Autor Thema: Urheberrecht,Websperren,Three Strikes ...  (Gelesen 44091 mal)

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Niederlande: Provider bremst Internet-Dienste aus
« Antwort #225 am: 24 August, 2009, 12:18 »
Der niederländische Kabelnetzbetreiber UPC hat ein neues Management-System für sein Netzwerk eingeführt, dass die Bandbreite zeitweise für eine Reihe von Diensten massiv beschränkt.

Von Mittags bis Mitternacht steht lediglich HTTP für den Abruf von Webseiten mit der vollen zugesicherten Geschwindigkeit zur Verfügung. Die Bandbreite für andere Internet-Dienste wird in diesem Zeitraum auf ein Drittel eingeschränkt. Insbesondere bei der Nutzung von Filesharing-Plattformen, FTP-Downloads oder vergleichbaren Angeboten macht sich dies bemerkbar.

Der Provider begründet diesen Schritt mit Beschwerden zahlreicher Kunden, bei denen Probleme bei einer "normalen" Internet-Nutzung auftraten. Diese führte UPC auf eine exzessive Verwendung von Tauschbörsen und Usenet-Downloads durch einen kleinen Teil der Anwender zurück.

"Wir schützen alle unsere Nutzer vor dem einen Prozent von Usern, die das Netzwerk missbrauchen", erklärte der Provider die Einführung der Bandbreiten-Drosselung. Das Unternehmen bricht damit als einer der ersten Internet-Anbieter in Europa offen und recht umfassend das Prinzip der Netzneutralität.

Dieses besagt, dass der Zugangsanbieter alle Internet-Dienste gleichrangig zu behandeln hat. In der Vergangenheit gab es zwar bereits mehrfach Fälle von Bandbreiten-Drosselungen, diese betrafen aber meist nur bestimmte Anwendungen, wie beispielsweise BitTorrent.

Quelle : http://winfuture.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Stecker ab: Großbritannien will Filesharing rigoros bekämpfen
« Antwort #226 am: 25 August, 2009, 13:36 »
Internetnutzern, die über das Web urheberrechtlich geschützte Filme und Musik verbreiten, geht es in Großbritannien an den Kragen. Die britische Regierung wird heute, Dienstag, einen Vorschlag einbringen, um das ausufernde Problem des illegalen Filesharing in den Griff zu bekommen.

Demnach soll jenen Nutzern, die trotz Verwarnung ihre rechtswidrigen Online-Aktivitäten weiter fortsetzen, der Stecker gezogen werden und ihr Internetzugang bis auf ein paar wenige Ausnahmen (beispielsweise Behördenwebsites) gesperrt werden. Der restriktive Vorschlag der Regierung Brown kommt etwas überraschend. Noch im Juni hatte der damalige Kommunikationsminister Stephen Carter im Report "Digital Britain" eine Internetsperre für Filesharer dezidiert ausgeschlossen. Allerdings schlug der ausführliche Bericht über die Zukunft der britischen digitalen Wirtschaft auch sogenannte "technische Maßnahmen" gegen Internetpiraten vor. So sollte etwa die Breitbandverbindung eines verdächtigen Nutzers erheblich verlangsamt werden. Die Einführung dieser Regelung war jedoch erst für das Jahr 2012 geplant.

Großbritannien will seine Internet-Politik nun an jene Gesetze anpassen, die in Frankreich bereits seit vergangenem Mai in Kraft sind. Dort können illegale Filesharer bis zu einem Jahr vom Netz verbannt werden. Im vergangenen Juni hat der französische Verfassungsgerichtshof dieses Gesetz jedoch als verfassungswidrig eingestuft. Die Regierung Sarkozy möchte trotzdem daran festhalten und es gegebenenfalls überarbeiten, so der letzte Stand.

Als Vorbote des strengen Gesetzesvorschlags in Großbritannien kann in gewisser Weise der Internetdienstanbieter Karoo verstanden werden. Im vergangenen Juli verlautbarte der Provider, dass man die Internetleitung von urheberrechtsverletzenden Nutzern sofort kappen würde. Andreas Wildberger, Generalsekretär des österreichischen Branchenverbands ISPA, verurteilte die Vorgehensweise von Karoo damals im Gespräch mit pressetext und sagte, dass eine solche Praxis in Österreich von Gesetzes wegen nur schwer vorstellbar wäre.

Auf der Insel werden indes erste Spekulationen um den Sinneswandel der Regierung in Bezug auf illegale Verbreitung von Musik und Filmen laut. Wie der Guardian berichtet, soll der britische Wirtschaftsminister Peter Mandelson einen Deal mit Hollywood-Mogul David Geffen - einem vehementen Filesharing-Gegner - ausgehandelt haben, der letztlich zu diesem drakonischen Vorschlag der britischen Regierung geführt haben soll.

Der Kreuzzug der mächtigen Lobby der Musik- und Filmwirtschaft gegen Online-Piraten wird jedenfalls zunehmend auf dem Rücken der Internetdienstanbieter ausgeführt. Die britischen Provider fühlen sich von der Regierung missbraucht. Schließlich sollen sie die Internetaktivitäten ihrer Kunden zugunsten einer anderen Branche und noch dazu auf eigene Kosten überwachen.

Quelle : www.tecchannel.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Three Strikes: Britische Provider wehren sich
« Antwort #227 am: 27 August, 2009, 09:29 »
Nachdem in Frankreich eine Three-Strikes-Regelung eingeführt wurde, denkt nun auch die britische Regierung über entsprechende Pläne nach. Allerdings wollen sich das die Internet-Provider der Insel nicht gefallen lassen.

So bezeichnete der Provider Talk Talk die Vorstellungen der Regierung als einen "Bruch fundamentaler Rechte", berichtet die 'BBC'. Man hält es für sinnlos, Beschuldigte einfach vom Netz zu trennen, da es recht einfach sei, die Identität im Internet zu maskieren. Zudem kann man sich gut vor dem Entdecktwerden verstecken.

Die Provider wollen lieber auf Aufklärung setzen. Sie wollen ihre Kunden über mögliche Alternativen informieren. Alles andere könnte für sie befremdlich wirken.

Die Three-Strikes-Regelung sieht vor, dass der Provider den Internetanschluss eines Kunden sperren muss, wenn dieser drei Mal beim illegalen Herunterladen in Tauschbörsen erwischt wird. Nach den ersten beiden Malen wird man lediglich verwarnt.

