Autor Thema: Urheberrecht,Websperren,Three Strikes ...  (Gelesen 43676 mal)

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Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) haben sich gegen eine strengere Internet-Zensur – mit Ausnahme der Kinderpornografie – ausgesprochen. Schäuble sagte am Sonntag im "Bericht aus Berlin" der ARD: "Bei der Kinderpornografie besteht jetzt Handlungsbedarf und Handlungsmöglichkeit." Mit Blick auf den Amoklauf von Winnenden betonte er: "Das andere muss ein bisschen gründlich diskutiert werden, deswegen möchte ich es auch nicht vermischen." Zypries warnte vor hektischem Aktionismus: "Wir machen ein Gesetz zur Verhinderung der Nutzung von Kinderpornografie im Internet, so muss der Titel sein. Wir dürfen jetzt nicht anfangen, das Telemediengesetz oder andere Gesetze zu ändern."

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) setzt zur Sperrung von Kinderporno-Seiten auf eine freiwillige Vertragslösung zwischen Internet-Anbietern und Bundeskriminalamt. Sie warf allerdings einem Teil der Internet-Unternehmen in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vor, eine "Blockadehaltung" einzunehmen und "eine Nebelkerze nach der anderen" zu werfen. Parallel will sie an diesem Mittwoch im Bundeskabinett Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung vorlegen.

In der Internet-Branche stoßen die Pläne von der Leyens für eine freiwillige Vereinbarung nicht auf allzu große Unterstützung; zuletzt berichtete der "Kölner Stadt-Anzeiger", dass sich mehrere deutsche Internet-Provider gegen den Plan sperrten, kinderpornografische Seiten im Zuge einer solchen Vereinbarung zu blockieren. Die Gespräche mit Vodafone und Kabel Deutschland seien positiv verlaufen, berichtet das Blatt unter Berufung auf einen internen Vermerk des Innenministeriums. Die Gespräche mit der Deutschen Telekom gestalteten sich hingegen "erheblich schwieriger". Unter anderem verlange das Unternehmen die Zusage für eine Gesetzesinitiative, die den Firmen mehr Rechtssicherheit geben soll. Der erfolgreiche Abschluss der Vertragsverhandlungen werde "erheblich erschwert" durch verfassungsrechtliche Bedenken von Zypries.

Zypries sieht ohne eine klare gesetzliche Regelung "erhebliche verfassungsrechtliche Risiken" bei dem Vorschlag ihrer Kollegin. Für Internet-Sperren müsste "auch die Kommunikation von Millionen völlig unbescholtener Internetbenutzer gefiltert werden", führte sie jüngst in einem Brief an von der Leyen zur Begründung an. Die Familienministerin dagegen zeigte sich in der FAZ von ihrer Herangehensweise überzeugt: "Das ist unzutreffend. Bei unserem Verfahren werden Anfragen, die sich auf Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt beziehen, lediglich umgeleitet. Eine Auswertung und Filterung der Internetkommunikation findet nicht statt."

Der unter Kinderporno-Verdacht geratene SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss soll Anfang der Woche erneut von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vernommen werden. Der 55-Jährige hatte Fehler eingeräumt, allerdings seine Unschuld beteuert. In seiner Berliner Wohnung hatten die Ermittler Kinderporno-Bildmaterial gefunden. Nach Aussage von Tauss hat er die Bilder bei einer Recherche über einen Kinderporno-Ring erhalten und aufbewahrt. Er trat von seinen Parteiämtern zurück. Inzwischen wächst der Druck auf ihn, auch sein Bundestagsmandat niederzulegen.

Quelle : www.heise.de

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Internet-Sperrliste soll am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden
« Antwort #31 am: 23 März, 2009, 09:43 »
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen kündigte in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung an, dass die Eckpunkte für ihre Internet-Sperrliste am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden sollen. Derzeit befinden sie sich den Angaben der Ministerin nach in der Ressortabstimmung.

Von der Leyen geht davon aus, dass sich ausschließlich kinderpornographische Seiten auf der Liste befinden sollten; sie führt dafür drastische Beispiele von Vergewaltigungen vor der Kamera an. Bereits in der vergangenen Woche jedoch meldeten sich mehrere Politiker mit Forderungen, auch Glücksspielangebote, Bombenbauanleitungen und "Killerspiele" auf der Sperrliste zu setzen.

Auch auf bekannt gewordenen Sperrlisten aus Finnland, Dänemark und Australien waren zahlreiche Seiten zu finden, die mit Kinderpornographie nichts zu tun hatten. Auf der australischen Liste fand sich unter anderem die Website eines Zahnarztes, der sich das Geschehnis damit erklärt, dass diese in der Vergangenheit einmal von Russen gekapert worden war. Zudem konnte ein Verein mit Hilfe der dänischen Sperrliste nachweisen, dass sich ein großer Teil der darauf befindlichen Seiten mit einfachen Briefen an die Provider vom Netz nehmen ließ, was wiederum die Frage aufwarf, warum Regierungen diesen Weg nicht gehen.

Weitere Probleme ergeben sich dadurch, dass der Begriff der Kinderpornographie seit der im November in Kraft getretenen Ausweitung auf Jugendanscheinspornographie relativ schwer eingegrenzt werden kann. Verboten ist seitdem nicht nur das, was man sich gemeinhin unter Kinderpornographie vorstellt, sondern jegliches Bildmaterial, in dem Darstellerinnen in aufreizenden Posen so aussehen, als ob sie möglicherweise unter 18 Jahre alt sein könnten. Vor dieser Gesetzesänderung lag die Altersgrenze bei 14 Jahren.

Quelle : www.heise.de

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Telekom will keine Internetsperren ohne Gesetzesänderung
« Antwort #32 am: 23 März, 2009, 15:15 »
Innenministerium beklagt erhebliche Probleme bei Vertragsverhandlungen

Die Deutsche Telekom und mehrere andere deutsche Internet Service Provider wollen sich nicht auf die Regierungsverträge zu Internetsperren verpflichten lassen. Die Firmen wollen zuerst mehr Rechtssicherheit durch eine Gesetzesänderung.
Die seit Mitte Januar 2009 tagende Arbeitsgruppe für Internetsperren der Bundesministerien für Inneres und Familie und der acht Internet Provider kämpft mit Schwierigkeiten, berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger unter Berufung auf einen internen Vermerk des Bundesinnenministeriums. Es gebe "nicht durchgängig die Bereitschaft zum Blockieren kinderpornografischer Seiten auf vertraglicher Basis". Auch das von Brigitte Zypries (SPD) geführte Bundesjustizministerium sei für die Schwierigkeiten mitverantwortlich, heißt es weiter. Zypries vertritt die Auffassung, die Einzelverträge verstießen gegen das grundgesetzlich zugesicherte Fernmeldegeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

In ihren fünf Treffen sei die Arbeitsgruppe nicht entschieden weitergekommen. Mit Vodafone und Kabel Deutschland hätten Bundesregierung und Bundeskriminalamt sich danach in Einzelgesprächen einigen können. Mit der Telekom sei die Verhandlungslage dagegen "erheblich schwieriger", da der Konzern "zunächst weitreichende Zugeständnisse der Bundesregierung" fordere, so das Bundesinnenministerium weiter. Dazu zähle die Zusage für eine Gesetzesinitiative, womit der Bonner Konzern Rechtssicherheit sucht.

"Die meisten Anbieter sind kooperativ. Diejenigen, die, aus welchen Gründen auch immer, eine Blockadehaltung einnehmen, schmeißen eine Nebelkerze nach der anderen", sagte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Wer ihrem Plan widerspreche, wolle "weiterhin uneingeschränkt die Vergewaltigung von Kindern zeigen lassen", so die Ministerin wörtlich.

Auch Sorgen um die Errichtung einer Zensurinfrastruktur im Internet durch die Bundesregierung seien unbegründet. Es ginge ausschließlich um die Sperrung von Kinderpornografie, sagte von der Leyen der Zeitung.

Quelle : www.golem.de

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Geplante Eckpunkte zu Kinderporno-Sperren lassen Kernfragen offen
« Antwort #33 am: 24 März, 2009, 17:39 »
Das Bundeskabinett hat sich im Streit um die von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen mit Nachdruck geforderte Vereinbarung über die Zugangserschwernis zu kinderpornographischen Webseiten auf sieben unverbindliche Eckpunkte für einen möglichen Gesetzesentwurf geeinigt. Das heise online vorliegende Papier aus dem Ressort der CDU-Politikerin, das die Bundesregierung in ihrer Kabinettsitzung am morgigen Mittwoch beschließen soll, umfasst sieben sehr allgemein gehaltene Inhaltsbeschreibungen für eine gesetzliche Regelung. Schon an zweiter Stelle heißt es darin unmissverständlich, dass im Rahmen der angestrebten gesetzlichen Regelung noch "Fragen bezüglich des Schutzes der Grundrechte" zu klären seien. Diese bezögen sich vor allem auf das Fernmeldegeheimnis sowie die Rechte auf Berufsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung.

Die von Providern wie der Deutschen Telekom verlangte Rechtssicherheit für die von der Familienministerin gewünschte rasche Unterzeichnung einer vertraglichen Selbstverpflichtung großer deutscher Zugangsanbieter können die Eckpunkte somit nicht bieten. Die Beschlussvorlage sichert ihnen allein allgemein zu, dass "Haftungsansprüche wirtschaftlich nicht von ihnen zu tragen sind". Voraussetzung dazu sei, dass sich die Provider "bei der Durchführung der Maßnahmen" zu Websperren an die nicht näher erläuterten "rechtlichen Vorgaben" halten. Zudem soll es keine Verpflichtung für die Anbieter geben, "selbst nach illegalen kinderpornographischen Inhalten zu forschen". Die Liste der zu sperrenden Webadressen werde durch eine staatliche Stelle bereitgestellt und verantwortet. Dabei werde sichergestellt, "dass keine legalen Angebote auf die Liste gelangen und ein effektiver Rechtsschutz möglich ist".

Aus präventiven Gründen soll gegenüber den Nutzern ferner klargestellt werden, warum ihnen der Zugang zu einer angesteuerten Webseite verwehrt werde. Gleichzeitig sei ein Informations- und Beschwerdeweg zu eröffnen. Dies werde durch geeignete Maßnahmen wie etwa eine Verpflichtung der Provider umgesetzt, auf eine "gegebenenfalls von ihnen betriebene Stopp-Seite" umzuleiten. Die Zugangsanbieter wehren sich derzeit aber genauso wie das bisher für die Listenerstellung im Gespräch gewesene Bundeskriminalamt (BKA) gegen den Betrieb des virtuellen Warnschilds, da dabei die IP-Adressen der betroffenen Nutzer zumindest kurzfristig gespeichert werden müssten. Den damit befürchteten Grundrechtseingriff möchte keine der an der Debatte beteiligten Seiten verantworten. Abschließend hält das Dokument fest, dass erst im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens "die Eignung und Effizienz der unterschiedlichen technischen Sperrmaßnahmen zu erörtern sein werden".

Die Eckpunkte sind der kleinste gemeinsame Nenner, auf den sich das Kabinett im Vorfeld der Beschlussfassung in aller Eile verständigen konnte. Dem Vorstoß von der Leyens hatte vor allem Bundesjustizministerin Brigitte Zypries Kontra gegeben. Die SPD-Politikerin führte ohne Verabschiedung einer klaren Gesetzesnorm "erhebliche verfassungsrechtliche Risiken" gegen den Vorschlag ihrer Kabinettskollegin ins Feld. Für Internet-Sperren müsste "auch die Kommunikation von Millionen völlig unbescholtener Internetbenutzer gefiltert werden", erläuterte sie jüngst neben zahlreichen weiteren Bedenken in einem Brief an die Familienministerin ihre Haltung.

Von der Leyen hatte dagegen Teilen der Internetwirtschaft vorgeworfen, eine "Blockadehaltung" einzunehmen und "eine Nebelkerze nach der anderen" zu werfen. Aus dem Bundesinnenministerium war zugleich zu hören, dass die Gespräche mit Vodafone und Kabel Deutschland über eine vertragliche Regelung positiv verlaufen seien. Der Kabelnetzbetreiber wies diese Darstellung inzwischen aber entschieden zurück. Die internen Prüfungen über rechtliche und technische Fragen würden noch andauern. Alle großen Provider betonen zudem, schon jetzt in Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden entschlossen gegen kinderpornographische Angebote hierzulande vorzugehen.

