Autor Thema: Soziale Netzwerke / Web 2.0 diverses  (Gelesen 24778 mal)

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Re: Facebook prüft angeblich Ausnahmeregelung: keine Daten in die USA
« Antwort #225 am: 20 Oktober, 2011, 20:04 »
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Re: Facebook prüft angeblich Ausnahmeregelung: keine Daten in die USA
« Antwort #226 am: 20 Oktober, 2011, 20:10 »
Das wirkliche Übel ist doch, dass es sich hier um eine Ausnahmeregelung handelt. Andererseits denke ich, wer sich mit diesen Foren bloßstellt, ist selber schuld.
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Datenschutzbeauftragter plant Facebook-Überprüfung
« Antwort #227 am: 23 Oktober, 2011, 09:27 »
In der kommenden Woche will die irische Datenschutzbehörde die europäische Facebook-Niederlassung einer Prüfung unterziehen. Bei der Überprüfung wird es auch um die Aufklärung von insgesamt 22 Beschwerden gehen, die der österreichische Jura-Student Max Schrems bei der Behörde gegen Facebook eingereicht hat. Schrems, der zu den Betreibern der Website Europa versus Facebook gehört, bestätigte gegenüber heise online, dass die irischen Datenschützer noch in diesem Monat das Hauptquartier von Facebook in Dublin besuchen werden. Die Behörde habe ihm mitgeteilt, dass die Prüfung etwa eine Woche dauern werde.

Max Schrems hatte während eines Studienaufenthalts an der kalifornischen Santa Clara University die Vorlesung eines Facebook Managers angehört und daraufhin von dem Betreiber des sozialen Netzwerks die im Zusammenhang mit seiner Person gespeicherten Informationen angefordert. Er erhielt daraufhin eine CD mit Daten. In den insgesamt 1200 Seiten (PDF, z.T. geschwärzt) fand er viele Informationen, die er längst gelöscht hatte.

Der irische "Data Protection Comissioner" ist für Beschwerden dieser Art im europäischen Raum zuständig, weil Facebook seine Europaniederlassung unter dem Namen "Facebook Ireland Limited" in Irland betreibt. Nach der europäischen Datenschutzrichtlinie hat jede Person das Recht auf eine Kopie der Daten, die ein Unternehmen über sie speichert. Die Gruppe "Europa versus Facebook" ruft dazu auf, auf dieser Grundlage bei Facebook die Daten anzufordern, die das Soziale Netzwerk zur eigenen Person gesammelt hat. Offenbar haben inzwischen schon so viele Facebook-Nutzer von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, dass die irische Facebookzentrale wegen Überlastung nicht mehr in der Lage ist, die Daten innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 40 Tagen zur Verfügung zu stellen. Von entsprechenden Mails, die Facebook an seine Mitglieder verschickt, berichten Blogs und Forenbeiträge.

Quelle : www.heise.de

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Datenschützer und Facebook-Manager prallen im Bundestag aufeinander
« Antwort #228 am: 24 Oktober, 2011, 20:01 »
Bundestagsabgeordnete haben bei einer Anhörung (PDF-Datei) im Bundestag am Montag den Facebook-Manager Richard Allan in die Mangel genommen. Der CDU-Netzpolitiker Thomas Jarzombek beschwerte sich, dass der globale Konzern in Berlin keinen echten Ansprechpartner für die Politik habe. Der Grüne Konstantin von Notz legte dem Betreiber nahe, sich an deutsches Recht zu halten.

Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Datenschutzzentrums Schleswig-Holstein (ULD), sieht das soziale Netzwerk unter "massivem Handlungsdruck". Die aufgrund einer Reihe von Beschwerden unternommene eigene technische Analyse der Datenverarbeitung von Fanpages und Social Plugins von Facebook habe eindeutig ergeben, dass diese nicht mit deutschem und europäischen Datenschutzauflagen vereinbar seien. Dies führe zu einer Wettbewerbsverzerrung. "Im November werden wir entsprechende Sanktionen anwenden", kündigte der Datenschutzbeauftragte an. Das ULD werde aber keine Bußgelder verhängen, sondern eine verwaltungsgerichtliche Klärung anstreben. Die bisherigen Gespräche mit Facebook seien "freundlich, aber bislang ergebnislos" verlaufen.

Der Datenschützer räumte angesichts von Kritik an seiner Rechtseinschätzung ein, dass das ULD die Datenverarbeitung der Kalifornier nicht direkt untersuchen konnte: "Wir mussten uns auf Mutmaßungen verlassen." Diese seien von Facebook aber bestätigt worden. Es gehe vor allem um den Schutz von Nicht-Mitgliedern. Hier müsse ein Cookie, das zwei Jahre lang aufbewahrt werde, Funktionen jenseits von Sicherheitszwecken erfüllen. Zudem missachte der Konzern die Maßgabe der E-Privacy-Richtlinie, wonach entsprechende Web-Dateien nur "per Opt-in" auf den Rechner von Nutzer gekrümelt werden dürften. Das Telemediengesetz erlaube eine Profilbildung zudem nur in pseudonymisierter Form und auch das ebenfall nur, wenn eine Einwilligung vorliege. Die Datenübermittlung in die USA sei schließlich nicht durch das "Safe Harbor"-Abkommen gerechtfertigt.

Weichert empfahl dem Gesetzgeber daher, aktiv zu werden und Rechtssicherheit bei der Nutzung von Daten in sozialen Gemeinschaften zu schaffen. Eine entsprechende Regelung würde ihm zufolge in der EU "mit Begeisterung aufgenommen". Eine Selbstregulierung, wie sie das Bundesinnenministerium anpeilt, mache nur ergänzend Sinn. Das Innenressort habe damit aber überhaupt nichts zu tun, da Selbstkontrollmaßnahmen die Datenschutzaufsichtsbehörden zustimmen müssten. Einer Insellösung für schleswig-holsteinische Nutzer erteilte Weichert allerdings eine Absage.

Allan wehrte sich, dass es keinen Beweis für die Anschuldigungen aus Schleswig-Holstein gebe. Das Unternehmen führe die Nutzungsdaten nicht zu massiven personenbezogenen Profilen zusammen. Man unterliege der allgemeinen EU-Datenschutzrichtlinie. Zudem halte man sich an das irische Recht, da die europäische Konzernzentrale mit mehreren hundert Angestellten in Dublin angesiedelt sei. An Facebook gerichtete Anforderungen zur Sicherung der Privatsphäre der Nutzer würden nach und nach in die eigenen Produkte eingebaut, versicherte der Unternehmensvertreter. Der Konzern strebe zudem einen Selbstregulierungs-Kodex an.

Zur Frage der Speicherung von Verbindungs- und Nutzungsdaten stellte Allan klar, dass Facebook hier eine klare Unterscheidung zwischen Mitgliedern und Drittparteien mache. Die eigenen Nutzer hätten per Vertrag in die Datenverarbeitung eingewilligt. Sie verstünden auch von selbst, dass ihnen personenbezogene Informationen angezeigt würden, wenn sie auf eine Seite mit einem Social Plugin wie dem "Gefällt mir"-Knopf kämen. Bei Nicht-Mitgliedern sorge ein technischer Mechanismus dafür, dass allein generische IP-Adressen etwa für Deutschland aufbewahrt würden. Werbung erhielten Außenstehende auf Facebook-Seiten generell nicht serviert. Die rudimentären Logdateien seien wichtig für Sicherheitszwecke, betonte Allan. Der Konzern gehe damit etwa gegen die Anlage mehrere Profile durch einen Nutzer vor, um Betrug zu verhindern.

US-Anbieter stünden vor einer besonderen Herausforderung, erläuterte Per Meyerdierks, Datenschutzbeauftragter von Google Deutschland: "Sie bedienen eine globale Nutzerschaft auf einer Plattform." Diese müsse technisch einheitlich gestaltet sein und gleichzeitig verschiedene Rechtsordnungen berücksichtigen. Entscheidend seien dabei "Transparenz- und Kontrollmöglichkeiten". Beim hauseigenen neuen sozialen Netzwerk Google+ seien diese als zentraler Bestandteil von Anfang an berücksichtigt worden. Man erwäge, auch Pseudonyme bei dem Netzwerk zuzulassen. Einen Zeitraum für eine solche Entscheidung gebe es aber noch nicht.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bezeichnete es als besonders wichtig, dass für eine Profilbildung die ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen vorliege. Wer auf einer externen Webseite einen "Like"-Button anbringe, habe dafür die datenschutzrechtliche Verantwortung, schloss er sich im Kern der Einschätzung Weicherts an. Es sei daher auch Aufgabe der Kontrolleure, auf die Rechtskonformität entsprechender Dienste zu drängen. Bei Fanpages sei seine Behörde noch nicht zu einem endgültigen Ergebnis gekommen.