Quelle : http://winfuture.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Umsetzungsvorgaben für Web-Sperren sollen geheim bleiben
« Antwort #228 am: 28 August, 2009, 13:08 »
Die Bundesnetzagentur hat einen Entwurf für die technische Richtlinie zur Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen erstellt. Anders als bei vergleichbaren Regelwerken schließt die Regulierungsbehörde eine Kommentierung durch die Öffentlichkeit aus. Im Amtsblatt 16/2009 wird die Richtlinie als nur für den Dienstgebrauch verwendbare Geheimakte eingestuft. Die an einer Stellungnahme interessierten Provider müssen zur Einsicht des Dokuments "namentlich Personen" benennen, die sich zu Stillschweigen verpflichten. Die Weitergabe des Papiers oder der Kommentare unterliege einschlägigen Strafbestimmungen.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) unterdessen vorgehalten, das "Zugangserschwerungsgesetz" zu hintertreiben. Es wundere sie schon, dass der CSU-Politiker erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens festgestellt habe, dass die Vorschriften der EU-Kommission vorgelegt werden müssten, sagte sie der Neuen Osnabrücker Zeitung. Man könne meinen, "der Wirtschaftsminister versuche das Sperr-Gesetz im Interesse der Telekommunikationsindustrie auf die lange Bank zu schieben". Die Frist für die Prüfung in Brüssel läuft erst nach der Bundestagswahl ab. Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte zu Guttenberg zuvor gelobt, dass er den Gesetzesentwurf "ruckzuck" erstellt und vorangebracht habe.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
USA & DMCA Webhoster wegen Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung verurteilt
« Antwort #229 am: 03 September, 2009, 18:28 »
In den USA wurden zwei Webhoster wegen Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 32 Millionen US-Dollar verurteilt.

Obwohl die Entscheidung des U.S. District Court for the Northern District of California von Experten im Detail noch nicht analysiert wurde, sprechen alle Instanzen bereits von einem Grundsatzurteil. Eine Jury befand zwei Webhoster, Akanoc Solutions Inc. sowie Managed Solutions Group Inc., für schuldig, Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung geleistet zu haben. Geklagt hatte der französische Handtaschenhersteller Louis Vuitton Malletier S.A. Man warf den Hostern vor, dass diese bewusst Websites hosteten, die Produktfälschungen der Marke Louis Vuitton anbieten.

Damit habe man Beihilfe zur Urheberrechts- sowie Markenrechtsverletzung geleistet. Die Jury folgte der Auffassung der Kläger und erklärte die Beklagten Unternehmen für schuldig. Bei der Festlegung des Schadensersatzes erachtete man eine Summe von 32 Millionen US-Dollar als angemessen. Problematisch ist dieses Urteil jedoch nicht aufgrund des immensen Schadensersatzes. Wie die Anwälte des Klägers mitteilten, handele es sich hier um das erste Mal, dass ein Diensteanbieter in den USA für die Rechtsverletzungen seiner Kunden herangezogen werde. Die Konstellation selbst war aber auch kritisch. Der Eigentümer der beiden Webhoster war zugleich der Betreiber der kritisierten Seiten, was eine Unkenntnis über die Seiten von vornherein ausschließt.

Der Digital Millenium Copyright Act (DMCA) stellte Internet Service Provider sowie weitere Diensteanbieter bislang auf eine besondere Stufe. Sie gelten als sogenannte "Safe Harbours" - sichere Häfen. Somit konnten die Diensteanbieter nicht mittelbar für die Rechtsverletzungen ihrer Kunden zur Verantwortung gezogen werden, da man schließlich "nur" einen Dienst anbietet. Was die Kunden damit machen, liegt nicht im Einflussbereich des Anbieters. Hierzulande entspricht diese Vorstellung am ehesten der sogenannten "Netzneutralität", wonach die Provider nicht in den Datenverkehr ihrer User eingreifen sollen.

Die Anwälte der Beklagten hatten argumentiert, dass auch die beiden Webhoster unter dem DMCA geschützt wären und nicht für die Urheber- und Markenrechtsverletzungen ihrer Kunden (was der Besitzer jedoch selbst war) Schadensersatz leisten müssten. Die Kläger argumentierten hingegen, dass die Beklagten sehr wohl Kenntnis von den Webseiten gehabt hätten. Man habe sie auch explizit darauf aufmerksam gemacht und aufgefordert, ein Portal für Löschaufforderung einzurichten. Man kam jedoch weder der Löschaufforderung an sich, noch der Einrichtung eines solchen Dienstes nach.

Es steht außer Frage, dass man zumindest ersterem Wunsch hätte entsprechen müssen. Ebenso ist aber klar, wieso man dies nicht getan hat. Ob die "Safe Harbour" Klausel durch diese Entscheidung tatsächlich ins Wanken gerät, lässt sich kaum vorhersagen. Vielmehr scheint es jedoch so, als wollte der Betreiber der Seiten den DMCA ausnutzen, um sein illegales gewerbliches Angebot weiter betreiben zu können. Ob dies Einfluss auf weitere Fälle haben kann, in denen der Hoster mit dem Kunden praktisch nichts gemeinsam hat, ist mehr als fragwürdig.

Quelle: http://www.gulli.com


Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline ritschibie

  • Aufpass-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 10796
  • Ich liebe dieses Forum!
Auch britische Provider sollen blockieren
« Antwort #230 am: 07 September, 2009, 11:07 »
Wie aus einem Dokument des britischen Innenministeriums hervorgeht, sollen Provider zukünftig hohe Geldstrafen drohen, wenn sie den Zugriff auf kinderpornografische Websites nicht blockieren.



Eine absurde Idee greift weiter um sich und nimmt immer umfangreichere Ausmaße an. Die Rede ist vom Kampf gegen Kinderpornografie, der eigentlich kein Kampf ist - sondern eine Augenbinde. Nachdem die für Deutschland geplanten Maßnahmen nicht mehr lange auf sich warten lassen dürften, ist dem britischen "Independent" ein Dokument des Home Office in die Hände gelangt. Das Home Office (früher auch Home Department) ist die Bezeichnung des britischen Innenministeriums. Dieses Ministerium behandelt Angelegenheiten der inneren Sicherheit, des Grenzschutzes, der Bekämpfung von Verbrechen, Terrorismus und last, but not least des Datenschutzes. Das Home Office treibt den Zensurzirkus auf eine völlig neue Ebene. Laut dem Dokument soll bei einer Rede der Queen diesen Herbst der Kampf gegen Kinderpornografie in den Fokus gestellt werden. Passend dazu soll es neue Gesetze geben.

Internet Service Provider (ISPs) müssen demnach Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten unter allen Umständen blockieren. Wem dies nicht gelingt, dem droht eine bislang nicht bezifferte Geldstrafe, die jedoch laut dem Dokument mehr als üppig ausfallen dürfte. Aus dem Schreiben geht hervor, dass ein Absatz im "Police, Crime and Private Security" Gesetz bei der Rede der Queen zur Sprache kommen wird, in welchem "inländische ISPs verpflichtet werden illegale kinderpornografische Bilder zu blockieren." Dabei würde dieses Gesetz "der Polizei und den lokalen Behörden" die Mittel geben, "um Seite an Seite mit der Öffentlichkeit gegen Kriminalität vorzugehen". Die Regierung betrachte es als "klares Engagement", um einen solchen Missbrauch des Internets zu unterbinden.

