Autor Thema: Urheberrecht,Websperren,Three Strikes ...  (Gelesen 44085 mal)

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Spanien: Gericht erklärt P2P-Website für legal
« Antwort #345 am: 15 März, 2010, 19:29 »
Ein Gerichtsurteil in Barcelona besagt, der private Austausch von Dateien sei völlig legal, solange Geld keine Rolle dabei spielt. Manche sehen den Freispruch des ed2K-Portals sogar als Grundsatzurteil für ganz Spanien an.

In Barcelona wurde nach einem dreijährigen Verfahren nun der Betreiber einer P2P-Website vor Gericht freigesprochen. Jesús Guerra, der Admin von Elrincondejesus.com und Betreiber einer Bar hat aktuell Grund zur Freude. Er darf nach Auffassung eines Gerichtsurteils ohne jede Strafandrohung weiterhin eDonkey2000-Links auf seiner Website verbreiten. Dort gibt es für den Esel an Links alles, was digital und theoretisch austauschbar ist. Schon im Juli letzten Jahres wollte man gerichtlich erreichen, dass das Portal geschossen wird. Der Betreiber hat aber keinerlei Werbebanner bei sich geschaltet, was ihm jetzt sehr zum Vorteil gereichte. In dem Urteil kam der Richter zur Überzeugung, dass der nicht kommerzielle Betrieb einer Filesharing-Website und die nicht kommerzielle Benutzung einer Tauschbörse im Internet legal sei. Dies wäre seiner Meinung nach unabhängig davon, ob die getauschten Dateien urheberrechtlich geschützt seien.

Die spanische Verwertungsgesellschaft Sociedad General de Autores y Editores (SGAE) als Kläger hatte nun das Nachsehen. Die SGAE hatte die Schließung der Website gefordert, da dort auch die Werke der bei ihr unter Vertrag stehenden Musiker angeboten wurden. Der Beklagte hatte bis auf die ed2K-Links keinerlei Dateien auf seinem Webserver gespeichert. Direkte Downloads wurden nicht angeboten. Laut dem Urteil handelt es sich bei der Website primär um eine Art Suchindex, um Filesharing-Netzwerke leichter benutzen zu können. Der Richter verglich das Angebot mit Suchmaschinenanbietern wie Google, Yahoo & Co. Da die Benutzergruppe offen und die Teilnahme am Transfer kostenlos ist, konnte der Richter keine gewinnbringende Handlung des Angeklagten erkennen.

Das Urteil von Richter Raul N. García Orejudo geht aber noch weit darüber hinaus. Er sieht den privaten Austausch von urheberrechtlich geschützten Dateien als völlig legal an. Dies sei aber nur dann gewährleistet, solange Geld dabei keine Rolle spielt. Die Verwertungsgesellschaft SGAE wird ohne Zweifel in Berufung gehen wollen. Vielleicht wird man darüber hinaus versuchen, die Politiker des Landes zu einer Änderung der juristischen Grundlagen zu bewegen.

Quelle: www.gulli.com 

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Gesetz zu Internetsperren passiert Britisches Oberhaus
« Antwort #346 am: 16 März, 2010, 14:15 »
Das Britische Oberhaus hat am gestrigen Montag den Regierungsentwurf  für das "Digital Economy Bill" ohne große weitere Zusätze verabschiedet. Eines der Kernanliegen des Vorhabens ist es, den Urheberrechtsschutz im Internet zu verbessern. Es sieht dafür die Einrichtung eines Verfahrens für eine "abgestufte Erwiderung" auf Copyright-Verletzungen vor. Nach mehreren Warnhinweisen sollen bei wiederholten Rechtsverstößen "technische" Sanktionen greifen, die von der Drosselung der Zugangsgeschwindigkeit bis zu einem zeitweiligen Kappen der Netzverbindung gemäß dem "Three Strikes"-Modell reichen.

Ungewiss ist nach dem Votum der Lords das Schicksal einer besonders umstrittenen Klausel, mit der Regierungsmitglieder das Copyright auf dem Verordnungsweg ändern könnten. Die Mitglieder des Oberhauses hatten die Regelung vergangene Woche durch einen Korrekturvorschlag des Lords Clement Jones ersetzt, der den oppositionellen Liberalen angehört. Ihm zufolge sollen Provider gerichtlich per einstweiliger Verfügung dazu angehalten werden können, Webseiten oder Dienste zu blockieren, deren Inhalte zu "substanziellen Teilen" gegen das Copyright verstoßen.

Diese Befugnis für Websperren stieß bei Bürgerrechtsorganisationen und Vertretern der Internetwirtschaft auf große Proteste. Die Liberalen brachten daher in letzter Minute einen entschärften Änderungsantrag ein. Er will die Rechtsmittel der betroffenen Anbieter stärken. Diese könnten damit auch die entstehenden Kosten für Gerichtsverfahren sowie Schadensersatz verlangen, falls ein Rechteinhaber fälschlicherweise eine Blockade lanciert haben sollte. Dieser kam aber nicht mehr zur Abstimmung. Lord Young betonte für die regierende Labour-Fraktion, dass der ursprüngliche Ansatz der Stärkung der Rechte der Ministerriege zur Anpassung des Urheberrechtsschutzes an neue technische Entwicklungen der beste Weg und dies noch nicht vom Tisch sei.

Andere Änderungsanträge der Opposition zur Entschärfung der "Three Strikes"-Bestimmungen fanden keine Mehrheit, nachdem sich führende Unterstützer wie Lord Lucas von ihren eigenen Verbesserungsvorschlägen distanziert hatten. Er habe bei einer Suche im Internet nach einer Harry-Potter-Lesung zu viele illegale Angebote gefunden, erklärte der Copyright-Experte der Konservative seinen Rückzug. Es müsse doch möglich sein, dass Suchmaschinen "diese Sachen" blockierten, echauffierte sich Lucas. Das Internet erinnere ihn derzeit zu stark an einen Basar, auf dem Produktfälschungen aneinandergereiht seien.

Das Gesetz soll nun noch vor den Parlamentswahlen, die voraussichtlich Anfang Mai stattfinden sollen, durch das Unterhaus. Jim Killock von der Open Rights Group befürchtet, dass die dort versammelten Volksvertreter angesichts dringender Wahlkampfverpflichtungen letztlich höchstens zwei Stunden Debatte auf die Initiative verwenden können. Voraussichtlich würde ein "Rumpfparlament" dann in Eile den Entwurf – höchstens versehen mit einzelnen Streichungen – durchwinken. Damit rechnet auch die Musikindustrie. So zeigte sich Richard Mollet, Cheflobbyist des British Phonographic Institute (BPI), Ende vergangener Woche in einer ins Internet gewanderten E-Mail (PDF-Datei) siegessicher: Die Parlamentarier haben sich seiner Ansicht mit der Situation abgefunden, dass sie den Entwurf nicht mehr "detailliert prüfen" könnten. Allerdings hätten just Geheimdienstkreise noch Bedenken gegen die geplanten Websperren vorgebracht.

Die Regierung drängt derweil zur Eile. Sie möchte das Vorhaben vor den Wahlen verabschiedet wissen. Letzte Korrekturen können ihr zufolge im sogenannten Wash-up-Verfahren durchgeführt werden. Dieser "Spülungsprozess" bezeichnet in Großbritannien die Phase der letzten parlamentarischen Aktivitäten vor dem Ende einer Legislaturperiode, in der Gesetze gebündelt noch auf den Weg gebracht werden. Der schottische Earl of Errol sieht darin die Gefahr eines "Missbrauchs des parlamentarischen Prozesses".

Quelle : www.heise.de

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Löschen statt Sperren ineffektiv?
« Antwort #347 am: 17 März, 2010, 23:21 »
"Löschen statt Sperren" lautet momentan die Devise bei der Bekämpfung von Kinderpornographie. Das allerdings scheint nicht immer wie geplant zu funktionieren: das BKA meldet Probleme beim Löschen von im Ausland gehosteten Seiten.

Schon lange hatten Netzsperren-Gegner "Löschen statt Sperren" gefordert. Die neu gewählte schwarz-gelbe Bundesregierung entschied sich schließlich, diesem Grundsatz - zumindest vorerst - zu folgen und die Netzsperren auf Eis zu legen. Kinderpornographische Angebote sollen gelöscht werden. Zuständig dafür ist das Bundeskriminalamt (BKA). Dieses berichtet nun, das Löschen der beanstandeten Seiten sei teilweise schwieriger, als zuvor vielleicht angenommen. BKA-Präsident Jörg Ziercke sagte am heutigen Mittwoch in Berlin: "Wenn wir Seiten entdecken, die auf Servern in Deutschland liegen, reagieren die Provider in Deutschland sofort. Das Problem ist der ausländische Provider."

Ähnlich äußerte sich ein Mitarbeiter des BKA-Referats Kinderpornografie. Er erklärte, das BKA versuche bereits seit Jahren, entsprechende Seiten löschen zu lassen. Der Erfolg sei jedoch "sehr begrenzt". Die Seiten verschwänden nach drei bis fünf Tagen, um dann an anderer Stelle in leicht abgeänderter oder auch identischer Form wieder aufzutauchen.

Konkrete Lösungsvorschläge nannte das BKA offenbar keine. Womöglich hofft der eine oder andere der Ermittler darauf, dass alternativ doch noch die umstrittenen Netzsperren zum Einsatz kommen. Die CDU/CSU jedenfalls hatte vor einigen Wochen bereits angekündigt, im Falle einer mangelnden Effektivität der Löschbemühungen auch die Netzsperren wieder in Erwägung ziehen zu wollen.


Quelle: www.gulli.com 

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Polizei schließt One-Click-Hoster
« Antwort #348 am: 19 März, 2010, 10:13 »
Die russische Polizei ist gegen einen der größten russischen One-Click-Hoster vorgegangen. Im Zuge einer Hausdurchsuchung wurden zahlreiche Beweismittel für urheberrechtsverletzende Uploads sichergestellt. Die Server wurden abgeschaltet.

Der One-Click-Hoster Dienst iFolder.ru hat Probleme. Der One-Click-Hoster gehört zu dem russischen Webhoster Agava. Im Jahr 1998 wurde das Unternehmen aus dem Boden gestampft. Inzwischen ist man auf Platz 5 der Top-Webhosting Unternehmen vorgerückt. Zum Unternehmen gehören mehr als 300 Mitarbeiter. Das könnte sich jedoch bald ändern. Vorgestern Abend wurde das Unternehmen nämlich von der russischen Polizei auf den Kopf gestellt.

Der Grund: Die Polizei hatte Ermittlungen gegen eine Einzelperson angestrengt. Diese hatte bei iFolder kinderpornografisches Material hochgeladen und Dritten zur Verfügung gestellt. Der Uploader selbst wurde von der Polizei bereits geraume Zeit zuvor gestellt und verhaftet. Man hatte jedoch die Vermutung, dass er weit mehr kinderpornografisches Material besaß und dieses auf den Web-Servern lagerte.

Um dieser Theorie nachzugehen, beantragte man einen Hausdurchsuchungsbeschluss, dem auch stattgegeben wurde. Die Angestellten von Agava kooperierten selbstverständlich vollständig mit den Polizeibeamten. Gemeinsam machte man sich auf die Suche nach weiterem Material des betreffenden Uploaders und eventueller Querverweise. Aufgrund des Datenvolumens der Server gestaltete sich die Durchsuchung jedoch schwierig.

Man beschloss daher, alle Server des Dienstes sowie einige Nebenserver zu beschlagnahmen. Insgesamt sollte es sich um 100 Stück handeln. Ein Abtransport wurde bereits in Auftrag gegeben, als man die Handlung im letzten Augenblick doch noch verhindern konnte. Die Server blieben zwar im Rechenzentrum, doch ein weiterer Betrieb wurde untersagt. Alle Server wurden versiegelt und abgeschaltet.

Zu den abgeschalteten Geräten gehörten jedoch nicht nur Server des One-Click-Hosting Dienstes. Auch weitere Server, die in keiner Verbindung dazu stehen, wurden nach Aussagen von Agava deaktiviert. Das Unternehmen hat angekündigt, gegen die Abschaltung vorzugehen. Man würde hier mit der Existenzgrundlage eines ganzen Unternehmens spielen. Der weitere Verlauf des Verfahrens ist noch unklar.

Quelle: www.gulli.com 

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"Piraterie" ist nicht schlimm genug
« Antwort #349 am: 19 März, 2010, 21:06 »
Die europäische Schauspielerzunft findet den Begriff der Piraterie zu romantisch. Nun werden härtere Formulierungen gefordert.

Da dank einer aktuellen, jedoch streitbaren Studie des  Unternehmens TERA Consultants nun jeder weiß, wie viele Arbeitsplätze Internetpiraterie in Europa kostet und welche Verluste dabei angeblich entstehen, muss sich auch europäisch Hollywood zu Wort melden.

Agnete Haaland, Präsidentin der International Actors' Federation äußerte, ihrer Ansicht nach sei der Begriff der Piraterie in den Köpfen der Menschen zu positiv besetzt: "Für mich ist Piraterie etwas Abenteuerliches, es erinnert einen an Johnny Depp. Alle wollen die Johnny Depp sein. Wir sprechen hier aber über eine kriminelle Handlung. Wir meinen etwas, das es unmöglich macht, von dem, was man tut, leben zu können."

Das Wort 'Piraterie' ist also nicht böse genug? An dieser Stelle sei anzumerken, wer den Begriff in die Medienlandschaft geworfen hat: die Kreativindustrie selbst. Ziel dieses Begriffs war es ja, Urheberrechtsverletzungen als eine schwere Straftat erscheinen zu lassen - ob dieser dilettantische Versuch der Ausbeutung von Sprachpositivismus tatsächlich Wirkung gezeigt hat, sei dahingestellt. Möglicherweise ist Frau Haaland und Kollegen vor der Einführung des zweifelhaften Worts nicht aufgefallen, dass der Begriff der 'Piraterie' seit den britischen Freibeuterbriefen zum Einen nur ein historisches Kuriosum darstellt. Zum Anderen erinnert dieser Begriff aufgrund neuzeitlicher Ereignisse vor diversen von der westlichen Wahrnehmung nahezu ausgenommenen Küstenregionen höchstens an Menschen, die mit Maschinengewehren bewaffnet über das Meer fahren und Schiffsladungen stehlen, womit sie eine reale Straftat begehen. Allerdings findet dies seinen Platz nur als Randnotiz in den Medien, wenn die Politik nicht genug Nachrichten abwirft. Somit bahnt sich die 'echte' Piraterie kaum einen Weg in die öffentliche Wahrnehmung.

Überträgt man letztere Vorstellung großzügig auf Privatpersonen, die ohne Waffengewalt und Bedrohung von Leib und Leben anderer durch Mediendownload Urheberrecht verletzen, gleitet die Piraterie-Metapher fast ins Lächerliche. Diese Urheberrechtsverstöße sind nach augenblicklicher Gesetzeslage natürlich rechtswidrige und strafrechtlich belangbare Handlungen. Jedoch entwickeln sich daraus zumeist zivilrechtliche Streitfälle zwischen zwei Parteien.

Dem Aufruf von techdirt.com folgend, alternative Begriffe zu suchen, die das Kriminelle und Grauenhafte der Urheberrechtsverletzung transportieren, an dieser Stelle ein Vorschlag:

Medienschändung (fem., Pl. -en): krimineller Akt der vorgeschoben vorsätzlichen Schädigung übergroßer Medienunternehmen durch Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke.

Was der International Actors' Federation an dieser Stelle möglicherweise noch nicht aufgefallen sein mag, ist die Tatsache, das dieses Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke bereits eine treffende, unmissverständliche und gänzlich unemotionale Bezeichnung hat, die sogar im Einklang mit dem Gesetzestext steht, nämlich 'Urheberrechtsverletzung'. Allerdings ist dieser Begriff wesentlich weniger reißerisch und medienwirksam.

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Polizei schließt One-Click-Hoster [Update]
« Antwort #350 am: 20 März, 2010, 18:42 »
Seit heute ist iFolder.ru wieder am Netz. Als Entschuldigung für den Ausfall hat man allen Kunden einige Vergünstigungen bei dem Dienst zukommen lassen. Free-User laden gegenwärtig mit etwa 200 Kilobyte Downstream. "Üblich" war bisher eher die Hälfte.

Parallel zu der Meldung, den Betrieb wieder aufnehmen zu können, hat man auch einen offenen Brief veröffentlicht. Dieser ist an den russischen Präsidenten Dmitri Medwedew gerichtet. Man dankt ihm für die Aufmerksamkeit, die er dem Ereignis und der ganzen Hosting-Industrie schenkt. Ohne sein Handeln wäre man nicht so schnell zurückgekehrt.

Man erklärt, dass so ein Vorfall jederzeit wieder bei irgendeinem Hoster passieren kann. Man würde gerne mit den Polizeibehörden zusammenarbeiten. Dieser Vorfall habe aber vor allem gezeigt, dass solche Untersuchungen auch ohne eine Abschaltung durchführbar sein müssen. Es kostet Geld und Arbeitsplätze, wenn solche Handlungen vollzogen werden. Hier müsse es eine rechtliche Änderung geben. Sollte Interesse an den Vorschlägen der Hosting-Industrie bestehen, so müsse man auf diese nur zukommen.

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Löschgesetz soll Missbrauchsbilder rascher aus dem Netz befördern
« Antwort #351 am: 22 März, 2010, 09:24 »
Der FDP-Bundestagsabgeordnete Manuel Höferlin hat auf dem PolitCamp  in Berlin am Sonntag Sinn und Zweck des von der Bundesregierung angestrebten  Gesetzes zum Löschen von Kinderpornographie umrissen. Im internationalen Kontext sei in diesem Bereich schon "vieles möglich", erklärte der Liberale. Die Frage sei nur, ob die etablierten Verfahren "schnell genug" seien. So sei das Tätigwerden der Strafverfolger derzeit "einfach zu langsam", um im rasanten Kommunikationsmedium Internet "mitzukommen". Hier müsse das Löschgesetz greifen und helfen, die Mechanismen zum Entfernen der Dokumentationen sexuellen Missbrauchs effizienter zu gestalten.

Eine stärkere Stellung von Beschwerdestellen wie INHOPE soll dafür sorgen, das unerwünschte Material schneller als über den Dienstweg aus dem Netz zu bekommen, brachte Höferlin ein Beispiel für die potenzielle Ausrichtung des Vorstoßes, an dem derzeit das Bundesjustizministerium arbeite. "In nicht allzu weiter Ferne" werde es dazu einen konkreten Vorschlag geben. Netzpolitiker der FDP stünden dabei im Dialog mit dem Ressort, würden aber nicht direkt an dem Entwurf mitschreiben. Insgesamt gehe es darum, "wie wir effektiv, schnell und angemessen löschen können". Zugleich räumte Höferlin ein, dass es unterschiedliche Positionen bei der Internetgemeinde und dem Koalitionspartner CDU/CSU gebe, inwiefern man das derzeit teils ausgesetzte Zugangserschwerungsgesetz brauche. Klar sei aber, dass es "Sperren mit uns nicht gibt". Es sei deutlich geworden, dass reine Webblockaden "zu keinem Ergebnis führen".

Franziska Heine, Initiatorin der Rekordpetition gegen das Gesetz für Websperren, verlangte einen "klaren Zeitplan" für das weitere Vorgehen. "Alle Zweifel" seien für sie erst mit der Aufhebung des Gesetzes beendet. Bis dahin stehe weiter die Frage im Raum: "Müssen wir nach Karlsruhe gehen?" Generell monierte sie, dass es nach der Debatte über die Blockaden zwar "viele Runde Tische und Dialogveranstaltungen" von Regierungs- und Parlamentsseite aus gebe. Es bleibe aber meist beim "Wir reden mal miteinander". Diejenigen, die sich im Netz bewegten und direkt betroffen seien, würden "außen vor gelassen".

Für die SPD-Bundestagsfraktion regte Lars Klingbeil an, dass die FDP "im Rahmen einer Koalition der netzpolitischen Vernunft" für die von der Opposition geforderte Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes stimmen solle. Alvar Freude vom Arbeitskreis gegen Zensur und Internetsperren brachte dafür die Variante eines interfraktionellen Antrags ins Spiel, bei dessen Abstimmung der Fraktions- und Koalitionszwang aufgehoben werden könnte und so jedem die Gesichtswahrung ermöglicht werde. Klingbeil versicherte Heine zudem, dass die Petition "verdammt viel bewirkt habe". Jetzt wüssten zumindest alle Parlamentarier, "dass es dieses Internet gibt und Leute darin unterwegs sind".

Zugleich versprach der SPD-Politiker, dass es bei der jüngst eingesetzten Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" um eine "grundsätzliche Öffnung der Politik" gehen werde. Klingbeils Ex-Parteikollege und jetzige Pirat, Jörg Tauss, gab dagegen zu bedenken, dass von den Beamten der Bundestagsverwaltung schon jetzt die geplanten "neue Formen" der Bürgerbeteiligung "torpediert" würden. In den vergangenen Legislaturperioden habe sich auch kein Parlamentsausschuss bereit erklärt, ein Gesetzesverfahren einmal durch außerparlamentarische netzpolitische Experten begleiten zu lassen. Höferlin bestätigte, dass sich der Verwaltungsapparat "derzeit nicht in der Lage" sehe, den "Beschluss zu Transparenz" wunschgemäß umzusetzen. Im Anschluss an das Podium war zu hören, dass ein Online-Forum abgelehnt werde, da niemand die zu erwartende Vielzahl an Einträgen kontrollieren könne. Mit Diensten wie Twitter oder Facebook gebe es ferner keinerlei Erfahrung in der Bundestagsverwaltung.

