Autor Thema: Urheberrecht,Websperren,Three Strikes ...  (Gelesen 44106 mal)

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Die französische Regierung besteht darauf, das umstrittene Internetsperren-Gesetz rasch umzusetzen. Dies trotz des Urteils des Verfassungsrates, das wichtige Teile des Gesetzes kassiert hat. Wie der Nouvel Observateur heute morgen berichtet, will die Regierung das Gesetz "in den kommenden Tagen" in Kraft setzen – allerdings gekürzt um jene Passagen zur Sperrung von Internet-Anschlüssen, die der Conseil Constitutionnel als nicht verfassungskonform beurteilt hatte.

In dem Bericht, der sich auf eine ungenannte Quelle aus Regierungskreisen stützt, heißt es weiter, dass bei einem Treffen verantwortlicher Minister beschlossen wurde, den beanstandeten Teil des Gesetzes "sehr schnell" durch einen neuen Text zu ersetzen. Das Gesetz soll nach Wünschen der Regierung noch vor der parlamentarischen Sommerpause "operabel" sein.Zitiert wird auch die Äußerung eines mit dem Gesetzentwurf befassten UMP-Politikers, Franck Riester, der "spezialisierte Richter" vorschlägt, die über jene Fälle entscheiden sollen, deren Internet-Anschluss wegen mehrmalig angemahnter Urheberrechtsverstöße gekappt werden soll.

Der Verfassungsrat hatte am Mittwoch verfügt, dass die vom Hadopi-Gesetz vorgesehene Sperre nur durch einen richterlichen Beschluss mit der Kommunikationsfreiheit zu vereinbaren sei, die in der Menschenrechtserklärung von 1789 verankert sei. Das Gesetz hatte in der vorliegenden Form dazu eine Behörde, die "Haute autorité pour la diffusion des oeuvres et la protection des droits sur Internet (Hadopi)" bestimmt.

Quelle : www.heise.de

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Steit um Internetsperren verzögert EU-Telecom-Paket
« Antwort #136 am: 12 Juni, 2009, 13:36 »
Die europäische Debatte um Internetsperren bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen verzögert die Verabschiedung des Telecom-Pakets. Die zuständigen Minister der 27 Mitgliedsstaaten wollen noch einmal an den Verhandlungstisch zurückkehren, nachdem das EU-Parlament überraschend von einem zuvor ausgehandelten Kompromiss abgewichen war und die unter anderem von Frankreich favorisierten Internetsperren unter Richtervorbehalt gestellt hatte. Nach einem Treffen des Ministerrats in Luxemburg erklärten die tschechische Ratspräsidentschaft und Medienkommissarin Viviane Reding am heutigen Donnerstag, die Minister wollten in der Streitfrage erneut verhandeln.

Die Entscheidung über einen neuen Rechtsrahmen für den Telekommarkt könnte sich damit weiter verzögern. Der Streit entzündet sich an den Plänen Frankreichs, Internetnutzern, die drei Mal mit der Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials aufgefallen sind, auf dem kurzen Dienstweg den Anschluss zu sperren. Dagegen hatte sich im EU-Parlament eine fraktionsübergreifende Opposition gebildet, die bei der Abstimmung entgegen des zuvor ausgehandelten Kompromisses für eine Fassung votierte, laut der Sperren nur nach einem Gerichtsentscheid möglich sind. Die Minister fühlen sich düpiert.

Der Ministerrat will nun mit dem neu gewählten Parlament, in dem die konservativen Kräfte gestärkt sind, in eine neue Schlichtungsrunde gehen, in der Sache aber hart bleiben. Das Telecom-Paket soll eine neue Gesetzesgrundlage für den europäischen Telekomsektor schaffen. Die Minister haben es eilig und wollen das Paket so schnell wie möglich fertig schnüren, eine Abspaltung der strittigen Frage steht zunächst wohl nicht zur Debatte. "Die Industrie braucht Stabilität und Rechtssicherheit", sagt Reding. Das neue Parlament tritt allerdings erst am 14. Juli zu seiner ersten Sitzung zusammen.

Bis dahin spielt die Musik in Paris. Denn inzwischen hat Frankreich auch auf eigenem Terrain mit schwerem Widerstand gegen das Sperrvorhaben zu kämpfen. Das französische Verfassungsgericht erklärte Internetsperren ohne richterliche Anordnung für verfassungswidrig. Die Regierung Sarkozy will ihr umstrittenes Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums nun zunächst ohne Möglichkeit von Sperren umsetzen, diese aber nachbessern. Der Einspruch der französischen "Verfassungs-Weisen" dürfte die EU-Parlamentarier in ihrer Überzeugung bestärken.

Quelle : www.heise.de

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Bundesrat hat "erhebliche Bedenken" bei Kinderporno-Sperren
« Antwort #137 am: 12 Juni, 2009, 13:43 »
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag eine Stellungnahme verabschiedet, wonach der heftig umkämpfte Gesetzesentwurf des Bundes "zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" zahlreiche Fragen aufwirft. "Erhebliche rechtsstaatliche Bedenken" hat die Länderkammer demnach vor allem gegen die geplante Bestimmung, wonach "allein das Bundeskriminalamt ohne die Möglichkeit der Überprüfung" das geheim zu haltende Filterverzeichnis erstellen soll. Dies sei kaum zu rechtfertigen, zumal von den Web-Blockaden auch legale Seiten erfasst sein könnten.