Generell sprach sich Schaar für Lösungen bei der automatischen Auswertung personenbezogener Daten auf Webseiten aus, die den Nutzern die Hoheit über die Datenverarbeitung geben. In dieser Hinsicht bezeichnete er den "2-Klick-Ansatz" des Heise Zeitschriften Verlags als "Fortschritt". Ob dieser allen rechtlichen Anforderungen entspreche, könne er aber noch nicht beurteilen. Allan gab dagegen zu bedenken, dass mit einem solchen Verfahren Webseiten zunächst für "tot" erklärt würden und viele Facebook-Funktionen verloren gingen.

Quelle : www.heise.de

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Google Plus zeigt aktuelle Debattentrends an
« Antwort #229 am: 28 Oktober, 2011, 14:31 »
Google+ zeigt jetzt auch die Themen an, über die in dem Sozialen Netzwerk derzeit am meisten diskutiert wird. Damit verknüpft das Unternehmen diese Plattform mit seiner Kernkompetenz, der Internet-Suche. Unter dem Eintrag "What's Hot" in der linken Menüleiste können Nutzer (bislang in der englischen Sprachversion von Google+) sehen, welche Nachrichten momentan besonders interessant sind oder welche Fotos von den Nutzern in aller Welt am meisten weiterverbreitet würden, erklärte Google-Manager Vic Gundotra im Firmenblog.

Neu eingeführt wurde auch eine Funktion namens Ripples. Ripples stellen in einem Diagramm dar, wie ein Beitrag auf Google+ unter den Nutzern weiterverbreitet wird. Der ursprüngliche Beitrag erscheint dabei im Zentrum, kreisförmig an den Rändern platziert sind die Nutzer zu sehen, die eine Mitteilung innerhalb ihrer Kontaktkreise weitergeleitet haben. Nutzer mit einer hohen Anzahl von Weiterleitungen werden mit größeren Kreisen kenntlich gemacht. Ripples machen so die soziale Vernetzung der Kommunikation sichtbar. Zu finden ist die Funktion im Kontextmenü rechts oberhalb des jeweiligen Beitrags.

Auch die Fotogalerien wurden überarbeitet. Unter dem Menüpunkt "Edit" der Ansicht eines Bildes findet sich jetzt der Punkt "Creative Kit", mit dem man Bilder bearbeiten kann. Dafür stehen Standardfunktionen wie "Sharpen" und mehr als zwanzig Farbfilter bereit. Im Vorfeld von Halloween kann man seine Motive mit knapp zwei Dutzend passenden Effekten versehen, etwa mit Blutspritzern oder Wunden.

Last not least können jetzt auch Enterprise-Kunden von Google das soziale Netzwerk nutzen. Bislang waren Nutzer der kostenpflichtigen Google-Apps von der Plus-Nutzung ausgeschlossen. Wer für sein Unternehmen die Option aktiviert hat, neue Dienste automatisch zu nutzen, dessen Benutzer werden automatisch zu Google Plus zugelassen. Ansonsten muss Google+ explizit freigeschaltet werden. Details verrät Googles Enterprise Blog.

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Bildbearbeitung mit Google+, zumindest ein wenig
« Antwort #230 am: 29 Oktober, 2011, 21:01 »
Vielleicht hat es jemand noch nicht mitbekommen: Google+ hat ein wenig die Bildbearbeitung, beziehungsweise einige Filter eingeführt. So findet man neben den Dingern wie Drehen, Beschneiden & Co auch noch eine Vielzahl an Filtern, wie zum Beispiel HDR, Lomo und und und, mit denen ihr eure Bilder verändern könnt.



Der Editor ist einfach zu erreichen: einfach in der Detailansicht des Bildes das Creative Kit aufrufen und sich dann nach Herzenslust an den eigenen Bildern austoben. Unter den Basic Effects findet ihr zum Beispiel auch die Autokorrektur und die Anpassung der Belichtung, der Schärfe und Farben.



Unter den Effekten findet ihr auch eine Menge, hier mal die Ansicht mit einem Pseudo-HDR:



Find ich gar nicht sooooo verkehrt für den Anfang, wobei ich lokale Bearbeitung vorziehen würde – zumindest bislang. Aber wer weiss, was noch alles passiert.

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Schleswig-Holstein will Facebook-Fanseite nicht abschalten
« Antwort #231 am: 01 November, 2011, 13:01 »
Die schleswig-holsteinische Landesregierung will ihre Fanseite in dem sozialen Netzwerk Facebook nicht entfernen. Dies habe er dem Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert am Montag mitgeteilt, sagte der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Arne Wulff, in Kiel. Wulff wies aber darauf hin, dass die Fanseite mit einem deutlichen Warnhinweis versehen werde. So sollen erst nach dem Anklicken des "Gefällt-mir"-Buttons auf der Fanseite und der danach notwendigen persönlichen Registrierung personenbezogene Daten an Facebook übertragen werden.