Quelle : www.heise.de

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Spanien: Filesharing-Sites sollen illegal werden
« Antwort #352 am: 24 März, 2010, 10:29 »
Die spanische Regierung hat eine bedeutsame Änderung des Urheberrechts vorangebracht. Seiten mit Links zu urheberrechtlich geschütztem Material sollen als illegal eingestuft werden. Eine 180-Grad-Wende in der Rechtsprechung wäre die Folge.

Spanien stellte sich bisher als Paradies für Filesharing-Websites dar. Die Gesetzgebung des Landes trug erheblich dazu bei. Dort ist die Verbreitung von Links zu urheberrechtlich geschütztem Material nämlich nicht per se illegal und somit strafbar. Das wichtigste Entscheidungskriterium stellt die Fragestellung dar, ob die Website privater oder gewerblicher Natur ist.

Die spanischen Gerichte haben in der Vergangenheit mehrmals geurteilt, dass solche Seiten kein gewerbliches Interesse verfolgen. Auch wenn dort einige Werbebanner zu finden sind. Der Contentindustrie war dies bereits seit langem ein Dorn im Auge. Die spanischen Gesetze seien nicht wirksam und würden Urheberrechtsverletzungen mitunter begünstigen. Die Situation dürfte sich nun jedoch drastisch ändern.

Die spanische Regierung hat ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, dass dem nun ein Ende bereiten soll. Das "Gesetz für nachhaltige Wirtschaft" (LES) wird in absehbarer Zeit im Parlament zur Diskussion gestellt. Bis Ende Juni könnte es bestätigt werden. Es handelt sich hierbei eigentlich um ein umfangreiches "Anti-Wirtschaftskrisen" Gesetz. Daran angehängt befindet sich aber auch die erste Anti-Piraterie Gesetzgebung Spaniens.

Geplant ist die Gründung einer Kommission für geistiges Eigentum (CPI). Diese wird von einigen Internetexperten im Auftrag des spanischen Kultusministeriums gelenkt. Deren primäre Aufgabe: Internetseiten mit Links zu urheberrechtlich geschützten Werken melden. Der Oberste Gerichtshof in Madrid hätte ab diesem Augenblick vier Tage Zeit, ein Urteil zu fällen. Die Entscheidungsauswahl der Richter ist jedoch stark begrenzt.

Primär vorgesehen ist eine vollständige oder zumindest teilweise Sperrung der Seite. Nur wenn elementare Grundrechte wie etwa die Meinungsfreiheit verletzt werden, kann von diesen Sperren abgesehen werden.

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EU forciert Pläne zu europaweiten Web-Sperren
« Antwort #353 am: 24 März, 2010, 15:35 »
Während die Bundesregierung für Deutschland statt des ausgesetzten Websperren-Gesetzes ein Löschgesetz gegen Kinderpornographie vorbeitet, forciert nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit die Europäische Union ihre Bestrebungen, Darstellungen von Kindesmissbrauch im Web europaweit auszublenden. Dies geht aus einem geheimen Dokument des Rats der Europäischen Union ("EU-Ministerrat") hervor, das der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur heute veröffentlicht hat. In dem Positionspapier gibt der Rat Empfehlungen für einen Aktionsplan zur EU-weiten Bekämpfung von Cybercrime.

Bezüglich der Bekämpfung von Missbrauchsdikumentationen im Web sind die Vorstellungen der Ministerrunde eindeutig: Die Entwicklung eines Filtersystems sollen forciert vorangetrieben werden. Als Beispiel nennt der Rat das europäische CIRCAMP-Projekt. Dessen Aufgabe ist es unter anderem, einen einheitlichen Rahmen für die nationale Gesetzgebung zur Webfilterung zu liefern. Dazu hat CIRCAMP den Child Sexual Abuse Anti Distribution Filter (CSAADF) definiert, der auf DNS-Basis Domains blockt.

Bisher haben sieben Staaten CSAADF umgesetzt, nämlich Norwegen, Schweden, Dänemark, Finnland, Schweiz, Neuseeland und Italien. Großbritannien ist zwar CIRCAMP angeschlosssen, hat aber mit dem Filtersystem Cleanfeed einen anderen Weg eingeschlagen. In einer CIRCAMP-Präsentation wurde Deutschland noch im Dezember 2009 unter "Countries close to running CSAADF" geführt.

Quelle : www.heise.de

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Nicht nur China filtert: Zensur im Internet nimmt zu
« Antwort #354 am: 24 März, 2010, 18:18 »
China ist ein Vorbild – zumindest für Diktatoren und autoritäre Herrscher. Denn das kommunistische Regime in Peking filtert und überwacht das Internet mit einem ausgeklügelten System, das seinesgleichen sucht, und nimmt auch Technologieunternehmen wie Google in die Pflicht. Doch China ist längst nicht der einzige Staat, der den Zugang zum globalen Netz beschränkt: Da sich immer mehr Menschen online informieren und austauschen, wollen auch immer mehr Machthaber im Cyberspace die Kontrolle behalten.

Die Organisation Reporter ohne Grenzen zählte 2009 rund 60 Länder, die das Internet zensieren – eine Verdopplung im Vergleich zum Vorjahr. Auf knapp 40 Staaten kommt die //map.opennet.net/ (ONI), die von den renommierten Universitäten in Harvard, Oxford, Cambridge und Toronto getragen wird. Zum Vergleich: 2002 beschränkten laut ONI erst zwei Länder die Freiheit im Netz.

Die Zahlen unterscheiden sich, der Trend ist aber der gleiche: Die Zensoren nehmen das Internet ins Visier. "Der Anstieg hängt damit zusammen, dass das Netz im Alltag und auch in der Politik immer wichtiger wird", sagt Harvard-Professor John Palfrey. Handy oder PC reichen, um sich online zu informieren oder Fotos und Videos zu veröffentlichen – vorbei an Presse und Fernsehen. "Die totale Offenheit kann für Diktaturen einen destabilisierenden Effekt haben", betont der Internet-Experte.

Warum autoritäre Machthaber vernetzte Untertanen fürchten müssen, zeigten die Proteste gegen das iranische Mullah-Regime im vergangenen Sommer: Über den populären Kurzmeldungsdienst Twitter organisierten Demonstranten ihre Kundgebungen und schickten Links mit Fotos und Berichten um die Welt. Allerdings nutzten auch totalitäre Regime das Internet gegen oppositionelle Bewegungen ein; so schilderte der weißrussische Politologe Evgeny Morozov in einem FAZ-Artikel "Vorsicht, Freund hört mit", wie soziale Netzwerke von Geheimdiensten und Diktatoren genutzt werden, um Dissidenten aufzuspüren oder sie über diskriminierende Kommentare zu neutralisieren.

