Autor Thema: Urheberrecht,Websperren,Three Strikes ...  (Gelesen 44083 mal)

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Offline Jürgen

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Ehrlich gesagt, diese regelrecht sanfte Vorgehensweise gegen den Beauftragten der GVU verstehe ich nicht.
Ohne jeden Auftrag von tatsächlich oder wahrscheinlich betroffenen und vertretenen Rechteinhabern zu handeln, ist nicht nur vermessen, sondern mit Sicherheit sogar ein erheblicher rechtswidriger Eingriff in die Freiheitsrechte der Opfer.
Ob strafbar und eventuell eine Form organisierter Kriminalität, das müssten m.e. unbedingt die zuständigen Stellen gerichtlich klären.
Dabei ist die Verantwortung sowohl der Handelnden als auch ihrer Auftraggeber zu prüfen.
 
Die Pressefreiheit eines selbst veröffentlichenden Journalisten wurde vorsätzlich, gezielt und ohne jede Rechtfertigung beeinträchtigt.
Die Informationsfreiheit aller möglichen Besucher der Seiten ebenso. Meine eingeschlossen...
Das sollte strafwürdig sein, wenn ich das Grundgesetz richtig verstehe...

Sicherlich dürfte zudem für die Autoren Schadensersatz fällig werden.
Und möglicherweise wäre noch ein Tatbestand von Rufschädigung und / oder Datenunterdrückung zu prüfen.

Eine "Entschuldigung" kann nicht genügen, denn es darf mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass das geschehene Fehlverhalten kein Ausnahmefall sondern die Regel ist.

Solchen gewerblich betriebenen Unterdrückungsversuchen unbescholtener Bürger gehört jedenfalls ein kräftiger Riegel vorgeschoben, wie ich meine.

Jürgen
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GVU & OpSec Security entschuldigen sich ein bisschen
« Antwort #406 am: 11 August, 2010, 18:04 »
Die Videos von Mario Sixtus und Alexander Lehmann wurden binnen 24 Stunden wieder von Vimeo freigeschaltet. Man gab zudem bekannt, die Schwachstellen beim Versand der Löschungsaufforderungen hätte man behoben. Neben Mario Sixtus hat jetzt auch Alexander Lehmann der GVU eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zustellen lassen. Die Frist für eine Reaktion geht bis einschließlich morgen.

Die Links zu Inhalten von Mario Sixtus und Alexander Lehmann, die in Folge einer fehlerhaften Löschungsaufforderung im Rahmen eines branchenweiten Anti-Piraterie-Projekts deaktiviert wurden, hat der Videohoster Vimeo binnen 24 Stunden wieder aktiviert. Dies teilte Vimeo gestern um 19:58 Uhr schriftlich der Gesellschaft OpSec Security mit. Die fraglichen Episoden des „Elektrischen Reporters“ sind inklusive aller Kommentare wieder beim Videohoster abrufbar. Der Titel „Du bist Terrorist“ war nach Überprüfungen durch die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. (GVU) wie auch durch OpSec Security zwischen 22:00 und 23:00 Uhr des gestrigen Abends online. An Mario Sixtus und Alexander Lehmann erfolgten gestern schriftliche Entschuldigungen per E-Mail.

Die Ursache für die versehentlichen Löschungsaufforderungen wurde auch gefunden. Es soll sich dabei um einen Fehler im Abgleich-Modul handeln. Dieses kommt im Rahmen der Zuordnung aufgefundener Links zu urheberrechtlich geschützten Titeln verschiedener Rechteinhaber zum Einsatz. Der Abgleich war fehlerhaft und konnte mittlerweile korrigiert werden. Bei der Nachprüfung ist der GVU noch am Rande aufgefallen, dass bei der Verlinkung der fraglichen Videos auf dem Schwarzkopie-Portal „MonsterStream.info“ gegen geltende CC-Lizenzbedingungen der Filme verstoßen wurde, welche eine Einbettung in dieser Form nicht zulässt. Ob den beiden Filmemachern dies eher egal war, weil es die Popularität derer Werke vergrößert hat, bleibt dahingestellt.

An der Forderung von Mario Sixtus an die GVU, sie mögen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, hat sich zwischenzeitlich nichts geändert. Im Gegenteil: Auch Alexander Lehmann verlangt nun eine rechtswirksame Unterlassungserklärung. Um es mit den Worten des Rechtsanwalts Udo Vetter zu sagen: „ Auch, um dafür zu sorgen, dass die GVU die offenbar im eigenen Haus oder bei ihren Dienstleistern herrschenden Missstände abstellt.“ Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen hat nun bis Donnerstag Zeit für eine Reaktion. Bisher hatte der Geschäftsführer der Gesellschaft am Telefon eine Abgabe abgelehnt.

Über die Organisation ist seit vorgestern ein wahrer Shitstorm hineingebrochen. Alleine bei Marios Blog sind über 140 Kommentare angelaufen. Blogger Fefe war dabei wie üblich an vorderster Front unterwegs. Der meinte auf seiner Website, die Vereinigung müsste „immer in die Fresse“ kriegen. Auch bei Twitter ging die Meldung heftigst herum und stand gestern bei den Twitter Trends weit vorne. Da das Unternehmen ihre Kunden nicht in der Netzkultur sondern im Management der Film- und Spieleindustrie akquiriert, müssen sie sich um ihren Ruf derzeit weniger Gedanken machen.

Man sollte auch bedenken: Sommerloch hin oder her. Aber es gab auch schon weit spannendere Dinge, über die es sich wirklich lohnte herzhaft zu lachen und zu hetzen, wie die berühmt berüchtigte Operation Boxenstopp der GVU vor einigen Jahren. Da wurden neben einigen ftp-Servern der Szene auch ein Server der GVU "gestoppt". Für Alexander Lehmann und Mario Sixtus ist die Angelegenheit sehr unangenehm aber dennoch nicht so sehr von Nachteil, dass die GVU nach vier Jahren wieder mit einem Besuch der Staatsanwaltschaft rechnen müsste.

