Autor Thema: Urheberrecht,Websperren,Three Strikes ...  (Gelesen 44084 mal)

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Internetsperren könnten mit ACTA schleichend zum Standard werden
« Antwort #360 am: 06 April, 2010, 14:45 »
Der kanadische Jurist Michael Geist hat anlässlich einer Anhörung der Liberalen (ALDE) am heutigen Dienstag im Europaparlament der Behauptung widersprochen, das geplante Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) bringe keine Veränderungen für die nationalen Gesetze der Verhandlungspartner. Kanada werde beispielsweise regelrecht in die Zange genommen und zu Anpassungen seiner Urheberrechtsgesetze an US- und EU-Standards gedrängt, und zwar durch die ACTA-Verhandlungen und durch Verhandlungen um ein Europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen. Auch den EU-Mitgliedsstaaten werde das hinter verschlossenen Türen verhandelte ACTA Gesetzesänderungen abverlangen, warnte Geist in einer Pressekonferenz.

Der Kanadier, der an der Universität von Ottawa lehrt und derzeit als Hauptkronzeuge gegen ACTA gefragt ist, erläuterte, dass nicht alle ACTA-Verhandlungspartner Internetzugangssperren im Stil des französischen Three-Strikes-Konzepts installiert hätten. Gerade in der EU hätten sich viele Mitgliedsstaaten bislang gegen solche Sperren ausgesprochen; so auch heute wieder die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in einem Radio-Interview. In einer von Geist veröffentlichten Expertise stehen die Zugangssperren allerdings aktuell als einziger Vorschlag dafür, wie Internet-Provider (ISP) vermeiden können, von Rechteinhabern für die Urheberrechtsverfehlungen ihrer Kunden verantwortlich gemacht zu werden. In ein paar Jahren könnten nationale Gesetzgeber darauf verweisen, dass sie sich durch ACTA verpflichtet hätten, solche Maßnahmen vorzusehen, befürchtet Geist.

Geists Bedenken teilen anscheinend Vertreter der ALDE-Fraktion, die für heute Nachmittag Experten zu einer Anhörung über ACTA geladen haben. Der Liberale Alexander Alvaro warnte, dass selbst Deep Packet Inspection als eine Form der Datenverkehrsüberwachung langfristig durch ACTA hoffähig gemacht werden könnte. ISPs wüssten dann über alle Aktivitäten ihrer Nutzer Bescheid. Alvaro widersprach der Auffassung, dass die gebeutelte Zeitungs- und Zeitschriftenbranche durch ACTA gerettet werden könne. Auch diese würde letztlich leiden, wenn der freie Informationsfluss im Netz behindert würde, warnte Alvaros Kollegin Marietje Schaake. Die Hauptsorge der Liberalen betreffe das Internetkapitel in ACTA, dessen Existenz anfangs sogar teils geleugnet wurde.

Für die beiden Parlamentarier ist für ein Gelingen von ACTA unabdingbar, dass das EU-Parlament früher einbezogen wird und die ACTA-Verhandlungen insgesamt transparenter geführt werden. Alvaro sei nicht grundsätzlich gegen den Abschluss eines ACTA-Abkommens; allerdings werde er gegen das Abkommen stimmen, wenn die vom EU-Parlament in einer Entschließung erhobenen Anforderungen nicht erfüllt würden. Das Parlament hatte in einer Resolution gefordert, das ACTA im Kern auf gefälschte Produkte zu beschränken. Diese Forderung, um es die laut Beobachtern ein erhebliches Tauziehen gegeben hatte, würde das gesamte Internetkapitel in Frage stellen.

Damit würde ACTA in der Tat im Kern in Frage gestellt, glaubt man dem Experten Geist. Die Ironie der ACTA-Verhandlungen liege letztlich gerade darin, dass das Abkommen erst einmal wenig Verbesserungen im Kampf gegen Produktfälschungen – etwa gefährliche Medikamente – bringe. Insbesondere der von Geist als "Country-Club-Ansatz" bezeichnete Weg, also die auf wenige Staaten beschränkten, exklusiven Verhandlungen, ist nach seiner Ansicht ein Problem, da Länder wie China, Herkunftsland zahlreicher gefälschter Produkte, außen vor blieben.

Quelle : www.heise.de

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GdP-Vertreter: Netzsperren-Debatte "scheinheilig"
« Antwort #361 am: 07 April, 2010, 00:36 »
In der Debatte um "Löschen statt Sperren" und um die Frage nach Netzsperren zur Bekämpfung der Kinderpornographie meldet sich nun erneut ein Vertreter der Gewerkschaft der Polizei (GdP) zu Wort - und geht hart mit den Netzsperren-Befürwortern ins Gericht.

Netzsperren werden momentan kontrovers diskutiert. In Deutschland auf unbestimmte Zeit auf Eis gelegt, ist diese Maßnahme, die Kritiker als "Aufbau einer Zensur-Infrastruktur" sehen, momentan verstärkt in der EU im Gespräch. Dementsprechend wird auch öffentlich das Für und Wider von Netzsperren von allen Seiten beleuchtet. Das missfällt dem nordrhein-westfälischen GdP-Vorsitzenden Frank Richter. Er bezeichnete die wieder aktuell gewordene Debatte als "scheinheilig".

"Fotos, auf denen die Sexualität von Kindern zur Schau gestellt und deren Vergewaltigung gezeigt wird, sind das Endprodukt einer qualvollen Misshandlung, unter der die Opfer ihr Leben lang leiden. Kinderpornografische Seiten müssen deshalb sofort gelöscht und die Straftäter konsequent verfolgt werden", so Richter. Mit diesem Argument dürfte er sich durchaus auf der Linie vieler Netzsperren-Gegner bewegen, die schon seit Längerem "Löschen statt Sperren" fordern. "Das bringt nichts, weil die Sperren sofort umgangen werden können", kritisierte der Polizei-Vertreter Richter. "Das hätte die EU-Kommission auch wissen können, wenn sie sich vor ihrem Vorstoß mit den Argumenten auseinandergesetzt hätte, die im vergangenen Jahr in Deutschland zum Scheitern einer gleich lautenden Gesetzesinitiative geführt haben." Damit weicht Richter von der Linie vieler Polizei-Kollegen ab, die mehrfach als ausgesprochene Befürworter von Netzsperren auftreten.

