Autor Thema: Urheberrecht,Websperren,Three Strikes ...  (Gelesen 64157 mal)

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Streitfall Web-Sperren entzweit die SPD
« Antwort #210 am: 06 August, 2009, 14:02 »
Die von Schwarz-Rot beschlossenen Web-Sperren haben bei der SPD erneut einen interparteilichen Meinungsstreit ausgelöst. Die Sozialdemokraten finden dabei nach wie vor keine einheitliche Linie zu dem heftig umkämpften Vorhaben. So hat Gert Weisskirchen, außenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, das vom Bundestag Mitte Juni abgesegnete Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen in einem Blog der Süddeutschen Zeitung befürwortet. Zugleich liebäugelte er mit einer Ausdehnung der noch nicht in Kraft getretenen Online-Blockaden auf Hassseiten. Eine solche Ausweitung "sollte klug bedacht werden", betonte der Außenpolitiker, um etwa Antisemitismus besser zu bekämpfen.

Der Verhandlungsführer der SPD-Fraktion für das Vorhaben, Martin Dörmann, hatte während des Gesetzgebungsverfahrens dagegen immer wieder die strikte Einschränkung des geheimen Filterverzeichnisses auf kinderpornographische Angebote betont. Baden-Württembergs SPD-Chefin Ute Vogt würde das Rad der Geschichte nun am liebsten zurückdrehen. "Ich selbst bedauere es, dass wir diesem Gesetz in der großen Koalition zugestimmt haben", sagte sie dem "Mannheimer Morgen". Viele Abgeordnete hätten sich offenbar noch nicht intensiv genug mit dem Thema befasst. Sie wüssten nicht, inwieweit Internet-Sperren "zielführend sind – und inwieweit eben nicht". Die Zustimmung der Genossen zu der Initiative sei wohl nur zu erklären mit der Angst vor der Schlagzeile: "SPD will nichts gegen Kinderpornogaphie tun".

Vogt, die nicht im Bundestag sitzt und somit nicht an der Abstimmung über das Zugangserschwerungsgesetz beteiligt war, freut sich daher über die "Piraten" in der eigenen Partei: "Ich bin froh, dass wir in der SPD eine junge Gruppe haben, die sich mit dem Internet beschäftigt. Und die warnen, dieses Gesetz würde nur einen Schritt hin zur Zensur im Netz bedeuten." In diesem Sinne bedauert es die SPD-Vertreterin aus dem Ländle auch nicht, dass das Vorhaben sich wegen der Prüfung durch Brüssel verzögert. Dabei geht Vogt sogar davon aus, dass das Gesetz wegen des Auslaufens der Legislaturperiode und den Neuwahlen im September "wohl nicht mehr in Kraft treten kann". Diese Ansicht wird von der Bundesregierung und vielen Rechtsexperten aber nicht geteilt.

Der sächsische Wirtschaftsminister Thomas Jurk von der SPD ließ sich in einem von der Freien Presse organisierten Chat derweil gegenüber einem von ihm ausgemachten "Piraten" trotz seines abgelegten Eids auf die Verfassung zu einer gewagten Aussage verleiten: "Wenn wir gegen das Grundgesetz verstoßen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderpornografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf", erklärte der SPD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl in Sachsen. "Ich persönlich hoffe darauf, dass wir das Problem lindern, wenn wir den Kunden von Kinderpornografie das Leben schwerer machen." Wenn deshalb irgendwo auf der Welt nur ein Kind nicht für pornographische Bilder missbraucht werde, habe sich der vielfach als Wegbereiter für umfassende Zensurmaßnahmen kritisierte Vorstoß gelohnt.

Quelle : www.heise.de

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Eircom - Three-Strikes-Konzept geleakt
« Antwort #211 am: 08 August, 2009, 21:56 »
Der irische ISP Eircom hat sich bereit erklärt, eine freiwillige Three-Strikes-Regelung einzuführen. Ein geleaktes Dokument zeigt erstmals die Details des Deals mit der Content-Lobby.

Das an TorrentFreak weitergegebene Schriftstück trägt den Titel "Anweisungen zur Vereinbarung zwischen Eircom und der Irish Recorded Music Association (IRMA) in Bezug zu Urheberrechtsverstößten März 2009". Es enthält Details zu der Regelung, welche der Verband der Musikindustrie anfang des Jahres überraschend mit Irlands größtem Provider schließen konnten.

Es wird klargestellt, dass Eircom selbst die Aktivitäten seiner Kunden nicht überwachen wird und auch keine entsprechende Infrastruktur aufbaut. Der Provider wird keine Kundendaten an Dritte weitergeben - "einschließlich der Labels" und soll sich auch an die Gesetze zum Datenschutz halten.

Die Daten angeblicher Urheberrechtsverletzer werden von dem Unternehmen Dtecnet im Auftrag der IRMA gesammelt und an Eircom übermittelt. Dabei soll es nicht allein es nicht um Personen gehen, die geschütztes Material in P2P-Netze hochladen, sondern auch um Downloader. Wie Downloads nachgewiesen werden sollen, ist allerdings in dem Papier nicht spezifiziert.

Der Vereinbarung zufolge muss die IRMA in ihren Benachrichtigungen an Eircom folgende Daten übermitteln:

   1. Details zum Rechteinhaber (Name und Adresse)

   2. Warum die Benachrichtigung verschickt wird (d.h. Darlegung der Urheberrechtsverletzung)

   3. Details zum betroffenen Werk (Künstler, Song, Titel und Titel des Albums)

   4. Die IP-Adresse des Beschuldigten, zusammen mit einer Zeitangabe zum Beginn der Nachforschung

   5. Eine weitere Zeitangabe zum Abschluss der Untersuchung

   6. Details zu der vom Beschuldigten verwendeten P2P-Anwendung

   7. Der Hash-Wert des betroffenen Werkes

Fehlt eine dieser Angaben, wird Eircom den Anschuldigungen nicht weiter nachgehen. Zudem muss die IRMA nachweisen, dass die Informationen auf rechtlich einwandfreiem Weg erlangt wurden. Dazu gehört auch die entsprechende Zertifizierung der mit den Nachforschungen beauftragten Unternehmen.

Hat Eircom eine korrekte Benachrichtigung erhalten, wird nach dem "Three-Strikes"-Prinzip vorgegangen. Beim ersten Fall erhält der betroffene Kunde eine Mitteilung über die Anschuldigung der IRMA, beim zweiten Mal wird er davor gewarnt, dass ein dritter Vorfall mit einer Abschaltung seiner Internetverbindung enden könnte.

Dieser dritte Schritt wird dann dadurch vollzogen, dass der Beschuldigte ein Kündigungsschreiben von dem Provider erhält. Kann er keinen schlagkräftigen Widerspruch einbringen, wird daraufhin seine Verbindung gekappt. Begründet wird die Kündigung mit der Verletzung des AGBs des Unternehmens sowie mit der Verpflichtung des Providers, gegen illegale Inhalte in seinem Netzwerk vorzugehen, sobald er davon in Kenntnis gesetzt worden ist.

Allerdings hat der Kunde besagte Möglichkeit, sich gegen die Maßnahme zu wehren. Dem Dokument zufolge haben die Betroffenen zu jeder Zeit die Möglichkeit sich zu beschweren, wenn sie der Meinung sind, "unangemessener- oder fälschlischerweise als Urheberrechtsverletzer identifiziert" worden zu sein. Eircom hat sich zudem in der Vereinbarung einen gewissen Handlungsspielraum bewahrt. So kann das Unternehmen eine Kündigung verweigern, wenn es der Ansicht ist, dass eine Urheberrechtsverletzung nicht stattgefunden hat oder dass eine Kündigung gegenüber dem Kunden nicht gerechtfertigt sei.

Angesichts der Tatsache, dass das Dokument undatiert und wohl nicht aktuell ist, bleibt die Frage im Raum stehen, ob die in ihm dargstellte Situation tatsächlich den letzten Stand der Dinge widerspiegelt.

Allerdings wird erneut das große Problem deutlich, dass sich bei der "Three Strikes"-Regelung der Provider zum Richter emporschwingt.

