Autor Thema: Urheberrecht,Websperren,Three Strikes ...  (Gelesen 64255 mal)

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Gemischte Reaktionen auf Koalitionsabsprachen zur Innenpolitik
« Antwort #270 am: 16 Oktober, 2009, 21:57 »
Branchenvereinigungen haben die Einigung auf einen vorläufigen Stopp von Websperren bei den Koalitionsverhandlungen von Schwarz-Gelb begrüßt. "Löschen ist besser als sperren", lobte der Präsident des Hightech-Verbands Bitkom, August-Wilhelm Scheer, den gefundenen Kompromiss von Union und FDP zur Aussetzung entscheidender Teile des Zugangserschwerungsgesetzes. Die beschlossene stärkere Bekämpfung der Kinderpornographie an der Quelle verspreche mehr Erfolg, erreiche eher die Täter und verbessere den Schutz der Opfer und die Verbrechensprävention. Die Koalitionspartner hätten erkannt, "dass Internetsperren kein Allheilmittel sind".

Die erzielte Verständigung, wonach das Bundeskriminalamt (BKA) per Dienstanweisung des Bundesinnenministeriums an der Übermittlung von Sperrlisten an Provider gehindert werden soll, hat das Filterprojekt in letzter Minute gestoppt. Die technischen und organisatorischen Vorbereitungen zum Sperren seien abgeschlossen gewesen, erklärte ein Sprecher der Deutschen Telekom gegenüber heise online. Die Web-Blockaden hätten am morgigen Samstag auf Basis eines Vertrags mit dem BKA in Betrieb genommen werden sollen, auch wenn der Entwurf für die gesetzliche Regelung der Sperren noch vom Bundespräsidenten geprüft wird. Das BKA habe aber angedeutet, dass es kein Filterverzeichnis herausgeben werde. "Keine Liste, keine Sperrung", laute daher die Devise. Generell habe man die vertraglich verlangen Vorraussetzungen für die Zugangserschwerung zur Bekämpfung von Kinderpornographie erfüllt.

Auch der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco sieht in den Ergebnissen der Koalitionsgespräche zur Innenpolitik "wichtige Fortschritte". Die Entscheidung von Schwarz-Gelb sei eine "Bestätigung der jahrelangen Arbeit der nationalen und internationalen Beschwerdestellen der Internetwirtschaft, die gerade bei kinderpornografischen Angeboten auf ausländischen Servern gut funktioniert". Der Providerverband betreibt seine Internet-Hotline seit mehr als zwölf Jahren. Nutzer, die auf rechtswidrige Inhalte im Netz stoßen, können diese dort anonym melden. Die Hinweisgeber ermöglichen damit laut eco die Bekämpfung entsprechender Webseiten "sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene". Mehr als 93 Prozent der Inhalte, die unmittelbar den Host-Providern gemeldet wurden, würden der Erfahrung nach bislang in Zeiträumen von weniger als einer Stunde bis zu 14 Tagen vom Netz genommen.

Kinderschutzorganisationen kritisierten dagegen die Aussetzung der Sperren. Es müssten beide Maßnahmen, also Löschen und Sperren, so schnell wie möglich umgesetzt werden, fordern UNICEF, ECPAT, Innocence in Danger und Save the Children in einer gemeinsamen Stellungnahme. Das Zugangserschwerungsgesetz sei ein "erster wichtiger Schritt, um Kinder und Jugendliche gegen sexuelle Ausbeutung in den neuen Medien zu schützen". Rechtsexperten bemängeln zudem trotz Zustimmung in der Sache die skizzierte Verfahrensweise über einen Regierungserlass als "rechtsstaatlich äußerst fragwürdige Lösung". Es sei nicht Sache der Exekutive, über die Anwendung eines vom Parlament beschlossenen Gesetzes zu entscheiden.

Der Bitkom befürwortete zugleich die geplanten höheren Hürden bei heimlichen Online-Durchsuchungen und der Vorratsdatenspeicherung. Die Regierungsparteien zeigten damit, "dass sie mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl an dieses schwierige Thema herangehen". Ganz anders reagierte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg. Seiner Ansicht nach spreche zwar nichts dagegen, "bestimmte polizeiliche Maßnahmen durch engere richterliche Einbindung rechtlich zu stärken". Der beschlossene erschwerte Zugang zu den verdachtsunabhängig protokollierten Verbindungs- und Standortdaten schlage den Strafverfolgern aber ein "dringend erforderliches Instrument" aus der Hand. Die Vorratsdatenspeicherung diene dazu, "die Kommunikationswege von Schwerkriminellen zum Beispiel auf weitere Tatbeteiligte oder Hinweise auf weitere Taten zu prüfen".

Die Jungen Liberalen bezeichneten die Einigung als "echte Kehrtwende in der Innenpolitik". Zum ersten Mal seit dem 11. September 2001 hätten auf dem Feld der Bürgerrechte bereits beschlossene Freiheitseinschränkungen politisch wieder zurückgenommen werden können, verteidigte der JuLi-Vorsitzende Johannes Vogel die Resultate gegen die Schelte von Linken, Grünen und der Piratenpartei, die keinen Kurswechsel hin zur Stärkung der Bürgerrechte erkennen können. Die "Abschaffung der Internetzensur" bezeichnete Vogel als "großartigen Erfolg". Auch er zeigte sich aber enttäuscht, dass sich die Unterhändler nur auf eine Einschränkung von Online-Durchsuchungen verständigen konnten. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) wertete es hingegen positiv, dass dieses Instrument "im Kern unangetastet" bleibe. Die von der FDP durchgesetzten Änderungen seien "völlig unproblematisch". Insgesamt werde es keine unvertretbaren Einschnitte bei Sicherheitsgesetzen geben.

