Autor Thema: Urheberrecht,Websperren,Three Strikes ...  (Gelesen 44082 mal)

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Gericht fasst Auskunftsanspruch bei illegalem Filesharing sehr weit
« Antwort #480 am: 20 Juli, 2011, 17:02 »
Das Landgericht München I hat die Schranke für Rechteinhaber, die die Identität möglicher Urheberrechtsverletzer bei der Nutzung von Tauschbörsen ausfindig machen wollen, sehr niedrig angesetzt. Der entsprechende Auskunftsanspruch gegen Internetprovider greift nach Ansicht der Richter bereits, wenn ein User ein Werk in uneingeschränkter digitaler Qualität zum Download ins Netz stellt. Damit sei die Voraussetzung des Gesetzgebers in Paragraph 101 Urheberrechtsgesetz erfüllt, dass ein Verstoß im "gewerblichen Ausmaß" stattgefunden habe.

Bei Uploads einzelner Werke sieht das Gericht diese Bedingung generell erfüllt, selbst wenn sich das Angebot nur auf einen kurzen Moment beim Filesharing erstrecke. Dabei sei in jedem Fall von einer "unkontrollierbaren Weiterverbreitung" auszugehen. Dies geht aus einer Meldung des Instituts für Urheber- und Medienrecht hervor über den Gerichtsbeschluss vom 12. Juli (Az. 7 O 1310/11), der bislang noch nicht veröffentlicht worden ist.

Der Gesetzgeber hat den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch 2008 eingeführt, um die Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern zu vereinfachen. Damit können Rechteinhaber nach Ermittlung der IP-Adresse des Verletzers mit richterlicher Genehmigung beim Zugangsanbieter die zugehörigen Bestandsdaten wie Name und Anschrift abfragen. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln urteilte zu den gesetzten Grenzen für den Anspruch Ende 2010, dass die Voraussetzung des Rechtsverstoßes im "gewerblichen Ausmaß" nur innerhalb der relevanten Verwertungsphase eines Werkes gelte. Diese setzte das OLG etwa bei kommerziellen Musikstücken auf sechs Monate an. Bei einer späteren Veröffentlichung eines Songs in einer Tauschbörse greife der Auskunftsanspruch nicht mehr ohne Nachweis einer Rechtsverletzung im geforderten Maße.

Geht es nach den Münchner Richtern, widerspricht eine Beschränkung des Auskunftsanspruchs auf die relevante Auswertungsphase des illegal angebotenen Werkes dagegen der Systematik des Urheberrechts. Dieses sehe deutlich längere Schutzfristen vor. Auch aus der Begründung des einschlägigen Gesetzes zur besseren "zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte" lasse sich die von den Kölnern vorgenommene Verkürzung nicht herleiten.

Das Landgericht stützt sich dem Bericht nach in seiner Argumentation unter anderem auf eine Studie, wonach 98,8 Prozent des gesamten Datenverkehrs des Peer-to-Peer-Netzwerks BitTorrent illegal seien. Selbst wenn man einberechne, dass die Untersuchung aus einschlägigen Lobbykreisen lanciert worden sei, werde der von Filesharing ausgehende wirtschaftliche Schaden für die Unterhaltungsindustrie deutlich. Der Auskunftsanspruch müsse daher weit ausgelegt werden. Er sei gesetzlich festgeschrieben worden, um die "faktische Rechtlosstellung der Urheber- und Nutzungsrechtsinhaber durch den anonymen Tausch ihrer Werke im Internet zu beenden".

Quelle : www.heise.de

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Piraten sind die besten Kunden – auch im Musikgeschäft
« Antwort #481 am: 30 Juli, 2011, 11:07 »
Vor zwei Wochen berichtete Telepolis über eine unter Verschluss gehaltene Studie, nach der Nutzer von Streamingportalen wie kino.to mehr DVDs kauften, öfter ins Kino gingen und dort mehr Geld ließen als Personen, die keine nicht lizenzierten Angebote nutzen. Nun gab der frühere EMI-Manager Douglas C. Merrill auf der CA World Expo in Sydney zu, dass eigene Studien seines ehemaligen Arbeitgebers ergaben, dass Personen, die über den P2P-Dienst LimeWire unlizenziert Musik herunterluden auch die besten Kunden von iTunes waren. Filesharing sieht er deshalb als "try-before-you-buy marketing", für das die Musikindustrie nicht einmal zahlen müsse.

Bei EMI war am Freitag niemand zu erreichen, der diese Äußerung kommentieren wollte. Merrill, der vor seiner Zeit bei EMI CIO bei Google war, fiel bereits 2008 mit der Bemerkung auf, dass es Daten gebe, die darauf hindeuten, dass das Phänomen Filesharing Musikern nicht schadet, sondern eher nützt. Deshalb solle man sich genauer ansehen, welche konkreten Formen von Filesharing welche konkreten Auswirkungen haben. "Fans verklagen", so der damalige Präsident des Bereichs "Digital Business" damals, "scheint mir keine Gewinnerstrategie zu sein".

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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Filesharing wächst immer weiter
« Antwort #482 am: 13 August, 2011, 22:09 »
Die digitale Zukunft sieht rosig aus. Möchte man meinen. Digitale Dienste wie Netflix und andere verzeichnen ein erhebliches Wachstum. Manche reden sogar davon, dass man urheberrechtsverletzendes Filesharing besiegt habe. Bedauerlicherweise entspricht das nicht so ganz der Wahrheit. Genau genommen gibt es nicht mal eine solche Tendenz.

Filesharing-Abmahnungen haben sicherlich auch eine abschreckende Wirkung. Die Frage ist bloß, ob sie für immer abschrecken oder nur Energien für neue Kanäle freisetzen. Wer heute bei BitTorrent etwas herunterlädt und abgemahnt wird, saugt morgen eben über Rapidshare oder Megaupload. Dort ist man als Downloader momentan noch "sicher", wenn man diesen Begriff benutzen mag. Wirklich verschwinden wird urheberrechtsverletzendes Filesharing indes nicht.

Der Geschäftsführer des Online-Videodienstes Netflix erklärte jüngst, dass man BitTorrent endlich besiegt habe. Man sei für einen Großteil des Traffics im Netz verantwortlich. Richtig ist, dass man ein bemerkenswertes Wachstum hingelegt hat. Das Ende von BitTorrent zu prophezeien ist dennoch überzogen. Filesharing ist nämlich alles andere als auf einem absteigenden Ast. Es wächst nur langsamer als die legalen Dienste, was für diese durchaus erfreulich sein dürfte. Die Grenze ist dabei äußerst schmal. Laut Sandvine ist BitTorrent für 21,6 Prozent des Traffics verantwortlich. Netflix bringt es auf 22,2 Prozent.

Dabei kann sich diese Entwicklung schlagartig ins Gegenteil verkehren. So schätzen die Netzwerk-Analytiker von Sandvine, dass ein erheblicher Anteil des Filesharings zukünftig über die Cloud ablaufen wird. Cisco wiederum geht davon aus, dass Non-P2P Filesharing drei Mal so schnell wachsen wird, wie BitTorrent zwischen 2010 und 2015. Parallel beginnen die ersten legalen Anbieter inzwischen damit, ihre Angebote zu beschränken.

So werden Sendungen von FOX TV nur noch für Hulu Plus Abonnenten einen Tag nach ihrer Erstausstrahlung verfügbar sein. Einerseits ködert man damit Nicht-Abonnenten, ihren Status zu überdenken. Andererseits greifen manche dann vielleicht einfach wieder auf illegale Möglichkeiten zurück.

Quelle : www.gulli.com

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ISPs nicht zu Netzsperren bei Warez-Seiten verpflichtet
« Antwort #483 am: 05 September, 2011, 20:15 »
Die deutsche Musik- und Filmindustrie musste vor dem Landgericht Köln eine Pleite einstecken. Die Justiz entschied, dass Internet-Provider nicht als Störer für Urheberrechtsverletzungen, die von ihren Kunden begangen werden, verantwortlich gemacht werden können. Auch können die Dienstleister nicht dazu gezwungen werden, auf Wunsch von Rechteinhabern Netzsperren einzurichten.

