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Filehoster diverses ...
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Thema: Filehoster diverses ... (Gelesen 16483 mal)
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SiLæncer
Cheff-Cubie
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Megaupload: Carpathia verlangt Entscheidung zu Serverkosten
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Antwort #105 am:
23 März, 2012, 15:30 »
Carpathia Hosting, auf dessen Servern Daten des abgeschalteten Sharehosters Megaupload gespeichert sind, bittet angesichts der wachsenden Kosten um eine richterliche Entscheidung über das weitere Vorgehen. Der Server-Anbieter hat bei einem der Bundesbezirksgerichte im US-Bundesstaat Virginia einen Antrag eingereicht, um zu erfahren, was mit den ursprünglich von Megaupload gehosteten Daten geschehen soll. Seit der Dienst im Januar vom Netz genommen wurde, wird Carpathia für seine Dienste nicht mehr bezahlt.
Carpathia würde normalerweise die Daten löschen und die Server anderen Kunden zur Verfügung stellen, erklärte das Unternehmen. Doch im Falle der Daten von Megaupload sei das nicht geschehen, weil bereits mehrere Parteien Interesse daran angemeldet hätten. Megaupload selbst habe angeführt, die Daten könnten für die Verteidigung nötig sein oder irgendwann den Nutzern zurückgegeben werden. Auch die US-Regierung habe bereits ausgeführt, die Daten zu benötigen, während die Electronic Frontier Foundation (EFF) erklärt habe, die Interessen der Nutzer mit legalen Inhalten zu vertreten. Die Motion Picture Association of America (MPAA) begründe ihr Interesse wiederum mit eventuellen Verfahren wegen Urheberrechtsverletzungen.
In seinem Antrag führt Carpathia aus, dass die gehosteten Daten insgesamt 25 Petabayte umfassen, also 25 Millionen Gigabyte. Die Kosten dafür belaufen sich auf täglich 9000 US-Dollar (rund 6800 Euro). Außerdem habe das Unternehmen wegen eines auslaufenden Vertrags damit beginnen müssen, die Server in ein unternehmenseigenes Rechenzentrum zu überführen. Dafür seien Transportkosten in Höhe von 65.000 US-Dollar (49.000 Euro) angefallen. Zu denen kämen noch einmal monatliche Mietkosten in Höhe von 37.000 US-Dollar (28.000 Euro) hinzu. Die Server selbst hätten darüber hinaus einen Wert von rund 1 Million US-Dollar (rund 760.000 Euro).
Dem Gericht unterbreitet Carpathia drei Lösungsmöglichkeiten für das Kostenproblem: Entweder könnten die Interessenten dazu verpflichtet werden, die Server von Megaupload zu übernehmen. Dafür müsste Carpathia vernünftig entschädigt werden. Sollte Carpathia die Daten aber weiterhin sichern müssen, so verlangt es eine Entschädigung durch die Interessenten. Ansonsten bittet Carpathia das Gericht um die Erlaubnis, die Daten löschen zu dürfen. Dafür schlägt der Konzern eine "kurze, aber vernünftige" Übergangszeit vor, in der es einen genehmigte Prozedur gibt, um ausgewählte Daten zu kopieren.
Unterdessen steht der Gründer von Megaupload, Kim Dotcom, in Neuseeland weiter unter Hausarrest. Unter der Woche hatte ihm ein Richter den Anspruch auf monatlich 60.000 neuseeländische Dollar (knapp 37.000 Euro) aus seinem Vermögen zugesprochen. Außerdem bekommt er seinen Mercedes zurück, berichteten Medien übereinstimmend.
Quelle :
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Kim Dotcom nimmt Stellung zu Vorwürfen
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Antwort #106 am:
27 März, 2012, 13:37 »
In einem gestern
veröffentlichten Telefon-Interview
mit Torrentfreak nimmt Kim Schmitz alias Dotcom Stellung zu den Vorwürfen, die US-Behörden gegen ihn erheben. Er nennt die Punkte der Anklageschrift "Nonsens" und bezeichnet Megaupload als legalen Anbieter, der lediglich aus politischen Gründen geschlossen worden sei.
Einer der Vorwürfe lautet, Dotcom selbst habe urheberrechtlich geschütztes Material auf Megaupload geladen, konkret werden zwei Titel von 50 Cent und einer von Louis Armstrong genannt. Der Megaupload-Gründer behauptet hingegen, er habe die Titel von 50 Cent legal heruntergeladen und lediglich für den Test eines neuen Features hochgeladen. Der Link zu den Musikdateien sei nicht für öffentliche Downloads verfügbar gewesen. Der Armstrong-Song sei ebenfalls legal erworben und über einen rein privaten Link an ihn gegangen, betont Dotcom.
