Autor Thema: Urheberrecht,Websperren,Three Strikes ...  (Gelesen 44086 mal)

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Prominente Unterstützung für australische Filtergegner
« Antwort #330 am: 17 Februar, 2010, 12:26 »
Google und Yahoo haben sich in einer Erklärung zusammen mit weiteren Organisationen gegen die Einführung von Internetfiltern in Australien ausgesprochen. Die Gegner befürchten, dass die Software nicht nur jugendgefährdende Inhalte oder Kinderpornografie ausfiltert, sondern auch politisch kontroverses Material.

Die Gegner der Internetfilter, die der australische Kommunikationsminister Stephen Conroy im kommenden Jahr einführen will, haben prominenten Zuwachs bekommen: Google und Yahoo haben sich einer Interessensgruppe angeschlossen, die sich gegen die Filter einsetzt.

Was wird gefiltert?

Die Gegner befürchten, dass die Filter nicht nur Kinderpornografie oder Gewaltverherrlichungen blockieren, sondern auch "Inhalte von großem sozialen oder pädagogischen Wert", heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme des Bibliothekarsverbandes Australian Library and Information Association (ALIA), der Jugendschutzorganisation Inspire Foundation, von Google und Yahoo.

Das legt auch die von australischen Wissenschaftlern durchgeführte Studie Untangling The Net: The Scope of Content Caught By Mandatory Internet Filtering nahe. Darin kamen die Wissenschaftler zu dem Schluss, dass "eine sehr viel breitere Auswahl an Material als das am extremen Ende des Spektrums blockiert werden" könnte. Grundlage der Studie, die im Dezember 2009 veröffentlicht wurde, ist ein freiwilliges Filtersystem, das bereits im Einsatz ist.

Fahnden statt Filtern

Ein weiteres Argument wird gegen die Filter ins Feld geführt, dass kinderpornografisches Material kaum auf Websites zu finden sei, sondern hauptsächlich in Chaträumen oder Tauschbörsen weitergegeben werde. Filter wären dagegen machtlos. Deshalb sollte die Regierung lieber Polizisten abstellen, die solche Angebote systematisch auf Kinderpornografie untersuchen, fordert die Gruppe.

Es bestehe sogar die Gefahr, dass sich die Filter sogar kontraproduktiv auswirken, da sie Eltern im Glauben ließen, dass ihre Kinder dadurch keine für sie ungeeigneten Inhalte aufrufen könnten. Das könnte die Eltern dazu bringen, ihre Kinder nicht mehr bei der Internetnutzung zu beaufsichtigen.

Überforderte Filter

Schließlich könnten die Filter das Aufrufen von großen Websites wie Youtube oder Wikipedia deutlich verlangsamen. Ein Test des australischen Telekommunikationsunternehmens Telstra ergab, dass die Filterprogramme Probleme bekommen, wenn einzelne Inhalte von solchen Sites auf dem Index landen. Inhalte von diesen Angeboten würden dann nur sehr langsam ausgeliefert.

Die Aktivistengruppe Anonymous hat für den kommenden Samstag zu Demonstrationen gegen die Internetfilter aufgerufen. Allerdings war die Gruppe in die Kritik geraten, weil sie Distributed-Denial-of-Service-Attacken auf diverse Websites der australischen Regierung durchgeführt hatte.

Quelle : www.golem.de

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Bundespräsident unterzeichnet Websperren-Gesetz
« Antwort #331 am: 17 Februar, 2010, 15:21 »
Bundespräsident Horst Köhler hat heute das "Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" unterzeichnet. Laut Mitteilung bestanden "keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die ihn an einer Ausfertigung gehindert hätten". Der Bundespräsident gehe davon aus, dass die Bundesregierung entsprechend ihrer Stellungnahme vom 4. Februar 2010 nunmehr "auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes" Kinderpornographie im Internet effektiv und nachhaltig bekämpft.

Das Gesetz lag Köhler seit vorigem Sommer zur Unterschrift vor. Im November wurde bekannt, dass der Bundespräsident es überprüfen wolle und die Bundesregierung um "ergänzende Informationen" gebeten habe. Daraufhin hatte das Bundeskanzleramt Köhler mitgeteilt, dass sie die im Zugangserschwerungsgesetz vorgesehenen Websperren nicht weiterverfolgen und stattdessen den Versuch, Kinderpornos auf den Servern direkt zu entfernen, gesetzlich festschreiben wollen. Die Bundestagsfraktion der Grünen reagierte darauf mit einem Entwurf zur Aufhebung des Websperren-Gesetzes.

Quelle : www.heise.de

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Justizministerin will Websperren vom Tisch haben
« Antwort #332 am: 17 Februar, 2010, 17:16 »
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat nach der Unterzeichnung  des heftig umkämpften Zugangserschwerungsgesetzes  durch Bundespräsident Horst Köhler (CDU) angekündigt, rasch eine rechtliche Regelung auf den Weg zu bringen, um Websperren als Mittel im Kampf gegen Kinderpornographie definitiv zu Fall zu bringen. Die schwarz-gelbe Regierung habe sich auf das "endgültige Aus für Netzsperren" verständigt, sagte die FDP-Politikerin am heutigen Aschermittwoch. Nun gehe es darum, den vereinbarten Grundsatz "Löschen statt Sperren" tatsächlich zur Geltung zu bringen.

Das Justizministerium und das Innenressort hatten kürzlich eine Stellungnahme an das Staatsoberhaupt übermitteln lassen, wonach die Regierung "eine Gesetzesinitiative zur Löschung kinderpornographischer Inhalte im Internet beabsichtigt". Bis zum Inkrafttreten dieser Bestimmung werde sich Berlin "auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes ausschließlich und intensiv für die Löschung derartiger Seiten einsetzen", heißt es in dem heise online vorliegenden Papier. Zugangssperren würden nicht vorgenommen, betonen die beiden Ministerien.