Eine gute Seite hat diese Vereinbarung dennoch. Eircom ist zwar der größte ISP der "Grünen Insel", der einzige ist er aber nicht. Da die einzige Möglichkeit des Providers die Kündigung ist, halten sich die Schwierigkeiten für die Betroffenen vorerst in Grenzen. Andere ISPs werden sich sicher über den neuen Kundenstrom vom Marktführer freuen, denn bisher hat noch keiner von ihnen einer ähnlichen Regelung zugestimmt.

Quelle : www.gulli.com

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Three-Strikes auch in Deutschland?
« Antwort #212 am: 09 August, 2009, 13:11 »
Die filmpolitische Sprecherin der SPD, Angelika Krüger-Leißner, äußerte ihren Unmut darüber, dass es in Deutschland keine Three-Strikes-Regelung gibt. Sie könnte sich eine Initiative hier in Deutschland ähnlich der in Frankreich gut vorstellen. Sehr interessant auch ein Teil ihrer Begründung: In Deutschland habe man zwar starke Grundrechte, jedoch seien diese vereinzelt ein Hindernis für klare Lösungen. Blickt man auf andere Länder, so Krüger-Leißner, so trifft man auf festgelegte Vorgehensweisen bei der Bekämpfung von Internet-Piraterie (oder zumindest Ansätze). Was könnte damit nur gemeint sein?

Sie fordert einen besseren Schutz für Rechteinhaber. Wörtlich sagte sie im Interview mit der Zeitschrift Promedia: "Dennoch muss man die Rechteinhaber schützen, und [...] der Schutz muss wirksam und konsequent sein. Wir neigen immer dazu, komplizierte Lösungen zu finden, während die französische eine simple Lösung ist, die auf den ersten Blick einleuchtet." Darum geht es also. Im Wahlkampf will sie ihre Aussage nicht als klares Plädoyer für "Three-Strikes" in Deutschland verstanden wissen, dennoch bräuchte man einen stärkeren Schutz für die Rechteinhaber. Auch bräuchte man "wirksame und konsequente" Vorkehrungen, die jeder Internetnutzer "auch versteht". Sie bewundert den Willen der Franzosen, sich des Themas "Schutz der Rechteinhaber" konsequent anzunehmen.

Quelle : www.gulli.com

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Kanzleramtschef fordert "Verkehrsregeln im Internet"
« Antwort #213 am: 10 August, 2009, 11:51 »
Der heftige  Streit um die Sperre kinderpornographischer Webseiten tobt noch, da sind vemehrt Vorstöße zu verzeichnen, das Internet generell strenger zu regulieren. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen, die maßgeblich die Initiativen zu den Websperren vonangetrieben hat, warnte bereits davor, das Internet drohe ein rechtsfreier Chaosraum zu werden, und forderte Diskussionen über das richtige Maß an Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenwürde im Internet. Nun legt Kanzleramtsminister Thomas de Maizière nach und ruft nach "Verkehrsregeln im Internet".

De Maizière fragte sich in einem Interview mit der Rheinischen Post: "Kann das Internet völlig frei sein?" Der Kanzleramtsminister ist dabei offensichtlich der Ansicht, vorhandene gesetzliche Regelungen ließen sich im Internet gar nicht durchsetzen: "Müssen wir nicht die Menschen vor Denunziation, Entwürdigung oder unseriösen Geschäften schützen wie im Zivilrecht?" Ähnlich wie auf den Finanzmärkten brauche man mittelfristig "Verkehrsregeln im Internet": "Sonst werden wir dort Scheußlichkeiten erleben, die jede Vorstellungskraft sprengen", meinte de Maizière.

Gleichzeitig betonte der CDU-Politiker, in nächster Zeit müsse ein Schwerpunkt der Regierung der Datenschutz sein, und zwar eher der Schutz der Privatspähre zwischen Privatpersonen als der Datenschutz zwischen Staat und Bürger: "Dürfen Firmen Mitarbeiter oder Kunden per Video überwachen? Wie muss die Privatsphäre im Internet geschützt werden?"

Quelle : www.heise.de

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Neuer Streit um Web-Sperren und Internet-Regulierung
« Antwort #214 am: 11 August, 2009, 09:36 »
Der Streit um das Internet, seine Freiheit und mögliche Regulierungen des weltweiten Netzes geht unvermindet weiter. Während aber Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen vor einem rechtsfreien Chaosraum Internet warnte und Diskussionen über das richtige Maß an Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenwürde im Internet forderte, während Kanzleramtsminister Thomas de Maizière nach "Verkehrsregeln im Internet" rief, setzt Wolfgang Bosbach etwas andere Akzente. Der stellvertretende Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag will die Ermittlungsbehörden im Kampf gegen Internet-Kriminalität ausbauen.

Offensichtlich ist Bosbach der Ansicht, geltendes Recht lasse sich sehr wohl im Internet duchsetzen: "Wir brauchen mehr verdeckte Ermittler, die als Internet-Patrouille im Netz kriminelle Machenschaften aufspüren", sagte Bosbach der Rheinischen Post. Das Internet biete zwar eine fantastische Vielfalt, sei aber auch "Quelle für Kriminalität, Terrorismus und ziemlich viel Schmutz". Eine neue Bundesregierung müsse daher die Landeskriminalämter und Staatsanwaltschaften mit deutlich mehr Personal und Technik ausstatten. Es gehe aber nicht um eine "Zensurbehörde". Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) sekundierte: "Die Rechtslage ist klar: Was offline verboten ist, ist auch online verboten." Gesetzliche Verschärfungen lehne sie vorerst ab.

Derweil streitet die Politik in Berlin weiter über die Vorstöße, die von der Leyen und de Maizière erneut für Web-Sperren und eine stärkere Regulierung des Internets unternnehmen. Dabei stoßen Internet-Sperren über die geplante Blockade von Seiten mit kinderpornografischen Inhalten hinaus bei SPD, Grünen und FDP auf Ablehnung.

"Solange die SPD an der Regierung ist, haben solche Zensurträume keine Chance", erklärte die SPD-Kulturpolitikerin Monika Griefahn. "An dieser klaren Position ändern weder die Meinungen Einzelner noch Spekulationen in der interessierten Öffentlichkeit etwas." Allerdings gab es in der SPD in den vergangenen Tagen auch ganz andere Stimmen: Gert Weisskirchen, außenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, wollte etwa eine Ausweitung der Websperren auf Hass-Seiten nicht ausschließen: Eine solche Ausweitung "sollte klug bedacht werden", betonte der Außenpolitiker, um etwa Antisemitismus besser zu bekämpfen. Und Manuela Schwesig, Ursula-von-der-Leyen-Counterpart im Kompetenzteam des SPD-Kanzlerkandidaten Frank-Walter Steinmeier, kritisierte die Bundesfamilienministerin bereits für die Verzögerungen bei dem Gesetz zu Kinderporno-Sperren.

Griefahn dagegen betonte, die Union mit Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und Kanzleramtsminister Thomas de Maizière an der Spitze schürten weiterhin "die Angst vor einem vermeintlich 'rechtsfreien' Internet". Schon die bisherigen Verträge von der Leyens mit den Internet- Providern seien aus Sicht der SPD "rechtsstaatlich höchst problematisch" und daher zunächst auch nur auf drei Jahre begrenzt, betonte Griefahn.

Die Opposition in Berlin bekräftige wiederum ihre Ablehnung der Vorstöße zu Web-Sperren und Internet-Regulierung. Der Sprecher der Grünen für Innere Sicherheit, Wolfgang Wieland, sagte der Welt: "Das Internet ist grundsätzlich frei." Was in gedruckter Form strafbar sei, das sei auch im Internet strafbar. Die bisherigen Möglichkeiten der Strafverfolgung seien vollkommen ausreichend. Die innenpolitische Sprecherin der FDP, Gisela Piltz, warnte in der Zeitung vor Eingriffen in die Meinungs- und Informationsfreiheit.

Quelle : www.heise.de

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Regierung erwägt rückverfolgbaren "Internetausweis" für alle
« Antwort #215 am: 11 August, 2009, 11:09 »
Kaum ein Tag vergeht, ohne dass hochrangige CDU-Politiker vor dem bedrohlichen Anwachsen unsäglicher Schmutzfluten aus dem Internet warnen. Laut einem Bericht der Rheinischen Post soll damit der Weg bereitet werden, um einen "Internetausweis" einzuführen, der die Nutzer identifizierbar und zurückverfolgbar macht.
In der Bundesregierung wird nach Informationen der Rheinischen Post über einen "Internetausweis" nachgedacht, mit dem Nutzer besser identifizierbar und zurückverfolgbar werden können. Die Zeitung beruft sich dabei auf Informationen aus Regierungskreisen.

Seit 2008 ist die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland in Kraft. Von über 82 Millionen Deutschen werden die Verkehrsdaten der Telefon- und Internetverbindungen für sechs Monate gespeichert. Im Internet wird bereits die IP-Adresse der Nutzer festgehalten, bei der E-Mail-Nutzung ebenfalls die IP-Adresse und die Empfänger-Mailadresse sowie der Zeitpunkt der Nutzung des Dienstes. Kommunikationsinhalte und angesurfte Webseiten sollen laut Telekommunikationsgesetz (TKG) aber noch nicht aufgezeichnet werden.

In den letzten Tagen hatten ranghohe Regierungsmitglieder aus der Union in dramatischen Worten verschärfte Kontrollen im Internet gefordert. Kanzleramtsminister Thomas de Maizière war für Verkehrsregeln im Internet eingetreten, die ähnlich wie auf den Finanzmärkten aussehen sollten. Sonst werde es im Internet zu Scheußlichkeiten kommen, die jede Vorstellungskraft sprengten, warnte er. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte ebenfalls angedeutet, das Gesetz für Internetsperren ausweiten zu wollen. Das Internet drohe sonst zu einem rechtsfreien Chaosraum zu werden, in dem hemmungslos gemobbt, beleidigt und betrogen werde.

Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach hat zudem der Rheinischen Post erklärt: "Wir brauchen mehr verdeckte Ermittler, die als Internetpatrouille im Netz kriminelle Machenschaften aufspüren". Das Internet sei neben seiner fantastischen Vielfalt zugleich "Quelle für Kriminalität, Terrorismus und ziemlich viel Schmutz", malte Bosbach aus. Eine neue Bundesregierung müsse die Landeskriminalämter und Staatsanwaltschaften mit deutlich mehr Personal und Technik für den Kampf dagegen ausstatten, forderte der CDU-Politiker.

Quelle : www.golem.de

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Das Bundesinnenministerium weiß nichts von einem Vorhaben der Bundesregierung, Netzbürger identifizieren und ihren Online-Aktivitäten besser auf die Spur kommen zu wollen. "Pläne zu einem Internet-Ausweis mit der Möglichkeit der Rückverfolgung" lägen im federführenden Ressort nicht vor, erklärte eine Sprecherin von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) am heutigen Dienstag gegenüber heise online. Sie wies damit indirekt einen Bericht der "Rheinischen Post" zurück, wonach bei der Bundesregierung über die Schaffung eines entsprechenden Mittels zur Nutzeridentfizierung "bereits nachgedacht" werde.

Der Bundestag hatte im Dezember ein Gesetz beschlossen, mit dem von November 2010 an der neue elektronische Personalausweis eingeführt werden soll. Es ist vorgesehen, dass darauf auch ein elektronischer Identitätsnachweis gespeichert werden kann. Darüber hinaus bietet der geplante E-Perso die Möglichkeit, eine elektronische Signatur auf einem kontaktlos auslesbaren Chip zu hinterlegen. Die Zusatzfunktion fürs Internet soll die verbindliche elektronische Übermittlung von Identitätsmerkmalen ohne biometrische Daten in Online-Anwendungen und in lokalen Verarbeitungsprozessen etwa an Automaten gestatten. Insgesamt sollen damit Online-Einkauf, allgemein elektronische Kaufverträge und Behördengänge via Internet erleichtert werden, da sie mittels des neuen Ausweisdokuments elektronisch unterschrieben werden können.

Nach Angaben des Innenministeriums bleibt dabei der Datenschutz gewahrt. Die Verwendungsmöglichkeit von Pseudonymen beim elektronischen Personalausweis sei eine Maßnahme, gerade die Rückverfolgung von Nutzern zu verhindern, betonte die Sprecherin. Gleiches gelte für andere E-Government-Initiativen des Bundes.

In den vergangenen Wochen waren die Rufe aus der großen Koalition lauter geworden, das Internet stärker zu regulieren. Als Aufhänger für die Vorstöße gilt die Angst vor einem "rechtsfreien Raum", obwohl die Online-Welt vielfach bereits stärker von Regelwerken umfasst ist als der Offline-Bereich. Vor allem Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) fordert auch nach der Verabschiedung der von ihr besonders befürworteten Sperren kinderpornographischer Webseiten eine umfassende Debatte über die Internetfreiheiten. Beispielsweise machte sie sich jüngst für einen Verhaltenskodex für soziale Netzwerke stark. Zuletzt befürwortete der Chef des Bundeskanzleramts, Thomas de Maizière (CDU), "Verkehrsregeln" fürs Internet. Der "Spiegel" sieht unterdessen in einer Titel-Geschichte die Rolle des Staates als Ordnungsmacht der Netzgesellschaft in Frage gestellt. Online-Aktivisten würden für die traditionellen Politiker vermehrt zum Problem.

Laut Thorsten Wirth, Spitzenkandidat der Piratenpartei in Hessen, bricht sich in der gesamten Diskussion die Geringschätzung der Bürgerrechte in der großen Koalition Bahn: "Ob 'Zensursula' oder jemand von der SPD ist mittlerweile einerlei: Die Politik des Grundrechtsabbaus wird munter fortgeführt", meint der Pirat. CDU/CSU und SPD seien dabei, das Internet als staatliches Kontrollinstrument auszubauen. Dabei würden sie die Medien mit alten Litaneien von einem Chaosraum Internet beschwören. Rechtsfrei werde der Cyberspace aber erst durch das, "was die aktuelle Bundesregierung aus dem Internet macht". Terrorgefahr oder Kinderpornographie seien immer wieder gern bemühte Aufhänger, um Rechte zu beschneiden, die eigentlich auch fürs Internet gälten.

Quelle : heise.de
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Polizeigewerkschaft verlangt: "Cyber-Cops" fürs Internet
« Antwort #217 am: 14 August, 2009, 09:08 »
Die hitzige Debatte um Internet-Regulierung und -Kontrolle sowie Web-Sperren reißt in diesen Wahlkampfzeiten nicht ab. Zwar meinte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) auf Forderungen aus der Union, aber auch aus den eigenen Reihen nach meiner stärkeren Kontrolle des Internet, man wolle "keine Zensurbehörde für das Netz". Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) schloss sich dagegen zumindest den Forderungen von Wolfgang Bosbach, stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag, an. Bosbach hatte erklärt, das Internet biete zwar eine fantastische Vielfalt, sei aber auch "Quelle für Kriminalität, Terrorismus und ziemlich viel Schmutz". Er will die Ermittlungsbehörden im Kampf gegen Internet-Kriminalität ausbauen.

Die Polizeigewerkschaft setzte da noch eins drauf: Das Internet sei der größte Tatort der Welt, sagte der Gewerkschaftsvorsitzende Rainer Wendt der Berliner Zeitung. Deshalb dürfe es sich nicht selbst überlassen werden: "Wir brauchen 2000 Cyber-Cops." Die Polizei müsse verstärkt verdachtsunabhängige Streifen im Netz fahren. Zudem plädierte er für eine bessere Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden: "Wir brauchen eine zwischen dem Bundeskriminalamt und der Polizei der Länder abgestimmte Gesamtstrategie." Dabei könnten die Länder bestimmte Kriminalitätsfelder übernehmen, sodass es nicht zu doppelten Ermittlungen komme.

