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Arbeit macht immer mehr Menschen psychisch krank
« am: 22 November, 2007, 09:55 »
Berlin. Arbeit macht immer mehr Menschen in Deutschland psychisch krank. «Die Zahl der Männer und Frauen, die durch den Beruf an psychischen Störungen erkrankt, steigt seit Jahren kontinuierlich.»

Das sagte der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN), Wolfgang Gaebel. So sei die Anzahl der Berufsunfähigkeitsfälle wegen psychischer Beschwerden von 1997 bis 2004 um rund 70 Prozent gestiegen. Die Jahrestagung der DGPPN hat am 21. November in Berlin begonnen. Bis zum 24. November werden mehr als 6000 Teilnehmer zu dem größten Fachkongress für Psychiatrie und Psychotherapie im deutschsprachigen Raum erwartet.

«Die Belastungen am Arbeitsplatz wie der Konkurrenzdruck oder Mobbing spielen häufig eine wichtige Rolle, wenn Menschen psychisch krank werden», sagte Gaebel von der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Genaue Zahlen gebe es dafür zwar nicht. «Arbeit stellt aber definitiv einen Stressfaktor dar.»

Während Arbeitslosigkeit für viele Männer und Frauen ebenfalls eine Belastung ist, kann auch eine Stelle krank machen. «Der Mensch kann sich eigentlich gut an neue Situationen anpassen, aber die sich in den vergangenen Jahren stark veränderten Arbeitsbedingungen wie Zeitdruck, mediale Überflutung und Bearbeitung von immer mehr Aufgabenfeldern sind für viele Männer und Frauen eine große Herausforderung», erklärte Gaebel.

«Wird die Arbeit zudem als unbefriedigend und wenig erfolgreich wahrgenommen, kann das zu Depressionen oder Sucht führen», erklärte Gaebel. «Hat man das Gefühl, die Arbeit wird trotz erheblicher Mühen zu wenig anerkannt, ist das ein weiterer Stressfaktor.» Auch geistige oder emotionale Überforderung könnten schaden. «Arbeitet beispielsweise ein eher scheuer Mensch als Autoverkäufer, kann das bedeuten, dass er sich jeden Tag quält.»

Ziel müsse daher sein, Menschen für psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz mehr zu sensibilisieren. Nur so könnten sie früh genug erkannt und behandelt werden, sagte Gaebel. Dabei müsse man allerdings auch beachten, dass bei einer psychischen Erkrankung verschiedene Faktoren wichtig seien. «So können Arbeitssituationen von einem Menschen als belastend empfunden werden, während sie einen anderen Arbeitnehmer nicht stören.»

Quelle : www.derwesten.de

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Tag der Arbeit ohne Grund zum Feiern
« Antwort #1 am: 28 April, 2010, 19:11 »
Weltweit sterben jährlich 2,3 Millionen Menschen an berufsbedingten Todesursachen

Der 28. April wird seit 1989 weltweit als Workers Memorial Day begangen. Das Datum verweist auf den 1914 in Kanada verabschiedeten Workers Compensation Act, der die Entschädigung von verletzten Arbeitern regelte und durch diesen Anreiz entscheidend zu einer Verbesserung der Arbeitssicherheit beitrug. Allerdings gibt es auch 96 Jahre danach noch zahlreiche Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Krankheiten - von Vergiftungen über Rückenschäden bis hin zum Burnout-Syndrom.

Den Schätzungen der bei der UN angesiedelten International  Labour Organisation (ILO) fallen jährlich etwa 2,3 Millionen Menschen arbeitsbedingten Todesursachen zum Opfer. 360.000 davon sterben durch Unfälle, der Rest an beruflich verursachten Krankheiten. Dazu kommen etwa 270 Millionen nicht tödlich Verletzte und ungefähr 160 Millionen nicht tödlich erkrankte Menschen.

In Deutschland fielen der letzten Statistik aus dem Jahr 2008 nach 863 Menschen tödlichen Arbeitsunfällen zum Opfer; Verkehrsunfällen auf dem Weg zur Arbeit erlagen weitere 572. Durch berufliche Erkrankungen ausgelöste Todesfälle gibt es hierzulande jedes Jahr um die 2.500. Drei Fünftel davon sind Asbest geschuldet. Weil die mittlere Latenzzeit asbestbedingter Erkrankungen bei 38 Jahren liegt und Produkte wie Eternit vor allem in den 1960er und 1970er Jahren massenhaft verbaut wurde, dürfte sich dieser Anteil auch in nächster Zeit noch halten oder sogar erhöhen.

Asbesterkrankungen zählen zu den Vergiftungen durch Schadstoffe. In diesem Bereich ist die Beweislast ein umso größeres Problem, je unterschiedlicher die Macht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verteilt ist. Wenn beispielsweise dem französischen Areva-Konzern, der in Arlit  Uran fördern  lässt, auch das örtliche Krankenhaus gehört, dann wundert es nur bedingt, dass dort Ärzte Patienten mit strahlungsbedingtem Lungenkrebs auffällig häufig  falsch diagnostizieren.

Strahlungsbedingte Lungenschäden gibt es allerdings nicht nur in Afrika, sondern auch bei Bergleuten im Erzgebirge. Dort versuchte man, der durch das Edelgas Radon und seine radioaktiven Zerfallsprodukte verursachten Schneeberger Krankheit unter anderem mit Belüftungsvorschriften zu begegnen, konnte damit aber den Ausbruch von Lungenkrebs in vielen Fällen nur verzögern. Und solch eine Verzögerung von berufsbedingten Krankheiten bringt wiederum neue Probleme für die Betroffenen.

Denn je länger die Zeitspanne zwischen Schadstoffeinwirkung und Krankheitsausbruch ist, desto schwieriger lässt sich der Zusammenhang beweisen. Nicht zuletzt deshalb, weil Erinnerungen nach Jahrzehnten oft divergieren und potenzielle Zeugen nach und nach wegsterben oder nur noch schwer aufzufinden sind. Zudem können Erkrankungen wie Krebs mehrere Ursachen haben, auf die Arbeitgeber und Versicherungen verweisen, wenn es um die Abweisung von Ansprüchen geht.

Auch in der Bundesrepublik sind in solchen Fällen diejenigen deutlich besser gestellt, die sich die teureren Anwälte und Gutachter leisten und einen Prozess gegen einen Schwerkranken im Zweifelsfall auch einmal so lange führen können, bis er sich auf biologische Weise erledigt. Von den etwa 60.000 jährlich in Deutschland gemeldeten  Erkrankungsfällen wird unter anderem deshalb nur ungefähr ein Viertel als Berufskrankheit anerkannt. Eine relativ wichtige Rolle unter ihnen spielen durch Lärm verursachte Hörschäden, die sich bei den im Vordiskothekenzeitalter aufgewachsenen Generationen noch relativ leicht alleine auf Arbeitsumstände zurückführen lassen.

Oft vergessen wird, dass nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder und Jugendliche solchen Arbeitsbedingungen ausgesetzt sind. Dabei ist es noch nicht so lange her, dass deutsche Arbeitgeber minderjährige Auszubildende beispielsweise zum regelmäßigen und ungeschützten Umgang mit gesundheitsschädlichen Substanzen wie Asbest, Formaldehyd oder Trichlorethen zwangen. Anders als beim sexuellen Missbrauch durch kirchliche Institutionen gibt es im Bundesjustizministerium aber derzeit keine Pläne, Klagen gegen Arbeitgeber zu erleichtern, deren auch gegen Minderjährige ausgeübte Zwänge sich vielleicht erst nach Jahrzehnten als Ursachen schwerer Erkrankungen beweisen lassen.

Heute ersetzt den direkten Zwang oft ein indirekter, bei dem ein Schutz zwar vorgeschrieben wird, die Arbeit aber bei Einhaltung dieser Maßnahmen nicht schnell oder gründlich genug erledigt werden kann, sodass der Arbeitnehmer sich entscheiden muss, ob er die Entlassung riskiert, weil er sein Pensum nicht schafft, oder die Krankheit, weil er sich nicht an die Schutzvorschriften hält. Auch, weil die Gesundheitsschäden in weiter Ferne zu liegen scheinen, entscheiden sich jüngere Arbeitnehmer hier häufig für den Erhalt des Arbeitsplatzes und gegen die eigene körperliche Unversehrtheit.

Quelle: http://www.heise.de/tp/

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