Der Verzicht auf Sperren, so Richter, dürfe aber nicht bedeuten, die Täter einfach machen zu lassen. Mit der Minderheit der Netzsperren-Gegner, die mit Verweis auf die Freiheit des Internets sowohl das Löschen als auch das Sperren kinderpornographischer Websites ablehnen, ging er hart ins Gericht. "Wir müssen die Opfer schützen, nicht die Täter. Auch das Internet ist kein rechtsfreier Raum, in dem die Misshandlung von Kindern geduldet werden kann," erklärte der GdP-Vertreter und bezeichnete entsprechende Forderungen als "skandalös". Er forderte, um die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet zu verhindern,  müsse der Verfolgungsdruck auf die Täter erhöht werden. "Das ist nur mit einem höheren Personaleinsatz möglich", sagte Richter.

Quelle: www.gulli.com
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Britisches Unterhaus verabschiedet Gesetz zu Internetsperren
« Antwort #362 am: 08 April, 2010, 12:45 »
Mit 189 zu 47 Stimmen haben die Abgeordneten im Britischen Unterhaus in der Nacht zum heutigen Donnerstag den Entwurf  für ein "Digital Economy Bill" mit ein paar letzten Modifikationen verabschiedet. Von insgesamt 650 Volksvertretern waren zur entscheidenden 3. Lesung nur 236 anwesend. Vor allem die oppositionellen Liberalen votierten gegen das Vorhaben, das ihrer Ansicht nach die Blockade auch von Whistleblower-Plattformen wie Wikileaks oder von Videoseiten wie YouTube erlaubt. Die Konservativen unterstützten die Regierungsinitiative mehrheitlich, um den Urheberrechtsschutz im Internet zu verbessern. Bei ihnen gab es fünf Abweichler von der Fraktionslinie. In der Labour-Fraktion wandten sich 23 Abgeordnete gegen den Vorstoß der eigenen Regierung.

Die Abstimmung folgte trotz großer Proteste von Bürgerrechts- und Wirtschaftsorganisationen prinzipiell dem mit den Tories im Rahmen der verkürzten 2. Lesung ausgehandelten Kompromiss. Gestrichen wurde  eine Klausel, die einfachere Lizenzierungsmöglichkeiten für "verwaiste" Werke ohne klar auszumachenden Urheber vorsah. Gegen diese hatten sich vor allem Fotografen-Vereinigungen gewandt. Die Konservativen rangen Labour zudem das Versprechen ab, die in einem anderen Gesetz vorgesehene Breitbandsteuer in Höhe von 6 Pfund pro Jahr und Telefonanschluss zu streichen.

Erhalten blieb dem Digital Economy Bill eine Bestimmung, mit dem in Großbritannien ein System der "abgestuften Erwiderung" auf Copyright-Verletzungen eingeführt werden kann. Nach mehreren Warnhinweisen sollen bei wiederholten Rechtsverstößen nach einer einjährigen Übergangsfrist "technische" Sanktionen greifen, die von der Drosselung der Zugangsgeschwindigkeit bis zu einem zeitweiligen Kappen der Netzverbindung reichen.

Neben diesem Absatz zu Internetsperren enthält der leicht überarbeitete Entwurf eine Klausel zu Websperren. Den zunächst dafür vorgesehenen Artikel 18 zog die Regierung zwar zurück. Im Gegenzug änderte die Mehrheit der Abgeordneten Artikel 8 so ab, dass damit gerichtlich eine Blockade von Webseiten angeordnet werden kann, wenn deren Inhalte Urheberrechte verletzen und "schwere schädliche Auswirkungen auf Unternehmen oder Verbraucher" haben. Diese Bestimmung steht noch unter dem Vorbehalt einer öffentlichen Konsultation und einer erneuten parlamentarischen Prüfung nach den für Anfang Mai anberaumten Neuwahlen.

Der Entwurf wird am Abend noch einmal im Oberhaus behandelt, was aber als Formsache gilt. Mit der Unterschrift von Königin Elisabeth II. kann das Gesetz dann in Kraft treten.

Quelle : www.heise.de

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Widerstand gegen Internet-Zugangssperren
« Antwort #363 am: 09 April, 2010, 17:22 »
Mit TalkTalk probt einer der größten Internet-Provider in Großbritannien den Aufstand gegen ein neues Anti-Raubkopierergesetz in Großbritannien.

Ein sichtlich enttäuschter Konzernchef Charles Dunstone bloggte am Donnerstagabend, dass sein Unternehmen passiven Widerstand gegen die von Lobbyistengruppen durch das Parlament durchgepeitschte Regelung leisten werde. Die Abgeordneten des Unterhauses hatten in der Nacht auf Donnerstag mit nur 189 zu 47 Stimmen der umstrittenen "Digital Economy Bill" zugestimmt. Dabei war nur jeder Dritte Parlamentarier überhaupt anwesend.

Die Urheberrechtsregelung sieht unter anderem abgestufte Maßnahmen für Raubkopierer vor, die neben einer empfindlichen Drosselung auch eine komplette Abschaltung des Internet-Anschlusses vorsehen ("Three-Strike"). Gleichzeitig sollen Web-Sites auf Antrag gesperrt werden dürfen, wenn gegen Urheberrechte verstoßen wird.

Dunstone will sich dem nicht nur mit der Hoffnung auf eine neue Regierung in Großbritannien und einer Rücknahme des Gesetzes sondern auch mit Gemächlichkeit widersetzen. So würden Rechteinhaber erst dann Informationen zu TalkTalk-Kunden erhalten, wenn ein gerichtlicher Beschluss vorliege, schrieb der Manager. Auch eine Sperrung von Sites komme nicht in Frage: "Wenn wir darum gebeten werden, tun wir das nicht und antworten stattdessen: 'Wir sehen uns vor Gericht'", gab sich Dunstone streitlustig.

Auch Bürgerrechtler kritisierten die Regelung scharf, denn sie wird offenbar auch dazu führen, dass Video-Plattformen wie YouTube oder Seiten wie "Wikileaks" in Zukunft auf gerichtliche Anforderung unerreichbar gemacht werden können. Die "Digital Economy Bill" wurde federführend vor allem von Lobbyistengruppen aus der Film- und Musikindustrie geschrieben. Das Gesetz kann in Kraft treten, sobald es vom Königshaus ratifiziert wurde.