Weichert hatte von der Landesregierung verlangt, die Facebook-Fanseite bis zum 31. Oktober zu löschen, weil Daten ohne die Einwilligung von Nutzern weitergegeben würden. Die Landesregierung zweifle auf der Basis von zwei unabhängigen Stellungnahmen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages und des Landtages an der Rechtsauffassung des Datenschutzbeauftragten, sagte Wulff weiter.

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Aktion der Datenschützer gegen Facebook-Fanseiten läuft ins Leere
« Antwort #232 am: 04 November, 2011, 19:15 »
Schleswig-Holsteins Datenschützer Thilo Weichert hat mit seinem Vorstoß gegen Facebook-Fanseiten bisher wenig bewirkt. Von den 15 angeschriebenen öffentlichen und privaten Betreibern habe nur eine öffentliche Stelle ihre Fanpage deaktiviert, erklärte Weicherts Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) am Freitag. Das sei "enttäuschend". Auch die vom ULD eingeforderte Stellungnahme hätten nur drei öffentliche und drei private Stellen abgegeben.

Unter anderem die Staatskanzlei hatte sich geweigert, ihre Facebook-Fanseite abzuschalten und sie lediglich mit einem Warnhinweis versehen. Weichert hatte sieben öffentliche und acht private Stellen angeschrieben. Der Datenschützer sieht in den Fanseiten und dem "Gefällt mir"-Button von Facebook einen Verstoß gegen in Deutschland geltende Datenschutz-Regelungen und geht gegen sie vor. Facebook weist die Vorwürfe der Datenschützer zurück.

Unterdessen hat der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Edgar Wagner die Justiz um Unterstützung gebeten. Online-Dienste wie Facebook und Google müssten nach rechtlichen Maßstäben beurteilt werden, die noch aus der Ära vor dem Internet stammten, erklärte Wagner auf einer Tagung in Mainz. "Der sich daraus ergebende Spielraum muss von den Gerichten im Sinne des Datenschutzes und der informationellen Selbstbestimmung genutzt werden."

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Gesichtserkennung bei Facebook: Hamburgs Datenschützer macht Ernst
« Antwort #233 am: 10 November, 2011, 12:46 »
Hamburgs Datenschützer Johannes Caspar will sich von Facebook beim Thema Gesichtserkennung nicht mehr hinhalten lassen und hat jetzt rechtliche Schritte angekündigt. Facebook führt beim Upload von Bildern seiner Nutzer eine automatische Gesichtserkennung durch. Dazu unterhält das Unternehmen eine Datenbank mit biometrischen Merkmalen seiner Nutzer.

Nach Caspars Ansicht entspricht die Gesichtserkennung in ihrer jetzigen Form nicht europäischem und deutschem Datenschutzrecht. Facebook müsse von jedem Nutzer explizit die Erlaubnis einholen, seine biometrischen Merkmal zu speichern und zu verarbeiten. " Von den Nutzern, deren biometrische Gesichtsmerkmale bereits in die von Facebook betriebene Datenbank aufgenommen wurden, ist sie nachträglich einzuholen", betonte der Datenschützer.

Caspar steht seit längerem im Austausch mit dem Unternehmen, das seinen deutschen Sitz in Hamburg hat. Er sieht die Gespräche mittlerweile aber als gescheitert an. In einer Mitteilung stellt er klar: "In den bisherigen Gesprächen hatte Facebook eine Funktion in Aussicht gestellt, die die Nutzer explizit informieren sollte und in die Richtung ging, sie nachträglich zur Zustimmung aufzufordern. Nach der letzten Mitteilung von Facebook wird dieses Ziel aber nicht mehr verfolgt. Vor diesem Hintergrund sind weitere Verhandlungen sinnlos."

Caspar will jetzt alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen: "Um künftig sicherzustellen, dass die neue Technologie der Gesichtserkennung in einer Weise eingesetzt wird, die das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Nutzer achtet, werden wir die uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente einsetzen. In Betracht kommen die Verhängung eines Bußgeldes wie auch der Erlass einer Ordnungsverfügung." Für eine Stellungnahme war Facebook bislang nicht zu erreichen.

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Mittlerweile hat Tina Kulow, die Pressesprecherin von Facebook, Stellung bezogen: "Die Ankündigung rechtlicher Schritte durch den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Caspar halten wir für absolut unnötig. Die Markierungsvorschläge von Facebook sind mit den europäischen Datenschutzgesetzen konform. Darüber hinaus haben wir unsere Nutzer umfassend über die Markierungsvorschläge informiert und benachrichtigt. Unsere Nutzer können dieses Feature jederzeit leicht und unkompliziert in ihren Kontoeinstellungen abschalten, wenn sie davon keinen Gebrauch mehr machen möchten. Wir haben sorgsam verschiedene Möglichkeiten abgewogen und vorgeschlagen, um unsere Nutzer noch deutlicher auf die Datenschutz-Einstellungen aufmerksam zu machen. Wir sind enttäuscht darüber, dass Herr Caspar unsere Vorschläge nicht angenommen hat."

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Umfrage: Google+ etabliert sich auch in Deutschland
« Antwort #235 am: 21 November, 2011, 12:22 »
Das Soziale Netzwerk Google+ des Suchmaschinenriesen verzeichnet auch in Deutschland deutlich wachsende Nutzerzahlen. Facebook sei zwar weiterhin unangefochten das mit Abstand größte Soziale Netzwerk in Deutschland, teilte (PDF-Datei) der Branchenverband Bitkom mit. Doch seit März hätten unter den Netzwerken allein Facebook und Google+ in größerer Anzahl Nutzer dazugewonnen. Bei den anderen Diensten sei die Reichweite dagegen stagniert oder zurückgegangen.

Den Erhebungen zufolge sind knapp drei Viertel (74 Prozent) der Internet-Nutzer auch Mitglied mindestens eines Netzwerks. Facebook vereint in Deutschland dabei 51 Prozent der Nutzer auf sich, gefolgt von Stayfriends (27 Prozent) und den VZ-Netzwerken (23 Prozent). Google rangiert nach nur wenigen Monaten am Start nach "Wer kennt wen" (19 Prozent) und dem Business-Netzwerk Xing (9 Prozent) auf dem sechsten Platz und erreicht genau wie der Kurznachrichtendienst Twitter einen Anteil von 6 Prozent.

Der Bitkom stützt die Daten auf eine Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut Forsa unter knapp über 1000 Internetnutzern ab 14 Jahren im Oktober durchgeführt hat.

Quelle: www.heise.de
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Facebook nervt Nutzer mit verschleierter Werbung
« Antwort #236 am: 25 November, 2011, 11:50 »
In Facebooks ungeliebtem Echtzeitticker werden nun auch "sponsored stories" angezeigt - Werbung, die kaum als solche zu erkennen ist. Wer das nicht will, muss tricksen.

Facebook hat zwei ungeliebte Features miteinander kombiniert und damit erreicht, dass viele Nutzer sich noch mehr über diese aufregen: In dem noch recht neuen Ticker auf der rechten Seite des Nutzerprofils werden künftig nicht nur kleine Statusmeldungen der jeweiligen Freunde laufen, sondern auch Werbung in Form von sogenannten sponsored stories.

Diese Werbeform wurde Anfang des Jahres eingeführt und macht Facebook-Nutzer zu unbezahlten Werbeträgern: "Checken" sie sich auf der Seite eines Geschäftes ein oder klicken sie den Gefällt-mir-Button auf einer Firmenseite, wird das auch jetzt schon allen Freunden angezeigt. Bislang standen diese Meldungen unter der Überschrift sponsored stories an einem eigenen Platz in der rechten Spalte. Künftig werden diese Meldungen in den sogenannten Ticker integriert.

Diesen Ticker in der rechten Spalte gibt es erst seit September. Er sammelt Botschaften darüber, welcher Freund gerade jemanden in seine Freundesliste geholt oder welchen Gefällt-mir-Knopf geklickt hat. Die kleinen Dinge halt, die nicht wichtig genug für den großen Nachrichtenstrom sind, aber doch einen Eindruck davon vermitteln, was in der Facebook-Sphäre eines Nutzers gerade vor sich geht, schwärmen Facebook-Sprecher. Wenn es so unwichtig ist, warum muss es dann überhaupt irgendwo angezeigt werden, entgegnen genervte Nutzer. Bei vielen von ihnen ist das neue Werkzeug alles andere als gut angekommen.

Die dort neu eingebundenen Werbebotschaften machen das nicht besser. Denn sie sehen aus wie eine persönliche Empfehlung eines Freundes, nicht wie ein klassisches Werbebanner. Ersten Screenshots nach zu urteilen, ist in den sponsored stories im Ticker kein Markenlogo mehr zu sehen, sondern nur noch der kleine Hinweis "sponsored". So aber, finden Blogger und Journalisten in den USA, sind die Anzeigen kaum noch von "echten" Inhalten zu unterscheiden.

Das dürfte durchaus erwünscht sein, denn je weniger es wie Werbung aussieht, desto mehr Menschen fallen darauf herein. Auch deaktivieren lässt sich diese Funktion nicht.

Einen echten Einfluss auf das Nutzererlebnis hat das Ganze aber möglicherweise nicht, dazu sind die Tickermeldungen generell zu klein. Doch wird der vielen ohnehin schon lästige Ticker damit noch nerviger. Die ersten Reaktionen auf Twitter reichen denn auch vom "gerade als ich dachte, noch schlimmer könne Facebook nicht werden...", bis zum kurzen "Bye bye Facebook".

Widerstand ist möglich - mit Tricks

Ein wohl kalkuliertes Risiko. Denn wenn es gut läuft für Facebook, buchen bald mehr Unternehmen die sponsored stories, weil sie den Ticker als Chance sehen, ihre Marke häufiger und mit Namen und Fotos echter Menschen versehen zu präsentieren. Bei allem Ärger, den Facebook-Nutzer über neue Werbeformen äußern: Das Netzwerk steigert seine Werbeeinnahmen immer weiter, insbesondere das Marketing durch persönliche Empfehlungen von Nutzern ist bei den Werbenden beliebt.

Dass Facebook Geld verdienen will, ist auch nicht zu beanstanden. Die Frage ist, ab wann diese Werbung als so aufdringlich oder störend empfunden wird, dass sich mehr als nur ein paar Tausend Nutzer laut beschweren und dem Netzwerk den Rücken kehren. Facebook muss einerseits genug verdienen, um seine Infrastruktur bezahlen und ausbauen zu können. Dafür muss es neue Werbeformen testen: Was zahlt sich aus? Was wird abgelehnt? Andererseits ist das nicht ohne Risiko: In dem Moment, in dem Facebook mit diesen neuen Werbeformen zu weit geht und zu viele Nutzer glauben, mehr Werbung als Inhalt zu sehen, hat das Netzwerk ein ernstes Problem.

Wenn es im Fall des erweiterten Tickers schlecht läuft, verstärkt der eine Entwicklung, die Werbetreibenden schon seit Jahren zu denken gibt: Nutzer ignorieren die rechte Seite von Websites prinzipiell, weil sie wissen, dass dort in der Regel vor allem Werbung zu sehen ist. Banner-Blindheit heißt das Phänomen, das bereits Ende der neunziger Jahre beschrieben wurde und das besonders für Werbung auf der rechten Seite einer Website gilt.

Wer den Ticker generell nicht mag, kann ihn aber auch komplett ausblenden. Im Netz kursieren verschiedene Anleitungen dazu. Im Chrome-Browser von Google reicht es, kleine Erweiterungen namens Hide Facebook Sidebar Ticker oder Unannoying Facebook zu installieren. Im Firefox können Nutzer sich mit dem Add-on AdBlock Plus behelfen, in dem sie dann einen eigenen Filter anlegen und mit einem kleinen Codeschnipsel versehen müssen.

Quelle : www.golem.de

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Städteportale konsterniert über Facebook-Datenschutzdebatte
« Antwort #237 am: 26 November, 2011, 13:33 »
Franz-Reinhard Habbel, Sprecher des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), hat den Vorstoß des schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert gegen Betreiber sozialer Netzwerke und deren Nutzer kritisiert. Die Bemühungen des Leiters des Unabhängigen Datenschutzzentrums Schleswig-Holsteins (ULD), eine "Facebook-freie Zone" im Norden zu errichten, dürften dem Vertreter der Kommunen zufolge nicht funktionieren. "Wir können nicht die ganze Welt regulieren", erklärte Habbel am Freitag auf einem Expertenforum des kommunalen Bundesverbands Deutscher Internet-Portale (BDIP). Zugleich plädierte er dafür, "das Verhältnis von Privatheit und Öffentlichkeit in ein neues Verhältnis zu stellen".

Laut einer ULD-Analyse sind der "Gefällt mir"-Knopf und Fanseiten von Facebook nicht mit dem deutschem und europäischen Datenschutzrecht vereinbar. Weichert hat daher Sanktionen gegen ausgewählte Betreiber entsprechender Angebote in Schleswig-Holstein angekündigt, wobei er eine verwaltungsgerichtliche Klärung anstreben will.

