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Filehoster diverses ...
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Thema: Filehoster diverses ... (Gelesen 16481 mal)
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SiLæncer
Cheff-Cubie
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Richter im Megaupload-Verfahren gibt den Fall ab
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Antwort #135 am:
18 Juli, 2012, 10:20 »
Der neuseeländische Richter David Harvey, der das Verfahren um das US-Auslieferungsersuchen gegen Kim Dotcom leitet, hat den Fall abgegeben. Das berichtet die Tageszeitung New Zealand Herald. Nach Angaben seiner Chefin Jan-Marie Doogue habe sich Harvey zurückgezogen, nachdem er sich vergangene Woche negativ über die USA geäußert hatte; dies könne nun als Anzeichen dafür gewertet werden, er sei befangen.
Harvey hatte sich vorige Woche auf einer Konferenz zum Auftakt der Kampagne "A Fair Deal" geäußert. Die Kampagne richtet sich gegen eine befürchtete Verschärfung des neuseeländischen Urheberrechts durch das geplante Anti-Piraterie-Abkommen der Pazifik-Anrainerstaaten Trans Pacific Partnership (TPP). Der Richter meinte, das TPP-Abkommen könne sich negativ auf den Alltag der Bürger seines Landes auswirken und machte dafür die USA verantwortlich ("Wir sind dem Feind begegnet, es sind die USA.").
Kim Dotcom – früher bekannt unter den Namen Kim Schmitz und Kimble – wird von den USA beschuldigt, mit dem von ihm gegründeten Sharehoster Megaupload gegen das US-Copyright verstoßen zu haben. Im Januar dieses Jahres ließ das FBI Dotcom in Neuseeland verhaften und beantragte die Auslieferung. Die Entscheidung darüber sollte Harvey als ausgewiesener Urheberrechts- und Internet-Experte fällen; die Anhörung dazu wurde vor Kurzem auf nächstes Jahr vertagt. Harvey gibt die Leitung an seinen Kollegen Nevin Dawson ab, der zuvor schon an dem Prozess beteiligt war.
Quelle :
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Kim Dotcom veröffentlicht »Mr. President«-Musikvideo mit politischer Aussage
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Antwort #136 am:
21 Juli, 2012, 15:29 »
Kim Dotcom hat sein Versprechen – oder, wie es manche sehen, seine Drohung – wahrgemacht und sein erstes Musikvideo »Mr. President« auf seiner neu gestalteten Webseite veröffentlicht.
Die Webseite von Kim Dotcom verwendet die zum Besitzer perfekt passende Domain kim.com und enthält neben dem Musikvideo zu seinem Song »Mr. President«, über dessen Qualität man sicher streiten kann, auch einige Informationen zum Megaupload-Fall aus seiner Sicht sowie ein Interview.
Das Musikvideo enthält unter anderem Aufnahmen von Politikern, Bürgerrechtlern, vielen Aktionen von Anonymous und von Demonstrationen gegen ACTA. Es fordert dazu auf, Geschichte zu schreiben und zu verhindern, dass die »Hollywood-Marionetten« das Internet zerstören.
Die gesamte Präsentation des Videos und der Webseite mit Aussagen wie »Der Krieg um das Internet hat begonnen«, »Hollywood kontrolliert die Politik« und »Die Regierung tötet Innovation« zielt vor allem auf US-amerikanisches Publikum und gipfelt in der Frage, ob die Besucher Barack Obama erneut zum US-Präsidenten wählen würden.
Quelle :
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Urteil macht Auslieferung von Dotcom unwahrscheinlicher
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Antwort #137 am:
16 August, 2012, 18:00 »
Die Auslieferung des ehemaligen Megaupload-Betreibers Kim Dotcom wird zunehmend unwahrscheinlicher. Das zuständige neuseeländische Gericht entschied nun, dass die USA Beweise vorlegen müssen, die eine Verurteilung des Geschäftsmanns in den Staaten rechtfertigen würden. Auch Dokumente zu verdeckten Ermittlungen des FBI müssen in diesem Rahmen offengelegt werden.