Quelle: SAT+KABEL
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Illegal aber egal: Haben Kids ein Unrechtsbewusstsein?
« Antwort #364 am: 14 April, 2010, 13:48 »
Auf der Leipziger Buchmesse wurde kürzlich eine Erhebung mit dem Titel "Illegal aber egal" durchgeführt. Mehr als 300 Jugendliche wurden dort zum Thema Filesharing befragt. Dem Auftraggeber dürften die Ergebnisse der Untersuchung kaum gefallen haben.

Die Kinder und Jugendlichen sind die Mediennutzer und Käufer von heute und von morgen. Kein Wunder, wenn der Börsenverein des Deutschen Buchhandels sie ins Zentrum ihrer Bemühungen rückt. Die Medien in digitaler Form an Freunde und Fremde weiterzugeben, ist für die Kids heute eine Selbstverständlichkeit, beklagt man. Für die Befragten im Alter von 12 bis 19 Jahren war es eher zweitrangig, ob die Daten illegal bezogen wurden. Mehr als zwei Drittel der Befragten gaben an, schon einmal Dateien an andere weitergegeben zu haben. Und das obwohl 87 Prozent wissen, dass der Datentausch im Netz verboten ist. Jeder fünfte Jugendliche hat ausgesagt, auch die persönliche Bibliothek durch eigenes Filesharing zu erweitern.

Bei den Zahlen kann der Verband natürlich nur rot sehen. "Viele junge Leute glauben, sich Bücher illegal im Netz zu besorgen, sei etwas anderes, als einen Roman in der Buchhandlung zu stehlen. Da fehlt ihnen jedes Unrechtsbewusstsein. Hier müssen wir Aufklärungsarbeit leisten", so der Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis dazu. Auch wenn 87 Prozent der befragten Jugendlichen bewusst ist, dass sie beim Filesharing gegen das Gesetz verstoßen, empfinden rund 45 Prozent den Datentausch nicht als falsch. Doch: Rund zwei Drittel fürchten strengere Verfolgungen, wenn sie entdeckt werden, und haben ein schlechtes Gewissen, wenn sie Daten unerlaubt weitergeben. Mehr als die Hälfte würden es befürworten, wenn andere Filesharer erwischt würden.

Leider ist dem Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins die Tatsache entgangen, dass es durchaus einen Unterschied zwischen einem Ladendiebstahl und der Benutzung einer Tauschbörse gibt. Wird in einem Geschäft ein Apfel gestohlen, ist er nicht mehr da. Bei einer digitalen Kopie gehen zwar die Umsätze zurück, der Gegenstand wird aber nicht als solches entwendet. Hat der Dieb den Apfel verzehrt, ist er satt. Dies wird kaum positive Auswirkungen auf andere Konsumenten haben. Im Gegensatz dazu gibt es viele Mediennutzer, die zunächst illegal an Inhalte gelangen und spätere oder frühere Werke des gleichen Autors kaufen, sofern ihnen das Buch oder das Musikstück gefallen hat.

Mit diesem unpassenden Vergleich versucht die Industrie seit Anbeginn der Problematik die Filesharer als Kriminelle abzustempeln. Im Zuge der wachsenden Digitalisierung von Medien und dem Aufkommen von tragbaren Lesegeräten für Bücher ist es aber kein Wunder, wenn man zu dieser Keule greift. Der deutsche Buchhandel wird kaum dem Beispiel der Musikwirtschaft folgen wollen, die seit Aufkommen von Napster rund 40% Umsatzverluste hinnehmen musste. Hätte man sich Ende der 90er noch erfolgreich mit legalen Alternativen im Netz zur Wehr setzen können, so scheint in den Augen des Verbandes heute nur noch die moralische Keule und die Abschreckung vor Strafe zu ziehen.

Wer sich für die Details der Erhebung interessiert: Der Forschungsüberblick mit den zentralen Ergebnissen der Umfrage kann hier heruntergeladen werden. In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf unser Fachgespräch mit Dr. Christian Sprang, den Justiziar und stellvertretenden Geschäftsführer des Börsenvereins hinweisen.

Quelle: www.gulli.com

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Verluste durch Filesharing sind stark übertrieben
« Antwort #365 am: 15 April, 2010, 16:53 »
Durch Filesharing entsteht offenbar weniger Schaden, als bisher behauptet. Das geht aus einem Bericht der US-Regierung hervor. Harte Strafen werden damit fragwürdig.

Die Klagen der Musik-, Software- und Filmindustrie sind allgegenwärtig: Die Erfindung des Internets, genauer gesagt die Praxis der Onlinetauschbörsen, habe ihr Umsatzeinbußen in Milliardenhöhe beschert, beschwert sich die Branche in regelmäßigen Abständen. Viele Menschen habe das bereits ihre attraktiven Medienjobs gekostet. Untermauert wurden diese Angaben stets auch mit Zahlen. Eine davon, vielfach zitiert und weit verbreitet: Allein in den USA verursache Filesharing einen Schaden von 750.000 verlorenen Jobs und 250 Milliarden US-Dollar Miese im Jahr.

750.000 Beschäftige, das entspräche der Zahl der Menschen, die in Deutschland insgesamt in der IT-Branche beschäftigt sind. Der Sinn solcher Klagen war immer offensichtlich: Die Politik sollte bewegt werden, strenge Maßnahmen gegen den massenhaften Tausch von Dateien zu ergreifen und drakonische Strafen gegen Jugendliche zu verhängen. Nun hat sich eine offizielle Stelle einmal die Mühe gemacht, die Plausibilität der Zahlen zu überprüfen.

Zweifel gab es schon länger. Zum einen rechnet die Industrie in der Regel jedes heruntergeladene File mit einem vereitelten Kauf gegen. Dabei ist alles andere als sicher, ob die Menschen die Filme und CDs auch dann noch haben wollten, wenn sie dafür bezahlen müssten. Zudem ermöglichen auch legale Downloadportale den Kauf von einzelnen Titeln, für die einst der Kauf des kompletten Albums nötig war. Fehlkäufe fallen weg, seit man die Musik bequem vorhören kann und zahlreiche Demos von Spielen kursieren. Die Konkurrenz durch freie Netzmusiker, Indie-Games und Gratislabel hat massiv zugenommen. Und insbesondere die Musikindustrie vergleicht ihre aktuelle Situation gerne mit der Boomphase zu Zeiten der CD-Einführung: Damals kauften sich viele Menschen ihre Lieblingsplatten noch einmal als Compact Disc, um sie rauschfrei auf ihren neuen Playern zu genießen.

