Autor Thema: Urheberrecht,Websperren,Three Strikes ...  (Gelesen 44088 mal)

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Anti-Piraterie-Abkommen für Netzsperren bei Urheberrechtsverstößen
« Antwort #285 am: 04 November, 2009, 13:43 »
Im Rahmen des geplanten internationalen Anti-Piraterie-Abkommens ACTA (Anti Counterfeiting Trade Agreement) wollen die Teilnehmerstaaten offenbar über das jeweilige nationale Urheberecht hinaus reichende Regelungen für die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet etablieren – bis zu Netzsperren für Urheberrechtsverstöße. Das geht aus ersten Details des bisher streng geheim gehaltenen Entwurfs für Internet-Regeln hervor, über die der kanadische Jura-Professor Michael Geist sowie PC World übereinstimmend berichten. Am heutigen Mittwoch kommen die Vertreter der ACTA-Länder zu einer neuen Verhandlungsrunde im südkoreanischen Seoul zusammen und beraten über den Entwurf.

PC World berichtet unter Berufung auf eine von der EU-Kommission an die EU-Mitgliedsstaaten verteilte Zusammenfassung der mündlich übermittelten US-Position. Danach strebt ACTA eine Ausweitung der Haftbarkeit Dritter bei Urheberrechtsverletzungen sowie die Einschränkung des Haftungsprivilegs für Provider an. Provider sollen demnach nur von der Haftung freigestellt werden, wenn sie angemessene Abwehrmaßnahmen ergriffen haben. Der US-Entwurf soll hier die "abgestufte Erwiderung" nennen, die nach Plänen der Regierungen Frankreichs und Großbritanniens bis zum Sperren des Anschlusses gehen soll. Im Klartext: Die USA wollen mit ACTA ein internationales "Three Strikes"-Szenario durchsetzen.

Der US-Entwurf orientiert sich den Berichten zufolge am Text des bilateralen Freihandelsabkommens zwischen den USA und Südkorea. Das illustriert die grundsätzliche Stoßrichtung von ACTA: Das Bemühen, bestehende internationale Vereinbarungen unter dem Dach der World Intellectual Property Organization (WIPO) mit dem multilateralen Abkommen zu erweitern. So solle der Entwurf im Prinzip einen international gültigen und verschärften Digital Millenium Copyright Act (DMCA) nach US-Vorbild etablieren. Das berichtet auch Michael Geist in seinem Blog unter Berufung auf ungenannte Quellen.

Trotz heftiger internationaler Kritik bleibt ACTA weiterhin Verschlusssache und wird hinter verschlossenen Türen verhandelt. Die schon im Vorfeld höchst umstrittenen Internet-Regeln hatte die US-Regierung zur Vorbereitung des Treffens in Seoul zwar einer Reihe von Experten vorgelegt, diese aber zum Stillschweigen verpflichtet. An den ACTA-Verhandlungen nehmen auf Einladung der USA und Japans neben der EU auch Staaten wie Kanada, Marokko, Mexiko, Singapur, Neuseeland und Australien teil. Die Gespräche finden seit 2007 hinter verschlossenen Türen statt, die US-Regierung und auch die für die EU-Mitgliedsstaaten beteiligte EU-Kommission halten Einzelheiten zum Verhandlungsprozess sowie Entwürfe unter Verschluss. Die Geheimniskrämerei der ACTA-Staaten wird von Bürgerrechtsgruppen massiv kritisiert.

Quelle : www.heise.de

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Telekom-Paket: EU lässt Filesharer hoffen
« Antwort #286 am: 05 November, 2009, 20:29 »
Der EU-Ministerrat und das EU-Parlament haben heute Nacht ihre Verhandlungen zum Telekompaket abgeschlossen. Das Ergebnis ist ein Kompromiss.

Das Telekom-Paket der EU verbrieft eine neue Freiheit für die Bürger des Bundes: Die Internetfreiheit. Zwei Jahre dauerten die Verhandlungen über das Telekom-Paket. Vergangene Nacht hat man sich nun final geeinigt. Es galt einen Kompromiss zu schließen. Denn bei einem Aspekt war man sich uneins. Internettrennung für Rechtsverletzer. Dies käme der Akzeptanz eines Three-Strikes-Gesetzes gleich.

Das Telekom-Paket beinhaltet nun einen Abschnitt, der Internettrennungen bei Urheberrechtsverletzern grundsätzlich nicht ausschließt. Die Rahmenbedingungen hierfür wurden jedoch relativ eng gesteckt. Die Grenzen hierfür sollen in einer neuen "Bestimmung zur Internetfreiheit" festgelegt werden. Alle Maßnahmen müssen "angemessen, verhältnismäßig und notwendig innerhalb einer demokratischen Gesellschaft" sein. Besonders hervorgehoben wird dabei ein Aspekt, der im Zuge des Three-Strikes-Gesetzes oftmals fallengelassen wurde: Die Unschuldsvermutung.

Während bisher die reine Anschuldigung genügte, soll sich dies zukünftig unbedingt ändern. Unschuldig, bis die Schuld bewiesen ist. Auch einer pauschalen Aburteilung durch eine eigens geschaffene Behörde wird ein Riegel vorgeschoben. Jede Internettrennung müsse im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens vollzogen werden. Darüber hinaus müsse die Option bestehen, dass eine "zeitnahe Überprüfung auf dem Rechtsweg" eingeleitet werden könne.

Die EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, Vivianne Reding, begrüßte den Kompromiss. Diese Kompromiss würde beweisen, dass die EU Grundrechte sehr ernst nimmt. Ob es wirklich so großartig ist, dass ein Three-Strikes-Gesetz im Kern von der EU akzeptiert wird? Zumindest eine pauschale Haftung des Anschlussinhabers, auch wenn dieser unschuldig sein sollte, wird wohl verhindert.

Quelle: www.gulli.com

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Spanien: Kein Three-Strikes-Gesetz!
« Antwort #287 am: 06 November, 2009, 13:31 »
Spanien bleibt offensichtlich auch in Zukunft das bevorzugte Land für Filesharer. Die Kultusministerin Angeles González-Sinde hat nämlich erklärt, dass es in Spanien kein Three-Strikes-Gesetz geben wird.