Die Forderung nach einem stärkeren Vorgehen gegen Internet-Kriminalität hatten zumindest die Unionsparteien bereits in ihr "Regierungsprogramm" tituliertes Programm für die Bundestagswahl im September dieses Jahres geschrieben. Das Bundeskriminalamt (BKA), das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die entsprechenden Einrichtungen der Länder müssten dafür personell und technisch weiter gestärkt werden. "Das Internet ist kein rechtsfreier Raum", heißt es in der Zielbestimmung. CDU und CSU wollen daher "Rechtsverletzungen effektiv unterbinden".

Allerdings verzeichnet die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik für das Jahr 2008 in Deutschland einen Rückgang der Straftaten mit dem "Tatmittel Internet" um 6,5 Prozent, überwiegend habe es sich bei den 167.451 erfasten Straftaten um Betrugsdelikte gehandelt. Die registrierte Computerkriminalität allgemein ist demnach 2008 um 1,1 Prozent auf 63.642 Fälle gestiegen. Das führen die Strafermittler auf die "Steigerung der Fallzahlen beim Ausspähen, Abfangen von Daten einschließlich Vorbereitungshandlungen (+60,0 Prozent)" zurück.

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Neonazis im Netz weiter auf dem Vormarsch
« Antwort #218 am: 15 August, 2009, 11:50 »
Immer häufiger wird versucht, Jugendliche im Internet für rechtsextreme Inhalte zu begeistern. Aufgrund dieser Beobachtung will nun die Justizministerin Brigitte Zypries in den Kampf gegen Nazi-Inhalte im Web ziehen.

Allgemein soll die Zahl der rechtsextremen Beiträge im Internet stark steigen. Besonders bliebt scheint in den Kreisen der Neonazis die Verbreitung von Multimedia-Inhalten zu sein. Dazu zählen unter anderem ansprechende Webseiten, moderne Videos und besonders der Bereich Musik. Mit diesen angesprochenen Medien wird versucht, immer mehr Jugendliche für die Szene zu gewinnen.

Braune Videos und auch Musik gelten ferner bereits als Propaganda-Instrument Nummer eins im Internet. Darüber hinaus spielen auch Soziale Netzwerk und Web-2.0-Dienste eine zentrale Rolle. Über diese Plattformen lassen sich die Hassbotschaften besonders umfassend verbreiten. Und auch die Gründung eigener Social Networks scheint eine gängige Praktik zu sein. Auf den Selbigen wird sodann ungehindert gegen Minderheiten gehetzt, so ein Bericht der Süddeutschen.

Beim Kampf gegen die angesprochenen Webseiten hofft Bundesjustizministerin Zypries auf internationale Zusammenarbeit. Nur auf diese Weise könne man Erfolge erzielen, teilte sie mit. Um die damit verbundenen Kontrollen möglichst umfassend durchführen zu können, hat die Deutsche Polizeigewerkschaft in der Debatte 2000 Cyber-Cops gefordert.

Quelle : http://winfuture.de

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Bayerns Innenminister fordert Sperren für rechtsextreme Web-Seiten
« Antwort #219 am: 15 August, 2009, 13:35 »
Der bayrische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat eine Ausweitung der Web-Sperren auf rechtsextreme Internet-Seiten gefordert, meldet die Presseagentur dpa unter Berufung auf die Bild-Zeitung. Gegenüber Bild sagte der Politiker: "Die Zahlen zeigen, dass wir zur Bekämpfung härtere Maßnahmen wie eine Sperrung von rechtsextremen Internetseiten dringend brauchen". Herrmann bezieht sich dabei auf einen Bericht der Organisation jugendschutz.net, der im Jahr 2008 1707 rechtsextreme Seiten im Internet ausmachte. Ein Jahr davor hatte jugendschutz.net 1635 derartige Seiten gefunden. Die Zahl rechtsextremer Beiträge in sozialen Netzwerken und auf Videoplattformen habe sich jedoch von 750 auf 1500 verdoppelt. Unterstützung für seine Forderung erhält Herrmann vom Präsidenten der Bundeszentrale für politische Bildung, Thomas Krüger, der laut bild.de Netzsperren gegen nazistische Web-Seiten in Betracht zieht: "Da, wo es einen Straftatbestand gibt, kann eine Netzsperre sinnvoll sein."

Die Organisation jugendschutz.net fordert in in ihrem Bericht jedoch keine Web-Sperren: Wichtiges Ziel von jugendschutz.net sei es, Rechtsextremen die Propagandaplattform im Netz zu entziehen und unzulässige Inhalte so schnell wie möglich aus dem Netz zu entfernen. Wie im Vorjahr sei dies in 80 Prozent der Fälle gelungen. Als besonders wirksam habe sich die direkte Kontaktaufnahme zu in- und ausländischen Providern herausgestellt, die daraufhin zu 90 Prozent die Angebote geschlossen oder abgeändert hätten. Im Ausland beruft sich jugenschutz.net dabei auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter, in denen die Verbreitung von Rassismus und Hass meist untersagt sei.

Der Anteil an nach deutschem Recht unzulässigen Web-Inhalten unter den vom Report gesichteten Seiten lag 2008 wie im Vorjahr bei 16 Prozent. 77 Prozent der Verstöße hätten sich auf strafbare Inhalte bezogen und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (67 Prozent), volksverhetzende Aussagen (25 Prozent) oder Holocaust-Leugnung (5 Prozent) aufgewiesen. 23 Prozent stufte jugendschutz.net als jugendgefährdend ein. Neonazis würden dabei verstärkt wieder ausländische Dienste in Anspruch nehmen. In Deutschland habe nur noch jede zehnte Website unzulässige Inhalte enthalten. Im Vorjahr sei dies noch bei "jeder achten" der Fall gewesen.

Quelle : www.heise.de

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Tele2 verteidigt Filesharer-Kundendaten
« Antwort #220 am: 16 August, 2009, 15:19 »
Österreichische Internet-Zugangsprovider müssen und dürfen die Daten ihrer Kunden nicht an die Urheberrechtsindustrie herausgeben, zumindest sofern die Kunden dynamische IP-Adressen nutzen. Mit diesem Resultat schließt ein mehr als vier Jahre dauernder Rechtsstreit zwischen der österreichischen Rechteverwertungsgesellschaft LSG und dem Provider Tele2. Der Oberste Gerichtshof (OGH) des Landes hat nun in einem rechtskräftigen Urteil (4 Ob 41/09x) der Forderung der LSG nach Preisgabe der Identität angeblicher P2P-Dateitauscher eine Absage erteilt. Die gesuchten Daten dürfen vom Provider nämlich gar nicht gespeichert werden – und was nicht gespeichert werden darf, darf auch nicht beauskunftet werden. Dabei hatten die Vorinstanzen noch für den Rechteverwerter entschieden. Die LSG muss Tele2 nun Verfahrenskosten von annähernd 18.000 Euro ersetzen.

Die LSG ist eine österreichische Verwertungsgesellschaft, die unter anderem die Rechte von Tonträgerherstellern und ausübenden Künstlern bezüglich der öffentlichen Zurverfügungstellung des Vortrags von Werken der Tonkunst wahrnimmt. Sie ließ die IP-Adressen der Teilnehmer bestimmter Dateitausch-Netze erheben. Anschließend verlangte die LSG von den ISP Auskunft über Namen und Adressen der jeweiligen Nutzer, um diese klagen zu können. Dieses Begehren wurde auf Paragraph 87b Abs 3 Urheberrechtsgesetz gestützt, der eine entsprechende Auskunftsverpflichtung vorsieht. Auch Tele2 gab zunächst mehrmals Auskunft darüber, welchen Kunden die von der LSG genannten IP-Adressen im fraglichen Zeitpunkt zugeordnet waren. In neun Fällen aus dem Zeitraum Oktober 2004 bis Oktober 2005 verweigerte Tele2 allerdings die Auskunft und wurde daraufhin selbst von der LSG beklagt.

