Autor Thema: Registergestützte Volkszählung soll ausgeweitet werden  (Gelesen 4349 mal)

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Stimmen im Bundesrat machen sich für einen stärkeren Datenabgleich zwischen verschiedenen Behörden im Vorfeld der für 2011 geplanten registergestützten Volkszählung stark. Auch das Steuergeheimnis soll der Informationserfassung nicht entgegenstehen. Dies geht aus den Empfehlungen (PDF-Datei) für eine Stellungnahme der Länderkammer zum Regierungsentwurf des Zensusvorbereitungsgesetzes hervor, die eine Reihe von Ausschüssen des Gremiums für die Plenarsitzung am Freitag in einer Woche vorbereitet haben.

Die Bundesregierung will die von Brüssel vorgesehene gemeinschaftsweite Volks- und Wohnungszählung im Jahr 2011 im Wesentlichen durch eine Auswertung der Melderegister, von Daten der Bundesanstalt für Arbeit sowie von Dateien zum Personalbestand der öffentlichen Hand bewerkstelligen. Eine noch aufwändigere Befragung aller Bürger soll so vermieden werden. Vorgesehen ist zur Ergänzung aber eine direkte Informationserhebung von Gebäude- und Wohnungseigentümern sowie eine Stichprobenerhebung zur Sicherung der Datenqualität und zur Erfassung weiterer zensustypischer Erhebungsmerkmale wie der Erwerbstätigkeit oder des Bildungsgrades. Abgerundet werden soll der Zensus durch eine Befragung der Verwalter oder Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften.

Zur organisatorischen Vorbereitung eines solchen registergestützten Zensus durch die statistischen Ämter des Bundes und der Länder ist vorab der Aufbau eines Anschriften- und Gebäuderegisters erforderlich. Dieses soll unter anderem zur Koordinierung, Zusammenführung und Überprüfung der übermittelten Daten und als Grundlage für eine kleinräumige Auswertung der Ergebnisse herangezogen werden. Ziel ist es, über die Zusammenführung der abgefragten Informationen flächendeckend die Vollzähligkeit des Anschriften- und Gebäuderegisters zu erreichen. Mit dem Vorstoß der Bundesregierung soll die rechtliche Grundlage für die Einrichtung eines solchen umfassenden Registers in 2007 und 2008 geschaffen werden.

Gemäß dem federführenden Innenausschuss, dem Finanz- und dem Rechtsausschuss sowie dem Ausschuss für Wohnungswesen des Bundesrates sollen nun zur Qualitätssicherung des Zensusergebnisses Unstimmigkeiten bei den übermittelten Daten auch anhand von Einzelprüfungen durch die Meldebehörden geklärt werden dürfen. Wenn die Daten der Vermessungsbehörde und der Bundesagentur für Arbeit den Daten der Meldebehörde – auch nach nochmaliger Überprüfung anhand des in einer Meldestelle vorhandenen Datenbestandes – widersprächen, müsse der Einzelfall konkret aufgeklärt werden, heißt es zur Begründung.

Um das Verfahren zu vereinfachen und Kosten zu sparen, raten die Fachgremien auch dazu, dass die statistischen Ämter der Länder Korrekturen unmittelbar in das Anschriften- und Gebäuderegister einbringen anstatt das Überprüfungsergebnis an das Statistische Bundesamt zu übermitteln. Zudem sei die Regelung der Kostenerstattung zu überprüfen. Mit Ausnahme des Finanzausschusses machen sich die Gremien überdies dafür stark, dass beim Aufbau des Grundregisters auch eine weitere Übermittlung der Daten der Bundesarbeitsagentur kurz vor dem Ende der Informationserhebung vorgesehen wird.

Der Finanzausschuss pocht weiter auf eine ergänzende Regelung, wonach "die Offenbarung von Verhältnissen", die vom Steuergeheimnis umfasst sind, für die Vorbereitung und Durchführung des Zensus ausdrücklich zugelassen sein soll. Dies solle auch unter dem Aspekt gelten gelten, dass die Informationen über entsprechende Beziehungen vor der Übermittlung anonymisiert wurden.

Eine Klarstellung wünscht der Rechtsausschuss. Es müsse noch deutlicher werden, dass nur die ohne größere Umstände elektronisch auslesbaren Grundbuchdaten zu transferieren sind. Keineswegs dürfe gefordert werden, dass jedes Grundbuchblatt "per Hand" geöffnet werden müsse. Der Innenausschuss ist zudem entgegen der Auffassung der Bundesregierung der Ansicht, dass der Bundesrat dem Gesetz zustimmen muss. Generell müsse die Übermittlung von Massendaten zwischen den Informationen führenden und annehmenden Stellen möglichst rein auf dem technisch einfachstem Weg und insoweit elektronisch erfolgen.

Generell ist nicht nur die Maßnahme einer Volkszählung an sich, sondern auch die rechnergestützte Durchführung umstritten. Auch andere Kritiker des Ansatzes haben sich bereits für eine umfassenderen Zensus ausgesprochen, weil sie die Qualität der Registerdaten anzweifeln. In dem Maße, in dem die diese unvollständig oder fehlerhaft seien, werde die darauf aufbauende Zählung eine Datensammlung von zweifelhaftem Wert produzieren, betonen sie. Daneben gibt es auch Befürchtungen, dass die registergestützte Volkszählung zu einer Art "Rasterfahndung auf Vorrat" ausgebaut werden könnte. Diese Gefahr sei besonders groß, wenn ohne Anonymisierung Datenbestände zusammengeführt würden, die in dieser Form bisher gesetzlich nicht vereint werden durften.

Quelle : www.heise.de

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Re: Registergestützte Volkszählung soll ausgeweitet werden
« Antwort #1 am: 07 Mai, 2007, 03:31 »
Zitat
wenn ohne Anonymisierung Datenbestände zusammengeführt würden, die in dieser Form bisher gesetzlich nicht vereint werden durften...
...dann ist und bleibt das illegal.

Aber Eingriffe in den Datenschutz, vertrauliche und persönliche Daten usw., ohne jede Rechtsgrundlage, sind ja in letzter Zeit schon publik geworden, ohne dass den Verantwortlichen in irgendeiner der Hosenboden strammgezogen wurde.