"Die Sperrung von Internetseiten betrifft die Telekommunikationsfreiheit, die Informations- und Meinungsfreiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit", heißt es im Beschluss der Länder. Vor diesem Hintergrund seien geeignete Sicherungsmechanismen wie die Einbeziehung eines unabhängigen Gremiums erforderlich, um ein "Over-Blocking" zu verhindern. Zudem bedürfe es "eines effektiven rechtsstaatlichen Verfahrens, damit Betroffene die Löschung eines zu Unrecht erfolgten Eintrags aus der Sperrliste erreichen können". Für diese Fälle seien auch Entschädigungsklauseln vorzusehen. Das BKA soll selbst "regelmäßig binnen angemessener Frist" prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Sperreintrag noch gegeben seien. Gravierende Einwände hat der Bundesrat auch gegen eine Erlaubnis für Zugangsanbieter, im Rahmen des Betriebs der vorgesehenen Stopp-Seite anfallende personenbezogene Daten wie IP-Adressen zu erheben und auf Anforderung Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln. Er plädiert für die Streichung dieser Klausel.

Andererseits machen sich die Länder auch für eine Verschärfung des Vorhabens stark. So soll das BKA die Filterliste "täglich" statt "werktäglich" an die Provider übermitteln und diese somit auch an Sonn- und Feiertagen die aktuellen Vorgaben umsetzen. Nicht durchsetzen konnte sich der Wirtschaftsausschuss mit seiner Empfehlung, zunächst auf die effektive Umsetzung der bestehenden Möglichkeiten der Strafverfolger zum Löschen kinderpornographischer Angebote im Netz zu drängen. Auch die von den Wirtschaftspolitikern gewünschte Übersicht von Servern mit Kinderpornographieangeboten in Ländern, in denen deutsche Ermittlungsbehörden auch keine indirekten Zugriffsmöglichkeiten haben, verlangen die Länderchefs nicht.

Eine Gruppe CDU-Politiker aus Nordrhein-Westfalen hat sich unterdessen für deutliche Verschärfungen des Gesetzesentwurfs ausgesprochen. So heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung der NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter, des rechtspolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion, Harald Giebels, sowie seines medienpolitischen Kollegen Thomas Jarzombek, dass die geplante Sperre auf Ebene "vollqualifizierter Domainnamen" nicht ausreiche und trotz der Befürchtungen vieler Experten über große Kollateralschäden eine Blockade "auf der Ebene der Internetprotokoll-Adressen als Mindestmaßnahme" vorzusehen sei. Die Beschränkung der Pflicht zum Sperren auf private große Zugangsanbieter mit mehr als 10.000 Teilnehmer sei zu streichen.

Andererseits drängen die Christdemokraten darauf, dass Telemedienanbieter, bei denen zu blockierende Seiten gehostet werden, vor der Aufnahme in die Sperrliste oder zumindest zeitgleich benachrichtigt werden. Den Betroffenen sei ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch gegen das Bundeskriminalamt auf Löschung von der Sperrliste einzuräumen, falls die Aufnahme in die Sperrliste unberechtigt erfolgt war oder die beanstandeten Seiten aus ihrem Angebot gelöscht worden sind. Allein der versuchte Zugriff auf eine blockierte Seite dürfe zudem noch nicht den Anfangsverdacht einer Straftat begründen. Andererseits dürften Ermittlungstätigkeiten nicht behindert werden, indem die Weitergabe von Nutzerdaten an Strafverfolger von vornherein ausgeschlossen würde.

Der grüne Justizsenator Hamburgs, Till Steffen, setzte sich dafür ein, den absichtlichen Abruf kinderpornographischer Inhalte im Netz unter Strafe zustellen. Der Begriff des strafbaren "Besitzes" entsprechender Angebote passe auf die elektronische Verbreitung nicht. Wie erste Gerichtsentscheidungen zeigten, entstünden rechtliche Lücken, wenn die Strafvorschrift nicht modernisiert werde. Einige Fragen gebe es aber noch zu klären. So sei umstritten, ob schon die Tatsache für eine Verurteilung reiche, wenn Kinderpornos den Arbeitsspeicher eines Computers durchlaufen haben, oder ob sie auf dem Rechner direkt abgelegt sein müssten.

Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) unterstützte den Gesetzesentwurf aus Berlin ausdrücklich. Es sei aber nicht einzusehen, warum der Gesetzesentwurf die Jugendpornographie, also pornographische Darstellung von 14- bis18-Jährigen ohne Begründung außen vor lasse. Ein entsprechendes Anliegen des Innenausschusses des Bundesrats fand aber keine Mehrheit im Plenum der Länderkammer.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco warnte davor, den Entwurf in der kommenden Woche "durch den Bundestag zu peitschen". Die Vorlage sei mit derart vielen gravierenden Mängeln versehen, das eine Verabschiedung in dieser Form mehr schaden als nutzen würde. Auch der sich derzeit in den Berichterstattergesprächen der Regierungsfraktionen abzeichnende Kompromiss habe nach wie vor "gravierende verfassungsrechtliche Mängel und Webfehler", monierte der stellvertretende eco-Vorstandsvorsitzende Oliver Süme: Der Kampf gegen Kinderpornographie im Internet werde damit nicht vorangebracht. Stattdessen würde die Wirtschaft dazu verpflichtet, "flächendeckend eine Sperrinfrastruktur zu schaffen". Angesichts immer neuer Forderungen, die Maßnahme auf weitere Inhalte wie "Killerspiele" oder Islamismus auszudehnen, wachsen laut Süme "die Zweifel an der Zusage der Bundesregierung, die Maßnahme bleibe auf jeden Fall auf Kinderpornografie beschränkt".

Quelle : www.heise.de

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Web-Sperren: Aufregung um Port 53
« Antwort #138 am: 12 Juni, 2009, 16:19 »
Nachdem ein Blogger den US-amerikanischen Kabelnetzbetreiber Comcast beschuldigt hatte, den ungehinderten Zugang zu anderen DNS-Servern via Port 53 zu blockieren ("Comcast is F**** With Your Port 53 Traffic"), ließ Comcast den Fall von Technikern untersuchen. Die Firma hatte in der Vergangenheit Ärger wegen angeblicher Internet-Blockaden. Diesmal konnte Comcast den in den USA besonders schwerwiegenden Vorwurf einer "Internet-Zensur" relativ schnell entkräften. Ein Comcast-Sprecher betonte gegenüber heise online, die Vorwürfe seien schlicht unwahr. Mittlerweile hat der Blogger seine Darstellung korrigiert.

