Autor Thema: Urheberrecht,Websperren,Three Strikes ...  (Gelesen 44101 mal)

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Internetsperren gegen Urheberrechtsverletzer auch für Deutschland?
« Antwort #165 am: 25 Juni, 2009, 11:20 »
Während das Hadopi-Gesetz gegen Filesharing in Frankreich nach dem Verfassungsgerichtsurteil gegen Internetsperren vor einer Neuauflage steht, ist auch in Deutschland die Einführung von Schnellverfahren und Internet-Entzug für Filesharer in der Diskussion. Auf einer Veranstaltung des Kölner Forum Medienrecht lieferten sich Juristen und Wirtschaftsvertreter am Mittwoch einen harten Schlagabtausch über die Zulässigkeit solcher Maßnahmen.

Der Münsteraner Informationsrechtler Thomas Hoeren sieht Deutschland schon auf dem halben Weg bei der Einführung eines solchen Modells. So sei mit der Verabschiedung des Zugangserschwerungsgesetzes zur Blockade von Kinderporno-Seiten der erste Schritt gemacht worden, um die Provider zur Durchsetzung von privatwirtschaftlichen Ansprüchen einzuspannen. "Es ist ganz klar: Die Musikindustrie hat hier gewonnen", sagte Hoeren. "Wir haben es mit bestochenen Abgeordneten und mit bestochenen Gutachtern zu tun – eine offene Diskussion ist damit nicht zu erwarten". Dieser Vorwurf wurde von EMI-Manager Stephan Grulert zurückgewiesen: "Wir sind längst nicht so stark organisiert, wie man sich das so vorstellt". Die Musikindustrie sei in Wahrheit relativ ratlos angesichts der Internet-Piraterie, man sehe in dem französischen Weg aber ein "charmantes Modell - wenn auch eins mit großen Problemen".

Hoeren machte starke rechtliche Bedenken gegen die sogenannte "graduated response" geltend, bei der eine Behörde oder eine Clearing-Stelle Internet-Nutzer bei Urheberrechtsverstößen zunächst verwarnt und nach dem dritten Verstoß den Internet-Anschluss kappt. So sei zunächst zu prüfen, ob es ein Grundrecht auf einen Internet-Anschluss gebe. Mit dem Three-Strikes-Modell werde die Unschuldsvermutung umgedreht: "Es kann nicht sein, dass eine wild gewordene Behörde das allein beschließt", sagte Hoeren. Die Kappung des Internet-Anschlusses sei mit deutschem Recht zudem nicht vereinbar. Hoeren sieht darin eine Doppel-Bestrafung, da die straf- und zivilrechtliche Verfolgung der Filesharer keineswegs ausgeschlossen werde. Auch der Umgang mit den IP-Daten sei höchst brisant. Hier solle die Musikindustrie den neu geschaffenen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch nutzen, statt immer neue Maßnahmen zu fordern. Dass Providern verboten werde, mit gekappten Kunden einen neuen Vertrag abzuschließen, sei datenschutzrechtlich nicht machbar.

Widerspruch zu Hoerens Positionen kam vom Hamburger Jura-Professor Karl-Heinz Ladeur: Der Widerstand gegen das Modell baue einen Popanz auf, dem von Hoeren vertretenen "nomadierenden Individualismus" müssten Grenzen aufgezeigt werden. Zwar sei der zivilrechtliche Auskunftsanspruch geschaffen worden, die Durchsetzung sei aber durch das gerichtliche Verfahren stark erschwert worden: "Man kann sich kaum vorstellen, dass man solche Verfahren en masse durchführt."

Ladeur hat ein Modell entwickelt, mit dem ein Three-Strikes-Verfahren auch in Deutschland einführbar wäre – nach Auffassung des Juristen sind dazu nicht einmal Gesetzesänderungen notwendig. So sei die Erhebung von Verkehrsdaten von Filesharern zwar durch das Grundgesetz eingeschränkt, in diesem Fall aber durch das Recht auf Eigentum gedeckt. Die notwendige Rechtsgrundlage zur Feststellung der IP-Adressen sieht er in Paragraph 100 des Telekommunikationsgesetzes, das den Providern erlaubt, Verkehrsdaten bei Missbrauch von Telekommunikationsdiensten zu erheben. Der illegalen Austausch von urheberrechtlich geschützten Daten stellt nach Ladeurs Interpretation bereits einen solchen Missbrauch dar – vergleichbar etwa mit belästigenden Anrufen. "Meiner Ansicht nach müssten Provider dies in ihre AGB aufnehmen", sagte Ladeur.

Da die IP-Adressen dennoch nicht ohne Richterbeschluss an Rechteinhaber weitergegeben werden dürfen, rät Ladeur zur Einrichtung einer Clearing-Stelle unter Beteiligung der Provider, die ertappte Nutzer eigenständig verwarnt. Um ungerechtfertigte Maßnahmen auszuschließen und gleichzeitig den Datenschutz zu wahren, sollen Name und Adresse des Nutzers nur verschlüsselt hinterlegt werden – der Nutzer könne sich nach einer Information durch den Provider unter einem Pseudonym gegen die erhobenen Vorwürfe wehren. "Die Eingriffstiefe dieser Maßnahmen ist aus Sicht der Betroffenen denkbar gering", erklärte Ladeur. So sei davon auszugehen, dass die meisten Internet-Surfer durch die ersten Benachrichtigungen abgeschreckt würden und illegale Downloads einstellten. Musik-Manager Grulert stützte diese Auffassung: "Wir haben noch nie jemanden zum zweiten Mal abgemahnt."

Ladeur sieht die Internet-Provider in der Pflicht, da im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches als Störer anzusehen seien – erntete von den anwesenden Juristen aber starken Widerspruch. "Eine Alternative wäre die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, die die Provider zur Durchsetzung der Maßnahmen zwingt". Das Ergebnis sei dann eine "regulierte Selbstregulierung".

Einen Einblick in die französische Gesetzgebung bot Sylvie Nérisson vom Max-Planck-Institut für geistiges Eigentum in München. So habe die französische Regierung schon seit 2006 versucht, entsprechende Gesetze einzuführen, sei aber immer wieder an juristischen Problemen gescheitert. Zum Beispiel ist bei einem Download nicht festzustellen, welche Person letztlich hinter der IP-Adresse steckt. So könnten ganze Familien vom Internet abgeschnitten werden, weil ein Kind etwas heruntergeladen habe. Deshalb sehe das französische Gesetz nicht etwa die Bestrafung für einen illegalen Download vor, sondern der Anschlussinhaber werde wegen der Vernachlässigung seiner Sicherungspflichten belangt. Die Kappung des Internet-Anschlusses ist für die französische Juristin aber ein nicht nachzuvollziehender Schritt: "Es wäre eine Entartung des Urheberrechts, wenn auf seiner Grundlage der Zugang zu Werken verwehrt wird. In dem Recht geht es darum, dass die Künstler entlohnt werden."

Quelle : www.heise.de

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CDU und CSU haben ihren offiziell noch nicht veröffentlichten Entwurf für ein "Regierungsprogramm 2009 bis 2013" etwas entschärft. So soll die in der Online-Gemeinde besonders umstrittene Passage zum Sperren von Internetzugängen etwa bei Urheberrechtsverstößen gestrichen werden. Dies bestätigte die parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Martina Krogmann, gegenüber der taz. Sie halte es für "falsch und nicht machbar, im Internet unliebsame Inhalte durch Sperren oder das Kappen von Verbindungen zu unterdrücken". Die vom Bundestag vor einer Woche beschlossenen Web-Sperren gegen Kinderpornographie, die Krogmann federführend mit ausgehandelt hat, will die Union aber zugleich "weiter vorantreiben".