Auf einer vierwöchigen Konferenz soll mit den Providern Großbritanniens über die geplanten Zensurmaßnahmen gesprochen werden. Bislang wissen diese offiziell noch nichts von der aufkommenden Situation. Aber auch so dürfte man nach den jüngsten Bestrebungen der Regierung wenig begeistert sein, erneut deren Wünschen nachzugehen.

Eine Quelle aus dem Regierungsbezirk erklärte gegenüber dem Independent, dass insbesondere die Internet Watch Foundation über diese Maßnahmen mehr als enttäuscht sei. "Dies ist eine Handlung, die die wirkliche Arbeit im Kampf gegen Kinderpornografie nur untergräbt. Die Internet Watch Foundation arbeitet seit langem daran, solche Seiten zu löschen und die Täter ins Gefängnis zu bringen. Durch das neue Gesetz müssen Provider mit Scotland Yard zusammenarbeiten. Diesen mangelt es aber an Erfahrung in diesem Bereich, und die IWF wird einfach untergraben." Leider dreht sich dieser Artikel nicht um die IWF, sonst hätte man ihn auch mit "Sehr geehrte Frau Bundesfamilienministerin,..." beginnen und nach Berlin schicken können. Gepaart mit dem Vermerk "so macht man es richtig!" Keinem Kind ist durch die Sperre einer Seite auch nur im Geringsten geholfen.

Reale Hilfe sieht - zumindest in Teilen - so aus, wie es die Internet Watch Foundation seit Jahren praktiziert. Löschaufforderungen an die Provider zu senden, die in den meisten Fällen von Erfolg gekrönt sind. Die Täter zur Anzeige bringen und der juristischen Maschinerie des Rechtsstaates ihren Lauf lassen. Natürlich speist die IWF auch Filterlisten diverser Software-Hersteller und versucht den Zugriff auf ausländische Seiten zu blockieren. Hier wäre ein Rechtshilfeersuchen wohl die bessere Wahl. Bloß kann diese nicht von einer privaten Organisation gestellt werden. Scheinbar ist der Staatsmacht an keiner übergreifenden Zusammenarbeit gelegen. Man mag sich gar nicht vorstellen, welchen Effekt eine internationale Zusammenarbeit mit einem Verband wie der IWF für den realen Schutz der Kinder hätte. Und dies ganz im Gegensatz zu den Netzsperren. Bloß weil das Werk solcher Seitenbetreiber nicht mehr erreichbar ist, heißt dies nicht, dass diese ihre Handlungen einstellen. homeofficeRealisiert hat das bislang niemand - weder in Großbritannien und auch nicht in good old Germany. Zum Leid der Kinder.

Quelle: www.gulli.com
Intel Core i7-4770K - ASRock Z87 Extreme6/ac - Crucial Ballistix Sport DIMM Kit 16GB, DDR3-1600 - Gigabyte Radeon R9 290 WindForce 3X OC
TBS DVB-S2 Dual Tuner TV Card Dual CI  - DVBViewer pro 5.3 und Smartdvb 4.x.x beta - 80 cm Schüssel, 2xQuad-LNB - Astra (19.2E)/Hotbird (13E)
I-net mit Motzfuchs ; WLAN: Fritz 7390; BS: Windows 10

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Anonymous - Protest gegen australische Netzsperren
« Antwort #231 am: 10 September, 2009, 20:00 »
ie Internet-Aktivisten der Gruppe "Anonymous" sind vor allem durch ihre Aktionen gegen die Scientology-Sekte bekannt geworden. Nun erklärten sie der australischen Regierung den Krieg - und ließen der Ankündigung gleich Taten folgen.

Hacker, die angaben, Anonymous anzugehören, starteten am gestrigen Mittwoch um 19 Uhr Ortszeit einen DDoS-Angriff gegen eine Website des australischen Premierministers Kevin Rudd, der die Seite binnen 18 Minuten unerreichbar machte. Ob die Seite allerdings wirklich aufgrund von Server-Überlastung vom Netz ging oder möglicherweise von einem Administrator vorsorglich vom Netz genommen wurde, ist unklar. In gewisser Weise jedenfalls hatten die "Hacktivisten" ihr Ziel erreicht. Ihr Motiv: Der Protest gegen die Pläne der Regierung, Netzfilter für bestimmte Inhalte zu etablieren. Eine Website der "Australian Communications and Media Authority" wurde ebenfalls Ziel derartiger Angriffe. Pläne, eine Website von Kommunicationsminister Stephen Conroy anzugreifen, existieren ebenfalls.


Die Hacker publizierten im Netz eine Art "Bekennerschreiben", in dem sie die Gründe für ihr Vorgehen erläutern. Darin heißt es, die australischen Netzsperren-Pläne würden eine "Zensur ähnlich der in China" zur Folge haben. "Nicht nur, dass unsere Rechte in Gefahr sind - unsere Internet-Geschwindigkeiten werden sich um 70 Prozent reduzieren. Diese Filter werden für alle Australier verpflichtend sein und uns IN KEINSTER WEISE vor dem Bösen schützen."

Ein Regierungssprecher bezeichnete die Kampagne als "fehlgeleitet" und "schlecht informiert". Schließlich sei man bei der Umsetzung der Netzfilter allein darauf bedacht, Inhalte wie Kinderpornographie und Bilder, die beispielsweise Vergewaltigungen oder Sex mit Tieren zeigen, zu blockieren. Dass diese Erklärung die Anonymous-Mitglieder beeindruckt, darf indes bezweifelt werden, befürchten doch Kritiker der Netzsperren vor allem die Etablierung einer "Zensur-Infrastruktur", die leicht ausgeweitet und missbraucht werden kann - sei es nun in Deutschland oder in Australien.

Quelle: www.gulli.com

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline ritschibie

  • Aufpass-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 10796
  • Ich liebe dieses Forum!
Neuer Anlauf für französisches Internetsperrgesetz
« Antwort #232 am: 15 September, 2009, 17:02 »
Raubkopierer müssen in Frankreich eine Sperre ihres Internetzugangs fürchten. Das französische Parlament wollte am Dienstag über einen Gesetzestext abstimmen, der neue Möglichkeiten im Kampf gegen das illegale Herunterladen von Filmen, Musik oder Software bietet.



Unter anderem soll Richtern erlaubt werden, Wiederholungstätern den Zugang zum weltweiten Datennetz zu kappen. Zudem sind hohe Geld- und sogar Gefängnisstrafen möglich. Es wurde erwartet, dass das Gesetz in der ersten Lesung noch am Nachmittag gebilligt wird.

Eine erste Version des Gesetzes war im Juni vom Verfassungsrat für nicht rechtmäßig erklärt worden. Der Rat bemängelte unter anderem, dass die Internetsperre von der Aufsichtsbehörde Hadopi und nicht von einem Gericht verhängt werden sollte. Zudem hätte die geplante Strafe die Kommunikationsfreiheit eingeschränkt.

Beim ersten Anlauf wurde das Gesetz Anfang Mai wegen diversen Änderungsanträgen überraschend verschoben. Es war eine Blamage im französischen Kampf gegen Raubkopierer. Am 9. April hatte die französische Nationalsversammlung in Frankreich einen Gesetzentwurf gegen Raubkopien abgeschmettert, da ein Großteil der Abstimmungsberechtigten bei der Abstimmung nicht anwesend war. Der Gesetzentwurf sah vor, Warn-Mails und Einschreibe-Briefe an Raubkopierer zu versenden. Sollten die Warnungen nicht greifen, können auch die Internetanschlüsse der Rechteverletzer gesperrt werden.

Quelle: SAT+KABEL
Intel Core i7-4770K - ASRock Z87 Extreme6/ac - Crucial Ballistix Sport DIMM Kit 16GB, DDR3-1600 - Gigabyte Radeon R9 290 WindForce 3X OC
TBS DVB-S2 Dual Tuner TV Card Dual CI  - DVBViewer pro 5.3 und Smartdvb 4.x.x beta - 80 cm Schüssel, 2xQuad-LNB - Astra (19.2E)/Hotbird (13E)
I-net mit Motzfuchs ; WLAN: Fritz 7390; BS: Windows 10

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Französische Nationalversammlung winkt Sperrgesetz durch
« Antwort #233 am: 15 September, 2009, 17:52 »
Die französische Regierung ist mit ihren Plänen, gesetzlich gegen Urheberrechtsverstöße durch Filesharer vorzugehen, wieder einen Schritt vorangekommen. Mit einer klaren Mehrheit segnete die französische Nationalversammlung am heutigen Dienstagnachmittag den umstrittenen Sanktionsteil des sogenannten Hadopi-Gesetzes ab. Die Kammer nahm den Entwurf mit 285 zu 225 Stimmen an. Die Oppositionspartei der Sozialisten kündigte bereits an, ihren Widerstand gegen das Gesetz fortzusetzen und wenn nötig erneut den Verfassungsrat anzurufen.

Das "Gesetz zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet" ist in der Öffentlichkeit und in den verschiedenen politischen Lagern sehr umstritten. Das Gesetz soll eine neu geschaffene Behörde (Hadopi, Haute autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur internet) ermächtigen, mit Urheberrechtsverletzungen aufgefallenen Internetnutzern im Wiederholungsfall auch den Netzzugang abklemmen zu können. Die Regierung Sarkozy hatte im Mai dieses Jahres bereits einen Gesetzesentwurf des Internet-Sperren-Gesetzes nach einem gescheitertem Anlauf durch beide Kammern der Parlaments – Nationalversammlung und Senat – gebracht.

Der Passus, der die Sperren und andere Sanktionen für Urheberrechtsverstöße regelte, wurde allerdings am 10. Juni vom Verfassungsrat annulliert. Die Internet-Zugangssperren, so mahnten die Verfassungsweisen, können nicht von einer Kontrollbehörde ausgesprochen werden. Verfassungskonform seien solche Strafen nur, wenn sie von einem Richter ausgesprochen würden, da Internet-Sperren im Konflikt mit dem Grundrecht auf Informationsfreiheit stünden. Nach der Entscheidung des Verfassungsrates konnte daher zunächst nur eine gekürzte Version des Hadopi-Gesetzes in Kraft treten.

Der heute mit der Regierungsmehrheit vom Parlament verabschiedete Ergänzungstext sieht für wiederholte Urheberrechtsverletzungen Zugangssperren und Geldstrafen vor. Der Senat hatte dem neuen Gesetzentwurf bereits Anfang Juli zugestimmt. Die heutige Abstimmung der Nationalversammlung ist allerdings nicht entscheidend, weil zuvor vorgenommene weitere Veränderungen am Gesetzestext eine erneute Vorlage vor beiden Kammern erzwingen. Eine Kommission aus jeweils sieben Mitgliedern beider Kammern soll dafür einen Kompromiss ausarbeiten. Die Regierung, die seit Monaten auf ein möglichst schnelles Inkrafttreten des Gesetzes drängt, wird sich also noch weiter gedulden müssen. Die endgültige Abstimmung soll laut Medienberichten am 22. September stattfinden.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Ein Kurzfilm gegen Stoppschilder im Internet
« Antwort #234 am: 15 September, 2009, 22:39 »
Das Nachfolgevideo zu "Du bist Terrorist" ist da. Mit seinem Werk "RetteDeineFreiheit.de" nimmt sich Filmemacher Alexander Lehmann die Argumente der Befürworter der Internetsperren vor. Golem.de sprach mit Lehmann über die ersten Reaktionen.

Alexander Lehmann, ein in Hamm lebender Designstudent, hat mit "RetteDeineFreiheit.de" einen neuen Antiüberwachungsfilm vorgestellt. Sein Werk "Du bist Terrorist", eine satirische Antwort auf das umstrittene Nationalgefühlvideo "Du bist Deutschland" aus der Medienindustrie, hatte bereits für enorme Aufmerksamkeit gesorgt. Nun greift Lehmann mit einem vermeintlichen CDU-Wahlwerbevideo die Argumente der Überwachungsbefürworter an.

In dem neuen Film heißt es satirisch: "Unsere Stoppschilder werden eines Tages auch den Opfern von Nazis, Terrorismus, Killerspielen, Raubkopien, ausländischen Glückspielseiten, Verleumdung, Kritik, Opposition, Meinungsfreiheit, Menschenwürde und Demokratie zugute kommen." Genannt werden Kfz-Scanning, Vorratsdatenspeicherung, elektronische Pässe, die Gesundheitskarte, der Ausbau der Befugnisse und die Zusammenarbeit von Polizei und Geheimdiensten, das BKA-Gesetz und die Onlinedurchsuchung, Internetsperren und der Einsatz der Bundeswehr im Landesinneren. All dies seien Maßnahmen, mit denen die Demokratie geschützt werde, so der Sprecher im Film.

"Bisher waren die Reaktionen durchweg positiv. Viele schreiben mir und bekunden ihre Solidarität", sagte Lehmann im Gespräch mit Golem.de. Besonders froh sei er, von Menschen zu hören, die sagten: "Davon habe ich ja überhaupt nichts gewusst oder mitbekommen". Genau sie will der Filmemacher erreichen. "Auch freue ich mich, dass auf so vielen Seiten über mein Video berichtet wird. Obwohl man im Internet ein wenig das Gefühl hat, offene Türen einzurennen, denke ich, dass ich doch noch viele Menschen über diesen Skandal aufklären konnte."