Habbel beklagte eine unterschiedliche Herangehensweise an die Thematik bei Bund und Ländern. Warum werde der Bürgermeister einer Kommune für deren Facebook-Auftritt mit einer Abmahnung bedroht, nicht jedoch die Bundeskanzlerin, fragte er in die Runde. Anzustreben sei eine Lösung auf internationaler Ebene, am besten im Rahmen der G8-Industriestaaten. Für Habbel ist klar, dass Städte und Gemeinden an sozialen Medien nicht vorbeikommen, da sich die Bürger "diesen neuen Kommunikationsformen stellen". Wichtig sei dabei, vom üblichen Sendemodus der Verwaltung in eine Gesprächsform umzuschalten. Natürlich müssten die Kommunen aber auch die Abläufe bei sozialen Netzwerken hinterfragen.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar räumte ein, dass seine Zunft bei der Beurteilung von Facebook stärker mit einer Stimme sprechen müsse: "Das ist bisher noch nicht optimal gelungen." Es gebe zwar einen Beschluss der Konferenz der Datenschützer von Bund und Ländern. Fanpages und Like-Buttons müssten aber unterschiedlich beurteilt werden. Letztere seien nach allgemeiner Ansicht der Datenschützer nicht rechtskonform, da erhobene Daten für das Erstellen personenbezogener Nutzerprofile herangezogen werden könnten. "Wir bewegen uns in einer Grauzone", betonte Schaar. Es spreche daher vieles dafür, die Hände davon zu lassen.

Bei Fan-Seiten gebe es dagegen verschiedene Einschätzungen, ob bei einem entsprechenden Angebot einer Stadt diese Auftraggeber der Datenverarbeitung mit allen Haftungsfolgen sei oder nur Nutzer des einschlägigen Facebook-Dienstes. "Wer ein solches Medium aus nachvollziehbaren Gründen nutzt, muss damit verantwortungsvoll umgehen", gab der Datenschützer den versammelten Portalbetreibern mit auf den Weg. Anwender dürften auf jeden Fall nicht dazu gebracht werden, sensible Informationen preiszugeben. Weniger risikoreich sei es, etwa die Öffnungszeiten kommunaler Einrichtungen über eine Fanpage zu kommunizieren.

Generell müsse der Datenschutz Zähne haben, um die Bürger vor unzulässigen Praktiken zu schützen, befand Schaar. Die Anwendbarkeit und Durchsetzungskraft des deutschen Rechts gegenüber Facebook, das seine Europazentrale in Irland hat, sei daher zu stärken. Weichert sei zu verdanken, dass dieses Anliegen nun auf der Tagesordnung stehe. Dass das Bundesinnenministerium dagegen zunächst auf einen Selbstregulierungskodex setze, sei eine hilflose Reaktion auf die Hartnäckigkeit von Facebook. Einig waren sich alle Seiten, dass die Klärung der Datenschutzfragen nicht auf dem Rücken der Nutzer ausgetragen werden dürfe. Vielmehr sei der Druck auf die Kalifornier zu erhöhen, ihren Dienst rechtskonform zu betreiben.

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Lob und Kritik für Google+-Sicherheit
« Antwort #238 am: 28 November, 2011, 11:30 »
Die beiden Sicherheitsforscher Shah Mahmood und Yvo Desmedt vom University College London (UCL) haben Google+ einer ersten IT-Security-Analyse unterzogen, bei der es vor allem um das Thema Privatsphäre ging. Ihr bislang noch vorläufiges Ergebnis ist geteilt: Einerseits gibt es Lob für neue Funktionen, die die Vernetzung unter Freunden sicherer machen, andererseits sehen die Experten noch Detailprobleme. Das berichtet Technology Review in seiner Online-Ausgabe

Das neue Netzwerk ist bislang ein großer Erfolg: 40 Millionen User versammeln sich dort bereits. Googles bisherige Versuche, ein soziales Netzwerk in Konkurrenz zu Facebook aufzubauen, sorgten bereits mehrfach für Privatsphären-Probleme. Google Buzz beispielsweise, ein Twitter-ähnlicher Dienst, der mittlerweile eingestellt wurde, nahm anfangs einfach die Google-Mail-Kontakte und trug sie automatisch in die Freundesliste ein. In einem Fall bekam so ein gewalttätiger Ex-Ehemann wieder Kontakt zu seiner Frau. Entsprechend zentral behandelt wurde die Frage des Datenschutzes beim Start von Google+ im Juni.

Dazu gehört die Art, wie Google+ momentan mit Bildern umgeht. Mahmood und Desmedt zeigen, dass Fotos, die in das Netzwerk hochgeladen werden, ihre Metadaten behalten. Nutzer würden darüber aber nicht informiert. Problematisch sei auch der "About"-Bereich ("Über mich") in Google+. Dort lege es Google seinen Nutzern derzeit noch nahe, auch frühere Adressen, frühere Namen und den Geburtsnamen der Mutter anzugeben. Dies seien jedoch genau jene Informationen, die Identitätsdiebe für ihre Taten besonders gut gebrauchen könnten.