Konkret hatte es in dem Entwurf für das Wahlprogramm zunächst unter dem Aufhänger "Das Internet ist kein rechtsfreier Raum" geheißen: "Wir möchten nach britischem und französischem Vorbild Rechtsverletzungen effektiv unterbinden, indem die Vermittler von Internetzugängen Rechtsverletzer verwarnen und nötigenfalls ihre Zugänge sperren." Diese Formulierung soll durch die allgemeine Klausel: "Rechtsverletzungen werden wir effektiv unterbinden" ersetzt werden. Einzelheiten über effiziente Mittel im Kampf etwa gegen die "Internetpiraterie" verrät das Programm freilich nicht.

Die ursprüngliche Vorlage der Union ist mittlerweile bei der häufig überlasteten Whistleblower-Seite Wikileaks aufgetaucht und auch bei Netzpolitik.org zu finden (PDF-Datei). Sie soll mit den Änderungen am Sonntag auf einem Kongress (PDF-Datei) beider Parteien in Berlin verabschiedet werden.

Nicht trennen konnte sich die Union bisher von Parolen wie "Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden", die sich bereits im aktuellen Grundsatzprogramm der CDU von 2007 finden. So wollen die beiden Parteien unter dieser Prämisse etwa die Entwicklung einer europäischen Strategie zum Informationsaustausch im Rahmen der grenzüberschreitenden Polizeikooperation in Europa voranbringen. Zugleich heißt es an dieser Stelle aber auch, dass Datenschutzinteressen mit einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung in Einklang zu bringen seien. Generell will die Union "einen umfassenden Datenschutz garantieren" und "gegen den gläsernen Bürger kämpfen". Trotz dem Ja von Schwarz-Rot zur Vorratsdatenspeicherung ist im Programmentwurf zudem der Wille bekundet, "keine unnötigen Datenmengen" anzuhäufen. Die Weitergabe von Kundendaten dürfe nur mit Zustimmung der Betroffenen erfolgen.

Quelle : http://www.heise.de/newsticker/CDU-CSU-Keine-Internetsperren-Warnung-vor-Datenschutz-als-Taeterschutz--/meldung/141090

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Internetsperren - Social Networks für Zensur
« Antwort #167 am: 26 Juni, 2009, 17:56 »
Offensichtlich werden sich in Kürze alle großen deutschen Sozialen Netzwerke öffentlich hinter die Zensurpläne von Ministerin Ursula von der Leyen stellen.

Das berichtet netzpolitik.org mit Bezug auf Insiderinformationen. Diesen zufolge wird es am kommenden Dienstag, den 30. Juni, im Rahmen der vom Familienministerium veranstalteten Konferenz "Schutz vor sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche mit Fokus auf neue Medien: Perspektiven für Europa" eine große Abschlusserklärung geben. Darin verpflichten sich netzpolitik.org zufolge die Unterzeichner, körperliche und sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie die Abbildung und Verbreitung dieser Verbrechen zu bekämpfen.

Mit von der Partie sollen unter anderem alle großen Sozialen Netzwerke in Deutschland sein, darunter Studi/Schüler/MeinVZ, wer-kennt-wen und Lokalisten. "Damit werden diese sich ebenfalls klar hinter die vom Familienministerium und dem Zugangserschwerungsgesetz vorgegebene Marschrichtung 'sperren statt löschen' und gegen ein zensurfreies Internet stellen", schreibt netzpolitik-Autor Philip Steffan.

Er geht davon aus, dass die Sozialen Netzwerke diese Position auch ihren Mitglieder vermitteln werden: "Man sollte sich [...] darauf einstellen, dass in Zukunft dort über Eigenwerbung oder entsprechende Bekenntnisaktionen die Nutzer auf diese Linie eingeschworen werden sollen."

Meinung: Eine Frage, die man nicht vergessen sollte, ist: Welchen Vorteil erhoffen sich die Betreiber der Sozialen Netzwerke von ihrer Unterstützung der Zensurpläne? Erst kürzlich etwa riet ein einflussreicher Think Tank der EU, strengere Richtlinien zum Schutz der Privatsphäre von Nutzern von Sozialen Netzwerken einzuführen. Die geforderten Maßnahmen dürften auch das Geschäft von StudiVZ und Co. beeinträchtigen. Ein möglicher Handel könnte also weniger harte Richtlinien für die Plattformen beinhalten.

Allerdings darf man auch nicht aus den Augen lassen, dass alle genannten Sozialen Netzwerke Teil großer Medienkonzerne sind. So gehört wer-kennt-wen zu RTL, Lokalisten zu ProSiebenSat.1 und StudiVZ zum Holtzbrinck-Verlag. Auch diese haben natürlich Interesse an einer guten Beziehung zur Bundesregierung.

Quelle: http://www.gulli.com

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ICANN: Vorsitzender hält Netzsperren für nutzlos
« Antwort #168 am: 27 Juni, 2009, 11:27 »
Nachdem in letzter Zeit immer häufiger über Netzsperren diskutiert wurde, hat sich nun Peter Dengate Thrush, Vorsitzender der Organisation zur Verwaltung der Namensräume im Internet ICANN zu Wort gemeldet und Netzsperren scharf kritisiert.

Wie Thrush am Rande einer Konferenz im australischen Sydney erklärte, seien entsprechende DNS-Sperren sinnlos und würden mehr Probleme, beispielsweise technischer Natur, verursachen, als Nutzen mit sich bringen. Darüber hinaus seien die Sperren einfach zu umgehen.

Genau wie Thrush kritisiert auch der Sicherheitsausschuss der ICANN die Netzsperren. Im Rahmen verschiedener Forschungsarbeiten hat der Ausschuss darüber hinaus festgestellt, dass viele Störungen bei verschiedenen Online-Diensten auf DNS-Sperren zurückzuführen sind.

In Kritik stehen die Netzsperren auch hierzulande. Während Politiker die Sperren einsetzen wollen, um den Zugriff auf kinderpornografische Inhalte zu verhindern, sind Gegner der DNS-Sperren der Ansicht, dass diese ihre Wirkung verfehlen werden, da sie leicht zu umgehen sind.

Quelle : http://winfuture.de

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Verglichen mit dem Netz ist das Leben ein rechtsfreier Raum
« Antwort #169 am: 27 Juni, 2009, 21:58 »
"Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein" lautet eine wohlbekannte Floskel von Anwälten, Politikern oder Lobbyisten. Dabei ist das Internet so stark reglementiert, dass das "reale Leben", damit verglichen, wie Sodom und Gomorrha wirkt.

My name is... my name is... my name is... Slim Shady

Wer Mottoparties mag, der wird nicht selten auf eine Vielzahl von Damen und Herren stoßen, die, je nach Motto, Andrea Jürgens, Gottlieb Wendehals, Slim Shady/Eminem, Axl Rose, Nana Mouskouri oder Dieter Bohlen heißen. Während der Party sprechen sich die Gäste gerne mit diesen Namen an, erfreuen sich an den oft sehr detailverliebten Kostümen und freuen sich, gemeinsam mit "Andrew Eldritch" zu "Temple of Love" tanzen und über die gute alte Zeit plauschen zu können. Bei den Faschingsparties nennt sich jemand schon einmal B.Ahlsen und schwenkt die Kekstüte, während er als Prinzenrolle verkleidet durch die Lande tanzt.