Der nicht passierte Zwischenfall wirft dennoch ein Licht auf eine Problemzone, die sich auch in Deutschland auftun kann: Was ist, wenn im Zuge der Diskussion um Web-Sperren Provider den Zugriff auf alternative DNS-Server selbst umleiten?

In der Diskussion um die vom Bundesfamilienministerium angeregte Web-Sperren beim Zugriff auf Server, die Kinderpornografie anbieten, spielt das von der Regierung vorgeschlagene Stoppschild eine wichtige Rolle; durch Umleitung im DNS sollen Nutzer, die eine vom BKA als Kinderporno-Verbreiter in eine Blacklist aufgenommene Webseite ansteuern, auf die Seite mit dem Stoppschild umgeleitet werden. Dadurch sollen Surfer gewarnt werden, dass sie sich möglichweise strafbar machen.

Surfer können aber einfach einen anderen DNS-Server zur Auflösung der Adressen benutzen. Schwieriger wird es indes, wenn Provider diesen Aufruf über Port 53 unterdrücken. Ob dies der Fall ist, kann man in den USA unter anderem mit dem vom Institut für Computerwissenschafte der Universität Kalifornien entwickelten Netalysr erkennen. Das Programm schickt einen DNS-Lookup über andere Server und vergleicht, ob diese mit der Antwort des jeweiligen voreingestellten DNS-Servers eines Providers übereinstimmen. Mit DNSSEC werden solche Manipulationen auch ohne zusätzliche Analyse auffallen.

Quelle : www.heise.de

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Vorwurf: BKA kämpft nicht ernsthaft gegen Kinderpornographie
« Antwort #139 am: 13 Juni, 2009, 13:54 »
Franziska Heine kritisiert Interpolplan zur Ausweitung von Internetsperren

Franziska Heine, Initiatorin der Petition gegen Internetsperren, hat neue Vorwürfe gegen das Bundeskriminalamt (BKA) erhoben: Es tue nichts für die Löschung kinderpornographischer Internetseiten im Ausland.Das Bundeskriminalamt hatte am 8. Juni 2009 erklärt, innerhalb von Interpol für eine globale Liste mit zu sperrenden Internetadressen einzutreten. Die 29-jährige Franziska Heine, Initiatorin der Petition gegen Internetsperren, meint: "Gelöschte Seiten müssen überhaupt nicht mehr gesperrt werden. Das BKA hingegen engagiert sich unter Leitung seines Präsidenten Jörg Ziercke auf internationaler Ebene augenscheinlich nur für die Sperrung von Webseiten, nicht aber für deren Löschung. So sieht ein ernsthafter Kampf gegen Kinderpornographie jedenfalls nicht aus." Mit seinem Interpol-Vorstoß "möchte das BKA auch noch die eigene Ineffizienz zum internationalen Standard erklären", urteilt sie.

Verschiedene Bürgerrechtsorganisationen hatten nachgewiesen, dass sich kinderpornographische Webseiten auch im Ausland kurzfristig löschen lassen. Immerhin lassen sich auch betrügerische Inhalte, wie etwa Phishing-Seiten durchschnittlich binnen vier Stunden vom Netz nehmen.

Laut Äußerung der Parlamentarischen Geschäftsführerin der CDU/CSU-Fraktion, Martina Krogmann, werden Kinderpornosites bei Hostinganbietern im Ausland nicht gelöscht, weil das BKA entsprechende Hinweise zunächst auf dem internationalen Dienstweg an die ausländischen Polizeibehörden weiterleitet, statt direkt die Provider zu benachrichtigen. Deutsche Provider erhielten dagegen Hinweise von ausländischen Behörden über strafbare Inhalte auf ihren Servern, erklärt Andreas Maurer, Sprecher bei 1&1. "Und dann nehmen wir die Inhalte vom Netz und erstatten gegebenenfalls selbst Strafanzeige bei den deutschen Behörden. Erst recht bei Kinderpornografie."

Angesichts immer neuer Forderungen von Bundestagsabgeordneten, die Sperren auf weitere Inhalte wie "Killerspiele" oder Islamismus auszudehnen, wachsen innerhalb der Internetwirtschaft außerdem die Zweifel an der Zusage der Bundesregierung, die Maßnahme bleibe auf jeden Fall auf Kinderpornografie beschränkt, so der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Branchenverbands Eco, Oliver Süme. Er warnt davor, den Entwurf für ein "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" am 18. Juni 2009 durch den Bundestag zu bringen.

Quelle : www.golem.de

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Der SPD-Parteivorstand hat am Samstag im Vorfeld des SPD-Bundesparteitags einen Beschluss (PDF-Datei) verabschiedet, der auf erhebliche Nachbesserungen am heftig umkämpften Gesetzesentwurf "zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" drängt. "Wir kämpfen auf internationaler Ebene gegen die Zensur des Internets und wollen sie auch nicht in Deutschland", heißt es in dem Papier. Daher lehnt die Parteispitze vor allem die von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) initiierten Sperrverträge mit fünf großen Providern ab, da sie zu Web-Blockaden "ohne hinreichenden Grundrechtsschutz führen würden". Erfasst würden damit überdies nicht "die kriminellen Produzenten" kinderpornographischer Inhalte. Hier sei eine "umfassende kriminalpolitische Strategie" erforderlich, "die schon vor dem Internet ansetzt".