Sein Film ist komplett 3D-animiert, professionell gemacht und am Rechner digital entstanden. Aus Zeitmangel habe er sich für einen minimalistischen Stil entschieden, "der sehr direkt und klar ist, damit die Informationen nicht mit dem Sprecher konkurrieren, sondern der Sprecher sie unterstützt." Die Arbeit an dem Video habe unter Zeitdruck stattgefunden und nur 15 Tage gedauert. Es sei schließlich essenziell gewesen, vor der Bundestagswahl fertig zu werden.

Quelle : www.golem.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
"Kümmert euch nicht um Piraterie!"
« Antwort #235 am: 16 September, 2009, 18:17 »
Der Online-Musikberater Andrew Dubber ist vor allem in Großbritannien bekannt und zählt dort zu den führenden Experten, wenn es um das "Music-Business" geht. Nun hat er einige äußerst interessante Thesen zur Urheberrechtsdebatte beigetragen.

Musik verbreitet sich im MP3-Format heutzutage rasend schnell. Das Internet hat es möglich gemacht, Tauschbörsen haben nur unterstützend eingegriffen. Während es die Musikindustrie nicht wagte, neue Wege zu gehen, schufen sich die Filesharer ihren eigenen. Ehe man sich versah, konnte man dieser Distributionsplattform nur noch eines entgegenwerfen: pure juristische Gewalt. Was gegenwärtig verhindert, dass die Musikindustrie nicht "zugrunde" geht, ist nämlich nicht der fleißig kaufende Kunde. Es ist der juristische Apparat, der gegen alles gestemmt wird, was mit P anfängt und iraterie aufhört. Andrew Dubber erklärte nun, wieso man sich um Piraterie eigentlich gar nicht zu kümmern braucht.

Seine Ausführungen beginnt er relativ locker, indem er erklärt, dass der Begriff Piraterie falsch sei. Piraterie wäre die Herstellung und der Verkauf von CDs um Profit zu erwirtschaften. Dies sei "falsch und [moralisch] schlecht". Wenn man jedoch nicht gerade ein bekannter Name wie U2 ist, würde diese Gefahr praktisch gar nicht bestehen. Eine Massenproduktion von CDs kleinerer Bands ist unlogisch. An zweiter Stelle folgt die Thematik: Ein Download = ein entgangener Verkauf. Eine Logik, die seitens der Musikbranche immer wieder gegen Filesharer vorgebracht wird. "Aus der Sicht des Künstlers und des Labels ist es natürlich logisch, dass all diese Leute jetzt meine Musik haben - und sie haben mir dafür kein Geld gegeben. Ich habe hart gearbeitet und viel investiert und jetzt stehlen sie es einfach von mir." Dies sei eine logische Reaktion, so Dubber, aber sie würde aus drei Gründen nicht funktionieren:

"1. Kopieren, wie bereits zuvor erwähnt, passiert einfach online. Man kann nicht juristisch dagegen vorgehen oder es durch technische Maßnahmen verhindern. Auch kann man die Menschen nicht dazu zwingen sich so zu verhalten, wie man es gerne hätte. Wenn man einen Song aufnimmt, muss man sich darüber im Klaren sein, dass die Dinge nunmal so laufen. Sich dieser Tatsache aus Prinzipien heraus verweigern führt nur zu Stress und Krankheit und dem nutzlosen Glauben, dass jeder Musikkonsument ein Krimineller ist.

2. Die Fließgeschwindigkeit, mit der sich die Musik verbreitet, ist kein Hindernis für den eigenen Erfolg, aber ein technischer Vorteil, den man sich für die eigenen Bestrebungen zunutze machen kann. Der überwiegende Ruf der Independent-Musiker vor 20 Jahren war 'Wie mache ich bloß meine Musik bekannt?' Dieses Problem ist gelöst. Was machst du jetzt damit?

3. Es gibt viele verschiedene Phasen (bei der Entstehung von) Musik, die ich als Komposition, Produktion, Vertrieb, Promotion und Konsum charakterisieren würde. All diese Bestandteile dieser Kette sind sehr wichtig. Ich würde vorschlagen, dass es sinnvoll ist, eine Technologie welche die Kette nicht durchtrennt an eine andere Stelle derselben Kette zu verschieben. Um es zu verdeutlichen. Wenn man von den MP3s will, dass sie als Mittel zur profitablen Verbreitung von Musik dienen, man aber mit dem Ergebnis  aufgrund illegaler Kopien nicht zufrieden ist, dann variiere die MP3s, so dass sie so werden, dass die eigene Musik profitabel promotet wird."

Das Internet hat alles verändert. Die Künstler haben erstmals wirklich Kontrolle über ihre Musik. Der Kampf gegen Filesharing sei somit verschwendete Zeit. Es gäbe viele Möglichkeiten, das "Problem" zum Vorteil zu nutzen.

"1. Leute, die deine Musik runterladen, empfehlen sie eventuell Leuten, die deren Geschmack und Meinung respektieren

2. Die Mehrheit der Leute, die illegale Kopien deiner Musik heruntergeladen hat, hätte auch regulär nicht dafür bezahlt

3. Willst du wirklich dass Menschen, die sich deine Musik nicht leisten können davon abgehalten werden sollten, sie auch nicht zu hören?"

Es gäbe abschließend nur zwei Optionen für die Branche: Mit dem Musik machen aufhören, oder "akzeptieren, dass das die Welt ist, in der wir leben."

Firebird77 von gulli meint: Leider führt Dubber für seine Behauptungen keine Begründungen oder Beweise an. Somit genießen sie mehr den Charakter eines Axioms. Dass man nicht juristisch beziehungsweise technisch gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen kann, ist so gesehen auch nicht ganz korrekt. Das Three-Strikes-Gesetz beweist überdeutlich, dass die Legislative sehr bald ein effektives Mittel gegen Urheberrechtsverletzungen haben wird. Der Lösung ist dabei schlicht: Die Technik namens Internet wird bei wiederholten Verstößen einfach gekappt. Problem gelöst ?! Nach Ansicht von Dubber nicht. Piraterie wird trotzdem weiterhin funktionieren. Seine Feststellungen bieten aber auch keine besseren Lösungsansätze für das Problem, die man zumindest versuchsweise umsetzen könnte. Die Frage eines Kommentators, wie er denn nun Geld als Musiker verdienen könne, hat Dubber bislang ebenfalls nicht beantwortet. Und das obwohl er nach der Frage bereits zweimal auf andere Äußerungen weiterer Kommentatoren einging.