Zunächst wurde Tele2 von Gerichten dazu angehalten, die Daten nicht zu löschen. Im Hauptverfahren urteilten erste und zweite Instanz für die LSG und verpflichteten Tele2 zur Herausgabe der Daten. Der Provider rief aber den OGH an. Dieser wiederum wandte sich zunächst an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) und legte diesem zwei Vorfragen vor (OGH 4 Ob 141/07z). Der OGH wollte wissen, ob die in der Informations-Richtlinie der EU vorgesehene Auskunftsverpflichtung auch auf Zugangsprovider anwendbar ist und ob überhaupt eine Weitergabe der Daten an Private (und nicht nur an Behörden) zulässig ist. Obwohl der EuGH beide Fragen bejahte (C-557/07), entschied der OGH nun gegen die LSG. Tele2 muss damit die Daten nicht herausgeben.

"Das Problem des hier zu beurteilenden Sachverhalts liegt (…) darin, dass die begehrte Stammdatenauskunft nur möglich ist, wenn die Beklagte dafür (intern) Verkehrsdaten verarbeitet", schreibt der OGH in der Urteilsbegründung. Es "sind (zumindest) dynamische, d.h. nur für eine bestimmte Zeit zugewiesene IP-Adressen in die Kategorie der Zugangs- und damit der Verkehrsdaten einzuordnen." Nach Paragraph 99 Absatz 1 Telekommunikationsgesetz 2003 sind aber "Verkehrsdaten, die sich auf Teilnehmer und Nutzer beziehen (...) zu löschen oder zu anonymisieren, sobald sie für die Übertragung einer Nachricht nicht mehr benötigt werden." Soweit die Daten nach anderen Bestimmungen zulässiger Weise doch gespeichert sein sollten, dürften sie aber nur für diese anderen Zwecke verwendet werden. "Da die Beklagte nicht zu einem rechtswidrigen Verhalten verpflichtet werden kann, ist ihrer Revision Folge zu geben und das Klagebegehren abzuweisen."

Eine Pflicht zur Auskunftserteilung sei nur durch Änderung der Rechtslage herbeiführbar, betonen die Richter. Doch eine solche Rechtsänderung birgt auch ihre Risiken. Denn der erwähnte Paragraph 87b Urheberrechtsgesetz überlässt es dem ISP, zu überprüfen, ob der Rechteinhaber eine Rechtsverletzung durch den Nutzer bescheinigt hat. Der ISP "könnte schon wegen der sonst drohenden Prozesskosten geneigt sein, die gegen eine Bekanntgabe sprechenden Gründe nicht näher zu prüfen und Auskünfte praktisch unbesehen zu erteilen", warnt der OGH.

Da es seit der Anfang 2008 in Kraft getretenen Strafprozessreform in Österreich kein richterliches Ermittlungsverfahren bei Privatanklagedelikten mehr gibt, kann die LSG auch nicht über eine Strafanzeige samt nachfolgender Akteneinsicht an die Namen und Adressen herankommen. Die gesammelten IP-Adressen von P2P-Nutzern sind damit vorerst wertlos. Offen gelassen hat der OGH in diesem Verfahren, ob fixe IP-Adressen zu den Stammdaten gehören und der ISP hierüber sehr wohl Auskunft zu erteilen hätte. Die "Urheberrechtsbranche" hofft nun auf die Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich, um über diesen Weg an die Daten heranzukommen.

Die Detailbestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung werden derzeit von einer Arbeitsgruppe verhandelt. Abzuwarten bleibt, wie lange die Daten gespeichert werden sollen und für welche Zwecke ihre Erhebung zulässig ist. Das Match "Urheberrechtsindustrie gegen Datenschützer" geht somit weiter.

Quelle : www.heise.de

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Websperren: Internetpolitik von Gestern
« Antwort #221 am: 17 August, 2009, 20:26 »
Die Entrüstung über "das Böse im Internet" erhellt die Abgehobenheit eines Teils der deutschen politischen Elite von der Wirklichkeit im Informationszeitalter

Das Gute an der zuweilen skurrilen Debatte um Internetsperren in Deutschland ist, dass sich damit ein zu lange brachliegendes Thema langsam den Weg in eine breitere Öffentlichkeit bahnt. Das im letzten Jahr ausgebrochene Entsetzen über die "bösen Inhalte" im Internet ist insofern entlarvend, weil es dokumentiert, dass deutsche Politik und deutsche Öffentlichkeit eine bereits seit mehr als einem Jahrzehnt laufende internationale Debatte weitgehend verschlafen haben.

Es ist nicht das Internet, das "das Böse" in die Gesellschaft bringt, sondern es ist "das Böse in der Gesellschaft", das sich nun auch den Weg ins Internet bahnt. Als das Internet vor 20 Jahren gerade mal von einer Millionen "Netizens" bevölkert war, gab es eine "Netiquette", die von allen befolgt wurde. Als freier und verantwortungsbewusster "User" wusste man sehr wohl, dass es auch im Internet allgemeine Benimmregeln gibt. Jetzt aber haben wir fast 1.7 Milliarden Internetnutzer. Kann es da verblüffen, dass auch Kriminelle, Hassprediger, Kinderschänder und Vandalen den Cyberspace nutzen?

Das Übel liegt also mehr in der Gesellschaft als im Internet. Und Politik wäre gut beraten, wenn sie sich primär um Verbrecher und Verbrechen kümmert und nicht um die Reglementierung von Internetnutzern. Ein wesentliches Problem liegt doch darin, dass Kriminelle sich die technischen Möglichkeiten des globalen Internet - jeder kann mit jedem zu jeder Zeit an jedem Ort kommunizieren - schon längst zu eigen gemacht haben, während Politik und Strafverfolgung in den nationalen Begrenzungen von gestern stecken geblieben sind.

Mit der Territorialhoheit des Souveränitätsprinzips zu operieren ist doch viel zu kurz gedacht, wenn der Cyberspace Grenzen wie nie zuvor obsolet gemacht hat. Im eigenen Land die nationale Rechtsordnung strikt anzuwenden, ist ja vernünftig, es ist aber schon lange nicht mehr hinreichend. Wo ist die internationale Initiative der Bundesfamilienministerin, um im globalen Rahmen gegen das vorzugehen, was sie zu Recht als schändlich und menschenverachtend ansieht? Warum geht sie nicht gegen jene Regierungen vor, die Banken beherbergen, die Konten führen, auf denen die Gelder landen, die für Online-Kinderpornographie bezahlt werden? Es hat wenig Sinn den Esel zu schlagen, wenn man den Reiter meint. Dem Finanzminister Steinbrück ist es ja auch gelungen, von der Schweiz die Herausgabe von Namen und Adressen krimineller Steuerhinterzieher zu erwirken.

Die weiter anschwellende Debatte "Von der Leyen vs. Internet Community" macht auch deutlich wie viele Missverständnisse und Kommunikationslücken es im politischen Dialog in Deutschland gibt, wenn es um die Zukunft der Informationsgesellschaft geht.

Da ist die von Frau von der Leyen aus der Luft gegriffene Behauptung, die Internet-Community würde das Internet als rechtsfreien Raum begreifen. Kein ernst zu nehmender Vertreter der Internet-Community hat das je behauptet. Diese Debatte hat bereits in den 90er Jahren stattgefunden. Was offline rechtswidrig ist, wird online nicht legal. Wer würde das in Frage stellen? Gelddiebstahl im Cyberspace bleibt eine Straftat. Internetfreiheit ist nicht die Quelle für Cyberkriminalität und die Einschränkung von Freiheitsrechten für alle nicht das Mittel, um wenige Verbrecher zur Strecke zu bringen. Das Problem von Rechtsverletzungen im Cyberspace ist ja nicht das Fehlen von Rechtsinstrumenten, sondern das niedrige Niveau der internationalen Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung und das noch niedrigere Niveau der Harmonisierung von nationalen Rechtssystemen bei Schlüsseldelikten.

