Autor Thema: Urheberrecht,Websperren,Three Strikes ...  (Gelesen 44102 mal)

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Die britische Regierung hat ihre Bestandsaufnahme über das "Digitale Großbritannien" (Digital Britain) vorgelegt. Der Bericht enthält Empfehlungen für den Ausbau der Infrastruktur, um die Kreativindustrie besser zu schützen, Fernsehen und Radio zu modernisieren und die gesamte Bevölkerung mit Breitband-Internet zu versorgen. Die Regierung hat zudem eine Konsultation zur Bekämpfung von illegalem Filesharing gestartet. Bis zum 15. September können betroffene Unternehmen wie Internet-Provider, Softwarehersteller und Musiklabels sowie Verbraucherorganisationen zu Vorschlägen der Regierung Stellung nehmen.

Ein Vorschlag lautet, dass Internet-Provider ihre Kunden warnen, wenn sie illegales Filesharing betreiben. Die Provider sollen Daten von Kunden sammeln, die wiederholt Copyrights verletzen und für den Fall eines gerichtlichen Beschlusses vorhalten. Wenn dies nicht ausreicht, soll die britische Aufsichtsbehörde Ofcom technische Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Copyright-Verletzungen anordnen können. Dazu gehört das Blockieren von Websites, die Drosselung der Bandbreite auffälliger Internetnutzer und die Filterung von Internet-Inhalten.

Details des Berichts waren in den vergangenen Tagen bereits an die Öffentlichkeit gelangt. So hatte der britische Kulturminister Andy Burnham vorvorige Woche durchblicken lassen, dass es keine Empfehlung für Netzsperren gegen fortgesetzte Urheberrechtsverletzungen durch Internetnutzer nach französischem Vorbild geben und sich die Regierung stattdessen für technische Maßnahmen gegen Copyright-Verletzungen einsetzen werde. Allerdings hatte jüngst das französische Verfassungsgericht das Internet-Sperren-Gesetz für verfassungswidrig erklärt.

Der Bericht "Digital Britain" sieht außerdem vor, dass bis zum Jahr 2012 jeder britische Haushalt über einen Breitbandanschluss verfügen soll. Momentan sei für 2,75 Millionen Haushalte oder 11 Prozent das Internet nicht in einer Bandbreite ab 2 MBit/s zugänglich. Um diesen Zustand zu ändern, könnte laut einem BBC-Bericht jeder Brite mit einem Telefonanschluss mit einer monatlichen Abgabe von 50 Pence belegt werden.

Die britische Regierung plant weiter, bis zum Jahr 2015 alle Radiosender vom Analog- auf Digitalbetrieb umzustellen. Das mobile Spektrum soll liberalisiert werden. In einer weiteren Konsultation geht es um den Vorschlag, dass Privatsender ab 2013 3,5 Prozent der bisher allein der BBC vorbehaltenen Rundfunkgebühren abbekommen sollen, um damit Lokalsendungen und Kinderprogramme zu finanzieren. Die BBC wendete jährlich 130 Millionen Pfund, die diesen 3,5 Prozent der gesamten Rundfunkgebühren entsprechen, bisher für die Digitalumstellung auf.

Quelle : www.heise.de

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Filesharing macht Musik reichhaltiger
« Antwort #151 am: 18 Juni, 2009, 09:51 »
Zitat
Mal ein Standpunkt, der mir gut gefällt!!

Es ist immer wieder schön zu sehen, wenn nicht alle Bands dieser Welt dem Filesharing den Kampf ansagen, sondern dieses sogar begrüßen.

Zu diesen Bands gehören auch die Fleet Foxes, welche im Filesharing von Musik sogar einen großen Vorteil sehen. Wie der Sänger der Band, Robin Peckfold, erklärt, wäre es für Musiker wie ihn dadurch viel leichter geworden, neue Musik zu entdecken und anzuhören.



"Je mehr Musik von Musikern gehört wird, umso reichhaltiger wird sie als eine künstlerische Form", so Pecknold, "Ich denke wir sehen das gerade jetzt mit zahlreichen neuen Bands, die wirklich großartig sind und viel bessere Musik machen als in den Zeiten vor Napster." Dabei verweist er auf einen interessanten Punkt, der durchaus beachtet werden muss. Früher war die Masse an Musik, die Künstler erreichte und beeinflussen konnte, erheblich geringer als heute. Theoretisch ist jedes musikalische Werk über eine Tauschbörse beziehbar, innerhalb kürzester Zeit. Es gibt Instrumente und musikalische Richtungen, die vielen vermutlich ihr ganzes Leben lang verborgen bleiben, außer sie stolpern bei der Nutzung einer Tauschbörse darüber. Radio oder CDs werden insbesondere kleine und unbekannte Stilrichtungen nicht aufnehmen.

"So habe ich fast alles entdeckt, als ich noch ein Teenager war - als mein Vater ein Modem mit nach Hause brachte. So wurde ich all der Musik ausgesetzt, die ich heute so liebe, und es ist nach wie vor der einfachste Weg, um auch obskure Sachen zu finden. Ich habe so viel Musik durch dieses Medium [P2P] entdeckt. Das ist vermutlich für jeden Künstler meines Alters die Wahrheit. Ich habe mehrere hundert Werke heruntergeladen - wieso sollte es mich also kümmern, wenn jemand anders dasselbe bei uns macht? Das ist so eine unbedeutende Sache, worüber man sich ärgert. Ich meine, wie viel Geld braucht ein Mensch zum Leben? Ich persönlich finde es ekelhaft, wenn sich Leute darüber beschweren." (Firebird77)

(via zeropaid, thx!)

(Bild via seattleweekly, thx!)

