Autor Thema: Soziale Netzwerke / Web 2.0 diverses  (Gelesen 24773 mal)

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Massenhafte Daten-Anfragen überfordern Facebook
« Antwort #210 am: 29 September, 2011, 11:39 »
Eine Protestaktion, die von Datenschutz-Aktivisten initiiert wurde, überfordert aktuell die zuständigen Stellen beim Social Network Facebook. Zahlreiche Nutzer aus Europa verlangen derzeit Auskunft darüber, welche Daten über sie genau gespeichert sind.

Ziel der Aktion ist es, Facebook dazu zu bewegen, zukünftig weniger Informationen über seine Mitglieder aufzubewahren. Aktuell werden Daten, die einmal auf der Plattform bereitgestellt wurden, für immer vorgehalten. Weder Nachrichten, noch Chat-Protokolle oder Fotos lassen sich real löschen, sondern verbleiben in den Datenbanken.

Einzelne Datenschutz-Aktivisten nutzten in der letzten Zeit die europäischen Richtlinien, nach denen Unternehmen verpflichtet sind, Privatpersonen detailliert Auskunft darüber zu geben, welche Informationen über sie gespeichert sind. Sie schickten entsprechende Anfragen an Facebook.

Das Social Network ist dann verpflichtet, auf einem rechtlich verbindlichen Kommunikationsweg zu reagieren - also die Antwort per Post zu schicken. Facebook tut dies in Form der Zusendung einer CD, auf der die gespeicherten Daten enthalten sind. Auf dieser findet der Nutzer dann in der Regel eine PDF-Datei, die meist weit mehr als tausend Seiten umfasst und mehrere hundert Megabyte groß ist.

Nachdem anfangs nur einige Wenige entsprechende Anfragen an Facebook stellten, kam es zu Aufrufen, dies in größerer Zahl zu tun. Das Unternehmen sollte so darauf aufmerksam gemacht werden, dass es seinen Nutzern nicht egal ist, welche Datenmengen über die Plattform erfasst und unbegrenzt aufbewahrt werden.

Das für die Bearbeitung der Anfragen zuständige Team bei Facebook ist inzwischen auch schon komplett überfordert. Bei einer Reihe von Nutzern sind inzwischen E-Mails eingegangen, in denen das Unternehmen darauf verweist, dass man die 40-tägige Frist, in der solche Auskunftsersuchen eigentlich beantwortet werden müssen, nicht wird einhalten können.

"Wir bedanken uns für Ihre Geduld und werden so schnell es geht antworten. Wir sind dabei unseren Prozess zur Bearbeitung von Anfragen zu optimieren", heißt es in den Mitteilungen. Explizit wird darauf verwiesen, dass man mit einer solchen Flut von Anfragen nicht gerechnet habe.

Quelle : http://winfuture.de

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Debatte über Anonymität und Pseudonyme im Netz dauert an
« Antwort #211 am: 29 September, 2011, 12:15 »
Die Auflage von Google, für das jüngst allgemein geöffnete eigene soziale Netzwerk Klarnamen vorzuschreiben und pseudonyme Profile abzuschalten, erregt weiter Unmut und verschärft die Debatte auch über Anonymität im Internet. Auf dem Jahreskongress des Vereins zur Förderung der Suchmaschinen-Technologie und des freien Wissenszugangs SuMa tadelte mit Christian Heller selbst ein Vertreter der "Post Privacy Spackeria" die Vorgabe bei Google+ als ungebührliche Nutzergängelung. "Ich möchte im Kommunikationsraum von Google keine Vorschriften bekommen", erklärte der Befürworter der These "Prima leben ohne Privatsphäre". Jedem sollte die Freiheit bleiben, im Netz "mit Nickname" aufzutreten.

Heller bemängelte, dass sich neben dem Staat mit seinen überzogenen Datenschutzregelungen andere Mächte wie Google oder Facebook ausbreiteten. Es sei daher wichtig, an Dezentralisierung zu arbeiten und sich gegen Normierungsversuche beider Seiten zu wenden.

Unzufrieden mit der Reaktion des Suchmaschinenplatzhirschs auf einen offenen Brief aus der Netzgemeinde mit der Forderung, Pseudonyme bei Google+ zuzulassen, zeigte sich der Internet-Unternehmer Christoph Kappes. Der Konzern habe zwar zunächst schnell reagiert und eine Antwort angekündigt, diese sei bisher aber ausgeblieben. Stattdessen sei auf Nachfrage ein Gesprächsangebot gekommen, in dem den Petenten aber wohl nur der Standpunkt Googles erneut dargelegt werden solle, dass mit der Bestimmung Spam vermieden und Gesprächsniveaus erhöht werden soll. "Ich beginne zu prüfen, ob eine Musterklage geführt werden kann", erklärte Kappes. Generell hält der Sachverständige im Arbeitskreis Netzpolitik der CDU Schutzzonen für nötig. Anonymität und Pseudonymität seien die Fortsetzung der Privatsphäre aus der Kohlenstoff-Welt. Zugleich müssten aber "Bewegungsspuren im digitalen Raum wohl als gegeben" hingenommen werden.

