Autor Thema: Soziale Netzwerke / Web 2.0 diverses  (Gelesen 24775 mal)

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Timeline: Datenschützer wirft Facebook "ultradreistes Verhalten" vor
« Antwort #255 am: 26 Januar, 2012, 20:20 »
Die im Dezember eingeführten neuen Facebook-Profile in Form einer Lebenschronik werden demnächst für alle Mitglieder des Online-Netzwerks Pflicht. Es werde aber nichts ohne die ausdrückliche Benachrichtigung der Nutzer geändert, betonte eine Facebook-Sprecherin am Mittwoch. Erst wenn man sein Profil aufsuche und die Freischaltung der Funktion bestätige, starte die Frist von sieben Tagen, in der ein Facebook-Mitglied sein Profil noch vorab aufräumen kann.

Der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar findet diese Zeit zu kurz. "Statt sieben Tage wie bei der freiwilligen Umstellung sind mindestens vier Wochen erforderlich", erklärte er. "Wenn jetzt nicht mehr die Möglichkeit gegeben sein soll, sich für oder gegen die Chronik zu entscheiden, könnte der soziale Druck weiter steigen, Daten im Netz preis zu geben", warnte er zudem.

Der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, sagte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Donnerstag): "Das Verhalten von Facebook ist ultradreist" und stehe in Widerspruch zu den bisher gemachten Zusicherungen. "Jetzt wird die Timeline allen Facebook-Nutzern aufgezwungen."

Facebook gab die weltweite Verfügbarkeit der Chronik – die international Timeline heißt – am Dienstag in einem Blogeintrag bekannt. In der Chronik werden alle Informationen angezeigt, die man je bei Facebook eingestellt hat. Das Online-Netzwerk sieht darin eine Art Lebensgeschichte. Einige Nutzer kritisierten, dass dadurch zum Beispiel auch alte Bilder wieder sichtbar werden, die man vielleicht lieber vergessen hätte. Facebook betont, dass die Privatsphären-Freigaben bei allen Inhalten unverändert bleiben – und nachträglich auch verändert werden können.

Quelle : www.heise.de

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Twitter kündigt nationale Filter an
« Antwort #256 am: 27 Januar, 2012, 05:55 »
Der Microblogging-Dienst Twitter plant die Einführung länderspezifischer Filter, die illegale Inhalte blockieren sollen. Das teilte das Unternehmen am gestrigen Donnerstag mit. Twitter-Nutzer sind empört und sprechen von "Zensur". Die Enttäuschung über diesen Schritt ist groß, war der Dienst doch in der Vergangenheit ein wichtiges Werkzeug für Aktivismus und sogar Revolutionen.

Bereits vor einem Jahr hatte Twitter verkündet, dass man zwar überzeugt sei, dass "der offene Austausch von Informationen" einen "positiven globalen Effekt" haben könnte. Fast jedes Land der Erde stimme der Ansicht zu, dass Meinungsfreiheit ein Menschenrecht sei, schrieb ein Twitter-Sprecher damals. Viele Länder seien sich aber auch darin einig, dass "Meinungsfreiheit Verantwortung mit sich bringt und Grenzen hat".

Im Sinne dieser damals geäußerten Grundsätze sieht Twitter auch seine jüngste Entscheidung, nationale Filter einzuführen. Mit zunehmendem Wachstum sei der Dienst zunehmend auch in Ländern mit unterschiedlichen Vorstellungen von den Grenzen der Meinungsfreiheit vertreten, heißt es im offiziellen Twitter-Blog. Einige dieser Ansichten weichen nach Ansicht von Twitter so weit von denen der Twitter-Betreiber ab, dass der Dienst dort nicht existieren könne. Andere seien dagegen wesentlich ähnlicher, wiesen aber nationale Besonderheiten auf. Hier wird unter anderem Deutschland ausdrücklich erwähnt, wo laut Twitter "Pro-Nazi-Inhalte verboten sind". Diese Aussage ist ungenau - es sind lediglich Äußerungen verboten, die explizit gegen das Grundgesetz verstoßen oder den Holocaust leugnen beziehungsweise verherrlichen - aber weitgehend zutreffend. Die deutschen Gesetze in diesem Bereich sind aus naheliegenden historischen Gründen in der Tat strenger als die der meisten anderen Länder. Trotzdem ist es bemerkenswert, dass ausgerechnet Deutschland für die Rechtfertigung der geplanten Filter-Bemühungen herangezogen wird.

Bislang habe Twitter derartigen nationalen Gesetzen lediglich Rechnung tragen können, indem Inhalte global entfernt worden seien, so das Unternehmen. Seit dem gestrigen Donnerstag habe man aber die Möglichkeit, Inhalte "Nutzern aus einem bestimmten Land reaktiv vorzuenthalten" und gleichzeitig "für den Rest der Welt verfügbar zu halten".

Twitter betont, dass die Sperrungen transparent erfolgen sollen. Es soll dokumentiert werden, wann und aus welchem Grund Inhalte gesperrt werden. Ob dies allerdings die Nutzer, die derzeit gegen die neue Regelung Sturm laufen, besänftigen kann, darf bezweifelt werden. Trotz Twitters Beteuerungen, man sehe es als Grundwert der Firma an, "die Stimme jedes Nutzers zu verteidigen und zu respektieren", äußern sich derzeit viele Twitter-Nutzer enttäuscht bis verärgert über die neue Regelung. Vielfach ist gar von Zensur die Rede. Gerade Twitter spielte in der Vergangenheit eine wichtige Rolle als Instrument aktivistischer Bewegungen. Umso mehr wird die Drohung, Inhalte zu sperren, als Eingriff in wichtige Grundrechte empfunden.