Zugleich versuchen sie, die aufgeworfenen formellen Bedenken hinsichtlich der Verfassungskonformität des Gesetzes zu zerstreuen. So seien die Änderungen an dem vom Parlament im Sommer beschlossenen Vorhaben und dem ursprünglichen Regierungsentwurf und der darauf basierenden Initiative der damaligen schwarz-roten Koalition nicht so gravierend gewesen, dass von einem gänzlich anderen Gesetzgebungsverfahren die Rede sein könne. Auch die Zuständigkeit des Bundes sehen die beiden Ressorts im Gegensatz zu Experten gegeben, die diese primär bei den Ländern sehen.

Union und FDP hatten sich in der Koalitionsvereinbarung im Herbst darauf verständigt, das für die Erstellung der Sperrlisten zuständige Bundeskriminalamt (BKA) anzuweisen, dieser Aufgabe nicht nachzukommen. Vorgaben zum Filtern spezieller Webseiten sollten demnach nicht an die Provider weitergeleitet werden. Der Berliner Staatsrechtslehrer Ulrich Battis hatte diesen Plan aber als hochproblematisch bezeichnet. Seiner Ansicht nach kann die Bundesregierung das Gesetz nach seiner Ausfertigung höchstens noch für unanwendbar erklären, wenn sie es für verfassungswidrig hält.

Wie genau Berlin die Sperrverpflichtungen aus dem inzwischen ungeliebten normativen Text herausbringen will, ist derzeit nicht in Erfahrung zu bringen. Weder das federführende Bundeswirtschaftsministerium, noch das Justiz- oder Innenressort können oder wollen momentan Einzelheiten verraten. Sie wirken so, als habe sie die Unterschrift Köhlers überfahren, und sind auf der Suche zumindest nach geeigneten "Sprachregelungen" zur Darstellung der rechtlichen und technischen Situation.

Die Zeit drängt aber, eine rechtlich einwandfreie Lösung für die Beseitigung des Problems der Websperren zu finden. Bis zur Ausfertigung des Gesetzes und seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt vergehen üblicherweise drei Wochen. Einen Tag später treten die Regelungen in Kraft, sofern sie nicht bis dahin zum Teil ausgesetzt werden. Die Bundestagsfraktionen der Linken und der Grünen plädieren aber für einen sauberen Schnitt und die komplette Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes durch Parlament und Bundesrat.

Hannah Seiffert, Justiziarin beim Verband der deutschen Internetwirtschaft eco, forderte ganz in diesem Sinn die Verabschiedung eines Aufhebungsgesetzes durch den Bundestag im Schnellverfahren, um den Providern Rechtssicherheit zu verschaffen. Auch die bestehenden Sperrverträge mit fünf großen Zugangsanbietern einschließlich der Deutschen Telekom und Vodafone/Arcor müssten für nichtig erklärt werden. Die Provider wären sonst grundsätzlich verpflichtet, die für die Websperren benötigten Infrastrukturen bereit zu halten.

Das vom Innen- und Justizministerium ins Gespräch gebrachte "Löschgesetz" hält die Rechtsexpertin dagegen für "unnötig". Zugangsanbieter und das Strafverfolger könnten dem Löschauftrag zum Entfernen kinderpornographischer Materialien an der Quelle bereits auf Basis bestehender Rechtsgrundlage "vollumfänglich" nachkommen. Prinzipiell bedauerte Seiffert die Unterzeichnung des Gesetzes, da es dagegen nicht nur inhaltliche, sondern nach wie vor auch formelle verfassungsrechtliche Bedenken gebe.

Einwände gegen das Zugangserschwerungsgesetz auf Basis des Grundgesetzes "bleiben bestehen", erklärte auch Malte Spitz vom Bundesvorstand der Grünen gegenüber heise online. Dem BKA allein die Anwendung des Gesetzes so zu untersagen, würde neue verfassungsrechtliche Probleme aufwerfen. Der beste Weg wäre es daher, "schnellstmöglich den Oppositionsanträgen auf Streichung der bisherigen Sperrpraxis zuzustimmen und dem Spuk damit schnell ein Ende zu bereiten". Spitze zeigte sich zugleich verwundert, dass von den Ankündigungen der Bundesregierung für ein Löschgesetz bislang ebenso wenig zu sehen sei, wie von der Einleitung einer Testphase des Löschens kinderpornographischer Inhalten im Netz. Der netzpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, sieht Schwarz-Gelb gar "im Chaos versinken". Ähnlich äußerten sich Abgeordnete der Linken.

Quelle : www.heise.de

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AK Zensur kündigt Verfassungsbeschwerde an
« Antwort #333 am: 17 Februar, 2010, 21:17 »
Der AK Zensur fordert eine sofortige Aufhebung des heute von Bundespräsident Köhler unterzeichneten Gesetzes. Gleichzeitig bereitet man eine Verfassungsbeschwerde vor.

Zur Unterzeichnung des Zugangserschwerungsgesetzes durch Bundespräsident Köhler erklärt der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur): "Über die Entscheidung zur Ausfertigung des Internet-Sperr-Gesetzes sind wir enttäuscht. Trotz erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken aller Experten hat der Bundespräsident am heutigen Tage das Zugangserschwerungsgesetz unterzeichnet. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie jetzt, wie angekündigt, umgehend die Initiative zur Aufhebung dieses gefährlichen Gesetzes ergreift. In einem Aufhebungsgesetz müssen alle Grundlagen für eine Internet-Zensur-Infrastruktur außer Kraft gesetzt werden."

Die Bundestagsabgeordneten werden parteiübergreifend aufgefordert, sich für die Aufhebung des Gesetzes einzusetzen. Die nächste Gelegenheit dafür wäre der 25. Februar. An diesem Tag werden im Bundestag die Aufhebungsanträge der Grünen, der Linken und der SPD in erster Lesung behandelt. Mit dem nun in Kraft tretenden Gesetz werden alle Internet-Provider (ISPs) dazu verpflichtet, Techniken zur allgemeinen Internet-Zensur bereitzuhalten, wie sie derzeit in Ländern wie Saudi-Arabien oder China eingesetzt werden. Die Gründe für eine Blockade können dabei sehr vielfältig sein. Das Internet bietet zahlreiche Bereiche, die Politiker dazu verleiten könnten, aktiv zu werden. Sei es zum Zwecke des Jugendschutzes, um politisch als extrem eingestufte Webseiten zu sperren, die Pressefreiheit einzuschränken, um das Urheberrecht zu schützen, Spielkasinos das Geschäft unmöglich zu machen und so weiter.

Parallel zur geforderten Aufhebungsinitiative im Bundestag bereiten die im AK Zensur mitwirkenden Juristen eine Verfassungsbeschwerde vor. Die Juristen beurteilen das heutige Zugangserschwerungsgesetz als verfassungswidrig. Man möchte damit dem Aufbau einer Internet-Zensur-Infrastruktur entgegenwirken und die volle Informations- und Meinungsfreiheit wieder herstellen.

Quelle: www.gulli.com

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Bundeskriminalamt soll Websperren nicht anwenden
« Antwort #334 am: 20 Februar, 2010, 17:19 »
Das heftig umkämpfte Zugangserschwerungsgesetz  tritt nach der überraschenden Unterschrift  von Bundespräsident Horst Köhler (CDU) voraussichtlich schon am Dienstag in Kraft. Die Verkündung der Vorschriften, denen zufolge das Bundeskriminalamt (BKA) eigentlich bei wenig Aussichten auf das Löschen kinderpornographischer Seiten direkt auf Servern auch Sperren entsprechender Webseiten anordnen kann, am Montag im Bundesgesetzblatt sei realistisch, erklärte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am heutigen Samstag gegenüber heise online. Plangemäß würden die Regeln dann tags darauf greifen. Im Sinne der Koalitionsvereinbarung  von CDU/CSU und FDP solle das Gesetz aber dann so angewendet werden, dass zunächst nur "das Löschen veranlasst wird". Gleichzeitig solle eine Evaluierung dieser Praxis beginnen.

Zuvor war im Blog der "Online-Demonstrations-Plattform für Menschen- und Bürgerrechte im digitalen Zeitalter" (ODEM) der angeblich finale Entwurf für einen Erlass des Innenministeriums aufgetaucht. Damit solle das BKA angewiesen werden, das Zugangserschwerungsgesetz nur teilweise umzusetzen, schrieb der Journalbetreiber Alvar Freude dazu. Das Schreiben ist datiert auf den 17. Februar, also just den Tag der Unterzeichnung des Normenwerks durch das Staatsoberhaupt.

Konkret wird in dem Brief auf die geplante Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Löschung kinderpornographischer Inhalte im Internet verwiesen. Bis zum Inkrafttreten dieser Regelung werde man sich auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes bereits "ausschließlich und intensiv" auf die Entfernung entsprechender Materialien an der Quelle einsetzen. Sperren würden dagegen nicht vorgenommen.

Zugleich wird das BKA mit dem Papier, dessen Authentizität das Innenressort nicht bestätigen will, um die Beachtung einer Reihe von Vorgaben gebeten. So habe die Wiesbadener Polizeibehörde ihren gesetzlich eingeräumten Beurteilungsspielraum so zu nutzen, dass keine Aufnahme von Webadressen in Sperrlisten erfolge und Zugangsblockaden unterblieben. Vielmehr seien Staaten mit Betreibern einschlägiger Server zu benachrichtigen. Diese Notiz sei mit der "nachdrücklichen Bitte um Löschung des Inhalts und um entsprechende Rückmeldung" zu versehen.

Das Verfahren soll zugleich "uneingeschränkt" auch für die mit fünf großen Providern abgeschlossenen Sperrverträge gelten. Parallel seien als kinderpornographisch ausgemachte Inhalte künftig "auch den Selbstregulierungskräften der Internetwirtschaft" wie der deutschen Beschwerdestelle mit dem Ziel der Löschung der Dateien zu melden. Über die getätigten Unterrichtungen und Resonanzen sei ein monatlicher Bericht zu erstellen.

Staatsrechtler haben den nun eingeschlagenen Weg zur Nichtanwendung weiter Teile eines gültigen Gesetzes als hoch problematisch bezeichnet. Auch im Bundesjustizministerium hatte es kürzlich noch geheißen, dass man über diesen Ansatz schon hinaus sei. Linke und Grüne plädieren daher für einen sauberen Schnitt und die komplette Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes durch Parlament und Bundesrat. Auch die SPD hat für kommende Woche eine vergleichbare Initiative angekündigt. Zu diesem Schritt kann sich Schwarz-Gelb aber nicht durchringen. Es gebe keine Bestrebungen in diese Richtungen, hieß es im Innenministerium. Ein Sprecher des Justizressorts betonte, dass "wir vor allem keine Sperrinfrastruktur wollen". Zu deren Verhinderung müsse es zeitnah eine "gesetzliche Regelung" geben.

Das Bundespräsidialamt gibt sich derweil bedeckt, was den Schriftwechsel zwischen Bundesregierung und Köhler im Zusammenhang mit der Prüfung des Zugangserschwerungsgesetzes auf formale Verfassungskonformität betrifft. Einen entsprechenden Antrag der Grünen zur Akteneinsicht auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes lehnte die Behörde gerade ab mit der Begründung, dass es sich bei dem Vorgang nicht um eine "öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgabe" handele. Teile des Briefverkehrs sind inzwischen aber auch im Internet verfügbar.

Quelle : www.heise.de

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Nein, mein Gesetz, das will ich nicht
« Antwort #335 am: 20 Februar, 2010, 21:16 »
Neues aus Absurdistan. Die Bundesregierung als Kasper, der die selbst eingebrockte Suppe nicht auslöffeln will.

Die Posse um das Zugangserschwernisgesetz geht weiter und bietet mehr Amüsement als jeder Kinoabend mit Popcorn und Cola. Also her mit den Knabbereien und einem Glas und nochmal schnell auf "was bisher geschah" geklickt.

Da gab es also ein Gesetz, das unbedingt sein musste zum Kampf gegen Kinderpornographie. Zwar meinten die Kritiker, es wäre herzlich sinnlos, aber nun ja - laut Frau Ursula von der Leyen ging es nicht anders, man müsste endlich was tun usw. usf. Dafür tingelte sie dann auch durch die Gegend wie der abgehalfterte Popsänger, der die Baumarktseröffnungen besucht, wiederholte frei erfundene Zahlen und als alle so unfair waren und das Gesetz nicht gleich mittragen wollten, ging sie eben direkt zu den Providern. Diese waren allerdings dumm genug, sich durch das "ihr wollt doch auch was gegen Kinderporno tun, ooooooooooooder?" unter Druck setzen zu lassen und unterzeichneten "Geheimverträge" (nein nein, wir reden hier nicht von irgendeinem Karibikinselchen mit geheimen Verträgen, wir sind immernoch in Deutschland).

Tja, mittlerweile lag das Gesetz nun doch vor und der Bundespräsident ließ sich Zeit damit. Schließlich sollte ja die Verfassungsmäßigkeit noch einmal dargelegt werden. Die Bundesregierung, glaubt man der Veröffentlichung hier auf odem.org, war mittlerweile mit dem Gesetz recht unglücklich und keiner wollte es mehr mit der Kneifzange anfassen. CDU und SPD hatten es abgesegnet, fanden es jetzt aber doch irgendwie unglücklich formuliert oder so, die FDP, die Grünen und die Linken hatten teilweise schon früher, teilweise spätestens jetzt aber Einwände und alle wären eigentlich froh gewesen, wenn Horst Köhler seinen Stift wieder eingepackt hätte und gesagt hätte "nö, det unterschreib ich nich. Ich geh jetzt Mittagessen." So jedenfalls klingt es in dem Schreiben, in dem die ganze Angelegenheit übrigens als "wirtschaftslenkende Manahme" bezeichnet wird (wen interessieren schon Kinder?)

Pech nur, dass Horst mittlerweile keine Verfassungswidrigkeit mehr sah. Vielleicht waren die Gründe dafür einleuchtend, vielleicht hat er sich auch einfach gedacht: "Wenn ihr Deppen euch so ein blödes Gesetz andrehen lasst, dann badet das alleine aus."

Und nun also die neue Folge: Das Gesetz ist unterzeichnet, tritt demnächst in Kraft und die Bundesregierung (glaubt man dem Schreiben) weist also das BKA an, das, was im Gesetz steht, nur teilweise bzw. teilweise eben nicht anzuwenden.

Das ist ungefähr so als würde ein Polizist ankommen, sagen "Du bist verhaftet, ich hab hier den Haftbefehl" und gleichzeitig ein Schreiben bekommen, dass ihm die Verhaftung verbietet, trotz Haftbefehl.

Liebe Leute, wenn ihr schon so blöd wart und ein Gesetz, was offensichtlich Murks ist, mitverbrochen habt, dann geht wenigstens jetzt handwerklich sauber vor und verfasst ein Aufhebungsgesetz. Aber das wollen ja einige nicht... jedenfalls Schwarz-Gelb nicht. Aber nun habt ihr den Schlamassel, liebe CDU, denn ihr habt das Ganze mitverbrochen. Also lasst jetzt solche absurden Hinterhofmanöver.

Oder... ach nee, macht euch einfach weiter lächerlich, ich hol mal neue Reiskräcker.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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Gesetz für Websperren tritt in Kraft
« Antwort #336 am: 22 Februar, 2010, 13:19 »
Mit der überraschend schnellen Veröffentlichung des heftig umkämpften Zugangserschwerungsgesetzes  in der aktuellen Ausgabe 6/2010 des Bundesgesetzblattes am heutigen Montag tritt das Gesetz am morgigen Dienstag in Kraft. Die Bestimmungen zu Websperren im "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" sollen laut dem Willen der Bundesregierung aber zunächst vom eigentlich dafür zuständigen Bundeskriminalamt (BKA) nicht angewendet werden. Stattdessen sei zunächst nachdrücklich mit Versuchen zum Löschen kinderpornographischer Inhalte direkt auf einschlägigen Servern durch die Wiesbadener Polizeibehörde und die Internetwirtschaft zu experimentieren.

Bundespräsident Horst Köhler (CDU) hatte mit der Unterzeichnung des Gesetzes in der vergangenen Woche nach längerer Verzögerung und Prüfung auf formale Verfassungskonformität den Weg frei gemacht für das von Schwarz-Gelb ungeliebte Vorhaben. Normalerweise ist nach der Unterschrift durch das Staatsoberhaupt bis zur Verkündung eines Normenwerks im Bundesgesetzblatt mit einer dreiwöchigen Frist zu rechnen. Beim Zugangserschwerungsgesetz ging es am Ende deutlich schneller, was auch Teile der Bundesregierung ziemlich unvorbereitet erwischt. So ging man im Bundesjustizministerium am vergangenen Mittwoch noch davon aus, bis zum Inkrafttreten eventuell noch andere Wege zur Aussetzung der Websperren finden zu können als den rechtlich von Experten als problematisch eingestuften Ansatz einer Anweisung an das BKA.

Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur fordert unterdessen eine fraktionsübergreifende Gesetzesinitiative zur kompletten Aufhebung des "Sperrgesetzes" im Bundestag. "Es gibt inzwischen einen breiten Konsens gegen Netzsperren. Das darf im Parteienstreit zwischen Regierung und Opposition nicht vergessen werden", erklärte Alvar Freude von der Bürgerrechtsorganisation. Seiner Ansicht nach wäre eine weitere Blamage für die Politik in Deutschland, "wenn die inzwischen über Fraktionsgrenzen hinweg gewandelte Auffassung zum Zugangserschwerungsgesetz nicht auch eine rechtstaatlich vernünftige Lösung finden würde".

Entsprechende konkrete Anläufe haben die Linken und die Grünen bereits gestartet und die SPD angekündigt. Sie sollen am Donnerstag im Plenum des Bundestags in 1. Lesung besprochen werden. Der Petitionsausschuss des Parlaments berät heute Nachmittag in öffentlicher Sitzung zunächst über die von über 134.000 Netzbürgern im Frühsommer unterzeichnete Rekordinitiative gegen das Zugangserschwerungsgesetz.

