Autor Thema: Urheberrecht,Websperren,Three Strikes ...  (Gelesen 44089 mal)

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Justizministerin hofft auf Stopp von Web-Sperren
« Antwort #315 am: 09 Januar, 2010, 14:46 »
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hofft auf einen Stopp des Gesetzes für Web-Sperren gegen Kinderpornografie durch den Bundespräsidenten. "Wenn das Gesetz nicht in Kraft tritt, machen wir genau eines: Dann sorgen wir dafür, dass diese Inhalte gelöscht werden", sagte sie dem Nachrichtenmagazin Spiegel. "Das ist allemal effektiver, als zu versuchen, sie durch leicht umgehbare Sperren nur zu verstecken." Allerdings gebiete der Respekt vor den Kompetenzen des Bundespräsidenten, sich mit Empfehlungen zurückzuhalten.

Bundespräsident Horst Köhler hat das Gesetz für Web-Sperren gegen Kinderpornografie noch nicht unterzeichnet. Er bat zunächst die Bundesregierung um "ergänzende Informationen " zu dem Gesetz, das nach Meinung von Experten möglicherweise verfassungswidrig ist. FDP, Linke und Grüne wollen das Gesetz, das auf eine Initiative der damaligen CDU-Familienministerin Ursula von der Leyen zurückgeht, nun ganz kippen .

Beim umstrittenen Arbeitnehmerdaten-Projekt "Elena " forderte Leutheusser-Schnarrenberger in dem Interview deutliche Einschränkungen. "Ich finde, wir sollten uns auf Daten beschränken, die für das Ausstellen der fraglichen Arbeitsbescheinigungen unbedingt erforderlich sind", sagte sie. Informationen über Abmahnungen oder Streiktage gehörten "sicher nicht in diese Kategorie".

Mit dem elektronischen Entgeltnachweis Elena will die Bundesregierung lästigen Papierkram in der Arbeitswelt abschaffen. Arbeitgeber erstellen jährlich etwa 60 Millionen Bescheinigungen über Einkommen und Beschäftigung ihrer Mitarbeiter. Nach heftiger Kritik hat Bundesarbeitsministerin von der Leyen Nachbesserungen zugesagt . Seit Jahresbeginn müssen alle Firmen die Einkommensdaten ihrer Beschäftigten elektronisch an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung melden. Ab 2012 sollen die Sozialbehörden dann auf Basis dieser Daten Leistungen auszahlen oder verweigern.

Quelle : www.heise.de

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Spanische P2P-Sites: Abschaltung per Gesetz
« Antwort #316 am: 09 Januar, 2010, 20:37 »
Spaniens Regierung hat ein Gesetz verabschiedet, das die Abschaltung von P2P-Seiten innerhalb kürzester Zeit ermöglicht. Das Gesetz wird als Reaktion auf die USA betrachtet. Diese hatten Spanien in Bezug auf Urheberrechtsverletzungen zu den schlimmsten Ländern erkoren.

Lange Zeit war Spanien das "Paradies" für Filesharer. Nicht nur, weil der Download von urheberrechtlich geschützten Werken dort nicht strafbar ist. Vielmehr weil auch die Betreiber von P2P-Seiten meistens nichts zu befürchten hatten. In zahlreichen Prozessen bewies die spanische Justiz, dass sie BitTorrent-Portale durchweg als legitim ansieht. Und dies selbst wenn sich diese mit Werbebannern refinanzieren.

Die neue Gesetzgebung macht mit solchen P2P-Websites nun endgültig Schluss. Im Eilverfahren sollen die Portale, welche Links für das edonkey-Netzwerk oder Torrents anbieten, abgeschaltet werden. Diese Gesetzgebung scheint dabei eine Reaktion auf die Feststellungen der USA zu sein. In einem Bericht, welcher vor wenigen Monaten erschienen ist, hielt man Spanien unter den "Top-Urheberrechtsverletzenden Ländern" fest. Die spanische Regierung wollte diesen Platz scheinbar nicht auf Dauer behalten. Die legislative Maschinerie präsentiert nun den ersten "Erfolg".

Eine explizit dafür ins Leben gerufene Kommission wird das Gesetz anwenden. Wird man auf eine Seite mit entsprechenden Links oder Torrents aufmerksam gemacht, so wendet sich die Kommission mit einem schriftlichen Antrag an einen Richter. Dieser entscheidet final darüber, ob die Website vom Netz genommen wird. Von der Meldung bis zur Abschaltung sollen nicht mehr als vier Tage vergehen.

Zahlreiche Bürgerrechtsbewegungen haben sich bereits äußerst kritisch über das Gesetz geäußert. Heute soll in Madrid eine Demonstration stattfinden, um die Bürgerrechte im Internet zu verteidigen. Nach Ansicht der Organisationen ist das Gesetz nämlich nicht das Ergebnis der spanischen Regierung. Vielmehr sei es lediglich eine Reaktion auf den Druck, den die USA sowie die Contentindustrie ausgeübt haben. Ein Lobby-Gesetz sozusagen.


Quelle : www.gulli.com

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Europäische Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände der Rundfunk- und Filmbranche haben die Europäische Union aufgefordert, stärker gegen illegales Filesharing vorzugehen. Auch soll die EU Druck auf Internet Service Provider ausüben, damit diese bei der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen mehr Hilfe leisten.

Der europäische "Ausschuss für den sektoralen sozialen Dialog im Audiovisionssektor" fordert laut einem Bericht der britischen Tageszeitung The Guardian, für EU-Mitgliedsstaaten einen Rechtsrahmen zu schaffen, durch den Copyright-Vergehen besser verfolgt werden können. Auch sollen Anstöße für die Einrichtung einer Infrastruktur zur Vermeidung und zum Aufspüren solcher Vergehen geliefert werden.

Provider sollen nach Ansicht der Ausschussmitglieder gegen illegales Filesharing bereits vorbeugend eingreifen. Die Verbände verlangen außerdem von EU-Binnenmarktommissar Charlie McCreevy, die wirtschaftlichen Auswirkungen von Online-"Piraterie" zu erforschen. Im "Ausschuss für den sektoralen sozialen Dialog im Audiovisionssektor" sind unter anderem die Vereinigung kommerzieller Fernsehsender in Europa, der Internationale Verband der Filmproduzenten und der Europäische Journalistenverband vertreten.