Quelle: http://www.gulli.com
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Bundestag beschließt Internetsperren
« Antwort #152 am: 18 Juni, 2009, 20:25 »
Koalition setzt Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu Kinderpornographie durch

Der Bundestag hat das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten beschlossen. In letzter Minute war der Entwurf noch einmal entschärft worden. Gegner wollen den Kampf gegen die umstrittenen Internetsperren nun vor Gericht weiterführen.
Erwartungsgemäß hat der Bundestag heute das von Familienministerin Ursula von der Leyen eingebrachte "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" beschlossen. Mit der Mehrheit Union und SPD, gegen die Stimmen von FDP, den Grünen und der Linken setzte die große Koalition das Gesetzesvorhaben durch. Ziel ist die "Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten"" im Internet.

Das umstrittene Gesetz verpflichtet Provider dazu, den Zugang zu Websites mit Kinderpornographie im Ausland zu blockieren. Das Bundeskriminalamt wird die entsprechenden Sites ermitteln und den Providern eine Liste zustellen. Diese müssen dann den Zugang unterbinden.

Kurz vor der Abstimmung waren noch einige Änderungen an dem Gesetzesentwurf vorgenommen worden. Unter anderem wurde der Zeitraum der Aktualisierung der Sperrliste von "arbeitstäglich" auf "täglich" verkürzt. Zudem wurde die Nutzungsmöglichkeit der Daten, die beim Aufruf einer gesperrten Seite anfallen, beschränkt: Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah vor, dass diese Daten "den zuständigen Stellen auf deren Anordnung " zur Strafverfolgung zur Verfügung gestellt werden müssten. Das beschlossene Gesetz untersagt jedoch explizit die Verwendung der Verkehrs- und Nutzungsdaten "für Zwecke der Strafverfolgung".

Löschen vor Sperren

Die wichtigste Änderung ist indes die Aufnahme eines Artikels in das Gesetz, nach dem eine Löschung von Inhalten der Sperrung vorzuziehen sei. Danach sollen Webseiten nur dann in die Sperrliste aufgenommen werden, wenn "zulässige Maßnahmen, die auf die Löschung des Telemedienangebots abzielen, nicht oder nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend sind."

Das gilt vor allem, wenn der Anbieter "in einem anderen Staat im Geltungsbereich der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments" ansässig ist. Wird das Angebot jedoch außerhalb der EU gehostet, kann das BKA die Website sofort in die Sperrliste aufnehmen, wenn "davon auszugehen ist, dass in dem betroffenen Staat andere Maßnahmen, insbesondere Mitteilungen an die für den polizeilichen Informationsaustausch zuständigen Stellen, nicht oder nicht in angemessener Zeit zu einer Löschung des Telemedienangebots führen."

Zudem wurde die Einführung eines Expertengremiums beschlossen, das "mindestens quartalsweise auf der Basis einer relevanten Anzahl von Stichproben" prüfen soll, ob die Websites auf der Sperrliste auch zu Recht blockiert werden. Das Gremium soll vom Bundesdatenschutzbeauftragten berufen werde. Peter Schaar, der dieses Amt derzeit ausübt, lehnt dies ab. In die Sperrlisten anderer Länder waren irrtümlich auch harmlose Angebote aufgenommen worden. Die dänische Polizei hatte etwa die Seite einer niederländischen Spedition blockiert.

Im Vorfeld hatte es heftige Proteste gegen das Gesetz gegeben. Die Gegner kritisierten, dass die Sperren leicht zu umgehen und damit letztlich nutzlos seien. Dafür schaffe Ministerin von der Leyen eine Infrastruktur für Zensur. Auch am heutigen Donnerstag hatten zahlreiche Gegner der Internetsperren demonstriert.

130.000 Gegner unterschreiben Onlinepetition

Besonders eindrucksvoll war das Ergebnis der von der Berlinerin Franziska Heine initiierten Onlinepetition: 130.000 Gegner traten namentlich gegen das Gesetz ein. Geholfen hat es nicht. Hein will sich damit jedoch nicht zufrieden geben. In einem Gespräch mit der Wochenzeitung Freitag kündigte sie eine Verfassungsklage gegen das Gesetz an.

Die Debatte über das Gesetz war heftig und zum Teil sehr unsachlich. Während die Gegner von der Leyen als "Zensursula" verunglimpften, rückten die Befürworter des Gesetzes die Kritiker in die Nähe der Täter. Von der Leyen etwa sagte, wer gegen die Internetsperren sei, toleriere, dass "weiterhin uneingeschränkt die Vergewaltigung von Kindern" gezeigt werde. Mit zum Teil abenteuerlichen Meinungsumfragen versuchten beide Seiten bis zuletzt, ihre Position zu untermauern.

Quelle : www.golem.de

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Zensur im Internet soll ausgebaut werden
« Antwort #153 am: 19 Juni, 2009, 10:16 »
Nach der Entscheidung des Bundestags für eine Sperrung von Kinderporno-Seiten im Internet gibt es wie von Kritikern des Gesetzes befürchtet inzwischen Überlegungen für eine Ausweitung der Sperr-Maßnahmen.

Der Bundestagsabgeordnete und CDU-Generalsekretär in Baden-Württemberg, Thomas Strobl brachte erneut die Idee ins Spiel, auch Seiten mit vermeintlichen "Killerspielen" zu blockieren. "Wir prüfen das ernsthaft", sagte Strobl dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Freitag). "Wir gehen nach Winnenden nicht zur Tagesordnung über", betonte der CDU-Politiker. "Wenn es einen Nachweis gibt, dass sich 'Killerspiele‘ negativ auf das Verhalten Jugendlicher auswirken, dann kann das Internet kein rechtsfreier Raum sein." Der Begriff "Killerspiele" ist nicht näher spezifiziert, darunter fallen nach Berliner Lesart praktisch alle gewalttätigen Titel - ein Zusammenhang mit Bluttaten ist wissenschaftlich höchst umstritten.