Quelle : www.heise.de

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Three-Strikes-Gesetz ist "naiv"
« Antwort #271 am: 17 Oktober, 2009, 16:40 »
Der britische Provider TalkTalk hat sich nun auch offiziell zum geplanten Three-Strikes-Gesetz geäußert. Dabei bezeichnete man den Vorstoß als "naiv".

Der dritte Urheberrechtsverstoß über die Internetleitung ist entscheidend. Zumindest wenn oder sobald ein Three-Strikes-Gesetz in Großbritannien in Kraft tritt. Nach dem dritten Verstoß soll nämlich die Internetverbindung für eine bestimmte Zeitspanne gekappt werden. Der britische Provider TalkTalk hat nun in einem BBC-Videobeitrag erklärt, wie naiv das Gesetz eigentlich sei.

Parallel führte man vor, wie schnell und einfach es ist, als gewöhnlicher User in das Funknetz eines Nachbarn einzubrechen. Der Videoclip zeigt dabei relativ ausführlich, welche Schritte durchgeführt werden, bis letzten Endes etwas heruntergeladen werden kann.

Gewöhnliche Familien könnten so schnell ins Raster geraten und als Kriminelle abgestempelt werden, obwohl sie die Tat selbst nicht begangen haben. Die Mehrheit sei auch gar nicht fähig zu erkennen, ob sich Dritte in ihrem Netzwerk bewegen. Nach Ansicht von TalkTalk sei diese "vermutete Schuld" ein gefährlicher Schritt im Rechtsverständnis Großbritanniens, aber auch anderer Nationen.

"Das Mandelson-Schema ist in jedem Aspekt so fehlgeleitet, wie es naiv ist. Die mangelnde Unschuldsvermutung und die Abkehr von einem rechtstaatlichen Prozess in Kombination mit der Verbreitung von WLAN-Hacks wird zu dem Ergebnis führen, dass viele Unschuldige ihre Internetverbindung verlieren", so Andrew Heany, Direktor für Strategie und Regulation bei TalkTalk.

Zur Veranschaulichung dieser Problematik begab sich ein unbekannter Mitarbeiter von TalkTalk in eine zufällige Straße in Middlesex. Dort fand er zwei offene WLAN-Netze vor. Nachdem er sich in diese eingeklinkt hatte, lud er zwei urheberrechtlich geschützte Musikwerke herunter. Natürlich legal über iTunes. Die British Phonographic Industry (BPI) wiegelte derweil ab. Anschlussinhaber, die Opfer eines gehackten WLANs werden, müssten keine Sorgen haben. Sobald der erste Verstoß dokumentiert wird, würden diesen zahlreiche Informationen und Anleitungen an die Hand gegeben, ihr Netzwerk abzusichern. Ob dies aber reicht?

Quelle: www.gulli.com

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Schwarz-Gelb gegen Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen
« Antwort #272 am: 19 Oktober, 2009, 12:01 »
Union und FDP haben im Entwurf für eine Koalitionsvereinbarung dem Modell einer staatlich überwachten "abgestuften Erwiderung" auf Rechtsverstöße im Internet nach dem umkämpften französischem Vorbild eine Absage erteilt. "Wir werden keine Initiativen für gesetzliche Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen ergreifen", heißt es nach Informationen von heise online wörtlich im Entwurf für den Fahrplan der geplanten schwarz-gelben Regierung. Das von Verhandlungspartnern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rahmen der Koalitionsgespräche zunächst geforderte "Three Strikes"-Modell, bei dem nach mehrmaligen Hinweisen auf Urheberrechtsverstöße der Internetzugang abgeknipst wird, ist damit vom Tisch.

Im Text betonen die Koalitionäre aber zugleich: "Das Internet darf kein urheberrechtsfreier Raum sein." Sie geloben deshalb allgemein, "unter Wahrung des Datenschutzes bessere und wirksame Instrumente zur konsequenten Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet" zu schaffen". Dabei wollen Union und FDP "Möglichkeiten der Selbstregulierung unter Beteiligung von Rechteinhabern und Internetserviceprovidern fördern". Wie eine entsprechende engere Kooperation zwischen Unterhaltungsindustrie und Internetwirtschaft aussehen könnte, lässt das Papier offen.

Die Rechtsexpertin der FDP-Bundestagsfraktion, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, hatte sich bereits im Juni "glasklar" gegen ein "Three Strikes"-Verfahren ausgesprochen und sich mit ihrer Haltung jetzt in den Verhandlungen über die künftige Innen- und Rechtspolitik durchgesetzt. Der "Schutz geistigen Eigentums" dürfe "nicht unverhältnismäßig zu Lasten anderer Grundrechte gehen", hatte die bayerische Vorsitzende der Liberalen damals betont. In ihrem Wahlprogramm bezeichnete die FDP die Bekämpfung von "Internetpiraterie" als "besondere Herausforderung", da es sich um eine "existenzielle Bedrohung für die Kultur- und Kreativwirtschaft" handle. CDU und CSU hatten sich in ihrem Entwurf für ein "Regierungsprogramm" zunächst das Modell einer "abgestuften Erwiderung" befürwortet, sich nach Protesten aber für die pauschalere Formel der "effektiven Unterbindung von Rechtsverletzungen" entschieden.

Quelle : www.heise.de

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Kritik an Kompromissvorschlag zu Internet-Sperren
« Antwort #273 am: 21 Oktober, 2009, 19:42 »
Im Streit über eine Regelung zur "abgestuften Erwiderung" auf Copyright-Verletzungen im Internet hat die französische Sozialistin Catherine Trautmann einen neuen Kompromissvorschlag ins Spiel gebracht. Die Verhandlungsführerin des EU-Parlaments schlägt eine Klausel vor, die betroffenen Internetnutzern ein "faires und unabhängiges Verfahren" unter Beachtung der Unschuldsvermutung und des Anhörungsrechts von Betroffenen zugestehen soll. Zudem sei das Recht auf eine "effektive und zeitnahe juristische Überprüfung" einer  Entscheidung  zu gewährleisten.