Mit dem Antrag einer Gruppe aus dem linken Spektrum der Sozialdemokraten für den Sonderparteitag, mit dem die SPD den Gesetzesentwurf am heutigen Sonntag generell ablehnen soll, wollte sich der Parteivorstand aber nicht anfreunden. Vielmehr schreibt die SPD-Führung: "Wir wollen durch eine gesetzliche Regelung Kinderpornographie bekämpfen, Internetnutzer schützen, rechtsstaatliche Grundsätze sichern und ein transparentes Verfahren ermöglichen." Die im Bundestag beratene Initiative müsse dafür "erheblich verbessert" werden.

In vier Punkten gibt der Beschluss im Großen und Ganzen die Linie wieder, auf die sich Wirtschaftspolitiker der SPD-Bundestagsfraktion in den vergangenen zwei Wochen mit der Union geeinigt hatten. So soll die Devise "Löschen vor Sperren" verankert und das Bundeskriminalamt (BKA) verpflichtet werden, zunächst die Diensteanbieter zu kontaktieren, damit die inkriminierten Seiten vom Netz genommen werden. Zudem soll "ein unabhängiges Gremium auch unter Einbeziehung der Datenschutzbeauftragten" eingerichtet werden, das die Filterliste kontrolliert. Zudem sei klarzustellen, dass die auf der geplanten Stopp-Seite anfallenden Daten "nicht der Vorratsdatenspeicherung unterliegen und daher nicht zu anderen Zwecken genutzt werden können".

Eine Streichung der Strafverfolgungsklausel wie die Bundestagsfraktion fordert die SPD-Spitze aber nicht. Sie glaubt, dass bereits mit ihrem Ansatz ungerechtfertigte Ermittlungen gegen "durch Spam-Mails fehlgelenkte" Nutzer auszuschließen seien. Dafür pocht der Parteivorstand nicht nur auf ein Spezialgesetz, um die Sperren auf Kinderpornographie zu beschränken, sondern auch auf eine dreijährige Befristung des Gesetzes.

Zugleich verspricht die SPD-Führung, dass "Vertreter aus der Netz-Community stärker eingebunden werden" sollen. Die Sozialdemokraten würden die Bedenken und praktischen Anregungen aus der Internetgemeinde aufnehmen. Franziska Heine, die Initiatorin der erfolgreichen Online-Petition gegen Internetsperren, warf dem BKA gerade "Untätigkeit" beim Löschen von kinderpornographischen Webseiten im Ausland vor. Stattdessen engagiere sich die Wiesbadener Polizeibehörde auch international allein für Sichtblenden gegen Bilder von Kindesmissbrauch.

Zuvor hatte Alvar Freude vom Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) bereits beklagt, dass die große Koalition ihr Gesetzesvorhaben "offenbar ungeachtet aller Einwendungen mit Vollgas vorantreibt". Sie ignoriere die in der parlamentarischen Anhörung geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken genauso wie die zwischenzeitlich knapp 120.000 Unterzeichner der Petition gegen dieses Gesetz. Es könne nicht Aufgabe des Gesetzgebers sein, illegale Verträge des Familienministeriums und einiger Provider nachträglich zu legalisieren. Vor allem wenn die Gefahr sich abzeichne, dass das entsprechende Gesetz "selbst wiederum verfassungswidrig wäre". Es sei höchste Zeit, bei diesem Vorstoß die Notbremse zu ziehen.

Quelle : www.heise.de

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SPD-Parteitagsantrag gegen Gesetz zu Web-Sperren gescheitert
« Antwort #141 am: 14 Juni, 2009, 17:37 »
Der Vorstoß einer Gruppe aus dem linken Spektrum der SPD für ein klares Nein der Sozialdemokraten zum Gesetzentwurf für Kinderporno-Sperren ist gescheitert. Der Antrag gegen die "Errichtung einer Zensurinfrastruktur für das Internet" kam am Ende des SPD-Bundesparteitags heute in Berlin nicht mehr zur Abstimmung. Die Initiative, mit der die SPD-Bundestagsfraktion von der Basis aufgefordert werden sollte, dem Gesetzesvorhaben trotz der geplanten Änderungen nicht zuzustimmen, gilt damit als "erledigt"; der weniger strikte Beschluss des Parteivorstands vom Samstag hat damit Bestand.

Björn Böhning, Sprecher der SPD-Linken und einer der Erstunterzeichner des Antrags, zeigte sich gegenüber heise online enttäuscht: "Ich hätte mir ein klareres Votum gegen Web-Sperren gewünscht, aber das war leider nicht durchsetzbar." Seine Wortmeldung zum gesonderten Aufruf des Antrags, der eine Debatte und eine Abstimmung über das Anliegen nach sich gezogen hätte, sei schlicht "ignoriert" worden. In dem Beschluss des Parteivorstands, dem Böhning angehört, sieht der SPD-Linke zumindest ein deutliches "Signal" an die Bundestagsfraktion für die weiteren Verhandlungen mit der Union. Sollte die CDU/CSU-Fraktion den Forderungen nach umfangreichen Nachbesserungen und einer Befristung nicht akzeptieren, werde die SPD den Gesetzentwurf fallen lassen. Die Juso-Bundesvorsitzende Franziska Drohsel, die den gescheiterten Antrag ebenfalls mit initiierte, hatte zuvor in ihrer Rede auf der Delegiertenkonferenz betont, dass die SPD dringend einem "Glaubwürdigkeitsproblem" begegnen müsse.

Die SPD-Fraktion will am Dienstag in einer Sitzung der Arbeitsgruppe Kultur und Medien über das weitere Vorgehen und die abschließenden Beratungen mit der Union verhandeln. "Wir brauchen noch Zeit und müssen genau abwägen", betonte die Sprecherin des Gremiums, Monika Griefahn, am Freitag gegenüber heise online. Die vorgesehene Verabschiedung des Entwurfs schon am Donnerstag sei somit fraglich. "Sehr misstrauisch" habe die SPD-Abgeordneten vor allem die Forderung ihres baden-württembergischen CDU-Kollegen Thomas Strobl gemacht, die geplanten Web-Sperren "mit Blick auf Killerspiele" neu zu diskutieren.