Kaum jemand würde auf die Idee kommen, diese Herrschaften wegen "ihrer" Namen abzumahnen. Anders in Onlineforen - dort kann schon die Verwendung eines Markennamens als Pseudonym zu einer Abmahnung führen. Nutzungsbedingungen weisen oft genug darauf hin, dass Pseudonyme so gewählt werden sollen, dass keine Verwechslung mit Personen des öffentlichen Lebens stattfinden kann und keine Markenrechte berührt werden. Natürlich ist es möglich, gegen eine solche Abmahnung rechtlich vorzugehen und gegebenenfalls wird dieser Fall sogar vom Abgemahnten gewonnen. Da die Rechtsschutzversicherungen im allgemeinen Markenrechtsstreitigkeiten nicht abdecken und die Gerichte sehr uneinheitlich entscheiden, ist dies jedoch ein hohes Risiko. Daher sichern sich die Forenbetreiber ab, so dass derjenige, der noch bei der letzten Tanzparty Slim Shady oder "der Neckermann" war, sich hüten sollte, diesen Namen auch in einem Forum zu benutzen.

We don't play guitars

Wer Gitarrespielen lernen möchte, der ist am Anfang häufig frustriert. Dies resultiert aus der Tatsache, dass sich die Träume vom "schnell über die Saiten fahren und einen tollen Sound hinkriegen" mit der gleichen Geschwindigkeit verflüchtigen, wie sich Blasen an den Fingern bilden. Insbesondere jene, die Probleme mit dem Notenlesen haben, sind dann oft geneigt, aufzugeben. Gitarrenlehrer nutzen daher Gitarrentabs, die es ermöglichen, auch ohne Kenntnisse im Notenlesen zu spielen. Oft wird eine Seite eines Buches schnell einmal kopiert und dem Lehrling diese Kopie in die Hand gedrückt, auf dass er zu Hause fleißig übe.

Gleichermaßen geben Gesangslehrer ihren Zöglingen Kopien der Noten und Texte der Stücke in die Hand, welche bis zum nächsten Mal einstudiert werden sollen. Wer dieses Verfahren online anwendet und seinen Schülern auf der eigenen Homepage Texte und Noten von populären Musiktiteln oder Gitarrentabs erfolgreicher Rocksongs zur Verfügung stellt, hat gute Chancen auf eine kostenintensive Abmahnung.

Der Räuber und der Prinz

Peinliche Videos, die einen beim ersten Töpfchengang, dem Spielen mit der Quietscheente oder aber beim Imitieren der ersten großen Popstarliebe zeigen, sind leider ein Highlight bei Familienfesten.

Während Torte und Kaffee in Massen verschlungen werden, zeigen sich die Verwandten begeistert ob der vielen Erinnerungen, die durch diese Videos entstehen, während die Protagonisten nicht selten in guter alter Pharisäertradition Rum oder Baileys in ihren mit Schlagsahne verzierten Kaffee gießen um zu vergessen, dass sie tatsächlich dort auf dem Bildschirm oder der Leinwand zu sehen sind, "Holiday" von Madonna, "You can win if you want" von Modern Talking oder "Boys don't cry" von The Cure trällernd beziehungsweise zum Sound von "New kids on the block" ein Tänzchen wagend. Wohl kaum ist damit zu rechnen, dass in einem solchen Moment jemand aufspringt um die Erziehungsberechtigten des kindlichen Raubkopierers zu verklagen, da er mit seinem Auftritt ja gegen Urheberrechte verstößt. Im Internet dagegen ist damit zu rechnen, dass selbst ein Kurzauftritt des Sprösslings als Verstoß gegen den Digital Millenium Copyright Act geahndet wird, so im Hintergrund unautorisiert ein Musikstück läuft.

Chemicals between us

Die öffentlichen Bibliotheken, so sie denn gut bestückt sind, bieten in den Chemiebüchern diverse Versuchsanleitungen, bei denen es wahlweise zu einem Knall, Rauchentwicklung oder Funkenstieben kommt. Sich mit anderen über derartige Versuche auszutauschen ist kein Problem. Auf diese Weise können Fehler vermieden und neue Ideen entwickelt werden. Veröffentlicht jemand im Netz beispielsweise die "Einführung in die Sprengchemie", muss er dagegen mit einer Hausdurchsuchung sowie einer Anklage wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz rechnen.

H-i-t-l-e-r/Sweet Sixteen

Weder bei einem der diversen Aufmärsche von Neonazis, noch bei deren Kundgebungen, ist es den Zuhörern verboten, sich durch das Anhören der "Argumente" der Damen und Herren ein eigenes Bild über die dahinterstehende Ideologie zu verschaffen. Wohl kaum jemand käme auf die Idee, eine Hundertschaft einzusetzen, die sämtlichen Zuschauen die Ohren und Augen zuhält, auf dass zwar weiterhin die Reden gehalten, jedoch nicht mehr wahrgenommen werden können.

Anders im Netz - dort werden seit langem Forderungen nach Netzsperrungen laut, die nicht etwa erreichen sollen, dass bestimmte Inhalte nicht mehr verbreitet, sondern vielmehr nicht mehr wahrgenommen werden sollen. Ob bei rechtsradikalen Inhalten oder bei der Kinder- und Jugendpornographie: der Politik, den Strafverfolgern und den Lobbyisten fällt diesbezüglich viel ein. Besonders absurd sind solche Regelung für selbstgemachte Posingphotos, die seit kurzem als "Jugendpornographie" verboten sind.

Wer in der wärmeren Jahreszeit an FKK-Stränden, im Freibad oder in der Stadt Jugendliche in engen Tops, knappen Bikinis, Mini-Stringtangas oder hüllenlos sieht, der fragt sich, inwiefern es legitim sein kann, dass das Betrachten von Jugendlichen und Kindern im realen Leben, auch wenn diese wenig bis gar nichts tragen, kein Problem darstellt, während es im Internet als Begründung für Netzsperren dient. Es geht hier ja nicht, wie suggeriert wird, nur um die Bilder von "live vergewaltigten Kindern", es geht auch um Bilder von Kindern und Jugendlichen, die in "aufreizenden Posen" zu sehen sind, egal ob bekleidet oder nicht (von den Schriften usw. ganz zu schweigen)

Hear no bullshit, say no bullshit...

Wer einen Diskussionsabend initiiert, der wird, auch bei kontroversen Themen, nicht wissen, ob es nicht auch zu gegebenenfalls strafrechtlich relevanten Äußerungen kommt. Es ist unwahrscheinlich, dass er verpflichtet wird, sämtliche Redebeiträge vorab zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen. Gleichermaßen ist nicht damit zu rechnen, dass er zur Verantwortung gezogen wird, wenn es zu Redebeiträgen kommt, die strafbar sind. Wer über eine bestimmte Softwarefirma referiert, der muss damit rechnen, dass auch Kommentare wie "legt die doch mit einem DoS lahm" getätigt werden. Wird der Sachverhalt auf das Internet übertragen, so kann nicht nur der Forenbetreiber als "Störer" belangt werden, er muss vielleicht sogar sämtliche Beiträge vorab prüfen, ob sie eventuell strafrechtlich relevant sein könnten.

Verglichen mit dem Netz ist das Leben ein Sündenpfuhl. Das Gerede vom "rechtsfreien Raum" kann also nur von Menschen kommen, die sich nicht einmal entfernt mit dem Internet und den Urteilen zu Störerhaftung, Urheberrecht, Markenrecht usw. befasst haben. Der Kampfbegriff des "rechtsfreien Raumes" wird exzessiv genutzt, obgleich er erwiesenermaßen falsch ist. Hierbei wurde die Tatsache, dass Länder versuchen, ihre Rechte auf sämtliche Inhalte des Netzes auszudehnen, nicht einmal erwähnt. Ebenso wenig wie die Tatsache, dass z.B. bei YouTube je nach Landesauswahl manche Videos nicht zur Verfügung stehen. Im realen Leben wäre dies so als würde eine Disco in den USA die deutschen, französischen, italienischen... Gäste bei manchen Stücken herausbitten.

Manches Verhalten ist im Netz weitaus gefährlicher als im realen Leben. Wer sich ein Fahndungsplakat ansieht, wird nicht vom nächsten BKA-Mann beschattet, wer sich dagegen eine Webseite des BKA ansieht, muss schon einmal damit rechnen, dass die digitale Spur aufgenommen wird. Wer angesichts all dieser Urteile, Regelungen und Ideen noch vom rechtsfreien Raum spricht, der nutzt diesen Begriff lediglich, um das ohnehin schon viel zu stark und unübersichtlich reglementierte Internet mit all seinen Diensten noch weiter in gesetzliche Fesseln zu legen, auf dass eine der wenigen Möglichkeiten, sich gegebenenfalls noch mit anderen zu solidarisieren oder sich unabhängig zu informieren, weiter eingeschränkt wird. Denn Solidarität ist nicht erwünscht und freie Information ebenso wenig.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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Legales Musik-Filesharing greifbar?
« Antwort #170 am: 28 Juni, 2009, 17:00 »
Bereits seit einiger Zeit geistern Flatrate-Modelle für Filesharing durchs Netz. Auf der Isle of Man steht ein aktiver Feldversuch nun kurz bevor.

Die Musikindustrie leidet unter den Qualen, die beim Filesharing von urheberrechtlich geschützten Musikwerken auftreten. Millionenverluste durch sinkende Käufe, die - nach deren Ansicht - eins zu eins auf illegale Downloads umgerechnet werden können und müssen.

Man ist in einer schier katastrophalen Lage, denn Filesharing steckt nicht mehr in den Kinderschuhen. Es ist etabliert und wird von vielen genutzt - für legale wie illegale Handlungen. Dass man sich in dieser Situation wiederfindet, ist nach Ansicht von Hillary Rosen sowie Geoff Taylor selbstverschuldet. Schön, wenn von zwei Vertretern der Branche diese Erkenntnis offen verkündet wird. Als ehemaliger Chief Executive Officer der Recording Industry Association of America (RIAA) sowie als Vorsitzender der British Phonographic Industry sollten die beiden eigentlich einen gewissen Einfluss auf ihre Mitstreiter haben, möchte man glauben. Ob dem letztendlich so ist, wird man erst erfahren, wenn Filesharing bereits den nächsten Evolutions-Sprung angetreten hat. Wie Rosen bereits festhielt, war man damals nicht bereit etwas zu riskieren, weshalb die Napster-Ära anbrach - ohne die Musikindustrie. Man hatte Angst, wollte kein Risiko eingehen, es sprach nichts dafür, den Filesharing-Dienst zu unterstützen. Verklagen schien die bessere und letztendlich genutzte Alternative, in der Hoffnung, ein seit Jahrzehnten etabliertes Geschäftsmodell am Leben zu erhalten. Weitere zehn Jahre sind vergangen und diesmal steht die Musikindustrie erneut an einem Scheideweg.

Auf der einen Seite steht die bislang immer gewählte Option. Nur wenige Millimeter vom Geschäftsmodell abweichen, Alternativen nur mit massiven Restriktionen, Änderungen nur im Trippelschritt - was nicht passt, wird juristisch passend gemacht. Die sichere Methode also, ohne jedwede Risiken. Auf der anderen Seite steht der riskante Weg, der die Situation noch schlimmer machen könnte, aber auch massiv verbessern. Alles auf eine Karte setzen oder erneut warten?

Das Filesharing von urheberrechtlich geschützten Werken nimmt immer drastischer zu, trotz stärkerer Sanktionen. Das internetaffine Volk ist den Piratenjägern oft, wenngleich nicht immer, einen Schritt voraus. Jetzt bietet sich jedoch präsenter als je zuvor die Möglichkeit, dem Teufelskreislauf - vielleicht - zu entfliehen. Die Kulturflatrate wurde lange ausgelacht, bis sich Virgin und Universal vor kurzem geeinigt haben. Der Deal ist keinesfalls optimal, das erwartet wohl auch niemand. Doch er zeigt, dass es durchaus möglich ist. Die Frage ist nur, ob die Musikindustrie (respektive die gesamte Contentindustrie) bereit ist, auf eine Karte zu setzen. Wobei auch dies nicht ganz stimmt, denn wenn das Projekt nach wenigen Wochen scheitert, kann man sich immer noch zurückziehen und hätte neue Argumente.

Ein Feldversuch auf der Isle of Man soll offenbaren, wohin der Weg führen könnte. Schon in wenigen Monaten soll alles laufen. Die Betonung liegt auf "soll" - denn bislang läuft nur eines: Die Verhandlungen mit den Plattenfirmen.

Die "Kulturflatrate" wird nämlich vorerst nur eine "Musikflatrate" werden. Daran ist bislang auch nichts auszusetzen. Die Musikindustrie ist jedoch dafür bekannt, sich nur schwerlich vorwärts zu bewegen. Es gibt einige Details, die den Verhandlungspartner falsch erscheinen. Angefangen bei der Vorstellung, dass Filesharing plötzlich legal sein könnte, über einen grenzenlosen Vertrieb, zu kopierschutzfreien Musikstücken und vieles mehr. Auch sehen kritische Stimmen darin ein sozialistisches Schema für die Musikindustrie. Jeder bekommt alles - zumindest wenn es um Musik geht. Die Anhänger solcher Ideen freuen sich indes und warten gespannt auf die Ergebnisse der Verhandlungen. Es scheint also ganz so, als sei sich noch keine der beiden Seiten darüber im Klaren, wohin dies alles eigentlich führen könnte. "Das ist keine Legalisierung des Illegalen", erklärt Ron Berry, welcher als E-Commerce-Berater für das "Musikflatrate" Projekt auf der Isle of Man verantwortlich ist. Man wolle The Pirate Bay nicht legalisieren, sondern den bisher präsenten Tauschbörsen mit einem legalen und lizenzierten Tauschangebot Konkurrenz machen. "Warum würde jemand illegale Angebote nutzen, wenn es ein sehr günstiges legales Modell gibt?", lautet Berrys kritische Frage.

Wie genau die Flatrate letztendlich aussehen soll ist - nicht zuletzt aufgrund der andauernden Verhandlungen - weiter im Dunkeln. Ron Berry erklärte jedoch bereits im Januar, dass die Testphase nicht mehr als einen Euro pro Anschluss verlangen würde. Darüber hinaus ist inzwischen klar, dass eine eigene Tauschbörse für dieses Projekt entwickelt werden soll, auf welcher die User nicht nur die Musikstücke, die sich bereits in ihrem Besitz befinden, tauschen können, sondern auch auf den Musikkatalog der Labels zugreifen können.