(Quelle: Ubisoft)

Als erste Konsequenz aus dem Amoklauf von Winnenden, wo im März dieses Jahres 16 Menschen ums Leben gekommen waren, hatte der Bundestag am Donnerstagabend ein schärferes Waffenrecht beschlossen. Zudem beschloss das Parlament mit den Stimmen der großen Koalition das Blockieren von Kinderporno-Seiten (wir berichteten ausführlich). In Deutschland dürfen damit erstmals gezielt Internet-Seiten gesperrt werden. Künftig sollen Stoppschilder erscheinen, wenn Seiten mit kinderpornografischem Inhalten aufgerufen werden. Mit diesem Warnhinweis soll Benutzern unmissverständlich klar gemacht werden, dass ein Umgehen dieser Sperre für sie strafbar ist.

Auch nach der Entscheidung verstummte die Kritik an dem Gesetz nicht - besonders der federführenden Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU, "Zensursula") wird vorgeworfen, sie leite damit Zensurmaßnahmen nach Vorbild totalitärer Staaten wie China ein. Die "Piratenpartei", die für ein minimal reglementiertes Internet und gegen die staatliche Überwachung von Telekommunikation eintritt, rief für kommenden Samstag zu Demonstrationen unter anderem in Berlin und Hamburg auf. Das Motto laute: "Löschen statt sperren - Stoppt die Internet-Zensur."

Piratenpartei ruft Demonstrationen aus

"Wir verlangen wirksame Maßnahmen gegen Kinderpornografie und das heißt: Die Inhalte müssen aus dem Netz verschwinden und nicht hinter Stoppschildern versteckt werden", sagte der Vorsitzende Dirk Hillebrecht. Das nun verabschiedete Gesetz bereite den Boden für "Zensurinfrastruktur". Die Koalition betonte aber, dass die Sperren ausschließlich gegen Kinderpornografie eingesetzt werden dürfen. Angesichts der neuerlichen Forderung dürfte sich dies möglicherweise als vorschnell erweisen. Zuletzt hatten über 130.000 Surfer eine Online-Petition gegen die technisch sinnfreien Sperren unterzeichnet. Der Protest verhallte weitgehend ungehört.

Bereits in den vergangenen Wochen waren Forderungen aus konservativen Kreisen laut geworden, die Internet-Zensur auch auf andere Themenbereiche auszuweiten.

Quelle: http://satundkabel.magnus.de
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Proteste gegen Gesetz zu Web-Sperren reißen nicht ab
« Antwort #154 am: 19 Juni, 2009, 14:44 »
Trotz der vielen Änderungen der großen Koalition am ursprünglichen Entwurf zu Kinderporno-Sperren machen Juristen, Datenschützer und Zensurgegner gravierende Einwände gegen das am gestrigen Donnerstag vom Bundestag beschlossene "Zugangserschwerungsgesetz" geltend und feilen an Verfassungsbeschwerden. So bezeichnete etwa der Münsteraner Informationsrechtler Thomas Hoeren die von Union und SPD ergänzten Korrekturen beim Datenschutz als unzureichend. Wer ungewollt auf das geplante Stoppschild gelante, müsse nach wie vor mit Ärger rechnen, monierte der Professor gegenüber dpa.

Der Zugangsanbieter dürfe die dabei registrierten Nutzerdaten zwar nicht mehr direkt zur Strafverfolgung an das Bundeskriminalamt (BKA) weiterleiten, erläuterte Hoeren. Doch sobald die zuständige Behörde ein weiteres Verdachtsmoment gegen den Surfer habe, werde sie die Informationen anfordern: "Und der Provider müsste sie dann laut der Strafprozessordnung auch herausgeben." Wer aus Protest gegen das Gesetz eine der einfachen Umgehungsmöglichkeiten der zunächst vorgesehenen Zugangserschwernis auf Basis des Domain Name Systems (DNS) nutzt, macht sich nach Auffassung des Stuttgarter IT-Rechtlers Carsten Ulbricht aber prinzipiell erst einmal nicht strafbar.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco beklagte, dass die Provider auf eigene Kosten eine Sperrinfrastruktur aufbauen müssten. Sie hätten dabei das Risiko zu tragen, "dass das Gesetz sich im Nachhinein als verfassungswidrig erweist". Der Grundsatz "Löschen vor Sperren" sei nicht konsequent genug umgesetzt, weil dem BKA ein viel zu weiter Ermessensspielraum bleibe. Auch die Befugnisse des unabhängigen Kontrollgremiums seien nicht ausreichend.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, bei dem die Expertenrunde zur Prüfung der Einträge auf dem geheimen Filterverzeichnis des BKA angesiedelt werden soll, untermauerte seine Bedenken gegen diesen Ansatz. Seiner auch für Informationsfreiheit zuständigen Behörde werde die "völlig wesensfremde Funktion" zugeteilt, bestimmte Inhalte nach strafrechtlichen Kriterien auf den Gehalt von Kinderpornographie einzuschätzen. Das Hauptproblem sei, dass zum ersten Mal in Deutschland eine institutionelle Inhaltskontrolle eingeführt werde, was Datenschutzrisiken berge. Durch die Zuteilung einer exekutiven Funktion als Internet-Kontrolleur könne die Unabhängigkeit seines Amts aber beschädigt werden. Generell sei das Gesetz offenbar "mit sehr heißer Nadel gestrickt" worden.