Neue Methoden und Instrumente müssen entwickelt werden, um universellen Wertvorstellungen, Menschenwürde und Recht Geltung zu verschaffen

Will man die globalen Probleme der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts politisch und juristisch in den Griff bekommen, kommt man nicht an der Tatsache vorbei, dass nationale Alleingänge im Cyberspace nicht nur ein Tropfen auf den heißen Stein sind, sondern bei unbedarften Internetnutzern - und das ist wohl die Mehrheit - die gefährliche Illusion befördern, die "Regierung" könne einen schon schützen vor den virtuellen Bösartigkeiten. In Wirtschaft und Technologie gab es in den vergangenen Jahrzehnten eine Innovation nach der anderen, der politische Alltagsbetrieb aber operiert noch mit dem Handwerkszeug aus der "guten alten Zeit". Dabei geht es ja nicht darum, dass die im Grundgesetz verankerten Werte veraltet wären. Mitnichten. Veraltet sind die Methoden, mit denen diesen Werten Geltung verschafft wird, mit denen Politik entwickelt und Entscheidungen getroffen und durchgesetzt werden.

Die Informationsgesellschaft ist globaler, komplexer und viel differenzierter als es die Industriegesellschaft war und ist. Wird diese Komplexität ignoriert und verweigert man sich einer Modernisierung der Politik, richten gut gemeinte insulare Lösungen mehr Schaden an als Nutzen. Einfach sperren - d.h. "Augen zu", wenn Böses auf dem Laptop erscheint - ist so innovativ wie die Einführung des "Index Librorum Prohibitorum" durch die katholische Kirche nach Gutenbergs Erfindung des Buchdrucks.

Wie soll man zum Beispiel mit dem im deutschen Strafrecht verankerten Verbot von Nazipropaganda umgehen? Die Publikation von Adolf Hitlers "Mein Kampf" ist in Deutschland eine Straftat, in den USA ist sie durch das "1st Amendement" verfasssungsrechtlich als "free speech" geschützt. Beim Online-Buchhändler "Barnes&Nobles" kann man Hitler in englischer Übersetzung für 17.00 $ kaufen. Was also sollten nach von der Leyens Ansicht die deutschen Behörden tun? Im Grunde müsste jedes aus den USA kommende Buchpaket geöffnet werden, um herauszufinden, ob darin Hitlers "Mein Kampf" ist. Das Buch würde dann konfisziert und der Empfänger eine Mitteilung über die Rechtswidrigkeit seiner Bestellung bekommen. Oder man müsste jede von einem deutschen Server ausgehende Bestellung bei "Barnes&Nobles" überprüfen, ob Hitlers "Mein Kampf" bestellt wird. Und was macht das BKA, wenn ein Deutscher in Paris (oder von den Fidschi-Inseln) das Buch für seinen Freund am Starnberger See bestellt? Und was, wenn das Buch als "attached PDF-File" an einer E-Mail dranhängt?

Das Beispiel zeigt die Grenzen unserer traditionellen Instrumente. Es sagt aber nicht, dass man nichts gegen die Verbreitung von Nazipropaganda tun könne oder solle. Es sagt aber, dass man herausgefordert ist, neue Methoden und Instrumente zu entwickeln, um universellen Wertvorstellungen, Menschenwürde und Recht Geltung zu verschaffen.

Die Schwachstelle ist doch, dass Regierungen es versäumt haben, innovative Politikmodelle für die globale Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts zu entwickeln. Der ehemalige UN-Generalsekretär Kofi Annan hatte das schon 2004 eingefordert:

Zitat
Das Thema ist vielschichtig und komplex. Selbst die Definition von "Internet Governance" ist strittig. Aber die Welt hat ein gemeinsames Interesse daran, die Sicherheit dieses neuen Mediums zu gewährleisten. Es ist wichtig, dass wir partizipatorische Governance Modelle entwickeln. Das Medium muss zugänglich für alle sein und auf die Bedürfnisse der Menschen reagieren". Und er fügte hinzu, dass wir für "die Verwaltung, die Förderung und dem Schutz des Internet nicht weniger Kreativität benötigen als diejenigen hatten, die das Internet entwickelten. Sicher, es gibt eine Notwendigkeit für Internet Governance, aber das heisst nicht, dass die dafür notwendige Politik in traditioneller Weise gemacht werden muss für etwas, dass so verschieden ist von allem, was wir in der Vergangenheit hatten.
Kofi Annan

Mit Internet Governance hat sich die deutsche Regierung nicht beschäftigt

Die deutsche Bundesregierung hat sich, wie viele andere Regierungen, nie ernsthaft mit dieser Aufforderung nach mehr Kreativität auseinandergesetzt. Die Bundesregierung hat sich auch eher zurückgehalten bei den globalen Debatten zu Internet Governance im Rahmen des UN-Weltgipfels zur Informationsgesellschaft (WSIS). Zu den beiden WSIS-Gipfeln in Genf 2003 und Tunis 2005 kam weder der Kanzler noch ein Minister. Die Bundesregierung ließ sich von einem Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium vertreten. Auch das 2006 gegründete UN Internet Governance Forum (IGF) - in Anlehnung an das Weltwirtschaftsforum das "Davos des Internet" genannt - steht nicht auf der Prioritätenliste des politischen Berlins. Nicht ein einziges Mitglied des Deutschen Bundestages ist bislang bei einem der jährlichen IGFs aufgekreuzt. Man kann darüber spekulieren, ob die peinliche Ignoranz ihre Quelle mehr in Unwissenheit oder Überheblichkeit hat, Fakt ist, dass die Erkenntnisse des zehnjährigen globalen Diskussionsprozesses zu "Internet Governance" in die Bundespolitik bislang nicht eingeflossen sind.

Eine der innovativen Säulen des neu entstehenden Internet Governance Modells ist das Prinzip des "Multistakeholderismus", d.h. die gleichberechtigte Mitwirkung von Regierung, Zivilgesellschaft, Privatwirtschaft und der technischen Community bei der Entwicklung von Politiken für das Internet. Das Internet hat keine Zentralregierung. Kein "Stakeholder" - weder die Regierung noch die nicht-gouvermentalen Gruppen - und keine Organisation - weder ICANN noch die ITU - ist allein in der Lage, das Internet zu "regieren". Lösungsmöglichkeiten eröffnen sich nur dann, wenn die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der verschiedenen Gruppen kreativ, innovativ und gleichberechtigt zusammengebracht werden.

Das Internet eignet sich nicht für ideologische Grabenkämpfe. Entscheidungsmacht gehört dort hin, wo fachliche Kompetenz, soziale Verantwortung, wirtschaftliche Vernunft und politische Weisheit zu Hause sind. Eine solche Politik kann nicht "von oben" diktiert oder per Mehrheitsbeschluss durchgeboxt werden. Sie benötigt einen transparenten und offenen Politikentwicklungsprozess "von unten", der den mündigen Bürger, den technischen Experten, den innovativen Unternehmer und den gewählten Repräsentanten gleichermaßen einschließt. Monopolisierung von Entscheidungsmacht schwächt die Demokratie. Erweiterung von Mitspracherechten der unmittelbar Betroffenen stärkt sie.

Die deutsche Politikkultur ist aber noch immer im 20. Jahrhundert: Sie kommt von oben und findet weitgehend hinter verschlossenen Türen statt, was einseitigen Lobbyismus und schräge Lösungen begünstigt. Auf den mündigen Bürger wird gerne in Sonntagsreden abgehoben, wenn er sich aber tatsächlich zu Wort meldet, ist das Erschrecken groß. Die Kanzlerin stärkt gerne den Rücken der Zivilgesellschaft in Russland und China. Das Argument aber, in Deutschland sei die Zivilgesellschaft ja über die Parteien im Parlament repräsentiert, greift im Informationszeitalter zu kurz. Die Repräsentationskette im politischen Betrieb ist mittlerweile so lang geworden, dass nur noch selten der Input von unten auch oben ankommt. Demokratieverdrossenheit ist eine der Konsequenzen der mitunter kafkaesken politischen Prozesse.

