Autor Thema: Urheberrecht,Websperren,Three Strikes ...  (Gelesen 44090 mal)

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Frankreich: Zündung der zweiten Websperren-Stufe?
« Antwort #255 am: 05 Oktober, 2009, 19:26 »
Die französische Nationalversammlung wird ab Mittwoch über einen Gesetzentwurf beraten, der eine Neuregelung von Glücksspielaktivitäten im Internet vorsieht. Neben einem Aufbrechen des Monopols der Lotto-Gesellschaft La Française des Jeux (FdJ) durch Vergabe von Lizenzen an staatlich kontrollierte Anbieter von Sport- und Pferdewetten sowie Pokerspiel-Betreiber sieht der Gesetzentwurf laut der Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net auch vor, dass der Zugriff auf nicht-legitimierte Angebote künftig per DNS-Blockade verhindert wird.

Wie La Quadrature du Net am heutigen Montag berichtet , soll die neu geschaffene Kontrollbehörde ARJEL (Autorité de Régulation des Jeux En Ligne) ohne richterlichen Beschluss darüber entscheiden können, welche Glücksspielseiten gesperrt werden und welche zulässig sind. Ähnlich war auch die Ausgangslage beim umstrittenen "Gesetz zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet", das harte Strafen für französische Filesharer bis hin zu einer mehrmonatigen Sperrung des Internetzugangs vorsieht und gegen das die Sozialistische Partei (PS) Frankreichs gerade erneut Verfassungsbeschwerde eingereicht hat.

Auch hier sollte zunächst eine Behörde (Haute autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur internet, Hadopi) selbst darüber befinden dürfen, gegen wen und welche Strafen verhängt werden. Das Französische Verfassungsgericht urteilte jedoch , dass es Aufgabe von Richtern und nicht der Hadopi sei, darüber zu entscheiden, ob Verstöße so gravierend sind, dass sie Freiheitsbeschränkungen in Form von Internet-Zugangssperren rechtfertigen. Das festgeschriebene Recht auf Informationsfreiheit schließe heute auch den freien Zugang zu Online-Diensten ein, erklärten die Verfassungsräte damals.

In der Ende September vom Parlament verabschiedeten neuen Version des französischen Filesharing-Gesetzes wurde denn auch festgelegt, dass nur ein Gericht über das Kappen des Internetzugangs und weitere Strafen entscheiden dürfe - dies allerdings in Schnellverfahren und lediglich auf Grundlage von geloggten IP-Adressen. Der Sprecher von La Quadrature du Net, Jérémie Zimmermann, befürchtet nun, dass die Regierung in Paris das Glücksspielgesetz zum Anlass nimmt, eine Kontroll- und Sperrinfrastruktur auf Basis von Filtersystemen zu etablieren, die später auch auf andere Gebiete ausgeweitet werden könnte.

Quelle : www.heise.de

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Schwarzkopien von Hörbüchern mit Wasserzeichen aufspüren
« Antwort #256 am: 06 Oktober, 2009, 22:44 »
Dateien werden während des Downloads eindeutig markiert

Wer im Onlineshop Soforthoeren.de Hörbücher kauft und sie dann gratis im Internet verteilt, muss künftig mit Schadensersatzforderungen rechnen. Während des Downloads werden die Dateien mit Daten des Käufers markiert.

CoSee, eine Ausgründung des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie, bringt einen verbesserten Kopierschutz für Hörbücher auf den Markt. Ein Audiowasserzeichen erlaubt es nun, Schwarzkopien von Hörbüchern im Internet mit der Suchtechnologie "Mediasearch Framework" aufzuspüren, um die registrierten Kunden dann privatrechtlich zu verklagen.

Einschränkungen für den Nutzer durch Kopierschutzmechanismen soll es nach den Angaben des Unternehmens nicht geben. Während des Kaufs werden beim Download in die Dateien Informationen über den Kauf und den Käufer eingebettet. Die Zeitverzögerung sei gering, so der Hersteller.

Erster Kunde ist der Hörbuchanbieter Diderot Media, der die zehn Toptitel in seinem Onlineshop Soforthoeren.de ab der Frankfurter Buchmesse 2009 mit den Fraunhofer-Audio-Wasserzeichen ausstatten wird. Der Anbieter übernimmt die Einbettung der Wasserzeichen selbst. Die Firma setzt die Fraunhofer-Wasserzeichen bereits seit 2005 ein, die automatisierte Internetsuche kommt jetzt neu hinzu.

Laut CoSee-Chef Patrick Wolf prüft die Mediasearch-Framework-Technik Tauschbörsen und Internetplattformen wie Youtube auf illegale Kopien. Das Verfahren funktioniere nicht nur mit Audiowasserzeichen, sondern sei auch für E-Books geeignet, sagte Wolf.

Laut Angaben des IT-Branchenverbands Bitkoms haben sich die Deutschen im Jahr 2007 rund 700.000 Hörbücher auf ihre Computer und mobilen Endgeräte geladen. Das waren 53 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Anbieter erzielten einen Umsatz von 7 Millionen Euro: ein Zuwachs von 32 Prozent. Der Durchschnittspreis pro Exemplar lag zu der Zeit bei 10,42 Euro. (asa)


Quelle: http://www.golem.de/0910/70275.html
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Sarkozy-Patzer im Antipiraterie-Kampf
« Antwort #257 am: 07 Oktober, 2009, 16:37 »
Der für den harten Kurs im Kampf gegen Raubkopierer bekannte französische Präsidentenpalast hat sich einen peinlichen Schnitzer geleistet.