Eine weitere Anschuldigung lautet, dass Megaupload es den Rechteinhabern erschwert habe, rechteverletzende Inhalte zu löschen. Als ein Beispiel wird der Konzern Warner genannt, der das gesetzte Limit von 5000 Löschungen pro Tag als zu klein moniert hätte. Megaupload hätte dem Unternehmen aber nicht mehr eingeräumt. Dotcom hält dem entgegen, dass er Warner wenige Tage nach der Anfrage 100.000 Löschungen pro Tag zugestanden habe. Die Klageschrift erwähne das jedoch nicht. Der Löschungsstatistik nach hat Warner insgesamt fast 2 Millionen Links entfernt – deutlich mehr als andere Medienkonzerne wie Disney (circa 130.000) oder Sony (rund 3000).
Angesichts des Vorwurfs, dass bei Megaupload nur der Link, nicht aber die rechteverletzenden Inhalte gelöscht werden könnten, berief sich Dotcom auf die
"Safe Harbor"-Regelung im Digital Millennium Copyright Act
(PDF-Datei). Ähnlich wie Google im Hotfile-Prozess argumentierte er, dass ein reiner Diensteanbieter nicht für illegale Handlungen der Nutzer haftbar zu machen sei. Außerdem verwies er darauf, dass Megaupload Kooperationsanfragen von mehreren Medienkonzernen erhalten habe – über einige davon wurde bereits auf Torrentfreak
berichtet
.
Dotcom und weitere Mitbetreiber von Megaupload waren auf Veranlassung des FBI im Januar 2012 verhaftet worden. Im Februar kam Schmitz auf Kaution frei und durfte – überwacht per elektronischer Fußfessel – in sein neuseeländisches Anwesen zurückkehren. Gegen ihn liegt ein Auslieferungsgesuch der USA vor, über das noch keine Entscheidung gefällt wurde. Insgesamt werden ihm Urheberrechtsverletzungen im Umfang von 500 Millionen US-Dollar (derzeit rund 377 Millionen Euro) zur Last gelegt.
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Rechtsstreit zwischen Gema und Rapidshare landet beim BGH
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Antwort #107 am:
27 März, 2012, 20:15 »
Der Rechtsstreit der Verwertungsgesellschaft Gema mit dem Filehoster Rapidshare geht in die nächste Runde und wird voraussichtlich vor dem Bundesgerichtshof entschieden. Das Oberlandesgericht Hamburg hat in der Begründung seines Urteils den Streit nun zur Revision zugelassen. Heute teilte die Rapidshare-Chefin Alexandra Zwingli mit: "Wir werden gegen das Urteil in Revision gehen, um die Frage der proaktiven Kontrolle fremder Websites höchstrichterlich klären zu lassen."
Derweil feiern beide Parteien das Urteil als Sieg in eigener Sache. Die Gema wirft Rapidshare vor, von ihr vertretene Urheberrechte massiv zu verletzen, indem über die Plattform geschützte Musik rechtswidrig veröffentlicht werde. Die deutsch-schweizerische Rapidshare hält dagegen, dass ihr Geschäftsmodell völlig legal sei. Über die Plattform könnten Dateien zwar hochgeladen werden, damit seien sie aber noch längst nicht "öffentlich zugänglich". Erst wenn der Kunde "auf einschlägigen Szene-Seiten" einen Link veröffentlicht, könnten Urheberrechte verletzt werden.
Das Geschäftsmodell von Rapidshare führe zwar nicht unmittelbar zu verstärkten Prüfpflichten, teilte das OLG in seiner Urteilsbegründung mit. Es berge jedoch "strukturell die Gefahr massenhafter Begehung von Urheberrechtsverletzungen in einem Umfang in sich, der die Erfüllung von Prüf- und Handlungspflichten zumutbar mache". Das Unternehmen sei verpflichtet gewesen, konkrete Maßnahmen zur Vermeidung von Rechtsverletzungen zu ergreifen, wenn diese bekannt seien, so die Richter.
Damit weiche das Gericht allerdings von seiner bisherigen Haltung ab, wonach das Geschäftsmodell von Rapidshare illegal sei, erklärte das Unternehmen – und wertet das als Erfolg. Auch habe das Gericht erstmals anerkannt, dass Dateien erst dann "öffentlich zugänglich" würden, wenn die Links durch den Benutzer im Internet veröffentlicht werden. Hier setze Rapidshare bereits seit Jahren an und sorge "aus eigenem Antrieb" für die Sperrung solcher Dateien. Eine Verpflichtung zu solchen Maßnahmen halte man allerdings für fragwürdig.
Die Gema wertet das Urteil ebenfalls als Sieg in eigener Sache. Es bestätige, dass Rapidshare wirksame Maßnahmen gegen die Nutzung illegaler Inhalte ergreifen müsse, betonte die Verwertungsgesellschaft. Die bislang getroffenen Maßnahmen seien nicht für ausreichend gehalten worden. Mit dem Urteil, das am 14. März gefällt wurde, hat das OLG Hamburg Rapidshare verboten, über 4000 konkret bezeichnete Musiktitel in der Bundesrepublik öffentlich zugänglich machen zu lassen.