Laut dem Sprechzettel für die öffentliche Ankündigung des Eckpunktepapiers will die Bundesregierung "mit aller Entschiedenheit den Kampf gegen Kinderpornographie verstärken". Erklärtes Ziel sei es, neben dem Schutz der Opfer und dem Kampf gegen deren erneute "Viktimisierung" den "kommerziellen Massenmarkt für Kinderpornographie empfindlich zu stören und ein klares gesellschaftliches Signal zur Ächtung von Kinderpornographie zu setzen". Die polizeiliche Kriminalstatistik weise seit Jahren einen Anstieg bei der Verbreitung von Kinderpornografie aus. Im Jahr 2007 habe sich die Rate im Internet mehr als verdoppelt. Experten hielten den im Raum stehenden Ansatz bei einer Bundestagsanhörung dagegen für ineffektiv.

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Justizministerin beharrt auf Gesetz zu Internet-Filterung
« Antwort #34 am: 25 März, 2009, 09:27 »
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) beharrt auf einer gesetzlichen Regelung bei der Blockade von kinderpornografischen Internetseiten. "Die Verfassung sagt uns, dass jeder das Recht hat, sich frei zu bewegen, auch im Internet frei zu bewegen", betonte die Ministerin am Mittwoch im ZDF-Morgenmagazin. Wenn man die Bewegungen einzelner Menschen im Internet kontrollieren wolle, müsse man den gesamten Internetverkehr filtern. Das Problem lasse sich am besten durch ein neues Gesetz lösen. "Strafbarkeitslücken gibt es keine", stellte Zypries klar. Es gehe um die Frage: "Wie können wir verhindern, dass deutsche Internetbenutzer auf ausländische Seiten gehen."

Die Bundesregierung will den Zugang zu Kinderporno-Seiten im Internet erschweren. Dazu will das Kabinett am heutigen Mittwoch in Berlin Eckpunkte für eine Änderung des Telemediengesetzes beschließen. Auf diesen Kompromiss hatten sich laut einem dpa-Bericht Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) und Justizministerin Zypries geeinigt. Auch der Bundestag beschäftigt sich in einer Aktuellen Stunde am heutigen Nachmittag mit dem Thema. Allerdings umfasst das heise online vorliegende Papier aus dem Familienministerium, das die Bundesregierung in ihrer Kabinettsitzung beschließen soll, nur sieben sehr allgemein gehaltene Inhaltsbeschreibungen für eine gesetzliche Regelung. Schon an zweiter Stelle heißt es darin unmissverständlich, dass im Rahmen der angestrebten gesetzlichen Regelung noch "Fragen bezüglich des Schutzes der Grundrechte" zu klären seien. Diese bezögen sich vor allem auf das Fernmeldegeheimnis sowie die Rechte auf Berufsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung.

Im Ringen um ein Gesetz zur Sperre von kinderpornografischen Webseiten hält Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) allerdings eine Regelung noch vor der Bundestagswahl für möglich. Sie sagte der Passauer Neuen Presse: "Wenn man es wirklich will, kann man sehr zügig eine Regelung finden. Ich bin da sehr zuversichtlich. Die Vorarbeiten sind gemacht." Vor dem Hintergrund ihres Streits mit von der Leyen sagte Zypries: "Die Familienministerin sieht inzwischen ein, dass es eines gesonderten Gesetzes zur Verhinderung des Zugangs auf kinderpornografische Seiten im Netz bedarf. Deshalb hat sie Eckpunkte für das Gesetz vorgelegt, über die wir heute im Bundeskabinett beraten und entscheiden werden."

Ziel müsse es sein, betonte Zypries, die Geschäftemacherei mit Kinderpornografie auszutrocknen. "Die Zahl der Angebote im Netz hat massiv zugenommen. Da geht es um widerliche Darstellungen. Hinter jedem Bild und jedem Film steht ein vergewaltigtes Kind. Und jedes missbrauchte Kind ist eines zu viel." Ihr sei wichtig, "auf allen Ebenen die Anstrengungen gegen Kinderpornografie auszuweiten und gegen einschlägige Banden vorzugehen".

Der Branchenverband Bitkom empfiehlt seinen Mitgliedern, schon vor einem Gesetzgebungsverfahren Verträge mit dem Bund über die freiwillige Sperrung von Kinderporno-Seiten zu schließen. "Wir erwarten aber, dass die Bundesregierung ihr Versprechen einlöst, kurzfristig ein Gesetz zu erlassen", sagte Bitkom-Vizepräsident und Microsoft-Deutschland-Chef Achim Berg dem Handelsblatt. Der Präsident des Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, mahnte die Sperrung von einschlägigen Internet-Seiten an. "Der Staat hat die Verpflichtung, das Verbot von Kinderpornografie nicht nur strafrechtlich, sondern auch präventiv und medientechnisch durchzusetzen", sagte Hilgers der Rheinischen Post. Deshalb sei es richtig, dass es nun ein Gesetz zur Sperrung der Internet-Seiten geben soll.

Eine Absage erteilte Zypries einem Vorstoß von Bildungsministerin Annette Schavan (CDU), die nach dem Amoklauf von Winnenden Internet- Sperren für Gewalt-Webseiten ins Gespräch gebracht hatte. "Die Versuchung, nicht nur Kinderpornos zu blocken, scheint sehr groß zu sein. Da gibt es Wünsche, islamistische Seiten zu sperren oder Glücksspielangebote im Internet. Ich halte das für sehr problematisch. Wir dürfen nicht zu einer vollständigen Kontrolle des Internets kommen."

Europol-Chef Max-Peter Ratzel sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung, die Bundesregierung müsse im Kampf gegen Missbrauch von Kindern mit gutem Beispiel vorangehen. "Wenn ein großes Land wie Deutschland Internet-Sperren gegen Kinderpornografie einführt, ist das eine Initialzündung für ganz Europa." Bisher hätten leider erst 5 der 27 EU-Mitgliedsstaaten nationale Sperrlisten eingerichtet, die bei Europol als Zentralstelle vernetzt seien.

Der Europol-Direktor wies rechtliche Einwände gegen Blockaden kinderpornografischer Internetseiten zurück. "Es geht um den schlichten Warnhinweis an Internet-Nutzer, dass eine aufgerufene Seite kinderpornografische Bilder oder Filme enthält. Das hat mit Zensur das Internets nun wirklich nichts zu tun." Die Erfahrungen im Ausland seien durchweg positiv: Ihm sei kein einziger Fall bekannt, in dem ein unbescholtener Anbieter blockiert worden sei. Zum Einwand, eine Sperre ließe sich technisch leicht umgehen, sagte Ratzel: "Bei der großen Mehrzahl der Kinderporno-Konsumenten handelt es sich nicht um technische Experten, die eine Seiten-Sperre ohne Weiteres knacken können."

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Providerverband Eco: Netzsperren helfen nicht
« Antwort #35 am: 26 März, 2009, 13:58 »
Die Internet-Provider tun sich mit der Umsetzung der von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen geforderten Sperrung von Kinderporno-Seiten schwer, weil sie nicht hilft.

Das sagte Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender des Verbands der deutschen Internetwirtschaft (Eco), gegenüber der 'Berliner Zeitung'. "Es ist wie eine Sonnenbrille, die Sie aufsetzen, wenn die Sonne richtig gleißend scheint. Im ersten Augenblick sehen Sie nichts und dann ist alles wieder da", so Rotert.

Man müsse kein Profi sein, um Schlupflöcher zu finden." Ich fürchte, dass schon bald die entsprechenden Anleitungen im Internet kursieren werden, wie man ungefiltert surfen kann", sagte er weiter. Außerdem habe sich gezeigt, dass existierende Sperrlisten schnell öffentlich werden. "Damit ist den Opfern wirklich nicht geholfen."

Allerdings werde man sich auch nicht grundsätzlich querstellen. "Deshalb haben wir gesagt, wenn der politische Druck da ist und man glaubt, man tut hier seinen Wählern für den nächsten Wahlkampf etwas Gutes, wollen wir nicht Spielverderber sein. Aber das Ganze, bitte schön, auf rechtlicher, gesetzlicher Grundlage", erklärte der Eco-Vorstand.

Er befürchtet allerdings, dass der Eingriff in die Infrastruktur zu technischen Problemen führt. "Das können Sie aber nur begrenzt machen. Wenn das viele machen und viele Seiten gesperrt werden, klappt auch die ganze Breitbandinitiative der Kanzlerin nicht mehr, weil unser Netz dann extrem langsam wird", fuhr Rotert fort.

Im Grunde sei die Infrastruktur die falsche Stelle, an der man im Kampf gegen Kinderpornographie ansetzen kann. Wie Rotert ausführte plädiere sein Verband dafür, "dass die Sache an der Wurzel bekämpft wird, um hier den maximalen Opferschutz zu haben".

Quelle : http://winfuture.de

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EU-Parlament beharrt auf Schutz der Grundrechte im Netz
« Antwort #36 am: 27 März, 2009, 14:14 »
In der Debatte um das Telecom-Paket der EU besteht das EU-Parlament in einer Empfehlung für den Ministerrat auf den Schutz bürgerlicher Freiheitsrechte im Internet. Gleichzeitig erkennen die Parlamentarier an, das kriminelle Aktivitäten im Netz entschieden bekämpft werden müssen. Die Mitgliedsstaaten sollten dafür Sorge tragen, dass dabei Freiheiten der Bürger nicht eingeschränkt werden. So dürfe die Verbreitung kontroverser politischer Ansichten nicht verfolgt werden.

Das Internet sei ein unverzichtbares Werkzeug für demokratische Prozesse und die politische Willensbildung, schreiben die Abgeordneten den Ministern ins Pflichtenheft. Regierungen und Institutionen selbst sollten das Internet für mehr Transparenz nutzen, etwa bei der Offenlegung von Überwachungsmaßnahmen. Darüber hinaus sei das Netz ein Schlüsselinstrument für die weltweite Ausübung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung, etwa durch Blogging. Durch diese Offenheit sei das Medium gleichzeitig anfällig für Eingriffe von Interessenvertretern oder der öffentlichen Hand sowie für den Missbrauch als Überwachungsinstrument, warnt das Parlament.

Die Regierungen der Mitgliedsstaaten sollten solchen Herausforderungen mit einem angemessenen Regelwerk begegnen, das die Daten, die Privatsphäre sowie die Grundrechte der Bürger schützt und die positiven Effekte des Netzes fördert, ohne die Augen vor den Problemen zu verschießen. Das kann nach Ansicht der Parlamentarier durchaus Einschränkungen gewisser Grundrechte bedeuten, wenn dies angebracht, angemessen und im Einklang mit geltenden Gesetzen und demokratischen Prinzipien geschieht. Eine Zensur, insbesondere von Suchmaschinen, dürfe es nicht geben.

Rat und Kommission sollten eine umfassende Strategie gegen Cybercrime entwickeln. Dabei solle zusammen mit Providern, Ermittlungsbehörden und Nutzervertretern über Maßnahmen gegen Identitätsdiebstahl und Betrug beraten werden. Besonderer Schutz soll den Kindern im Netz zuteil werden. Das Parlament spricht sich – wie zuvor schon die Kommission – für eine Kriminalisierung des sogenannten "Grooming" aus, der Kontaktaufnahme zu Minderjährigen mit sexuellen Absichten. .

Beim Schutz der Urheberrechte verlangen die Parlamentarier Augenmaß, insbesondere müssten Strafen dem Verstoß angemessen ausfallen. Die systematische Überwachung aller Nutzer zur Ermittlung von Urheberrechtsverstößen müsse untersagt werden. Dabei müssten die Grundrechte der Nutzer gewahrt bleiben sowie gegen die teils "exzessiven" Zugangs- und Nutzungsbeschränkungen seitens der Rechteinhaber vorgegangen werden.

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"Internetsperren sind immer umgehbar"
« Antwort #37 am: 27 März, 2009, 17:40 »
Regierungsgutachter tritt für internationale Regeln gegen Kinderpornografie ein

Der IT-Sicherheitsexperte Hannes Federrath, der für die Bundesregierung ein Gutachten zum Thema Internetsperren angefertigt hat, weist darauf hin, dass diese Sperren "immer umgangen" werden können. Nötig seien deshalb "international einheitliche und durchsetzbare Regeln", nach denen Kinderpornografie aus dem Internet entfernt werden kann.
Sperren im Internet lassen sich immer umgehen. Das sagte Hannes Federrath, Inhaber des Lehrstuhls für Management der Informationssicherheit an der Universität Regensburg, Golem.de. Federrath hatte für die Bundesregierung ein Gutachten zum Thema Internetsperren angefertigt, in dem er diese als nutzlos bezeichnete. Der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie sei in etwa der Hälfte aller Staaten weltweit nicht strafbar. Der beste Weg sei es daher, international einheitliche und durchsetzbare Regeln zu schaffen, nach denen solche Inhalte aus dem Netz entfernt werden könnten, erklärt Federrath. "Dies wird zwar auch nicht perfekt gehen, aber für Sperren gilt erst recht: Sie lassen sich immer umgehen."

Am 25. März 2009 hatte das Bundeskabinett ein Eckpunktepapier von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) zur Errichtung von Internetsperren verabschiedet. Die beste technische Lösung müsse erst noch gefunden werden, heißt es darin. Federrath hatte in der öffentlichen Expertenbefragung des Unterausschusses Neue Medien des Bundestages dagegen Klarheit geschaffen: Adressbezogene und Sperren auf Basis der DNS-Einträge seien relativ nutzlos, legte er dar.

Sperren, die auf der Speicherung von Hashwerten beruhen, also der Erkennung des Bitmusters eines zu blockierenden Inhalts, seien dagegen wirksamer, so Federrath. Seines Wissens soll diese Methode aber laut des Plans von Bundesministerin von der Leyen nicht einmal zum Einsatz kommen. "Ich denke, man wird sich zunächst auf die DNS-Sperren beschränken", so Federrath weiter. "Wenn man pragmatisch an die Sache rangeht, dann sind IP-Adressen-bezogene Sperren meines Erachtens ein vernünftiger Kompromiss zwischen Aufwand und Nutzen."

Hinter einer DNS-Sperre verbirgt sich DNS-Spoofing, das heißt, dass der Besucher eine falsche Antwort auf die DNS-Anfrage erhält und somit auf dem Server mit der Stoppseite landet.

Angabe der IP-Adresse bricht Internetsperren

"In meiner Stellungnahme komme ich zu dem Ergebnis, dass DNS-Sperren kein wirksames Mittel sind, um den Zugang zu Inhalten zu erschweren. Eine DNS-Sperre verhindert die Auflösung eines Rechnernamens in seine IP-Adresse", erklärte Federrath bereits vor einiger Zeit. Wenn zu sperrende Inhalte, publiziert in Foren, auf Webseiten und E-Mails und anderswo, aber keine Links mit DNS-Namen mehr enthalten, sondern unter der IP-Adresse veröffentlicht werden, sei der Zugang dennoch möglich, weil überhaupt keine DNS-Anfrage mehr gestellt und der Rechnername vom DNS-Server nicht in die IP-Adresse aufgelöst werde, erklärt der Experte auf der Website der Universität.

Das Umgehen durch direkte Eingabe der IP-Adresse funktioniere jedoch nicht immer, heißt es weiter. Bei virtuellen Hosts (mehrere Domains auf einem Server) könne der Rechner nicht mehr korrekt entscheiden, welche Seite tatsächlich angefragt werden sollte.

Die Internetsperre sei auch dann wirkungslos, wenn der Abrufer eines Inhalts anstelle des vom Internet Service Provider vorgegebenen DNS-Servers über die Änderung seiner Browsereinstellungen einen anderen DNS-Server einträgt und verwendet.

Sperrlisten lassen sich nicht geheim halten

Ein großes Problem von Sperren sei zudem die Geheimhaltung der Sperrlisten, erklärt Federrath. Spezielle Webservices könnten mittlerweile recht gut gezielt nach nicht erreichbaren Seiten suchen. Solche Dienste ermöglichten somit die Rekonstruktion von Sperrlisten. Damit aber kommen Listen zu kinderpornografischen Seiten in Umlauf, die einen Horrorkatalog für Abbildungen des Kindesmissbrauchs darstellen.

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BKA: Sperrung von Kinderporno-Seiten ist wirksam
« Antwort #38 am: 28 März, 2009, 11:51 »
Nach Einschätzung des Bundeskriminalamts (BKA) ist die Sperrung von Kinderporno-Webseiten im Internet ein wirksames Mittel gegen Pädophile: "Nach unseren Erkenntnissen sind vier von fünf Menschen, die im Internet auf Kinderpornos zugreifen, Gelegenheits-Konsumenten. Die lassen sich durch ein Stopp-Schild abschrecken und geben ihr Vorhaben auf", versicherte BKA-Präsident Jörg Ziercke der Neuen Osnabrücker Zeitung. Ziercke verwies auf die Erfahrungen in den Ländern, in denen Seiten bereits blockiert werden. "Daneben gibt es einen harten Kern versierter Nutzer, gegen den sich mit Sperren nichts ausrichten lässt. Diesen 15 bis 20 Prozent der Pädophilen ist nur mit gezielten Ermittlungen beizukommen."

Nach den Plänen der Bundesregierung soll das BKA den Internet-Zugangsanbietern tagesaktuelle Sperrlisten liefern. Ziercke geht davon aus, "dass in jedem Fall 1000, möglicherweise auch bis zu 5000 Seiten mit kinderpornografischen Inhalten geblockt werden müssen". Das unterliege je nach Angebot gewissen Schwankungen. "Es geht um hunderttausende Zugriffe, die jeden Tag verhindert und auf Stoppseiten umgeleitet werden sollen", sagte Ziercke.

Nach seinen Angaben kommen nicht nur die Konsumenten von Kinderpornografie, sondern auch die Täter zunehmend aus Deutschland. "Wenn wir Jahr für Jahr rund 13.000 Fälle von Kindesmissbrauch registrieren müssen, wird das erschreckende Ausmaß des Problems sehr deutlich." Besonders alarmierend sei die "deutliche Zunahme der Zahl missbrauchter Kleinstkinder". Die Tendenz gehe eindeutig zu immer jüngeren Opfern. Nach Studien seien inzwischen 40 Prozent der Opfer jünger als sechs Jahre. "Jedes fünfte gepeinigte Kind ist danach noch keine drei Jahre alt."

[Update]

Eines der Länder, das die Sperren bereits seit Jahren einsetzt und auf dessen Erfahrungen sich Ziercke bezieht, ist Schweden. Ausgerechnet der Chef der Polizeiermittlungsgruppe gegen Kinderpornografie und Kindesmisshandlung in Stockholm, Björn Sellström, äußerte jetzt im Nachrichtenmagazin Focus massive Bedenken gegen die Wirksamkeit der installierten Webseiten-Sperren: "Unsere Sperrmaßnahmen tragen leider nicht dazu bei, die Produktion von Webpornografie zu vermindern", erklärte er gegenüber dem Magazin. Die Zahl der gesperrten Seiten habe sich seit der Einführung des Systems im Jahr 2005 auf 5000 erhöht. Zudem könnten Nutzer die Stopp-Seiten problemlos umgehen.

