Autor Thema: Urheberrecht,Websperren,Three Strikes ...  (Gelesen 64217 mal)

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Three-Strikes-Gesetz: Hacker sagen den Kampf an
« Antwort #180 am: 10 Juli, 2009, 13:50 »
Nachdem das französische Three-Strikes-Gesetz zum wiederholten Male vom Parlament akzeptiert wurde, haben diesem einige Hacker den Kampf erklärt.

Wie die französische Zeitung Le Monde berichtet, haben sich mehrere französische Hacker zusammengeschlossen um an einem Programm zu arbeiten, welches in erster Linie für Verwirrung bei den Piratenjägern sorgen soll.

Wie die Zeitung berichtet, hat der Hacker "N" eine Software programmiert, die er als "Hadopi Router" bezeichnet. Eine Bezeichnung die ursprünglich von einigen Bloggern verwendet wurde, die auf Probleme aufmerksam machen wollten, die im Zuge mit dem Three-Strikes-Gesetz entstehen können. Der Hacker erklärte, dass "Hadopi Router" die Beweiskraft der IP-Adresse aushebeln kann. "Es lokalisiert WLAN-Netzwerke in der Nachbarschaft und beginnt daraufhin die Passwörter zu knacken. Sobald der WLAN-Schlüssel erstmal bekannt ist, kann man dort einen virtuellen Access-Point einrichten." Im wesentlichen geschieht also nichts anderes, als die Passphrase einer WLAN-Verbindung zu knacken und diese Verbindung dann selbst zu nutzen, ohne das Wissen des Anschlussinhabers. Bemerkt dieser das Eindringen und ändert das Passwort, so springt "HADOPI-Router" einfach zum nächsten verfügbaren WLAN-Netzwerk in Reichweite und beginnt dort mit dem Angriff auf die Passphrase. Auch sei es möglich, den Netzwerktraffic damit zu überwachen, dem würden jedoch keine bösen Absichten zugrunde liegen. "Wir möchten einfach nur unsere Software veröffentlichen und jedem ermöglichen zu verstehen, dass die technischen Daten die von der HADOPI-Behörde erhoben werden um Personen anzuklagen, nicht verlässlich sind. Dank uns werden die Richter nicht in der Lage sein zu sagen, dass sie davon nichts gewusst hätten." Man plant auch bereits mehrere Dutzend Router an eine interne Community zu verbreiten um eine Art Mini-Netzwerk einzurichten.

Während dieser Gedanke wohl massiv übetrieben ist, stellt der eigentliche Plan um die Software "Hadopi Router" ein erhebliches Problem dar, dessen sich die Schöpfer scheinbar nicht bewusst sind. Sie mögen zwar über technisches Wissen verfügen, an juristischem Wissen mangelt es jedoch brachial. Um dies zu verstehen, muss man genau bedenken, was deren Software eigentlich bewirkt. Sie sucht nach WLAN-Netzwerken, die sich in Reichweite befinden. Sollten diese unverschlüsselt sein, hätte man sowieso eine Verbindung aufbauen können. Sind sie WEP verschlüsselt, so knackt deren Software den WEP-Schlüssel, was erfahrungsgemäß weniger als eine Minute dauern kann. Bei WPA oder WPA2 sieht die ganze Sache natürlich erheblich kritischer aus. Nachdem das Passwort nun geknackt ist, verbindet man sich zu einem fremden Internetanschluss, ohne dass der Anschlussinhaber davon unverzüglich Kenntnis erlangt. Ab diesem Punkt wird es unglaublich kritisch.

Was auch immer der User unternimmt, der in das WLAN eingebrochen ist, es läuft über den Anschluss und somit die IP-Adresse einer fremden Person. Sollte der Eindringling nun urheberrechtlich geschütztes Material verbreiten oder herunterladen, so wird die IP eines eigentlich unschuldigen Dritten ermittelt. Die HADOPI-Behörde kontaktiert ihn, schickt ihm eine Verwarnung, drosselt die Geschwindigkeit und - letztendlich - sperrt den gesamten Internetanschluss. Natürlich beweist es, dass eine IP-Adresse keiner Person sondern nur einem Anschluss zuzuordnen ist. Dies nützt dem Betroffenen jedoch herzlich wenig, aus einem simplen Grunde. Auch das französische Rechtssystem kennt Elemente wie Störerhaftung, Fahrlässigkeit und Prüf- beziehungsweise Sorgfaltspflichten.

Das neue Three-Strikes-Gesetz ermöglicht es Richtern, neben der Internetsperre eine Geldstrafe von 1.500 Euro und eine vierwöchige Sperre auszusprechen, wenn der Anschlussinhaber selbst die Tat nicht begangen hat und alles auf eine andere Person hindeutet, die in das Netzwerk eingebrochen ist. Es braucht nicht angezweifelt werden, dass die Maschen hier sehr eng gestrickt werden, Ausnahmen somit selten an der Tagesordnung stehen. Den selbst wenn der Anschlussinhaber den Einbruch nachweisen kann, so wird es schwer fallen, den wahren Täter zu ermitteln, der praktisch jede x-beliebige Person in WLAN-Reichweite sein könnte - oder ein War-Driver. Gelangen die Richter zu dem Schluss, dass sein Netzwerk nicht ausreichend abgesichert war und seine Sorgfaltspflichten unzureichend erfüllt wurden, so steht dem "Schuldspruch" nichts im Wege. Mit der vierwöchigen Sperre kann man vielleicht noch Leben, aber wer bezahlt die 1.500 Euro? Somit ist dieses "Hilfsprojekt" durchweg verachtenswert. Es möchte zwar die Grenzen der Beweiskraft einer IP-Adresse aufzeigen und wird dies auch, doch dass sich ein Richter allein deshalb gegen eine Netzsperre entscheidet, ist bloß Wunschdenken. Die Quittung für diese Aktion, bezahlt der unversierte Bürger, der "einfach nur Internet" nutzen wollte.

Quelle: http://www.gulli.com

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Gesetz zu Web-Sperren passiert den Bundesrat
« Antwort #181 am: 10 Juli, 2009, 15:12 »
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag den heftig umkämpften Gesetzesentwurf (PDF-Datei) zu Web-Sperren im Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornographie über das Internet nach einer kurzen Aussprache abgenickt. Mit der Bestätigung des Beschlusses des Bundestags von Mitte Juni müssen Zugangsanbieter mit mehr als 10.000 Kunden voraussichtlich schon vom 1. August an Filter auf Basis einer geheimen Blockadeliste des Bundeskriminalamts (BKA) einrichten. Wer eine Webadresse ansurft, die in dem Sperrverzeichnis gelistet ist, soll eine Stopp-Seite zu Gesicht bekommen; dabei anfallende Verkehrs- und Nutzungsdaten sollen, so legt §5 des Gesetzes fest, nicht für Zwecke der Strafverfolgung genutzt werden. Das Gesetz ist zunächst auf drei Jahre befristet.

Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur hatte im Vorfeld die an Landesregierungen beteiligten Oppositionsparteien FDP, Grüne und Linke aufgefordert, dem Gesetz ihre Zustimmung in der Länderkammer zu verweigern. Vertreter der Bundestagsfraktionen dieser politischen Gruppierungen hatten die Initiative zuvor scharf als Einstieg in eine allgemeine Internetzensur kritisiert und verfahrensrechtliche Fehler ausgemacht. Das Plädoyer aus Teilen der Netzgemeinde war aber letztlich auf taube Ohren gestoßen.

Das BKA soll außereuropäische gemäß dem "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen" Webseiten nach eigenen Ermessen auf die Schwarze Liste setzen dürfen. Eine Information der betroffenen Anbieter über die Aufnahme auf das Filterverzeichnis soll nur "in der Regel" erfolgen, sofern der Hoster "mit zumutbarem Aufwand zu ermitteln ist". Lagert ein illegales kinderpornographisches "Telemedienangebot" außerhalb der EU, darf es "sofort in die Sperrliste aufgenommen werden". Dafür muss nach Einschätzung des BKA davon auszugehen sein, "dass in dem betroffenen Staat andere Maßnahmen, insbesondere Mitteilungen an die für den polizeilichen Informationsaustausch zuständigen Stellen, nicht oder nicht in angemessener Zeit zu einer Löschung des Telemedienangebots führen".

