Autor Thema: Urheberrecht,Websperren,Three Strikes ...  (Gelesen 64456 mal)

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"Reporter ohne Grenzen" kritisiert französisches Sperrgesetz
« Antwort #240 am: 21 September, 2009, 15:59 »
Die Organisation Reporter ohne Grenzen (RSF), die sich weltweit für Meinungs- und Pressefreiheit einsetzt, kritisiert das in Frankreich vorige Woche von der Nationalversammlung beschlossene Sperrgesetz gegen Urheberrechtsverstöße im Internet. Das "Hadopi 2" genannte Vorhaben sei lediglich eine "gebügelte" Fassung des Gesetzes, das die französischen Verfassungsrichter annulliert hatten. Es verstoße gegen das Recht auf einen Internetzugang, das das EU-Parlament als grundlegend bezeichnet habe, heißt es in einer Mitteilung der Organisation.

Das Gesetz soll eine neu geschaffene Behörde (Haute autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur internet, Hadopi) ermächtigen, Internetnutzer, die wiederholt Urheberrechte verletzt haben, auch den Netzzugang sperren zu können. Es lege aber nicht die Mechanismen fest, mit denen nach illegalen Downloads gesucht werden könne, moniert RSF. Falls ein Algorithmus zur Überwachung des Internetverkehrs angewendet werde, bestehe die Gefahr, dass auch unbescholtene Bürger in Verdacht gerieten. Dabei reiche es sogar aus, dass ein Internetnutzer lediglich eine Seite besuche, über die illegale Downloads ermöglicht werden.

RSF kritisiert auch, dass in dem Gesetz von allen möglichen die einfachste Variante für Sanktionen ausgesucht wurde. Diese könne ein einzelner Richter ohne Vorladung des Beschuldigten verhängen. Auch sei es nicht vorgesehen, dass der Beschuldigte detaillierte Gründe für die über ihn verhängte Websperre erfährt. Das widerspreche den Grundsätzen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, nach denen alle Beteiligten eines Verfahrens zu allen verwendeten Dokumenten Zugang haben müssen.

Die in Hadopi 2 vorgesehene Sperre von einem Jahr sieht Reporter ohne Grenzen als unverhältnismäßig und als eine Gefahr für die freie Meinungsäußerung an. Auf dem Gebiet des Internets würden andere Maßstäbe angesetzt als in anderen Bereichen, in denen die freie Meinungsäußerung zum Tragen komme. Beispielsweise werde jemand, der wegen Verleumdung bestraft wird, nicht dazu verurteilt, ein Jahr lang keine Zeitung kaufen, lesen oder mit Artikeln beliefern zu dürfen.

Quelle : www.heise.de

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Internet-Zugänge können in Frankreich gesperrt werden
« Antwort #241 am: 22 September, 2009, 22:33 »
Das französische Nationalversammlung hat am Dienstag ein neues Gesetz gebilligt, das die Sperrung von Internet-Anschlüssen vorsieht. Das Parlament votierte mit 258 zu 131 Stimmen für die Neuregelung, die bei Verbraucherschützern und Bürgerrechtlern auf heftige Kritik stößt.

In der vergangenen Woche hatte bereits der Senat zugestimmt - und damit die erste von den beiden gesetzgebenden Kammern (wir berichteten). In Frankreich müssen beide Kammern Gesetze wortgleich verabschieden, bevor sie in Kraft treten können. Dies führt mitunter zu mehreren Durchgängen, bis eine Einigung erzielt wird.



Die Regelung sieht vor, Warn-Mails und Einschreibe-Briefe an Raubkopierer zu versenden. Richtern wird es künftig erlaubt sein, Wiederholungstätern den Zugang zum weltweiten Datennetz zu kappen. Zudem sind hohe Geldbußen bis zu 300.000 Euro und sogar Gefängnisstrafen bis zu zwei Jahren möglich. Als großer Befürworter gilt Präsident Nicolas Sarkozy. Er ist unter anderem eng mit dem Eigner des Fernsehsenders TF1, Martin Bouygues, befreundet. Der Unternehmer war dessen Trauzeuge. Auch den Eignern von Lagardère wird eine enge Verbindung nachgesagt. Die Unternehmen, zu denen auch der Medienriese Vivendi gehört, bejubeln das Vorhaben.

Eine erste Version des Gesetzes war im Juni vom Verfassungsrat für nicht rechtmäßig erklärt worden. Der Rat bemängelte unter anderem, dass die Internet-Sperre von der Aufsichtsbehörde Hadopi und nicht von einem Gericht verhängt werden sollte. Zudem hätte die geplante Strafe die Kommunikationsfreiheit eingeschränkt.

Gesetz war wegen Urlaub der Abgeordneten im ersten Anlauf gescheitert

Beim ersten Anlauf wurde das Gesetz Anfang Mai wegen diversen Änderungsanträgen überraschend verschoben (magnus.de berichtete). Es war eine Blamage im französischen Kampf gegen Raubkopierer. Am 9. April hatte die französische Nationalsversammlung in Frankreich einen Gesetzentwurf gegen Raubkopien abgeschmettert, da ein Großteil der Abstimmungsberechtigten bei der Abstimmung nicht anwesend war (magnus.de berichtete).

Mit der Verabschiedung der "Création et Internet" getauften Vorlage hat Frankreich die mit Abstand schärften Gesetze in Europa. Denn einerseits befinden sich vor allem private Nutzer im Fokus, außerdem muss ein Rechtsverstoß nicht gerichtsfest nachgewiesen sein. Nicht nur Verbraucherschützer zeigten sich im Vorfeld entsetzt über die Pläne. Die Industrie sieht dagegen eine notwendige Verschärfung des Urheberrechts, um der grassierenden Raubkopiererei Einhalt zu gebieten.

Quelle: SAT+KABEL
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"Piratenjagd teurer als Filesharing-Verluste"
« Antwort #242 am: 23 September, 2009, 14:00 »
Während in Großbritannien eine heftige Diskussion über die Notwendigkeit und die Ausmaße eines möglichen Three-Strikes-Gesetzes entbrennt, steht bereits jetzt fest: Die Jagd nach den Piraten wird mehr kosten, als die Contentindustrie in einem Jahr an Verlusten bilanzieren wird.

Während sich Politik und Künstler darüber streiten, wie man ein Three-Strikes-Gesetz denn nun realisieren könne, haben die Internet Service Provider (ISP) ganz andere Sorgen. Der Geschäftsführer des britischen Internetanbieters BT, John Petter, erklärte jüngst, dass die Pläne der Regierung nicht nur scheitern würden. Zuvor würden sie den ISPs die überwältigende Summe von einer Million Britischer Pfund (ca, 1,1 Mio. Euro) kosten - täglich.

Diese Feststellung äußerte er im Gespräch mit dem Daily Mirror, als man ihn zu dem geplanten Gesetz befragte. Maßnahmen im Kampf gegen Internetpiraterie seien grundsätzlich kostspielig. Dazu kommt, dass die Gewinnspanne der Provider nicht sonderlich groß sei. Bei einer aktiven und kontinuierlichen Umsetzung rechne er mit Kosten von 365 Millionen Britischen Pfund im Jahr. Pikanterweise ist dies nahezu das doppelte, was die britische Musikindustrie pro Jahr an "Verlusten" durch illegales Filesharing verzeichnet. Die Studie hierzu wurde optimalerweise von Jupiter Research durchgeführt, im Auftrag der British Phonographic Industry. Rund 200 Millionen Britische Pfund verliert die Musikindustrie im Jahr 2009, wenn es nach deren Erhebungen geht. Natürlich kann man sagen, dass es ja noch die Filmindustrie gibt. Und die Spieleindustrie. Dagegen halten kann man aber, dass BT nicht der einzige Provider des Landes ist.

Am Ende dieser Kalkulation bleibt in erster Linie eines übrig. Sofern das Gesetz wirklich realisiert wird: Stimmen die Verlustzahlen der BPI, welche einen Download als einen Verlust definieren, so wäre die Wirtschaftlichkeit in fragwürdige Bahnen verschoben. Die "Verluste" der BPI würden zwar auf "Null" sinken, dafür müssten die Provider nahezu die doppelte Last an Kosten tragen. Im Prinzip muss man somit tatsächlich langsam hoffen, dass das Three-Strikes-Gesetz umgesetzt wird. Denn danach sollten ja die Einnahmen der Musikindustrie ruckartig um 200 Millionen steigen. Fragt sich bloß was passiert, wenn das nicht der Fall ist. Vermutlich wird man die Statistik dann etwas "tunen".

Petter bringt bereits jetzt seine Befürchtungen auf den Punkt: "Die Forderungen [der Musikindustrie] sind melodramatisch und implizieren, dass alle Menschen, die illegal Musik herunterladen, diese auch kaufen würden. Das ist Nonsense." Über den Wahrheitsgehalt solcher Aussagen wird man sich immer streiten können. Selbst unter der Annahme, dass jedoch ein kleiner Teil der Filesharer dann doch Musik kaufen würde. Rechtfertigt es einen solch massiven legislativen Eingriff? Petter macht sich darüber offenbar weniger Gedanken. Seiner Ansicht nach läuft alles auf ein technologisches Wettrüsten bei den Internetusern hinaus. So etwa sofern es gelingt, sich wirklich anonym mit Tauschbörsen-Clients im Netz zu bewegen. Entsprechende Entwicklungen wie I2P, Anomos oder Freenet gibt es ja bereits. Alternativ greifen sonst die Filesharer auf einen der zahlreichen VPN-Anbieter zurück. Dies wären dann ganze 5 Euro beziehungsweise 17 Cent am Tag um ein 1,1 Million Euro teures System zu umgehen.

Quelle: www.gulli.com

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BKA wegen Umsetzungsverfahren zu Web-Sperren in der Kritik
« Antwort #243 am: 24 September, 2009, 18:51 »
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco und die Grünen bemängeln die Eile und die Geheimhaltungspflichten bei der Erarbeitung der Vorgaben zur Implementierung von Online-Blockaden auf Basis des Zugangserschwerungsgesetzes. Stein des Anstoßes ist neben der Kennzeichnung des Entwurfs für eine technische Richtlinie zur Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen als "Geheimakte" die Tatsache, dass das Bundeskriminalamt (BKA) gerade im Amtsblatt der Bundesnetzagentur für den 2. Oktober die zu Web-Blockaden verpflichteten Zugangsanbieter zur "persönlichen Aushändigung" des Papiers in seine Zentrale nach Wiesbaden geladen hat.

"Es ist ungewöhnlich, dass das BKA das Umsetzungsverfahren zum jetzigen Zeitpunkt derart intensiv vorantreibt", erklärte Hannah Seifert, Leiterin des Berliner Verbindungsbüros des eco, gegenüber heise online. Sie erinnerte daran, dass der Gesetzesentwurf nach wie vor zur Begutachtung durch die EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten in Brüssel liegt und die entsprechende Frist zur Abgabe von Stellungnahmen bis zum 8. Oktober läuft. Mit der Geheimniskrämerei um den Entwurf für die Umsetzungsrichtlinie droht Seiffert zufolge erneut Konflikt mit dem EU-Recht: Auch ein Provider etwa in Belgien müsse vor einem Einstieg in das Deutschlandgeschäft in der Lage sein, sich über die hiesigen Sperrverpflichtungen ein Bild zu machen. Die Einstufung der Technikbestimmungen als Verschlusssache könne daher als "Marktzutrittsbarriere" gewertet werden.

Das BKA habe ohne Rechtsgrundlage einen Entwurf für eine technische Richtlinie vorgelegt, weil das entsprechende Bundesgesetz noch nicht in Kraft getreten sei, ergänzte der stellvertretende eco-Vorstandsvorsitzende Oliver Süme. Bei dem Übergabetermin in Wiesbaden sei ausdrücklich eine inhaltliche Diskussion über technische Details gar nicht erwünscht. Den Kreis der verpflichteten Unternehmen kenne das BKA aber gar nicht. Der Gedanke liege daher nahe, dass es sich mit der Veranstaltung darüber erst einmal Klarheit verschaffen wolle. Dem Gesetz nach müssen Provider auf Basis einer geheimen Sperrliste Webseiten blockieren, die über 10.000 Teilnehmer versorgen. Eine Marktübersicht über Firmen, die in diese Kategorie fallen, gibt es aber nicht.