Quelle : www.heise.de

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Frankreich: Wir kappen euch das Internet! Bloß wie...
« Antwort #318 am: 11 Januar, 2010, 17:40 »
Der französische Kulturminister Frederic Mitterrand hat die zukünftige Chefin der HADOPI-Behörde vorgestellt. Diese Behörde wird die Internetsperren für Urheberrechtsverletzer umsetzen. Man weiß bloß noch nicht wie, ohne das Telefon auch abzuklemmen ...


Frederic Mitterand

In wenigen Monaten ist es soweit. Das französische Three-Strikes-Gesetz wird sich frei entfalten können, gelenkt von der HADOPI-Behörde. Bereits am vergangenen Freitag stellte der französische Kulturminister Frederic Mitterrand die Chefin der Behörde vor. Dabei handelt es sich um Marie-Francoise Marais. Sie ist ehemalige Vorsitzende des französischen Kassationsgerichtshofs. Dies ist vergleichbar mit dem deutschen Oberlandesgericht.

Nach Aussagen von Mitterrand wolle man frühestens im April mit dem Versand der ersten Warnmails an Urheberrechtsverletzer beginnen. Die Verzögerung ist auf eine Prüfung der französischen Datenschutzbehörde zurückzuführen. Sollten weitere Probleme auftreten, so will man allerspätestens im Juni mit den Arbeiten beginnen. Die Kostenlast dieser "Maßnahmen" wird auf 70 bis 100 Millionen Euro geschätzt. Unklar ist bloß noch immer, wer diese Kosten übernehmen soll.

Der französische Kultusminister hat diesen Kelch großzügig an die Provider weitergereicht. Diese müssten den Betrag stemmen. Der Vorsitzende der französischen Providerorganisation "Federation francaise des telecoms", Yves le Mouel, bestreitet dies jedoch vehement. Man habe der Regierung "keinerlei Zusagen" bezüglich der Kosten gemacht.

Spätestens bei der dritten Urheberrechtsverletzung wird dem Betroffenen die Verbindung gekappt. Die Gebühren müssen jedoch ganz normal weiterbezahlt werden. Fraglich ist aber indes, ob die "Leitungskappung" überhaupt funktionieren wird. Man ist nämlich auf ein winziges Problem gestoßen. Bisher setzte man wohl seine Hoffnungen darauf, dass die ermittelten Urheberrechtsverletzer spätestens nach der zweiten "Ermahnung" ihre Tätigkeit einstellen. Schließlich droht bei der Dritten der Verlust des Internets.

Wie Mitterrand jedoch einräumte, habe man noch keine technische Lösung gefunden, um hartnäckige Filesharer vom Internet zu trennen. Das Problem: Die Sperre des Internetanschlusses klappt nur, wenn man gleichzeitig das gesamte Telefon abklemmen würde.

Darüber hinaus sollen ermittelte Rechtsverletzer eine Software erhalten, die ihren PC auf "böse Filesharingsoftware" hin prüft. Was das inzwischen als "Schnüffelsoftware" bezeichnete Programm jedoch wirklich kann, ist noch unklar. Ebenso fraglich ist, was passiert, wenn die Installation verweigert wird. Vermutlich würde es bei einem weiteren Verstoß darauf hinauslaufen, dass den Betroffenen eine Verletzung der Prüf- und Überwachungspflichten vorgeworfen wird.

Aber insgesamt scheint es für den französischen Kulturminister Frederic Mitterrand kein großes Problem zu sein, den Bürgern seines Landes die Leitung zu kappen - wenn es denn klappt. Am Ende seiner Rede versuchte er, das Three-Strikes-Gesetz als Kleinigkeit darzustellen: "Das Schlimmste, was passieren kann, ist, dass den Leuten ihr Zugang zum Internet unterbrochen wird. Das ist doch nun wirklich kein großes Drama."

Mit dieser Ansicht steht Mitterrand im krassen Gegensatz zum französischen Verfassungsgericht. Dieses hatte über eine frühe Version des Three-Strikes-Gesetzes ohne Richtervorbehalt geurteilt. Dabei hielt das Gericht fest, dass das Internet einen "wichtigen Bestandteil der Meinungs- und Informationsfreiheit" ausmache. Für den französischen Kulturminister scheint dies aber "kein großes Drama" zu sein, würde dieser Aspekt entfallen.

Quelle: www.gulli.com
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Wird Hadopi das Internet gesperrt?
« Antwort #319 am: 11 Januar, 2010, 20:43 »
Die französische Kontrollbehörde zum Schutz schöpferischer Werke im Internet wurde bei der nicht-lizenzierten Übernahme von "geistigem Eigentum" erwischt; Sarkozy spricht sich für "Experimente mit Filtertechniken im Netz" aus

In Frankreich haben die Kritiker des "Gesetzes zur Verbreitung und Schutz schöpferischer Werke im Internet", kurz "Hadopi 2" genannt, neuen Grund zum Feixen. Wie die aufmerksamen Beobachter der Gesetzgebung gegen illegale Filesharer in Frankreich von der Zeitschrift Numérama herausgefunden haben, verwendet die neu geschaffene Kontrollbehörde ein Logo mit der Typo "Bienvenue", die im Jahre 2000 exklusiv für France Télécom entwickelt - und entsprechend lizenziert wurde. Die Praxis der Behörde fällt demnach unter nicht-lizenziertes Kopieren, was genau den Tatbestand erfüllt, den die Behörde im Falle der Filesharer, wie mehrmals angekündigt, in "Tausenden von Fällen" vor Gericht zu bringen beabsichtigt.