Laut Urteil gehören die Kläger zu den führenden Tonträgerherstellern. Diese planten, einen Internet Service Provider (kurz ISP) per gerichtlichem Urteil, dazu zu zwingen bestimmte Webseiten für seine Kunden zu sperren. Als Grund nannte man das vermeintlich illegale Angebot, das auf den Webpräsenzen platziert sein soll. Das Kölner Landgericht widersprach nun dem Ansinnen der Rechteinhaber. Demnach seien vorsorgliche DNS- und IP-Sperren nicht zumutbar, da dies eine Vielzahl von technischen Sicherheitsvorkehrungen in Form von Datenfiltern zur Folge haben müsste. Dies sei durch die Stellung des ISPs als lediglich vermittelndem Infrastrukturdienstleister nicht vereinbar. Überdies komme die Errichtung derartiger Filter- und Sperrmaßnahmen mit dem Fernmeldegeheimnis in Konflikt. Die Kläger forderten laut Urteil für jeden Fall der Zuwiderhandlung die Zahlung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro, „zu vollziehen an den jeweiligen Geschäftsführern der Beklagten“.

Das zweite wesentliche Belangen der Kläger in Bezug auf die Mitstörerhaftung des ISP wurde ebenfalls abgelehnt. Demnach sei der Internetprovider nicht mit dafür verantwortlich, wenn einer seiner Kunden die bereitgestellte DSL-Anbindung dazu nutzt, um urheberrechtlich geschütztes Material aus dem Netz zu laden.

Im Prozess bezog man sich konkret auf zwei fragwürdige Internetangebote mit womöglich illegalen Angeboten. Nichtsdestotrotz ist die Entscheidung aus Köln, wohl als richtungsweisend auszulegen, da sich auch andere Gerichte auf das Urteil berufen könnten.

Quelle : www.gulli.com

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Re: ISPs nicht zu Netzsperren bei Warez-Seiten verpflichtet
« Antwort #484 am: 06 September, 2011, 01:45 »
Wenn es nicht nur um blanke unersättliche Gier einer kleinen aber mächtigen Klientel gehen würde, müssten wirksame technische Sperren zuallererst von ganz anderen Anbietern verlangt werden.

So müssten beispielsweise die Hersteller von Panzern, Kanonen, Fliegerbomben, Maschinengewehren und so weiter dazu gezwungen werden, ihre Produkte so zu sichern, dass sie keinesfalls gegen Zivilbevölkerung angewendet werden können.

Oder sind die Menschenleben Unschuldiger weniger wert als der Profit der Medien-Giganten?

Die Hochfinanz beteiligt sich typischerweise sowohl am Mediengeschäft als auch an den Zulieferern der sog. Wehrtechnik.
Und anderer Industriezweige, wie der Autohersteller.
Da fehlt es auch an aktivem Schutz Schwächerer, z.B. in Form von Zwangsbremsung bei Annäherung an Fussgänger im toten Winkel...

Insofern handelt es sich bei den immer wieder selben Klagen um noch mehr Urheberrechtsabgaben und deren Schutz eigentlich um Missbrauch und Missachtung der Gerichtsbarkeit, der Menschenwürde und -rechte ohnehin.

Jürgen
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BREIN konfrontiert Online-Bezahldienste
« Antwort #485 am: 17 September, 2011, 13:52 »
Die niederländische Anti-Piraterie Organisation BREIN hat angekündigt, auf eine ähnliche Taktik wie die Kollegen in den USA oder Großbritannien zu setzen, wenn es darum geht an die Betreiber von Filesharing-Websites zu gelangen. Der Schlüssel zum Erfolg sollen dabei Online-Bezahldienste wie PayPal sein.

Zahlreiche Filesharing-Websites verfügen vor allem über eine Sache: Werbung im Überfluss. Diese Werbung generiert in der Regel auch Einnahmen. Häufig wird diese an einen Online-Bezahldienst wie PayPal überwiesen. Und genau dort will die niederländische Anti-Piraterie-Organisation zukünftig einhaken: "Wir befinden uns in Gesprächen mit niederländischen Bezahldiensten und arbeiten an einer Partnerschaft", so Tim Kuik, Geschäftsführer von BREIN.