Die überarbeitete Passage soll den umkämpften Änderungsantrag 138 des Parlaments zu der geplanten Neufassung der Regulierungsvorschriften für den Telekommunikationsmarkt ersetzen. Mit diesem hatten sich die Abgeordneten in der 1. und 2. Lesung des Telecom-Pakets klar dafür ausgesprochen, dass Eingriffe in die Grundrechte der Nutzer – etwa das Kappen von Internetverbindungen – nur nach einer entsprechenden Gerichtsentscheidung verhängt werden dürften. Der EU-Rat lehnt diese Klausel aber ab. Sollte das Parlament in der abschließenden Lesung nach der Tagung des Vermittlungsausschusses darauf bestehen, würde es damit die gesamte Novellierung kippen.

Bürgerrechtsorganisationen wie La Quadrature du Net sowie die Fraktionen der Grünen und der Linken lehnen auch den neuen Kompromissvorschlag als zu schwammig ab. Sie vermissen darin eine eindeutige Festlegung, dass Sperren von Internetzugängen nur  nach einer Verhandlung per Richtergenehmigung angeordnet werden dürfen. Zudem kritisieren sie das Verfahren, bei dem im Hinterzimmer wichtige Entscheidungen über die Grundrechte der Netzbürger getroffen würden. Trautmann werfen die Kritiker vor, den "Schutz der europäischen Bürger" zu vernachlässigen, indem sie nicht ernsthaft an einer rechtlich einwandfreien Formulierung für den Korrekturvorschlag des Parlaments arbeite. Auch der EU-Rat verteidige erkennbar nicht die Internetfreiheiten.

Auf Kritik stößt auch ein Vorschlag der EU-Kommission für eine Erklärung zur Netzneutralität, die das Telecom-Paket ergänzen soll. Generell werden Netzbetreiber mit der im Raum stehenden Änderung der Universaldienst-Richtlinie angehalten, die Nutzer über Bedingungen zur Beschränkung des Internetzugangs oder darauf aufbauender Dienste und Anwendungen zu informieren. Zusätzlich sollen nun die Transparenzprinzipien und die Möglichkeiten nationaler Regulierer zur Verhinderung ungerechtfertigter Verlangsamungen des Datenverkehrs in öffentlichen Netzwerken gestärkt werden. Der Kommission wird laut dem Entwurf die Aufgabe erteilt, den Einfluss von Entwicklungen auf dem Markt und der Technik zu beobachten und notfalls mit den bestehenden Wettbewerbsgesetzen gegenzusteuern. Dies dürfte mehr oder weniger wirkungslos entgegen, bemängelt die Forscherin Monica Horten.

Quelle : www.heise.de

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Frankreich: Internetsperre für Urheberrechtsverletzer gebilligt
« Antwort #274 am: 22 Oktober, 2009, 23:28 »
Die französische Regierung darf im Kampf gegen Urheberrechtsverletzer im Internet wie geplant zu härteren Maßnahmen greifen. Die obersten Verfassungshüter Frankreichs haben das umstrittene Gesetz über Internetsperren, das unter dem Namen Hadopi 2 bekannt wurde, mit nur einer kleineren Beanstandung bestätigt. Das im September verabschiedete und am heutigen Donnerstag vom Verfassungsrat abgesegnete Hadopi-Gesetz erlaubt Richtern, urheberrechtlich nicht sanktioniertes Herunterladen von Filmen, Musik oder Software mit einer bis zu einjährigen Internet-Sperre zu bestrafen. Zudem sind für Wiederholungstäter hohe Geld- und sogar Gefängnisstrafen möglich.

Eine erste Version des Gesetzes war im Juni vom Verfassungsrat für nicht rechtmäßig erklärt worden. Der Rat bemängelte unter anderem, dass die Internetsperre von der Aufsichtsbehörde Hadopi (Haute autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur internet) und nicht von einem Gericht verhängt werden sollte. Über das Kappen des Internetzugangs und weitere Strafen soll nun ein Gericht entscheiden, allerdings in einem Schnellverfahren. Am Donnerstag gab es an Hadopi 2 nur noch einen Kritikpunkt: Ein Regierungserlass müsse in einen Gesetzesartikel umgewandelt werden, hieß es.

Die Opposition sieht in der Sperre des Internetzugangs einen Angriff auf die Informationsfreiheit. Sie kritisierte zudem die geplanten Justizverfahren, die schnell und einfach sein sollen. Eine Anhörung der Beschuldigten ist beispielsweise nicht vorgesehen. Sie hatte daher beim Verfassungsrat auch gegen die zweite Fassung des Hadopi-Gesetzes Beschwerde eingelegt, damit aber nun keinen Erfolg.

Im September hatte die französische Nationalversammlung die lange umkämpften Strafvorschriften des "Gesetzes zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet" endgültig abgesegnet. Das Gesamtvorhaben will in Frankreich das auch hierzulande viel diskutierte Verfahren zur "abgestuften Erwiderung" auf Urheberrechtsverstöße im Netz aufsetzen. Von Anfang 2010 an drohen Rechtsverletzern damit nach zwei Verwarnungen per E-Mail und Brief einjährige Sperren ihres Internetzugangs. Dazu kommen gegebenenfalls Geldbußen in Höhe von bis zu 300.000 Euro und eine dreijährige Gefängnisstrafe.

Quelle : www.heise.de

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Bei den derzeit noch inoffiziellen Verhandlungen zwischen Rat und Parlament der Europäischen Union über eine Regelung zur "abgestuften Erwiderung" auf Urheberrechtsverletzungen im Internet ist eine Einigung in weite Ferne gerückt. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER) will auch den Vorschlag für einen aufgeweichten Paragrafen zum Grundrechtsschutz im Kampf um ein "Three Strikes"-Verfahren bei der geplanten Novellierung des Telecom-Pakets nicht akzeptieren.