Verfassungsbeschwerde haben Alvar Freude vom Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur sowie die Initiatorin der Rekord-Petition gegen das Gesetz, Franziska Heine, angekündigt. Der Widerstand aus der vielfach von der Koalition erwähnten "Internet-Community" solle dazu besser organisiert und professionalisiert werden – "ohne die bisherige Identität einer Graswurzelbewegung aufzugeben". Auch aus der FDP sind Überlegungen für einen Gang nach Karlsruhe laut geworden. Die Liberalen ärgert bereits das formale Vorgehen der Regierungsfraktionen, erst zwei Tage vor Schlussabstimmung einen letztlich neuen Gesetzesentwurf vorgelegt zu haben. Dieser hätte ganz neu eingebracht und debattiert werden müssen, heißt es bei der Oppositionspartei. Die Koalition betrachtet das Zugangserschwerungsgesetz dagegen als reine Änderung an ihrem früheren, anders betitelten Vorstoß.

Empört hat FDP-Politiker auch, dass der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Strobl entgegen aller Beteuerungen der eigenen Fraktion zur Beschränkung des Gesetzes auf Kinderpornographie "Killerspiele" für die nächste Sperr-Runde ins Gespräch gebracht hat. "Es ist beschämend, wie schnell die gestrigen Bekenntnisse der großen Koalition ad absurdum geführt werden", kommentierte der Medienexperte der Liberalen, Christoph Waitz, das sich abzeichnende "Déjà Vu der Internetzensur". Die Regierungsfraktionen zeigten damit, dass man ihnen in Sachen Internetfreiheit nicht über den Weg trauen könne.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der AK Zensur und die Piratenpartei organisieren derzeit Demonstrationen gegen Netzsperren in verschiedenen Städten, die am Samstag stattfinden sollen. Eine größere Kundgebung ist etwa in München um 12 Uhr am Sendlinger Tor mit Rednern auch von FDP und Grünen geplant. Das Abstimmungsverhalten (PDF-Datei) der Grünen überraschte Beobachter, da sich 15 ihrer Abgeordneten enthielten. In der Fraktion gab es offenbar abweichende Meinungen über den besten Weg zur wirksamen Bekämpfung der Kinderpornographie und "rechtswidriger Placebo-Gesetze", hieß es dazu aus dem Parteivorstand. Man werden den Protest gegen die "fatale Bürgerrechtspolitik" von Schwarz-Rot auch künftig mit auf die Straße tragen. Gegen das Gesetz stimmten neben allen Vertretern von FDP und Linken die drei SPD-Abgeordneten Steffen Reiche, der sich angeblich einen Wechsel zur Piratenpartei überlegende Jörg Tauss und Wolfgang Wodarg. Außerdem stimmte Jochen Borchert von der CDU, Vater einer zur Online-Chefin der WAZ aufgestiegenen Bloggerin, mit Nein.

Quelle : www.heise.de

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Netzsperren: Kinderschutzbund aus Protest gehackt
« Antwort #155 am: 19 Juni, 2009, 17:31 »
Offenbar aus Protest gegen das gestern beschlossene Gesetz zur Einführung von Netzsperren gegen Kinderpornographie haben Unbekannte heute morgen die Webseite des Deutschen Kinderschutzbundes gehackt.

Der Verein hatte sich in der Vergangenheit für die von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen ins Rollen gebrachten Sperrlisten stark gemacht. Allerdings übte die Organisation auch Kritik an der ursprünglichen Fassung des Gesetzes und forderte beispielsweise ein Kontrollgremium, dass die Einträge überprüft.


Die Angreifer platzierten nun heute ein satirisches Bild auf der Webseite, dass das Argument vieler Gegner der Netzsperren aufgreift, wonach die Stoppschild-Seiten die Kinderporno-Angebote lediglich verdecken, während gegen die Verbreitung nicht vorgegangen wird.

Unter dessen rufen verschiedene Organisationen für den morgigen Samstag zu Protestaktionen gegen das neue Gesetz auf. Bundesweit sollen um 12 Uhr in inzwischen 18 Städten Kundgebungen und Demonstrationen gegen die Einführung der Zensur-Infrastruktur starten.

Quelle : http://winfuture.de

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KiPo-Sperren - Verfassungsbeschwerde vom AK Zensur
« Antwort #156 am: 20 Juni, 2009, 06:34 »
Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur), ein Zusammenschluss von Gegnern des gestern verabschiedeten Netzsperren-Gesetzes, plant eine Verfassungsbeschwerde gegen besagtes Gesetz.

Erst gestern war das Gesetz, das der Bekämpfung von dokumentiertem Kindesmissbrauch im Internet dienen soll, vom Bundestag verabschiedet worden. Bis zuletzt hatten Gegner, die das Gesetz als unwirksam gegen Kindesmissbrauch ansehen und darüberhinaus den Aufbau einer Zensur-Infrastruktur in Deutschland fürchten, mit den verschiedensten Mitteln (darunter Demonstrationen, Diskussionen mit Politikern und der zahlenmäßig erfolgreichsten ePetition in der Geschichte) versucht, die Verabschiedung zu verhindern. Nun, da fast schon feststeht, dass das Gesetz in Kraft treten wird (zwar muss es noch vom Bundespräsidenten abgesegnet werden; dies gilt jedoch eher als Formalität), wollen die Mitglieder des Arbeitskreises juristische Mittel ergreifen.

Bei dem Gesetz sei die Zuständigkeit des Bundes und die Frage der Gewaltenteilung zweifelhaft, zudem werde in Grundrechte eingegriffen, sagte der Sprecher des Arbeitskreises, Alvar Freude, dem "Kölner Stadt-Anzeiger" zur Begründung für die geplante Verfassungsbeschwerde. Zudem befürchten Aktivisten nach wie vor eine Ausweitung der Sperren auf andere Formen unerwünschter Inhalte - nicht ganz abwegig angesichts der Tatsache, dass beispielsweise CDU-Politiker Thomas Strobl gestern öffentlich Internet-Sperren gegen sogenannte "Killerspiele" in Erwägung zog.

Allerdings könnte es möglicherweise schwierig für den Arbeitskreis sein, zu erreichen, dass die Verfassungsbeschwerde vom Bundesverfassungsgericht auch angenommen wird. Die Aktivisten nämlich dürften es schwer haben, eine persönliche Betroffenheit geltend zu machen. Diese aber ist Voraussetzung für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde, wie das Bundesverfassungsgericht erst heute mit Bezug auf die Beschwerde gegen den sogenannten "Hackertoolparagraphen" §202c StGB noch einmal betonte.

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Die Internet Society macht gegen "Hadopi-artige" Gesetze mobil und berief eine internationale Arbeitsgruppe zur Verabschiedung eines Grundsatzpapiers. Zugangssperren gegen Internetnutzer widersprechen dem Credo "Internet für alle", das sich die von Internetpionieren wie Vint Cerf gegründete Organisation auf die Fahnen geschrieben hat. Ein vierköpfiges Gremium mit dem französischen ISOC-Juristen Charles Simon, dem InternetNZ Chef Keith Davidson und Vertretern der mächtig gewachsenen "Politik"-Abteilung der ISOC soll den ersten Entwurf für das Grundsatzpapier vorlegen.

Vor einem Jahr hatte sich die ISOC Frankreich im Kampf gegen die Zugangssperren für mutmaßliche Urheberrechtsverletzer der Unterstützung anderer europäischer ISOC-Chapter versichert. Nicht zuletzt warnten die europäischen ISOC-Vertreter vor einer Aufnahme der so genannten Three-strikes-Idee ins Telekom-Paket der Europäischen Union. Laut dem Text der zweiten Lesung des Parlaments, der gerade eben erst an den EU-Rat weitergeleitet wurde, wäre diese Gefahr vom Tisch. Allerdings forderte der Rat gerade wegen der vom Parlament eingeführten richterlichen Kontrollen für alle Grundrechtseinschränkungen erneut Nachverhandlungen.

Noch ist die Kuh in der EU also nicht vom Eis, ebenso wenig wie das vom Verfassungsgericht beschnittene Hadopi. Simon verwies in einer Antwort an heise online darauf, dass die französische Regierung über einem neuen Entwurf brüte, um Hadopi doch noch vollumfänglich umsetzen zu können.

Die ISOC beobachtet zudem ähnliche Entwicklungen in einer Reihe von Ländern. In Neuseeland etwa werde nach wie vor über den neuen Paragraphen 92A im Urheberrechtsgesetz diskutiert, der ebenfalls Zugangssperren für Urheberrechtsverletzungen vorsieht. Auch Taiwans Parlament legte im Frühjahr ein vergleichbares Gesetz vor und im Vereinigten Königreich läuft aktuell eine Konsultation zu möglicher "Gesetzgebung gegen illegales P2P Filesharing". ISOCs Grundsatzüberlegungen kämen angesichts dieser Entwicklungen durchaus zur rechten Zeit, meint Simon: "Ziel ist es, bis zum 21. September ein Papier vorzulegen, auf das sich dann alle lokalen ISOC-Chapter berufen können, wenn das Thema bei ihnen diskutiert wird."

Das Interesse innerhalb der weltweiten ISOC-Gemeinde ist jedenfalls groß, neben Frankreich, England, Schweden und Belgien haben sich auch ISOC-Ableger aus Tunesien, Hongkong, Indien, Ecuardor, Argentinien, Mauretanien und den USA der Arbeitsgruppe und eine Reihe von Firmenmitgliedern, darunter Verizon und Skype, der Arbeitsgruppe angeschlossen.

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China setzt auf "freiwillige Mitarbeiter"
« Antwort #158 am: 22 Juni, 2009, 11:33 »
Anstatt allein auf technische Mittel verlässt sich das Regime in China auch auf das altbekannte Mittel des Spitzelns und Denunzierens. Jüngst beschloss man, 10.000 Spitzel anzuwerben, die das Internet nach unerwünschtem Material durchsuchen sollen.

Unter anderem sollen die 10.000 freiberuflichen Unterstützer, von Pekings stellvertretendem Bürgermeister Cai Fuchao euphemistisch als "freie Mitarbeiter" bezeichnet, nach pornografischem Material suchen. Deswegen beschrieb ein chinesischer Blogger den Job schon flapsig als "Pornos gucken und damit Geld verdienen". Neben Pornographie ist selbstverständlich auch Regierungskritik auf der Liste der sogenannten "ungesunden Inhalte", die die Regierung entfernt sehen möchte. "Die Internetumwelt muss gereinigt werden", sagte Cai der Zeitung Beijing News.

Bei der Rekrutierung dieser "freien Mitarbeiter" handelt es sich zunächst um ein Pilotprojekt. Verläuft dieses erfolgreich, sollen ähnliche Projekte demnächst flächendeckend in allen größeren Städten Chinas anlaufen. Durch derartige Maßnahmen will man offenbar der Tatsache entgegenwirken, dass trotz umfassender Zensurbemühungen immer wieder Wege gefunden werden, die Kontrolle der Regierung zu unterlaufen und unerwünschte Inhalte trotzdem im Internet zu verbreiten. (Annika Kremer)

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Oberster Datenschützer Peter Schaar warnt vor weiteren Web-Sperren
« Antwort #159 am: 23 Juni, 2009, 09:58 »
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat davor gewarnt, dass die neuen Internet-Sperren gegen Pornografie den Einstieg für weitere staatliche Eingriffe in das Internet bedeuten könnten.

"Bereits jetzt werden ja entsprechende Sperren gefordert, etwa für Gewaltverherrlichung, für Glücksspiele, für urheberrechtsverletzende Angebote und für Angebote mit verfassungswidrigem Inhalt", sagte Schaar dem in Bremen erscheinenden "Weser-Kurier" (Dienstagausgabe). Es werde jetzt eine Infrastruktur geschaffen, die "das erste Mal eine inhaltliche Filterung des Internets ermöglicht".

Der oberste Datenschützer kritisierte zudem, dass das Gesetz im Eiltempo durchgesetzt worden sei. Der Bundestag hatte am vergangenen Donnerstag die Web-Sperren beschlossen (wir berichteten ausführlich).

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CDU/CSU-Wahlprogramm: Internetsperren nach Urheberrechtsverstößen
« Antwort #160 am: 23 Juni, 2009, 14:35 »
CDU und CSU streben für die Ahndung von Urheberrechtsverletzungen im Internet ein Modell nach französischem Vorbild an. Das berichtet Zeit online, das nach eigenen Angaben der Entwurf für das gemeinsame Wahlprogramm der Parteien vorliegt. Demnach sollen Anbieter von Internetzugängen "Rechtsverletzer verwarnen und nötigenfalls ihre Zugänge sperren". Dabei berufe sich die Partei auf den Grundsatz, das Internet sei kein rechtsfreier Raum.

Die Union bezieht sich anscheinend auf ein Gesetz, das vor Kurzem vom französischen Verfassungsgericht teilweise zurückgewiesen wurde. Es sah vor, dass Nutzer, die wiederholt mit der illegalen Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten auffallen, vom Internetzugang ausgeschlossen werden können. Das Verfassungsgericht meinte unter anderem, die geplante Zugangssperre schränke die Kommunikationsfreiheit ein. Die britische Regierung sieht inzwischen von Internetsperren als Sanktionen ab, sie bevorzugt laut einem Bericht zur weiteren Entwicklung der Telekommunikation Bandbreiten-Drosselung für illegales Filesharing vor.

In der CDU gab es zu diesem Thema bisher keine einhellige Meinung, wie an Äußerungen des nordrhein-westfälischen Medienpolitikers Thomas Jarzombek auf der einen und auf der anderen Seite von Kulturstaatsminister Bernd Neumann deutlich wurde. Das Kappen von Netzverbindungen sei "überall möglich", sagte Neumann im Mai. Jarzombek meinte ebenfalls im vorigen Monat, in einem Rechtsstaat sei es undenkbar, "dass ohne richterlichen Beschluss Sanktionen gegen Staatsbürger von Organisationen mit zweifelhafter Legitimation verhängt werden". Ein Aspekt, den das Verfassungsgericht in Frankreich bei seiner Entscheidung auch berücksichtigt hatte.

Weiter ist dem CDU/CSU-Programmentwurf laut Zeit online zum Thema Datenschutz zu entnehmen, dass Unternehmen Daten von Kunden nur mit deren Zustimmung weitergeben dürfen sollen. Dabei sieht der bisherige Entwurf zur Novelle des Datenschutzgesetzes auf Betreiben insbesondere der CDU vor, dass Bürger weiterhin nicht explizit der Weitergabe ihrer Daten zustimmen müssen. Internet-Sperren gegen Kinderpornografie wolle die CDU "weiter vorantreiben". Allerdings hatte hierzu der CDU-Generalsekretär in Baden-Württemberg, Thomas Strobl, kürzlich in einer Zeitung gesagt, er prüfe ernsthaft Internet-Sperren für Gewaltspiele.

Die CDU hat für das kommende Wochenende ihren Wahlparteitag anberaumt, auf dem sie ihr "Regierungsprogramm" genanntes Wahlprogramm verabschieden will. Am vergangenen Sonntag wurde der Programmentwurf nach Angaben von Spiegel online an die Mitglieder der Führungsgremien verschickt.

Quelle : www.heise.de

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Frankreich - Sarkozy hält an Three Strikes fest
« Antwort #161 am: 23 Juni, 2009, 20:11 »
Auch nach der Niederlage vor dem französischen Verfassungsgerichtshof will Präsident Sarkozy nicht von seinem Liebling "Three Strikes" lassen. Er kündigte an, dafür werde er "bis zur letzten Instanz gehen".

Sarkozy durfte als erster Präsident seit 150 Jahren das Wort direkt an das Parlament richten, nachdem ein das verbietendes Gesetz zuvor abgeschafft worden war. Er nutzte den historischen Moment, um seine unbedingte Unterstützung für das umstrittene Gesetz zum Ausdruck zu bringen:

"Wie kann es in unserer Gesellschaft rechtsfreie Räume geben? Wie kann man gleichzeitig verlangen, dass die Wirtschaft reguliert wird und das Internet nicht? Wie kann man akzeptieren, dass die Regeln, die für die gesamte Gesellschaft gelten, nicht im Internet gelten?", fragte der Präsident in seiner fast 45 Minuten langen Rede.

Besonderen Wert legte er dabei auf die Rechte der Autoren, ging aber in seiner Begründung noch darüber hinaus: "Indem ich die Autorenrechte verteidige, verteidige ich nicht allein das künstlerische Werk, ich verteidige auch meine Idee einer freien Gesellschaft, in der die Freiheit jedes einzelnen gegründet ist im Respekt gegenüber den Rechten anderer. Ich verteidige auch die Zukunft unserer Kultur."

Diese pathetischen Worte scheinen im deutlichen Widerspruch zu der Urteilsbegründung des französischen Verfassungsgerichtes zu stehen. Das hatte die "Three Strikes"-Gesetzgebung abgelehnt, weil es gegen gleich drei Verfassungsgrundsätze verstößt.

Meinung: Sarkozys Versuch, Restriktionen mit der Verteidigung der Freiheit zu begründen, scheitert kläglich. Was bleibt, ist ein herausragendes Beispiel für den Neusprech, mit dem Politiker immer wieder versuchen, Einschränkungen als Errungenschaften zu verkaufen. Wer sich davon einlullen lässt, gibt seine Grundrechte verloren. Stattdessen ist wohl leider auch in Zukunft Wachsamkeit gefragt - zumal auch die CDU in ihrem Wahlprogramm mit der "Three Strikes"-Regel liebäugelt.

Quelle: http://www.gulli.com

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Klage gegen Internet-Sperren
« Antwort #162 am: 24 Juni, 2009, 13:43 »
Die Initiatorin der Online-Petition gegen die Internet-Sperrung von Kinderpornografie, Franziska Heine, hat eine Verfassungsklage gegen das neue Gesetz angekündigt.

"Ganz sicher werden wir auch die juristischen Wege beschreiten und Verfassungsklage einreichen", sagte Heine in einem Streitgespräch mit Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) in der Wochenzeitung "Die Zeit". Heine hatte für ihre Online-Petition gegen das in der vergangenen Woche vom Bundestag verabschiedete Gesetz binnen weniger Tage 134.000 Unterschriften gesammelt.


Ein Fahnder des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt vor einem Computerschirm mit Kinderpornos (Quelle: dpa)

In dem Gespräch wies von der Leyen den Vorwurf der Zensur zurück. Wenn Bilder von vergewaltigten Kindern nicht frei zugänglich seien, "ist das keine Zensur", sagte die Ministerin. "Im Internet gelten keine anderen Freiheiten als anderswo. Denn wer kinderpornografische Bilder im Netz anklickt, der missbraucht die Kinder erneut und gibt einen Anreiz für die Produktion immer neuer Bilder", sagte die Ministerin. Von der Leyen war von Gegnern des Gesetzes als "Zensursula" bezeichnet worden.

Heine wiederholte dagegen ihren Zensurvorwurf. "Es wird mir unmöglich gemacht nachzuvollziehen, ob ich zu einem Thema tatsächlich umfassend Informationen im Netz finde. Das ist für mich Zensur."

Die "Zukunftspartei" auf den Weg in die Zensur-Ära

Innerparteilich scheint man in der CDU aber doch Überlegungen zu Zensurmaßnahmen anzustellen. So berichtete bereits letzten Samstag die Bügerrechts-Webseite Wikileaks.org über einen Wahlprogrammsentwurf der CDU, der "3-Strike-Out Internetsperren" propagiert. In dem Papier heißt es: "Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wo es angesichts der geringen Schwere von Straftaten vertretbar ist, soll eine Selbstregulierung greifen. Wir möchten nach britischem und französischem Vorbild Rechtsverletzungen effektiv unterbinden, indem die Vermittler von Internetzugängen Rechtsverletzer verwarnen und nötigenfalls ihre Zugänge sperren."



Das französische 3-Strike-Out-Programm sah vor, Nutzern nach dreimaligem illegalen Download den Internet-Zugang zu sperren. Das von der Regierung und Präsident Nicolas Sarkozy eingebrachte Gesetz war nach längeren Debatten und parlamentarischen Wendungen von der Nationalversammlung und vom Senat verabschiedet worden. Die Prüfung durch das Verfassungsgericht hatten die oppositionellen Sozialisten durchgesetzt. Das Gerichte hatte das Gesetz Anfang Juni für ungültig erklärt. Begründung: Nur ein Richter dürfe eine so gravierende Beschneidung der informationellen Selbstbestimmung und der Kommunikationsfreiheit anordnen, nicht aber eine Behörde (magnus.de berichtete).

Quelle: http://news.magnus.de
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Plattenfirmen verklagen irische Internetprovider
« Antwort #163 am: 24 Juni, 2009, 19:39 »
BT und UPC sollen Filesharing blockieren

Die vier Plattenfirmen EMI, Sony, Universal und Warner haben in Irland den Telekommunikationsanbieter BT und den Kabelanbieter UPC verklagt. Sie wollen erreichen, dass die beiden Unternehmen ihre Internetnutzer am Filesharing hindern.
In Irland geht der Kampf gegen Tauschbörsennutzer in eine neue Runde. Wie die Irish Times berichtet, haben die vier Major-Labels ihre Ankündigung von Anfang des Jahres wahr gemacht, notfalls gerichtlich gegen unkooperative Internetprovider vorzugehen. Gegen die British-Telecom-Tochter BT Ireland und den Kabelanbieter UPC Ireland haben die Majors Klage eingereicht. Die Plattenfirmen wollen die ISPs zur Einführung einer "Three-Strikes-Policy" gegen Tauschbörsennutzer zu zwingen. Dazu hatten sich die Plattenfirmen in einer Vereinbarung mit Irlands größtem Internetanbieter Eircom verpflichtet.

Im Januar 2009 hatte sich Eircom dem Druck der Plattenfirmen gebeugt und vor Gericht einer Vereinbarung über freiwillige Internetsperren für Urheberrechtsverletzer zugestimmt. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Plattenfirmen Eircom Informationen darüber liefern, welche IP-Adressen zum illegalen Dateitausch benutzt werden. Eircom wird dann mit einer sogenannten abgestuften Antwort reagieren. Nach zwei schriftlichen Verwarnungen wegen Urheberrechtsverletzungen wird Nutzern beim dritten Mal der Internetzugang gekappt.

Eircom hatte allerdings durchgesetzt, dass die Plattenfirmen sich dazu verpflichten mussten, auch mit den anderen irischen Internetprovidern vergleichbare Vereinbarungen zu treffen. Andernfalls sah Eircom die eigene Wettbewerbsposition bedroht. Der Interessenverband der irischen Internetprovider, die Internet Service Provider Association of Ireland (ISPAI), hatte es dann allerdings im März 2009 abgelehnt, solche freiwillige Vereinbarungen mit der Musikindustrie zu unterzeichnen. Um nun ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag mit Eircom einzuhalten, haben die Plattenfirmen Klage gegen BT und UPC eingereicht.

Eine UPC-Sprecherin erläutert die Haltung von UPC gegenüber der Irish Times mit den Worten: "Im irischen Recht gibt es keinerlei Verpflichtung für ISPs, Inhalte zu kontrollieren oder zu blockieren, die Nutzer herunterladen. Darüber hinaus weckt der Vorschlag der Rechteinhaber ernsthafte Befürchtung im Hinblick auf den Datenschutz und die Einhaltung des Verbrauchervertragsrechts." BT war nicht zu einem Kommentar bereit.

UPC hatte zuvor vorgeschlagen, einen runden Tisch aus ISPs, der Datenschutzbehörde, der Verbraucherschutzbehörde und anderen Regierungsstellen einzurichten, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Dieser Vorschlag war jedoch vom irischen Verband der Plattenfirmen abgelehnt worden. Nun werden sich die Parteien vor Gericht sehen.

Eircom hat derweil noch keinen einzigen Kunden vom Internet abgeklemmt. Bisher konnte sich der Internetprovider noch nicht mit den Plattenfirmen über die konkreten Details der Vorgehensweise einigen.

Quelle : www.golem.de

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Französisches Filesharing-Gesetz soll verschärft werden
« Antwort #164 am: 24 Juni, 2009, 20:56 »
Der Ministerrat der französischen Republik hat sich am heutigen Mittwoch mit der geplanten Ergänzung des Gesetzes über den Schutz literarischen und künstlerischen Eigentums im Internet ("Loi Hadopi") beschäftigt. Die vom Justizministerium vorgestellten fünf neuen Artikel sollen auch den Bedenken des Verfassungsgerichts Rechnung tragen, das Teile des Gesetzes zuvor kassiert hatte. Französische Medienberichte sprechen dennoch von einer Verschärfung.

Einzelheiten des Vorhabens wurden nicht veröffentlicht. Doch die Regierung Sarkozy hält an ihrem Ziel, bei Urheberrechtsverletzungen im Wiederholungsfalle auch Netzsperren zu verhängen, französischen Agenturberichten zufolge fest. Laut der neuen Fassung sollen Sanktionen nun nicht mehr von einer Behörde, sondern auf richterliche Anordnung verhängt werden. Darüber hinaus sehe die neue Regelung nun Bußgelder von bis zu 1500 und im Wiederholungsfall 3000 Euro für Anschlussinhaber vor, über deren Zugang Urheberrechtsverletzungen begangen wurden, berichtet die Tageszeitung La Tribune.

Anderen Berichten zufolge soll die Ergänzung unter Bezug auf bestehende Gesetze gegen Fälschungen auch höhere Bußgelder oder sogar Haftstrafen vorsehen. Zudem ist von massiven Geldstrafen von bis zu 30.000 Euro die Rede, wenn sich Anschlussinhaber über einen Richterbeschluss hinwegsetzen und sich einen neuen Internetzugang bei einem anderen Provider verschaffen. Das neue Gesetz sei weitaus abschreckender als in der ursprünglichen Form, heißt es laut Le Parisien aus dem Justizministerium. So könnten die Strafen im vereinfachten Verfahren verhängt werden.

Die Ergänzung wurde von der neuen Justizministerin Michèle Alliot-Marie eingebracht, die nach einer umfassenden Kabinettsumbildung diese Woche in die Regierung aufgerückt war. Das Vorhaben war zuvor maßgeblich von der früheren Kulturministerin Christine Albanel vorangetrieben worden. Unter ihrer Ägide wurde vor gut einer Woche eine gekürzte Fassung des Gesetzes in Kraft gesetzt, nachdem der Verfassungsrat Teile des Gesetzes als nicht verfassungskonform gekippt hatte.

Die "Verfassungsweisen" hatten sich vor allem an den geplanten Kompetenzen der vom Gesetz vorgesehenen Behörde "Hadopi" gestoßen. Die Behörde sollte im Falle von wiederholten Verstößen ursprünglich Internetsperren direkt anordnen können. In den französischen Medien gilt das Scheitern des Vorhabens vor dem Verfassungsrat als Hauptursache für die Demission Albanels. Ihr Nachfolger Frédéric Mitterrand, Neffe des ehemaligen Staatspräsidenten François Mitterand, musste die Federführung an das Justizressort abgeben.

Wie das französische Nachrichtenmagazin L'Express berichtet, sollen sich beide Parlamentskammern voraussichtlich am 20. Juli während einer Sondersitzung in den Parlamentsferien mit dem Gesetz befassen. Dann soll laut Medienberichten auch der Gesetzentwurf veröffentlicht werden. Staatspräsident Nikolas Sarkozy hatte am Montag in einer Rede vor beiden Kammern des Parlaments betont, dass er das Vorhaben bis zum Ende verfolgen werde.

Nach den nun bekannt gewordenen Passagen müssten beispielsweise Betreiber eines ungesicherten WLANs haften, wenn darüber illegales Filesharing betrieben wurde. In Deutschland ist diese Problematik nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, bislang gibt es eine unterschiedliche Rechtsprechung. Während das Oberlandesgericht Frankfurt am Main voriges Jahr die Haftung eines WLAN-Betreibers für die missbräuchliche Nutzung seines Anschlusses durch unbekannte Dritte deutlich einschränkte, siegte der Musiker Bushido in einem Rechtsstreit um Urheberrechtsverletzungen über ein offenes WLAN vor den Landgericht Düsseldorf.

Quelle : www.heise.de

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