Anscheinend ist das Rechtsstaatsprinzip irgendwie verlorengegangen...  >:(

Ein Staat, der sich an die eigenen Grundregeln nicht mehr hält, darf m.e. nicht mehr als demokratisch bezeichnet werden, sondern muss als Unrechts-Regime gelten, zumal es auch keinerlei Rechtsgrundlage für solche Veränderungen gibt, denn unsere Verfassung lässt derartige grundsätzlich nicht zu.
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« Antwort #2 am: 25 Mai, 2007, 09:51 »
Heute vor 20 Jahren schwärmte eine halbe Million Volkzähler aus, um die Menschen in Westdeutschland zu befragen. Mit dem Stichtag 25. Mai 1987 wurde die letzte umfassende Volkszählung durchgeführt, musste ein umfassender Fragebogen (PDF-Datei) ausgefüllt werden. Zuvor hatte unter dem Slogan "10 Minuten, die allen helfen" eine der aufwendigsten Werbekampagnen der Bundesregierung in Funk, Fernsehen und Zeitschriften für die Akzeptanz der Volkszählung geworben. Denn vier Jahre vorher war eine Volkszählung am Widerstand der Bevölkerung gescheitert.

Die letzte deutsche Volkszählung hatte eine turbulente Vorgeschichte. Ursprünglich wäre die Volkszählung des gesamten deutschen Volkes im Jahre 1981 fällig gewesen. Während die DDR die Zählung durchführte, konnten sich Bund und Länder in der BRD nicht über die Finanzierung der Zählung einigen. Die Volkszählung wurde auf den 27. April 1983 verschoben, unter anderem mit dem Argument, eine besonders detaillierte Volkszählung wissenschaftlich vorzubereiten. Das Ergebnis war ein umfassender Fragebogen, der mit kleinen Änderungen dann 1987 zum Einsatz kam.

Dieser Fragebogen wurde heftig kritisiert und politisch wie juristisch bekämpft. "Zählt nicht uns – zählt eure Tage" rief man auf Demonstrationen gegen die Volkszählung. 1984 stand vor der Tür, das symbolische Jahr des Orwell'schen Überwachungsstaates. Bereits beschlossene Sache war die Einführung eines maschinenlesbaren Personalausweises zur Beschleunigung des Datenabgleichs mit Fahndungslisten. Erst 1981 war BKA-Präsident Horst Herold in den Ruhestand versetzt worden, der nach der gescheiterten Rasterfahndung gegen die RAF-Terroristen ein sozialkybernetisches Überwachungsmodell aller Bürger vorschlug. Für besondere Empörung sorgte eine Bestimmung der Statistiker, dass die Volkszähler Kopfprämien für aufgestöberte Bürger ohne polizeiliche Anmeldung bekommen sollten. Geklagt wurde gegen die Weitergabe der Volkszählungsdaten an die Meldeämter wie gegen den umfangreichen Fragenkatalog. Auch die zehnjährige Aufbewahrungsfrist der Fragebögen war Gegenstand der Kritik.

Eine Klage von zwei Hamburger Rechtsanwältinnen führte schließlich am 15. Dezember 1983 zum berühmten Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichtes, das den Gedanken der informationellen Selbstbestimmung als Grundrecht einführte: Wenn Bürger nicht mehr wissen, wer was wann über sie weiß, werden sie versuchen, sich möglichst unauffällig zu verhalten. Das anbiedernde "ich habe nichts zu verbergen" widerspricht dem Grundrecht der eigenen Persönlichkeit: "Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus."

Nach dem gescheiterten Anlauf von 1983 untersuchten die Statistiker erstmals, ob statt des Personen-Zensus eine Hochrechnungsmethode zum Zuge kommen sollte, die in Skandinavien schon praktizierte registergestützte Zählung. Die Qualität der damaligen Melderegister wurde jedoch als völlig ungenügend beurteilt. Mit den Ermahnungen der Verfassungsrichter versehen, starteten die Statistiker darum vor der Volkszählung vom 25. Mai 1987 eine teure Werbekampagne in allen zeitgenössischen Massenmedien mit dem immer gleichen Claim:

   
"Wie Sie heißen, ist uns egal. Ihr Name hilft uns beim Zählen und wird später vernichtet. Ihr Egon Hölder. Leiter des Statistischen Bundesamtes. Volkszählung. 10 Minuten, die allen helfen."

Insgesamt kostete die Volkszählung 1987 über eine Milliarde DM. Über die Kosten und Nutzen dieser Volkszählung streiten sich die Statistiker bis heute. Eine Fraktion ist der Auffassung, dass die Zusicherung der Anonymität Erfolg hatte, die andere vermutet, das mit Falschangaben im großen Stil passiver Widerstand geleistet wurde. So ergab die Volkszählung, dass die IT-Branche nicht weniger als 160 Tätigkeitsfelder und Berufe aufweist, von Unix-Spezialisten bis zum Locher. "Irgendwo gibt es also noch Sortiermaschinen und Tabelliermaschinen", wunderte sich die Computerwoche, während Statistiker eher darauf tippten, dass ein Schimpfwort mit dem Umlaut Ö von der Scan-Software als Beruf gedeutet wurde.

Die computerisierte Auswertung der Volkszählung dauerte 18 Monate. Sie ergab, dass eine Million mehr Menschen arbeiteten und rund eine Million Wohnungen weniger als angenommen vorhanden waren. Die Zahl der in Deutschland lebenden Ausländer musste um 12 Prozent nach unten korrigiert werden. Im damaligen Berlin lebten 133.000 Menschen mehr, während München 90.000 Einwohner weniger hatte. Der Länderfinanzausgleich wie der kommunale Lastenausgleich mussten um 700 Millionen DM korrigiert werden.

Nach der Volkszählung von 1987 wurde für 1991 die nächste Volkszählung in Einklang mit der DDR geplant, doch dieses Vorhaben wurde durch den Beitritt der DDR gestoppt. Damit neue Daten für die Planung verfügbar werden, ist Deutschland 2010/11 bei einer EU-weiten registergestützten Volkszählung dabei. Dabei sollen rund 7,5 Millionen Bürger "klassisch" befragt und 16,5 Millionen Immobilienbesitzer per Post zur Datenabgabe aufgefordert werden, die restlichen Informationen aus den Melderegistern kommen. Allerdings wächst derzeit in der politischen Debatte der Appetit auf weitere Datenzugriffe und Datenabgleiche. Zuletzt hat sich der Bundesrat für einen stärkeren Datenabgleich der Behörden ausgesprochen.