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Filmindustrie nimmt 5 weitere Filehoster ins Visier
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Antwort #108 am:
02 April, 2012, 12:49 »
Nach der erfolgreichen Schließung des 1-Click-Hosters Megauplaod hat die US-Film-Branchenvereinigung Motion Picture Association of America (MPAA) angerkündigt, gegen fünf weitere Filehoster vorgehen zu wollen: Putlocker, Wupload, Depositfiles, FileServe und MediaFire.
Wie die Technikseite 'CNet' berichtet, hat Alfred Perry, Vizepräsident für weltweiten Schutz von Inhalte bei Paramount Pictures, bei einer Podiumsdiskussion angekündigt, dass die Schließung des Filehosters Megaupload erst der Anfang war und man gegen weitere Dienste dieser Art juristisch vorgehen wolle.
Perry sagte, dass die "Top-5 der bösartigen (Anm.: "Rogue" lässt sich nicht ganz exakt ins Deutsche übersetzen) Cyberlocker-Services jedes Jahr über 41 Milliarden Seiten-Zugriffe generieren" würden, das ergibt fünf Aufrufe für jede auf diesem Planeten lebende Person, so Perry. Konkret genannt wurden Putlocker, Wupload, Depositfiles, FileServe und MediaFire. Ob man bereits konkrete Schritte eingeleitet hat bzw. ob es schon behördliche Untersuchungen gibt, sagte Perry nicht.
Eine große Überraschung ist das natürlich nicht: Bereits kurz nach der Schließung von Megaupload Mitte Januar 2012 hatten sowohl Film- als auch Musikindustrie angekündigt, dass man weitere Verhaftungen anstrebe und einige Formen der Internet-Piraterie strafrechtlich verfolgen wolle.
MediaFire, eine der von Alfred Perry namentlich genannten Seiten, reagierte sogleich mit einer Gegendarstellung: Tom Langridge, einer der Mitgründer von MediaFire, schrieb an 'CNet' einen offenen Brief, in dem er die geäußerten Vorwürfe scharf dementiert: Sein Dienst sei nicht "verbrecherisch" und werde auch nicht von einer "kriminellen Gang" geleitet. Man habe auch keinerlei Versuche unternommen, "skrupellosen" Ex-Nutzern von Megaupload eine neue Heimat auf MediaFire zu geben, so Langridge.
Dass die Content-Industrie gegen Piraterie vorgeht ist natürlich nicht neu. Perrys Ankündigung eines strafrechtlichen Vorgehens dagegen schon, bisher wurden Anbieter von urheberrechtlich geschütztem Material in erster Linie zivilrechtlich verfolgt.
Quelle :
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Kim Dotcom darf Internet benutzen und Musikalbum aufnehmen
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Antwort #109 am:
02 April, 2012, 13:05 »
Der angeklagte Gründer der Online-Plattform Megaupload, Kim Dotcom (38), darf nach Medienberichten aus Neuseeland wieder das Internet benutzen. Das Distrikt-Gericht von North Shore bei Auckland gab einem Antrag seines Anwalts am Montag statt, berichtete das Onlineportal stuff.co.nz. Er erlaubte dem in Kiel als Kim Schmitz geborenen Internetunternehmer auch, ein eigenes Musikalbum aufzunehmen.
Dotcom war im Januar nach einer Anklage aus den USA in Neuseeland festgenommen worden. Die Amerikaner werfen ihm Copyright-Verletzungen in großen Stil vor und haben seine Auslieferung beantragt. Sie nahmen Megaupload vom Netz. Die Plattform habe den illegalen Austausch von Musikdateien ermöglicht und den Copyright-Besitzern Schaden in Höhe einer halben Milliarde Dollar zugefügt. Dotcom war zunächst in Haft, wurde aber gegen Kaution mit Auflagen freigelassen; dazu gehörte das Verbot, ins Internet zu gehen. Er bestreitet die Vorwürfe der Strafverfolger und wehrt sich gegen die Auslieferung. Die Anhörung dazu findet im August statt.
Dotcom und seine Mitangeklagten hätten alle Auflagen nach der Freilassung gegen Kaution erfüllt, sagte der Richter nach Angaben von stuff.co.nz. Dotcom brauche einen Internetzugang, um seine Verteidigung vorzubereiten, argumentierte sein Anwalt. Bei dem Album, das in einem Musikstudio in Auckland entsteht, handelt es sich nach seinen Angaben um eine Kooperation mit internationalen Künstlern, die teilweise aus den USA eingeflogen seien. Dotcom schreibe unter anderem an den Liedtexten mit. Das Gericht gestattete Dotcom außerdem, jeden Tag 90 Minuten lang Schwimmen zu gehen und dafür seine elektronische Fußfessel abzulegen.