Französischer Staatspräsident
Nicolas Sarkozy (Quelle: dpa)


Die Kommunikationsabteilung fertigte ohne die vorherige Erlaubnis der Rechteinhaber hunderte Duplikate eines Films über Staatschef Nicolas Sarkozy an und verteilte sie auf einer Botschafterkonferenz. Für die "Raubkopien" seien sogar neue Hüllen erstellt worden, berichtete das Enthüllungsblatt "Canard enchaîné" am Mittwoch. Auf ihnen sei vermerkt, dass das Copyright beim Élysée liege - obwohl die Produktionsfirma Galaxie die Rechte halte.

Eigentümer der betroffenen Filmfirma wenig amüsiert

"Ich wusste nicht, dass ich unter dem Copyright des Élysée arbeite", sagte der Geschäftsführer der Produktionsfirma der Wochenzeitung. Der Gründer des Unternehmens betonte, dass er nichts gegen die Kopien habe. Lediglich die neue Hülle verwundere ein wenig.

Nach Angaben aus dem Präsidentpalast hatte einer der Mitwirkenden an der Produktion grünes Licht für die Anfertigung der Kopien gegeben. Dieser sei allerdings nur einfacher Moderator in dem Film gewesen und habe keinerlei Rechte, bemerkte das Enthüllungsblatt. Sarkozy und die französische Regierung gelten europaweit als Vorreiter im Kampf gegen Verletzungen des Urheberschutzes. Professionellen Raubkopierern drohen bis zu drei Jahre Haft und Geldstrafen in sechsstelliger Höhe.

Quelle: SAT+KABEL
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ISP wegen Filesharing seiner Nutzer vor Gericht
« Antwort #258 am: 07 Oktober, 2009, 21:57 »
In Australien hat heute der Prozess der Filmindustrie gegen den Internet-Provider iiNet begonnen. Dieser soll sich wegen der Filesharing-Aktivitäten seiner Nutzer verantworten.

Zum Auftakt der Verhandlungen legten die Anwälte der Filmindustrie Dokumentationen über 97.942 Urheberrechtsverletzungen durch iiNet-Kunden vor. Diese tauschten Filme über die Filesharing-Plattform BitTorrent aus. Am häufigsten wurden dabei die Streifen "Wanted" und "Hancock" aufgeführt, die jeweils von über 1.000 Nutzern hochgeladen wurden.

Die User hätten damit "jeden anderen Nutzer der frei verfügbaren BitTorrent-Software eingeladen, diese unrechtmäßigen Kopien herunterzuladen", so die Anwälte. Die Zahl der real geschehenen Urheberrechtsverletzungen sei daher um ein vielfaches Höher als allein die Zahl der Anbieter.

iiNet habe im Zuge dessen nichts getan, um dies in seinem Netzwerk zu unterbinden, hieß es weiter. Nach Ansicht der Filmindustrie sei es das mindeste, dass der Provider sich in seinen Geschäftsbedingungen vorbehält, das Vertragsverhältnis zu seinen Kunden zu kündigen, wenn diese Urheberrechtsverletzungen über ihren Anschluss begehen.

Zwar habe das Unternehmen öffentlich beteuert, im Kampf gegen illegale Downloads mit den Rechteinhabern zusammenzuarbeiten. Interne Dokumente würden aber Belegen, dass die Firmenpolitik eher in die entgegengesetzte Richtung gehe. Letztlich sei iiNet überhaupt nicht an einem entsprechenden Vorgehen interessiert, da man befürchtet, Kunden zu verlieren.

Quelle : http://winfuture.de

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AK Zensur: "Netzsperren-Gesetz sofort abschaffen!"
« Antwort #259 am: 08 Oktober, 2009, 10:40 »
Anlässlich der aktuellen Koalitionsverhandlungen fordern die im "Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur" zusammengeschlossenen Bürgerrechtler, das so genannte Zugangserschwerungsgesetz umgehend abzuschaffen.

Insbesondere die FDP müsse die Rücknahme des Gesetzes zur Bedingung für einen Koalitionsvertrag machen, hieß es in einer Stellungnahme. "Die FDP ist jetzt nach der Wahl in der Pflicht, ihr Wahlversprechen einzuhalten und das demokratiegefährdende Zugangserschwerungsgesetz zurückzunehmen", sagte Lutz Donnerhacke vom AK Zensur. "Daran muss die FDP festhalten, wenn sie sich in Sachen Bürgerrechte als glaubwürdig erweisen will."

Die Bürgerrechtler wiesen darauf hin, dass die FDP in ihrem Wahlprogramm ausführte: "Unmittelbar nach der Wahl wollen wir die unnötigen und unwirksamen Internet-Zensurmaßnahmen beenden." Auch die Position des FDP-Bundesparteitags sei eindeutig: "Die FDP lehnt die Sperrung von Webseiten mittels vom Bundeskriminalamt geführter verpflichtender Sperrlisten ab", laute ein Beschluss vom Mai 2009.

Hohe Erwartungen setze der Arbeitskreis auch in die Bürgerrechtler innerhalb der FDP, wie Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Max Stadler und den Bundesvorsitzenden der Jungen Liberalen, Johannes Vogel, die die Zurücknahme des Zugangserschwerungsgesetzes im Wahlkampf zur Koalitionsbedingung erklärt hatten.

"Für den Fall, dass die FDP es nicht schafft, ihr Wahlversprechen umzusetzen, bereitet der Arbeitskreis bereits eine Verfassungsbeschwerde vor", so Franziska Heine, die die Online-Petition gegen die Internetsperren initiiert hatte.

Quelle : http://winfuture.de

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Filesharinggebühr als Lösung?
« Antwort #260 am: 08 Oktober, 2009, 15:27 »
Im Zuge der heftigen Diskussionen, wie man "illegalem Filesharing" in Großbritannien begegnen könnte, hat sich nun das UK Music Managers Forum eingeschaltet. Deren Vorschlag ist simpel.