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Filmindustrie geht gegen Filesharing-Urteil in Berufung
« Antwort #337 am: 26 Februar, 2010, 16:10 »
Eine Gruppe von 34 Filmstudios geht in Berufung gegen das Urteil  eines australischen Bundesgerichts, das den Internetprovider iiNet  von der Verantwortung für von Kunden begangene Urheberrechtsverletzungen freigesprochen hatte. Für die Kläger erklärte die australische Copyright-Vereinigung AFACT am Donnerstag, es gebe gute Gründe für eine Berufung.

"Das Gericht hat Urheberrechtsverletzungen im großen Stil festgestellt, von denen iiNet Kenntnis hatte", erklärte AFACT-Chef Neil Gane. Der Provider habe seine bestehenden Möglichkeiten, die Verstöße zu unterbinden, nicht genutzt. "Im Lichte der bisherigen Rechtsprechung kommt das einer Genehmigung der Urheberrechtsverletzungen gleich", meint Gane.

Genau um diese Frage geht es in dem Prozess: Ermöglicht der Provider die Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden und ist damit nach australischem Recht für diese haftbar zu machen? Nein, befand Richter Dennis Cowdroy per Urteil vom 4. Februar. iiNet stelle lediglich die Internetverbindung und leiste damit keinen direkten Beitrag zu Urheberrechtsverstößen über P2P-Netze, argumentierte der Richter, und bestätigte die Haftungsprivilegien des Providers.

Mit dem Urteil werde eine für Inhalteproduzenten unbrauchbare Online-Landschaft geschaffen, moniert AFACT. Provider erhielten so zwar den vollen Schutz des Gesetzes, müssten dafür aber überhaupt keine Verantwortung übernehmen. Das Urteil schade der gesamten Kreativbranche und sei eine Bedrohung der digitalen Wirtschaft Australiens.

"Selbst wenn die Berufung gegen das Urteil des Bundesgerichts Erfolg haben sollte, wird das illegale Downloads nicht stoppen", erklärte iiNet-Chef Michael Malone in einer Stellungnahme und zeigte sich zuversichtlich, dass das Urteil Bestand haben werde. "Die Studios selbst haben vor Gericht eingeräumt, dass Inhalte unbeschränkt und billiger im Netz anzubieten ein erfolgreicher Weg im Kampf gegen Piraterie sei", sagte Malone. "Das wäre ein effektiver Ansatz".

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Australien: Zensiert die Zensur!
« Antwort #338 am: 26 Februar, 2010, 17:48 »
In Zeiten demokratischer Zensur und zensierter Demokratie bietet es sich scheinbar langsam an, die Zensur zu zensieren. Die Vorreiterrolle in diesem absurden Tun übernimmt scheinbar Australien.

Will man die freie Rede im Internet zensieren, gäbe es eigentlich keinen besseren Ansatz als die Debatte, wie man das Internet zensieren möchte, zu zensieren. Klingt komisch, ist aber so.

Genau dies ist einem The-Register-Leser vor kurzem in Australien aufgefallen. Denn das Spiel, die Debatte über die Internetzensur zu zensieren, scheint der australische Kommunikationsminister, Stephen Conroy, zu spielen. Die Internetseite seines Ministeriums ist momentan nämlich so konfiguriert, dass sie keine Suchergebnisse zu peinlichen Begriffen wie etwa "ISP filtering" zulässt.

Ein zunehmend vorkommendes Charakteristikum interaktiver Webseiten ist mittlerweile die 'Search Cloud', die eine Liste von Schlagworten und Suchbegriffen auf einer Seite nach der Häufigkeit ihres Vorkommens oder z.B. ihrer Priorität ordnet und anzeigt.

Auch auf der Seite von Minister Conroy gibt es natürlich eine solche Wolke. Möchte der interessierte Besucher der Seite wissen, was andere Besucher dort am häufigsten gesucht haben, braucht er nur auf die Search Cloud zu schauen. Es sei denn, dieser interessierte Seitennutzer wünscht etwas über "ISP filtering" zu finden - ein Thema, das in Australien schon so manche Kontroverse verursachte. Um also die Peinlichkeit der Zensur-Debatte unter den Teppich zu kehren, werden Suchergebnisse zum genannten Thema unterdrückt.

Dies wirkt natürlich wie Wasser auf die Mühlen derjenigen, die sowieso die Ansicht vertreten, die Australische Regierung sei an einer ernsthaften Diskussion der Problematik nicht interessiert. Sie sehen die einzige Möglichkeit des Ausdrucks des eigenen politischen Willens im direkten Handeln. Deshalb wurde die Webseite des Ministeriums sowie des australischen Parlaments in den vergangenen Wochen auch mehrfach mit DDoS-Attacken bedacht. Conroy hält dieses Vorgehen für unverantwortlich. Seiner Ansicht nach könne in einer Demokratie die Haltung der Regierung durch das offene Gespräch geändert werden, eine Notwendigkeit für solch eigenmächtiges Handeln gäbe es nicht.

Während der Kommunikationsminister noch fleißig seine Seite filtern lässt und seine Gegner noch über direkte Taten nachdenken, halten Repräsentanten der australischen Kommunikations- und Medienbehörde (ACMA) ihr Wikileaks-Plädoyer vor dem Senatskomitee für Umwelt, Kommunikation und Kunst. Die ACMA gab bekannt, man wolle die Untersuchung darüber, wie Wikileaks an ihre Liste verbotener URLs (Sperrliste) gekommen sei, nicht weiterverfolgen. Wikileaks hatten rechtliche Konsequenzen gedroht, da die Whistleblowing-Seite verbotenerweise die Liste von in Australien gesperrten Websites veröffentlicht hatte.

Obwohl die ACMA ihre internen Prozesse straffen will in der Hoffnung, dass ein solches Leck nicht mehr entstehen kann, musste die Behörde die Absage der Bundespolizei hinnehmen. Die Erfolgsaussichten seien nach ihren Richtlinien nicht groß genug, um eine weitere Verfolgung zu rechtfertigen. Außerdem gäbe es dringendere operative Prioritäten.