Wer willens, ist einen zusätzlichen Obulus zu leisten, kann optimierte Werke kaufen, die beispielsweise speziell für Home-Theater-Systeme angepasst wurden. Nicht umsonst zieht Berry hier den Vergleich mit einem Einkaufszentrum, in welchem es viele kostenlose Proben gibt. Wer mehr will, muss bezahlen. Ob die Majorlabels bereit sind, ins kalte Wasser zu springen und das Risiko zu wagen, kann nicht pauschal beantwortet werden. Klar ist, dass ein Umdenken langsam aber sicher stattfindet, doch es geht nur zögerlich voran, was auch Berry bemängelt. "Die Plattenfirmen reagierten [auf das digitale Zeitalter] jedoch wie Dinosaurier. Sie nutzen die Möglichkeiten der digitalen Welt nicht", so Berry. Zum Stand der Verhandlungen konnte er lediglich mitteilen, dass sich die großen Plattenfirmen langsam ändern und für Begriffe und Ideen wie die Musikflatrate offener werden. Mit etwas Glück kann in wenigen Wochen die Isle of Man verkünden, dass dort legales Filesharing von urheberrechtlich geschützter Musik praktiziert wird. Wir drücken die Daumen!

Quelle: http://www.gulli.com

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Europarat liebäugelt mit Empfehlung für Web-Sperren
« Antwort #171 am: 30 Juni, 2009, 14:04 »
Der Europarat beobachtet die Umsetzung des deutschen Gesetzes zur Zugangserschwernis für Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten mit großen Interesse. "Wir wollen sehen, ob wir daraus Lehren für andere Nationen ziehen können", sagte Maud de Boer-Buquicchio, stellvertretende Generalsekretärin des Staatenbundes, heute auf der Konferenz "Schutz vor sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche mit Fokus auf neue Medien" in Berlin. Ihr erscheine die kürzlich vom Bundestag beschlossene Regelung als eine "starke Antwort" auf die Verbreitung von Bildern sexuellen Kindermissbrauchs im Internet.

Da das Internet international sei, müsse überlegt werden, ob alle Eurparat-Staaten technische Web-Blockaden implementieren sollten, sagte Boer-Buquicchio. Sie denkt dabei nicht an gesetzliche Verpflichtungen, sondern an freiwillige Vereinbarungen auf Basis "öffentlich-privater Partnerschaften". Zudem müssten bei den Sperren die Grundsätze der Meinungsfreiheit berücksichtigt werden. Generell sei der Europarat gegründet worden, um Freiheitswerte zu verteidigen, die Meinungsfreiheit sei aber kein Freibrief, "Kindern unwiderruflichen Schaden zuzufügen".

Der Europarat hatte bereits Abkommen gegen Cybercrime und gegen den Missbrauch von Kindern verabschiedet. Boer-Buquicchio appellierte an die hier noch untätigen Mitgliedsstaaten, diesen Verträgen "sofort" beizutreten und sie ins nationale Recht umzusetzen. Die Wirtschaft müsse zusätzliche Aufgaben übernehmen, vor allem in den Bereichen Telekommunikation, Banken und Tourismus. Es gebe bereits eine Empfehlung des Europarats für die Wahrung von Meinungsfreiheit beim Einsatz von Internet-Filtern, ausgearbeitet sei eine ergänzende Strategie für die Stärkung von Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen. Im kommenden Jahr solle eine Kampagne zur Bekämpfung von sexueller Ausbeutung hinzukommen.

Sharon Cooper von der Chapel Hill School of Medicine an der University of North Carolina meinte, dass die Verbreitung von Bildern sexuellen Missbrauchs von Kindern mit dem Internet deutlich zugenommen habe. "In den USA starteten wir mit 100.000 Bildern in unserer Datenbank, jetzt sind darin über 15,5 Millionen." Die gezeigte Gewalt nehme zu. Außerdem sei die Zahl der Fälle von sexuellen Missbrauchs von Kindern in der eigenen Familie von 2001 bis 2006 von 300.000 auf 650.000 angestiegen. An dieser Entwicklung und an der zunehmenden Neigung Jugendlicher zum Missbruch von Gleichaltrigen übers Netz sei die Medien, Werbe- und Schönheitsindustrie schuld sowie die Macher von Musikvideos, die Prostitution verherrlichen würden.

Zoe Hilton von der britischen National Society for the Prevention of Cruelty to Children sieht den deutschen Gesetzesvorstoß als "exzellentes Beispiel". Sie hoffe, dass ihm viele Länder folgen werden. Das Web 2.0 habe neue Bedenken bei Kinderschützern verursacht, denn es werde es einfacher, Kontakte durch Fremde anzubahnen. Weitere Gefahren machte sie in der Ausbreitung mobiler Internetzugänge aus. In Großbritannien wachse die "Frustration" über Selbstregulierungsmaßnahmen der Wirtschaft bei Web-Sperren. Damit würden kinderpornographische Seiten nicht "zu hundert Prozent" geblockt.

Quelle : www.heise.de

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Die französische Regierung hat es eilig, das bisher nur in gekürzter Fassung abgesegnete Hadopi-Gesetz um die vorgesehen Sanktionen gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet zu ergänzen. Noch im Juli soll der fehlende Passus dem Senat vorgelegt (8./9. Juli) und schließlich durchs Parlament gebracht werden (20. Juli). Doch hat der französische Verfassungsrat bereits Bedenken gegen die Ergänzung geäußert, wie das Magazin Nouvel Observateur am heutigen Dienstag berichtet.

Bei der Überprüfung des neuen Entwurfs habe ein Sprecher des Conseil d'Etat mehrere nicht verfassungskonforme Punkte herausgehoben. Sollte ein Abgeordneter den Verfassungsrat in der Sache einschalten, könnte "Hadopi2" demnach ebenso zurückgewiesen werden wie die erste Fassung. Das Magazin stützt sich dabei auf Informationen der Wirtschaftszeitung La Tribune, die von mehreren Kritikpunkten des Verfassungsrats berichtet.

Nachdem der Verfassungsrat beim ersten Entwurf monierte, dass die im Gesetz vorgesehene Internet-Sperre verfassungskonform nur von einem Richter und nicht von einer Behörde ausgesprochen werden dürfe, beabsichtigt die Regierung nun, dass jeder Fall von einem Richter innerhalb von "punktgenau 45 Minuten" behandelt wird. Das geht aus einem Regierungspapier (PDF-Datei) zur Umsetzung des neuen Gesetzes ("étude d'impact") hervor, das heute von der Tribune veröffentlicht wurde.

Den Regierungsplänen zufolge soll sich der Richter bei seinem Urteil im Schnellverfahren auf ein Dossier stützen, das von der neuen Behörde "Haute autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur Internet" (Hadopi) vorbereitet werde. Der Sprecher des Verfassungsrats soll an diesem Punkt darauf hingewiesen haben, dass die Trennung zwischen richterlicher Gewalt und der Behörde hier nicht ausreichend garantiert sei. Die "Verfassungsweisen" hatten sich bereits beim ersten Gesetzentwurf an den weit reichenden Kompetenzen der Behörde gestoßen. Die Hadopi sollte ursprünglich Internetsperren ohne richterliche Aufsicht anordnen können.

Der Versuch der Regierung, die Fälle von Urheberrechtsverstößen im Internet schnellgerichtlich nach dem Vorbild von Bußgeldverfahren bei Verkehrsverstößen zu behandeln, stößt französischen Medienberichten zufolge beim Verfassungsrat auf Widerstand, der die Beweislast nur in Ausnahmefällen – wie etwa bei Blitzerfotos von Geschwindigkeitsüberschreitungen – beim Beschuldigten sieht. Zudem seien Instrumente wie eine Zugangssperre nicht angemessen, solange nicht sichergestellt werden könne, dass nicht ein Dritter den Verstoß begangen habe.