Quelle: www.gulli.com

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Das Ende der "unmoralischen Zone Internet"
« Antwort #236 am: 16 September, 2009, 19:56 »
In Frankreich ist ein politisch-ökonomischer Werte-Streit im Gange. Bei der Debatte über das Internet-Sperren-Gesetz und Urheberrechtsverstöße geht es längst um mehr: Kontrolle, Filtermaßnahmen, Politik und massive Geschäftsinteressen

Pädagogik? Die Strafen sind drastisch: Bis zu einem Jahr wird der Internetzugang gesperrt und der mehrfach des nicht lizenzierten Kopierens überführte Anschlussinhaber darf außerdem tief in die Tasche greifen. Ihm drohen Geldstrafen bis hin zu mehreren Hundertausend Euro – die französischen Gesetzgeber haben bewusst darauf geachtet, dass das neue Internetgesetz die juristische Möglichkeit offen hält, den User wegen "Fälschung" anzuklagen, ein Tatbestand der das Sanktionsspektrum wesentlich erweitert. Frankreichs Regierung feierte gestern einen Teilerfolg: Das "Gesetz zum Schutz kreativer Inhalte im Internet" passierte gestern mit klarer Mehrheit die Nationalversammlung. Der Streit darüber ist damit aber noch lange nicht zuende. Im Gegenteil. Mit der gestrigen Abstimmung steht das umstrittene Gesetz wieder im Mittelpunkt der Debatte. Dass sich diese schon längst zu einem politisch-ökonomischen Werte-Streit entwickelt hat, zeigt nicht zuletzt der Appell des Kulturministers Frédéric Mitterand, der die Abgeordneten dazu aufrief, das Hadopi-Gesetz als Maßnahme zu verstehen, um "das Recht gegenüber jenen zu verteidigen, die aus dem Netz das Terrain für ihre libertären Utopien machen wollen".

Noch ist das Gesetz, das von der Regierung als "pädagogische Maßnahme" gegen Filesharer gehandelt wird, nicht am Ende des langen institutionellen Weges. Ein Teil des Hadopi-Gesetzes - benannt nach der Kontrollbehörde, die es geschaffen hat: Haute autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur Internet) - ist seit Juni in Kraft, allerdings amputiert, gekürzt um den Passus, der die Strafen regelt. Der Verfassungsrat hatte Einwände. Ein Richter nur, keine Behörde, könne Strafen aussprechen, die im Konflikt mit dem von der Verfassung garantierten Recht auf freie Informationsbeschaffung stehen. Sarkozy drängte seine Regierung darauf, den fehlenden Sanktionsteil rasch zu verbessern und schnell neu zur Vorlage zu bringen. Der Senat stimmte im Juli einer neuen Version zu, die zweite Kammer, die Nationalversammlung, debattierte länger als gewünscht und nahm Änderungen vor. Der Text, über den gestern abgestimmt wurde, ist ein anderer als jener, der dem Senat vorlag. Also muss der Text noch einmal beiden Kammern vorgelegt werden. Das soll nach Medienberichten am 22.September der Fall sein.

Passiert das Gesetz die letzte entscheidende Abstimmung, dann taucht das nächste Hindernis auf: der Verfassungsrat. Den haben Abgeordnete der Oppositionspartei Parti Socialiste angerufen. Die Aussichten, dass Hadopi 2 diese Hürde schafft, sind nicht so rosig, wie die Regierung tut. Kritiker des Gesetzes bauen darauf, dass ein entscheidendes Argument, das die Verfassungsweisen bei ihrer Entscheidung im Juni gegen den Hadopi-Entwurf ins Feld führten, auch diesmal in Anschlag gebracht werden kann: die Umkehr der Unschuldsvermutung.

In der vorliegenden Form muss der Anschlussinhaber vor Gericht den Beweis führen, dass nicht er, sondern ein anderer über seinen Internetzugang gegen das Urheberrecht verstoßen hat. Juristisch sei das nicht einwandfrei, so Kritiker. Sie weisen zudem darauf hin, dass es technisch ohne großen Aufwand sehr leicht möglich ist, in einen anderen Anschluss einzudringen.

Den Einwand der Nichtachtung der Unschuldsvermutung versucht der Gesetzgeber nun mit einem bemerkenswerten Manöver zu umgehen – das noch ungleich größere Befürchtungen bei den Kritikern weckt: Er verlangt vom User, dass er eine Filtersoftware besitzt. Hat er diese nicht installiert, so kann ihn der Kadi wegen "Nachlässigkeit" (im Orginal "négligence caractérisée") verurteilen. Die Geldstrafe ist bei diesem Vergehen etwas milder, gesperrt werden kann trotzdem. Der Nachlässigkeitsparagraf und die damit verbundene Anschaffung einer Sicherheitssoftware ist der zentrale heikle Punkt im Gesetz, der vermutlich in den nächsten Zeit noch für einige Diskussion sorgen wird. Mit ihm steht - und fällt - ein wesentlicher Teil der Architektur des Hadopi-Gesetzes. Und mit ihm verbinden sich vor allem Fragen, z.B. die nach der Verfassungsmäßigkeit der Forderung, dass jeder Internetnutzer eine solche Software haben müsste. Und selbst wenn: Schreibt der Gesetzgeber dann vor, welche es zu sein hat, Hersteller und Produkt? Und schließlich: Wie wirksam wäre denn eine solche Filtersoftware?

An dieser Stelle docken sich auch jene Zweifel und Verdachtsmomente an, die nicht mehr nur das "Gesetz zum Schutz kreativer Inhalte im Netz" selbst im Auge haben, sondern eine größere Internetstrategie, die sich hinter dem Gesetz auftut. Die politisch brisanten Punkte, die damit ins Spiel kommen, kennt man auch aus Diskussionen hierzulande, ins öffentliche Bewusstsein gelangen sie leider noch immer zu wenig. Es geht um massive Lobbyarbeit und um großangelegte Konzepte, dem Internet jene Regeln beizubringen, die für politische und wirtschaftliche Vorteile auf Seiten etablierter Unternehmen und politischer Lager sorgen.

Wer hierzulande hinter der Stoppt-die-Kinderpornographie-im-Netz-Kampagne beunruhigende Zensurmöglichkeiten entdeckt, der muss keine aufwändigen Analogschlüsse machen, um die beunruhigenden Möglichkeiten hinter der Hadopi-Gesetzgebung, die den Filter im Haushalts-PC vorschreibt, zu erkennen. Eine längere Analyse, die im Internet-Magazin Numerama nachzulesen ist, weist plausibel nach, inwiefern sich Lobby-Interessen und Regierungsarbeit unter der Präsidentschaft Sarkozys in einem gemeinsamen Interess an der Regulierung des Internet treffen. Über den Verlauf der politischen Karriere Sarkozys, seine engen, langjährigen Verbindungen zur großen Medienhäusern, die Art seiner Pläne, die das Internet betreffen, und vor allem anhand seiner Personalpolitik wird deutlich, dass ihm, um es harmlos zu sagen, an der Stützung etablierter Medienkonzerne viel liegt und dass "Regelungen", wenn es ums Internet geht, besser gleich als "Kontrolle" verstanden werden.