Konstantin von Notz, netzpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, beklagte eine "unheimliche Allianz zwischen Google und dem Innenminister" im Streben zur Eingrenzung der Anonymität im Netz. Die Privat- und die Intimsphäre seien Grundlage für ein Leben in Menschenwürde. Der Gesetzgeber müsse daher mit einem geeigneten Rechtsrahmen die Bürgerrecht schützen, wozu auch das Recht auf Datenschutz gehöre. Wenn etwa ein Nutzer nach Krankheitssymptomen im Netz suche, gehe das niemand etwas an. Der Oppositionspolitiker erinnerte zugleich an die Vorgabe im Telemediengesetz (TMG), wonach Anbieter entsprechender Dienste Möglichkeiten zur Anonymisierung und Pseudonymisierung bieten müssten.

Die Rechtslage sei aber nicht ganz klar, erläuterte der Münsteraner Medienrechtler Pascal Schumacher. Neben dem einschlägigen Paragrafen im TMG gebe es etwa noch gegenläufige gesetzliche Verpflichtungen für eine Impressumspflicht bei Mediendiensten im Netz. Seiner Ansicht nach spreche viel dafür, dass ein Profil bei einem sozialen Netzwerk dieser Bedingung unterliege. Unter Experten ist diese Ansicht aber umstritten, da ein Auftritt bei Social Networks auch nur für eine geschlossene Benutzergruppe geöffnet werden kann. Andererseits räumte Schumacher ein, dass es in der analogen Welt auch anonym publizierte Bücher oder Leserbriefe gebe.

Dass das "Problem der Klarnamen" erst mit Google+ so stark aufgekommen sei, erklärte Linus Neumann von der Digitalen Gesellschaft mit der These, dass "die ganzen Twitterer" Dienste wie Facebook lange gemieden, Google+ aber gestürmt hätten. Mit dem Löschen pseudonymer Konten sei die große Ernüchterung eingetreten. Prinzipielle Bedenken haben seiner Ansicht nach Datenschützer und Post-Privacy-Vertreter gemeinsam gegen die Macht, die denjenigen zukomme, "die alle Daten haben".

Quelle : www.heise.de

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Facebook könnte Datenschutzversteck in Irland verlieren
« Antwort #212 am: 30 September, 2011, 13:04 »
Facebook wird auch in Europa, wo der Konzern seinen europäischen Sitz hat, vom Datenschutzbeauftragten untersucht. Facebook hatte sich stets darauf berufen, im Einklang mit dem dortigen Datenschutzrecht zu stehen.

Der irische Datenschutzbeauftragte wird eine erweiterte Überprüfung der Aktivitäten von Facebook außerhalb der USA und Kanadas durchführen. Das berichtet die britische Financial Times unter Berufung auf die Behörde. Der stellvertretende Datenschutzbeauftragte Gary Davis sagte der Zeitung, die Prüfung werde bereits im kommenden Monat beginnen.

Dabei wolle Davis' Behörde über Hinweise der Beschwerdeführer hinausgehen, die Facebooks Praktiken zur Sammlung und Speicherung persönlicher Daten kritisieren und beklagen, dass persönlichen Daten auch auf ausdrücklichen Wunsch hin nicht komplett gelöscht würden. Facebooks europäische Zentrale hat ihren Sitz in Dublin.

Im Streit um eine Nutzeranfrage hatte ein Facebook-Sprecher gegenüber Golem.de argumentiert: "Wir haben ihm daraufhin geantwortet und ihm die relevanten Bestimmungen des irischen Datenschutzrechts erläutert, die in Bezug auf die Daten, die geliefert werden müssen, einige begründete Einschränkungen machen."

Deutsche Datenschützer argumentieren dagegen, dass auch in Irland die Datenschutzstandards in der Europäischen Union gelten. Ein Sprecher des schleswig-holsteinischen Landesdatenschützers sagte Golem.de: "Wir haben ein einheitliches Datenschutzniveau in Europa. Gegen Irland gibt es keine Klage wegen Verstoßes der europäischen Datenschutzrichtlinie. Was wir nicht wissen, ist, ob in Irland auch der Vollzug des Datenschutzrechts mit Deutschland vergleichbar ist. Das spielt auch immer noch eine wichtige Rolle."

Auch in den USA haben sich digitale Bürgerrechtler und Wissenschaftler an die Bundeshandelskommission (FTC - Federal Trade Commission) gewandt, weil das soziale Netzwerk anzeigt, welche Medieninhalte Facebook-Mitglieder sich bevorzugt ansehen. In einem 14-seitigen Brief wendet sich das Electronic Privacy Information Center (EPIC) auch dagegen, dass Facebook Cookies einsetzt, die Internetaktivitäten auch dann aufzeichneten, wenn der Facebook-Nutzer nicht angemeldet ist.

Quelle : www.golem.de

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Drohung gegen "Gefällt mir"-Nutzer bekräftigt
« Antwort #213 am: 30 September, 2011, 15:28 »
Das schleswig-holsteinische Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) hält auch nach Gesprächen mit den Betreibern des Social Networks Facebook an seinem Vorhaben fest, Webseiten-Betreiber, die einen "Gefällt mir"-Button in ihr Angebot eingebunden haben, zur Verantwortung zu ziehen.

Das bekräftigte ULD-Chef Thilo Weichert heute. Das europäische Datenschutzrecht besage, dass deutsche Seitenbetreiber für die Verarbeitung von Nutzungsdaten durch Facebook eine rechtliche Mitverantwortung tragen. Solange das Social Network nicht nachweise, für welche Zwecke es welche Nutzungsdaten in den USA verarbeitet, können Seitenanbieter in Deutschland die Weitergabe dieser Daten nicht rechtlich verantworten, hieß es.

Die von Facebook angeführten Einwilligungen von Nutzern in die Erstellung von Profilen genügten demnach nicht dem deutschen und europäischen Recht. Voraussetzung für einen datenschutzkonformen Einsatz von Facebook sei eine klare Information gegenüber den Anwendern und deren Wahlmöglichkeit.

"Die Dialogbereitschaft von Facebook wie auch von Webseiten-Betreibern in Schleswig-Holstein entbindet die Verantwortlichen nicht von der Beachtung des Datenschutzrechtes. Im Interesse einer schnellen und verbindlichen Klärung der Rechtslage wird das ULD - wie angekündigt - ausgewählte öffentliche und private Anbieter in Schleswig-Holstein im Oktober zu Stellungnahmen auffordern und Verwaltungsverfahren einleiten", sagte Weichert.

Das Ziel sei die Verwirklichung des Datenschutzes, es gehe nicht um Wettbewerbsverzerrungen oder das Drangsalieren kleiner Betreiber. Das ULD stehe mit den Beteiligten in einem intensiven Dialog, so auch mit der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. Dort wurde bundesweit durch die Aufsichtsbehörden bekräftigt, dass für öffentliche Stellen derzeit die Nutzung von Fanpages und "Gefällt mir"-Buttons derzeit nicht in Frage kommt.

Die Einbindung von Plugins sei generell unzulässig, wenn damit eine Übermittlung von Informationen in die USA ausgelöst wird, auch wenn die Nutzenden gar nicht bei der Plattform registriert sind. Die Konferenz wies darauf hin, dass dieses Datenschutzproblem auch bei anderen Internetanbietern besteht.

Das ULD äußerte sich hoffnungsvoll, dass Facebook-Anwendungen irgendwann einmal datenschutzkonform gestaltet und genutzt würden. "Um hierhin zu kommen, genügt es aber nicht, Dialogbereitschaft zu signalisieren und kleine Änderungen vorzunehmen; nötig ist ein totaler Richtungswechsel", so Weichert.

Quelle : http://winfuture.de

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Facebook: "Project Spartan" soll in Kürze starten
« Antwort #214 am: 01 Oktober, 2011, 10:45 »
Auf einer Seite für Entwickler haben sich die Betreiber von Facebook zu einem Vorhaben geäußert, welches unter dem Codenamen Project Spartan bekannt ist. Inzwischen ist dieser Eintrag wieder verschwunden.

Die Redakteure des US-amerikanischen Online-Portals 'Techcrunch' konnten sich die dort ersichtlichen Informationen sichern und berichten in einem veröffentlichten Artikel darüber. Zu sehen ist unter anderem ein Screenshot der neuen Plattform für Apps auf HTML5-Basis.


Bei Project Spartan soll es sich im Wesentlichen um eine Plattform handeln, mit der Facebook möglicherweise eine Alternative zum App Store von Apple auf dem iPhone etablieren könnte. Der Hard- und Softwarehersteller aus Cupertino hat wegen der Web-Basis keine Möglichkeit, derartige Angebote zu blockieren.

Die komplette mobile Erfahrung von Facebook soll sich dadurch verändern, heißt es. Zur Realisierung dieses Vorhabens haben die Entwickler auf die Mittel und Möglichkeiten von HTML5 gesetzt und mit diversen externen Programmierern zusammengearbeitet. Zu den Partnern gehören beispielsweise die Social-Game-Schmiede Zynga sowie die Online-Zeitung Huffington Post. Pünktlich zum Startschuss der neuen Plattform sollen zahlreich Spiele und Anwendungen auf der Basis von HTML5 zur Verfügung stehen.

Ursprünglich rechnete man mit der Vorstellung der neuen Plattform im Zuge der Facebook-Konferenz F8. Dazu ist es allerdings nicht gekommen. Neu aufgetauchten Informationen zufolge ist mit dem Startschuss in der kommenden Woche zu rechnen. Facebook hat bisher noch keinen konkreten Termin verlauten lassen.

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Schleswig-Holstein streitet um Facebook
« Antwort #215 am: 05 Oktober, 2011, 13:40 »
Mit seiner Kritik an Facebook hat Schleswig-Holsteins Datenschützer Dr. Thilo Weichert für viel Aufsehen gesorgt. Mitte August kündigte er an, demnächst gegen Anbieter von Facebooks Like-Button und Fanseiten in seinem Zuständigkeitsbereich mit Untersagungsverfügungen und Bußgeldern vorzugehen; vor wenigen Tagen bekräftigte Weichert noch einmal, dass er ausgewählte öffentliche und private Anbieter in Schleswig-Holstein im Oktober zu Stellungnahmen auffordern und Verwaltungsverfahren einleiten werde. Die von Weichert gesetzte Frist ist am Wochenende abgelaufen; am gestrigen Dienstag kündigte er erste Verwaltungsverfahren gegen öffentliche Stellen und Unternehmen an.

Nun geht allerdings Schleswig-Holsteins Landesregierung auf Distanz zu Weichert. Wie der NDR berichtet, beabsichtigt die Staatskanzlei nicht, ihre Facebook-Fanseite abzuschalten. Regierungssprecher Peters bezeichnete die Seite "Schleswig-Holstein", die es auf 13.000 Fans bringt, als "wichtiges Kommunikationsmittel", das sich besonders abends oder am Wochenende bewährt. Laut NDR soll es am Donnerstag Gespräche zwischen Weichert und der Staatskanzlei geben. Aus dem Kieler Landtag gab es gegenüber den schleswig-holsteinischen Datenschützern bereits heftige Kritik zu ihrem Vorgehen gegen Facebook.

Quelle : www.heise.de

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Datenschützer vs. Facebook: Der Streit geht weiter
« Antwort #216 am: 07 Oktober, 2011, 09:15 »
Im Streit um "Gefällt mir"-Buttons von Facebook bleiben die Kieler Staatskanzlei und Schleswig-Holsteins Datenschützer Thilo Weichert unterschiedlicher Auffassung. Das erklärte Staatssekretär Arne Wulff am Donnerstag nach einem Gespräch mit dem Datenschützer.

Mitte August hatte des Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) alle Website-Betreiber in Schleswig-Holstein aufgefordert, ihre Fanpages bei Facebook und Social-Plug-ins wie den "Gefällt mir"-Button auf ihren Webseiten bis Ende September 2011 zu entfernen. Thilo Weichert, Leiter des ULD und Landesdatenschutzbeauftragter, drohte mit Untersagungsverfügungen und Bußgeldern wegen Verstößen gegen geltendes Datenschutzrecht. Der Kieler Datenschützer hatte erst vor kurzem noch einmal bekräftigt, dass er ausgewählte öffentliche und private Anbieter in Schleswig-Holstein im Oktober zu Stellungnahmen auffordern und Verwaltungsverfahren einleiten werde. Die von Weichert gesetzte Frist ist am Wochenende abgelaufen.

Weichert hatte auch von der Kieler Staatskanzlei verlangt, die Facebook-Fanseite zu löschen, weil Daten ohne die Einwilligung von Nutzern weitergegeben würden. Die Landesregierung will die Seite aber noch nicht entfernen. Erst nach der Innenministerkonferenz werde sie entscheiden, wie die vom Datenschutzbeauftragten vorgetragenen Bedenken mit den Grundsätzen der Informationspflicht und der Informationsfreiheit in Einklang zu bringen seien, sagte Wulff. Da 8 von 16 Bundesländern eine Facebook-Fanpage nutzten, sei nur ein abgestimmtes Vorgehen sinnvoll.