Bei der Überwachung des Internet setzt China mit der "Great Firewall" den Maßstab. Dieses Zensursystem bezeichnet Reporter ohne Grenzen als "technologisch am weitesten entwickelt". Neben dem kommunistischen Regime macht die Organisation elf weitere "Feinde des Internets" aus. "In diesen Staaten werden unliebsame Internetnutzer systematisch verfolgt und unerwünschte Online-Informationen oft mit großem technischen Aufwand zensiert", klagt die Organisation. Neben China und dem Iran sind das etwa Saudi-Arabien, Syrien, Tunesien, Ägypten und Vietnam.

Einige Machthaber schneiden ihre Bevölkerung sogar nahezu komplett vom Internet ab: Nordkorea, Birma und Kuba, aber auch die frühere Sowjet-Republik Turkmenistan. "Sie beheben nicht die Mängel in der Infrastruktur, weil es ihren Zwecken dient", schreibt ROG. So bleiben die Verbindungen langsam, die Preise hoch. In Kuba etwa kostet eine Stunde im Netz mindestens 1,50 Dollar – für die meisten Bewohner des armen Inselstaates ist das unbezahlbar. Dass sie mit der Isolation der eigenen Wirtschaft schaden, nehmen die Machthaber in Kauf.

Bei der Internet-Zensur verlassen sich die Regierungen nicht allein auf ihren eigenen technischen Systeme. Wie der aktuelle Streit zwischen Google und China zeigt, nehmen sie vermehrt Internetanbieter in die Pflicht. Gerade Suchmaschinen – Ausgangspunkt der meisten Recherchen – sind im Fokus. "Der Druck auf Unternehmen wie Google wird daher weiter zunehmen", sagt Palfrey.

Doch nicht nur Diktatoren kontrollieren das Netz. Australien ist beispielsweise wegen seiner Filterregeln in der Kritik. Die Zensur sei im Vergleich zu westlichen Staaten auffallend strikt, auch wenn sie nicht das Ausmaß repressiver Regime erreiche, schreibt die Open Net Initiative. Auch Deutschland kommt etwa wegen den mittlerweile ausgesetzten Plänen zu Websperren ins Visier von Bürgerrechtlern; Google selbst klagt aktuell über "anmaßende" deutsche Gerichtsurteile  zur weltweiten Internetregulierung.

Die Türkei wiederum – NATO-Mitglied und Kandidat für den EU-Beitritt – blockiert derzeit rund 3700 Websites, wie die OSZE berichtet. In den meisten Fällen gehe es um "Obszönität" und die "sexuelle Ausbeutung von Kindern", die Organisation registrierte aber auch Sperren "aus willkürlichen und politischen Gründen". Vor allem die Armee und Staatsgründer Kemal Atatürk sind tabu. Auch wenn es um Bevölkerungsgruppen wie Kurden und Armenier geht, schlägt die türkische Zensur oft zu. Das Videoportal YouTube etwa ist komplett gesperrt, weil dort unter anderem Filme zu finden waren, die Atatürk verulkten. Gegen die Blockade regt sich aber Widerstand: Blogger protestieren mit Texten, während viele Nutzer mit technischer Hilfe doch zum Ziel kommen.

Doch die türkischen Nutzer sind damit eine Ausnahme – in den meisten Ländern ist es schwierig, die Zensoren auszutricksen. "Nur einige Aktivisten haben die finanziellen und technischen Möglichkeiten, um Sperren zu umgehen", sagt Michael Rediske, Vorstandsmitglied bei ROG. "Der allergrößte Teil der Bevölkerung muss sich aber mit einem begrenzten Zugang zufriedengeben."

Quelle : www.heise.de

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Chinas Firewall und der Rest der Welt
« Antwort #355 am: 26 März, 2010, 08:35 »
Dass China das Internet zensiert, ist längst bekannt. Nun allerdings scheint es, als hätte die "Große Chinesische Firewall" auch Auswirkungen auf den Rest der Welt. Viele Websites beschweren sich über Ausfälle, die sie auf die chinesische Zensur zurückführen.

In Chile und Amerika sollen sich zahlreiche Internetnutzer beschwert haben, dass sie bestimmte Websites - insbesondere Web 2.0-Dienste wie Facebook und Twitter - nicht erreichen konnten. Experten vermuten nun, dass der weltweite Internetverkehr zur Überprüfung nach China umgeleitet und dort zensiert wird. Die Zensur dort findet meist über DNS-Sperren statt. Verwendet nun ein Dienst aus irgendeinem Grund einen chinesischen DNS-Server, kann er die dort gesperrten Seiten nicht korrekt auflösen.

Einige Sicherheitsexperten warnen, dass durch die Umleitung des Datenverkehrs auch Nicht-Chinesen in ihrem Surfverhalten überwacht werden könnten. Auf längere Sicht könnte hier die DNS-Erweiterung DNSSec Abhilfe schaffen. Sie ermöglicht eine Überprüfung der Authentizität der Daten und verhindert somit eine Manipulation. Bis dahin allerdings gibt es kaum eine Möglichkeit, sich zu schützen.

Die Gründe für das ungewöhnliche Verhalten der Chinesischen Firewall sind noch nicht klar. Es könnte sich um eine bewusste Änderung, aber auch um ein Versehen handeln.

Quelle: www.gulli.com

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Websperren und das BKA
« Antwort #356 am: 26 März, 2010, 11:48 »
Mal kann man nicht, mal will man nicht

Das einst so vehement geforderte Zugangserschwerungsgesetz ist nunmehr zum Klotz am Bein geworden, von dem sich die Parteien zunehmend zu befreien versuchen. Das BKA dagegen hält weiterhin an der Notwendigkeit des Gesetzes fest - und findet bei den Begründungen keine klare Linie.

Bitte unser Gesetz nicht anwenden. Danke.

Als das "Zugangserschwerungsgesetz" (das seine Befürworter stets als wichtiges Instrument zur Bekämpfung der Kinderpornografie im Netz darstellten), dem Bundespräsidenten vorgelegt wurde, hofften einige, dass dieser das umstrittene Werk nicht unterschreiben würde. Dem war nicht so. Nach einer längeren Bedenkzeit entschloss sich Horst Köhler zur Unterzeichnung - und das Gesetz ist nunmehr in Kraft getreten.

Für die Parteien ist dies die unglücklichste Lösung, da der Koalitionsvertrag bestimmt, dass das Gesetz für  ein Jahr ausgesetzt wird. Daher ergab sich auch das Novum, dass die Bundesregierung das (zur Erstellung von Sperrlisten ermächtigte) BKA anwies, das Gesetz vorläufig nicht anzuwenden. Schnell wurde ergänzt, dass es nicht etwa darum ginge, das Gesetz überhaupt nicht anzuwenden, sondern lediglich darum, von Sperrungen abzusehen und stattdessen vorrangig auf das Löschen der fraglichen Seiten zu setzen. Eine Möglichkeit, die bereits während der (von der derzeitigen Familienministerin als "mies"  bezeichneten) Diskussion von den Kritikern stets als Alternative zu den umstrittenen Websperren angesehen und proklamiert wurde. Zumal nachzuweisen war, dass selbst  Private relativ schnell die Provider dazu anhalten konnten, kinderpornografische Seiten vom Netz zu nehmen.