"Wenn die kreative Industrie und die Provider nicht freiwillig eine Lizenzvereinbarung abschließen können, um Dienste anzubieten, die illegales P2P beseitigen, dann sollte die Regierung eingreifen und entsprechende Lizenzlösungen durchsetzen. Diese können pauschale Gebühren enthalten, so wie dies auch beim Radio der Fall ist", so das Music Managers Forum (MMF) gegenüber MusicAlly, "Es sollte aber auch mehr Experimente mit Lizenzierungsdiensten (durch das Technology Strategy Board) geben, um weitere kundenfreundliche Angebote zu entwickeln."

Pauschale Lizenzierung wie beim Radio klingt vielleicht auf den ersten Blick verlockend. Es wirft jedoch neue Probleme auf, die bereits hierzulande mehr als einmal erschöpfend diskutiert wurden. Die GEZ-Gebühr für Radio, Fernsehen und internetfähige PCs ist nicht umsonst höchst umstritten. Nicht alle sind bereit zu zahlen, diejenigen, die zahlen, sind mit dem "Programm" oft unzufrieden. Eine pauschale Abgabe, um Filesharing von urheberrechtlich geschützter Musik per se zu legalisieren, wäre vermutlich eine Lösung, die aber in zweiter Instanz nur neue Probleme aufwirft. Was ist mit Internetusern, die den PC bestenfalls zum Surfen benutzen? Eine erneute Zwangsabgabe würde bei vielen sicherlich sehr negativ aufgenommen. Was auch bleibt, ist die Frage, wie die Beträge letzten Endes verteilt werden. Wer kümmert sich darum, wie wird all dies analysiert und fair unter die Musiker gebracht?

Natürlich gibt es auch hier Lösungsansätze. Das Problem liegt jedoch vielmehr darin, dass dies kein Ansatz ist, der sich über Nacht realisieren läst. Es müssten alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Hier fordert das MMF darüber hinaus, dass den Musikern endlich mehr Rechte zugestanden werden müssen. Diese sollen endlich wieder mehr Einfluss auf die Art und Weise, wie ihre Werke vermarktet werden, haben.

Quelle: www.gulli.com

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Abmahnungen einträglicher als verkaufte Musik?
« Antwort #261 am: 09 Oktober, 2009, 19:53 »
Kürzlich wurden wir auf eine Firmenpräsentation der Digi Rights Solutions GmbH aufmerksam, die uns staunen ließ. Eigentlich dachten wir immer, dass Abmahnungen dazu da sind, teure Prozesse zu vermeiden. Bei der Firmenpräsentation wird man aber das Gefühl nicht los, dass dieser Aspekt eher im Hintergrund steht. Sind Abmahnungen unterm Strich einträglicher als der Verkauf von Tonträgern? Sollte man als Dienstleister für Rechteinhaber gar damit Kunden anlocken?

Das Darmstädter Unternehmen Digi Rights Solution GmbH (D.R.S.) beschreibt sich selbst als einen der führenden Dienstleister zur Ermittlung von Urheberrechtsverletzungen in Peer-To-Peer-Netzwerken und bei diversen Filehostern. Beim Filesharing sind zwei Begriffe fest miteinander verbunden: die Urheberrechtsverletzung und die Abmahnung. Eine PowerPoint-Präsentation des Unternehmens könnte den Eindruck erwecken, als wären Abmahnungen nicht vom Gesetzgeber dafür geschaffen worden, um eine formale Aufforderung zu verschicken, damit ein bestimmtes Verhalten zukünftig unterbunden wird. Vielmehr erscheint es fast so, als wäre der Vertrieb von urheberrechtlich geschützten Werken überflüssig. Man veröffentlicht sie und wartet auf die Filesharer, die sich wie Goldfische auf das Brot stürzen, das man ins Wasser wirft.

Auf der Webseite der Musik- und Medienfirma theHackerCompanyGmbH steht, dass das Unternehmen die Digi Rights Solutions GmbH vertritt. D.R.S. seinerseits bietet seinen Kunden Tracking-Methoden an, um Filesharer im Internet ausfindig zu machen. Auf der Webseite der HackerCompany findet sich sogar ein eigener Menüpunkt für die Internet-Dienstleister von D.R.S. So richtig wurde unsere Interesse aber erst geweckt, als am Ende des Artikels die "Vorteile" von Digi Rights Solutions in Kurzform präsentiert werden. Neben dem obligatorischen "Turn Piracy Into Profit" Slogan (der anderweitig nur noch selten auftaucht) gibt es dort einen höchst interessanten Punkt. So verspricht man:

"Kein Kostenrisiko für unsere Auftraggeber".

Auch ohne Juristen zu sein wissen wir, das diese Aussage dem Grundgedanken von Abmahnungen total widerspricht. Der Auftraggeber - zumeist der Rechteinhaber - muss eben einem Kostenrisiko ausgesetzt sein, wenn er abmahnen läßt. Geht es nach dem Gesetzgeber, so dürfen auf diese Weise keine Umsätze generiert werden - zumindest nicht ohne gleichzeitig ein Risiko einzugehen.

Schade. Beim Versuch das "DigiProtect PDF" herunter zu laden, kam lediglich eine Fehlermeldung zutage. Offenbar hat man das PDF bereits im digitalen Nirwana verschwinden lassen. Immerhin ist die Präsentation "DigiProtect Power Point" noch online. Die Datei ist ein recht umfangreiches, 30 Folien langes Dokument. Im Wesentlichen wird dort beschrieben, was eine Tauschbörse ist, wie sie funktioniert und wie man schließlich eine Abmahnung versandfertig bekommt. Kurz vor Ende braucht es aber - so soll es bei erfolgreichen Präsentationen sein - noch einen echten "Knüller". Auf Seite 26 und 27 liefert man genau diesen. Man führt den Interessenten eine Beispielrechnung vor. Darin heißt es (u.a.): "Schadensersatz gemäß Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung: 450,00 Euro". Im nächsten Absatz dann die erste "Überraschung", die sich aber noch im Rahmen hält: "Anteil Rechteinhaber 20% pro erfasstem und abgemahntem Rechtsverletzer, der tatsächlich bezahlt: 90,00 Euro - (Quote der Sofortzahler liegt zur Zeit bei 25%)."