Dennoch erscheint der Hinweis befremdlich, Monsterstream.info hätte gegen geltende CC-Lizenzen verstoßen. Vor allem weil es für beide Organisationen keinen Auftrag gab, in dessen sie hätten handeln können. Und wenn, dann hätte man gegen den Anbieter selbst und nicht gegen die fraglichen Videos vorgehen müssen. Möglicherweise gestaltet sich aber die Verfolgung der Hintermänner dieses illegalen Videoportals ähnlich kompliziert wie die Ortung der Administratoren von Kino.to !? Die fragliche Software konnte den großen Fisch nicht kriegen und schnappte offenbar bei den kleinen, den Videos selbst, zu.

Man darf also gespannt auf das Ende des morgigen Tages warten und schauen, wie die GVU auf die Forderung von Udo Vetter reagieren wird. Dann hätte auch die Netzkultur die Chance sich wieder etwas erwachsener zu präsentieren. Meistens sind es die Horrormeldungen und Skandälchen, die zwar offiziell niemand lesen will, die aber via Twitter & Co. lebhaft weiter verbreitet werden. Ein wenig erinnert die Szene die Boulevardzeitung mit den vier Buchstaben. Keiner will sie gekauft haben, aber dennoch hat sie die höchste Auflage in Deutschland.

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Re: GVU & OpSec Security entschuldigen sich ein bisschen
« Antwort #407 am: 12 August, 2010, 00:36 »
Zitat
...Die fragliche Software konnte den großen Fisch nicht kriegen und schnappte offenbar bei den kleinen, den Videos selbst, zu....
Interessante Vorgehensweise.
Das Vorhandensein eventuell fragwürdiger Kopien irgendwo im Netz als Grund, ohne jeden Auftrag legale Kopien vom Netz nehmen zu lassen...

Vielleicht sollte man ähnliche Massnahmen gegen die Werke von Zeitgenossen wie Silberblech, Üblkübl, T. Hotel, der singenden Nussecke usw. einleiten, zur Rettung des guten Geschmacks?
Einfach eine Raubkopie hochladen und schon wird die Menschheit umfassend vor Schmalz gerettet??? 

Im Ernst, die GVU argumentiert mit geltenden CC-Lizenzbedingungen...
Selbst ein Papst wäre wohl bezüglich G-Punkt nicht weniger kompetent  ::)

Es ist schon erstaunlich, für was manche Leute (zu) gut bezahlt werden.

Jürgen
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Mario Sixtus: Raublöscher geben Unterlassungserklärung ab!
« Antwort #408 am: 12 August, 2010, 14:47 »
Heute Mittag erreichte Mario Sixtus eine von der Münchener Firma OpSec Security unterschriebene, strafbewehrte Unterlassungserklärung. In dieser verpflichtet sich das Unternehmen, es künftig zu unterlassen, "Urheberrechte des Gläubigers an dessen Werken zu verletzen". Eine gleich lautende Erklärung wurde auch für Alexander Lehmann abgegeben. Von beiden waren Videos auf Vimeo deaktiviert worden.

Rechtsanwalt Udo Vetter hat es also tatsächlich geschafft, das Unternehmen in die Knie zu zwingen. Für jede Zuwiederhandlung verpflichtet sich die Firma OpSec Security eine Vertragsstrafe zu zahlen. Außerdem tragen sie die Kosten der anwaltlichen Abmahnung. Nachdem sich das süddeutsche Unternehmen als Veranlasser der Takedown-Notices geoutet hatte, erging das Schreiben an sie und nicht mehr an ihre Kooperationspartner von der GVU. Weitere juristische Maßnahmen gegen die Berliner Warezjäger sind derzeit nicht geplant.

Mario schrieb auf seinem Blog sixtus.cc: „Das Positive: Die Löschmanufaktur OpSec hat eine Urheberrechtsverletzung ausdrücklich eingestanden. Sie muss künftig also vorsichtiger sein, beim massenhaften Versand ihrer Take-Down-Notices. Ganz nebenbei haben wir juristisches Neuland betreten und erstmals festgestellt, dass es sich bei einer Raublöschung (danke an Felix für diesen Begriff :-)) tatsächlich um eine Urheberrechtsverletzung handelt. Wer also künftig Opfer übereifriger, selbsternannter "Rechtevertreter" wird, dürfte es ein wenig leichter haben, diesen auf die Finger zu hauen.“

In einer Pressemitteilung hatte die GVU heute bekannt gegeben, dass sie auch weiterhin mit beiden Urhebern für Gespräche zur Verfügung stehen würde. Sie stellten fest: Weder Mario noch Alexander passen in ihr übliches Beuteschema, weil sich ihre Tätigkeit gegen Täter richtet, „die am Beginn und an den Schnittstellen der illegalen Massenverbreitung agieren.“ Gemeint ist damit die Warez-Szene als Quelle oder kommerziell agierende Raubmordkopierer in der Rolle der Distributoren. Beides ist bei den Filmemachern natürlich nicht der Fall. Zudem gab man an, aufgrund des aktuellen Missgeschickes die konkreten Verfahrensweisen nachbessern und optimieren zu wollen. Möglicherweise bedeutet dies im konkreten Fall, dass sie ihren Partnern in München und anderswo kräftig auf die Finger klopfen werden, damit sich ein solcher PR-technischer Super-GAU nicht wiederholen kann.

Was bleibt ist ein Sieg von Vetter, Sixtus & Lehmann auf ganzer Linie und ein Novum in der deutschen Rechtsgeschichte. Nicht zu vergessen der Shitstorm, den man mit wenigen Mitteln hätte verhindern können. Drum merke: Nicht jeder Film auf den ein Portal von Schwarzkopierern hinweist, beinhaltet auch schwarze Inhalte. Beim nächsten Mal wird man den delete button sicherlich mit mehr Bedacht betätigen. Ob man den Vorfall im Jahresbericht der GVU eintragen wird? Wahrscheinlich eher nicht.