Quelle :
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FileServe & Wupload schalten das Filesharing ab
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Antwort #110 am:
04 April, 2012, 21:45 »
Nach der kürzlich erfolgten Ankündigung der US-amerikanischen Film-Branchenvereinigung MPAA, gegen diverse Filehoster vorgehen zu wollen, haben nun FileServe und Wupload die Filesharing-Funktionalität deaktiviert.
Kurz nach der Schließung des von Kim Schmitz gegründeten Datei-Hosting-Dienstes Megaupload hat sich FileServe noch im Januar dazu entschlossen, das Filesharing abzuschalten. Die Nutzer hatten damals nur noch die Möglichkeit, auf ihre eigenen Daten zuzugreifen. Zudem wurde das Bonus-Programm eingestellt.
Aus einem Bericht des Szene-Portals 'Torrentfreak' geht hervor, dass die Betreiber von FileServe diese Filesharing-Funktion allerdings später wieder uneingeschränkt zur Verfügung gestellt haben. Die Anzahl der Besucher konnte man trotzdem nicht steigern, heißt es.
Inzwischen ist die Filesharing-Sperre wieder aktiv. Wird ein Link zu Dateien, die von anderen Nutzern hochgeladen wurden, aufgerufen, so bekommt man lediglich einen Warnhinweis zu sehen.
Der Filehoster Wupload hat sich schon Ende des letzten Jahres dazu entschlossen, das hauseigene Affiliate-Programm einzustellen. Dies hatte zur Folge, dass deutlich weniger Besucher die Plattform und die zugehörigen Dienste in Anspruch genommen haben. Wie auf der offiziellen Webseite zu lesen ist, wurde nun auch das Filesharing deaktiviert.
Die Motion Picture Association of America will den eigenen Angaben zufolge gegen fünf Filehoster vorgehen. Es handelt sich dabei um Putlocker, Wupload, Depositfiles, FileServe und MediaFire. Angeblich war die Schließung des Filehosters Megaupload nur der Anfang.
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Sharehoster-Sterben geht weiter
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Antwort #111 am:
10 April, 2012, 16:16 »
Mit Wupload.com hat ein weiterer großer Sharehoster das Handtuch geworfen. Seit kurzem zeigt die Hauptseite eine unübersehbare Ankündigung: "All sharing has been disabled. Wupload is not a file sharing site." Bis dahin konnten auf Wupload hochgeladene Dateien von beliebigen Anwendern heruntergeladen werden; jetzt dient die Website allenfalls noch zur Online-Datensicherung.
Es ist nicht der erste Filehoster, der so reagiert: Nach der dramatisch inszenierten Schließung von Megaupload im Januar hatten einige Sharehoster ihr Angebot komplett eingestellt, andere die Download-Möglichkeit auf den Uploader beschränkt. Anfang April deaktivierte Fileserve.com seine Sharing-Funktion zum zweiten Mal – der Hoster war diesen Schritt nach der Megaupload-Razzia im Januar schon einmal gegangen, hatte die Einschränkung aber nach ein paar Tagen wieder zurückgenommen.
Ursache für den jüngsten Sinneswandel war vermutlich die Ankündigung des Branchenverbands Motion Picture Association of America (MPAA), er wolle verstärkt gegen "Rogue Cyberlockers" vorgehen, die illegales Material verbreiten. Eine von CNet veröffentlichte Infografik führt Depositfiles, Fileserve, MediaFire, PutLocker und Wupload als die fünf größten Sharehoster an, die nach Meinung der MPAA nicht genug gegen Urheberrechtsverletzungen unternehmen. MediaFire hatte sich umgehend gegen die Anschuldigung gewehrt.
RapidShare, einer der größten Datei-Anbieter, blieb bislang vor der Einordnung als Schurkenhoster verschont. Dazu dürfte beigetragen haben, dass die Website Ende Februar die Download-Geschwindigkeit für Gratis-Anwender auf 30 kByte/s drosselte. Der Website TorrentFreak gegenüber erklärte Rapidshare damals, die Plattform solle für illegal angebotene Inhalte gezielt unattraktiv gemacht werden. Grundsätzlich bietet RapidShare weiterhin schnelle Gratis-Downloads an – hierfür muss der Uploader aber einen Pro-Account besitzen und dafür geradestehen, dass die Dateien legal bereitgestellt werden.
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Gnadenfrist für Megaupload-Datenbestand
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Antwort #112 am:
14 April, 2012, 17:45 »
Wie verschiedene US-Medien berichten, hat der Bezirksrichter Liam O’Grady die am Prozess gegen den Filehoster Megaupload beteiligten Parteien aufgefordert, sich erneut an den Verhandlungstisch zu setzen. Das Unternehmen Carpathia Hosting hatte eine Entscheidung darüber beantragt, was mit den von Megaupload auf seinen Servern gespeicherten Daten geschehen solle.
Seit der Abschaltung von Megaupload im Januar muss Carpathia die Kosten für die Speicherung allein schultern und möchte die Daten am liebsten sofort löschen. Alternativ sollen interessierte Parteien den Bestand gegen Kostenersatz übernehmen oder die Kosten für die fortlaufende Speicherung tragen. Mark Zwillinger, Carpathias Rechtsvertreter, bezifferte in der gestrigen Verhandlung die monatlichen Kosten auf 37 000 US-Dollar.
Die Anwälte von Megaupload wollen die Löschung verhindern, da sie die Daten zum Beweis der Unschuld ihres Mandanten benötigen; der Dienst sei schließlich nicht ausschließlich für illegale Zwecke genutzt worden. Der Verteidiger Ira Rothken bot Richter O'Grady an, dass Megaupload sich um die Server kümmert.
Dem widersprachen aber die Klageführenden: Der Interessenverband der Filmindustrie (MPAA, Motion Picture Association of America) wollte ursprünglich die Daten erhalten, um eventuell Zivilklagen gegen einzelne Uploader anzustrengen. Doch nun scheint die MPAA ihre Taktik zu ändern: Inzwischen sei sie nur noch daran interessiert, dass die bei Megaupload gespeicherten Videos nicht erneut in Umlauf gelangen.
Auch das Justizministerium der USA (Department of Justice) hat der Löschung zugestimmt. Man habe die für die eigene Beweisführung nötigen Daten kopiert und weigere sich, die angesichts der zu erwartenden Prozessdauer enormen Speicherkosten den US-Steuerzahlern aufzubürden.
Julie Samuels, Anwältin der Electronic Frontier Foundation (EFF), plädierte dagegen für den Erhalt. Sie erinnerte den Richter daran, dass von der Löschung auch unschuldige Dritte betroffen wären. So habe etwa der von der EFF vertretene Videojournalist Kyle Goodwin Sicherungskopien seiner Videos bei Megaupload gelagert, die er nun benötige.
O'Grady hat den Parteien zwei weitere Wochen gegeben, um eine Lösung zu finden.
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Megaupload soll keine Gelder für Verteidigung erhalten
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Antwort #113 am:
16 April, 2012, 16:30 »
Die US-amerikanische Rechtsanwaltskanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan beantragte letzte Woche die Verteidigung der Betreiber des Filehosters Megaupload. Allerdings wird von Seiten der US Justiz versucht zu verhindern, dass das dafür notwendige Kapital freigegeben wird. Sollte dies gerichtlich bestätigt werden, wäre eine effektive Verteidigung unmöglich.
Um die Kosten für die Verteidigung zu decken, müssten weitere Teile der beschlagnahmten Gelder freigegeben werden. Die US-Regierung erhob letzten Mittwoch mehrere Einwände, die gegen eine Freisetzung des beschlagnahmten Kapitals sprechen. Bestätigt das Gericht die Anträge, könnte man es Kim Schmitz und seinen Mitstreitern unmöglich machen, sich mit Hilfe von Rechtsanwälten zu verteidigen. Das sonst eher moderate IT-Portal ars technica behauptet sogar, die US-Regierung arbeite momentan unter der Devise, keine Gefangenen zu machen.
Demnach sollen die Mitarbeiter der Kanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan nicht einmal die Möglichkeit erhalten, vor Gericht für ihre Auftraggeber sprechen zu dürfen. Die bislang bewilligten Mittel seien nach offiziellen Aussagen ausreichend, um auch die Kosten der Verteidigung zu decken. Schmitz’ Anwälte konterten, ihm und nicht Megaupload seien die Mittel bewilligt worden. Auch ginge es dabei lediglich um die Deckung der Lebenshaltungskosten des angeklagten Kim Schmitz und seiner Familie, nicht um die Bezahlung von Juristen. Auch seien für eine Verteidigung bezahlte Gutachter für Computer-Forensik, Sachverständige und Fachanwälte für Urheberrecht vonnöten. Mit den bisherigen Mitteln könne man die Kosten nicht decken.
Der beauftragten Kanzlei wird zudem von der US-Regierung vorgeworfen, sie befände sich im Zwiespalt, weil sie zuvor für Rechteinhaber wie Disney, Paramount, Time Warner, Fox und andere tätig waren. All diese Unternehmen seien „Opfer“ der Urheberrechtsverletzungen auf Megaupload. Von daher könne die Kanzlei in diesem Fall keine neutrale Position einnehmen. Die Rechtsanwaltskanzlei antwortete darauf, die Betreiber des Filehosters hätten zugestimmt, dass diese von ihr beraten wird. Auch möchte die Regierung Kim Schmitz nicht zugestehen, sich in einem US-Gericht verteidigen zu lassen, weil sein Auslieferungsverfahren noch anhängig sei. Demnach sehe man ihn als einen "Flüchtigen" der US-Justiz an. Auch erscheint es den Klägern zu verwirrend, gleichzeitig gegen zwei unterschiedliche Kanzleien arbeiten zu müssen. Die eine Kanzlei versucht Schmitz' Abschiebung in die USA zu verhindern. Die andere vertritt Megaupload aufgrund der mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen, die dem Unternehmen vorgeworfen werden.
Laut der Verteidigung habe das angeklagte Unternehmen aber ein verfassungsmäßiges Recht auf ein faires Verfahren und auch ein Recht auf die Unterstützung der eigenen Anwälte. Sollte das Verfahren nach der Rechtsauffassung der US-Regierung verlaufen, werden vor Gericht lediglich die Juristen der Anklage vertreten sein. Bislang ist allerdings unklar, wie unter diesen Umständen ein ausgeglichenes und somit faires Verfahren realisiert werden kann.
Quelle:
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Jürgen
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Re: Megaupload soll keine Gelder für Verteidigung erhalten
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Antwort #114 am:
17 April, 2012, 01:27 »
Was für ein seltsames Rechtsverständnis steht eigentlich dahinter, einem Beklagten seine Verteidigung verwehren zu wollen?
Und seit wann muss denn eine Anwaltskanzlei oder ein Verteidiger neutral sein?
Neutral zu sein hat das Gericht, oder ein von ihm beauftragter Gutachter, sonst niemand.
Oder ist inzwischen die ganze Welt nur noch eine Außenstelle von Guantanamo???
Jürgen
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Antwort #115 am:
18 April, 2012, 13:10 »
Die Betreiber von Megaupload arbeiteten letztes Jahr bereits intensiv an der Gründung einer eigenen Aktiengesellschaft. Der Wert des künftigen Unternehmens wurde auf mehrere Milliarden US-Dollar geschätzt. Wirtschaftsprüfer hatten Megaupload unter Einhaltung ihrer Richtlinien bereits grünes Licht gegeben. Möglicherweise spielte dies beim Zeitpunkt des Busts ebenfalls eine entscheidende Rolle.
Bislang hielt sich hartnäckig das Gerücht, vor allem die geplante Gründung des Musikportals MegaBox könnte den Zeitpunkt der Beschlagnahmung und Festnahme im Januar 2012 bestimmt haben. Die MegaBox sollte als Partnerseite des Filehosters Megaupload eine Kombination aus cloudbasiertem Shop und Download-Portal werden. Selbst bei kostenlosen Downloads sollten die Künstler mit bis zu 90 Prozent an allen Einnahmen beteiligt werden. Bei den Besuchermassen auf Megaupload hätten Musiker sogar bei kostenlos angebotenen Dateien hohe Werbeeinnahmen erzielen können, so die Kalkulation von Kim "Dotkom" Schmitz. Für die Plattenindustrie erschien der Plan mehr als gefährlich, weswegen die MegaBox nicht über die Testphase hinaus ging. Die Major Labels wollten mit Sicherheit nicht kampflos zusehen, wie man ihnen ihre Rolle mit solchen Mitteln streitig macht.
Doch nun deuten neue Indizien auf einen möglichen Grund für die Wahl des Zeitpunkts der Maßnahmen von FBI und dem US-Justizministerium hin. Wäre es zur Gründung der geplanten Aktiengesellschaft gekommen, wäre nach Ansicht der US-Behörden eine „kriminelle Organisation“ auf den Aktienmarkt gelangt. Deren Chancen standen auf dem Markt nicht schlecht, weil im Gegensatz zu vielen anderen IT-Unternehmen mit einer hohen Rendite gerechnet werden konnte. Zur Vorbereitung liefen bereits Verhandlungen mit den vier größten US-Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Megaupload zur Umwandlung der Unternehmensform Richtlinien vorlegten. Bei Einhaltung der Richtlinien sei mit keinerlei Problemen zu rechnen, hieß es. Zudem besteht an der US-Börse an Unternehmen mit derartigen Profitaussichten stets ein großer Bedarf.
Quelle:
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Megaupload: Prozess in den USA steht offenbar auf der Kippe
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Antwort #116 am:
21 April, 2012, 17:00 »
Aufgrund mehrerer Verfahrensfehler wird es möglicherweise in den USA zu keinem Gerichtsverfahren gegen den Filehoster Megaupload kommen. Ein Richter gab gegenüber den Anwälten von Megaupload bekannt, dass es nach seiner Ansicht zu keinem US-Gerichtsverfahren kommen wird. Dem US-Justizministerium und dem FBI sind offenbar gleich mehrere kritische Fehler unterlaufen.
Der US-Richter Liam O’Grady, der diesen Fall bearbeitet hat, brachte kürzlich öffentlich seine Zweifel zum Ausdruck. Das FBI habe die Betreiber des Filehosters Megaupload zu keinem Zeitpunkt mit einer Strafanzeige bedroht. Eine vollzogene Strafanzeige sei aber die zwingende Voraussetzung für die Einleitung des anschließenden Prozesses. Außerdem könne man lediglich Personen aber keine Unternehmen außerhalb der USA verklagen. In den USA haben sich lediglich zahllose Server befunden, die vom Unternehmen angemietet wurden. Die Betreiber und die Firma sind hingegen außerhalb der USA gemeldet.
Beim Filesharing-Blog TorrentFreak hat sich Kim Schmitz aka Kim Dotcom über den neuen Verlauf seines Verfahrens ausgelassen. Laut Schmitz habe auf höchster politischer Ebene Korruption stattgefunden. Es ging den Politikern laut Schmitz lediglich darum, „die Interessen der Urheberrechtsextremisten aus Hollywood zu befriedigen“. Die US-Regierung habe Megaupload, Megavideo und zehn weitere Ableger dem Erdboden gleich gemacht. Darunter ein Unternehmen mit Namen N1 Limited, welches sich lediglich mit der Herstellung von Kleidung beschäftigt hat. „Sie haben 220 Jobs zerstört. Millionen legaler Mega-User haben jetzt keinen Zugriff mehr auf ihre Daten.“ Man habe dem Unternehmen weder einen Zugang zu den Beweisen gestattet, die deren Unschuld bewiesen hätten. Noch könne man aktuell die Rechtsanwälte bezahlen. Man verweigere ihnen zudem die Auswahl der gewünschten Rechtsanwälte und gebe ihnen folglich keine Chance für ein faires Verfahren, so Schmitz weiter. Am schlimmsten sei aber die Tatsache, dass man den Schaden nicht mehr ungeschehen machen könne. Die Justiz der USA habe die Webseite und alle Pläne für eine Umwandlung des Unternehmens in eine reguläre Aktiengesellschaft vernichtet.
„Wir sind auch ohne Prozess zum Tode verurteilt worden." Selbst wenn man vor Gericht ihre Unschuld bestätigen sollte, könne man den angerichteten Schaden nicht mehr reparieren. Schmitz sieht dennoch hoffnungsvoll in die Zukunft. Bis die Wahrheit herauskommt, wäre es nur eine Frage der Zeit. Man arbeite daran und würde gute Fortschritte machen, so Schmitz weiter.
Noch wurde die Aussage des Richters gegenüber dem NZ Herald durch kein offizielles Urteil bestätigt. Allerdings könnten seine Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens dieses beenden, bevor es offiziell eröffnet wurde. Auch dürfte dies die Chancen der USA minimieren, dass Kim Schmitz von Neuseeland an die USA ausgeliefert wird.
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Megaupload: Kim Dotcom erhält Zugriff auf mindestens 750.000 Dollar
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Antwort #117 am:
29 April, 2012, 16:30 »
Da klingelt die Kriegskasse des Filehosters. Megaupload-Gründer Kim "Dotcom" Schmitz erhält Gelder und PKWs im Wert von mindestens 750.000 Dollar zugesprochen. Dies hat kürzlich das zuständige Gericht in Neuseeland entschieden. Für die Angeklagten ist dies ein wichtiges Urteil. Denn damit können die früheren Betreiber des Filehosters endlich die Kostennoten ihrer Anwälte begleichen.
Gleichzeitig bedeutet das Urteil, dass die restlichen Gelder bis zum Ausgang des Auslieferungsverfahrens in die USA eingefroren bleiben. Entweder das oder laut Urteil maximal für zwei Jahre. Das Gericht hat Kim "Dotcom" Schmitz von seinem eingefrorenen Vermögen von etwa 10 Millionen Dollar monatlich 20.000 Dollar zugesprochen. Außerdem soll er und seine Ehefrau die Luxuskarossen zurück erhalten, zuzüglich zu einmalig über 300.000 Dollar und der Erstattung der medizinischen Behandlungskosten der Ehefrau von Kim Schmitz. Megaupload-Teilhaber Bram Van Der Kolk erhält ebenfalls seinen Mercedes Benz zurück und monatlich 10.000 Euro. Das Unternehmen Megastuff erhält 74.000 Dollar zur Zahlung von diversen aufgelaufenen Rechnungen.
Kim Schmitz, und die drei angeklagten Finn Batato, Mathias Ortmann und van der Kolk warten nun auf die Anhörungen bezüglich ihrer Auslieferungsanträge. Schmitz darf immerhin wieder ganz legal ins Internet, und täglich bis zu 90 Minuten den Swimmingpool seiner gemieteten Anlage benutzen. Schmitz gab bekannt, er würde jetzt an der Produktion eines eigenen Musikalbums arbeiten. Jede Einkommensquelle sei im laufenden Verfahren zur eigenen Verteidigung willkommen, so Schmitz.
In der Vergangenheit hatte das US-Justizministerium argumentiert, die Beschuldigten seien in die USA auszuliefern, weil sie aufgrund ihrer gemeinsam verübten Verbrechen mit mindestens fünf Jahren Freiheitsentzug rechnen müssen. Der zuständige Richter aber gab bekannt, es sei derzeit unklar, ob es überhaupt in den USA zu einer Anklage gegen Schmitz & Co. kommen wird. Den Ermittlern seien mehrere gravierende Formfehler unterlaufen, die ein Gerichtsverfahren grundsätzlich ausschließen.
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Megaupload: Kim Dotcom gibt Passwörter nicht her
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Antwort #118 am:
23 Mai, 2012, 16:00 »
Der Megaupload-Gründer Kim Schmitz alias Kim Dotcom fordert von den neuseeländischen Behörden Zugang zu 135 Rechnern und Festplatten, die im Zuge seiner Verhaftung beschlagnahmt worden sind. Bis es so weit ist, will er die Herausgabe der Passwörter, die nötig sind um an die verschlüsselten Daten zu gelangen, verweigern.
Wie das Filesharing-Blog 'TorrentFreak' schreibt, argumentiert Dotcom, dass auf der beschlagnahmten Hardware Daten zu finden seien, die zu seiner Verteidigung genutzt werden können. Ziel der Verteidiger-Teams ist es, die Rechtmäßigkeit jener Durchsuchungsbefehle anzufechten, die Anfang des Jahres beim Vorgehen der Behörden gegen Megaupload-Chef zum Einsatz gekommen sind.
Dotcoms Anwalt argumentiert dabei, dass die Daten, die sich auf der zuvor erwähnten Hardware befinden, benötigt würden, um die Verteidigung richtig aufziehen zu können. Damit soll unter anderem beweisen werden, dass das Vorgehen der Polizeikräfte "exzessiv" gewesen sei. Auf den Rechnern sollen sich nämlich die Videos der Überwachungskameras befinden, die den Vorwurf eines übertriebenen Einsatzes stützen.
Die US-Bundespolizei FBI, die an dem Einsatz der neuseeländischen Behörden beteiligt war, erhebt aber Einspruch gegen eine Herausgabe, weil die Daten darauf verschlüsselt sind. Die Passwörter will Dotcom aber nur dann hergeben, wenn ihm der Zugang dazu garantiert wird, falls nötig auch unter gerichtlicher Aufsicht.
Allerdings mussten die Megaupload-Anwälte im Zuge der nun erfolgten Anhörung erfahren, dass die Daten bereits an die US-Behörden übermittelt worden sind. Das Gericht hatte zuvor allerdings versichert, dass dies nicht ohne vorherige Warnung geschehen würde, was nun aber eben offenbar doch genau so passiert ist. Die Dotcom-Verteidigung bezeichnete die Übermittlung der Daten als "Entgleisung" und warf den Behörden vor Ort vor, die Rechte ihres Mandanten zu "unterminieren".
Die Verteidigung befürchtet nämlich ein "schmutziges Spiel" der Ankläger: Sollten die Rechner und Festplatten außer Landes und in die USA gebracht werden, wären diese außer Reichweite der neuseeländischen Gerichtsbarkeit und würden so die Verteidigung massiv behindern.
Quelle :
http://winfuture.de/
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Deutscher Anbieter will "anonymes" Dateihosting betreiben (Update)
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Antwort #119 am:
28 Mai, 2012, 12:15 »
Kürzlich wurde bei YouTube ein Video mit dem Namen "Anonstream Sicherheit" hochgeladen. Inhaltlich dreht sich das Video um eine weitere Sicherheitslücke des Anbieters. Dabei können Dritte via JavaScript die Videos aller anderen Nutzer ohne jede Berechtigung löschen. Ende Februar hatten die Betreiber bekannt gegeben, über die Sicherheitslücke innerhalb der Urheber-Schnittstelle sei es zu keinem Datendiebstahl gekommen.
Unter der inaktiven URL
http://anonstream.com/index2.php?inc=imprint
ist momentan zudem einsehbar, dass der Dienst Anonstream offenbar von den früheren Betreibern der Warez-Seite Datenklo organisiert wird. Im Impressum enthalten sind mehrere Klarnamen nebst Anschrift, Kontakt-E-Mail, Steuernummer, PayPal-Adresse und vieles mehr. Über die unerwünschte Transparenz des Anbieters mag sich jeder Leser bitte selbst ein Urteil bilden.
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