Selbst wenn man sich vergegenwärtige, dass der Staat Mehrheitsaktionär bei France Télecom ist und Hadopi eine staatliche Verwaltungsbehörde, der Fall verursache einiges "Kopfzerbrechen", so Numérama. Das Magazin würzt seine nur schlecht verborgene Schadenfreude mit der Expertise eines bekannten Grafikers, derzufolge die verwendete Typo des Hadopi-Logos nicht als eigenständiges "design original" gelten könne. Schon vor dieser Entdeckung hatte sich Numérama anläßlich der Präsentation über das Logo mokiert: Es sehe aus wie ein stilisierter Clown, mit dem roten "O" als Clowns-Nase, Hadopi enthüllt somit seine wahre Natur als "echter Zirkus", lästerte man am Freitag.

Mit einer Note Mokanz angereicherte Kritik am Hadopi-Amtsbeginn übte an diesem Tag auch das Nachrichtenmagazin Nouvel Observateur. Im Bericht zur Feierlichkeit stellte man die Verspätungen der neuen Behörde den vollmundigen Absichtserklärungen gegenüber. Hadopi werde sich "um alles kümmern", so versprach Kulturminister Mitterand, besonders um P2P und um Streaming:

"Das wird einzigartig sein, wenn wir es verstehen, aus dem Netz einen geregelten und zivilisierten Raum machen, so dass die digitale Revolution zu einer echten Möglichkeit für eine Kultur für jedermann wird."

Allerdings ist Hadopi, die pädogogische Hoffungsgröße gegen die "Umsonstkultur", eins der Lieblingsprojekte des Ankündigungsweltweisters Sarkozy, mit reichlicher Verspätung unterwegs zum Plansoll. Wurde im vergangenen Jahr immer wieder der Zeigefinger mit dem warnenden Hinweis gehoben, dass noch im Herbst die ersten Mahn-Benachrichtungen an Urheberrechtsverletzer versandt würden, so spricht Mitterand jetzt von "April" oder "Juli". Bevor Hadopi 2, das nach monatelangem Hin-und Her im September 2009 von beiden Kammern angenommen wurde und im Oktober den Verfassungsrat passierte, als Gesetz angewandt werden darf, muss der Text noch dem Conseil d'Etat und der nationalen Datenschutzkommission CNIL zur Prüfung vorgelegt werden.

Während der Kulturminister bei der Auftaktpressekonferenz offensichtlich nur schlecht mit dem Thema Hadopi zurechtkam (siehe dazu auch: Der französische Kulturminister spaßt mit dem Gesetz gegen die "Internet-Piraterie" und allen detaillierten Fragen zum Sujet auswich, nutzte die Bürgerrechts-Organisation Quadrature du Net erneut die Gelegenheit, um Hadopi als Totgeburt zu bezeichnen.

Sarkozy: "Wir müssen ohne Aufschub mit Filtertechniken experimentieren"

Hadopi sei ein angekündigtes Scheitern, "nicht mehr als Wind". Die Politik des Terrors habe noch nie funktioniert, ließ der Sprecher und Mitgründer der Organisation, Jérémie Zimmermann, ausrichten - nicht ohne darauf aufmerksam zu machen, dass Sarkozys weiter gehende Pläne zur Filterung von Netzinhalten nach seiner Auffassung sehr nahe an chinesische und iranische Vorstellungen reichen würden. Zimmerman ging damit auf einen Passus aus der Rede (PDF) des Staatspräsidenten am vergangenen Donnnerstag ein, in dem Sarkozy betonte:

"Je besser wir Netzwerke und Server, die für Piraterie benutzt werden, automatisch 'entgiften' können, um so weniger wird es nötig sein, auf Maßnahmen zu rekurrieren, welche schwerer auf dem Internet-User liegen. Wir müssen folglich ohne Aufschub mit Filtertechniken experimentieren."

(im Orginal:"Mieux on pourra «dépolluer» automatiquement les réseaux et les serveurs de toutes les sources de piratage, moins il sera nécessaire de recourir à des mesures pesant sur les internautes. Il faut donc expérimenter sans délai les dispositifs de filtrage.")

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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Frankreich: Three-Strikes Logo war "geklaut"
« Antwort #320 am: 13 Januar, 2010, 11:12 »
Während sich das französische Three-Strikes-Gesetz weiterhin auf dem Vormarsch befindet, scheinen sich die Probleme bei den Schöpfern des Gesetzes immer mehr zu häufen.

Sei es nun eine Partei welche am laufenden Band die Urheberrechte von Dritten verletzt und zu der auch Staatspräsident Nicolas Sarkozy gehört. Oder ein französischer Kulturminister der kleinlaut zugeben muss, dass man eigentlich noch gar nicht weiß, wie man gegen Power-Filesharer vorgehen will. Denn um diese endgültig auszusperren, müsste man ihnen auch das Telefon abklemmen. Der Tritt ins Fettnäpfchen ist inzwischen zu einem handfesten Sturz geworden.

Um mit leuchtendem Vorbild voranzugehen, präsentiert sich die "Haute Autorité pour la Diffusion des Œuvres et la Protection des Droits sur Internet" (kurz HADOPI)-Behörde gleich zu Beginn mit einer handfesten Urheberrechtsverletzung. Das Logo, welches vergangenen Freitag vorgestellt wurde, ist nämlich mit einer urheberrechtlich geschützten Schriftart erstellt worden.

Das Logo wurde mit einer unlizenzierten Version der Schriftart "Bienvenue" erstellt. Ursprünglich wurde diese Schriftart im Jahr 2000 vom Designer Jean-Francois Porchez für das Unternehmen France Telecom kreiert. Sie wurde nur zu diesem Zweck erstellt und darf sonst von niemandem verwendet werden, außer von der France Telecom selbst. Zwar wurden die Buchstaben "d" und "p" leicht modifiziert - an der rechtlichen Problematik kann dies freilich nichts ändern.

Kompliziert wird es jetzt vorerst für die Agentur, die das HADOPI-Logo "entworfen" hat. Deren Mitarbeiter haben inzwischen zugegeben, dass ihre Schriftart die Urheberrechte verletzt. Absichtlich sei dies aber nicht geschehen. Es sei vielmehr ein "Fehler" gewesen. Inzwischen hat man zwei Schriftarten von britischen Designunternehmen erworben, um das Logo neu zu entwerfen.