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Kulturflatrate für 12,90 Euro im Monat?
« Antwort #339 am: 04 März, 2010, 12:22 »
Eine Kulturflatrate für 12,90 Euro fordert Tim Renner, einst Chef von Universal Deutschland und heute mit seinem Musiklabel Motor im Alternative-Bereich unterwegs.

Der Bundesverband Musikindustrie sollte eine eigene Kulturflatrate für Internetbenutzer einführen. Das fordert Renner vor der Echo-Verleihung in der aktuellen Ausgabe des deutschen Rolling Stone.

Nach Renners Ansicht wäre es möglich, potenziellen Musikkäufern im Internet für 12,90 Euro pro Monat unbeschränkten Zugriff auf das Repertoire der Plattenfirmen zu gewähren. Das wäre "so viel pro Monat, wie eine CD gefühlt kostet".

"Der beste Weg, die Schwächen einer staatlichen Kulturflatrate zu vermeiden, wäre selbst eine anzubieten", so Renner. Denn eine staatliche Kulturflatrate lehnen die großen Plattenfirmen ab. Renner fordert diese auf, ein "Geschäft zu beginnen" statt "ein Gespenst zu bekämpfen".

Quelle : www.golem.de

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GEMA erwirkt einstweilige Verfügung gegen UseNeXT
« Antwort #340 am: 06 März, 2010, 17:21 »
Das Landgericht Hamburg hat gestern die am 17. Februar 2010 verhandelte einstweilige Verfügung gegen UseNeXT erlassen. Die Unterlassungsverfügung umfasst 100 Werke des GEMA-Repertoires.

Die gestrige Entscheidung des LG Hamburg erweitert somit die Haftung dieses Usenet-Providers. Der Anbieter haftet somit nicht nur, wenn er explizit auf illegale Nutzungsmöglichkeiten des Angebots hinweist, sondern auch, wenn man den ursprünglich so beworbenen Dienst nicht ausreichend modifiziert, um die Rechteinhaber zu schützen. Konkret sollte das Unternehmen diverse Werke der GEMA davor bewahren, von UseNeXT-Kunden heruntergeladen zu werden.

Die GEMA hatte die angestrebte Unterlassungsverfügung gegen UseNeXT auf die unzulässige Bewerbung mit illegalen Nutzungsmöglichkeiten des Usenet aus dem Jahre 2006 gestützt und argumentiert, der Anbieter hätte mehr tun müssen als lediglich seine Werbung abzuschwächen, um das Repertoire der GEMA zu schützen. Der Kläger sieht dieses Urteil natürlich als einen Erfolg an. Damit sei man dem Schutz der Urheberrechte wieder einen Schritt näher gekommen. Andererseits wird die GEMA mithilfe derartiger Urteile die Usenet-Anbieter künftig dazu verpflichten, ihr Angebot zu zensieren.

Dies war in Hinblick auf Usenet-Anbieter nicht die erste oder letzte Aktion der Verwertungsgesellschaft. Im Juli 2007 hatte die GEMA die mehr oder weniger freiwillige Schließung des Usenet-Dienstes Usepirat.de realisieren können. Im Januar 2007 hatte man bereits eine einstweilige Verfügung gegen UseNext erreicht und geht weiter gegen den Anbieter vor. Auch gegen Alphaload erging im März 2009 eine einstweilige Verfügung.

Quelle: www.gulli.com

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Britische Lords contra Youtube und eBay?
« Antwort #341 am: 07 März, 2010, 11:57 »
Auf Initiative der Liberaldemokraten hat das britische Oberhaus eine Änderung des Entwurfs für das Digital-Economy-Gesetz beschlossen. Der Zugang zu Websites wie Youtube oder eBay könnte damit für Surfer aus Großbritannien per Gerichtsbeschluss blockiert werden.
Die britische Regierung gibt sich alle Mühe, es der Musik- und Filmindustrie im Lande so heimelig wie möglich zu machen. Dazu sollten mit Urheberrechtsverletzern kurzer Prozess gemacht werden. Wer illegal Tauschbörsen nutzt, sollte nach zweifacher Verwarnung beim dritten Erwischtwerden den Internetzugang verlieren. Entsprechende Pläne wurden in einen Entwurf für das Digital-Economy-Gesetz (Digital Economy bill) gegossen. Dabei setzte die Regierung radikal auf das Sippenhaft-Prinzip und plante, gleich ganzen Familien den Zugang zum Netz zu kappen, sollte sich auch nur ein Mitglied in Tauschbörsen herumtreiben. Auch sollte die Regierung das Urheberrecht jederzeit ohne Parlamentsbeschluss verschärfen können, um so auf neue Entwicklungen reagieren zu können.

Den britischen Liberaldemokraten ist es nun gelungen, im House of Lords, dem Oberhaus des Parlaments, die entsprechenden Passagen aus dem Gesetzentwurf streichen zu lassen. Stattdessen haben sie aber einen Änderungsvorschlag eingebracht, der es in sich hat. Nach übereinstimmenden Berichten britischer Medien soll künftig ein Richter des High Court auf Antrag von Rechteinhabern den Zugang zu ganzen Websites sperren lassen können, wenn dort mutmaßlich "ein nennenswerter Teil der verfügbaren Inhalte Urheberrechte verletzt". Es obläge dem Richter zu entscheiden, ab welchem Umfang urheberrechtsverletzender Inhalte eine Totalsperre verhängt wird. Britische Internetprovider müssten die Sperre durchsetzen. Die Gerichtskosten müsste der betroffene Diensteanbieter tragen.

Websites wie The Pirate Bay aber auch Youtube oder eBay, wo Nutzer ohne Vorabkontrolle durch die Betreiber Inhalte – auch urheberrechtsverletzende Inhalte – anbieten können, wären unmittelbar von einer Blockade bedroht, sollte das Gesetz in der aktuellen Form verabschiedet werden. Kritiker wie Jim Killock von der Open Rights Group oder der Autor Cory Doctorow kritisieren den Änderungsvorschlag heftig. Sie warnen vor einer "Machtverschiebung zu Gunsten großer Rechteverwerter" und einer "Förderung der Zensur".