Lob gab es für die Tatsache, dass Google+ standardmäßig auf SSL-Verschlüsselung setzt – und zwar für die gesamte Verbindung zu dem Netzwerk. Facebook nutzt dies nur für die Login-Seite, außer man aktiviert das Sicherheitsverfahren explizit. Google+-Sitzungen seien deshalb grundsätzlich besser vor "Man-in-the-Middle"-Angriffen geschützt.

Mehr zum Thema in Technology Review online:

    Google+ unter der Lupe

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Facebook: Landtag Schleswig-Holstein kritisiert Datenschützer
« Antwort #239 am: 02 Dezember, 2011, 19:15 »
Die vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) ausgelöste Diskussion um den Datenschutz beim Social-Media-Einsatz ist um eine Wendung reicher: Der schleswig-holsteinische Landtag hat in einem nun veröffentlichten juristischen Gutachten (PDF-Datei) den Standpunkt der landeseigenen Datenschutzbehörde kritisiert. Die Behörde hatte Unternehmen, Behörden und Privatpersonen im Zuständigkeitsgebiet Schleswig-Holstein davor gewarnt, einen Like-Button auf der jeweils eigenen Homepage einzusetzen oder eine Fanpage bei Facebook zu betreiben. Nach Ansicht der Behörde sei damit ein Datenschutzverstoß verbunden.

Unter Juristen ist diese Auffassung hingegen umstrittenen. Kern der Frage ist unter anderem, ob dynamische IP-Adressen grundsätzlich als sogenanntes "personenbezogenes Datum" dem Datenschutz unterfallen. Während sich die Landesdatenschutzbehörden im Rahmen eines informellen Zusammenschlusses, dem sogenannten "Düsseldorfer Kreis", einheitlich auf diese Lesart festgelegt hatten, urteilen Gerichte bis heute unterschiedlich zu der Frage und verneinen vielfach einen solchen Personenbezug der IP-Adressen. Einige weitere Landesbehörden schlossen sich dennoch dem ULD an.

Bemerkenswert ist nun die Deutlichkeit, mit der das Parlament den juristischen Standpunkt der Datenschutzbehörde als kaum haltbar beschreibt. Zwar hatte auch bereits eine vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages erstellte Ausarbeitung (PDF) die juristische Auseinandersetzung zwischen dem beliebten Social Network und der deutschen Landesbehörde beleuchtet. Doch das Ergebnis war wenig kraftvoll: Zu einer konkreten Empfehlung für Website-Betreiber zur Verwendung beziehungsweise Nichtverwendung der verbreiteten Facebook-Plugins konnten sich die Verfasser des Gutachtens nicht durchringen.

Nun aber kritisieren die Ausführungen aus Schleswig Holstein den Standpunkt der eigenen Landesbehörde erheblich deutlicher. Eine zentrale Passage lautet: "Das Gutachten des ULD übergeht an einigen Stellen bestehende Streitigkeiten zur Beantwortung datenschutzrechtlicher Fragestellungen. Zudem ist die rechtliche Bewertung teilweise lückenhaft und nicht durchgängig nachvollziehbar. So wird zunächst der Personenbezug von IP-Adressen und auch Cookies entgegen der Darstellung der Verfasser des Arbeitspapiers nicht einhellig beantwortet. Vielmehr herrscht Streit über die Anforderungen an die Bestimmbarkeit einer Person. Das ULD blendet somit eine seit vielen Jahren kontrovers diskutierte Frage aus."

Auch sonst stellen die Verfasser fest, dass es sich bei der Auffassung des ULD um "eine im Ergebnis vertretbare, aber äußerst umstrittene Position handelt, deren Erfolgsaussichten unter Zugrundelegung der bisherigen Rechtsprechung und der im Schrifttum vorherrschenden Ansichten vom Wissenschaftlichen Dienst als gering eingeschätzt werden." Im Streitfall ist letztlich nicht die Auffassung der jeweiligen Landesdatenschutzbehörde, sondern der zuständigen Gerichte maßgeblich. Die nun veröffentlichten Ausführungen des Landtages erinnern daran, dass für betroffene Unternehmen, die sich auf Facebook oder Google+ präsentieren, die Chancen gut stehen, sich vor Gericht gegen ein datenschutzbehördliches Vorgehen erfolgreich wehren zu können. Der Einsatz von Facebook oder Google+ dürfte also weniger riskant sein, als es die derzeitige Aufregung um die Sichtweise der Behörden vermuten lässt.

Quelle : www.heise.de

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