Laut Bericht der Tribune rechnet die Regierung in der Umsetzungsstudie damit, dass jährlich etwa 50.000 Fälle von Urheberrechtsverletzungen vor Gericht landen. Im Zusammenhang mit dem ersten Hadopi-Gesetzesentwurf war man noch von möglichen 1000 Sperren am Tag oder etwa 250.000 im Jahr ausgegangen. Die jetzt anvisierten 50.000 Fälle würden nach Schätzungen der Regierung etwa 109 zusätzliche Stellen, darunter 26 Magistratrichter, erforderlich machen.

Quelle : www.heise.de

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Musikindustrie gewinnt Klage gegen Usenet-Portal
« Antwort #173 am: 01 Juli, 2009, 09:53 »
Die US-Musiklobby hat sich in einem Gerichtsverfahren gegen ein Usenet-Portal duchsetzen können. Der zuständige Richter urteilte, dass das von der RIAA verklagte Portal Usenet.com direkt und indirekt für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich ist.

Das Gericht entschied nach Angaben von 'Cnet' außerdem, dass sich Usenenet.com nicht auf das so genannte Betamax-Urteil berufen kann, laut dem Anbieter von Produkten, die zu Urheberrechtsverletzungen beitragen, nicht belangt werden können, wenn das jeweilige Produkt hauptsächlich für legale Aktivitäten gedacht ist.

Der Unterschied zum Betamax-Fall sei, dass Sony auf die Art der Nutzung seiner Videorekorder nach dem Kauf keinen Einfluss mehr gehabt habe, während Usenet.com eine ständige Beziehung zu seinen Kunden pflegt, so dass man sehr wohl Einfluss auf die Verwendung des Dienstes nehmen kann.

Die RIAA hatte Usenet.com im Oktober 2007 vor Gericht gezerrt, weil man dem Unternehmen vorwarf, von der Verletzung des Urheberrechts durch die Kunden durch Monatsgebühren von 19 US-Dollar zu profitieren. Das Usenet wurde ursprünglich zur Kommunikation und eher selten zum Austausch von Daten genutzt. Inzwischen sind jedoch auch diverse urheberrechtlich geschützte Inhalte verfügbar.

Quelle : http://winfuture.de

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Verfassungsbeschwerde gegen Netzsperren-Gesetz
« Antwort #174 am: 01 Juli, 2009, 18:29 »
Der Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss hat am heutigen Mittwoch aus formalen Gründen Verfassungsbeschwerde gegen das heftig umkämpfte Gesetz zu Web-Sperren eingelegt. Er fühle sich durch das verwirrende Vorgehen von Schwarz-Rot in seinen Rechten als Parlamentarier verletzt, schreibt der wegen des Gesetzesbeschlusses von der SPD-Fraktion zur Piratenpartei gewechselte Baden-Württemberger in der heise online vorliegenden Klageschrift. Die Mitwirkungsbefugnisse der Abgeordneten seien deutlich eingeschränkt worden.

Das vom Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition angenommene Gesetz zur "Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Seiten" unterscheide sich "gravierend" von der zunächst von der Bundesregierung und Schwarz-Rot in den Bundestag eingebrachten Änderung des Telemediengesetzes (TMG), heißt es in dem Antrag weiter. Der federführende Wirtschaftsausschuss habe in seiner Vorlage für das Bundestagsplenum keine Änderung des zunächst geplanten Vorhabens "zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" im Rahmen des TMG beschlossen, sondern auf Druck der SPD hin eine polizeirechtliche Regelung zur allgemeinen Gefahrenabwehr. Für dieses "neue" Gesetz hätte daher zunächst die erforderliche Anzahl von Lesungen durchgeführt werden müssen.

Während der Debatte zur Verabschiedung des Zugangserschwernisgesetzes hatte der FDP-Innenpolitiker Max Stadler bereits erhebliche Zweifel an der Form des Beschlusses geäußert. Die Beratung erfolge über ein gänzlich anderes Gesetz als ursprünglich vorgesehen, monierte der Liberale. Die FDP-Fraktion will trotzdem selbst nicht nach Karlsruhe gegen, sondern die restliche Opposition aktiv werden lassen. Doch auch bei den Grünen, bei denen viele Abgeordnete sich bei der Abstimmung enthielten und entgegen der Vorgaben der Fraktion nicht gegen das Vorhaben votierten, und bei den Linken, die geschlossen mit "Nein" stimmten, ist von Klage bisher nicht die Rede.

Tauss will seine Beschwerdeschrift allen Kollegen zur Kenntnis schicken und ihnen freistellen, sich der Organklage anzuschließen. Einzelne Abgeordnete aus der Opposition hätten ihm bereits Unterstützung signalisiert. An einer Verfassungsbeschwerde aus inhaltlichen Gründen feilen derzeit Experten vom Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur sowie die Initiatorin der Bundestags-Petition gegen das Gesetz, Franziska Heine.

Gegen Tauss läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Besitzes von kinderpornografischem Material, das bei einer Durchsuchung seiner Wohnung beschlagnahmt worden war. Der Abgeordnete hatte anschließend Kontakte zur Kinderporno-Szene eingeräumt und diese mit Recherchen erklärt. Tauss, der seine Unschuld beteuert, war deshalb von seinen SPD-Parteiämtern zurückgetreten. Später hatte er der Partei wegen der Zustimmung zum umstrittenen Internet-Sperrgesetz den Rücken gekehrt und der Piratenpartei beigetreten.

Quelle : www.heise.de

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Three-Strikes-Gesetz - Gegner klagt wegen Diskriminierung
« Antwort #175 am: 04 Juli, 2009, 23:37 »
Jérôme Bourreau-Guggenheim arbeitete lange Zeit bei einem großen französischen Fernsehsender, ehe ihn eine kritische Äußerung zum geplanten Three-Strikes-Gesetz seinen Job kostete. Nun klagt er wegen Diskriminierung.

Das Recht seine Meinung frei in Wort und Schrift zu äußern, ist eine absolute Grundfeste jeder Demokratie. Nicht umsonst führt das Grundgesetz die Meinungsfreiheit als elementaren Bestandteil mit sich.

Jérôme Bourreau-Guggenheim war ebenfalls der Ansicht, dass es nicht schlimm ist, die eigene Meinung dem Abgeordneten seines Vertrauens mitzuteilen. Entrüstet über die Pläne der französischen Regierung, ein Three-Strikes-Gesetz für Urheberrechtsverletzer umzusetzen, wandte er sich vertrauensvoll an seinen Abgeordneten im Parlament, um ihm seine Bedenken mitzuteilen. Er erklärte ihm, wieso seiner Ansicht nach so ein Gesetz nie in Kraft treten dürfe. Es dauerte nicht lange und Bourreau-Guggenheim war seinen Job los. Auf bislang ungeklärten Wegen gelangten der Brief von ihm, an seinen Abgeordnete, auch zu TF1 - dem Arbeitgeber von Jérôme. Wie dies geschehen konnte, will bis heute niemand wirklich erklären, es ist wohl einfach "passiert". Man hätte es vielleicht totschweigen können, hätte der Medienkonzern nicht so drastisch auf die Meinungsäußerung seines Mitarbeiters - die wohlgemerkt im absolut privaten postalischen Briefverkehr erfolgte - reagiert. Es folgte die unverzügliche fristlose Kündigung von Bourreau-Guggenheim mit der Begründung, dass seine Ansichten nicht mit denen des Unternehmens übereinstimmen würden, was für die Konzernleitung eine weitere Zusammenarbeit völlig unmöglich machte.