Auch Unternehmen sollen in diesen Tagen vom Datenschützer erneut ermahnt werden, Buttons und Fanseiten zu löschen oder zu deaktivieren. Die IHK hat bereits angekündigt, dem nicht nachzugeben und es notfalls auf ein Verfahren ankommen zu lassen. Facebook konnte Weicherts Bedenken bislang nicht zerstreuen. Wegen seiner strikten Haltung war Weichert in Kiel auch unter Beschuss durch Politiker geraten; Drohgebärden seien nicht nur kontraproduktiv, sie seien auch rechtlich fragwürdig, hatte Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter Harry Carstensen erklärt.

Bei der Auseinandersetzung geht es gegenwärtig nur um die bislang existierenden Fanpages und die "Gefällt mir"-Buttons von Facebook, die unter anderem Daten bereits an Facebook übertragen, bevor ein User den Button klickt; es reicht, wenn der User eine Webseite aufruft, die den Button enthält. Die datenschutzfreundliche 2-Klick-Lösung, die unter anderem heise.de vorgeschlagen hat, sei ein Schritt in die richtige Richtung, reiche als Einverständniserklärung zur Datenübertragung aber noch nicht aus, hieß es von Datenschützern. Gegen die neuen Funktionen von Facebook, die eine Timeline und einen Lebens-Log für alle Lebensäußerungen eines Users einführen, haben Datenschützer aber ebenfalls bereits Bedenken angemeldet.

Quelle : www.heise.de

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Sammelklage gegen Facebook-Cookie
« Antwort #217 am: 07 Oktober, 2011, 21:19 »
Ein Bürger aus dem US-Bundesstaat Kansas hat eine Sammelklage gegen Facebook eingereicht. Er wirft dem Unternehmen vor, gegen Abhörgesetze verstoßen zu haben, indem man auch nach dem Ausloggen aus dem Sozialen Netzwerk weiterhin das Surfverhalten protokollierte. Das Cookie-Problem von Facebook sorgt seit einigen Tagen für Wirbel.

Eigentlich können "Cookies" ein nützlicher Bestandteil des Netzes sein. Vorausgesetzt, der Nutzer weiß, was sie speichern und vor allem wie lange und wozu. Es dürfte kaum eine Website geben, die nicht auf diese kleinen Informationsfetzen setzt. Im Gegensatz zu Facebook gibt es jedoch einen großen Unterschied: Verlässt man ein Webangebot oder loggt sich aus, ist auch mit der Informationssammlung des Cookies erst einmal Schluss.

Nicht so jedoch bei Facebook. Auch nachdem man sich aus dem Sozialen Netzwerk ausgeloggt hat, sammelt das Cookie weiter fleißig Informationen über das Surfverhalten. Genauer gesagt werden die angesurften Websites auch nach dem Logout protokolliert. Laut Facebook ist der Einsatz des Cookies unbedingt notwendig, da man damit ein effektives Mittel gegen Personen habe, die fremde Benutzerkonten missbrauchen wollen. Datenschützer und zahlreiche Facebook-Nutzer sehen das anders.

Der US-Amerikaner John Graham hat nun eine Sammelklage gegen Facebook eingereicht. Graham, von Beruf Anwalt, fordert vom Gericht eine Klarstellung der Rechtslage für 150 Millionen Facebook-User. In erster Linie soll das Gericht eine Verfügung erlassen, die es Facebook verbietet, weiterhin Informationen zu sammeln, obwohl die Nutzer ausgeloggt sind. Darüber hinaus sollen die bisher gesammelten Informationen unter Verschluss bleiben.

Falls das Gericht die Verfügung erlässt und Facebook dieser nicht nachkommt, würde es teuer werden. Pro Tag und für jedes Mitglied der Sammelklage soll Facebook 100 US-Dollar Strafe bezahlen. Alternativ sollen 10.000 US-Dollar pro Zwischenfall gezahlt werden. Dass die Anwalts- und Gerichtskosten Facebook auferlegt werden sollen, ist nach diesen Forderungen nur noch eine Formalität. Ob die Klage Erfolg haben wird, ist vorerst jedoch fraglich. Die US-Justiz vertrat bisher die Auffassung, dass Cookies nicht von Abhörgesetzen erfasst werden.

Quelle: www.gulli.com

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Google+: Benachrichtigungs-System überarbeitet
« Antwort #218 am: 09 Oktober, 2011, 08:25 »
Die Entwickler des US-amerikanischen Internetkonzerns Google haben erneut auf die Wünsche aus den Kreisen der Nutzer reagiert und aus diesem Grund das Benachrichtigungs-System entsprechend überarbeitet.

Angeblich beklagten sich zahlreiche Mitglieder von Google+ darüber, dass sie auch Benachrichtigungen von Personen zu sehen bekommen, die ihnen völlig fremd sind und sich nicht in den eigenen Kreisen (Circles) befinden. An dieser Tatsache haben die Entwickler nun etwas geändert.