Eine Sitzung von Vertretern der verschiedenen Positionen endete so am Mittwochabend ohne Verständigung auf einen gemeinsamen Gesetzestext. Nun müssen die Parteien in den eigenen Reihen noch einmal den Spielraum für Änderungen ausloten. Andernfalls droht die Tagung des offiziellen Vermittlungsausschusses am 4. November zu platzen. Damit wäre die gesamte angestrebte Neufassung der Regulierungsvorschriften für den Telekommunikationsmarkt wohl kaum noch zu retten.

Die Verhandlungsführerin des EU-Parlaments, die französische Sozialistin Catherine Trautmann, setzte sich zuletzt für eine Klausel ein, die betroffenen Internetnutzern ein "faires und unabhängiges Verfahren" unter Beachtung der Unschuldsvermutung und des Anhörungsrechts von Betroffenen zugestehen will.

Ein solches Zugeständnis sollte den umkämpften Änderungsantrag 138 des Parlaments ersetzen. Mit diesem hatten sich die Abgeordneten in der 1. und 2. Lesung des Telecom-Pakets klar dafür ausgesprochen, dass Eingriffe in die Grundrechte der Nutzer ­ wie etwa das Sperren von Internetzugängen ­ nur nach einer entsprechenden Gerichtsentscheidung verhängt werden dürften.

Trautmann betonte in der Schlussrunde der Hinterzimmergespräche, dass die von Bürgerrechtlern als nicht ausreichend kritisierte Kompromissformel der einzig gangbare Weg für die Abgeordneten sei. Andernfalls würde die Parlamentsseite auf dem unveränderten Korrekturvorschlag 138 bestehen. Die Auseinandersetzung um die Grundrechtsklausel entwickelt sich so zu einem Machtspiel zwischen Volks- und Regierungsvertretern vor dem geplanten Inkrafttreten des EU-Reformvertrags von Lissabon Anfang 2010. Die EU-Reform soll die Mitspracherechte des Parlaments stärken. Beobachter gehen davon aus, dass damit auch die Bedenken des Juristischen Dienstes des Abgeordnetenhauses gegen den Änderungsantrag 138 in seiner ursprünglichen Form hinfällig werden.

Obwohl das Gesetzgebungsverfahren nach dem Widerstand im Rat gegen den von Trautmann aufgezeigten Kompromiss wieder offen ist, zeigte sich "La Quadrature du Net" enttäuscht über den Stand der Verhandlungen. Die deutliche Ansage des Parlaments in den Lesungen des Novellierungsprojekts sei schon durch die Position der Verhandlungsführerin in "nutzloses" Fachgeschwätz und einen "sanften Konsens" aufgelöst worden, erklärte ein Sprecher der Bürgerrechtsorganisation. Die Minister der EU-Mitgliedsstaaten hätten den Änderungsantrag 138 nicht rasch genug vom Tisch bekommen können, um das Internet "ohne Störung durch die Judikative regulieren" zu dürfen. Der Fall drohe ein Paradebeispiel für die Machtlosigkeit der Abgeordneten zu werden.

"Wenn das Parlament den Diplomaten des Rates nicht Paroli bieten kann, steht es schlecht um die Demokratie in der EU", kritisierte auch Benjamin Henrion, Präsident des Fördervereins für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII), den Lauf der Dinge gegenüber heise online. Auch ansonsten wird der Druck von Bürgerrechtlern auf die Volksvertreter stärker, in der Grundrechtsfrage nicht nachzugeben. So appelliert etwa die "European Digital Rights"-Initiative (EDRi) in einem offenen Brief an die Abgeordneten, die "Kernbedeutung" des Änderungsantrags beizubehalten. Ansonsten drohe die Glaubwürdigkeit des Parlaments Schaden zu nehmen. Auch der Dachverband der europäischen Verbraucherschutzverbände BEUC und die Providervereinigung EuroISPA haben die Abgeordneten in separaten Stellungnahmen (PDF-Datei) aufgefordert (PDF-Datei), ihren demokratischen Auftrag wahrzunehmen und ihre in den bisherigen Abstimmungen gezeigte Haltung durchzusetzen.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Rat-weist-Kompromiss-zu-Internetsperren-bei-Urheberrechtsverletzungen-zurueck-838568.html

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Web-DNS-Sperren: Bürgerrechtler fordern "Abschaffen statt Aufschieben"
« Antwort #276 am: 25 Oktober, 2009, 16:44 »
Die Anwendung des sogenannten Zugangserschwerungsgesetzes (ZugErschwG, PDF ) soll zunächst für ein Jahr ausgesetzt werden – das geht aus dem Entwurf des Koalitionsvertrags hervor, auf den sich CDU/CSU und FDP am gestrigen Samstag geeinigt haben. Bürgerrechtler würden das stark umstrittene Gesetz, das Zugriffe auf Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten dadurch erschweren soll, dass es Provider zu DNS-Umleitungen auf Grundlage von Sperrlisten des Bundeskriminalamts zwingt, allerdings viel lieber komplett abschaffen. So kritisiert der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) in einer Pressemitteilung, dass "ein als offensichtlich unsinnig und kontraproduktiv erkanntes Gesetz" nicht aufgehoben werde. Thomas Stadler vom AK Zensur nennt die im Koalitionsvertrag beschlossene Aufschiebung der Gesetzesanwendung "auch rechtlich äußerst fragwürdig".