France Telecom hat derweil bereits erklärt, von rechtlichen Schritten abzusehen. Der Designer Jean-Francois Porchez soll jedoch seine Anwälte kontaktiert haben, um die Rechtslage zu prüfen.

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SweTorrents: Provider schützt Torrentseiten-Inhaber
« Antwort #321 am: 18 Januar, 2010, 15:29 »
Die schwedische Antipiraterie-Organisation Antipiratbyrån versuchte die Identität des Betreibers von SweTorrents aufzudecken. Der schwedische Internetanbieter TeliaSonera hat sich jedoch quergestellt. Die juristische Durchschlagskraft von IPRED steht auf dem Spiel.

Eigentlich sollte nach Einführung der Intellectual Property Rights Enforcement Directive (IPRED) alles ganz einfach für die Rechteinhaber werden. Urheberrechtsverletzer müssen nicht mehr über den Staatsanwalt ermittelt werden. Stattdessen geht man ausgestattet mit einigen IP-Adressen direkt zu einem Richter, der einen solchen IPRED-Beschluss unterzeichnet. Sobald der Internet-Provider diesen Beschluss in Händen hält, muss er alle relevanten personenbezogenen Daten an den Rechteinhaber aushändigen.

Zumindest sollte es so sein. Dass dies aber nicht immer klappt, beweist ein aktuelles Beispiel aus Schweden. Hier hat die Antipiraterie-Vereinigung Antipiratbyrån versucht, an den Klarnamen des Betreibers von SweTorrents zu gelangen. SweTorrents ist ein geschlossener BitTorrent-Tracker als auch ein kleineres Filesharingportal. Im Dezember 2009 wurde der vom Richter unterzeichnete Beschluss dem Provider TeliaSonera zugestellt. Daraufhin sollte eigentlich alles ganz normal ablaufen. Der Internetanbieter händigt die Daten aus, der Rechteinhaber kann seine juristische Maschinerie in Fahrt bringen.

TeliaSonera weigerte sich jedoch, den Beschluss auszuführen. Man argumentierte, dass in diesem Fall die Privatsphäre der Kunden verletzt würde. Auf die Kritik folgte das Rechtsmittel. Man legte Widerspruch gegen den Beschluss ein. In diesem hält der Provider fest, dass die IPRED-Richtlinie eine direkte Verletzung der EU-Datenschutzrichtlinie sei. Laut dieser sei die Privatsphäre ihres Kunden komplett geschützt. Auch wenn diese Datenschutzrichtlinie in Schweden noch nicht in Kraft getreten ist, soll sie nach Ansicht der TeliaSonera Anwälte bereits nutzbar sein.

"Der Schutz der Privatsphäre wie er von dieser [EU]-Richtlinie verlangt wird, verhindert in diesem Fall die Anwendung des schwedischen IPRED-Gesetzes", so der TeliaSonera-Jurist Patrick Hiselius. Darüber hinaus kritisiert man die Formulierung des Beschlusses. Darin heißt es unter anderem sinngemäß, dass urheberrechtlich geschützte Dateien bei SweTorrents gehostet werden. Dies ist jedoch nicht der Fall. Vielmehr finden sich dort lediglich Links zu Torrent-Files. Infolge dieser fehlerhaften Formulierung gelangt der ISP TeliaSonera zu der Ansicht, dass das Urteil auf "fehlerhaftem technischen Wissen basiert".

Der Widerspruch dürfte sehr bald vor Gericht verhandelt werden. Sollte man damit Erfolg haben, so wäre dies ein herber Rückschlag für die Rechteinhaber. Dann steht nämlich zu befürchten, dass man ihnen eines ihrer derzeit schärfsten juristischen Waffen wieder aus der Hand nimmt.


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Viele Änderungsanträge für britisches Gesetz zu Internetsperren
« Antwort #322 am: 27 Januar, 2010, 11:27 »
Mitglieder des britischen Oberhauses sehen umfangreichen Korrekturbedarf am Regierungsentwurf  für ein "Digital Economy Bill" und haben einige von Änderungsanträge ins "House of Lords" eingebracht. Sie wollen die rechtsstaatlichen Prüfungen vor einer Sperre des Internetzugangs nach wiederholten Copyright-Verletzungen gemäß dem Ansatz "Three Strikes" verbessern. Hauptsächlich geht es in den Anträgen darum, die Kontrolltätigkeiten der Regulierungsbehörde Ofcom  zu stärken und direkte Befugnisse der Regierung einzuschränken.

Lord Lucas von den oppositionellen Konservativen fordert, dass auch Interessensvertreter der Nutzer mitreden können, wenn die eingeschätzt werden soll, ob Strafen bei mehrfachen illegalen Download-Aktivitäten verhältnismäßig sind. Die Ofcom solle die Vereinbarkeit der Sanktionen mit den Grundrechten überprüfen und vorab ein faires und unparteiisches Verfahren garantieren. Der Regulierer müsse erst nachweisen, dass der Markt für legale Inhalteangebote im Internet "richtig funktioniert". Provider sollen für ihre Kosten entschädigt werden.

Lord de Mauley drängt darauf, dass die Ofcom bei jeder technischen Strafmaßnahme zunächst die praktische Durchführbarkeit durch die Zugangsanbieter und die wirtschaftlichen Auswirkungen abschätzt. Zudem solle der Regulierer aufzeigen, zu welchen Grad Urheberrechtsverstöße durch die Sanktionen eingedämmt würden.

Einigen Oberhausmitgliedern geht Paragraph 17 des Entwurfs zu weit, laut dem Regierungsmitglieder das Recht eingeräumt werden soll, auf dem Verordnungsweg das britische Urheberrecht zu ändern. Die geplante Bestimmung ist vor allem zur Verhinderung von Copyright-Verstößen im Internet gedacht. Hier soll die Regierung rasch auf bereits erfolgte oder absehbare "technische Entwicklungen" reagieren können. Die Lords Lucas, Razzal, Clement-Jones und Whitty setzen sich für die komplette Streichung der Klausel ein. Lord de Mauley plädiert dafür, alle ins Spiel gebrachten Sanktionen auf höchstens 12 Monate zu begrenzen.