Die Filterliste des BKA, die von einem fünfköpfigen, beim Bundesdatenschutzbeauftragten angesiedelten Expertengremium mindestens vierteljährlich anhand von Stichproben überprüft werden soll, wird nach den Vorgaben des Gesetzes täglich aktualisiert. Die Provider müssen ihre Implementierungen des Sperrverzeichnisses folglich auch sonn- und feiertags auf den neuesten Stand bringen. Pauschale Ausnahmen von den Verpflichtungen etwa für Universitäten oder andere öffentliche Einrichtungen sind nicht vorgesehen. Nur auf Provider, die selbst "vergleichbar wirksame Sperrmaßnahmen einsetzen", soll das Gesetz nicht angewendet werden. Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro bestraft werden.

Die Zugangsanbieter dürfen weiter als Betreiber der geplanten Stopp-Seiten dort anfallende Nutzerdaten wie IP-Adressen aufzeichnen. Diese dürfen nicht mehr direkt für Strafverfolgungszwecke herausgeben, können aber von der Polizei in Verdachtsfällen abgefragt werden. Die Provider haben dem BKA wöchentlich eine anonymisierte Aufstellung über die Anzahl der Zugriffsversuche pro Stunde auf die in der Sperrliste aufgeführten Webseiten zu übermitteln. Eine materielle Ausweitung der Sperren etwa auf "Killer-Spiele" oder Hass-Seiten wird unter anderem vom Zentralverband der Sinti und Roma beziehungsweise von CDU-Politikern bereits gefordert. Das Gesetz muss noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Quelle : www.heise.de

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"Bei Internetregulierung kann man nicht auf globale Regeln warten"
« Antwort #182 am: 11 Juli, 2009, 11:04 »
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble verteidigte bei einer Wahlkampfveranstaltung in München die Online-Durchsuchung und den Kampf gegen Kinderpornographie im Netz. Man könne nicht auf nationale Regeln verzichten, solange es keine globalen Regeln gebe. Die Freiheit im Internet könne nicht dazu führen, dass Terroristen ihren Nachwuchs dort anwerben und "Kinder auf Bestellung vergewaltigt" und dann "im Internet gezeigt" würden.

Schäuble verglich die Situation mit der Regulierung des Finanzmarktes, bei der die Akteure immer vor nationalen Regeln gewarnt hätten. "Entweder globale Regeln oder keine", habe es geheißen, so Schäuble. Im Ergebnis habe sich das System dann selbst zertört. Auch wenn globale Regeln also im Prinzip das Ziel sein müssten – wie im übrigen auch beim Klima oder beim Weltfrieden – könne man darauf nicht warten.

Solche globalen Regeln seien übrigens keine leichte Sache. Immerhin wolle die jugendliche Fragestellerin im Publikum, die nach der Sinnhaftigkeit nationalstaatlicher Regeln gefragt hatte, sicher nicht, dass man die Freiheit im Internet nach chinesischen Vorstellungen einschränke. Die "Verunsicherung der jungen Leute" in Bezug auf die in der vergangenen Legislaturperiode geschaffenen Sicherheitsgesetze nannte Schäuble völlig ohne Grund. Ohne Sicherheit könne es keine Freiheit geben. Die Grundrechte müssten durch Regeln beschränkt werden, so der Bundesinnenminister.

Zum BKA-Gesetz sagte Schäuble, wenn die Polizei nicht wisse, wo etwas wann passiere, könne sie "eben erst hinterher kommen". In bestimmten, eng eingegrenzten Fällen sei daher die Einschränkung von Brief- und Fernmeldegeheimnis gerechtfertigt und daher auch die Online-Durchsuchung. Solche Befugnisse habe für Bayern auch die Bayerische FDP-Landesvorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger unterzeichnet, so Schäuble. Er spielte damit auf das laufende Gesetzesverfahren zur Nachbesserung des Polizeiaufgabengesetze im Bayerischen Landtag an.

Zur Vorratsdatenspeicherung und den verschiedenen in Karlsruhe anhängigen Verfassungsklagen äußerte sich Schäuble nicht. Am Rande der Veranstaltung hatte eine kleine Gruppe von Anhängern der Piratenpartei und von Mitgliedern des AK Vorratsdatenspeicherung demonstriert. Versuche, Schäuble durch Zwischenrufe auf das Thema der zunehmend gesetzlich bedrohten Privatheit zu bringen, wurden von Saalordnern sofort unterbunden. Ohnehin lagen die Sorgen des Münchner CSU-Publikums in ganz anderen Bereichen, die meisten Nachfragen bekam Schäuble zum Thema Migration und Gefahr durch den Islam.

Quelle : www.heise.de

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Juristen melden schwere Bedenken gegen Web-Sperren an
« Antwort #183 am: 11 Juli, 2009, 13:20 »
Das am gestrigen Freitag vom Bundesrat bestätigte Gesetz zu Web-Sperren im Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornographie über das Internet hält ersten veröffentlichten juristischen Untersuchungen nicht stand. So haben Mitarbeiter des Passauer Staatsrechtlers Dirk Heckmann, der im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen vergeblich das dortige Gesetz zu heimlichen Online-Durchsuchungen vor dem Bundesverfassungsgericht zu verteidigten suchte, in einer Kurzanalyse viele verfassungsrechtliche Zweifel an dem Vorhaben angemeldet. Wesentliche Kritikpunkte am ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung hätten im aktuellen Gesetzesbeschluss trotz der umfangreichen Änderungen der großen Koalition "überhaupt keine Berücksichtigung" gefunden und bestünden so "unvermindert fort". Viele der vorgenommenen Verbesserungen kämen über Schönheitskorrekturen kaum hinaus.

Bei den bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken nennen die Juristen zunächst die fehlende Entschädigung der Zugangsanbieter für die Einrichtung und Unterhaltung der Sperrinfrastrukturen. Hier lasse sich ein Vergleich zur entschädigungslosen Verpflichtung der Provider etwa zur Vorratsdatenspeicherung ziehen, die sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur als nicht vereinbar mit dem Grundgesetz angesehen werde. Weiter bestünden "erhebliche Zweifel an der Kompetenz des Bundes für eine derartige Gesetzgebung", die sich durch die Neuausrichtung der Initiative im Parlament noch verschärft hätten. Bei der Indienstnahme von Internetserviceprovidern zur Sperrung kinderpornographischer Inhalte im Internet handele es sich primär um ein Instrument der Gefahrenabwehr. Die diesbezügliche Gesetzgebungskompetenz stehe den Ländern zu, nicht dem Bund.

Darüber hinaus lässt das nun beschlossene "Zugangserschwernisgesetz" laut der Studie die vielfach von Experten geäußerte Kritik an der allgemeinen Geeignetheit der vorgesehenen Sperrtechniken außer Acht. Allzu leicht ließen sich – mit etwas technischer Kenntnis – alle Zugangshürden durchbrechen. Es sei zu erwarten, dass Pädokriminelle unschwer in der Lage sein dürften, sich das notwendige Wissen über die Umgehungsmöglichkeiten anzueignen. Das lege die Befürchtung nahe, dass die "blockierten" Websites lediglich für unbedarfte Nutzer unsichtbar, gleichzeitig jedoch für gezielt suchende Konsumenten einschlägigen Materials weiterhin zugänglich bleiben würden.

