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Urheberrecht,Websperren,Three Strikes ...
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Thema: Urheberrecht,Websperren,Three Strikes ... (Gelesen 63525 mal)
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SiLæncer
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Sachliche Debatte über Internetsperren gefordert
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Antwort #90 am:
10 Mai, 2009, 15:22 »
Der Direktor des Hasso-Plattner-Instituts (HPI), Christoph Meinel, plädiert für eine Versachlichung der Diskussion um Sperren für Internetseiten mit Kinderpornographie. Alle technischen Verfahren zur Sperrung solcher Internetseiten hätten Schwachstellen, teilte er am Samstag in Potsdam mit. Zumindest die Schwelle für den Zugang werde jedoch durch solche Sperren deutlich erhöht, sagte der Professor für Internet-Technologien und -Systeme.
Der Wissenschaftler kritisierte Aussagen, wonach die Sperrung von Kinderpornographie-Seiten im Internet das Grundrecht auf Informationsfreiheit gefährdet. Wer dies behaupte, schüre irrationale Ängste, dass Websperren auf weitere Inhalte im Internet ausgedehnt werden. Auch im Printmedienbereich werde längst akzeptiert, dass die Gesellschaft ein legitimes Recht hat, sich gegen die Veröffentlichung solcher verbotener Inhalte zu wehren.
In der Rekordzeit von nur vier Tagen hatte zuvor eine Online-Petition gegen das Gesetz zur Sperrung von Kinderporno-Seiten im Internet mehr als 50.000 Unterstützer gefunden. Damit ist die Mindestzahl erreicht, ab der sich der Petitionsausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Sitzung mit dem Antrag befassen muss. Das Familienministerium hält dennoch an seinen Gesetzesplänen fest.
Quelle :
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Streit um Internetsperren-Gesetz geht weiter
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Antwort #91 am:
12 Mai, 2009, 15:34 »
Im Streit um das Sperren von kinderpornografischen Internetseiten formieren sich Gegner und Befürworter. Mit einer bundesweiten Unterschriftenaktion will die Deutsche Kinderhilfe das geplante Gesetz zur Sperrung unterstützen. Der Auftakt sei an diesem Mittwoch vor dem Fußball-Bundesligaspiel von Arminia Bielefeld gegen 1899 Hoffenheim in der Bielefelder Schüco-Arena, sagte der Kinderhilfe-Vorsitzende Georg Ehrmann heute und bestätigte damit einen Bericht des Westfalen-Blatts vom selben Tag. Die Kinderschutzorganisation mit Sitz in Berlin wolle damit einen Kontrapunkt gegen die Online-Petition setzen, deren Ziel es ist, das Gesetz zu stoppen, hieß es weiter.
"Die 70.000 Unterstützer der Online-Petition repräsentieren nicht die Meinung der deutschen Bevölkerung, die meisten Deutschen wollen Kinderpornos gesperrt wissen", meinte Ehrmann. Ziel der Gegenaktion sei es, bis Ende Mai 100.000 Unterschriften zu sammeln. "Wir wollen verhindern, dass das Gesetzgebungsverfahren aufgrund der Online-Petition auf Eis gelegt wird." Da mehr als 50.000 Online-Eingaben vorliegen, muss der Petitionsausschuss des Bundestages über den Antrag diskutieren. Als weitere Stationen der Unterschriftenaktion nannte Ehrmann die BMW-Werke in München, Ministerien der Nordrhein-Westfälischen Landesregierung sowie das Frankfurter Bankenviertel.
Derweil ruft der Verein "Missbrauchsopfer gegen Internetsperren" (MOGIS) zu bundesweiten Protestaktionen unter dem Motto "Grundgesetz lesen" auf. Ursprünglich hatte Christian Bahls aus dem Vorstand des Vereins vor, am 23. Mai am Reichstag aus dem Grundgesetz vorzulesen. Die Verfassung wird an diesem Tag 60 Jahre alt. Wegen der großen Resonanz soll diese "Flashmob" genannte Aktion bundesweit stattfinden. MOGIS meint, kein einziges Kind werde durch die leicht umgehbaren Blockaden weniger missbraucht, während die zu erwartenden Einschränkungen der Rezipientenfreiheit und des Fernmeldegeheimnisses erheblich seien.
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Britische Copyright-Allianz fordert Netzsperren gegen illegales Filesharing
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Antwort #92 am:
12 Mai, 2009, 17:59 »
Eine bunte Allianz von Vertretern der Copyright-Branchen setzt sich bei der britischen Regierung dafür ein, Internetnutzern bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen den Anschluss zu sperren. Mit einem gemeinsamen Empfehlungspapier machen sich neun Branchenverbände und fünf Gewerkschaften dafür stark, entsprechende Regelungen in die Regierungspläne für die digitale Zukunft des Landes aufzunehmen.
Demnach soll die Regierung die Providerbranche zum Handeln zwingen. Kunden, die wiederholt durch illegale Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials auffallen und Mahnungen ignorieren, sollen vom Netz abgeklemmt werden. Die britische Copyright-Lobby blickt dabei vor allem nach Frankreich, wo die Regierung Sarkozy ein entsprechendes Gesetz gegen erheblichen Widerstand durchdrücken will. Nachdem das französische Vorhaben zuletzt im Parlament gescheitert war, soll es noch vor der Sommerpause wieder eingebracht werden.