Der federführende Wirtschaftsminister Peter Mandelson hat unterdessen dem Parlament mehrere Änderungsvorschläge vorgelegt, die nach Ansicht von Kritikern wie der Politik- und Rechtsexpertin Monica Horten das Gesetz aus Bürgerrechtsperspektive weiter verschärfen würden. So sieht ein Kompromiss des Labour-Politikers für Paragraph 17 vor, dass der Wirtschaftsminister vor dem Erlass einer Verordnung zur Anpassung des Copyright mögliche Betroffene und andere Interessensvertreter anhören soll.

Laut einem weiteren Änderungsantrag Mandelsons sollen die "technischen Maßnahmen" gegen mehrfach gewarnte Rechtsverletzer nicht mehr nur gegen "einzelne" Kunden eines Providers gerichtet werden, sondern gegen "einige oder alle relevanten". Horten befürchtet hier, dass sich daraus eine allgemeine Pflicht zum Filtern des Internetverkehrs durch die Zugangsanbieter ergeben könnte. Als Sanktionen sind die Herabsetzung der Verbindungsgeschwindigkeit und der Bandbreite, die Einschränkung des Zugriffs auf spezielle Materialien oder Dienste sowie die zeitweilige Kappung des gesamten Internetzugangs vorgesehen.

Im Einzelnen sollen Rechteinhaber vermeintliche Urheberrechtsverstöße in Form eines formellen "Copyright Infringement Report" zusammen mit Beweismaterial innerhalb eines noch nicht festgesetzten Zeitrahmens an die entsprechenden Provider senden. Sie müssen dabei nachweisen, dass eigene Inhalte illegal kopiert worden sind. Dies sieht eine mittlerweile veröffentlichte Anleitung (PDF-Datei) zur Anwendung und Umsetzung der Strafen vor. Der Zugangsanbieter muss drei Warnhinweise an den betroffenen Nutzer schicken. Das Verfahren soll von der Ofcom überwacht werden.

Dem angeschriebenen Kunden wird laut dem Ausführungspapier nur im Nachhinein die Möglichkeit eröffnet, sich gegen mögliche Sanktionen zu wehren. Eine vorherige Anhörung in einem ordentlichen Verfahren ist nicht vorgesehen, was den Schutzklauseln im novellierten EU-Telekommunikationspaket zuwiderlaufen könnte.

Unklar ist, inwiefern ein verdächtigter Nutzer selbst Nachweise für seine Unschuld etwa durch die Vorlage von Logdateien seines Rechners erbringen müsste. Einzelne Mitglieder des Oberhauses bezweifelten bei den ersten Aussprachen zu dem Vorhaben, dass durchschnittliche Computeranwender auf detaillierte Verbindungsdaten zugreifen könnten. Sollte die Ofcom dafür einen Hilfsservice anbieten, warnen Beobachter vor Datenschutzverletzungen. Allgemein monieren Bürgerrechtsgruppen, dass mit dem Gesetz traditionelle straf- und zivilrechtliche Standards unterlaufen würden. Sie beklagen weiter, dass Aspekte, die vom Parlament klar vorgegeben werden müssten, auf den Verordnungsweg verschoben werden sollen.

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Internet-Sperren, hurra!
« Antwort #323 am: 30 Januar, 2010, 10:36 »
BKA-Präsident Jörg Ziercke hat sich im Kampf gegen die Kinderpornografie nachdrücklich für Sperren im Internet ausgesprochen. "Solche Sperren wirken abschreckend, wie das Beispiel Skandinavien zeigt", sagte der Chef des Bundeskriminalamtes (BKA) der Zeitung "Welt am Sonntag". "Denn wer solche Warnschilder bewusst umgeht, hinterlässt Spuren auf seinem Computer."



Ein noch von der großen Koalition verabschiedetes Gesetz für Internet-Sperren gegen Kinderpornografie war von Bundespräsident Horst Köhler vorerst gestoppt worden, da es nach Meinung von Experten möglicherweise verfassungswidrig ist. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat das Gesetz ausgesetzt.

Natürlich veranlasse das BKA sofortige Löschungen, sagte Ziercke. Aber wer mit großem Aufwand Kinderpornografie produziere, verfüge immer auch über Kopien des Materials. Das alleinige Löschen einer IP- Adresse führe damit nicht zum Verschwinden der Bilder aus dem Internet, sagte der BKA-Präsident.

Quelle: SAT+KABEL
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USA: Provider kappen bereits Internetleitungen
« Antwort #324 am: 01 Februar, 2010, 19:47 »
Allem Anschein nach ist in den USA bereits das passiert, was in Frankreich noch bevorsteht: die Trennung der Internetverbindung von ermittelten Urheberrechtsverletzern. Ein wahres Horrorszenario, das eine Kundin des Providers Qwest nun erleben durfte.

Bereits vor einigen Wochen geisterte die Behauptung umher, ein US-amerikanischer Provider würde Urheberrechtsverletzer vom Netz trennen. Was anfänglich hochbrisant klang, stellte sich jedoch sehr bald als falsch dar. In der Vergangenheit habe man niemandem seinen Internetanschluss genommen. Man werde auch jetzt nicht damit anfangen. Zumindest solange keine rechtliche Grundlage dafür existiert.

Die 53 Jahre alte Cathi Paradiso musste jüngst jedoch eine andere Feststellung machen. Ihr Provider Qwest sperrte ihren Internetzugang. Cnet nahm sich des Falles an und recherchierte, ob hier tatsächlich eine Netzsperre vorlag. So, wie es das Three-Strikes-Gesetz mit sich bringen wird. Es dauerte einige Zeit, bis man alles verifizieren konnte. Paradiso hatte derweil selbst versucht, das Problem zu lösen. Der Kundendienst von Qwest konnte ihr jedoch nur wenige Details nennen. Hollywood-Filmstudios hätten ihre IP-Adresse protokolliert. Über diese seien 18 urheberrechtlich geschützte Filme und TV-Shows heruntergeladen und verbreitet worden, darunter Harry Potter, Zombieland, South Park.

Es ist wohl eher unwahrscheinlich, dass eine 53 Jahre alte Frau "South Park" sieht. Doch selbst wenn, rechtfertigt es die Internetsperre? Cathi Paradiso kämpfte für die Anerkennung ihrer Unschuld. Am 15. Januar wandte sie sich an die Filmstudios in Hollywood. In einer E-Mail erklärte sie, dass sie niemals irgendwelche Filme heruntergeladen hat. Ein Dritter müsse es gewesen sein. Man solle herausfinden wer. Da sie als Personalverwalterin arbeitet, war der Internetzugang auch beruflich wichtig.

Nachdem Cnet eine Weile recherchiert hatte, wurde es Qwest offensichtlich zu heiß. Man schickte einen Techniker, der Paradisos PC und Internetzugang unter die Lupe nahm. Das Ergebnis: Ein Dritter hatte sich Zugang verschafft und vermutlich die Taten begangen. Ihr Internetzugang wurde vorerst wieder freigegeben, doch Paradiso übt scharfe Kritik. Was wäre gewesen, wenn sie sich nicht an die Medien gewandt hätte? Welche unabhängige Partei hätte sich ihrer Beschwerde angenommen?

Fred von Lohmann, Jurist bei der Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) verurteilte die Handlungen: "Das zeigt, dass es ein Problem mit dem gesamten Ablauf in solchen Situationen gibt. Wenn ich jemanden aus dem Internet werfe, muss ich einige Handlungen durchführen, um die Unschuldigen zu schützen. Es sieht nicht so aus, als ob das hier der Fall gewesen wäre."

Wie Cnet aus gut informierten Kreisen der Filmindustrie vermittelt wurde, teile man diese Ansichten. Es müsse eine unabhängige Prüfung stattfinden. Darüber hinaus müsse der Inhaber des verdächtigen Anschlusses vorgewarnt werden. Three-Strikes goes USA? Allem Anschein nach ist dies gar nicht mehr notwendig. Der Provider AT&T weigerte sich vor einem Jahr beharrlich, Internetzugänge zu sperren. Inzwischen verschickt man bereits "Warnbriefe" an Anschlussinhaber, die von der Contentindustrie gemeldet werden.

Verizon war jüngst verdächtigt worden, Anschlüsse zu sperren. Glücklicherweise erwies sich dies als falsche Behauptung. Seit April 2009 schickt man jedoch Warnbriefe an verdächtige Anschlussinhaber. Gemeldet werden diese von der Filmindustrie. Seit November 2009 beteiligt sich auch die Musikindustrie daran. Also alles doch nicht so schlimm? Bedauerlicherweise nein, auch wenn es bisher Einzelfälle sind, die selten ein langwieriges Nachspiel hatten. Netzsperren werden umgesetzt. Der Provider Cox Communications erklärte, dass man den Internetzugang von "einigen wenigen" Kunden gesperrt habe. Diese hätten mehrfach die Urheberrechte von Dritten verletzt.

In die Gruppe der Contentindustrie-gefügigen Provider darf sich nun ebenso Qwest einreihen. Monica Martinez, die Pressesprecherin von Qwest, zeigte sich optimistisch. Man würde jeden Kunden mehrfach per E-Mail vorab warnen, wenn über den Anschluss eine Rechtsverletzung begangen wird. Auch über die drohende Sperre würde man den Kunden in Kenntnis setzen. Selbstverständlich würde man mit den Kunden, die sich als unschuldig betrachten, zusammenarbeiten, um das Problem zu lösen. Dies brächte "regelmäßig gute Ergebnisse" hervor. "Wir arbeiten mit ihnen zusammen, wenn es um ein Sicherheitsproblem oder einen Fehler geht, so gut wir nur können. Aber manchmal sind unsere Möglichkeiten einfach begrenzt."

Im Falle von Cathi Paradiso habe man nicht voreilig agiert, so Qwest. Bereits im Oktober 2009 habe die Filmindustrie erstmalig ihre IP-Adresse in Verbindung mit einer Urheberrechtsverletzung gemeldet, so Martinez. Es seien drei Monate vergangen und 18 separate Anschuldigung wären aufgelaufen, ehe man den Stecker zog. Wie der genaue Ablauf war, konnte Martinez aufgrund der Möglichkeit eines bevorstehenden Prozesses nicht erläutern.

Cathi Paradiso bestreitet, jemals eine E-Mail oder einen Brief von Qwest erhalten zu haben. Von den Problemen habe sie nichts gewusst. Inzwischen hat sie den Juristen Lory Lybeck mandatiert. Dieser ist mit der Thematik nicht unvertraut, vertritt er doch eine Filesharerin, die bereits vor fünf Jahren von der Musikindustrie belangt wurde.

Fehler bei der Datenerhebung?

Cnet hat sich mit diesem glücklichen Ausgang jedoch nicht zufriedengegeben. Man wollte wissen, ob Fehler bei der Datenerhebung passiert sein können. Dazu befragte man den Geschäftsführer von BayTSP, einer Internet-Sicherheitsfirma. BayTSP hatte einige der Daten im Fall Paradiso erhoben und auch die Mitteilungen an Qwest geschickt. Deren Chief Executive Officer (CEO), Mark Ishikawa, verneinte die Frage von Cnet jedoch. Man würde mehrere Prüfungen durchführen, um sicherzustellen, dass man auch den richtigen User erwischt hat. Fehler seien sehr rar und nur eine sehr geringe Zahl an Personen würde jemals irrtümlicherweise der Urheberrechtsverletzung verdächtigt. Dies klingt nicht mehr nach einem "Nein".

Wichtig sei die Absicherung des Netzwerks, so Ishikawa. "Das ist, wie wenn man die Schlüssel im Auto lässt. [Paradiso] war vermutlich der Internetzugangsprovider für die gesamte Nachbarschaft."

Ishikawa stellte jedoch eine sehr wichtige Frage, die sich auch deutsche Anschlussinhaber stellen: Ist es richtig jemanden zu bestrafen, weil er technisch nicht versiert genug ist, um sein eigenes Funknetzwerk abzusichern?