Ebenso darf nicht vergessen werden, dass die Sperren von technisch versierten Nutzern vergleichsweise leicht umgangen werden können und so - wieder einmal - lediglich die technisch weniger gebildeten Nutzer treffen. Wer sich auskennt, für den dürfte es ein Leichtes sein, Twitter über einen VPN-Dienst oder Proxy anzusurfen und so nationale Beschränkungen zu umgehen.

Quelle: www.gulli.com

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Aktivisten nehmen Stellung zu Twitter-Filtern
« Antwort #257 am: 29 Januar, 2012, 22:30 »
Die geplanten nationalen Filter des Microblogging-Dienstes Twitter sorgen für heftige und kontroverse Diskussionen. Auch Aktivisten melden in dieser Debatte sich zu Wort. So veröffentlichten die US-amerikanische Bürgerrechts-Organisation "Electronic Frontier Foundation" (EFF) sowie das Journalisten-Netzwerk "Reporter ohne Grenzen" (ROG) ausführliche Stellungnahmen zu Twitters Entscheidung.

Die Meinungen über Twitters Entscheidung, rechtswidrige Inhalte künftig für Nutzer bestimmter Nationen zu blockieren - statt sie womöglich zu löschen oder zu riskieren, dass der komplette Dienst in diesen Ländern gesperrt wird - gehen auseinander. Einige Internet-Nutzer sehen dieses Vorgehen als die am wenigsten restriktive Möglichkeit, die Twitter offen steht, zumal die Filter technisch äußerst leicht zu umgehen sind. Andere werfen Twitter dagegen Zensur vor.

Einige Twitter-Nutzer sind über das Vorgehen so empört, dass sie einen spontanen Boykott des Dienstes organisierten. Unter den Hashtags "#TwitterCensored" und "#TwitterBlackout" riefen sie zum Verzicht auf die Twitter-Nutzung am gestrigen Samstag auf. Wie viele Nutzer sich diesem Aufruf allerdings tatsächlich anschlossen, ist nicht bekannt.

Die EFF veröffentlichte am vergangenen Freitag eine ausführliche Kritik der von Twitter getroffenen Entscheidung. Darin stellt man fest, Twitter habe mit seinem Schritt für "Zensur-Vorwürfe, Verschwörungstheorien über Twitters Saudi-Investoren und automatisierte Filterung von Inhalten sowie Aufrufe zu einem Protest am 28. Januar" gesorgt. Angesichts dieser herrschenden Verwirrung versuchen die Aktivisten für digitale Bürgerrechte, Aufklärung zu leisten und Twitters Verhalten auf Basis der vorhandenen Fakten zu bewerten.

Die EFF betont vorab: "Twitter nimmt bereits Tweets vom Netz und hat dies seit Jahren getan. Alle anderen kommerziellen Plattformen, die wir kennen, entfernen Inhalte, zumindest auf gültige richterliche Anweisung hin." Twitter entferne Tweets, wenn diese als Malware-Links oder Spam identifiziert würden oder auf richterliche Anweisung hin. Bislang habe dies global geschehen müssen. Die EFF vermutet, dass Twitter zumindest Richterbeschlüssen aus Ländern, wo das Unternehmen Geschäftsstandorte hat - darunter Großbritannien, Irland, Japan und bald auch Deutschland - Folge leistet.

Das Problem, Content entfernen zu müssen, wachse für Twitter mit der Expansion des Dienstes in weitere Länder, vermutet die EFF. Anderenfalls liefen die dortigen Angestellten Gefahr, verhört, festgenommen oder angeklagt zu werden. Den Effekt dieser Problematik versuche Twitter dadurch zu minimieren, Inhalte lediglich auf nationaler Ebene zu filtern. "Das ist gut. Bislang ist der Effekt weniger Zensur, nicht mehr Zensur, da sie Inhalte früher für alle Nutzer vom Netz nahmen." 

Allerdings, so die EFF, sei vielfach die Befürchtung geäußert worden, dass die Einrichtung einer entsprechenden Filter-Infrastruktur die Länder ermutigen könnte, diese auch verstärkt zu nutzen. Daher sollte man wachsam bleiben, betonen die Bürgerrechts-Aktivisten. Immerhin erleichtere Twitter dies durch seine durchaus ernst zu nehmenden Bemühungen, die Anwendung der Filter für die Nutzer so transparent wie möglich zu machen. Twitter-Nutzer sollten sich dafür einsetzen, dass Twitter ehrlich bleibe, erklärt die EFF. Im Falle gesperrter Inhalte empfehlen die Aktivisten außerdem, die Sperre zu umgehen. Es wird derzeit noch diskutiert, ob dies durch einfaches Ändern der geographischen Region im Profil möglich ist oder die Nutzung eines VPN/Proxy erfordert. Beide Maßnahmen sind jedoch durchaus mit vertretbarem technischem Aufstand zu bewerkstelligen.

Deutlich kritischer gegenüber Twitter äußert sich ROG. In einem offenen Brief an den Twitter-Aufsichtsratsvorsitzenden Jack Dorsey fordern die Pressefreiheits-Aktivisten, Twitter solle von einer Maßnahme Abstand nehmen, die die Meinungsfreiheit verletze und den Anti-Zensur-Bewegungen, denen Twitter in der Vergangenheit ein Forum geboten habe, entgegen stehe. "Indem Twitter sich letztendlich entscheidet, mit den Zensoren zu kooperieren, enthält es Cyber-Dissidenten in repressiven Ländern ein wichtiges Werkzeug für Information und Organisation vor," kritisiert ROG. Die Organisation teilt mit, sie sei "tief besorgt" und "verstört" über diese Entscheidung Twitters. Twitter stelle sich auf den Standpunkt, dass Meinungsfreiheit Sache nationaler Auslegung sei. In Wahrheit sei diese aber in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegt, so die Pressefreiheits-Aktivisten.