Wir halten also fest: Vom Schadensersatz von 450 Euro für ein Werk gehen lediglich magere 20 Prozent an den Rechteinhaber. Darüber hinaus die wirklich überraschende Information: Jeder vierte Abgemahnte zahlt sofort. Die Daten sind relativ neu, die Präsentation wurde zuletzt am 02.02.2009 aktualisiert. 25% Prozent Sofortzahler klingt nach einer wirklich hohen Quote. Bisher ging man davon aus, dass maximal 10% aller Betroffenen sofort den angemahnten Betrag überweisen würden. Natürlich wäre es interessant zu wissen, wie viele der Angeschriebenen im weiteren "Verfahren" einknicken und doch noch ihre Rechnung begleichen. Doch die PowerPoint-Präsentation hat noch mehr Highlights zu bieten. Die Daten auf Folie Nummer 27 haben sogar uns verblüffen können.

Die Seite beginnt mit dem lapidaren Titel "Vergleich Ertrag legale ./. illegale Downloads". Ein Vergleich zwischen illegalen und legalen Downloads also? Wie aber soll man den Erlös durch eine Abmahnung überhaupt werten können? Generell dürfen Abmahnungen nicht aus monetären Motiven heraus durchgeführt werden. Von daher fiel diese Überschrift umso mehr ins Auge.

Die Folie besagt weiter, pro verkauftem (legalem) Download würde der Rechteinhaber netto 60 Cent erhalten. Pro erfasstem illegalen Download, der abgemahnt wird, erhält der Rechteinhaber (laut Präsentation) hingegen die Summe von 90 Euro. Vorausgesetzt der Abgemahnte zahlt, was laut dieser Statistik ja bei jedem vierten "Kunden" der Fall sein soll. Überaus plakativ die daraus resultierende Schlussfolgerung:

"Der Ertrag bei erfassten und bezahlten illegalen Downloads ist das 150-fache! Das bedeutet: Wenn 1.250 Rechtsverletzer erfasst werden, die zahlen, müssten zur Erwirtschaftung des entsprechenden Ertrages 150.000 Downloads legal verkauft werden."

Die Begriffe "Ertrag" und "Erwirtschaftung" fallen sehr ins Auge. Doch der nächste Absatz verspricht Aufklärung:

"Bei einer Zahlquote von 25% müssten also pro Monat 5.000 illegale Downloads eines bestimmten Produkts erfasst werden. Dies ist pro Woche eine Erfassungszahl von 1.000, was bei gut laufenden Themen realistisch ist."


Bei "bekannten" Files ist es also (laut der offiziellen PP-Präsentation) realistisch, pro Woche 1.000 IP-Adressen von Filesharern zu speichern. Dies geht hoch bis zu einem Maximum von 5.000 mitgeschnittenen IP-Adressen monatlich. Von diesen 5.000 Abgemahnten bezahlt ein Viertel sofort, also 1.250 Personen. Bei einem Anteil von 90 Euro würde der Rechteinhaber also demnach netto 150 Mal mehr Geld "erwirtschaften", als wenn er das Werk legal verkauft hätte. Um den gleichen Erlös zu erzielen, müsste das Werk ca. 150.000 Mal über den Ladentisch gehen. Das sind Zahlen, die für sich selbst sprechen. Eine Interpretation überlassen wir unseren geneigten Lesern.

Was aber noch am Rand interessant erscheint: Aus der Präsentation kann man leider nicht eindeutig entnehmen, ob die Rede von nur einem Werk ist. Scheinbar lassen sich aber durch ein "bekanntes" Werk ca. 1.000 IP-Adressen pro Woche "einsammeln". Ist in der Präsentation nur von einem Werk (z.B. eine MP3-Datei) die Rede, so könnte man grob erahnen, wie viele IP-Adressen letztlich pro Monat gesammelt werden.

Quelle: www.gulli.com

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Schäuble für mehr Regeln im Internet
« Antwort #262 am: 10 Oktober, 2009, 11:51 »
Schäuble für mehr Regeln im Internet
[fp] Stuttgart - Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat sich für eine schärfere Reglementierung des Internets ausgesprochen.

"Kultur wie Marktwirtschaft gehen nicht ohne den Schutz geistigen Eigentums", sagte er am Freitag am Rande eines "Wertekongresses" der baden-württembergischen Landtags-CDU zu den Forderungen nach einem gelockerten Urheberrecht. Das Internet könne kein rechtsfreier Raum sein.

Der Minister gab handwerkliche Fehler beim sogenannten Zugangserschwerungsgesetz für Stoppschilder im Internet zu. Das Gesetz zum Schutz vor Kinderpornografie sei im Endspurt des Wahlkampfes auch deshalb entstanden, um die CDU gegenüber anderen Parteien abzusetzen. Die umstrittenen Internetsperren waren in diesem Jahr von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) auf den Weg gebracht worden. Jedoch trat das Gesetz nicht wie zunächst geplant am 1. August in Kraft, weil das federführende Wirtschaftsministerium es vorsorglich noch der EU-Kommission in Brüssel vorlegte. (ddp)

Quelle : www.digitalfernsehen.de
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Schlappe für Internet-Sperre - Gericht stoppt Bundeskriminalamt
« Antwort #263 am: 12 Oktober, 2009, 10:44 »
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat die Gegner der Internet-Sperren gegen Kinderpornografie mit einer wegweisenden Verfügung gestärkt.