Quelle: www.gulli.com

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Re: USA: Provider kappen bereits Internetleitungen
« Antwort #325 am: 01 Februar, 2010, 20:24 »
Es ist wohl eher unwahrscheinlich, dass eine 53 Jahre alte Frau "South Park" sieht.
Bei Frauen mag das ja so sein, bei Männern irrt sich Gulli, wie ich beweisen kann :laugh:
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Wien: Internetsperren sind eine Sackgasse
« Antwort #326 am: 01 Februar, 2010, 22:48 »
Letzte Woche Donnerstag trafen sich in Wien Juristen und Wirtschaftsvertreter, um im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Mobile Business" über Sinn und Unsinn von Internetsperren zu sprechen. Das Diskussionspanel fand auf Einladung des Unternehmens e-center statt.

Einige Diskussionsteilnehmer waren sich darüber einig, dass Internetsperren weder etwas nutzen würden noch rechtspolitisch sinnvoll seien. Derartige Sperren würden lediglich den Weg zur Zensur des Internet ebnen. Für Cyberkriminelle würden sie eh nur eine geringe Hürde darstellen, die schnell überwunden werden kann. Gleichzeitig schränken sie die Kommunikationsfreiheit der normalen Surfer sehr stark ein. Die Teilnehmer der Diskussionsveranstaltung wiesen darauf hin, dass illegale Inhalte durch derartige Sperren nicht gelöscht seien. Man müsse stattdessen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten durchgreifen, um sie tatsächlich zu entfernen. Klaus Steinmaurer von T-Mobile Austria stellte fest, dass eine technische Umgehung von Sperren immer möglich sei. Die Internet-Provider dürften sich nicht aus der Verantwortung stehlen, sofern man sie auf illegale Inhalte aufmerksam macht. Er verglich die Rechtslage der ISPs mit der von Mobilfunkanbietern.

Rechtsanwalt Alexander Schnider sieht in einer Gesetzesvorlage für behördliche Internetsperren sogar die Büchse der Pandora. "Einmal geöffnet, könnten sich so Internetsperren unaufhaltsam über sämtliche subjektiv unerwünschte Inhalte ausbreiten." Die Verletzung von Markenrecht, (und auch Urheberrecht), Killerspiele, Glücksspiele. Dies alles könnte früher oder später durch solche Gesetze bekämpft werden. Fragt sich nur, wer letztlich Einfluss auf die Liste der zu sperrenden Seiten haben würde.

Herr Karim Taga von der Unternehmensberatung Arthur D. Little möchte die Sperren auf strafrechtlich relevante Inhalte wie Kinderpornos begrenzt sehen. Urheberrechtlich geschützte und freie Inhalte würden sich über den Wettbewerb regeln. Wieder andere Teilnehmer wie Wolfgang Zankl vom e-center sprachen sich komplett gegen jegliche Sperr-Maßnahmen aus. Einerseits wären die rechtlichen Konsequenz nicht absehbar. Andererseits würde man damit den Weg für eine Internetzensur ebnen. Er wies auch darauf hin, dass noch nicht hinreichend geklärt sei, wer am Ende die Kosten für die Sperren tragen soll. Es könne nicht sinnvoll sein, eine Instanz zu erschaffen, die darüber entscheidet, was ins Internet darf und was nicht. Dadurch würde man den nationalen wie internationalen Wettbewerb einschränken und für Rechtsunsicherheiten sorgen. Wären sie zum Panel eingeladen gewesen, die Vertreter von Pornofirmen, Verlagen, Spielepublisher, der Filmbranche oder der Musikindustrie hätten ihm sicherlich lauthals widersprochen.

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Grundrechtsexperten des britischen Parlaments gegen Internetsperren
« Antwort #327 am: 07 Februar, 2010, 15:19 »
Der Ausschuss für Menschenrechte des britischen Parlaments hat umfangreiche Nachbesserungen am Regierungsentwurf  für ein "Digital Economy Bill" gefordert. Das gemeinsame Gremium von Ober- und Unterhaus erkennt in einem jetzt vorgestellten Bericht Bedenken an, wonach vor allem die vorgesehenen Befugnisse zur Anwendung "technischer Maßnahmen" bis hin zu Internetsperren im Rahmen der "abgestuften Erwiderung" auf wiederholte Copyright-Verstöße "in unverhältnismäßiger Weise" angewendet werden könnten. Als mögliche Folgen nennt der Bericht Verletzungen der Rechte der Nutzer zum Kommunikationsaustausch und zur freien Meinungsäußerung.

Vor allem lässt der Regierungsvorstoß dem Ausschuss zufolge viele grundlegende Fragen offen, die vor der weiteren Behandlung des Entwurfs im Parlament zu klären seien. So erschließe sich aus dem Text etwa nicht einmal, ob das Kappen eines Internetzugangs gemäß dem Konzept "Three Strikes" sich auf einen unbegrenzten Zeitraum beziehe oder wann ein Copyright-Sünder wieder einen eigenen Anschluss beantragen könnte. Der Entwurf schweige sich auch darüber aus, was mit weiteren Haushaltsmitgliedern passieren solle. Weiter sei unklar, ob die "Nachweise" für Urheberrechtsverletzungen der Rechteinhaber nur für die zunächst vorgesehenen Warnungen des betroffenen Nutzers ausreichen oder auch bei deren Nichtbeachtung auch als Basis der geplanten Strafmaßnahmen dienen sollten.

Die Abgeordneten und Lords empfehlen, dass zumindest die Regulierungsbehörde Ofcom das Erfordernis und die Verhältnismäßigkeit von Sanktionen abschätzen sollte. Zudem sei gemäß den neuen EU-Vorgaben aus dem Telecom-Paket das Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren im Falle eines Widerspruchs des abgemahnten Nutzers vorzusehen. Dieses müsse für den Betroffenen kostenfrei bleiben, wenn er sich erfolgreich gegen die Anschuldigungen der Rechteinhaber zur Wehr setze.