Es dauerte einige Zeit, bis man wieder etwas hörte, möglicherweise schien die ganze Sache für einige sogar in Vergessenheit zu geraten. Das tat sie jedoch nicht. Bourreau-Guggenheim befand die fristlose Kündigung nämlich nicht nur für unverhältnismäßig, sondern auch für diskriminierend. Aus diesem Grunde führt er nun eine Klage gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber TF1 ins Feld - wegen Diskriminierung. Konkret sei gegen den Paragrafen 225 Absatz 2 des französischen Strafgesetzbuches verstoßen worden, welcher von "Taten gegen die Würde des Menschen" spricht. Für diese Tat drohen bis zu drei Jahre Gefängnis sowie eine Geldstrafe von bis zu 45.000 Euro.

Unnötig zu erwähnen, dass dieses Verfahren alles andere als "präsentierbar" in den Medien ist. Die Regierung unter Medienzar Staatspräsident Sarkozy würde die Geschichte wohl am liebsten sofort unter den Teppich kehren, doch das wird nicht klappen. Denn im schlimmsten Fall kann Bourreau-Guggenheim sogar vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.

Quelle: http://www.gulli.com

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Netzsperren: ZDF löscht Umfrage kommentarlos
« Antwort #176 am: 07 Juli, 2009, 20:49 »
Auf heute.de stand bis vor Kurzem eine Umfrage zur Sperrung von Internetseiten zur Verfügung. Inzwischen wurde sie ohne offiziellen Kommentar gelöscht.

Den Besuchern wurde die Frage gestellt, wie sie zum Thema der Internetsperren stehen. Genauer lautete die Frage "Die gezielte Sperrung von Internetseiten im Kampf gegen Kinderpornografie ist heftig umstritten. Was halten sie davon?" Hinsichtlich der Antwortmöglichkeiten standen "Die Sperrung ist der richtige Schritt" und "Die Sperrung bringt überhaupt nichts" zur Wahl.


Nach kurzer Zeit zeichnet sich der vermeintliche Standpunkt der Besucher ab. Aus dem zu sehenden Screenshot geht hervor, dass 185519 Leute abgestimmt haben. 97 Prozent waren der Meinung, dass die Sperren nutzlos sind. Bei nur drei Prozent fiel die Entscheidung auf das Gegenteil. Als die Umfrage plötzlich von der Bildfläche verschwand, wurde Markus Trapp von textundblog stutzig und hat kurzerhand eine E-Mail an das ZDF geschickt.

Er fühlte sich besonders an der Tatsache gestört, dass das ZDF vollständig auf die Angabe von Gründen verzichtet hat. Viel mehr solle das ZDF angesichts des im Raum stehenden Zensurverdachts bei diesem sensiblen Thema dringend Stellung beziehen. Zwei Tage später hat der Redaktionsleiter von heute.de, Michael Bartsch, auf dem Blog einen Kommentar veröffentlicht. Seinen Aussagen zufolge hatte man den Verdacht, dass das Ergebnis manipuliert wurde. Angeblich waren die Klickzahlen schon bevor die Abstimmung sichtbar verlinkt wurde, extrem hoch. Grund genug, die Umfrage kommentarlos vom Netz zu nehmen. Ob sich der angesprochene Verdacht einer Manipulation bestätigt hat, ist momentan unklar.

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Netzgemeinde wirft Ursula von der Leyen Ignoranz vor
« Antwort #177 am: 09 Juli, 2009, 15:56 »
Die Initiatorin der Rekord-Petition gegen das Gesetz zu Web-Sperren, Franziska Heine, zog nach einem Gespräch mit Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) ein ernüchtertes Fazit. Zwar habe sich das Ministerium interessiert daran gezeigt, weitere Informationen zur Bekämpfung von rechtswidrigen Inhalten im Internet zu erhalten, erklärte die Berliner Mediengestalterin. Die Bereitschaft, sich auch nur einen Millimeter zu bewegen, sei aber nicht zu erkennen gewesen: "Das Problem, dass durch das Gesetz eine technische Infrastruktur zur polizeilichen Kontrolle der Verbreitung von beliebigen Inhalten geschaffen wird – noch dazu durch eine intransparente Sperrliste –, ignoriert Frau von der Leyen." Bis in der Politik ein Verständnis für effektive Lösungen entwickelt werde, die nicht für Zensurmaßnahmen missbraucht werden können, sei es wohl noch ein weiter Weg.

Den in den letzten Wochen begonnenen Dialog mit der Politik will Heine aber auch nach der Unterredung, an der auch ein Vertreter der Whistleblower-Seite Wikileaks teilnahm, nicht abreißen lassen. Nachdem das "Zugangserschwerungsgesetz" vom Bundestag verabschiedet worden sei, müsse die Netzgemeinde jetzt den Blick auf den Bundestagswahlkampf richten. Den Erfolg der von über 134.000 Nutzern gezeichneten Petition, ohne die das Gesetz wohl "noch wesentlich schlechter aussehen würde", sei zum Anlass zu nehmen, weiter online wie offline für die Grundrechte zu kämpfen.

Konkret verweist Heine dabei auch auf andere netzpolitisch wichtige Themen wie die umstrittene Vorratsdatenspeicherung hin. Auch die "Attacke" von Verlegern gegen Google und das Internet, mit der die "alten" Medienunternehmen ein erweitertes urheberrechtliches "Verlegerprivileg" einfordern würden, sei in den Augen der Netzgemeinde besorgniserregend. Als klares Signal rufe der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur daher mit zu der am 12. September geplanten Demonstration "Freiheit statt Angst" auf.

Kurzfristig sieht der AK Zensur am morgigen Freitag bei der Plenarsitzung des Bundesrates die Oppositionsparteien FDP, Grüne und Linke gefordert, dem umkämpften Gesetz für Web-Sperren ihre Zustimmung zu verweigern. Die Vereinigung ruft die entsprechenden Landtagsfraktionen mit Regierungsbeteiligung in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Berlin auf, die Positionen der Bundesparteien gegen das Vorhaben zu unterstützen. Sie müssten darauf dringen, dass die Länderkammer den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufe. Alvar Freude vom Arbeitskreis Zensur betonte: "Die Bundesratssitzung am Freitag wird zum Prüfstein für die kleinen Parteien."

Freude verwies weiter darauf, dass in der Debatte um das Zugangserschwerungsgesetz neben inhaltlichen Mängeln vor allem verfassungsrechtliche Bedenken thematisiert worden wären. Polizeirecht sei demnach Ländersache. Die Länder seien so gehalten, "ihre Kompetenzen zu wahren und derartige Eingriffe nicht widerspruchslos hinzunehmen".

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"Three Strikes": Frankreich versucht es noch einmal
« Antwort #178 am: 09 Juli, 2009, 16:05 »
Die französische Regierung versucht einen neuen Vorstoß, die Abschaltung von Internet-Zugängen bei wiederholten Urheberrechtverletzungen im Internet gesetzlich zu verankern.

Nachdem das bereits beschlossene HADOPI-Gesetz, dass die so genannte Three Strikes-Methode umfasste, von Verfassungsgericht gekippt wurde, besserte man nun an den Kritikpunkten nach und bringt die Regelung als Erweiterung des neuen Internet-Gesetzes auf den Weg. Der französische Senat hat der Regelung nun bereits mit einfacher Mehrheit zugestimmt.