ROG kritisiert außerdem, die von Twitter getroffenen Maßnahmen, die Filter transparent zu machen, seien nicht ausreichend. Auch seien die Kriterien, nach denen Löschaufforderungen nachgekommen werde, nicht klar genug definiert. Es werde außerdem nicht ausgeschlossen, dass, falls zahlreiche Anfragen zu einem bestimmten Thema zusammen kämen, entsprechende Tweets in Zukunft präventiv nach Thema oder Keywords gefiltert würden. Auch würden womöglich ganze Twitter-Accounts kritischer Nutzer für Personen aus bestimmten Ländern gesperrt. ROG kritisiert diese Maßnahmen einerseits als generelle Einschränkung der Meinungsfreiheit und äußert andererseits die Befürchtung, dass der eigene Einsatz für die Pressefreiheit dadurch erschwert werden könnte. "Die Liste der Debatten und Probleme, die auf lokaler Ebene aus dem Netzwerk verschwinden könnten, ist lang," schlussfolgert die Reporter-Organisation, "Die Tatsache, dass diese diese Nachrichten für den Rest der Welt, und für Internet-Nutzer in den verfügbaren Ländern, die wissen, wie sie Werkzeuge zum Umgehen von Zensur nutzen, weiterhin verfügbar wären, verhindert nicht, dass durch Zensur und das Blockieren von Informationen Schaden angerichtet wird."

Wo liegt die Wahrheit in dieser Frage? Bei einer der beiden vorgestellten Positionen, oder irgendwo in der Mitte? Gibt es überhaupt eine einzige, unstrittige Wahrheit in einer derart komplexen Frage? Beide Seiten haben zweifellos viel Fachwissen und gute Argumente. Mitnehmen können Twitter-Nutzer von den Stellungnahmen der beiden Organisationen wohl vor allem eines: wachsam bleiben, Twitter auf die Finger schauen, als Kontrollinstanz fungieren und die Situation weiter beobachten. Wenn es jemanden gibt, der diese Situation für die Meinungsfreiheit zum Guten wenden kann, dürfte es die Nutzergemeinde sein.

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Schwarzfahrer sollen wegen Facebook-Apps mehr zahlen
« Antwort #258 am: 03 Februar, 2012, 11:44 »

(Bild: Facebook/Screenshot Golem.de)
Schwarzfahrer sollen deutlich mehr zahlen, fordert der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Ein wichtiger Grund dafür sind Gruppen bei Facebook, in den sich tausende gegenseitig per Smartphone vor Kontrolleuren warnen.

Schwarzfahrer sollen bis zu 60 Euro beim ersten Mal und bis zu 120 Euro in weiteren Fällen zahlen, wünscht der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV.) Bundesregierung und Länder sollten die bestehenden Rechtsverordnungen daher entsprechend anpassen. Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff sagte, es gebe "inzwischen Gruppen von Fahrgästen, die sich gegenseitig vor Fahrscheinkontrollen warnen. Jetzt ist es also schon so weit, dass potenzielle Schwarzfahrer sich online öffentlich helfen und organisieren. So wird das Fahren ohne gültigen Fahrausweis in der öffentlichen Wahrnehmung verharmlost. Dem muss der Gesetzgeber durch entsprechende Regelungen entgegenwirken."

Die Verkehrsbetriebe in Deutschland dürfen die Höchstgrenze nur unterschreiten, aber nicht eigenständig heraufsetzen. Mit dem gültigen "erhöhten Beförderungsentgelt" von 40 Euro werde kaum Abschreckung erzielt, wie die Beispiele aus den sozialen Netzwerken wie Facebook zeigten, argumentiert der VDV.

Verbandssprecher Lars Wagner sagte Golem.de: "Die warnen sich dort gegenseitig vor den Kontrollen. Das sind durchaus größere Gruppen von einigen tausend Leuten." Die Abschreckung müsse durch eine höhere Zahlung erhöht werden, dabei gehe es aber nicht darum, die Facebook-Gruppen zu verbieten. "Wenn sich bei Facebook dazu Leute organisieren, wollen sie das Schwarzfahren in Richtung Spaß oder Kleinigkeit auslegen. Da können wir nicht mitgehen."

Der Verband schätzt, dass jährlich rund 3,5 Prozent aller Bus- und Bahnnutzer schwarzfahren. Im Jahr 2011 fuhren mehr als 9,7 Milliarden Fahrgäste mit Bussen und Bahnen. Damit stiegen auch die Erträge aus der Fahrgastbeförderung weiter von 10 Milliarden Euro auf rund 10,3 Milliarden Euro.

Quelle: www.golem.de
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Gelöschte Bilder auf Facebook jahrelang online
« Antwort #259 am: 06 Februar, 2012, 13:37 »
Facebook hält Bilder auch drei Jahre, nachdem Benutzer sie gelöscht haben, auf seinen Servern vor. Um sie aufzurufen, mussten Dritte nur den direkten Link auf die Bild-URL kennen. Das berichtet das Technik-Blog Ars Technic, das damit auf einen älteren Bericht Bezug nimmt. Facebook räumte ein, dass das Speichersystem für hochgeladene Inhalte "nicht immer Bilder […] innerhalb vertretbarer Zeit gelöscht hat, obwohl diese unverzüglich von der Seite entfernt wurden." Derzeit schließt das Unternehmen der Stellungnahme zufolge Arbeiten an einem neuen System ab, das den Vorgang erheblich schneller machen soll. Zwischenzeitlich bleiben Bilder weiterhin Wochen, Monate oder gar Jahre alte online, obwohl der Urheber sie als gelöscht ansieht.