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Endspurt Petition gegen Netzsperren
« Antwort #142 am: 15 Juni, 2009, 19:41 »
Die Mitzeichnungsfrist für die Petition gegen Netz-Sperren endet am morgigen Tag. Obgleich die 50.000 Mitzeichner schon lange erreicht worden sind, besteht noch die Möglichkeit, dass diese Petition in die Geschichte der Bundesrepublik eingehen kann.

Denn es fehlen momentan noch knapp 3.000 Mitzeichner, damit diese Petition zur meistgezeichneten in der Geschichte der Bundesrepublik wird - und somit ein sehr deutliches Zeichen gegen den Vorstoß der Netzzensur in Deutschland gesetzt werden würde.

Unter der Domain zeichnemit.de erhält man einen Überblick über die Petition, sowie die Rahmendaten und die wichtigsten Argumente, die gegen die Maßnahmen von Ursula von der Leyens Vorstoß sprechen. Ebenfalls gibt es dort einen Pressespiegel mit Link zu "großen Medien", wie Zeit, Süddeutsche usw, die ebenfalls die Unnötigkeit und Unverhältnismäßigkeit der Netz-Sperren argumentativ untermauern, sowie weitere umfassende Informationsquellen für eine kritische Auseinandersetzung, zum Beispiel auch Mogis, Netzpolitik und Odem. Zuletzt wird doch aufgezeigt, wie das System der Petition funktioniert. Alles in allem ein Einstiegspunkt für Bürger, die sich konzentriert mit der Petition auseinandersetzen wollen. Im Augenblick haben 125.500 Bürger unterzeichnet. Der Rekord der meistgezeichneten Petition in der Geschichte der Bundesrepublik ist die "Halbierung der Besteuerung von Diesel und Benzin" mit 128.193 Zeichnern vom Juni 2008. Für einen neuen Rekord fehlen also noch etwa 2.700 Unterstützer. Wie schon zu erwarten war, ist der Petitionserver mal wieder äußerst langsam, aufgrund des hohen Andrangs.

Momentan regt sich in der Blogosphäre, beziehungsweise im Twitter-Universum ein Raunen, denn offenbar gehört jetzt auch die trafficstarke Pornowebseite YouPorn zu den Unterstützern der Petition. Auf Twitpic wurde ein Beweisfoto gepostet, auf welchem zu sehen ist, dass alle deutschen Nutzer von YouPorn darauf hingewiesen werden, diese Petition mit zu unterstützen. Allein diese Nachricht macht bei Twitter derzeit die Runde und entfaltet die Wirkung eines Teilchenbeschleunigers.

Quelle : www.gulli.com

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Bundesdatenschützer lehnt Aufsicht einer Webseiten-Sperrliste ab
« Antwort #143 am: 15 Juni, 2009, 21:00 »
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat sich gegenüber der Berliner taz als nicht zuständig für die Beaufsichtigung einer Sperrliste erklärt, die Grundlage für die Blockade von Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten sein soll. "In der Thematik kenne ich mich nicht aus", verdeutlichte Schaar gegenüber der Zeitung. Auch habe das "mit Datenschutz ja nichts zu tun". Laut der Tageszeitung sieht ein von CDU und SPD ausgehandelter Arbeitsentwurf derzeit vor, dass die vom Bundeskriminalamt zu erstellende und von den Zugangsprovidern umzusetzende Sperrliste von einem unabhängigen Expertengremium kontrolliert wird, das wiederum vom Bundesdatenschutzbeauftragten bestellt werden soll – doch Schaar wusste davon bislang offenbar nichts. "Mit mir hat bisher niemand gesprochen und ich finde das auch keine gute Idee", zitiert die taz den ehemaligen Grünen-Politiker.

Wie solle er Experten für ein solches Gremium auswählen, wenn er sich auf dem Gebiet nicht auskenne, richtet Schaar eine durchaus nachvollziehbare Frage an die Verhandlungsführer in der Koalition. "Das Kontrollgremium soll ja darüber befinden, welche Inhalte zurecht auf der Sperrliste stehen und welche nicht." Auch befürchte Schaar, "dass solche Entscheidungen ihm zugerechnet werden könnten, wenn das Gremium bei seiner Dienststelle angesiedelt wird – obwohl er inhaltlich gar keinen Einfluss auf die unabhängigen Experten nehmen könnte", heißt es in der taz. Der Datenschutzbeauftragte plädiere nun dafür, das Kinderporno-Sperrgesetz zu vertagen: "Man sollte dieses Gesetzgebungsverfahren, bei dem es auch noch viele andere offene Fragen gibt, nicht überstürzt zu Ende bringen." Auch der Bundesrat hatte zuletzt "erhebliche rechtsstaatliche Bedenken" gegen eine Umsetzung des Gesetzesentwurfs des Bundes "zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" geäußert.

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Gesetz zu Web-Sperren in trockenen Tüchern
« Antwort #144 am: 16 Juni, 2009, 05:52 »
Wirtschaftspolitiker der großen Koalition haben sich am heutigen Montagabend auf eine gemeinsame Linie beim Gesetzentwurf "zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" geeinigt. "Ich bin sehr zufrieden mit dem Ergebnis", erklärte Martina Krogmann, parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Fraktion, gegenüber heise online. Nun müssten am Dienstag nur noch die Arbeitsgruppen für Kultur und Medien der beiden Regierungsfraktionen zustimmen. Dann könne das Vorhaben – wie geplant – bereits am Donnerstag im Plenum des Bundestags verabschiedet werden.