Die Experten führen weiter aus, dass durch die Maßnahmen etwa aufgrund technischer oder menschlicher Versehen auch "Sperrungen" nicht-kinderpornographischer Inhalte möglich seien. Dies erfordere einen wirksamen Rechtsschutz für Inhaltsanbieter gegen derartige Verwaltungsfehler, der nur durch ausreichende Information der Betroffenen sichergestellt werden könne. Eine "effektive unabhängige Kontrolle" der Sperrlisten sei aber auch mit dem geschaffenen Prüfgremium nicht geschaffen worden. Die lediglich stichprobenartige Überwachung des Bundeskriminalamts (BKA) durch ein Expertengremium beim Bundesdatenschutzbeauftragten trage den Forderungen nach mehr Transparenz des Sperrverfahrens unzureichend Rechnung.

Ferner bestehe für die Nutzer keine ausreichende Sicherheit darüber, was mit den zu Sperrzwecken erhobenen Daten tatsächlich geschehe und ob diese nicht doch zur Strafverfolgung genutzt würden. Darüber hinaus sei nicht auszuschließen, dass es besonders bei äußerst grobmaschigen Filteransätzen zu unbeabsichtigten Mitsperrungen legaler Inhalte kommen und das Recht auf Informationsfreiheit unverhältnismäßig beeinträchtigt werden könnte. Zuletzt bleibe die Befürchtung, dass die bereits vielfach geforderte Ausdehnung der Verpflichtung auf weitere Sperrzwecke zu einer kaum mehr kontrollierbaren Einschränkung des Internetverkehrs führen könnte. Großen Aufwand müssten die Provider nach dem Aufbau der universell einsetzbaren Blockadeinfrastruktur dafür nicht mehr betreiben.

Im Hessischen Landtag hat die Regierungskoalition von CDU und FDP unterdessen am Donnerstagabend einen Antrag der SPD zur Durchführung einer Anhörung zur Effektivität von Web-Sperren abgebügelt. Die Sozialdemokraten wollten mit der Expertenbefragung laut ihrem medienpolitischen Fraktionssprecher Michael Siebel mit Unterstützung der Grünen und Linken in Erfahrung bringen, "welche technischen und rechtlichen Möglichkeiten bestehen, den Zugang zu Internetangeboten mit kinderpornographischen Inhalten effektiv und dauerhaft zu verhindern oder zumindest wesentlich zu erschweren". Schwarz-Gelb sprach sich dagegen allein dafür aus, die Bundestagsanhörung zu dem überholten Gesetzesentwurf der Bundesregierung sowie das geänderte vom Parlament beschlossene Gesetz "auszuwerten". Die SPD will die Expertenbefragung nun in Eigenregie durchführen.

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Bundespräsident soll Gesetz zu Web-Sperren stoppen
« Antwort #184 am: 13 Juli, 2009, 13:00 »
Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur hat Bundespräsident Horst Köhler in einem offenen Brief (PDF-Datei) aufgefordert, das am Freitag auch vom Bundesrat gebilligte Gesetz zu Web-Sperren im Kampf gegen die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte im Internet nicht zu unterzeichnen. "Das Zugangserschwerungsgesetz ist offenkundig nicht verfassungskonform, und zwar sowohl aus formalen wie auch aus inhaltlichen Gründen", warnt der für den AK Zensur tätige Rechtsanwalt Thomas Stadler in dem Gesuch. Es mangele dem Bund schon an der Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz in diesem Bereich und das Gesetzgebungsverfahren sei "massiv fehlerbehaftet" gewesen.

Das Vorhaben sei auch nicht geeignet, den erhofften Zweck zu erreichen, schreibt Stadler im Anklang an die Meinung anderer Juristen weiter. Es sei nicht davon auszugehen, dass sich damit die Anzahl von Zugriffen auf kinderpornographische Inhalte verringere. Für besonders bedenklich hält der Anwalt, dass die Entscheidung über die Aufnahme von Webseiten auf die geheime Filterliste einzelne Beamte des Bundeskriminalamts (BKA) fällen würden. Der Gesetzgeber überlasse zudem die Entscheidung über die Art der Sperren und damit die Tiefe des Grundrechtseingriffs der Privatwirtschaft, was ebenfalls gegen das Grundgesetz verstoße. Die Initiative müsse so insgesamt als unverhältnismäßig bezeichnet werden.

"Sobald es um solch schreckliche Sachen wie Kinderpornographie geht, lassen sich viele Menschen nur zu leicht von emotionalen Nebelkerzen blenden und sind keiner rationalen Argumentation mehr zugänglich", begründet Alvar Freude vom AK Zensur das Schreiben an den Bundespräsidenten. Auch Parlamentarier seien nicht immun gegen solche Fehlschlüsse. Der Arbeitskreis setze daher "große Hoffnung in unser Staatsoberhaupt". Köhler müsse verhindern, dass eine Infrastruktur aufgebaut werde, "die sich zur Unterdrückung unerwünschter Inhalte aller Art umso besser nutzen lässt".

Bei den Sozialdemokraten mehren sich unterdessen Stimmen, die sich ernüchtert zeigen über den viel beschworenen Dialog mit "der Internet-Gemeinde". Eckhard Fischer, Wirtschaftsreferent der SPD-Bundestagsfraktion, sprach gegenüber heise online von einer "politischen Streitkultur, die neu ist". In der Debatte über das Sperrgesetz hätten sich "Spannungsfelder" eröffnet, "die nicht zu lösen sind und die wir aushalten müssen". Konkret beklagte sich Fischer über eine regelrechte Kampagne einzelner Nutzer, etwa einen auch unter dem Pseudonym "Turbo Tux" bekannten Aktivisten, gegen die wirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion, Ute Berg. Schon seit Monaten diffamiere der User die Politikerin teils öffentlich als "Verräterin" und "Zicke". Die Partei habe dies mehr oder weniger ignoriert, da sich "Turbo Tux" mit diesem Stil "selbst disqualifiziert". In der Union würden die Verleumdungen aber als Bestätigung für die These gesehen, dass es im Netz "rechtsfreie Räume" gebe und die Politik auf eine verstärkte Regulierung von Online-Foren setzen müsse.

Empört reagierte Fischer daher in einem heise online vorliegenden Schreiben auf die Ankündigung von "Turbo Tux", die geplanten Web-Sperren durch die Wahl eines offenen DNS-Servers zu umgehen. "Mit der neuen gesetzlichen Regelung bekämpfen wir nicht nur die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet, sondern schützen zugleich Internetnutzer, sichern rechtsstaatliche Grundsätze und ermöglichen ein transparentes Verfahren", schrieb der Referent zurück. "Sie hingegen haben für sich die technischen Voraussetzungen geschaffen, damit sie sich weiterhin unbeschränkt, wenn Sie denn die Absicht hätten, die Vergewaltigung von Kindern betrachten können und dies auch im Bekanntenkreis weiter empfohlen. Die Kinderschänder in dieser Welt werden es Ihnen danken." Pädophile, die ihre Neigung bekämpften, würden dagegen der SPD danken, "da sie nun nicht mehr Gefahr laufen, versehentlich auf entsprechende Seiten zu stoßen".

Frau Berg selbst hätte dem Nutzer nicht in diesem Ton geantwortet, räumte Fischer im Nachhinein ein. Er habe das Schreiben aber mit der Fraktion abgesprochen und um eine persönliche Note ergänzt. Generell könne er verstehen, dass Surfer mit der Wahl eines offenen DNS-Servers "ein Zeichen" setzen wollten gegen die auch von der SPD abgelehnte Netzzensur. Wer zu solchen Maßnahmen greife, müsse sich aber auch fragen, "wer ihm Beifall spendet". Durch das "massenhafte" Umgehen der geplanten Stopp-Seiten könnten sich Päderasten besser in der Menge verstecken und eine Strafverfolgung vermeiden.

In Australien haben derweil just Kinderschutzgruppierungen den Vorstoß der dortigen Regierung zum netzseitigen Filtern und Blockieren krimineller und anstößiger Inhalte scharf kritisiert. In einer gemeinsamen Erklärung betonen die Vereinigungen GetUp, Save the Children Australia und das National Children¹s & Youth Law Centre laut australischen Medienberichten, dass mit dem Vorhaben rund 33 Millionen US-Dollar effektiveren Ansätzen zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet entzogen würden. Anders als hierzulande soll in Australien von Anfang an auch der Zugang zu Webseiten mit Darstellungen sexueller Gewalt, Anleitungen zu Verbrechen, Gewalttaten und Drogengebrauch sowie der Aufruf zu Terrorismus erschwert werden.

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"Technikaffine finden Piraterie sexy"
« Antwort #185 am: 13 Juli, 2009, 18:18 »
Die EU-Kommissarin für Telekommunikation und Medien, Viviane Reding, hat einige äußerst bemerkenswerte Äußerungen bezüglich der Internetpiraterie getroffen.

In einer Rede erklärte sie, dass beide Seiten, also die Rechteinhaber sowie die Konsumenten, Recht hätten. Beide würden in diesem Konflikt mit richtigen Argumenten aufeinandertreffen, seien aber aufgrund mangelnder Empathie nicht der Lage, die Situation aus dem Blickwinkel des anderen zu sehen.

Dies würde letztendlich dazu führen, dass eine weitere Entwicklung aufgehalten würde. Die Mehrheit der "Digitalen Eingeborenen" würde Piraterie jedoch zunehmend als "sexy" oder "reizvoll" betrachten. Deshalb sei es ihr vorrangiges Ziel, den Zugriff auf digitale Medien einfacher und attraktiver zu gestalten. Dies würde auch die Breitband-Anbindungen Europas fördern. "Während viele Rechteinhaber darauf bestehen, dass jeder unautorisierte Download aus dem Internet eine Verletzung der Rechte am geistigen Eigentum darstellt und demnach illegal oder sogar kriminell ist, halten andere fest, dass ein Internetzugang ein notwendiges fundamentales Recht ist. Lassen sich mich eines klarstellen: Beide Seiten haben Recht. Das Drama ist aber, dass sich nach langen und fruchtlosen Kämpfen beide Lager in ihrer Position festgefahren haben, ohne das geringste Zeichen auf einen Dialog von einer der Seiten", so Reding in ihrer Rede, "In der Zwischenzeit scheint es ganz so, als ob Internetpiraterie immer mehr 'sexy' werde, in Teilen war sie es für die Technikaffinen bereits, aber auch für die junge Generation zwischen 16 und 24 Jahren, die das Internet intensiv nutzen." Genau diese Gruppe sei es, die das Fundament für eine digitale Wirtschaft darstellen würde, für neue Innovationen und neue Wachstumsmöglichkeiten. Hierzu zitierte sie eine Analyse von Eurostat, wonach 60 Prozent der 16 bis 24 Jahre alten Personen urheberrechtlich geschützte Filme in den vergangenen Monaten aus dem Internet geladen hätten. Rund 28 Prozent gaben an, dass sie nicht Willens seien, dafür zu bezahlen. "Es ist notwendig, diejenigen zu bestrafen, die das Gesetz brechen. Aber gibt es auf dem Markt wirklich genug attraktive und Konsumenten-freundliche legale Angebote?", fragte sie ihre Zuhörer skeptisch. "Haben wir wirklich alle alternierenden Optionen ausgeschöpft? Haben wir das Problem wirklich aus dem Blickwinkel eines 16-Jährigen betrachtet? Oder nur aus der Perspektive eines Rechtsprofessor, der im Gutenberg-Zeitalter aufgewachsen ist? Meiner Ansicht nach ist Internetpiraterie ein Zeichen für das mangelnde Vertrauen in bestehende Geschäftsmodelle und legale Lösungen. Es sollte eigentlich ein Weckruf für die Politiker sein!" Bleibt letztendlich bloß die Frage, ob diese flammende Rede irgendwas bei beiden Seiten bewirken kann. Es wäre wünschenswert.

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Neuseeland - Three-Strikes-Gesetz wiederbelebt
« Antwort #186 am: 14 Juli, 2009, 22:38 »
Zumindest in Neuseeland hatte es lange Zeit den Anschein, als ob das Three-Strikes-Gesetz nicht mehr Fuß fassen könnte. Diese Hoffnungen sind nun dahin.

Natürlich wird es kein "Standard" Three-Strikes-Gesetz, wie man es in der Ursprungsform kannte. Denn so, wie es in Frankreich zu massiven Problemen aufgrund des geplanten Gesetzes gekommen war, hatte sich auch in Neuseeland der Widerstand geformt.

Ursprünglich schien alles darauf hinzudeuten, dass man eine komplette Überarbeitung des gegebenen Urheberrechts vornehmen wollte, um die dringend benötigte Anpassung an das digitale Zeitalter zu gewährleisten. Der Arbeitsaufwand hierfür wäre selbstverständlich enorm gewesen, doch er hätte sich möglicherweise gelohnt. Parallel erklärte man, dass jedwede weitere Diskussion um das Three-Strikes-Gesetz vorerst beendet sei. Bis am heutigen Dienstag die Regierung den umstrittenen Abschnitt 92A des Urheberrechts erneut besprechen ließ. War er in seiner ursprünglichen Form aufgrund der beseitigten Unschuldsvermutung eigentlich erst so massiv attackiert worden, hat man zwischenzeitlich dazugelernt. Das Three-Strikes-Gesetz soll "verfassungstauglich" gemacht werden. In Frankreich wie in Neuseeland. Der neue Entwurf - erarbeitet von Experten für Internetrecht sowie geistiges Eigentum sowie dem Wirtschaftsministerium - stellten das dreistufige Sanktionsmodell heute in veränderter Weise vor.

In erster Instanz informiert der Rechteinhaber den Provider, welcher daraufhin den Kunden über den Rechtsverstoß informiert. Erst wenn die Urheberrechtsverletzung weiterhin stattfindet, steht es dem Rechteinhaber frei in zweiter Instanz an das "Urheberrechts-Tribunal" heranzutreten, um die Kontaktdetails des Rechtsverletzers zu erfahren, um ihn abmahnen zu können. Der Anschlussinhaber hat daraufhin die Möglichkeit zur Mediation mit dem Rechteinhaber. Sollte diese scheitern und die Urheberrechte weiterhin gebrochen werden, so kann erneut das Urheberrechts-Tribunal aufgesucht werden. Diesem stehen dann in dritter und letzter Instanz einige Möglichkeiten offen, um den Anschlussinhaber zu sanktionieren. Angefangen bei Geldstrafen bis hin zum Maximum, der Trennung des Internetanschlusses.

Wirtschaftsminister Simon Power erklärte, dass das angepasste Gesetz nun klar, sensibel und fair für alle beteiligten Seiten sei. "Wir müssen einen fairen und effizienten Weg bieten um wiederholten Urheberrechtsverletzungen entgegenzutreten. Rechtswidriges Filesharing ist sehr kostspielig für die kreative Industrie Neuseeland und ich bin entschlossen dagegen vorzugehen." Der Vorsitzende der Australian Performing Rights Association (ARPA), Anthony Healey, sprach dem neuen Abschnitt 92A seine Hochachtung aus und erklärte, dass er sich sicher sei, dass viele illegale Downloader davon abgeschreckt werden würden. "Von unserem Standpunkt aus betrachtet ist es erfreulich zu sehen, dass der Fokus auf der Kooperation mit den ISPs liegt, um dieses Problem zu lösen. Wir hoffen, dass es uns bessere Verhandlungsoptionen bietet, sobald diese realisiert haben, dass sie nicht einfach nichts tun können", so Healey.

In erster Linie müsse jetzt aber erst deutlich gemacht werden, wie das Urheberrechts-Tribunal aussehen wird und über welche Mittel dieses verfügt, um überhaupt effektiv arbeiten zu können. Gegenwärtig besteht es lediglich aus drei Personen, die eigentlich bislang sehr wenig zu tun hatten. Eine Auseinandersetzung zwischen Phonographic Performances New Zealand sowie Radio Broadcasters Association ist die erste Anhörung, seit dem Jahr 2005. Ob das Tribunal über die neue "drohende" Arbeit sonderlich erfreut ist?

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Zookz: Billigmusik aus der Karibik
« Antwort #187 am: 18 Juli, 2009, 21:25 »
Das in Antigua ansässige Unternehmen Carib Media hat das Portal Zookz eröffnet, das Musik und Filme im Billigabonnement anbietet. Ein Ärgernis für die USA, die mit dem Inselstaat seit Jahren über Handelsbeschränkungen streiten. Carib Media beruft sich auf die WTO.
Unbegrenzt Filme oder Musik downloaden für 10 Dollar im Monat? Das gibt es seit einigen Tagen bei Zookz. Ob das Angebot aus Antigua legal ist oder nicht, darüber gibt es Streit auf internationaler Ebene. Die Firma hinter Zookz, Carib Media mit Sitz in der Inselhauptstadt St. John’s, sieht sich durch ein Urteil der WTO-Schiedskommission (Dispute Settlement Board, DSB) legitimiert.

Die WTO-Kommission hatte am 21. Dezember 2008 entschieden, dass der kleine Inselstaat in der Karibik US-Urheberrechte im Umfang von 21 Millionen US-Dollar im Jahr verletzen dürfe. Damit sollen Unternehmen aus Antigua dafür entschädigt werden, dass die USA ihnen den Zugang zum Onlinemarkt für Wetten verwehrt. Diese Blockade verstößt nach Auffassung der WTO-Schiedsrichter gegen Bestimmungen des Abkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS).

Streit seit 2003

Der Streit begann schon im März 2003, als Antigua und Barbuda bei der WTO eine Beschwerde gegen die USA einreichte. In mehreren Verhandlungsrunden wurde die USA von der WTO aufgefordert, sich an das TRIPS-Abkommen zu halten und die Handelsbarrieren abzubauen. Jedes Mal weigerten sich die USA und gingen in Berufung, um am Ende doch zu verlieren.

Carib Media hat nun angefangen, Musik im MP3-Format und Filme im MP4-Format über seine Website online zu vermarkten, um den Schadensersatzanspruch in bare Münze zu verwandeln. Carib Media will solange Musik und Filme verkaufen, bis die von der WTO vorgesehenen 21 Millionen Dollar Schadensersatz erreicht sind.

In der FAQ von Zookz heißt es im Hinblick auf die Legalität des Angebots: "Zookz ist ein Unternehmen aus Antigua, das im Rahmen des WTO-Schiedsurteils zwischen Antigua und den USA operiert. Im Ergebnis können wir unseren Mitgliedern unbegrenzt digitale Unterhaltung bieten."

73 Michael Jackson Alben

Für je 9,95 Dollar im Monat dürfen sich Zookz-Kunden beliebig viele Musikstücke oder Filme aus dem Zookz-Angebot herunterladen. Für 17,95 Dollar im Monat gibt es das Komplettangebot aus Musik und Filmen. Auf der Homepage werden gerade "73 Michael Jackson Alben" angepriesen.

Zum Start sind bei Zookz rund 50.000 Musikdateien und etwa 1.500 Filme im Angebot. Wöchentlich sollen 10.000 Musiktitel und 300 Filme hinzukommen, berichtet die Los Angeles Times unter Berufung auf eine Carib-Media-Sprecherin.

"WTO-Genehmigung für Urheberrechtspiraterie"

Die US-Regierung und die Rechteinhaber in den USA sind über das Vorgehen von Carib Media empört. Das Büro des US-Handelsbeauftragten äußerte gegenüber der LA Times: "Es gibt keine Website auf der ganzen Welt, die eine WTO-Genehmigung zur Urheberrechtspiraterie hat. Jede anderslautende Darstellung ist falsch und die lokalen Behörden sollten entsprechend handeln."

Auch der Verband der US-Tonträgerhersteller (RIAA) sieht Zookz als illegal an. RIAA-Vizepräsident Neil Turkewitz erklärte, Antigua hätte überhaupt noch keine Genehmigung von der WTO für konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des Schiedsurteils erhalten. "Es gab keine Anfrage und keine Zustimmung dafür, auf diese Weise zu verfahren", so Turkewitz. Auch der Verband der US-Filmstudios (MPAA) sieht Zookz als illegal an. Eine Sprecherin der MPAA sagte dazu laut LA Times: "Die Aussetzung von Rechten an geistigem Eigentum kann nicht einseitig durch diese Piratenwebsite erklärt werden. Es handelt sich ganz klar um ein weiteres Beispiel von Filmpiraterie."

Der Rechtsberater von Carib Media, William Pepper, vertritt eine ganz andere Auffassung. Das WTO-Schiedsurteil decke das Vorgehen von Carib Media voll und ganz und Antigua hätte keine weiteren Schritte bei der WTO unternehmen müssen. Pepper: "Die Amerikaner wollen diese Angelegenheit klären? Fein, dann sollen sie kommen und reden. Die Filmindustrie will die Angelegenheit klären? Fein, dann sollen sie kommen und reden."

Quelle : www.golem.de

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StudiVZ : Holtzbrinck löscht 9/11-Verschwörungsgruppe
« Antwort #188 am: 18 Juli, 2009, 21:45 »
Der Betreiber des StudiVZ, die Holtzbrinck GmbH, hat ohne Vorwarnung die 1.500 Mitglieder umfassende "9.11 was an inside job"-Gruppe gelöscht.

Die Aufregung ist groß, erste Stimmen sprechen bereits von Zensur. Das StudiVZ und seine verschiedenen Gruppen sind für viele Menschen ein zentraler Anlaufpunkt. So auch für Anhänger diverser 9/11-Theorien, die nicht mit den offiziellen Berichten übereinstimmen.

Doch auch diese Ansichten sind im Rahmen der Meinungsfreiheit zu dulden, unabhängig der Tatsache, ob sie wahr sein könnten. Die rund 1.500 Mitglieder umfassende Gruppe "9.11 was an inside job" wurde nun jedoch ohne Vorwarnung seitens StudiVZ gelöscht, wie ein Community-Mitglied berichtet.

"StudiVZ/Holtzbrinck zeigt einmal mehr Flagge nicht nur in Bezug auf ihre geopolitische Richtung: Nun hat man auch die größte 9/11-Gruppe ohne Vorwarnung gelöscht. Sie hatte 1500 Mitglieder und enthielt mehrere hundert offene Diskussionsstränge, zehntausende Links zu Reportagen, Websites und Dokumenten; eine wahre Fundgrube an Informationen! Jeden Tag kamen zunehmend immer mehr neue Mitglieder hinzu. Tage und Wochen zuvor wurden bereits systematisch Bilderberg- und Zeitgeistgruppen sowie Infokrieg-Gruppen mit jeweils >3000 Mitgliedern gelöscht; Begründung: Die Informationen darin zählen nicht mehr zur freien Meinungsäußerung, sondern sind strukturell antisemitisch - zur sehr großen Verwunderung der qualifizierten Mehrheit, welche fernab von solchen substanzlosen Hintergedanken sind."

Die Erklärung für die Löschung folgte kurze Zeit nach der Aktion per Mail und liest sich durchweg interessant: "[...] wir haben Deine Gruppe "9.11 was an inside job" gelöscht. Sogenannte Zeitgeist-Gruppen werden im VZ nicht länger akzeptiert, darunter fallen auch Gruppen, die sich mit 9/11 als Verschwörungskomplex im Geiste von "NWO" beschäftigen. Allerdings möchten wir auch darlegen, weshalb wir uns zu diesem Schritt entschieden haben. Es ist nicht unsere Absicht alternative Meinungen und Nachrichten zu behindern oder zu unterbinden, aber wir beobachten seit einige Zeit mit großer Sorge die Entwicklung der Theorien, die z.B. durch die Zeitgeist-Filme angestoßen wurden. Die Ideen von grauen Eminenzen, Eliten oder Geheimbünden, die im Hintergrund die Fäden ziehen, ist nicht neu. Die Zeitgeist-Filme weiten diese Idee auch auf das Wirtschaftswesen aus. Und da schließt sich ein Kreis innerhalb der Geschichte der Verschwörungstheorien: Latenter Antisemitismus, der immer wieder in vielen der formulierten Theorien durchscheint. Zum Beispiel in der Idee vom bösen, raffenden Kapital, welches ja letztlich für die Wirtschaftskrise verantwortlich ist und über Mäzenatentum und ähnliche Mittel der Einflussnahme auf die Weltpolitik einwirken, um diese nach ihrem Interesse zu lenken. Wir sehen davon ab den Antisemitismus zu erklären oder zu diskutieren, weil wir von unseren Gruppengründen erwarten, dass sie sich mit den Problemfeldern ihrer Gruppenthemen auseinandergesetzt haben. Weiter bitten wir Dich keine weiteren Gruppen zu diesen Themen zu gründen, da dies ansonsten zu einer Sperrung oder Löschung Deines Profils führen kann. [...][sic!]".



Die Darstellungen beider Seiten sind natürlich sehr spitz formuliert. studivzMan muss den StudiVZ-Betreibern aber auch zugestehen, dass bei vielen der Zeitgeist und Verschwörungstheorien der "böse Jude" hervorgekramt wird, der irgendwo sitzt und seine Fäden zieht, um die Welt ins Unheil zu stürzen. Da es viele Mitglieder gibt, die für solches Gedankengut - aus welchen Gründen auch immer - empfänglich sind, ist eine Intervention sicherlich erstrebenswert. Jedoch nicht in der Form, alles vollständig zu löschen.

Quelle: http://www.gulli.com
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Schutz von Userdaten - Belgisches Gericht verurteilt Yahoo!-USA
« Antwort #189 am: 19 Juli, 2009, 17:32 »
Ein belgisches Gericht hat die Geschäftsleitung von Yahoo! zu einer Geldstrafe von 55.000 Euro verurteilt, da diese keine Userdaten an die Strafverfolgungsbehörden ausgeben wollten. Aus einem anderen Grund ist dieser Fall jedoch äußerst heikel.

Das Internet macht die Welt zu einem Dorf. Ein oft genutzter Ausdruck, der in gewisser Weise auch zutreffen mag. Ein kurzer Blick auf diverse Websites genügt, um zu erkennen, dass sich Menschen von überall dort finden.

Endlose Entfernungen werden durch das Internet auf einen Mausklick reduziert. Zumindest kommunikationstechnisch betrachtet. Trotz dieser allumfassenden Weite des World Wide Webs war und ist es jedoch nach wie vor so, dass eine ausländische Gerichtsbarkeit in der Regel nicht eine Person eines anderen Landes verurteilen kann. Es wäre katastrophal, wenn sich chinesisches Recht plötzlich in Deutschland anwenden ließe. Ein Urteil kann ja im Ausland gesprochen werden, doch man sollte sich dabei durchweg bewusst sein, auf welchen diplomatischen Schlips man hier womöglich tritt. Belgien ist dieser Fauxpas gelungen. Man kann natürlich vorweg festhalten, dass sich das Urteil wohl schwerlich vollstrecken lässt. Dies sollte jedoch nicht die Skepsis mindern, die durch eine solche Handlung mehr als angebracht ist.

Im März diesen Jahres verurteilte ein belgisches Gericht das US-amerikanische Unternehmen Yahoo! zu einer Geldstrafe von 55.000 Euro, weil diese sich geweigert hatten Nutzerdaten an die belgische Staatsanwaltschaft auszuhändigen, so wie es das belgische Recht vorschreibt. Für jeden weiteren Tag, an dem die Daten nicht ausgehändigt werden, fällt ein Betrag von je 10.000 Euro an. Wie kam es nun zu dieser Auseinandersetzung? Ein belgischer Staatsanwalt kontaktierte die Geschäftsleitung von Yahoo! in den USA - per E-Mail - und forderte die Aushändigung von Userdaten zu bestimmten E-Mail-Konten. Dabei hielt er nicht fest, dass es sich bei betreffenden Konten um solche handelte, die von belgischen Bürgern verwendet wurden. Vielmehr folgte er der Logik, dass Yahoo! die Nutzerdaten aushändigen müsse, da auch belgische Einwohner in Belgien auf Yahoo! zugreifen können. Da dies der Fall ist, greife auch belgisches Recht. Die bekannte Suchmaschine fand diese Anfrage alles andere als witzig und betonte, dass die Verträge mit den Usern nach US-amerikanischem Recht geschlossen worden seien, eine Übermittlung der angeforderten Daten sei deshalb nicht möglich, da der Datenschutz an oberster Stelle stehen würde. Eine verständliche und sachliche Argumentation, wenn man bedenkt, dass theoretisch jeder eine E-Mail mit einer entsprechenden Aufforderung an Yahoo! hätte schicken können.

Paradoxerweise teilte jedoch ein Gericht in Termonde die Ansichten des Staatsanwalts, dem Yahoo! einfach keine Daten aushändigen wollte. Nach Ansicht des dortigen Richters sei Yahoo! für belgische Bürger erreichbar und außerdem sei davon auszugehen, dass die bisherigen Ermittlungen bezüglich der Betrugsdelikte über Mail-Accounts korrekt sind. Da Yahoo! somit aktiv in Belgien agieren würde - ohne Firmensitz, Mitarbeiter, oder Tochterunternehmen - würde belgisches Recht greifen. Da den Aufforderungen des Staatsanwalts nicht nachgekommen wurde, läge demnach ein Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz vor. Es folgte die Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von 55.000 Euro sowie 10.000 Euro für jeden weiteren Tag, an dem die Aushändigung der Daten verweigert würde.

Besonders pikant wird dieses Urteil, weil es total unnötig war. Zwischen den USA und Belgien existiert ein Rechtshilfeabkommen, wie dies zwischen vielen Staaten der Fall ist. Über diplomatische Beziehungen wäre man wohl ohne größere Umstände an diese Daten gelangt, hätte man nur diesen Weg gewählt. Denn interessanterweise war man sich dieser Option durchaus bewusst, lehnte diese jedoch ab. Diese Missachtung von Übereinkünften wird vermutlich keinen großen Eklat heraufbeschwören, doch vielmehr geht es darum zu verdeutlichen, was hätte passieren können.

Ein anderes Unternehmen, welches womöglich nicht so vehement auf den Schutz der Kundendaten besteht, hätte die Daten ohne weitere Prüfung ausgehändigt. Man sollte nochmals betonen, dass die Anfrage des Staatsanwaltes lediglich per E-Mail einging. Zwischenzeitlich ist Yahoo! in Berufung gegangen und hat die Regierung um Unterstützung bei diesem "Problem" gebeten.

Quelle: http://www.gulli.com

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Justizministerin Zypries verteidigt Web-Sperren
« Antwort #190 am: 20 Juli, 2009, 09:21 »
Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) stärkt Familienministerin von der Leyen (CDU) den Rücken. Bei den Internetsperren gehe es nicht um Zensur, sagte sie der Tageszeitung Die Welt, sondern darum, "strafbare Inhalte aus dem Netz zu entfernen". Immerhin habe die SPD der Union das Prinzip "Löschen vor Sperren" abgerungen. Vorrangig müsse sein, dass "der Dreck aus dem Netz" komme. Die Sperren müssten allerdings auf Kinderpornografie beschränkt bleiben, Misstrauen gegenüber staatlichen Filtern sei berechtigt.

Kritik an den Internetsperren wehrt sie ab: "Es gibt eine Gruppe von Internet-Usern, die glaubt: Im Netz darf man alles, das Internet ist ein Ort unbegrenzter Freiheit, jede Regel verletzt unsere Identität. Das ist falsch: Meine Freiheit, mein Recht endet auch im Netz dort, wo sie die Freiheit und das Recht von anderen verletzt. Grundrechten wie der Meinungsfreiheit sind im Internet genauso Grenzen gesetzt wie in der realen Welt. Es gibt kein Recht des Stärkeren oder technisch Versierteren. Was offline verboten ist, ist auch online verboten. Das ist keine Zensur, sondern eine simple Erkenntnis, die auch juristischen Laien verständlich sein sollte."

Sie selbst sei zwar im Internet unterwegs, wäre aber noch nie auf Websites gestoßen, von denen man illegal Musik oder Videos herunterladen konnte. Natürlich hätte sie diese auch nicht genutzt. Zypries gibt sich streng: Schon das vordigitale Aufnehmen von Musik sei verwerflich, meint die Justizministerin, gesteht aber auch ein, dass dies zwar für gewerbliche Absichten verboten, für private Zwecke jedoch durchaus erlaubt ist. "Schon in meiner Jugend war das Mitschneiden von Musik aus dem Radio üblich, damals auf Tonbändern oder Kassetten. Es gibt also eine gewisse Tradition zu glauben: Man darf das. Ähnlich ist es beim Kopieren von Büchern. Es ist weder der Industrie noch der Politik gänzlich geglückt, die Botschaft zu vermitteln: Man darf das eben nicht. Jedenfalls nicht, wenn man es nicht nur für sich privat kopiert."

Allerdings will Zypries nicht nur auf Verbote beharren, sondern wirft der Industrie auch vor, nicht früh genug auch "andere Vertriebsmodelle für die digitale Welt" entwickelt zu haben. Die sieht Zypries aber doch offenbar wieder nur auf der Sicherheitsebene: "Um funktionierende Vertriebs- und Schutzsysteme müssen sich die Unternehmen aber selbst kümmern. Ich kann doch mein Auto auch nicht unverschlossen auf der Straße stehen lassen und der Polizei sagen: Nun pass du mal auf!" Die Kritik der Piratenpartei nehme sie zwar ernst, aber irgendwie doch auch nicht. Die diskutiere auf einer "irrationalen Ebene" und verleihe nur einem "Lebensgefühl" Ausdruck.

Quelle : www.heise.de

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Bei Zookz ist die Luft raus
« Antwort #191 am: 22 Juli, 2009, 09:40 »
Das karibische Musikportal Zookz hat die Pforten wieder geschlossen. Damit ist der spektakuläre Versuch der Zookz-Betreiber, einseitig WTO-Sanktionen gegen die USA durchzusetzen, nach wenigen Tagen gescheitert.So schnell, wie Zookz im Web erschien, so schnell verschwand das kleine Musikportal auch wieder. Seit gestern heißt es bei Zookz nur noch, die: "Website ist zur Zeit aus Gründen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, geschlossen... Wegen dieser Unterbrechung wird Zookz alle schon gezahlten Mitgliedsbeiträge an die Kunden zurückzahlen."

Das Portal Zookz war eine Idee der Firma Carib Media aus dem karibischen Inselstaat Antigua und Barbuda. Die Welthandelsorganisation WTO hatte Antigua im Streit mit den USA über den Zugang zum Markt für Onlinewetten im Dezember 2008 einen Schadensersatzanspruch von 21 Millionen US-Dollar zugebilligt. Diesen soll Antigua durch die ungenehmigte Verwertung von US-Urheberrechten erwirtschaften dürfen, urteilte die WTO-Schiedskommission.

Die Firma Carib Media brütete daraufhin den tollkühnen Plan aus, die 21 Millionen Dollar selbst zu kassieren. Dazu wurde am 15. Juli das Musik- und Filmportal Zookz eröffnet. Für je 10 Dollar im Monat bot Zookz Musik- und Film-Abonnements mit unbegrenztem Download an. Damit ist nun Schluss.

Welche Umstände genau zur Schließung von Zookz geführt haben, ist nicht bekannt. Allerdings hatten US-Regierungsvertreter und Rechteinhaber erklärt, das Zookz-Angebot sei illegal und nicht durch den WTO-Schiedsspruch gedeckt.

Quelle : www.golem.de

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Provider dementieren Gerüchte über bereits aktive Web-Sperren
« Antwort #192 am: 22 Juli, 2009, 16:48 »
Arcor/Vodafone und die Deutsche Telekom haben eine Meldung aus dem Umkreis des Chaos Computer Clubs (CCC) entschieden von sich gewiesen, dass die umkämpften Blockaden kinderpornographischer Seiten in ihren Netzen schon in Kraft seien. "Das ist Nonsens", betonte ein Sprecher von Arcor/Vodafone gegenüber heise online. "Wir haben das System bisher nicht installiert und es gibt keine Sperrungen." Anderslautende Behauptungen "entbehren jeder Grundlage". Es sei derzeit auch nicht nachvollziehbar, von welchem Mitarbeiter eine Ansage zum bereits durchgeführten Web-Sperren gemacht worden sei.

"Die Behauptungen stimmen nicht", heißt es auch bei der Telekom-Sparte T-Com. "Wir werden erst Mitte Oktober soweit sein, dass wir sperren können." Daran ändere sich voraussichtlich auch nichts, falls das umstrittene "Zugangserschwerungsgesetz" plangemäß bereits Anfang August in Kraft trete. Noch hat Bundespräsident Horst Köhler den von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Entwurf, gegen den bereits eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht anliegt und weitere in Arbeit sind, nicht unterzeichnet. Der Telekom-Sprecher führte weiter aus, dass derzeit offenbar auch das Bundeskriminalamt (BKA) noch nicht in der Lage sei, die von ihm zu erstellende Filterliste zu liefern.

Ein CCC-Vertreter aus Bremen hatte zuvor in einem Blogeintrag berichtet, dass ein Kundendienstmitarbeiter von Arcor/Vodafone ihm Mitte Juni telefonisch versichert habe, dass die von Gegnern als allgemeine Zensurinfrastruktur abgelehnten Web-Sperren in der Umsetzung seien. Es würden bereits Kinderpornoseiten blockiert und entsprechende Anfragen an einen Stopp-Server weitergeleitet. Den Inhalt des Telefonats mit der Arcor-Kundenbetreuung versicherte der Hacker mit einer eidesstaatlichen Erklärung (PDF-Datei).

Von dritter Seite ist laut dem Blogeintrag zu hören gewesen, dass auch die Telekom schon Webseiten sperre und zudem noch Suchergebnisse "per Wortfilter" säubere. Auch diese Angabe streitet der Bonner Konzern aber ab. Es werde definitiv etwa keine Software zum Filtern des gesamten Netzverkehrs auf Basis von "Deep Packet Inspection" eingesetzt. Das BKA wiederum hat dem CCC-Blogger zufolge ferner in einer eigenen eidesstaatlichen Versicherung (PDF-Datei) vom 10. Juli angegeben, noch kein Sperrverzeichnis herauszugeben.

Arcor/Vodafone und die Telekom gehören zu einer Gruppe von fünf großen Zugangsanbietern, die sich bereits im Vorfeld einer gesetzlichen Regelung auf Druck von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) vertraglich zur Implementierung technischer Mittel zur Erschwernis des Zugangs zu kinderpornographischen Seiten verpflichteten. Das inzwischen im Raum stehende Sperrgesetz betrachtete Vodafone skeptisch, da die Düsseldorfer eine nicht den gesamten Providermarkt umfassende freiwillige Lösung für leichter vereinbar mit dem Grundgesetz hielten. Als Startpunkt für die Sperren galt auch bei Arcor/Vodafone bislang der Oktober.

Quelle : www.heise.de

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Ursula von der Leyen fordert Verhaltenskodex fürs Internet
« Antwort #193 am: 23 Juli, 2009, 09:03 »
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU), die wegen ihrer Initiative für ein Gesetz zu Web-Sperren gegen Kinderpornographie als Vorreiterin eines Internet-Zensursystems kritisiert wird, will eine Art von Benimm-Regeln für das Internet einführen. In Online-Netzwerken, Blogs und Chats müsse ebenso wie im Schulalltag ein "achtsamer und wacher Umgang miteinander" eingefordert werden, sagte von der Leyen in einem Interview mit der Rheinischen Post. "Mobbing im Netz kann nicht toleriert werden." Respektvoller Umgang müsse in Chats, Blogs oder Foren so selbstverständlich sein, wie man das auch im Schulalltag mit Streitschlichtern oder Vertrauenslehrern einfordere.

Ziel es sei, gemeinsam mit den Verantwortlichen sowie jugendlichen Nutzern einen Verhaltenskodex zu entwickeln. Außerdem müssten minderjährige Internet-Surfer über die Gefahren des Netzes aufgeklärt werden – zum Beispiel darüber, "dass sich Erwachsene mit üblen Absichten in ihre Chats einschleichen können".

Von der Leyen hatte mit ihren Vorschlägen für das Sperren von Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten, die inzwischen gesetzlich verankert sind und ab dem 1. August wirksam werden, eine Debatte über Zensur im Netz entfacht. Kritiker hielten ihr vor, dass Kindesmissbrauch mit Web-Sperren nicht bekämpft werde und stattdessen ein Einfallstor für das Sperren auch anderer Seiten geöffnet werde. Bekannt wurde die Debatte unter dem nach von der Leyen benannten Motto "Zensursula".

In dem Interview mit der Rheinischen Post verteidigte sie erneut ihre Position zu Websperren: "Ich bleibe aber bei meiner Position, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und die Freiheit der Massenkommunikation Grenzen hat, wo die Würde anderer Menschen verletzt wird. Bilder vergewaltigter Kinder im Internet können nicht toleriert werden."

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Bundeskriminalamt fühlt sich gerüstet für Web-Sperren
« Antwort #194 am: 23 Juli, 2009, 13:13 »
Das Bundeskriminalamt (BKA) kann nach eigenen Angaben "ab Beginn des Wirkbetriebes" der geplanten Infrastruktur zum Blockieren kinderpornographischer Inhalte die von ihm zu erstellende Filterliste zur Verfügung stellen. Es werde dabei "im Benehmen mit zuständigen Stellen" sichergestellt, dass allen nach dem Gesetz verpflichteten Provider die Liste erhalten, erklärte eine Sprecherin der Polizeibehörde gegenüber heise online. Auch für die "Kompatibilität" des Filterverzeichnisses mit den Systemen der Zugangsanbieter werde gesorgt, lautet die Versicherung aus Wiesbaden. Details zu den technischen Abläufen könnten "aus Sicherheitsgründen" aber nicht bekannt gegeben werden.

Zuvor war aus Providerkreisen zu hören gewesen, dass das BKA derzeit noch Probleme habe, die Sperrliste zu erstellen. Zudem sorgen sich zur Umsetzung des Zugangserschwerungsgesetzes verpflichtete Zugangsanbieter, dass sie das Verzeichnis nicht einfach übernehmen können für den praktischen Einsatz. Bei Verbänden von Internetprovidern und Telekommunikationsunternehmen kann ferner keiner sagen, wie viele Firmen hierzulande konkret von dem umkämpften Gesetz erfasst werden. Eine Liste sämtlicher Zugangsanbieter mit mehr als 10.000 Kunden gebe es hierzulande nicht.

Zudem fürchten die Provider, dass die Sperrlösungen deutlich teurer werden, als ursprünglich berechnet. So lägen vom US-Unternehmen Nominum, einem Experten für Anwendungen auf Basis des Domain Name Systems (DNS), Angebote für Zusatzleistungen zur Umsetzung der Filter vor. Diese würden sich bei größeren Konzernen bei Summen im sechs- und siebenstelligen Bereich bewegen. DNS-Blockaden sind die Minimalanforderung der gesetzlich vorgeschriebenen Sperren.

Keine Prognose kann das BKA unterdessen zum Umfang der geheimen Filterliste und möglichen Wachstumsquoten machen. "Es handelt sich hier um einen dynamischen Prozess", erläuterte die Sprecherin. Es könnten mangels vergleichbarer Bedingungen zu anderen Staaten, die bereits "Access Blocking" betreiben, aus deren Erfahrungswerten keine Rückschlüsse für Deutschland gezogen werden. Grundsätzlich nicht äußern wollen sich die Wiesbadener zur Anzahl von Mitarbeitern, die zur Betreuung des Filterverzeichnisses abgestellt werden.

Vor oder im Rahmen der Aufnahme eines Webangebots auf die Schwarze Liste sollen nach BKA-Angaben "ausländische Dienststellen" über kinderpornographische Webseiten unterrichtet werden. Diese könnten dann "Maßnahmen in eigener Zuständigkeit" ergreifen. Eine Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags hatte zuvor ausgeführt, dass das BKA in der Lage wäre, Hostprovider auch direkt über möglicherweise zu sperrende Kinderporno-Seiten auf ihren Servern hinzuweisen und so zu deren Löschung beizutragen.

Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur wird derweil am heutigen Donnerstagnachmittag in Ludwigsburg wieder Gespräche mit der Politik aufnehmen. Zum Auftakt der Reihe "netzpolitischer Dialoge" mit den Parteien des Bundestags wollen die Vertreter der viel beschworenen Netzgemeinde versuchen, eine gemeinsame Verständigung über grundsätzliche Positionen just mit netzaffinen Politikern der SPD zu erzielen. Die Sozialdemokraten gelten nach ihrer Zustimmung zum Aufbau einer Zensurinfrastruktur bei vielen Angehörigen der Netzgeneration als "Verräter". Zu den Teilnehmern der Runde gehören vor allem Mitglieder, die schon im Entstehungsprozess des Zugangserschwerungsgesetzes vernehmbar gegen die Entscheidung ihrer Bundestagsfraktion protestiert haben, wie etwa der Ludwigsburger SPD-Bundestagskandidat Jan Mönikes. Martin Dörmann, der Verhandlungsführer der SPD-Fraktion beim Sperrgesetz, hat dagegen am Abend zu einer nicht öffentlichen Gesprächsrunde über das Thema in seinen Wahlkreis Köln geladen.

Ziel des Ludwigsburger Dialogs ist die Verabschiedung eines Papiers, wonach es im Bereich der inneren Sicherheit seit einigen Jahren eine bedrohliche Tendenz gebe, Bedrohungen und Bekämpfungsstrategien isoliert voneinander zu betrachten. Es würden mit einer "Aufrüstung" – ohne das von der SPD eigentlich immer wieder für sich beanspruchte "Augenmaß", aber mit einzelnen Instrumenten wie der Vorratsdatenspeicherung, heimlichen Online-Durchsuchungen und den Web-Sperren – "Infrastrukturen mit Repressionspotenzial" geschaffen. Die Diskussion über die Gefahr einer Erosion der Grundrechte müsse nun wieder in den Parteien und Parlamenten stattfinden. Das Internet dürfe nicht "zum bürgerrechtsfreien Raum" werden.

Auch bei den Liberalen werden die Web-Sperren verstärkt zum Wahlkampfthema. So 3 versicherte der FDP-Parlamentarier Jörg Behlen auf der Plattform Abgeordnetenwatch, dass er sich "entschlossen dafür einsetzen" werde, das Zugangserschwerungsgesetz wieder abzuschaffen. Die Liberalen würden ihr Vorgehen vom Ausgang der Bundestagswahl abhängig machen. Einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht halte er persönlich für wahrscheinlich, "sofern eine Regierungsbeteiligung der FDP ausbleiben sollte". Eine Politik, die mit einem "ungeeigneten Gesetz" nur dem Eindruck des "Wir tun was" diene, lehnt Behlen "entschieden ab".

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