Ein kleiner Vorfall, der aber für große Wellen in Frankreich gesorgt hat, mag vor Augen halten, was Parteifreunde und engste Berater des Präsidenten tatsächlich meinen, wenn es ihnen um das "ungeregelte Netz" geht. Der französische Innenminister wurde neulich gefilmt, als er verbal entgleiste und über einen Franzosen arabischer Herkunft, der bei einer Art Fototermin bzw. öffentlichen Händeschüttelauftritt neben ihm stand, in launig-witzelnder Absicht sagte, dass es kein Problem sei, wenn es nur einen gebe. Wenn es aber mehrere von ihnen wären, dann gebe es sehr wohl Probleme. Der Ausspruch – im Orginal: "Il en faut toujours un. Quand il y en a un, ça va. C'est quand il y en a beaucoup qu'il y a des problèmes" – hat in Frankreich wegen seines rassistischen Gehalts für große Aufregung gesorgt, die seit Tagen kaum nachlassen will.

Für den Berater des Präsidenten, Henry Gaino, und für den Fraktionschef der Regierungspartei UMP, Jean-Francois Copé, lag der Skandal aber weniger in den Äußerungen des Innenministers, sondern darin dass sie im Internet für jeden sichtbar veröffentlicht waren. Das, so kann man ihren Statements zu Freiheit und Internet deutlichst entnehmen, sollte nicht unbedingt vorkommen, ein Filter wäre da schon nicht schlecht, am besten, versteht sich, von denen, die das Mediengeschäft traditionell beherrschen (zuvor hatte schon der Minister für Einwanderung das Internet für den Skandal verantwortlich gemacht).

Copé forderte eine öffentliche Debatte über das Internet und die Freiheit, in der es darum gehe, das Internet, wo man jedes Bild veröffentlichen und in alle Richtungen verbrämen und verbreiten könne, zu regeln. Dazu lieferte er einen nostalgischen Rückblick:

Zitat
Ich gestehe, ich habe an jene gedacht, die als Kameramann, Tonmann und Reporter gearbeitet haben (...) die die wahren Reportagen gemacht haben (...) Ja, damals hat man man auf einer anderen Ebene gearbeitet.

Auch Henri Gaino findet das Internet in der jetztigen Form nicht anständig gegenüber den guten alten Werten:

Zitat
Im Augenblick haben wir es als Gemeinschaft noch nicht verstanden, uns der neuen Kommunikationstechnologien in der besten Weise zu bedienen. Das Internet darf nicht die einzige gesellschaftliche Zone sein, die weder Gesetz noch Moral kennt, wo keine der gewöhnlichen Werte, die uns das Zusammenleben ermöglichen, akzeptiert wird.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Britische Musikwirtschaft beharrt nicht auf Internetsperren
« Antwort #237 am: 17 September, 2009, 17:22 »
UK Music verzichtet neuerdings auf die Forderung nach einer Three-Strikes-Lösung mit Internetsperren für Filesharer.

Die Töne in der britischen Peer-to-Peer-Debatte werden moderater. In seiner jüngsten Erklärung zu den Plänen der britischen Regierung zum Umgang mit P2P-Nutzern verzichtet UK Music darauf, erneut Internetsperren für Filesharer zu fordern. Stattdessen heißt es jetzt, die zuständige Medien-Regulierungsbehörde Ofcom solle "entsprechende und angemessene Kompetenzen bekommen", um den "extrem willkommenen Regierungseinfluss" im "sich entwickelnden Markt für lizenzierte digitale Musik" auszuüben. Das Ziel ist in den Augen von UK Music, "Nutzer nicht lizenzierter P2P-Netzwerke dazu zu ermuntern, existierende und zukünftige digitale Musikangebote zu nutzen".

UK Music ist ein Zusammenschluss verschiedener Interessengruppen der britischen Musikwirtschaft, darunter der Vereinigung Unabhängiger Musikunternehmen (AIM), der Verwertungsgesellschaft PRS for Music und der Musikergewerkschaft (MU).

Der Erklärung war am 10. September eine Pressemitteilung des Musikerverbandes Featured Artists Coalition (FAC) vorausgegangen. Die FAC hatte Pläne des britischen Wirtschaftsministers Lord David Mandelson für eine britische Gesetzgebung zu Internetsperren nach französischem Vorbild scharf attackiert. Mandelson hatte entsprechende Pläne Ende August nach einem Ferienaufenthalt beim Medienunternehmer und Dreamworks-Mitbegründer David Geffen überraschend wieder aus der Versenkung geholt.

Die FAC, zu deren Mitgliedern unter anderem Billy Bragg, Tom Jones, Pink Floyd, Blur und Radiohead gehören, hatten Mandelsons Pläne als "völlig unangemessen" kritisiert. Wörtlich sagte die FAC: "Verfahren wie Überwachung, Benachrichtigung und Sanktionierung sind nicht zielführend, um einen funktionierenden Markt für Musik zu schaffen." Die Pläne für eine Three-Strikes-Regelung nach Vorbild des französischen Hadopi-2-Gesetzes seien einzig das Ergebnis von "Lobbyisten-Gerede", sie seien weder logisch noch durch ernsthafte, ökonomische Argumente untermauert, ist die FAC überzeugt.

Nicht alle Musiker teilen allerdings die liberale Position der FAC. Popstar Lily Allen etwa griff die FAC-Position gestern in der Times an. Allen warf den "reichen und erfolgreichen Künstlern wie Nick Mason von Pink Floyd und Ed O’Brien von Radiohead" vor, den Schaden herunterzuspielen, den Musikpiraterie gerade bei jungen, unbekannten Künstlern verursache.

Quelle : www.golem.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Musikindustrie setzt auf Kombi-Angebote und "Three Strikes"
« Antwort #238 am: 17 September, 2009, 19:03 »
Große Plattenfirmen wollen das in Deutschland schwächelnde Digitalgeschäft vor allem durch die verstärkte Bündelung von Musik mit Premiumdiensten und Basisangeboten von Netzbetreibern ankurbeln. Thomas Hesse, bei Sony Music in den USA für die globalen Digitalverkäufe zuständig, zeigte sich am heutigen Donnerstag bei einem Pressegespräch in Berlin zuversichtlich, dass der Digitalbereich "noch ganz am Anfang steht". Die "Massendurchdringung" wie bei der CD laufe in den Industrienationen langsam an, zeigte sich der Label-Manager "recht optimistisch". Dazu kämen "Potenziale" in den Entwicklungsländern. Das erhoffte Wachstum hänge aber vom Erfolgen bei der Eindämmung der "Internetpiraterie" ab.

