Autor Thema: Urheberrecht,Websperren,Three Strikes ...  (Gelesen 44079 mal)

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Alexander Double, der Macher von Piratig.de, staunte nicht schlecht, als er endlich eine Antwort von Abgeordnetenwatch auf seine Anfragen bekam. Im Vorfeld konnte er dem MdB und Juristen Siegfried Kauder mehrfach nachweisen, auf seiner Webseite urheberrechtlich geschützte Bilder ohne entsprechende Verwertungsrechte benutzt zu haben.

Diesbezüglich hatten einige Bürgerinnen und Bürger ähnliche Anfragen eingestellt oder zumindest ihr Interesse an den Antworten bekundet. Piratig.de-Betreiber Double wurde von einem Moderator per E-Mail darüber in Kenntnis gesetzt, dass man auf abgeordnetenwatch.de keine weiteren Fragen bezüglich dieser Thematik zulassen würde.

Er könne als passiver Leser lediglich die noch offenen Fragen abonnieren und auf eine Antwort des Bundestagsabgeordneten warten. Ob und wann dies passiert, bleibt allerdings abzuwarten. Interessant wäre es laut Double zu erfahren, ob Siegfried Kauder möglicherweise bei Abgeordnetenwatch interveniert hat.

Quelle: www.gulli.com

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DRM macht Kunden zu Piraten
« Antwort #496 am: 09 Oktober, 2011, 11:43 »
Dass Digital Rights Management (DRM) viele Kunden verärgert, ist inzwischen wohlbekannt. Eine aktuelle Studie der Rice & Duke University belegt diese These nun. DRM ist laut der Studie geradezu ein Anreiz für potenzielle Kunden, Musik illegal herunterzuladen, statt sie zu kaufen.

Eigentlich soll durch DRM-Maßnahmen ein Schutz gegen illegale Kopien aufgebaut werden. Es soll dem Kunden unmöglich sein, ein geschütztes Werk außerhalb der eng abgesteckten Grenzen zu nutzen. Kaufen soll er das Produkt aber dennoch gerne, trotz aller Probleme, die DRM mit sich bringt. Laut einer aktuellen Studie der Rice & Duke University ist jedoch das genaue Gegenteil der Fall.

DRM-Maßnahmen animieren potenzielle Käufer geradezu, zum illegalen Download zu wechseln. Eine Erkenntnis, die auch die Branche bereits seit einiger Zeit erfasst hat. Zahlreiche digitale Musik-Stores setzen auf DRM-freie Musikdownloads. Untermauert wird dieser Aspekt jetzt noch von empirischen Ergebnissen.

Die Studie "Music Downloads and the Flip Side of Digital Rights Management Protection" geht dabei umfangreich auf die Aspekte des digitalen Schutzes ein. So sei insbesondere der zahlende Kunde oftmals der Leidtragende derartiger Schutzmaßnahmen: "Nur die legalen Konsumenten bezahlen den Preis und leiden unter den Restriktionen. Illegale Nutzer sind davon nicht betroffen, weil das illegal kopierte Produkt keine DRM-Restriktionen aufweist", so die Studie.

Auf der Basis eines Models haben die Forscher ermittelt, wie sich der Wegfall von DRM-Maßnahmen auf die Entwicklung von Piraterie auswirkt. Der Tenor fällt dabei eindeutig aus: "In vielen Fällen halten DRM-Maßnahmen legale Nutzer von etwas ganz normalem ab, beispielsweise einem Backup ihrer Music. Aufgrund dieser Unstimmigkeiten entschließen sich einige Konsumenten für die illegale Kopie", so Dinah Vernik, Assistenz-Professorin an der Duke University.

Quelle: www.gulli.com

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Re: DRM macht Kunden zu Piraten
« Antwort #497 am: 10 Oktober, 2011, 00:39 »
Ich kann mir sogar sehr gut vorstellen, dass mancher Käufer legaler Musik mit DRM danach gezielt nach DRM-freien Downloads suchen, eben weil eine Sicherheitskopie sonst oft nicht möglich ist.
Bei Verlust oder Beschädigung einer Un-CD hat man nämlich in der Regel keine legale Sicherheitskopie, bekommt aber auch keinerlei Ersatz des Datenträgers ohne Neuerwerb der bereits bezahlten Lizenz.
Und geschützte Musik aus irgendeinem Webshop ist nicht selten auch verloren, wenn das Gerät den Bach runter ist, mit dem man den Download durchgeführt hat.
Wer in so einem Falle auch keine analoge Kopie angefertigt hat, der wird sicherlich in Zukunft darauf achten, dass ihn so ein Totalverlust nicht noch einmal trifft.

Auch bei mir sind schon CDs kaputt gegangen.
Und ein zweites Mal kaufe ich die sicher nicht.
Als Beleg für die Berechtigung einer Privatkopie bewahre ich den defekten Datenträger auf  ::)
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Vertreter von CDU/CSU fordern "faires Urheberrecht"
« Antwort #498 am: 11 Oktober, 2011, 13:09 »
30 Parlamentarier und Mitglieder der CDU/CSU haben sich zur "Initiative Faires Urheberrecht" zusammengeschlossen. Die Vereinigung, der unter anderem die drei Bundestagsabgeordneten Dorothee Bär, Thomas Jarzombek und Peter Tauber angehören, setzt sich für eine grundlegende Vereinfachung des Urheberrechts, die Einführung einer "Fair Use"-Klausel zur Eingrenzung des ausschließlichen Verwertungsrechts und gegen Internetsperren ein. "Wir stellen heute zunehmend fest, dass ein Urheberrecht des vordigitalen Zeitalters nicht mehr auf die heutige Welt passt", begründete Tauber seine Unterstützung für den Vorstoß. Gleichzeitig würden die "digitalen Staatsbürger" mittlerweile von einschlägigen Fragen verstärkt berührt. Es sei daher dringend nötig, über eine Anpassung des Urheberrechts an die gesellschaftliche Wirklichkeit zu diskutieren.

Künftig müsse jeder Nutzer intuitiv verstehen können, "welche Rechte und Pflichten er hat und welche Grenzen zu beachten sind", heißt es in den Leitlinien der Initiatoren. Das bestehende Urheberrechtsgesetz sei dagegen kompliziert und bisweilen ungerecht. Die im Zuge der letzten beiden Novellierungen getroffenen Wertentscheidungen würden "von breiten Teilen der Bevölkerung nur unzureichend akzeptiert". Urheberrechtsverletzungen seien in der digitalen Welt – oft schlicht aus Unkenntnis der geltenden Rechtslage – an der Tagesordnung.

Als Ausweg möchten die Reformer aus den Reihen der Konservativen hauptsächlich das System der Schrankenrechte generalüberholen. An die Stelle einzelner Ausnahmen vom exklusiven Verwertungsanspruch der Rechteinhaber etwa zum privaten Kopieren oder Zitieren soll ein allgemeines "Fair Use"-Prinzip treten. Der US-Gesetzgeber hat 1976 mit der entsprechenden Doktrin das im Copyright begründete alleinige Recht der Verwerter geschützter Werke pauschal zum Wohle der Gesellschaft eingeschränkt. Dies ist nach Ansicht der Unionsmitglieder und anderer, von der Google-Denkfabrik Collaboratry befragter Experten auch hierzulande nötig, "um in Streitfragen flexibel auf neue technologische Entwicklungen reagieren zu können". Die Kriterien für die Nutzungsrechte der Öffentlichkeit müssten dabei so klar definiert werden, dass Gerichte der Lebenswirklichkeit entsprechende Entscheidungen treffen könnten. Parallel seien Urheber weiter leistungsgerecht zu vergüten.

Einem System der abgestuften Erwiderung auf Urheberrechtsverstöße gemäß dem "Three Strikes"-Prinzip – mit der Kappung von Internetanschlüssen nach mehreren Warnungen – erteilen die Mitglieder des Zusammenschlusses eine klare Absage. Der darin liegende massive Grundrechtseingriff erscheint ihnen "spätestens unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit evident verfassungswidrig". Die Sperrung des Internetzugangs könne etwa einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufs- und Forschungsfreiheit darstellen und werde andererseits durch die zunehmende Verbreitung von Smartphones sowie Tablet-Computern ad absurdum geführt.

Zur Geschichte und zur Zukunft der Initiative erklärte das CDU-Basismitglied Alexander Kurz gegenüber heise online, dass er mit Tauber schon vor gut fünf Jahren einen entsprechenden Vorstoß innerhalb der eigenen Reihen vorbereitet habe. Inzwischen seien die angesprochenen Themen in den beiden Parteien reifer für ihre Durchsetzung. Dass führende Abgeordnete und Kabinettsmitglieder aus der CDU/CSU immer wieder Warnhinweise und Internetsperren zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen fordern, erscheint ihm "sowohl gesellschaftlich als auch unionsintern weder gewünscht noch mehrheitsfähig". Entsprechenden Ansagen werde nun deutlich sichtbar ein Stoppschild entgegengehalten.

Quelle : www.heise.de

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Filesharing: Münchner Gericht sieht "rechtsfreie Räume im Internet"
« Antwort #499 am: 21 Oktober, 2011, 20:30 »
Internetprovider sind nicht verpflichtet, auf Grundlage des Urheberrechtsgesetzes die IP-Adressen von Filesharern "auf Zuruf" von Rechteinhabern zu speichern, hat das Landgericht München I entschieden. Der Gesetzgeber müsse die "Regelungslücke" schließen.

Wieder einmal hat sich ein deutsches Gericht mit dem Auskunftsanspruch von Paragraf 101 des Urheberrechtsgesetzes auseinandergesetzt. Ein Rechteinhaber aus der Filmbranche wollte einen DSL-Provider per einstweiliger Verfügung dazu zwingen, die IP-Adressen von Kunden, denen er den illegalen Upload von Filmen in Tauschbörsen vorwarf, auf Zuruf zu speichern. So wollte der Rechteinhaber sicherstellen, dass er sich - nach Einholung einer richterlichen Anordnung - die Daten herausgeben lassen kann. Andernfalls würde der Auskunftsanspruch ins Leere laufen, da der Provider die Daten gelöscht hätte.

Das Landgericht München I hat nach gründlicher Überprüfung der Gesetzeslage und der Rechtsprechung mehrerer Oberlandesgerichte den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen (Aktenzeichen 21 O 7841/11, Beschluss vom 1.8.2011).

Das Gericht sah für die vom Rechteinhaber geforderte Speicherung keine Rechtsgrundlage. Damit schlossen sich die Münchner Richter der Auffassung der Oberlandesgerichte Frankfurt, Hamm und Düsseldorf an. Demnach besteht im geltenden Urheberrecht im Hinblick auf die Durchsetzbarkeit eine Regelungslücke. Dazu führt das Münchner Landgericht aus:

"Die Kammer sieht durchaus, dass sich de facto durch die erfolgreiche Weigerung einer Reihe von Providern [...] Speicherungen der Verbindungsdaten auch im Falle von bereits festgestellten Rechtsverletzungen vorzunehmen, rechtsfreie Räume im Internet ergeben. Angesichts der enormen Datenmengen, die über illegale Tauschbörsen abgewickelt werden, bedeutet das Vorhandensein derartiger rechtsfreier Räume eine empfindliche Beeinträchtigung der allgemeinen Rechtssicherheit. Es ist auch kaum hinnehmbar, dass im Internet Teilnehmer an illegalen Tauschbörsen offen dazu aufgefordert werden, solche Provider zu wählen, die die Verbindungsdaten überhaupt nicht speichern, weil sie dann nicht belangt werden können."

Dies sei dem Gesetzgeber aber bei Einführung des Auskunftsanspruchs in Paragraf 101 des Urheberrechtsgesetzes durchaus bekannt gewesen. Es sei daher nicht Sache der Gerichte, diese "angesichts der Praxis offensichtlich bestehende Regelungslücke" zu schließen. Da sei der Gesetzgeber in der Pflicht.

Quelle : www.golem.de

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Domain-Registrare geben Strafverfolgern nach
« Antwort #500 am: 27 Oktober, 2011, 11:45 »
Domainregistrare sollen künftig ihre Kunden besser überwachen. Die bei der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) akkreditierten Domain-Registrare haben am Mittwoch nach langem Tauziehen der Forderung von Strafverfolgern nachgegeben, sich in neuen Verträgen mit der ICANN zusätzlichen Auflagen für mehr Sicherheit bei der Domain-Registrierung zu unterwerfen. Auf dem ICANN-Treffen in Dakar diese Woche hatten Regierungen der ICANN praktisch ein Ultimatum gestellt und das Modell der Selbstverwaltung in Frage gestellt.

Seit zwei Jahren pochen die Strafverfolger, insbesondere das FBI, auf Veränderungen im Geschäft der Domain-Registrare. In Washington und Brüssel wurde über zwölf Forderungen verhandelt, von denen sich die Strafverfolger Unterstützung im Kampf gegen illegale Aktivitäten und wohl auch einen besseren Zugriff auf Daten von Domain-Kunden versprechen.

Zu den Forderungen (PDF-Datei) gehören etwa die Speicherung von IP-Adressen von Kunden, diese sollen bei der Domain-Registrierung auch validiert werden. Außerdem sollen die Registrare einen erweiterten Stammdatensatz und Informationen über alle Finanztransaktionen sammeln. Vielen Strafverfolgern sind die Proxy-Registrierungen, die eine anonyme oder pseudonyme Internetnutzung ermöglichen, ein Gräuel. Solche Dienste sollten künftig nur noch Unternehmen anbieten können, die bei der ICANN akkreditiert sind. Welche der zwölf Vorschläge in die künftigen Verträge aufgenommen wird, ist laut Michele Neylon vom irischen Registrar Blacknight Solutions nun Gegenstand der Verhandlung zwischen dem ICANN-Büro und den Registraren.

Nicht alle Mitglieder in der ICANN-Community sind über das Einlenken der Registrare begeistert. Vertreter nicht-kommerzieller Domain-Nutzer sehen Einschränkungen im Bereich der Proxy/Privacy-Registrierungen sehr skeptisch. Wo in die Rechte der Nutzer eingegriffen werde, müsse auch die gesamte Selbstverwaltung ihre Mitspracherechte geltend machen können, hatten sie gefordert.

Der Chef des kanadischen Registrarunternehmens Tucows, Elliot Noss, kritisierte, dass die Art, wie die Regierungen ihre Forderungen durchgesetzt hätten, der Idee der Selbstverwaltung zuwiderlaufe. Statt sich den häufig langwierigen Auseinandersetzungen der Selbstverwaltungsgremien zu stellen, werde versucht, klassische Nationalstaat-Politik zu machen. Noss warnte die ICANN, dass die Verankerung von Maßnahmen zur Strafverfolgung oder Urheberrechtsdurchsetzung in den Verträgen mit den Registraren letztlich dazu führen werde, "dass die Compliance-Abteilung der ICANN zu einer Polizeiabteilung wird". Der Vertrag könne den Strafverfolgern nämlich keine zusätzlichen Rechtsansprüche geben; wenn es ihnen um mehr Schutz des DNS gehe, müssten sie an anderer Stelle mehr tun.

Quelle : www.heise.de

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Rückschlag für Hollywood, Musikindustrie, Verwertungsgesellschaften & Co.: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Streit zwischen Rechteinhabern auf der einen und Internet-Providern auf der anderen Seite am Donnerstag im Sinne der Informationsfreiheit geurteilt.

Das Unionsrecht stehe einer von einem nationalen Gericht erlassenen Anordnung entgegen, einem "Anbieter von Internetzugangsdiensten die Einrichtung eines Systems der Filterung aufzugeben, um einem unzulässigen Herunterladen von Dateien vorzubeugen", hieß es in einer Mitteilung des höchsten europäischen Gerichts. Die Einrichtung eines Filtersystems, das im Interesse der Inhaber von Urheberrechten die elektronische Kommunikation
im Netz zeitlich unbegrenzt überwachen würde, zwinge den Online-Anbieter, ein "kompliziertes, kostspieliges, auf Dauer angelegtes und allein auf ihre Kosten betriebenes Informatiksystem einzurichten". Weil dies für alle Kunden gelte, sei dies ein Verstoß gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, urteiten die Richter. Darin ist  das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten und auf freien Empfang oder freie Sendung von Informationen geregelt.

Mit anderen Worten: Rechteinhaber dürfen Provider in Zukunft nicht mehr dazu zwingen, missliebige Internet-Dienste für ihre Kunden zu sperren, weil die Kollateralschäden aus Sicht des EuGH viel zu groß sind, eine flächendeckende Überwachung darf nicht stattfinden.

Im konkreten Fall hatte die belgische Urheberrechts-Organisation Sabam gegen den Internet-Anbieter Scarlet geklagt und in der ersten Instanz auch Recht bekommen. Das Tribunal de première instance de Bruxelles verpflichtete den Provider unter Androhung eines Zwangsgelds bereits 2004, Urheberrechtsverletzungen abzustellen. Dazu sollte ein "Peer-to-Peer"-Filter (P2P) eingesetzt werden, der sämtliche versendeten und empfangenen Pakete blockieren sollte. Zu den bekanntesten Filesharing-Protokollen gehört BitTorrent.

Scarlet legte in Brüssel im Anschluss an die Verfügung seinerseits Berufung ein und machte geltend, dass die Anordnung nicht unionsrechtskonform sei, weil sie ihr de facto eine allgemeine Pflicht zur Überwachung der Kommunikationen in ihrem Netz auferlege, was mit der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr1 und den Grundrechten unvereinbar sei. So sah das am Ende dann auch der EuGH.

Der Spruch aus Brüssel ist eine empfindliche Niederlage für die Kreativindustrie, die sich seit langem vehement für eine Filterung und Sperren ausspricht - ohne Rücksicht auf Nachteile, die gesetzestreuen Kunden dabei entstehen. Erst vor kurzem hatte sich unter anderem die deutsche Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) für eine sogenannte "Three-Strike-Regelung" ausgesprochen. Auch in diesem Fall müsste der Provider eine Überwachungsinfrastruktur errichten, um Seiten nach Willen der Urheber zu blockieren. Das aktuelle Urteil ist an dieser Stelle als 21-seitiges PDF abrufbar. Der Internet-Branchenverband eco begrüßte inzwischen das Urteil, weil Sperren und Filter technisch wirkungslos und leicht zu umgehen sind.

Quelle: SAT + KABEL
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Zensursula: Piraten wollen Widerstand gegen Netzsperren fortsetzen
« Antwort #502 am: 01 Dezember, 2011, 17:19 »
Das als Zensursula in die Geschichte der Netzbewegung eingegangene Zugangserschwerungsgesetz wird nach der Tagesordnung im Deutschen Bundestag heute Abend aufgehoben. Das Gesetz wurde auch nach Unterzeichnung durch den damaligen Bundespräsidenten Horst Köhler nie angewandt, sondern durch einfachen Erlass nach der Bundestagswahl 2009 auf Druck der FDP in der schwarzgelben Koalition auf Eis gelegt.

In einer Pressemitteilung der Piratenpartei Deutschlands bezeichnet deren Vorsitzender Sebastian Nerz die jetzige Entwicklung „als Erfolg des Widerstands von Bürgerrechtsorganisationen und Piraten“. Technischer Sachverstand und die Einsicht, dass illegale Inhalte an der Quelle gelöscht werden können, hätten sich zum Glück durchgesetzt, erklärte Nerz.

Nach Absicht der damaligen Familienministerin von der Leyen und des fachlich zuständigen Wirtschaftsministers zu Guttenberg sollten vom Bundeskriminalamt (BKA) „Filterlisten“ an die Provider verteilt werden. Diese sollten dann gezwungen werden, vor kinderpornografischen Inhalten „Stoppschilder“ anzubringen.

Begründet wurde dies mit „ausländischen Providern“, die nicht gezwungen werden könnten, Inhalte zu löschen. Diese falsche Behauptung wurde durch den AK Zensur und die Providervereinigung eco allerdings gründlich widerlegt. Auch auf Befragen konnte die Bundesregierung damals keine Staaten benennen, in denen der Zugang zu kinderpornografischem Material straffrei möglich wäre. Von der Leyen sprach damals mehrfach von Indien, musste aber auch diese Behauptung nach Protesten der indischen Botschaft in Berlin zurücknehmen.

Die erfolgreiche Petition gegen das Zugangserschwerungsgesetz mit über 130.000 Unterzeichnern löste dann jenen Prozess aus, der heute nach zwei Jahren sein Ende finden dürfte. Die Einrichtung der von Netzaktivisten befürchteten Zensurinfrastruktur mit anderen Zielen als der Bekämpfung des Missbrauchs von Kindern konnte vermieden werden.

Allerdings werden in der neuen „EU-Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie“ die wirkungslosen Netzsperren immer noch als Mittel im Kampf gegen Kinderpornographie genannt. EU-Kommissarin Cecilia "Censilia" Malmström hatte sogar darauf gedrängt, die Sperren EU-weit verpflichtend einzuführen. Daher wolle sich die Piratenpartei auch weiter nicht zurücklehnen, „sondern den Widerstand auf europäischer Ebene fortsetzen“, sagte Nerz in Berlin.

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Re: Zensursula: Piraten wollen Widerstand gegen Netzsperren fortsetzen
« Antwort #503 am: 02 Dezember, 2011, 04:03 »
Aus dem Videotext der ARD:
110/00  110 ARDtext Fr 02.12.11 03:57:50
                                       
                 Nachrichten tagesschau
                                       
 Bundestag kippt Internetsperren       
                                       
 Der Bundestag hat das umstrittene Gesetz für Internetsperren aufgehoben.   
                                       
 Künftig sollen Internetadressen mit Kinderpornographie nicht mehr gesperrt
 sondern gelöscht werden. Eine Löschung auf ausländischen Servern dauere nur   
 wenige Tage, in Deutschland sogar nur  wenige Stunden, sagte Justizministerin
 Leutheusser-Schnarrenberger.           
                                       
 Internetnutzer hatten bemängelt, dass Sperren gegen kinderpornographische   
 Seiten leicht umgangenen werden können.
 Zudem war vor dem Aufbau einer staatlichen Internetzensur gewarnt worden.   

[off-topic]Videotext grabben geht anscheinend noch nicht mit SmartDVB[/off-topic]
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Bundesrat besiegelt Aus für Websperren
« Antwort #504 am: 16 Dezember, 2011, 20:00 »
Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr mehrere Gesetze abgesegnet, mit denen unter anderem Sperrbefugnisse im Web getilgt sowie Visum-Missbrauch und Geldwäsche besser verhindert werden sollen. So wurde das Zugangserschwerungsgesetz von 2009 aufgehoben, was der Bundestag Anfang Dezember mit breiter Zustimmung beschlossen hatte. Damit sind die Vorgaben für Websperren im Kampf gegen sexuelle Missbrauchsbilder, die mit dem lange umkämpften Regelwerk verknüpft waren, endgültig Geschichte. Statt auf Blockaden setzt die Politik auf das verstärkte Löschen von Kinderpornographie direkt an der Quelle. Über die Erfolge soll die Bundesregierung dem Parlament von 2013 an Bericht erstatten.

Die Länderkammer hat darüber hinaus das Gesetz zum Aufbau einer Visa-Warndatei durchgewunken. Das rund 6,9 Millionen Euro teure System soll anschlagen, wenn Hinweise auf Missbrauch mit Aufenthaltsgenehmigungen bestehen. Opposition und Datenschützer bemängeln, dass die Datenbank nicht erforderlich sei. Als besonders problematisch sehen sie den geplanten Abgleich mit der Anti-Terror-Datei sowie künftig auch mit dem im Raum stehenden Neonazi-Register an.

Der Bundesrat stimmte zudem dem Gesetz zur besseren Geldwäscheprävention zu, das ebenfalls vor zwei Wochen durch den Bundestag gegangen war. Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP hatten sich zunächst auf Änderungen verständigt, wonach bei E-Geld-Beträgen bis zu 100 Euro pro Monat die anfangs vorgesehene generelle Identifizierungspflicht für Käufer von Prepaid-Zahlungskarten entfallen soll.

In den letztlich abgesegneten, noch einmal überarbeiteten Korrekturen von Schwarz-Gelb heißt es, dass die E-Geld-Agenten gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Einhaltung dieser Grenze sicherstellen müssen. Es sei zu verhindern, dass das ausgegebene E-Geld mit anderen Karten oder Konten technisch verbunden werden könne. Zudem dürfe sich ein Rücktausch gegen Bargeld nur auf einen Wert von 20 Euro oder weniger beziehen.

Quelle : www.heise.de

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CDU/CSU will Netzsperren wegen Megaupload
« Antwort #505 am: 25 Januar, 2012, 21:30 »
Die Bundestagsfraktion von CDU und CSU sieht die US-Gesetzesvorschläge SOPA und PIPA als richtungsweisend an - obwohl es dagegen massiven Widerstand in den USA gibt. Der Fall Megaupload soll als Beleg dienen, durch falsches Zitieren aus Wikipedia scheitert die Fraktion aber kläglich.

Mit einer aktuellen Pressemitteilung unterstreicht die CDU/CSU-Fraktion die ihrer Ansicht nach gegebene Notwendigkeit von Netzsperren. Als Vorbild soll der in den USA derzeit diskutierte Gesetzesvorschlag SOPA dienen. Das Wort "Netzsperren" vermeidet der Text, obwohl es gerade bei SOPA im Kern darum geht.

Wie üblich bei der Argumentation für solche Maßnahmen, muss auch hier der Schutz geistigen Eigentums herhalten. Die Fraktion schreibt: " Das deutsche Urheberrecht ist ein Eckpfeiler des Rechtsstaates und der sozialen Marktwirtschaft. Es stellt sicher, dass kreative Leistung sich auch weiter lohnt."

Mit Bezug auf den Fall Megaupload meinen die Christsozialen: "Trotz unermüdlicher und zeitintensiver Ermittlungen ist es den Strafverfolgungsbehörden wie auch im Fall kino.to viel zu lange nicht gelungen, einer Handvoll notorischer Hochstapler und Betrüger das Handwerk zu legen."


Hier geht's zur Bilderstrecke: Dateilimits bei Megaupload laut Google-Cache

Dafür sind der Mitteilung zufolge neue Instrumente für Behörden nötig, die nach dem Vorbild von SOPA und PIPA gestaltet werden sollen. Die Fraktion erkennt dabei jedoch an, dass bei diesen Vorschlägen "einzelne Regelungen (...) zu weit gehen". Die Proteste großer Internetprojekte gegen die Vorschläge verwundern die deutschen Politiker: " Es erstaunt, dass Wikipedia, Google, die Grünen und viele andere durch ihre Proteste gegen SOPA und PIPA auch geldgierigen Internetkriminellen wie dem Gründer von Megaupload beispringen."

Anwender, die mit dem Internet aufgewachsen sind, dürften eher über den Versuch einer Erklärung der Funktionsweise von Megaupload durch CDU/CSU ins Staunen geraten: " Über den One-Click-Sharehoster megaupload mit Sitz in Hong Kong konnten urheberrechtlich geschützte Dateien von unbeschränkter Größe hochgeladen und von jedem Besitzer eines Benutzerkontos bis zu einer Datenmenge von 1024 MB kostenlos heruntergeladen werden. Nach Angaben des US-Justizministeriums entstand den Rechteinhabern dadurch ein Schaden von einer halben Milliarde US-Dollar."

Diese inzwischen auf der Webseite der Fraktion veröffentlichte Fassung enthält nicht mehr die Beschreibung "1024 MiB", die zuvor über Presseverteiler per E-Mail verbreitet wurde. Diese Einheit, Mebibyte, deutet darauf hin, dass die Informationen aus dem deutschsprachigen Wikipedia-Artikel zu Megaupload übernommen wurden, wo die Einheit statt des gebräuchlicheren MB für Megabyte verwendet wird.

Trotzdem stimmt an der Beschreibung von Megaupload nur wenig. Zum einen konnten auch nicht dort registrierte Internetnutzer - also: jedermann - hinterlegte Dateien herunterladen. Für diese Anwender galt bis zum Ende des Angebots ein Downloadlimit von 2 GByte pro Tag, nicht von 1 GByte (1024 MByte). Diese Angaben machte auch noch der Google-Cache der Seite bis zum Montag dieser Woche. Sie sind in dieser Meldung in einem Screenshot zu sehen. Daraus geht zum anderen hervor, dass nur registrierte Anwender Dateien unbegrenzter Größe hochladen konnten. Für Gäste galt umgekehrt eine maximale Dateigröße von 2 GByte.

Quelle: www.golem.de
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Zeitnahe Entscheidung zu "Two Strikes" in Deutschland
« Antwort #506 am: 29 Januar, 2012, 19:41 »
Eine "zeitnahe Entscheidung" in der Frage zu Warnhinweisen an mutmaßliche Urheberrechtsverletzter versprach Hans-Joachim Otto (FDP). Der parlamentarische Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministeriums sprach bei der offiziellen Eröffnung des deutschen Gemeinschaftsstandes auf der Musikmesse Midem heute in Cannes. In der kommenden Woche werde sein Ministerium eine über 400-Seiten starke Vergleichsstudie der Fachhochschule Köln zu dem Thema veröffentlichen.

"Die Studie gibt aber nicht eine eindeutige Antwort, ja oder nein, zu Warnhinweisen", sagte Otto gegenüber heise online. Vielmehr werde man auf Basis der Studie und einer zweiten Untersuchung, die sich insbesondere mit den im Ausland eingesetzten Varianten der "Warnsysteme" beschäftige, den Dialog mit den "Stakeholdern" aufnehmen. Anfang März soll das Thema beim nächsten Wirtschaftsdialog diskutiert werden. Otto betonte, es sei noch offen, ob man sich für oder gegen die Mitteilungen entscheiden werde. Den dritten Schlag, also das Internet-Verbot, wie er nach dem französischen Hadopi-System vorgesehen ist, lehne die Regierung allerdings entschieden ab. Im Gespräch bezeichnete Otto die außer-europäischen Lösungen als "etwas differenzierter". Wichtig sei ihm vor allem, dass man die Diskussion über die Urheberrechtswarnungen nun endlich zu einem Abschluss bringe.


GEMA-Geschäftsführer Harald Heker sagte, die Verwertungsgesellschaft wolle die Studie abwarten. Es gelte nun, auch die französischen Erfahrungen noch einmal genau anzuschauen: "Unsere französischen Kollegen sagen, die Warnmeldungen haben etwas bewirkt", erklärte Heker und bezog sich dabei auf Stellungnahmen der Verwertungsgesellschaft Sacem. Allerdings hatte die Schwestergesellschaft der Sacem, die Spediam, in ihrer Pressekonferenz am Nachmittag gewarnt, für die darstellenden Künstler habe Hadopi nichts gebracht, sie partizipierten auch an der bisherigen legalen, kommerziellen Verwertung mit null Euro.


Dringenden Handlungsbedarf im deutschen Urheberrecht meldete die Präsidentin des Deutschen Musikverlegerverbandes (DMV) Dagmar Sikorski an. Sie sei enttäuscht, "wenn in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung geschrieben" werde, dass beim Streaming ja kein geistiges Eigentum den Besitzer wechsele. Ansgar Heveling, Bundestagsabgeordneter der CDU, sagte gegenüber heise online, man müsse die Vorstellung, ein Infrastrukturbetreiber sei ohne Pflichten und Verantwortung, vielleicht überdenken. Die GEMA halte die Provider eher als die Endnutzer für die Adressaten einer Regelung, bemerkte Heker dazu.

Quelle : www.heise.de

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Filesharing: Schaden an Kinokassen kaum messbar
« Antwort #507 am: 15 Februar, 2012, 12:46 »
Die von Filmen an der Kinokasse generierten Erträge werden durch eine illegale Verbreitung der Produktionen in Filesharing-Netzen faktisch kaum beeinflusst. Eine weitere wissenschaftliche Untersuchung zeigt, dass es sich bei den Klagen der Filmindustrie über angebliche hohe Verluste lediglich um Propaganda handelt.

Wie die beiden Wirtschaftswissenschaftler Brett Danaher vom Wellesley College und Joel Waldfogel von der University of Minnesota in ihrer Studie feststellten, kann nur in einem Fall von einem signifikanten Wert gesprochen werden, bei dem die Einkünfte der Filmbranche durch Filesharing beeinträchtigt werden - und der ist mehr oder minder hausgemacht.

Dies ist nämlich der Fall, wenn zwischen der Veröffentlichung in den USA und dem Kinostart in anderen Ländern eine Differenz besteht und der jeweilige Streifen pünktlich zum US-Start international in Filesharing-Netzen zu finden ist. Je länger die Verleiher dann damit warten, die neue Produktion anlaufen zu lassen, umso geringer fallen ihre Einnahmen aus. Im Durchschnitt beträgt der Verlust hier nach Angaben der Forscher rund 7 Prozent. In Einzelfällen in bestimmten Genres kann es dabei durchaus auch einmal spürbar mehr sein.

Allerdings konnte man nach der Bereinigung der erhobenen Daten um verschiedene andere Faktoren nicht nachweisen, dass die Einnahmen eines Films an den Kinokassen gesunken sind, seitdem BitTorrent zur Verfügung steht. Es mache auch keinen messbaren Unterschied, ob schon früh - womöglich sogar vor dem Kinostart - eine Kopie im Internet kursiert oder aber nicht.

Aus den Ergebnissen lässt sich im Grunde die Schlussfolgerung ziehen, dass die Filmindustrie die realen Verluste, die durch Filesharing entstehen, schlicht vermeiden kann, wenn der Kinostart international zum gleichen Termin stattfindet. Die Untersuchung beschränkte sich allerdings auf die reinen Kino-Umsätze, während die weiteren Verwertungswege wie beispielsweise der Verkauf als DVD nicht berücksichtigt wurden.

Quelle : http://winfuture.de/

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Gegner des "Two Strikes"-Modells formieren sich
« Antwort #508 am: 01 März, 2012, 12:38 »
Internetprovider und Politiker von CDU und SPD lehnen die Einführung eines Systems der "abgestuften Erwiderung" auf Urheberrechtsverstöße ab. Hierzulande gebe es bereits mit dem zivilrechtlichen Auskunftsanspruch und damit ermöglichten Abmahnungen eine Art Warnhinweismodell, erklärte Michael Kretschmer, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, am Mittwoch auf einer Veranstaltung des Verbands der deutschen Internetwirtschaft Eco in Berlin. Bedauerlicherweise nutzten die Rechteinhaber diese Instrumente aber entgegen der Absicht des Gesetzgebers zu scharf. So habe sich die Definition für einfache Fälle, in denen eine Abmahnung im ersten Fall auf 100 Euro begrenzt werden solle, "in der Rechtspraxis anders entwickelt, als von uns vorgesehen".

Generell müsse "das Recht auf geistiges Eigentum durchgesetzt werden können", befand Kretschmer. Dafür hätten die Zugangsanbieter die Grundlage zu schaffen und Verbindungsdaten entsprechend vorzuhalten. Bei Providern wie bei der Deutschen Telekom, die IP-Adressen sieben Tage aufbewahrten, sei dies kein Problem. Andere Anbieter dagegen löschten Verbindungsdaten bei Flatrates sehr schnell. Trotzdem dürfe aber nicht jeder rechtswidrige Abruf eines Songs oder Videos eine Abmahnung nach sich ziehen.

Mark Vasic von der Telekom forderte ebenfalls Rechtssicherheit darüber, dass ein Vorwurf auch tatsächlich berechtigt sei. Man könne nicht "per Zufall" Warnhinweise verschicken. Weit wichtiger als ein solches Modell sei der Ausbau des Marktes für legale digitale Inhalte. Der Konzernvertreter appellierte ferner an die Politik, beim Auskunftsanspruch nachzujustieren und die Unterscheidung zwischen privaten sowie gewerblichen Nutzern im Urheberrecht zu schärfen. Nur so könne die entstandene Abmahnindustrie zurückgedrängt werden. Vasic erinnerte zugleich an die schon jetzt gegebene Möglichkeit für Rechteinhaber, statt einer kostspieligen Abmahnung einen einfachen Warnhinweis an Copyright-Sünder zu schicken.

Rückhalt gibt den Providern eine neue rechtliche Einschätzung des "Two Strikes"-Modells. Der Münsteraner Informationsrechtler Thomas Hoeren kommt in einer vom Eco in Auftrag gegebenen Studie zum Schluss, dass das Prinzip mit dem Fernmeldegeheimnis nicht vereinbar sei. Die Kompatibilität mit dem EU-Recht stellt die 40-seitige, heise online vorliegende Untersuchung in Frage. Zudem seien die Warnhinweise datenschutzrechtlich "äußerst bedenklich". Der Rechtsprofessor beklagt weiter, dass das umstrittene Modell einseitig die Interessen der Rechteinhaber stärke. Provider würden von ihren Kunden für ein solches Vorgehen moralisch verantwortlich gemacht.

Hoeren hält ferner fest, dass IP-Adressen nicht einwandfrei bestimmten Nutzern zuzuordnen seien. Auch aus praktischer sowie technischer Sicht sei daher der Vorstoß, von dem die eigentlichen geistigen Schöpfer kaum profitierten, abzulehnen. Letztlich fürchtet der Experte, dass aus den zwei "Streichen" rasch drei werden könnten und Verwarnungen doch in Zukunft die von der derzeitigen Bundesregierung abgelehnten Zugangssperren nach sich ziehen könnten. Sinnvoller als eine weitere Verschärfung der aktuellen Rechtslage wäre eine grundsätzliche Anpassung des Urheberrechts an die Ansprüche des digitalen Zeitalters.

Hans-Joachim Otto, Staatssekretär im Wirtschaftsressort, brach trotzdem eine Lanze für "Two Strikes". Dem FDP-Politiker zufolge ist deren Abschreckungswirkung wesentlich höher als bei Abmahnungen, da der Downloader quasi "am Tatort" ertappt werde. Das Prinzip der Datensparsamkeit erfordere es sogar, Hinweise zunächst im Verhältnis zwischen Provider und Kunden zu belassen sowie "nicht gleich beim ersten kleinen Verstoß vor Gericht zu ziehen und Klarnamen abzufragen". Personenbezogene Daten erhalte der Rechteinhaber erst nach den ersten beiden Verstößen. "Der Staat sollte ein politisches Signal setzen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum und geistiges Eigentum nicht immer kostenlos verfügbar ist", machte Otto deutlich. Im Rahmen des nächsten "Wirtschaftsdialogs" Mitte März müssten endlich Wege gegen die inakzeptablen Urheberrechtsverstöße im Netz beschritten werden.

Quelle : www.heise.de

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Das Bundesverfassungsgericht verlangt mehr Rechtssicherheit für die Inhaber von Internetanschlüssen in Fällen von illegalem Filesharing. Die Frage, wann der Anschlussinhaber für andere Nutzer hafte, sei nicht abschließend geklärt, befand das Gericht in einem am heutigen Freitag veröffentlichten Beschluss. Deshalb könne es willkürlich sein, wenn ein Gericht in dieser Frage die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) verweigere (Az. 1 BvR 2365/11).

In der Sache ging es um die Beschwerde eines Polizeibeamten, der nach Angaben des Gerichts auf Onlinerecherche und Internetpiraterie spezialisiert ist. Der Polizist war von einem Unternehmen der Musikindustrie wegen der illegalen Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken abgemahnt und auf Schadensersatz in Anspruch genommen worden. Nachdem sich herausgestellt hatte, dass der volljährige Sohn seiner Lebensgefährtin über den Anschluss Filesharing betrieben hatte, nahmen die Kläger ihre Schadensersatzforderung zwar zurück, bestanden aber auf Ersatz der Anwaltskosten.

Das Landgericht Köln (Az. 28 O 202/10) hatte den Beamten zum Ersatz der Kosten verurteilt. Der Anschlussinhaber hafte für die Schutzrechtsverletzung, weil er seinen Internetzugang zur Verfügung gestellt und dadurch die Teilnahme an der Musiktauschbörse ermöglicht habe. Angesichts seiner besonderen beruflichen Kenntnisse habe für den Beschwerdeführer jedenfalls eine Prüf- und Handlungspflicht bestanden.

Das Oberlandesgericht Köln (Az. 6 U 208/10) hatte diese Entscheidung bestätigt und die Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) nicht zugelassen. Diese Entscheidung hob das Bundesverfassungsgericht nun auf und verwies das Verfahren zur erneuten Entscheidung an das OLG Köln zurück. Die Nichtzulassung der Revision verletze das im Grundgesetz garantierte Recht auf den gesetzlichen Richter, da die Frage der Haftung in solchen Fällen noch nicht höchstrichterlich entschieden sei.

Die Gründe für die Ablehnung der Revision seien nicht erkennbar, obwohl eine Entscheidung des BGH "im vorliegenden Fall nahegelegen hätte", heißt es in der Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts weiter. Eine Revision sei zwingend zuzulassen, "wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung" habe. Die hier entscheidende Frage, ob einen Internetanschlussinhaber Prüf- und Instruktionspflichten gegenüber sonstigen Nutzern des Anschlusses treffen, werde von den Oberlandesgerichten bisher nicht einheitlich beantwortet.

Quelle : www.heise.de

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