Großbritanniens Premier Gordon Brown hatte einem Medienbericht zufolge solchen Wünschen zuletzt eine Absage erteilt. Die britischen Provider hatten sich im vergangenen Jahr auf massiven politischen Druck zur Zusammenarbeit mit den Rechteinhabern bereit erklärt und verschicken nun Warnbriefe an auffällig gewordene Kunden. Ein "Three-Strikes"-Regime nach französischem Vorbild, bei dem nach dreimaliger Mahnung der Anschluss gekappt wird, konnten die britischen Rechteinhaber nicht durchsetzen.
Mit dem neuen Vorstoß wollen die Rechteinhaber nun den Druck auf die Labour-Regierung erhöhen, berichtet die BBC. Illegales Filesharing bedrohe etwa 800.000 Arbeitsplätze in den kreativen Branchen Fernsehen, Film, Musik und Software, meint die Allianz, der neben anderen auch der Verband der britischen Musikindustrie angehört. Die Lobby-Gruppen führen weiter an, etwa die Hälfte des britischen Internetverkehrs enthalte illegale Inhalte. Für 2007 schätzt die Allianz allein in Großbritannien 98 Millionen illegale Filmdownloads sowie über eine Milliarde illegale Musikdownloads.
Die britischen Provider wehren sich standhaft gegen solche Begehrlichkeiten. Kunden könnten willkürliche Sperrmaßnahmen vor Gericht anfechten, hält der britische Branchenverband ISPA dagegen. Die Argumente der Provider haben zuletzt Rückenwind aus Brüssel erhalten, nachdem das EU-Parlament einem "Three-Strikes-Regime" ohne Richterbeschluss mit der verabschiedeten Fassung des Telecom-Pakets eine klare Absage erteilt hatte.
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Französisches Parlament beschließt Gesetz zu Internetsperren
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Antwort #93 am:
12 Mai, 2009, 19:13 »
Diesmal blieb die Überraschung aus. Im dritten Anlauf hat die französische Nationalversammlung am heutigen Dienstagnachmittag ein umstrittenes Gesetz zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen verabschiedet. Mit 296 Stimmen setzte der konservative Flügel das "Gesetz zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet" gegen 233 Gegenstimmen durch, berichten französische Medien. Morgen wird der Senat über die neue Fassung des Loi Internet et Création abstimmen. Auch in dieser Kammer dürfte dem Gesetzentwurf die Mehrheit sicher sein.
Das Gesetz sieht eine Sperre des Internetzugangs von bis zu einem Jahr bei mehrfachen Urheberrechtsverstößen vor. Die neue Regelung, die heute verabschiedet wurde, fordert zudem, dass die gesperrten Nutzer die Providergebühren weiter bezahlen. Eine neu zu schaffende Behörde, die Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur Internet (HADOPI), soll Mahnungen per Mail verschicken und bei der dritten Überschreitung eine Sperre verfügen – ohne unabhängige richterliche Kontrolle. Damit steht das Gesetz im Widerspruch zu einer Abstimmung im europäischen Parlament, die vor kurzem mehrheitlich beschloss, dass Internetsperren nur per Gericht verfügt werden können.
Seit es am 9. April bei einer Abstimmung im Parlament überraschend gescheitert war, wurde das Hadopi-Gesetz in der französischen Öffentlichkeit sehr kontrovers diskutiert. Die sozialistische Partei (PS) kündigte an, dass sie den Verfassungsrat, den Conseil constitutionnel, der in mancher Beziehung als Pendant zum Bundesverfassungsgericht gesehen werden kann, in dieser Sache anrufen werde. Heftige Kritik am Gesetzesentwurf gab es jedoch nicht vom linken Flügel, auch einzelne Abgeordnete des konservativen Regierungsbündnisses UMP stimmten gegen das Vorhaben.
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Urteil: DNS-Sperren sind zur Blockade von Inhalten "nur bedingt geeignet"
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Antwort #94 am:
13 Mai, 2009, 17:06 »
Nach einem Urteil des Landgerichts (LG) Hamburg ist ein Zugangsanbieter nicht verpflichtet, den Zugriff auf Seiten mit rechtswidrigem Inhalt zu sperren. Dies entschied das Gericht mit Urteil vom 12. November 2008, dessen schriftliche Urteilsbegründung nunmehr vorliegt (Az.: 308 O 548/08). Danach ist die Einrichtung einer DNS-Sperre für einen Provider unzumutbar, da sie nur beschränkt zur Verhinderung des Zugriffs auf die Seite geeignet und zudem leicht zu umgehen sei.
Angestrengt hatten das Verfahren fünf Unternehmen der Filmindustrie, darunter drei amerikanische Großkonzerne. Sie verlangten von der Antragsgegnerin, einem Provider aus Hamburg, den Zugriff ihrer Kunden auf eine in Indien gehostete Website per DNS-Sperre zu unterbinden. Auf dieser, in deutscher Sprache gehaltenen Seite bot ein unbekannter und nicht zu ermittelnder Dritter urheberrechtlich geschützte Filme zum Download und Abruf via Streaming an.
Die Unternehmen der Filmindustrie vertraten in dem Verfahren die Ansicht, dass der Provider ihre Rechte dadurch verletze, dass er seinen Kunden den Zugang zu dieser Website ermöglichte und sie damit in die Lage versetzte, Urheberrechtsverstöße zu begehen. Diese Rechtsverstöße könne der Provider mit einer DNS-Sperre verhindern. Eine solche Sperre sei wirksam und könne nicht ohne weiteres umgangen werden. Das LG Hamburg wies den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung aber zurück. Der Provider sei weder als Täter oder Teilnehmer noch als Störer verpflichtet, seinen Kunden den Zugang zu der streitgegenständlichen Website zu verwehren.
Allerdings unterliegt der Zugangsanbieter nach Ansicht des Gerichts trotz der vermeintlich klaren Regelung des Paragrafen 8 des Telemediengesetzes (TMG) den Regeln der Störerhaftung. Die dort vorhandene Haftungsprivilegierung eines Access-Providers gelte nicht für Unterlassungsansprüche. Zur Begründung dieser Ansicht beruft sich das Gericht unter anderem auf die beiden "Rolex-Entscheidungen" des Bundesgerichtshofs (BGH). Die dort ausdrücklich nur für Hosting-Provider getroffenen Entscheidungen seien auch für Zugangsprovider anwendbar.
Jedoch, so das Gericht, setzt eine Störerhaftung voraus, dass eine Sperrung oder Entfernung der rechtswidrigen Inhalte für den Provider technisch möglich und zumutbar ist. Im vorliegenden Fall ist nach Ansicht der Richter die verlangte Sperrungsanordnung durch DNS-Sperren zwar technisch möglich. Es fehle allerdings an der Zumutbarkeit derartiger Blockaden. Insbesondere sei dabei die Eignung der in Betracht kommenden Maßnahme zu berücksichtigen. Die Einrichtung einer DNS-Sperre sei zur Verhinderung des Zugriffs auf einen Internetauftritt "aufgrund von Umgehungsmöglichkeiten, etwa durch Eintragung eines anderen Nameservers", nur "beschränkt geeignet".
Dem Vortrag der Filmindustrie, wonach die Mehrzahl der "durchschnittlichen Internetnutzer" durch die DNS-Sperre davon abgehalten würden, einen anderen Weg zu den gesperrten Inhalten zu suchen, wollte das Gericht keinen Glauben schenken. Tatsächlich sei es den Richtern selbst "in wenigen Minuten" gelungen, eine Internetseite mit einer Anleitung zur Umgehung mit den verfügbaren Nameservern zu finden. Dieses dürfte für die typischen Nutzer von Filmdownloadseiten sogar noch schneller möglich sein.
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Deutsche Musikwirtschaft fordert Internetverbot für "Raubkopierer"
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Antwort #95 am:
14 Mai, 2009, 09:55 »
Die deutsche Musikindustrie will nach französischem Vorbild ein Internetverbot für Urheberrechtsverletzer auch in der Bundesrepublik. Die in Frankreich beschlossene Einführung von Verwarnungen und Zugangssperren für illegales Herunterladen aus dem Internet zeige, wie man mit massenhafter Verletzung des Urheberrechts effizient umgehen könne, erklärte der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes Musikindustrie, Dieter Gorny. Die Musikindustrie macht vor allem illegales Kopieren von urheberrechtlich geschützter Musik für einen Großteil der Milliarden-Einbußen verantwortlich; Tauschbörsen und nicht lizenzierte CD-Kopien hätten das Geschäftsmodell eines gesamten Industriezweiges ins Wanken gebracht.
Ein qualitativ geschäftsfähiges Internet könne nur im Zusammenspiel von technischer Infrastruktur und Inhalten entstehen, erklärte Gorny nun. Diese Erkenntnis vermisse er in der deutschen Politik. Wer den massenhaften Diebstahl von Musik, Filmen, Hörbüchern, Games und Software im Internet in den Griff bekomme, könne der Kreativwirtschaft einen internationalen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
In Frankreich hatten beide Parlamentskammern beschlossen, den Internetzugang von Urheberrechtsverletzern zu verbieten, sollten Verwarnungen zuvor nicht fruchten. Das Gesetz sieht eine Sperre des Internetzugangs von bis zu einem Jahr beim dritten Verstoß gegen das Urheberrecht vor (Three-Strikes-Modell); die gesperrten User müssten zudem die Gebühren ihres Internetproviders während der Sperre weiterbezahlen. Zudem soll nicht eine richterliche Entscheidung, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliege und wie sie zu ahnden sei, für die Internetsperre maßgeblich sein. Vielmehr soll eine Behörde, HADOPI (Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur Internet) genannt, auf Hinweis der Rechteinhaber oder -verwerter hin tätig werden.
Das EU-Parlament hatte sich zuvor dafür ausgesprochen, dass Eingriffe in die Grundrechte der Nutzer nur nach einer Gerichtsentscheidung verhängt werden dürfen. Internet-Sperren, die durch eine Behörde oder andere staatliche Organisation ohne richterliche Überprüfung verhängt würden, sollen damit ausgeschlossen werden. Kritiker sehen mit der französischen Lösung das Grundrecht auf Informationsfreiheit verletzt und halten sie angesichts der technologischen Entwicklung für unpraktikabel. Die deutsche Musikindustrie ist aber schon seit Längerem Anhänger des französischen Three-Strikes-Modell. Im März hatte der Musikindustrie-Verband angekündigt, wieder vermehrt wegen Urheberrechtsverletzungen vor die Gerichte zu ziehen: Der Musikindustrie bleibe nichts anderes übrig, solange die Diskussion über das Aufsetzen eines Systems einer "abgestuften Erwiderung" auf Urheberrechtsverletzungen mit Warnhinweisen und Internetsperren hierzulande in eine Sackgasse geraten sei, meinte Gorny bei der Vorstellung der Jahreszahlen der Branche. Damals hoffte er allerdings auch noch, dass das französische Vorgehen in eine europäische Regelung Eingang finde.
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Geplante Kinderporno-Sperre könnte andere Sperrverfügungen erleichtern
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Antwort #96 am:
14 Mai, 2009, 18:30 »
Nur auf den ersten Blick können sich die deutschen Zugangsanbieter über ein Urteil des Landgerichts (LG) Hamburg freuen, dass jüngst öffentlich wurde. Der Provider Hansenet/Alice hatte erfolgreich eine einstweilige Verfügung abgewehrt. Er sei nicht verpflichtet, den Zugriff auf Webseiten mit rechtswidrigem Inhalt zu sperren, entschieden die Hamburger Richter.
Doch in Provider-Kreisen stößt das noch nicht rechtskräftige Urteil auf Unverständnis, es wird zurzeit mit großer Sorge diskutiert. Im Hinblick auf die bevorstehende Verpflichtung zur Sperrung von Webseiten mit Kinderporno-Inhalten könnte der Richterspruch den Befürchtungen zufolge eine neue Dimension erhalten. Einstweilige Verfügungen zur Sperrung von Seiten mit anderweitig rechtswidrigen Inhalten, so die Argumentation, könnten künftig leicht zu erwirken sein, weil die Provider zwangsweise bald die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen haben.
Basis solcher Überlegungen ist der Kernaspekt des Hamburger Urteils. Das Gericht hat die sogenannte Störerhaftung nicht nur für Webhoster, sondern sogar für Zugangsanbieter angewandt, obwohl das für die Haftung im Internet einschlägige Telemediengesetz (TMG) in Paragraf 8 eindeutig vorsieht, dass Access-Provider für Handlungen ihrer Kunden nicht verantwortlich zu machen sind.
Wenn nun beispielsweise ein Kunde von Alice über seinen DSL-Anschluss urheberrechtswidrige Inhalte erreicht, könnte der Provider dem Gericht zufolge mithaften. Er müsste es dann grundsätzlich unterlassen, dem Kunden derartiges zu ermöglichen. Im konkreten Fall hatte das Gericht allerdings erklärt, dies sei dem Provider nicht zuzumuten, weil die in Frage kommende DNS-Sperrtechnik nur "beschränkt geeignet" sei.
Dennoch: Das LG Hamburg hat hier ein neues Fass geöffnet. Von heise online dazu befragt, kritisierte Nikolaus Forgó, Juraprofessor und Leiter des Institut für Rechtsinformatik (IRI) in Hannover, die Hamburger Richter hart. Man habe "die ohnehin schon problematische und vielfach kritisierte Rechtssprechung zur Störerhaftung" von Host-Providern auf Access-Provider erweitert. Und weil sich das Gericht auf die Störerhaftung einlasse, gelange es zur Zumutbarkeitsprüfung. Diese sie aber recht unbestimmt: "Es ist schwer vorstellbar, wie ein ganzer Industriezweig sich auf Dauer auf derart dünnem Boden bewegen soll, und diese Rechtssprechung schadet daher Providern schon jetzt massiv, obwohl sie hier vordergründig 'gewonnen' haben."
Die Situation könne sich noch erheblich verschlimmern, wenn die Pläne der Bundesregierung zu DNS-Sperren Gesetz werden sollten. erläuterte Forgó: "Das Gericht hat die Ablehnung des Anspruchs nämlich wesentlich auch mit dem wirtschaftlichen Aufwand begründet, den der Provider leisten müsste, um eine DNS-Sperre durchzuführen. Fiele dieser Aufwand weg, weil aus ganz anderen Gründen sowieso DNS-Sperren bestehen, dann lässt sich diese Argumentation so nicht mehr weiterführen und dann ist man als Provider auf hoher See und vor einem Hamburger Gericht noch mehr in Gottes Hand als bisher, wenn man es mit Inhabern von Urheberrechten zu tun bekommt."
Schlussendlich gibt Forgó zu bedenken: "Die angedachten und meines Erachtens zu Recht sowohl technisch wie rechtlich kritisierten Sperrungen zum Zwecke der Vermeidung von Kinderpornografie können Kollateralschäden entstehen lassen, die in der Diskussion um die angedachten Maßnahmen jedenfalls mit zu berücksichtigen sind." Es werde künftig wohl noch schwieriger, in Deutschland Internetdienste "auf einigermaßen rechtssicherem Boden" anzubieten. Dies schade dem Wirtschaftsstandort.
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Kinderschützer für schärfere Internetsperren
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Antwort #97 am:
15 Mai, 2009, 12:54 »
Der Deutsche Kinderschutzbund will mit anderen Organisationen eine Stellungnahme für die Einrichtung von Internetsperren mitsamt weiteren Forderungen abgeben. Birgit Pohl vom Kinderschutzbund bestätigte gegenüber heise online einen Bericht im Handelsblatt, laut dem sich ihre Organisation dabei momentan mit dem Videotheken-Verband IVD, der Kinderschutzinitiative Ecpat und den Kinderschützern von Innocence in Danger koordiniert. Momentan beraten die Gremien des Kinderschutzbundes, mit einer offiziellen Stellungnahme sei am Nachmittag zu rechnen, sagte Pohl.
Die Organisationen unterstützen im Kern den Gesetzesentwurf der Bundesregierung, allerdings sollte die Liste gesperrter Seiten durch ein unabhängiges Gremium kontrolliert werden, hatte Ekkehard Mutschler, Vorstandsmitglied des Kinderschutzbundes gegenüber dem Handelsblatt erklärt. Laut dem Gesetzesentwurf sollte diese Liste durch das Bundeskriminalamt erstellt werden und anschließend geheim bleiben. Auch sollte es nach Meinung der Kinderschützer nicht bei DNS-Sperren bleiben, diese sollten durch eine zusätzliche Technik verschärft werden.
Mit dieser Initiative geben erneut die Befürworter von Internetsperren ihrer Gegenseite Kontra. Die Online-Petition gegen Internetsperren, die mittlerweile über 81.000 Unterzeichner gefunden hat, rief die Deutsche Kinderhilfe mit einer Unterschriftenaktion für das Internetsperren-Gesetz auf den Plan. Das wiederum erregte den Unmut einer Gruppe von Eltern mit IT-Berufen, die sich als Verteidiger der Verbreitung von Kinderpornografie diffamiert sahen. Der Kinderschutzbund betrachtet laut Handelsblatt die Aktivitäten der Kinderhilfe argwöhnisch.
Ebenfalls argwöhnisch wird auf Netzpolitik.org die Beteiligung des Videothekenverbands an der Pro-Internetsperren-Initiative betrachtet. Der IVD gehöre zur Lobby der Rechteindustrie, die gegen Tauschbörsen und andere Umschlagplätze für unerlaubt kopierte urheberrechtlich geschützte Werke vorgeht. Vor diesem Hintergrund könnte demnach das Thema Bekämpfung der Kinderpornografie durch Netzsperren der Dammbruch sein, viele andere missliebige Inhalte auch aus dem Netz zu sperren.
Der Münsteraner Informationsrechtler Thomas Hoeren, der im Zusammenhang mit den Internetsperren die Aufzeichnung von IP-Adressen kritisierte, hat derweil noch Bedenken anderer Art. Im Weblog des Fachverlags Beck schreibt er, die Bundesregierung hätte die EU von den Plänen informieren müssen. "Die vorgesehenen Sperrungspflichten regeln speziell Dienste in der Informationsgesellschaft. Sie greifen als nationaler Alleingang in Fragen ein, die gerade im Hinblick auf die Diskussionen im Europäischen Parlament über Sperrungspflichten im Internet von europaweiter Bedeutung sind."
Derweil sorgt ein nun bekannt gewordenes Urteil des Landgerichts Hamburg für Sorgenfalten bei den Providern. Durch das Urteil könnten Einstweilige Verfügungen zur Sperrung von Seiten mit anderweitig rechtswidrigen Inhalten künftig leicht zu erwirken sein, weil die Provider bald zwangsweise die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen haben.
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Internetsperren - Wie die Debatte das Land spaltet
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Antwort #98 am:
15 Mai, 2009, 19:25 »
In der Diskussion um Internetfilter, die den Zugriff auf Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten erschweren sollen, melden sich immer mehr Interessensgruppen zu Wort - und teilen sich dabei in zwei Lager auf.
Die Befürworter von Internetsperren eint eines: Sie haben sich den Schutz von Kindern auf die Fahnen geschrieben. So erklärt sich das Engagement von Familienministerin Ursula von der Leyen, die mittlerweile weitreichende Rückendeckung aus der CDU und CSU erhalten hat, und ebenso Teile des Koalitionspartners SPD als Unterstützer gewonnen hat. Angespornt werden die Abgeordneten dabei vor allem von diversen Kinderschutzverbänden, vom Deutschen Kinderschutzbund über die vom Familienministerium geförderte Lobbygruppe ECPAT bis hin zu dubiosen Vereinen wie der "deutschen Kinderhilfe". Doch welche Organisationen wenden sich eigentlich gegen die Sperren?
Interessanterweise ganz ähnliche Organisationen. So zählt der Kinderschutzverein Carechild zu den schärfsten Kritikern gegen die Internetsperren. Ein zentrales Argument ist dabei, dass die vom BKA geführten schwarzen Listen leicht zu virtuellen Einkaufsführern für Pädophile werden könnten, wodurch die Verbreitung von Kinderpornografie nicht eingeschränkt werden, sondern sogar zunehmen würde. Ebenso positionieren sich neben dem Kinderschutzverein auch Opfer von sexuellem Missbrauch gegen die Internetsperren. So hat sich der Verein TrotzAllem, der eine Beratungsstellen für missbrauchte Frauen unterhält, offen gegen die Sperrpläne ausgesprochen. In Rostock hat sich außerdem der Verein Missbrauchsopfer gegen Internet Sperren (Mogis) gegründet. Man erkennt hier also, dass sich nicht einmal Kinderschutzvereine einig sind. Aber wer ist es dann?
Fachleute aus der IT-Branche sicherlich nicht. Während die IT-Branchenverbände eco und BITKOM, die unter anderem die größten deutschen Internetprovider vertreten, ein Zensurgesetz begrüßen, wehren sich neben einzelnen Internetprovidern auch andere Verbände von Computerexperten. Der prominenteste Verein ist hierbei der Chaos Computer Club, der die Einrichtung einer Zensurinfrastruktur rügt. Im Rahmen einer Initiative des Netzaktivisten haben sich daneben über 420 IT-Fachleute mit eigenen Kindern, darunter Professoren, Entwickler und Netzwerkadministratoren, gegen von der Leyens Gesetz ausgesprochen.
Man könnte diese Liste weiter führen, über Juristen, Kriminologen, Künstler, Journalisten und letztlich natürlich auch Politiker. Wirklich unterscheiden tun sich diese beiden Gruppen nicht. Beide liefern Argumente, beide werfen sich gegenseitig harte Anschuldigungen vor. Die PR-Maschinen beider Gruppen sind angelaufen und neuerdings wollen auch beide mit öffentlichen Petitionen mobilisieren. Lagerkämpfe sehen dagegen anders aus.
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Usenet-Community vs. Rechtelobby
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Antwort #99 am:
15 Mai, 2009, 21:12 »
Eine niederländische Usenet-Community wehrt sich dagegen, dass sie von einem Urheberrechslobbyisten als "kriminell" bezeichnet wurde - und geht vor Gericht.
Im Januar erschien in der Zeitung "De Volkskrant" ein Artikel über das Usenet. Der Titel: "Zahlen sie nicht dafür, dann ist es nicht legal". Darin äußert sich der Vorsitzende der Vereinigung der niederländischen Unterhaltungsindustrie BREIN, Tim Kuik, äußerst aggressiv über die größte Usenet-Community des Landes, FTD:
"Auch wenn sie [FTD] keine illegalen Inhalte auf ihren Servern haben, ist was FTD macht einfach kriminell." FTD erlaubt seinen 450.000 Mitgliedern, auf Material zu verweisen, das sie im Usenet finden. Darunter sind natürlich auch urheberrechtlich geschützte Werke, die dann heruntergeladen werden. BREIN leitet daraus ab, dass die Seite daher illegal ist. Die rechtliche Lage in den Niederlanden zeichnet aber ein ganz anderes Bild.
Denn das Herunterladen von geschützten Werken aus dem Internet ist zum persönlichen Gebrauch genauso legal wie das Kopieren von Originalen. Selbst das Anfertigen von Kopien bereits illegal kopierter Werke ist erlaubt - weiterhin vorausgesetzt, es geschieht zum persönlichen Gebrauch. FTD hostet weder selbst geschützte Werke, noch verlinkt die Seite auf solches Material an anderen Stellen. Es ist also kein Wunder, dass man sich durch Kuiks Aussagen gehörig auf den Schlips getreten fühlt.
Daher ziehen die Macher jetzt gegen BREIN vor Gericht. Sie fordern, dass dort fünf grundlegende Annahmen bestätigt werden. Darunter auch die, dass das Herunterladen in den Niederlanden selbst dann legal ist, wenn der Uploader beim Hochladen gegen das Urheberrecht verstoßen hat, dass es legal ist, andere auf geschütztes Material hinzuweisen, und dass FTD keine Filtermaßnahmen durchführen muss, um dies zu verhindern.
Daneben verlangen sie aber auch eine öffentliche Gegendarstellung zu Kuiks Aussagen. Man will es sich nicht widerspruchslos gefallen lassen, öffentlich als kriminell beschimpft zu werden.
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Internetsperren - Hacker kritisieren "Kinderhilfe"-Hack
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Antwort #100 am:
16 Mai, 2009, 19:05 »
Heute Nacht wurde die Internetpräsenz der "Deutschen Kinderhilfe" defaced. Blogger und Hacker kritisieren das Vorgehen scharf.
Kritiker der umstrittenen Netzfilter, die den Zugriff auf kinderpornografische Webseiten erschweren sollen, haben heute Nacht die Internetseite der "Deutschen Kinderhilfe" gehackt. Die Angreifer hatten die Internetseite des Vereins so manipuliert, dass dort anstelle der Forderung nach Netzfiltern eine Traueranzeige erschien, die auf die Abschaffung des Artikel 5 des Grundgesetzes hinweist. Außerdem enthielt ein dort erschienener Informationstext schwere Vorwürfe gegen den Verein. Etliche Hacker und Blogger kritisieren das Vorgehen des Angreifers jedoch scharf.
Mittlerweile ist die manipulierte Webseite zwar wieder entfernt worden. Die ursprüngliche Internetseite ist jedoch auch nach mehreren Stunden noch immer nicht wiederhergestellt worden. Besucher erreichen zur Zeit lediglich eine "Under Construction"-Meldung. Die Bewegung gegen Internetsperren ist trotz der wahrscheinlich gut gemeinten Aktion wenig begeistert. Florian Walther, Betreiber des scusiblog, bezeichnete die Aktion als "not so smart". "Leute, das war keine so smarte Idee die Lobbyisten von der Kinderhilfe zu ownen. Erstens können sie sich nun als Opfer von bösem Cybercrime hinstellen, zweitens können sie nun versuchen die gesamte Bewegung gegen die Sperren zu kriminalisieren, oder zumindest versuchen diese in die Cybercrime-Ecke rücken." Auch Blogger Fefe vom Chaos Computer Club findet harte Worte gegen die Defacer. Er war auf der gehackten Seite namentlich genannt worden. "Kurze Durchsage an den Defacer: du blöder Sack!" Den Hack selbst bezeichnete Fefe als "echt tiefen Griff ins Klo".
Etliche Blogger fürchten nun, die Seriosität verloren zu haben und als "Kriminelle" abgestempelt werden. Eine Reaktion des Kinderhilfe e.V. hat es bisher noch nicht gegeben.
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Sony - Das Internet ist böse
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Antwort #101 am:
16 Mai, 2009, 22:04 »
Wenn man sich ansieht, wie der Chief Executive Officer von Sony das Internet erfasst, versteht man möglicherweise deren Anti-Piraterie Aktionen.
Während einer Diskussionsrunde über die Zukunft der Filmindustrie erhielt der Chief Executive Officer von Sony Pictures Entertainment, Michael Lynton, das Wort. Dabei äußerte er einen äußerst interessanten Blickwinkel zum technologischen Fortschritt.
"Ich bin ein Kerl, der nichts Gutes aus dem Internet hat kommen sehen. Dauerhaft." Im weiteren beschwerte er sich darüber, dass das Internet "die Vorstellung erschaffen [hat], dass man alles, was man will haben kann, und zwar zu jederzeit. Es ist, als ob die Läden auf der Madison Avenue rund um die Uhr offen wären. Die fühlen sich im Recht. Sie sagen, 'Gib es mir jetzt' und wenn man es ihnen nicht umsonst gibt, dann werden sie es stehlen."
Eine sehr abstruse Ansicht vom Internet. Allein die Tatsache, dass das Internet nun mal einen Rund-um-die-Uhr Service bietet, hätte die Contentindustrie schon vor sehr langer Zeit zu ihrem Vorteil nutzen können. Man hat es aber nicht. Stattdessen verteufelt man den technischen Fortschritt und verklärt ihn als bösartig und falsch, ohne sich dessen positiver Aspekte zu besinnen. Es ist nun mal so, dass ein Internetzugang inzwischen zu einer absoluten Selbstverständlichkeit gehört. Diesen als falsch zu bezeichnen, lässt tief in die logischen Schemen von Sonys Führung blicken.
Besonders interessant wurde es, als Lynton versuchte einen Vergleich herzustellen. Er erklärte, dass die Regierung unter Barrack Obama einerseits die Breitband-Internetzugänge ausbauen wolle, sich dabei aber nicht um die Regulierung von Piraterie kümmern würde. Dies sei, so Lynton, wie wenn man eine Autobahn baut, auf der man keine Geschwindigkeitsbegrenzungen einführt oder einen Führerschein zum Fahren verlangt. "Wir brauchen Regeln für die Straße", hielt der CEO fest. Bemerkenswert ist, dass die Obama-Regierung mehrere RIAA-Anwälte ins Justizministerium geholt hat. Diese werden sich mit Sicherheit auf ihre spezielle Art dem Problem "Piraterie" zuwenden.
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Re: Sony - Das Internet ist böse
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Antwort #102 am:
16 Mai, 2009, 22:43 »
Wenn man bedenkt, dass dieses Unternehmen in den letzten Jahren hauptsächlich wegen eines Kopierschutzes der dem Endverbraucher ein Rootkit auf die Platte installiert von sich reden machte, so würde ich an deren Stelle zu solchen Themen besser GANZ still sein
SONY IST BÖSE. (<- Regieanweisung : Den "." gilt es beim lesen laut auszusprechen !)
---
BTW : Es ist statistisch erwiesen, dass z.B. Filmpiraten letztenendes mehr DVD`s kaufen als der Durschschnittsbürger. Nur "testen" sie eben gerne, bevor sie ihr Geld für den letzten gequirlten Sche;ssdreck in die Tonne treten...
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Informatik-Verband wendet sich gegen Netzsperren
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Antwort #103 am:
18 Mai, 2009, 17:05 »
Die Gesellschaft für Informatik (GI) hält die von der Bundesregierung geplante Ergänzung des Telemediengesetzes (TMG) um eine Regelung zur Einführung von Internetsperren für unzureichend und der Sache wenig dienlich.
Stattdessen fordert sie die Strafverfolgungsbehörden in einer heute veröffentlichten Stellungnahme nachdrücklich auf, Straftäter gemäß § 184 b des Strafgesetzbuches (StGB) "Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften" wirksam zu verfolgen.
Bereits heute verfolgen Staatsanwaltschaften - wie sie Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Kinderpornographie Halle - Straftäter und die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und Ordnungsbehörden gehen gegen einschlägige Diensteanbieter und gegen den Host-Provider vor und lassen Webseiten - auch im Ausland - sperren, hieß es.
Zusätzlich will die Bundesregierung in Zukunft allerdings darüber hinaus kommerzielle Internet Service Provider (ISP) mit mindestens 10.000 Teilnehmern verpflichten, "geeignete und zumutbare technische Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu Telemedienangeboten, die in einer Sperrliste aufgeführt sind, zu erschweren".
Es reiche keinesfalls aus, den Zugriff auf pädophile Inhalte im Internet zu erschweren, so die GI. Vielmehr müsse von vornherein verhindert werden, dass solche Inhalte überhaupt erstellt und dann auch noch veröffentlicht oder weitergegeben werden. Sperrungen bewirken nicht, dass diejenigen, die Verbrechen an Kindern begehen, gefasst und verurteilt werden. Dies können nur Polizei und Staatsanwaltschaften erreichen.
Die Gesellschaft räumt zwar ein, dass Sperren durchaus helfen können, gegen bestimmte Inhalte im Netz vorzugehen. Die Weitergabe kinderpornografischer Inhalte erfolge aber kaum über Webseiten, Tatsächlich könne im Internet in der Regel nicht direkt auf Kinderpornographie zugegriffen werden; vielmehr sind die Adressen nur Eingeweihten bekannt und zugegriffen werden könne nur in geschlossenen Benutzergruppen und über Peer-to-Peer-Netzwerke.
"Eine Sperrung behördenbekannter Server durch das BKA hat also eine reine Alibifunktion und lenkt von der tatsächlich unzureichenden Strafverfolgung der Täter nur ab - zumal diese Sperrungen bisher ja schon durch die Staatsanwaltschaften und die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) angeordnet werden können", so die GI weiter.
Quelle :
http://winfuture.de
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Umfrage: 92 Prozent für Internetsperren gegen Kinderpornographie
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Antwort #104 am:
18 Mai, 2009, 19:37 »
Nach Angaben des Meinungsforschungsunternehmens infratest dimap befürworten 92 Prozent der deutschen Bevölkerung die Sperrung kinderpornografischer Seiten im Internet. Lediglich acht Prozent sprachen sich gegen das entsprechende Gesetzesvorhaben der Bundesregierung aus. Die Meinungsforscher hatten am 12. und 13. Mai dieses Jahres in einer Zufallsstichprobe 1000 Wahlberechtigte telefonisch befragt.
Erhoben wurden die Daten im Auftrag der Deutschen Kinderhilfe. Für deren Chef Georg Ehrmann bestätigt das Ergebnis laut der Zeitung Welt am Sonntag, "dass es sich bei den Unterschreibern der Online-Petition um Internetliebhaber, Blogger, im Grunde also um eine Minderheit handelt – wenn auch eine gut organisierte".
Nach gut zwei Wochen haben rund 85.000 Bürger die Petition gegen die "Indizierung und Sperrung von Internetseiten" online unterzeichnet. Die Initiatoren des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) betonten heute als Antwort auf Ehrmann in einer Pressemitteilung, die Kritik an den Plänen der Bundesregierung komme "aus der Mitte der Bevölkerung".
Dass sich in Umfragen eine überwältigende Mehrheit der Bundesbürger für eine Sperrung kinderpornographischer Seiten ausspricht, sei dazu kein Widerspruch. "Vielen Mitbürgern ist noch nicht bewusst, dass die so genannten Sperren, wie sie im Gesetzentwurf vorgesehen sind, tatsächlich nur Sichtblenden darstellen, während die inkriminierten Seiten bei minimalem Mehraufwand und ohne nennenswerte Vorkenntnisse weiterhin erreichbar bleiben", betonte Alvar Freude für den AK Zensur.
Derweil lässt eine eine für den vergangenen Freitag angekündigte Stellungnahme für die Einrichtung von Internetsperren auf sich warten. Darin wollten der Deutsche Kinderschutzbund, der Videotheken-Verband IVD, die Kinderschutzinitiative Ecpat und die Kinderschützer von Innocence in Danger gemeinsam für eine Verabschiedung des geplanten Gesetzes, aber auch für einige Änderungen am vorliegenden Entwurf plädieren. Auf Nachfrage von heise online wollte Jörg Weinrich, Vorstand beim federführenden IVD, keinen neuen Termin für die Veröffentlichung der Mitteilung nennen.
Zum wiederholten Male forderte stattdessen heute die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) die Strafverfolgungsbehörden nachdrücklich auf, "Straftäter gem. § 184 b des Strafgesetzbuches (StGB) 'Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften' wirksam zu verfolgen". Stellvertretend für ihre rund 24.500 Mitglieder appellierte die GI an die Bundestagsparteien, "das allein dem Wahlkampf geschuldete Änderungsgesetz abzulehnen". Die GI sei der Überzeugung, "dass Sperrungen von WWW-Adressen nicht nur wenig hilfreich, sondern überwiegend schädlich sind."
Quelle :
www.heise.de
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