Das im Internet funktionierende End-zu-End-Prinzip eröffnet für eine moderne Politik interessante Anregungen wie repräsentative Demokratie mit partizipatorischen Elementen angereichert werden kann. Wir brauchen ein weniger verspanntes Verhältnis zu politischen Innovationen und ein größeres öffentliches Bewusstsein zu den Möglichkeiten, Risiken und Nebenwirkungen des Internet. Wir brauchen mehr Aufklärung. Interneterziehung sollte im Kindergarten beginnen. Wenn der selbstbewusste mündige Internetbürger gewünscht ist, muss er auch größere Mitspracherechte erhalten, wenn es darum geht, wie die Zukunft des Internet gestaltet wird. Was fehlt in Deutschland, ist eine echte Dialogbereitschaft, eine Gesprächskultur, bei der man nicht mit den Muskeln spielt und Macht demonstriert, sondern sich an einen "runden Tisch" setzt , bei der man nicht übereinander, sondern miteinander redet, bei der man zuhört und bereit ist, das bessere Argument zu akzeptieren.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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BKA-Chef: Umgehen von Kinderporno-Sperren ist strafbar
« Antwort #222 am: 19 August, 2009, 09:10 »
Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, hat vor den Gefahren eines Missachtens der geplanten staatlichen Warnhinweise vor kinderpornographischen Webseiten gewarnt. "Die bewusste Umgehung des Stopp-Schildes ist für den, der es macht, nicht ohne Risiko", sagte der Chef der Wiesbadener Polizeibehörde Ende vergangener Woche auf Veranstaltung der Juso-Hochschulgruppe Mainz und des SPD-Bundestagsabgeordneten Michael Hartmann. Laut einem MP3-Mitschnitt der gut zweistündigen Debatte verdeutlicht nach Ansicht Zierckes der Staat "allen" durch das Zeichen: "Ab hier machen Sie sich strafbar." Logisch sei dabei, dass jede Umgehung des Stopp-Schildes eventuell bei späteren strafrechtlichen Ermittlungen festgestellt und damit der Vorsatz des Besitzverschaffens von Kinderpornos nachweisbar werden könne.

Allgemeines Ziel des umstrittenen Zugangserschwerungsgesetzes ist es laut dem Ermittler, "an das Rechtsbewusstsein derjenigen Nutzer zu appellieren, die sich durch das Auffinden von Kinderpornographie im Netz strafbar machen". Dies seien zum einen "pubertierende Jugendliche und Heranwachsende", die ihre sexuellen Phantasien befriedigen wollten und dabei auf Hinweise zu kinderpornographischem Material stoßen würden. Zum anderen gehe es um Erwachsene, die zu Kunden kommerzieller Anbieter werden sollten.

Seine Thesen versuchte Ziercke mit den gängigen Praktiken der Fahnder zu belegen. So habe allein das BKA Tausende PCs sichergestellt im Rahmen von Hausdurchsuchungen. Auf diesem Beweismaterial "gucken wir uns genau die Wege an, wie welche Inhalte abgerufen werden", führte der SPD-Mann aus. Dabei handle es sich um wichtige Informationen für den Staatsanwalt und die Richter. Er könne daher die Diskussion, dass das Ganze nicht wirkungsvoll sei, "nur dann verstehen, wenn Sie alle der Meinung sind, Gesetze muss man nicht beachten". Wenn das Rechtsbewusstsein in diesem Maße aber nicht mehr vorhanden sei, "können wir unsere Rechtsordnung vergessen".

Der Ermittler wehrte sich zugleich gegen den Vorwurf, das die Sperrliste erstellende BKA würde Zensur ausüben. Die Menschenwürde der Missbrauchten stellt seiner Ansicht nach eine legale Vorgabe zur Einschränkung der Informationsfreiheit der Nutzer dar. Ebenso wenig wäre es erlaubt, kinderpornographische Schriften in einer Buchhandlung käuflich zu erwerben. Auch da würde die Polizei "sofort einschreiten". Dass die Beamten in einem solchen Fall nur eine Kaufwarnung aufstellen würden als Pendant zu den im Raum stehenden Stopp-Schildern, behauptete Ziercke freilich nicht. Mit dem "Access Blocking" werde das BKA ihm zufolge nun "einen Beitrag dazu leisten, dass diese allgemeine Regel aus der realen Welt auch im Internet Wirkung entfaltet". Der staatliche Schutz von Kindern vor schlimmsten Verbrechen dürfe vor dem Netz nicht kapitulieren.

Nicht gelten lassen wollte Ziercke die Kritik, dass das von ihm geführte Haus ein geheimes Filterverzeichnis errichte. Dieses werde vielmehr den Mitgliedern des gesetzlich vorgesehenen Kontrollgremiums und den Providern zugänglich gemacht. "Keinesfalls werden beliebige Inhalte gesperrt", betonte der Ordnungshüter. Damit würde das BKA sich selbst eventuell strafbar machen und haftungsrechtlichen Konsequenzen aussetzen. "So blöd sind wir nun auch nicht." Die Liste enthalte "ausschließlich Seiten mit eindeutig kinderpornographischem Material". Die entsprechende Einstufung werde von "erfahrenen Sachbearbeitern nach dem Vier-Augen-Prinzip" vorgenommen. Das Verzeichnis sei "jederzeit überprüfbar" und könnte tagesaktuell auch den Bundestagsabgeordneten zur Verfügung gestellt werden. Eine komplette Veröffentlichung der Schwarzen Liste lehnt der Fachmann aber ab, um nicht Missbrauch Vorschub zu leisten.

Weiter verteidigte Ziercke den Ansatz des BKA, bei Funden von Kinderpornos auf Servern im Ausland zunächst die dortigen Polizeistellen zu kontaktieren und auf Rechtshilfeabkommen zu setzen. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags hatte hier festgestellt, dass die Ermittler auch "Abuse"-Mails an die Provider direkt schicken könnten. Beim BKA handle es sich um eine Vollzugsbehörde, die "nach den Regeln vorgehen" müsse. "Ich kann nicht in Togo, Sierra Leone, China oder Iran einfach anrufen lassen und ein Löschen beantragen." Das funktioniere nicht "und ist uns nicht erlaubt". Insgesamt gebe es 30 bis 40 "Failed States", wo erfahrungsgemäß "nichts passiere" und Kinderpornographie nicht geächtet sei. Eine "öffentliche Ordnung und Durchsetzung des Rechts" finde dort nicht statt.

Hartmann erklärte, dass bei den Kinderporno-Sperren "Schluss" sein müsse und eine Ausweitung für ihn nicht in Frage komme. "Ich verstehe, wie riskant das ist, wie schleichend die Entwicklungen sein können", meinte der Sozialdemokrat. Beim Thema Copyright erhalte er zwwar viele Mails von Kunstschaffenden und Verlagen, "die sich bitter beschweren". Er habe zur Lösung des Problems wiederholter Urheberrechtsverletzungen im Netz daher für sich noch keine Antwort gefunden. Das Sperrgesetz müsse aber "auf den Bereich beschränkt bleiben, den wir umrissen haben".

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen, die das Thema Web-Sperren maßgeblich neben Ziercke forcierte, nutzt ihre Erfahrungen und ihre seit Monaten wiederholten Begründungen für die Websperren derzeit für Wahlkampfzwecke. So beklagte die CDU-Politikerin bei einem Auftritt an der Saar gemäß einem Videomitschnitt am Montag, dass Surfer die grauenhaften Bilder von Kindesmissbrauch hierzulande derzeit trotz längst bestehender Strafbarkeitsregeln "vollkommen frei" anklicken könnten. Ohne die Zugangsblockaden sei deutschen Kräften bei ausländischen Servern vielfach die Hände gebunden, da man nicht "die Weltpolizei spielen" könne.

In ihrem Wahlkampfauftritt ging von der Leyen aber beispielsweise nicht darauf ein, dass sie sich mit dem Vorwurf des angeblich fehlenden Kinderporno-Verbot in Indien einen veritablen Fauxpas geleistet hatte. Genausowenig erwähnte sie, dass sowohl die Kinderschutzorganisation Carechild als auch der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur Tests durchführt hatten, nach denen sich auch kinderpornografische Internetangebote im Ausland relativ einfach aus dem Netz löschen lassen.

"Himmel noch mal", wetterte die Ministerin vielmehr, es müsse doch auch hierzulande möglich sein, Vorbildern für Web-Blockaden etwa in skandinavischen Ländern zu folgen. Niemand solle den Eindruck erwecken, dass die Verfassung die Verbreitung von Kinderpornographie schütze. Das Wirtschaftsministerium habe daher "ruckzuck" ein Gesetz auf den Weg gebracht. Auch danach habe sie aber noch "Stürme durchstehen" müssen: "Dann war da der Chaos Computer Club und die Piratenpartei, die schrieen, das ist Zensur."

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Begrenzte Netzsperren ab 1. September
« Antwort #223 am: 23 August, 2009, 09:55 »
Der größte irische Provider Eircom wird ab dem 1. September seine Partnerschaft mit der Irish Recorded Music Association umsetzen.

Der finale Deal zwischen der Global Gaming Factory X und The Pirate Bay rückt langsam aber sicher in greifbare Nähe. Ebenso verhält es sich in Irland, wo sich der größte Provider des Landes im wahrsten Sinne des Wortes an die Irish Recorded Music Association (IRMA) verkauft hat.



Nachdem die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen den beiden Parteien ein abruptes Ende gefunden hatte, wurden die Gründe hierfür schnell bekannt. Man hatte sich außergerichtlich mit der IRMA geeinigt, eine Art Three-Strikes-Gesetz zu implementieren. Ein harter Kurs gegen Urheberrechtsverletzer soll also eingeläutet werden. Darüber hinaus hat man sich jedoch auch bereit erklärt, eine weitere Forderung zu erfüllen. Bestimmte Websites, die der IRMA missfallen, sollen gesperrt werden. Darunter werden natürlich in erster Linie Filesharing-Websites fallen, doch es stellt sich die grundlegende Frage nach dem Sinn und der Verfassungsmäßigkeit dieser Maßnahme.

Während hierzulande Netzsperren von der Regierung diktiert werden und sich - vorerst - auf kinderpornografisches Material beschränken, ist man in Irland einen erschreckenden Schritt weiter gekommen. Dort diktiert die Musikindustrie, vertreten durch die IRMA, dem größten Provider des Landes die Marschrichtung. Ob dies verfassungsrechtlich einwandfrei ist? Nun, die Sperren sind wohl genauso leicht zu umgehen, wie dies beim Kinderporno-Filter der Fall ist. Ob dadurch die Informationsfreiheit verletzt wird, ist für den einfachen Eircom-Kunden schnell klar. Da Eircom bereits länger rote Zahlen schreibt, war es eigentlich nur eine Frage der Zeit, bis man sich so verkauft. Ob dies jedoch der Rettungsanker des Providers wird? Man wagt es zu bezweifeln, werden sich doch viele Kunden das "Aussperr-Spiel" sicher nicht gefallen lassen. Andere Provider mit finanziellem Polster und einem vehementen Beharren auf die Netzneutralität gibt es zur Genüge.

Unter den zukünftig gesperrten Seiten ist übrigens auch The Pirate Bay. Ob man diese nach dem Verkauf am 27.08. wieder von der Liste nimmt, ist noch unklar. Denn schließlich sollte deren Angebot ab diesem Zeitpunkt legal sein. Vermutlich ist dies aber gar nicht so wichtig, denn spätestens wenn die Netzsperren in Kraft getreten sind, werden viele Eircom-Kunden zu Ex-Kunden. Ein heißer Favorit ist UPC, welche einen scharfen Konfrontationskurs mit den Forderungen der IRMA fahren. eircomEircom hat dies anfangs auch getan, doch eines unterscheidet die beiden und macht die Drohung UPCs, notfalls durch alle Instanzen zu gehen, gehaltvoller. UPC hat die finanziellen Reserven, um einen solchen Rechtsstreit durchzustehen. Sollte dieser dann noch gewonnen werden, darf man sich sicherlich über einige neue Kunden freuen.

Quelle: http://www.gulli.com
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Fakten zählen nicht
« Antwort #224 am: 23 August, 2009, 11:46 »
Die Diskussion um die "Sperren gegen Kinderpornographie" wird weiterhin mit unbewiesenen und wenig wahrscheinlichen Behauptungen geführt

Es ist eigentlich keine Neuigkeit, dass die Apologeten der "Netzsperren gegen Kinderpornographie" weder durch übertriebene Sachkenntnis noch durch vehementes Klammern an die Realität glänzen. Ob die Bundesfamilienministerin Indien als Land ohne Regelungen zur Kinderpornographie bezeichnet oder die erhöhten Ermittlungszahlen als Anstieg der Straffälle weiter über die offiziellen FAQs zu den Websperren kolportiert - sie zeigt (wie so manch anderer Politiker) damit schlichtweg, dass Fakten in der politischen Auseinandersetzung nicht zählen.

Der Iran ist schuld

Hierbei sprang ihr der auch sonst nicht um einfache Begründungen verlegene BKA-Chef Jörg Ziercke zur Seite. Für ihn sind es nicht Indien oder Kasachstan, sondern nunmehr der Iran und China, die als Vorzeige-Pro-Kinderporno-Länder dienen müssen. Auch hier sind die Fakten (Im Iran steht auf Pornographie unter Umständen die Todesstrafe) unbedeutend, wenn doch emotionales Störfeuer reicht, um die Sympathien auf die eigene Seite zu ziehen.

Es wäre zur Bewertung des Themengebietes Iran und Kinderpornographie durchaus essentiell, zu erfahren, wie viele der vom BKA beanstandeten Seiten denn im Iran gehostet werden und wie viele Versuche seitens der Behörde, die Seiten löschen zu lassen, nicht erfolgreich waren. Aber auch hinsichtlich der anderen von den Netzsperrenbefürwortern ins Feld geführten Ländern und Behauptungen stellen sich solche Fragen. Wie viele der angeblich 30 bis 40 Staaten haben z.B. allgemeine Regelungen gegen Pornographie, so dass es keine expliziten gegen Kinderpornographie geben muss? Und wie viele der betreffenden Seiten werden von diesen Ländern aus ins Netz gestellt? Antworten auf diese Fragen wären auch angesichts der Tatsache bedeutsam, dass auf den bisher veröffentlichten Sperrlisten vor allem in den USA und Europa gehostete Sites auftauchten und Vorwürfe gegen als "Kinderporno-Schurkenstaaten" diffamierte Länder wie Indien schnell zurückgenommen werden mussten.

Offen blieb bisher auch eine Antwort auf die Frage, wie der BKA-Chef dazu steht, dass in anderen Ländern Webseiten, die sich kritisch mit der Thematik auseinandersetzen und beispielsweise die "Schwarzen Listen" veröffentlichen, ebenfalls gesperrt werden. Indem Ziercke Kinderpornographie ganz anders als im Strafgesetzbuch definiert, nämlich als Dokumentation sexueller Gewalt an Kindern, reduziert er die Diskussion um Aspekte, die in dieser Diskussion jedoch gerade auch hinsichtlich der Freiheit der Kunst und der Meinung wichtig sind. Er stellt die Opfer in den Vordergrund, ohne jedoch darauf einzugehen, dass Kinderpornographie im Sinne des StGB durchaus eine opferlose Straftat sein kann. Ziercke nutzt diesen rhetorischen Kniff, um dann nahtlos zur Verhältnismäßigkeit der ergriffenen Maßnahmen überzugehen. So wird die Frage der Verhältnismäßigkeit, die der BKA-Chef vermeintlich berücksichtigt, zur Finte, um von der tatsächlichen Verhältnismäßigkeit abzulenken.

Wir dürfen nicht telefonieren

Ziercke zufolge hat das BKA keine Befugnis, bei ausländischen Providern anzurufen und eine Löschung der Seiten zu verlangen, bei denen es um Kinderpornographie geht. "Ich kann nicht in Togo, Sierra Leone, China oder Iran einfach anrufen lassen und ein Löschen beantragen", so der BKA-Chef während einer Veranstaltung zum Thema Netzsperren. Ein bloßes Melden eines Straftatbestandes ist jedoch keine exekutive Handlung, sie kann von jedermann vorgenommen werden. Und gibt es tatsächlich eine Dienstanweisung, die es dem BKA unmöglich macht, sich an ausländische Provider mit der Bitte um Löschung einer Webseite zu wenden, so stellt sich die Frage, warum sie nicht geändert werden kann, sondern stattdessen ein Stoppschild-Gesetz auf den Weg gebracht werden muss.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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