Die EU hat es mit dem Telekom-Paket sehr ernst genommen. Man akzeptiert grundsätzlich ein Three-Strikes-Gesetz, dieses unterliegt aber sehr engen Grenzen. Ob man dies nun als großartigen Kompromiss oder als halbgare Lösung darstellt, bleibt jedem selbst überlassen. Zumindest ein Land in Europa hat nun festgehalten, dass Milch und Honig auch zukünftig fließen werden.

Spanien entpuppte sich bereits vor geraumer Zeit als Paradies für Filesharer. Die Gründe dafür sind simpel. Das Herunterladen oder Verbreiten von urheberrechtlich geschützten Werken zu rein privaten Zwecken ist dort nicht strafbar. Man muss also lediglich auf den Inhalt des Share-Ordners achten. Wie die dortige Kultusministerin Angeles González-Sinde nun erklärte, würde man auch dem Three-Strikes-Gesetz eine Absage erklären. Im Zuge eines Interviews im spanischen Frühstücksfernsehen wurde sie zum Telekom-Paket der EU befragt. Daraufhin erklärte González-Sinde, dass die Regierung "keine restriktiven Maßnahmen für die Endnutzer des Internets in Erwägung zieht".

Insbesondere dem Three-Strikes-Gesetz, welches die EU nun akzeptiert hat, wird damit eine Absage erteilt. Überdies hätte die spanische Regierung andere Ziele, wie die Kultusministerin erklärte. Man wolle als Erstes diejenigen attackieren, die illegale Kopien auf Websites online bringen sowie die Personen, die daraus Profit schlagen. Insgesamt betrachtet sei Internetpiraterie ein "sehr komplexes Thema".

Sobald Spanien die Präsidentschaft in der EU einnimmt, wird man sich vornehmlich mit dieser Thematik befassen. Es scheint also fast so, als wäre das einzige wirkliche Problem unserer Generation das Urheberrecht. Stellt sich lediglich die Frage, wer diesen Kampf auf legislativer Ebene gewinnen wird.

Quelle: www.gulli.com

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Lob und Schelte für EU-Kompromiss zu Internetsperren
« Antwort #288 am: 06 November, 2009, 18:51 »
EU-Medienkommissarin Viviane Reding und Europa-Abgeordnete haben den jüngst zwischen EU-Rat und Parlament erzielten Kompromiss zum Grundrechtsschutz im Telecom-Paket begrüßt. Die Luxemburgerin sprach am gestrigen Donnerstag von einer "guten Nachricht für die europäischen Bürger". Dies sei ein Signal, dass die EU grundlegende Rechte gerade im Bereich Informationsgesellschaft ernst nehme. Die mehrmonatige Debatte über Sanktionen für Raubkopierer habe aber auch gezeigt, dass "neue, modernere und effektivere" Ansätze in Europa zum Schutz der Rechte an immateriellen Gütern gefunden werden müssten.

Zugleich zeigte sich Reding erfreut, dass ein "Three Strikes"-Gesetz, durch das Nutzer kurzerhand der Internetzugang gekappt werden könnte, "nicht Teil des europäischen Rechts geworden ist". Regelungen der Mitgliedsstaaten für eine "abgestuften Erwiderung" auf Copyright-Verletzungen im Internet oder vergleichbare Maßnahmen müssen laut der Einigung im Vorfeld ein "faires und unparteiisches Verfahren" vorsehen. Ferner soll Betroffenen das Recht auf eine "effektive und zeitnahe gerichtliche Überprüfung" einer entsprechenden Anordnung zugesichert werden. Die Kommissarin lobte zugleich, dass der Weg nun frei sei für die baldige abschließende Dritte Lesung der im Prinzip abgenickten gesamten Neufassung der Regulierung des Telekommunikationsmarktes. Diese enthalte auch "neue Garantien für ein offenes und 'neutraleres' Netz".

Die Fraktionsvorsitzende der Grünen im EU-Parlament, Rebecca Harms, bezeichnete die Verständigung als "Etappensieg für die Zivilgesellschaft". Der Machtkampf um den nicht in Gänze aufrechterhaltenen Änderungsantrag 138, der vor dem Verhängen einer Internetsperre in jedem Fall einen Richterbeschluss erforderlich gemacht hätte, sei zugunsten des Parlaments und der "engagierten Bürger" ausgegangen. Ziel müsse nun eine Gesetzgebung in den Mitgliedsstaaten sein, "die ordentliche Rechtsverfahren vorsieht", bevor ein Internetzugang wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen gesperrt werde.

Auch die britische Politikwissenschaftlerin sieht zwar Verbesserungen im verabschiedeten Papier, bezweifelt aber, dass die gefundenen Formulierungen nationalen "Three Strikes"-Gesetzen Steine in den Weg legen. Generell könnten Netzbetreiber mit dem Paket problemlos den Zugang zu sowie die Nutzung von Diensten und Anwendung beschränken, solange sie ihre Kunden nur darüber aufklärten, fürchtet die Forscherin. Auch Regierungen würden nicht an Maßnahmen zur Einschränkung der Internetnutzung für "politische Zwecke" gehindert.

Der österreichische Rundfunkrechtler Hans Peter Lehofer wendet sich ebenfalls gegen die Interpretation des Grundrechtsparagraphen durch Kommissarin Reding. "Eine neue Internetfreiheit ist die neue Bestimmung jedenfalls nicht", schreibt der Experte in seinem Blog. Herausgekommen sei eine "zahnlose" Formulierung, die letztlich nur rechtsstaatliche Allgemeinplätze wiederhole und somit unnötig sei. Generell war der Streit um Urheberrechtsfragen laut Lehofer im Telecom-Paket fehl am Platz.

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"Die Musikindustrie liegt falsch"
« Antwort #289 am: 17 November, 2009, 15:51 »
Immer mehr Künstler erkennen, dass die Taktik der Musikwirtschaft falsch ist. Mit MC Hammer hat sich nun ein Urgestein der Musikgeschichte gegen die Filesharerjagd gestellt.

Mit dem Song "You Can´t Touch This" erstürmte der US-amerikanische Rapper MC Hammer vor mehr als einem Jahrzehnt die Charts. Der Track ist auch heute noch recht bekannt. Der Musiker selbst erlebte die Höhen und Tiefen der Branche. Er hatte alles und verlor es schließlich wieder. In einem Interview äußerte sich MC Hammer nun äußerst kritisch gegenüber der gegenwärtigen Musikbranche.