Bereits 2009 hatte Ars Technica auf diesen Fehler aufmerksam gemacht. Facebook gelobte Besserung. Ein Jahr später waren die Bilder immer noch abrufbar. Auf den erneuten Bericht hatte Facebook prompt reagiert und die Bilder der Autorin Jacqui Cheng gelöscht. Die Bilder anderer Anwender allerdings blieben abrufbar. Cheng griff nun erneut auf die Unterlagen der mittlerweile drei Jahre alten Geschichte zurück – und konnte immer noch viele der damals testweise gelöschten Bilder über den direkten Link aufrufen. In anderthalb Monaten soll das Aufräumen laut Facebook aber nun wirklich abgeschlossen sein.

Quelle : www.heise.de

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Twitter macht HTTPS zum Standard
« Antwort #260 am: 14 Februar, 2012, 12:52 »
Twitter stellt komplett auf HTTPS um, um seine Nutzer besser zu schützen. Wer das explizit nicht will, kann es aber abstellen.

Twitter aktiviert seine SSL-Verschlüsselung standardmäßig. Nutzer können diese Standardeinstellung auch deaktivieren und so explizit auf die Verschlüsselung verzichten.

Bereits im März 2011 hatte Twitter die Option "Always use HTTPS" eingeführt, um den Schutz seiner Nutzer zu verbessern. Mit der Einstellung können Twitter-Nutzer sicherstellen, dass der gesamte Datenverkehr zu Twitter per SSL verschlüsselt wird. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn Twitter an öffentlichen Hotspots genutzt wird. Mit der standardmäßigen Aktivierung der SSL-Verschlüsselung geht Twitter jetzt noch einen Schritt weiter.

Quelle : www.golem.de

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Facebook: Löschen ist nicht gleich löschen
« Antwort #261 am: 22 Februar, 2012, 17:20 »
Am 6. Februar haben sich Vertreter von Facebook und zwei Studenten der Universität Wien getroffen, um über die Datenpolitik der Plattform zu diskutieren. Diesem Treffen war der erste Bericht der irischen Datenschutzbehörde zu Facebook vorausgegangen. Angestoßen hatte den der Wiener Jura-Student Max Schrems, als er 2011 insgesamt 22 Anzeigen gegen Facebook einreichte. Seiner Meinung nach hält sich das Unternehmen nicht an die geltenden Datenschutzregelungen.

Das Treffen war nach Aussage von Schrems vom irischen Datenschutzrecht vorgesehen, und deswegen habe er auch eingewilligt. Trotzdem hatte er es im Vorfeld als aus demokratischer Sicht absurd bezeichnet (PDF), dass zwei Studenten für die Nutzer mit einem derart großen Unternehmen verhandeln würden. Einen Tag nach dem Treffen äußerte (PDF) sich Schrems in einer Pressekonferenz zu dessen Inhalt, und am gestrigen Montag hat er auch die versprochene Zusammenfassung (PDF) veröffentlicht. Um Missverständnisse zu vermeiden, habe er sie vorher auch Facebook vorgelegt, das Ergebnis sei aber keine gemeinsame Erklärung.

Dem Bericht zufolge ging es in dem Treffen um fast alle Punkte, auf die sich auch die eingereichten Klagen von Schrems bezogen. Für Facebook waren Richard Allan, Facebooks Director of Public Policy für Europa und ein nicht namentlich genanntes Mitglied des "Policy Teams" von Facebook USA anwesend. Max Schrems wurde von einem weiteren Studenten der Universität Wien begleitet.

Gleich zu Beginn baten die beiden Studenten um eine Definition der gültigen Einwilligung, wie sie laut Facebook aller Datenverarbeitung zugrunde liege. Laut Schrems liege die rechtliche Hürde für solch eine Einwilligung sehr hoch, so müsse die Zustimmung eindeutig, frei, spezifisch, informiert und frei von Täuschung erfolgen. Ohne eine klare Antwort zu geben, führten die Vertreter daraufhin aus, nach eigener Meinung habe man durch die Zustimmung der Nutzer zu den Datenverwendungsrichtlinien bei der Registrierung die Einwilligung "zu allem" erhalten.

Die Studenten widersprachen dieser Auffassung. Selbst erfahrene Nutzer von Facebook wüssten von vielen Funktionen nicht, wie sie funktionierten. Von Neueinsteigern sei deswegen nicht zu erwarten, dass sie sich über die vollen Konsequenzen ihrer Einwilligung im Klaren seien. Die Facebook-Vertreter sagten dazu, man habe eine Prüfung angestoßen, die auf eine Verbesserung des Prozesses zur Registrierung hinauslaufen solle. Man denke aber nicht, dass das europäische Recht verlange, dass man in einzelne Funktionen erst einwilligen (Opt-in) müsse. Facebook setzt generell die Zustimmung voraus und verlangt von dem Nutzer deren Deaktivierung (Opt-out). Generell habe man auch nicht vor, die Einstellungen weniger liberal zu machen.

Bei Änderungen der Einstellungen sieht Facebook keine Notwendigkeit, die erneute Zustimmung des Nutzers zu verlangen. Nach Meinung der Vertreter seien die Nutzer durch breite Diskussionen in den Medien und durch Meldungen auf der Seite Facebook Site Governance hinreichend informiert.

Facebook gab außerdem an, keine Option zu planen, die Massenlöschungen erlauben würde, also zum Beispiel von allen Nachrichten, die älter sind als 3 Monate. Als Grund gaben die Vertreter an, man glaube nicht, dass das von den Nutzern gewünscht werde. Man denke, sie könnten aus Versehen Daten löschen, die sie später wiederherstellen wollen.