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Re: Vor 20 Jahren: 10 Minuten, die allen helfen
« Antwort #3 am: 26 Mai, 2007, 04:24 »
Zitat
die andere (Fraktion) vermutet, das(s) mit Falschangaben im großen Stil passiver Widerstand geleistet wurde.
Diese Vermutung trifft zu, das kann ich notfalls beeiden  ;D

Das gilt übrigens auch für die fast ohne öffentliche Resonanz nach der zunächst ausgefallenen Volkszählung, quasi unbemerkt aber mit erheblichem Zwang, durchgeführten Microzensus-'Befragungen'.

Damals habe ich mir - als Betroffener - erstmals intensiv Gedanken darüber gemacht, was an zusätzlichen Informationen gewonnen werden könnte, indem Einzelangaben miteinander kombiniert werden, und wie man auf dieselbe Art Fehler entdecken und teils korrigieren könnte.

Seit dieser Zeit sollte lieber niemand mehr davon ausgehen, mich in irgendwelchen Scores realitätsnah erfassen zu können, weder die üblichen kommerziellen Datengräber, noch die - nicht weniger ekelhaft und penetrant indiskreten - staatlichen Stellen aller Art.

Um langfristig viele Arbeitsplätze zu sichern, sollte man sich nicht scheuen, systematisch Fehler einzustreuen. Man ist schliesslich kein Fachmann, da kann sowas passieren  :P
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Datenschützer gegen Ausweitung der Volkszählung
« Antwort #4 am: 16 Oktober, 2007, 16:20 »
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat das erneute Drängen der Länder zur Verwendung von Zensusdaten zur Korrektur der Melderegister entschieden als verfassungswidrig zurückgewiesen. "Die Bundesregierung hat die vom Bundesrat bereits im Mai diesen Jahres bei der Einbringung des Gesetzentwurfs geforderte Möglichkeit der Einzelfallüberprüfung von Meldedaten nach der Zusammenführung mit Daten aus anderen Verwaltungsregistern zu Recht abgelehnt", erklärte Schaar am heutigen Dienstag.

Eine derartiger Check einzelner Anschriften würde gegen das vom Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil von 1983 aufgestellte strikte Gebot der Trennung von Statistik und Verwaltung verstoßen. Karlsruhe habe diese Prinzip für unabdingbar gehalten, um den Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung bei statistischen Erhebungen zu gewährleisten. Nur wenn der Einzelne darauf vertrauen könne, dass die über ihn zu statistischen Zwecken erhobenen Informationen nicht auch für Verwaltungszwecke genutzt werden, bleibe die Verarbeitung seiner Daten für ihn überschaubar.

Das Trennungsgebot hat laut Schaar auch für die vom Parlament im Grundzug abgesegnete registergestützte Volkszählung und für den im Zensusvorbereitungsgesetz geregelten Aufbau eines Anschriften- und Gebäuderegisters Gültigkeit. Zwar würden hier Informationen nicht direkt beim Betroffenen gesammelt. "Aber es werden personenbezogene Daten, die zunächst für ganz andere Verwaltungszwecke erhoben worden waren, zu Zwecken der Volkszählung zusammengeführt", erläutert der Datenschützer. "Auch hierbei muss das Recht des Bürgers auf Überschaubarkeit der Datenverwendung geschützt werden." Es dürfe nicht zu einem Hin- und Rückfluss von Einzeldaten aus den Behörden in die Statistik und zurück kommen. Datenübermittlungen aus dem statistischen Bereich dürften also nicht zu einzelnen Verwaltungsmaßnahmen führen.

Der Bund will die von Brüssel vorgesehene gemeinschaftsweite Volks- und Wohnungszählung im Jahr 2011 hauptsächlich durch eine Auswertung von Melderegistern, Daten der Bundesanstalt für Arbeit sowie Dateien zum Personalbestand der öffentlichen Hand bewerkstelligen. Vorgesehen ist zur Ergänzung eine direkte Informationserhebung bei Gebäude- und Wohnungseigentümern sowie eine Stichprobenerhebung zur Sicherung der Datenqualität und zur Erfassung weiterer zensustypischer Erhebungsmerkmale wie der Erwerbstätigkeit oder des Bildungsgrades bei etwa sieben Millionen Bürgern. Abgerundet werden soll die rechnergestützte Volkszählung durch eine Befragung der rund 17,5 Millionen Verwalter oder Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften.

Werden bei der Datenzusammenführung im statistischen Bereich Unstimmigkeiten festgestellt, sollen die Meldebehörden nach Mitteilung von Adressbereichen mit Angaben über Unklarheiten durch die Statistischen Landesämter die in den Melderegistern vorhandenen Daten nochmals zum Abgleich übermitteln. Diese Regelung ist Schaar zufolge mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar. Dabei werde nur der vorhandene Registerbestand genutzt. Geht es nach dem Bundesrat, sollen zur Qualitätssicherung Unstimmigkeiten bei den übermittelten Daten auch anhand von Einzelprüfungen durch die Meldebehörden geklärt werden dürfen. Dies geht dem Bundesdatenschutzbeauftragten deutlich zu weit.

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Vorbereitung der Volkszählung fürs Erste gestoppt
« Antwort #5 am: 10 November, 2007, 16:24 »
In einer gestrigen Plenarsitzung hat der Bundesrat einstimmig Einspruch gegen gegen das umstrittene Vorbereitungsgesetz für den 2011 geplanten registergestützten Zensus eingelegt. Den Ländern geht es vor allem ums Geld, aber auch um die geplante Ausweitung der Datenerhebung. Mitte Oktober hatten sie erstmalig seit der Gründung der großen Koalition den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag angerufen. Dabei fanden die beiden Seiten aber keinen Kompromiss. Gemeinsame Änderungen am Gesetzesentwurf waren nicht möglich. Daher blockierten die Länderchefs das Vorhaben komplett. Es kann nun nur noch gegen den Willen des Bundesrates in Kraft treten. Dazu müsste das Parlament den Einspruch mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder zurückweisen.

Der Hauptstreitpunkt sind die Kosten. Hier drängt der Bundesrat auf eine höhere Beteiligung des Bundes. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Länder knapp 80 Prozent der auf 560 Millionen Euro geschätzten Ausgaben tragen. Außerdem forderte der Bundesrat unter anderem ein einheitlich festgeschriebenes Verwaltungsverfahren in Bund und Ländern. Bei Umsetzung dieses Anrufungsbegehrens wäre das Gesetz zustimmungsbedürftig geworden.

Die EU plant für 2011 eine gemeinschaftsweite Volks- und Wohnungszählung. In Deutschland wollen Bundesregierung und Bundestag wollen die Zählung im Wesentlichen durch eine Auswertung von Melderegistern, Daten der Bundesanstalt für Arbeit sowie Dateien zum Personalbestand der öffentlichen Hand bewerkstelligen. Zur Ergänzung sollen Informationen bei Gebäude- und Wohnungseigentümer erhoben werden. Stichproben sollen die Datenqualität sichern und bei etwa sieben Millionen Bürgern weitere Daten abfragen, darunter Erwerbstätigkeit und Bildungsgrad. Abgerundet werden soll die rechnergestützte Volkszählung durch eine Befragung der rund 17,5 Millionen Verwalter oder Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften.

Der Bundesrat will, dass die Meldebehörden bei Unstimmigkeiten bei den übermittelten Daten auch Einzelprüfungen vornehmen können. Diesen Wunsch haben Bundesregierung und Bundestag bislang aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken verworfen. Der Zensus solle nicht für Korrekturen der Melderegister missbraucht werden. Vor einer derartigen Ausdehnung der Volkszählung haben auch Datenschützer gewarnt. Prinzipielle Bedenken gegen den neuen Zensus hat der Bundesrat nicht.

Der Innenausschuss des Bundesrats hatte zudem empfohlen, den Regierungsentwurf zur Umsetzung des transatlantischen Abkommens zur Fluggastdaten-Weitergabe der EU an die USA zu kritisieren (PDF-Dokument).

Der Vorschlag fand bei den Länderchefs jedoch keine Gegenliebe. Innenpolitiker mahnen, dass europäische Datenschutzstandards auch bei der Terrorismusbekämpfung gewahrt bleiben müssten. Das Abkommen bleibe "deutlich dahinter zurück". Im Vergleich zur letzten Vereinbarung seien die Datenschutzgarantien sogar "weiter gelockert worden". Da aus EU-Sicht offenbar kein besseres Ergebnis zu erzielen gewsen sei, müsse die Bundesregierung darauf hinwirken, dass bei der Durchführung des Abkommens zumindest die Datenschutzstandards eingehalten werden.

Der Bundesrat hat auch keine Einwendungeng gegen den Gesetzesentwurf (PDF-Dokument) zur Ratifizierung der Cybercrime-Konvention des Europarats erhoben. Das Abkommen soll zur Bekämpfung der Computerkriminalität dienen.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung warnte dagegen jüngst davor, dass das Abkommen Deutschland dazu verpflichte, jeglichen Anforderungen von Telefon- und Internetdaten durch ausländische Ermittlungsbehörden unverzüglich und "im größtmöglichen Umfang" nachzukommen. Daher sei der Volkervertrag unvereinbar mit dem deutschen Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention – ebenso wie die gerade vom Bundestag beschlossene Vorratsdatenspeicherung.

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Weg frei für die Vorbreitung der Volkszählung
« Antwort #6 am: 29 November, 2007, 09:35 »
Der Bundestag hat mit der so genannten Kanzlermehrheit den Einspruch des Bundesrates gegen das umstrittene Vorbereitungsgesetz für den 2011 geplanten registergestützten Zensus aus dem Weg geräumt. Für die Zurückweisung der Blockade votierten am gestrigen Mittwoch 422 Abgeordnete der 613 Parlamentarier. 50 stimmten mit Nein, 106 enthielten sich. Da der Einspruch im Bundesrat einstimmig war, konnte das Parlament ihn nur mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder aufheben. Damit hat das Vorhaben die letzte parlamentarische Hürde genommen.

Hauptstreitpunkt bei der ersten handfesten Auseinandersetzung zwischen Bundestag und Länderkammer in dieser Legislaturperiode waren die Kosten. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Länder letztlich knapp 80 Prozent der auf 560 Millionen Euro geschätzten Ausgaben für die Volkszählung tragen. Der Bundesrat pochte hier auf eine höhere Beteiligung des Bundes. Zudem schwebt ihm eine Ausweitung der Datenerhebung vor.

Die EU plant für 2011 eine gemeinschaftsweite Volks- und Wohnungszählung. In Deutschland will der Gesetzgeber den Zensus im Wesentlichen durch eine Auswertung von Melderegistern, Daten der Bundesanstalt für Arbeit sowie Dateien zum Personalbestand der öffentlichen Hand bewerkstelligen. Ergänzend ist geplant, auch Informationen bei Gebäude- und Wohnungseigentümern zu erheben. Stichproben sollen die Datenqualität sichern und bei etwa sieben Millionen Bürgern weitere Daten abfragen, darunter Erwerbstätigkeit und Bildungsgrad. Abgerundet werden soll die rechnergestützte Volkszählung durch eine Befragung der rund 17,5 Millionen Verwalter oder Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften. Der Bundesrat setzte sich unter anderem dafür ein, dass die Meldebehörden bei Unstimmigkeiten bei den übermittelten Daten auch Einzelprüfungen vornehmen können. Bundesregierung und Bundestag haben verfassungsrechtliche Bedenken gegen dieses Begehr.

Allein die Vorbereitung der Volkszählung wird auf 176 Millionen Euro Kosten geschätzt. Ein Gesetz zur genauen Durchführung und Details zum Inhalt des Zensus soll im kommenden Jahr verabschiedet werden. Über die entsprechenden Vorgaben von der EU zeichnet sich gerade ein Kampf zwischen EU-Kommission und EU-Parlament ab. So hat sich der Beschäftigungs- und Sozialausschuss des EU-Parlaments vergangene Woche für umfassende Änderungen am Vorschlag der Kommission für eine Verordnung zur Durchführung der Volks- und Wohnungszählung ausgesprochen. Die "freiwillige" Abfrage von Informationen etwa über das Familien- und Sexualleben, Computerkenntnisse oder die Lese- und Schreibkompetenz sollen demnach gestrichen werden. Zudem legen die Abgeordneten Wert darauf, dass die Anforderungen des europäischen und nationalen Datenschutzrechts vollständig zu erfüllen sind.

Deutschland hat sich nach dem Debakel um die letzte Volkszählung in der Bundesrepublik 1987 zunächst darauf festgelegt, möglichst wenig private Daten abzufragen. Auf der Wunschliste stehen demografische Daten, Angaben zu Haushalt, Wohnung, Bildungsstand und Beruf. Die vom EU-Rat empfohlene Erfassung der Einkommenshöhe fällt nicht darunter, heißt es beim Statistischen Bundesamt. Die Vorentscheidung hierzulande könnte sich aber durch die geplante EU-Verordnung als revisionsbedürftig herausstellen. Im Zweifelsfall könnten dann auch sensible Fragen verpflichtend werden.

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Vertreter der großen Koalition und der Grünen fassten bei der 1. Lesung des Regierungsentwurfs für ein Gesetz zur Durchführung der für 2011 geplanten Volkszählung die Aufnahme zusätzlicher Merkmale ins Auge. Es gebe "einige diskussionswürdige Vorschläge zur weiteren Verbesserung des Zensus", erklärte die CDU-Abgeordnete Kristina Köhler in den am gestrigen Donnerstagabend zu Protokoll gegebenen Reden. Dazu gehöre etwa die Forderung, den "Migrationshintergrund" in die Stichprobenbefragung bei dem 2007 vom Parlament beschlossenen registergestützten Zensus aufzunehmen. Zu prüfen sei zudem der Vorschlag des Bundesrats, das Merkmal "Religionszugehörigkeit" zu berücksichtigen. Die Union wolle sich aber generell "strikt an einem optimalen Datenschutz und Datensicherheit orientieren".

Auch Maik Reichel stellte im Namen der SPD-Fraktion den Ansatz der Bundesregierung in Frage, sich bei der Merkmalsauswahl allein und eng an den EU-Vorgaben zu orientieren. Auf die Hinweise etwa vonseiten der Kirchen, dass nähere statistische Angaben zur Religionszugehörigkeit der Bürger für ihre Tätigkeiten nötig seien, müsse das Parlament in den kommenden Beratungen noch genauer eingehen. Silke Stokar von den Grünen betonte ebenfalls, dass eine Eins-zu-Eins-Umsetzung des EU-Beschlusses schon angesichts der enormen Kosten in Höhe der prognostizieten 528 Millionen Euro nicht dazu führen dürfe, national erforderliche Informationen nicht zu erheben. Sie verwies dabei vor allem auf den Migrationsbereich, da eine gezielte Integrationspolitik wissenschaftlich analysiertes Zahlenmaterial brauche. Wenn Anonymisierung und Datenschutz sichergestellt würden, spreche nichts dagegen, Angaben über Einbürgerungen, Herkunftsländer oder Bildungsabschlüsse von Eingewanderten auszuwerten.

Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz, warnte indes davor, die anstehenden Debatten "zu einem Wunschkonzert zu machen". Die Abgeordneten dürften nicht den Fehler machen, "dass wir am Ende mit einem Bauchladen an neuen Merkmalen und Registern herauskommen". Die angestrebte Balance zwischen Datenerhebung und Datenschutz, die mit den methodischen Verfahren aus einer Abfrage der meisten Daten bei den Meldestellen und einer intensiveren Befragung nur einer überschaubaren Stichprobe der Bevölkerung angestrebt werde, dürfe nicht verloren gehen.

"Erhebliche Bedenken" meldete die Liberale zudem gemeinsam mit dem Bundesrat gegen die Vorgabe an, dass alle Daten beim Statistischen Bundesamt ausgewertet werden sollen. Hierzu müsse ein höchst komplexes IT-System aufgebaut werden. Dies widerspreche dem vereinbarten Fachkonzept, nach dem die zu bewältigenden Datenbestände auf vier verschiedene Statistikämter bei Bund und Ländern aufgeteilt werden sollten. Petra Pau von der Linksfraktion verwies auf "unausgeräumte Zweifel", dass der zu erwartende Nutzen der Volkszählung für die Bürger tatsächlich weitaus größer sei als das befürchtete Risiko für ihre verbrieften Grundrechte.

Quelle : www.heise.de

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Bundestag beschließt Ausweitung der Volkszählung
« Antwort #8 am: 24 April, 2009, 17:06 »
Der Bundestag hat am heutigen Freitag den umstrittenen Entwurf der Bundesregierung zur Durchführung der für 2011 geplanten Volkszählung mit den Stimmen der großen Koalition verabschiedet. Die Opposition votierte geschlossen gegen das Vorhaben. Bei dem Beschluss folgte die Parlamentsmehrheit den Änderungsvorschlägen (PDF-Datei) des federführenden Innenausschusses, der eine Ausweitung des registergestützten Zensus vorsieht.

Demnach sollen auch die Religionszugehörigkeit und ein eventueller Migrationshintergrund abgefragt werden. Zur Begründung heißt es, dass es damit Bund, Ländern und Gemeinden ermöglicht werde, in Verbindung mit demografischen und sozialen Tatbeständen "wichtige zusätzliche Informationen über die Zusammensetzung der Gesamtbevölkerung zu erhalten". Zudem sei man vielfachen Wünschen der Religionsgemeinschaften und der Fraktionen gefolgt.

Daten sollen bei dem gewählten Verfahren im Wesentlichen durch die Auswertung der Melderegister und anderer Verwaltungsdatenbanken erhoben werden. Ebenfalls abweichend von der Regierungsvorlage hat der Bundestag nun den Stichprobenumfang bei den zusätzlich durchgeführten umfangreichen Haushaltsbefragungen durch den Einbezug von Städten mit durchschnittlich etwa 200.000 Einwohnern von acht auf zehn Prozent der Bevölkerung erhöht. Den Zank mit den Ländern um die Aufteilung der Kosten für den Zensus sucht der Bundestag mit einem Kompromiss zu beseitigen. Dieser sieht eine Erhöhung der Leistungen des Bundes von etwa 84 Millionen auf 250 Millionen Euro vor.

Die Unionsfraktion zeigte sich im Vorfeld der Abstimmung erfreut über das "gelungene Ende eines langwierigen Gesetzgebungsverfahrens". Bis zur letzten Minute habe man nach einem tragfähigen Kompromiss gesucht, der Bund, Länder und Kommunen gemeinsam befriedigen könne. Die SPD-Fraktion machte deutlich, dass man bei der Arbeit an dem Gesetz auch unter Zeitdruck gestanden habe, da in den Ländern noch die nötigen Umsetzungsgesetze auf den Weg gebracht werden müssten. Hier setzte einer der Kritikpunkte der Linksfraktion an. Nach Aussagen aus den Ländern sei der Zeitplan der Umsetzung "nicht einhaltbar", betonte sie. Zudem komme es als Folge des Gesetzes zu einer weiteren Datenanhäufung.

Für die Grünen wäre eine strikte Umsetzung der EU-Vorgaben akzeptabel gewesen. So aber steuere man "sehenden Auges" auf eine Verfassungsklage zu, da in mehreren Punkten die Vorgaben aus dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts nicht eingehalten würden. So entspreche er Entwurf etwa nicht der Forderung der Karlsruher Richter, dass Daten aus sogenannten Sonderbereichen wie von Heimbewohnern, Haftinsassen oder Patienten psychiatrischer Einrichtungen nur in anonymisierter Form erfasst werden dürften. Die FDP-Fraktion begründete ihre Ablehnung vor allem mit der ihrer Ansicht nach nicht ausreichenden "Abweichungsfestigkeit" bei der Befragung. Wenn nicht sichergestellt sei, dass in allen Bundesländern die Erfassung einheitlich erfolge, führe das zu vielfach "nicht gerichtsfesten Zahlen".

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Datenschützer hat weiterhin Bedenken bei der Volkszählung
« Antwort #9 am: 25 April, 2009, 17:08 »
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar begrüßt zwar einige der am Freitag verabschiedeten Regelungen für die Volkszählung 2011, sieht aber Bedarf für weitere Änderungen. In einer Pressemitteilung sagt Schaar, er habe sich mit seiner Forderung durchsetzen können, die Daten nicht bis auf einzelne Adressen aufzuschlüsseln. Problematisch bleibe die Datenerhebung jedoch beispielsweise in Krankenhäussern und Haftanstalten. Wie das Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil empfohlen hatte, sollten die Daten in diesen Bereichen nur anonym erhoben werden, um die Gefahr einer sozialen Abstempelung zu vermeiden. Zumindest sollten "die Identifizierungsdaten nach der Datenerhebung so früh als möglich gelöscht" werden, fordert Schaar.

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Volkszählung - Hackeraufruf gegen das Zensusgesetz 2011
« Antwort #10 am: 22 Mai, 2010, 21:36 »
Es ist kaum bekannt, doch im nächsten Jahr soll eine Volkszählung stattfinden. Auf dem Sigint-Kongress in Köln bemängeln die Hacker, dass es bisher kaum eine Debatte darum gibt. Weder von der Politik noch von Aktivisten. Aber es ist nicht mehr viel Zeit, um noch etwas zu ändern.

Im Rahmen einer EU-weiten Erhebung soll auch in Deutschland im Jahr 2011 eine Volkszählung stattfinden. Viel Aktivität rund um diese Volkszählung gibt es im Unterschied zu der im Jahr 1987 aber nicht, als noch große Teile der Bevölkerung aktiv gegen die Volkszählung waren. Den Hackern Tim Weber und Oliver Knapp gefällt dieser Umstand nicht. Sie fordern dazu auf, aktiv zu werden und sich mit dem Zensusgesetz zu beschäftigen, das Teile der kommenden Volkszählung regelt. Ihnen missfällt unter anderem die Abfrage der Religionszugehörigkeit der Bürger, die über die EU-Bedingungen hinausgeht. Sie befürchten zudem, dass ohne gesellschaftliche Debatte eine große Datenbank entsteht, die persönliche Informationen der Bürger aus Melderegistern mit Daten der Bundesagentur für Arbeit, den Finanzbehörden oder anderen Datensätzen verknüpft wird.

Die Hacker vermuten, dass aus Angst einer Blamage die Volkszählung seitens der Politik kaum öffentlich diskutiert wird. Auch von den Grünen, die seinerzeit sehr aktiv gegen die Volkszählung im Jahr 1987 waren, gibt es laut den Hackern derzeit kaum Interesse, gegen den neuen Zensus vorzugehen. Und so müssten wohl erst die üblichen Verdächtigen aus dem CCC-Umfeld aktiv werden, um darauf aufmerksam zu machen.

Das Zensusgesetz (ZensG 2011 als PDF-Dokument im Wortlaut, Wikipedia-Eintrag) soll genug Schwachstellen bieten, um eine Volkszählung zu verhindern, da sind sich Knapp und Weber sicher. In einem weiteren Workshop auf der Sigint, dessen Termin allerdings noch nicht feststeht (siehe Sigint-Fahrplan), wollen die Hacker über das weitere Vorgehen beraten, um auf das ZensG aufmerksam zu machen.

Die Zeit drängt allerdings. Nur noch bis zum 16. Juli 2010 ist es möglich, auf dem Klageweg gegen das Zensusgesetz 2011 vorzugehen. Danach verjährt die Möglichkeit, denn das Gesetz wurde im Stillen bereits am 16. Juli 2009 verabschiedet.

Quelle : www.golem.de

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Volkszählung 2011: AK Vorrat bereitet Verfassungsbeschwerde vor
« Antwort #11 am: 08 Juni, 2010, 16:49 »
Noch ist etwas mehr als ein Monat Zeit, um eine Volkszählung inklusive der Erfassung der Religionszugehörigkeit zu verhindern. Bis Mitte Juli 2010 will der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Verfassungsbeschwerde einreichen und startet parallel eine Kampagne.

Noch vor dem 15. Juli 2010 will der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht wegen der kommenden registergestützten Volkszählung einreichen. Denn an diesem Tag läuft die Frist aus, bis zu der noch gegen das Gesetz vorgegangen werden kann. Das Zensusgesetz 2011 (ZensG) trat am 16. Juli 2009 in Kraft. Es war im April 2009 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen worden. FDP, Linke und Grüne hatten dagegen gestimmt. In der Öffentlichkeit ist diese Volkszählung bisher kaum ein Thema gewesen.

Öffentlichkeitsarbeit gegen das Zensusgesetz

Die Juristen des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung bereiten derzeit die Beschwerde vor, ein anderer Teil der Gruppe kümmert sich um die Öffentlichkeitsarbeit. Der AK Vorrat ist der Meinung, dass die geplante Volkszählung zu weit geht und sogar Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts verletzt.

Probleme sieht der Arbeitskreis unter anderem darin, dass große Teile der in Deutschland "ansässigen" Menschen "Erkundigungen im familiären und nachbarschaftlichen Umfeld dulden" müssen, sowohl schriftlich als auch persönlich. Ein Widerspruchsrecht gibt es laut dem Arbeitskreis nicht. Jeder Gezählte bekommt eine eindeutige Personenkennziffer, der AK Vorrat beklagt mangelnde Anonymität.

Abfrage der Religionszugehörigkeit

Auch Angaben zu Religionsbekenntnissen werden abgefragt, bei muslimischen Glaubensrichtungen sollen sie besonders differenziert sein. Im Zensusgesetz 2011 wird in Paragraf 7 "Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis" im Absatz 4 Satz 19 verlangt: "Bekenntnis zu einer Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung (sunnitischer Islam, schiitischer Islam, alevitischer Islam, Buddhismus, Hinduismus und sonstige Religionen, Glaubensrichtungen oder Weltanschauungen)". Laut einem Bericht des Tagesspiegels ist der Bundestag hier den Wünschen von Religionsgemeinschaften nachgekommen.

Der AK Vorrat bemängelt außerdem, dass die zentrale Verfügbarkeit der Personenprofile Begehrlichkeiten wecken kann. Der Arbeitskreis verweist auf vergangene Datenschutzskandale, die zeigen, dass ein Missbrauchspotenzial einmal angelegter Datensammlungen enorm ist.

Bund: Neue Bevölkerungszahlen sind notwendig

Der Bund hingegen erhofft sich von dem Zensus genauere Zahlen als die derzeitigen Schätzungen liefern. Das statistische Bundesamt nimmt an, dass die Einwohnerzahl unter den offiziellen Zahlen liegt und auch weniger Ausländer in Deutschland leben.

Bereits auf der Sigint-Konferenz in Köln hatte sich Ende Mai 2010 Widerstand gegen das Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 geregt.

Um den Forderungen des AK Vorrat Nachdruck zu verleihen, wurde nun eine Webseite eröffnet, die die Kampagne begleitet. Weitere Informationen zum Thema finden sich unter zensus11.de. Lesenswert ist auch der stenografische Bericht zur 211. Sitzung des Bundestages (PDF) vom 19. März 2009, in dem die Argumente der Zensus-Befürworter zur Sprache kommen.

Die offizielle Webseite zur Volkszählung 2011 ist unter zensus2011.de zu finden.

Quelle : www.golem.de

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Initiative gegen Volkszählung 2011 gestartet
« Antwort #12 am: 10 Juni, 2010, 11:39 »
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat heute mit Eröffnung der Website zensus11.de eine Initiative gegen die geplante Volkszählung nächstes Jahr gestartet.

Der AK Vorrat bemängelt die fehlende Sorgfalt des Gesetzgebers in Bezug auf die Bürgerrechte und den mangelnden Respekt vor den klaren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Volkszählungsurteil. Gefordert wird eine sofortige Aufhebung des Zensusgesetzes.

Im Rahmen der Volkszählung 2011 werden die Daten aller Bürgerinnen und Bürger erstmalig in einer einzigen zentralen Datenbank zusammengeführt und ausgewertet. Quellen für diese enorme Datenbank sind unter anderem Datensammlungen der Meldeämter und der Bundesagentur für Arbeit. Diese Datenbank wird neben Namen und Anschrift Details zu nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Telefonnummern und Mitgliedschaften in Religionsgemeinschaften umfassen. Florian Altherr vom AK Vorrat bemängelt, dass die Vorbereitungen nahezu unbemerkt ablaufen. Für viele Befragte dürfte die Erhebung nächstes Jahr überraschend ausfallen. Es wird dann umso schwerer, sich kurzfristig dagegen zu wehren.

"Wir halten sie (die Volkszählung) für verfassungswidrig. Mit dem jetzigen Verfahren entstünde ein zentral verfügbares Personenprofil aller in Deutschland ansässigen Personen. Eine eindeutige übergreifende Personenkennziffer soll eingeführt werden, dabei hatte das Bundesverfassungsgericht dies 1983 ausdrücklich verboten. Sensible persönliche Daten werden aus zahlreichen Quellen ohne Einwilligung zusammengeführt. Die Daten von Meldeämtern und Behörden werden somit zweckentfremdet - das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wird verletzt. Die Volkszählung stellt also einen weiteren enormen Eingriff in unsere Freiheit dar und kostet darüber hinaus hunderte Millionen Euro.", erklärt Florian Altherr vom AK Vorrat.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung schlägt die Befragung von 10% aller Bundesbürger als Alternative vor. Auch damit könnte man repräsentative Ergebnisse erhalten, ohne einen Datenwust zu erzeugen und die Kosten unnötig in die Höhe zu treiben. Das Statistische Landesamt in Rheinland-Pfalz schätzt die Kosten aufseiten des Staates auf 750 Millionen Euro, die Aufwendungen für Firmen und Privatpersonen sind darin aber noch nicht enthalten.

"Während die Volkszählung 1987 noch blockweise anonymisiert wurde, sind diesmal derartige Schutzmaßnahmen nicht vorgesehen", erinnert sich Werner Hülsmann, Mitglied im Beirat des Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF e.V.). "Diesmal versucht man stattdessen, den Protest der Bevölkerung klein zu halten: Daten aus verschiedenen staatlichen Registern werden zusammengeführt und bieten im Anschluss eine klare Identifikation aller hier lebenden Menschen. Die Befragung findet repräsentativ statt und betrifft nicht mehr die gesamte Bevölkerung, sondern etwa ein Drittel", sagt Hülsmann weiter.

Böse Zungen würden behaupten, es findet eine planmäßige Durchleuchtung der gesamten Bevölkerung statt. An den Ergebnissen dieses enormen Datenaufkommens dürften unzählige Stellen interessiert sein. Unter www.zensus11.de sind weitere Informationen zur Volkszählung 2011 verfügbar.

Quelle : www.gulli.com

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Bürgerrechtler wollen gegen Volkszählung 2011 klagen
« Antwort #13 am: 22 Juni, 2010, 10:05 »
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung will gegen die für kommendes Jahr geplante Volkszählung in Deutschland vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Dort wollen sie eine gemeinsam mit der Rechtsanwältin Eva Dworschak erarbeitete Verfassungsbeschwerde einreichen. Ab dem heutigen Dienstag um 12 Uhr sollen die Bürger auf einer vorvorige Woche gestarteten  Aktions-Website  Gelegenheit haben, die Klage zu unterstützen.

Beim Zensus 2011 sollen rund 17,8 Millionen Immobilien-Besitzer per Post einen Fragebogen zu ihren Häusern oder Eigentumswohnungen erhalten. Außerdem soll eine Stichprobe von maximal zehn Prozent der Bevölkerung befragt werden. Dadurch sollen unter anderem in den kommunalen Melderegistern enthaltene Fehler in den Zensusergebnissen statistisch bereinigt werden können, erläutert das Statistische Bundesamt. In erster Linie würden für den Zensus Daten aus Registern der Verwaltung genutzt.

Die Bürgerrechtler meinen, durch die Volkszählung werde der "Trend zu einer Verdatung der Bevölkerung" weiter geführt, da die Daten aller in Deutschland lebenden Menschen zusammengeführt und ausgewertet würden. Zudem werde nach der Religionszugehörigkeit gefragt, obwohl die EU-Vorlage für die Volkszählung dieses nicht vorschreibe. Die Zuordnung der unterschiedlichen Daten aus der Volkszählung 2011 werde über eine eindeutige Personenkennziffer möglich sein. Das aber habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil von 1983 jedoch verboten.

Die Bürgerrechtler fordern, die gesetzliche verordnete Auskunftspflicht abzuschaffen und dass die zu erhebenden Daten nicht an einer zentralen Speicherstelle zusammengefasst werden. Auch halten sie die Bußgeld-Androhung von bis zu 5000 Euro bei Auskunftsverweigerung für "völlig unangemessen".

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hatte 2008 gegen die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, die von rund 34.000 Menschen unterstützt wurde. Im März 2010 fällte das Gericht sein Urteil, in dem es die Vorratsdatenspeicherung nicht für schlechthin unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärte. Allerdings sahen die Karlsruher Richter enge Auflagen für die praktische Ausgestaltung als unbedingt erforderlich an.

Quelle : www.heise.de

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"Gegen eine umfangreiche Erfassung und Zusammenführung ihrer persönlichen Daten unter fragwürdigen Bedingungen" wenden sich mehr als 10.000 Menschen: Sie unterstützten online die Verfassungsbeschwerde gegen den Zensus 2011, teilten die Organisatoren der Verfassungsbeschwerde, der Bürgerrechtsverein FoeBuD und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, mit. Bis zum 12. Juli kann die Initiative noch auf einer Webseite  des FoeBuD unterstützt werden. Am 16. Juli soll die Verfassungsbeschwerde zusammen mit den Unterstützungsunterschriften beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgegeben werden.

"Eine besondere Gefahr sehe ich darin, dass die Zuordnung der Daten aus der Volkszählung 2011 durch eine eindeutige Personenkennziffer bis zu vier Jahre oder gar länger möglich sein wird", erklärte Eva Dworschak, die als Rechtsanwältin die Beschwerdeschrift vorbereitet. Eine solche Ordnungsnummer habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil von 1983 jedoch ausdrücklich verboten.

Am 15. Dezember 1983 hatte das Bundesverfassungsgericht in einer Grundsatzentscheidung, die unter dem Namen Volkszählungsurteil bekannt wurde, ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung postuliert. Die Erkenntnis, dass es keine belanglosen Daten gibt, wenn Daten gesammelt werden, etablierte den Datenschutz als Persönlichkeitsschutz. Die für das Jahr 1983 eigentlich geplante Volkszählung lief im Kern auf die Erfassung der gesamten Bevölkerung mit den Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung hinaus. Praktisch stand hinter der Volkszählung die Einführung eines Personenkennzeichens, die 1978 gescheitert war und bis zu einem gescheiterten Versuch des Reichsicherheitshauptamtes von 1944 zurückverfolgt werden konnte.

Beim Zensus 2011 sollen rund 17,8 Millionen Immobilien-Besitzer per Post einen Fragebogen zu ihren Häusern oder Eigentumswohnungen erhalten. Außerdem soll eine Stichprobe von maximal zehn Prozent der Bevölkerung befragt werden. Dadurch sollen unter anderem in den kommunalen Melderegistern enthaltene Fehler in den Zensusergebnissen statistisch bereinigt werden können, erläutert das Statistische Bundesamt. In erster Linie aber werden für den Zensus Daten aus bestehenden Registern der Verwaltung genutzt. Die Befragung von Immobilien-Besitzern und einer Stichprobe aus der Bevölkerung sei vor allem notwendig, "um in Registern wie zum Beispiel den kommunalen Melderegistern enthaltene Fehler in den Zensusergebnissen statistisch bereinigen zu können", betont das Statistische Bundesamt.

Auch wenn die Aktualisierung der demografischen Basisdaten längst überfällig ist, kritisieren die Bürgerrechtler und Datenschützer die Methoden der Statistiker scharf. Für sie bedeutet der Zensus 2011, dass "die Daten aller in Deutschland lebenden Menschen im nächsten Jahr in einer gewaltigen Datenbank zusammengeführt und ausgewertet" werden. Durch die Volkszählung werde der "Trend zu einer Verdatung der Bevölkerung" weiter geführt, da die Daten aller in Deutschland lebenden Menschen zusammengeführt und ausgewertet würden. Zudem werde nach der Religionszugehörigkeit gefragt, obwohl die EU-Vorlage für die Volkszählung dieses nicht vorschreibe.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hatte bereits 2008 eine Massen-Beschwerde vor das Bundesverfassungsgericht gebracht: Die Klage gegen die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung wurde von rund 34.000 Menschen unterstützt. Im März 2010 fällte das Gericht sein Urteil, in dem es die Vorratsdatenspeicherung in der von der Bundesregierung festgelegten Form für verfassungswidrig, die Maßnahme aber nicht für schlechthin unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärte. Allerdings sahen die Karlsruher Richter enge Auflagen für die praktische Ausgestaltung als unbedingt erforderlich an.

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