Keine solide Basis

Den Einwänden der Kritiker schließt sich nun auch der amerikanische Rechnungshof an. Er könne keine solide Basis für die Zahlen der Branche finden, heißt es in einem aktuellen Bericht der US-Regierung. Im Übrigen müssten die Versuche, die weiteren wirtschaftlichen Auswirkungen zu bemessen, als "schwierig, wenn nicht gar unmöglich" bezeichnet werden. Aber auch das Vorhaben, die Folgen nur für einzelne Industriezweige zu konkretisieren, erscheint dem Rechnungshof dem Report zufolge als "extrem heikel". Wenn es darum ginge, die "Substitutionsrate" zu ermessen, also den Anteil der tatsächlich eingebüßten Verkäufe, wäre man einzig auf "Annahmen" angewiesen, die einen "enormen Einfluss" auf die daraus folgenden "Schätzungen" hätten. Kurz: Die Angaben der Branche entbehren jeglicher Grundlage.

Der Rechnungshof weist auch die bisher häufig verwendeten Zahlen zurück. Die Studie, die Verluste von 200 bis 250 Milliarden US-Dollar jährlich veranschlagt, dürfe aufgrund fehlender Datenlage und Methodologie in offiziellen Regierungsberichten nicht mehr verwendet werden. Auch die Quelle der Zahl der 750.000 verlorenen Jobs sei unsicher. Diese Angabe werde daher nicht weiter genutzt.

Dass sich die Regierung die Daten überhaupt einmal genauer angeschaut hat, liegt indirekt am PRO-IP Act, einer Initiative zum Schutz geistigen Eigentums, die noch auf die Vorgängerregierung zurückgeht und dazu geführt hat, dass die jetzige Exekutive eigens einen Experten für diesen Bereich im Weißen Haus installiert hat. Zu seinen Aufgaben gehört auch, Studien und Zahlen zu den Folgen von Filesharing und Produktpiraterie zusammenzutragen.

Auch wenn der Rechnungshof mit dem jetzigen Bericht nicht sagt, dass Filesharing gar keinen Einfluss auf die Verluste der Branche hat, dürfte die Industrie über den Verlauf der Dinge alles andere als begeistert sein. Zumal die Regierung in dem Bericht auch darauf hinweist, dass einige Experten der Überzeugung seien, dass Filesharing "auch positive Effekte haben könnte, die man ebenfalls berücksichtigen müsse".

Quelle : www.golem.de

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Netzsperren bald auch in Irland?
« Antwort #366 am: 16 April, 2010, 19:50 »
Irland könnte das nächste Land sein, das verbindliche Netzsperren unerwünschter Inhalte einführt. Nach Angaben der Irish Times gab es im stillen Kämmerlein bereits Verhandlungen zu diesem Thema.

Wie die Irish Times berichtet, wurden die Verhandlungen zunächst vor der Öffentlichkeit geheim gehalten. Durch eine Anfrage "Freedom of Information"-Anfrage der Datenschutz-Organisation Digital Rights Ireland gelangten sie jedoch kürzlich ans Tageslicht.

Genaue Einzelheiten über die Verhandlungen und die geplanten Lösungen sind bisher nicht bekannt, da das irische Justizministerium bei einigen Dokumenten die Herausgabe verweigerte. Es deutet aber vieles auf ausführliche und kontroverse Diskussionen unter den beteiligten Politikern hin.

Ziel der Sperren sollen, wie in vielen anderen Ländern, primär Seiten mit dokumentiertem Kindesmissbrauch ("Kinderpornographie") sein. Es gibt aber auch Hinweise auf ein Interesse einiger Beteiligter, illegale Glücksspielseiten zu sperren.

Befürworter sehen in Internetsperren einen Weg, illegale Inhalte unzugänglich zu machen, und damit ein wichtiges Mittel der Kriminalitätsbekämpfung. Kritiker halten die Sperren für ineffektiv und zu teuer. Zudem befürchten einige den Aufbau einer Zensur-Infrastruktur, die leicht auf sämtliche unerwünschten Inhalte ausgedehnt werden könnte.

Quelle: www.gulli.com

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Eircom: Gericht segnet Three-Strikes-Regelung ab
« Antwort #367 am: 17 April, 2010, 21:08 »
Der oberste irische Gerichtshof hat Eircom, dem größten Provider des Landes, gestattet, eine Three-Strikes-Regelung innerhalb seines Netzwerks umzusetzen.

Auch wenn es in Irland keine gesetzliche Grundlage für ein Three-Strikes-System gibt, wird der größte Provider des Landes dennoch darauf zurückgreifen. Die oberste irische Gerichtsbarkeit hat dafür nun den Segen erteilt. Die Umsetzung eines solchen Systems war von der Irish Recorded Music Association (IRMA) gefordert worden. Eircom hatte prinzipiell eingewilligt. Jedoch nur, wenn dies nicht gegen vorherrschende Gesetze verstoßen würde.

Der Oberste Gerichtshof in Dublin hat dies nun verneint. Die Piratenjagd mit dem finalen Ziel einer Verbindungstrennung kann somit in absehbarer Zeit beginnen. Der Ablauf ist dabei bereits klar geregelt. Aus einem bereits vor Wochen geleakten Dokument wird er ersichtlich. So wird die IRMA den Provider mit IP-Adressen versorgen. Die gemeldeten IP-Adressen werden von Piratenjägern der Contentindustrie ermittelt, wenn sie urheberrechtlich geschützte Werke verbreiteten.

Wie das Gericht in Dublin urteilte, seien IP-Adressen in diesem speziellen Fall keine persönlichen Daten. Folglich stelle es kein Problem dar, wenn Eircom aufgrund der von IRMA ermittelten Datensätze agiere. "Es ist vollständig legitim von Eircom, [...] im Sinne des Gesetzes und Verfassung zu handeln. Das ist es, was das Gericht von [...] Individuen und Unternehmen erwartet."