Auch über die sogenannten Schattenprofile wurde gesprochen: Facebook erstellt Listen von Leuten, die mit einer bestimmten E-Mail-Adresse eines Nichtnutzers in Verbindung stehen. Daran gelangt das Portal über Einladungen, die an diesen Nichtnutzer gesendet wurden. Deaktiviert dieser die Sammlung nicht in der E-Mail, so versteht Facebook das als Zustimmung. Auf diese Weise entstehen Profile von Personen, die nicht bei Facebook registriert sind.

Zur Gesichtserkennung haben die Nutzer nach Meinung von Facebook bereits bei der Registrierung ihre Zustimmung gegeben. Diese Funktion sei heute auch weithin akzeptiert, die Anzahl der Nutzer, die die Funktion deaktiviert haben, sei aber unbekannt. Seine Zustimmung habe der Nutzer ebenfalls dazu gegeben, dass alle im eingeloggten Zustand besuchten Internetseiten gespeichert werden, auf der der "Gefällt-mir"-Button" aktiviert ist. Schrems hält jedoch dagegen, dass der Nutzer vorher überhaupt nicht wüsste, ob dieses Plugin auf der angesteuerten Seite aktiviert sei und vielleicht auch nur für manche Seiten seine Zustimmung geben wolle, für andere dagegen nicht.

Bestimmte Daten kann ein Nutzer auch gar nicht endgültig löschen, was von Facebook auch eingeräumt wurde. So wird beispielsweise gespeichert, welchen Freunden auf der Plattform die Freundschaft gekündigt wurde, in welche Gruppen man eingeladen wurde und welche Markierung man auf Fotos entfernt habe. Das will Facebook auch beibehalten, um dem Nutzer die entfernte Maßnahme nicht noch einmal vorzuschlagen.

Hinsichtlich der Daten, auf die die iOs- und Android-Apps zugreifen können, zeigten sich die Vertreter von Facebook unsicher. Man gestand aber ein, dass möglicherweise doch mehr Daten als nur der Name, die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer übertragen worden seien. Und, so weiter, möglicherweise seien sie aber nicht gespeichert worden.

Die Vertreter von Facebook haben Schrems die Umsetzung erster Änderungen zugesagt und außerdem die Übermittlung weiterer Informationen versprochen. Diese will er dann sichten, bevor er in den meisten Fällen wohl eine formelle Entscheidung der irischen Datenschützer beantragt.

Ein speziellerer Punkt war die Verwendung der Daten, die im Zusammenhang mit dem "Anstupsen" gewonnen werden. Facebook speichert sie, auch wenn das "Anstupsen" vom Empfänger bereits gelöscht wurde. Das geschehe für den Fall von Cyber-Bullying und, so wörtlich, "aus allen möglichen Gründen". Dagegen argumentierte Schrems, dass es nicht zwingend sei, alle diese Daten zu speichern nur wegen derart seltenen Vorkommnissen. Ihm wurde mitgeteilt, man habe noch nicht entschieden, wann man alte "Anstupser" automatisch löschen werde, und sie würden nicht länger gesichert als nötig.

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Landgericht: Facebooks Freundefinder ist unrechtmäßig
« Antwort #262 am: 06 März, 2012, 20:16 »
Verbraucherschützer haben am heutigen Dienstag vor dem Landgericht Berlin gegen das Online-Netzwerk Facebook zumindest einen juristischen Etappensieg errungen. Gegenstand der Klage war unter anderem Facebooks "Freundefinder", mit dem die Nutzer Personen im Bekanntenkreis suchen und kontaktieren können. Diese Funktion sowie Teile der AGB bewertete das Gericht als unrechtmäßig.

Dabei beanstandete das Gericht der offiziellen Pressemitteilung nach, dass die Kontaktanfragen ohne Einwilligung der kontaktierten Person erfolgen. Weiterer Kritikpunkt: Die Facebook-Nutzer würden bei der Registrierung nur unzureichend darauf hingewiesen, dass der Freundefinder ihr gesamtes E-Mail-Adressbuch importiere.

Facebook erklärte der Rhein-Zeitung zufolge, man werde sich die Gerichts-Entscheidung genauer ansehen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Facebook halte sich an die europäischen Datenschutz-Richtlinien. Das Urteil (Az. 16 O 551/10) ist noch nicht rechtskräftig und liegt noch nicht im Wortlaut vor.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der die Klage im November 2010 eingereicht hatte, begrüßte den Gerichtsentscheid in seiner Pressemitteilung als einen "Meilenstein". Das Gericht urteilte den Verbraucherschützern nach auch, Facebook dürfe sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kein umfassendes weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten einräumen lassen, die Facebook-Mitglieder in ihr Profil einstellen. "Wir werden Facebook sehr genau auf die Finger schauen, ob es das Urteil umsetzt, sobald es rechtskräftig ist", kündigte vzbv-Vorstand Gerd Billen an.

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Datenschützer verstärken Kritik an Facebook
« Antwort #263 am: 22 März, 2012, 07:50 »
Die Datenschutzbeauftragten von Hamburg und Schleswig-Holstein, Johannes Caspar und Thilo Weichert, haben die ab Donnerstag geltenden Geschäftsbedingungen von Facebook kritisiert. Diese brächte weniger Rechte, gleichzeitig aber mehr Pflichten für die Nutzer mit sich, betonen die beiden Datenschützer in einer gemeinsamen Erklärung. Zudem würden weltweit bereits vorgebrachte Beschwerden immer noch nicht von dem Unternehmen aufgegriffen.