Standardmäßig setzt man in diesem Zusammenhang beim Social Network von Google auf die Option Erweiterte Kreise. Laut Google können Informationen, die im Stream geteilt werden, auch von Personen in erweiterten Kreisen gelesen werden. Bei den erweiterten Kreisen handelt es sich sozusagen um die Kreise der Kreise.

In den Einstellungen kann man als Nutzer von Google+ die Benachrichtigungen besser kontrollieren und zudem definieren, von welchen Personen man Aktionen und Nachrichten sehen möchte. Diesbezüglich muss die Option von "Erweiterte Kreise" auf "Kreise" geändert werden.

Grundsätzlich unterstreicht Google immer wieder, dass man viele weitere Verbesserungen an der Plattform vornehmen möchte. Hierbei sei man verstärkt auf die Hinweise der Nutzer angewiesen, heißt es.

Quelle : http://winfuture.de

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Google+ Hashtags: darüber spricht die Welt
« Antwort #219 am: 12 Oktober, 2011, 23:09 »
Neues Feature bei Google+, allerdings bislang nicht für alle Benutzer ausgerollt: Echtzeitsuche und klickbare Hashtags. Wer es nicht kennt: bei Twitter zeigt zum Beispiel ein Klick auf den Hashtag #BVB alle öffentlichen Tweets live an, die #BVB enthalten. Gerade bei Nachrichten, die das Weltgeschehen betreffen eine überaus tolle Sache.


Alternativ kann man sich auch zum Bodensatz der Unterhaltung herablassen, wenn man ab und an nach #sg sucht – man wird Menschen finden, die über “Schwiegertochter gesucht” twittern. Wie auch immer: in Kürze wird dieses Feature neben der Echtzeitsuche auch bei Google+ möglich sein.

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Jeder zweite Personaler informiert sich über Bewerber im Internet
« Antwort #220 am: 18 Oktober, 2011, 16:41 »
Jeder zweite Personalverantwortliche informiert sich über Bewerber im Internet (52 Prozent). Das geht aus einer repräsentativen Umfrage des Marktforschungsinstituts Aris in Hamburg hervor. Im Vergleich zum Vorjahr dient das Netz damit in diesem Jahr noch häufiger als Informationsquelle: 2010 waren es 49 Prozent. Im Auftrag des Branchenverbands Bitkom wurden 1500 Geschäftsführer und Personalverantwortliche in Unternehmen befragt.

Personaler nutzen vor allem die Suchmaschinen im Netz zur Bewerber-Recherche: So greift rund jeder Zweite (49 Prozent) auf Internetseiten wie Google oder Yahoo zurück. Jeder Fünfte (21 Prozent) sucht nach Informationen über Bewerber in Karrierenetzwerken wie Xing oder LinkedIn. Fast genauso viele Personaler (19 Prozent) gaben an, einen Blick in die mehr privat genutzten sozialen Netzwerke wie Facebook oder StudiVZ zu werfen.

Bewerber sollten daher verstärkt darauf achten, welche Informationen das Netz über sie ausspuckt, rät der Bitkom. In einen ersten Schritt sei es sinnvoll, sich selbst im Internet zu suchen. Dadurch bekämen Jobanwärter rasch einen Überblick, welche Informationen es im Web über sie gibt. Unliebsame Fotos sowie intime Einträge in Blogs unter echtem Namen sollten Bewerber entfernen lassen, rät der Bitkom.

Mit eigenen Profilen in Karrierenetzwerken wie Xing oder LinkedIn oder einer eigenen Homepage könnten Bewerber ihre Außendarstellung im Netz im nächsten Schritt positiv beeinflussen. Hier bestimmen sie allein, in welcher Art und Weise sie sich nach außen repräsentieren wollen. Die eigenen Profile und Internetseiten erscheinen in den Ergebnislisten der Suchmaschinen meist ganz oben und würden von den Personalern deshalb in der Regel zuerst gesehen.