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Frankreichs Provider: Wer zahlt die Millionenkosten von HADOPI?
« Antwort #409 am: 13 August, 2010, 18:04 »
Die französischen Provider haben sich in einem deutlichen Schreiben an das französische Kultusministerium gewandt. Ihr Anliegen: Sie würden - wenige Wochen vor Tätigwerden der HADOPI-Behörde - gerne wissen, wer ihre auflaufenden Kosten bezahlt und vor allem in welcher Höhe. Nun soll ein Kostenvoranschlag erstellt werden.

Frankreichs Internet-Provider sind über die Umsetzung des Three-Strikes-Gesetzes mindestens genauso unglücklich wie die Bevölkerung selbst. Es bedeutet für diese einen erheblichen zeitlichen Mehraufwand, der personell wie finanziell geschultert werden muss. Fairerweise will man das Diktat des Staates nicht auf dem Rücken der eigenen Kundschaft austragen. Laut Informationen des französischen Tribune haben sich deshalb vier große Internetanbieter des Landes - darunter Orange und Numéricable - an das französische Kultusministerium gewandt. Das Schreiben ist jedoch weniger als höfliche Anfrage formuliert. Vielmehr stellt man direkt klar, dass man eine Aufwandsentschädigung für alle Angelegenheiten fordert, die im Zusammenhang mit HADOPI entstehen.

Besonders kritisch verweist man dabei auf die verstrichene Zeit, in der sich die Regierung nicht einmal ansatzweise mit dieser Frage beschäftigt hat. Ende August sollen die ersten Verwarnungen per E-Mail verschickt werden. Das bedeutet, dass spätestens dann die ersten Provider von der Behörde kontaktiert werden. Ohne dass geklärt wäre, wer die Kosten hierfür trägt.

"Wir werden der Regierung die Ermittlung der Anschlussinhaber in Rechnung stellen und zwar ab dem ersten Tag", so das Schreiben. Das Kultusministerium versucht die klaren Worte der Unternehmen inzwischen als harmlos darzustellen. Es gäbe keine Probleme mit diesen. Eine Einigung bezüglich der Kosten sei noch nicht zustande gekommen, da nicht klar sei, welche denn überhaupt verursacht werden. Mangelnde Transparenz sozusagen. Die Gespräche würden fortgeführt werden.

Der Ball wurde durch diesen Schachzug wieder an die Provider abgegeben. Diese sollen dem Kultusministerium nun einen Kostenvoranschlag vorlegen, der ihre geschätzten Ausgaben für die "Helfertätigkeit" gegenüber HADOPI festhält. Dieser Kostenvoranschlag soll dann als Basis für die Ermittlung eines finanziellen Ausgleichs für die Provider fungieren. Welcher Betrag hier auf die Regierung zukommt, kann nur vermutet werden.

Ursprünglich sollte jeder Fall eines ertappten Anschlussinhabers bei den Internetdienstanbietern manuell bearbeitet werden. Eine vernünftige Entscheidung, da sich somit eine menschliche Instanz zwischenschaltet, der etwaige Fehler auffallen könnten. Natürlich wäre dies mit enormen Kosten verbunden. Das Kultusministerium zeigte sich jedoch optimistisch. Es würden gegenwärtig noch einige Tests mit HADOPI durchgeführt, bei denen bereits alles sehr gut lief. Sollte dies so bleiben, könnten die ersten E-Mail Verwarnungen möglicherweise auch bereits automatisch verschickt werden.

Die Automatisierung verfolgt natürlich den simplen Hintergedanken, die Kosten für die Provider und somit für den Staat zu reduzieren. Mit der Automatisierung sollen sich diese jedoch nach wie vor im sechsstelligen Bereich befinden. Umgerechnet auf alle Provider pro Jahr. Die Kostenlast wäre damit jedoch deutlich reduziert.

Laut den Providern sollen pro IP-Auskunftsverfahren Kosten von 8,50 Euro entstehen. Wie das französische Kultusministerium vor Monaten mitteilte, rechnet man mit 1.000 Verbindungstrennungen pro Tag. Dies bedeutet, dass auch 1.000 Auskunftsverfahren pro Tag durchgeführt würden. Somit wäre mit täglichen Kosten von 8.500 Euro und einem jährlichen Betrag von 3,1 Millionen Euro zu rechnen. Auskunftsverfahren für "Erst- und Zweitverletzer" sind in dieser Kalkulation nicht mit eingeschlossen.

Möglich wäre auch, dass einige Internet-Provider die Kosten selbst schultern. So haben bei weitem nicht alle wichtigen Provider des Landes das Schreiben unterzeichnet, vielmehr nur ein Bruchteil. Die Haltung des französischen Telekommunikationsdienstleisters SFR ist beispielsweise völlig im Dunkeln. Dieser erklärte lediglich, dass man sich gegenwärtig in keinerlei Gesprächen befinden würde. "Wir wissen nicht, wer zahlt", so die simple Feststellung von SFR.

Ob bis Ende August eine Einigung erzielt werden kann, ist unklar. Ein Treffen des Kultusministeriums mit dem französischen Internetproviderverband ist erst für Anfang September anberaumt. Die Thematik der "Aufwandsentschädigung" wird dort sicherlich ein wichtiger Punkt der Tagesordnung werden.

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Wird erstmals in Großbritannien ein Camripper verurteilt?
« Antwort #410 am: 14 August, 2010, 21:58 »
Demnächst könnte es zur ersten Verurteilung eines Camrippers vor einem britischen Gericht kommen. Ein 22-jähriger Mann aus London war im Kinosaal beim Filmen des Streifens "Der Kautions-Cop" festgenommen worden. Bislang blieben alle Camripper in Großbritannien straffrei, sofern sie mit ihren Kopien kein Geld verdient haben.

Der 22jährige Emmanuel Nimley aus einem nördlichen Stadtteil von London wird nächste Woche für die illegale Aufnahme des Films "The Body Hunter" (Der Kautions-Cop) und andere Kinofilme angeklagt.

Tim Richards, der Besitzer des Kinocenters, hatte sich noch im Vorjahr höchst negativ über die örtliche Polizei ausgelassen. Während er in 2009 die Beamten zum Kino des Einkaufszentrums St. George rief, lehnten diese den Einsatz ab. Ihm und seinen Mitarbeiten würde nichts anderes übrig bleiben, als die Cammer rauszuwerfen, Hausverbote zu erteilen und zu hoffen, dass man sie vor Ende des Kinofilms bei ihrer Tätigkeit erwischen würde.
 
Die Filmaufnahme an sich ist zwar bis dato nicht juristisch anfechtbar. Eine nachfolgende Verwertung des Mitschnitts aber schon. Sollte man dem Angeklagten eine kommerzielle Verwertung nachweisen können, so könnte es dennoch zu einer Verurteilung kommen.

Bis die Gesetzeslage geändert wird, müssen sich Polizei und vor allem die Raublöscher und Hobbyspione Mitarbeiter von FACT damit begnügen, den Angeklagten andere Delikte nachzuweisen, weil der eigentliche Mitschnitt im UK derzeit nicht strafbar ist. Bislang ist unbekannt, ob Emmanuel Nimley mithilfe von Nachtsichtgeräten überführt wurde. Die Polizei indes rechnet sich für das Verfahren am 18. des Monats gute Chancen aus. Sie möchten erstmals in der Geschichte der Inselrepublik einen Camripper auch ohne zusätzliche Anklagepunkte bestraft sehen.

"Der Kautions-Cop" floppte derweil dieses Frühjahr an den Kinokassen, weil sich viele Reporter und Zuschauer mehr für die mögliche Liaison zwischen den Hauptdarstellern Jennifer Aniston und Gerard Butler interessiert haben, als für den eigentlichen Film.

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Provider: "Löschen statt Sperren" funktioniert
« Antwort #411 am: 16 August, 2010, 21:29 »
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco  hat wegen "Fehlinterpretationen" einen Zeitungsbericht zurückgewiesen, wonach die Bemühungen der Netzanbieter zum Löschen kinderpornographischer Seiten häufig im Sande verliefen und die Branche einschlägige Erfahrungen vertuscht habe. "Der Ansatz 'Löschen statt Sperren' funktioniert", erklärte eco-Geschäftsführer Harald Summa am Montag gegenüber heise online. Dieser Weg müsse "entschieden und mit größtmöglichem Engagement" auch auf Seiten der Strafverfolgungsbehörden fortgeführt werden.

Die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" (FAZS) hatte dem eco und seiner nationalen Beschwerdestelle beziehungsweise dem internationalen Meldestellenverbund INHOPE (International Association of Internet Hotlines) vorgeworfen, schnelle Löscherfolge "meist nur vorgegaukelt" zu haben. So seien vor allem anderslautende Ergebnisse eines Experiments aus dem vorigen Sommer der Öffentlichkeit vorenthalten worden. "Wir haben im vergangenen Sommer 144 Fälle kinderpornographischer Inhalte geprüft und die strafrechtlich relevanten Beschwerden entweder direkt an die zuständigen Provider herangetragen oder eine INHOPE-Partner-Hotline informiert", klärt Summa nun auf. Dabei sei festzustellen gewesen, "dass die Hostprovider schnell reagiert und die gemeldeten Seiten vom Netz genommen haben". Entsprechende Reaktionszeiten habe man naturgemäß nur in den Fällen erfassen können, "in denen wir selbst den Serviceanbieter benachrichtigt haben".

Weiteres Resultat des Tests war laut Summa, "dass nicht alle INHOPE-Mitglieder nach ein und demselben Muster arbeiteten". Deshalb sei es in manchen Fällen zu Verzögerungen bei den Zeiten bis zur Herunternahme gemeldeter Seiten gekommen. Allein von den 110 US-amerikanischen Seiten sei mehr als die Hälfte noch Monate später abrufbar gewesen, führte die FAZS aus. Auch in Russland, Holland, Japan und Tschechien hätten Löschungen oft mehrere Wochen auf sich warten lassen. Beim eco selbst sei von "massiven Problemen" rund um INHOPE die Rede gewesen. Nur wenige Hotlines hätten die Arbeit getan, von der man gedacht habe, dass sie schon längst getan werde.

Der deutsche Verband hat daraufhin nach Angaben Summas Druck gemacht, um das Kernproblem der nicht erfolgenden Weiterleitung von Fundstellen an die konkreten Anbieter zu lösen. Man habe bei dem Hotline-Verbund und der ihn fördernden EU-Kommission darauf hingearbeitet, dass die Information der Provider über einschlägige Funde durch die jeweilige Hotline gemäß dem "Notice & Takedown"-Prinzip Pflicht wird, sofern das im jeweiligen Land rechtlich festzuschreiben sei. Eine entsprechende Vorschrift sähen die nächsten EU-Förderverträge für die Meldestellen jetzt vor. Darüber hinaus seien in Zusammenarbeit mit dem US-Justizministerium Kommunikationshürden mit amerikanischen Providern und der CyberTipline abgebaut worden. Insgesamt sei nichts verheimlicht worden. Vielmehr habe man aufgrund eigener Erkenntnisse förderliche Maßnahmen in die Wege geleitet.