Quelle : www.heise.de

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Im Streit um die Neufassung der europäischen Telecom-Regulierung drängen vor allem Grüne und Sozialisten auf einen eigenen Artikel, wonach "Eingriffe in die Rechte und Freiheiten der Endnutzer" nur nach Einschaltung der Justiz erfolgen dürften. "Der entsprechende Änderungsantrag ist für uns nicht verhandelbar", betonte Rebecca Harms, grünes Mitglied im Industrieausschuss des EU-Parlaments, nach den jüngsten Gesprächen zwischen den Berichterstattern der Abgeordneten, EU-Rat und EU-Kommission über die Novellierung des Telecom-Pakets gegenüber heise online. "Er hat für uns symbolische Bedeutung erlangt." Damit erteilte die Politikerin dem Bestreben der tschechischen Ratspräsidentschaft eine klare Absage, den Gehalt des besonders umkämpften Korrekturvorschlags allenfalls in einen Erwägungsgrund umzuwandeln oder ganz zu streichen.

Mit Änderungsantrag 138 bestand das EU-Parlament in 1. Lesung darauf, dass etwa Internetsperren im Kampf gegen illegale Filesharing-Aktivitäten nicht ohne Richtergenehmigung erfolgen könnten. Bei den Verhandlungen im sogenannten Trilog-Verfahren ließ die Berichterstatterin für die Zugangsrichtlinie, Catherine Trautmann, die damit verknüpfte Ablehnung an die von Frankreich geforderte "abgestufte Erwiderung" auf Urheberrechtsverstöße im Internet gemäß dem "3 Strikes"-Ansatz aber wochenlang außen vor. Erst am vergangenen Mittwoch schnitt die französische Sozialistin das heiße Eisen gegenüber Parlamentsmitarbeitern an und brachte eine Formulierung ins Spiel, wonach zur Prüfung damit verknüpfter Grundrechtseingriffe auch eine "Verwaltungsbehörde" im Stil der von der französischen Regierung vorgeschlagenen HADOPI (Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur l'Internet) vorgesehen werden sollte. Damit stieß sie aber auf heftigen Widerstand auch bei vielen Fraktionskollegen.

Kurz vor Mitternacht handelte Trautmann trotz dieser Abfuhr bei Parlamentsvertretern mit den noch verbliebenen Abgesandten vom Rat und der Kommission die Vereinbarung aus, den jetzt unter der Nummer 46 geführten Änderungsantrag 138 im Einklang mit der Position der Regierungsvertreter zu streichen. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten (Coreper) gab anschließend dennoch die Losung aus, dass die Zugangsrichtlinie noch nicht "reif" sei für eine Verabschiedung im Industrieausschuss und empfahl die Verschiebung der Abstimmung auf 21. April. Der Kompromissvorschlag aus dem Parlament lautet nun, dass die Grundrechte der Endnutzer nicht ohne Genehmigung "kompetenter Rechtsbehörden" beschnitten werden dürften. Den Tschechen zufolge hat eine solche Formel in dem Vorhaben nichts zu suchen, da es nicht um Kommunikationsinhalte, sondern nur um die Leitungen gehen solle. Dem halten die Abgeordneten entgegen, dass die frühere französische Ratspräsidentschaft an vielen Stellen bereits Provider etwa zur Förderung "rechtmäßiger Inhalte" verpflichten wollte und entsprechende Vorschläge nicht vom Tisch seien.

Im Binnenmarktausschuss konnte der dortige, für die Universaldienst-Richtlinie zuständige Berichterstatter Malcolm Harbour unterdessen am heutigen Dienstag seine mit dem Rat bereits abgestimmte Kompromisslinie durchsetzen. Obwohl im Vorfeld des Votums etwa die Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net heftig gegen den neuen Änderungsantrag 5 zur Einschränkung der Netzneutralität protestiert hatte und andere zivilgesellschaftliche Einrichtungen vor einem "Netz-Blackout" warnten, fand der konservative Brite schließlich auch dafür eine Mehrheit. Demnach sollen Telcos ihre Kunden über ergriffene Maßnahmen zur Messung und Kontrolle des Datenverkehrs zur Vermeidung von Bandbreitenknappheit sowie über "sonstige Bedingungen zur Einschränkung des Zugangs zu oder der Nutzung von Diensten und Applikationen" nur informieren müssen.

Einen Ausgleich zu diesem Zugeständnis an große Provider erhoffen sich die Abgeordneten von einem neuen, in den Kompromissantrag 6 gefassten Erwägungsgrund, wonach im Zweifelsfall nicht nur der Markt, sondern auch die nationalen Regulierer die Qualität des angebotenen Services sicherstellen sollen. Demnach dürfen Verfahren zum Bandbreitenmanagement nicht wettbewerbsschädigend sein und nicht einzelne Dienste oder Anwendungen bevorzugt behandeln. Ferner segneten die Ausschussmitglieder die Korrektur der Bestimmungen zur "freiwilligen Vorratsdatenspeicherung" ab.

Quelle : www.heise.de

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Netzsperren - Neuer Gesetzesentwurf geleaked
« Antwort #40 am: 31 März, 2009, 22:15 »
Auf der Whistleblowing-Website Wikileaks kann man nun den aktuellen Gesetzesentwurf zum (Kinderpornographie-Bekämpfungs-Gesetz (KbekG) einsehen.

Der Entwurf des Wirtschaftsministeriums vom 25.03. sieht eine Änderung des Telemediengesetzes (TMG) und des BKA-Gesetzes vor. Dies ist insofern interessant, als häufig die Forderung laut wurde, ein eigenes Gesetz zu machen, anstatt bestehende Gesetze zu ändern, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Zur Begründung des Gesetzes heißt es: "Trotz nationaler und internationaler Anstrengungen zur Täterermittlung und Schließung von Websites bleiben Angebote mit kinderpornographischen Inhalten im Internet abrufbar und nehmen beständig zu. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Zugang deutscher Nutzer auf diese Inhalte zu erschweren." Dazu sollen die Internet-Provider verpflichtet werden, "technische Maßnahmen zu ergreifen, die den Zugang zu kinderpornographischen Internetangeboten erschweren." Soweit bietet der aktuelle Gesetzentwurf natürlich nichts neues, sondern gleicht den seit Monaten diskutierten Plänen der Regierung. Interessant sind aber die Details des Entwurfs.

Ins TMG soll ein neuer Paragraph (Paragraph 8a) eingefügt werden. Absatz 1 lautet folgendermaßen: "(1) Diensteanbieter nach Paragraph 8 tragen durch geeignete und zumutbare technische Maßnahmen dazu bei, den Zugang an Angeboten, die Kinderpornographie nach Paragraph 184b des Strafgesetzbuches enthalten und die auf der Sperrliste des Bundeskriminalamts nach § 2 Abs. 4 a BKA-G stehen, zu erschweren. Die Diensteanbieter haben die erforderlichen Maßnahmen unverzüglich nach Erhalt der Sperrliste des BKA zu ergreifen, spätestens jedoch innerhalb von sechs Stunden." Was unter geeigneten und zumutbaren Maßnahmen zu verstehen ist, wird nicht näher definiert und dürfte, falls das Gesetz in dieser Form umgesetzt würde, durchaus für Kontroversen sorgen.

Natürlich soll die Sperrliste, wie in allen bisherigen Plänen vorgesehen und auch in anderen bereits solche Sperren einsetzenden Ländern bereits praktiziert, "streng vertraulich" sein. So soll verhindert werden, dass Kriminelle die Liste als "Empfehlungsliste" benutzen und darüber noch einfacher auf kinderpornographische Angebote zugreifen. Gegner kritisieren aber, dass so auch die Transparenz der Sperren nicht gegeben ist und irrtümlichen oder missbräuchlichen Sperrungen nicht kinderpornographischer Seiten Vorschub geleistet wird. Zudem ist die Geheimhaltung dieser Listen nur schwer sicherzustellen, wie die Beispiele aus anderen Ländern zeigen, deren Filterlisten bereits bei Wikileaks zu finden sind.

Interessant ist auch Absatz 3, in dem es heißt "Die Diensteanbieter trifft kein Verschulden, wenn im Rahmen der Durchführung der Maßnahmen zur Erschwerung des Zugangs auch Seiten gesperrt werden, die keine Kinderpornographie enthalten." Diese Regelung wirkt fast schon so, als würde man mit derartigen Fehlern schon fest rechnen. Das Ziel ist wohl, Rechtssicherheit für die Provider zu schaffen - ob diese die Absicherung nutzen werden, um notfalls restriktiver zu sperren, beispielsweise direkt auf IP-Ebene statt per DNS-Filter, wäre abzuwarten. Haften soll übrigens stattdessen das BKA - in welcher Form auch immer man dies dann umsetzen wird.

Die Gestaltung der Stoppseite, auf die man bei versuchten Zugriffen umgeleitet wird, soll übrigens das BKA übernehmen - wahrscheinlich, um auch den beispielsweise von BKA-Chef Jörg Ziercke erhofften Einschüchterungseffekt auf potentielle Konsumenten zu erzielen.

Eine Speicherung versuchter Zugriffe mit IP-Adressen ist in dem Gesetz, wie von der Regierung immer wieder versprochen, nicht vorgesehen. Allerdings sollen die Versuche statistisch ausgewertet und das Ergebnis dieser Auswertung dem BKA mitgeteilt werden.

Wer als Internet-Provider nach Inkrafttreten des Entwurfs nicht sperrt oder "die Sperrlisten nicht vertraulich behandelt", wird sich strafbar machen. Insbesondere der zweite Teil könnte sich als brisant erweisen, gab es doch in letzter Zeit schon des öfteren ein sehr extremes Vorgehen der Behörden gegen tatsächliche oder vermeintliche Informanten sowie deren als Zeugen geltende Kontaktpersonen.

Das BKA-Gesetz wird so geändert, dass das BKA dort ausdrücklich als verantwortliche Stelle für die Verwaltung und tägliche Aktualisierung der Sperrlisten benannt wird und auch die Haftung bei Fehlern übernimmt. Zudem muss das BKA beweisen können, dass Seiten zum Zeitpunkt ihrer Sperrung wirklich kinderpornographische Inhalte enthielten. Wie genau diese auszusehen haben, wird nicht definiert.

Es folgt eine ausführliche Begründung, in der noch einmal das angeblich extreme Ausmaß von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie beschrieben wird. "Gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet muss mit allen Möglichkeiten

vorgegangen werden," heißt es dort unter anderem - Kritiker werden anmerken, dass dies vom rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit abweicht. Länder wie Norwegen, Dänemark, Schweden, Finnland, den Niederlanden, Italien, Großbritannien, der Schweiz, Neuseeland, Südkorea, Kanada und Taiwan werden als Vorbilder genannt - interessanterweise sind einige dieser Länder genau jene, die auch von Gegnern der Sperrmaßnahmen als abschreckendes Beispiel genannt werden, da ihre Sperrlisten an die Öffentlichkeit gelangten und zudem als qualitativ schlecht gelten, also auch nicht kinderpornographische Seiten auflisten.

Ob dieser Gesetzentwurf umgesetzt, abgeändert oder verworfen wird, ist derzeit noch unklar. Er sollte auf jeden Fall als eine mögliche Umsetzung im Auge behalten werden.

Quelle : http://www.gulli.com/news/netzsperren-neuer-2009-03-31/

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Mit den Stimmen des konservativen Regierungsbündnisses UMP hat die französische Nationalversammlung in der Nacht zum Freitag den heftig umstrittenen Gesetzesentwurf verabschiedet, der bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen auch das Kappen der Internetverbindung erlaubt. Die Mehrheit der Abgeordneten folgte damit in Grundzügen den Vorschlägen der Regierung und des Senats. Die Sozialisten und andere oppositionelle Parteimitglieder stimmten gegen das Vorhaben mit dem Titel "Schöpfung und Internet". Französischen Medienberichten zufolge waren beim abschließenden Votum kurz vor Mitternacht nach einer rund 40-stündigen, über mehrere Woche verteilten heftigen Debatte aber nur noch rund 16 Parlamentarier anwesend.

Internetnutzer riskieren in Frankreich künftig gemäß dem auch in Großbritannien diskutierten "Three Strikes"-Ansatz die Abschaltung ihres Anschlusses, wenn sie wiederholt illegal geschützte Werke etwa aus Tauschbörsen herunterladen. Nach zwei Warnungen per E-Mail oder per Brief soll ein Surfer, dem die geplante Kontrollbehörde Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur l'Internet (HADOPI) bei Rechtsverletzungen auf die Schliche kommt, zunächst zwei Monate –und gegebenenfalls bei weiteren Verstößen ein Jahr lang – vom Internet abgekoppelt werden. Ein auch von UMP-Abgeordneten unterstützter Antrag, statt einer Abschaltung eine Geldstrafe zu verhängen, fand keine Mehrheit.

Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss es noch vom Conseil Constitutionnel, dem französischen Verfassungsgericht, geprüft werden. Die Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net hofft, dass das "ungenaue, absurde, gefährliche und nicht durchsetzbare Gesetz" dabei durchfällt und die "Monsterbehörde" HADOPI noch verhindert werden kann. Gegner des Vorstoßes setzen auch auf das EU-Parlament, das im Rahmen der Novellierung des Telecom-Pakets bisher gegen Internetsperren ohne Richterbeschluss kämpft.