Wie der Richter festhielt, sei das Internet nur eine Kommunikationsstruktur. Somit gelten die Gesetze eines Landes, durch das es verläuft. "Es gibt nichts im Straf- oder Zivilrecht, das an einer Stelle legal und an anderer Stelle illegal wäre, bloß weil die Transaktion über das Internet stattfindet", so Richter Charleton. Die IRMA versäumte es nicht ihre Freude über die Entscheidung zum Ausdruck zu bringen: "Wir sind sehr froh über diese heute ergangene Entscheidung. Die Klärung dieses Problems hat die Übereinkunft zwischen IRMA und Eircom um sechs Monate hinausgezögert. Wir werden jetzt unverzüglich damit beginnen, die Vereinbarungen vollständig umzusetzen."

Es ist nun nur noch eine frage der Zeit, bis die anderen irischen Provider ebenfalls von der IRMA belagert werden. Letzten Endes wird man dem Druck wohl nachgeben.

Quelle: www.gulli.com

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De Maizière will neue Netz-Politik
« Antwort #368 am: 19 April, 2010, 22:54 »
Sollen Kinderporno-Seiten ganz und gar gelöscht oder nur gesperrt werden? Und wie will der neue Innenminister den Spagat zwischen Freiheit und Sicherheit im Netz schaffen? Im Videochat von tagesschau.de stellte sich der Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) den Fragen der User.

Anfang März kippte das Bundesverfassungsgericht das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung des Bundesregierung. Jedoch diskutiert Schwarz-Gelb weiterhin darüber. Umso mehr interessierte die User im Videochat von tagesschau.de, wie der neue Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) mit dem Urteil der Verfassungsrichter umgehe.

Auf die Frage, ob er planen würde, die Vorratsdatenspeicherung nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen: "Ja! Wir haben eine EU-Richtlinie, die ist in Kraft und sie kann und sollte nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat enge und klare Vorgaben gemacht, die jetzt eins zu eins umgesetzt werden sollten." Die Top-9-Frage der tagesschau.de-User beschäftigte sich damit, ob die Vorratsdatenspeicherung trotz des Urteils der Verfassungsrichter weiter vorangetrieben werde: "Die Vorratdatenspeicherung halte ich deswegen für nötig, weil es bei bestimmten Fällen schwerster Kriminalität - insbesondere solcher, die nur im Internet begangen werden, sonst nicht möglich wäre, die entsprechenden Straftaten aufzuklären. Das nennen wir eine Schutz- oder Sicherheitslücke und die muss nach meiner Auffassung geschlossen werden."

Auch das Thema Kinderpornographie im Internet war Thema im Videochat von tagesschau.de. Der Bundesinnenminister stellte klar, das es bei der Sperrung und Löschung von Bildern kein "entweder oder" geben solle. "Das Löschen der Seiten ist keine Lösung - sondern nur temporäres Verbannen von der Seite". Ob es ihm vorrangig um die Sperrung pornographischer Bilder oder um die Netzfreiheit gehen würde, entgegnete der Minister: "So scharf stellt sich die Alternative in der Regel nicht. Deswegen glaube ich das es einen Weg gibt, Kinderpornographie zu bekämpfen ohne die Freiheit des Internets aufzugeben."

Internet ist freiheits- und gemeinschaftsstiftend

Anders als sein Vorgänger Wolfgang Schäuble (CDU), möchte Bundesinnenminister de Maizière eine "neue Netzpolitik". Seit Januar trifft sich de Maizière am Runden Tisch mit Netzaktivisten. Für ihn habe das Internet eine "freiheits- und gemeinschaftsstiftende Funktion". "Das Internet ist die schlechteste Nachricht für Diktatoren". Umso mehr sehe er sich aber in der Pflicht, für die Sicherheit der Daten im Internet zu sorgen. "Es geht um die Gewährleistung der Schutzfunktionen. Genauso wie wir auch den Strom aus Steckdose oder das Wasser aus der Wand gewährleisten", verglich der Bundesinnenminister die Bereiche miteinander.

Neue Gesetze für die Sicherheit von Einsatzkräften?


Im Videochat berichtete der Innenminister von einem "gewaltigem Ausmaß an Gewalt gegenüber Polizisten und Rettungskräften und einen gewaltigen Anstieg von Straftaten." Er wolle "wenn es nötig ist, auch für neue Gesetze kämpfen." Die Vorarbeit dafür sei bereits geleistet: "Wir haben in der Koalition vereinbart, das wir den strafrechtlichen Schutz von Polizeibeamten verbessern wollen." So ist de Maizière für eine Strafrechtsverschärfung: "Wenn wir von Polizisten verlangen, dass sie für uns ihre Haut hinhalten, zwischen linken Chaoten und Rechtsextremisten versuchen die Demonstrationsfreiheit zu schützen und dann verletzt werden, dann finde ich ist der Strafrahmen für den Täter und der Schutz zu gering."

Ist Guantánamo nur ein Problem der Amerikaner?


Im Streit um die Aufnahme von Guantánamo-Häftlingen in Deutschland haben bereits mehrere Bundesländer abgewinkt. Im Videochat betonte de Maizière, dass die Prüfung noch nicht abgeschlossen sei. "Ich finde, wenn unserer wichtigster Bündnispartner uns bittet ihm zu helfen, dann ist auf jeden Fall eine solidarische Prüfung dieses Anliegens geboten. Es kommt hinzu, das viele unserer Nachbarstaaten Häftlinge aufgenommen haben - und die überlegen sich auch was sie tun."

Quelle: www.tagesschau.de
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Entwurf für Kinderporno-Löschgesetz
« Antwort #369 am: 24 April, 2010, 17:42 »
Nach vielen Debatten über das Sperren von Internetseiten hat die Regierung nun einen Entwurf für ein Gesetz gemacht, das die Löschung von Seiten mit kinderpornographischem Inhalt ermöglichen soll.