Nach einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Freitagsausgabe) forderte der zuständige Richter in einem Schriftsatz vom Bundeskriminalamt (BKA) eine Eidesstattliche Versicherung ein, den Telekommunikationsanbieter Arcor nicht zu Sperren zu veranlassen, bevor eine gesetzliche Grundlage geschaffen worden sei. Dafür wurde eine Frist bis zum 20. Oktober gesetzt.
Der Anbieter solle zugestehen, dass Sperrlisten erst "nach Inkrafttreten des Gesetzes und auf Grundlage des Gesetzes" umgesetzt werden, zitierte die "FAZ" aus der Verfügung mit dem Aktenzeichen 6 L 1185/09.WI. Das BKA wollte keine Stellungnahme zu dem Vorgang abgeben, der deutlich macht, dass es nicht nur von IT-Experten sondern auch von juristischer Seite starke Vorbehalte gibt.

Herbe Schlappe für Zensursula
Der Richterspruch ist eine herbe Schlappe für Bundesministerin Ursula von der Leyen (CDU, "Zensursula"). Diese hatte die großen Provider in Deutschland auf vertraglicher Basis verpflichtet, noch vor dem Zustandekommen eines Gesetzes Sperrlisten des Bundeskriminalamtes zu berücksichtigen und Web-Sites abzuriegelb. Der Vertrag hatte erhebliche Kritik ausgelöst.
Die alte Bundesregierung will Besucher kinderpornografischer Seiten in Zukunft mit einem knallroten Stopp-Schild begrüßen, gleichzeitig werden die IP-Adressen der betroffenen Surfer an Ermittlungsbehörden weitergeleitet. Die Maßnahmen sind auch von Laien technisch leicht zu umgehen und deshalb sinnlos. Gegen die Praxis hatte ein Mitglied des Chaos Computer Club geklagt, nachdem ihn ein Schreiben seines Providers Arcor erreicht hatte, worin dieser ankündigte, vom BKA gelistete Seiten in Zukunft auf Grundlage des Vertrages ohne gesetzliche Vorgaben sperren zu wollen.
Offen ist noch, ob das umstrittene Internet-Sperren-Gesetz auch mit der neuen Regierung aus CDU und FDP zustande kommt. Die Liberalen hatten sich wie die Piratenpartei gegen zensorische Maßnahmen gewehrt, unter anderem deshalb, weil mit der Sperrung von IP-Adressen mit vermeintlichem kinderpornografischem Inhalt auch andere Web-Sites nicht mehr erreichbar sind. Auch wurde die Befürchtung laut, wonach die Sperren künftig auf andere missliebige Inhalte ausgedehnt werden könnten. Konservative Politiker haben diese Möglichkeit bereits ins Auge gefasst.

Quelle: magnus.de
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Meine Tochter neulich im Zoo in der Arktisabteilung: Guck mal Papi - da sind Linuxe

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Filesharing - Filehoster verdrängen P2P
« Antwort #264 am: 12 Oktober, 2009, 12:17 »
Dass P2P-Tauschbörsen längst alles andere als "sicher" sind, erfahren zahlreiche deutsche Internetuser Tag für Tag, wenn eine Abmahnung in ihrem Postkasten liegt. Auch The Pirate Bay musste - obgleich nach langem Kampf - eine herbe Niederlage hinnehmen. Eine Rückkehr des größten BitTorrent-Trackers ist unwahrscheinlich.

Wohin geht also der Trend? Filehoster? FTP-Server? Back to the roots? Für viele ist bereits jetzt klar, dass insbesondere Filehoster an erster Stelle stehen, wenn jemand aus den zahlreichen P2P-Netzen "vertrieben" wird. Deren Model ist simpel aufgebaut. Eine pauschale Gebühr, dafür mit Fullspeed herunterladen, ohne Unterbrechung. Die passenden Links für die diversen Hoster, wie Megaupload oder Rapidshare finden sich auf zahlreichen Websites.

Der Trend scheint also klar definiert zu sein, zumindest für diejenigen, die ihn bereits nutzen. Der Vizepräsident des Anti-Piraterie Softwareherstellers V.I. Labs, Vic DeMarines, hat nun einige Analysen seines Unternehmens offen gelegt. Was für die Urheber wie ein Schock klingen muss, führt bei regulären Filesharern wohl nur zu einem bestandslosen Nicken. "Es ist unglaublich einfach zu nutzen. Und was man bekommt ist im Grunde der eigene private FTP-Server", so DeMarines zur Funktionsweise diverser Filehoster. Seiten wie Rapidshare würden ihren großen Gewinn in erster Linie durch die "Powerdownloader" generieren. Die Poweruser wären nämlich auch bereit, für ihren Premiumzugang zu bezahlen, welcher schnelle Downloads ohne wirkliche Begrenzung ermöglicht. Seiner Ansicht nach würde deren Geschäftsmodell auf der Basis illegal kopierter Filme, Musik, Bücher oder Software aufsetzen. Der Bedarf ist groß, die Sharehoster genießen eine hohe Popularität. Wie intensiv das Angebot genutzt wird, zeigt eine Äußerung von Rapidshare gegenüber der New York Times in diesem Jahr. Man erklärte, dass man inzwischen 10 Petabyte hosten würden, und teilweise bis zu drei Millionen (!) Downloads gleichzeitig bewältige. "Da wird viel Geld gemacht. Ohne illegale Kopien bin ich mir nicht sicher, woher sie ihre Einnahmen bekommen würden", so DeMarines.

Starke Anschuldigungen, zu denen sich Rapidshare nicht äußern wollte.