Das "Forum der Rechteinhaber", ein Zusammenschluss der Buch-, Film-, Spiele- und Musikwirtschaft, begrüßte den Parlamentsbeschluss. "Damit vollendet Frankreich den nächsten Schritt zu einem effektiven Vorgehen gegen illegales Downloaden auf technischer Ebene als sinnvolle Ergänzung einer straf- oder zivilrechtlichen Ahndung von Urheberrechtsverletzungen im Internet", erklärte Christian Sommer, Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). An dem verabschiedeten Warnverfahren sollte sich die deutsche Politik ein Bespiel nehmen, ergänzte Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.

Quelle : www.heise.de

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Das französische Parlament hat das umstrittene Gesetz gegen Urheberrechtsverstöße im Netz in einer erneuten Lesung am Donnerstag überraschend doch noch abgelehnt. Das vom konservativen Regierungsbündnis UMP eingebrachte und von Staatspräsident Nicolas Sarkozy maßgeblich unterstützte Vorhaben scheiterte in der vor den Osterfeiertagen nur spärlich besetzten Nationalversammlung mit 15 gegen 21 Stimmen. Französischen Medienberichten zufolge stimmten zwei UMP-Abgeordnete mit der Opposition gegen den Gesetzentwurf.

Der weltweit beachtete und von der Unterhaltungsindustrie gestützte Vorstoß der Regierung Sarkozy hätte den Franzosen eines der weltweit schärfsten Gesetze gegen mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen beschert. Der Entwurf sah vor, dass Internetnutzer bei wiederholten Downloads geschützter Werke etwa aus Filesharing-Netzen der Zugang abgeklemmt werden sollte. Darüber sollte eine eigens einzurichtende Behörde (Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur l'Internet, Hadopi) wachen.

Am Donnerstagmorgen hatte das Gesetz die zweite Kammer des Parlaments, den Senat, passiert. Berichten zufolge hat die UMP die peinliche Schlappe einigen von der zweiten Kammer in letzter Minute vorgenommenen Änderungen zu verdanken, die ein UMP-Abgeordneter und ein parteiloser Ex-UMP-Mann nicht mehr mittragen wollten. Dass vom Internet abgeklemmte Nutzer trotzdem weiter für ihren Anschluss zahlen sei in ihren Augen eine unverhältnismäßige doppelte Bestrafung. In der Abstimmung am Donnerstag fand dieser Entwurf keine Mehrheit mehr.

In der vergangenen Woche hatten sich wenige Abgeordnete des Parlaments in mitternächtlicher Abstimmung noch auf die Kernpunkte der Vorlage verständigt. In diesem abgesegneten Entwurf gestrichene Verschärfungen seien dann vom Senat wieder eingefügt worden, hieß es heute, sodass eine neue Abstimmung erforderlich wurde. In dieser habe dann auch die Zentrumspartei ihre neutrale Haltung aufgegeben und sich der Opposition angeschlossen.

Staatssekretär Roger Karoutchi kündigte gegenüber der Nachrichtenagentur Agence France Presse (AFP) an, die Regierung werde in den kommenden Wochen eine entsprechend geänderte Fassung erneut einbringen. Die Opposition hofft allerdings, dass das Gesetz mit der gestrigen Abstimmungspleite erledigt ist. Bürgerrechtler sehen in dem vorerst gescheiterten Gesetz einen "wunderbaren Sieg für die Bürger".

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'Three Strikes': Sarkozy setzt weiter auf Netzsperren
« Antwort #43 am: 11 April, 2009, 10:45 »
Wie wir bereits berichteten, hat die französische Nationalversammlung ein neues Gesetz scheitern lassen, nachdem Internetnutzern der Zugang gesperrt werden soll, wenn sie mehrfach bei Urheberrechtsverletzungen erwischt wurden.

Trotz des Scheiterns der sogenannten "Three Strikes"-Methode, hält Frankreichs Präsident Nicolas Sarkozy weiterhin an Netzsperren für Urheberrechtsverletzer fest. Wie es heißt, setzt sich Sarkozy weiterhin für das Gesetz ein und will dieses so zügig wie möglich durchsetzen.

Für das Scheitern des Gesetzesentwurfs in der Nationalversammlung gibt es zwei Gründe. Zum einen sorgte eine Verschärfung der Regelung für Missmut, die besagte, dass Nutzer nach einer Abschaltung ihres Internetzugangs weiterhin dafür bezahlen müssen. Dies sahen einige Parlamentarier als zweifache Bestrafung an.

Darüber hinaus waren die Meisten der 577 Abgeordneten nicht zu der Abstimmung erschienen, da sie verfrüht in den Osterurlaub gestartet waren. Nach dem Ende der Parlamentsferien über die Osterzeit, soll am 28. April erneut über die Gesetzesvorlage abgestimmt werden.

http://winfuture.de

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Internetsperren - Mahnwache geplant
« Antwort #44 am: 11 April, 2009, 14:15 »
Gegen die Unterzeichnung der Netzsperren-Verträge durch fünf große deutsche Internet-Provider am 17.04. wird es eine von zahlreichen Organisationen unterstützte Mahnwache geben.

Unter dem Motto "Keine Scheuklappen für's Netz! Gegen Internetsperren in einer freien Gesellschaft" wollen sich die Aktivisten um 9 Uhr vor dem Presse- & Besucherzentrum der Bundespressekonferenz in Berlin versammeln, um darauf aufmerksam zu machen, dass die geplanten Internetsperren keine harmlose Kriminalitätsbekämpfungsmaßnahme sind, sondern die Informations- und Pressefreiheit im Internet massiv gefährden.

"Wir sind überzeugt, dass mit diesem Vorgehen der eigentliche Missstand des Kindesmissbrauchs nicht gelöst werden kann, Probleme ausgeblendet werden und auch noch unbeabsichtigt Wege geschaffen werden, die massenmediale Zensur ermöglichen," schreiben die Organisatoren der Mahnwache in einer Stellungnahme. Um auf diese Problematik aufmerksam zu machen, wollen sich die Aktivisten, symbolisch mit Laptops und Scheuklappen ausgestattet, versammeln.

Unterstützer der Aktion sind unter anderem der Chaos Computer Club, das Blog netzpolitik.org sowie Mitglieder vom FoeBuD, dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und der Piratenpartei.

Quelle : http://www.gulli.com

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