"Deutlich zu weit" geht dem Gremium Paragraph 17 des Entwurfs. Ihm zufolge soll Regierungsmitgliedern das Recht eingeräumt werden, auf dem Verordnungsweg das britische Urheberrecht zu ändern. Hier müsse dargelegt werden, inwiefern auch potenzielle weitere Eingriffe in Grundrechte auf diesem Weg ohne Korrekturmöglichkeiten durch das Parlament vertretbar seien. Der Bericht meldet hier Bedenken an, dass die Klausel gegen britische und europäische Menschenrechtsgarantien verstoßen könne. Ein Sprecher des federführenden Wirtschaftsministeriums versicherte laut BBC dagegen, dass die Initiative von Anfang an so ausgerichtet gewesen sei, dass die Bekämpfung illegaler Filesharing-Aktivitäten nicht im Gegensatz zu den Menschenrechten stehen sollte. Die Einwände des Ausschusses seien bereits größtenteils in Änderungsanträgen aufgegriffen worden.

Quelle : www.heise.de

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Bundesregierung will löschen statt sperren
« Antwort #328 am: 09 Februar, 2010, 09:42 »
Die Bundesregierung rückt von den noch in der letzten Legislaturperiode von CDU-Ministerin Ursula von der Leyen durchgedrückten Internetsperren ab. Stattdessen ist nun ein Löschgesetz geplant, berichtet der Spiegel.

Unter Berufung auf einen fünfseitigen Brief an Bundespräsident Köhler meldet der Spiegel, die Bundesregierung gehe auf "Distanz zum umstrittenen Internet-Sperrgesetz" und plant stattdessen ein "Löschgesetz". Noch fehlt die Unterschrift des Bundespräsidenten unter dem sogenannten Zugangserschwerungsgesetz, das die neue Bundesregierung auf Druck der FDP laut Koalitionsvertrag zunächst für ein Jahr aussetzen will.

Vor diesem Hintergrund forderte das Bundespräsidialamt die Bundesregierung zu einer Stellungnahme auf, die nun vorliegt und aus der der Spiegel zitiert: "Die gegenwärtige Bundesregierung beabsichtigt eine Gesetzesinitiative zur Löschung kinderpornografischer Inhalte im Internet". Es soll also ein Löschgesetz geben, nicht das geplante Zugangserschwerungsgesetz.

Bis es so weit sei, wolle sich die Bundesregierung "auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes ausschließlich und intensiv für die Löschung derartiger Seiten einsetzen, Zugangssperren aber nicht vornehmen", zitiert der Spiegel aus der Stellungnahme des Bundeskanzleramts, die mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) abgestimmt sei.

Das bedeutet aber auch, die Bundesregierung hält erst einmal an dem Gesetz fest und bittet Köhler, es zu unterzeichnen, verspricht aber, es dann nicht anzuwenden.

Quelle : www.golem.de

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Frankreichs Nationalversammlung segnet Netzsperren ab
« Antwort #329 am: 11 Februar, 2010, 19:38 »
Die französische Nationalversammlung hat Teile des geplanten Gesetzespakets zur inneren Sicherheit verabschiedet. Die Abgeordneten segneten unter anderem das Vorhaben ab, kinderpornografische Inhalte im Netz zu blockieren. Im Rahmen des "Loppsi 2" genannten Pakets (Loi d'orientation et de programmation pour la performance de la sécurité intérieure) sollen Provider auf Anordnung der Behörden und mit Billigung eines Richters entsprechende Webseiten für den Zugriff sperren. Gegner hatten zuvor vergeblich versucht, die von der Regierung eingebrachte Vorlage zumindest zeitlich zu begrenzen, um dann mit Erkenntnissen über die Effektivität neu entscheiden zu können.

Damit bekommt Frankreich ein Netzsperrengesetz, während hierzulande die von der großen Koalition verabschiedete Regelung von der neuen christlich-liberalen Regierung zugunsten eines effektiveren Gesetzes wieder abgewickelt werden soll. Wie in Deutschland erhebt sich auch in Frankreich scharfe Kritik gegen das Vorhaben, die sich nicht auf die Maßnahmen gegen Kinderpornografie beschränkt. Loppsi 2 sieht weitreichende Regelungen auch in anderen Bereichen vor, etwa bei Fälschungsdelikten, Identitätsdiebstahl oder Einbruch. Dabei geht es auch um mehr Videoüberwachung, höhere Strafen für betrunkene Autofahrer oder mögliche Ausgangssperren für unter 13-Jährige.

Das Gesetz, das vom Senat noch abgesegnet werden muss, soll auch Websites verbieten, die Kinder zu selbstmörderischen Spielen anregen. In den vergangenen 13 Jahren hätten sich in Frankreich etwa 300 Kinder bei Ohnmachts- oder Würgespielen getötet, betonten die Autoren der Gesetzesänderung. Besonders gefährdet seien Kinder außerhalb der Schule und wegen entsprechender Internet-Anleitungen. Die Spiele gelten entweder als Mutprobe oder reizen Kinder, weil sie sich durch Strangulieren in einen tranceähnlichen Zustand versetzen können. Das Verbot richtet sich auch gegen Spiele, die zu aggressivem Verhalten animieren, etwa Schikane- oder Kampfspiele.

Bürgerrechtler sehen in den Netzsperren einen Einstieg in die Zensur. "Diese Regelung erlaubt es der französischen Regierung, die Kontrolle über das Netz zu übernehmen", kritisiert etwa die Gruppe "La Quadrature du Net". Den Kritikern gilt nun die deutsche Regierung als Vorbild, weil diese ein ähnlich gelagertes Gesetz wegen der Zweifel an der Effektivität von Sperren gekippt habe und nun an die "Wurzel des Problems" gehen wolle. "Der Schutz der Kinder wird von Nicolas Sarkozy und [Innenminister] Brice Hortefeux schamlos instrumentalisiert, um eine Regelung durchzusetzen, mit der die Tür für Zensur und weitere schlimme Folgen aufgestoßen wird", erklärt Quadrature-Sprecher Jérémie Zimmermann.

Quelle : www.heise.de

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