Das Wachstum von Rapidshare ist derweil ungebrochen. Derzeit hält man bei Alexa Platz 18 der weltweit meist besuchten Webseiten. Das deutsche Unternehmen ipoque, welches insbesondere im Bereich Netzwerkanalyse bekannt ist, behauptet, dass Rapidshare inzwischen weltweit für fünf Prozent des Internettraffics verantwortlich ist. Vic DeMarines sieht jedoch keine reelle Chance, in absehbarer Zeit gegen One-Click-Hoster vorzugehen. Obwohl Filehoster wie Rapidshare bereits in Prozesse wegen Piraterie verwickelt seien, und auch verloren hätten, würde es bislang keine wirkliche Handhabe geben.

Die Uploader müssten sich weder registrieren noch identifizieren. Rapidshare selbst filtere das Angebot nicht, da man der Ansicht ist, nur eine Plattform zur Verfügung zu stellen. Für den Hoster ist jedes File nur das, was es eben ist: eine Datei. Bemerkenswert ist, dass DeMarines jedoch auch lobende Worte für Rapidshare im Repertoire hat. Der Hoster falle - unter der Ansicht des Digital Millenium Copyright Acts (DMCA) - unter die Safe Harbour Klausel, man könne ihn also nicht direkt angehen. Zumindest nicht solange, wie er auf Löschaufforderungen schnell reagiert. Dies sei bisher der Fall gewesen. Dabei gilt es aber auch zu erwähnen, dass sich der Hoster hier einer Aufforderung fügt, die rechtlich schwer anwendbar wäre. Der DMCA ist schließlich ein US-amerikanisches Gesetz.

Insgesamt würden durch diese Stabilität insbesondere P2P-Tauschbörsen immer unattraktiver. Inzwischen würden Filehoster - so die Angabe von ipoque - für 15 bis 35 Prozent der "digitalen Piraterie" verantwortlich sein. Für DeMarines ein deutliches Zeichen: "P2P ist im Sturzflug. Man ist dort zu sichtbar, also gehen die Rechteinhaberverbände her und nehmen die BitTorrent-Tracker Seiten auseinander." Alle anderen Methoden seien ebenfalls stagnierend oder abnehmend. Wobei sich in diesem Kontext doch insbesondere eine Frage stellt: So viele User sind bereit, mindestens 7 Euro im Monat für Downloads zu bezahlen. Es ist also keinesfalls so, als wenn Filesharer nicht bereit wären, für den Zugang zu Werken Geld zu investieren. Auch wenn dies gerne behauptet wird. Wenn bezahlen die Anwender aber lieber dafür, dass sie ihre Dateien DRM-frei, zu einem guten Preis, extrem schnell und bequem herunterladen können.

Die Angelegenheit ist sehr komplex. Dennoch lässt sich schwerlich bestreiten: Der ach so böse "Raubkopierer", der nie und nimmer für ein Werk blechen würde, bezahlt monatlich 7 Euro und mehr für ein Angebot, dass ihm die Contentindustrie nicht bietet. Entweder weil die Unternehmen der Medienbranche nicht können oder weil sie nicht wollen. Stellen wir von diesem Zahlenspiel abgesehen eine rein hypothetische Frage. Nur so aus rein journalistischem Interesse: Was würde passieren, wenn sich alle "Content-Lieferanten" der Welt vereinigen würden, um einen eigenen Filehoster auf die Beine zu stellen? Ein Filehoster, wo alle digitalen Inhalte für eine Gebühr von X Euro verfügbar wären. Zweifelsohne gäbe es trotz dieses Anbebots viele weniger legale Alternativen. Die Umsetzung eines solchen Filehosters wäre auch mit der Überwindung zahlreicher juristischer Probleme verbunden. Trotzdem: Mit reinem Schubladen-Denken wird man die Problematik nicht bereinigen können. Auch oder gerade in der Wirtschaft wird viel Kreativität benötigt.

Quelle: www.gulli.com

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IFPI & Schweden: 2,8 Millionen Filesharer täglich aktiv
« Antwort #265 am: 13 Oktober, 2009, 14:47 »
Kommentar: Damit man auch nachvollziehen kann, warum in Schweden USB-Router so attraktiv sind ;)
Eine aktuelle Studie der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) ist zu dem Ergebnis gelangt, dass in Schweden täglich 2,8 Millionen Filesharer aktiv sind. Diese produzieren einen nicht ganz unbeeindruckenden "Durchsatz" an illegalen Downloads.

Die Intellectual Property Rights Enforcement Directive (IPRED) scheint versagt zu haben. Das Gesetz, welches den Rechteinhabern mehr Möglichkeiten im Kampf gegen Urheberrechtsverletzer bieten sollte, scheint nur ein Vakuum erzeugt zu haben. Der Traffic in Schweden brach zwar ein, doch laut einer aktuellen Umfrage der IFPI gibt es nach wie vor mehr als genug Filesharer.


International Federation of the Phonographic Industry

Im Rahmen einer Webumfrage wollte man wissen, wer noch aktiv an Tauschbörsen teilnimmt und ob man auch urheberrechtlich geschützte Werke darüber beziehen würde. Rund 40 Prozent der Befragten zwischen 15 und 74 gaben an, dass sie tagtäglich via Tauschbörse geschützte Werke herunter- sowie heraufladen würden. Das IFPI-Vorstandsmitglied Louis Werner bezeichnete diese Zahlen als "sehr hoch". Man sei davon aber nicht überrascht. Wenn man in Betracht zieht, dass Schweden selbst gerade einmal 9,2 Millionen Einwohner hat, wirken die Zahlenwerte durchaus beeindruckend. Von einem Erfolg der so sehr beschworenen IPRED-Richtlinie kann also keine Rede sein. Wie die IFPI mitteilen ließ, wäre der Wert sogar noch erheblich höher, wenn man alle Befragten unter 15 Jahren mit in die Statistik aufgenommen hätte.

Einige halten die Zahlen bereits für übertrieben hoch. Insbesondere eine jüngst durchgeführte Umfrage des Fernsehsenders Viasat kam zu einem deutlich niedrigeren Ergebnis. Man hatte dort ermittelt, dass nur 11 Prozent der Schweden aktiv Filesharing betreiben. Wie üblich sind solche Zahlen mit Vorsicht zu genießen. Einen Ansatz, wie man zu solch hohen ifpiWerten gelangen konnte, gibt es jedoch. Bisherige IFPI-Umfragen wurden immer per Telefon durchgeführt. Dabei erreicht man jedoch nicht zwingend die passende Zielgruppe. Die Online-Befragung könnte also den Ausschlag für diese hohen Werte gegeben haben.

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Die Verhandlungsführer des EU-Parlaments im Streit über eine Regelung zur "abgestuften Erwiderung" auf Urheberrechtsverstöße im Telecom-Paket, die französische Sozialistin Catherine Trautmann und der spanische Konservative Alejo Vidal-Quadras, haben sich Berichten zufolge auf eine "Kompromissformel" mit dem EU-Rat verständigt. Der von den Vertretern der Mitgliedsstaaten im laufenden Vermittlungsverfahren präsentierte Vorschlag soll den bereits legendären Änderungsantrag 138 ersetzen. Mit diesem hatten sich die Abgeordneten in der 1. und 2. Lesung des rechtlichen Rahmens für die Neufassung der Regulierung des Telekommunikationsmarktes dafür ausgesprochen, dass Eingriffe in die Grundrechte der Nutzer – etwa das Kappen von Internetverbindungen – nur per Gerichtsentscheidung verhängt werden dürften.

Der stattdessen von Trautmann und Vidal-Quadras mit abgesegnete Artikel besagt zwar zunächst ebenfalls, dass die Grundrechte der Nutzer bei allen Maßnahmen für Zugangseinschränkungen gewahrt werden sollen – einschließlich eines Anspruchs auf ein ordentliches Gerichtsverfahren. Mitgliedsstaaten soll es aber vorbehalten bleiben, Dringlichkeitsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der nationalen Sicherheit sowie zur Verhinderung, Untersuchung und Verfolgung jeglicher Straftaten einzuleiten. Gegner des Paragraphen fürchten, dass Nutzern künftig der Internetzugang ohne Gerichtsverhandlung schon im Rahmen der normalen Strafverfolgung etwa von Urheberrechtsverletzungen abgeknipst werden könnte.

Die Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net spricht angesichts der Kehrtwende im Hinterzimmer bei Gesprächen mit Abgesandten des Rats und der EU-Kommission von einem "Verrat" der Verhandlungsführer an der Linie des Parlaments. Die Abkehr von der wiederholt bestätigten Haltung der Volksvertreter unterlaufe die Macht des Parlaments und verweise auf ein Fehlen von Transparenz und demokratischer Glaubwürdigkeit der Europäischen Institutionen, bemängelt Philippe Aigrain von dem zivilgesellschaftlichen Bündnis. Die jetzt abgesprochene Formel könne letztlich eine Internetüberwachung "Orwellschen Ausmaßes" gestatten. La-Quadrature-Sprecher Jérémie Zimmermann ergänzte, dass die Initiative "Three Strikes"-Systeme in allen Mitgliedsstaaten die Tür öffnen würde.

Trautmann und Vidal-Quadras berufen sich dagegen auf eine Einschätzung des juristischen Diensts des EU-Parlaments, wonach der Änderungsantrag 138 nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sei. Das Recht auf ein Urteil einer Gerichtsbehörde "vor" Sanktionsmaßnahmen lasse sich auch nicht aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ableiten. Mit dem Kompromissansatz des Rats und der Kommission gebe es dagegen keinen Zusammenstoß mit dem EU-Recht. Beobachter halten dagegen, dass die Einschätzung der Rechtsexperten des Parlaments die eigentlich mit dem Korrekturvorschlag 138 verknüpften politischen Fragen nicht beachte. Es gehe dabei nicht um einen Ansatz zur Regulierung des Binnenmarktes, sondern um eine allgemeine politische Vorgabe.

Eine Mitarbeiterin des EU-Abgeordneten Herbert Reul (CDU), der für Deutschland im Vermittlungsausschuss sitzt, wollte den Stand der Gespräche derzeit nicht kommentieren. Es gebe noch kein offizielles Ergebnis und über die Verhandlungen in den Vorrunden sei Stillschweigen vereinbart worden. Im weiteren Verfahren müsse sich die Delegation des Parlaments auf eine Position einigen und darüber abstimmen. Die mit den anderen Gremien ausgehandelte Linie werde dann im Plenum den Volksvertretern zur Wahl gestellt.

Quelle : www.heise.de

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Internetsperren sind offenbar vorerst vom Koalitionstisch
« Antwort #267 am: 15 Oktober, 2009, 20:38 »
Die Unterhändler von Union und FDP sind sich laut einem Bericht der Deutschen Presseagentur in allen wichtigen Sicherheitsthemen einig. Die Agentur beruft sich dabei auf Aussagen von Vertretern beider Seiten am Donnerstag nach einer Sitzung der Koalitionsarbeitsgruppe Sicherheit/Justiz in Berlin. Zuletzt hatten sich die künftigen Regierungspartner vor allem über Themen wie das BKA-Gesetz samt Online-Durchsuchungen, die Vorratsdatenspeicherung und die Internetsperren gegen Kinderpornografie gestritten .

