche Wein und drei Zigarren oder zwölf Zigaretten erhielt.

"Eine Idiotenfibel für den Parlamentarischen Rat"

Besonders eine imposante Figur wie den Sozialdemokraten Carlo Schmid, einen intellektuell brillanten Staatsrechtsprofessor, dessen ausladende Leibesstatur und halbfranzösische Herkunft sinnliche Lebensfreude ausstrahlten, dürften derlei kleine Gaben bei Laune gehalten haben. Über ihn mokierte sich im Tagebuch sein Parteifreund und Konventsmitstreiter Hermann Louis Brill, der als Widerstandskämpfer gegen Hitler zu zwölf Jahren Zuchthaus verurteilt worden war: "Don Carlos Schmid bewegt sich (...) in seinen Massen wie Moby Dick, der gern Kapitän Ahab morden möchte." Brill spielte damit auf unterschwellige Rivalitäten zwischen den Teilnehmern an, denn nicht nur Carlo Schmid verkörperte bildungsbürgerliches Selbstbewusstsein, sondern auch die anderen Experten, wie etwa Adolf Süsterhenn (CDU), ein enger Vertrauter des späteren ersten Bundeskanzlers Konrad Adenauer (CDU), der Staatsrechtslehrer Hans Nawiasky oder der Hitler-Gegner und Antikommunist Otto Suhr brachten viel Sachkenntnis und Erfahrung in die Verhandlungen ein.

"Wir machen für den Parlamentarischen Rat eine Idiotenfibel", untertrieb Versammlungsleiter Pfeiffer selbstironisch die Bedeutung der Beratungen. Tatsächlich wurde dann der "Vorbericht" von Herrenchiemsee Grundlage für den Parlamentarischen Rat - jenem von den demokratischen Landtagen gewählten Verfassungsorgan, das von September 1948 an mit dem Segen, aber auch unter den Argusaugen der West-Alliierten das Grundgesetz austüftelte - bis zu seiner Verkündung am 23. Mai 1949.

Es war schon erstaunlich, was die Klausurteilnehmer nach nur 13 Sitzungstagen präsentieren konnten: eine klug durchdachte und weitsichtige Verfassungsvorlage, die in scharfer Abgrenzung zur totalitären NS-Vernichtungspolitik und zu den institutionellen Schwächen der Weimarer Republik das Gegenbild einer humanen, liberalen und starken Demokratie entwarf. Mit unverbrüchlichen und gerichtlich einklagbaren Grundrechten, deren oberster Leitstern die unantastbare Würde des Individuums sein sollte, mit einer fein ausbalancierten Gewaltenteilung und einem gezähmten, auf repräsentative Aufgaben beschränkten Staatsoberhaupt und einer föderalen Ordnung, die gegen die Gefahren von Zentralismus und Separatismus gerichtet war. Eine parlamentarisch verantwortliche Regierung auf der Basis arbeitsfähiger Mehrheiten - aus diesem Kerngedanken erwuchs das Instrument des "konstruktiven Misstrauensvotums": Regierungen sollten nur gestürzt werden können, wenn sich parlamentarische Mehrheiten für einen neuen Bundeskanzler als Regierungschef fanden.

Provisorium auf ewig

All dies stand unter dem Gebot, von dem Carlo Schmid seine Kollegen überzeugte: "Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen." Listig trugen die Provisoriums-Schöpfer dafür Sorge, dass an ihrer Konstruktion nicht mehr gerüttelt werden konnte. Die Schlussempfehlung ihres "Vorberichts" für den Parlamentarischen Rat lautete: "Eine Änderung des Grundgesetzes, durch die die freiheitliche und demokratische Grundordnung beseitigt würde, ist unzulässig." Das ist laut Art. 79 Abs. 3 Grundgesetz ein für allemal so.

Sichtlich zufrieden mit ihrem Entwurf empfanden die Herren auf dem Chiemsee einen "Schimmer von Romantik" (Pfeiffer), als sie sich bei Vollmond am Abend des 21. August 1948 abschließend zusammenfanden, in freudiger Erwartung, dass nun "unser Werk seiner Vollendung entgegenreift".

Und in der Tat: Das Grundgesetz, wie es dann im Parlamentarischen Rat detailliert und nicht frei von Dramatik bis zur Zustimmung der westdeutschen Landtage (mit Ausnahme Bayerns) im Mai 1949 Gestalt annahm, fußte ganz wesentlich auf den Empfehlungen der Herren vom Chiemsee.

Quelle : http://einestages.spiegel.de

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Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hofft, dass Karlsruhe künftig weniger mit der Korrektur überbordender Sicherheits- und Überwachungsgesetze beschäftigt sein wird. Die Rechtsprechung der letzten Jahre etwa zu heimlichen Online-Durchsuchungen oder zum Kfz-Kennzeichenscanning "hat eine gewisse Linie vorgezeichnet", die für die künftige Gesetzgebung eine gewisse Leitfunktion haben werde, gab der führende Jurist seinen Erwartungen an die Politik am gestrigen Donnerstagabend bei einem "Verfassungsgespräch" zum 60. Geburtstag des Grundgesetzes im Bundestag Ausdruck. Zuvor hatte er moniert, dass es beim Versuch der neuen Austarierung des Spannungsverhältnisses zwischen Sicherheit und Freiheit nach dem 11. September eine "zu starke Verschiebung zu Lasten der Freiheit" gegeben habe.

Das Bundesverfassungsgericht habe sich daher – angerufen von etlichen Bürgern – wiederholt einschalten müssen, erläuterte Papier die rund 40 vorgenommenen Gesetzeskorrekturen allein in den vergangenen fünf Jahren. Dabei habe es nicht neue Kontroll- oder Eingriffsinstrumente wie Online-Durchsuchungen oder Rasterfahndungen an sich getadelt, sondern deren konkrete Ausführung in den beanstandeten Gesetzen. Diese seien zu weit formuliert oder nicht verhältnismäßig gewesen. Vielfach sei auch der Kernbereich privater Lebensgestaltung, den Karlsruhe im Urteil zum großen Lauschangriff umriss, nicht ausreichend geschützt worden.

Wenig glücklich zeigte sich Papier zugleich mit den zum Teil "geschwätzigen" Änderungen, die der Gesetzgeber jeweils mit Zweidrittelmehrheit am Grundgesetz vorgenommen hat. Die Zahl von etwa über 50 förmlichen Modifikationen in 60 Jahren an sich sei zwar nicht übermäßig hoch. Jede Verfassung müsse sich auch fragen lassen, ob sie mit den gesellschaftlichen Entwicklungen Schritt hält, ohne aber dem Zeitgeist zu huldigen. Bei der Änderung von Artikel 13 etwa zur Aufweichung der Unverletzlichkeit der Wohnung für deren akustische Überwachung sei der Gesetzgeber aber "sehr ins Detail gegangen" und habe die Linie der Klarheit und Kürze der Verfassung verlassen. "Ganz entscheidende Veränderungen" am Gehalt des Grundgesetzes habe dagegen das Bundesverfassungsgericht selbst mit der Anpassung an technologische Entwicklungen mit dem Abstecken der Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und auf die Gewährleistung der Vertrauenswürdigkeit und Integrität informationstechnischer Systeme bewirkt.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, der in der Vergangenheit die Rechtsprechung aus Karlsruhe wiederholt als zu weitgehend gerügt hatte, betonte, dass er ein großer Anhänger der Verfassung sei. "Ich habe auch Vertrauen zum Verfassungsgericht", ergänzte der CDU-Politiker zur Feier des Tages. So nehme die Politik "jedes Urteil sehr ernst" und versuche, aus den erteilten Rügen zu lernen. Bei den beanstandeten Gesetzen habe es sich aber fast ausschließlich um Landesgesetze gehandelt. Der Bund habe im Sicherheitsbereich allein eine einstweilige einschränkende Anordnung im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung erhalten. Da warte Berlin nun "geduldig, aber in großer Hoffnung" auf eine endgültige Entscheidung aus Karlsruhe.

Für Schäubles Kollegin im Justizressort, Brigitte Zypries, weicht der Verfassungstext in mancherlei Hinsicht inzwischen zu sehr vom Verfassungsrecht ab. Die SPD-Politikerin plädierte so mittelfristig etwa für eine ausdrückliche Aufnahme des informationellen Selbstbestimmungsrechts ins Grundgesetz. Neben dem Datenschutz fehle es diesem an klaren Ausformulierungen der Rechte von Kindern oder homosexuellen Partnerschaften.

Allgemein verwies die frühere Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach, auf die große Rolle, die das Grundgesetz bei der Unterstützung "wehrhafter Bürger" gerade in Krisensituationen einnehme: "Es verleiht wirklich Freiheitsrechte, die stabil sind." Dies sei in den Köpfen und Herzen der Bürger angekommen. Die Einschränkungen etwa von Artikel 13 dürfe man daher nicht als "Sprachästhetik" beschreiben, vielmehr würdne damit "politische Spielräume eingeengt". Der frühere Stasi-Unterlagenbeauftragte Joachim Gauck lobte die Verfassung als "sehr stabile Basis für die Bürgerrechte", auf die er stolz sei. Das Grundgesetz beschreibe eine Ordnung der Freiheit, auf der die Menschenwürde beruhe. Dies sei das Umfeld für die Wurzeln der Demokratie. Sorge getragen werde müsse aber, dass "bei mehr Europa nicht weniger Rechtsstaatlichkeit" herauskomme, bemängelte er hierzulande nur schwer von Karlsruhe zu prüfende Vorgaben aus Brüssel.

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Es war seine letzte Rede vor der möglichen Wiederwahl, und Bundespräsident Köhler hat sie genutzt, um die Deutschen zu neuem Zusammenhalt aufzufordern. Klar äußerte er sich zur DDR - und grenzte sich damit indirekt von seiner Herausforderin Schwan ab.

Berlin - Bundespräsident Horst Köhler hat 60 Jahre Bundesrepublik Deutschland als Erfolgsgeschichte gewürdigt und gleichzeitig einen gesellschaftlichen Kraftakt zur Bewältigung der derzeitigen Wirtschaftskrise gefordert. "Wir können stolz sein auf das Erreichte", sagte er am Freitag bei einem Festakt zum Jahrestag der Staatsgründung und fügte hinzu: "Wir sind uns der neuen großen Herausforderungen bewusst. Wir stellen uns ihnen mit Selbstvertrauen."

Köhler nannte das Grundgesetz ein "Leuchtfeuer der Freiheit" und forderte, die Verfassung auch als Ermutigung für die Zukunft zu begreifen. "Das Grundgesetz gibt uns Freiheit. Es lebt aber auch von unserer Verantwortung." Der Geburtstag der Bundesrepublik finde zwar in schwierigen Zeiten statt, sagte der Bundespräsident. "Aber wir brauchen den Mut nicht sinken zu lassen. Wir können unsere Freiheit nutzen, um die Krise zu meistern."

Köhler betonte, dass er zwei große Chancen in der Krise sehe. "Wir brauchen eine neue, ökologische industrielle Revolution - überall auf der Welt", sagte er. Deutschland habe mit seinen Wissenschaftlern, Ingenieuren und Facharbeitern die besten Voraussetzungen "an einem weltweiten Wirtschaftswunder der Nachhaltigkeit" mitzuarbeiten.

Zudem sollte die Krise auch die Augen für die Leistungen der Menschen öffnen, die sich um Kinder und Alte kümmerten. "Lassen Sie uns Erfüllung und Zufriedenheit auch daran messen, wie viel Mitmenschlichkeit, wie viel Zuwendung, wie viel Zusammenhalt es in unserer Gesellschaft gibt", sagte er. "Ein rein materielles 'Immer mehr' reicht nicht."

Köhler forderte die Deutschen zu neuem Zusammenhalt auf: Die Bürger müssten sich wie bei der Gründung des Landes vor 60 Jahren Solidarität, Menschenwürde und Freiheit versprechen. Er beklagte, dass die Bildungschancen von Kindern immer noch zu stark vom Geldbeutel der Eltern abhingen und die Arbeitslosigkeit im Osten weiterhin höher sei als im Westen. "Wir dürfen nicht hinnehmen, dass die Teilung unseres Landes in der Arbeitslosenstatistik fortbesteht."

Köhler sagte: "Mit der Einheit ist es wie mit der Demokratie: Sie ist nie fertig." Sie müsse gelebt und erprobt werden. "Wie wäre es, wenn wir das Versprechen von vor 60 Jahren heute erneuern würden?" Es müsse an der Einheit zwischen Alt und Jung, Menschen mit und ohne Behinderung, Einheimischen und Zugewanderten, Arm und Reich gearbeitet werden. "Wir wollen eine Gesellschaft sein, die nicht wegschaut, wenn Menschen in Not sind, und die keinen zurücklässt."

Der Bundespräsident erinnerte auch an den Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg. Dabei distanzierte er sich scharf vom Regime der DDR und bezeichnete sie als "menschenverachtende Diktatur". "Ihre Herrschaft konnte sie nur durch Stacheldraht, Schießbefehl und Unterdrückung aufrecht erhalten", sagte Köhler.

Damit grenzte er sich indirekt von seiner Herausforderin bei der Bundespräsidentenwahl ab, der von der SPD nominierten Gesine Schwan. Diese hatte es kürzlich abgelehnt, die DDR pauschal als "Unrechtstaat" zu bezeichnen. Gleichwohl sei die DDR keineswegs ein Rechtsstaat gewesen, hatte sie in einem Interview erklärt.

Köhler sprach vor 1400 prominenten Gästen im Berliner Konzerthaus am Gendarmenmarkt. Unter ihnen waren Bundeskanzlerin Angela Merkel, zahlreiche weitere Kabinettsmitglieder sowie die Altbundespräsidenten Walter Scheel, Richard von Weizsäcker und Roman Herzog.

Der Staatsakt fand einen Tag vor dem eigentlichen Jubiläum statt, um nicht mit der Bundespräsidentenwahl am Samstag im Reichstagsgebäude zu kollidieren. Köhler stellt sich dabei zur Wiederwahl. Am 23. Mai 1949 war das Grundgesetz vom Parlamentarischen Rat nach neunmonatigen Beratungen feierlich verkündet werden. Damit war die Bundesrepublik gegründet.

Quelle : www.spiegel.de

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60 Jahre Grundgesetz - 60 Jahre Meinungsfreiheit?
« Antwort #7 am: 22 Mai, 2009, 18:11 »
Am 23. Mai 2009 begehen wir nicht nur den 60. Jahrestag der Bundesrepublik Deutschland, sondern es jährt sich auch zum 60. Mal die Verkündung des Grundgesetzes (GG)

Die für uns heute selbstverständlich wirkenden Freiheitsrechte des Grundgesetzes sind es – historisch wie geografisch gesehen – allerdings nicht. Keine deutsche Verfassung (von 1848, 1871 oder 1919) war so lange und erfolgreich in Kraft wie die bundesdeutsche.


Die Vorläufer und ihre Bedeutung für das heutige Grundgesetz

1    1848: Die nach der Revolution von 1848 entworfene Paulskirchen-Verfassung enthielt einen Katalog der "Grundrechte des Deutschen Volkes" in 9 Artikeln, die unter Art. IV die "Preßfreiheit" vorsah: "Jeder Deutsche hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck und bildliche Darstellung seine Meinung frei zu äußern." Doch nach Auflösung des Frankfurter Paulskirchenparlamentes im März 1849 wurde von der antidemokratischen Reaktion unter dem österreichischen Kanzler Fürst von Metternich die Vorzensur wieder eingeführt.

2    1871: In der Bismarckschen Reichsverfassung von 1871 gab es keinen Grundrechtskatalog. Da die einzelnen Länder die bürgerlichen Grundrechte regelten, waren diese in den Verfassungen der Einzelstaaten verbürgt. Einen Grundrechtskatalog auf Reichsebene gab es erst seit 1919.

3    1919: Die Weimarer Verfassung war die erste praktizierte demokratische Verfassung Deutschlands. Allerdings hatte der Grundrechtskatalog gegen die restaurativen bzw. totalitären Kräfte nur wenig geholfen, wie das "Dritte Reich" zeigte. Zahlreiche Artikel der Weimarer Verfassung (u.a. auch die Grundrechte) waren direkt der Paulskirchenverfassung von 1848 entnommen und flossen ihrerseits wieder in das heute geltende GG ein, wobei man aus den Weimarer Fehlern lernte und z.B. die Macht des Staatsoberhauptes wie auch die direkten Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger begrenzte.

Das Grundgesetz von 1949

Dass es nach nationalsozialistischer Diktatur, Zweitem Weltkrieg und bedingungsloser Kapitulation Hitler-Deutschlands 1945 nur vier Jahre dauerte, bis die Bundesrepublik gegründet wurde und sich ein Grundgesetz geben konnte, ist erstaunlich und nicht zuletzt den Alliierten zu verdanken.

Das Grundgesetz wurde nach Vorarbeiten eines von der Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder bestellten Sachverständigenausschusses im sog. Herrenchiemseer Verfassungskonvent vom Parlamentarischen Rat erarbeitet und am 8.5.1949 in Bonn beschlossen. Bis zur Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 galt es nur für die westlichen Besatzungszonen bzw. die "alten Länder".

Das Grundgesetz regelt die rechtliche und politische ("freiheitlich-demokratische") Grundordnung der Bundesrepublik sowie das Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgern. Es ist in 13 Abschnitte gegliedert. Der für diesen Zusammenhang wichtigste Abschnitt I enthält mit den Artikeln 1-19 die Grundrechte, die nach den Erfahrungen mit der Weimarer Verfassung und vor allem dem Nationalsozialismus den Verfassungsvätern und -müttern besonders wichtig waren.

Das erste Grundrecht ist die Menschenwürde: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." (Art. 1 GG). Weitere Grundrechte sind u.a.: Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3), Glaubensfreiheit (Art. 4), Postgeheimnis (Art. 10) und die für unseren Zusammenhang besonders wichtige Meinungsfreiheit durch Art. 5. In Absatz 1 heißt es: "Eine Zensur findet nicht statt". Absatz 2 weist jedoch die Schranken der Meinungsfreiheit auf, durch die "Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre." Absatz 3 verfügt: "Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung."

In den weiteren Grundrechten des ersten Abschnittes werden u.a. die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Gleichberechtigung von Mann und Frau, die Versammlungsfreiheit, die Berufsfreiheit und die Unverletzlichkeit der Wohnung gewährt. Vor allem um kriminelle, terroristische und andere extremistische Gefahren abzuwehren, wurden manche Grundrechte allerdings im Laufe der Geschichte durch zahlreiche Verfassungsänderungen eingeschränkt, z.B. durch diverse "Lauschangriffe" (1998), Vorratsdatenspeicherung, BKA-Gesetz etc. Die Diskussion um das Thema Freiheit oder Sicherheit ist bis heute zu keinem endgültigen Abschluss gekommen.

Die weiteren 12 Abschnitte regeln u.a. die allgemeinen Grundsätze über Staatsform, Regierung, Gesetze, Verteidigung usw. Der besonders wichtige Art. 20 legt u.a. fest, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Das Grundgesetz kann nur mit einer 2/3-Mehrheit des Bundestages geändert werden, wobei basale Verfassungsgrundsätze nicht berührt werden dürfen (siehe Art. 19).

Bis zur Wiedervereinigung (durch den Beitritt der DDR) handelte es sich beim Grundgesetz um eine provisorische Verfassung, die den Status des geteilten Deutschlands als Provisorium dokumentierte. Sie gilt nun für das gesamte Deutsche Volk, wie in der Präambel des Grundgesetzes steht.

Das Bundesverfassungsgericht überwacht als unabhängiges Verfassungsorgan die Einhaltung der Grundrechte und überprüft die Rechtmäßigkeit der vom Gesetzgeber beschlossenen Gesetze. Als obersten Hüter des Grundgesetzes kommt dem Bundesverfassungsgericht auch die heikle Rolle als "primären Kunstfreiheitsinterpret" (J. Würkner) zu.

Umstrittene Meinungsfreiheit

Einige der maßgeblichen höchstinstanzlichen Urteile zur Meinungsfreiheit, die Rechtsgeschichte geschrieben haben, sind:


Die Sünderin

Das Melodram "Die Sünderin" (1950) von Willi Forst mit Hildegard Knef und Gustav Fröhlich in den Hauptrollen war der erste Skandalfilm der jungen Bundesrepublik. Nicht nur eine kurze Nacktszene der Knef, sondern vor allem die "Verharmlosung von Prostitution und Selbstmord" führten zu einem polizeilichen Aufführungsverbot, zu einem kurzzeitigen Austritt der Kirchen aus den Gremien der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft FSK und zu priesterlichen Brandreden von den Kanzeln katholischer Kirchen. Das Bundesverwaltungsgericht hob 1954 das vom Koblenzer Gericht 1952 bestätigte polizeiliche Verbot auf. Es wurde festgestellt, dass die Kunstfreiheit nicht der polizeilich zu schützenden Sittenordnung unterliegt.

Lüth-Urteil

Als der Hamburger Senatsdirektor Erich Lüth 1950 zum Boykott des neuen Films des "Jud Süß"-Regisseurs Veit Harlan aufrief, wurde ihm das per Einstweiliger Verfügung untersagt. Gegen dieses Verbot vom Landgericht Hamburg legte Lüth Verfassungsbeschwerde ein. 1958 gab das BVerfG seiner Klage statt und hob die Bedeutung der Meinungsfreiheit als "Grundlage jeder Freiheit überhaupt" (BVerfGE 7, 198, 208) heraus. Dieses frühe Urteil zur Äußerungsfreiheit gilt bis heute als richtungsweisend (BVerfGE 7, 198).

Spiegel-Affäre

Das Magazin "Der Spiegel" hatte am 10. Oktober 1962 unter dem Titel "Bedingt abwehrbereit" über die militärische Situation in Deutschland und der NATO berichtet. Wegen Verdachts des Landesverrats wurde daraufhin u.a. gegen Rudolf Augstein als Verleger Haftbefehl und ein Durchsuchungsbeschluss der Räume des SPIEGEL-Verlags in Hamburg und Bonn wurden erlassen. Der Verlag erhob Verfassungsbeschwerde gegen diese Anordnung. Das Bundesverfassungsgericht wies die Verfassungsbeschwerde 1966 zurück. Obwohl das Bundesverfassungsgericht anerkennt, dass die Bevölkerung auch über wichtige Vorgänge in der Verteidigungspolitik informiert werden muss, bewertet es hier den Verdacht des Landesverrats als gravierender und sieht die Durchsuchung und Beschlagnahme als angemessenes Mittel an, dem Verdacht nachzugehen. Bei der Abwägung zwischen Freiheit vs. Ordnung kam hier dem Bestand des Staates das höhere Gewicht zu (BVerfGE 20, 162).

Auf die "Cicero-Affäre" 2007, bei der es wegen eines politischen Artikels ebenfalls zu Durchsuchungen und Beschlagnahmen von Redaktionsräumen kam, die vom Bundesverfassungsgericht hingegen als unrechtmäßig gewertet wurden, kann hier nur hingewiesen werden (siehe BVerfGE 117, 244).

Mephisto

Klaus Manns zuerst 1936 in Amsterdam erschienene Roman beschreibt den Aufstieg des Bühnenkünstlers Hendrik Höfgen im "Dritten Reich". Zwar hatte Mann erklärt, "Alle Personen dieses Buches stellen Typen dar, nicht Portäts", doch die Charakteristika ließen den Schluss zu, dass mit Höfgen sein ehemaliger Schwager Gustaf Gründgens gemeint war. Als die Nymphenburger Verlagsanstalt 1963 nach Gründgens Tod eine Neuauflage ankündigte, klagte sein Adoptivsohn auf Unterlassung, da die Persönlichkeitsrechte seines Stiefvaters posthum verletzt würden. Der Fall ging durch alle Instanzen: Das Landgericht Hamburg wies die Klage ab, das Oberlandesgericht Hamburg verbot 1966 die Publikation. Der Bundesgerichtshof bestätigte 1968 das Verbot; die Verfassungsbeschwerde des Verlags wurde 1971 abgewiesen.

Damit betrifft Klaus Manns Roman das neben "Esra" einzige höchstinstanzliche Literaturverbot aufgrund von Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Trotz des formal noch bestehenden Verbotes veröffentlichte der Rowohlt Verlag 1981 eine Neuauflage des "Mephisto", als die Verfilmung von István Szabó mit Klaus-Maria Brandauer in die Kinos kam (BVerfGE 30, 173).


Tanz der Teufel

Kurz nach Veröffentlichung auf dem deutschen Markt beschlagnahmte das Amtsgericht München 1984 diesen Horrorfilm von Sam Raimi sowohl auf Video als auch als Kinofilm. Der Verleih VCL/Kinowelt legte dagegen Widerspruch ein. Der Rechtsstreit dauert fast zehn Jahre und ging bis zum höchsten Gericht. 1993 urteilte das BVerfG: "Das Analogieverbot des Art. 103 Abs. 2 GG läßt es nicht zu, den Begriff "Mensch" in § 131 Abs. 1 StGB dahin auszulegen, daß er auch menschenähnliche Wesen umfaßt." Nachdem ca. 40 Sekunden aus dem Film herausgeschnitten worden waren, wurde das Verbot aufgehoben. § 131 StGB ("Gewaltverherrlichung") wurde übrigens nach dem Verfassungsgerichtsurteil dahingehend geändert, dass fürderhin auch Gewaltverherrlichung gegenüber menschenähnlichen Wesen strafbar sein können (BVerfGE 87, 209).

Josefine Mutzenbacher

Der um 1900 anonym (vermutlich vom "Bambi"-Autor Felix Salten) verfasste Roman um eine anfangs als minderjährig dargestellte Wiener Prostituierte erregte nicht nur die Leserschaft dieser zunächst als Privatdruck veröffentlichten Abenteuer, sondern schrieb auch Rechtsgeschichte. Das Buch wurde 1968 indiziert und war Gegenstand zahlreicher Beschlagnahmen und Prozesse, z.B. durch das Landgericht München 1971. Als der Rowohlt-Verlag eine offizielle Publikation wagte, ging er durch alle Instanzen und versuchte erfolglos, die neuerliche Indizierungsentscheidung der Bundesprüfstelle 1982 anzufechten. Schließlich legte der Verlag Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein.

Dieses hob 1990 die Entscheidung der Bundesprüfstelle mit der Begründung auf, es fehle eine Abwägung mit dem Grundrecht der Kunstfreiheit, denn "ein pornographischer Roman kann Kunst im Sinne von Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG sein" (BVerfGE 83, 130ff.). Nachdem die Bundesprüfstelle diese Abwägung in einem neuerlichen Verfahren durchgeführt und das Buch erneut in die Liste der jugendgefährdenden Schriften eingetragen hatte, endete ein zweiter Prozess gegen diese Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster, das in seinem Urteil keinen Zweifel daran ließ, dass es sich bei dem Werk um Kinderpornografie handele und die von der Bundesprüfstelle vorgenommene Abwägung mit der Kunstfreiheit nicht zu beanstanden sei. Die Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts wurde vom Bundesverwaltungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. So befindet sich die gut hundertjährige "Wiener Dirne" bis heute auf dem Index der jugendgefährdenden Medien.

Benetton

Die betont provokanten Werbekampagnen der italienischen Bekleidungsfirma Benetton und seines Fotografen Oliviero Toscani waren vor allem in den 1990er Jahren Gegenstand von kontroversen Debatten um die Grenzen von Tabus und Kunstfreiheit. Während die Werbetreibenden in den Schockfotos eine kritische Hinterfragung herkömmlicher Vermarktungsstrategien sahen, riefen Bilder z.B. von Neugeborenen mit Nabelschnur, Aidskranken oder blutverschmierten Kampfanzügen Proteste und Skandale hervor.

1995 wurden einige Plakate vom Bundesgerichtshof verboten, da es sich u.a. bei dem Motiv "H.I.V. Positive" um Schockwerbung handele, die gegen die Menschenwürde verstoße. Dieses Urteil wurde vom BVerfG aufgehoben, da es die Tragweite der Meinungsfreiheit verkenne (BVerfGE 102, 347).


"Soldaten sind Mörder"

Zu einer Kontroverse um Meinungsfreiheit und Ehrenschutz führte die Verwendung des Kurt-Tucholsky-Zitates "Soldaten sind Mörder" Mitte der 1980er Jahre. Es gab mehrere Anklagen und Verurteilungen wegen Volksverhetzung und Beleidigung. 1988 beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft in Schleswig-Holstein Werbeplakate, die den gleichnamigen Titel des Buches von Gerhard Zwerenz zeigte. 1991 wurde ein Sozialarbeiter verurteilt, der einen Aufkleber mit dem Zitat bei einer Antikriegsdemonstration gegen den Golfkrieg trug. Der Prozess ging vom Amtsgericht Krefeld bis hin zum Bundesverfassungsgericht, das 1995 im Wesentlichen die Praxis der Freisprüche bestätigte und den Fall an das AG Krefeld zurückverwies. Erst im Juli 1996 bestätigte das Oberlandesgericht Düsseldorf den Freispruch. Dabei war Tucholsky selbst, der diese Äußerung 1931 in der "Weltbühne" in einem Text über die Feldgendarmerie im Ersten Weltkrieg veröffentlicht hatte, damals vom Vorwurf der Beleidigung der Reichswehr freigesprochen worden (BVerfGE 93, 266).

Caroline von Monaco

Zwar hat jeder Mensch das "Recht am eigenen Bild", Prominente müssen aber als "absolute Personen der Zeitgeschichte" mehr hinnehmen, was die Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte in der Presse anbetrifft. Doch auch sie brauchen gerade von den Paparazzi der Boulevardmedien nicht alles gefallen zu lassen.

Seit Anfang der 1990er Jahre versuchen Prinzessin Caroline und ihre Anwälte zu klären, wo die Grenze zwischen berechtigtem öffentlichen Interesse an der Berichterstattung und dem Schutz der Privat- oder gar Intimsphäre verläuft. Matthias Prinz, Anwalt der monegassischen Prinzessin Caroline, strengte mehrere Prozesse an, bei denen sie z.B. vom Burda Verlag 1996 über 180.000 DM Schmerzensgeld zugesprochen bekamen, da die "Bunte" 1992 eine fingierte Titelgeschichte mit einem Artikel auf der Basis einen falschen Interviews gedruckt hatte. Der BGH hielt in einem anderen Prozess die Veröffentlichung von Schnappschüssen für gerechtfertigt, wenn sie nicht heimlich aufgenommen wurden, wogegen Caroline Verfassungsbeschwerde einlegte.

Vor allem der Unfalltod von Lady Diana 1997 entfachte die Diskussion um die die journalistische Ethik neu. 1999 erging das Caroline-von-Monaco-Urteil II vom Bundesverfassungsgericht. Der BGH hätte zwar nicht hinreichend berücksichtigt, dass die abgebildeten Kinder einen besonderen Schutz genießen, und verwies in diesem Punkt das Urteil zurück an den BGH. Ansonsten bestätigte es aber die Rechtmäßigkeit von Fotos Prominenter in alltäglichen Situationen. Dagegen legte Caroline Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein, der 2004 entschied, dass durch die Veröffentlichung der Bilder das Recht auf Achtung des Privatlebens (Art. 8. der Europäischen Menschenrechtskonvention) verletzt worden sei. Vor allem die Boulevardmedien kritisierten diese Entscheidung (BVerfGE 101, 361).


Contergan – Nur eine einzige Tablette

Der zweiteilige Fernsehfilm sollte im Herbst 2006 in der ARD ausgestrahlt werden. Das verhinderte zunächst das Unternehmen Grünenthal, welche das Schlafmittel seinerzeit vertrieben hatte, per einstweiliger Verfügung vom Landgericht Hamburg (Persönlichkeitsrechte verletzen Dokudrama).

Am 15. Mai 2007 hob das Landgericht Hamburg die letzten einstweiligen Verfügungen des Pharma-Unternehmens gegen den WDR und die Produktionsfirma Zeitsprung auf. Wegen einer geplanten Aufführung des Films auf dem Filmfest München wurden von den Klägern Eilanträge beim BVerfG gegen den Film gestellt. In einer am 5. September 2007 veröffentlichten Eilentscheidung wiesen die Bundesverfassungsrichter die Klagen des Contergan-Herstellers Grünenthal sowie eines Anwalts ab. In einem Beschluss vom 29. August 2007 wies das Bundesverfassungsgericht auch den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen den Film zurück.

Zitat
Es stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Freiheit der Rundfunkanstalt zur Gestaltung und Verbreitung ihres Programms dar, wenn sie durch Erlass einer Eilanordnung an der Erstausstrahlung eines Spielfilms zu einem nach Gesichtspunkten der tagesaktuellen Bedeutsamkeit gewählten Zeitpunkt und in einem nach medienspezifischen Gesichtspunkten gewählten Kontext gehindert wird. [...] Die Abwägung der aufgezeigten Folgen ergibt nicht, dass die den Beschwerdeführern bei der Verweigerung einer Eilentscheidung drohenden Nachteile schwerer wögen als die mit ihrem Erlass verbundenen Beeinträchtigungen der Belange der Rundfunkanstalt und des Informationsinteresses der Öffentlichkeit.
BVerfG: Pressemitteilung vom 5. September 2007

Im Hauptsacheverfahren am 25. Januar 2008 hat sich das Landgericht Hamburg erneut mit dem Fall befasst und in der Urteilsverkündung am 18. April 2008 die vier Unterlassungsklagen abgewiesen.

Esra

Auch wenn sich reale Personen in Romanen verunglimpft sehen, kann es zu Unterlassungsklagen, einstweiligen Verfügungen oder Verbotsprozessen kommen.

Der rechtshistorisch bedeutendste Fall der Gegenwart betrifft Maxim Billers Roman "Esra", der eine ganze Reihe Gerichtsverfahren nach sich zog (Das Literaturgericht). Das Münchner Landgericht ordnete im März 2003 an, dass er nicht mehr vertrieben oder beworben werden dürfe. Am 23.7.2003 hob das Oberlandesgericht München die Verfügung unter der Auflage auf, dass bis zum Hauptverfahren nur noch die "entschärfte" Fassung vertrieben werden dürfe. In der "bereinigten" Fassung fehlen auf richterliche Anordnung hin alle Wörter, die Rückschlüsse und Bezüge auf die Klägerinnen (eine Mutter und ihre Tochter, die sich in den Romanfiguren wiedererkannten) zulassen könnten.

Das Flickwerk aus geweißten Leer-Stellen gehörte zu den seltsamsten Neuerscheinungen des Bücherherbstes 2003. Laut Oberlandesgericht München im April 2004 blieben beide Fassungen verboten. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil am 21.6.2005, und letztinstanzlich auch das Bundesverfassungsgericht 2007 das Verbot.

Die Kunstfreiheit unterlag den Persönlichkeitsrechten und der Intimsphäre der Klägerinnen (BVerfGE 119, 1).

Das Bundesverfassungsgericht als Bollwerk gegen die Aushöhlung der Grundrechte

Die demokratierelevante Funktion des Grundgesetzes mit seinem umfassenden Grundrechtekatalog gilt zurecht als einer der wichtigsten Pfeiler unserer Gesellschaft.

Der relativ offen formulierte Art. 5 birgt die Chance, dass tatsächlich keine staatliche Vorzensur stattfindet, lässt allerdings nachträgliche Indizierungen und Verbote zu, denn eine völlig schrankenlose Meinungsfreiheit könnte eine Verletzung z.B. der Rechte Andersdenkender, Minderheiten oder Schwächerer bedeuten.

Im Einzelfall wägt das Bundesverfassungsgericht die jeweiligen Grundrechte gegeneinander ab. Wie unser kurzer Überblick zeigt, entscheidet es dabei im Zweifel zumeist zugunsten der Meinungs- und Kunstfreiheit. Da sowohl der Jugendschutz wie auch die Persönlichkeitsrechte gleichrangige Grundrechte zur Meinungsfreiheit darstellen, fallen dort die Entscheidungen besonders schwer. So ist aktuell das "Esra-Urteil", das die Verletzung der Persönlichkeitsrechte der dargestellten Romanfigur höher wertete als die Kunstfreiheit von Autor und Verlag, nicht unumstritten.

Außerhalb unseres Themenschwerpunktes der Meinungsfreiheit rufen viele Verfassungsänderungen die Sorge von Kritikern hervor. Es deutet sich ein Trend an, dass (vermeintliche) Sicherheit vor Freiheit steht. Vor allem die Aufweichung des Post-/Fernmeldegeheimnisses (Stichworte z.B. "Lauschangriff" und "Online-Durchsuchungen") und der Unverletzlichkeit der Wohnung zur Terrorabwehr wirken bedenklich. Dem Bundesverfassungsgericht kommt dabei die Funktion eines Bollwerks gegen die drohende weitere Aufweichung der Grundrechte zu.

Quelle : www.heise.de

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Happy Birthday, Grundgesetz!
« Antwort #8 am: 23 Mai, 2009, 09:00 »
Ihre Lebensgeschichten spiegeln 60 deutsche Jahre: Jürgen Völkert-Marten und Monika Röhm wurden beide am Tag der Gründung der Bundesrepublik geboren. Doch ob RAF-Anschläge, Atomkraftdebatte oder Mauerfall - die Wendepunkte der deutschen Geschichte sahen sie völlig unterschiedlich

Sechzehn Jahre ahnte Monika Röhm nichts von ihrem berühmten Wegbegleiter. Bis sie auf ihrem Gymnasium in Koblenz in der Oberstufe ein dünnes Büchlein in die Hand gedrückt bekam: Es war das Grundgesetz der Bundesrepublik. Darin stand ein Datum, das ihr sehr bekannt vorkam: der 23. Mai 1949. Ihr Geburtstag. Und gleichzeitig der Geburtstag der Bundesrepublik. Denn an diesem Tag trat das Grundgesetz in Kraft.

"In den ersten Jahren wurde der 23. Mai noch nicht groß gefeiert", lacht Monika Röhm genau 60 Jahre später über ihre Unwissenheit. Politisch nicht souverän, moralisch diskreditiert und innerlich zerrissen hatte das junge Nachkriegsdeutschland dringendere Probleme, als sich selbst zu feiern. Nach der NS-Zeit war jedes Nationalbewusstsein verpönt. Die Westdeutschen definierten sich als eifrige Europäer, waren stolz auf die starke Mark, das Wirtschaftswunder und den guten Fußball, aber am wenigsten auf ihren Staat. "Ich wusste, dass ich an einem besonderen Datum Geburtstag hatte", erinnert sich Jürgen Völkert-Marten, ebenfalls am 23. Mai 1949 geboren. "Aber mir war es überhaupt nicht wichtig."

Wenn an diesem 23. Mai das inzwischen wiedervereinte Deutschland seinen sechzigsten Gründungstag mit weit mehr Selbstbewusstsein feiert, werden Monika Röhm und Jürgen Völkert-Marten abseits der Fernsehkameras ebenfalls auf ihren runden Geburtstag anstoßen. Ihre Lebensgeschichten sind gleichzeitig ein Spiegel der Bundesrepublik, ein kleiner Ausschnitt aus sechs Jahrzehnten deutscher Mentalitätsgeschichte: Hier die Apothekeninhaberin aus dem Rheinland, dort der Lyriker und IT-Leiter aus dem Ruhrgebiet. Die beiden Geburtstagskinder wuchsen zwar in demselben Staat auf, doch prägten sie unterschiedliche Ereignisse, sie hatten verschiedene Träume, Vorbilder, Vorstellungen.

Hitzige Debatten um die NS-Vergangenheit

Als Jürgen Völkert-Marten in Gelsenkirchen aufwuchs, ächzte das Ruhrgebiet zwar noch unter den Kriegsfolgen und der Demontage von Industrieanlagen, doch die ersten Früchte des Wirtschaftswunders wurden bereits sichtbar. Völkert-Marten kommt aus einer klassischen Arbeiterfamilie, der Stiefvater Schlosser, die Mutter Verkäuferin. Doch es mangelte nicht an Arbeit, bald konnte sich die Familie den ersten Farbfernseher leisten, "ich habe nichts vermisst, aber die Ansprüche waren niedrig." Die Eltern debattierten hitzig um die Wiederbewaffnung, ihm blieb "das martialische Auftreten der Polizei" aus der Adenauer-Ära in Erinnerung.

Als Jugendlicher stritt Völkert-Marten heftig mit seiner Mutter um die NS-Vergangenheit, deren Aufarbeitung Adenauer vermied und die er mit dem Wirtschaftswunder kaschierte. Mit Sätzen wie "Früher war man auf der Straße sicherer" und angedeutetem Lob auf Hitlers Autobahnen brachte seine Mutter ihn auf die Palme. "Wie konntet ihr die Verbrechen nicht gesehen haben?", schleuderte er ihr dann wütend entgegen. Der Stiefvater, der 1940 zur Wehrmacht eingezogen wurde und seelisch labil aus der Kriegsgefangenschaft zurückkehrte, hielt sich aus den Streits stets raus. Er schwieg - wie viele aus der Generation der Kriegsveteranen.

Schon als 13-Jähriger hat Jürgen Völkert-Marten angefangen, Gedichte zu verfassen und sollte sich schnell einen Ruf im Ruhrgebiet erschreiben. Seine Lyrik reflektiert auch Wegmarken deutscher Geschichte. "Ich habe fast durchgehend ironisch auf politische Ereignisse reagiert", sagt er heute. "Vieles machte ich mir erträglich, indem ich es als 'absurdes Theater' à la Ionesco betrachtete". So auch sein Gedicht auf den ersten deutschen Übervater der Nachkriegszeit:

Meistens war Adenauer mehr Konrad
und väterlich.
Manchmal gab er sich auch mainzelmännisch
als Conny, der Schelm, und das, obwohl er auch ab und zu
ein echter Fritz Teufel sein konnte.
Und doch fehlt uns sein verknittertes Gesicht,
das Kokoschka verwischte.
Jetzt ist er da, wo wir auch
Walt Disney vermuten.

Massaker in München

Monika Röhm, das andere Geburtstagskind, erlebte eine andere Adenauerzeit - erst in Schleswig-Holstein, dann im Rheinland, damals Herz der Republik. Sie wuchs in einem konservativen Elterhaus mit klaren Regeln auf: "Die Eltern sprachen, die Kinder gehorchten." Doch sie fand ein Schlupfloch, sich dem Muff der Zeit und der elterlichen Strenge zu entziehen: den Sport. Monika Röhm war eine erfolgreiche Fechterin, sieben Jahre kämpfte sie in der Nationalmannschaft, wurde mehrfach Deutsche Meisterin mit der Mannschaft, nahm bei Weltmeisterschaften und Olympia teil.

Dabei erlebte sie etwas, was nur einem deutschen Sportler passieren konnte: "Die WM 1966 in Moskau habe ich noch schlecht in Erinnerung", erzählt sie. "Die DDR-Sportler redeten kein Wort mit uns, sie durften es nicht. Mit allen anderen Ostblock-Sportlern hatten wir Kontakt - nur nicht mit denen aus der DDR. Das hatte ihnen der Staat so eingeimpft." Die ideologische Teilung Deutschlands fand ihre Fortsetzung im Sport.

Schlimmer hat sie noch die Olympischen Spiele von 1972 in München in Erinnerung. "Diese Spiele hatten so bunt-fröhlich angefangen", berichtet sie. Doch dann nahm das palästinensische Terrorkommando "Schwarzer September" elf israelische Geiseln, Röhm erlebte das Drama live im olympischen Dorf, hörte das Knattern der Hubschrauber, knipste ein Foto von einem Geiselnehmer, der sich kurz auf dem Balkon im Olympiadorf zeigte. Kurz danach waren alle Geiseln erschossen, die Spiele gingen weiter - "doch ihr Geist war tot."

Nach jeder Aufbruchstimmung kam der Schock

Als Ende der sechziger Jahre Studenten gegen die Verstocktheit ihrer Eltern und den Konservatismus der Gesellschaft aufbegehrten, beteiligte sich die Koblenzerin nicht daran. "Ich war Leistungssportlerin, da musste ich sehr diszipliniert sein." Ihr einziger Protest: 1968 brannte sie an ihrem 19. Geburtstag mit der ersten großen Liebe für ein paar Tage nach Italien durch. "Da habe ich das erste Mal gegen meine Eltern aufgemuckt."

Ein paar Hundert Kilometer entfernt erlebte Jürgen Völkert-Marten in Gelsenkirchen eine unruhigere Jugend. Er hörte die Kinks und die Stones, ließ sich die Haare wuchern, sehr zum Leidwesen seines damaligen Arbeitgebers, der AOK: "Am Schalter wollten die mich damals nicht sehen." Es war eine Zeit, in der nichts kompliziert schien, wie er einmal schrieb. Mit 18 zog er von zu Hause aus, mit 19 heiratete er, mit 20 wurde er Vater - und blieb rebellisch. Er beteiligte sich an Sitzblockaden ("doof rumsitzen konnten wir damals gut!") gegen Fahrpreiserhöhungen und organisierte Künstlerevents, auf denen Geld für Amnesty International gesammelt wurde. Später warb er für Willy Brandt, beteiligte sich an einer "Stoppt-Strauß!"-Kampagne und sympathisierte mit den Grünen - bis auch die ihm nicht mehr spontan genug waren.

Trotz der Leichtigkeit der Zeit empfand er die Sechziger und Siebziger auch als tragische Periode, angefangen vom Mord an Kennedy bis zu den Schüssen auf Benno Ohnesorg und Rudi Dutschke. "Immer, wenn es eine Aufbruchstimmung gab und man dachte, dass sich etwas zu mehr Offenheit ändern würde, kam der große Schock." Die Reaktion des Staates auf die Studentenproteste und später auf den aufkeimenden Terrorismus findet er nach wie vor völlig unangemessen. "Ich fühlte mich schon damals von dem Versuch, alles abzuwürgen und einzelne Freiheiten zu beschränken, mehr bedroht als von der RAF selbst."

Umstrittene Einheit

Träfen sich die beiden Geburtstagskinder, würde Monika Röhm ihm wohl heftig widersprechen. "Das war genau richtig, dass der Staat hart durchgegriffen hat", sagt sie heute und kann auch die Internierung der Terroristen in der Justizanstalt Stammheim nachvollziehen. Als der Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer 1977 in Köln entführt wurde, lebte sie inzwischen als Apothekerin in der Stadt. "Das war schrecklich, diese Methoden rechtfertigen gar nichts, überhaupt nichts."

Auch einen anderen zentralen Punkt deutscher Geschichte beurteilen sie unterschiedlich: Während der Lyriker aus dem Ruhrpott gegen die Kernkraft auf die Straße ging, sah die Naturwissenschaftlerin aus Köln in dieser Energieform immer eine Chance. Selten einig sind sich Röhm und Völkert-Marten dagegen in der Beurteilung von Kanzler Willy Brandt, der mit seiner Ostpolitik eine radikale außenpolitische Kehrtwende vollzog und das starre Dogma vom "Alleinvertretungsanspruch der Bundesrepublik" aufbrach. "Den Kniefall von Warschau fand ich einfach toll, berührend", schwärmt Röhm noch heute. "Brandt hat den Eindruck vermittelt, dass Gerechtigkeit eine Chance hat. Er wirkte sehr menschlich", sagt Völkert-Marten.

Umso erstaunlicher, dass die Meinungen gerade bei der letzten großen Zäsur in der deutschen Geschichte auseinanderdriften - dem Mauerfall. "Für mich war das ein unglaublich emotionsgeladener Moment", erinnert sich Röhm an die Bilder von Trabbis in Westberlin und dem Volksfest auf der Mauer. "Ich kannte Bundesrepublik und DDR nur getrennt. Ich habe nie geglaubt, dass die Mauer fallen würde, solange ich lebe." Jürgen Völkert-Marten blieb dagegen skeptisch. "Die ersten Demonstranten wollten die DDR verändern", sagt er. "Als ich aber die Flüchtlinge in den Botschaften sah, habe ich gedacht: Das sind keine Dissidenten, das sind Leute, die auch Golf fahren und aus dem Otto-Katalog bestellen möchten." Er glaubte damals, dass manch einer aus dem ehemaligen Spitzelstaat "seine Gesinnung nicht abgegeben hat, als er über die Mauer sprang."

Auch das gehört zu sechzig Jahren Bundesrepublik: Als Monika Röhm am 9. November 1989 vor Freude gerührt fast in Tränen ausbrach, kam in Gelsenkirchen "keine Partystimmung auf."

Quelle : http://einestages.spiegel.de

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Bürgerrechte-Flashmob feiert Grundgesetz
« Antwort #9 am: 23 Mai, 2009, 15:42 »
Zum heutigen 60. Geburtstag des Grundgesetzes haben Netzaktivisten, Datenschützer und Bürgerrechtler zu spontanen Demonstrationen (Flashmobs) aufgerufen, die um 14:00 Uhr beispielsweise in Augsburg, Essen, Düsseldorf, Dresden, Köln, Hamburg, Rostock, Karlsruhe und Würzburg stattfanden. Sie wollen damit Aufmerksamkeit auf Gefahren lenken, die versteckt in Sicherheitsgesetzen und Zensurbestrebungen unter dem Mantel des Kinderschutzes auf die im Grundgesetz verbürgten Bürgerrechte lauern.


Flashmobs sind kurze, vermeintlich spontane Menschenaufläufe, die über das Internet, per Kettenbrief oder Mobiltelefon organisiert werden. Bei den heutigen Demonstrationen machten die Teilnehmer anfangs singend oder murmelnd auf sich aufmerksam und verlasen anschließend die Präambel sowie die Paragrafen 1, 5, 8, 10 und 19 des Grundgesetzes – mehr als fünf Minuten dauern diese Aktionen nicht. Die Veranstalter schlugen außerdem vor, gedruckte Exemplare des Grundgesetzes an Passanten zu verschenken. In Berlin verlegten die Organisatoren ihre Aktion um eine Stunde vor – parallel lief die Bundespräsidentenwahl, die bereits im ersten Wahlgang mit der Wiederwahl von Horst Köhler endete.

Quelle : www.heise.de

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SIGINT: Die Grundrechte und die Praxis
« Antwort #10 am: 23 Mai, 2009, 17:48 »
Zum 60. Geburtstag des Grundgesetzes spielen die Grundrechte auf der in Köln stattfindenden SIGINT-Konferenz des Chaos Computer Clubs (CCC) die Hauptrolle. Die CCC-Sprecher Frank Rieger und Constanze Kurz beklagten eine mangelhafte Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und forderten eine Verschärfung der Strafprozessordnung, um die Anzahl der beschlagnahmten Festplatten zu reduzieren.

Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von informationstechnischen Systemen wurde im vergangenen Jahr vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zur Online-Durchsuchung begründet. Dieses Grundrecht, verkürzt auch "Recht auf digitale Intimsphäre" genannt, sei derzeit noch nicht im Rechtsalltag angekommen, kritisieren die Hacker.

Rieger warf den Ermittlungsbehörden vor, ihre Möglichkeiten in diesem Bereich unverhältnismäßig zu nutzen. Denn in der Entscheidung ist nicht nur die Online-Durchsuchung behandelt worden, sie definiert weitreichende Regeln zur Auswertung von informationstechnischen Systemen vom Computer über Telefone bis zum digitalen Hörgerät. So sei es für die Polizei heute kein Problem mehr, die Daten auf Mobiltelefonen zu sichern, um Kontakte, geführte Gespräche und SMS-Inhalte auszuwerten. "Diese Software ist vorhanden und wird daher extensiv genutzt", erklärte Rieger in Köln. So sei es heute üblich, dass Demonstranten unter dem Verdacht des Landfriedensbruchs festgenommen und ihre Handys während der kurzen Haftdauer ausgewertet würden.

Gleichzeitig würden die Behörden die engen Vorgaben bezüglich der Online-Durchsuchung umgehen, indem sie stattdessen die Vorschriften des Telekommunikationsrechts zum Abhören anwenden, um die gleichen Ergebnisse wie bei einer Online-Durchsuchung zu erzielen. "Die Hürden sind hier wesentlich niedriger", sagte Rieger. Dabei verweise das BKA "wider besseren Wissens" darauf, dass Dienste wie Skype nicht abhörbar seien, erklärte Rieger.

Constanze Kurz wies darauf hin, dass in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls enge Vorgaben für die Beschlagnahme und Auswertung von Festplatten enthalten sind. "Dies ist aber noch nicht in der Rechts-Realität angekommen". So gehörten Durchsuchungen heute fast zum alltäglichen Risiko, in Berlin dauere die Auswertung der enormen Menge beschlagnahmter Datenträger inzwischen bis zu zwei Jahren. "In unserem Umfeld werden diese Beschlagnahmen deshalb als präemptive Bestrafung empfunden", sagte Rieger.

Die Hacker kritisierten auch die Qualität der Auswertung: Dabei übernähmen nicht die Behörden selbst den Großteil der Auswertungsarbeit, sondern setzten auf externe Dienstleister. "In manchen Bundesländern reicht dazu schon ein polizeiliches Führungszeugnis", empörte sich Kurz. So existiere keine durchgehende Dokumentation der Zugriffe auf die Festplatte, die Gutachter arbeiteten direkt auf den beschlagnahmten Platten. "Da geht auch gerne etwas verloren", sagte Rieger. Trotzdem würden die Ermittler unvermindert neue Computer beschlagnahmen. So seien allein bei der Aktion Himmel 17 000 Datenträger und über 250 Computer und Festplatten beschlagnahmt worden. Ein Strafverfolger habe gegenüber dem CCC den "irren Verwaltungsaufwand" beklagt, der aber kaum Ergebnisse zu Tage förderte, nur in "einigen Fällen" werde weiter ermittelt. Solche Fehlschläge würden aber nicht kommuniziert. So hatte sich der Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss bei der Bundesregierung nach den Ergebnissen der großen Durchsuchungsaktionen der vergangenen Jahren erkundigt, aus dem Bundesfamilienministerium aber nur erfahren, dass dazu keine Erkenntnisse vorliegen.

Kurz kritisierte, dass das Bundesverfassungsgericht immer wieder Durchsuchungsbeschlüsse einkassieren müsse, die wegen nichtiger Anlässe (Parkverstoß) oder ohne vorherige Ermittlungen erlassen wurden. "Wir sind allen dankbar, die ihre Fälle trotz erheblicher Kosten bis zum obersten Gericht durchfechten", sagte Kurz. Grund für die Misere seien unter anderem organisatorische Mängel. So bliebe Richtern in Baden-Württemberg durchschnittlich 36 Minuten zur Prüfung eines Durchsuchungsbeschlusses, in Bayern seien es gar nur zwei Minuten. Die Strafprozessordnung müsse verschärft werden, damit solche Durchsuchungen und Beschlagnahmen nur bei schweren Straftaten und überragend wichtigen Rechtsgütern möglich seien.

Quelle : www.heise.de

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60 Jahre Grundgesetz - Gibt es überhaupt etwas zu feiern?
« Antwort #11 am: 31 Mai, 2009, 07:06 »
Den sechzigsten Jahrestag des Grundgesetzes am 23.5.2009 hat die politische Klasse Deutschlands ausgiebig genutzt, um nicht nur das ach so segensreiche Grundgesetz, sondern auch sich selbst und ihre vermeintlichen Leistungen zu feiern. Das Grundgesetz wird dabei fälschlicherweise als die Mutter des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Fortschritts in Deutschland dargestellt. Dabei hat der "Glücksfall" Grundgesetz bei keinem der ihm zugeschriebenen Erfolge eine große Rolle gespielt.

In der Beurteilung der Bedeutung des Grundgesetzes mischen sich das politische Wunschdenken der Kommentatoren und der Anspruch der politischen Klasse auf ihre Rolle als Heilsbringer. Zu den ideellen und materiellen Errungenschaften, die angeblich das Grundgesetz bewirkt haben soll, gehören u.a. der langjährige Frieden in Deutschland und Westeuropa, der stabile Rechtsstaat, das demokratische Bewusstsein der Bürger, die Stärke der deutschen Wirtschaft, der allgemeine Wohlstand, die Anerkennung Deutschlands in der Weltgemeinschaft. Man vergleicht dabei immer den heutigen Zustand mit der katastrophalen Lage Deutschlands im Jahre 1945 und die heutige Rechtsordnung mit der Tyrannei des Dritten Reiches. Bei einer solchen Gegenüberstellung würde sogar die DDR gut abschneiden, wenn es sie noch gäbe.

Die Verfassung der DDR von 1949 zeigte in den zugesicherten Rechten verblüffende Parallelen zum Grundgesetz! Man käme beim Lesen nicht darauf, dass es sich dabei um einen Polizeistaat gehandelt hat. Papier ist eben geduldig. So lautete Artikel 3 der ersten DDR-Verfassung fröhlich: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus." Das kennen wir schon aus dem Grundgesetz, und da ist es auch gelogen. Praktisch alle Grundrechte des Grundgesetzes garantierte auch die DDR-Verfassung. Es gab sogar ein Recht auf Arbeit (Art 15 DDR), und die Lohn- und Arbeitsbedingungen sollten unter maßgeblicher Mitbestimmung der Arbeiter und Angestellten erfolgen (Art. 18 DDR). Als die Arbeiter der DDR am 17. Juni 1953 dieses Recht einforderten, wurde auf sie geschossen. Die zweite DDR-Verfassung von 1968 gab sich zwar klassenkämpferischer, garantierte aber weiterhin zahlreiche Bürgerrechte, die jedoch nur auf dem Papier bestanden.

Am dauerhaften Frieden in Europa seit 1945 (abzüglich Balkan) hatte das Grundgesetz nicht den geringsten Anteil. Der Dritte Weltkrieg fand nur deswegen nicht statt, weil die Imperialmächte USA und Sowjetunion keinen Krieg wollten. Die Sowjetunion war spätestens nach dem Tod ihres Diktators Stalin im Jahr 1953 zu einem ausgedehnten Landkrieg gar nicht mehr in der Lage, und auch die USA waren nach dem Ende des Koreakrieges 1953 zunächst ein Jahrzehnt lang kriegsmüde. Ein Krieg mittels Atomraketen, der ab den sechziger Jahren technisch möglich war, hätte wahrscheinlich keinen echten Sieger, sondern auf beiden Seiten nur Überlebende hinterlassen.

Der "Kalte Krieg", der bis Anfang der neunziger Jahre herrschte und der kein eigentliches Kriegsziel, außer der gegenseitigen Abschreckung hatte, bestand nur aus militärischem Imponiergehabe, bei dem die Sowjetunion sich zu Tode rüstete. Die Bundesrepublik, in ihrer Eigenschaft als Bündnispartner in der NATO, war hierbei nur eine Schachfigur, die im Ernstfall bedenkenlos geopfert worden wäre. Zum Ernstfall kam es nicht, denn die beteiligten Mächte hatten keinen Anlass zum Krieg führen. Die Bundesrepublik war nicht etwa durch das Grundgesetz, sondern durch ihren Vasallenstatus, genannt "Einbindung in das atlantische Bündnis", grundsätzlich an einem Krieg verhindert. Eine Wiederbewaffnung war in den ersten Jahren der Bundesrepublik sogar völlig undenkbar und erst nach einer Änderung des Grundgesetzes formal zulässig. Als die USA erkannten, dass die willfährigen Deutschen bereit waren, in ihre Fremdenlegion namens NATO einzutreten, wurden sie dazu aufgefordert. Die Belohnung bestand in der in der Lockerung des Besatzungsregimes ab 1955, die man euphemistisch "Wiedererlangung der Souveränität" nannte.

Das Grundgesetz beginnt in seiner Präambel mit einer faustdicken Lüge

Die Bundesrepublik, Nachfolgestaat der Weimarer Republik, wird in den Jubelreden der Politiker zum 60. Jahrestag des Grundgesetzes gern als gelungenes Beispiel für Demokratie und sozialen Fortschritt gelobt. Die allgemeinen Lebensumstände haben sich in der Tat in den letzten sechzig Jahren in einer Weise verbessert, die unmittelbar nach dem Krieg nicht vorstellbar waren. Aber dazu bedurfte es des Grundgesetzes nicht. Die meisten Bürger können sich - mangels besserer Information - nicht vorstellen, dass die Fortgeltung der Verfassung des Deutschen Reiches von 1919 (Weimarer Verfassung), die - zumindest auf dem Papier - auch in der NS-Zeit bis 1945 galt, die gleichen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verbesserungen gebracht hätte wie das Grundgesetz. Die nötigen Anpassungen der Weimarer Verfassung an die Zeit wären nach dem Krieg problemlos möglich gewesen, aber die Alliierten wollten dem Deutschen Reich ein für alle mal den Garaus machen (nach einer noch nicht revidierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1973 besteht das Deutsche Reich fort).

Die neue Republik mit ihrer provisorischen Verfassung erwies sich für die besitzende und politische Klasse zweifellos als Glücksfall, und das bekommen wir auch regelmäßig zu hören. Jedoch fragt man sich: Wie konnten andere europäische Staaten ohne unser Grundgesetz politisch stabil bleiben und wirtschaftlich prosperieren? Vielleicht braucht ein gelungener Staat gar kein Grundgesetz, sondern nur eine innerlich und äußerlich befriedete, fleißige und gesetzestreue Gesellschaft. Die gewöhnliche Bevölkerung hat vom Grundgesetz jedenfalls nicht mehr, als sie von einer modifizierten Weimarer Verfassung gehabt hätte. Von sozialer Gerechtigkeit, Wohlstand für alle oder wenigstens Chancengleichheit -unabhängig von der sozialen Herkunft- sind wir jedenfalls weiter denn je. Das Grundgesetz steht auf der Seite der Mächtigen, und die Schwachen dürfen um ihre Rechte betteln.

Das Grundgesetz beginnt in seiner Präambel mit einer faustdicken Lüge, indem es behauptet, dass das deutsche Volk sich dieses Grundgesetz gegeben habe. Das Grundgesetz war weder in seiner ursprünglichen Form noch in seinen bisher 52 Änderungen ein Werk des Volkes, vielmehr wurde das Volk bisher daran gehindert, sich selbst eine Verfassung zu geben, wie es der Artikel 146 des Grundgesetzes ausdrücklich vorsieht. Die Funktionsaristokratie aus den Systemparteien hat sich der Souveränität des Staates bemächtigt und weigert sich, diese dem Volk herauszugeben. Die Staatsbemächtigten der BRD wissen, dass sie ihre Macht und vor allem ihre Pfründe verlieren, wenn sie sich auf direkte Demokratie einlassen, und sie werden vor nichts zurückschrecken, um dies zu verhindern. Um ihr Machtssystem gegen den Anspruch des Volkes auf demokratische Teilhabe abzusichern, hat die politische Klasse mit dem Lissabon-Vertrag geeignete Vorkehrungen getroffen. Sollte dieser Vertrag unverändert in Kraft treten, wird das Grundgesetz zu Makulatur.

Die Erarbeitung des Grundgesetzes war in der Zeit von 1948/49 eine Strafarbeit für ausgewählte deutsche Beamte der westdeutschen Länder, die von den West-Alliierten als Parlamentarischer Rat dazu dienstverpflichtet wurden. Ein Verfassung wollte man damals auf keinen Fall, sondern höchstens eine den Alliierten genehme Übergangsregelung zur Verbesserung der Rechtssicherheit in einem Weststaat, der eigentlich von den meisten Deutschen seinerzeit abgelehnt wurde. Man befürchtete damals zu Recht, dass die Teilung Deutschlands und die Annexion der Ostgebiete durch Polen und die Sowjetunion endgültig würden. Man hatte damals den Flüchtlingen eingeredet, dass sie irgendwann in ihre Heimat zurückkehren würden. Das Grundgesetz ist keine Volksverfassung, sondern ein von den Besatzungsmächten oktroyiertes Regelwerk, das die Fremdbestimmung Deutschlands scheinbar legitimierte.

Der Auftrag - oder vielmehr Wunsch - zur deutschen Einheit, im ursprünglichen Artikel 23 ausgedrückt, wurde jahrzehntelang von konservativen Politkern als lästige rhetorische Pflichtübung betrieben und von vorgeblich progressiven Kreisen als friedenstörender Revisionismus gegeißelt (dass es 1989 eine Wende zur Einheit Deutschlands gab, konnte sich bis kurz vorher keiner der "Verantwortlichen" vorstellen). Von den übrigen angeblichen Willensäußerungen des deutschen Volkes in der Präambel kann nur der Friedenswille als mutmaßliche Grundstimmung nach dem Krieg unterstellt werden, während ein vereintes Europa zu dieser Zeit als weltfremde Utopie betrachtet wurde.

Abgeschrieben aus früheren Verfassungen

Man feiert den Artikel 1 des Grundgesetzes, der die Menschenwürde für unantastbar erklärt, als bahnbrechende politische Innovation, als ob in der Weimarer Republik (vor Hitler) totale Rechtlosigkeit geherrscht hätte. Man reduziert die Geschichte der Rechtsentwicklung in Deutschland auf die finsteren Jahre zwischen 1933 und 1945, um den angeblichen Fortschritt durch das Grundgesetz umso strahlender erscheinen zu lassen (die Rechtssysteme der politischen Vorbilder USA und Großbritannien sind übrigens auf dem Stand von vor 200 Jahren stehen geblieben).

Die Grundrechte des Grundgesetzes, die man als zivilisatorischen Fortschritt bejubelt, stecken voller Widersprüche und Halbheiten, und vor allem können sie unter undurchschaubaren Voraussetzungen eingeschränkt oder gar genommen werden. Niemand nimmt gewahr, dass die Grundrechte und sogar die Menschenwürde sehr wohl antastbar sind, wenn es die Staatsräson der Bundesrepublik befiehlt. Der Begriff "Menschenwürde" ist nur die verbale Verdichtung von Grundrechten, die in den folgenden Artikeln des Grundgesetzes aufgezählt werden. Dabei scheint es keinem der Rede wert, dass die meisten Grund- und Bürgerrechte des Grundgesetzes schon in der Weimarer Verfassung gewährt wurden. Man hat bei der Abfassung des Grundgesetzes wenig demokratische Phantasie aufgebracht, sondern aus früheren Verfassungen, bis zurück nach 1848, einfach abgeschrieben.

Systempolitiker der BRD tun so, als hätte erst das Grundgesetz Grund- und Bürgerrechte und einen Sozialstaat gebracht. Man unterschlägt dabei, dass der Sozialstaat schon in der Kaiserzeit eingerichtet wurde (Krankenversicherung 1884, Renten- und Unfallversicherung 1889). In der Weimarer Republik kam 1927 die Arbeitslosenversicherung dazu. Nicht einmal im Dritten Reich wurde der Sozialstaat abgeschafft, vielmehr die Krankenversicherung für Rentner eingeführt. Die wichtigsten sozialen Verbesserungen in der Bundesrepublik waren 1957 die lohnparallele Rente, 1969 die Sozialhilfe statt Fürsorge, 1995 die Pflegeversicherung.

Im Laufe der Zeit wurden hin und wieder soziale Bonbons verteilt, wie Behindertenversorgung, Kindergeld, Mütter- und Jugendhilfe usw. In allen Fällen war nicht das Grundgesetz die treibende Kraft, sondern die Jagd nach Wählerstimmen. Zwar gebietet der Artikel 20 des Grundgesetzes - die Fundamentalnorm -, dass die Bundesrepublik ein demokratischer und sozialer Bundesstaat zu sein habe, aber das Verfassungsgebot der Sozialstaatlichkeit hätte, bei fehlender wirtschaftlicher Grundlage, genauso eine hohle Phrase bleiben können, wie die Gemeinwohlpflichtigkeit des Eigentums nach Artikel 14 oder die Vergesellschaftung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln nach Artikel 15.

Der Ausbau des Sozialstaates, der für die besitzlose Klasse (also für die überwiegende Mehrheit) so etwas wie die Staatsräson der Bundesrepublik geworden ist, war nur möglich, weil der verteilbare Kuchen stetig gewachsen ist. Niemand scheint zu merken, dass der Sozialstaat nur auf einer Verteilung von unten nach ganz unten beruht. Die Kapitalbesitzer wurden über Jahrzehnte massiv steuerlich verschont, während überwiegend die Werktätigen und Verbraucher den Staat finanzierten.

Für eine florierende Wirtschaft ist keine demokratische Ordnung nötig

Für das erfreuliche Wirtschaftswachstum - und den damit gewachsenen nationalen Zugewinn - war das Grundgesetz allenfalls eine stille Stabilitätsreserve, aber nicht die Ursache. Eine ertragreiche Wirtschaft braucht selbstverständlich eine gut funktionierende Rechtsordnung, d.h. vernünftige Gesetze und eine zuverlässige Rechtspflege. Ein Staat ohne starke Rechtsordnung kann nur als Banditenstaat existieren, wo wenige Oligarchen und Profiteure sich den größten Teil des Sozialproduktes an sich reißen und der Rest des Volkes darben muss. Das beste Beispiel sind die Nachfolgestaaten der zerfallenen Sowjetunion. Soweit sind wir in Deutschland zwar noch nicht, aber die Zeichen für einen moralischen und wirtschaftlichen Staatsbankrott mehren sich.

Für eine florierende Wirtschaft ist keine demokratische Ordnung nötig, wie man am Beispiel vieler autoritär regierter Länder in Asien sehen kann. Allgemeiner Wohlstand braucht entweder eine starke Regierung oder eine zuverlässige, unbestechliche demokratische Rechtsordnung. Allerdings benötigt eine Demokratie ein gewisses Maß an Wohlstand und natürlich Frieden. Der demokratische Staat ist ein Schönwetterstaat, der von Bedingungen lebt, die er zwar unterhalten, aber nicht schaffen kann, und die auch einer Diktatur Stabilität verleihen.

Das Grundgesetz hat weder das Wirtschaftswunder der Nachkriegszeit bewirkt noch ist es geeignet, einen Wohlstand für alle, auf dem grundsätzlich erreichbaren Niveau zu garantieren. Vielmehr konnte das Grundgesetz nicht verhindern, dass die Gesellschaft wirtschaftlich gespalten ist in 20% Wohlhabende bis Superreiche, denen 80% des Volksvermögens gehören, und 80 % unterprivilegierte Menschen, die sich den Rest von 20% des Volksvermögens teilen müssen. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung lebt von der Hand in den Mund, und ihre Zukunftschancen sinken täglich im Strudel der Krisen des Finanzkapitalismus. Mindestens 10% der werktätigen Bevölkerung sind derart überschuldet, dass es sich für sie gar nicht mehr lohnt, zu arbeiten, denn ihre Arbeitseinkommen würden vom Gerichtsvollzieher beschlagnahmt.

Das Grundgesetz konnte nicht verhindern, dass sich eine Klasse von Funktionsaristokraten gebildet hat, die sich den Staat zur Beute machte und die Bürger von ihren demokratischen Rechten fernhält. Für die Elite der Besitz- und Bildungsbürger sowie für die Beamten und Beschäftigten des mittleren und höheren öffentlichen Dienstes hat sich das Grundgesetz als unangreifbare Legitimationsquelle ihrer politischen und wirtschaftlichen Privilegien erwiesen, und deshalb haben sie gute Gründe, dieses Regelwerk zu verteidigen.

Das Grundgesetz konnte nicht verhindern, dass die Staatsverschuldung mittlerweile eine nicht mehr rückzahlbare Höhe erreicht hat, wobei voraussichtlich in den nächsten Jahren die Staatsverschuldung regelrecht explodieren wird und entweder ein Staatsbankrott oder eine Hyperinflation wie 1923 droht. Die Aufnahme eines Verschuldungsverbotes in das Grundgesetz stellt eine Täuschung der Öffentlichkeit dar, denn in Artikel 110,1 ist bereits vorgeschrieben, dass staatliche Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen zu sein haben. Kredite dürfen nach Artikel 115 nur in Höhe der Investitionen vorgenommen werden, mit Ausnahme zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts. Eine solche scheint seit vielen Jahren zu bestehen, denn die Nettoverschuldung des Staates liegt regelmäßig über den echten Investitionen.

Das Grundgesetz ist kein Garant der sozialen Marktwirtschaft

Es war nicht das Grundgesetz, das uns die soziale Marktwirtschaft gebracht hat, denn die Wirtschaftsform ist im Grundgesetz offen gelassen. Die Überzeugung aller Parteien nach dem Krieg, dass der Kapitalismus sich als schädlich erwiesen habe, fand im Grundgesetz keinen Niederschlag, und man hat in der BRD der hergebrachten kapitalistischen Wirtschaft ihren Lauf gelassen. Dabei ist es den meisten Kriegsgewinnlern des NS-Regimes gelungen, mit ihrem über den Krieg geretteten Vermögen weiter zu wirtschaften, als wäre nichts gewesen. Die wirtschaftlichen Chancen standen von Anfang an ungleich, zugunsten der besitzenden Klasse, und das Grundgesetz sorgte hier für keine Korrektur.

Sofern in der Verfassungswirklichkeit der Nachkriegszeit soziale Zugeständnisse gemacht wurden, sind diese nicht dem Grundgesetz, sondern der einstigen Macht der Gewerkschaften zu verdanken. In dem Maße, wie im Zuge der Globalisierung die Bedeutung der Gewerkschaften abgenommen hat, wurden soziale Sicherungen in den letzten Jahren wieder einkassiert, und das Grundgesetz steht dem nicht entgegen. Während im Grundgesetz die Machtausübung bis ins Kleinste geregelt ist, fehlen für die mindestens genauso wichtige Wirtschaftsordnung jegliche Gebote und Verbote. Und dieses Defizit wurde vom Gesetzgeber nur widerwillig und lückenhaft gefüllt, sodass die - dafür weder befugte noch befähigte - Arbeitsgerichtsbarkeit viele vernachlässigte Probleme lösen musste, die für die wirtschaftliche Existenz des Staates und des Volkes wesentlich sind.

Allgemein wird übersehen, dass es schon ab Juni 1948, ein Jahr vor dem Grundgesetz, eine freie, erstaunlich ertragreiche Marktwirtschaft gab, die sich hauptsächlich auf eine Rechtsordnung aus dem Kaiserreich stützte. Die Marktwirtschaft wurde von den Westalliierten ab 1948 gefördert, als der Ost-West-Konflikt sich verstärkte - Ludwig Erhard, der damalige Wirtschaftsdirektor der westlichen Besatzungszonen, war nicht Urheber des Wirtschaftswunders, sondern nur Anhänger der freien Marktwirtschaft und ein erklärter Gegner des Sozialstaates.

Das Bürgerliche Gesetzbuch aus dem Jahre 1900 ist noch heute ein Grundpfeiler unserer Wirtschaftsordnung. Die Rechtspflege der Nachkriegszeit berief sich noch bis in die siebziger Jahre überwiegend auf Entscheidungen der Reichsgerichte, und dies gestattet der Artikel 123 des Grundgesetzes ausdrücklich bis heute. Danach gilt sogar Recht aus der NS-Zeit –vorbehaltlich seiner Vereinbarkeit mit Fundamentalnormen- so lange weiter, bis es durch ein neues Gesetz abgelöst wird. Bei zahlreichen Gesetzen ( u.a. betreffend die Energiewirtschaft oder Rechtsberatung) hat dies sehr lange gedauert. Die Denkweise der Justiz wurde in den ersten dreißig Jahren der Bundesrepublik nicht vom Grundgesetz, sondern vom vordemokratischen Weltbild der Besitz- und Bildungsbürger des Reiches geprägt. Nach wie vor gilt für die Rechtsprechung der Staat nicht als Erzeugnis und Werkzeug des Volkes, sondern als Wesen aus eigener Daseinsberechtigung, und die Staatsbemächtigten behandeln das Volk als unmündigen, weil unwissenden, launischen und potenziell gefährlichen Pöbel.

Für Systemparteien maßgeschneidertes Wahlrecht

Das Gebot im Artikel 20 des Grundgesetzes, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgehe, wird nicht einmal in der legislativen Staatsgewalt angemessen erfüllt. Die Wähler können ihr Kreuz machen, wo sie wollen, es hat keine politischen Folgen, die der Wahlentscheidung zuzurechnen wäre. Welche Regierung nach der Wahl gebildet wird und welche Politik sie betreibt, wird nach dem Bruch der Wahlversprechen entschieden. Wählen ist in der BRD mittlerweile so sinnlos geworden, wie Faltengehen in der ehemaligen DDR. Bei der exekutiven Staatsgewalt auf kommunaler Ebene bestehen immerhin gewisse politische Teilhaberechte des Volkes, ansonsten erlaubt man dem Volk keine Wahl (und Abwahl) von wirklich Verantwortlichen.

Von der judikativen Staatsgewalt ist das Volk so gut wie ausgeschlossen, wenn man von der symbolischen Beteiligung der Bürger als Schöffen absieht. Über allen Staatsgewalten thront ein heimlicher Diktator auf Anruf, nämlich das Bundesverfassungsgericht, dass de facto nicht nur unangreifbar quasi rechtsetzende Befugnisse hat, sondern die Legislative lähmen oder aushebeln kann. Dabei ist das Verfassungsgericht verfassungswidrig bestellt, d.h. unser schönes Grundgesetz kann nicht einmal seine Hüter in die Schranken weisen (eine Verfassungsbeschwerde gegen diese Machenschaften würde den Täter als Richter anrufen).

Das im Artikel 20 des Grundgesetzes festgelegte Demokratiegebot ist zweifellos die wichtigste Norm. Danach soll die Staatsgewalt vom Volk nicht nur durch Wahlen, sondern auch durch - noch nie stattgehabte - Abstimmungen ausgeübt werden. Nicht einmal Wahlen können dem Volk die für eine Demokratie notwendige Teilhabe bei der Ausübung der Staatsgewalt verschaffen, da im Grundgesetz unbegreiflicherweise das Wahlrecht völlig außer Betracht blieb.

Aufgrund dieser unverzeihlichen Unterlassung konnten sich die Systemparteien ein Wahlrecht maßschneidern, das ihre Macht sichert und das Volk regelrecht entmachtet. Die Verteilung der Mandate im Bundestag (und in den Länderparlamenten) erfolgt praktisch durch Wahllisten, auf denen die vorderen Kandidaten schon vor der Wahl wissen, dass sie ein Mandat erhalten werden. Die Kandidaten der Wahllisten unterliegen, sowohl bei der Aufstellung wie bei der Mandatsausübung, der totalen Kontrolle durch die Nomenklatura der Parteien. Dafür sorgt auch der sogenannte Fraktionszwang, der durch offene Abstimmungen im Parlament ausgeübt wird. Auch hier haben die Urheber des Grundgesetzes versagt, indem sie diese nicht ausdrücklich untersagten. Da hilft auch nicht die treuherzige Beteuerung im Artikel 38, wonach die Abgeordneten Vertreter des ganzen Volkes und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden, sondern nur ihrem Gewissen unterworfen seien.

Als zusätzliche Machtstütze zur Fernhaltung von politischer Konkurrenz hat man sich die - im Grundgesetz gar nicht vorgesehene - 5%-Klausel bei der Berücksichtigung von gewählten Parteien einfallen lassen. Auf diese Weise wird einer nicht unbeträchtlichen Menge von Wählern der Wahlerfolg vorenthalten, und - viel bedenklicher- der für eine Demokratie lebenswichtige politische Wettbewerb auf ein Oligopol von Systemparteien beschränkt.

Unerwünschte Volksabstimmungen

In Bezug auf die politische Teilhabe des Volkes durch Abstimmungen behaupten Systempolitiker, dass damit nur Abstimmungen über die Neugliederung des Bundesgebietes nach Artikel 29 gemeint seien, keinesfalls aber Abstimmungen über sonstige politische Belange. Um Volksabstimmungen einzuführen, bedürfe es daher einer Verfassungsänderung. Dies ist eine völlig willkürliche Interpretation, die nur dem Zweck dient, die Volksentmachtung aufrecht zu erhalten.

Bei einer derart wichtigen Bestimmung, wie der politischen Teilhabe durch Abstimmungen, muss ihre Bedeutung aus dem Wortlaut erschlossen werden, und wenn dort keine Einschränkung zu erkennen ist, gilt der Wortlaut im umfassenden Sinn. Es macht auch demokratietheoretisch gar keinen Sinn, dass eine fundamentale Verfassungsbestimmung, wie das Demokratiegebot nach Artikel 20, erst nach einer Verfassungsänderung Geltung erhalten soll.

Eine falsche historische Auslegung ist auch die - von den Urhebern des Grundgesetzes gar nicht geäußerte - Ansicht, dass Volksabstimmungen angeblich den Untergang der Weimarer Republik verursacht hätten. Der erste Bundespräsident Theodor Heuss verstieg sich sogar zu der polemischen Behauptung, Abstimmungen des Volkes seien eine Prämie für Demagogen. Das Gegenteil trifft zu: Es waren die damaligen konservativen Abgeordneten des Reichstages, darunter auch Theodor Heuss, die dem Ermächtigungsgesetz zur Diktatur Hitlers zustimmten. Die Scheu vor Plebisziten nach dem Krieg war sicherlich auch dadurch begründet, dass die Kommunisten bei verschiedenen Anlässen Volksabstimmungen forderten. Auch heute rufen sogar konservative Politiker nach einer Volksabstimmung über bestimmte umstrittene Themen, wie dem Lissabon-Vertrag, um damit ihre Volksnähe zu unerstreichen.

Parlament als Hilfsorgan der Regierung

Ein weiteres Verfassungsgebot aus Artikel 20, die Gewaltenteilung, wird schon dadurch unterlaufen, dass Parlamentsabgeordnete gleichzeitig auch Regierungsmitglieder sein dürfen. Damit wird das Parlament zum Hilfsorgan der Regierung.

Die zweite Bedrohung der Gewaltenteilung beruht auf der Zusammensetzung des Bundestages (und der Länderparlamente), wo die Hälfte aller Abgeordneten aus dem öffentlichen Dienst kommt. Dieser Umstand und die Privilegierung der Beamten aus Artikel 33 GG hat im Laufe der Jahrzehnte dazu geführt, dass die Beamtenschaft gewissermaßen einen Staat im Staate mit unentwindbaren Befugnissen bildet, also etwas, das es in einer Demokratie nicht geben sollte. Im Grundgesetz wurde 1949, im Rückblick auf die Gefügigkeit der Beamtenschaft in der NS-Zeit, auf Veranlassung der Alliierten der Artikel 137 eingefügt, der eine gesetzliche Beschränkung der Wählbarkeit von Angehörigen des öffentlichen Dienstes vorsieht. Ein Ausführungsgesetz hierzu wurde allerdings bis heute nicht erlassen. Auch dies ist ein Beispiel dafür, dass es weder auf den Geist noch auf den Buchstaben des Grundgesetzes ankommt, wenn die herrschende Klasse ihre Macht behalten will.

Die Staatsbemächtigten behaupten unverdrossen, wider besseres Wissen, das Grundgesetz sei die beste aller Verfassungen, aber nur, weil sie damit machen können, was sie wollen. Das wird vor allem beim Verbot friedenstörender Handlungen nach Artikel 26 deutlich. Schon die Vorbereitung und nicht bloß die Führung eines Angriffskriegs ist verboten, und es wird sogar - einmalig innerhalb des Grundgesetzes!- dafür eine Strafe gefordert. Damit bleibt jeder erlaubte Krieg auf die Verteidigung der Bundesrepublik beschränkt. Das bedeutet, dass die Bundeswehr grundsätzlich erst nach einem Angriff auf die Bundesrepublik und nur zur Verteidigung des Staates in Marsch gesetzt werden darf. Um jeden Machtmissbrauch mithilfe der Streitkräfte zu verhindern, darf die Bundeswehr im Bundesgebiet nur unter strengen Ausnahmebedingungen eingesetzt werden. Die Herstellung wünschenswerter politischer Verhältnisse in einem fremden Land mithilfe der Bundeswehr ist vom Grundgesetz nicht gedeckt, aber die "Verantwortlichen" setzen sich über solche Kleinigkeiten souverän hinweg.

Eine weitere Kriegserlaubnis gibt der Bündnisfall, wenn nämlich ein NATO-Mitglied angegriffen wird. Hier haben die "Verantwortlichen", als treue Vasallen des US-Imperialismus, alle Definitionswillkür bemüht und die Landesverteidigung auf Gebiete weit außerhalb des Bundesgebietes verlegt, obwohl kein anderer Bündnispartner der NATO von einem militärischen Angriff betroffen war. Die Art und Weise, wie strenge Verfassungsverbote übertreten werden, zeigt exemplarisch die Untauglichkeit, wenn nicht sogar Überflüssigkeit des Grundgesetzes.

Ein schweres Versäumnis der Urheber des Grundgesetzes war ihre Blindheit gegenüber den menschlichen Schwächen von Mandatsträgern, insbesondere deren Gewinnstreben und Bestechlichkeit. Lobbyismus und Korruption waren 1949 sicherlich kein Thema, aber so etwas gab es schon immer, und man hätte im Grundgesetz Vorkehrungen dagegen einbauen müssen. Abgeordnete dürfen sich völlig legal von Einflussträgern mit Scheinbeschäftigungen versorgen lassen, und man kann davon ausgehen, dass sie die Interessen ihrer privaten Brotgeber bei ihrer Gesetzgebungsarbeit angemessen berücksichtigen. Die Einflussnahme der Privatwirtschaft auf die Gesetzgebung geht mittlerweile so weit, dass Vertreter von Privatfirmen als Gastarbeiter in Ministerien die Gesetzesvorlagen ausarbeiten, von denen die entsendenden Unternehmen unmittelbar betroffen sind. Man begründet dies mit dem besonderen Sachverstand der privaten Hilfskräfte der Gesetzgebung.

Die Unvollkommenheiten und Widersprüchlichkeiten des Grundgesetzes und die daraus resultierenden Störungen der Gemeinwaltung sind inzwischen so zahlreich, dass es dringend durch eine bessere Verfassung abgelöst werden muss, zumal das Verfallsdatum des Grundgesetzes mit der deutschen Einheit von 1990 eigentlich abgelaufen ist. Reparaturen am Grundgesetz, wie etwa Reformen des Föderalismus, helfen nicht weiter, denn es gibt so gut wie keinen Artikel im Grundgesetz, der nicht grundsätzlich zu überarbeiten oder gar zu entfernen wäre. Eine Volksverfassung gemäß dem Auftrag aus Artikel 146 ist deshalb längst überfällig.

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« Antwort #12 am: 03 Juli, 2009, 13:31 »
Die Opposition hat der großen Koalition am heutigen Freitag in der letzten Sitzung des Bundestags vor der Sommerpause vorgeworfen, mit Gesetzen etwa zu heimlichen Online-Durchsuchungen oder zur Vorratsdatenspeicherung an die Grenzen der Verfassung gegangen zu sein. "Dabei läuft man auch Gefahr, dass man diese überschreitet", mahnte Max Stadler von der FDP-Fraktion zum "Nachdenken, ob man immer den äußersten Spielraum ausnutzen soll". Anlass zur Sorge gab den Liberalen, die sich in einer großen Anfrage über den Grundrechtsschutz an die Bundesregierung gewandt hatten, dass das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren in einer Fülle von Entscheidungen die Gesetzgebung korrigiert habe.

Für Petra Pau zeigen die Antworten auf die FDP-Anfrage, wie "selbstgefällig" die Bundesregierung mit den Grundrechten umgehe. Es sei Hohn, als Zeichen für die große "Akzeptanz" der Grundrechte in der Bevölkerung die hohe Anzahl der Verfassungsbeschwerden heranzuziehen. Tatsächlich habe die Koalition individuelle Freiheitsrechte minimiert und den "Geist des Grundgesetzes" umgedeutet. Der Staat erhebe sich immer weiter über die Bürger. So würden mit der verdachtsunabhängigen Aufzeichnung der Nutzerspuren "alle Bürger ausnahmslos unter Generalverdacht" gestellt, was einem "Stück aus dem Tollhaus" gleichkomme. Die größten Bedrohungen für den Bürger kämen von der Koalition, nicht von Terroristen. Deutschland entwickle sich weg vom Rechtsstaat hin zum präventiven Sicherheits- oder Überwachungsstaat.

Jerzy Montag von den Grünen warf der Bundesregierung vor, auf die elementarsten Fragen der Bürger vielfach nicht oder nur mit Floskeln geantwortet zu haben. Generell sei die umfangreiche Darlegung von einer Haltung getragen, als ob es bei der Achtung der Grundrechte überhaupt keinen Anlass zu Kritik gäbe. Zugleich plädierte Montag für die gesonderte Verankerung der Grundrechte auf Datenschutz, auf Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen sowie auf den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung im Grundgesetz.

Der von der SPD-Fraktion zur Piratenpartei gewechselte Jörg Tauss rügte nach seinem "weiten Weg vom Piratenstühlchen" zum Rednerpult, dass derzeit eine Debatte in froher Eintracht mit chinesischen Zensoren und iranischen Mullahs über die "Rechtsfreiheit" im Netz stattfinde. Es sei ein Skandal, dass Unionsabgeordnete offen davon redeten, dass man in diesem Bereich von China lernen könne. Einige Abgeordneten hätten Gesetzen wie dem zur Vorratsdatenspeicherung nur zugestimmt in der Hoffnung, das Karlsruhe die Bestimmungen wieder kassieren würde. Es gebe daher wachsenden Widerstand in weiten Teilen der jungen Generation gemäß dem Motto: "Wir sind hier, wir sind laut, weil man uns die Freiheit klaut". Heranwachsende Gamer etwa würden es sich nicht mehr gefallen lassen, pauschal als "Killerspieler" verunglimpft zu werden.

Im Namen der Union wandte sich Jürgen Gehb gegen die "unsägliche Behauptung", dass nicht mehr das Leitbild des mit unveräußerlichen Rechten ausgestatteten Bürgers Pate der Gesetzgebung sei. Alle Grundrechte würden schon per se miteinander kollidieren, Freiheitsrechte etwa naturgemäß mit der Schutzpflicht des Staates. Die Opposition solle daher den "Grundkonsens innerhalb der demokratischen Parteien" nicht aushebeln: "Sie schärfen sonst Ränder, die wir alle nicht schärfen wollen", verlangte der CDU-Abgeordnete eine verbale Abrüstung. Es gelte schließlich nicht mehr das Motto: "Big Brother is watching you." Bürger und die Politik müssten vielmehr aufpassen, dass nicht der "Little Brother" aus der Wirtschaft "uns watched". Da Terroristen sich natürlich moderner Technologien bedienen würden, müssten dies "verdammt noch mal" auch die Sicherheitsbehörden tun dürfen. "Mehr als eine richterliche Anordnung können wir an rechtsstaatlichen Voraussetzungen beim besten Willen nicht erfüllen."

Carl-Christian Dressel betonte für die SPD-Fraktion: "Unser Staat ist ein Grundrechtsstaat und hat sich als solcher fortentwickelt." Ein Eingriff in die Grundrechte sei keine "Bösartigkeit per se". Er warf die Frage auf, wo der Einsatz für Grundrechte der FDP in den Landesregierungen bleibe, an denen sie beteiligt sei. Grundrechte bildeten eine objektive Wertordnung, die Schutzpflichten beinhalte. Sie würden nicht "verkommen", es gebe darauf auch keine "Anschläge per Gesetz". Der parlamentarische Justiz-Staatssekretär Alfred Hartenbach (SPD) räumte ein, dass sich manche Gesetzgebung der vergangenen Legislaturperiode wie die zur Vorratsdatenspeicherung schwierig gestaltet habe. Auch Daniela Raab von der CSU meinte, beim Schutz persönlicher Daten müsse die Politik aufpassen, "dass wir nicht mehr abgreifen, als uns gut tut".

Quelle : www.heise.de
« Letzte Änderung: 26 Juli, 2009, 18:28 von SiLæncer »

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Durchwachsene Bilanz bei Online-Petitionen
« Antwort #13 am: 21 Februar, 2010, 20:08 »
134.015 Unterschriften, ein Ziel: Im Sommer 2009 sorgte eine Online-Petition gegen die Sperrung von Internetseiten für Aufruhr. Wenn der Petitionsausschuss  des Bundestags über die Beschwerde verhandelt, können die Unterzeichner bereits einen Erfolg verbuchen: Keine Partei will mittlerweile noch den Sperr-Paragraphen. Das Zeitalter der digitalen Demokratie bricht damit aber nicht an. Experten sehen in der E-Petition zwar viel Potenzial – genutzt wird dieses aber kaum.

Schon seit Gründung der Bundesrepublik kann sich jeder Bürger mit einer Petition an den Bundestag wenden. Lange ging das jedoch nur per Brief, Postkarte oder Fax und vor allem unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das änderte sich 2005: Die rot-grüne Bundesregierung startete einen Modellversuch mit Online-Petitionen.

Wer ein Anliegen hat, kann sich seitdem über das Internet zu Wort melden – einfach und schnell. Und wer glaubt, dass sein Gesuch von allgemeinem Interesse ist, kann es seitdem auch öffentlich machen und Mitstreiter suchen. Kommen binnen sechs Wochen mindestens 50.000 Unterschriften zusammen, muss der Petitionsausschuss es in einer öffentlichen Sitzung auf die Tagesordnung setzen.

Mehr Teilhabe, mehr Offenheit: Politikwissenschaftler sehen in dem Instrument große Chancen für die Demokratie. "Die Online-Petitionen ersetzen nicht einfach Brief oder Postkarte, sondern ermöglichen eine neue politische Debattenkultur", sagt der Politologe Stephan Bröchler von der Universität Gießen. Aber: "Die Politik hat erst ansatzweise das Potenzial für die Demokratie erkannt."

An den Bürgern liegt es nicht: 600.000 Nutzer haben sich bisher registriert. Von 18.000 Petitionen kamen im vergangenen Jahr 5000 über die Online-Plattform herein – Tendenz steigend. Die Forderungen reichen vom bedingungslosen Grundeinkommen über ein Verbot, Steuersünder-CDs zu kaufen, bis zum Verkaufsstopp für Plastiktüten. Die meisten Vorschläge haben deutlich weniger als 1000 Unterzeichner.

Die Anregungen bearbeitet der Petitionsausschuss in akribischer Fleißarbeit – sieht er sich doch als "Seismografen des Parlaments". Große Außenwirkung erzielen die Abgeordneten damit aber nicht. "Petitionen werden im Petitionsausschuss überwiegend unter Ausschluss der Öffentlichkeit diskutiert, nicht aber im Plenum", sagt Ulrich Riehm, der im Büro für Technikfolgenabschätzung beim Bundestag (TAB) Projektleiter für Online-Petitionen ist. Dass die Gegner des Sperrgesetzes Schlagzeilen machten, lag nicht am Ausschuss, sondern der Verbreitung über den Kurzmeldungsdienst Twitter und Blogs im Internet.

Auch die Diskussionen zu den Anträgen, die sich Bürger in den Foren der Online-Plattform liefern, verhallen weitgehend ungehört, und damit auch manche gute Idee: Jeden Monat gehen laut Ausschuss mehr als 2500 Beiträge ein. "Viele davon sind sehr gut und sehr sachlich", betont ein Sprecher der Bundestagsverwaltung. Der Ausschuss denke daher über eine computergestützte Auswertung nach.

Ohnehin ist die Hoffnung nur bedingt aufgegangen, mit dem direkten Draht in den Bundestag andere Bevölkerungsgruppen zu erreichen als mit klassischen Petitionen. Zwar nutzen jüngere Bürger laut einer Studie des TAB das Instrument intensiv. Aber: "Frauen und Nicht-Akademiker werden weiterhin nur unterdurchschnittlich erreicht", sagt Riehm. Eine Befragung des Büros ergab, dass rund ein Viertel der Bürger eine Petition lieber persönlich abgeben würde, zum Beispiel in einem Petitionsbüro: Demokratie 1.0 statt 2.0.

Nicht zuletzt hakt es bei der Technik. Kritiker finden die Software altbacken, zudem stürzen die Server bei hoher Last ab. "Wir sind Opfer unseres eigenen Erfolgs", sagt der Sprecher der Verwaltung. Man habe nicht mit so vielen Teilnehmern gerechnet.

So fällt die Zwischenbilanz durchwachsen aus. "Durch die öffentliche Online-Petition ist die mediale Aufmerksamkeit für das Petitionswesen deutlich größer geworden", verbucht Riehm als Plus. "Wenn man das Instrument ernst nimmt, muss man nicht nur an der Technik arbeiten, sondern auch den Ausschuss stärken", fordert jedoch Experte Bröchler. Immerhin: Die schwarz-gelbe Regierung erklärt im Koalitionsvertrag (PDF, S. 110 unten), sie wolle das Petitionswesen stärken und weiterentwickeln.

Quelle : www.heise.de

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