Der momentane Kurs der Labels im Kampf gegen Filesharer sei falsch. Natürlich gäbe es ein Problem mit der Piraterie. Und ebenso mit der Thematik Musik im digitalen Zeitalter. Nach Ansicht von MC Hammer, der mit bürgerlichem Namen Stanley Burrell heißt, sei der juristische Weg jedoch der Falsche. Die Recording Industry Association of America (RIAA) würde damit nur eines erreichen. Nämlich die eigenen potenziellen Kunden vertreiben. "Der Vorstoß der Musikindustrie im Kampf gegen Piraterie folgt einer falschen Strategie", so der Rapper gegenüber theage.com.au. Insbesondere die Internet Service Provider (ISP) nimmt er in Schutz: "Wenn ein Mörder seine Tat mit einer Pistole begeht, geht man dann zu demjenigen zurück, der dem Täter die Waffe verkauft hat, und verhaftet ihn? Nein, man tut das nicht. Man nimmt die Person fest, die die Tat begangen hat."

Dabei wendet er sich insbesondere an den australischen Internet-Provider iiNet sowie die Australian Federation Against Copyright Theft (AFACT), die sich im Streit befinden. Letztere werfen dem ISP vor, er würde Urheberrechtsverletzungen begünstigen, indem diese nicht gegen Filesharer vorgehen. "In diesem speziellen Fall", so MC Hammer, "stiehlt jemand Inhalte, indem er den kostenlosen Weg benutzt. Aber man kann doch nicht hergehen und diejenigen belangen, die eine Infrastruktur bereitstellen."

Seiner Ansicht nach sollten die Labels endlich damit aufhören, juristische Schritte zu erwägen. Stattdessen sollte man sich auf die Digitalisierung von Inhalten konzentrieren. Insbesondere der Verkauf von Musik an Jugendliche, die vielleicht nicht einmal mehr im Besitz eines CD-Players sind, sollte angestrebt werden.

Verständlich, da diese Generation die zahlende Kundschaft der Zukunft ist. "Digitale Musik ist ohne Zweifel nicht nur die Zukunft, sondern bereits die Gegenwart. Ich denke, dass [die CD] immer unbedeutender wird, [...]. Ich weiß nicht, was sie daran hindert, diese schreckliche Übung zu versuchen und das Paket zu öffnen. Es ist doch keine Kunst eine CD aus der Hülle zu bekommen [...], und sobald man das geschafft hat, geht man her, und lädt sie auf den Computer."

Ein Punkt, bei dem Hammer sicherlich nicht falsch liegt. Auch die Statistiken der Musikbranche belegen immer deutlicher, dass die Zahl an bezahlten Musikdownloads stetig wächst. Jahr für Jahr werden neue Rekorde in dieser Sparte eingefahren. Könnte es da nicht sein, dass die sinkenden CD-Verkaufszahlen kein reines Teufelswerk von Filesharern sind? Oder liegt es vielmehr auch daran, dass wir uns immer mehr auf ein digitales Zeitalter zubewegen?

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Kritik an Hamburger Urteil zu Mitstörerhaftung von Sharehoster
« Antwort #290 am: 19 November, 2009, 18:43 »
Der Jurist Patrick Breyer moniert, dass das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg seine im vergangenen Jahr eingeleitete Rechtsprechung zur Mitstörerhaftung von Online-Diensteanbietern entgegen vieler Einwände fortschreibe. Mit einem Urteil von Ende September (Az.: 5 U 111/08) gegen RapidShare verfolge die Justizbehörde weiter das Ziel, das "Unwesen von Raubkopierern" durch ein "Generalverbot" anonymer Veröffentlichungsdienste im Netz zu unterbinden, schreibt der im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung aktive Experte in einem heise online vorliegenden Fachbeitrag.

RapidShare leistet laut der noch wenig beachteten Hamburger Entscheidung "der massenhaften Begehung" von Urheberrechtsverletzungen Vorschub. Die Rechteinhaber seien dagegen trotz der gesetzlichen Pflicht der Provider zur Löschung rechtswidriger Inhalte "vollständig schutzlos". Konkret stellt das Urteil im Streit um urheberrechtlich geschützte Nacktfotos den Leitsatz auf, dass ein Geschäftsmodell eines Hosting-Dienstes nicht schutzwürdig sei, wenn es vielfältige Rechtsverletzungen im Internet unter dem Deckmantel völliger Anonymität ermögliche. Davon sei bereits auszugehen, wenn fünf bis sechs Prozent der hochgeladenen Dateien illegal seien und sich daraus eine besonders hohe absolute Zahl an Rechtsverstößen ergebe. Dem Plattformbetreiber seien in diesem Fall auch Maßnahmen zumutbar, die in letzter Konsequenz zur Einstellung des Dienstes führen würden. Erforderlich sei bei bereits auffällig gewordenen Nutzern zumindest eine Überprüfung von — auch komprimierten — Dateien vor Veröffentlichung.

Für Breyer ist dieser Ansatz unhaltbar. Er beklagt, dass der zuständige Senat des OLG auf die "grundlegende und unverändert zutreffende Kritik" an dieser Rechtsprechung "im Lichte der Grundrechte" nicht ausdrücklich eingehe. Einige seiner früheren Forderungen zur Vorbeugung von Rechtsverletzungen wie die Einführung einer Anmeldepflicht für Nutzer würden nun zwar "differenzierter" dargestellt. Zudem hätten die Richter nun zumindest dem Namen nach einen "Grundsatz der Anonymität" genauso anerkannt wie die Unzulässigkeit einer generellen, personenbeziehbaren Nutzerprotokollierung ins Blaue hinein. Trotzdem halte der Senat im Kern daran fest, dass "protokollierungsfreie" Internet-Veröffentlichungsdienste ohne Vorabprüfung zur Verfügung gestellter Dateien illegal seien.

Die Auswirkungen, die ein solches Verbot hätte, sind laut Breyer kaum zu überschätzen. Neben Sharehostern oder anderen Webhostern wären auch Dienste wie viele Wikis oder Online-Foren betroffen, weil auch diese zur massenhaften Veröffentlichung etwa urheberrechtlich geschützter Liedtexte genutzt werden könnten. Eine Privilegierung von Plattformen, die der Meinungsfreiheit dienten, sei nicht möglich, weil inhaltsneutrale Dienste "immer sowohl zum grundrechtlich geschützten Meinungsaustausch als auch für Rechtsverletzungen genutzt werden können". Darüber hinaus wären auch die Anbieter anonymer Internetzugänge wie kostenlose Hotspots, öffentliche Internet-Terminals oder Internetcafés erfasst. Gleiches gälte letztlich für jegliche Tauschgelegenheit auch außerhalb des virtuellen Raums wie Computerclubs, Schulhöfe oder Flohmärkte und für jedes Vervielfältigungsgerät von Fotokopiergeräte bis zu CD-Brennern.