Für zahlreiche Website-Betreiber sind die Werbeeinnahmen in erster Linie eine Deckung der Serverkosten. Oft genug werden dadurch aber auch erhebliche Einnahmen generiert, die mit einer reinen Kostendeckung nicht mehr viel gemeinsam haben. Man profitiert vom Angebot. Wie Kuik festhält, würden Online-Bezahldienste durch ihre Kooperation mit solchen Seiten ein unrechtmäßiges Geschäft eingehen. Es ist deshalb das erklärte Primärziel, diese Dienste davon zu überzeugen, nicht mehr für derartige Webseiten tätig zu werden.

Doch diese können noch viel mehr, insbesondere, wenn der Betreiber einer Website vollständig anonym ist. Irgendwann muss man an das Geld gelangen, und sei es über noch so viele Kanäle. Genau hier sieht Kuik eine Chance, wie man den Webseiten nicht nur den finanziellen Hahn abdrehen kann, sondern auch an ihre Betreiber kommt. Laut Kuik habe man bereits einige Bezahldienste aufgefordert, die Namen und Adressen zu Filesharing-Websites auszuhändigen, die man als Kunden hat. Einen Gerichtsbeschluss hat man dafür nicht. Laut BREIN ist dieser auch unnotwendig.

Unklar ist momentan, welche Bezahldienste seitens BREIN kontaktiert wurden. Sollten diese nicht kooperieren, würde man gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, so Kuik. Dann würde auch bekannt werden, wen man kontaktiert hat.

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Der italienischen Regierung geht 3-Strikes offenbar nicht weit genug. Einige Abgeordnete von Berlusconis Partei PDL haben Ende Juli dieses Jahres einen Gesetzentwurf vorgestellt, der eine Leitungstrennung nach dem Hinweis auf eine mögliche Urheberrechtsverletzung plant. Das Gesetz könnte die IT-Branche des Landes auf den Kopf stellen.

Der Journalist Paolo Brini veröffentlichte kürzlich eine Analyse eines im Juli eingereichten Gesetzentwurfes der Partei Popolo della Libertà (kurz PDL). Der Entwurf plant eine Trennung der Internetverbindung, nachdem ein Bürger oder Rechteinhaber den Internet-Provider über eine mögliche Urheberrechtsverletzung in Kenntnis gesetzt hat. Es muss dafür kein Beweis erbracht werden, der reine Verdacht reicht aus.

Demnach wären alle italienischen Internet-Provider dazu verpflichtet, ihren Kunden die Leitung alleine aufgrund des Verdachts eines Rechtsbruches zu sperren. Zudem sind präventive Netzsperren im Kampf gegen Filesharing-Portale geplant. Der Vorschlag schließt auch das Verbot der Werbung für illegale Anbieter mit ein. Hintergrund: Die Bürgerinnen und Bürger Italiens sollen im Internet von allen Angeboten ferngehalten werden, wo der Verdacht besteht, dass gegen das Patentrecht, Urheberrecht oder Markenrecht verstoßen wird. ISPs und Dienstleister (Hoster) sollen bei Zuwiderhandlungen zivilrechtlich haftbar gemacht werden.

In seiner Analyse stellt Brini fest, dass dieses Gesetz mit dem länderübergreifenden Anti-Piraterie-Abkommen ACTA, nicht aber mit geltendem EU-Recht vereinbar ist.

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Wären Bungabungapräsidenten von dieser Regel ausgenommen?
Sonst könnte ihn eine Handvoll engagierter Bürger mühelos entnetzen...  :pirate

Schuldig auf Verdacht, das Prinzip hätte eigentlich mit dem Ende des Duce abgeschafft sein sollen  ::)
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Bundestag läutet Abschied von Websperren ein
« Antwort #488 am: 22 September, 2011, 16:34 »
Unter verschiedenen Vorzeichen haben die Abgeordneten im Bundestag begonnen, das Zugangserschwerungsgesetz endgültig zu Grabe zu tragen. Ansgar Heveling (CDU) sagte während der 1. Lesung zur Initiative der Bundesregierung, die Rechtsgrundlage für Websperren im Kampf gegen kinderpornographische Inhalte aufzuheben, seine Empfindungen sien zwiespältig. Das 2009 von Schwarz-Rot beschlossene Gesetz ist für Heveling als "Lehrstück dafür, was passiert, wenn Gesetze im Zuständigkeitsgestrüpp einer Regierung wachsen".

Die öffentliche Diskussion habe einen "Spin" bekommen, der nichts mit dem Thema Kinderpornographie zu tun gehabt habe, sagte Heveling. Das Stichwort Zensur sei in den Vordergrund gerückt. Dabei seien Websperren in den Polizeigesetzen der Länder weiter vorgesehen, sie seien "ein ganz normales Mittel zur Gefahrenabwehr". Es sei bedenklich, dass die Exekutive schon vorab ein beschlossenes Gesetz weitgehend außer Kraft gesetzt habe. Nach wie vor fehle eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Netz, meint Heveling. Das Bundeskriminalamt (BKA) müsse eine klare gesetzliche Befugnis zur Entfernung von Missbrauchsdarstellungen erhalten.

Der FDP-Netzpolitiker Sebastian Blumenthal freute sich, dass "wir einen Schlussstrich unter ein in jeder Hinsicht problematisches Gesetzesvorhaben ziehen". Die Debatte um die Sperren habe sich 2009 in eine Richtung entwickelt, die alle Befürchtungen bestätigt habe. So sei unter anderem gefordert worden, Web-Blockaden auch als Instrumentarium zur "Gewaltprävention" einzusetzen und Nutzer von sogenannten Killerspielen fernzuhalten. Auch sei mehrfach empfohlen worden, ausländische Online-Kasinos zu sperren. Die Musikindustrie wolle Filesharing-Angebote blockieren lassen.

Für die SPD begrüßte Lars Klingbeil, dass nach über drei Jahren alle Fraktionen Websperren als wenig effektiv, ungenau und technisch ohne größeren Aufwand umgehbar einstuften. Für ihn ein "guter Tag für die Netzpolitik". Das Gesetz hätte seiner Ansicht nach eine Infrastruktur geschaffen, "die grundsätzliche Bedenken hervorruft und verfassungsrechtlich problematisch ist". Klingbeil bedauerte, dass nicht unabhängig evaluiert worden sei. Nur so hätten noch bestehende Defizite beim Löschen aufgezeigt werden können.

Halina Wawzyniak von den Linken bezeichnete das Zugangserschwerungsgesetz als Testballon dafür, "ob sich über ein sensibles und hochemotionales Thema eine Zensurinfrastruktur festzurren lässt". Die Regelungen hätten sich zwar "einfach als nicht praxistauglich erwiesen"; die Absicht, das Internet zensieren zu wollen, sei aber nicht verschwunden. Positiv nimmt die Oppositionspolitikerin aus der Debatte mit, dass es nicht einfach sei, "an der Öffentlichkeit vorbei die Freiheit des Internets einschränken zu wollen".

Der Grüne Konstantin von Notz zeigte sich erleichtert, dass die "kontraproduktive Initiative zur Schaffung von Stoppschildern" zu ihrem überfälligen Ende komme. Jetzt müsse man sich dem tatsächlichen Kampf gegen den sexuellen Kindesmissbrauch zuwenden. Es seien auch völkerrechtliche Vereinbarungen nötig, um Kinderpornografie zu löschen.

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Vorsitzender des Rechtsausschusses will Gesetzentwurf für 2-Strikes
« Antwort #489 am: 26 September, 2011, 11:24 »
Siegfried Kauder (CDU), der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, kündigte am 21. September beim Parlamentarischen Abend der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) einen eigenen Gesetzentwurf an. Sein geplantes 2-Strikes-Warnmodell soll nach Informationen des Fachmagazins „Musikwoche“ noch dieses Jahr in den Bundestag eingebracht werden.

Da werden sich die von der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) geladenen Gäste aber gefreut haben. Vor rund 100 Zuhörern versprach ihnen Siegfried Kauder einen neuen Gesetzentwurf, der dem Modell von 2-Strikes entspricht. Nach lediglich einem Vergehen, was geringfügiger geahndet wird, droht dem Urheberrechtsverletzer für eine bislang unbekannte Zeitspanne eine Sperre des Internetzuganges. Vor Weihnachten dieses Jahres soll das Warnmodell aus dem Dritten Korb "herausgebrochen" werden, um es als Ergänzung beziehungsweise Vorgriff als „kleines Gesetz“ zu  realisieren. Kauder sagte, er wolle nicht warten, bis Frau Leutheusser-Schnarrenberger aktiv würde. Er wüsste im Übrigen auch nicht, warum der Referentenentwurf zum Dritten Korb noch nicht vorliegt.

Die anwesenden Branchenvertreter waren von dieser Ankündigung natürlich überaus begeistert. Das scheint aber noch nicht auszureichend zu sein. Die Forderungen der Vertreter der GVL gingen mit ihren Vorstellungen noch über 2-Strikes hinaus. Sie verlangten von den politischen Entscheidungsträgern einen wirksamen Schutz von Urheberrechtsverletzungen und eine Schutzpflichtverlängerung auch für DVD's. Für die anwesenden Lobbyisten der Kreativwirtschaft sei die Ungleichbehandlung zwischen Tonträgern und sonstigen Medienträgern nicht nachvollziehbar.

Laut Pressemitteilung des Vereins Digitale Gesellschaft sei dieses Vorhaben „vollkommen unsinnig“ und schaffe eine „gefährliche Privatisierung der Rechtsdurchsetzung“. Markus Beckedahl dazu: „Das Vorhaben durchbricht ein ehernes Prinzip: der Internetanbieter ist nicht für die transportierten Inhalte haftbar und soll sich ausdrücklich nicht um diese kümmern. Die Post schickt Ihnen auch keinen Warnbrief, wenn Sie eine Kopie eines Zeitungsartikels verschicken. Auch das derzeitig praktizierte Unwesen mit Abmahnungen teilweise über mehrere tausend Euro für das Kopieren einzelner Werke ist keine Lösung des Problems. Die erste Abmahnung sollte kostenlos sein, ein Warnhinweis kann gerne beigefügt werden.”

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Re: Vorsitzender des Rechtsausschusses will Gesetzentwurf für 2-Strikes
« Antwort #490 am: 29 September, 2011, 19:15 »
Auf der Website des CDU-Bundestagsabgeordneten Siegried Kauder, der Anfang der Woche mit der Forderung nach Internetsperren für Urheberrechtsverletzer für Gesprächsstoff sorgte, wurden unlizensierte Bilder verwendet. Ein Blogger hatte am Mittwoch zwei Landschaftsfotos auf der Website des schwäbischen Politikers entdeckt, die offenbar vom Google-Dienst Panoramio stammen. Einen Hinweis auf eine Quelle gab es auf Kauders Website nicht. Inzwischen sind die fraglichen Aufnahmen von der Seite verschwunden.

Kauder bedankte sich in einer am Donnerstagabend veröffentlichten Stellungnahme bei den Entdeckern der Urheberrechtsverletzung: Der Vorgang zeige, dass das von ihm befürwortete Warnmodell bei Urheberrechtsverletzungen funktioniere. Auf den Hinweis, er begehe eine Urheberrechtsverletzung (also die erste Stufe des 3-Strikes-Modells) habe er angemessen reagiert und sich die Rechte an dem Bildern nun gesichert.

Kauder bittet in diesem Zusammenhang um Kenntnisnahme, "dass die Urheberrechte an den beiden Fotos inzwischen mir zustehen. Dies als Warnhinweis für eine eventuelle Absicht, die Fotos im Rahmen ihrer Berichterstattung anderweitig verwenden zu wollen." Wie sich der CDU-Politiker das grundsätzlich nicht veräußerbare Urheberrecht an den Bildern gesichert haben will und ob der ertappte Abgeordnete die Veröffentlichungen der Fotos anderswo nun verfolgen wird, geht aus der Stellungnahme nicht hervor.

Quelle : www.heise.de

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Offline SiLæncer

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Die „Causa Kauder“ geht in die nächste Runde. Blogger Tobias Raff reichte kürzlich eine Strafanzeige gegen den CDU-Politiker Siegfried Kauder ein. Kauder wird bezichtigt, durch die Verwendung von Bildern auf seiner Webseite gegen geltendes Urheberrecht zu verstoßen. Problematisch ist in Hinblick auf mögliche Abmahnungen auch das unzureichende Impressum des Juristen, das zahlreiche Lücken aufweist.

Am 30. September reichte der Blogger Tobias Raff aus Rottweil eine Strafanzeige gegen den Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages ein. Den Inhalt seiner Strafanzeige musste er bereits nach einem Tag korrigieren. Siegfried Kauder wird bezichtigt, auf seiner Webseite Fotos zu verwenden, für die er die entsprechenden Rechte nicht besitzt. Auch die Suche nach der zuständigen Staatsanwaltschaft gestaltete sich kompliziert, weil www.siegfriedkauder.de kein nach deutschem Recht gültiges Impressum aufweist. Dort steht bislang lediglich, dass der Jurist für den Inhalt der Seiten verantwortlich sei. Im Impressum fehlt aber beispielsweise die Anschrift des Seitenbetreibers, eine Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse für die Kontaktaufnahme und vieles mehr. Auch oder gerade Herr Kauder als Rechtsanwalt müsste doch wissen, dass es in Deutschland viele Anwälte mit Geldsorgen gibt, die auf derartige Steilvorlagen nur warten, um mit der Kostennote einer Abmahnung ihre Taschen zu füllen.

Tobias Raff (Twitter) erklärte die Motive für sein Vorgehen: „Die Anzeige hat idealerweise den Zweck, die Unsinnigkeit des 2-Strikes-Gesetzes in einem praktischen Beispiel der Öffentlichkeit aufzuzeigen. Dass dies natürlich gleich am Initiator des kommenden Gesetzes geschehen könnte, war rein zufällig. Offensichtlich hat Herr Kauder seinen eigenen Gesetzesentwurf ad absurdum geführt, indem er selbst auf seiner homepage Urheberrechte verletzt hat. Dass meine Anzeige so gut wie keine Aussichten auf wirklichen Erfolg hat, ist mir vollkommen klar. Ich hoffe jedoch auf eine gewisse Öffentlichkeit und eine dadurch erwirkte Symbolik.“

Da der Ersteller der Strafanzeige kein Urheber der verwendeten Bilder ist, gestalten sich die Chancen seiner Anzeige auf einem höchst niedrigen Niveau. Zudem genießt Siegfried Kauder als Abgeordneter des Deutschen Bundestages Immunität vor jeglicher Strafverfolgung. Vor einer Abmahnung oder möglichen zivilrechtlichen Ansprüchen ist er dadurch aber nicht geschützt. Davor, dass sich die „Causa Kauder“ noch weiter herumspricht, auch nicht.

Quelle: www.gulli.com

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Offline Jürgen

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Offline Harald.L

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Das stimmt zwar, reicht aber nicht. Das Impressum muß(!) auf der Seite angezeigt werden und zusätzlich leicht erreichbar, also nicht versteckt. So ist die Rechtslage, bei Denic waren die Daten ja schon immer zu finden. Insbesondere der Abschnitt "II. Informationspflichten nach § 5 TMG" läßt leider kaum Spielraum, die Info "ist doch bei Denic zu finden" erfüllt das keinesfalls.

Elementare Sorgfaltspflichten sollten nicht nur Betreiber sondern auch Kritiker und Berichterstatter erfüllen, bevor sie sich weit aus dem Fenster lehnen ::)

Wer die elementare Sorgfaltspflicht nicht erfüllt, direkt auf seiner Webseite ein vollständiges(!) Impressum zu haben riskiert bei uns einen sauteuren Brief von einem geldgeilen Anwalt der einen "nur darauf hinweisen möchte" daß man das doch vervollständigen soll wie rechtlich gefordert. Natürlich soll man vorher noch die Abmahngebühren überweisen damit der arme Mensch nicht verhungern muß.
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Offline Jürgen

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Völlig klar.
Aber ich bin über diese Formulierung gestolpert:
Zitat
Auch die Suche nach der zuständigen Staatsanwaltschaft gestaltete sich kompliziert, weil ...siegfriedkauder.de kein nach deutschem Recht gültiges Impressum aufweist.
Diese Suche führt doch ganz eindeutig in erster Linie und quasi automatisch zum Registrar.
Mir ist eben nicht verständlich, was daran kompliziert sein soll.
Außer vielleicht für Staatsbedienstete, Journalisten oder, als kostensteigernde besondere Erschwernis, für Abmahngeier... 
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