Autor Thema: Filehoster diverses ...  (Gelesen 12672 mal)

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Offline SiLæncer

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Filehoster diverses ...
« am: 20 Mai, 2007, 16:00 »
Der beliebte 1-Click-Hoster Rapidshare hat erfolgreich an seine Internet-Anbindung gebastelt. Das im vergangenen Jahr im schweizerischen Cham gegründete Unternehmen steht Privatkunden und Firmen zur Verfügung. Mit der verbesserten Anbindung reagiert der Betreiber nach eigenen Angaben auf die deutlich gestiegenen Zugriffe.
   
Neue Anbindung von 100 Gbit/s

Mit einem neuen Port, der Daten mit einer Geschwindigkeit von zehn Gigabit pro Sekunde (Gbit/s) überträgt, stehen den Anwendern nun insgesamt 100 Gbit/s für den Zugriff auf Rapidshare zur Verfügung. Diese Bandbreite erlaubt es, bis zu 500.000 Anfragen gleichzeitig abzuwickeln oder den Inhalt von 17 CD-ROMs in nur einer Sekunde zu übertragen. Technischer Partner ist Level 3 Communications. Mit einer Bandbreite von 40 Gbit/s wird Rapidshare damit an eines der weltgrößten Internet-Backbones angeschlossen.

Vorteile für Premium-Nutzer

Kostenpflichtige Premium-Accounts bieten diverse Zusatzfeatures, darunter die Wiederaufnahme von abgebrochenen Downloads und das sofortige Starten eines Downloads ohne lästige Wartezeit. Der wohl wichtigste Punkt: Es gibt keine Begrenzung, wie viele Downloads maximal gleichzeitig ausgeführt werden können. Bei der Gratis-Version ist der Download auf eine Datei limitiert. Premium-Accounts kosten für zwei Tage 4,50 Euro, ein Monat wird mit 6,99 Euro berechnet. Für 16,99 Euro sind drei Monate inklusive, sechs Monate kosten 29,99 Euro und zwölf Monate 54,99 Euro. Die Bezahlung erfolgt über Paypal oder Überweisung. Nur für das Zweitagesticket steht als Bezahlungsart lediglich Payoal und Paybycall zur Verfügung.

Für Besitzer eines Premium-Accounts gibt es neben zahlreichen Vorteilen beim Download auch Verbesserungen beim Upload. Beim so genannten Remote-Upload wird die ausgewählte Datei von Rapidshare mit einer sehr hohen Geschwindigkeit automatisch in den Premiumbereich geladen. Ohne Premium-Account müssen Benutzer eine Buchstabenkombination eintippen, um Dateien von Rapidshare herunterzuladen. Zusätzlich nervt die bereits beschriebene Download-Limitierung.

Verstöße gegen Urheberrecht

Doch über Rapidshare werden nicht nur legale Daten getauscht: Erst Anfang des Jahres hatte es einen Rechtsstreit gegeben. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) hatte im Januar eine einstweilige Verfügung gegen die Rapidshare-Betreiber für das Angebot in Deutschland und der Schweiz erwirkt. In dem Konflikt ging es um urheberrechtlich geschützte Musik und die Frage, ob Rapidshare illegale Daten nur löschen oder auch den Zugang zu allen Dateien des betroffenen Nutzers sperren muss, die das Musikstück enthalten.

Quelle : www.onlinekosten.de
« Letzte Änderung: 07 September, 2010, 12:10 von SiLæncer »

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Offline Dudelsack84

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Re: Rapidshare erhöht das Tempo
« Antwort #1 am: 20 Mai, 2007, 16:57 »
Wird auch Zeit das das mal schneller wird. Mit 5MByte/s saugen ist schon ganz schön lahm.

Offline SiLæncer

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1-Click-Hoster Rapidshare baut Premium-Dienst um
« Antwort #2 am: 09 Juni, 2009, 18:21 »
Der 1-Click-Hoster RapidShare hat die Beta-Phase eines neuen Premium-Angebots gestartet, bei dem die zahlenden Nutzern des vor allem zum Austausch von Dateien genutzten Dienstes zahlreiche neue Funktionen erhalten.

Unter anderem führt RapidShare mit der Aktualisierung seiner "Premium Zone" eine Art Datei-Manager ein. Mit diesem so genannten FileManager können die Nutzer nun bis zu 254 Ordner und Unterordner anlegen, um Dateien in ihnen abzulegen. Die Erstellung von Linklisten zu den Dateien in einem Ordner ist mit wenigen Klicks möglich.

Darüber hinaus halten einige weitere neue Funktionen Einzug. So ist es nun möglich, bereits hochgeladene Dateien umzubenennen, um alte Dateinamen zu korrigieren oder Schreibfehler zu beheben. Die Premium-User können ab sofort außerdem Dateien untereinander direkt austauschen, also von einem Account auf einen anderen verschieben.

Mit Hilfe eines neuen Upload-Systems können nun nicht mehr nur Dateien nacheinander, sondern auch parallel hochgeladen werden. "Unser Ziel war es, das Datei-Handling zu vereinfachen und die Übersicht zu verbessern. Dies haben wir mit dem Update der Premium-Zone sehr gut gelöst," erklärte Bobby Chang, COO bei RapidShare.

Quelle : http://winfuture.de

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Offline ritschibie

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RapidShare gibt API frei
« Antwort #3 am: 10 Juni, 2009, 11:48 »
Der umstrittene Hoster RapidShare hat am Mittwoch seine Schnittstelle zur Anwendungsprogrammierung (API) freigegeben. Damit können Entwickler bereits vorhandene Features des Anbieters in ihre eigenen Tools einbinden - beispielsweise Upload-Funktionen integrieren. Außerdem lassen sich Programme für die Verwaltung von RapidShare-Konten schreiben, teilte das Unternehmen mit.



Die API ermöglicht es den Angaben zufolge Dateien, Ordner und LinkListen zu verwalten. Als Implementierungsreferenz dient die erst gestern offiziell gestartete kostenpflichtige "Premium-Zone" (wir berichteten). Eine Dokumentation der API kann hier geladen werden:

http://images.rapidshare.com/apidoc.txt

Rapidshare steht wegen verschiedener Verstöße gegen das Urheberrecht durch seine Nutzer am Pranger. Eine Kontrolle der Inhalte schloss das Unternehmen kürzlich aus.
Quelle: http://news.magnus.de
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GEMA feiert Erfolg gegen Rapidshare
« Antwort #4 am: 23 Juni, 2009, 15:21 »
Das Landgericht Hamburg hat den Share-Hoster Rapidshare angewiesen, Download-Angebote für 5.000 verschiedene Musiktitel zu unterbinden. Geklagt hatte der Rechteverwerter GEMA.

Demnach muss das Unternehmen dafür Sorge tragen, dass Nutzer die entsprechenden Titel nicht auf die Plattform hochladen können. Eine Löschung der Datei nach Hinweisen des Rechteinhabers reiche nicht aus, heißt es in dem kürzlich ergangenen Urteil.

Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, bezeichnete das Urteil als "Meilenstein im Kampf der GEMA gegen die illegale Nutzung von Musikwerken im Internet". Es sei Bestandteil einer Strategie, beim Kampf gegen die illegale Verbreitung geschützter Inhalte im Internet gezielt gegen die Anbieter von Verbreitungs-Infrastrukturen vorzugehen.

Bei Rapidshare misst man der Entscheidung hingegen weniger große Bedeutung zu. "Wie andere Verfahren in ähnlichen Streitigkeiten mit der GEMA gezeigt haben, weichen die Einschätzungen der Gerichte teilweise stark voneinander ab. Unserer Erfahrung nach schränken Oberlandesgerichte die Entscheidungen von Landgerichten häufig wieder ein", sagte Bobby Chang, Chief Operating Officer des Betreibers.

Man tue längst mehr als das von anderen Gerichten geforderte, schütze aber gleichzeitig die Privatsphäre der User. Dennoch komme es immer wieder zu neuen Verfahren, weil sich herausstellt, dass offensichtlich kein Maßnahmenpaket langfristig verhindert, dass urheberrechtlich geschützte Werke im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden, so Chang weiter.

"Deshalb fragen wir uns, ob es nicht sinnvoller wäre zusammenzuarbeiten, um Musikliebhabern den richtigen Service zum richtigen Preis anzubieten und Musikschaffenden neue Einnahmequellen im Internet zu eröffnen? Wir sind überzeugt davon, dass sich damit die Nachfrage nach Raubkopien deutlich eindämmen ließe", erklärte er.

Quelle : http://winfuture.de

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Rapidshare will gegen GEMA-Urteil in Berufung
« Antwort #5 am: 25 Juni, 2009, 14:29 »
Nach dem Urteil des Landgerichts Hamburg gegen die Rapidshare AG hat der Filehoster Berufung angekündigt. Das Unternehmen, das mit der GEMA schon mehrfach im Clinch gelegen hat, strebt ein klärendes Urteil einer höheren Instanz an. Ziel sei, "langfristig ein Urteil des Bundesgerichtshofes oder des Europäischen Gerichtshofes zu erwirken", teilte das Unternehmen dazu mit.

In dem Verfahren vor dem Hamburger Landgericht ging es um insgesamt rund 5000 Musikstücke, die auf den Servern des Hosters gespeichert waren und durch Verlinkung auf verschiedenen Websites "veröffentlicht" wurden, wie das Gericht feststellte. Die GEMA hatte diese Veröffentlichung bei Rapidshare angezeigt und die Löschung der Dateien gefordert – was auch geschehen sei, bekräftigt der Hoster. Doch die Musikstücke seien danach immer noch verfügbar gewesen, heißt es in der Klage der GEMA, die Unterlassung forderte.

Das Hamburger Landgericht gab der Klage statt und stellte fest, dass die von Rapidshare ergriffenen und vor Gericht dargelegten Vorbeugemaßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen nicht ausreichend seien. Der Anbieter müsse größere Anstrengungen unternehmen, um im Falle der angemahnten 5000 Musikwerke erneute Rechtsverletzungen zu verhindern. Für die GEMA ist das Urteil ein "Durchbruch", dehnt es doch nach Ansicht der Rechteinhaber die Prüfpflichten des Hostinganbieters wieder ein Stück weiter aus.

Ob Rapidshare seinen Pflichten angemessen nachkommt, war auch in vergangenen Verfahren vor Gerichten in Düsseldorf und Köln unterschiedlich bewertet worden. Das Unternehmen selbst vermisst nun eine klare Ansage, wie die Verbreitung der von der GEMA genannten Musikstücke "hundertprozentig verhindert werden könne", und hofft auf mehr Klarheit in der nächsten Instanz und schließlich durch den Bundesgerichtshof.

Quelle : www.heise.de
« Letzte Änderung: 27 Juni, 2009, 06:21 von SiLæncer »

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RapidShare mit virtuellem MP3-Player
« Antwort #6 am: 03 September, 2009, 09:40 »
Der wegen vermeintlicher Urheberrechtsverstöße umstrittene schweizerische Hoster RapidShare wirbt mit einem neuen Feature um zahlende Kundschaft.


One-Klick-Hoster Rapidshare

Abonnenten erhalten ab sofort einen virtuellen MP3-Player, um in der "Premium-Zone" gespeicherte Musik online abzuspielen, teilte das in Cham ansässige Unternehmen am Donnerstag mit. Voraussetzung ist ein Browser-fähiges Endgerät, um die Verbindung mit RapidShare und dem Account herzustellen.

Dateien im MP3-Format werden automatisch erkannt, außerdem kann die Kundschaft ihre MP3-Songs in einer individuellen Abspielliste zusammenstellen. RapidShare wurde 2006 gegründet und war seither in verschiedenen Rechtsstreitigkeiten mit der Film- und Musikindustrie verwickelt. Zuletzt hatte der Anbieter eine Niederlage gegen die Verwertungsgesellschaft Gema erlitten, will aber in Berufung gehen (wir berichteten).

Quelle: SAT+KABEL
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Constantin Film AG - Rapidshare muss Verbreitung unterbinden
« Antwort #7 am: 12 September, 2009, 19:32 »
Der Schweizer Filehoster Rapidshare (RS) wurde kürzlich erneut von der Constantin Film AG mit einer Einstweiligen Verfügung überzogen. Das Filmunternehmen versucht damit zu verhindern, dass auf den RS-Servern ihr neuer Kinofilm "Maria, ihm schmeckt's nicht!" verfügbar ist. Dies ist der dritte ähnlich gelagerte Fall, nachdem Constantin bereits Einstweilige Verfügungen wegen der illegalen Verbreitung der Filme "Horst Schlämmer - Isch kandidiere!" und "Männersache" erwirken konnte.

Weil der Schweizer One-Click-Hoster es trotz der Aufforderung durch den Verleih unterlassen hat, die Verbreitung des Films im Vorfeld unmöglich zu machen, erwirkte Constantin nun eine Einstweilige Verfügung. Gemäß dieser Einstweiligen Verfügung darf Rapidshare den Film von Regisseurin Neele Leana Vollmar weder direkt noch indirekt anbieten. Eine Zuwiderhandlung könnte mit einem Ordnungsgeld oder sogar einer Ordnungshaft geahndet werden.

Laut den News von Blickpunkt:Film hatte man Rapidshare (RS) eine Woche vor dem Kinostart des neuen Werkes aufgefordert, alles zu tun, um zumindest die Verbreitung eines Leaks zu erschweren. Da dies nicht zur Zufriedenheit des Rechteinhabers geschah, sah das Landgericht München I den Tatbestand angesichts der "Vorgeschichte" als ausreichend an, um den Filehoster ab sofort als Störer in die Haftungsverantwortung zu nehmen. Das war auch der Grund, warum die Einstweilige Verfügung vor Gericht akzeptiert wurde. Einer weiteren Vorwarnung durch Constantin hätte es nach Ansicht des Gerichts nicht bedurft, die "speziellen Umstände" seien für diesen Schritt ausreichend.

Man erwartet bei der Constantin Film AG, dass man auf diese Weise den Schweizer ShareHoster in Zukunft schneller und einfacher in die Haftung nehmen kann. Vorstandsmitglied Martin Moszkowicz sieht dies als "weiteren Erfolgsbaustein" seines Konzepts zum Schutz der eigenen Werke an. Er unterstreicht die zunehmende Bereitschaft deutscher Gerichte, die Rechteinhaber bei ihrem Kampf gegen die Raubkopierer zu unterstützen. Bis zum nächsten Verfahren dürfte es nicht lange dauern, Michael "Bully" Herbigs "Wikie und die starken Männer" ist am 9. September in den deutschen Kinos angelaufen.

ghandy von gulli meint:

Erst im Mai dieses Jahres haben wir darüber berichtet, dass die Münchener Constantin Film AG Abmahnungen an deutsche Filesharer verschickt, die ihre urheberrechtlich geschützten Werke über Peer-To-Peer Netzwerke austauschen. Es ist aber im höchsten Grad fraglich, ob man das Angebot neuer Filme durch Abmahnungen auch wirklich effektiv unterbinden kann. Den wenigen modifizierten BitTorrent-Clients, die die IP-Adressen der Tauschbörsenbenutzer protokollieren sollen, steht eine Heerschar von Filesharern gegenüber. Bei diesem Verhältnis ist der Igel wie üblich schon längst am Ziel eingelaufen, bevor der Hase loslaufen kann.

Dass zumindest alle populären neuen Filme kurz nach Kinostart durch die Mitglieder der Warez-Szene veröffentlicht werden, ist seit vielen Jahren nichts als eine Binsenweisheit. Der Geschäftsleitung des Münchener Unternehmens scheint dies in der Tat wenig zu gefallen. An dieser Tatsache ist zunächst auch nichts auszusetzen. Allerdings kann es durchaus passieren, dass man das Problem durch diese Aktion verlagert, anstatt es zu lösen. Einerseits dürfte ein Ordnungsgeld -unabhängig von seiner Höhe- nichts als Peanuts für Rapidshare darstellen. Andererseits werden sich die Verantwortlichen in Cham auf Dauer überlegen müssen, ob sie ihren Hauptsitz und alle Server nicht mittelfristig in einen Staat verlegen, wo keine juristischen Mittel mehr greifen können. Andere Filehoster haben dies schon mit Erfolg vorgemacht. Darüber hinaus ist die Hamburger proMedia als auch die GEMA schon seit vielen Monaten aktiv im Kampf gegen RS unterwegs. An der Existenz oder dem Inhalt der Dienstleistungen von Rapidshare hat dies bislang nichts ändern können.

Auch sollte man nicht so eindimensional über die ganze Angelegenheit berichten. Von einer unmittelbaren illegalen Verbreitung, wie dies beim Blickpunkt Film zu lesen ist, kann keine Rede sein. Rapidshare selbst bietet über deren Webseite keine Links zu illegalen Werken an. Dies gilt es zu unterscheiden, will man den Sachverhalt ausgewogen schildern.

Es stimmt natürlich - unter Mithilfe der unzähligen Webwarez-Portale oder Suchmaschinen wie  rapidlibrary.com wird einem die Suche nach Mitschnitten aktueller Kinofilme tatsächlich sehr leicht gemacht. Die meisten Cam-Ripps sind den Platz auf der Festplatte nicht wert. Dazu kommt: Diese Webseiten werden nicht von der Rapidshare AG betrieben.

Und vom Hasen und dem Igel wussten schon die Gebrüder Grimm zu berichten: "Wahr muß sie (die Geschichte) sein, mein Sohn, sonst könnte man sie ja nicht erzählen."

Quelle : www.gulli.com

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Blues Destiny verklagt Google wegen Links zu Rapidshare
« Antwort #8 am: 10 Dezember, 2009, 11:24 »
Ein kleines Plattenlabel aus den USA mit dem Namen "Blues Destiny" hat Google und Microsoft verklagt, weil diese Beihilfe zu illegalen Downloads bei RapidShare leisten würden.

Das kleine Blueslabel "Blues Destiny" aus Florida hat die beiden Giganten Google und Microsoft verklagt. Doch auch RapidShare spielt in der Angelegenheit eine Rolle. Denn bei der Suche nach Titeln von dem Label landen regelmäßig Links zu illegalen Downloadangeboten via RapidShare in den Top-Suchergebnissen der Suchmaschinen "Google Search" und "Microsoft Bing". Der Vorwurf von "Blues Destiny Records" lautet nun folgendermaßen: Das Geschäftsmodell von RapidShare würde unter anderem auf Bezahlwerbung von Google und Microsoft setzen. Deswegen würden die Suchmaschinen davon profitieren, möglichst viel Traffic an RapidShare abzugeben. Und genau aus diesem Grunde würden die Suchmaschinen gegen den DMCA (Digital Millenium Copyright Act) verstoßen. Denn sie würden von illegalen Downloads nicht nur wissen und diese dulden, sondern sogar finanziell davon profitieren.

Das Label aus Florida hat schon vor der Klage "Takedown-Notices" an Microsoft und Google geschickt. Jeweils mit unterschiedlichen Ergebnissen. Doch gerade aufgrund dieser Meldungen sehen sich die Rechteinhaber dazu in der Lage, berechtigt zu klagen. Google soll auf insgesamt 17 dieser "Takedown-Notices" noch überhaupt nicht reagiert haben. Microsoft dagegen schon. Deswegen stellt auch der Tech-Analyst und Assistenz-Professor Eric Goldman die Frage, warum Microsoft überhaupt in der Klageschrift auftaucht.

Der Fall ist aber möglicherweise noch etwas komplizierter. Eric Goldman argumentiert in seinem Blog, dass die Klage voraussichtlich nur wenig Aussicht auf Erfolg hat, obschon es vor einigen Jahren einen ähnlichen Fall gab, der vor Gericht erfolgreich gewesen ist. Denn Google würde bei den fraglichen Referenzierungen nicht auf RapidShare selbst linken, sondern in der Regel auf private Webseiten, auf welchen man die Links zu den Inhalten bei RapidShare findet. Daher stimmt der Vorwurf nicht, dass Google auf RapidShare verlinkt. Auch bei Microsoft ist der Fall etwas "spezieller". Denn diese haben vor der Takedown-Notice in den Suchergebnissen einer kleinen Box die Suchergebnissen gewissermaßen vorweg genommen. In dieser Box waren die Inhalte der Suchergebnisseite knapp zusammengefasst und somit auch Direktlinks auf RapidShare vorhanden. Diese "Übersichtsboxen" sind nach der Beanstandung durch das Blues-Label verschwunden. Dennoch sieht sich das Label unrechtmäßig behandelt.

Man kann sich vorstellen, dass dieser Rechtsstreit sich zum einen in die Länge ziehen könnte und zum anderen versprechen könnte, interessant zu werden. Man habe wohl davon abgesehen, gegen RapidShare selbst vorzugehen, da diese ihre Heimat in Europa haben und man sie deswegen wohl kaum wegen dem DMCA in den USA vor Gericht bekommen wird, vermutet Eric Goldman.

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Urteil gegen Rapidshare: Senator mit Einstweiliger Verfügung
« Antwort #9 am: 16 Dezember, 2009, 17:00 »
Der Berliner Filmverleiher Senator hat vor dem Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung gegen den Filehoster Rapidshare erwirkt. Grund ist der Streifen "Der Vorleser" mit Kate Winslet in der Hauptrolle, der dort illegal zum Download angeboten worden sein soll.

Zuvor sei Rapidshare der mehrmaligen Aufforderung des Verleihs nicht nach nachgekommen, die Dateien von den Servern zu entfernen, teilte Senator am Mittwoch mit. Eine Unterlassungserklärung wollte das Unternehmen mit Sitz im schweizerischen Cham ebenfalls nicht abgeben.

Sollte Rapidshare den Film weiterhin anbieten, droht dem Unternehmen ein empfindliches Bußgeld. "Die illegale Verbreitung von Filmen im Internet hat existenzbedrohende Ausmaße für die Filmindustrie erreicht. Zu unserem Schutz müssen wir die massive Verletzung unserer Rechte konsequent rechtlich verfolgen. Die einstweilige Verfügung setzt ein deutliches Zeichen gegen diese Form der Wirtschaftskriminalität und trägt dazu bei, die Filmpiraterie im Internet einzudämmen", sagte Helge Sasse, Vorstand der Senator Entertainment AG.

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Verlage: Einstweilige Verfügung gegen Rapidshare
« Antwort #10 am: 12 Februar, 2010, 16:56 »
Die Verlage De Gruyter und Campus haben am 4. Februar gegen den Filehoster Rapidshare eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Hamburg erwirkt. Rapidshare muss dafür sorgen, dass 12 Buchtitel dort nicht mehr verfügbar sind.

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels teilte heute mit, dass die beiden Verlage einen Etappensieg im Kampf gegen die Internetpiraterie erringen konnten. Lediglich die betreffenden Dateien vom Schweizer Filehoster entfernen zu lassen, scheint vielen Verlagen nicht mehr auszureichen. Ähnlich wie die Constantin Film AG erwirkte man kürzlich eine einstweilige Verfügung um Rapidshare dazu zu zwingen, dass ihre Werke dort nicht mehr angeboten werden.

"Kreative Leistungen müssen entlohnt werden, ganz gleich, ob sie gedruckt oder digital erscheinen. Es ist beschämend, dass man eine solche Selbstverständlichkeit in der modernen Mediengesellschaft gerichtlich erkämpfen muss. Als ein erster Schritt bestätigt uns der vorliegende Beschluss des Landgerichts Hamburg in unserer Haltung. Deshalb ist er schon jetzt ein wichtiger und grundsätzlicher Erfolg für die Buchbranche", kommentierte Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels den Vorgang. Bei der Suche nach effizienten Strategien gegen Urheberrechtsverletzungen will man die eigenen Bücher und Hörbücher nun mithilfe derartiger Maßnahmen schützen. Herr Skipis weiter: "Dieses Grundsatzverfahren sollte deshalb alle Verlage, die bei diesem One-Click-Hoster von Urheberrechtsverletzungen betroffen sind, motivieren sich zu wehren."

Das dürfte für den Schweizer Anbieter nichts Gutes verheißen. Sollten andere Unternehmen dem Beispiel der beiden Verlagshäuser folgen, so würde dies auf Dauer das Geschäftsmodell von Rapidshare kaputt machen. Derartige Uploads komplett zu verhindern ist bei der Anzahl von hochgeladenen Dateien so gut wie unmöglich. Zumindest ist dies sehr zeitaufwendig und bindet die Arbeitszeit viele Mitarbeiter des Schweizer Anbieters. Verstößt aber der One-Click-Hoster gegen die Auflage, drohen von gerichtlicher Seite empfindliche Strafen. Auch das wird sich Rapidshare auf Dauer nicht leisten wollen oder können.

Quelle : www.gulli.com

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Rapidshare.de macht dicht
« Antwort #11 am: 19 Februar, 2010, 16:00 »
interessant: folgendes ist derzeit auf rapidshare.de zu lesen:

Zitat
RapidShare.de will permanently shut down the servers on 1. March 2010!

If you visit RapidShare.de on that day onward, you will be forwarded to RapidShare.com. RapidShare.de files will NOT be downloadable anymore!

ob es da einen zusammenhang mit den vorherigen meldungen gibt?
Born 4.1960  KIA 2.2012

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Re: Rapidshare.de macht dicht
« Antwort #12 am: 19 Februar, 2010, 16:09 »
Klingt vernünftig, wenn man Repressionen in Deutschland aus dem Weg gehen will. Die Com-Server sollten dann allerdings in Island stehen :)
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Rapidshare: einstweilige Verfügung von sechs Verlagen
« Antwort #13 am: 24 Februar, 2010, 21:27 »
Die Verlagshäuser scheinen langsam aber sicher Druck auf Rapidshare auszuüben. Das Landgericht Hamburg hat erneut zu Ungunsten des Filehosters entschieden. Es erließ auf Antrag von sechs Verlagen eine einstweilige Verfügung. Hohe Ordnungsgelder drohen bei einem Verstoß.

Beantragt hatten die einstweilige Verfügung die internationalen Verlagshäuser Elsevier, Cengage Learning, McGraw-Hill, Pearson, John Wiley und Macmillan. Der Schweizer Filehoster muss die 148 fraglichen Titel der Verlage entfernen und dauerhaft verhindern, dass diese jemand dort zur Verfügung stellt. Die sechs Verlage folgen damit dem Vorbild von De Gruyter und Campus. Sollte bei Rapidshare eines der Werke von De Gruyter und Campus verfügbar sein, droht den Betreibern von Rapidshare beispielsweise ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro.

Der Präsident des amerikanischen Verlegerverbands sieht dies als ein Signal für weitere gerichtliche Schritte gegen den Schweizer One-Click-Hoster an. Die Entscheidung sei am Landgericht Hamburg binnen sechs Tagen gefallen. Nach Schätzungen des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels werden dort täglich 150.000 Dokumente hochgeladen. Rapidshare.com verzeichnet täglich etwa 42 Millionen Visits. Die aktuelle Vorgehensweise mancher Verlage und Filmstudios dürfte unter anderem dazu geführt haben, dass Rapidshare.de zum 1. März eingestellt wird.Nur zu gerne würde man auch gegen Portale wie boese.bz, mygully & Co. vorgehen, sollten diese juristisch greifbar sein, was aber nicht der Fall ist.

Dr. Christian Sprang vom Börsenverein des deutschen Buchhandels hatte sich kürzlich im gulli:Interview für ein stimmiges Gesamtkonzept der Politik eingesetzt, um Sharehostern entgegen zu treten. Solchen Anbietern müsste man die finanziellen Quellen austrocknen. Gefragt seien dabei vor allem Kreditkartenfirmen und Werbetreibende. "Zudem ist internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich ein großes Thema, weil wir es hier mit Sonderformen organisierter Kriminalität zu tun haben." Er strich auch heraus, ihm sei es wichtig, dass mindestens 95 Prozent aller Surfer im Bereich legaler Nutzungen bleiben.

Quelle : www.gulli.com

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Ordnungsgeld gegen Rapidshare
« Antwort #14 am: 17 März, 2010, 22:09 »
Für den Schweizer Filehoster sind das Peanuts. Das Label freute sich heute dennoch, weil gegen Rapidshare erstmalig ein solches Urteil inklusive Ordnungsgeld ergangen ist. Einstweilige Verfügungen scheinen sich zum neuen Wundermittel der Industrie zu entwickeln.

Rapidshare hatte es trotz einer einstweiligen Verfügung nicht geschafft, das aktuelle Kiss-Album von ihren Festplatten zu verbannen. Da dies trotzdem verfügbar war, erging nun das Ordnungsgeld in Höhe von 1500 Euro. Die Rechtsanwaltskanzlei Sasse & Partner hatte für das Label Roadrunner bereits im Oktober 2009 eine einstweilige Verfügung gegen die Rapidshare AG erwirkt. Dementsprechend darf der Sharehoster das aktuelle Kiss-Album "Sonic Boom" in Deutschland nicht mehr zum Download anbieten.

Rechtsanwalt Thomas Schlegel von Sasse & Partner kritisierte gegenüber der MusikWoche, dass das Kiss-Album trotz gerichtlicher Anordnung verfügbar war. Dies sei ein klarer Verstoß gegen die Anordnung des Gerichts, weswegen das Landgericht Hamburg Rapidshare auf Antrag das Ordnungsgeld auferlegt hat. Herr Schlegel glaubt, diese Maßnahme hätte den One-Click-Hoster in der Form erstmalig getroffen. Sollten sie das Angebot nicht auf Dauer effektiv unterbinden können, wird es wahrscheinlich nicht das letzte Mal bleiben.

Die zahlreichen ergangenen einstweiligen Verfügungen von Verlagen und Firmen der Film- und Musikwirtschaft scheinen für das Unternehmen in Cham auf Dauer problematisch zu werden. Die Liste der Firmen, die dieses Rechtsmittel für sich in Anspruch nehmen, wächst mit jedem Monat, der vergeht.

Quelle : www.gulli.com

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