Während aber das noch vor einiger Zeit z.B. vom Verteidigungsminister zu Guttenberg als "eines der wichtigsten Vorhaben in jeder Hinsicht" bezeichnete Gesetz nun irgendwie doch nicht so notwendig ist, findet der Justiz-Staatssekretär für die Anweisung, ein bestehendes Gesetz nicht anzuwenden, eine geschickte Formel, die da lautet: "Das Sperrgesetz sieht schon jetzt den Vorrang des Löschens vor dem Sperren vor." Durch einen Erlass des Innenministeriums werde nur vom Sperren Abstand genommen. Dies sei aber kein Problem, da im Gesetz nicht beschrieben sei, wann ein Löschversuch erfolglos sei und damit eine Sperre notwendig würde.

Ein neues Gesetz für das, was das bisherige Gesetz ermöglichen soll?

Auf dem Polit-Camp hat der FDP-Abgeordnete Manuel Höferlin den Sinn und Zweck eines angestrebten Löschgesetzes umrissen. Dieses Löschgesetz soll allem Anschein nach das Zugangserschwerungsgesetz ersetzen. Ein gegen alle Kritik durchgesetztes und in Kraft getretenes Gesetz soll also (kaum dass es gültig ist) entweder zurückgenommen oder nicht angewandt werden. Und das, was laut den Befürwortern ja der Sinn und Zweck des Gesetzes ist (nämlich das Löschen von kinderpornografischen Seiten) soll nun durch ein neues Gesetz ermöglicht werden. Die Frage, ob die Politik hier selbst noch versteht, was eigentlich welches Gesetz bewirken soll, dürfte sich nicht nur den bisherigen Kritikern stellen.

Interessant bei den Ausführungen Höferlins war, dass er insbesondere die "etablierten Verfahren" als nicht ausreichend ansah und das geplante Löschgesetz als Katalysator für die Arbeit der Strafverfolgung definierte. Diese Argumentation führt zur Frage, wie schnell sich denn das BKA um Löschungen bemüht. Und hier finden sich derzeit durchaus interessante, widersprüchliche Aussagen.

Wir dürfen nicht einschreiten

Während seitens Privater die Möglichkeit besteht, einen Provider direkt zu kontaktieren (oder aber eine kinderpornografische Seite bei einer der durchaus nicht unumstrittenen Stellen im Internet zu melden), gibt das BKA an, dass ihm diese Möglichkeit nicht zur Verfügung stünde. Insbesondere die Einhaltung des Dienstweges wäre problematisch, weshalb, so Höferlin, Meldestellen wie Inhope zukünftig besser gestellt werden sollten. Der BKA-Chef Jörg Ziercke schildert die Problematik so:

Zitat
Also ich glaube, wir würden es uns auch verbitten, wenn der CIA oder das FBI oder der chinesische Nachrichtendienst oder wer auch immer hier in Deutschland dafür sorgen will, dass bestimmte Dinge gesperrt oder gelöscht werden sollen. Nur noch einmal vom Grundprinzip her: Dass eine Behörde einen Privaten im Ausland auffordert, etwas zu tun, das kann ich schlicht nicht.

Er sieht daher die Möglichkeit, direkt auf einen Provider einzuwirken, als nicht machbar an. Lediglich über Verbindungsbeamte könne man hier tätig werden und auf eine Löschung hinzuwirken. Verfolgt man diesen Argumentationsstrang, so stellt sich das BKA als eine Behörde dar, der es schlichtweg nicht möglich ist, bei kinderpornografischen Seiten einzuschreiten. Stattdessen hat sie lediglich vage Chancen, eine Löschung zu erwirken - womit die Sperrung von derartigen Seiten als einzige Möglichkeit übrig bleibt.

Wir wollen nicht so schnell einschreiten

Diese Argumentation deckt sich jedoch nur teilweise mit früheren Aussagen z. B. der CDU-Abgeordneten Martina Krogmann. So sprach Frau Krogmann bei Abgeordnetenwatch davon, dass das BKA durchaus eingreifen könne, dies aus Achtung vor den jeweiligen Ländern nicht täte.

Zitat
Grundsätzlich gilt: Löschung vor Sperrung! In Deutschland ist das völlig unproblematisch, da die host-provider hier sehr gut kooperieren. Wenn jemand - das muss nicht das Bundeskriminalamt sein - sie auf kinderpornografische Inhalte hinweist, nehmen sie diese vom Netz. Etwas anders sieht es mit Inhalten auf ausländischen Servern aus: Hier tritt das Bundeskriminalamt aus Achtung vor der Souveränität der Staaten als deutsche Polizeibehörde nicht direkt an die in diesen Staaten ansässigen host-provider heran, sondern informiert die jeweiligen Polizeibehörden über die dafür vorgesehenen internationalen Organisationen. Dieser Weg nimmt einige Zeit in Anspruch. Da die fraglichen Seiten oft nur einige Tage ihre Domain behalten, ist es hier in vielen Fällen unter dem Gesichtspunkt der Prävention praktikabler, sie zu sperren - sonst erreicht die Information sogar kooperationswillige host-provider erst dann, wenn die Seite schon weitergewandert ist.

Wie der AK Zensur feststellte, ist dem BKA die nationale Befindlichkeit der jeweiligen Länder somit, genau wie der Dienstweg (der doch laut voriger Argumentation gar nicht vorgegeben ist) wichtiger, als die Bekämpfung von Kinderpornografie bzw. der Schutz der Webuser vor den Seiten, die dann durch das Stoppschild verdeckt werden sollten.

Das BKA hat bezüglich der Löschung der fraglichen Seiten weiterhin angegeben, dass diese auch deshalb nicht funktionieren würde, weil bereits nach einiger Zeit die Seiten unter einer anderen Adresse verfügbar wären:

Zitat
Wenn wir Seiten entdecken, die auf Servern in Deutschland liegen, reagieren die Provider in Deutschland sofort. Das Problem ist der ausländische Provider.
(Jörg Ziercke)

Und ein Mitarbeiter des BKA-Referats Kinderpornografie erklärte der Tageszeitung Die  Welt), dass das BKA bereits jahrelang mit ""sehr begrenztem" Erfolg versuche, im Ausland gehostete Websites löschen zu lassen. Diese "verschwänden nach drei bis fünf Tagen, um dann an anderer Stelle in leicht abgeänderter oder auch identischer Form wieder aufzutauchen".

Inwiefern angesichts dieser Problematik die vormals so wichtigen Websperren dann nicht noch mehr Kräfte für sinnlose Aktivitäten bänden, sei hier einmal außen vor gelassen. Das BKA kann sich bei der Argumentation zu den Websperren oder zur Löschung von kinderpornografischen Seiten allem Anschein noch nicht entscheiden, ob nun der Dienstweg verbaut oder zu lang ist (bzw. einfach wegen der Befindlichkeiten der Staaten, in denen die Seiten gehostet werden, nicht genutzt wird). Wenn es dem BKA nicht möglich ist, einzuschreiten, wieso versucht es dies dann bereits seit Jahren? Und wenn die Seiten bereits nach einigen Tagen verschwinden, wie soll dann eine Sperrung helfen? Inwiefern ist es, auch mittels der Hilfe von Stellen wie Inhope, nicht möglich, an die Provider direkt heranzutreten - nicht im Sinne einer Forderung einer Behörde, sondern im Zuge von offiziellen Mitteilungen? Hier sieht auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages keinerlei Probleme:

Zitat
Solange eine E-Mail des BKA nur eine Benachrichtigung an den Host-Provider darstellt und diesen auf inkriminierte Inhalte auf seinem Server hinweist, wird das BKA nicht hoheitlich tätig, da es dem Host-Provider kein Tun, Dulden oder Unterlassen vorschreibt, sondern diesen lediglich informiert. Solche rein informativen E-Mails des BKA an außereuropäische Host-Provider wären demnach zulässig. Unzulässig wären hingegen derartige Emails durch das BKA an Host-Provider, die diesem eine Löschung der inkriminierten Inhalte vorschreiben würden.