Wie in den Zeiten der Einführung privater Tonbandgeräte sieht der Jurist daher den Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht als Revisionsinstanzen vor der Aufgabe, den "Hamburger Forderungen" eine Absage zu erteilen. Sie müssten Rechteinhaber auf Vergütungsansprüche gegen diejenigen verweisen, "die gewerblich von dem rechteeingreifenden Informationsaustausch profitieren". Nur so sei ein angemessener Ausgleich zwischen dem Freiheits- und Datenschutzinteresse der überwältigenden Mehrheit rechtstreuer Internetnutzer, der Berufsfreiheit der technischen Dienstleister und dem Eigentumsinteresse der Rechteinhaber herzustellen. Der Gesetzgeber müsse dabei "Schützenhilfe" leisten, indem er die von der Justiz den Anbietern auferlegten "exzessiven Überwachungspflichten" im Rahmen einer Novellierung des Telemedien-Gesetzes "normenklar ausschließe".

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Offline ritschibie

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Mehr Rechte für britische Piratenjäger
« Antwort #291 am: 20 November, 2009, 08:39 »
In Großbritannien soll der Wirtschaftsminister in Zukunft ohne Einmischung des Parlaments neue Strafen für Urheberrechtsverletzungen einführen können.

Boing Boing-Autor Cory Doctorow hat Details der neuen Anti-Piraterie-Gesetzgebung Großbritanniens an die Öffentlichkeit gebracht. Was eine der Regierung nahe Quelle ihm mitgeteilt hat, nennt er "den radikalsten Copyright-Vorschlag, den ich je gesehen habe".

Es geht um den sogenannten "Digital Economy Bill". Angeblich plant der britische Wirtschafts- und Vizepremierminister Lord Peter Mandelson Änderungen an dem Gesetzesentwurf, die ihm selbst ungeahnte Macht über die Urheberrechtsgesetzgebung verschaffen würde.

Nach Doctorows Quelle soll der Wirtschaftsminister in Zukunft das Recht erhalten, Verordnungen zum "Copyright, Designs and Patents Act" zu erlassen. Damit könnten Mandelson und seine Nachfolger in dem Amt am Parlament vorbei neue Gesetze zum Urheberrechtsschutz schaffen. Angeblich nennte Mandelson selbst drei Gründe für seinen Vorschlag: Erstens würde der Wirtschaftsminister die Macht erhalten, neue Rechtsmittel für Urheberrechtsverletzungen im Internet zu schaffen. Beispielsweise könnte er, schreibt Doctorow, "Haftstrafen für Filesharing einführen oder eine "Three Strikes"-Regelung schaffen, die ganze Familien ihren Internetzugang kosten, wenn irgendein Mitglied Urheberrechtsverstößen beschuldigt wird."

Zweitens würde der Minister ermächtigt, Vorgehensweisen einzuführen, nach denen er Rechte übertragen könnte, um Rechteinhaber vor Verletzungen zu schützen. Konkret hieße das, dass etwa Labels und Studios Ermittlungs- und Vollstreckungsrechte bekämen. So könnten sie beispielsweise von Providern die Herausgabe von persönlichen Daten von Internetnutzern verlangen oder die Internetanbieter zur Abschaltung von Zugängen, Löschung von Webseiten und Sperrung von Adressen anweisen.

Drittens erhielte der Minister die Macht, "solche Pflichten, Ermächtigungen oder Funktionen in Zusammenhang mit der Ermöglichung von Urheberrechtsverletzungen im Internet jeder Person aufzuerlegen [...]". Das heißt, dass zum Beispiel ISPs gezwungen weren könnten, ihre Kunden zu überwachen oder dass jeglicher Benutzer-generierte Inhalt vor seiner Freischaltung von Rechteverletzungen untersucht werden müsste. Zudem wäre es möglich, "Urheberrechts-Milizen", wie Doctorow es nennt, zu schaffen, die das Recht hätten, das Internet auf Urheberrechtsverletzungen zu kontrollieren und gegebenenfalls einzuschreiten.

Diese Möglichkeiten lägen wohlgemerkt ohne parlamentarische Kontrolle bei einer einzelnen Person. Bereits ohne die angeblichen Änderungswünsche von Lord Mandelson ist der Digital Economy Bill wirtschaftsfreundlich genug. Aus "Three Strikes" wird "Two Strikes": Wer auf den ersten Warnhinweis nicht reagiert, wird bei der zweiten Urheberrechtsverletzung aus dem Netz geworfen.

Hoffnung bietet ausgerechnet die Gesetzgebung der EU, denn die Anforderungen der Europäischen Union werden bereits ohne die zusätzlichen Ansprüche von Lord Mandelson nicht erfüllt. Im letzten Entwurf des Telekom-Pakets ist festgeschrieben, dass es vor der Abschaltung des Internetanschlusses eine rechtliche Maßnahme geben muss.

Sollte Mandelson sich durchsetzen, wäre das allerdings ohne Bedeutung. Denn diese Einschränkung bezieht sich ausschließlich auf staatliche Maßnahmen. Wenn die Contentindustrie das Recht erhalten würde, die Piraten-Verfolgung selbst in die Hand zu nehmen, wären der Jagd auf illegale Filesharer allerdings keine Hürden mehr im Weg.

Quelle: www.gulli.com
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Britische Regierung stellt Entwurf für "Three Strikes"-Gesetz vor
« Antwort #292 am: 20 November, 2009, 18:32 »
Die britische Regierung hat am heutigen Freitag einen Gesetzesvorschlag (Digital Economy Bill) vorgestellt, der unter anderem den Urheberrechtsschutz im Internet verbessern soll. In dem von Wirtschaftsminister Peter Mandelson und Kultusminister Ben Bradshaw präsentierten Entwurf ist ein Verfahren für eine "abgestufte Erwiderung" auf Copyright-Verletzungen im Netz vorgesehen. Wer mit illegalen Filesharing-Aktivitäten gewerbliche Gewinne einfährt, soll mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Pfund (55.000 Euro) belegt werden können. Haftstrafen, wie sie etwa ein vergleichbares Gesetz in Frankreich oder auch das hiesige Urheberrechtsgesetz in schweren Fällen ermöglichen, sind für diesen Bereich nicht vorgesehen.

Internetprovider werden gemäß der bereits mehrfach angekündigten Initiative angehalten, ihren Kunden beim Verdacht auf Copyright-Verstöße Warnhinweise zu senden. Sie müssen die Zahl der ausgesandten Mitteilungen notieren und diese Angaben Rechteinhabern etwa aus der Musikindustrie zur Verfügung stellen. Diese können dann zivilrechtliche Schritte einleiten. Zugangsanbieter, die den Verpflichtungen nicht nachkommen, drohen Geldstrafen bis zu 250.000 Pfund (280.000 Euro). Laut dem für die Netzwelt zuständigen "Digital Britain"-Minister Stephen Timms unterstützt die Internetbranche den Ansatz trotzdem weitgehend.

Ein Sprecher des britischen Kultusministeriums betonte, dass konkrete Maßgaben für die vorgesehenen Internetsperren nicht Teil des Gesetzes seien. Man könne hier nicht von einem "Three Strikes"-Modell im klassischen Sinn sprechen. Laut Timms könnten bei wiederholten Rechtsverletzungen verschiedene "technische Maßnahmen" eingesetzt werden, die von der Drosselung der Zugangsgeschwindigkeit bis zu einem zeitweiligen Kappen der Netzverbindung reichten. Bevor entsprechende Sanktionen verhängt werden könnten, müsse zunächst klar sein, dass das Warnverfahren allein keine Abhilfe schaffe.

Die Regulierungsbehörde Ofcom mit einer Studie herausfinden, wie sich der Ansatz auf rechtswidrige Download-Aktivitäten auswirkt. Als Messlatte hat die Regierung eine Absenkung entsprechender Tätigkeiten und des davon verursachten Internetverkehrs um 70 Prozent innerhalb eines Jahres angesetzt. Letztlich wäre es dann auch die Ofcom, die Sanktionen beim Provider durchsetzen soll. Kritische Beobachter halten dieses Verfahren aber für unvereinbar mit den Bestimmungen zum Grundrechtsschutz im novellierten Telecom-Paket der EU, das Nutzern das Recht einräumt, gehört zu werden.

Darüber hinaus enthält der Entwurf Vorschläge zur Vereinfachung des Systems zur Erteilung kollektiver Lizenzen und zur Nutzung "verwaister Werke", deren Urheber nicht mehr aufzufinden sind. Bei Bürgerrechtlern und Bloggern hatte für Unruhe gesorgt, dass dem Wirtschaftsminister das Recht eingeräumt werden soll, künftig das britische Urheber- und Patentrecht auf dem Verordnungsweg – damit ohne echte parlamentarische Kontrolle – ändern zu können. Der Passus ist eingeschränkt auf die Zielsetzung, Copyright-Verletzungen im Internet zu verhindern oder zu reduzieren. Die Regierung meint, damit rasch auf technologische Veränderungen in der Online-Welt reagieren zu können.

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EU-Telekompaket regelt Internet-Anschluss-Sperrung
« Antwort #293 am: 24 November, 2009, 14:36 »
Das EU-Parlament hat soeben dem Telekompaket zugestimmt. Darin geregelt ist auch, wann Internetnutzern, die Rechtsverstöße begehen, der Anschluss gekappt werden darf.

Das EU-Parlament hat in seiner heutigen Sitzung dem sogenannten Telekompaket zugestimmt. Das Telekompaket der Europäischen Union ist ein Bündel aus mehreren Richtlinien und einer Empfehlung, mit der die EU die Entwicklung eines einheitlichen Telekommarktes vorantreiben will. "Die Abstimmung war sehr kurz und schmerzlos", sagte eine Sprecherin des EU-Parlaments Golem.de auf Anfrage. "Es gab 510 Zustimmungen, 40 waren dagegen und 24 enthielten sich." Das Paket, auch als EU-Review bezeichnet, beinhaltet die Überarbeitung von fünf Richtlinien aus dem Jahre 2002 des Rechtsrahmens zur Telekommunikationsregulierung.

Stark umstritten war bis zuletzt, ob Internetnutzern bei Rechtsverstößen der Anschluss gekappt werden darf - etwa im Fall von rechtswidrig hergestellten Kopien. EU-Parlament und Mitgliedsstaaten haben sich vor der heutigen Abstimmung geeinigt, dass es dafür Hürden in Form eines "fairen und unabhängigen Rechtsverfahrens" geben soll.

Hohes Gut der Teilhabe an der Informationsgesellschaft

Der IT-Branchenverband Bitkom begrüßte die Einschränkung, die auf einen Richtervorbehalt hinausläuft. Frankreich habe den Weg für eine komplette Sperrung des Internetanschlusses freigemacht, während es in Deutschland keine gesetzliche Grundlage dafür gebe.

"Die Teilhabe an der Informationsgesellschaft ist ein hohes Gut, das nicht vorschnell infrage gestellt werden darf", betonte Bitkom-Chef August-Wilhelm Scheer. Vorrang müsse haben, bei Rechtsverstößen die geltenden Gesetze konsequent anzuwenden. Es sei rechtlich problematisch, parallel dazu eine Art Strafsystem auf dem Rücken der Provider zu schaffen, sagte er. Nach der Verabschiedung des Reformpakets hat der Bundestag 18 Monate Zeit, die Richtlinien in nationales Recht umzusetzen.

Kooperationen trotz Kartell

Zudem müssen laut dem Telekompaket nationale Regulierungsbehörden bei ihren Entscheidungen künftig Kooperationen zwischen Wettbewerbern beim Auf- und Ausbau von Telekommunikationsnetzwerken trotz kartellrechtlicher Bedenken zulassen.

Auch die Frequenzvergabe für mobile Breitbandnetze wird flexibler. Fest im Telekompaket verankert ist der Umgang mit der digitalen Dividende: Durch die Umstellung auf digitales Fernsehen werden Frequenzen frei, die zur drahtlosen Internetversorgung genutzt werden können.

Tageswechsel für Festnetz- oder Handyanschluss

Weiter sind Bestimmungen zu Verbraucherrechten im Telekompaket enthalten. So sollen Telefonkunden künftig binnen eines Tages ihren Festnetz- oder Handyanschluss wechseln und dabei ihre Nummer mitnehmen können.

Eine EU-Regulierungsbehörde, die die für Telekommunikationsfragen zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding favorisiert hatte, wird es nicht geben. Die neue Institution soll Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) heißen. Darin geht die Gruppe Europäischer Regulierungsstellen (ERG) auf. In der GEREK sitzen Vertretern der 27 nationalen Telekom-Aufsichtsbehörden. Zusammen mit der EU-Kommission können sie gegen nationale Regulierungsentscheidungen ein Veto einlegen. Das letzte Entscheidungsrecht bleibt jedoch beim nationalen Regulierer.

Quelle : www.golem.de

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Virgin Media: Paketfilterung in der Testphase
« Antwort #294 am: 26 November, 2009, 16:23 »
Nachdem der britische Provider Virgin Media sich bereiterklärt hat, mit der Contentindustrie zusammenzuarbeiten, beginnt nun die erste Testphase. Urheberrechtsverletzer sollten per Deep-Packet-Inspection (DPI) ausfindig gemacht werden.

Um besser gegen Urheberrechtsverletzer im Internet vorgehen zu können, muss der Datenverkehr durchleuchtet werden. Insbesondere im Zuge eines Three-Strikes-Gesetzes erscheint dies der Contentindustrie hilfreich. Mit Virgin Media hat sich der erste Provider bereiterklärt, dem Ansinnen nachzukommen. In einer in Kürze startenden Testphase soll das System mit dem Namen CView getestet werden.

Insgesamt werden etwa 40 Prozent des Providernetzwerks während der Testphase betroffen sein. Der Ablauf des Vorgangs ist dabei höchst umstritten. Einerseits ist die Methode mehr als ineffektiv und kann schon durch ein verschlüsseltes Zip-Archiv ausgehebelt werden. Auf der anderen Seite wird in die Privatsphäre der User eingegriffen. Hierzu muss man sich mit der Wirkungsweise der Deep-Packet-Inspection (DPI) grob befassen.

Bei der Reise des Datenpakets von Punkt A zu Punkt B wandert es durch das Netzwerk des Providers. Während das Paket bislang völlig unangetastet befördert wurde, findet mit der DPI-Technologie nun eine Änderung statt. Sobald es den Provider "passiert", wird es geöffnet und durchleuchtet. Der Inhalt wird dabei nach bisherigen Aussagen nicht "gelesen", so dass die Privatsphäre bestehen bleiben soll.

Es findet lediglich ein Abgleich per Hash-Summe oder vergleichbarer Methoden statt. Weist die Datei beispielsweise denselben Wert auf, den auch eine bereits ermittelte Datei hat, so wird die Anwendung Alarm schlagen. Insbesondere im Falle von Filesharing ist dies in Zusammenarbeit mit den Rechteinhabern relativ einfach zu bewerkstelligen.

Man sichtet sämtliche eigenen Werke, die in einer Tauschbörse angeboten werden, und hält wichtige Dateiinformationen fest. Bei der späteren Deep-Packet-Inspection kann dann mit diesen Informationen ein Abgleich erfolgen. Interessant dürfte jedoch vor allem die Reaktion der Kunden sein, wenn die Testphase nun anläuft. Ein Endtermin wurde bis jetzt nicht festgelegt.

Quelle : www.gulli.com

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Horst Köhler unterschreibt Netzsperren-Gesetz nicht
« Antwort #295 am: 28 November, 2009, 19:07 »
Bundespräsident Horst Köhler will das Zugangserschwerungsgesetz vorerst nicht unterschreiben. Ohne seine Unterschrift bleibt es unwirksam.

Horst Köhler will zunächst noch "ergänzende Informationen" der Bundesregierung zu dem Gesetz haben. Denn möglicherweise wird das "Internetsperrengesetz" in der aktuellen Form niemals zu Anwendung kommen. Es stammt noch aus der letzten Legislaturperiode der großen Koalition - die schwarz-gelbe Regierung dagegen hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, das Gesetz "vorerst nicht zur Anwendung zu bringen". Es seien nicht nur die massiven Proteste gegen das Gesetz gewesen, die vor allem die FDP zu diesem Schritt bewogen. Vielmehr sehen Max Stadler von der FDP und "andere Rechtspolitiker" das Gesetz als verfassungswidrig an. Es sei aber nicht möglich, ein von Bundestag und Bundesrat beschlossenes Gesetz einfach so nicht zur Anwendung zu bringen - dies sei kein korrektes, rechtsstaatliches Vorgehen.

Möglicherweise könnten Bundestag und Bundesrat aufgrund dieser Sachlage dazu übergehen, eine neue Regelung zu dem Gesetz zu verabschieden. Vielleicht sind dies die Information, die Horst Köhler von der Bundesregierung erbeten hat.  Somit könnte das Gesetz in der aktuellen Form unwirksam werden beziehungsweise gar als "erledigt" betrachtet werden. Das letzte Wort zum Zugangserschwerungsgesetz ist also noch nicht gesprochen. Parallel dazu ist gestern bekannt gegeben worden, dass mit "White IT" ein Bündnis gegründet wurde, das privatrechtlich den Kampf gegen Kinderpornografie im Internet angesagt hat.

Quelle : www.gulli.com

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Proteste gegen geplantes britisches Gesetz zu Internetsperren
« Antwort #296 am: 03 Dezember, 2009, 20:53 »
Internetkonzerne und Bürgerrechtler laufen Sturm gegen die Gesetzesvorlage "Digital Economy Bill" der britischen Regierung. So haben die Webgrößen eBay, Facebook, Google und Yahoo Wirtschaftsminister Peter Mandelson in einem von der BBC veröffentlichten Schreiben (PDF-Datei) aufgefordert, vor allem Paragraph 17 aus dem Vorhaben zu streichen. Dieser soll Regierungsmitgliedern das Recht einräumen, auf dem Verordnungsweg das britische Urheberrecht zu ändern. Eingeschränkt ist die Befugnis bislang nur durch die Zweckbestimmung, Copyright-Verletzungen im Internet zu verhindern. Die vier Online-Firmen warnen davor, dass sich die Exekutive damit "weitreichende Kompetenzen" ohne parlamentarische Kontrolle aneignen würde. Diese könnten etwa genutzt werden, um zusätzliche "technische Maßnahmen" gegen illegale Download-Aktivitäten einzuführen oder die Überwachung der Verkehrsströme im Netz zu verschärfen.

Die Politik- und Rechtsexpertin Monica Horten spricht gar von einer "Henry VIII"-Klausel unter Anspielung auf den englischen König, dessen Herrschaft von Tyrannei und Zensur geprägt gewesen sei. Der Entwurf stelle "das drakonischste Gesetz zur Regulierung des Zugangs zu Informationen und kulturellen Werken seit der Einführung der Druckerpresse" dar. Der Regierung würde damit die Macht gegeben, die gesamte technische Infrastruktur von Kommunikationsnetzwerken umzugestalten. Die Unterhaltungsindustrie und die Rechteinhaber könnten dabei großen Einfluss nehmen auf die vorgeschriebene "Zusammenarbeit" mit Zugangsanbietern. Bei Zuwiderhandlungen kämen auf die Provider Strafen in Höhen von bis zu einer Viertelmillion Pfund (rund 275.000 Euro) zu.

Mandelson verteidigte dagegen den Paragraph 17 bei der 2. Lesung des Entwurfs am gestrigen Mittwoch im "House of Lords", bei der laut Medienberichten auch mehrere Mitglieder des Oberhauses des britischen Parlaments Bedenken gegen die Initiative anmeldeten. Die angestrebten Vollmachten "sollten und würden nicht leichtfertig genutzt", versicherte der Wirtschaftsminister. So seien vorab öffentliche Konsultationen vorgesehen. Sämtliche Änderungen würden dem Parlament zudem zur Abstimmung vorgelegt.

Zugleich betonte Mandelson, dass das in dem Papier ebenfalls vorgesehene Verfahren für eine "abgestufte Erwiderung" auf Copyright-Verstöße grundrechtsverträglich sei. Eine Sperre des Internetzugangs gemäß dem "Three Strikes"-Ansatz werde nur als "Ultima ratio" nach vorherigen "deutlichen und mehrfachen Warnungen" angewendet. Zudem werde jedem Betroffenen ein ordentliches Einspruchsverfahren vor Gericht offen stehen.

Dennoch reißt die Kritik nicht ab. So warnt die britische Bürgerrechtsorganisation "Open Rights Group" in einer ersten Analyse des Entwurfs, dass die Gründe für das Kappen von Netzzugängen "außerhalb demokratischer Kontrolle" lägen. Gegen die grundsätzliche Anklage der Verletzung von Urheberrechten sei zudem kein Einspruch möglich. Insgesamt gingen die Regelungen weit über vergleichbare Gesetze hinaus, wie sie etwa in Frankreich bereits verabschiedet worden seien.

Die US-Bürgerrechtler von der Electronic Frontier Foundation (EFF) sehen zudem Konsequenzen auch für Anbieter offener WLAN-Hotspots. Diese könnten bei Rechtsverletzungen in Mitstörer-Haftung genommen werden. Weiter verweist die EFF auf einen noch wenig beachteten Paragraphen, wonach sich die Regierung auch zusätzliche Kontrollmöglichkeiten beim Verwalter der nationalen Top Level Domain .uk einräumen lassen wolle. Demnach könne sie schon bei "Unregelmäßigkeiten" wie etwa dem zögerlichen Verfolgen von Markenzeichenansprüchen eine andere Registrierungsstelle einsetzen.

Quelle : www.heise.de

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Chef von Microsoft Deutschland setzt sich für Websperren-Gesetz ein
« Antwort #297 am: 08 Dezember, 2009, 16:30 »
Im Rahmen der vertieften Prüfung des  Gesetzes zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Seiten durch Bundespräsident Horst Köhler (CDU) und im Umfeld des 4. nationalen IT-Gipfels lebt die Diskussion über Web-Sperren wieder auf. So erklärte der Chef von Microsoft Deutschland, Achim Berg, gegenüber dem Deutschlandfunk am heutigen Dienstag, dass er an Stelle Köhlers das Normenwerk unterschreiben würde. Es gehe ihm – ähnlich der Argumentation der früheren Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) – vor allem um den "Symbolcharakter" des Vorhabens.

Dass es natürlich Spezialisten gebe, die damit aufgebaute Web-Blockaden "vielleicht sogar sehr einfach" umgehen könnten, sei ein anderes Thema, sagte Berg. Das Internet sei "kein rechtsfreier Raum", das hätten "einige etwas durcheinander geworfen mit Meinungsfreiheit". Die aktuellen Debatten um heimliche Online-Durchsuchungen, Vorratsdatenspeicherung oder eben auch das Zugangserschwerungsgesetz hält Berg in diesem Sinne nicht für schädlich für die hiesige IT-Branche.

Der Präsident des IT-Verbands Bitkom, August-Wilhelm Scheer, forderte dagegen: "Es darf nicht länger eine Trial-and-Error-Politik auf dem Rücken der Internetwirtschaft geben". In den vergangenen Jahren hätten die vielen vorangebrachten netzpolitischen Gesetzinitiativen für "viel Verunsicherung" gesorgt, beispielsweise auch das "Gesetz gegen Kinderpornographie im Internet".

Auch der neue Berichterstatter für neue Medien in der SPD-Bundestagsfraktion, Lars Klingbeil, sprach sich entschieden gegen das von Schwarz-Rot verabschiedete Zugangserschwerungsgesetz aus. Die Bestimmung müsse "ganz klar" weg, betonte der Abgeordnete im Parteiblatt der Sozialdemokraten, dem Vorwärts.  "Wenn mir aber Experten sagen, dass die vereinbarten Sperren leicht zu umgehen sind und daher wirkungslos bleiben, dann werden sie diesem Ziel nicht gerecht." 

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat unterdessen in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung "intensive Gespräche" mit Staaten angekündigt, die nicht gegen Anbieter von Kinderpornographie im Web vorgehen. Die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Devise "Löschen statt sperren" werde "nicht einfach sein", erklärte die FDP-Politikerin. Einschlägige Server stünden auch in den USA, Australien oder Neuseeland, "also in Ländern, mit denen wir auf polizeilicher Ebene eine enge Zusammenarbeit haben". Ziel der Bundesregierung sei es, "die Hintermänner dieses Geschäfts" ebenfalls zur Verantwortung zu ziehen. "Wenn dafür mehr Personal nötig sein sollte, dann darf es daran nicht scheitern."

"Das Gesetzgebungsverfahren war unglücklich, weil die große Koalition versucht hat, die neue Regelung in letzter Minute durchs Parlament zu peitschen", sagte Leutheusser-Schnarrenberger. "Wenn das Gesetz nicht in Kraft träte, würde das vieles erleichtern." Insgesamt brächten Web-Blockaden nicht den erwarteten Nutzen. Zudem habe der Vorstoß zu einer "großen Verunsicherung" geführt und so der Piratenpartei Aufschwung gegeben.

Quelle : www.heise.de

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Offline berti

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Re: Chef von Microsoft Deutschland setzt sich für Websperren-Gesetz ein
« Antwort #298 am: 08 Dezember, 2009, 16:58 »
hmm, ich versteh die aussage nicht:
Zitat
Die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Devise "Löschen statt sperren" werde "nicht einfach sein", erklärte die FDP-Politikerin. Einschlägige Server stünden auch in den USA, Australien oder Neuseeland, "also in Ländern, mit denen wir auf polizeilicher Ebene eine enge Zusammenarbeit haben".
  es gibt also eine enge zusammenarbeit mit den pol-behörden, kipo ist in den genannten ländern strafbar. Wo also ist da das problem?

und noch ein dingens
Zitat
Ziel der Bundesregierung sei es, "die Hintermänner dieses Geschäfts" ebenfalls zur Verantwortung zu ziehen.
Gibt es in den usa eigentlich so etwas wie swift ? (weiss das jetzt wirklich nicht). Wäre es da nicht angebracht, das deutsche (europäische) behörden auch auf einen datenaustausch dringen? Komplette Überwachung des amerikanischen Zahlungsverkehrs duch deutsche behörden, das hätte was.
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Offline SiLæncer

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IT-Gipfel: Nicht drei, sondern nur zwei "Strikes"
« Antwort #299 am: 08 Dezember, 2009, 20:43 »
Eine deutsche Variante für das französische "Three-Strikes"-Konzepts gegen Urheberrechtsverstöße im Netz hat beim vierten IT Gipfel von Bundesregierung und IT-Wirtschaft der parlamentarische Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Hans-Joachim Otto (FDP), ins Spiel gebracht. "Was ich am französischen Modell ganz schlecht finde, ist der dritte Schlag", sagte Otto. Er halte es für unerträglich, das Kommunikationsgrundbedürfnis zu beschneiden. "Die zwei anderen Schläge finde ich aber bedenkenswert", sagte Otto in der von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger moderierten Runde zu "Eigenverantwortung und Staatkontrolle im Internet".

Der Staatssekretär brachte einen "ganz persönlichen" Vorschlag ein, betonte dabei aber, dass der noch nicht in Regierung oder Fraktion diskutiert worden sei. Nicht eine Behörde, sondern die Internet Service Provider selbst sollten Kunden, bei denen sie urheberrechtswidrige Aktivitäten feststellen, zweimal mahnen. Die Kunden bekämen sozusagen die gelbe Karte von ihrem Provider gezeigt. Nutzt dies nichts, dann soll laut Otto ein Bericht des Providers an ein eigens geschaffenes Gremium übersandt werden. Wie dieses zusammengesetzt sein soll und welche weiteren Schritte dann folgen, dazu lieferte Otto noch keine Details. Er sieht in der Verschiebung der Verantwortung für die Aufsicht von einer Behörde  wie der französischen Hadopi zu den Service-Providern selbst offenbar ein Stück mehr "Selbstverantwortung" der Wirtschaft. Leutheusser-Schnarrenberger äußerte sich nicht zu Ottos "persönlichem Vorschlag".

Otto erntete heftigen Widerspruch für seinen Vorstoß. Peter Franck, der für den Chaos Computer Club auf dem Podium saß, sagte, die Provider würden damit praktisch zu Polizisten gemacht. "Das geht gar nicht", sagte Franck gegenüber heise online. Er halte es auch nicht mit bestehendem Recht vereinbar.  Er wünsche sich von der Bundesregierung, dass sie dafür sorgt, dass die Vorratsdatenspeicherung vom Tisch kommt, dass fremde Regierungen nicht die Bankbewegungen der Bürger bekommen könne, sagte Franck zu Leutheusser-Schnarrenberger. Außerdem hoffe er auch, dass der IT-Gipfel künftig mehr als gesellschaftspolitische Debatte verstanden werde und nicht als rein wirtschaftspolitische.

Leutheusser-Schnarrenberger selbst nannte die Offenheit des Netzes national wie international als Hauptziel der von der Koalition vereinbarten Politik für das Netz. Die neue Koalition wolle durch einen Kurswechsel hin zu mehr Selbstverantwortung die Bürgerrechte stärken und freien Entfaltungsraum für neue Geschäftsmodelle im Netz schaffen. Daher soll auch die "Einführung von Internetsperren über den Umweg der Providerhaftung vermieden werden", ließ die neue Bundesjustizministerin in einem schriftlich vorbereiteten Statement wissen.  "Entsprechend klar sind unsere Verhandlungspositionen im Rahmen der ACTA-Verhandlungen mit den USA", heißt es da auch. Zum ersten Mal hat sich damit eine deutsche Politikerin so entschieden zu dem hinter verschlossenen Türen verhandelten Anti-Piraterie-Abkommen geäußert.

Leutheusser-Schnarrenbergers Runde hätte auch heißen können: "Mehr Selbstregulierung wagen". Hoch gelobt wie selten in einer Runde mit soviel Regierungsbeteiligung wurde die Arbeit der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia und der europaweiten Beschwerdestelle Inhope. Philipp Schindler, Geschäftsführer von Google Nordeuropa, dem Leutheusser-Schnarrenberger unter anderem entlocken wollte, ob denn eine Stärkung des Opt-In-Prinzips gut wäre, riet allerdings zum Ausmisten bestehender "verkrusteter" Regulierung zum Datenschutz, bevor man Selbstregulierung oben drauf sattle.

Julia Klöckner, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, äußerte den Wunsch, dass breitbandige Internetanbindungen als Grundbedürfnis anerkannt wurden, ebenso wie Straßen oder andere Infrastrukturen: "Und zwar schnelle Internetverbindungen und keine lahme Ente."

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