Einer der Hauptkritikpunkte der Verfassungsrichter war es, dass die Strafe gegen den Internet-Nutzer von einer Behörde und nicht etwa einem Richter beschlossen werden sollte. Dies wurde nun geändert. Wird ein Nutzer wiederholt bei Urheberrechtsverletzungen erwischt und reagiert nicht auf Verwarnungen, wird ein vereinfachtes und beschleunigtes Strafverfahren eingeleitet.

Als Vorbild dient dabei eine vergleichbare Regelung bei zu schnellem Fahren. Der jeweilige Richter kann die Sperrung des Internet-Zugangs von bis zu einem Jahr anordnen. Die Gebühr für den Zugang muss der betroffene Nutzer dann aber weiterhin zahlen.

Wird der Nutzer während einer laufenden Sperre erneut bei einer Urheberrechtsverletzung erwischt, droht ihm eine Geldstrafe von mehreren tausend Euro. Auch weiterführende strafrechtliche Verfahren sind möglich. Die HADOPI wird auch unter den Maßgaben des neuen Gesetzes eingerichtet. Sie soll die Ermittlungsarbeit übernehmen und Richtern Material zum jeweiligen Fall zukommen lassen.

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Ausweitung der Web-Sperren auf Hasspropaganda gefordert
« Antwort #179 am: 09 Juli, 2009, 18:58 »
Romani Rose, Vorsitzender des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, hat sich für eine Blockade auch von Hassseiten mithilfe der geplanten staatlichen Filterliste ausgesprochen. Natürlich müssten entsprechende rechtsextremistische Inhalte im Web in die inzwischen gesetzlich verankerten Sperrbemühungen des Bundeskriminalamts (BKA) gegen Kinderpornographie mit aufgenommen werden, erklärte Rose am Rand einer Konferenz gegen die Verbreitung von Hass im Internet am heutigen Donnerstag gegenüber heise online. Die Sperrung von Hass-Seiten könne nicht in einem Wort genannt werden mit Filtertätigkeiten von Diktaturen, politische Meinungen aus dem Netz zu nehmen.

Prinzipiell trete seine Vereinigung gegen Zensur ein, hatte Rose zuvor auf dem Podium betont. Die Freiheit der Information im Internet diene schließlich auch dem Schutz von Minderheiten. Sinti und Roma würden aber in immer schlimmeren Maße bedroht und mit rassistischer Propaganda diffamiert. Dies stelle eine Gefahr für den Rechtsstaat dar. Viele Internetseiten erinnerten an den "Stürmer" in der Zeit des Nationalsozialismus. Musik der Gruppe "Landser" etwa werde tausendfach über Videoportale wie YouTube verbreitet, obwohl diese hierzulande als kriminelle Vereinigung verurteilt worden sei. Nach dem Herunternehmen entsprechender Clips, würden diese teils nur wieder eingestellt unter der Bezeichnung: "Netzwerk gegen Zensur". Ein strafrechtliches Vorgehen gegen dieses Treiben sei kaum möglich. Es sei daher unbedingt nötig, "neue Mittel und Wege" zur Bekämpfung von Hassseiten zu finden.

Neben einer Vereinbarung zu Sperren mit der Internetindustrie machte sich Rose für die Einrichtung einer europäischer Aufsichtsstelle im Stile der von den Bundesländern getragenen Organisation jugendschutz.net oder des 18 Länder umfassenden International Network Against CyberHate (INACH) stark. Diese sollte das Internet laufend überwachen und auf eine Sperrung ausgemachter Seiten hinwirken. Die bei der Vorläuferkonferenz 2000 beschlossene Erklärung gegen Hass im Netz bezeichnete der Zentralratsvorsitzende als "Signal an Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft für ein globales Bündnis". Dazu sollten jetzt wirksame Schritte eingeleitet werden. Er sei "entsetzt", dass die Kontrolle durch den Staat kaum greife und die Strafverfolgung beim Bekanntwerden einschlägiger Webseiten of eingestellt werde mit der Begründung, dass der Server sich im Ausland befinde.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die zu der Tagung geladen hatte, setzte ihre Hoffnung vor allem auf internationale "Netzwerke" zur Koordination des gemeinsamen Vorgehens gegen extremistische Internet-Propaganda. Diese könnten helfen, dass entsprechende Inhalte auf freiwilliger Basis über die Ansprache der Host-Anbieter aus dem Netz verschwänden. "Nur mit dem Strafrecht kommen wir nicht weiter", betonte die SPD-Politikerin. Wichtig sei es auch, das "Engagement im Netz mit den Mitteln des Netzes" zu erhöhen. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf viele Initiativen wie "Mut gegen rechte Gewalt", "Blick nach rechts", "Gesicht zeigen", das NPD-Blog oder die vom Justizministerium finanziell unterstützten "Störungsmelder".

Als weitere Felder des nötigen Engagements nannte Zypries die Förderung der Medienkompetenz und die Aufklärung über Strategien der Rechten, digitale Gegendemonstrationen und Mitmachaktionen über "witzig gemachte" Videos oder das "Füllen von Gästebüchern" auf rechtsextremen Webseiten. Letztlich handele es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, den Hass aus dem Netz und aus den Köpfen der Menschen zu bekommen, die bis hin zur Integrationspolitik reichen müsse. Generell forderte die Ministerin mehr Kooperationsbereitschaft: "Online wie Offline wird es entscheidend darauf ankommen, dass Staat und Zivilgesellschaft gemeinsam handeln."

Inwieweit die Zusammenarbeit bereits funktioniert, führte Stefan Glaser von jugendschutz.net aus. Demnach bestehen "in 80 Prozent der unzulässigen Angebote im In- und Ausland Handlungsmöglichkeiten." Während in Deutschland Provider "zu 100 Prozent" reagieren und entsprechende Inhalte herunternehmen würden, gebe es in den USA etwa zwar keine entsprechenden rechtlichen Möglichkeiten. Jugendschutz.net agiere dort aber auf Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Provider. Diese würden oft Klauseln gegen "Hate Speech" enthalten. "Sehr gute Kooperationsansätze" lobte Glaser auch bei YouTube: "Nahezu 100 Prozent der weitergeleiteten Videos werden zeitnah entfernt." Das Problem des erneuten Uploads werde damit aber nicht gelöst. Es bestehe so weiterer Handlungsbedarf, "damit diese Inhalte nachhaltig verschwinden". Gefunden werde müsse etwa ein länderübergreifende Konsens zur Ächtung von Hass im Netz.

Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, sprach von der großen Gefahr, dass Jugendliche und Erwachsene im Cyberspace "unvermittelt Hetze ausgesetzt sind". Er warf sein Augenmerk vor allem auf die Möglichkeiten durch das Internet, Propaganda für Terrorismus und den Dschihad zu betreiben. Eine "Cyber-Mobilisierung" finde statt, die von der schnellen Bildung netzwerkartiger Strukturen über geographische Grenzen hinweg bis hin zur Entwicklung handlungsfähiger radikaler Gruppierungen reiche. Extremisten könnten mit dem Internet eine Breitenwirkung erhalten, die sie auf herkömmlichen Wege niemals zu erreichen wäre. Deutsche Nachrichtendienste und Strafverfolger hätten daher ein Gemeinsames Internetzentrum gegründet und ihre Ressourcen gegen den Aufbau einer solchen Drohkulisse gebündelt. "Wir haben nicht die Illusion, dass wir diese Dinge unmittelbar aus dem Netz entfernen können", machte Fromm klar. Die rechtlichen Schwierigkeiten seien zu groß. Es sei daher wichtig, "die gesellschaftlichen Kräfte zu mobilisieren, um dem Hass entgegenzutreten".

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