Als das Familienministerium unter der großen Koalition vorschlug, ein Gesetz zu schaffen, das es ermöglicht, Internetseiten zu sperren, die Kinderpornographie zum Inhalt haben, erschien es den Verantwortlichen wohl als gute Idee. Der grundsätzliche Gedanke, das Vorgehen gegen Kinderpornographie im Internet, war es auch nicht, der einen solchen Sturm der Entrüstung und des Widerstands unter Bürgerrechtlern und Datenschützern sowie in der gesamten Internetgemeinde hervorgerufen hat. Es war die Art und Weise, wie dies erreicht werden sollte. Das Sperren stellte keine wirkungsvolle Maßnahme dar, da es umgangen werden konnte, die Regelungen, wann gesperrt werden darf, waren zu schwammig formuliert, das Sperrverfahren zu undurchsichtig und es wurde befürchtet, dass das Sperren schnell auf andere unliebsame Seiten ausgedehnt werden würde, was von den Gesetzesmachern dementiert und von rechtskonservativen Politikern prompt gefordert wurde. Die ganze Debatte ging schließlich so weit, dass das Gesetz zwar im Moment in Kraft ist, aber nicht angewendet wird, wohl weil die derzeitige Regierung sich nicht wieder einem solchen Gegenwind aussetzen wollte.

Nun hat das Bundesjustizministerium einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, der das ungeliebte Sperrgesetz ersetzen soll. Nach dem neuen Entwurf sollen Kinderpornoseiten nun nicht gesperrt, sondern gelöscht werden. Begründet wird dies damit, dass laut statistischen Erhebungen kinderpornographische Inhalte meist auf Seiten zu finden seien, deren Server sich in Staaten mit ausgebauter Infrasturktur befinden, was eine Löschung möglich machen würde. Das Löschen ist verbunden mit einer umfassenden Palette an Melde-, Kontroll- und Dokumentationspflichten für das Bundeskriminalamt, um das Verfahren transparanter zu machen. Wenn das BKA nun eine Seite mit kinderpornographischen Inhalten auspürt, muss sie die Inhalte samt Fundstelle und Standort des Servers mit der Bitte um sofortige Löschung an Strafverfolger und private Beschwerdestellen in der ganzen Welt weiterleiten. Außerdem soll das Bundeskriminalamt den Austausch zwischen den Behörden auf Bundes- und Landesebene, anderen Staaten und der Internetwirtschaft verbessern. Ob der Entwurf in ein Gesetz umgesetzt wird und wie wirksam dieses sein würde, bleibt wohl noch abzuwarten.

Quelle: www.gulli.com
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BITKOM:Jeder vierte Deutsche findet Schwarzkopien okay!
« Antwort #370 am: 25 April, 2010, 12:35 »
Bei einer Befragung des Instituts Aris kam heraus, dass 25% aller Deutschen Filesharing akzeptieren. Die Mehrheit hält es aber für keinen Kavaliersdelikt und setzt sich für die Verfolgung der RaubMordkopierer ein. Das Thema Abmahnungen wurde bewusst ausgeklammert.

Anlässlich des morgigen Tags des geistigen Eigentums hat der Branchenverband BITKOM eine Umfrage unter 1.000 Deutschen im Alter ab 14 Jahren durchführen lassen. Die Ergebnisse werden nicht in jedem Punkt den Vorstellungen der Auftraggeber entsprochen haben. So finden ein Viertel aller Befragten Raubkopien von Musik, Filmen oder Software akzeptabel.

Demgegenüber sagen 66 Prozent, illegale Kopien seien kein Kavaliersdelikt. 63 Prozent finden sogar, dass Raubkopierer strafrechtlich verfolgt werden sollten. Die zivilrechtliche Seite (Schadensersatz etc.) und der Versand der Abmahnungen in Masse wurde in der Befragung leider nicht behandelt.

Zwar gäb es in unserem Volk ein ausgeprägtes Bewusstsein für geistiges Eigentum. Im gleichen Atemzug beklagt BITKOM-Präsidiumsmitglied Volker Smid, es gäbe aber auch keinen „wirklichen gesellschaftlichen Konsens zum Schutz von Urheberrechten“. Daneben sei es wichtig die legalen Angebote zu verbessern. „Neben der Strafverfolgung sind preislich attraktive und sichere Bezahl-Angebote ein wichtiger Beitrag gegen Piraterie“, so Smid. Die Anzahl bezahlter Downloads ist von 2008 auf 2009 um 24 Prozent gestiegen, der Bedarf ist also vorhanden. Auch illegale Angebote wie kino.to zeigen sehr deutlich, wie groß der Bedarf an solchen Portalen ist. Nicht alle aber zumindest ein größerer Anteil wäre auch bei kostenpflichtigen Angeboten bereit, diese auszuprobieren und dauerhaft in Anspruch zu nehmen.

Der Branchenverband spricht sich für einen Neubeginn der Diskussion um das Urheberrecht und gegen die Kulturflatrate aus. „Wenn es nicht gelingt, ein besseres Verständnis für den Wert der Angebote zu schaffen,verarmt das Kultur- und Medienangebot. Mit einer staatlich verordneten Kultur-Flatrate oder Zwangsabgaben erreicht man genau das Gegenteil.“ Dieser Aussage würden sich sicherlich nicht alle anschließen, würde man dazu eine Umfrage durchführen.

Quelle: www.gulli.com

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Raubkopierer oft ohne schlechtes Gewissen
« Antwort #371 am: 26 April, 2010, 17:21 »
...und noch ne Studie!
Wer am Computer illegale Programme benutzt, tut das meist ohne schlechtes Gewissen. Trotzdem halten viele Anwender den Schutz vor Raubkopien für wichtig, wie eine repräsentative Studie des Instituts TNS Emnid im Auftrag von Microsoft ergab. Zum Welttag des geistigen Eigentums am Montag verlangten Vertreter der Unterhaltungsbranche in Berlin unterdessen einen besseren Schutz des Urheberrechts im Internet.


Raubkopie und Urheberrecht
(Quelle: Initiative "Respect Copyrights" / ZKM)


Rund ein Viertel aller Anwender hat schon einmal illegal kopierte Software eingesetzt, wie aus der Studie hervorgeht. Und 16 Prozent der Befragten haben schon mal kostenpflichtige Software für Freunde kopiert und weitergegeben. 86 Prozent von ihnen hätten dabei kein "schlechtes Gewissen" gehabt, teilte Microsoft mit.

Der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes Musikindustrie, Dieter Gorny, forderte eine Art Straßenverkehrsordnung fürs Internet. Nutzer, die sich Raubkopien besorgten oder solche vertrieben, müssten im selben Moment dafür verwarnt und auf Sanktionen hingewiesen werden.

Auch wenn viele Nutzer bedenkenlos mit urheberrechtlich geschützter Software umgehen, halten 80 Prozent der für Microsoft 1000 Befragten den Schutz vor Raubkopien für wichtig. 85 Prozent würde es auch stören, wenn ihr eigenes geistiges Eigentum, etwa Fotos, von anderen ungefragt genutzt oder vertrieben würden.

Geklaute Musik, Filme oder Software "akzeptabel"?

Eine bereits am Sonntag veröffentlichte Studie des Branchenverbands Bitkom kommt zu ähnlichen Ergebnissen. Danach finden nur 25 Prozent der deutschen Anwender illegale Kopien von Musik, Filmen oder Software akzeptabel. Dies sei kein Kavaliersdelikt, sagen dagegen zwei Drittel der Befragten (66 Prozent).

Die Studie von TNS Emnid beschreibt den typischen Nutzer illegal kopierter Software als jung, männlich und gebildet. Nur halb so viele Frauen nutzten Raubkopien, hieß es. 37 Prozent der Raubkopierer sind zwischen 14 und 29 Jahren. Was Anwender davon abhält, illegal kopierte Software zu verwenden, ist vor allem die gefürchtete Gefahr vor Viren, Trojanern oder anderen schädlichen Programmen.

Nach Schätzungen von Industrie- und Markenverbänden gehen der deutschen Wirtschaft jährlich mehrere Milliarden Euro durch Produktpiraterie verloren. Laut einer Studie im Auftrag der Internationalen Handelskammer vernichteten illegale Downloads und der Tausch von Filmen, Musik und Büchern 2008 in Deutschland 34 000 Arbeitsplätze und bewirkten Umsatzeinbußen von über 1,2 Milliarden Euro.

Quelle: SAT+KABEL
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Re: Raubkopierer oft ohne schlechtes Gewissen
« Antwort #372 am: 27 April, 2010, 00:55 »
Eine Strassenverkehrsordnung, unter der Sünder
Zitat
im selben Moment dafür verwarnt und auf Sanktionen hingewiesen werden
existiert praktisch nicht.
Nur ein ganz kleiner Teil der Verstösse wird überhaupt von den Offiziellen entdeckt, verfolgt oder geahndet selbst davon auch nur ein Bruchteil.
Die ganz dummdreisten, die total unbelehrbaren Zeitgenossen erwischt es gelegentlich, andere werden verpfiffen bzw. angeschwärzt, der Rest kann eigentlich nur noch als Zufall gelten.
So ähnlich sieht's im Netz auch jetzt schon aus.

Auf welchem Planeten leben solche Institute eigentlich?
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Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
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EU-Innenpolitiker hinterfragen Vorstoß zu Websperren
« Antwort #373 am: 27 April, 2010, 19:05 »
Bei einer ersten Besprechung des Richtlinienentwurfs  der EU-Kommission zur schärferen Bekämpfung der Kinderpornographie, die am heutigen Dienstag im  Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des EU-Parlaments stattfand, plädierten viele Abgeordnete für das Prinzip "Löschen statt Sperren". "Wir müssen ein starkes Signal senden, dass Löschen unsere Priorität ist", befand etwa die niederländische Sozialistin Emine Bozkurt. Blockaden von Webseiten mit Missbrauchsbildern könnten mit ein paar Klicks und umgangen werden, ergänzte die deutsche Grüne Franziska Keller. "Löschen ist effektiver." Es bestünden Kooperationen mit den meisten Ländern, in denen Kinderpornographie im Internet verfügbar gemacht würde. Da reiche es nicht aus, einfach nur einen Filter vorzuziehen. Zudem habe die Kommission offen gelassen, wer entscheiden solle, welche Seiten zu sperren seien.

Einschlägige Angebote im Web müssten "komplett gelöscht werden", forderte auch die litauische Sozialdemokratin Vilija Blinkeviciute. Websperren seien nicht hilfreich im Kampf gegen sexuellen Missbrauch und den Schutz der Opfer. Auch ihre spanische Fraktionskollegin Carmen Romero Lopez bezeichnete es als den "besten Ansatz", entsprechende Seiten aus dem Web zu entfernen. Die stellvertretende Ausschussvorsitzende, die niederländische Liberale Sophia in't Veld, sprach sich ebenfalls für "Löschen" aus. Die Kommission habe nicht erklären können, weshalb sie auch das Blockieren kinderpornographischer Seiten befürworte. 50 Prozent des Materials läge in den USA, die ja keine "Bananenrepublik" seien. Dort müsse es möglich sein, die inkriminierten Angebote von den Servern zu entfernen. Generell seien technische Ansätze kein sehr effektives Mittel gegen Kindesmissbrauch.

Selbst die schwedische Liberale Cecilia Wikstroem beäugte als Fraktionskollegin und Landsfrau von EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström, die den Vorschlag federführend ausgearbeitet hat, Artikel 21 zu Websperren skeptisch. Sie verwies darauf, dass die Maßnahme in ihrer Heimat als freiwillige Vereinbarung zwischen Providern und der Polizei eingeführt worden sei. Es solle daher auch für die anderen Mitgliedsstaaten keine Verpflichtung zur Blockade von Webseiten geben. Zugleich wunderte sie sich, dass die Kommission den Einbezug externen Expertenwissens bei der Vorbereitung des Entwurfs nicht für nötig befunden habe. Dabei habe die Behörde selbst angegeben, keine verlässlichen Daten über die Verbreitung von Kinderpornographie im Netz zu besitzen.

Im Großen und Ganzen für den Plan der Kommission sprachen sich allein der CDU-Abgeordnete Axel Voss und die Berichterstatterin der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP), die Italienerin Roberta Angelilli, aus. Voss meinte, dass die Volksvertreter eine "klare Botschaft" zur Verhinderung der Verbreitung von Kinderpornographie aussenden müssten. Dabei mache es keinen Unterschied, "ob wir blockieren oder löschen". Die Provider müssten zur Verantwortung gezogen werden. Angelilli lobte zunächst den "sehr detaillierten Vorschlag" der Kommission. Nach der Debatte räumte sie ein, dass "gute Punkte" genannt worden seien und sie das weitere Vorgehen mit den Schattenberichterstattern der anderen Fraktionen besprechen wolle.

Fast alle Rednern unterstrichen, dass Kindesmissbrauch nicht im Internet passiere und die Täter in der Regel sehr eng mit ihren Opfern verknüpft seien. Es müsse bessere Vorsorgemaßnahmen für Verwandte, Lehrer und Priester geben. Auch andere Aspekte des Entwurfs hinterfragten die Abgeordneten. Bozkurt etwa wollte wissen, wie bei der angestrebten Bestrafung des Heranpirschens an Kinder über das Netz, dem sogenannten Grooming, eine Missbrauchsabsicht festgestellt werden solle. Auf Bedenken stieß auch die Initiative der Kommission, die Grenze des Kindesalter bei 18 Jahren festzulegen. Es gebe viele sexuelle Aktivitäten von Jugendlichen, erklärte Keller, "die wir nicht kriminalisieren sollten".

Ein Vertreter der spanischen Ratspräsidentschaft unterstützte den Vorstoß der Kommission prinzipiell, da er "Kinder besser schützt". Der Rat hatte am gestrigen Montag erwartungsgemäß einen einen Beschluss (PDF-Datei) für einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Cybercrime gefasst, der sich für Websperren stark macht. Der Spanier machte aber auch deutlich, dass die Grenzen zur Einschätzung bildhafter sexueller Darstellungen als Kinderpornographie noch stärker zu umreißen seien. Man müsse einen Weg finden, um etwa mit japanischen Manga-Comics umzugehen.Für die Kommission führte Reinhard Priebe aus, dass man eigentlich eine "präzisere Definition von Kinderpornographie" angestrebt habe. Zudem sollten "neue Formen des Missbrauchs", die das Internet erleichtere, kriminalisiert werden. Dies beziehe sich etwa auf das Anschauen kinderpornographischer Bilder ohne das Herunterladen von Dateien. Für Sperren plädiere man "als Ergänzung zum Löschen", wenn dieses nicht funktioniere. Zivilgesellschaftliche Organisationen hätten diesen Weg begrüßt. Nun könne das Parlament zum ersten Mal im Bereich einer innenpolitischen Maßnahme seine neue Rolle als Mitgesetzgeber erfüllen. Die EU-Bürger würden erwarten, "dass wir unseren Nachwuchs konsequent schützen".

Die von Priebe offenbar noch nicht bemerkte Kritik aus der Zivilgesellschaft hält derweil an. "Der Entwurf wirkt sehr mit der heißen Nadel gestrickt",  konstatiert etwa Christian Bahls, Vorsitzender des Vereins "MissbrauchsOpfer gegen InternetSperren" (MOGIS). Bei Inhalten, die nicht gelöscht werden könnten, sollte seiner Ansicht nach genauer geschaut werden, warum dies der Fall sei. Diese Zustände einfach mit einem Stopp-Schild zu verdecken, könne "nicht das Mittel der Wahl sein". Der Entwurf berühre zudem entgegen der Aussage Malmströms auch die Meinungsfreiheit. Er zitiere Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention, wonach Einschränkungen dieses Grundrechts nur gesetzlich erlassen werden dürften und "in einer demokratischen Gesellschaft notwendig" sein müssten. Die Kommission wolle es Mitgliedsländern dagegen anheim geben, ob die umzusetzenden Sperren nicht auch per vertraglicher Lösung eingeführt werden könnten.

Quelle : www.heise.de

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2015: 56 Mrd. Euro Verlust und 1,2 Mio. Kündigungen?
« Antwort #374 am: 28 April, 2010, 18:10 »
Die Studie des Beratungsunternehmens Tera Consultants malt für die Industrie einen regelrechten Piraterie-Teufel an die Wand. EU-weit soll es 2015 zu einem Schaden von 56 Milliarden Euro und 1,2 Millionen verlorenen Arbeitsplätze durch Filesharer kommen.

Die Firma Tera Consultants hatte den Auftrag im Rahmen einer Studie die negativen Auswirkungen von illegalen Downloads in Hinblick auf die europäische wie auch deutsche Kreativwirtschaft zu erfassen. Die illegale Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte im Internet soll allein in Deutschland im Jahr 2008 bei Produktion und Vertrieb von Spielfilmen, TV-Serien, Musik und Software einen Schaden von 1,2 Milliarden Euro verursacht und damit rund 34.000 Arbeitsplätze gekostet haben. Für alle 27 EU-Staaten zusammen kalkulierte man für 2008 einen Verlust von 10 Milliarden Euro und 186.000 Jobs. Ohne konkrete Gegenmaßnahmen könnten es bis zum Jahr 2015 EU-weit 56 Milliarden Euro Verluste und rund 1,2 Millionen verlorene Arbeitsplätze werden.

Was man dabei bedenken sollte: Auftraggeber der Erhebung war die Anti-Piracy Initiative BASCAP (Business Action to Stop Counterfeiting and Piracy). Von daher dürfte die Bedrohung durch Filesharer deutlich schwärzer an die Wand gemalt worden sein, als sie wirklich ist. Die Studie zeigt auf, dass die gesetzeswidrige Benutzung des Internet zu einer massenhaften Piraterie von kreativen Werken in Europa geführt hätte, so Jeffrey Hardy, Koordinator von BASCAP. Scheinbar rechnet man dabei gerne zu den eigenen Gunsten hoch. So wird jeder illegale Download als entgangener Kauf eines Werkes behandelt. Dies ist allerdings fern jeder Realität, wie auch Henry Steinhau von der Freitag feststellte.

Doch wer ein hartes Strafrecht, die Überwachung des Webs, Three-Strikes, permanente Sperren von Webseiten oder eine legitime Verletzung des Datenschutzes fordert, muss mit harten Bandagen kämpfen. Es scheint, werden gefährdete Arbeitsplätze ins Argumentationsfeld gebracht, so hören die Gehirne vieler Zuhörer - vor allem der Politiker - augenblicklich auf zu arbeiten. Wegen der Berechnungsmethoden distanzierte sich bereits ver.di-Vertreter Heinrich Bleicher-Nagelsmann von der aktuellen Studie. Er regte stattdessen weitere Untersuchungen zu diesem Thema an.

Die Studie kann als Zusammenfassung oder komplett von der Website des BVMI bezogen werden.

Quelle: www.gulli.com
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