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Urheberrecht,Websperren,Three Strikes ...
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Thema: Urheberrecht,Websperren,Three Strikes ... (Gelesen 65076 mal)
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SiLæncer
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Mehrere Verbände sprechen sich für Kinderporno-Sperren aus
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Antwort #105 am:
19 Mai, 2009, 18:09 »
Mehrere Verbände haben in einer gemeinsamen Erklärung vom heutigen Dienstag den Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen grundsätzlich begrüßt. Unterzeichnet wurde die Erklärung unter anderem vom Deutschen Kinderschutzbund, vom Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V. (IVD), vom Verband Bildung und Erziehung (VBE) und vom Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi). Die Stellungnahme ging offenbar an zahlreiche Bundestagsabgeordnete; veröffentlicht wurde sie bislang nicht.
Die Verbände übten über ihre grundsätzlichen Zustimmung hinaus im Detail deutliche Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf, wie er vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Die vorgesehenen DNS-Sperren seien nicht ausreichend, stattdessen solle als "Mindestanforderung die in Großbritannien bereits erfolgreich eingesetzte und qualitativ bessere Hybrid-Sperre vorgesehen werden". Die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit zur Erfassung der Stoppseiten-Zugriffe lehnen sie ab.
Nach dem Willen der Verbände soll zudem der Schutzbereich für die Sperrmaßnahmen ausgedehnt werden. Dem Gesetzentwurf zufolge darf der Zugang zu Material erschwert werden, das unter den Paragrafen 184b des Strafgesetzbuches (StGB) fällt. Dabei geht es um sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern, die unter 14 Jahre alt sind. Die Unterzeichner fordern, auch den Deliktbereich der Jugendpornographie (Paragraf 184c StGB) einzubeziehen, denn "sowohl in der UN-Kinderrechtskonvention als auch in den Rahmenbeschlüssen der EU" seien "Kinder alle Personen im Alter bis zu 18 Jahren."
Außerdem sei die im Entwurf vorgesehene Beschränkung der Sperrpflicht auf privatrechtliche Anbieter mit mindestens 10.000 Nutzern abzulehnen. Es sei "kaum verständlich, dass der Staat sich vor Sperrmaßnahmen drückt". Desweiteren kritisieren die Verbände, das gemäß Gesetzentwurf einzelne anscheinend geblockte Anbieter weder die Möglichkeit haben, in Erfahrung zu bringen, ob ihre Seite wirklich geblockt wird, noch die Möglichkeit, dagegen den Rechtsweg einzulegen. Beschwerdemöglichkeiten und die Eröffnung des Rechtswegs für die Inhaber eventuell betroffener Internetangebote seien aber "eine absolute Notwendigkeit".
Bei dem heute versandten Text handelt es sich offensichtlich um eine Erklärung, die bereits am vergangenen Freitag veröffentlicht werden sollte. Es fällt auf, dass anders als angekündigt die Kinderschutzinitiativen Ecpat und Innocence in Danger nicht unterzeichnet haben. Im Vorfeld hatte hatte Ekkehard Mutschler, Vorstandsmitglied des Kinderschutzbundes, außerdem erklärt, man werde fordern, die Sperrliste müsse durch ein unabhängiges Gremium kontrolliert werden. Von diesem Standpunkt ist in der nun verteilten Stellungnahme nichts mehr zu finden.
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Frankreich vs. EU - Reaktion auf geplantes Three-Strikes-Gesetz?
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Antwort #106 am:
19 Mai, 2009, 21:12 »
Nachdem Frankreich sich für ein Three-Strikes-Gesetz ausgesprochen hat, stellt sich nun eine entscheidende Frage.
Wird die EU reagieren, wenn die französische Regierung das Three-Strikes-Gesetz wirklich einführt? Eigentlich wäre es der einzig logische Schritt.
Erst vor kurzem hatte sich das EU-Parlament im Telekommunikations-Paket deutlich gegen das Modell einer französischen HADOPI-Behörde sowie einem Three-Strikes-Gesetz ausgesprochen. Keine dauerhafte Trennung der Internetverbindung eines Bürgers, wenn dies nicht von einem unabhängigen Richter so geurteilt wurde. Auch sei der Internetzugang etwas, auf das ein jeder ein Anrecht hätte. Die Gerüchteküche brodelt deshalb umso mehr, sollte Frankreich tatsächlich das Three-Strikes-Gesetz einführen. Der Abgeordnete im Europaparlament, Guy Bono, erklärte, dass rechtliche Schritte in Betracht zu ziehen seien, falls Frankreich sich der Entscheidung der EU widersetzt.
Gegenüber der Presse erklärte Bono, dass er die Europäische Kommission kontaktieren würde, welche die Haltung des Parlaments gegenüber Internettrennungen unterstützen, notfalls ein Verfahren gegen Paris in die Wege zu leiten, wenn diese "die europäischen Bürgerrechte nicht respektieren".
"Wenn ein französischer Richter nicht reagiert, dann werde ich die Europäische Kommission dazu auffordern, vom Europäischen Gerichtshof die Einleitung eines Verfahrens gegen die französische Regierung zu beantragen, weil diese die Bürgerrechte nicht respektieren", so Bono gegenüber der Presse.
Eine kleine Hürde muss das Three-Strikes-Gesetz noch nehmen, damit es endgültig umgesetzt werden kann. Es bestehen jedoch keinerlei Zweifel daran, dass dies auch gelingt. Fraglich ist somit final lediglich, ob Frankreich den Mut aufbringt, dieses Gesetz wirksam werden zu lassen, oder ob man die Strafe der EU fürchtet - wenn es sie dann wirklich geben sollte.
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Konträre Umfrageergebnisse zu Kinderporno-Sperren
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Antwort #107 am:
20 Mai, 2009, 15:55 »
Mit suggestiv formulierten Fragen kann man in angeblich repräsentativen Umfragen Ergebnisse nach Wunsch erzeugen. Das haben Befürworter und Gegner der sogenannten Kinderporno-Sperren der Öffentlichkeit in den vergangenen Tagen vorgeführt.
Als am vergangenen Wochenende das Ergebnis einer Telefonumfrage von infratest dimap öffentlich geworden war, mochten die engagierten Gegner von Internet-Sperren es zunächst nicht glauben: 92 Prozent der deutschen Bevölkerung befürworten demnach die Sperrung kinderpornografischer Seiten im Internet. Lediglich acht Prozent sprachen sich gegen das derzeit heiß diskutierte Gesetzesvorhaben der Bundesregierung aus.
Heute nun meldet die Zeit auf ihrem Online-Portal: "Mehr als 90 Prozent gegen Sperrungen im Internet". Auch dies sei das Ergebnis einer repräsentativen Telefonumfrage von infratest dimap. Ja was denn nun? Tatsache ist, dass beide Umfragen mit derselben Erhebungsmethode vom selben Unternehmen durchgeführt wurden, ohne dass es in der kurzen Zeit zwischen den Befragungsterminen Anlass für einen derart großen Meinungsumschwung gegeben hätte.
