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Urheberrecht,Websperren,Three Strikes ...
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Thema: Urheberrecht,Websperren,Three Strikes ... (Gelesen 65083 mal)
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SiLæncer
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Gewerkschaft ver.di fordert Warnhinweise für Copyright-Sünder
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Antwort #435 am:
30 Oktober, 2010, 15:56 »
Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di will im Interesse der von ihr mit vertretenen Kreativen gegen die "Alles-umsonst-Mentalität" im Internet vorgehen. Viele Nutzer würden den "freien" Zugang zu einem "reichhaltigen Angebot an Wissens- und Kulturgütern" im Netz mit "kostenfreien" Zugriffsmöglichkeiten gleichsetzen, schreibt der Bundesvorstand der Arbeitnehmervereinigung in einem jetzt vom Blog Netzpolitik.org veröffentlichten Positionspapier über "Herausforderungen für die Zukunft des Urheberrechts". In der kürzlich verabschiedeten Stellungnahme heißt es weiter, dass dem Treiben der Nutzer etwa in Peer-2-Peer-Netzen vor allem "durch Aufklärung und Transparenz" begegnet werden solle. Im Zweifelsfall müssten aber auch Sanktionen greifen.
Der Bundesvorstand tut sich in Folge sichtlich schwer, ein System zur Erwiderung auf vielfältige Urheberrechtsverstöße im Internet und für Hinweise auf entsprechende Gefahren unter der Maßgabe zu entwickeln, "jede Form von anlassloser Kontrolle, Vorratsdatenspeicherung und Zugangsbeschränkungen" für die Bürger auszuschließen. "Ziel ist technische Instrumente zu finden, die es ermöglichen, dass beim Aufruf einer Seite mit illegalen Angeboten ohne Registrierung der Nutzer/innenn-IP auf dem Monitor eine von dazu legitimierten Institutionen vorgeschalteter Information über die Rechtswidrigkeit des Angebots und dessen Nutzung erscheint", umschreibt die ver.di-Spitze in einem Schachtelsatz ihre gewundene Haltung.
Weiter hält es der Bundesvorstand für angemessen, "nach anlassbezogener Kontrolle durch eine nicht gewinnorientiert und im Interesse der Urheber und Urheberinnen handelnde Einrichtung" Copyright-Sünder "nach einer richterlich angeordneten Herausgabe der entsprechenden Zugangsdaten mit einem maßvollen Ordnungsgeld zu belegen". Bei der Bemessung der Sanktionshöhe sei zwischen "gewerblichen und nichtgewerblichen Verstößen zu differenzieren". Die Strafzahlungen "sollten den Verwertungsgesellschaften zufließen" und an die Urheber ausgeschüttet werden. Insgesamt verfolgten diese Überlegungen das Ziel, "Auswüchse im derzeitigen Abmahnwesen einzudämmen".
Im Prinzip wünschen sich die Gewerkschaftler eine "HADOPI light", eine Aufsichtsbehörde fürs Netz, die im Gegensatz zu ihrer großen Schwester in Frankreich die Netzbürger aber nicht allzu sehr überwacht und vor allem keine Internetsperren nach dem "Three Strikes"-Modell verhängt. Stoppschilder ja, so die verkürzte Position, aber kein Zensursystem. Doch Experten melden Bedenken gegen die Durchführbarkeit dieses Ansatzes an. Um zu erkennen, dass jemand bestimmte Webseiten oder andere inkriminierte Internetangebote aufrufe, müsse trotz aller guten Wünsche der gesamte Datenverkehr überwacht werden, erklärte Alvar Freude vom Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur gegenüber dem Urheberrechtsportal iRights.info. Nur so könne festgestellt werden, "dass ein Nutzer tatsächlich eine Website aufruft, auf der rechtswidrige Inhalte angeboten werden". Auch eine Speicherung von Verbindungsdaten scheint nicht vermeidbar, falls auch festgestellt werden soll, dass einmal Ertappte Warnhinweise ignorieren und Urheberrechte wiederholt verletzten.
Generell wertet das Papier die "harmlos klingende" Bezeichnung "Tauschbörsen" als "grob irreführenden Begriff", da dort vervielfältigt werde. Die dafür nötige technische Infrastruktur stehe für ein "weltweites Vertriebssystem", dessen Betreiber Urheberrechte of "konsequent und vorsätzlich" verletzten, weil die Zahl der darüber verfügbaren Werkexemplare die der entgeltlich erworbenen deutlich übersteige. Die Konstruktion "dieser Einrichtungen" sei "nachgerade perfide": Betreiber selbst würden "nur" auf die Rechner Dritter verweisen, auf denen die gewünschten Dateien lägen. Damit werde die Verantwortung für das Ziehen und Anbieten von Kopien auf die "oft jugendlichen" Nutzer verlagert. Diese ahnten oft nicht, dass sie so zu "Schwarzhändlern" gemacht würden.
Skeptisch beäugen die Gewerkschaftler, die bereits im Frühjahr den Schulterschluss mit der Unterhaltungsindustrie übten, nicht zuletzt Modelle kostenloser Lizenzen wie Open Source oder Creative Commons. "Unentgeltliches gemeinwohlorientiertes Arbeiten, das nur in Ausnahmefällen neue existenzsichernde Einnahmequellen erschließt", könne für ver.di "keine Richtschnur" in der Tarif-, Vergütungs- und Netzpolitik sein, lautet die Ansage. Die genannten Lizenzvarianten basierten zwar im Prinzip auf einem "funktionierenden Urheberrecht". Letzteres sichere in seiner Reinform aber auch ab, "dass kein Dritter" sich ein geschütztes Werk "wild aneignen kann". In diesem Sinne lehnt die Gewerkschaft auch die Kulturflatrate als "untaugliches Instrument" ab. Mit der Einführung einer solchen Pauschalabgabe im Gegenzug für die "unbegrenzte private Nutzung von Werken" würde ihrer Ansicht nach "das Kernstück des Urheberrechts" vollständig ausgehebelt. Dieses besage, dass der Schöpfer allein bestimmen könne, "ob, wann und wie sein Werk veröffentlich wird".
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Österreich: Anti-Piraterie Verein will Kino.to sperren lassen
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Antwort #436 am:
02 November, 2010, 16:07 »
Manchen österreichischen Nutzern von Kino.to könnte es bald passieren, dass sie künftig wieder für das Anschauen von Filmen und Serien zahlen müssen. Denn wie der „Verein für Anti-Piraterie der österreichischen Film- und Videobranche“ heute bekannt gab, wird man versuchen, den österreichischen Internetprovider UPC gerichtlich dazu zu zwingen, die Webseite für seine Kunden zu sperren.
Der „Verein für Anti-Piraterie der österreichischen Film- und Videobranche“ gab heute auf einer Pressekonferenz bekannt, dass man im Kampf gegen die Webseite kino.to zu härteren Mitteln greifen werde. VAP-Mitglied Werner Müller erklärte der Presse, dass man vorhabe, den österreichischen Internetprovider UPC mittels Unterlassungserklärung dazu zu zwingen, das Streaming-Portal für seine österreichischen Kunden zu sperren.