Während an anderer Stelle in Berlin die Ersatzveranstaltung (all2gethernow) für die in diesem Jahr vom Bundesverband Musikindustrie abgesagte Musikmesse Popkomm lief, stellte die Label-Lobby eine Prognose der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) vor. Die Marktforscher rechnen demnach damit, dass der Markt für physische Tonträger bis 2013 jährlich um rund fünf Prozent schrumpft. Für das Digitalgeschäft erwarten sie zugleich ein durchschnittliches jährliches Wachstum von 17 Prozent. Zu einer echten Kompensation der Ausfälle bei den Tonträgern käme es so erst von 2013 an, wenn die klassischen digitalen Geschäftsfelder über Downloads und Abodienste 21 Prozent des Gesamtmarktumsatzes erreichen sollen. Zusätzliche Einnahmen versprechen die Auguren den Labels aus dem digitalen Lizenzgeschäft für Streaming etwa auf YouTube oder sozialen Netzwerken wie MySpace.

Dass die USA im digitalen Musikgeschäft deutlich vorne liegen, erklärt sich Hesse unter anderem mit dem Heimvorteil, den Apple dort mit iTunes gehabt habe. Doch auch jenseits des Atlantiks erstehen erst 14 Prozent der Gesamtbevölkerung Songs in Form von Bits und Bytes. Dass das Digitalgeschäft noch auf vergleichsweise wenige Käufer konzentriert sei, lässt den Sony-Vertreter auf hohe Wachstumschancen hoffen. Als ersten Kernbereich für den erwarteten Anstieg bezeichnete Hesse den Downloadmarkt. Bei iTunes habe der Verzicht auf Systeme zum digitalen Rechtemanagement (DRM) und die Einführung variabler Preise zu einem "deutlichen Wachstum" geführt. Fans würden inzwischen auch bei "Premium-Alben" für 12 oder mehr US-Dollar zuschlagen. Zudem spielten Downloads bei Apple-Wettbewerbern wie Amazon inzwischen eine größere Rolle.

Große Hoffnungen setzt Hesse auch in die Bündelung von Musik mit Mobiltelefonen und entsprechenden Flatrate-Modellen wie bei "Nokia Comes with Music" oder mit den Angeboten von Internetprovidern. Man befinde sich "in intensiven Gesprächen" mit vielen Zugangsanbietern in Europa in Richtung Abodiensten für Streaming oder Downloads. Da die Preisspirale für DSL bereits weit unten sei, werde eine entsprechende inhaltliche Differenzierung wichtig, um eine Kundenabwanderung zu verhindern. Als letzten entscheidenden Zuwachsbereich nannte Hesse "unabhängige Audio- und Videodienste" wie Spotify mit bereits über fünf Millionen Nutzern oder YouTube Music. Diese seien zwar größtenteils werbefinanziert und damit in der Krise unter Druck geraten. Sie böten aber auch ein Umfeld, das Kaufanreize setze oder sich zu Abodiensten fortentwickeln könne.

Nach Ansicht Hesses müssten alle Seiten den Urheberrechtsschutz ernster nehmen. Er forderte daher für Deutschland die Einrichtung eines "abgestuften Warnsystems" gemäß dem in Frankreich vorbereiteten Modell für Internetnutzer, "die massig Inhalte klauen". Auch der Geschäftsführer von Universal Music Deutschland, Frank Briegmann, verlangt einen verschärften Rechtsrahmen, um die neuen Geschäftsmodelle aufbauen zu können. Dabei müsse am Ende eine Sanktion stehen, zumindest in Form einer juristischen Verfolgung. Beim Vorantreiben von Download-Plattformen oder Bündelpaketen zeigte sich Briegmann von deutschen Providern und Mobilfunkbetreibern enttäuscht: Das Musicload-Angebot der Deutschen Telekom leide unter hausinternen Querelen zwischen der Netz- und Mobilsparte des rosa Riesen, die Konkurrenz sei vielfach untätig. Universal setze daher unter Einbezug etwa des Sparkassenbundes auf verschiedenste Sparten, um junge Kunden an die Musik heranzubringen.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )

Offline SiLæncer

  • Cheff-Cubie
  • *****
  • Beiträge: 191383
  • Ohne Input kein Output
    • DVB-Cube
Dokumenten-Webportal Scribd soll Copyrights verletzt haben
« Antwort #239 am: 21 September, 2009, 12:34 »
Die US-amerikanische Schriftstellerin Elaine Scott klagt gegen das Dokumenten-Webportal Scribd wegen angeblicher Copyright-Verletzungen. Die Betreiber der "Social-Publishing"-Website, auf der Nutzer Dokumente aller Art hochladen und anderen bereitstellen können, hätten eine Technik entwickelt, die Copyright-Verletzungen in großem Ausmaß weltweit ermögliche, heißt es in der Klageschrift, die beim US-Bundesbezirksgericht im texanischen Houston eingereicht wurde. Scribd profitiere schamlos von den gestohlenen Werken unzähliger Autoren.

Scott habe auf Scribd im Juli ihr 1985 erschienenes Buch "Stocks and Bonds: Profits and Losses, A Quick Look at Financial Markets" zum Download gefunden. Sie behauptet, das Buch sei mehr als hundertmal heruntergeladen worden. Dafür habe sie Scribd nie die Erlaubnis erteilt. Die Website gebe selbst an, ein Werbesystem entwickelt zu haben, durch das neben den gezeigten Publikationen Anzeigen eingeblendet werden könnten; sie sei also profitorientiert.

Die Klägerin wird vertreten von den Anwälten Joe Sibley und Kiwi Camara, die auch Rechtsbeistand der US-Amerikanerin Jammie Thomas-Rasset in ihrem Filesharing-Prozess sind. Die beiden Anwälte haben beim Gericht in Houston Antrag auf Zulassung eines Sammelklageverfahrens eingereicht. Die Scribd-Betreiber bestreiten laut einem Bericht des US-Onlinemagazins CNet, Copyright-Verletzungen zu begünstigen. Dabei berufen sie sich auf Bestimmungen im Digital Millennium Copyright Act (DMCA), nach denen Website-Betreiber unter bestimmten Voraussetzungen nicht für Copyright-Verletzungen ihrer Nutzer verantwortlich gemacht werden können. Diese Bestimmungen halte Scribd ein, das Unternehmen gehe sogar darüber hinaus.

Scribd gibt auf seiner Website an, für die Vorabprüfung von hochgeladenen Dokumenten ein "Copyright Management System" erstellt zu haben. Durch Abgleich mit Titeln, die in einer Datenbank erfasst werden, sollen unautorisiert bereit gestellte Werke ausgefiltert werden. In der Datenbank landen zum Beispiel alle Beschwerden ("Takedown request") von Urhebern, die nicht wollen, dass ihre Werke auf Scribd bereitgestellt werden. Außerdem können Autoren und Verleger vorab ihre Werke in die Datenbank eintragen lassen. Scribd-Nutzer, die wiederholt unautorisiert geschützte Werke hochladen, werden gesperrt.

Quelle : www.heise.de

Arbeits.- Testrechner :

Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit

TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )