Autor Thema: RIAA ...  (Gelesen 1051 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
RIAA ...
« am: 30 April, 2009, 20:10 »
Die Recording Industry Association of America (RIAA) hat nun einen der ältesten Fälle gegen zwei Urheberrechtsverletzer zu einem wenig überzeugenden Ende gebracht.

Der Kampf gegen illegales Filesharing und Piraterie ist eines der Hauptziele, welche die Recording Industry Association verfolgt - egal wie lange es dauert oder wie erfolgsversprechend es ist.

Nach rund vier Jahren hat man nun zwei der bislang ältesten Verfahren gegen zwei Filesharer beendet. Der vermeintliche Sieg ist jedoch nicht mehr als eine Einigung, bei der man einfache Menschen finanziell ruiniert haben dürfte, und selbst auch nur mit einem völlig unbedeutenden finanziellen Vorteil aus dem Verfahren geht.

Ursprünglich hatte die RIAA Patricia santangelo im Februar 2005 verklagt, da über ihren Anschluss urheberrechtlich geschützte Werke verbreitet worden sein sollen. Sie selbst hatte keine Ahnung wie man Musik herunterlädt und bestritt die Anschuldigungen. Kurze Zeit später fand sie sich in einem Prozess wegen Urheberrechtsverletzung wieder. Der Richter erkannte das nicht vorhandene technische Wissen von Patricia Santangelo an und erkannte sie treffend als: "eine Internet-Analphabetin, die Kazaa nicht von Kazoo unterscheiden kann, und die nur schwerlich ihre E-Mails abrufen kann." Sie hätte mit der Begleichung einer Summe von 4.000 US-Dollar den gesamten Rechtsstreit vermeiden können, doch sie kämpfte. Insgesamt gab sie 24.000 US-Dollar aus, bevor sie finanziell am Boden lag und ihren Anwalt feuerte. Eine ins Leben gerufene Spendenaktion brachte ihr 15.000 US-Dollar für ihre Verteidigung ein. Während der Verhandlung händigte Patricia Santangelo ihre Festplatte an die Forensik-Abteilung der RIAA-Ermittler aus, welche darauf KaZaA entdeckten. Der P2P-Client war darauf eingestellt, alle Dateien im Incoming-Ordner weiter zu verteilen. Sie versuchte sich damit zu verteidigen, dass ein Freund ihrer Kinder das Programm auf den Familien-PC installiert hätte. Erstaunlicherweise glaubte die Recording Industry Association of America ihr diese Schilderung sowie die Behauptung, dass sie für die P2P-Taten somit nicht verantwortlich sei. Man zog die Klage im April 2006 daraufhin zurück.

Damit war das Verfahren jedoch nicht beendet. Man führte nun eine Klage gegen ihre Kinder, Robert und Michelle Santangelo ins Feld. Ein Versäumnisurteil gegen Michelle erging, welches sie zu einer Zahlung von 30.750 US-Dollar verurteilte. Sie hatte auf die vorangegangenen gerichtlichen Mitteilungen nicht reagiert. In nächster Instanz wurde das ursprüngliche Urteil jedoch entkräftet. Auf dem Weg durch die gerichtlichen Instanzen sagte ein Freund von Robert unter Eid aus, dass dieser KaZaA heruntergeladen und "fast täglich" benutzt hätte. Auch Michelle gab an, die Software genutzt zu haben. Nun hat man sich außergerichtlich auf einen Betrag von 7.000 US-Dollar geeinigt, die Hälfte davon sofort zu bezahlen, den Rest in Raten von rund 600 US-Dollar. Laut dem Anwalt der Geschwister war dies ein notwendiger Schritt, um Kontrolle über die Kosten zu behalten. Vielleicht hätte die RIAA den Fall gewonnen, vielleicht aber auch nicht. Eines wird jedoch deutlich. Allein die finanzielle Macht, welche die RIAA innehat, zwingt die Beklagten oftmals zur Einigung. Wenn die Santangelos mehr finanzielle Mittel gehabt hätten, wäre das Verfahren womöglich fortgeführt worden - mit ungewissem Ausgang.

Selbstverständlich freut sich die RIAA, nach vier Jahren einen solch großartigen Erfolg verbuchen zu können. Man hat vier Jahre prozessiert, hunderte Stunden in das Verfahren investiert und nun geht man als "Sieger" hervor, der statt den geforderten 4.000 US-Dollar, sogar 7.000 bekommen hat. Nach vier Jahren. Nach hunderten Arbeitsstunden.

Quelle : www.gulli.com
« Letzte Änderung: 14 Januar, 2010, 14:10 von SiLæncer »

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
RIAA wegen illegaler Preisabsprachen erneut vor Gericht
« Antwort #1 am: 14 Januar, 2010, 14:05 »
Wettbewerb ist ein essenzieller Bestandteil freier Marktwirtschaft. Was aber passiert wenn dieser unterwandert wird und wenn Preise heimlich abgesprochen werden? Ein US-Bundesgericht hat nun eine Kartellklage gegen die vier Majorlabels in die nächste Instanz befördert.

Bevor es Onlinegeschäfte wie mp3.de oder die legale Variante von Napster gab, sah es für die Musikindustrie im Netz düster aus. Es gab nur eine handvoll Anbieter, die ihre Kunden mit allen erdenklichen technischen Methoden von einer "illegalen Nutzung" der gekauften Musik abhalten wollten. Alles schien so schön einfach für die Industrie. So einfach, dass man auch gleich den Preis pro Musikdownload miteinander aushandelte?

Die Vorwürfe wiegen schwer. In absehbarer Zeit wird sich ein US-Bundesgericht erneut damit befassen müssen. Der Ursprung liegt nämlich fast ein halbes Jahrzehnt zurück. Der Prozess "Starr gegen Sony BMG" war der erste Schritt. Zahlreiche Kläger aus den verschiedensten US-Bundesstaaten verklagten im Jahr 2005 und 2006 das Majorlabel. Da deren Ziele identisch waren, fasste man die Klagen zusammen. Es ging um die Art und Weise, wie Sony BMG seine Musik im Netz vertrieb. Damals bei den Portalen "MusicNet" und "pressplay".

Diese beiden Dienste waren mit die Ersten, die legale und bezahlte Musikdownloads im Angebot hatten. Mit den heutigen Stores hatte man jedoch nicht mehr viel gemeinsam. Es handelte sich um Firmen, die komplett in der Hand der Majorlabels waren. Dabei hatte aber keiner der beiden wirklich alle Tracks der Majors im Angebot. Vom Digital Rights Management (DRM), also dem "Schutz" der MP3 ganz zu Schweigen. Aus der damaligen Klageschrift:

"Um aus dem Internet Musik von allen Majorlabels zu beziehen, muss ein Verbraucher sich bei beiden - also MusicNet und pressplay - anmelden. Die durchschnittlichen Jahresgebühren liegen hier bei 240 US-Dollar [Anm.: etwa 165 Euro]. Beide Dienste verlangen von dem Verbraucher, dass er die unpopulären Digital Rights Management Vertragsbestimmungen ("DRMs") akzeptiert. Beispielsweise verbietet es pressplay, dass der Verbraucher mehr als zwei Tracks eines bestimmten Künstlers pro Monat auf eine CD kopiert. [Die Lizenzen für] Musik, die bei MusicNet und pressplay gekauft wurden, "läuft" aus, wenn sie nicht wieder erworben wird: Ein MusicNet Kunde muss alle Tracks einmal im Jahr neu kaufen und ein pressplay Kunde, der sein Abo kündigt, kann sofort keinen der Tracks mehr abspielen, den er oder sie gekauft hat. Darüber hinaus gestatten es weder MusicNet noch pressplay, dass die Verbraucher ihre Songs vom PC auf tragbare Musikabspielgeräte wie den iPod kopieren. Ein Industriebeobachter hält darüber hinaus fest, dass MusicNet und pressplay keine plausiblen Preise anbieten. Ein bekanntes Computermagazin kam zu der Schlussfolgerung, dass "niemand, der richtig im Kopf ist" diesen Dienst nutzen will."

Der Kernvorwurf bezog sich jedoch nicht primär auf die DRM-Technologie. Vielmehr kritisierte man die geheimen Preisabsprachen, die den wahren Marktwert verschleierten. Solche Vereinbarungen tragen den Namen "Most Favored Nation". Deren Inhalt war sehr simpel: Kein Label durfte in Bezug auf den Verkaufspreis schlechter gestellt werden, als das andere. Selbst das Gericht sah die "Most Favored Nation" (MFN) Klausel als kritisch an: "Die Beklagten haben versucht die MFN-Klausel zu verstecken, weil sie wussten, dass es die Aufmerksamkeit der Kartellbehörde auf sich ziehen würde."

Als MusicNet und pressplay ihre Tätigkeit einstellten, suchten die Labels einen anderweitigen Ausweg. Intern soll man sich auf eine Preisdeckelung von mindestens 70 US-Cent pro Track geeinigt haben. Dadurch sollten die Einnahmen für alle Parteien gleich hoch bleiben. Die Klägerseite kritisierte seinerzeit, dass man diesen Wert sogar von 65 US-Cent auf diese 70 angehoben hätte, obwohl die Kosten (CD-Pressung, Verpackung, Transport) zu diesem Zeitpunkt massiv gefallen waren. Die Kosten fielen auch aufgrund der wachsenden Zahl an digitalen Downloads.

Eigentlich schien alles so offensichtlich. Es gab bloß ein Problem: Die Kläger konnten keinen direkten Beweis führen, dass die Majorlabels sich getroffen hatten, um diese Preisabsprachen durchzuführen. Man konnte kein Meeting oder Namen nennen, bei denen oder durch die eine solche Absprache durchgeführt worden sein soll. Man versuchte zu argumentieren, dass dies eine logische Schlussfolgerung aus dem Verhalten der Industrie sei. Letzten Endes unterlagen die Kläger jedoch. Man ging in Berufung.

Das New Yorker Berufungsgericht hat die Klage nun geprüft. Das Ergebnis: Bei der Beurteilung der Vorwürfe hat die vorhergehende Instanz eine Fehlentscheidung getroffen. Das Gericht hält die Kernpunkte dabei prägnant fest:

"1. Die Beklagten haben gemeinsam MusicNet und pressplay ins Leben gerufen, beide [Firmen] haben nicht nachvollziehbar hohe Preise verlangt und vergleichbare DRM-Technologien enthalten.
2. Keiner der Beklagten hat seine Preise für Internet-Musik (im Vergleich zu CDs) dramatisch reduziert, trotz der Tatsache, dass allen Beklagten eine dramatische Kostenreduzierung durch die Produktion von Online-Musik zuteil wurde.
3. Als die Beklagten damit begannen im Internet Musik durch Dritte zu verkaufen, denen sie nicht angehörten oder die sie kontrollierten, bestanden sie auf dieselben nicht nachvollziehbar hohen Preise und DRM-Technologien wie bei MusicNet selbst.
4. Die Beklagten nutzten MFN-Klauseln in ihren Lizenzen, die den Effekt hatten, dass dem unterzeichnenden Lizenzgeber dieselben Vertragsbedingungen zuteilwurden, wie auch anderen Lizenzgebern. Beispielsweise nutzten EMI und UMG eine solche MFN-Klausel in ihrer Lizenzvereinbarung mit MusicNet.
5. Die Beklagten nutzten die MFN-Klausel um einen Mindestpreis von 70 US-Cent pro Song zu etablieren.
6. Alle Beklagten weigerten sich mit eMusic zusammenzuarbeiten, dem zweitgrößten Online-Musikverkäufer.
7. Im Laufe des Mai 2005 steigerten alle Beklagten ihre Preise von 65 US-Cent auf 70 US-Cent pro Song. Dieser Preisanstieg wurde durch eine MFN-Klausel ausgelöst."

Nach Ansicht des New Yorker Berufungsgerichts sind dies genug Punkte, um einer Kartellklage den Weg freizuräumen.


Quelle : www.gulli.com

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
RIAA: Die schlanken Jahre sind vorbei!
« Antwort #2 am: 23 März, 2010, 20:24 »
Der Vorsitzende und Chief Executive Officer (CEO) der Recording Industry Association of America (RIAA), Mitch Bainwol, ist in Aufbruchsstimmung. Im kommenden Jahrzehnt will er alle verlorenen Einnahmen seit 1999 zurückholen.

Bei der Recording Industry Association of America (RIAA) scheint Aufbruchsstimmung zu herrschen. Wie deren Chief Executive Officer Mitch Bainwol mitteilte, werde die Mehrheit der Musikeinnahmen im kommenden Jahrzehnt durch Musikabos kommen, die an tragbare Mediaplayer oder den Internet Service Provider gebunden sind. Offensichtlich erwartet man die goldenen Zeiten dadurch zurück.

Denn zeitgleich erklärte man, dass damit alle Verluste der Industrie seit 1999 irgendwann im kommenden Jahrzehnt ausgeglichen wären. Die Musikindustrie würde sich momentan am niedrigsten Punkt in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung befinden. Durch den Wandel der Musiklandschaft von physisch zu digital gehe es aber wieder aufwärts.

"Niemand [kann durch eine perfekte Glaskugel in die Zukunft sehen], aber ich denke, dass eine V-Kurve die beste Art ist, um die Entwicklung der vergangenen 20 Jahre zu beschreiben. Im Jahr 1999 war die [Musik]industrie etwa 15 Milliarden US-Dollar wert. Diese 15 Milliarden US-Dollar sind heute noch etwa 8 Milliarden, die durch physische Einheiten, digitale Einheiten und andere Einnahmequellen die mit Musik verknüpft sind, erwirtschaftet werden. In den kommenden zehn Jahren werden wir die Kurve wieder aufwärts wandern sehen", so Bainwol.

Die größte Hoffnung setzt man dabei in den digitalen Markt. Alles soll möglich werden - seien es nun Musikabos, die an tragbare Mediaplayer geknüpft sind, oder ein Musikpaket, das mit dem DSL-Anschluss gebündelt wird. Abomodelle sollen "auf ganzer Linie signifikant werden", so Bainwol, "Die Fähigkeit die ganze Musik der Welt zu hören [...] ist ein unglaubliches ökonomisches Ereignis. Es ist meine Hoffnung, dass dieses Modell unter einer neuen Generation von Konsumenten sehr gut funktionieren wird."

Ob dies wirklich funktioniert, hängt natürlich von der Art des Angebots sowie der Preisgestaltung ab. Von den Erinnerungen der heutigen Generation an die abmahnende Musikindustrie einmal ganz abgesehen.

Quelle : www.gulli.com

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )