Autor Thema: Registergestützte Volkszählung soll ausgeweitet werden  (Gelesen 4348 mal)

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Fristgerecht hat ein Teil des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung eine Verfassungsbeschwerde gegen die kommende Volkszählung abgegeben. Damit besteht die Möglichkeit, dass die Volkszählung in der geplanten Form nicht durchgeführt werden kann.

Die Verfassungsbeschwerde gegen die registerbasierte Volkszählung ist heute beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe abgegeben worden. Das melden der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) und der FoeBuD e.V. Das Verfassungsgericht soll sich jetzt der Beschwerde annehmen und entscheiden, ob und wie eine Volkszählung im Jahr 2011 durchgeführt werden kann. Auch die Anwaltskanzlei Ferner hat bereits eine Beschwerde eingereicht.

Der Widerstand gegen die Volkszählung ist bisher übersichtlich. Das liegt auch daran, dass die Diskussion über dieses Thema in der Öffentlichkeit bislang kaum geführt wurde. Erst im Mai 2010 bildete sich auf der Sigint-Konferenz bildete eine größere Gruppe, die sich aktiv mit dem Geschehen befasste. Die Vorbereitungen für die Beschwerde begannen.

Mittlerweile konnte der AK Vorrat über 13.000 Unterstützer auf der Aktionsseite zensus11.de sammeln. Die Webseite ist der Gegenentwurf zur offiziellen Volkszählungswebseite zensus2011.de.

Mittlerweile nimmt das Interesse zu. Rena Tangens, die bei der Übergabe für den FoeBuD vor Ort war, sagte Golem.de, zur Übergabe der Verfassungsbeschwerde seien viele Pressevertreter gekommen.

Der AK Vorrat gibt sich zuversichtlich, die Volkszählung verhindern zu können. Nach seiner Auffassung verstößt das ZensG 2011 in mehreren Punkten gegen die Verfassung. "Ein großes Problem stellt der Datenschutz und dabei insbesondere die Datensicherheit dar", sagt die Bremer Rechtsanwältin Eva Dworschak, die die Beschwerdeschrift erstellt hat. "So sind die Daten der Volkszählung 2011 in den ersten vier Jahren über eine eindeutige Personenkennziffer zuzuordnen. Zusätzlich sind bei einem durchaus möglichen Angriff sodann sämtliche - auch persönliche - Daten dem Zugriff ausgesetzt und zwar nicht nur einzelne". Die Zuordnung der persönlichen Daten durch eine Ordnungsnummer hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil von 1983 aber ausdrücklich verboten, erklärt der Arbeitskreises Zensus, Teil des AK Vorrat.

Bis zu einem Drittel der deutschen Bevölkerung soll 2011 befragt werden. Der AK Vorrat kritisiert unter anderem die Abfrage der Religionszugehörigkeit. Die Angabe der Religion ist zwar im Unterschied zu vielen anderen Angaben freiwillig, allerdings ändere das nichts daran, dass zumindest ein Teil der Befragten diese Daten bereitwillig preisgeben wird. Weitere Daten werden aus den Einwohnermeldeämtern und der Bundesagentur für Arbeit gesammelt, um ein umfassendes Bild zu ermöglichen.

Quelle : www.golem.de

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Netz-Portal zur Volkszählung 2011 gestartet
« Antwort #16 am: 18 August, 2010, 15:42 »
Die deutschen Statistikbehörden haben ein Portal zur Volkszählung  im nächsten Jahr gestartet. Das Internet-Angebot informiert über Verlauf und Zielsetzung des Zensus 2011. Befragt werden maximal 10 Prozent der Haushalte in Deutschland. Für den statistischen Gesamtüberblick nutzen die Behörden zusätzlich Daten aus Verwaltungsregistern.

Die neue Website wurde vom Statistischen Bundesamt und den Statistischen Ämtern der Länder gestaltet. Dabei gehe es nicht nur um grundlegende Informationen zum Zensus, sondern auch um "einen intensiven Dialog mit der Bevölkerung", teilte das Statistische Bundesamt am Mittwoch in Wiesbaden mit. Auch Zensuskritiker, Medien, Wissenschaftler und einzelne Bürger sollen zu Wort kommen. Geplant seien auch Chats mit Fachleuten.

Quelle : www.heise.de

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Zensus 2011 hat begonnen
« Antwort #17 am: 10 September, 2010, 17:59 »
Aus einer Pressemitteilung des Arbeitskreis Zensus (AK Zensus) geht hervor, dass die für 2011 angedachte Volkszählung „Zensus 2011“ in Deutschland bereits begonnen hat. Angeblich wurden bereits einige Bremer Wohnungsverwaltungen, Genossenschaften sowie Gebäudeeigentümer aufgefordert, die Eigentumsverhältnisse und anderen Informationen betreffend ihrer Räumlichkeiten preiszugeben.


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Wie der Arbeitskreis Zensus (AK Zensus) in einer Pressemitteilung verlauten lässt, hat die für 2011 angedachte Volkszählung in Deutschland bereits begonnen. Bei einigen Bremer Wohnungsverwaltungen, Genossenschaften sowie Gebäudeeigentümern seien bereits die ersten Aufforderungen zur Auskunftserteilung im Briefkasten gelandet.

Für Werner Hülsmann vom AK Zensus ist das ein Unding. Er wirft den verantwortlichen Behörden vor, bereits mit sogenannten Vorbefragungen begonnen zu haben, ohne die Bürger zu informieren, um was es beim Zensus 2011 überhaupt geht. Seiner Ansicht nach „verletzen die Behörden damit ganz klar das 1983 im Volkszählungsurteil vom Bundesverfassungsgericht festgeschriebene Aufklärungsgebot!“

Die als „Zensus 2011“ bezeichnete Volkszählung wurde bereits letztes Jahr von der damaligen großen Regierungskoalition CDU/CSU und SPD ins Rollen gebracht. Man will mit der Aktion alle in Deutschland lebenden Personen erfassen und dazu erstmals die Datensammlungen der Meldeämter und die der Bundesagentur für Arbeit zusammenführen. Diese Informationen werden dann mit dem neu erstellten Wohnungsregister ausgewertet. Für die Vervollständigung dieses Registers muss jeder Deutsche der Gebäude oder Wohnräume besitzt, detaillierte Angaben zu Eigentumsverhältnissen, Größe und Ausstattung der Wohnungen und zu etwaigen Mietern machen. Zudem werden circa zehn Prozent aller Bürger nochmals ausführlich persönlich befragt. Eine Verweigerung der Auskunft ist nicht möglich. Man droht sogar mit Strafen bis zu 5000 Euro, falls man den Anweisungen nicht Folge leistet.

Für Datenschützer ist dies ein Fiasko und die Vereinigung AK Zensus reichte bereits eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein, über die allerdings noch nicht entschieden wurde.

Wer bereits postalisch dazu aufgefordert wurde Angaben zu seinen Räumlichkeiten zu machen und nicht vor hat der Order der Regierung nachzukommen, dem bietet man auf der Internetseite der „Initiative gegen die Volkszählung 2011“ einige Hinweise wie man sich legal gegen den Zensus auflehnen kann. Da ein schriftlicher Widerspruch allerdings keine aufschiebende Wirkung hat, rät man ausdrücklich zur Eröffnung eines gerichtlichen Eilverfahrens mit der Hilfe eines Anwaltes. So könne man versuchen die Befragungsmaßnahmen im persönlichen Einzelfall auszusetzen.

Quelle : www.gulli.com

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Volkszählung - AK Zensus veröffentlicht Verfassungsbeschwerde
« Antwort #18 am: 22 September, 2010, 14:56 »
Der Arbeitskreis Zensus hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Volkszählung  veröffentlicht, die von über 33.000 Bundesbürgern unterstützt wurde. Mit der Beschwerde vor dem obersten Verfassungsgericht wollen die Datenschützer die Volkszählung im kommenden Jahr stoppen.

Die Gegner der Volkszählung haben die Verfassungsbeschwerde gegen das Zensusgesetz veröffentlicht. Insgesamt haben sich 13.077 Unterstützer an der Beschwerde beteiligt, die vom Arbeitskreis Zensus initiiert wurde. Das Schreiben wurde aus Datenschutzgründen anonymisiert veröffentlicht.

Die Beschwerde richtet sich gegen die für das kommende Jahr geplante Volkszählung. Die Gegner befürchten, dass dabei "ein Datenpool mit bisher noch nie dagewesenem Umfang angelegt wird.". Dort sollen personen- und haushaltsbezogene Daten zusammengeführt und unter einer gemeinsamen Ordnungsnummer gespeichert werden.

Rückschluss auf Individuen

Von der aus ließen sich Rückschlüsse auf einzelne Menschen ziehen. Zudem sollen für die Volkszählung Daten aus Ordnungs- und Meldeämtern genutzt werden. Diese seien jedoch aus einem anderen Grund erhoben worden. Deshalb stellt die Nutzung für die Volkszählung nach Meinung des AK Zensus einen Verstoß gegen die Verfassung dar.

Es sei schwer, Aufmerksamkeit für das Thema Volkszählung zu wecken, klagt Ute Elisabeth Gabelmann vom AK Zensus. "Erst wenn die detaillierten Fragebögen und Briefe der Statistikämter eintreffen, wenn der Volkszähler an der Tür klingelt, wachen die meisten Leute auf und werden aktiv. Für viele Gegenmaßnahmen ist es dann aber schon zu spät." Zu der Demonstration Freiheit statt Angst, die sich auch gegen die Volkszählung richtete, waren am 11. September 2010 nur rund 7.500 Teilnehmer nach Berlin gekommen.

Quelle : www.golem.de

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Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerde gegen Volkszählung nicht an
« Antwort #19 am: 01 Oktober, 2010, 12:17 »
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde von vier Bürgern gegen das Gesetz über den registergestützten Zensus  im Jahre 2011 nicht angenommen. Die Verfassungsbeschwerde genüge nicht den Anforderungen, die im Bundesverfassungsgerichtsgesetz gestellt werden. Nicht das gesamte Gesetz könne Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein, vielmehr müssen die angegriffenen Bestimmungen genau bezeichnet werden. Die Beschwerdeführer hätten aber beantragt, das Zensusgesetz insgesamt als unvereinbar mit ihren Grundrechten zu vereinbaren, heißt es in dem nun veröffentlichten Beschluss vom 21. September.

Die Beschwerdeführer hatten unter anderem ausgeführt, dass die für den Zensus 2011 vorgesehene Datenerhebung und -zusammenführung nach den Paragraphen 3 bis 9 ZensG "ein nicht zu rechtfertigender Grundrechtseingriff" sei. Die "undifferenzierte Nennung dieser Vorschriften" reiche angesichts ihres "umfangreichen und detaillierten Regelungsgehalts für eine hinreichende Bezeichnung des angegriffenen Hoheitsakts nicht aus", teilte das Gericht mit.

Dem Bundesverfassungsgericht liegen über die abgelehnte Beschwerde hinaus noch weitere Beschwerden gegen die Volkszählung vor, darunter auch die des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, die von 13.000 Personen unterstützt wird. Der Text der 40 Seiten umfassenden Verfassungsbeschwerde wurde vergangene Woche im Internet veröffentlicht (PDF-Datei). Die Beschwerdeführer sehen unter anderem einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts durch die Zuordnung der zu erhebenden Datensätze und persönlichen sensiblen Daten unter einer Ordnungsnummer, die bis zu sechs Jahren und länger vorgehalten werden könnten.

Beim Zensus 2011 sollen rund 17,8 Millionen Immobilien-Besitzer per Post einen Fragebogen zu ihren Häusern oder Eigentumswohnungen erhalten. Außerdem soll eine Stichprobe von höchstens zehn Prozent der Bevölkerung befragt werden. Für den Zensus werden in erster Linie Daten aus bestehenden Registern der Verwaltung genutzt. Mit der Befragung von Immobilien-Besitzern und der Stichprobe aus der Bevölkerung sollen in Registern wie zum Beispiel den kommunalen Melderegistern enthaltene Fehler in den Zensurergebnissen statistisch bereinigt werden.

Quelle : www.heise.de

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Statistisches Bundesamt lässt kritische Zensus 2011-Seite ändern
« Antwort #20 am: 16 November, 2010, 22:43 »
Auf vobo11.de berichtet das 40-jährige Mitglied vom Arbeitskreis Zensus Michael Ebeling seit einigen Monaten kritisch über die geplante Volkszählung 2011. Nun bekam Ebeling böse Post vom statistischen Bundesamt. Man fordert die Änderung der Seite, da das Layout stark dem der offiziellen Zensus 2011 Webseite ähnle.

Ab Mai 2011 soll das erste Mal nach 24 Jahren in Deutschland eine Volkszählung durchgeführt werden. Jeder Deutsche wird gemäß Zensusgesetz 2011 dazu verpflichtet sein, einen Fragebogen auszufüllen, indem er zahlreiche Angaben über seine Person machen muss. Verweigert man die Angaben, macht man sich strafbar und muss mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro rechnen.

Nicht jeder ist mit diesem Vorgehen einverstanden. So auch das 40-jährige Mitglied vom Arbeitskreis Zensus Michael Ebeling. Seit Mitte September stellt er auf seiner Webseite vobo11.de Informationen zum Zensus 11 zusammen und berichtet kritisch über die geplante Zählung.

Vom Layout her erinnert die Seite stark an die Webpräsenz des Statistischen Bundesamtes, das auf zensus11.de positiv über die Volkszählung referiert.  Und auch das Logo der beiden Seiten ähnelt sich sehr. Ein Zustand, der dem Statistischen Bundesamt offenbar missfiel. Denn am gestrigen Montag erhielt Ebeling von der Behörde einen bösen Brief. Aus Angst vor Verwechslung, so schrieb man sollte Ebeling die Internetseite schleunigst editieren. Besonders die ähnliche Grafik wurde kritisiert. Würde er den Anweisungen nicht Folge leisten, so müsse er mit einer Strafanzeige rechnen. 

Noch montags agierte der Webmaster und gestaltete die Homepage drastisch um. Auf der Startseite ist nur noch ein Screenshot der ursprünglichen Seite zu sehen mit der klaren Kennzeichnung, dass der Besucher sich nicht auf der amtlichen Informationsseite zu Volkszählung 2011 befindet. Auch auf das abgeänderte Logo weist man hin. Dass eigentliche Seitenlayout ist komplett verschwunden. Mit einem Klick auf das Bild gelangt man in ein sehr rudimentäres Menü, in dem jedoch alle Informationen weiterhin vorhanden sind. Auch hier nochmals der Hinweis: „Dieses ist nicht die amtliche, offizielle und behördliche Informationsseite des Statistischen Bundesamts!“

Wie Michael Ebeling gegenüber taz.de schilderte, plant er nun abzuwarten ob die Behörde mit den Änderungen, die er vornahm, zufrieden sind. Denn das Logo, das im Brief erwähnt wurde, steht weiterhin auf der Seite in verschiedenen Größen zum Download bereit.
Ebeling beurteilte das Vorgehen der Regierung wie folgt: „Ich finde es eigentlich lächerlich. Damit schießen die sich selbst ins Knie.“ Ganz unrecht hat er damit nicht. Denn bislang kannte die Webseite kaum jemand. Nun macht der Vorfall in der Presse die Runde wodurch die Besucherzahlen der zwangweise umgestalteten Webseite steigen dürften.

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Zensus 2011, die Weihnachtsgeschichte
« Antwort #21 am: 23 Dezember, 2010, 12:25 »
"Es begab sich aber zu der Zeit, dass ein Gebot von dem Kaiser Augustus ausging, dass alle Welt geschätzt würde. Und diese Schätzung war die aller erste und geschah zur Zeit, da Quirinius Statthalter in Syrien war. Und jedermann ging, dass er sich schätzen ließe, ein jeder in seine Stadt. Da machte sich auf auch Joseph aus Galiläa, aus der Stadt Nazareth, in das jüdische Land zur Stadt Davids, die da heißt Bethlehem, weil er aus dem Hause und Geschlechte Davids war, damit er sich schätzen ließe mit Maria, seinem vertrauten Weibe; die war schwanger."

Die Weihnachtsgeschichte, wie sie Lukas erzählt, ist technisch nicht auf der Höhe der Zeit. Das erkannten die deutschen Chefstatistiker und haben ihre eigene Variante ins Internet gestellt:

"Maria und Joseph wären am Stichtag 9. Mai 2011 sehr wahrscheinlich im Melderegister ihrer Heimatstadt eingetragen, ihre Daten würden auf elektronischem Wege direkt an die amtliche Statistik übermittelt. Leider ist nicht überliefert, ob Joseph als angestellter oder selbständiger Zimmermann sein Brot verdiente. Im ersten Fall kämen die Daten zu seinem Beruf ganz einfach aus den Registern der Bundesagentur für Arbeit; andernfalls käme es darauf an, ob er in die Haushaltestichprobe einginge. Und sollten für die Statistik noch weitere Daten benötigt werden, bekämen Maria und Joseph ab dem 9. Mai 2011 allenfalls Besuch von einem Interviewer oder Post von ihrem Statistischen Landesamt – der beschwerliche Weg in ihre Heimatstadt bliebe ihnen beim Zensus 2011 also in jedem Fall erspart."

Mit der deutschen Volkszählung hätte das Christentum einen komfortableren Anfang gehabt. Anders als die Theologen interessieren sich die Statistiker mehr für die Einordnung des Zimmermanns Joseph, dessen Daten entweder bei der Arbeitsagentur liegen oder via ELENA zur Verfügung stehen. Ist er selbstständig, so wäre er nicht erfasst worden und nur über die Stichprobe zu registrieren. Eine bevorstehende Geburt bereitet den Statistikern hingegen keine Probleme:

"Die Kinder, die am 9. Mai 2011 zur Welt kommen, werden mitgezählt – und das, obwohl sie an diesem Tag höchstwahrscheinlich noch gar nicht im Melderegister eingetragen sind und folglich auch nicht übermittelt werden. Wie das geht? Ganz einfach! Drei Monate nach dem Stichtag liefern die Einwohnermeldeämter genau aus diesem Grund ein weiteres Mal die Daten."

So einfach der Zensus 2011 im Mai auch sein mag, er erhitzt seit einiger Zeit die Gemüter. Es gibt eine Verfassungsbeschwerde gegen den Zensus und eine Bürgerinitiative, die eine Vollerfassung aller Bürger kommen sieht, weil Daten aus unterschiedlichen Registern zusammengeführt werden können. Damit sei die Gefahr der Re-Identifikation gegeben, meint der Arbeitskreis Zensus. Seine Kurzfassung der Weihnachtsgeschichte: Maria und Joseph pfeifen auf die Statistiker.

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Volkszählung 2011: 50 Prozent aller Fragebögen landen im Müll
« Antwort #22 am: 24 Februar, 2011, 20:52 »
Die 700 Millionen Euro teure Volkszählung will bislang nicht so recht durchstarten. Das Nachrichtenportal DerWesten berichtet, die Hälfte aller angeschriebenen Empfänger in NRW habe ihre Fragebögen weggeworfen. Auf Bundesebene sollen es weniger sein. Viele Betroffene sehen nicht ein, warum sie die Portokosten für diese unfreiwillige Befragung tragen sollen. Verweigerern drohen auf Dauer Bußgelder.

Zensus 2011 startet mit größeren Problemen. Bereits seit Herbst 2010 verschicken die statistischen Landesämter ihre Fragebögen zur Vorbefragung. Vor allem will man damit die Datenbank der Eigentümer überprüfen und die Datensätze bei Bedarf aktualisieren. Wenn am 9. Mai 2011 die eigentliche Erhebung beginnt, sollen die richtigen Auskunftspflichtigen und nicht die Vorbesitzer der Immobilien angeschrieben werden. 19 Millionen Haus- und Grundeigentümer wird diese Aktion betreffen.

Auf Bundesebene haben mehr als die Hälfte der angeschriebenen Eigentümerinnen und Eigentümer den Fragebogen beantwortet. In NRW sollen es nur rund 50% sein. Das statistische Bundesamt schwingt in ihrer Pressemitteilung bereits die Keule: " Nach den Erfahrungen der statistischen Ämter steigen die Antwortquoten sprunghaft an, wenn ein Erinnerungs- und Mahnverfahren zur Anwendung kommt. (...) Die aktuellen Zahlen machen aber auch deutlich, dass valide Ergebnisse eines Zensus nur erwartet werden können, wenn er mit Auskunftspflicht durchgeführt wird und diese - so wie bei den ab dem 9. Mai startenden Zensus-Erhebungen - auch über Erinnerungs- und Mahnverfahren durchgesetzt wird."

Auch die anfallenden Portokosten der unfreiwilligen Erhebung scheinen sich eher hinderlich auszuwirken. Laut Paragraph 15 Statistikgesetz soll die Antwort für die Statistikämter kosten- und portofrei erfolgen. Im Klartext kommen die Bürgerinnen und Bürger für die Briefmarken auf. Nur wer seine Angaben online einreicht, kommt um das Porto herum.

Neben den Briefen sollen ab Mai 7,9 Millionen Menschen durch Mitarbeiter der statistischen Landesämter persönlich befragt werden. Die befragten Bürgerinnen und Bürger sind ebenfalls verpflichtet, über ihr Alter, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund, Religion und Wohnung Auskunft zu geben. Bei einer Verweigerung drohen auch hier mittelfristig Bußgelder.

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Wenn sich dieses Jahr zu wenig Helfer melden, dürfen volljährige Bürgerinnen und Bürger zum "Ehrenamt des Volkszählers" zwangsverpflichtet werden. Es gibt kaum Möglichkeiten sich dagegen zu wehren. Mit Ausnahme von Hamburg wäre laut Landesrecht in ganz Deutschland eine Zwangsverpflichtung möglich. Bedarf besteht primär in ländlichen Gebieten, zumal den Helfern die Wegstrecken nicht bezahlt werden.

Das Zensusgesetz sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger durch das jeweilige Landesrecht zur Mitarbeit verpflichtet werden können. Mit Ausnahme des Bundeslandes Hamburg ist dies in allen anderen Teilen der Bundesrepublik möglich. Vor allem in ländlichen Gebieten scheint ein Mangel an Helfern zu bestehen. Erste Fälle von Zwangsverpflichtungen wurden schon in verschiedenen Regionen bekannt.

Bei der Anwerbung der Helfer gibt es einige Hürden zu überwinden. Bezahlt wird nämlich nicht die Wegstrecke zum nächsten Einsatzort, sondern pauschal nur die Durchführung der Erhebung selbst. Dazu kommen für die Beteiligten weitere Unannehmlichkeiten, wie etwa Schulungen, Vorab-Begehungen und das persönliche Einwerfen der Benachrichtigungsschreiben. Zudem sind bis zu drei Versuche pro befragter Wohnanschrift notwendig, um die “Aufwandsentschädigung” von 2,50 beziehungsweise 7,50 Euro zu erhalten. Wer kleine Dörfer abklappert und auf den Spritkosten sitzen bleibt, für den wird diese Tätigkeit kein lohnendes Geschäft. Wenn die Fragebögen eingesammelt sind, muss man diese während der eigenen Arbeitszeit (tagsüber) in den Erhebungsstellen abgeben. Bis dahin verweilen die Daten ungeschützt in den Privathaushalten der Zähler.