Martin Dörmann, stellvertretender wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, hatte in der heutigen Verhandlungsrunde vor allem die Forderungen aus dem Beschluss des Parteivorstands der Sozialdemokraten präsentiert. Drei der vier von der SPD verlangten Punkte waren laut Krogmann aber bereits im Einklang mit der Union vorab in den gemeinsamen Änderungsplänen der Berichterstatter umgesetzt worden. Demnach soll die Devise "Löschen statt Sperren" in möglichst vielen Fällen verankert und die Klausel gestrichen werden, nach der Internetnutzer strafverfolgt werden, die auf der geplanten Stopp-Seite landen. Schon abgesprochen gewesen sei auch die unabhängige Kontrolle der Filterliste des Bundeskriminalamts (BKA) etwa durch den Bundesdatenschutzbeauftragten. Dieser ließ aber gerade durchblicken, für diese Aufgabe nicht zur Verfügung zu stehen.

Eingegangen ist die Union nun auf den Wunsch der SPD, durch ein Spezialgesetz für eine bessere Einschränkung der Web-Blockaden auf Kinderpornographie zu sorgen. Durch einen Passus solle deutlich gemacht werden, dass die geplante Sperrinfrastruktur nicht für andere Zwecke verwendet werden darf, betonte Krogmann. Die Initiative werde zudem nach zwei Jahren überprüft und zunächst auf drei Jahre befristet. Die Forderung ihres baden-württembergischen CDU-Kollegen Thomas Strobl, die Sperren "mit Blick auf Killerspiele" neu zu diskutieren, bezeichnete Krogmann als "Einzelmeinung".

Die Petition gegen den Gesetzentwurf und die Sperrung von Internetseiten hat unterdessen bereits über 125.000 Mitzeichner. Der entsprechende Server des Bundestags war am Nachmittag erneut von einem Totalausfall betroffen, nachdem er am Sonntagabend bereits unter Zugriffsproblemen litt. Abgeordnete von SPD und der Union hatten zuvor immer wieder betont, die Befürchtungen der Internetgemeinde ernst nehmen zu wollen. "Wir sind dem Anliegen der Petition in vielen Punkten nachgekommen", versicherte Krogmann. Es liege jetzt vor allem an der SPD-Fraktion, dem Entwurf geschlossen ihren Segen zu geben.

Quelle : www.heise.de

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Neuer Gesetzentwurf für Web-Sperren enttäuscht Kritiker
« Antwort #145 am: 16 Juni, 2009, 14:37 »
Der am heutigen Dienstagmorgen an die Fraktionen im Bundestag verschickte neue Gesetzentwurf (PDF-Datei) für Kinderporno-Sperren wird den Versprechen der großen Koalition nur ansatzweise gerecht. Hatten Verhandlungsführer der Regierungsfraktionen noch gestern betont, in den Änderungen den Grundsatz "Löschen vor Sperren" zu verankern, soll laut dem nun vorliegenden Text das Bundeskriminalamt (BKA) außereuropäische Webseiten weiterhin nach eigenem Ermessen auf die geheime Schwarze Liste setzen dürfen. Zudem soll eine Information der betroffenen Anbieter über die Aufnahme auf das Filterverzeichnis nur "in der Regel" erfolgen, sofern der Hoster "mit zumutbarem Aufwand zu ermitteln ist".

Lagert des Telemedienangebot außerhalb der EU, darf es "sofort in die Sperrliste aufgenommen werden", heißt es in dem Entwurf, der nun in "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen" (Zugangserschwerungsgesetz, ZugErschwG) umbenannt wurde. Dabei müsse nach Einschätzung des BKA davon auszugehen sein, "dass in dem betroffenen Staat andere Maßnahmen, insbesondere Mitteilungen an die für den polizeilichen Informationsaustausch zuständigen Stellen, nicht oder nicht in angemessener Zeit zu einer Löschung des Telemedienangebots führen". Die Bundesregierung hatte zuvor noch eingeräumt, "keine gesicherten Kenntnisse" über Länder zu haben, in denen es Probleme mit dem Löschen von einschlägigen Webseiten gebe.

Das BKA soll die Filterliste nun nicht mehr "arbeitstäglich", sondern täglich aktualisieren. Die Provider müssen dementsprechend ihre Implementierungen des Sperrverzeichnisses auch sonn- und feiertags auf den neuesten Stand bringen. Zudem soll es keine pauschale Ausnahme von den Verpflichtungen beispielsweise für Universitäten oder andere öffentliche Einrichtungen geben. Nur auf Diensteanbieter, die selbst "vergleichbar wirksame Sperrmaßnahmen einsetzen", soll das Gesetz nicht angewendet werden. Zuwiderhandlungen könnten mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro bestraft werden.

Die Zugangsanbieter dürfen weiter als Betreiber der geplanten Stopp-Seiten dort anfallende Nutzerdaten wie IP-Adressen aufzeichnen. Gemäß der Einigung der Koalition sind diese aber nicht mehr für Strafverfolgungszwecke herauszugeben. Die Provider sollen dem BKA wöchentlich eine anonymisierte Aufstellung über die Anzahl der Zugriffsversuche pro Stunde auf die in der Sperrliste aufgeführten Webseiten übermitteln.

Auch die angekündigte Kontrolle der BKA-Sperrliste ist entgegen den Ankündigungen schwach ausgestaltet. So soll das vorgesehene "Expertengremium" die Sperrliste "mindestens" einmal pro Quartal lediglich anhand von Stichproben überprüfen. Stellt die Mehrheit des fünfköpfigen Gremiums fest, dass eine Webseite die Sperrvoraussetzungen nicht erfüllt, soll die Polizeibehörde das Angebot aus dem Verzeichnis streichen. Das Gremium soll beim Bundesdatenschutzbeauftragten bestellt werden, obwohl dieser seine Einrichtung als dafür ungeeignet betrachtet.

Generell wird mit dem Gesetz, das zunächst bis Ende 2012 gelten soll, das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses eingeschränkt. Für die Blockaden dürfen weiterhin "vollqualifizierte Domainnamen", IP-Adressen und Zieladressen von Telemedienangeboten verwendet werden. Mindestbedingung ist die leicht umgehbare Sperre auf Basis des Domain Name Systems (DNS).

Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur hat in einem offenen Brief an den Verhandlungsführer der SPD, Martin Dörmann, und die SPD-Fraktion alle weiteren Gespräche abgesagt. Allen Warnungen zum Trotz planten die Sozialdemokraten zusammen mit der Union, schon am Donnerstag im Plenum "die Büchse der Pandora" mit der Errichtung einer Zensur-Infrastruktur fürs Internet zu öffnen, so der Arbeitskreis. Es sei absehbar, dass diese Zensur-Infrastruktur "für beliebige Inhalte" genutzt werden könne. So habe die CDU/CSU-Fraktion in einer aktuellen Mitteilung Urheberrechtsverletzungen "weitere unerwünschte Inhalte" bereits auf die Agenda gesetzt.

Quelle : http://www.heise.de/newsticker/Neuer-Gesetzentwurf-fuer-Web-Sperren-enttaeuscht-Kritiker--/meldung/140503

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Neuseeland - Wiederbelebung des Three-Strikes-Gesetzes?
« Antwort #146 am: 16 Juni, 2009, 20:04 »
Nach der katastrophalen Niederlage des Three-Strikes-Gesetzes in Frankreich versucht die Obrigkeit in anderen Ländern dem Gesetz neuen Antrieb zu verleihen.

Die Freude war groß, als das französische Verfassungsgericht vor kurzem urteilte, dass der freie Zugang zu öffentlichen Kommunikationsmitteln ein Menschenrecht sei. Eine Trennung der Internetverbindung sei deshalb verfassungswidrig und dürfte ausschließlich von einem Richter durchgeführt werden.

Frankreich ist jedoch nicht das einzige Land, welches mit entsprechenden Gesetzen gegen Urheberrechtsverletzer vorgehen wollte. Auch in Neuseeland ist der Gedanke allem Anschein nach wieder aufgekeimt. Erst im März hatte die Regierung die Pläne für Abschnitt 92a des Urheberrechtsgesetzes verworfen, nachdem es zu massiven öffentlichen Protesten gekommen war. Dieser neue Abschnitt sah nämlich nicht einfach nur abgestufte Sanktionen für Urheberrechtsverletzer vor, sondern beseitigte im selben Zuge auch die Unschuldsvermutung. Jeder Anschlussinhaber, dessen IP bei der Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material ertappt wird, wäre von vornherein als schuldig betrachtet worden.

Das Wirtschaftsministerium will sich jedoch allem Anschein nach nicht mit dieser Niederlage abspeisen lassen. Nachdem man nach der Verwerfung des Gesetzes noch von einer völlig Neufassung des Urheberrechts gesprochen hat, ist man jetzt in andere Richtungen abgeschwenkt. Man will eine Expertengruppe aus den Bereichen Urheberrecht und Internetrecht zusammenstellen, die eine Überarbeitung des Abschnitts 92a vornehmen sollen und daneben auch mit Vertretern der Industrie grundlegende Fragen klären sollen.Eine erste Bestätigung der neuen Entwürfe zum Umgang mit Urheberrechtsverletzung im Internet soll bis August gegeben werden, so dass eine entsprechende Gesetzesänderung bis September oder Oktober vorgelegt werden kann.

Quelle : www.gulli.com

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KiPo-Sperren - Gegner beenden den Dialog mit der SPD
« Antwort #147 am: 17 Juni, 2009, 05:59 »
Nachdem die Große Koalition sich darauf geeinigt hat, dass sie bereits in Kürze Netzsperren in Deutschland zur Pflicht machen wird, sagen die Gegner dieser Pläne sämtliche geplanten Gespräche mit der SPD ab.

Am Montag dieser Woche hatten sich die Koalitionspartner auf einen Gesetzesentwurf geeinigt (gulli:news berichtete), der nun noch durch einige Ausschüsse und anschließend (wahrscheinlich bereits am kommenden Donnerstag) vom Bundestag verabschiedet werden muss. Der neue Entwurf sieht einige Einschränkungen der Sperren gegenüber bisherigen Plänen vor; trotzdem sind Kritiker nach wie vor unzufrieden (gulli:news berichtete). Nun will man nicht mehr mit der SPD verhandeln, weil man der Ansicht ist, dass diese die Meinung der Kritiker, insbesondere zahlreicher Internetnutzer, ohnehin nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt. Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) schreibt zu diesem Thema einen offenen Brief an den Verhandlungsführer der SPD, Martin Dörmann, und die SPD-Bundestagsfraktion.

"Die Union hat sie Ihnen zugeworfen, Sie haben sie in der Hand - die Büchse der Pandora. Leider haben Sie nun doch beschlossen, sie allen Warnungen und Hinweisen zum Trotz zu öffnen. Aber: ist sie erst einmal geöffnet, ist es zu spät. Sie bauen zusammen mit Ihrem Koalitionspartner eine Internet-Zensur-Infrastruktur auf, die für beliebige Inhalte genutzt werden kann", heißt es in dem Brief. Ferner wird darauf hingewiesen, dass bereits mehrere CDU-Politiker eine Ausweitung der Netzsperren (unter anderem sogar für sogenannte "Killerspiele") gefordert haben. Aufgrund dieser Absichten einiger CDU-Mitglieder werfen die Mitglieder des AK Zensur der SPD vor, sie habe sich von der CDU "an der Nase herumführen lassen".