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Re: Jeder zweite Personaler informiert sich über Bewerber im Internet
« Antwort #221 am: 19 Oktober, 2011, 02:48 »
Das könnte allerdings auch schwer in die Hose gehen.
Ich habe hier am Ort diverse Namensvettern, über die allerlei im Netz wie im Telefonbuch zu finden ist.
Über mich bringt eine Websuche aber nach wie vor gar nichts hervor.
So frage ich mich, ob sich die üblichen Personaler überhaupt darüber im Klaren sind, dass Google bei der Personensuche einen großen Teil an Verwechslungen hervorbringt.
Oder ob man u.U. ungeahnt für Fremde büßen muss...
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Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
28,x°,23.5°,19,2°,13°Ost
,1mØ Multifeed, mit Quattro LNBs; Multiswitches 4x 5/10(+x) - alle ohne Terrestrik und modifiziert für nur ein 12V DC Steckernetzteil (Verbrauch insgesamt 15 Watt)
1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
2.) FM2A75 Pro 4, A8-5600K (APU mit 4x 3,6 GHz und Radeon HD7530D), 8GB DDR3 1600, 128GB SSD, 2TB HDD, Win10 x64 Pro, Idle Verbrauch ca. 45 Watt
3.) Raspberry Pi 512MB u.a. mit Raspbian
4.) GA-MA770-UD3, Phenom II x4 940, 8GB DDR2, Radeon HD6570, 2TiB, USB 3.0, 10 Pro x64 (+ XP Pro 32bit (nur noch offline)), Ubuntu 10.4 64bit, Cinergy S2 USB HD, NOXON DAB+ Stick, MovieBox Plus USB, ...

Samsung LE32B530 + Benq G2412HD @ HDMI 4:2; Tokaï LTL-2202B
XORO HRS-9200 CI+ (DVB-S2); XORO HRT-8720 (DVB-T2 HD)
Empfänger nur für FTA genutzt / ohne Abos
YAMAHA RX-V663 (AV-Receiver); marantz 7MKII; Philips SHP2700 ...
FritzBox 7590 mit VDSL2 50000

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Paypal sperrt Diaspora-Konten
« Antwort #222 am: 19 Oktober, 2011, 14:15 »
Wie die Betreiber des offenen sozialen Netzes Diaspora bekannt gaben, hat der Zahlungsdienstleister PayPal das Spendenkonto der Organisation gesperrt. Bereits eingegangene Spenden sollen für mehrere Monate gesperrt und neue Zahlungen nicht mehr akzeptiert werden.

Das soziale Netzwerk Facebook hat zwar einen kometenhaften Aufstieg hinter sich, gilt aber als Datenkrake und wird von allen Benutzern, die sich der Risiken von Facebook auf Datenschutz und Privatsphäre bewusst sind, gemieden. Zahlreiche Alternativen zu Facebook existieren zwar - auch als freie Software - konnten jedoch nie eine auch nur annähernd vergleichbare Benutzerzahl erreichen. Diesen Zustand wollen vier Studenten der Universität von New York ändern und mit Diaspora eine freie Alternative zu Facebook schaffen. Im Gegensatz zum Branchenprimus ist Diaspora dabei quelloffen und dezentral. So ermöglicht es die Software unter anderem, einen eigenen Server aufzusetzen und die Kontrolle über alle Inhalte, etwa Nachrichten, Fotos, Kontaktlisten oder Profildetails komplett zu behalten. Ende des vergangenen Jahres ist das Netzwerk für erste Tests Online gegangen.

Vor wenigen Tagen hatte das Netzwerk nun zu weiteren Spenden aufgerufen und um Hilfe gebeten. Die als Startkapital festgesetzte Summe war demnach bereits verbraucht und das Projekt benötigte mehr Kapital. Das Geld konnte entweder per Micropayment-Dienst Flattr oder über den Zahlungsdienstleister PayPal eingezahlt werden. Als sie jedoch einen Teil des gespendeten Geldes abheben wollten, erfuhren sie, dass die bereits eingeflossenen Gelder gesperrt wurden. PayPal benötige laut Aussage des Diaspora-Mitarbeiters Peter Shurman zusätzliche Dokumente, ohne die es dem Dienstleister nicht möglich sei, die Gelder wieder freizugeben. Bis das Problem gelöst sei, werden zudem keine weitere Spenden mehr angenommen.

Laut Shurman blühe Diaspora nun, dass das Netzwerk bis zu sechs Monate keinen Zugriff mehr auf Spenden in Höhe von 45,000 USD lang haben wird. Das ursprüngliche Problem sei zwar bereits gelöst, doch weigere sich das Unternehmen offenbar weiterhin, die Gelder freizugeben. Wann die Konten wieder enteist werden, konnten die Diaspora-Betreiber nicht sagen, weshalb das Projekt als Reaktion auf die neuesten Vorkommnisse nun PayPal den Rücken kehren wird. Weitere Zahlungen sollen künftig über einen neuen Dienstleister erfolgen.