Diese Meinung vertrat der Wissenschaftliche Dienst bereits im September 2009 und es ist kaum anzunehmen, dass sie sich mittlerweile geändert hat. Wofür also das Zugangserschwerungsgesetz bzw. das geforderte Löschgesetz dienen soll, bleibt offen - so man nicht davon ausgeht, dass es sich bei beidem entweder um die Schaffung einer Zensurstruktur oder aber schlicht um inkompetenten Aktionismus handelt.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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EU will Websperren einführen
« Antwort #357 am: 29 März, 2010, 09:32 »
Die Europäische Kommission will alle EU-Staaten verpflichten, den Zugang zu kinderpornografischen Webseiten zu blockieren. Die geplanten Websperren sind Teil einer umfassenden Richtlinie zum Kinderschutz, die "mit den dunklen Ecken des Internets und den kriminellen Bildern von Kindesmissbrauch aufräumen" soll, schreibt die EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström in einem Gastbeitrag für das Internet-Portal der Frankfurter Allgemeine Zeitung. Sie will den Entwurf der Richtlinie an diesem Montag in Brüssel vorstellen. Sollte die neue EU-Rechtlinie Realität werden, entstünde in Deutschland eine paradoxe Situation: Die Bundesregierung müsste genau die Websperren einführen, die sie gerade ausgesetzt hat, um stattdessen ein Löschgesetz zu forcieren.

Bürgerinitiativen würfen beim Thema Reglementierung des Internets zu Recht die Frage nach der freien Meinungsäußerung auf, gibt Mahlmström zu bedenken, betont aber gleichzeitig, dass Bilder, die Kindesmissbrauch zeigen, könnten "unter keinen Umständen als legitime Meinungsäußerung gelten" können. "Handeln wir nicht, so könnten die Nutzer solcher Websites das Betrachten derartiger Bilder mit der Zeit womöglich als normal ansehen."

Der Richtlinienentwurf, der der FAZ. vorliegt, enthält 22 Straftatbestände, die die Mitgliedstaaten in nationales Recht aufnehmen müssten; darunter das sogenannte Grooming: der Versuch, in Online-Netzwerken Kinder ausfindig zu machen, um diese später zu missbrauchen. Bestraft werden soll auch, wer Kinder zu sexuellen Darbietungen etwa vor einer Webcam veranlasst.

Zusätzlich zu Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie sollen in Zukunft auch das gezielte Suchen nach und das Betrachten derselben im Internet strafbar sein. Damit will die EU-Kommission dem Umstand Rechnung tragen, dass Kriminelle eine Strafe umgehen könnten, indem sie Fotos direkt im Netz ansehen oder Videos streamen, ohne die entsprechenden Dateien auf dem eigenen Rechner zu speichern. Ergänzt werden die Bestimmungen zur Strafverfolgung durch Opferschutz- und Präventionsmaßnahmen.

Laut Mahlmström schlägt die EU-Kommission vor, "dem Beispiel einiger Mitgliedstaaten zu folgen", und den Zugriff auf Seiten mit Kinderpornographie zu sperren. Dafür sollten nationale Mechanismen eingeführt werden, um den Zugang zu blockieren: "Die Mitgliedstaaten sollen selbst entscheiden, auf welchem Weg sie dieses Ziel am besten erreichen. Sie könnten beispielsweise Anbieter von Internetdiensten dazu ermutigen, freiwillige Verhaltensregeln und Leitlinien zu entwickeln, um Nutzern den Zugriff auf kinderpornographische Websites zu verweigern. Oder sie ermächtigen die zuständigen Polizei- und Justizbehörden per Gesetz, die Anbieter von Internetdiensten dazu aufzufordern, die Nutzung derartiger Seiten zu blockieren." Diese Maßnahmen seien aber kein Ersatz für das Löschen kinderpornografischer Bilder und Videos schon an der Quelle.

Auch vom EU-Ministerrat waren in den letzten Tagen Informationen an die Öffentlichkeit gedrungen, nachdem der Rat europaweite Websperren forcieren will. In Deutschland wurde das heftig umstrittene Websperren-Gesetz (Zugangserschwerungsgesetz) von der schwarz-gelben Bundesregierung ausgesetzt: Es trat zwar in Kraft, das BKA soll aber nach einer Anordnung die im Gesetz vorgesehen Websperren nicht durchführen bzw. gegenüber den Providern nicht durchsetzen. Ein Löschgesetz soll nun die Verbreitung kinderpornografischen Materials schon an der Quelle bekämpfen: Damit sollen Missbrauchsbilder rascher als zuvor aus dem Netz entfernt werden können.

Quelle : www.heise.de

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Websperren: Viel Skepsis gegenüber neuer EU-Initiative
« Antwort #358 am: 29 März, 2010, 16:29 »
Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag  zur Blockade sexueller Missbrauchsbilder im Web am heutigen Montagvormittag in Brüssel offiziell vorgestellt. Vor dem Bild eines besorgt schauenden Kindes und dem Slogan "Ihre Zukunft erhellen" unterstrich die federführende Innenkommissarin Cecilia Malmström: "Es geht nicht um Meinungsfreiheit, sondern um die schlimmsten Verbrechen". Der Entwurf für neue Rechtsvorschriften sieht unter anderem Verpflichtungen für die Mitgliedsstaaten vor, Strafen für Sexualstraftäter zu verschärfen. Die EU-Länder müssten ferner sicherstellen, "dass der Zugang zu Websites mit Kinderpornografie gesperrt werden kann".

Die Kommission hält es laut der Mitteilung für "sehr schwierig", diese Inhalte "an der Quelle zu entfernen". Dies gelte insbesondere für Server außerhalb der EU. Es sei vorgesehen, "den Mitgliedstaaten freizustellen, in welcher Form die Sperrung erfolgen soll"; rechtliche Bestimmungen müssten jedoch auch bei einer Zugangserschwerung durch die Provider in Eigenregie "in jedem Fall angewandt" werden. Weiter seien "neue Formen des Missbrauchs" wie das "Grooming" (Kontaktaufnahme zu Kindern via Internet zum Zwecke des sexuellen Missbrauchs), das Anschauen von Kinderpornographie ohne den Download von Dateien sowie das Zurschaustellen von Kindern in sexuellen Posen vor Webcams unter Strafe zu stellen.