Zunächst will die schwarzgelbe Koalition durch polizeiliche Maßnahmen darauf hinwirken lassen, dass kinderpornografische Inhalte aus dem Netz entfernt werden. Nach einem Jahr soll die Regierung den Erfolg dieser Maßnahmen evaluieren. Der AK Zensur wiederum befürchtet, dass "spätestens dieser Zeitpunkt genutzt wird, um weitergehende Bestrebungen nach Netzsperren erneut ins Gespräch zu bringen." Er verweist dazu auf Forderungen aus der Politik und von Lobbyverbänden, etwa Glücksspielangebote oder urheberrechtlich fragwürdige Webinhalte zu sperren. Zusätzlich bestehe die Gefahr, dass auch auf europäischer Ebene versucht werde, solche Sperrungen durch die Hintertür einzuführen.

Der Arbeitskreis richtet speziell an die Adresse der bisherigen und voraussichtlich auch künftigen Familienministerin Ursula von der Leyen die Forderung, sich "nach dem Ende des Wahlkampfes nun den wirklichen Problemen bei der Bekämpfung von sexuellem Missbrauch zu stellen, statt weiterhin Symbolpolitik zu betreiben". So müsse man insbesondere in die Ausstattung und Ausbildung der Ermittlungsbehörden investieren. Christian Bahls vom Verein MOGiS (Missbrauchsopfer gegen Internetsperren) spitzt dies noch zu: „Viele Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch sind auch indirekte Folge einer verfehlten Familien- und Sozialpolitik und liegen somit – im Gegensatz zu technischen Themen – nicht nur im Verantwortungs-, sondern auch im Kompetenzbereich von Frau von der Leyen.“

Quelle : www.heise.de

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Deutsche Musikindustrie will Frankreich nacheifern
« Antwort #277 am: 27 Oktober, 2009, 13:18 »
Berlin - Mit der Einführung eines sanktionierten Warnmodells bei illegalen Downloads von Filmen und Musik übernimmt Frankreich in Europa die Vorreiterrolle bei der Bekämpfung von Internetpiraterie.

Das französische Verfassungsgericht habe mit seiner positiven Entscheidung den Weg für das sogenannte Hadopi-Gesetz freigemacht, berichtet der Bundesverband Musikindustrie.

"Zentrales Element des Gesetzes ist der Versand von Warnhinweisen bei Urheberrechtsverletzungen im Internet und eine Sanktion bei deren Nichtbeachtung", so der Bundesverband Musikindustrie. Umfragen in Frankreich und England zeigten, dass 70 bis 80 Prozent der Betroffenen ihre illegalen Downloads einstellen würden, wenn sie solche Warnhinweise erhielten.

Allein in Deutschland wurden im Jahr 2008 über 300 Millionen Songs illegal aus dem Netz "gesaugt". Mit Blick auf die aktuelle deutsche Politik sei die Zeit gekommen, mit einer neuen Regierung in Deutschland einen vergleichbaren Ansatz zu verfolgen. "Uns geht es um das Grundprinzip `Warnen statt abmahnen´, das wir auch in Deutschland für einen effizienten Weg zur Bekämpfung des massenhaften Diebstahls von Filmen, Musik, Hörbüchern, Spielen oder Software im Internet halten", so der Bundesverband Musikindustrie weiter.

Wenn die in Frankreich vorgesehene zeitweise Kappung von Internetanschlüssen bei Wiederholungstätern von der deutschen Politik nicht gewollt wäre, seien die Rechteinhaber bereit, auch andere Sanktionsmöglichkeiten zu diskutieren.

Quelle: www.digitalfernsehen.de
Kommentar zu:
Zitat
Wenn die in Frankreich vorgesehene zeitweise Kappung von Internetanschlüssen bei Wiederholungstätern von der deutschen Politik nicht gewollt wäre, seien die Rechteinhaber bereit, auch andere Sanktionsmöglichkeiten zu diskutieren.
Prügelstrafe, vielleicht? ;D
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Britische Regierung will Internetsperren 2011 einführen
« Antwort #278 am: 28 Oktober, 2009, 16:57 »
Der britische Wirtschaftsminister Peter Mandelson bekräftigte erneut den Entschluss seiner Regierung, mit Netzsperren gegen illegale Filesharer vorzugehen. Der Labour-Politiker kündigte laut einem Bericht der BBC an, dass ein Three-Strikes-Verfahren gesetzlich verankert werde. Nach zwei Warnbriefen müssten "unbelehrbare Piraten" künftig mit dem Abschalten ihres Internet-Anschlusses rechnen. Auf einer Konferenz mit Regierungsteilnehmern und Vertretern der "digitalen Kreativindustrie" bezeichnete Mandelson die Internet-Sperre als "letzten Ausweg".

Im April 2010 soll das Digital-Economy-Gesetz, in dem die Three-Strikes-Strategie verankert werden soll, in Kraft treten. Mindestens ein Jahr lang soll die britische Regulierungsbehörde Ofcom zunächst prüfen, ob Warnbriefe auch ohne eine Umsetzung der Zugangssperre einen Rückgang der Verbreitung illegaler Kopien bewirken. Sollte sich bis dahin kein Rückgang um 70 Prozent einstellen, sollen ab Sommer auch Sperren des Anschlusses möglich sein.

Bislang wurden in Großbritannien andere "technische Maßnahmen", wie etwa die Drosselung der Bandbreite, als mögliche Strafen genannt. Für die "Unbelehrbaren" müssten Sanktionen eine reale Drohung sein, meint Mandelson, sonst gebe es keine effektive Abschreckung. Nach den neuen Plänen sollen sich die Internet-Provider und die Rechteinhaber die Kosten für das neue System teilen. Die Vereinigung der britischen Provider vertritt dagegen den Standpunkt, sämtliche Kosten müssten von den Rechteinhabern getragen werden.

Quelle : www.heise.de

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Re: Britische Regierung will Internetsperren 2011 einführen
« Antwort #279 am: 28 Oktober, 2009, 18:20 »
Labour, wie es seit Tony Blair leibt und lebt. Was ist eigentlich "New" an
dieser Socken-Partei? Da greift wieder mal der Gorbi-Spruch...
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3-Strikes wird für die britischen ISPs teuer.
« Antwort #280 am: 01 November, 2009, 20:45 »
Bereits vor einiger Zeit hat der Internetanbieter British Telecom (BT) eine grobe Kalkulation vorgestellt. Diese vergleicht die geschätzten Ausgaben der ISPs für die 3-Strikes-Gesetzgebung mit den Verlusten der Musikwirtschaft. Es wird teuer, fragt sich nur für wen.

Die Kalkulation sorgte schon im September diesen Jahres hitzige Diskussionen. Man hatte zwar nur eine Schätzung abgeliefert. Diese war jedoch mehr als nur erschütternd. Man rechnete mit Ausgaben von einer Million Britischen Pfund pro Tag, an dem das Three-Strikes-Gesetz umgesetzt wird. Dem würden pro Jahr "nur" rund 200 Millionen Britische Pfund "Verlust" der Musikindustrie gegenüberstehen. Der britische Wirtschaftsminister Lord Mandelson geriet daraufhin erneut unter heftigen Beschuss. Er war es nämlich, der seit Monaten das Three-Strikes-Gesetz massiv vorantrieb.

Gemeinsam mit dem Telekommunikationsunternehmen Carphone Warehouse hat die British Telecom (BT) die Kalkulation nun verfeinert. Das Ergebnis ist nicht nur exakter als die vorhergehende Schätzung. Die Summe ist ebenfalls größer. Man geht von zusätzlichen Kosten von zwei Britischen Pfund pro Internetanschluss und Monat aus. Mit etwa 17,6 Millionen Breitbandanschlüssen in Großbritannien würden die zusätzlichen Kosten im Jahr bei 420 Millionen Britischen Pfund liegen. Man kritisiert dabei, dass das System ein Problem lösen soll, dass innerhalb der Musikwirtschaft einen "Schaden" von geschätzten 200 Millionen Britischen Pfund pro Jahr verursacht. Natürlich gilt es auch die restlichen Vertreter der Contentindustrie in diese Kalkulation mit einzubeziehen.

In erster Linie steht jedoch auch jetzt die Frage im Raum, wer diese Kosten tragen soll. Lord Mandelson hat zwar vor, dass die Rechteinhaber und Provider sich diese fair aufteilen würden. Aber wird dies wirklich passieren? Eine Abwälzung auf den Kunden ist wohl das wahrscheinlichere Szenario. Denn die Provider sind sicherlich alles, aber nun mal auch Firmen mit Gewinnorientierung.

Derweil darf sich nicht zuletzt die Contentindustrie fragen, ob deren Three-Strikes-Bestrebungen wirklich so genial sind, wie man es derzeit erhofft. Denn selbst wenn der Schaden für die gesamte Industrie bei 600 Millionen Britische Pfund liegen würde. Ist es dann besser 420 Millionen Britische Pfund für eine fragwürdige Verfolgung auszugeben? Oder anders formuliert. Glaubt man ernsthaft, dass aus den Betroffenen über Nacht willige Käufer werden, die plötzlich ihr Vermögen zum Wohl der Contentindustrie ausgeben? Dies dürfte wohl ein Traum bleiben.

Quelle: www.gulli.com

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Filesharing-Nutzer geben mehr Geld für Musik aus
« Antwort #281 am: 01 November, 2009, 22:54 »
Überraschung: Wer illegal Musik herunterlädt, gibt auch deutlich mehr Geld dafür aus, Lieder auf legalem Wege zu erwerben. Diese Annahme hat nun eine britische Studie zum wiederholten Male bestätigt.

Die gerne als "Musikdiebe" geschmähten Downloader geben im Schnitt 77 Pfund (86 Euro) im Jahr für Musik aus, 33 Pfund mehr als die Teilnehmer der Studie, die sich nach eigener Aussage nie auf illegale Weise Musik beschaffen.

Für die Studie wurden 1000 Briten im Alter zwischen 16 und 50 Jahren befragt. 10 Prozent der Teilnehmer gaben an, illegal Musik herunter zu laden. Dieses Ergebnis widerspricht den Annahmen der Musikindustrie, die von sieben Millionen illegalen Filesharern in Großbritannien spricht. Sind die Umfrageergebnisse korrekt, dürfte ihre Anzahl gerade einmal die Hälfte betragen.

Peter Bradley vom Think Tank Demos, der die Studie in Auftrag gegeben hatte, sieht in den Umfrageergebnissen ein Argument gegen die britischen Pläne, mit einer Three-Strikes-Regelung gegen illegale Downloader vorzugehen. "Der zuletzt von der Regierung verfolgte Ansatz wird die kränkelnde Musikindustrie nicht wieder aufrichten", erklärt Bradley. "Politiker und Musikunternehmen müssen verstehen, dass sich die Natur des Musikkonsums verändert hat und die Konsumenten niedrigere Preise und leichteren Zugang verlangen."

Die Musikindustrie könnte sogar einen Schaden durch eine Three-Strikes-Regelung erleiden. Schließlich würden dadurch ihre wichtigsten Kunden bestraft. Vertreter von Musikkonzernen interpretieren die Studie allerdings anders. Sie konzentrieren sich auf die Antworten der illegalen Downloader auf eine weitere Fragestellung.

61 Prozent von ihnen gaben an, die Einführung einer Gesetzgebung nach dem Schema "Three strikes and you are out" - wer dreimal bei Urheberrechtsverstößen erwischt wird, bekommt seine Internetverbindung gekappt - könne sie davon abhalten, weiterhin illegale Downloads zu nutzen. Darauf weisen auch Ergebnisse einer Studie aus Schweden hin. Dort hatten härtere Strafen zu einem Rückgang von illegalen Downloads unter Jugendlichen geführt.

Quelle: www.gulli.com

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EU-Rat winkt Großteil des Telecom-Pakets durch
« Antwort #282 am: 02 November, 2009, 11:47 »
Der EU-Rat hat weite Teile der vom EU-Parlament im Mai beschlossenen Neufassung der Regulierungsvorschriften für den Telekommunikationsmarkt offiziell angenommen. Die Novellierung der Zugangsrichtlinie sowie die neue Direktive zur Einrichtung einer EU-Regulierungsinstanz (PDF-Dateien) haben somit ihren Lauf durch die Gesetzgebungsinstanzen vollendet. Erstere enthält vergleichbar schwach ausgeprägte Vorgaben zur Netzneutralität und neue Bestimmungen zum Datenschutz in der elektronischen Kommunikation, wonach Telekommunikationsanbieter die Öffentlichkeit erstmals breit über Datenpannen und Sicherheitslecks informieren müssen.

Laut den überarbeiteten Vorgaben zur Wahrung des Prinzips offener Netze müssen Betreiber nur über eingesetzte Verfahren zum "Verkehrsmanagement" informieren. Vor zu starken Begrenzungen einzelner Anwendungen wie zum Beispiel Filesharing oder Internet-Telefonie soll vor allem der Markt die Verbraucher bewahren. Zusätzlich können die nationalen Regulierer Mindestanforderungen an die zu erbringende Dienstequalität aufstellen. Der Kompromiss zur Netzneutralität bleibt zurück hinter den Wünschen der EU-Abgeordneten aus der 1. Lesung des Telecom-Pakets, wonach "der Zugang der Nutzer zu bestimmten Arten von Inhalten oder Anwendungen nicht in unzumutbarer Weise beschränkt" werden sollte. Bürgerrechtler und Oppositionsparteien halten die jetzt vom Rat für allgemeine Angelegenheiten abgesegneten (PDF-Datei) Bestimmungen für zahnlos.

Bei der neuen übergeordneten Regulierungsinstitution konnte sich die EU-Kommission nicht mit ihrem Plan für eine "Superbehörde" mit einem Veto-Recht Brüssels durchsetzen. Der letztlich beschlossenen Körperschaft namens "Body of European Regulators for Electronic Communications" (BEREC) hat der EU-Gesetzgeber lediglich ins Stammbuch geschrieben, den Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt im Blick zu behalten und gegebenenfalls innerhalb von drei Monaten in einem detailliert aufgeschlüsselten Verfahren mit möglichen öffentlichen Anhörungen Sanktionen für regelwidriges Verhalten zu verhängen. Im Kern haben weiter die nationalen Regulierungsbehörden das Sagen.

Die in Frankreich kommenden Internetsperren im Kampf gegen wiederholte Urheberrechtsverletzungen im Internet betrachtet die reformierte Zugangsrichtlinie als nationale Angelegenheit der Mitgliedsstaaten. Über die Frage, welche Mindestvorgaben zum Grundrechtsschutz dabei eventuell einzuhalten seien, ist ein heftiger Streit zwischen Rat und Parlament ausgebrochen. Im Rahmen der inoffiziellen Vermittlungsgespräche beider Seiten konnte darüber keine Einigung erzielt werden. Gegen den Widerstand von Grünen und Linken waren die Verhandlungsführer von Konservativen und Sozialisten der Abgeordneten sowie die Vertreter des Rats dagegen schon zum Start der Sondierungen Ende September übereins gekommen, Aspekte der Netzneutralität nicht auf das gesamte Paket zu erstrecken und an den nun endgültig bestätigten Richtlinien nicht mehr zu rühren.

In der Auseinandersetzung um die Klausel für eine "abgestufte Erwiderung" auf Urheberrechtsverstöße gemäß dem "Three Strikes"-Ansatz in der noch offenen Rahmenrichtlinie hat der Rat einen weiteren Kompromissansatz für die am 4. November startende offizielle Vermittlungsrunde ins Spiel gebracht. Demnach sollen entsprechende Maßnahmen die Anforderungen an ein faires und unparteiisches Verfahren allein "respektieren". Ferner wollen sich die Mitgliedsstaaten weite und unkonkrete Bereiche offen halten, in denen sie Dringlichkeitsmaßnahmen ohne eine entsprechende Berücksichtung der Grundrechte von Nutzern anordnen könnten.

Quelle : www.heise.de

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Vertreter der Filmindustrie haben sich in den Reigen der Befürworter von Web-Sperren eingereiht. Die "Gatekeeper" in Gestalt der Provider sollten den Zugang zu umstrittenen Webangeboten mit Links zu Videostreams aktueller Kinofilme wie Kino.to blockieren, forderte Max Wiedemann, Produzent der deutschen Komödie "Männerherzen", auf dem Forum zu "Prävention und Aufklärung" der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) in Berlin am heutigen Dienstag. Dies sei "technisch kein Problem", betonte der Erfolgsunternehmer unter großem Beifall der versammelten Branchenvertreter. Die einzige Möglichkeit, der Download-Plage Herr zu werden, sei es, "nicht die Konsumenten zu bestrafen, sondern die Hehler".

Der Internetindustrie und ihrer Abwehrhaltung bei Zugangsblockaden warf Wiedemann vor, "Nebelkerzen" zu werfen, um "wirksame Mittel" gegen Urheberrechtsverstöße im Internet zu vermeiden. Die Nutzer dürften "gar nicht erst in Versuchung" geführt werden, sich illegal kopierte und nicht zur Verbreitung freigegebene Filme übers Internet anzuschauen. Auch den Widerstand der Zugangsanbieter sowie zahlreicher Nutzer und Datenschützer gegen die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung verstand der Produzent nicht. Es rege sich schließlich auch niemand mehr darüber auf, "dass Autos Nummernschilder haben". Eine dynamische IP-Adresse entspreche in diesem Bild einem Mietwagen, bei dessen Anbieter auch noch im Interesse der Strafverfolgung wochen- und monatelang zu ermitteln sei, wem das Fahrzeug zu einem gewissen Zeitpunkt zur Verfügung gestellt wurde.