Die erste Befragung hat infratest dimap im Auftrag des umstrittenen Vereins Deutschen Kinderhilfe e.V. durchgeführt, der sich jüngst auch durch eine Unterschriftensammlung für das Sperrgesetz hervorgetan hatte. Die Frage, auf die 92 Prozent der Befragten mit "ja" geantwortet hatten, lautete wörtlich:
"Die Bundesregierung plant ein Gesetz zur Sperrung von kinderpornographischen Seiten im Internet. Kritiker befürchten eine Zensur und bezweifeln die Wirksamkeit solcher Sperren. Befürworter betonen dagegen, dass solche Sperren eine sinnvolle und wirksame Maßnahme im Kampf gegen die Verbreitung solcher Bilder sind. Wie sehen Sie das: Sind Sie für ein Gesetz zur Sperrung kinderpornographischer Seiten im Internet oder dagegen?"
Die Gegner des Gesetzesvorhaben brachte diese Fragestellung auf die Palme. Suggestiv sei es, so zu fragen, denn man nehme die Antwort schon vorweg. Christian Bahls vom Verein Missbrauchsopfer gegen Internetsperren (MOGIS) entschloss sich, ebenfalls eine Umfrage bei infratest dimap zu beauftragen, um diesen Vorwurf zu belegen. Also befragte infratest dimap wieder die Bevölkerung, diesmal aber anders formuliert:
"Der Zugang zu Internetseiten mit Kinderpornographie sollte durch eine Sperre erschwert werden, das reicht aus, auch wenn die Seiten selbst dann noch vorhanden und für jedermann erreichbar sind."
90 Prozent der Befragten stimmten dieser Aussage nicht zu. So erzeugte Bahls also ein Ergebnis, mit dem er jetzt, ähnlich wie der Verein Kinderhilfe, der Presse erklären könnte, die Mehrheit der Deutschen lehnt das vorgesehene Sperrgesetz ab. Bahls zeigt mit seinem Experiment, dass es für solche komplizierte, vielschichtige Problematiken wie der Verbreitung von Kinderpornographie und die Maßnahmen weder simple Fragen noch einfache Antworten gibt. Ein Versuch, der Bevölkerung, die mehrheitlich über die Sachlage kaum informiert ist, solche Antworten zu entlocken, kann nicht funktionieren.
Die Aktion von Bahls belegt folglich zweierlei: Erstens: Umfrageergebnisse von Meinungsforschungsunternehmen wie infratest dimap taugen kaum, um valide Stimmungsbilder zu erfassen, die zur Argumentation in der politischen Debatte herangezogen werden können. Zweitens: Wer dies dennoch tut, wie es jüngst die Deutsche Kinderhilfe vorexerziert hat, handelt unseriös und schadet der konstruktiven Auseinandersetzung eher, als ihr zu nutzen.
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Französisches Gesetz zu Internet-Sperren: Einspruch beim Verfassungsrat
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Antwort #108 am:
20 Mai, 2009, 17:13 »
Abgeordnete der sozialistischen Partei (PS) Frankreichs haben beim französischen Verfassungsrat ("conseil constitutionel") Einspruch gegen das "Gesetz zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet" eingereicht, das in der vergangenen Woche vom Parlament verabschiedet wurde. Das in der öffentlichen Diskussion sehr umstrittene Gesetz sieht eine Sperre des Internetzugangs von bis zu einem Jahr bei dreifachen Urheberrechtsverstößen vor.
Wie französische Medien heute berichten, führen die Parlamentarier mehrere Punkte an, weshalb der Verfassungsrat das Gesetz annullieren sollte. Als einer der wichtigsten Punkte wird der Verstoß gegen die Unschuldsvermutung genannt. Das neue Gesetz würde ganz im Gegenteil eine grundsätzliche Annahme der Schuld begründen. Die zuständige Behörde (Hadopi), die die Abmahnungen verschickt und die Internetsperren verhängt, kann, so der Vorwurf der Abgeordneten, einen Internetnutzer bestrafen, ohne dass dessen Verstoß gegen Urheberrechte nachgewiesen wird. Es liegt vielmehr am User, seine Unschuld zu beweisen, indem er zeigt, dass er "alle erforderlichen Maßnahmen getroffen" habe, um seine Verbindung "abzusichern", indem er beispielsweise eine von der Regierung zugelassene "Sicherungs-Software" installiert.
Vorgeworfen wird dem Gesetz darüber hinaus "Unbestimmtheit". Da es nicht das unbefugte Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Werken als solches bestrafe, sondern das Versäumnis, den Internetzugang ausreichend dagegen abzusichern, kann jeder Inhaber eines Provider-Accounts bestraft werden, auch wenn er selbst nicht gegen das Urheberrecht verstoßen habe, sondern ein Dritter. Zum anderen bemängeln die Abgeordneten die Unverhältnismäßigkeit der Bestrafung. So sollen Internetnutzer unter anderem trotz Sperre die Providergebühren weiter bezahlen müssen. Zum anderen können neben zivilrechtlichen auch strafrechtliche Schritte eingeleitet werden, was eine "doppelte Strafe" bedeute, die gegen die Rechtssprechung des Conseil constitutionnel verstoße.
Der Verfassungsrat muss innerhalb eines Monats zum Einspruch Stellung nehmen.
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Strafverfolgung oder Internetsperren?
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Antwort #109 am:
20 Mai, 2009, 20:04 »
Beides zusammen geht nicht!
Internetsperren oder "Kinderporno-Sperren", wie sie von den Befürwortern genannt werden, sind aktuell ein heiß diskutiertes Thema. Es prallen zwei Welten aufeinander: Internet-Nutzer, IT-Spezialisten und Bürgerrechtler auf der einen Seite, Zensurbefürworter, IT-Laien und konservative Politiker auf der anderen. Viele Protagonisten beider Fronten trafen derweil schon des Öfteren erbittert aufeinander, etwa wenn es um das Thema Informationsfreiheit ging.
Mit Polemiken vermintes Gebiet
Während die Gegner von Zensur sich gelegentlich zu polemischen, harschen Äußerungen hinreißen lassen, die ihrer Verärgerung Ausdruck verleihen sollen, sind es tatsächlich vor allem die Befürworter, die an keiner Versachlichung interessiert sind. Das lassen sie über die üblichen versteckten Drohungen und nur scheinbar unbeabsichtigte Beleidigungen auch jeden wissen.
Die Situation ist indes nicht neu. Grundsätzlich ist alles, was im Bereich Kindesmissbrauch/-misshandlung/-pornographie angesiedelt ist, vermintes Gebiet. Wer einen Vorschlag zur Verbesserung der Situation sachlich kritisiert, wird üblicherweise polemisch in die Ecke der "Sympathisanten" verschoben, damit seine Kritik nicht wahrgenommen werden muss. Dass dies so nicht funktionieren kann, hat bereits 2003 die Diskussion um die "Anzeigepflicht bei Kindesmissbrauch" gezeigt . Obwohl mit großem, aktionistischem Aufwand ein Gesetzesvorstoß auf den Weg gebracht werden sollte, zeigten die Sachzwänge am Ende Wirkung: Der Vorstoß musste zurückgenommen werden. Die Polemik der Erwachsenen hätten ansonsten wieder einmal die Kinder ausbaden müssen.
Internetsperren verhindern Strafverfolgung
Tatsächlich sind Internetsperren das Letzte, das sich im Kampf gegen Kinderpornographie anbietet. Es ist eigentlich einer Kapitulation gleichzusetzen. Wenn man Internetsperren für eine Reihe von Problemen als Lösung vorschlagen könnte, dann wäre Kinderpornographie garantiert nicht darunter. Das liegt im Strafverfolgungssystem begründet, das - auch wenn das konservative Hardliner nicht wahrhaben wollen - von Exekutive UND Judikative gebildet wird:
Möchte der Staat einen Kinderporno-Konsument verfolgen, so muss er ihm mindestens den Versuch oder die Verschaffung kinderpornographischer Inhalte vor Gericht nachweisen. Dies ist nicht trivial. Im Rahmen der Operation "Himmel" ging man davon aus, dass es für eine Verurteilung nicht genügt, dass jemand auf eine Webseite zugegriffen hat, die "auch" kinderpornographische Inhalte anbot (sozusagen in einer Art "Hinterzimmer"). Man ließ sich erst gar nicht darauf ein, aus einem bloßen Zugriff einen "Versuch zur Verschaffung" zu erkennen. Vielmehr musste der Zugriff auf solche Bilder nachgewiesen werden, die noch als kinderpornographisch klassifiziert werden konnten und daraufhin weitere Ermittlungen anstoßen, um die Chancen für eine erfolgreiche Verurteilung zu verbessern.
Würde der Staat nun allen kinderpornographischen Angeboten eine Stopp-Seite vorstellen, so hat er bei der Strafverfolgung ein unüberwindbares Nachweisproblem. Wer auf eine Stopp-Seite zugreift, kann dies aus verschiedenen Gründen tun, etwa weil er auf einen Link klickt bei der Suche nach "normalen" pornographischen Angeboten (siehe Operation "Himmel"). Oder er folgt dem Link, weil er nicht weiß, dass dieser zu entsprechenden Inhalten führt. Für weitergehende Ermittlungen wird daher ein Stopp-Seiten Zugriff nicht ausreichen.
Aber die Situation ist noch viel schlimmer: Der Stopp-Seiten Besucher wird durch das Stopp-Schild nun vorgewarnt. Gesetzt den Fall, der Besucher ist wirklich ein KiPo-Konsument, wird er nun (falls die Internetsperren effizient sind), am weiteren Zugriff von Kinderpornographie gehindert. Für die Strafverfolger ist damit jede weitere Nachweismöglichkeit blockiert.
Den Einwurf der Befürworter, dass das Kriminalamt ja auf den Stopp-Seiten-Zugriff hin Hausdurchsuchungen initiieren dürfte, hat dabei keine Substanz. Abgesehen davon, dass so eine Durchsuchung von Gerichten als unbegründet eingestuft und alsbald sanktioniert werden würde, ist der Konsument vermutlich durch die Vorwarnung bemüht, weitere Beweise gegen ihn sofort zu vernichten.
Staat umgeht mit Zensur die Verpflichtung zur Strafverfolgung
Rechtsphilosophisch gesehen ist es auch höchst fraglich, ob der Staat ein Gesetz erlassen darf, das ihn an der Wahrnehmung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Volkssouverän hindert.
Wenn der Staat Internetsperren vorschreibt, dann kollidiert das mit der Verpflichtung zur Strafverfolgung von Kinderporno-Konsumenten, zu der ihn aber der § 184b StGB unmissverständlich zwingt.
Zensur für eine weiße Weste um jeden Preis
Und was gilt hinsichtlich der Produzenten? Stichproben zeigten, dass Staaten, in denen Internetsperren bereits aktiv sind, sich nicht nennenswert um eine Schließung der auf den Filterlisten eingetragenen Webseiten gekümmert haben. Das lässt vermuten, dass man das Problem der Kinderpornographie generell unter den Teppich kehren möchte.
Aber wie weiß ist eine Weste, die durch so ein Vorgehen entsteht? Sicher: rechtlich gesehen müsste man Kinderporno-Produzenten in Ländern, die keine entsprechende Strafgesetzregelung haben, nicht verfolgen. Aber moralisch hätte man die Verpflichtung, derartige Regelungen in solchen Ländern anzustoßen und international zu koordinieren.
Internetsperren dienen nicht dem Kampf gegen Kindesmisshandlung, Kindesmissbrauch oder Kinderpornographie. Sie dienen nur denjenigen, die sich von Leid und Elend abwenden und die Probleme nicht angehen wollen. Und sie würden abermals auf dem Rücken der Kinder errichtet, die ein "Hinsehen" der Verantwortlichen dringender benötigen als alles andere. Sperren von Internetseiten, und somit Zensur, ist immer ein Zeichen von Kapitulation.
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SIGINT09 - Internetzensur in Deutschland und Alternativen
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Antwort #110 am:
23 Mai, 2009, 18:23 »
Alvar Freude und scusi setzen sich bei einem Vortrag auf der SIGINT dezidiert mit dem Netzsperren-Vorstoß der aktuellen Politik auseinander und erörterten sinnvollere Alternativen.
Dabei ist wenig verwunderlich, dass in dem Vortrag sowohl die Wirkung der Netz-Sperren gegen Kinderpornografie, wie auch die Maßnahme an sich, als eher zweifelhaft bezeichnet wurde. Zum einen steht der Großteil der Server, welche kinderpornografisches Material anbieten nicht auf irgendwelchen fernen Inseln, sondern in Ländern, so auch Deutschland, welche sicherlich bei der Bekämpfung gegen fragliche Inhalte in Netz kooperieren würden. Diese Karte in scusis Blog zeigt die Verteilung ganz eindrucksvoll.
Doch schon aus einem anderen Grund bräuchte man keine Netzfilter-Infrastruktur. Sollte man fragliches Material dann doch irgendwo im Netz aufspüren, wird meist nach einem kurzen Kontakt mit dem Provider schon dafür gesorgt, dass fragliche Seiten schlichtweg aus dem Internet verschwinden. In anderen Bereichen funktionierte dieses Vorgehen auch. Als Beispiel nennt scusi Banking-Trojaner. Die durchschnittliche Zeit, die eine Internetseite online ist, auf der ein Bankingtrojaner zu finden ist, beträgt 8 Minuten. Eine zweifelhafte Seite mit kinderpornografischen Inhalten dagegen würde durchschnittlich 24 Tage online verfügbar bleiben. Was hier fehlt, so die Feststellung, ist eine gut organisierte ausgestattete Interessengemeinschaft, die dafür sorgt, fragliches Material effizient und vor allem schnell aus dem Netz zu holen. Holt man dagegen den Staatsapparat und das Bundeskriminalamt zur Hilfe, um fragliche Inhalte filtern zu lassen, so wird damit nicht nur nicht das Hauptproblem gelöst, sondern muss man zusätzlich damit rechnen, dass es mehrere Tage dauern wird, bis es überhaupt dazu kommt, dass die Seite dann mit entsprechendem Warnschild versehen wird.
Auch ein anderes einleuchtendes Argument zeigte die Widersinnigkeit der Netz-Sperren, beziehungsweise der Filterlisten. Denn nomativ ist es verboten, sich die Filterlisten zu beschaffen und zu veröffentlichen. Faktisch jedoch sollte es für jeden Internetnutzer möglich sein, eine eigene Filterliste zu erstellen, da lediglich die Domains alle Stopp-Schilder, die ihnen begegnen, auflisten müssten.
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AK Zensur - 72 Stunden Zwischenspurt für ePetition
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Antwort #111 am:
24 Mai, 2009, 22:27 »
Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) will bis Mittwoch 100.000 Unterstützer für die Online-Petition gegen die von der Bundesregierung geplanten Internetsperren gewinnen.
netzpolitik.org-Blogger Markus Beckedahl ruft zum "72 Stunden Countdown" für die ePetition gegen die geplanten Internetsperren auf. Als Anlass benennt Beckedahl eine öffentliche Expertenanhörung im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages, die am Mittwoch von 11 Uhr bis 13:30 Uhr stattfindet.
Die Petition hatte zuvor mediale Aufmerksamkeit erhalten, als sie innerhalb von fünf Tagen 50.000 Unterstützer gewonnen hatte. Diese Zahl ist notwendig, um eine öffentliche Anhörung beim Petitionsausschuss zu erzwingen. Nach dem Erreichen dieser Marke ist das Wachstum an Mitzeichnern jedoch massiv zurück gegangen. Dennoch zählt die Petition derzeit über 93.476 Mitzeichner.
Um den Druck auf die Abgeordneten zu erhöhen will der AK Zensur bis zur Expertenanhörung eine sechsstellige Unterstützerzahl erreichen. Der individuelle Aufwand soll dabei dennoch gering bleiben. "Wir würden uns freuen, wenn alle Mitzeichner eine weitere Person in den kommenden Tagen motiviert bekommen, mit uns die Petition zu zeichnen", so Beckedahl in seinem Blog.
Beckedahl bittet seine Leser außerdem, weiteren Druck auf die Abgeordneten auszuüben. So hat er erst heute noch in einem How To erklärt, welche Abgeordneten man kontaktieren sollte und wie man am besten mit ihnen in Kontakt kommt. Die Botschaft, die bei den Abgeordneten ankommen soll: "Löschen statt sperren ist die bessere Wahl im Kampf gegen Kinderpornographie!" Ob die Aktion letztlich erfolgreich sein wird bleibt abzuwarten. Schlecht stehen die Chancen angesichts des anstehenden Wahlmarathons jedoch nicht.
Quelle und Links :
http://www.gulli.com/news/ak-zensur-72-stunden-2009-05-24/
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Three-Strikes-Gesetz wird 1.000 Verbindungen kappen - täglich
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Antwort #112 am:
25 Mai, 2009, 22:06 »
Der französische Kultusministerin Christine Albanel erklärte, dass das Three-Strikes-Gesetz täglich für die Trennung von 1.000 Internetzugängen sorgen würde.
Wie wird sich das geplante französische Three-Strikes-Gesetz auf die dortige Internetlandschaft auswirken? Ein Artikel der Associated Press lässt einen vagen Einblick zu.
Darin erklärt der französische Kultusminister, dass er von 1.000 Internettrennungen pro Tag ausgehen werde, sobald das Gesetz umgesetzt worden sei. Auch müsse man von 13.000 Briefen täglich für Erst- und Zweitverletzer ausgehen. Während hier bereits mit großspurigen Zahlen umhergeworfen wird, muss sich das Gesetz in letzter Instanz unter die Lupe nehmen lassen, ob es nicht doch gegen die Grundrechte des französischen Volkes verstößt. Eine Entscheidung zu dieser Frage wird innerhalb der nächsten 28 Tage erwartet.
An dieser Stelle kann man jedoch bereits ein interessantes Zahlenspiel beginnen, wenn hypothetisch angenommen wird, dass Frankreich das Three-Strikes-Gesetz tatsächlich real werden lassen kann. Bei 1.000 Verbindungstrennungen pro Tag bedeutet dies 365.000 ausgelöschte Anschlüsse pro Jahr. Laut Wikipedia leben in Frankreich etwa 61,5 Millionen Menschen. Unter der Annahme, dass alle diese Personen einen Internetzugang haben - was wohl nicht der Fall sein wird - würden 1 von 168 Bürgern im ersten Jahr seinen Anschluss verloren haben. Noch interessanter wird dies bei 13.000 Verwarnungen tagtäglich. Im ersten Jahr würden 4.745.000 Warnbriefe durch die Nation gehen, was bedeutet, dass 1 von 13 Bürgern einen solchen Brief erhalten hat. Wenn wir davon ausgehen, dass jeder Bürger Frankreichs 13 weitere Bürger kennt, so dürfte der Traum von so manchem abmahnenden Anwalt wahr werden. Somit dürfte nämlich jeder jemanden kennen, der jemanden kennt, der abgemahnt worden ist. Die zweite Instanz würde dabei sogar wegfallen.
Um die Effektivität des Three-Strikes-Gesetzes mit einem durchaus gedehnten Argument zu verdeutlichen: Bei 61,5 Millionen französischen Bürgern und 1.000 Anschlusstrennungen pro Tag würde es 168 Jahre dauern, bis niemand mehr einen Internetzugang hat.Vorausgesetzt, alle Franzosen haben Internet, mit welchem sie illegales Filesharing betreiben und außen vor gelassen die Tatsache, dass pro Jahr immer neue Bürger geschäftsfähig werden und einen Internetanschluss beantragen können.
Bei den Verwarnbriefen geht die Sache erheblich schneller von statten. Binnen 13 Jahren wird jeder Franzose - unter den vorbenannten Bedingungen - ein solches Schreiben erhalten haben.
Helga Trüpel, eine Abgeordnete im EU-Parlament, fand im Rahmen einer Debatte zum Three-Strikes-Gesetz die passenden Worte. Ihrer Ansicht nach hätte solch ein Gesetz keinerlei Zukunft. Mit dieser Feststellung mag sie vermutlich richtig liegen, denn schlussendlich werden findige Köpfe immer Wege finden, das Gesetz auszutricksen. VPN-Anbieter dürfte hierbei nur eine von vielen Möglichkeiten sein.
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Heftiger Lobbybetrieb vor Anhörung zu Web-Sperren
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Antwort #113 am:
26 Mai, 2009, 17:59 »
Vor der Bundestagsanhörung zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung und der großen Koalition "zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" am Mittwoch haben sich zahlreiche Lobbyvereinigungen zu Wort gemeldet. Sechs Organisationen, die sich den Kinderschutz auf die Fahnen geschrieben haben, fordern in einer gemeinsamen Stellungnahme eine "Versachlichung der Debatte". Ziel müsse es sein, die sexuelle Ausbeutung von Kindern zu stoppen. Dazu gehört auch die Behinderung der "Verbreitung der Bilder dieses Missbrauchs", machen sich die Verbände für Web-Sperren stark. Kinderschutz und Informationsfreiheit dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Das von Blockadegegnern zu hörende Argument, dass die geplanten Stopp-Schilder leicht zu umgehen seien, ist für das Bündnis, in dem der Deutsche Kinderschutzbund, das Deutsche Kinderhilfswerk, ECPAT, Innocence in Danger, Save the Children und UNICEF vertreten sind, nicht stichhaltig. "Das kann nur bedeuten, effizientere Mechanismen zu fordern, Ausnahmen auszuschließen und den bisherigen Gesetzentwurf entsprechend zu verbessern." Internetexperten sollten sich "herausgefordert fühlen, bei der Suche nach besseren technischen Lösungen zur Eliminierung der Missbrauchsbilder mitzuwirken und die Strafverfolger bei der Ermittlung der Täter zu unterstützen". Auf keinen Fall dürfe hingenommen werden, "dass Bilder, auf denen Kinder oft regelrecht gefoltert werden, ungehindert im Netz kursieren". Zuvor hatte sich der Kinderschutzbund schon gemeinsam mit anderen Verbänden für eine Verschärfung der technischen Anforderungen an Web-Blockaden eingesetzt.
Auch der Bitkom, der sich Anfang Mai für massive Änderungen an dem Gesetzesvorhaben aussprach, sieht weiter Klärungsbedarf. Unklar sei etwa, warum staatliche Internet-Anbieter wie Bibliotheken und Unis von der Pflicht zur Sperrung ausgenommen werden sollen. Der Hightech-Verband befürchtet, dass das ganze Vorhaben deshalb verfassungsrechtlich scheitern könnte. Wie viele andere der zur Anhörung geladenen Experten beäugt der Bitkom ferner die im Raum stehende Regelung sehr skeptisch, dass jeder Aufruf kinderpornographischer Web-Adressen an Staatsanwaltschaften oder Polizeien übermittelt werden könnte. "Zufallsbesucher" solcher Seiten sollten zwar durch ein staatliches Stoppschild abgeschreckt, aber nicht generell kriminalisiert werden.
Die Medienwissenschaftlerin Korinna Kuhnen stellt in ihrer Eingabe dagegen klar: Die Erfolgserwartung, dass sich rund 80 Prozent der Kinderpornographie-Konsumenten durch die Maßnahme von der Besitzverschaffung des Materials abhalten ließen, sei unrealistisch. Nach allen bekannten Strukturen kinderpornographischer Angebote im Web sei "der Zufallsfund" die Ausnahme und die bewusste Absicht des Abrufs die Regel.
Dem Juristen Dieter Frey, der schon bei einer früheren parlamentarischen Sachverständigenrunde und in einem Gutachten für den Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) gegen Web-Sperren Position bezog, erscheint der Vorstoß "unverhältnismäßig". Ähnlich wie der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco argumentiert er, dass gemäß dem "Ultima Ratio"-Grundsatz zunächst gegen die eigentlichen Anbieter der Inhalte und gegebenenfalls gegen die Betreiber der Internetserver vorgegangen werden müsste, bevor Zugangserschwerungen auf der Ebene von Access-Providern erwogen werden dürften.
Weiter bemängelt Frey, dass in dem Entwurf "wesentliche Fragen der grundrechtlichen Eingriffsintensität offen bleiben". Eine relativ zielgenaue Zugangserschwerung sei nur anhand der Zieladresse in Form einer URL denkbar. Die Initiative lasse aber auch die Verwendung des "vollqualifizierten Domainnamens" oder von IP-Adressen zu, was zu ganz erheblichen Kollateralschäden im Hinblick auf rechtmäßige Inhalte führen könne. Diese würden durch die Pflicht zur Sperrung schon von Verweisen auf Kinderporno im Web weiter verschärft. So könnte etwa ein journalistisches Angebot in die Sperrliste aufgenommen werden, das sich kritisch mit der Beurteilung eines vermeintlich kinderpornographischen Angebots durch das Bundeskriminalamt (BKA) auseinandersetzt. Die angestrebte "Technologieneutralität" der Filtermaßnahmen überlasse es zudem in einem grundrechtssensiblen Bereich Privaten, "über die Eingriffsintensität von Maßnahmen zu entscheiden, die nach dem Gesetzentwurf sogar rechtmäßige Angebote erfassen können". Das BKA betont dagegen, dass in keinem der bereits auf Web-Sperren setzenden Länder "andere Inhalte als Kinderpornographie gesperrt werden" und widerspricht so Analysen der entsprechenden Schwarzen Listen durch Beobachter aus der Internetgemeinde.
Insgesamt hätte die Umsetzung des Entwurfs nicht nur den Aufbau einer "universell einsetzbaren Sperrinfrastruktur" zur Folge, warnt Frey trotzdem. Die Internetzugangsdienste von Access-Providern könnten nicht mehr als gesellschaftlich besonders erwünschte, inhaltsneutrale Infrastrukturleistungen betrachtet werden, "die grundsätzlich blind gegenüber einer rechtlich qualitativen Bewertung der durchgeleiteten Daten und Kommunikationsvorgänge sind". Dies öffne den Weg gar für zivilrechtliche Sperrungswünsche etwa aus Urheberrechtsgründen.
Insgesamt ist laut dem Anwalt die Verfassungskonformität auch wegen der Gefahr weiterer, in Ausmaß und Rechtsfolgen nicht voraussehbarer Grundrechtseingriffe nicht gewahrt. Konkret fehle es an einer verfahrensrechtlichen Absicherung der Sperrliste oder an Regeln zur Kostenerstattung für die Provider. Zudem werde eine Auswertung des gesamten Datenverkehrs der Internetnutzer nötig. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) lehnt den Entwurf ebenfalls ab und hält die Eile, mit dem das Vorhaben noch vor der Sommerpause durch den Bundestag gejagt werden soll, "für in der Sache eher schädlich". Mehrere SPD-Abgeordnete ließen unterdessen durchblicken, den Entwurf in dieser Legislaturperiode entweder gar nicht oder nur in sehr veränderter Form beschließen zu wollen.
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Netzaktivist lässt 60 Kinderporno-Seiten in 12 Stunden löschen
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Antwort #114 am:
27 Mai, 2009, 12:23 »
Kinderporno-Seiten: "Löschen statt verstecken: Es funktioniert!"
Es ist nicht schwer, Webseiten mit Kinderpornografie abschalten zu lassen, das zeigte Netzaktivist Alvar Freude. Innerhalb von zwölf Stunden gelang es ihm, 60 Seiten aus dem Netz nehmen zu lassen.
"Löschen statt verstecken: Es funktioniert!". Das verkündete Alvar Freude, Netzaktivist vom Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur am heutigen Dienstag in seinem Blog. Statt Webseiten mit leicht umgehbaren Sperren zu verstecken, sollten diese besser gelöscht werden, so Freude, der die Probe aufs Exempel machte.
Freude analysierte mit automatischen Verfahren die diversen europäischen Sperrlisten und schrieb die Provider an, auf deren Servern sich laut der Listen kinderpornografisches Material befinden soll. Insgesamt wurden automatisiert 348 verschiedene Provider in 46 Ländern angeschrieben und über rund 1.943 gesperrte, vorgeblich illegale Webseiten informiert. Eine manuelle inhaltliche Analyse der Webseiten hatte vorher nicht stattgefunden.
Innerhalb der ersten zwölf Stunden nach Aussenden der E-Mails wurden bereits 60 Webauftritte gelöscht. Die ersten Reaktionen beziehungsweise Löschungen folgten nach wenigen Minuten und kamen unter anderem aus den USA, den Niederlanden, Dänemark, Russland sowie Deutschland, denn drei der vom Netz genommenen Webauftritte befanden sich auf Servern hierzulande.
250 von 348 angeschriebenen Providern antworteten auf die Anfrage, gaben aber an, hauptsächlich legale Inhalte gefunden zu haben; mit Stichproben konnten diese Angaben bestätigt werden, so Freude. Zehn Provider gaben an, insgesamt 61 illegale Inhalte entfernt zu haben, so dass Freude zu dem Schluss kommt: "Mit einer einfachen E-Mail kann man also schon viel erreichen... Was für eine Bürgerinitiative wie den Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur möglich ist, sollte für die deutsche Regierung und Strafverfolgungsbehörden ein Leichtes sein und die hier erzielten Ergebnisse deutlich übertreffen können.".
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Anhörung zu Kinderporno-Sperren: ein "Strauß verfassungsrechtlicher Probleme"
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Antwort #115 am:
27 Mai, 2009, 16:33 »
Bei der Bundestagsanhörung zum Gesetzesentwurf "zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" warnten Juristen vor "Chilling Effects" für die Informationsfreiheit und unausgegorenen Schnellschüssen. Einen ganzen "Strauß von verfassungsrechtlichen Problemen" machte etwa Ulrich Sieber, Direktor des Max-Planck-Instituts für Strafrecht, in dem heftig umkämpften Vorhaben aus. Jürgen Maurer, Direktor beim Bundeskriminalamt (BKA), räumte ein, dass die laut den politischen Plänen seiner Behörde zugewiesene Aufgabe der Erstellung der Filterliste nicht in einem "trivialen Prozess" zu meistern sei.
Der Kriminalbeamte schätzte, dass aufgrund der Initiative "einige tausend Domains zu sperren wären". Pro Woche dürften zudem 250 neue Adressen dazukommen. Als größtes Problem dabei bezeichnete Maurer die Überprüfung der Webseiten, die nicht auf die Sperrliste kommen dürften. Bei der Prüfung von Blockadevorgaben skandinavischer Länder habe das BKA festegestellt, dass "viele Eintragungen nach unserem Straftatsbestand" gar nicht enthalten sein dürften. Auf zahlreichen aufgeführten "Eingangsseiten" sei zudem bei ersten Kontrollen keine Kinderpornographie zu entdecken gewesen. Nachfragen hätten aber ergeben, dass entsprechende Materialien in Unterverzeichnissen verborgen gewesen seien. Die aufgeführten Server hätten in der Regel in Staaten gelegen, die bei gemeinsamen Vereinbarungen zur konsequenten Strafverfolgung entsprechender Inhalte nicht mitmachen würden, widersprach Maurer Analysen der Schwarzen Listen durch Bürgerrechtler.
Generell werde alles genutzt vom Brief- über den Datenversand bis hin zu geschlossenen Tauschbörsen, beschrieb Maurer die Vertriebswege. Zur Effektivität der Zugangserschwernisse in anderen Ländern äußerte sich der BKA-Vertreter nicht konkret. Abschließende Untersuchungen gebe es dazu nicht, aber auch keine Anzeichen, dass die Maßnahme hinterfragt werde. Maurer zog daraus das Fazit: "Die Wirksamkeit wird angenommen." Dies könne in einzelnen Fällen belegt werden.
Die Medienwissenschaftlerin Korinna Kuhnen konnte sich dagegen "nur schwer vorstellen", dass Interessenten dauerhaft abgeschreckt würden. Die "Masse der Konsumenten" habe auch die Motivation, die Sperre zu umgehen. Sinnvoll sei eine Sperre nur bei potenziellen Tätern, "die über das Web den Einstieg suchen in die Kinderpornographie" und bereits pädosexuelle Interessen zeigten. Prinzipiell dürfe eine Blockade nur "Ultima Ratio" sein, wenn eine Seite nicht löschbar sei. Es müsse auf jeden Fall der Eindruck vermieden werden, dass auf den Listen ein hoher Anteil von Angeboten mit legalen Inhalten oder von Hosting-Providern enthalten sei, die von den Strafverfolgern noch nicht einmal auf kinderpornographisches Material auf ihren Servern informiert worden seien.
Eine klare gesetzliche Verankerung dieses "Subsidiaritätsprinzips" hielt auch Sieber für unentbehrlich. Besser wäre es aber, gegen die Störer direkt vorzugehen, nicht gegen die Zugangsanbieter. Alles andere werde den Opfern nicht gerecht, da ihre Rechte in anderen Ländern weiter verletzt würden. Der Strafrechtler empfahl die Entwicklung eines Gesamtsystems mit einer Verbesserung von Meldestellen und der Zusammenarbeit von Providern und der Polizei im internationalen Rahmen. Dabei müssten auch Sanktionen eingeführt werden, wenn ein Anbieter im Ausland die inkriminierten Inhalte nicht entferne. Bei den geplanten Sperren warnte Sieber dagegen vor einem legale Inhalte erfassenden "Over-Blocking", das auch bei dem favorisierten Verfahren mit Zugangserschwernissen über das DNS einsetzen könne. Besonders kritisch erschien ihm zugleich, dass die Polizei über die Aufnahme von Seiten auf die zudem geheim gehaltene Sperrliste entscheiden solle, und nicht etwa ein Richter.
Der Staats- und Verfassungsrechtler Matthias Bäcker hielt einen Richtervorbehalt ebenfalls für "sinnvoller", den Entwurf aber schon wegen falscher Zuständigkeiten für verfassungswidrig. Die Zugangsanbieter sollten als verlängerter Arm des Staates dienen; es gehe um Gefahrenabwehr, was in den Regelungsbereich der Länder, nicht des Bundes falle. Oliver Süme vom Verband der Internetwirtschaft eco machte auf das Problem aufmerksam, dass die Errichtung einer Sperrinfrastruktur zu einem generellen gefährlichen Schwenk in der Rechtsprechung führe. So würden die Zugangsanbieter verstärkt von Gerichten in der Lage gesehen, Filtermaßnahmen durchzuführen und diese auch zivilrechtlich etwa gegen urheberrechtsverletztende Angebote anzuordnen. Die Implementierungskosten gab er mit Summen zwischen 100.000 und vier Millionen Euro an, wozu jährliche Betriebsaufwendungen zwischen 30.000 und 500.000 Euro träten.
Schwere Bedenken hatten fast alle Experten gegen die vom Bundesjustizministerium in den Entwurf eingefügten Bestimmung, wonach die Provider als Betreiber des vorgesehenen virtuellen Stopp-Schildes Nutzungsdaten wie IP-Adressen protokollieren und an die Strafverfolger weiterleiten dürften. In diesem Fangnetz würden letztlich wohl nur die Falschen hängen bleiben, fürchtete Sieber. Bäcker forderte die Abgeordneten auf, diese Klausel auf jeden Fall zu streichen. Maurer führte aus, dass das BKA die Daten höchstens an die Staatsanwaltschaften weiterleiten würde. Diese hätten dann über Verfahrenseinstellungen zu entscheiden. Eingehen könnten aber auch "erhebliche Hinweise" auf Personen, welche die Stopp-Seite mehrfach anklickten. Der Rechtsanwalt Dieter Frey gab daher zu bedenken, dass der Staatsanwaltschaft wichtige Daten für die Strafverfolgung vorenthalten würden, wenn die Aufzeichnung und Weitergabe der IP-Adressen nicht gestattet würde.
Die seit Anfang Mail laufende Bundestagspetition gegen den Gesetzesentwurf haben mittlerweile über 100.000 Nutzer unterzeichnet. Die CDU-Wirtschaftspolitikerin Martina Krogmann betonte, dass deren Sorgen ernst zu nehmen seien. Alvar Freude vom Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur hat unterdessen nach eigenen Angaben mit einfachen Mitteln gezeigt, dass der von Bürgerrechtlern propagierte Weg "Löschen statt Verstecken" funktioniere. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen, die seit Monaten an allen Fronten für Web-Sperren kämpft, will trotz der wachsenden Kritik "keinen Deut" von ihrem Ansatz abrücken. Die CDU-Politikerin kann sich nach ihren Worten allein vorstellen, ein Kontrollgremium mit unabhängigen Experten für die Filterlisten des BKA zu schaffen, sagte sie Spiegel Online. Die Einholung einer Richtergenehmigung für die Aufnahme jeder zu sperrenden Webadresse sei nicht praktikabel.
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Kinderporno-Sperren: SPD sieht offene Fragen, CDU/CSU fühlt sich bestätigt
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Antwort #116 am:
28 Mai, 2009, 20:06 »
Die Koalitionsfraktionen haben unterschiedlich auf die parlamentarische Anhörung über den umstrittenen Gesetzesentwurf "zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" reagiert. So sieht die CDU/CSU-Bundestagsfraktion das grundsätzliche Ziel von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) bestätigt, wonach Zugangshürden für Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten eine "sinnvolle zusätzliche Präventionsmaßnahme" seien. Die SPD drängt dagegen auf eine "erhebliche Überarbeitung" des Vorstoßes.
Der Gesetzgebungsprozess könne nun "zügig fortgeführt und noch in den nächsten Wochen zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden". Dies erklärten die parlamentarische Geschäftsführerin der Unionsfraktion, Martina Krogmann, und die CDU-Berichterstatterin im Familienausschuss des Parlaments, Michaela Noll. Gestrichen werden solle der von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) eingefügte Absatz, wonach Daten der Nutzer der geplanten Stopp-Seite zur Strafverfolgung verwendet werden dürften. Insgesamt habe die Union das Thema Web-Sperren aber "zu hoch gehängt", räumte Krogmann gegenüber dem Tagesspiegel heute ein.
Die SPD-Medienpolitikerin Monika Griefahn und der Wirtschaftsexperte der Sozialdemokraten, Martin Dörmann, konnten ebenfalls keine Bedenken der Sachverständigen ausmachen, die "prinzipiell" und "von vornherein" gegen Web-Blockaden zur Bekämpfung von Kinderpornografie sprächen. Entscheidend sei aber, dass der Entwurf "bezüglich Rechtsstaatlichkeit des Vorhabens und der Effektivität der Sperrungen" noch deutlich verbessert werde. Dabei gehe es vor allem um die Verhältnismäßigkeit. Das Vorhaben werfe hier noch "zahlreiche inhaltliche und rechtliche Fragen". Nötig sei etwa eine gerichtliche Kontrolle der Filterliste, die das Bundeskriminalamt (BKA) erstellen soll. Der SPD-Abgeordnete Wolfgang Wodarg geht einen Schritt weiter: Er bezeichnete die Pläne von der Leyens als "Angriff auf die Informationsfreiheit im Internet". Die vorgesehenen Mechanismen seien unsinnig und "machen Tor und Tür für Missbrauch" auf. Er sei sich inzwischen daher recht sicher, "dass wir das Projekt stoppen werden".
FDP-Politiker hatten während der Anhörung ihre grundlegende Skepsis gegenüber dem Entwurf durchblicken lassen. Der familienpolitische Sprecher der Linken, Jörn Wunderlich, betonte nach der Sitzung: "Die von der Bundesregierung als wirksames Mittel gegen Kinderpornografie gepriesenen Internetsperren sind verfassungsrechtlich unzulässig, handwerklich mangelhaft und weitgehend nutzlos." Der Verdacht auf Internetzensur bleibe. Innen- und Medienpolitiker der Grünen erklärten, dass die Herstellung und Verbreitung von Kinderpornografie "effektiv und konsequent" zu verfolgen sei. Der Entwurf biete dagegen nur "Symbolpolitik" und scheine "nicht der richtige Weg" zu sein. Malte Spitz vom Bundesvorstand der Grünen fügte hinzu: "Den aktuellen Vorschlägen zur Einführung von Internetsperrlisten und dem Aufbau einer umfassenden Sperrinfrastruktur erteilen wir eine klare Absage." Sie seien "rechtsstaatlich und technisch unverantwortlich".
Zypries verteidigte ihren Ansatz, Zugriffe auf die Stopp-Seite mitloggen zu können, auch gegen Kritik aus den eigenen Reihen. "Die Gesetzeslage ist eindeutig", sagte die SPD-Politikerin der Frankfurter Rundschau. Schon der Versuch, sich kinderpornografische Schriften zu besorgen, sei strafbar. "Deshalb war es mir wichtig, dass die Strafverfolger Zugang zu den Daten dieser Leute erhalten." Dies dürfe aber nur der Fall sein, "wenn es dafür einen richterlichen Beschluss gibt".
Die Bundestagspetition gegen das Vorhaben hat im Lauf des heutigen Donnerstagvormittags unterdessen die Marke von 100.000 Unterzeichnern überschritten. Behandelt wird sie vom entsprechenden Ausschuss voraussichtlich aber erst nach den Wahlen im Herbst.
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Zensursula-Petition - über 102.000 Mitzeichner
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Antwort #117 am:
29 Mai, 2009, 13:48 »
Die Petition gegen den Gesetzesentwurf von Zensursula von der Leyen erreichte gestern die magische Grenze von 100.000 Unterschriften. Derzeit liegt man bei 102.057 Mitzeichnern. Damit wurde vom deutschen Volk das deutliche Zeichen gesetzt, dass die Zensurvorhaben der Bundesregierung unerwünscht sind.
Als nächstes Etappenziel erhoffen die Unterstützer, dass sie die bisher erfolgreichste ePetition der Geschichte einholen können. Bei mehr als 128.193 Unterzeichnern wäre es dann soweit.
Eine Überschreitung würde noch deutlicher herausstreichen, wie sehr den Menschen ihre Freiheit am Herzen liegt. Die Zahl der Unterschriften zeigt aber auch, dass von einer allgemeinen Politikverdrossenheit weniger zu spüren ist, als vielmehr von einer tiefen Enttäuschung gegenüber der Politik der etablierten Parteien. Die Menschen scheinen gemerkt zu haben, dass Kontrolle und Filter keine Lösung darstellen. Die Präventivpolitik der letzten Jahre inklusive Videoüberwachung, Vorratsdatenspeicherung, Ausweitung der Befugnisse des BKA, ePässe, Online-Durchsuchung, Bundestrojaner, lebenslange Steuer-ID etc. führte letztendlich allein zur Einschränkung unser aller Freiheit.
Zensur und Kontrolle werden derartige Probleme nicht bekämpfen können. Der AK Zensur zeigt kürzlich eindrucksvoll, wie man mit Erfolg gegen Webseitenbetreiber mit kinderpornografischen Inhalten vorgehen kann. Und das ganz ohne den Einsatz von Blockaden.
Also: Investiert ein paar Minuten, nehmt die Maus in die Hand, setzt ein Zeichen gegen Zensursula und ihre geplante Netzsperre!
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Zensurgegnern geht SPD-Kritik an Kinderporno-Sperren nicht weit genug
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Antwort #118 am:
30 Mai, 2009, 15:35 »
Die nach der Bundestagsanhörung zu Kinderpornographie-Sperren im Internet ausgearbeitete Linie der Sozialdemokraten fordert, bei Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten solle das Bundeskriminalamt (BKA) zunächst verpflichtet werden, die Host-Provider zu kontaktieren und dort auf eine Löschung der Angebote zu drängen. Erst wenn das erfolglos bleibe, solle die Webadresse auf die Filterliste gesetzt werden dürfen. Auch die betroffenen Seitenbetreiber seien über die geplante Aufnahme auf das Sperrverzeichnis und über Widerspruchsmöglichkeiten zu informieren. Sollte sich ein Anbieter zur Wehr setzen, habe eine richterliche Kontrolle zu erfolgen, wenn das BKA an seinem Sperrvorhaben festhalte.
Da die Initiative vor allem Gelegenheitsnutzer kinderpornographischer Bilder abschrecken solle, will die SPD zudem eine von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries eingebrachte repressive Klausel streichen. Nutzungsdaten, die bei dem einzurichtenden virtuellen Stopp-Schild anfallen, dürften nicht für die Strafverfolgung genutzt werden, stellt sich die Fraktion gegen den Vorschlag ihrer Parteikollegin.
Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur erkennt in diesen Äußerungen einen "ersten Schritt in die richtige Richtung". Gleichwohl gehe der Vorschlag der Sozialdemokraten etwa für ein eigenes, differenzierteres Spezialgesetz für das Vorhaben nicht weit genug, erklärte Alvar Freude, Mitgründer des AK Zensur, am gestrigen Freitag. Web-Blockaden seien im Kampf gegen die Darstellung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet nicht nur unwirksam und unnötig, sondern auch gefährlich. Sei eine Sperr-Infrastruktur erst einmal errichtet, würden sich die einbezogenen Inhalte nicht mehr begrenzen lassen.
Christian Bahls vom Verein MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren MOGiS) beharrte darauf, Inhalte über den sexuellen Kindesmissbrauch müssten zügig aus dem Internet entfernt statt vordergründig versteckt werden. Schließlich würden nach Einschätzung der Beschwerdestelle INHOPE "erfahrungsgemäß gemeldete kinderpornographische Internetinhalte auch auf internationaler Ebene innerhalb von 12 bis 36 Stunden offline genommen". Gute Erfahrungen habe man auch mit den zwei im Mai angeschlossenen russischen Hotlines gemacht.
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Gravierende Einwände im Bundesrat gegen Kinderporno-Sperren
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Antwort #119 am:
01 Juni, 2009, 11:24 »
Im Bundesrat braut sich Widerstand gegen den umkämpften Gesetzesentwurf "zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" zusammen. So hat der federführende Wirtschaftsausschuss Ende vergangener Woche eine heise online vorliegende Empfehlung für eine Stellungnahme der Länderkammer beschlossen, wonach der Vorstoß noch "zahlreiche rechtliche und technische Fragen aufwirft". Die Bemühungen der Bundesregierung, der Verbreitung von kinderpornografischem Material im Internet "flankierend zur konsequenten Ermittlung und strafrechtlichen Verfolgung der Täter" entgegenzuwirken, seien zwar zu begrüßen. An der Durchführbarkeit des konkret vorgeschlagenen Wegs haben die Wirtschaftspolitiker aber genauso wie viele andere Experten massive Zweifel.
Zu prüfen ist laut der Empfehlung vor dem Ergreifen weiterer Maßnahmen zunächst, "ob die bestehenden Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden tatsächlich unzureichend sind und wie sie effektiver umgesetzt werden können". Insbesondere seien die vorhandenen Instrumente zur Sperrung von Webseiten mit rechtswidrigen Inhalten im Wege einstweiliger Verfügungen, die der gerichtlichen Kontrolle unterliegen, stärker in Bedacht zu ziehen und bei Bedarf zu verbessern.
Für eine bessere Einschätzbarkeit der Effektivität der gegenwärtigen Mittel zur Unterbindung von Kinderpornografie wünscht sich das Gremium von der Bundesregierung eine Übersicht oder Schätzung von Servern mit Kinderpornografieangeboten geordnet nach Ländern, in denen deutsche Ermittlungsbehörden direkt oder indirekt Zugriffsmöglichkeiten haben beziehungsweise nicht haben. Eine Sperrliste sollte nämlich auf Fälle beschränkt werden, in denen aus rechtlichen Gründen nicht direkt gegen die inkriminierten Inhalte vorgegangen werden könne.
"Erhebliche Bedenken" hat der Wirtschaftsausschuss gegen die geplante Bestimmung, wonach "allein das Bundeskriminalamt ohne die Möglichkeit der Überprüfung" das geheim zu haltende Filterverzeichnis erstellen solle. Dies sei rechtsstaatlich kaum zu rechtfertigen, zumal von den Web-Blockaden auch legale Seiten erfasst sein könnten. "Die Sperrung von Internetseiten betrifft die Telekommunikationsfreiheit, die Informations- und Meinungsfreiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit", heißt es in der Empfehlung. Vor diesem Hintergrund seien geeignete Sicherungsmechanismen wie die Einbeziehung eines unabhängigen Gremiums erforderlich, um ein "Over-Blocking" zu verhindern. Zudem bedürfe es "eines effektiven rechtsstaatlichen Verfahrens, damit Betroffene die Löschung eines zu Unrecht erfolgten Eintrags aus der Sperrliste erreichen können". Für diese Fälle seien auch Entschädigungsklauseln vorzusehen.
Gravierende Einwände haben die Wirtschaftspolitiker auch gegen die im Raum stehende Erlaubnis für Zugangsanbieter, im Rahmen des Betriebs der vorgesehenen Stopp-Seite anfallende personenbezogene Daten wie IP-Adressen zu erheben und auf Anforderung Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln. Damit werde letztlich unterstellt, dass jeder Zugriff auf das virtuelle Warnschild eine Straftat darstelle. Es gebe jedoch zahlreiche technische Möglichkeiten, einen Internetnutzer ohne dessen Willen und seine Kenntnis zur unterschwelligen dauerhaften Abfrage von Webseiten zu bringen, die dann im Browser-Cache als vermeintliches Beweismittel zum Abruf illegaler Seiten registriert würden. Daher sollten anfallende personenbezogene Daten nicht verwertet und allenfalls anonymisiert für statistische Zwecke genutzt werden.
Der Ausschuss hält es überdies für erforderlich, das gesamte Spektrum der Verpflichtungen und Haftung von Webseiten-Betreibern und Diensteanbietern zu reformieren. Er betrachtet mit Sorge, dass die zunehmende Zahl an Verpflichtungen zu einer Marktbereinigung nicht nach Qualität, sondern nach Finanzkraft führe. Technische und organisatorische Aspekte müssten im Detail mit den Betroffenen und den Verbänden abgestimmt werden, um unnötige Kosten zu vermeiden und einfache, praxisgerechte Regelungen zu finden. Dabei sei darauf zu achten, dass auch Provider die Anforderungen erfüllen könnten. Über die Empfehlung der Wirtschaftspolitiker, gegen die sich ausdrücklich nur ein Vertreter Thüringens ausgesprochen hatte, werden die Landesfürsten in ihrer Plenarsitzung am 12. Juni zu befinden haben.
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