Zum weiteren Vorgehen kündigte Malmström an, dass die Kommission den Text zunächst an die spanische Präsidentschaft des EU-Rates schicken werde, die bereits vorab "höchste Priorität" für das Vorhaben signalisiert habe. Es werde daher sicher schon im April im Rat in Luxemburg behandelt. Erste Diskussionen hätten unter den Ministern schon anhand einer Initiative aus dem Vorjahr stattgefunden. Eine konkrete Einbindung von Europol sei derzeit noch nicht vorgesehen. Der Vorschlag gehe nun aber "etwas weiter in der konkreten Umsetzung". Zudem sei er auf den Lissabon-Vertrag angepasst worden. Ein Mitgliedsstaat kann strafrechtliche Planungen demnach nicht mehr mit einem Veto blockieren. Dafür hat das EU-Parlament Mitentscheidungsrechte.

Die Bundesregierung, Internetprovider und Bürgerrechtler haben zurückhaltend bis ablehnend reagiert. Man gehe ausdrücklich einen Schritt weiter, indem man auf eine Löschung von Bildern sexuellen Missbrauchs hinarbeite, nicht nur auf Zugangserschwerungen, erklärte ein Regierungssprecher gegenüber dpa. Er nehme an, dass man mit einer solchen weitergehenden Regelung "EU-Recht relativ automatisch erfüllt". Berlin arbeitet derzeit an einem entsprechenden "Löschgesetz". Ein Sprecher von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ergänzte, CDU/CSU und FDP hätten sich im Koalitionsvertrag auf den Grundsatz "Löschen statt Sperren" festgelegt. Die Brüsseler Überlegungen seien noch in einem sehr frühen Verhandlungsstadium.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco hält den Vorstoß für "überflüssig". Die "klar belegbaren" Erfahrungen mit der Internet-Beschwerdestelle , die der eco betreibt, zeigten die erfolgreichen Möglichkeiten auf, direkt auf das Löschen der inkriminierten Inhalte hinzuwirken. Das gelte auch dann, wenn Missbrauchsbilder im Ausland vorgehalten würden. Die deutschen und europäischen Zugangsanbieter "beteiligen sich bereits seit Jahren erfolgreich am Kampf gegen Kinderpornographie im Internet", betonte der stellvertretende Vorsitzende der Vereinigung, Oliver Süme. In der Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden und mit nationalen Beschwerdestellen erledigten die Unternehmen "schnell und effizient alles Notwendige", um Beweise zu sichern beziehungsweise Inhalte zu entfernen. Weil die reine Zugangserschwerung leicht zu umgehen sei und dadurch die Taten nicht aufgeklärt würden, sei diese Maßnahme "wenig hilfreich".

Vehement vor dem Versuch, "Zensur-Infrastrukturen" auf europäischer Ebene vorzuschreiben,  warnte der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur). Die beabsichtigten Blockaden von Webseiten seien "Unfug", denn das Löschen der Dateien sei weltweit möglich. Malmström irre, wenn sie glaube, man könne die (nach Malströms Worten) "dunklen Ecken des Internets" dadurch aufräumen, dass man ein Stoppschild davor baue und so ein "Mäntelchen des Schweigens über derartige Taten" lege. Es wäre stattdessen gerade Aufgabe der europäischen Behörden, im Rahmen einer weltweiten Zusammenarbeit dafür zu sorgen, dass einschlägige Inhalte "schnell, dauerhaft und nachhaltig aus dem Internet entfernt und die Täter verurteilt werden". Entsprechende Webseiten befänden sich häufig in den USA und Westeuropa.

Christian Bahls vom Verein "MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren" (MOGiS) plant derweil, Mitte April nach Brüssel zu fahren, um auch dort "in die Diskussion" einzugreifen. Für das Lobbying gegen Webseiten-Blockaden auf EU-Ebene bittet er noch um Spenden. Zugleich machte der Bürgerrechtler darauf  aufmerksam , dass der Vorstoß der Kommission offenbar auch auf jugendpornographische Darstellungen abziele. Als "Kind" solle "alles unter 18" gelten, was gravierende Strafrechtverschärfungen hierzulande mit sich brächte.

Im EU-Parlament stieß die Initiative Malmströms auf geteilte Meinungen. "Kommission und Rat müssen ihre Pläne für ein EU-Zensurgesetz wieder begraben", erklärte der Innenexperte der Grünen, Jan Philipp Albrecht. "Das automatische Ausfiltern von bestimmten Inhalten im Internet ist kontraproduktiv bei ihrer tatsächlichen Beseitigung und gefährdet zugleich die freiheitliche Demokratie."

Der Vizechef der konservativen Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP), Manfred Weber, signalisierte demgegenüber volle Unterstützung für den Kommissionsansatz. Der CSU-Europapolitiker warf der FDP vor, ein Einschreiten gegen Kinderpornographie in Berlin zu verhindern. Daher "müssen wir in Brüssel uns der Sache annehmen". Eine Zugangserschwerung sei sinnvoll als ergänzende Maßnahme: "Wir müssen alle Methoden anwenden, um dem Problem entgegenzutreten". Weber sprach sich auch für eine Stärkung von Europol aus und verlangte mehr Druck der EU auf Länder, die viele Porno-Server beherbergten.

Quelle : www.heise.de

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Gegen Placebo-Gesetze: Warum Netzsperren sinnlos und gefährlich sind
« Antwort #359 am: 02 April, 2010, 08:25 »
Gegen Placebo-Gesetze: Warum Netzsperren sinnlos und gefährlich sind - von Mario Sixtus

Bitte entschuldigen Sie den langen Brief, ich hatte keine Zeit für einen kürzeren.
(Johann Wolfgang von Goethe)


Der Placebo-Effekt ist ein interessantes Phänomen: Glauben Patienten fest an die Wirksamkeit einer Behandlung, stellt sich bisweilen eine Besserung ihres Leidens ein, selbst wenn die eingenommenen, vermeintlichen Medikamente in Wirklichkeit aus Milchpulver oder Mehl bestehen.

In der Medizin ist der Placebo-Effekt durchaus praktisch: Ärzte können eingebildete Kranke gefahrlos mit vielen bunten Pillen versorgen, und in der Arzneimittelforschung helfen mit Placebos gefütterte Kontrollgruppen, die Wirkung neuer Medikamente zu messen.

In der Politik allerdings haben Placebos nichts verloren. Hier reicht es nicht aus, fest an die Wirksamkeit eines Gesetzes zu glauben, in der Hoffnung, dass sich - Schwups - schon irgendwie ein positiver Effekt einstellen wird. Im Gegenteil: Placebo-Effekte sind in der Gesetzgebung gefährlich, da sie die Gesellschaft in eine Scheinsicherheit wiegen und sie so davon abhalten, die wahren Ursachen eines Problems anzugehen. Internet-Sperren gegen kinderpornografische Webseiten gehören in diese Kategorie der gefährlichen Placebos.

Momentan schwingt die schwedische EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström die PR-Trommel für europaweite Internet-Sperren. Die FAZ, deren Feuilleton von Netz-Skepsis oft genug geradezu  durchtränkt ist, bot ihr jüngst freudig ein Podium für dieses Ansinnen. Wer die letztjährige Debatte um Netzsperren in Deutschland verfolgt hat, wird bei der Lektüre ihres Textes von einem massiven Deja-Vu-Erlebnis heimgesucht. All die vermeintlichen Argumente für Netzblockaden wurden hierzuzlande bereits vor einem Jahr hin und her geschoben - und weitgehend widerlegt.
 
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