Der Provider erklärte bereits vor wenigen Wochen, dass man diesem Verlangen keinesfalls freiwillig nachkommen werde. Nachdem die VAP in den vergangenen Wochen bereits mehrmals Anfragen auf eine Sperrung der Domain bei den österreichischen Internetanbietern stellte, erklärte die ISPA, die Dachorganisation der heimischen Internetwirtschaft: „Es fehlt jegliche Rechtsgrundlage, wegen möglicher Urheberrechtsverletzungen Websites zu blockieren.“
Kino.to bietet seinen Besucher seit geraumer Zeit die Möglichkeit, Spielfilme, darunter auch aktuelle Kinohighlights, sowie Serien via Stream kostenlos anzusehen. Verständlich, dass die Filmbranche gegen ein solches Projekt vorgehen will. Finanzielle Einbußen und die Gefährdung von bis zu 4.500 Arbeitsplätzen in Österreich würde die Video-on-Demand-Website verursachen, meint die VAP. Da man den in Russland stationierten Servern oder den Besitzern der Tonganischen Domain offenbar nicht auf rechtlichem Wege den Garaus machen kann, versucht die VAP nun die Verbindung zwischen Surfer und Kino.to an einer anderen Stelle zu unterbrechen.
Ein Musterprozess soll die Frage, ob ein solches Vorgehen legal ist, nun klären. Denn bislang wurde noch nie ein Provider gerichtlich dazu gezwungen eine Webpräsenz wegen ähnlich illegaler Inhalte zu sperren. Bekommen die Kläger recht, wäre ein Präzedenzfall geschaffen, der es Anderen ermöglichen würde auch andere Seiten, etwa welche mit kritischen Berichten oder Postings, sperren zu können. Mit dieser Tatsache konfrontiert antwortete der VAP-Rechtsanwalt Andreas Manak einem Pressevertreter: „Es geht nicht um Zensur, sondern um die Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen.“
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Neuseeland: Kein Three-Strikes-Gesetz - oder doch?
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Antwort #437 am:
03 November, 2010, 21:38 »
Der Handelsausschuss des neuseeländischen Parlaments hat erneut über die "Copyright Infringing File Sharing Bill" gesprochen. Nun soll das Gesetz zur zweiten Anhörung ins Parlament kommen. Die Three-Strikes-Klausel ist mit einer vermeintlich hohen Hürde nach wie vor enthalten.
Einige Änderungen stehen noch bevor, ehe die "Copyright Infringing File Sharing Bill" den legislativen Prozess durchlaufen hat. Ziel des kontroversen Gesetzes ist es, urheberrechtsverletzendes Filesharing zu mindern. Bereits Anfang April wurde das Gesetz bei einer ersten Anhörung im Parlament durchgewunken. Ursprünglich sollte es ein Three-Strikes-Gesetz werden, da ein erster Vorstoß in diese Richtung in Form des Paragrafen 92A des neuseeländischen Urheberrechts gescheitert war.
Im Kern sieht das Gesetz vor, dass ein "Copyright Tribunal" über die Anschlussinhaber richten soll. Dir wohl stärkste Sanktion ist dabei die Möglichkeit, Geldstrafen von 15.000 Neuseeländischen Dollar (ca. 8.300 Euro) auszusprechen. Bis auf einen Punkt ist das Three-Strikes-Gesetz umfänglich enthalten. Der eingeschränkte Punkt betrifft die Verbindungstrennungen für wiederholte Rechtsverletzer.
So lautet die Empfehlung des Handelsausschusses, die Verbindungstrennung vorerst nicht umzusetzen. Diese sind im Gesetzestext prinzipiell enthalten. Richtern soll dadurch ermöglicht werden, die Internetverbindung für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten zu sperren. Damit dieser Teil des Gesetzes wirksam werden kann, muss jedoch eine bestimmte Bedingung erfüllt werden.
Zwei Jahre lang sollen Tauschbörsen auf ihre Nutzungsauslastung hin geprüft werden, sobald das Gesetz in Kraft getreten ist. Sollte kein deutlicher Abwärtstrend beim urheberrechtsverletzenden Filesharing erkennbar sein, droht die Umsetzung des letzten Schlags. Wirtschaftsminister Simon Powell hätte dann die Befugnis, ohne weitere Konsultation des Parlaments den "3. Schlag" einzuführen. Vorausgesetzt das Verhalten von Tauschbörsennutzer hätte sich bis dahin nicht zum Positiven gewendet.
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UK: Provider löscht Filesharerdaten - Rückschlag für Ministry of Sound
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Antwort #438 am:
03 November, 2010, 22:26 »
Wie das Musiklabel Ministry of Sound bekanntgegeben hat, wird es keine Abmahnwelle gegen 25.000 ermittelte Tauschbörsennutzer geben. Dies geschieht jedoch nicht aus eigenen Stücken. Vielmehr hat der britische Provider BT 20.000 Datensätze bereits gelöscht.
Rückschlag für eine der größten britischen Abmahnwellen. Eigentlich hatte das Musiklabel Ministry of Sound geplant, 25.000 Urheberrechtsverletzer zur Kasse zu bitten. Dies sollte mit Hilfe von Abmahnungen geschehen. Alle ermittelten Anschlussinhaber waren Kunden des Providers BT. Der Traum, einige Britische Pfund mit den Abmahnungen einzunehmen, ist nun jedoch geplatzt.
Im Zuge des Datenleaks bei der britischen Abmahnkanzlei ACS:Law haben sich zahlreiche britische Provider quergestellt. Darunter auch BT. Als die Rechtsanwaltskanzlei Gallant Macmillan im Auftrag von Ministry of Sound (MoS) einen gerichtlichen Auskunftsantrag stellte, weigerte sich der Provider. Man verwies auf die vorangegangenen Lecks und bat um eine Verschiebung der Auskunft. Der neue Verhandlungstermin wurde auf Januar 2011 festgesetzt.
Wie Ministry of Sound nun mitgeteilt hat, wird es jedoch nichts mehr mit den Abmahnungen. Der Provider BT hat nämlich inzwischen einen Großteil der Datensätze gelöscht. Konkret ist die Rede von 20.000 IP-Adressen, die nicht mehr zugeordnet werden können. Darüber ist man sichtlich erbost:
"Obwohl Ministry of Sound glücklicherweise die Rechtsanwaltskosten für die Ermittlungen von 25.000 Namen übernehmen konnte, wäre es einfach nicht wirtschaftlich die verbliebenden 5.000 illegalen Uploader zu verklagen. Es ist sehr enttäuschend, dass BT sich dazu entschlossen hat, die Identitäten der illegalen Uploader nicht vorrätig zu halten. In Anbetracht der Tatsache, dass weniger als 20 Prozent der Namen übrig sind und die Kosten bei BT mehrere Tausend Britische Pfund bis hunderttausend Britische Pfund betragen, macht es keinen ökonomischen Sinn diesen Antrag weiter zu verfolgen."
BT zeigte sich derweil überrascht. Schließlich sei Ministry of Sound klargewesen, dass die Daten nach 90 Tagen aus dem System gelöscht werden. Trotz dieses Rückschlags will MoS jedoch weiterhin gegen Filesharer vorgehen. Zumindest bestätigte dies der Chief Executive Officer von Ministry of Sound, Lohan Presencer:
"Wir sind entschlossener als je zuvor Internetuser zu verfolgen, die unser urheberrechtlich geschütztes Material illegal hochladen. [...]."
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UK: Urheberrecht soll auf den Prüfstand
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Antwort #439 am:
06 November, 2010, 13:46 »
Wie der britische Premierminister David Cameron angekündigt hat, soll das britische Urheberrecht geprüft werden, um es "fit für das Internetzeitalter" zu machen. Er würde insbesondere Lockerungen begrüßen, die eine Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material ohne Erlaubnis des Urhebers gestatten.
Wenn man die Entwicklungen in Großbritannien im Bereich Urheberrecht innerhalb der vergangenen Monate betrachtet, ist die jüngste Ankündigung des Premierministers David Cameron eine Überraschung. Obwohl sich Großbritannien zu einer Art Three-Strikes-Gesetz entschlossen hat, will man nun das gesamte Urheberrecht einer Prüfung unterziehen. Ziel dieser Prüfung sei es, das Gesetz für das Internetzeitalter fit zu machen. Zahlreiche britische Internetaktivisten haben sich bereits positiv geäußert.
Bemerkenswert ist der Auslöser für diese Entwicklung. Wie Cameron erklärte, habe er mit den Gründern von Google gesprochen. Diese hätten ihm erklärt, dass sie ihr Unternehmen in Großbritannien nicht hätten gründen können. "Der Dienst den sie anbieten basiert darauf, einen Schnappschuss des gesamten Inhalts des Internets zu einer beliebigen Zeit anzufertigen. Sie haben das Gefühl, dass unser Urheberrechtssystem für diese Art von Innovation nicht so freundlich ist, wie das der USA", erklärte Cameron, "Wie sie erklärten, gäbe es da drüben 'Fair-Use' Klauseln, von denen viele Menschen glauben, dass sie Unternehmen mehr Platz zum Atmen und zur Entwicklung neuer Produkte und Dienste ermöglichen".
Das britische Urheberrecht soll nun entsprechend auf den Prüfstand gestellt werden. Ziel sei es, die kreative Innovation so voranzutreiben, wie dies in den USA bereits möglich ist. Sechs Monate soll die Prüfung dauern. Der Fokus soll dabei insbesondere darauf liegen, was das britische Urheberrecht vom US-Amerikanischen Urheberrecht lernen kann. Insbesondere die Frage, wann urheberrechtlich geschütztes Material ohne die Erlaubnis des Rechteinhabers genutzt werden darf, soll ein zentraler Schlüsselpunkt werden. Im April 2011 sollen die Ergebnisse mit daraus resultierenden Änderungsvorschlägen vorgestellt werden.
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Ein Schritt zurück in der Debatte um Netzsperren
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Antwort #440 am:
11 November, 2010, 09:54 »
Rechtsausschuss zum Zugangserschwerungsgesetz: Der Vorsitzende versucht, die Diskussion zu emotionalisieren
Die Zukunft des Zugangserschwerungsgesetzes ist weiter unklar. Während im Unterausschuss Neue Medien unlängst Einigkeit unter den Experten darüber bestand, dass Netzsperren zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet ungeeignet sind, bot sich im Rechtsausschuss des Bundestages ein anderes Bild. Dort sprachen sich gestern gleich vier von insgesamt neun geladenen Sachverständigen für Stoppschilder aus. Damit dürfte die Anhörung auch jenen Kräften im Bundestag erneut Auftrieb geben, die sich für Netzsperren einsetzen. So versuchte der Vorsitzende des Ausschusses, Siegfried Kauder (CDU), obwohl in seiner Funktion zu Neutralität verpflichtet, die Debatte zu emotionalisieren.
Einigkeit herrschte im Rechtsausschuss vor allem in einem Punkt: Die Weisung des Bundesinnenministeriums, beim Zugangserschwerungsgesetz auf das Sperren von Internetseiten zu verzichten, ist verfassungswidrig. So führte der Fachanwalt für Informationstechnologierecht Dominik Boecker aus, dass dies mit der im Grundgesetz verankerten Bindung der Verwaltung an das Recht kollidiere. Untergesetzliche Normen, wie eben der Erlass des Ministeriums, dürften dem Gesetz nicht widersprechen, so Boeckers Stellungnahme.
"Overblocking"
Rechtsanwalt Dieter Frey sprach sich für eine Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes aus, da es an handwerklichen Mängeln leide und den verfassungsrechtlichen Regelungen nicht gerecht werde. "Overblocking" sei nicht nur nicht auszuschließen, sondern sogar zu erwarten, wenn auf der Basis von IP-Adressen gesperrt würde. Auch sei die Verhältnismäßigkeit des Gesetzes sehr zweifelhaft. Es habe zwar einen legitimen Zweck, helfe aber nicht gegen die Verletzung des Persönlichkeitsrechtes der Kinder. Vielmehr sei die Folge, dass die Augen vor rechtswidrigem Verhalten im Internet verschlossen würden. Nach Ansicht von Frey bedarf es zur Bekämpfung von Kinderpornographie vielmehr einer internationalen Strafverfolgung.
Jürgen-Peter Graf, Richter am Bundesgerichtshof, konnte diesen Einwänden hingegen nichts abgewinnen. Da laut bestehendem Gesetz die Provider selbst für angemessene Sperrverfahren sorgen müssen, sehe er keine Gefahr des Overblockings. Auch die Telekommunikationsfreiheit sei nicht bedroht, da es kein Grundrecht auf Empfang oder Verbreitung von Kinderpornographie gebe. Auch das Argument, dass die Sperren leicht umgangen werden könnten, sei in Wirklichkeit keines.
Bedarf an Sperren
Zwar gestand auch Graf ein, dass das Umgehen der Sperren einfach sei, ohne Anleitung jedoch könnten es viele nicht. Der Richter bot den Ausschussmitgliedern die Wette an, dass zwei Drittel von ihnen nicht in der Lage wären, die Sperren mit ihrem Smartphone zu umgehen. Grafs Fazit: Zumindest jene Bürger, die kinderpornographische Seiten lediglich aus Neugier ansurfen, würden durch Sperren davon abgehalten. Zudem zeige die Statistik des BKA, dass trotz Löschversuchen nach einer Woche noch 44 Prozent der Inhalte nicht vom Netz genommen worden seien – das sei zu viel.
Ähnlich wie Graf argumentierte auch der Vizepräsident des Bundeskriminalamts, Jürgen Maurer. Da gerade auf jene kinderpornographischen Inhalte, die erst seit kurzem im Netz stehen, besonders häufig zugegriffen werde, sei eine schnelle Reaktion wichtig. Zudem hätten die Löschbemühungen im Ausland keine befriedigenden Ergebnisse gebracht. Daher sei der Bedarf für Zugangssperren weiterhin gegeben, da Stoppschilder das Aufrufen der Seiten stören würden. Overblocking sei kein ernsthaftes Gegenargument, erklärte Maurer.
Auf die Frage, was das BKA nach Ablauf der Wochenfrist mit noch nicht gelöschtem Material mache, erklärte Maurer, dass das BKA dann ein Mahnschreiben schicke. Ein drittes, viertes oder gar fünftes Mahnschreiben wolle man jedoch nicht absenden, da schon das erste "im internationalen Geschäft ungewöhnlich" sei.
Funktionierende Filter und Löschen
Auch für den dänischen Polizisten Lars Underbjerg vom National High Tech Crime Centre gibt es kein Overblocking. Das Filtersystem in Dänemark funktioniere gut, genau wie auch in Norwegen, Finnland oder Neuseeland. Ein Großteil der dänischen Bevölkerung sei sehr glücklich, dass es dank der Sperren kinderpornographischem Material "gar nicht erst ausgesetzt" sei. Insbesondere Underbjergs schriftliche Stellungnahme gibt jedoch gerade den Kritikern der Netzsperren Recht, die befürchten, Sperren könnten zu einer Verringerung von Löschbestrebungen führen.
Underbjerg beschreibt dort eine Liste mit "besonders schlimmen Fällen", welche Seiten enthält, auf denen Kinder unter 13 Jahren bei sexuellen Handlungen zu sehen sind. Davon seien 126 Domains in Russland und weitere 10 in den USA gemeldet, jedoch hätte es wenig Sinn, diese zu melden: Derartiges Material zu löschen habe "in diesen Ländern eine sehr geringe oder gar keine Priorität". Stattdessen lobt Underbjerg die Sperrung dieser Seiten als "präventive Polizeiarbeit im Internet".
Ausweitung auf Tauschbörsen?
Carmen Kerger-Ladleif von Dunkelziffer sieht Sperren als eine geeignete Lösung in jenen Fällen an, in denen nicht sofort gelöscht werden kann, da Täter das Material auch nutzten, um Kinder unter Druck zu setzen oder gefügig zu machen. Ladleif sprach sich für eine Ausweitung der Maßnahmen auch auf Tauschbörsen aus, denn auch diese dürften kein rechtsfreier Raum sein. Laut Ladleif können Websperren nicht nur etwas bei neugierigen Surfern, sondern auch bei gestandenen Tätern ausrichten.
Einer habe ihr einmal erzählt, dass ihn ein Stoppschild hätte erinnern können, dass er etwas Verbotenes tut. Wenn Täter in ihrem einfachen Zugang zu Kinderpornographie gestört würden, ändert sich möglicherweise ihr Verhalten, hofft sie. Zudem seien nicht alle Täter pädophil. Diese bekämen damit die Wahl, ob sie sich für Kinderpornographie entscheiden oder nicht.
Rechtsanwalt Boecker hingegen kritisierte, dass sich ausgerechnet jene, die sich den Kinderschutz auf die Fahne schreiben, für eine halbherzige Lösung einsetzten. Durch Löschen könnte man sicher und nachhaltig Milliarden Menschen vom Zugriff auf kinderpornographisches Material abhalten.
Post von einer Dame
Schwierigkeiten hatte Siegfried Kauder (CDU), in seiner Funktion als Ausschussvorsitzender die Neutralität zu wahren. Zwar betonte er, an einer parteiübergreifenden Lösung interessiert zu sein, da sich das Thema für parteipolitische Profilierung nicht eigne. Jedoch unterstellte er während der Sitzung den Gegnern von Netzsperren, missbrauchte Kinder als Lockmittel nutzen zu wollen – was freilich niemand so gesagt hatte. Zudem versuchte Kauder, der schon in der Sitzung des Petitionsausschusses zu Netzsperren derart mit unsachlichen Fragen aufgefallen war, dass ihm das Wort entzogen wurde, mit einer persönlichen Geschichte Emotion in die Debatte zu bringen.
Er bekäme immer zu "hohen Feiertagen" Post von einer Dame, deren Missbrauch noch immer im Netz abrufbar sei - verbunden mit der Frage, wann diese Aufnahmen endlich gelöscht würden, sagte Kauder noch vor der ersten Fragerunde. Am Sitzungsende bemühte Kauder die Dame erneut. Schon bald bekäme er wieder Post von ihr. "Was sollen wir ihr sagen?", fragte er in die Runde, um sich gleich darauf selbst die Antwort zu geben: "Wir mühen uns redlich."
Das Bemühen, die Stoppschilder doch noch aufzustellen, ist augenscheinlich immer noch vorhanden.
Quelle :
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Irland: Three-Strikes-Gesetz notfalls auch ohne Provider
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Antwort #441 am:
15 November, 2010, 19:21 »
Der irische Staatsminister Conor Lenihan hat bei einer Diskussionsrunde mit dem Titel "Schutz geistiger Eigentumsrechte" verdeutlicht, dass er die Übereinkunft zwischen der Irish Recorded Music Association und dem Provider Eircom sehr begrüße. Andere Provider sollten ebenso handeln. Falls notwendig, will er dies per Gesetz durchsetzen.
Irland leistet Widerstand beim Sprung auf den "Three-Strikes-Zug". Zwar hat der größte irische Provider Eircom sich freiwillig zur Kooperation bereiterklärt. Doch viele weitere, darunter der Konkurrent UPC, leisteten Widerstand. Diese konnten vor rund einem Monat sogar einen juristischen Sieg gegen die Irish Recorded Music Association (IRMA) feiern. Ein Gericht hielt fest, dass es keine gesetzliche Basis für eine Three-Strikes-Regelung gäbe.
Die Idee ist damit selbstverständlich nicht gestorben. Offenbar versucht man vielmehr weiterhin, Provider in die "freiwillige" Kooperation zu zwängen. Auf einer Diskussionsrunde mit dem Titel "Schutz geistiger Eigentumsrechte" betonte Conor Lenihan, dass man die Kooperation zwischen IRMA und Eircom sehr begrüße.
Lenihan ist Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Technologie. Eine gewisse Fachkompetenz sollte man also zum Themengebiet erwarten dürfen. Wie Lenihan festhielt, hoffe man darauf, dass die Provider weitere Arrangements mit der IRMA eingehen. Sollte dieser Fall wider Erwarten nicht eintreten, sei es nur eine Frage der Zeit, bis entsprechende Gesetze dies in die Wege leiten.
"Ein rigoroses und effektives System zum Schutz des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte ist notwendig, damit Autoren und Produzenten eine angemessene Entlohnung für ihre kreativen Bemühungen erhalten. Nur so können Kreative und Verleger ermutigt werden, weiterhin in kreative Arbeit zu investieren", so Lenihan während der Diskussionsrunde. Man wolle kein exaktes Ebenbild des französischen Modells haben. Ebenso wenig sei man am britischen Digital Economy Act interessiert, schließlich stehe dieser jetzt auf dem gerichtlichen Prüfstand.
Die Provider sowie die Vertreter der Kreativwirtschaft müssten sich jedoch zusammensetzen und eine Lösung finden. "Das Letzte was ich tun will ist weitere Gesetze und Regulierungen anzubieten. Wenn [die Provider und die Industry] jedoch zu keinem vernünftigen Ergebnis kommen, werde ich einen Gesetzesentwurf einbringen müssen und den Sachverhalt in einem weit tiefgehenderen und weitsichtigeren Verlauf prüfen müssen. [...]."
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US-Regierung beschlagnahmt Domains
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Antwort #442 am:
28 November, 2010, 16:55 »
Die Polizei- und Zollbehörde Immigration and Customs Enforcement (ICE) des US-amerikanischen Ministeriums für innere Sicherheit hat diverse Domains beschlagnahmt. Betroffen sind nach
Angaben
des P2P-Blogs TorrentFreak knapp 80 Domains, darunter torrent-finder.com. Statt einer BitTorrent-Suchmaschine prangt dort nun ein Hinweis auf einen Beschlagnahmebeschluss und auf Abschnitte im US-amerikanischen Bundesrecht, in denen Vergehen gegen das Copyright und der Handel mit gefälschten Waren unter Strafe gestellt sind.
Der Betreiber der BitTorrent-Suchmaschine hat demnach zuvor keine Warnung und keinen gerichtlichen Beschluss zugestellt bekommen. Die DNS-Einträge der Sites seien bei der Top-Level-Domain-Verwaltung Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) auf eine Seite der US-Regierung umgestellt worden. Andere betroffene Adressen sind beispielsweise handbag9.com, dvdprostore.com und golfstaring.com.
Während über die anderen betroffenen Domains offenbar direkt gefälschte Waren vertrieben wurden, hosten die Betreiber von Torrent-Finder selbst keine urheberrechtlich geschützten Werke und verlinken auch nicht direkt auf sie, sondern sie sehen es als Metasuchmaschine für andere Angebot. Daher bezweifeln die Betreiber die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme an. Ihr Angebot ist nun über eine
andere Adresse
erreichbar.
John Morton vom ICE sagte als Begründung zur Ankündigung zu einer ähnlichen Aktion in diesem Sommer, die US-amerikanische Wirtschaft werde von Piraten und Fälschern bedroht. Ihnen werde überall auf der Welt nachgegangen. In den USA wurde in diesem Monat ein Gesetz ins Parlament eingebracht, mit dem Urheberrechte im Internet besser geschützt werden sollen. Nach dem Combating Online Infringement and Counterfeits Act (COICA) sollen Websites mit rechtswidrigem Charakter auf Antrag des Justizministeriums gesperrt werden können. Das Gesetz wurde vom US-Senatsausschuss für Justiz einstimmig angenommen, der Senat selbst wird sich aber voraussichtlich nicht mehr dieses Jahr mit dem Vorhaben befassen.
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Französisches Parlament für Websperren ohne Richterbeschluss
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Antwort #443 am:
18 Dezember, 2010, 14:08 »
Die französische Nationalversammlung hat erneut den umstrittenen Teil eines geplanten Gesetzespakets zur inneren Sicherheit verabschiedet, der eine Blockade von kinderpornographischen Webseiten vorsieht. Anders als bei der ersten Absegnung des Vorhabens im Februar soll dieses Mal eine Regierungsbehörde Internetprovider ohne Richterbeschluss zum Sperren inkriminierter Webseiten verdonnern können. Neben dem Parlament hatte zwar auch der Senat auf den Richtervorbehalt gedrängt. Der französische Innenminister Eric Besson von der Regierungspartei UMP setzte jedoch eine Regelung ohne Kontrolle durch die Justiz durch und erhielt dafür nun die erforderliche parlamentarische Mehrheit.
Der entsprechende Artikel gehört zum "Loppsi 2" (Loi d'orientation et de programmation pour la performance de la sécurité intérieure) genannten Gesetz, mit dem die französische Regierung die Sicherheitsbehörden unter anderem auch mit Befugnissen zu Online-Durchsuchungen ausrüsten will. Das Gesetz, das Anfang 2011 noch einmal den Senat passieren muss, soll auch Webseiten verbieten, die Kinder zu selbstmörderischen Spielen anregen.
Die zunächst im Entwurf aufgeführte Beschränkung der Web-Blockaden auf kinderpornographische Angebote halten Bürgerrechtler für ein "trojanisches Pferd", mit dem der Einstieg in eine allgemeine Zensur des Internets eröffnet werden solle. Die Organisation "La Quadrature du Net" sieht in der fehlenden justiziellen Aufsicht über die "geheime Schwarzen Liste" nun ihre Befürchtung bestätigt, dass es der Regierung auf eine allgemeine Kontrolle des Netzes ankomme. Es sei nicht möglich, die Umsetzung der Sperrmaßnahen zu verifizieren oder sich gegen sie rechtlich zur Wehr zu setzen. Dies komme einer "offenen Verletzung des Rechts auf Meinungsfreiheit" gleich.
Das Collectif Liberté Egalité Justice warnt zudem, dass der Entwurf insgesamt nur auf mehr Datenbanken, Überwachung, Kontrolle und Abschreckung setze. Dem Anbringen von Videokameras im öffentlichen Raum werde etwa keine Grenze mehr gezogen. Patrick Bloche von den oppositionellen Sozialisten zeigte sich unsicher, ob mit dem Gesetz auch missliebige Seiten wie Wikileaks zensiert werden könnten. Er sei sich aber sicher, dass schier sämtliche kinderpornographischen Angebote bereits aus dem Web geschafft wären, wenn Regierungen zu diesem Zweck genauso viele Anstrengungen unternähmen wie für das Ausschalten der Whistleblower-Plattform.
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Kompromissvorschlag zu Websperren
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Antwort #444 am:
20 Dezember, 2010, 13:40 »
Die Berichterstatterin im federführenden Innenausschuss des EU-Parlaments, Roberta Angelilli, hat einen Kompromissvorschlag im Streit um Websperren im Kampf gegen Kinderpornographie gemacht. Gemäß dem Entwurf der konservativen Politikerin, der heise online vorliegt, soll das Entfernen kinderpornographischer Inhalte an der Quelle verpflichtend werden. Blockaden will Angelilli als Zusatzoption auf nationaler Ebene der Mitgliedsstaaten ermöglichen. Der Entwurf soll als Grundlage dienen für die Empfehlung der Innenpolitiker zur geplanten EU-Richtlinie gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern. Die EU-Kommission und der EU-Rat hatten sich zuvor für die Sperrung von Webseiten mit Abbildungen und anderem Material von sexuellem Kindesmissbrauch stark gemacht und auf das Löschen der Angebote weniger Wert gelegt.
Zur Begründung heißt es in einem Erwägungsgrund, dass die "vollständige Entfernung von Bildern an der Quelle im Web" das beste Mittel zur Bekämpfung von Kinderpornographie sei. Darüber hinaus sollten die Mitgliedsstaaten aber auch andere Mittel in Stellung bringen können, die sie für hilfreich hielten, um "das weitere Betrachten und Downloads" entsprechender inkriminierter Inhalte zu unterbinden und weiteren Schaden für die Opfer zu vermeiden. Auf jeden Fall sollten aber unverzüglich Maßnahmen gestartet werden, um die Bilder unverzüglich aus dem Web zu bekommen und die Täter zu identifizieren.
Angelillis Vorstoß stimmt weitgehend überein mit dem Kompromissansatz, den die Bundesregierung in Brüssel berücksichtigt wissen wollte. Schwarz-Gelb hat sich im Koalitionsvertrag auf das Ausprobieren des Grundsatzes "Löschen statt Sperren" verständigt, den Strafverfolger im Gegensatz zur Internetwirtschaft nicht für ausreichend halten. Im Rat der Innen- und Justizminister konnte sich die Bundesregierung mit ihrer Linie aber bislang nicht durchsetzen.
Das Papier der italienischen Abgeordneten drängt zudem auf die Einrichtung einer internationalen Datenbank mit Bildern und Webseiten, die einen sexuellen Kindesmissbrauch dokumentieren. Diese soll die Polizei allgemein stärker auf Kinderpornographie aufmerksam machen und ihr eine Opferidentifikation erleichtern. Zudem plädiert Angelilli für höhere Strafen etwa für die Anstiftung zu oder die kommerzielle Ausbeutung von Kinderpornographie als der ursprüngliche Kommissionsvorstoß. Über den Entwurf soll im Januar zunächst der Innenausschuss abstimmen. Dessen Votum gilt als Richtschnur für die spätere maßgebliche Entscheidung des gesamten Parlaments.
Experten aus Bürgerrechtsorganisationen bemängelten in ersten Reaktionen, dass den Mitgliedsstaaten bei der Einrichtung von Websperren und netzseitigen Filtern weiter freie Hand gelassen werde solle. Entsprechende Maßnahmen könnten nach wie vor auch auf Basis "freiwilliger" Vereinbarungen von Providern durchgeführt werden, obwohl die Kommission hier in frühen Folgeabschätzungen gesetzliche Regelungen für nötig erachtet habe.
Wasser auf die Mühlen der Kritiker gießt ein Bericht der Sunday Times, wonach die britische Regierung gemeinsam mit Kinderschutzorganisationen dafür eintritt, dass Internetprovider zum Kinderschutz für alle Kunden sämtliche pornographischen Angebote ausfiltern. Erwachsene müssten eine Freischaltung ihres Zugangs für Erotikseiten dann erst gesondert beantragen. Technisch sei das kein Problem, zitiert das Blatt eine Vertreterin der gemeinnützigen Einrichtung Safermedia. Die Provider hätten in Großbritannien bereits gezeigt, dass sie Kinderpornographie auf Regierungsdruck hin sperren könnten.
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Urheberrechtsverletzung via Twitter?
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Antwort #445 am:
04 Januar, 2011, 21:00 »
Wer bisher glaubt, man könne in 160 Zeichen keine Urheberrechte verletzen, lässt sich eines Besseren belehren. Seit Ende November 2010 übermittelt der Microblogging-Dienst Twitter nämlich Löschaufforderungen für Tweets an das Portal "Chilling Effects". Die Menge an Löschwünschen ist durchaus bemerkenswert.
Der Digital Millenium Copyright Act (DMCA) ist ein juristisches Konstrukt aus den USA. Mit dem DMCA wurde das Urheberrecht ins 21. Jahrhundert gebracht. Einer der wichtigsten Bestandteile des DMCA sind sogenannte "Löschaufforderungen". Diese sorgen dafür, dass Rechteinhaber ihr Recht bekommen und Diensteanbieter mit nutzergenerierten Inhalten frei von jeder Haftung bleiben.
Das Schema ist dabei denkbar einfach. Sobald ein Rechteinhaber eine Urheberrechtsverletzung feststellt, verschickt er kurzerhand eine Löschaufforderung an den Dienstleister. Dieser reagiert, löscht den Inhalt und beide Seiten sind zufrieden. In den meisten Fällen ist es so einfach. Zumindest wenn es darum geht, urheberrechtlich geschützte Video- oder Audiodateien zu löschen. Doch es geht weit komplizierter.
Was ist beispielsweise, wenn auf das urheberrechtlich geschützte Angebot nur verlinkt wird? Vergleichbar einer Torrent-Datei für einen Tauschbörsen-Client?
Was das bedeutet, offenbart Twitter seit Ende November 2010 auf Chilling Effects. Bei Chilling Effects handelt es sich um eine von der Electronic Frontier Foundation betrieben Website. DMCA Löschaufforderungen werden dort protokolliert, vorausgesetzt die Diensteanbieter übermitteln sie. Twitter erledigt dies seit wenigen Wochen.
Twitter bietet zwar nur 160 Zeichen und hostet keine Inhalte selbst. Dennoch erhält man zahlreiche Löschaufforderungen. Allein im Dezember waren es 300 Stück. Die Tweets beinhalten meist Links zu urheberrechtlich geschützten Werken. Sie dienen also als "Wegweiser". Berechtigterweise stellt sich jedoch die Frage, wieso man nicht gleich die Hoster der Inhalte kontaktiert. Oft genug lieben diese ebenfalls in der juristischen Reichweite des DMCA.
Wie lange Twitter bereits derartige Löschaufforderungen erhält, ist nicht bekannt. In Zukunft dürfte der Microblogging-Dienst jedoch einiges zu tun haben. In Anbetracht der steigenden BitTorrent-Nutzerzahlen dürfte Twitter als Wegweiser zunehmend interessant werden. Twitter hat sich zum Sachverhalt bisher nicht äußern wollen.
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EU-Kommission: Websperren nicht gleich Websperren
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Antwort #446 am:
05 Januar, 2011, 16:59 »
Eine Anfrage von EU-Parlamentariern ihrer eigenen Fraktion der Liberalen hat EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström in die Bredouille gebracht. Sie musste versuchen zu erklären, warum sie das Sperren illegaler Inhalte im Web etwa in der Türkei oder im Kampf gegen Terrorpropaganda unter Hinweis auf prinzipielle Gründe ablehnt, bei Kinderpornographie aber befürwortet. Die Abgeordneten Sophia in't Veld, Alexander Alvaro und Marietje Schaake wollten von der Ressortchefin vor allem wissen, wieso die Kommission auf Basis einer "fundierten juristischen Analyse" Web-Blockaden unter Berufung auf die Europäische Menschenrechtskonvention "wahrscheinlich als rechtswidrig" eingestuft habe. In dieser Einschätzung habe es geheißen, dass es schwierig sei, die Notwendigkeit einer entsprechenden Maßnahme nachzuweisen. Nutzer würden schließlich selten auf illegale Inhalte stoße. Zudem bestünden so viele Umgehungsmöglichkeiten, dass der Ansatz nicht zweckmäßig und so unzulässig sei.
Malmström betont in der jetzt von Alvaro veröffentlichten Antwort, dass sich die Kommission bei dieser früheren Darstellung auf einen Bericht der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) zur Internetzensur" in der Türkei gestützt habe. Das dabei gerügte Gesetz ermögliche die Sperrung des Zugangs zu Webseiten bereits, "falls ausreichender Verdacht besteht, dass bestimmte strafbare Handlungen begangen werden". Dazu zählten unter anderem das Ermutigen und Anstacheln zum Selbstmord, sexuelle Ausbeutung und Missbrauch von Kindern, Erleichterung des Drogenkonsums, Bereitstellung gesundheitsgefährdender Stoffe, Obszönitäten, Glücksspiele und strafbare Handlungen gegen Atatürk. Nach Ansicht der Schwedin unterscheidet sich die in dem Türkei-Bericht beschriebene Situation "grundlegend von den Maßnahmen", die sie in ihrem Entwurf für eine Richtlinie zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern vorgeschlagen habe.
So sei der Kommissionsvorschlag strikt auf den Tatbestand der Kinderpornographie begrenzt, führt die Liberale weiter aus. Einem Bericht der britischen Internet Watch Foundation zufolge seien 72 Prozent der Opfer von Kinderpornografie zwischen 0 und 10 Jahre alt, 23 Prozent sechs Jahre oder jünger und drei Prozent 2 Jahre oder jünger. 44 Prozent der Bilder zeigten Kinder als Opfer von Vergewaltigung oder Folter. Die Verbreitung solcher Aufnahmen sei ein Verbrechen "und sollte nicht mit Meinungsfreiheit verwechselt werden". Auch der Zugang zu solchen Bildern stelle eine Straftat dar, die "nicht mit dem Recht auf Erhalt von Informationen verwechselt werden sollte".
Von einer grundsätzlichen Ablehnung von Websperren aufgrund fundamentaler Bedenken will Malmström nichts mehr wissen. Der derzeit im Parlament diskutierte Entwurf sehe zudem vor, dass die Sperrung unter angemessenen Schutzvorschriften erfolgen müsse. Insbesondere solle von den Mitgliedsstaaten sichergestellt werden, dass eine Blockade "auf das Nötige beschränkt wird, dass die Nutzer über die Gründe für die Sperrung informiert werden und dass Inhalteanbieter im Rahmen des Möglichen darüber unterrichtet werden, dass sie die Entscheidung anfechten können". Vorschläge zur Ausweitung von Blockaden auf andere Politikbereiche wie den Kampf gegen Terrorpropaganda erwäge die Kommission nicht, da bei solchen im Gegensatz zur Verhütung von Straftaten an Kindern keinesfalls die Vorteile überwögen. Die Furcht eine schleichenden Ausbaus einmal aufgebauter Sperrinfrastrukturen sei unbegründet.
Die Innenkommissarin kann auch keine Anzeichen dafür erkennen, "dass Mitgliedstaaten, die derzeit den Internetzugang sperren, sich weniger engagiert für die Bekämpfung der Kinderpornographie einsetzen als diejenigen, die keine Sperrung vornehmen". Ein Vertreter der dänischen Polizei hatte im Bundestag dagegen jüngst erklärt, dass sein Land Informationen über Fundstellen von Missbrauchsbildern gar nicht mehr an die USA melde, da dort ein Löschen des Materials schwieriger durchsetzbar sei als in der EU. Auch ist laut Malmström bei Ländern mit Sperrmechanismen die Wahrscheinlichkeit nicht größer, dass diese die Umsetzung elementarer internationaler Vereinbarungen zum Kinderschutz verzögert umsetzten.
Insgesamt gehe aus verschiedenen Quellen eindeutig hervor, dass das Löschen der missliebigen Inhalte "nicht wirksam genug ist", behauptet die Kommissarin. Diese Einschätzung beziehe sich vor allem auf Inhalte, die auf Servern außerhalb der EU lagerten. Eine Studie (PDF-Datei) der Universität Cambridge von 2008 etwa habe zutage gefördert, dass Webseiten mit Missbrauchsbildern eine durchschnittliche "Lebensdauer" von rund 30 Tagen hätten und 20 Prozent davon nach sechs Wochen immer noch verfügbar seien. Dieses Muster werde durch die jüngsten Zahlen des Bundeskriminalamts bestätigt. Bürgerrechtler widersprechen aber den Angaben des BKA: Der AK Zensur kritisiert etwa, das BKA lösche Kinderpornos nur hablherzig. Und Provider kommen im Rahmen ihrer eigenen, weniger bürokratisch angelegten Löschbemühungen auf eine sehr viel höhere Erfolgsquote als die deutsche Polizeibehörde. Beides berücksichtigt Malmström allerdings in ihrer Argumentation nicht.. Die Kommission prüft ihren Angaben nach, ob und wie entsprechende Inhalte "wirksamer entfernt werden können". Realistischerweise könne aber nicht "mit einer kurz- oder mittelfristigen Verbesserung der Wirksamkeit derartiger Verfahren gerechnet werden".
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EU will Urheberrecht stärker schützen
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Antwort #447 am:
07 Januar, 2011, 21:07 »
Vor sechs Jahren brachte die Kommission eine Richtlinie auf den Weg, welche die Rechte von Inhabern geistigen Eigentums stärken sollte. Nachdem sie nun festgestellt hat, dass diese ohne Wirkung blieb, denkt sie über schärfere Maßnahmen gegen die Verletzung von Urheberrechten nach.
Im Jahre 2004 schuf die Kommission der Europäischen Union die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums. Am 22. Dezember 2010 legte sie nun einen ersten Bericht vor. In dieser Evaluierung der Richtlinie 2004/48/EG kommt sie zu dem Schluss, dass aufgrund des Internets eine "beispiellose Zunahme der Möglichkeiten, Rechte des geistigen Eigentums zu verletzen" entstanden sei und man solche "Herausforderungen" bei der Konzeption nicht bedacht hätte.
Obwohl die Richtlinie besteht, ist illegales Filesharing immer noch weit verbreitet. "Die gemeinsame Nutzung von Dateien mit urheberrechtsgeschützten Inhalten ist mittlerweile gang und gäbe", so die Kommission. Interessant ist, dass die Schuld nicht nur bei den Urheberrechtsverletzern gesehen wird, sondern auch bei den Inhabern der Rechte, da "die Entwicklung der legalen Angebote von digitalen Inhalten nicht mit der Nachfrage (vor allem grenzüberschreitend) Schritt halten konnte".
Allerdings ändert diese Erkenntnis nichts daran, dass man darüber nachdenke, härter gegen entsprechende Seiten vorzugehen: "In diesem Zusammenhang müssen möglicherweise die Grenzen des bestehenden Rechtsrahmens eindeutig geprüft werden". Im Blick der Kommission sind da auch die Internetprovider. Sie sollen stärker an den Maßnahmen gegen Filesharer beteiligt werden. "Da der Vermittler sich im Hinblick auf Prävention und Beendigung der Online-Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums in einer günstigen Position befindet, könnte die Kommission untersuchen, wie er enger eingebunden werden kann", heißt es im Bericht. Weiterhin ist im Gespräch, den Datenschutz zu schwächen, um es so den Rechtsinhabern zu erleichtern, an Informationen zu gelangen. Derzeit würde mancherorts "das in der Richtlinie genannte Recht auf Auskunft sehr restriktiv gehandhabt, vor allem aufgrund der nationalen Rechtsvorschriften für Schutz und Speicherung personenbezogener Daten". Daneben will man die Ansprüche auf Schadensersatz für die Inhaber von Urheberrechten erhöhen. "Nach Angaben der Rechteinhaber scheint Schadenersatz derzeit potenzielle Rechteverletzer nicht wirksam von illegalen Tätigkeiten abzuschrecken. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass der von Gerichten verhängte Schadenersatz nicht dem Profit entspricht, den die Rechteverletzer erzielen". Inwiefern man bei dieser Einschätzung der Objektivität der Meinung der Rechteinhaber vertrauen darf, sei einmal dahingestellt.
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Three-Strikes Warnungen verschrecken (fast) niemanden
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Antwort #448 am:
14 Januar, 2011, 20:46 »
Dass das Three-Strikes-Gesetz in Frankreich kein Erfolg ist, wird immer deutlicher. Eine Umfrage von ZDNet.fr ist nun zu dem Ergebnis gekommen, dass nur 4 Prozent aller Internetnutzer ihre "Downloadpraktiken" eingestellt haben. Auch anderweitig liefert die Umfrage interessante Werte.
Bewirkt die "abgestufte Erwiderung" das, was man von ihr erwartet? Eine Umfrage im Auftrag von ZDnet.fr hat ergeben, dass dem wohl eher nicht so ist. Am 7. und 8. Januar hat man hierzu 1016 französische Bürger telefonisch befragt. Das Mindestalter um an der Umfrage teilnehmen zu dürfen war 15 Jahre. Das Ergebnis dieser Umfrage ist durchaus bemerkenswert.
So gaben lediglich 4 Prozent der Befragten an, dass sie das Downloaden komplett eingestellt hätten. Die Furcht, identifiziert und belangt zu werden, war ausschlaggebend hierfür. Eine niederschmetternde Quote, insbesondere wenn man die verbleibenden 96 Prozent aufschlüsselt.
Im weiteren haben nämlich 15 Prozent der Befragten angegeben, dass sie nach wie vor urheberrechtlich geschützte Werke illegal herunterladen. Einige davon hätten ihr Download-Verhalten sogar ausgeweitet (6 Prozent). Der andere Teil ist sich sicher, nicht identifiziert zu werden (9 Prozent).
Wie sinnlos das Three-Strikes-Gesetz jedoch ist, zeigt der letzte und mit Abstand größte Wert. So erklärten 80 Prozent der befragten Personen, dass sie (fast) noch nie etwas illegal heruntergeladen hätten - oder das vorhaben. Dieser Wert muss in jeder Hinsicht skeptisch betrachtet werden. Sollte er korrekt sein, wäre dies tatsächlich ein Indiz für die Nutzlosigkeit der "abgestuften Erwiderung". Effektiv betrachtet dürfte es somit nämlich nicht viele potenzielle Täter geben, die man erwischen kann.
Andererseits ist es natürlich gut möglich sein, dass die Befragten bewusst falsch geantwortet haben. Aus welchen Gründen auch immer.
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Antwort #449 am:
19 Januar, 2011, 13:22 »
Die französische Telecom-Tochter Orange erschwert angeblich den Zugang zum Filehoster MegaUpload
Ob das „Gesetz zum Schutz kreativer Inhalte im Internet“, nach der Aufsichtsbehörde kurz "Hadopi" genannt, die Produktion "geistiger Schöpfungen" wirklich begünstigt, ist noch unklar. Bestätigt hat sich dagegen die Kritik, dass Hadopi schon vor seinem Inkrafttreten Anfang letzten Jahres veraltet war, was den Kampf gegen die unlizensierte Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte angeht. Kritiker des Three-Strike-Gesetzes hatten bereits frühzeitig darauf verwiesen, dass User, die sich Filme oder Musik unentgeltlich aus dem Netz laden wollen, ausweichen würden, um der Sanktionsmaschinerie der Contentindustrie zu entgehen.
Tatsächlich strömen diese schon seit Jahren massenhaft zu Filehostern und Streaming-Plattformen, allen voran MegaUpload und Megavideo. Die drei größten Anbieter Rapidshare, Megavideo und MegaUpload generieren angeblich jährlich 21 Milliarden Besuche pro Jahr. Allein im November 2010 soll MegaUpload 7,4 Millionen französische Interuser angzogen haben, meldete das Fachmagazin Numerama etwas schadenfroh („merci, Hadopi!“).
Das französische Unternehmen TMG, von der Musik- und Filmindustrie dazu auserkoren, im Auftrag von Hadopi nach IP-Adressen von Urheber- und Leistungsschutzrechtverletzern zu fahnden, kann bei dieser Art von Download oder beim Streaming nicht intervenieren. Das ist weder technisch noch gesetzlich möglich; Hadopis Hände sind hier gebunden (dagegen sind manche Schaupspieler, Aktionäre der TMG, frei genug, zuzugeben, dass auch sie sich des Angebots von MegaUpload bedienen).
Das ist der Kontext hinter der aktuellen Beschwerde von MegaUpload gegenüber dem französischen Internetprovider Orange, der zu France Telecom gehört Der Filehoster wirft Orange vor, dass der Provider den Traffic zu seinen Sites drosseln würde. Man habe Beweise dafür, dass Kunden von Orange davon abgehalten würden, den Downloading- und Video- Streaming-Service zu erreichen. MegaUpload rät nun die User dazu, sich beim Callcenter von Orange zu beschweren - oder den Provider zu wechseln, zugunsten eines freundlicheren „like Free or SFR“.
Quelle :
http://www.heise.de/tp/
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