Hintergrund des Probelaufs war die Debatte um das mittlerweile teils ausgesetzte Zugangserschwerungsgesetz und die damit aufgekommene Frage, warum die inkriminierten Inhalte ­ anders als etwa Phishing-Seiten ­ im Ursprungsland scheinbar kaum zu löschen gewesen sein sollten. Dies sei für den eco "schlicht nicht nachvollziehbar" gewesen, betont Summa, zumal stattdessen von vielen Politikern eine Sperrung als einziges Mittel angesehen worden sei. Dabei seien Blockaden "nicht effektiv oder nachhaltig". Mittlerweile habe sich die Zusammenarbeit vor allem mit den Partnern in den USA und in Russland "stark verbessert". In der vergangenen Woche seien etwa sechs Fälle kinderpornographischen Materials bearbeitet worden, die in den Vereinigten Staaten vorgehalten gewesen seien. "Vier davon waren binnen zwei Werktagen offline, zwei binnen einem", freut sich Summa. Sieben weitere Beschwerden über Kinderpornos auf russischen Servern seien alle nach einem Werktag bearbeitet und die Missbrauchsbilder gelöscht worden.

Insgesamt sind bei der deutschen Meldestelle nach eco-Angaben im ersten Halbjahr 38.679 Beschwerden eingegangen. Davon hätten sich 238 auf reale oder virtuelle kinderpornographische Darstellungen bezogen. 207 hätten sich als begründet herausgestellt. Von den 18 Fundstellen, die im Ausland gehostete Inhalte betrafen, waren 15 innerhalb einer Woche offline, zwei binnen 14 Tagen und eine "danach", wobei die Herunternahme in diesem Fall erst nach einer gewissen Zeitspanne kontrolliert worden sei. Dieser Erfolgstrend setze sich bisher auch im zweiten Halbjahr 2010 fort. Insofern könne man auch Tests der Kinderschutzorganisation "Carechild" und des "AK Zensur" nachvollziehen, wonach sich kinderpornographische Webseiten im Ausland relativ einfach aus dem Netz löschen ließen.

Die seit Mai 2009 fortgeschriebene Statistik der Internet-Beschwerdestelle bezieht sich laut Summa "auf alle ins Ausland gemeldeten Inhalte". Die einzelnen Partner-Hotlines hielten ihre erzielten Erfolge jeweils für sich fest. Zur Verbesserung der Statistik, die das Bundeskriminalamt (BKA) über eigene Löscherfolge führt, hält der eco eine Verkürzung des Zeitraums, nach dem die Herunternahme geprüft werde, von sieben Tagen auf einen Werktag für wünschenswert. Nur so könnten genaue Aussagen über den Effekt der Bemühungen gemacht werden, für deren Evaluierung noch mindestens bis Februar 2011 Zeit bleiben müsste. Nach neuen BKA-Zahlen waren im Juli 63 Prozent der entdeckten ausländischen Websites nach einer Woche noch verfügbar. Die absolute Menge der ins Ausland gemeldeten Seiten stieg von 182 im Vormonat auf 262 an. Das BKA leitet Hinweise auf Kinderpornos im Gegensatz zur neuen Praxis der Provider in der Regel nur an Polizeistellen in anderen Ländern weiter, nicht aber an die Anbieter direkt.

Bei der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird der Bericht erneut als Beleg für die Notwendigkeit von Websperren gewertet. Der Vorsitzende des Innenausschusses im Parlament, Wolfgang Bosbach, sieht "unsere Befürchtung" bestätigt. Natürlich sei das Löschen die bessere Lösung, meinte der CDU-Politiker. "Aber wenn nicht gelöscht werden kann, muss Sperren möglich sein." Auch für den innenpolitischen Sprecher der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), ist "der einseitige Verlass auf Löschversuche und die kategorische Ablehnung von Internetsperren" kaum mehr nachvollziehbar. Ein Sprecher von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) stärkte dagegen den Selbstkontrollbemühungen der Wirtschaft den Rücken: "Die Erfolge von INHOPE sind unbestritten, vor allem im Vergleich zu staatlichen Stellen." Andere Zahlen als die des BKA lägen dem Ministerium bislang nicht vor.

Quelle : www.heise.de

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BREINS Erfolgsbilanz: BitSnoop für ganze 10 Minuten offline!
« Antwort #412 am: 17 August, 2010, 08:48 »
Die holländischen Raubkopierjäger von BREIN haben es gerade mal für 10 Minuten geschafft, das landeseigene Filesharing-Portal BitSnoop vom Netz zu trennen. Mit über 8,2 Millionen angebotenen Torrent-Dateien wäre dies ein großer Fisch an der Angel gewesen. BitSnoop wanderte nun nach juristischen Auseinandersetzungen mit BREIN nach Spanien aus.

Das waren heute irgendwie die „10 minutes of fame“ für die Antipiraterie-Organisation Bescherming Rechten Entertainment Industrie Nederland (BREIN.) Nachdem man den niederländischen BitTorrent-Indexer BitSnoop schriftlich verwarnte, zogen diese nicht wie gewünscht den Schwanz ein  Stecker. Man hatte den Betreibern angedroht, möglicherweise Hausdurchsuchungen und Festnahmen von Verdächtigen durchzuführen. Die Höchststrafe würde dabei laut BREIN bei vier Jahren Gefängnis oder einer Zahlung von 67.000 Euro für Privatpersonen und 670.000 Euro für Firmen liegen. Die Gegner mit solchen Ankündigungen zu verschrecken, um sie zur Aufgabe zu bewegen, ist keine neue Strategie der Organisation.

Bei den kleinen Fischen mag das auch funktionieren. Doch statt der Aufforderung nachzukommen bereitete man in Ruhe alles vor und verschob die Server kurzerhand nach Spanien. Dort besteht aufgrund der lockeren Gesetzeslage bis auf weiteres keine Gefahr, dass zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen auf die Admins der Website zukommen werden. Der Betreiber indes freute sich geradezu diebisch über seinen Schachzug. Mit seinem Hase und Igel-Spiel ist er den holländischen Schwarzkopiererjägern förmlich aus den Händen geglitten.

Doch gänzlich ungefährdet ist BitSnoop auf Dauer nicht. Absolut straffrei blieben vor Gericht bislang nur die Betreiber, deren Websites keinen kommerziellen Hintergrund aufweisen. Dennoch dürfte der Umzug für einige Monate Ruhepause sorgen. Zunächst müsste sich ein neuer Kläger finden und ein neues Verfahren eingeleitet werden. Das dürfte etwas dauern. Dennoch bleibt abzuwarten, ob die Gesetzeslage in Spanien auf Dauer so freizügig bleibt. Im Fall der Fälle steht wahrscheinlich der nächste Umzug an. Mal sehen wohin, die meisten EU-Länder dürften für den künftigen Serverstandort eines derart großen Anbieters nicht infrage kommen.

Quelle : www.gulli.com

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Das französische Three-Strikes-Gesetz soll Ende dieses Monats loslegen. Mit E-Mail-Verwarnungen soll alles beginnen. Um möglichst viele Franzosen zu erreichen, will man nun Flugblätter an den Autobahnen verteilen. Viele Familien kehren nämlich in den kommenden Tagen aus den Sommerferien zurück. Sollte das heimische WLAN derweil ungesichert gewesen sein...

Nicht alle 65 Millionen französische Bürger werden wissen, was sie mit dem "Loi HADOPI" erwartet. Das Gesetz ist seit Wochen in Kraft. Es richtet sich gezielt gegen Urheberrechtsverletzer in Internettauschbörsen. Wer ein urheberrechtlich geschütztes Werk herunterlädt oder verbreitet, gehört zu den angepeilten Zielen. Die eigens für dieses Gesetz etablierte "HADOPI" Behörde wird sich den Urheberrechtsverletzern annehmen.

Beim ersten Verstoß erfolgt die bereits erwähnte warnende E-Mail. Für den nächsten Verstoß gibt es eine Geschwindigkeitsdrosselung. Sobald ein Anschlussinhaber 3x die Urheberrechte von Dritten verletzt, droht ihm die Kappung der Leitung. Diese Internetsperre kann bis zu einen Monat andauern. Parallel droht eine Geldstrafe von bis zu 1.500 Euro. Mit Sicherheit ist jedoch nicht allen Franzosen bewusst, was hier auf sie zurollt. Dies ist offenbar auch der französischen Regierung bewusstgeworden.

Aus diesem Grund hat man 260.000 HADOPI-Flugblätter drucken lassen. Am vergangenen sowie dem bevorstehenden Wochenende sollen diese verteilt werden. Man hofft somit rund 830.000 französische Mitbürger zu erreichen. Also ein gutes Prozent der Gesamtbevölkerung. Erreichen soll das Flugblatt in erster Linie den "Mann auf der Straße" - im wahrsten Sinne des Wortes.

Primär verteilt werden die Flugblätter nämlich an Autobahn-Mautstellen. In Frankreich enden bald die Schulferien, so dass viele Familien jetzt aus dem Urlaub zurückkehren. Man hofft wohl, dadurch die primäre "Zielgruppe" zu erreichen: Familien mit filesharenden Kindern. Der Flyer ist simpel und bunt gehalten. Er erläutert die wesentlichen Details von HADOPI und weist auch auf die drohende Geldstrafe hin.

Einen passenderen Zeitpunkt zur Verteilung hätte man vermutlich nicht finden können. Sollten einige Familien ihr WLAN während des Urlaubs ungeschützt in Betrieb gelassen haben, finden sie bei ihrer Rückkehr nach Frankreich vielleicht nicht nur die Überraschung mit den Flugblättern vor. Vielleicht hat sie sogar der erste "Schlag" des Three-Strikes-Gesetzes während ihrer Abwesenheit erwischt. Der Flyer kann hier angesehen werden.


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Razzia im Kinderzimmer
« Antwort #414 am: 28 August, 2010, 15:32 »
Sie seien "schlimmer als die Stasi", kommentierte eine Mutter eine groß angelegte Razzia der Kriminalpolizei Chemnitz am frühen Donnerstagmorgen der vergangenen Woche. Mit zehn Zivilfahrzeugen war die Kripo einem Bericht der Chemnitzer Morgenpost  zufolge im erzgebirgischen Zschopau ausgeschwärmt, um in einem Dutzend Wohnungen vornehmlich Kinderzimmer "wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke" zu durchsuchen.

Bei der Aktion der Polizei wurden Computer, Festplatten, CDs und DVDs beschlagnahmt, die aus dem Netz heruntergeladene Spiele, Filme und Musikdateien enthalten sollen. Die Kinder und Jugendlichen waren auffällig geworden, weil sich einer aus der Tauschgruppe bei der Polizei verplappert hatte.

Quelle : www.heise.de

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Provider will Filesharer-Daten nicht aushändigen
« Antwort #415 am: 28 August, 2010, 22:18 »
Ein Internet Service Provider (ISP) aus South Dakota (USA) hat sich geweigert, die Klarnamen zu 143 IP-Adressen zu ermitteln. Diese waren von der U.S. Copyright Group übermittelt worden. Über die ermittelten Anschlüsse soll der Film "The Hurt Locker" verbreitet worden sein.

Der Widerstand bei den US-Internetanbietern wächst. Die zunehmenden Anfragen seitens der U.S. Copyright Group stoßen nur auf wenig Akzeptanz. Nicht nur die potenziellen Anschlussinhaber wehren sich mit allen Mitteln. Auch viele Provider haben keine Lust, in einem einzigen Verfahren hunderte Kundendaten auszuhändigen. Ein aktuelles Beispiel liefert der Provider Midcontinent Communications.

Dieser hat vergangene Woche einen Antrag gestellt, das Auskunftsersuchen des Filmstudios Voltage Pictures zu verwerfen. Voltage Pictures zeichnet sich für den Film "The Hurt Locker" verantwortlich. Vertreten durch die U.S. Copyright Group beziehungsweise die Kanzlei Dunlap Grubb und Weaver, will man die Klarnamen zu 143 ermittelten IP-Adressen erhalten. All diese Daten sollen in einem einzigen Auskunftsverfahren ausgehändigt werden.

Wie die Juristen des Providers nun vor Gericht erklärten, sei der Antrag unangemessen gestellt. Darüber hinaus würde der Provider keinerlei Kompensation für die Aushändigung der Daten erhalten. Auch die Zuständigkeit des Gerichts zweifelt man an. Midcontinent Communications verfügt über 250.000 Kunden in Minnesota sowie North und South Dakota. Das Auskunftsersuchen wurde jedoch beim District Court in Washington D.C. gestellt. Rund 1.000 Kilometer entfernt. Wie Midcontinent Communications erklärte, würden es die eigenen Datenschutzrichtlinien verbieten, Kundendaten an Dritte ohne korrekten Gerichtsbeschluss auszuhändigen.

Wie Tom Simmons, Pressesprecher von Midcontent, gestern erklärte, würde man mit allen Mitteln gegen den Beschluss vorgehen. Teilweise geschehe dies, weil man keinerlei Entschädigung für die Auskunftsersuchen in Aussicht habe. Die Kosten, eine IP-Adresse einem Klarnamen zuzuordnen, seien zeitintensiv und folglich kostspielig. Am meisten besorgt sei man jedoch über den Schutz der Kundendaten.

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HADOPI: Erste betrügerische Mails im Umlauf
« Antwort #416 am: 02 September, 2010, 13:01 »
Kurz vor dem Start der ersten Mails der französischen Anti-Piraterie-Behörde "HADOPI" nutzen auch Betrüger ihre Chancen. Wie Eric Walter, der Generalsekretär der Behörde gegenüber der Tribune mitteilte, wären gegenwärtig viele betrügerische Mails im Umlauf. Ziel ist es, Anschlussinhaber zur Aushändigung von Bankdaten und dergleichen zu bewegen.

Spam- und Scam Mails sind fest mit dem Netz verbunden. Die Absender von Scam-Mails, also Nachrichten mit betrügerischer Absicht, gehen jedoch häufig äußerst raffiniert vor. In Frankreich versuchen sich diese den Start der HADOPI-Behörde nutzbar zu machen. Wie Eric Walter, der Generalsekretär von HADOPI, gegenüber der Tribune erklärte, seien gegenwärtig viele Scam-Mails im Umlauf. Diese würden sich als Nachricht von HADOPI ausgeben. Die Empfänger würden meist aufgefordert, ihre Bankdaten preiszugeben. Auch Überweisungen sollen getätigt werden. Dabei wird den Empfängern vorgeworfen, dass sie die Urheberrechte von Dritten verletzt hätten und nun folglich eine Strafe zahlen müssten.

Wie Walter erklärte, sollten derartige Mails unbedingt ignoriert werden. Die HADOPI-Behörde habe noch nicht mit dem Versand erster E-Mails an Urheberrechtsverletzer begonnen. Dies stünde erst unmittelbar bevor. Die Nachrichten der Betrüger seien leicht von denen der Behörde zu unterscheiden. Da es sich im Falle von HADOPI um eine offizielle Behörde handele, würde diese die Empfänger der E-Mails stets mit deren Namen ansprechen. Die Scam-Mails wären dazu nicht in der Lage.

Darüber hinaus würde die HADOPI-Behörde bei einer ersten Kontaktaufnahme per Mail keinerlei Bankdaten oder Überweisungen fordern. Es handele sich um die erste Verwarnung, bei der noch keinerlei Kosten zur Debatte stehen. Aus diesem Grunde sollte es unter allen Umständen unterlassen werden, Bankdaten, Kreditkartennummern oder dergleichen preiszugeben.

Ob der gut gemeinte Ratschlag auf fruchtsamen Boden fällt, dürfte die nahe Zukunft zeigen. Nicht allen Franzosen ist die Vorgehensweise der Behörde klar oder gar bekannt. Die Dunkelziffer derjenigen, die auf diese Betrügerei hereinfallen, lässt sich folglich nur erahnen.

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Frankreichs ISPs & HADOPI: Ohne Bezahlung keine Daten!
« Antwort #417 am: 04 September, 2010, 12:19 »
Während man seitens der HADOPI-Behörde hört, dass der Versand der ersten Verwarnung "unmittelbar" bevorstehe, stellen sich die französischen Provider immer mehr quer. Denn nach wie vor ist nicht geklärt, wer den Aufwand der Datenermittlung bezahlen soll. Und vor allem in welcher Höhe.

Es mag den französischen Providern ja vielleicht tatsächlich mehr um Geld als um die Privatsphäre ihrer Kunden gehen. Doch ihr Widerstand nimmt immer härtere Formen an und dürfte bald zu einem Eklat führen, vorausgesetzt, man kann sich nicht einigen. Bereits vor wenigen Wochen hatten sich Frankreichs Provider an das Kultusministerium gewandt. Man wollte wissen, wer die Kosten für die Datenerhebung begleicht, wenn die HADOPI-Behörde eine Anfrage stellt. In dieser Sache ist nach wie vor keine Einigung erzielt worden.

Zahlreiche französische Provider vertreten inzwischen jedoch die Position, das Gesetz notfalls zu ignorieren. Zumindest bis klargestellt ist, wie und in welcher Höhe sie für ihre Tätigkeiten entschädigt werden sollen. Die bisherigen Zugeständnisse der Regierung lehnte man in vollem Umfang ab. Man fordert weit mehr Kompensation, als diese bisher bereit waren zu offerieren. Allem Anschein nach ist man auch bereit, die Widerstandshaltung falls notwendig vor Gericht klären zu lassen.

Klar ist bisher, dass pro Auskunftsersuchen 8,50 Euro an Gebühren fällig werden. Um den Aufwand der Provider nun zu beziffern, müsste man die durchschnittliche Menge an Anfragen pro Tag kennen. Vor einigen Monaten waren 1.000 Verbindungstrennungen pro Tag im Gespräch, viele weitere Verwarnungen der 1. und 2. Stufe kämen hinzu. Verteilt über ein Jahr käme man hiermit auf einen Millionenbetrag. Aktuell ist ein Betrag von 70 Millionen Euro pro Jahr in der Diskussion. Natürlich lässt sich nicht feststellen, ob dieser zu knapp oder zu großzügig bemessen ist.

Sollte in absehbarer Zeit keine Einigung erzielt werden, dürfte sich HADOPI erneut verzögern. Trotz aller gegensätzlichen Bekundungen. Bei einer Weigerung der Provider ist auch eine gerichtliche Klärung durchaus wahrscheinlich.

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Bollywood: Torrentseiten per Denial of Service beseitigen
« Antwort #418 am: 05 September, 2010, 21:45 »
Im Kampf gegen Piraterie gehen die meisten Vertreter der kreativen Branche und deren Verbände altbekannte Wege. Doch es geht auch anders, wie es Bollywood zeigt. Manche Unternehmen in Indien haben im wahrsten Sinne des Wortes auf die dunkle Seite der Macht gewechselt.

Man könnte sagen, dass Filesharing für die Kreativwirtschaft die "Schattenseite" ist. Mit "Licht" will man diese bekämpfen. Konkret bedeutet dies also meist den "sauberen" Weg über die straf- sowie zivilrechtlichen Möglichkeiten. Doch kann man Schatten nur mit Licht bekämpfen, oder sollte man sich selbst auf diese düstere Seite begeben? Diverse Filmstudios in Indien scheinen die "dunkle" Option zu bevorzugen.

Ein Unternehmen, das für die indische Filmwirtschaft tätig ist, trägt den Namen AiPlex Software. Das Full-Service Unternehmen kümmert sich um alle Probleme, die im Zuge illegaler Verbreitung auftreten können. "Wenn wir eine Website entdecken, die einen illegalen Download oder Link anbietet, kontaktieren wir den Webhoster und informieren ihn über die illegale Aktivität. [...]. Wenn der Seitenbetreiber nicht kooperiert, wird [das Problem mit] der Seite entweder verschoben oder verworfen", so Girish Kumar, der Managing Director von AiPlex Software.

Manchen Lesern mag dabei der Spruch einfallen: Und sind sie nicht willig, so gebraucht man Gewalt. Für eine Gebühr zwischen 3.000 und 6.000 Euro für eine vierwöchige "Schutzphase" ergreift man notfalls auch härtere Mittel. Zu diesen gehört ein simpler Denial-of-Service Angriff, wie Girish erklärt: "Das größte Problem stellen Torrentseiten dar, die häufig nicht reagieren. In solchen Fällen fluten wir die Website einfach mit Anfragen, was zu einem Database-Error führt, infolge dessen ein Denial-of-Service eintritt, da jeder Server eine fixe Bandbreitenkapazität hat."

Wer diese Methoden bereits fragwürdig findet, sollte jetzt aufmerksam zuhören. Das Ende der Fahnenstange ist damit nämlich noch lange nicht erreicht: "Manchmal müssen wir noch etwas nachlegen und die Seite selbst mit ihren Daten attackieren und zerstören, um eine weitere Zirkulation eines Films zu verhindern", so Girish.

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Anime Copyright Allianz: Szene reagiert mit DoS-Attacken
« Antwort #419 am: 08 September, 2010, 22:39 »
Die vor einigen Tagen gegründete Vereinigung gegen Urheberrechtsverletzungen in der Manga- und Animeszene scheint einige Mitglieder von Anime-Fansubgroups sichtlich verärgert zu haben. Auf die zunehmenden Probleme bei der Distribution illegaler Mitschnitte reagierten sie mit DoS-Angriffen.

Die Website  der Organisation selbst wurde mit DoS-Angriffen bedacht, was die Funktionalität aber nicht weiter eingeschränkt hat. Doch das deutschsprachige Portal AnimeFansubs.org  war mehrere Tage so gut wie nicht mehr erreichbar. Die DoS-Angriffe begannen kurz nach Bekanntwerden der Mitglieder der Gemeinschaft gegen Urheberrechtsverletzungen. Die Betreiber von AnimeFansubs.org haben auf ihrer Startseite darauf hingewiesen, dass sie nicht für das Hosting der Anime Copyright Allianz (ACA) verantwortlich seien. Von daher ist fraglich, warum man ausgerechnet sie so umfangreich als Ziel aussuchte. Die anderen Partner sind bisher zumeist verschont geblieben.

Michael Wache (Anime on Demand GmbH) findet das Vorgehen seiner Gegner schon wegen der entstandenen Kosten ärgerlich. Andererseits zeigen die jüngsten Aktivitäten, dass die Initiative ernst genommen wird. Wäre man niemandem erfolgreich auf die Füße getreten, so würde auch niemand Geld für derartige Aktionen in die Hand nehmen. Offensichtlich wurden zur Verfügung gestellte Filme bei Filehostern und/oder Streaming-Portalen schneller als sonst üblich wieder entfernt, was die Aufmerksamkeit der Gruppen auf sich zog. Unüblich ist das Vorgehen nicht. Auch die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) war schon häufiger Opfer von derartigen Angriffen, nachdem es mit ihrer Unterstützung zu Busts von einschlägigen ftp-Sites gekommen war.

Allerdings sollte man die Mitglieder der regulären Releaser-Szene nicht wie in der Pressemitteilung der ACA geschehen mit den Aktiven der Anime-Fansubgroups in einen Topf werfen. Auch wenn sich beide Gruppierungen im Graubereich bewegen und deren Mitglieder technisch versiert sein müssen: Den Kopierschutz einer Software zu entfernen hat nur wenig mit der Übersetzung von Filmdialogen gemeinsam. Die jüngst angewendeten Methoden erinnern aber tatsächlich an die Strategie der normalen Warez-Szene.

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