Gegen die Zwangsverpflichtung kann man sich nur in Ausnahmefällen wehren. Ein wichtiger Grund für eine Ablehnung liegt aber nur dann vor, wenn den Bürgerinnen und Bürgern die Tätigkeit wegen ihres Alters, ihres Gesundheitszustandes, ihrer Berufs- oder Familienverhältnisse oder wegen sonstiger in ihrer Person liegender Umstände nicht zugemutet werden kann. Wer einen Grund angibt, wird diesen auch belegen müssen. Der letzte Ausweg wäre sich klar als Gegner der Volkszählung zu erkennen zu geben. Manche Behörden haben vorab signalisiert, dass sie solche Personen, die die Verschwiegenheitserklärung nicht unterzeichnen wollen, nicht einsetzen. Verlassen kann man sich darauf aber nicht.

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Offline Jürgen

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Ich frage mich, ob eine Verweigerung aus Gewissensgründen letzlich möglich wäre.
So würde ich mich selbst definitiv weigern, in die Privatsphäre wildfremder Personen einzudringen.
Und notfalls bis zum Verfassungsgericht ziehen, in puncto Unverletzlichkeit der Wohnung.
Die müsste nämlich nicht nur passiv gelten, sondern auch aktiv...
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Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
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Zensus 2011: Online-Übermittlung der Daten unsicher
« Antwort #25 am: 08 Mai, 2011, 17:30 »
Bei Jan Schejbals Prüfung der Übermittlung der Daten für die Haushaltsbefragung sind ihm schwerwiegende Sicherheitsmängel aufgefallen. Die Teilnehmer werden zunächst auf eine unverschlüsselte Webseite geleitet. Bei einem aktiven Angriff können die Daten im Klartext eingesehen werden. Die Zeit drängt: An der Wohnungstür der 7,9 Millionen ausgewählten Bürger kann es ab dem morgigen 9. Mai klingeln.

Jan Schejbal von der Piratenpartei entdeckte diesen Januar die Möglichkeit, ohne die Installation jeglicher Software die ePerso-PIN des Nutzers auszuspähen. Jetzt nahm er die Webseite der bald anlaufenden Volkszählung unter die Lupe. Laut dem Musterfragebogen zur Haushaltsbefragung werden die Bürgerinnen und Bürger auf www.zensus2011.de geleitet und nicht auf die verschlüsselte Version der Website. Selbst wenn danach eine Umleitung auf HTTPS erfolgt, kann ein Angreifer den Datenstrom umleiten und alle Informationen einsehen.

Um seine Theorie zu untermauern, setze er testweise die Software „sslstrip“ von Moxie Marlinspike ein. Diese fängt die https-redirects automatisch ab, sodass der Nutzer weiter http nutzt und die Daten im Klartext über die Leitung gehen. Eine Infektion des Servers oder des Computer des Nutzers ist dafür nicht erforderlich. Schejball schlussfolgert daraus, dass bei der Volkszählung das Thema Sicherheit offenbar nicht wirklich ernstgenommen wird. Die Lösung des Problems wäre denkbar einfach gewesen. Man hätte dafür nur https:// auf den Zensusbogen schreiben müssen. Sinnvoll wäre noch ein Hinweis, dass man diese Adresse exakt eingeben soll. Wenn alles online ist sei zu überprüfen, ob keine weiteren Sicherheitslücken zutage kommen, so Schejbal.

Abgefragt und gegebenenfalls bei den Interviewern zuhause gelagert werden unter anderem: Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, alle Staatsangehörigkeiten, Religionsgesellschaft, Glaubensrichtung, Angaben zu den Eltern, zugewandert (wann und von woher), Beruf und weitere Stichpunkte zur beruflichen Tätigkeit.

Quelle : www.gulli.com

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Volkszählung 2011 ist offiziell angelaufen
« Antwort #26 am: 09 Mai, 2011, 15:55 »
Zum offiziellen Beginn der Volkszählung am Montag hat das Statistische Bundesamt datenschutzrechtliche Bedenken zurückgewiesen. Kein Befragter müsse Nachteile durch den Zensus befürchten, wenn er zum Beispiel nicht korrekt an seinem Wohnort gemeldet sei, sagte Präsident Roderich Egeler in Berlin. Die Daten würden nicht an Finanzämter, Sozialämter, Einwohnermeldeämter oder Sicherheitsbehörden gegeben.

Kritiker halten die Befragung aber nach wie vor für überflüssig. Sie sorgen sich um den Datenschutz. Gert G. Wagner, Vorsitzender der Zensuskommission, bekam Anfang April den "Überwachungsoscar" Big Brother Award überreicht. Der "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung" kritisiert, dass auch Fragen gestellt werden, die über den von der EU geforderten Umfang hinausgehen, zum Beispiel zum Migrationshintergrund und zur Religion, wenngleich diese Frage freiwillig beantwortet werden kann. Zudem fürchtet der Arbeitskreis, dass mit den zusammengetragenen Daten konkrete Rückschlüsse auf den einzelnen Bürger möglich sind. Das Bundesverfassungsgericht nahm eine Beschwerde nicht an, da sie nicht den Anforderungen an eine Verfassungsbeschwerde genügt habe; gegen das Berliner Zensus-Ausführungsgesetz läuft eine eigene Beschwerde.