Bei der Vorratsdatenspeicherung solle die Nutzung der Daten auf schwere Gefahrensituationen beschränkt werden, zitiert die dpa Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU). Bei den Internetsperren hätten sich die Verhandlungspartner darauf verständigt, dass das Bundeskriminalamt (BKA) zunächst versuchen solle, kinderpornografische Seiten zu löschen statt zu sperren. Nach einem Jahr sollen die Erfahrungen mit der Löschung ausgewertet werden.

[Update]

Für heimliche Online-Durchsuchungen von Computern soll künftig die Generalbundesanwaltschaft einen Antrag stellen müssen. Ursprünglich konnte das BKA den Antrag selbst beim Amtsgericht Wiesbaden einreichen, das dann entscheiden musste. Nun liegt die Entscheidung bei einem Richter des Bundesgerichtshofes. Zudem werden Online-Durchsuchungen nicht auf weitere Sicherheitsbehörden wie den Verfassungsschutz ausgeweitet.

Quelle : www.heise.de

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Re: Internetsperren sind offenbar vorerst vom Koalitionstisch
« Antwort #268 am: 15 Oktober, 2009, 23:29 »
Bei den Internetsperren hätten sich die Verhandlungspartner darauf verständigt, dass das Bundeskriminalamt (BKA) zunächst versuchen solle, kinderpornografische Seiten zu löschen statt zu sperren. Nach einem Jahr sollen die Erfahrungen mit der Löschung ausgewertet werden.
Es wundert mich sehr, dass man meint, das Löschen erst einmal ein Jahr ausprobieren zu müssen.
Hat man denn bisher sowas noch nicht einmal versucht?
honi soit qui mal y pense...
Zum Beispiel, um der Zensursula nicht vorab die "Gründe" für die gewünschten Sperren zu nehmen?
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Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
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Ein (Nicht)gesetz: viele Gewinner
« Antwort #269 am: 16 Oktober, 2009, 11:43 »
Das Zugangserschwerungsgesetz soll nun für ein Jahr ausgesetzt werden. Ein Grund, zufrieden zu sein. Oder?

Selten konnte ein Gesetz, welches nun nicht umgesetzt wird, so viele Menschen zu Gewinnern mutieren lassen. Die Rede ist vom Zugangserschwerungsgesetz, welches wohl den meisten, die hier mitlesen, ein Begriff ist. Für jene, die es nicht kennen, die Kurzfassung: Die (Noch)Familienministerin, Ursula von der Leyen, trat an, die Kinderpornographie im Internet zu bekämpfen, wie sie sagte. Das Mittel der Wahl waren Sperrungen von Seiten mit kinderpornographischen Inhalten.

Natürlich stellten sich viele die Frage, warum denn die Seiten nicht gelöscht werden. Und bei dieser Antwort vergaloppierten sich die Ministerin sowie auch das BKA regelmäßig, erzählten wahlweise von irgendwelchen Ländern, in denen Kinderpornographie ja nicht verboten sei (nur um dann schnell zurückzurudern, nachdem sich die genannten Länder gegen solche Falschaussagen, die dem jeweiligen Land schaden, verwahrten), von der Unmöglichkeit viele Seiten zu löschen (was unter anderem durch den Arbeitskreis Zensur als falsch entlarvt wurde, da es diesem gelang, etliche Seiten schließen zu lassen) usw.

Während also die CDU (samt der rührigen Ministerin) ein gutes Wahlkampfthema hatte, fürchteten Bürgerrechtler eine Ausweitung der Netzsperrenidee (u.a. zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen usw.), die Opposition beklagte die Uneinsichtigkeit der CDU, deren Protagonisten gerne auch nachweislich falsche Zahlen benutzten und die Provider stellten sich auf eine Zensurinfrastruktur ein - nicht zuletzt da die Bundesfamilienministerin, statt auf gesetzliche Regelungen zu bauen, einfach mal Geheimverträge zwischen dem BKA und den Providern initiierte, denen sich, unter dem Druck der Gefahr, Kinderpornographie in der Außenwirkung zu unterstützen, die Provider auch mehrfach beugten.

Nun ist es soweit: Nach der Wahl ist vor der Wahl. Die CDU hat genug von dem Thema profitiert, das Gesetz (es gibt nun doch ein Gesetz) harrt der Unterschrift des Bundespräsidenten und... tusch! Trompete! Pauken!... als erste bürgerrechtsförderliche Amtshandlung kann sich die FDP (ehemals die Opposition, nunmehr in der Regierungskoalition mit der CDU) auf die Fahnen schreiben, dass das Gesetz ein Jahr lang nicht umgesetzt wird. Stattdessen (man ahnt es schon) soll versucht werden, die inkriminierten Seiten zu löschen, um dann ein Jahr später zu evaluieren. Sprich: All das, was Bürgerrechtler von Anfang an forderten, nämlich erst Löschversuche zu dokumentieren, Zahlen zu bieten, die darlegten, wie viele der Löschversuche ins Leere liefen usw. - all das wird nun als der große Erfolg der neuen Bürgerrechtspartei etliche in den Schoß der FDP treiben, die ja auch die neuen Regelungen, die sie sich für ALG II wünscht, als Novum zu verkaufen weiß und als Verbesserung.

Die Familienministerin wird anscheinend demnächst ins Gesundheitsressort wechseln, die CDU hat von dem Missbrauch an Kindern profitiert, indem sie (auch durch den auffällig stillen Dr. Wolfgang Schäuble) ein sinnfreies Gesetz vorantrieb, was nun also erst einmal in der Schublade verschwindet, die FDP hat ihren ersten großen Erfolg und die Zensurgegner können aufatmen, genauso wie die Provider, die nun keine geheimen Sperrlisten umsetzen müssen.

Und was ist mit den Kindern? wird nun der ein oder andere fragen. Aber aber... wer fragt schon danach? Es ist Politik, ihr Lieben. Nur Politik.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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