Die Wiesbadener Polizeibehörde selbst begründet die Einstufung der technischen Richtlinie als Verschlusssache mit der Befürchtung, dass sonst zu viele Einzelheiten über die geplante Sperrinfrastruktur bekannt werden könnten. Dem hält der eco entgegen, dass mit dem Papier allein geregelt werden solle, in welcher Form und nach welchem Verfahren die Sperrliste und die Aufstellung über die Anzahl der Zugriffsversuche auf blockierte Seiten zur Verfügung gestellt werden. Es sei daher unbegreiflich, dass nicht einmal Providerverbände den Entwurf für die Umsetzungsbestimmungen sehen und ihre Mitglieder beraten dürften. Die vom BKA gesetzte Frist zur Abgabe zur Kommentierung der Initiative bis zum 19. Oktober sei zudem viel zu kurz.

Malte Spitze aus dem Bundesvorstand der Grünen bezeichnete das Vorgehen des BKA als "ungeheuerlich". Die Behörde plane, Prozesse und Verfahren abzuschließen sowie Richtlinien festzusetzen. Dafür würden Unternehmen unter Druck gesetzt, damit sie sich schon jetzt am Verfahren beteiligten. Bis dato sei aber völlig unklar, welche Internetanbieter das Sperrgesetz überhaupt umsetzen müssen. Es werde so weiter versucht, das Projekt für die Web-Blockaden "auf Teufel komm raus umzusetzen" trotz aller rechtsstaatlicher Bedenken. Im Gegensatz dazu sei für die bereits Anfang Januar in Kraft getretene Regelung zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten noch immer keine technische Richtlinie veröffentlicht worden.

Quelle : www.heise.de

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Abmahnwelle gegen Musikblogger
« Antwort #244 am: 28 September, 2009, 16:11 »
Die Musikindustrie hat möglicherweise ein neues Betätigungsfeld für Abmahnungen an sich entdeckt. Abgemahnt wurde jetzt Musikblogger, die Links zu einem Mixtape setzten.

Im Auftrag von Sony, Warner und Universal werden Musikblogger abgemahnt. Der Grund ist die Verlinkung auf das "Splash 2009 Mixtape" von DJ Ron & Dj Shusta, welches Musik von Künstlern wie Curse, Atmosphere, Eminem, Mef&Red enthält. Musikblogger aus Deutschland wurden durch Abmahnungen unfreundlich darauf hingewiesen, die Verlinkung doch gefälligst zu unterlassen. Zwischen 100 und 900 Euro Aufwandsentschädigung sind sofort zu zahlen, die Links zu den Dateien sofort zu löschen. Auch eine Unterlassungserklärung soll unterschrieben werden - bei Verstoß gegen diese sind 5.001 Euro fällig. Dieses berichtet unter anderem das Blog whitetapes.de.


(Bild: Splash-Mixtape Cover)

Auf dem Weblog Stylespion.de, welches heute über diesen Vorfall berichtet, hat es einer der Kommentatoren schön auf den Punkt gebracht, was sich die Musikindustrie da grade selbst einbrockt: "Die logische Konsequenz wäre ja eigentlich, diese bei Major-Labels geführten Künstler tot zu schweigen. Nein, nicht weil die Künstler schlecht wären. Nein, nicht weil die Künstler gegen eine Verbreitung ihres kreativen Produktes seien. Sondern damit die Musikindustrie endlich begreift, wie schnell und wichtig die Kommunikation auch über andere Vertriebskanäle laufen kann." Sonderlich clever ist es nicht, sich ausgerechnet mit den Multiplikatoren im Internet anzulegen. Auf Multiplikatoren ist die Branche traditionell schon immer angewiesen gewesen. Doch vermutlich sind der Industrie Blogger einfach suspekt, und sie setzen weiter ganz auf den Viva, MTV und Radio-Effekt. Nachdem also Filesharing jahrelang abgebügelt wurde, scheint die Industrie nun eine neue Grenzlinie aufzuziehen, indem sie gegen Blogger vorgehen wollen.

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BPI - Attacke gegen britische Provider
« Antwort #245 am: 28 September, 2009, 20:02 »
Die British Phonographic Industry (BPI) hat den britischen Provider BT scharf attackiert, welcher vor wenigen Tagen mit einem Zahlenspiel für Aufregung sorgte.

Der Geschäftsführer des Internet Service Providers British Telecom (BT), John Petter, erklärte jüngst gegenüber dem Daily Mirror seine Bedenken. Die Three-Strikes-Pläne der Regierung würden nicht nur scheitern, sondern auch unglaubliche Kosten verursachen. Jeden Tag würde ein Betrag von umgerechnet rund einer Million Euro anfallen, den der Internetdienstanbieter zu tragen hätte. Somit würde man 365 Millionen Euro an Kosten jährlich verursachen. Die Verluste der Musikbranche sind aber laut deren eigenen Angaben nur etwa halb so groß. Das Kosten-Nutzen Verhältnis kann man also getrost infrage stellen - zumal dieser Betrag nur für einen Provider, nämlich BT, gilt.

Nachdem Petter so großartig mit den Zahlen jonglierte, fühlt sich Geoff Taylor, der Chief Executive Officer (CEO) der British Phonographic Industry (BPI) scheinbar dazu veranlasst, diesem Parolie zu bieten. Er wirft John Petter vor, er habe seine Zahlen viel zu drastisch dargestellt. Überhaupt solle sich BT "schämen", schließlich würde man so viele illegale Filesharer in den eigenen Netzen beherbergen. "Es ist beschämend für ein Unternehmen wie BT, das weiß, dass ein großer Teil ihres Traffics für illegale Dinge verbraucht wird, und nichts dagegen unternimmt. Wenn man eine Firma betreibt und man weiß, dass dort das Gesetz gebrochen wird, ist es selbstverständlich, dass man etwas dagegen unternimmt", erklärte Taylor gegenüber der Tageszeitung.