Die Fragen nach Religion, Glaubensbekenntnis und Migrationshintergrund würden gestellt, weil wichtige Erkenntnisse für die weitere Intergrationspolitik erhofft würden, sagte Egeler nun. In Deutschland werde viel über die Rolle des Islams in der Gesellschaft diskutiert, es gebe aber keinerlei belastbare statistische Angaben darüber, wie viele Menschen tatsächlich dieser Religion und ihren unterschiedlichen Strömungen angehören und wie diese Bevölkerungsgruppe demografisch und sozial zusammengesetzt ist.

Die sogenannten Hilfsmerkmale wie Name, Tag der Geburt und Geburtsort dürfen maximal vier Jahre gespeichert werden, sagte Egeler. Diese Merkmale würden statistisch nicht ausgewertet, sondern dienten nur dazu, die Datenerhebungs- und -verarbeitungsprozesse zu organisieren. Diese Daten sollen den "abgeschotteten Bereich der amtlichen Statistik" nicht verlassen und würden gelöscht, sobald sie nicht mehr benötigt werden.

Der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert hält die Volkszählung für nicht notwendig. Es lägen genügend auswertbare Informationen in den Behörden vor, sagte (Audiodatei) Weichert am Montag auf NDR Info. Als Beispiele nannte er Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit und Melderegister. Dagegen verwies Egeler darauf, dass die Registerdaten immer noch auf den Ergebnissen der Volkszählungen von 1987 (BRD) und 1981 (DDR) basierten. Im Laufe der Jahre würden die Fortschreibungen immer ungenauer. Auch das Bundesinnenministerium wies die Bedenken zurück. Bei der internen Verarbeitung hätten die zuständigen Mitarbeiter jeweils nur auf Teile der Daten Zugriff, beteuerte ein Sprecher.

In den 1980er Jahren wurde die Volkszählung in Westdeutschland von Protesten und Boykottaufrufen begleitet. Egeler glaubt, dass die Situation heute anders ist. "Wir rechnen nicht damit, dass dem Zensus ein Widerstand entgegengesetzt wird, der das Ergebnis infrage stellt", sagte er. Verweigere sich jemand, werde er zunächst gebeten, die Informationen zu liefern. Es gebe Erinnerungen, Mahnungen und Bußgelder. Jeder, der um Auskunft gebeten werde, sei laut Gesetz dazu verpflichtet.

In Deutschland wird rund ein Drittel der mehr als 80 Millionen Einwohner befragt. Auskunft geben müssen alle Immobilien- und Wohnungsbesitzer, Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften und zehn Prozent der Einwohner, die zufällig ausgewählt werden. Bestimmte Daten aller Bürger werden aus den Melderegistern der Kommunen und dem Register der Bundesagentur für Arbeit zusammengetragen.

Die letzte Zählung in der damaligen Bundesrepublik gab es unter großen Protesten und einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1987. In der DDR wurde das letzte Mal 1981 gezählt. Der Zensus 2011 geht zurück auf eine Verordnung der Europäischen Union. Ermittelt werden soll vor allem die genaue Zahl der Einwohner. Danach richten sich der Zuschnitt von Wahlkreisen, der staatliche Finanzausgleich und wie viele Sitze ein Land im Bundesrat bekommt. Erste Ergebnisse sollen im Herbst 2012 vorliegen.

Quelle : www.heise.de

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Re: Volkszählung 2011 ist offiziell angelaufen
« Antwort #27 am: 10 Mai, 2011, 00:28 »
Zitat
Die Daten würden nicht an Finanzämter, Sozialämter, Einwohnermeldeämter oder Sicherheitsbehörden gegeben.
... and my pig can fly  ::)
Erinnern wir uns doch bloss einmal an entsprechende Beteuerungen zu den Daten der LKW-Maut-Brücken.
Kaum durchgesetzt, verschaffte sich der Rollinator doch Zugriff darauf.
Gesetze kann man nämlich schnell ändern, aber unsere Daten kriegen wir dann nicht wieder zurück.
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Offenbar aus Mangel an Personal will die Technische Universität Dresden Soziologiestudenten als Volkszähler zwangsweise verpflichten. Sogar die Aufwandsentschädigung will man ihnen vorenthalten. Wer seine Mitarbeit bei der Pflichtveranstaltung verweigert, riskiert seine Regelstudienzeit, weil er auf die Punkte verzichten muss. Der Einsatzort wird zudem ohne eigenes Auto schlecht zu erreichen sein.

Einige Erhebungsstellen scheinen wie bereits befürchtet Schwierigkeiten beim Anwerben von Erhebungsbeauftragten zu haben. Um die fehlenden Mitarbeiter zu ersetzen, sollen Dresdner Studenten im 4. Semester des Studiengangs Soziologie als Volkszähler herhalten. Die Studierenden sollen hierbei offiziell die praktische Durchführung einer "eigenständigen" empirischen Studie einüben. Diese "Lehrveranstaltung" ist Teil eines Pflichtmoduls und muss für einen Bachelor-Abschluss erfolgreich abgeschlossen werden. Konkret bedeutet dies, dass jede und jeder Studierende 50 erfolgreiche Befragungen durchführen muss, um die notwendigen "Credit-Points" zu bekommen.

Die TU Dresden kooperiert mit der Erhebungsstelle Freital, die (ganz zufällig) von einem ehemaligen Studenten der TU geleitet wird. Der Einsatzort wird für die Zwangsverpflichteten schlecht erreichbar sein, Freital und Umgebung kann mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nicht problemlos angefahren werden. Auch die Fahrt mit dem Fahrrad dorthin gestaltet sich bei mindestens 8km Entfernung schwierig. Neben den zusätzlichen Kosten und dem Zeitaufwand wird den Studenten ihre Aufwandsentschädigung vorenthalten. Diese steht ihnen aber laut dem Zensusgesetz zu. Bislang ist unklar, wer die Gelder erhalten wird. Von einer "eigenständigen" Erhebung der empirischen Studie kann bei den genau vorgegebenen Fragen leider keine Rede sein. Von daher erscheint die Vorgehensweise der Universität sehr fraglich.

Vielleicht sollte man sich statt der Zwangsverpflichtung von Studenten lieber überlegen, den Volkszählern mehr Geld zu bezahlen. Dann würden derartige personelle Lücken, die mit unlauteren Mitteln gestopft werden sollen, gar nicht erst entstehen.

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Zwischenstand Zensus: Der große Widerstand bleibt aus
« Antwort #29 am: 27 Juli, 2011, 19:00 »
Die Volkszählung 2011 scheint bisher ohne Unvorgesehenheiten abgelaufen zu sein. Der große Widerstand gegen den umstrittenen Zensus bleibt aus. Dies ergab eine Erkundigung der taz, die alle Statistikämter befragte. Lediglich beim Frankieren lässt so mancher Bürger seinen Frust raus. Etliche Briefe kommen bei den Ämtern ohne Briefmarke an, sodass der Empfänger auf den Kosten sitzen bleibt.

Die allgemeine Rücklaufquote der Bögen ist jedoch insgesamt sehr hoch. In den meisten Bundesländern finden zwischen 80 und mehr als 90 Prozent der Zettel wieder ihren Weg zurück zum Amt. Nur in Berlin-Brandenburg ist die Quote mit circa 65 Prozent, aus Sicht der Bundesstatistiker mangelhaft. Weshalb in der Hauptstadt derart viele Schreiben unbeantwortet bleiben, weiß auch die Sprecherin des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg bei der Befragung der taz nicht. Das „lässt sich nicht wirklich begründen“, erklärte sie.

Zu den bisherigen Problemen zählte unter anderem die Unzuverlässigkeit der Erhebungsbeauftragten der Zensusdaten. Mancherorts sei es vorgekommen, dass Personen die erlangten Daten für Werbezwecke missbrauchten. Auch Softwareprobleme bleiben bei der Auswertung offenbar keine Seltenheit. Für großen Unmut sorgte beispielsweise, dass zahlreiche Bürger, die ihren Bogen versandten ein Erinnerungsschreiben erhielten. Laut den Ämtern läge die Schuld an diesem Malheur jedoch in vielen Fällen bei den Bürgern selbst. Wenn beispielsweise mehrere Schreiben in einem Brief lägen, könne das nicht immer korrekt verarbeitet werden.

Große Widerständler bei der Befragung bleiben eher die Ausnahme. Jedoch scheinen rund 30 bis 40 Prozent der Befragten nicht einzusehen, weshalb sie dem Staat neben ihren privaten Daten auch noch die Kosten für den Briefversand schenken sollten. Etliche Bürger sparten sich die 1,45 Euro Porto. Während die meisten Länder diese Kosten wohl oder übel selbst übernehmen, plant Bayern die entstandenen Schäden wieder einzutreiben. Laut Bundesstatistikgesetz muss der Absender für die Kosten aufkommen.

Ende 2012 sollen die ersten Ergebnisse der Auszählung vorliegen. Bis dahin ist nicht klar, wie viele Personen die Befragung tatsächlich verweigerten. Die verhältnismäßig hohen Rücklaufquoten lassen jedoch darauf schließen, dass sich viele Bürger dem Willen des Staates gebeugt haben.

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