Cory Doctorow beschreibt den Änderungsvorschlag in einem Kommentar für die Website der Tageszeitung The Guardian als "schädlich für das Vereinigte Königreich, schädlich für das Urheberrecht und schädlich für die Freiheit".

Quelle : www.golem.de

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Verfehltes Anti-Filesharer-Gesetz
« Antwort #342 am: 10 März, 2010, 21:10 »
Das Internet-Sperren-Gesetz Hadopi zeigt nach einer aktuellen Untersuchung keine Abschreckungswirkung

Noch liegen keine Mahnbriefe der Behörde im Briefkasten der französischen Filesharer. Wann die neu geschaffene Hadopi (Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur Internet) die ersten Warnungen versenden wird, bleibt vorerst Spekulation; manche sprechen vom Frühjahr 2010, andere vom Herbst. Gut möglich, dass letztere Recht behalten. Bislang ist beinahe alles, was mit der Umsetzung des "Gesetzes zum Schutz und zur Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten im Internet" zu tun hat, auf größere Hindernisse gestoßen, die im Plan nicht vorgesehen waren.

Das Gesetz hatte eine mehrjährige Anlaufzeit hinter sich, als es schließlich im Herbst letzten Jahres komplett, samt beeindruckendem Strafkatalog für die "Piraten", verabschiedet wurde und nach einer letzten Prüfung durch den Verfassungsrat endgültig in Kraft treten konnte.

Indessen haben die Internetuser, die im Visier der Gesetzgebung stehen (und hinter der, wenig verborgen, wiederum die Contentindustrie steht), ihre Gewohnheiten verändert. Was schon während der Diskussionen zum Hadopi-Gesetz von Kritikern eingewendet wurde – dass sich Filesharer von P2P-Sites auf andere Arten des Kulturaustausches/genusses verlagern -, bestätigt jetzt eine aktuelle Untersuchung. Die Antworten von 2000 am Telefon befragten repräsentativen Bewohnern der Region Bretagne Ende letzten Jahres lieferte den Studienverfassern der Universität Rennes-I (in Zusammenarbeit mit Marsouin) Einblicke in den Effekt von Hadopi auf das Userverhalten, die im Grunde alle schon bekannt sind, bzw. vorhergesehen wurde und sich jetzt bestätigt finden.

Demnach haben sich Internetbenutzer, die urheberrechtlich geschützte Werke ohne Lizenz kopieren, von dem Gesetz nicht von dieser Praxis abhalten lassen, sondern eher die Sites gewechselt. Statt P2P-Seiten aufzusuchen, würden nun sehr viel mehr User Sharhoster (z.B. Rapidshare oder Megaupload) aufsuchen oder Streamingsites wie YouTube oder Dailymotion, um an gesuchte Musikstücke, Filme oder Videos zu kommen.

Die Zahl der "Piraten" habe sich in den drei Monaten nach Verabschiedung des Gesetzes insgesamt um 3 Prozent gesteigert, notiert die Umfrage. 15 Prozent der Befragten, die zuvor P2P-Netze frequentiert haben, haben sich zwar nach der Annahme von Hadopi aus diesen Sites zurückgezogen, aber zwei Drittel der "Ex-Downloader" hätten nur die Spielwiese geändert. Der Anstieg der "Pirates numériques" insgesamt sei mit der wachsenden Popularität des Streamings und der Sharhoster zu erklären.

Ein pädagogischer Abschreckungseffekt, den man sich von Hadopi versprochen hat, ist nach den Ergebnissen der Studie bis dato nicht festzustellen. Dafür aber Spuren eines möglichen Effekts, der gegen die Interessen der Musik-Film- und auch Buch-Industrie gerichtet ist. Der Markt für digitale Kulturprodukte könnte um 27 Prozent schrumpfen, wenn die Internetverbindungen von Filesharern gekappt würden. Denn, wie schon andere Untersuchungen zuvor, auch die "erste Evaluierung der Effekte des Gesetzes Hadopi zu den Praktiken der franzöischen Internetnutzer" - so der offizielle Name der Studie-, bestätigt, dass Filesharern gute Kundschaft für legale Netzangebote sind: die Hälfte dieser "Piraten" gab an, dass sie auch Käufer von Musikstücken und Filmen sind, die im Netz lizenziert angeboten werden.

An einigen Stellen der Untersuchung, wo die Suche der Internetuser nach bestimmten Produkten präzisiert wird, etwa nach speziellen Filmen und Fernsehserien, zeigt sich ein Bild der unlizenzierten Kopierer, das mit diesem von der Contentindustrie gemalten verzerrten Verbrecherbild nichts gemein hat – und auch nichts mit dem Umsonstkultur-Schmarotzerbild, das in Medien kursiert, sondern eher mit einem von kulturell interessierten, neugierigen Personen, die suchen, was der Markt sonst nicht oder nur grob überteuert zur Verfügung stellt.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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Welttag gegen Internetzensur: Der Kampf um Online-Kontrolle
« Antwort #343 am: 12 März, 2010, 09:21 »
Zum zweiten Mal findet am heutigen Freitag der "Welttag gegen Internetzensur" statt. Die Organisation Reporter ohne Grenzen warnt an diesem von ihr initiierten Tag vor zunehmenden Bedrohungen der Meinungs- und Informationsfreiheit im Internet. Das Internet habe sich zu einem Ort entwickelt, an dem der Kampf um den Zugang zu freien Informationen ausgetragen werde. "Eine steigende Zahl von Staaten versucht, ihre Online-Kontrolle auszudehnen. Gleichzeitig wächst die Gruppe erfinderischer, solidarischer Internetnutzer, die gegen diese Überwachung mobil macht", erklärte Reporter ohne Grenzen.