Es wird noch einmal betont, dass durch Netzsperren dokumentierter Kindesmissbrauch weder verhindert, noch wirksam geahndet werden kann und dass die im Rahmen des neuen Gesetzes entstehende Infrastruktur leicht missbraucht werden kann, um beliebige Inhalte zu zensieren, selbst "wenn die aktuelle Regierung sich formal auf das Sperren von Kinderpornografie beschränkt". Dieses Argument ist häufig bei der Beurteilung von Gesetzen zu finden, die staatlichen Organen mehr Macht einräumen: Was geschieht, wenn eines Tages eine Regierung an die Macht kommt, die sich an rechtsstaatliche Maßstäbe nicht gebunden fühlt. Diese könnte die vorhandene Infrastruktur ohne weiteres für ihre Zwecke nutzen. Dies ist bereits in der Geschichte geschehen, unter anderem profitierten die Nationalsozialisten von umfangreichen Volkszählungen in den Niederlanden, die es ihnen ermöglichten, Juden effektiver ausfindig zu machen und zu verfolgen.

Aus all dieser Kritik ziehen die Mitglieder des AK Zensur die Schlussfolgerung, dass sie auf weitere Dialoge verzichten werden: "Sie planen, am Donnerstag die Büchse der Pandora zu öffnen. Daher sehen wir, die Internet-Community, keinen Grund mehr um weiter mit Ihnen zu reden. Alle weiteren Gespräche zu diesem Thema sagen wir hiermit ab."

Quelle : www.gulli.com

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Re: Freie Netze zwischen Anarchie und Hierarchie
« Antwort #148 am: 17 Juni, 2009, 13:06 »
Zitat
Was geschieht, wenn eines Tages eine Regierung an die Macht kommt, die sich an rechtsstaatliche Maßstäbe nicht gebunden fühlt.
was heist hier "wenn" ? um mal einen anderen user zu zitieren: "zu spät"

warum hab ich nur derzeit die folgenden  zeilen im kopf:

"Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten!"
"die mautbrücken sind zweckgebunden zur Mautkontrolle"
"auferstanden aus ruinen"

oder um es mit den worten eines im cube beheimateten vielschreibers zu sagen: "hatten wir schon"
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Kinderporno-Sperren: Federführender Bundestags-Ausschuss stimmt zu
« Antwort #149 am: 17 Juni, 2009, 16:55 »
Der federführende Wirtschaftsausschuss des Bundestags hat am heutigen Mittwoch mit der Mehrheit der großen Koalition die umfangreichen Änderungen am Gesetzesvorhaben zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Seiten beschlossen. Die Opposition lehnte den überarbeiteten Entwurf, auf den sich die Verhandlungsführer von Union und SPD geeinigt hatten, geschlossen ab und legte teilweise Gegenanträge vor, die jedoch zurückgewiesen wurden. Damit ist der Weg prinzipiell frei für die Verabschiedung des Entwurfs in den abschließenden Lesungen am morgigen Donnerstagabend.

Die FDP-Fraktion hatte sich vergeblich dafür eingesetzt, eine gesonderte öffentliche Anhörung zum Zugangserschwerungsgesetz durchzuführen. Zur Begründung hatten die Liberalen angegeben, dass es sich bei den Nachbesserungen der Regierungsfraktionen nicht mehr um die zunächst geplante Änderung des Telemediengesetzes handle. Vielmehr solle ein Spezialgesetz geschaffen werden, das zahlreiche neue Fragen aufwerfe. Unterstützung erhielt die FDP von Linken und Grünen. CDU/CSU und SPD lehnten den Antrag aber mit dem Hinweis ab, es sei bereits eine Anhörung zum früheren Entwurf durchgeführt worden. Die Liberalen kündigten an, die Mehrheitsentscheidung des Ausschusses prüfen lassen zu wollen.

Zuvor hatten Vertreter der Koalitionsfraktionen jeweils für sich in Anspruch genommen, ihre Ziele mit den abgesprochenen Änderungen auf ganzer Linie durchgesetzt zu haben. Mit dem Kontrollgremium für die geheime Sperrliste des Bundeskriminalamts (BKA), dem Spezialgesetz und der Befristung würden auch "Bedenken aus der Netz-Community Rechnung getragen", betonte etwa der Verhandlungsführer der SPD-Fraktion, Matthias Dörmann. Die parlamentarische Geschäftsführerin der CDU/CSU-Fraktion, Martina Krogmann, sieht die Union und Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) dagegen als Sieger. Insgesamt sei ein Gesetz entstanden, "das energisches Vorgehen gegen die Kinderpornographie mit einem ausgeprägten Grundrechtsschutz verbindet".

Der stellvertretende Vorsitzende der Union, Wolfgang Bosbach, wies Vorwürfe zurück, die Sperrung kinderpornographischer Seiten könne bald ausgeweitet werden. "Es geht ausdrücklich und ausschließlich um den Kampf gegen die Kinderpornografie", sagte er dem Kölner Stadt-Anzeiger. Er kenne niemanden, "der ernsthaft das Ziel verfolgt, weitere Inhalte auf gleiche Art und Weise sperren zu wollen". Vor zwei Wochen hatte er erklärt: "Ich halte es für richtig, sich erstmal nur mit dem Thema Kinderpornographie zu befassen, damit die öffentliche Debatte nicht in eine Schieflage gerät."

Die Gegner des Vorhabens, die den Aufbau einer allgemeinen Zensurinfrastruktur für das Internet fürchten, haben nun für Donnerstagmorgen, 9 Uhr, zu einer Mahnwache in Berlin auf dem Platz des 18. März vor dem Brandenburger Tor geladen. Mit Slogans wie "Die Büchse der Zensursula", "Das BKA, dein Freund und Zensor" oder "Wir sind China" wollen sie gegen den Beschluss des Gesetzes demonstrieren. Christian Bahls vom Verein Missbrauchsopfer gegen Internetsperren (Mogis) hat zudem die Aktion "Gib Deiner Stimme ein Gesicht" gestartet. Auf der Plattform können die 134.014 Mitzeichner der Rekord-Petition gegen das Vorhaben und andere Kritiker der Sperren Fotos von sich selbst hochladen. Sie sollen damit zeigen, dass sich der Protest "in der Mitte der Bevölkerung organisiert".

Quelle : www.heise.de

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