Dass BT lange Zeit der Provider in Großbritannien war und lange Zeit geradezu das Monopol auf Telekommunikationsdienste innehatte, verkennt man dabei. Tatsache ist aber nunmal, dass sich mit praktisch jedem Dienst irgendwie das Gesetz brechen lässt. Um auch zum Club der Publizisten "übertriebener Zahlen" zu gehören, präsentierte BPI-Chef Geoff aber auch deren Analysen über die BT. Demnach habe man im Netz des Providers seit Februar diesen Jahres 100.000 IP-Adressen erhoben, über die urheberrechtlich geschützte Werke verbreitet wurden.

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Provider arbeiten weiter an Netz-Sperren
« Antwort #246 am: 29 September, 2009, 19:01 »
Parallel zu Bemühungen der FDP, das von der Großen Koalition eingeführte Zugangserschwerungsgesetz noch zu Fall zu bringen, laufen bei den großen Internetanbietern die Vorbereitungen für die Web-Sperren weiter. "Wir arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung", erklärte ein Sprecher der Deutschen Telekom gegenüber heise online. Eine gesetzliche Regelung der vorbereiteten Zugangshürden halte der Bonner Konzern nach wie vor für "wünschenswert". Die Telekom habe sich aber auch gegenüber dem Bundeskriminalamt (BKA) vertraglich zum Sperren verpflichtet und werde daran festhalten.

Einen konkreten Startpunkt für den Einsatz der geplanten Blockaden über das Domain Name System (DNS) konnte der Sprecher noch nicht nennen. Zugleich dementierte er die Meldung, dass die Zugangshürden bereits am 17. Oktober aktiviert würden: "Wir haben gesagt, dass wir nicht vor diesem Termin sperren", lautete die Ansage. "Das heißt aber nicht, dass wir bereits am 18. Oktober mit der Umsetzung fertig sind."

Die noch amtierende Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte im August die Verträge großer Provider mit dem BKA für hinfällig erklärt. Die Anbieter dürften in die betroffenen Grundrechte nur auf Basis eines Gesetzes eingreifen, hatte es damals zur Begründung geheißen. Trotzdem will auch Kabel Deutschland an der Absprache mit der Polizeibehörde festhalten, wie eine Sprecherin auf Anfrage mitteilte: "Für Kabel Deutschland und ihre Mitarbeiter ist die Ächtung und Bekämpfung von Kinderpornographie auch eine moralische und gesellschaftspolitische Verpflichtung." Der Kabelnetzbetreiber stehe "in Austausch mit dem Bundeskriminalamt" und bereite die technische Umsetzung der Sperrungen "spätestens zum Jahresende" vor.

HanseNet/Alice bereitet sich gemäß der Vereinbarung mit dem BKA weiter "auf das Thema vor", ließ ein Sprecher der Hamburger wissen. "Wir haben es aber inzwischen noch nicht umgesetzt." Zum jetzigen Zeitpunkt könne man keine Information zu einem Starttermin geben. Gänzlich bedeckt hält sich derzeit Vodafone: Von dem Konzern konnte heise online keine Stellungnahme zum Stand der Umsetzung der Blockadetechniken bekommen. Vodafone engagierte sich bislang stark für Web-Sperren durch Provider in Eigenregie und stand einer gesetzlichen Regelung skeptisch gegenüber. Das Unternehmen gehört ebenfalls zu den Unterzeichnern des Vertrags mit dem BKA.

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"Provider sollen für Internet-Inhalte geradestehen"
« Antwort #247 am: 30 September, 2009, 10:11 »
Die Parlamentarische Versammlung des Europarates (PACE) fordert ihre Mitgliedsstaaten in einer Resolution zur Förderung eines kinderfreundlichen Internet dazu auf, Internet-Provider für illegale Inhalte im Internet stärker in die Verantwortung zu nehmen. Dies soll unabhängig davon geschehen, ob diese Inhalte von Drittfirmen oder Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Möglicherweise sei die Abfassung eines neuen Zusatzprotokolls zum Cybercrime-Abkommen des Europarates möglich, heißt es in der fast einstimmig von den Parlamentariern der 47 Mitgliedsstaaten verabschiedeten Resolution.

Der Europarat ist eine institutionell nicht mit der EU verbundene Organisation mit 47 Mitgliedsstaaten, die zum Beispiel die Cybercrime-Konvention ausgearbeitet hat. Die Parlamentarische Versammlung ist neben dem Ministerkomitee eine der beiden wichtigen Organe des vor 60 Jahren gegründeten Europarates, der bei seiner Geburtstagssitzung diese Woche den früheren norwegischen Premierminister Thorbjørn Jagland zum neuen Generalsekretär wählte.

Den Europarat beschäftigt, wie auch die PACE-Resolution zum kinderfreundlichen Internet zeigt, weiterhin auf der einen Seite das Problem Cybercrime sowie auf der anderen Seite der Datenschutz und die Meinungsfreiheit im Internet. Die Resolution wirbt in ihren Präliminarien aber auch dafür, Kindern und Jugendlichen den Zugang zu ermöglichen, da sie unter anderem "deren sozialen und kulturellen Horizont über traditionelle geographische Grenzen hinweg erweitert, was zu einer besseren internationalen Verständigung und Kooperation unter den Völkern beitragen kann". Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ebenso wie Bildungseinrichtungen werden geradezu aufgefordert, Internetangebote für Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene zu machen.

Auf den Vorschlag, die Provider stärker zur Verantwortung zu ziehen, mochte man aber nicht verzichten, auch wenn Provider und Online-Industrie ansonsten als Partner etwa für Aufklärungskampagnen und bei der Schaffung spezieller, eigens dafür gefilterter Zugänge für Kinder angesprochen werden. Weitere rechtliche Schritte fordern die Parlamentarier beim Schutz von Kindern vor Internetglücksspiel. Das für den Themenbereich zuständige PACE-Expertengremium soll zudem eine Studie zum Effekt übermäßiger Internetnutzung durch junge Menschen machen.

Generell will sich der Europarat stärker bei der Internet-Regulierung und -Kontrolle ("Internet Governance") engagieren. PACE sprach sich in der Resolution dafür aus, den European Dialogue on Internet Governance (EuroDIG) durch die Bereitstellung eines Sekretariats zu unterstützen. Der vor einem Jahr gestartete EuroDIG dient den Europäern praktisch zur Vorbereitung ihrer Arbeit beim globalen Internet Governance Forum der Vereinten Nationen. Auch das EU-Parlament hatte sich zunächst als möglicher Gastgeber für EuroDIG gesehen.

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Netzsperren: BKA sagt Treffen mit Providern ab
« Antwort #248 am: 01 Oktober, 2009, 16:37 »
Eigentlich hätten am morgigen 2. Oktober Vertreter der deutschen Zugangsprovider persönlich beim Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden erscheinen sollen. Dort wollte ihnen die oberste Polizeibehörde Exemplare des als geheim eingestuften Entwurfs für eine technische Richtlinie aushändigen, die die Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen festlegen sollte.

Dieser Termin ist nun nach Informationen von heise online geplatzt – das BKA hat die Providervertreter ausgeladen. Eine Begründung dafür war beim BKA bislang nicht in Erfahrung zu bringen. Aus Providerkreisen verlautete, dass die bislang als nur für den Dienstgebrauch verwendbare Geheimakte eingestufte Umsetzungsrichtlinie vom BKA stattdessen bald zur Einsicht freigegeben werden soll.

Providervertreter hatten im Vorfeld an dem Umsetzungsverfahren harsche Kritik geübt. Hannah Seifert vom eco-Verband etwa sprach von unnötiger "Geheimniskrämerei". Die Einstufung der Technikbestimmungen als Verschlusssache könne als "Marktzutrittsbarriere" gewertet werden, weil ausländische Provider vor einem Einstieg in das Deutschlandgeschäft eigentlich in der Lage sein müssten, sich über die hiesigen Sperrverpflichtungen ein Bild zu machen.

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Die oppositionellen Sozialisten haben in Frankreich zum zweiten Mal im Streit um eine Verankerung des umkämpften Modells einer "abgestuften Erwiderung" auf Urheberrechtsverstöße per Filesharing Verfassungsbeschwerde eingereicht. Auch das jüngst überarbeitete und etwas entschärfte "Gesetz zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet" ist ihrer Ansicht nach nicht mit den Grundrechten vereinbar. Sie haben daher Berichten zufolge das französische Verfassungsgericht, den Conseil Constitutionnel, angerufen. Die Hüter der Verfassung hatten im Juni schon den ersten Vorstoß für eine "Three Strikes"-Regelung kassiert.

Die Sozialisten monieren, dass das Gesetz die schon früher geplanten Bestimmungen zum Kappen von Internetanschlüssen bei Rechtsverstößen nach zweimaligen Warnungen nur in neue Gewänder einkleidet. Das Rahmenwerk bleibe das gleiche. Dadurch würde die Bedrohung für die Meinungsfreiheit aber nicht geringer. Über Internetsperren und andere weitgehende Strafen soll zwar nicht mehr eine Verwaltungsbehörde in Form der Haute autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur internet (Hadopi) entscheiden, sondern ein Richter. Über Verdächtige soll dieser aber im Schnellverfahren urteilen. Dies entspreche nicht dem "Geist" des Beschlusses des Verfassungsrates, beklagen die Sozialisten. Letztlich habe die Hadopi weiter das Sagen, das Gericht werde deren Vorgaben nur noch absegnen. Dies entspreche nicht den Vorgaben zur Gewaltenteilung.

Die Verfassungsbeschwerde beleuchtet noch weitere Knackpunkte in dem Gesetz. Für besonders problematisch erachtet die Eingabe die Möglichkeit zum Verhängen von Sanktionen auch gegen "nachlässige" Inhaber von Internetanschlüssen, die Urheberrechtsverletzungen über ihren Zugang nicht verhindern. Es könne nicht angehen, dass ein Kunde eines Providers selbst nachweisen müsse, dass er seinen Sorgfaltspflichten Genüge getan habe. Ferner betonen die Sozialisten, dass die Zugangssperren nicht einheitlich im ganzen Land umgesetzt werden könnten. Die französische Regulierungsbehörde habe bereits darauf hingewiesen, dass es in Gegenden ohne Trennung zwischen Telefon- und Internetanschluss nicht möglich sei, etwa eine VoIP-Verbindung zur Telekommunikation aufrecht zu erhalten.

In Brüssel geht derweil die Auseinandersetzung um den Grundrechtsschutz im Telecom-Paket weiter. So haben sich Vertreter des EU-Rates bei einer ersten Runde im Vermittlungsausschuss mit dem EU-Parlament am Dienstagabend gegen Forderungen der Volksvertreter ausgesprochen. Die Parlamentarier machten sich in der 2. Lesung des Vorstoßes zur Neufassung der Regulierung des Telekommunikationsmarktes dafür stark, dass Eingriffe in die Grundrechte der Nutzer wie ein "Abknipsen" vom Netz nur per Gerichtsentscheidung verhängt werden dürfen. Die Mitgliedsstaaten haben noch bis zum 26. Oktober Zeit, ihre Meinung formal abzugeben und eine mögliche Einigung nahe zu legen.

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Richtlinie zu Netzsperren keine Verschlusssache mehr
« Antwort #250 am: 01 Oktober, 2009, 19:30 »
Eine technische Richtlinie, mit der die Sperrung von Internetseiten mit Kinderpornografie umgesetzt werden soll, wird nicht mehr als Verschlusssache eingestuft. Damit reagiere das Bundeskriminalamt (BKA) auf Kritik von Verbänden der Internet-Diensteanbieter, teilte die Behörde in Wiesbaden am heutigen Donnerstag mit. Zuvor hatte das BKA ein für Freitag geplantes Treffen mit den Diensteanbietern zu diesem Thema abgesagt.

Es sei nie Absicht gewesen, die Verbände aus dem Verfahren der Entwicklung der technischen Richtlinie auszugrenzen, betonte BKA-Präsident Jörg Ziercke. Mit der Einstufung der Richtlinie als Verschlusssache sollte aber erreicht werden, dass Details nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich gemacht werden und damit die Gefahr von Manipulationen minimiert werde. Er werde aber die Kritik der Verbände aufgreifen und die Einstufung als Verschlusssache aufheben. Ziercke betonte, damit wachse jedoch die Verantwortung aller Beteiligten, "sorgsam und pflichtbewusst mit den ihnen zur Verfügung gestellten Informationen umzugehen".

Quelle : www.heise.de

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Netzsperren - Wie geht es weiter?
« Antwort #251 am: 01 Oktober, 2009, 20:00 »
Nach der Bundestagswahl werden die Karten auch in Sachen Innenpolitik neu gemischt. Die Union jedoch, das wird schon jetzt deutlich, gibt sich kompromisslos und will auf keinen Fall Zugeständnisse bei Netzsperren oder Vorratsdatenspeicherung machen.

In diese Richtung äußerte sich kürzlich der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Wolfgang Bosbach. Auch wenn der neue Koalitionspartner FDP sich derzeit als Bürgerrechtspartei versucht - Bosbach gibt sich unbeeindruckt. Die Vorratsspeicherung von Telefon- und Internet-Daten sowie Online-Durchsuchungen seien unverzichtbar, sagte Bosbach der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Donnerstag-Ausgabe). Er sieht diese Maßnahmen als unverzichtbares Mittel, um die Ermittlungsbehörden auf der Höhe der Zeit zu halten und so effektiv gegen Kriminalität vorgehen zu können. "Wir können nicht mit den polizeilichen Instrumenten der 1990er Jahre gegen die terroristische Bedrohungslage des 21. Jahrhunderts antreten", sagte Bosbach laut Vorabbericht.

Ähnlich äußerte man sich auch über die geplanten Netzsperren. "Ich verstehe die Kritik der Liberalen an den auf Kinderpornografie beschränkten Netzsperren nicht", sagte Bosbach. Er führte das mittlerweile bekannte Argument an, dass es in Deutschland "kein Recht des Zugriffs auf kinderpornografische Seiten" gebe. Auf strukturelle Kritik (also vor allem Befürchtungen, dass durch das neue Gesetz eine "Zensurinfrastruktur" mit nur sehr schwachen Kontrollmöglichkeiten geschaffen wird) ging er nicht ein.

Ähnlich wie Bosbach äußerte sich seine Parteifreundin Beate Merk, ihres Zeichens CSU-Politikerin und bayrische Justizministerin. "Ich habe größte Bedenken bei Forderungen nach einem generellen Richtungswechsel", sagte die CSU-Politikerin der "Frankfurter Rundschau". Wie viele Beobachter machte auch Merk das Thema Bürgerrechte und innere Sicherheit als das Thema mit den größten Unterschieden zwischen Union und FDP und entsprechend dem größten Konfliktpotential aus. Bei der CDU/CSU sieht man die Sicherheit der Bevölkerung "im Mittelpunkt unserer Rechtspolitik". Die FDP dagegen ist der Ansicht, dass einige der zu diesem Zwecke beschlossenen Maßnahmen massiv und unverhältnismäßig in individuelle Rechte eingreifen. Zudem bezweifelt man den damit erzielten Sicherheitsgewinn.

Am kommenden Montag wollen sich Vertreter von Union und FDP erstmals zu Besprechungen treffen. Es ist anzunehmen, dass dabei auch die angesprochenen Diskussionspunkte Thema sein werden.

Derweil sieht es so aus, als würde sich bei der Umsetzung der Netzsperren zumindest in Sachen Transparenz ein kleiner Lichtblick für Kritiker abzeichnen. Wie das Blog Netzpolitik unter Berufung auf interne Quellen schreibt, sollen die technischen Richtlinien für die Umsetzung der Sperren doch nicht, wie bisher geplant, als Verschlusssache behandelt werden.

Update:

Der Verzicht auf eine Einstufung der technischen Richtlinien zur Umsetzung der Netzsperren als Verschlusssache wurde vom Bundeskriminalamt (BKA) mittlerweile offiziell bestätigt. In einer aktuellen Pressemitteilung erklärt das BKA, man reagiere mit diesem Schritt auf "die teilweise geäußerte Kritik". Neben dieser Entscheidung für mehr Transparenz will man auch die Verbände stärker in die Diskussion um die konkrete Umsetzung des Gesetzes einbeziehen. "Es war nie unsere Absicht, die Verbände aus dem Verfahren der Entwicklung der technischen Richtlinie zum Entwurf des Zugangserschwerungsgesetzes auszugrenzen. Das von uns gewählte Verfahren sollte Sorge dafür tragen, dass Details zur technischen Umsetzung lediglich einem begrenzten Personenkreis zugänglich gemacht und somit mögliche Manipulationen des Verfahrens von außen minimiert werden. Ich greife den von den Verbänden geäußerten Wunsch der engeren Einbindung in das Abstimmungsverfahren jedoch gerne auf und werde zudem die Einstufung der technischen Richtlinie als Verschlusssache aufheben. Mit der Aufhebung der Verschlusssacheneinstufung und der Erweiterung des in den Abstimmungsprozess eingebundenen Personenkreises wächst jedoch die Verantwortung aller Beteiligten, sorgsam und pflichtbewusst mit den ihnen zur Verfügung gestellten Informationen umzugehen," erklärt BKA-Chef Jörg Ziercke zur aktuellen Entscheidung.

Quelle: www.gulli.com
« Letzte Änderung: 01 Oktober, 2009, 20:17 von SiLæncer »

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In dem Urheberrechtsstreit zwischen einer US-amerikanischen Autorin und dem Dokumente-Portal Scribd geht es nicht nur um die übliche – und vom US-Copyright erschöpfend beantwortete – Frage, wie Internet-Anbieter mit von Nutzern veröffentlichten rechtswidrigen Inhalten umgehen sollen. In ihrer Klage wendet sich Elaine Scott zudem gegen die Bedingungen, unter denen Scribd die Werke von Autoren in das eigene Filtersystem aufnimmt. Scribd habe dazu kein Recht.

Hintergrund ist ein klassischer Copyright-Fall: Scott hatte Scribd darauf aufmerksam gemacht, dass ein Nutzer des Dokumente-Portals eines ihrer Bücher rechtswidrig auf der Plattform veröffentlicht hatte. Der Portalbetreiber entfernte das Dokument daraufhin gemäß seiner Pflichten nach dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA), der Internetanbieter von Rechtsverletzungen ihrer Nutzer freistellt, solange sie keine Kenntnis davon haben und bei Kenntnisnahme umgehend reagieren.

Scribd füge in solchen Fällen das geschützte Werk der eigenen Filterliste zu, schreibt dazu das Wall Street Journal (WSJ). Dazu habe das Unternehmen kein Recht, argumentiert in der Klageschrift Scotts Anwalt Kiwi Camara, der zuletzt auch in dem Aufsehen erregenden Filesharing-Verfahren gegen Jammie Thomas-Rasset aufgetreten war. Scribd übernehme überdies nicht ausreichend Verantwortung und mache es sich zu leicht: Wer seine Werke in das Filtersystem einbringe, müsse dazu gegenüber Scribd auf Rechte verzichten.

Dadurch gerate die vom Urheberrecht angestrebte Gleichberechtigung von Autoren, Verwertern und Lesern aus dem Gleichgewicht, heißt es in der Klageschrift. Scribd versuche "gut auszusehen", meinte Camara gegenüber dem WSJ, während es ein rein auf dem Urheberrecht Dritter aufgebautes Geschäftsmodell verfolge. Ein Scribd-Anwalt wies die Vorwürfe zurück und bezeichnete die Klage als aussichtslos. Die Verwendung eines Werkes zum Zwecke der Filterung verstoße nicht gegen das Urheberrecht, weil keine kommerzielle Verwertung stattfinde.

Quelle : www.heise.de

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E-Books - Droht dasselbe Schicksal wie bei Musik?
« Antwort #253 am: 04 Oktober, 2009, 18:42 »
Illegale Musikdownloads gehören inzwischen zur Tagesordnung. Angefangen hat die "Massentauglichkeit" mit dem Auftreten von Napster. Seither hat sich wenig verändert. Inzwischen werden aber auch Bücher vermehrt digitalisiert. Die Printverkaufszahlen sind rückläufig. Droht den Verlagen dasselbe Schicksal, wie es vor über zehn Jahren bei Musik durch Napster eingeläutet wurde?

Keine einfache Frage, die sich die New York Times hier gestellt hat. Dafür gelangt man zu einem sehr nüchternen Ergebnis. Dan Browns "Das verlorene Symbol" kann man in den USA für 9,99 US-Dollar als E-Book bei Amazon kaufen. Die Printversion kostet spürbar mehr. Mit einer stetig steigenden Präsenz von E-Books nimmt aber auch die "Piraterierate" immer drastischer zu. Wer sich das Buch nicht kaufen will, lädt es aus dem Netz herunter. Die New York Times hat die wichtigste Anlaufstelle hierfür klar festgelegt: One-Click-Hoster, allen voran Rapidshare, Megaupload oder Hotfile.

Mit immer besseren E-Book-Readern sei es nur noch eine Frage der Zeit, bis bei vielen Lesern "der alten Schule" auch der Wunsch erwächst, sich die Bücher digital herunterzuladen. Immer bessere Geräte, mit größeren Bildschirmen, weniger Gewicht und ansprechender Bauweise betreten den Markt. Schlank, klein, leicht und optimalerweise noch genug Speicher für 1.000 Bücher. Die physische Kopie kann damit nicht mithalten. Die Verleger sehen diese Zukunft voller Angst, kamen die Einnahmen doch bisher zum Großteil aus Printausgaben. Die Association of American Publisher ist zu dem Schluss gekommen, dass in den USA die Verkaufszahlen von gedruckten Büchern von 2007 auf 2008 um 13 Prozent gesunken sind. In diesem Jahr sieht es noch schlimmer aus. Im vergangenen Juli waren die Verkaufszahlen um 15,5 Prozent niedriger als im Juli 2008.

Demgegenüber stehen die Verkäufe von E-Books, die diesen Absturz nicht ansatzweise auffangen können. Sie brachten im Juli 2009 81,5 Millionen US-Dollar ein. Dies entspricht 1,6 Prozent der Gesamteinnahmen aus allen Buchverkäufen im Juli diesen Jahres. Ed McCoyd, der Executive Director des Verbandes, sieht diese Entwicklung besorgniserregend schnell fortschreiten: "Wir sehen so viel Online-Piraterie bei allen Büchern - so ziemlich jedes Genre ist vertreten. Was passiert, wenn 20 bis 30 Prozent der Leser die digitale Variante als primäre Methode nutzen? Piraterie macht uns große Sorgen."

Adam Rothberg, Vizepräsident bei Simon & Schuster, teilt diese Ansichten: "Jeder in der Industrie sieht Piraterie als ein signifikantes Problem, aber es ist schwierig den Umfang des Problems zu messen. Wir wissen, dass Leute Dinge bereitstellen, aber wir wissen nicht, wie viele sich diese Dinge herunterladen. Wir wissen, dass sich die Menschen auf digitalem Wege zu Musik verholfen haben, ohne dafür zu zahlen. Als die Musikindustrie durch kostenloses Filesharing 'Ge-Napstered' wurde, hat sie einen Schlag erlitten, von dem sie sich bis heute nicht erholt hat. Seit dem Höhepunkt der Musikverkäufe im Jahr 1999 hat sich der Wert der inflationsbereinigten Verkäufe in den USA - trotz der Verkäufe von Apples sehr erfolgreichem iTunes Music Store - um mehr als die Hälfte verringert, so die Angaben der Recording Industry Association of America (RIAA). Ein jüngerer Bericht diesen Jahres von der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI), basierend auf multiplen Studien aus 16 Ländern über drei Jahre hinweg gelangt zu der Schätzung, dass 95 Prozent aller Musikdownloads "nicht autorisiert sind und weder der Künstler noch der Produzent Geld dafür erhält."

Die New York Times wollte herausfinden, wie schlimm die Verbreitung tatsächlich ist. Man beauftragte eine Firma in Kalifornien, die Anti-Piraterie Dienste anbietet, um nach illegalen Publikation von Dan Browns E-Book "Das verlorene Symbol" zu suchen. Insgesamt fand man 166 Möglichkeiten, das Buch kostenlos aus dem Internet herunterzuladen. Interessant war hierbei, dass 102 der Treffer zu Rapidshare führten. Man stellte dieses Ergebnis der Rapidshare AG vor. Eine Sprecherin des Unternehmens, Katharina Scheid, erklärte, dass man Löschanfragen für 1 bis 2 Prozent der Files erhalten würde, die täglich hochgeladen werden. Einen Rat gab die Sprecherin auch gleich mit auf den Weg, für alle Autoren, deren Werke bei Rapidshare illegal veröffentlicht werden. Man solle von Nine Inch Nails lernen. Diese würden sich selbst vermarkten, indem sie "ihre Werke umsonst zur Verfügung stellen". Die New York Times konnte auf diesen Ratschlag nur spitz reagieren. Man wolle ihn weiterreichen. Aber erst, sobald Autoren ganze Stadien füllen und Bücher als Konzertflyer dienen.

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Urheberrechtsunterricht sponsored by Musikindustrie?
« Antwort #254 am: 04 Oktober, 2009, 21:22 »
Es ist nicht gänzlich neu, dass Schülern im Unterricht auch grundlegendes Wissen zum Thema Urheberrecht vermittelt wird. Problematisch wird diese Bildung lediglich dann, wenn sie einseitig geschieht.

In Australien ist es bereits seit einiger Zeit der Fall, dass Verbände, die der Contentindustrie sehr nahe stehen, kostenlosen "Urheberrechtsunterricht" an Schulen anbieten. In den USA sieht es kaum anders aus, wobei die Kinder hier sogar aufgefordert werden, ihre Ergebnisse der breiten Masse zugänglich zu machen. Als nächstes Land, welches das großzügige Angebot der Industrie in Anspruch nimmt, reiht sich Großbritannien ein. Hier war man jedoch etwas cleverer und bemerkte den Fehltritt. Glücklicherweise vergisst Google Cache nichts.

Konkret geht es um Ruth Katz, eine Beraterin der Musikindustrie. Kurz nachdem die "Mail on Sunday" auf einige Ungereimtheiten aufmerksam geworden war, editierte Katz ihr Linkedin-Profil. Dabei entfernte sie einige interessante Details. Katz selbst begann ihre berufliche Karriere 1995 bei dem Majorlabel EMI, als Vizepräsidentin im Bereich "Release-Planung". Im Jahr 2002 wanderte sie auf den Posten des Vizepräsidenten im Bereich "Content-Schutz" ab und kämpfte weitere sieben Jahre gegen Musikpiraterie. Im März diesen Jahres verließ sie EMI, um sich ihrer Firma "Ruth Katz Consultancy Ltd" anzunehmen. Nach Angaben des britischen Intellectual Property Office betätigt sich das Unternehmen in folgenden Bereichen: "Beratung, Vertragsschließung und repräsentative Dienste; Rechtliche Beratung; Anti-Piraterie und Anti-Fälschungsdienste; Lobbying; Schutz des Urheberrechts bei Musik; Ermittlungstätigkeiten im Zusammenhang mit geistigem Eigentum; Information und Beratung zu einem der vorgenannten Dienste."

So ganz hat man EMI den Rücken aber noch nicht gekehrt. Man engagiert sich für diese nämlich nicht nur im Kampf gegen Pre-Releases, sondern bietet auch ein Unterrichtsprogramm für Grundschulkinder (!) an. Darin werden die Kinder über Musik und Kreativität unterrichtet. Bislang findet dieser Unterricht an sechs Versuchsschulen in Großbritannien statt und könnte im Falle eines Erfolges natürlich auf weitere ausgebreitet werden. An der Idee, Kinder über Urheberrechte zu unterrichten, ist grundsätzlich erst einmal nichts falsch. Interessant ist jedoch, dass ihr ursprüngliches Linkedin-Profil einige Informationen zu dieser Schulung enthält, die so nicht in der Presse auftauchen.

Ihr gegenwärtiges Linkedin-Profil spricht davon, dass sie "ein Bildungsprogramm für Grundschulkinder initiiert hat, um diese über die zahlreichen Aspekte von Kreativität und der Musikschöpfung zu unterrichten." Der Mail on Sunday fiel aber auf, dass das Profil weitere Elemente enthielt, die sehr urheberrechtsnah waren. Nachdem man Katz darauf angesprochen hatte, editierte sie ihr Profil zügigst. Der ursprüngliche Text: "Ich habe ein Bildungsprogramm für Grundschulkinder initiiert, um diese über die zahlreichen Aspekte der Kreativität und der Musikschöpfung zu unterrichten. Das Projekt wird von Musikindustrie enorm unterstützt, insbesondere zu nennen wäre hier die IFPI und UK Music, die EMI Music Sound Foundation, die Regierung, das DSCF sowie andere Musikindustrie-Angehörige. Ein Pilotprogramm, an dem sieben Schulen ab September teilnehmen, soll bis September 2010 auf alle Grundschulen Englands ausgeweitet werden."

Gegenüber der Mail hielt Katz ursprünglich fest, dass sie das Projekt voll und ganz aus eigener Tasche finanzieren würde. Es gehe schließlich um ein wichtiges Thema. Bei weiteren Recherchen fiel der Mail dann auf, dass Katz in ihrem Linkedin-Profil von einer Ausbreitung des Projekts sprach. In Anbetracht der Tatsache, dass alleine in England mehr als 17.000 Grundschulen vorhanden sind, müsste Katz wohl über eine beachtliche Summe verfügen. Nach der Editierung ihres Profils glaubt aber fast niemand mehr, dass es von Seiten der Musikindustrie keine "Fördermittel" gibt. Jetzt wäre es noch interessant zu erfahren, was genau Katz den Schülern beibringt. Ob sie objektiv arbeitet? Bei Betrachtung aller Faktoren, die hier ineinander wirken, gepaart mit der hastigen Editierung ihres Profils, will man daran eigentlich nicht wirklich glauben. Wer sich von den Anpassungen selbst überzeugen will, muss sich lediglich das aktuelle Linkedin-Profil von Katz, sowie die Version in Google-Cache zu Gemüte führen.

Quelle: www.gulli.com

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