China, Vietnam und der Iran sind nach dem Reporter-ohne-Grenzen-Bericht "Feinde des Internet" die schärfsten Verfolger der freien Meinung im Internet. Der Report über Maßnahmen zur Internet-Überwachung und über Repressionen gegen Blogger und Cyberdissidenten benennt als "Feinde des Internets" abermals die zwölf Länder China, Iran, Birma, Nordkorea, Turkmenistan, Kuba, Saudi-Arabien, Ägypten, Usbekistan, Syrien, Tunesien und Vietnam. China besitzt nach wie vor das technologisch am weitesten entwickelte Internetkontrollsystem.

Neben diesen zwölf "Feinden des Internets" stellt Reporter ohne Grenzen in dem Bericht eine Reihe von Staaten "unter Beobachtung". Es handele sich dabei um Länder, in denen Maßnahmen ergriffen worden seien, die leicht zu einschneidenden Zensurmaßnahmen missbraucht werden könnten. Dazu gehören etwa Russland und die Türkei, In diese Gruppe fallen erstmals Russland und die Türkei. Aber auch Australien wird hier aufgeführt: Die Regierung kündigte im Dezember 2009 ein neues Gesetz an, das weitere Filterungen des Internets zur Folge haben würde. Wie in Australien werde in einigen westlichen Demokratien im Namen des Kampfes gegen Kinderpornografie oder Urheberrechtsverletzungen das Netz zunehmend reguliert, so etwa Frankreich, Italien und Großbritannien. In den skandinavischen Staaten sei der ungehinderte Zugang zum Internet dagegen ein Grundrecht.

Laut Reporter ohne Grenzen haben im Jahr 2009 insgesamt rund 60 Staaten Internetzensur ausgeübt. Noch nie zuvor hat die Organisation eine so hohe Zahl von inhaftierten Bloggern, Internetnutzern und -dissidenten dokumentiert. Von den rund 120 Bloggern, die zurzeit weltweit hinter Gittern seien, säßen allein in China 72 Internet-Dissidenten in Gefängnissen. Auch Vietnam und der Iran seien in den vergangenen Monaten verstärkt gegen Oppositionelle im Netz vorgegangen. "In einigen Ländern wie China und Usbekistan schreiten Tendenzen voran, das Internet zu einer Art Intranet zu machen", hält der Bericht fest. Nur wenige Staaten wie Nordkorea, Birma, Turkmenistan und Kuba allerdings würden es sich noch leisten, ihre Bürger fast vollkommen von der Netzwelt abzuschotten.

Im Kampf zwischen Bürgern und repressiven Regimes spiele die Technik eine immer wichtigere Rolle, betonte Reporter ohne Grenzen. Mit Verschlüsselungsprogrammen oder Proxy-Schnittstellen versuchten viele Nutzer, die Zensur zu umgehen. In Ländern wie Nordkorea, Birma und Kuba sei der Internetzugang allerdings schon aus technischen Gründen sehr schwer. Staaten wie Saudi-Arabien, Vietnam oder Usbekistan würden zwar aus wirtschaftlichen Gründen den Netzzugang ausbauen, setzten dafür aber immer schärfere Filtersysteme ein. In Diktaturen biete das Internet oft die einzige Plattform für Debatten und freie Informationen. Angesichts von Demonstrationsverboten und Repression seien soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter manchmal die einzige Möglichkeit für Protest und Widerstand. YouTube-Videos würden immer wieder autoritäre Regime weltweit bloßstellen. In Kuba werden regimekritische Schriften mit Hilfe von USB-Sticks verbreitet.

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Neuseeländer filtern das Netz zentral
« Antwort #344 am: 13 März, 2010, 08:33 »
In Neuseeland wurden im vergangenen Monat zentralisierte Netzfilter eingeführt. Allerdings "vergaß" man, dies den Bürgern mitzuteilen - bis die Regierung von der Aktivisten-Gruppe Tech Liberty dazu gezwungen wurde.

Thomas Beagle, ein Sprecher von Tech Liberty, sagte, die Gruppe sei "sehr enttäuscht" über die Einführung der Filter.

Beagle hatte in einem Interview mit dem Magazin Computerworld erklärt, die Filter seien bereits seit dem 1. Februar aktiv. Darüber sei die Bevölkerung jedoch zunächst nicht informiert worden.

Steve O'Brien, Sprecher des zuständigen Department of Internal Affairs (DIA), bestritt, dass man versucht habe, die Bevölkerung zu hintergehen. Das System sei zwei Jahre lang in der Testphase gewesen, worüber Medien und öffentlichkeit stets informiert gewesen seien.

Ziel des Filters ist - wie auch in vielen europäischen Ländern, die ähnliche Methoden anwenden - die Bekämpfung kinderpornographischer Darstellungen. Die Anwendung des Filters soll nicht gesetzlich vorgeschrieben sein, sondern anhand von Verträgen erfolgen. Die meisten großen ISPs haben aber bereits angekündigt, mitziehen zu wollen. Entsprechende Informationen werden vom DIA zwar nicht öffentlich gemacht; Tech Liberty nennt aber Einzelheiten zu einigen ISPs. So sollen Telstra Clear, Telecom und Vodafone bereits ihre Teilnahme zugesagt haben. Einige andere ISPs kündigten allerdings auch an, dass sie auf die Filterung von Websites verzichten werden.

Der Filter basiert auf dem schwedischen "Netclean Whitebox"-Filter. Mit Hilfe des Border Gateway Protocol werden aufgerufene Websites mit einer zentralen Blacklist abgeglichen. Diese wird monatlich überprüft, um irrtümlich gesperrte Seiten zu entfernen. Angeblich sollen sich rund 7000 Websites auf der Liste befinden.

Tech Liberty befürchtet, dass die Filter-Technologie für technische Probleme durch Überlastung bestimmter Netzwerk-Komponenten sorgen oder zum Angriffsziel für Hacker werden könnte. Zudem sind die Aktivisten auch über die Ausweitung der Macht der Regierung besorgt, die sie in dem Filter sehen - insbesondere, da die Listen geheim und somit für die Bevölkerung nicht transparent sind.

Quelle: www.gulli.com 

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