Die Sperrung von Spendengeldern stellt keinesfalls ein Novum dar. Bereits in der Vergangenheit fiel der Zahlungsdienstleister durch politisch oder wirtschaftlich orientierte Kontensperrungen auf. So sperrte PayPal Ende 2010 unter anderem das Konto der Whistleblower von WikiLeaks, nachdem die Seite tausende US-Botschaftsdepeschen im Internet veröffentlichte. Auch das Indie-Studio hinter MineCraft musste eine Sperrung über sich ergehen lassen. PayPal sperrte über 600.000Euro, als das Projekt anzog und die Verkaufszahlen stiegen. Wie auch bei Diaspora forderte das Unternehmen daraufhin zahlreiche Dokumente und ließ sich laut Aussage des Projektes reichlich Zeit mit der Freigabe der Gelder. Im Juli 2011 forderte PayPal zudem auch deutsche Unternehmen auf, keine Waren mehr aus Kuba anzubieten. Als Grund nannte das Unternehmen ein seit 1962 bestehendes US-Erbargo, das PayPal auch für ausländische Unternehmen mittels Sperrungen durchsetzen wollte. Zahlreiche Firmen kündigten daraufhin Klagen an. Andere wiederum entfernten PayPal aus ihren Angeboten.

Quelle : http://www.pro-linux.de

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Google+: Pseudonyme und Google Apps-Nutzung
« Antwort #223 am: 20 Oktober, 2011, 09:22 »
Gleich zwei mehr oder weniger wichtige Neuerungen könnten Einzug halten in Google+. Auf dem Web 2.0 Summit (einer Konferenz) kam zu Sprache, dass zum einen der Zugang für Benutzer der Google Apps-Variante bald möglich sein wird, zum anderen gab es Aussagen, dass man die Klarnamendiskussion damit beenden wolle, dass Pseudonyme erlaubt sind – besser gesagt wurde von “anderen Identitätsformen” gesprochen. Das wird natürlich Diskussionen aufwerfen.

Wird man tatsächlich jedem, der anonym agieren will, die Tür öffnen? Ich denke, dass die, die Pseudonyme aus Angst vor Verfolgung, Repressalien & Co nutzen, in einer verschwindend geringen Minderheit sind – der Großteil wird ein Haufen Trolle oder Spammer sein. Bin gespannt wie Google das lösen will – denn woher will man wissen, was ein Pseudonym ist, was nicht? Ich für meinen Teil glaube nicht, dass die völlige Massen-Anonymität bei Google+ kommen wird. Und ihr so? Pro oder Contra Klarnamen in sozialen Netzwerken? Letztendlich könnte es egal sein. Kommentiert und postet WildeMaus80 immer gut & gesittet und interessanten Kram, dann werfe ich sie in meine Kreise, kommt ein Hand Meier daher daher und schreibt nur Bullshit, dann muss er eben draußen bleiben.

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Facebook prüft angeblich Ausnahmeregelung: keine Daten in die USA
« Antwort #224 am: 20 Oktober, 2011, 19:00 »
Ich lache. Ich kann es nicht glauben. Oder doch? Vielleicht werden die Daten von Facebook nicht mehr in die USA gesendet… wenn….ja wenn ihr aus Schleswig Holstein kommt! Um es mal leicht abgewandelt auszudrücken: Wir befinden uns im Jahre 2011 n. Chr. Die ganze Welt ist von den Facebook besetzt… die ganze Welt? Nein! Ein von unbeugsamen Nutzern bevölkertes Bundesland in Deutschland hört nicht auf, dem Eindringling Widerstand zu leisten.

Ich haue euch den Text hier rein, der gerade auf Google+ bekannt wurde und zudem vom NDR stammt – da es sich um eine Pressemitteilung des NDR handelt, zitiere ich mal voll:

Facebook prüft Ausnahmeregelung: Daten von Nutzern in Schleswig-Holstein sollen nicht weitergeleitet werden

Hamburg (ots) – Facebook prüft nach Informationen des NDR „Schleswig-Holstein Magazin“, die Übermittlung von Nutzerdaten aus Schleswig-Holstein in die Konzernzentrale in den USA zu stoppen. Dies ist nach Aussage des Schleswig-Holsteinischen Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert das Ergebnis des heutigen Treffens (20. Oktober) mit dem Facebook-Europa-Repräsentanten Richard Allan in Kiel. Weichert sagte dem „Schleswig-Holstein Magazin“, dass Facebook überlege, anhand der IP-Adresse den Standort der Nutzer zu ermitteln. Daten von Nutzern in Schleswig-Holstein sollen dann nicht zur weiteren Verarbeitung in die Konzernzentrale in den USA weitergeleitet werden. Diese Ausnahmeregelung für Schleswig-Holstein wäre weltweit einmalig.

Hintergrund der Überlegungen von Facebook ist ein Konflikt zwischen dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein und Facebook um den sogenannten „Gefällt-mir“-Button. Weichert kritisiert, dass Facebook Profile von Nutzern erstellt, die den Button anklicken, ohne dass diese darüber informiert werden. Das widerspreche dem europäischen Datenschutzrecht.

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