So beanstanden Verbraucherschützer schon länger, dass Facebook nur Mitglieder über veränderte Nutzungsbedingungen informiert, die "Fan" der "Facebook Governance"-Seite sind. Aus der täglichen Beratungspraxis der Kontrollbehörden sei bekannt, dass nur die wenigsten Facebook-Anwender darüber Bescheid wüssten, heißt es in Hamburg und Kiel. Aktuell stellten die Kalifornier seit Mitte des Monats eine Neufassung der Grundregeln ihres Dienstes "zur Diskussion", die nach dem 22. März für die Nutzer gelten sollten. Für Mitglieder aus Deutschland sei zwar eine 30-tägige Übergangsfrist vorgesehen, was aber nicht ausreiche.

Für Weichert ist klar, dass die "Datenverwendungsrichtlinien" Facebooks "weder mit europäischem noch mit deutschem Datenschutzrecht vereinbar sind". Die erforderliche "informierte Einwilligung" der Nutzer in die Bedingungen scheitere bereits an einer "klaren Aufklärung über die Datenverarbeitung" und der fehlenden Wahlmöglichkeit für die Betroffenen, den Einsatz ihrer Nutzungs- und Inhaltsdaten für Werbezwecke zu untersagen. Stattdessen bringe das vorgelegte Regelwerk "eher Dunkelheit in den automatisierten Datenverarbeitungsdschungel des sozialen Netzwerks".

Der schleswig-holsteinische Datenschützer moniert zudem eine Passage, wonach bei befreundeten Nutzern installierte Anwendungen bereits die Übermittlung der eigenen Daten auslösen können. Ferner werde den Mitgliedern die Möglichkeit genommen, selbst zu entscheiden, ob ein Update einer heruntergeladenen Software oder eines Browser-Plug-ins installiert werden soll. Dies widerspreche grundlegenden Sicherheitsstandards. Schon seit Längerem sei eine Formulierung nicht mit deutschem Recht vereinbar, wonach Anwender nicht immer über kostenpflichtige Angebote hingewiesen werden müssen.

"Dass Facebooks Geschäftsbedingungen unzulässig sind, hat kürzlich das Landgericht Berlin bestätigt", ergänzte Weicherts Kollege Caspar aus der Hansestadt. Derzeit laufe ein Verwaltungsverfahren gegen die Verarbeitung biometrischer Merkmale bei der Gesichtserkennung ohne ausdrückliches Einverständnis der Betroffenen. Trotzdem verpasse es Facebook erneut, das informationelle Selbstbestimmungsrecht hinreichend zu beachten und technisch umzusetzen, rügte Caspar. Interessant sei auch, dass sich die ergänzten Richtlinien noch immer über das erfolgende "umfassende Nutzertracking" ausschwiegen.

Auf der 83. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, die am Mittwoch in Potsdam begonnen hat, stehen Facebook und Konsorten wieder auf der Tagesordnung. Die Teilnehmer wollten sich "kritisch mit der Praxis einiger Strafverfolgungsbehörden auseinandersetzen, Fahndungen nach Beschuldigten in sozialen Netzwerken auszuschreiben", geht aus einer Mitteilung hervor. Dabei stünden die Persönlichkeitsrechte sowohl der – möglicherweise fälschlich – Beschuldigten als auch der Nutzer auf dem Spiel, die solche "Steckbriefe" aufrufen. Weitere Themen der Tagung sind die umstrittene EU-Datenschutzreform, Videoüberwachung und "intelligente Sicherheitssysteme" sowie der Einsatz von Staatstrojanern.

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Facebook muss neue Nutzungsbedingungen überprüfen
« Antwort #264 am: 23 März, 2012, 17:00 »
Facebook ist mit seinem Vorhaben, still und leise neue Nutzungsbedingungen einzuführen, vorerst gescheitert. Nach der scharfen Kritik von Datenschützern sind allein auf der deutschen Informationsseite zum Entwurf der neuen Geschäftsbedingungen 36.875 Kommentare eingegangen. Die meisten davon bestehen schlicht aus der Mitteilung: "Ich lehne die Änderungen ab." Die Kalifornier haben es sich selbst zur Vorgabe gemacht, eine Abstimmung über eine Reform der eigenen Hausregeln durchzuführen, wenn diese mehr als 7000 Nutzer kommentieren beziehungsweise dagegen protestieren.

"Das wird spannend, weil Facebook aus der Nummer nicht mehr so leicht herauskommt", begrüßte Henry Krasemann vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) die Reaktionen gegenüber heise online. Die Betreiber der Plattform müssten nun international Alternativen vorlegen und den Nutzern die Wahl lassen. Facebook wolle Korrekturen vornehmen, wenn mehr als 30 Prozent der "aktiven registrierten" Mitglieder sich dafür aussprächen.

Das Hamburger Büro des US-Netzwerks reagierte am Freitagnachmittag nicht auf eine Bitte von heise online zu einer Stellungnahme. Auf der globalen Homepage zur "Facebook Site Governance" ist ein neuer Eintrag zu finden, wonach die Kommentarperiode für die neuen "Rechte und Pflichten" der Nutzer nun geschlossen sei und die Eingaben in den kommenden Tagen "geprüft und analysiert" würden. Anschließend sollen die Anhänger der Seite über die weiteren Schritte informiert werden.

Die Datenschutzbeauftragten von Hamburg und Schleswig-Holstein, Johannes Caspar und Thilo Weichert, hatten Mitte der Woche unter anderem gerügt, dass die "Datenverwendungsrichtlinien" Facebooks weder mit europäischem noch mit deutschem Datenschutzrecht vereinbar seien. Von der erforderlichen "informierten Einwilligung" in Änderungen könne nicht die Rede sein.

Quelle : www.heise.de

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Google+: Neues Design und 170 Millionen Nutzer
« Antwort #265 am: 11 April, 2012, 19:20 »
Google hat seinem sozialen Netzwerk Google+ ein neues Aussehen verpasst. Das neue Design wirkt aufgeräumter und erinnert ein wenig an den Konkurrenten Facebook.

Google hat das Design seines sozialen Netzwerks Google+ geändert. Wichtigste Neuerung ist die verschobene Navigationsleiste. Diese befindet sich jetzt am linken Rand statt im oberen Bereich. Außerdem können die Elemente darin verschoben werden. Per Drag & Drop können auch neue Symbole hinzugefügt werden.

Rechts daneben befindet sich das Hauptfenster. Darin ist nach wie vor der News-Feed zu sehen. Die Kreise befinden sich jetzt darüber. Ein wenig an Facebooks Chatleiste erinnert der Bereich auf der rechten Seite. In der Chatleiste sind die Nutzer aufgelistet, die sich in den eigenen Kreisen befinden.


Eine weitere Neuerung ist das große Cover-Foto. Ähnlich wie bei Facebook kann der Nutzer sein Profil zusätzlich zum Profilfoto noch mit einem Bild versehen. Dieses erscheint auf dem oberen Teil des Profils. Das ist vor allem für Unternehmen interessant, die damit ihrer Google+-Seite ein individuelles Aussehen geben wollen.

Die Hangouts waren eines der wesentlichen Argumente für Googles soziales Netzwerk. Diese werden nun in der Navigationsleiste noch deutlicher hervorgehoben, indem sie ein eigenes Icon erhalten. Dahinter befinden sich die Hangouts, denen der Nutzer beitreten oder bei denen er zuschauen kann.

Insgesamt wirkt das neue Google+-Design aufgeräumter. Vor allem die Navigationsleiste musste in letzter Zeit immer neue Funktionen aufnehmen. Darum war es sinnvoll, sie an den linken Rand zu verschieben.

Google hat auch neue Zahlen zu dem sozialen Netzwerk veröffentlicht. Mehr als 170 Millionen Menschen hätten sich bei dem Online-Netzwerk angemeldet, hieß es. Das sind beinahe doppelt so viele wie im Januar 2012. Da waren es laut Google rund 90 Millionen Nutzer.

Quelle : www.golem.de

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Facebook erweitert Selbstauskunft
« Antwort #266 am: 12 April, 2012, 12:43 »
Facebook hat seine Funktion "Lade deine Informationen herunter" erweitert, mit der Nutzer des sozialen Netzwerks die Daten herunterladen können, die sie auf Facebook mit anderen geteilt oder in ihrem Profil und ihrer Chronik gespeichert haben. Zu den Daten, die Facebook jetzt auch bereitstellt, zählen nach Angaben des Unternehmens

    vorherige Namen
    erhaltene und gesendete Freundschaftsanfragen, die nicht bestätigt wurden
    Einstellungen zur Sichtbarkeit des Geburtstages
    aktuelle Einstellungen zu Wohn- und Geburtsort
    Informationen zu Veranstaltungen, die akzeptiert, abgelehnt oder zu denen Kommentare gepostet wurden
    Daten zur Erstellung sowie Re- und Deaktivierung des Kontos
    Log-In- und Log-Out-Informationen – Daten der IP Adressen, von denen sich ausgeloggt wurde
    Sprachen – Informationen über Sprachen, die angegeben wurden
    Familienangaben – Informationen über Menschen, die als Familienmitglieder angegeben wurden
    Infos zum Anstupsen ("Pokes")
    Infos zum Beziehungsstatus inklusive alter Angaben zum Beziehungsstatus
    Mobiltelefonnummern
    Datr-Cookie Informationen

Dazu kommen, wie bisher, Fotos, Beiträge, Nachrichten, Freundeslisten und Chat-Konversationen. Die Funktion "Lade deine Informationen herunter" soll Nutzern somit einen besseren Überblick über die bei Facebook über sie gespeicherten Informationen geben. Das Prozedere läuft fast so ab wie bisher: Die Funktion lässt sich über die Kontoeinstellungen anstoßen, für das erweiterte Archiv muss man zusätzlich sein Passwort angeben.

Für das Zusammentragen der Informationen benötigt Facebook einige Zeit. Sobald das Archiv fertig ist, informiert Facebook den Nutzer darüber per E-Mail. Facebook legt das Archiv in Form einer Zip-Datei an, das eine Reihe von HTML-Dateien enthält. Die erweiterte "Lade deine Informationen herunter"-Funktion wird nach und nach für alle Menschen auf Facebook eingeführt. Sie geht auf eine Anregung des irischen Datenschutzbeauftragten zurück und soll in der Zukunft um weitere Informationen ergänzt werden.

Quelle : www.heise.de

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Facebook: Nutzername@facebook.com wird zur Pflicht
« Antwort #267 am: 14 April, 2012, 13:54 »
Wieder eine Zwangseinführung bei Facebook: In dem sozialen Netzwerk wird jedem Nutzer automatisch eine eigene E-Mail-Adresse zugewiesen. Mitspracherecht gibt es nur beim Nutzernamen.

Bisher konnten Nutzer frei entscheiden, ob sie sich eine Facebook-eigene E-Mail-Adresse zulegen wollten. Das ändert sich jetzt: In den kommenden Wochen will das soziale Netzwerk seinen Nutzern automatisch eine E-Mail-Adresse verpassen. Facebook habe heute bereits mit der Umstellung begonnen, berichten Medien.

Damit macht Facebook die Nutzer noch mehr von seinem Portal abhängig und sich selbst zur Kommunikationszentrale. Durch den E-Mail-Zwang seiner Mitglieder werden auch Dritte, die Facebook nicht nutzen, stärker eingebunden. Allein dadurch, dass sie Nachrichten an die Mail-Adressen der Mitglieder schreiben, landen ihre Daten auf den Servern des Unternehmens. Nutzer sollen aus dem Nachrichtendienst des sozialen Netzwerks heraus Botschaften auch an Empfänger senden können, die eine Adresse bei einem anderen E-Mail-Dienstanbieter haben.

Auch wenn die Nutzer kein Mitspracherecht bei der Einführung der E-Mail-Adresse haben, sollen sie den Nutzernamen noch anpassen können. Die E-Mail-Adressen von Facebook beginnen mit dem Nutzernamen und enden auf facebook.com.

Freiwillige Angebote werden zur Pflicht

Dass Facebook ein Angebot zunächst freiwillig anbietet und dann verpflichtend, ist nicht das erste Mal: Bei der neuen Timeline oder Chronik genannten Benutzeroberfläche konnten Nutzer anfangs zwischen dieser und dem klassischen Profil entscheiden. In den vergangenen Wochen wurde die neue Ansicht zur Pflicht.

Im Jahr 2010 wurde die E-Mail-Adresse zusammen mit der Inbox von Facebook eingeführt. Die Inbox vereint unter anderem die Dienste SMS, Chat, Facebook-Messages und E-Mail.

Quelle : www.golem.de

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Datenschutz: Facebook legt überarbeitete Nutzungsbedingungen vor
« Antwort #268 am: 22 April, 2012, 14:00 »
Facebook hat einen neuen Entwurf für seine Nutzungsbedingungen vorgelegt. Nutzer haben bis zum 27. April 2012 Zeit, diese zu prüfen und zu kommentieren.

Facebook hat seine Nutzungsbedingungen erneut überarbeitet. Das soziale Netz stellt den neuen Entwurf der Erklärung der Rechte und Pflichten (Statement of Rights and Responsibilities, SRR) im Bereich Facebook Site Governance vor.

Die Überarbeitung der SRR war nötig geworden, nachdem die letzte Änderung der Bedingungen harsch kritisiert worden war. Wegen der vielen Proteste - allein in Deutschland gab es 36.000 Kommentare - hatte Facebook die Regeln zur Diskussion gestellt.

Überarbeitete Änderungsvorschläge

Zwischen dem 15. und dem 23. März konnten Nutzer Vorschläge einreichen oder Kommentare abgeben. "Auf der Grundlage deines Feedbacks haben wir heute überarbeitete Änderungsvorschläge für die SRR verkündet", heißt es in einer Mitteilung an die Nutzer. Bis zum 27. April 2012, 17 Uhr kalifornischer Zeit haben sie jetzt Gelegenheit, sich zu den überarbeiteten SRR zu äußern.

Die Mitteilung ging indes bei weitem nicht an alle Nutzer des sozialen Netzes: "Du erhältst diese E-Mail, weil du 'Gefällt mir' für die Facebook Site Governance-Seite angeklickt hast", schreibt Facebook. Das bedeutet im Umkehrschluss: Wem diese Seite nicht gefällt, der hat auch die Aufforderung zur Mitbestimmung nicht erhalten.

Quelle : www.golem.de

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Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz raten Facebook-Nutzern, Facebooks neuem Entwurf der Erklärung der Rechte und Pflichten zu widersprechen. Facebook verhalte sich weiterhin nicht gesetzeskonform.

Auch mit dem vor kurzem vorgelegten Entwurf der Erklärung der Rechte und Pflichten (Statement of Rights and Responsibilities, SRR) verstößt Facebook gegen eine Vielzahl von Gesetzen zum Verbraucherdatenschutz. Zu diesem Schluss kommen die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD). Sie raten Facebook-Nutzern daher zum Widerspruch.

Nach Ansicht der Verbraucher- und Datenschützer stellt der neue Entwurf einen weiteren Versuch Facebooks dar, "einseitig seine Bedingungen durchzudrücken". Sollten nicht bis zum 27. April 2012 mindestens 7.000 Nutzende den Bedingungen widersprechen, so sollten diese für alle Menschen mit einem Facebook-Account verbindlich sein, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung von ULD und Verbraucherzentrale.

Inhaltlich würden die neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Facebooks Nutzer keine effektiven Verbesserungen bieten. Teilweise seien Regeln weggefallen, andere seien dafür hinzugekommen: So lasse sich Facebook neuerdings genehmigen, dass es ungefragt Apps auf dem persönlichen Gerät aktualisiert.

Nutzer sollen 'Fair Play' einfordern

Geht es nach den Verbraucher- und Datenschützern, sollten Facebook-Nutzer den neuen AGB in den Kommentaren des Entwurfs in der folgenden Form widersprechen: "Ich lehne die Änderungen ab und fordere von Facebook die Einhaltung der Datenschutz-, Verbraucherschutz- und Urheberrechtsvorschriften in Deutschland und Europa."

Boris Wita, Jurist der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, kritisiert: "Facebook verfährt bisher nach dem Prinzip 'alles oder nichts'. Wer nicht den gesamten durch das Unternehmen festgelegten, in vieler Hinsicht rechtswidrigen Regeln zustimmt, muss draußen bleiben." Datenschützer Thilo Weichert vom ULD merkt an: "Wir kritisieren nicht, dass ein Unternehmen persönliche Daten nutzt, mit seinen Werbemöglichkeiten Geld verdient und an die Börse geht. Doch darf es dabei nicht gegen das 'Fair Play' im Umgang mit den Nutzenden und im Wettbewerb verstoßen. Das können die Facebook-Mitglieder gegenüber der Community und dem Anbieter bis zum Freitag zum Ausdruck bringen. Vielleicht schwenkt das Unternehmen endlich um und macht sein Angebot gesetzeskonform."

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