Nach Einschätzung der berichtenden Zeitung "New Zealand Herald" werde die Auslieferung des gebürtigen Deutschen damit unwahrscheinlicher. Dotcom hatte mit seinen Anwälten darauf bestanden, die ihm zu Last gelegten Beweise prüfen zu dürfen. Dies wurde ihm vom zuständigen Gericht nun gewährt, weshalb die amerikanischen Behörden nun mit offenen Karten spielen müssen. Richterin Helen Winkelmann befand die Veröffentlichung des Beweismaterials als Grundlage für eine korrekte Anhörung des Millionärs.
Letztendlich bleibt den amerikanischen Ermittlungsbehörden nun nichts anderes übrig, als die Beweise, die sie Dotcom zur Last legen, bekanntzumachen. Auch Dokumente über verdeckte FBI-Ermittlungen gegen den Internetunternehmer dürfen für ein korrektes Verfahren nicht länger vertraulich bleiben.
Rechtsexperten werten diesen Vorgang als ein klares Zeichen, dass sich Dotcom in den Staaten wohl keinem Verfahren ausgesetzt sehen wird. Letztlich müssen die vorgebrachten Beweise und Dokumente mit dem neuseeländischen Recht vereinbar sein und zudem einen klaren Verstoß gegen das nationale Recht belegen.
Auch der Megaupload-Gründer selbst zeigt erfreut über diese Tatsache. Auf Facebook erklärte er das richterliche Urteil für „großartige Nachrichten“. Nichtsdestotrotz werden noch einige Monate ins Land ziehen, bis es zu einer Entscheidung im Auslieferungsverfahren kommen wird. Die Anhörung ist erst für den März 2013 anberaumt. Dotcom lebt derweil auf Kaution auf freiem Fuß, ohne allerdings auf sein gesamtes Vermögen zugreifen zu können.
Quelle:
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Sharehoster FileSonic ging offline
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Antwort #138 am:
02 September, 2012, 15:30 »
Der Sharehoster Filesonic ist seit letzten Mittwoch nicht mehr erreichbar. Ursache dafür sind wahrscheinlich mehrere Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen. Nachdem Megaupload vom FBI offline genommen wurde, schränkte der einst so populäre Dienst Filesonic sein Angebot als Vorsichtsmaßnahme ein. Doch nicht nur Filesonic ist betroffen, auch bei Oron und Wupload wurden kürzlich die Stecker gezogen.
Nachdem zunächst Oron der Stecker zog, folgte letzten Mittwoch der Sharehoster Filesonic. Der Pornohersteller Lava Works hatte beide wegen dem Vertrieb von urheberrechtlich geschützten Werken mit Klagen überzogen. Weder die BBC noch TorrentFreak konnten vom Betreiber der Domain, Renovatio Management ein Statement erhalten. Im Bericht von Google werden seit Mai 2011 über 151.000 Takedown-Aufforderungen festgehalten, die bei Filesonic eingingen. Die Rechteinhaber, die die Löschung von Schwarzkopien verlangten, waren allen voran Warner Bros., NBC Universal, Microsoft und der britische Musikverband BPI. Pornoproduzent Lava Works beanstandete vor allem das Zahlungsprogramm von Filesonic, welches die Uploader finanziell belohnte, die besonders beliebte Dateien zur Verfügung stellten. Als Reaktion auf den Bust von Megaupload nahm Filesonic ihr "Reward Program" kurze Zeit danach aus dem Angebot. Innerhalb der letzten Wochen sollte man sogar nur noch auf die Dateien zugreifen können, die man selbst hochgeladen hat. Mit dem Geschäftsmodell eines Filehosters hatte dies freilich nichts mehr gemeinsam. Offenbar bemerkte der Betreiber recht schnell, dass man den eigenen Dienst so nicht dauerhaft aufrecht erhalten konnte.
Filehoster Oron wurde Anfang August gerichtlich dazu verurteilt, dem Pornoproduzenten Liberty Media 550.000 US-Dollar zu bezahlen, jetzt ist die Seite offline. Nachdem Demonoid kürzlich offline ging, UKNova seine Torrent-Dateien löschte, der Eigentümer von Surfthechannel.com verhaftet wurde, und diverse Internet-Anbieter in verschiedenen Ländern zur Blockade von The Pirate Bay und Newzbin verurteilt wurden, wird die Luft in diesem Bereich immer dünner. Es bleibt also abzuwarten, wen es als nächstes trifft.
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Verlässt Uploaded.to den Graubereich?
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Antwort #139 am:
06 September, 2012, 15:04 »
Uploaded.to scheint sich offenbar aus dem Graubereich heraus bewegen zu wollen. Der neue Betreiber, die Cyando AG, ändert den Namen des Filehosters und leitet sämtliche Zugriffe auf die Domain uploaded.net weiter. Offenbar möchte man dauerhaft auf die in der Szene übliche Domain in Tonga verzichten. Zudem wurden weitere Neuerungen angekündigt.
Noch im April 2012 wechselte der Betreiber des Filehosters, das Internet-Portal wurde an die Cyando AG mit Sitz in der Schweiz veräußert. Zudem wurde bekannt gegeben, dass die Speicherdauer der Uploads auf ein halbes Jahr verlängert wurde. Auch wurde am hauseigenen Filemanager gearbeitet. Dieser ermöglicht den Nutzern nun die Einrichtung mehrerer Ordner. So kann man beispielsweise für die Fotos des vergangenen Urlaubs oder für PDF-Dokumente und Briefe jeweils eigene Ordner erstellen. Bereits Ende Juli gab das Unternehmen den Umstieg auf neue Speichermedien bekannt, die die Performance erhöhen sollen. Ende August wurde die Android-App des Anbieters zuletzt aktualisiert. Diese kann den Inhalt des uploaded-Accounts anzeigen und verwalten, eigene Dateien verwalten, Links zu den eigenen Dateien versenden und vieles mehr. Die App ist zudem dafür gedacht, die Fotos des eigenen Smartphones hochzuladen oder Files vom Sharehoster auf das Android-Smartphone zu transferieren.
Der Wechsel und die Umbenennung auf uploaded.net sind möglicherweise Reaktionen auf das harte Vorgehen der US-Justiz auf Urheberrechtsverletzungen. Seit dem Vorgehen gegen Megaupload weht in diesem Bereich ein schärferer Wind. Keine Uploader für besonders beliebte Files zu bezahlen und dem eigenen Unternehmen einen seriöseren Anstrich zu geben, könnte sich möglicherweise auszahlen. Ob der Eigentümerwechsel zusammen mit dem Relaunch der Webseite und einem Umzug auf eine reguläre Domain auf Dauer ausreichend sind um sich vor juristischen Konsequenzen zu schützen, bleibt natürlich abzuwarten.
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Rechtsstreit zwischen RapidShare und Constantin landet beim OLG
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Antwort #140 am:
13 September, 2012, 13:30 »
Ein Rechtsstreit zwischen der Produktionsfirma Constantin und dem Filehoster RapidShare beschäftigt heute das Oberlandesgericht München. Der Kläger kam zur Ansicht, das Angebot illegaler Filmkopien entspreche dem Geschäftsmodell des Schweizer Unternehmens. RapidShare hingegen beteuert, nur rund ein Prozent der hinterlegten Archive würde die Urheberrechte Dritter verletzen.
Die deutsche Produktionsfirma Constantin leitete das Verfahren wegen der unerlaubten Verbreitung seiner Filmwerke ein. So sollen Kinofilme wie "Francesco und der Papst" oder "Vorstadtkrokodile 3" über den Filehoster vertrieben worden sein. Die Anwälte von Constantin sind zu der Ansicht gelangt, auf den Servern des Schweizer Unternehmens seien vor allem illegale Inhalte hinterlegt. Der Internetanbieter hingegen beteuert, ein Großteil der von seinen Nutzern hochgeladenen Daten seien legaler Natur. Sie schätzen den Anteil illegaler Archive auf etwa ein Prozent.
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Jürgen
der Löter
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white LED trough prism - WTF is cyan?
Re: Rechtsstreit zwischen RapidShare und Constantin landet beim OLG
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Antwort #141 am:
13 September, 2012, 16:36 »
Wenn die zur Suche nach möglichen Urheberrechtsverstößen eingesetzten Crawler allein oder überwiegend Warez-Seiten durchkämmen, muss über die Aktivitäten eines solchen Filehosters ein völlig verzerrter Eindruck entstehen.
Spuren von legalen Uploads findet man dort nämlich untypisch wenig.
Höchstwahrscheinlich werden von den allermeisten solche öffentlich zugänglichen Spuren entweder gar nicht oder nur ganz woanders zu finden sein, wie z.B. in harmlosen Foren oder auf privaten Webseiten.
Und an solchen Orten wird meist auf die Vermeidung von Verstößen geachtet.
Jürgen
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Sharehoster Rapidshare unterliegt vor Gericht
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Antwort #142 am:
13 September, 2012, 20:15 »
Die Produktionsfirma Constantin hat vor Gericht einen weiteren Sieg gegen den Internetdienst RapidShare eingefahren. Das Oberlandesgericht München wies am Donnerstag die Berufung des Sharehosting-Anbieters in drei Verfahren ab. Constantin kämpfte darin gegen die Verbreitung illegaler Kopien ihrer Filme
"Franceso und der Papst", "Vorstadtkrokodile 3" und "Der Freischütz".
RapidShare ist ein Sharehosting-Dienst, der Internetnutzern Server zum Aufspielen und Speichern von Dateien zur Verfügung stellt. Sie erhalten einen Link zur Datei, den sie dann auch verbreiten können. Auf Linklisten im Netz werden so auch illegale Kopien von Filmen für ein breiteres Publikum zugänglich – so geschehen bei den genannten Constantin-Streifen. Die Filmfirma klagte auf Unterlassung, RapidShare legte Widerspruch dagegen ein. Dieser wurde nun auch in zweiter Instanz zurückgewiesen. Eine Begründung der Entscheidung stand am Donnerstag noch aus.
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Megaupload: Kim Dotcom wurde illegal abgehört
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Antwort #143 am:
24 September, 2012, 12:17 »
Kim Dotcom, der Betreiber von Megaupload, wurde im Rahmen der Razzia Anfang des Jahres illegal vom neuseeländischen Nachrichtendienst abgehört. Das geht aus einer Mitteilung des neuseeländischen Premierministers John Key vom heutigen Montag hervor, in der eine Untersuchung des Vorgangs angekündigt wurde. In "einigen Fällen" sei die Kommunikation zwischen Einzelpersonen ohne gesetzliche Erlaubnis überwacht worden, habe ihm der Chef des Nachrichtendienstes GSCB mitgeteilt.
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RapidShare veröffentlicht App für Android-Geräte
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Antwort #144 am:
24 September, 2012, 16:40 »
Der Internet-Dienstleister RapidShare wendet sich zunehmend den Nutzern moderner tragbarer Geräte zu. Neben iOS-Geräten wurde nun eine Applikation für Android-Smartphones und Tablet-PCs veröffentlicht. Damit kann man Transfers verwalten und alle gängigen Musik-, Bild- und Videodateien anzeigen und abspielen. Für Premium-User ist die App kostenlos, ansonsten fallen rund 3 Euro Gebühren an.
Wer im eng umkämpften Markt der Filehoster dauerhaft bestehen will, muss seinen Kunden einen Mehrwert anbieten. RapidShare veröffentlichte im März dieses Jahres eine App für das iPhone und iPad. Nun werden auch die Besitzer eines Gerätes mit Android als Betriebssystem eingebunden. Nicht nur am heimischen Desktop-PC können alle transferierten Dateien angezeigt und verwaltet werden, sondern auch unterwegs.
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US-Gericht will Klärung zu Megaupload-Daten herbeiführen
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Antwort #145 am:
05 Oktober, 2012, 14:07 »
Mehr als acht Monate nach der Schließung des Internet-Dienstes Megaupload können die Nutzer hoffen, doch noch an ihre privaten Daten zu gelangen. Bundesrichter Liam O'Grady vom Eastern District of Virginia beschloss jetzt eine Anhörung dazu, wie die Internet-Aktivisten der Organisation Electronic Frontier Foundation (EFF) mitteilten. EFF-Anwältin Julie Samuels sprach von einem lange überfälligen Schritt. Einen Termin für die Anhörung gibt es allerdings noch nicht.
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Mega(upload) ist bald wieder da
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Antwort #146 am:
01 November, 2012, 22:45 »
Dass Kim Schmitz noch ein Ass im Ärmel hat, war eigentlich klar. Seine Dienste “Megabox” und der Megaupload-Nachfolger “Mega” sollen am 19. Januar 2013 online gehen. Megabox ist eine Mischung aus Spotify und iTunes. Das neue Mega ist meiner Meinung nach schon um einiges interessanter.
“Mega” heißt das neue Megaupload von Kim Schmitz (Dotcom). Ähnlich, wie auch beim Vorgänger ist Mega ein Filehoster. Schmitz und sein Team stellen die Software und einige Server zur Verfügung. Den Großteil aller Server sollen jedoch Hoster und Investoren bereitstellen. So soll eine gute Anbindung auf der ganzen Welt und eine unschlagbare Uptime garantiert werden. Wer sich bereit erklärt, einen oder mehrere Server für Mega zu mieten, wird natürlich auch dementsprechend bezahlt.
Die Files der Nutzer auf den Servern werden, wie es heißt, extrem sicher verschlüsselt und können selbst von Schmitz nicht eingesehen werden. Nur der Uploader ist im Besitz eines Keys, um die Files brauchbar zu machen. Bei einer Beschlagnahmung der Server, kann also nicht festgestellt werden, ob es sich nur um private Videos oder um Kinofilme handelt. Außerdem ist eine Razzia bei Servern, die auf der ganzen Welt verstreut sind, fast unmöglich. Über die Finanzierung von Mega wurden noch keine genauen Infos verloren. Vermutlich gibt es wieder die Möglichkeit eine Premium-Mitgliedschaft zu erwerben. Server in den USA wird es übrigens keine geben.
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Me.ga: Kim Dotcom wurde die Domain entzogen
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Antwort #147 am:
07 November, 2012, 20:40 »
Große Pläne hat der Gründer des in diesem Jahr geschlossenen Filehosters Megaupload für den 20. Januar 2013 angekündigt. Erste Informationen zu diesem neuen Projekt konnte man bisher unter der Domain Me.ga einsehen.
Inzwischen verläuft der Nameservereintrag zu dieser Domain ins Leere und beim Aufruf der Adresse zeigt sich im Browser auch keine Seite mehr. Auf verschiedenen Plattformen im Internet ist diesbezüglich zu lesen, dass der zuständige Minister von Gabun, jenes Land, zu dem diese länderspezifische Top-Level-Domain gehört, persönlich dafür gesorgt hat.
Über diese Adresse soll keine Plattform für vorsätzliche Urheberrechtsverletzungen starten, sagte er. Folglich wird der neue Dienst von Kim Dotcom im Januar nicht unter dieser Adresse erreichbar sein. Der Megaupload-Gründer zeigt sich diesbezüglich gelassen. Man will nun eine andere Adresse für diesen Dienst verwenden.
Über Twitter teilte Dotcom mit, dass diese Entscheidung mit dem Einfluss der US-amerikanischen Regierung und der Unterhaltungsindustrie zusammenhängen soll. Konkret führte er das Unternehmen Vivendi an. Die besagte Top-Level-Domain von Gabun wurde im Jahr 1994 eingeführt und wird von der Gabon Telecom verwaltet. Der Telekommunikationskonzern ist eine Tochterfirma von Vivendi.
Abgesehen von dieser offiziellen Begründung für die abgeschaltete Domain Me.ga gibt es noch eine weitere Erklärung, welche von 'Torrentfreak.com' veröffentlicht wurde. Angeblich habe die Domain in den letzten Stunden zur Webseite einer Gruppierung namens Omega weitergeleitet, die wenig von den Machenschaften von Dotcom hält.
Den eigenen Angaben zufolge will die Gruppe im Besitz der Domain sein. Ferner würde man die Domain auch unter Umständen an die Gegner von Dotcom verkaufen, heißt es. 10 Prozent der Einnahmen würde man an eine wohltätige Organisation des Landes Gabun spenden.
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Rapidshare führt Transferlimit ein
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Antwort #148 am:
08 November, 2012, 18:40 »
Rapidshare limitiert künftig den ausgehenden Public Traffic seiner Kunden. Das trifft ab sofort die nichtzahlenden Nutzer und ab Ende November 2012 auch Rapidshare-Pro-Account-Inhaber.
Der Cloud-Speicherdienst Rapidshare wechselt sein Daten-Traffic-Modell. Während die bisherige Drosselung der Downloadgeschwindigkeit von Dateien aus kostenlosen Accounts abgeschafft wird, gilt künftig eine Traffic-Limitierung für über Links öffentlich angebotene Dateien.
Ab sofort gilt, dass bei kostenlosen Accounts pro Tag nicht mehr als 1 GByte Daten übertragen werden dürfen. Ab 27. November 2012 wird auch für Public Downloads aus den kostenpflichtigen Rapidshare-Pro-Accounts eine Beschränkung gelten - hier sind pro Tag nicht mehr als 30 GByte ausgehender Traffic möglich.
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Studie: Rückläufige Kinoeinnahmen durch Megaupload-Schließung
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Antwort #149 am:
25 November, 2012, 18:18 »
Die allgemeine Anschauung ist klar: One-Klick-Hoster wie etwa Megaupload treiben die Film- und Kinoindustrie in den Ruin. Doch stimmt das wirklich? Eine aktuelle wissenschaftliche Studie möchte Gegenteiliges belegen. Demnach sinken die Filmeinnahmen seit der Schließung von Megaupload. Blockbuster seien von diesem Trend nicht betroffen. In einem dreiseitigem Papier erklären Forscher, warum.
Die Film- und Kinoindustrie hat ein klares Feinbild: Jegliche Gruppen, die direkt oder auch nur indirekt mit Filesharing oder Software-Piraterie in Verbindung gebracht werden können, sind für sinkende Einnahmen verantwortlich. Diese klassische Anschauung wird seit Jahren als Grund für schwächelnde Absatzzahlen gehandelt. Kein Wunder also, dass viele Vertreter dieser Industrie am 19. Januar dieses Jahres in gewaltiger Feierstimmung war: An diesem Tag wurde der Sharehoster im Rahmen von FBI-Ermittlungen vom Netz genommen. Megaupload wurde durch das Justizministerium der Vereinigten Staaten geschlossen, gegen Gründer Kim Schmitz wurde unter anderem wegen Verschwörung zum Begehen von Urheberrechtsverletzungen Anklage erhoben.
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Quelle:
www.gulli.com
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