Auch Klaus Jansen vom Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) sah "mutige Provider gefragt". Diese müssten den "Arsch in der Hose haben, das Richtige zu machen". Er gehe mit der Idee aus der Veranstaltung, "selbst Zugangsanbieter zu werden" und so Pionierarbeit zu leisten. Den Bürger über müsse kommuniziert werden, dass sie den Cyberspace derzeit "auf eigene Gefahr betreten". Denn eine Strafverfolgung finde im Internet derzeit "nicht wirklich statt". Dies liege unter anderem an der "Flatrate-Misere", durch die vielfach keine Verbindungsdaten mehr gespeichert würden und der "Tatort" im Netz dadurch nicht mehr zu rekonstruieren sei. Die Vorratsdatenspeicherung bezeichnete Jansen daher als "einzige Chance", um den Opfern im virtuellen Bereich noch irgendwie zu helfen: "Wir müssen zu Lösungen finden, mit denen wir regulierend eingreifen können."

Oliver Süme vom Verband der deutschen Internetwirtschaft eco wehrte sich dagegen, "einen ganzen Industriezweig als Wurzel des Übels darzustellen". Das Internet sei keineswegs ein rechtsfreier Raum. So gebe es zum einen auf der strafrechtlichen Ebene "Mittel und Weg zur Rechtsdurchsetzung". Zum anderen sei für zivilrechtliche Verfahren ein eigener Auskunftsanspruch geschaffen worden. Gegen illegale Inhalte bei Host-Providern gebe es ferner mit Notice-und-Takedown-Verfahren ein effektives Mittel. Der Großteil der Anbieter entferne entsprechende Inhalte, da sie nach Kenntnisnahme in der Haftung seien. Eine Sperrung würde dagegen "überhaupt nichts bringen" und sei "immer mit großen rechtlichen Problemen verbunden". Es handle sich dabei um einen "grundlegenden Eingriff" in die technische Infrastruktur, für den es keinen Rechtsrahmen gebe.

Dem Polizeivertreter erwiderte der Providervertreter, dass sich die Ermittler offenbar "ihres eigentlichen hoheitlichen Aufgabenfelds" im Internet entledigen wollten. Sinnvoller wäre es, die Strafverfolger "mit geschultem Personal und Technik auszurüsten". Der Vergleich mit dem Straßenverkehr hinke zudem völlig, da in diesem Bereich auch nicht die Privatwirtschaft etwa über die Zulassung von Autos bestimme. Ferner werde dort auch nicht für ein halbes Jahr gespeichert, "wer wann von wo nach wo fährt". Die Netze würden zudem zu 99 Prozent legal genutzt und der Breitbandausbau sorge seit Jahren für einen allgemeinen Wirtschaftsaufschwung.

Der GVU-Vorstandsvorsitzende Christian Sommer schätzte indes den Anteil des illegalen Traffic am gesamten Internetverkehr auf etwa 50 Prozent. In Schweden sei der P2P-Verkehr nach Inkrafttreten eines neuen Copyright-Gesetzes mit einer Art Auskunftsanspruch stark eingebrochen. Sorgen bereitete Sommer die weitere Dezentralisierung von Filesharing-Netzen etwa mit OpenBitTorrent oder webbasierten Datei-Hostdiensten. Auch das Streaming illegaler Kopien weiche von etablierten großen Plattformen auf kleine Spezialangebote aus, die schwieriger zu verfolgen seien. Generell sprach sich Sommer für eine verstärkte "Kooperation" mit Providern aus, in deren Rahmen Nutzern nach Rechtsverstößen deutliche Warnhinweise zugestellt werden sollten.

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Kulturflatrate-Umfrage: 50 Prozent sagen Ja!
« Antwort #284 am: 03 November, 2009, 20:04 »
Das Institut für Strategieentwicklung (IFSE), welches an der Universität Witten-Herdecke tätig ist, hat die Ergebnisse einer aktuellen Online-Umfrage zur Kulturflatrate vorgestellt.

Die wichtigsten Größen der Contentbranche befinden sich gegenwärtig in Berlin. Dort tagt das Branchenforum "Prävention und Aufklärung", unter der Feder der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). Auch unser Chefredakteur Lars "Ghandy" Sobiraj ist auf der Veranstaltung unterwegs. Zu einem der interessanteren Vorträge zählt definitiv der von Hergen Wöbken vom Institut für Strategieentwicklung (IFSE). Er stellte eine repräsentative Online-Umfrage unter 6,7 Millionen Internetnutzern vor.

Dabei wurde unter anderem gefragt, wie die Personen einer Pauschalgebühr gegenüberstehen, wenn dafür private Kopien in P2P-Netzwerken zur freien Verfügung stehen. Knapp 50 Prozent wären bereit für eine entsprechende Berechtigung zu bezahlen. "Fast die Hälfte der Befragten ist für eine Kulturflatrate zu gewinnen", erklärte Wöbken auf der Veranstaltung. Darüber hinaus sei es aber auch so, dass Filesharing insgesamt nicht mehr so wichtig sei: "Es wird selbstverständlich, dass man auf alles Zugriff hat." Gemeint ist damit, dass die angeforderten Inhalte nicht zwingend dauerhaft auf den PC geladen werden müssen.

Grundsätzlich würde man davon ausgehen, dass es in absehbarer Zeit "so viele freie Inhalte" geben würde, dass der Begriff "Raubkopie" nicht mehr zutreffend sei. Die traditionellen Geschäftsmodelle würden bis zu diesem Zeitpunkt noch funktioniere. Wöbke legte der Filmindustrie jedoch nahe, zügig legale Angebote zu schaffen "mit denen man unter den Bedingungen des Internets noch Geld verdienen kann." Die Studie wurde unabhängig finanziert.

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