Autor Thema: Soziale Netzwerke / Web 2.0 diverses  (Gelesen 18522 mal)

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Soziale Netzwerke / Web 2.0 diverses
« am: 20 Januar, 2007, 09:52 »
Dem populären Community-Portal MySpace steht wieder einmal Ärger ins Haus: Vier US-amerikanische Familien haben Millionenklagen gegen den MySpace-Betreiber News Corp. angestrengt, weil erwachsene Männer das Portal genutzt haben sollen, um Kontakte zu den minderjährigen Töchtern der Familien herzustellen. Den Anwälten der Familien zufolge wurden die 14- bis 15-jährigen Mädchen aus New York, Texas, Pennsylvania und South Carolina bei Treffen mit den Männern sexuell genötigt. MySpace habe es versäumt, Minderjährige vor den Übergriffen Erwachsener zu schützen, lautet der Tenor der Anklage.

Wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht, betrügerischem Verhalten und fahrlässig falschen Darstellungen verlangen die Anwälte nun jeweils Schadensersatz in Millionenhöhe. Sie orientieren sich dabei offenbar an einer Klage aus dem vergangenen Jahr. Die Mutter einer damals 14-Jährigen hatte die MySpace-Betreiber im Juni auf 30 Millionen US-Dollar verklagt, weil ein 19-Jähriger dem Mädchen vorgegaukelt haben soll, er sei noch in der Highschool, um ihr Vertrauen zu gewinnen. Bei einem Treffen der beiden soll es dann ebenfalls zu sexuellen Übergriffen gekommen sein. Der Fall ist noch vor einem Gericht in Texas anhängig.

"Aus unserer Sicht hat MySpace viel zu lange mit der Einführung von ernsthaften Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz seiner minderjährigen Nutzer gewartet", erklärte Anwalt Jason A. Itkin gegenüber US-Medien. MySpace-Sicherheitschef Hemenshu Nigam wies hingegen darauf hin, dass MySpace in Sachen Internet-Sicherheit führend sei und dass sein Unternehmen eine ganze Reihe proaktiver Maßnahmen zum Schutz der Mitglieder im Programm habe. Mindestens genauso wichtig wie die Online-Sicherheit sei ein vernünftiges Verhalten in der Offline-Welt, fügte Nigam hinzu. Dazu gehöre auch ein offener Familien-Dialog.

Um zu verhindern, dass die zumeist jugendlichen MySpace-Nutzer von Erwachsenen sexuell belästigt werden, hatten die Betreiber im vergangenen Jahr eine Sicherheitskampagne gestartet. Zu diesem Zeitpunkt war das Portal bereits in den Verruf eines "Jagdreviers für Pädophile" geraten. Grund waren zahlreiche Fälle von sexuellem Missbrauch Minderjähriger, bei denen der Kontakt offenbar über MySpace entstand. Zuletzt kündigte MySpace die Entwicklung einer Monitoring-Software an, mit der Eltern künftig überprüfen können sollen, ob ihre Kinder ein MySpace-Konto unterhalten und welches Alter sie dort angegeben haben.

Quelle : www.heise.de

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MySpace verklagt weiteren "Spam-König"
« Antwort #1 am: 28 März, 2007, 20:55 »
Rupert Murdoch duldet keine Spammer auf seinem großen Online-Spielplatz. MySpace hat mit Sanford "Spamford" Wallace nun schon den zweiten prominenten Spezialisten für aggressives Online-Marketing vor Gericht gebracht. Wie die News-Corp-Tochter am gestrigen Dienstag mitteilte, hat das Unternehmen am vergangenen Freitag vor dem US-Bezirksgericht in Los Angeles Klage gegen Wallace eingereicht. MySpace wirft dem so genannten "Spam-König" vor, er habe sich illegal Zugang zu Accounts verschafft und die Plattform für Werbung für seine eigenen Websites genutzt.

Der Anklage zufolge soll sich Wallace seit Oktober vergangenen Jahres mit Phishing-Methoden die Zugangsdaten anderer MySpace-Nutzer verschafft haben und deren Konten für seine Aktivitäten missbraucht haben. Er habe darüber hinaus rund 11.000 Profile und Gruppen angelegt und tausende Mitglieder der Community mit unerwünschten Werbebotschaften belästigt haben. Das Gericht soll Wallace und seinen Partnern den Zugang zu MySpace per Verfügung untersagen und zu einer nicht näher bezifferten Schadensersatzzahlung verurteilen.

"Individuen, die Spam und Phishing gegen unsere Mitglieder einsetzen sind auf MySpace unerwünscht", erklärte Sicherheitschef Hemanshu Nigam. MySpace werde den Rechtsweg und erweiterte technische Mittel nutzen, um seine Mitglieder zu schützen. MySpace hatte zuletzt schon einen anderen Bewerber um den Titel "Spam-König", Scott Richter, verklagt. Wie Richter hat auch Wallace eine einschlägige Vorgeschichte. Er musste sich vor Gericht unter anderem bereits mit AOL, Compuserve und der US-Handelsaufsicht Federal Trade Commission (FTC) auseinandersetzen. Die FTC erwirkte im vergangenen Jahr eine Unterlassungsverfügung und Wallace musste rund 4 Millionen US-Dollar aus illegitimen Umsätzen abführen.

Quelle : www.heise.de

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Soziale Netzwerke diverses ...
« Antwort #2 am: 21 Juni, 2007, 10:26 »
Die Online-Bilder-Community Flickr hat auf die anhaltende Kritik an ihren kürzlich aktivierten Filtern zumindest teilweise reagiert. In einem Posting des Flickr-Forums erklärt ein Mitarbeiter die Änderungen: "Soeben haben wir die Einstellung unseres Filtersystems für deutsche Mitglieder unserer Community geändert. Ab sofort können Nutzer mit deutscher Flickr-ID auch Fotos sehen, die als „Mittel“ eingestuft sind. [...] Die Kategorie „Eingeschränkt” dagegen bleibt weiterhin für alle die Bilder relevant, die aus rechtlichen Gründen für Kinder und Jugendliche nicht geeignet sind. Die als „Eingeschränkt“ eingestuften Fotos können daher von Nutzern mit einer deutschen Flickr-ID weiterhin ausschließlich persönlich genutzt und gegenwärtig aus rechtlichen Gründen innerhalb der deutschen Flickr-Version weder öffentlich angezeigt noch mit anderen Nutzern mit einer deutschen Flickr-ID geteilt werden".

Im Zuge der Eröffnung internationaler Filialen hatte Flickr Filter eingeführt. Benutzer aus Deutschland, Singapur, Hongkong oder Korea bekamen Fotos, die als mittel markiert sind, nicht mehr über die Suchfunktion, eingeschränkte Bilder überhaupt nicht mehr angezeigt. Das hatte eine massive Protestwelle zur Folge. Zunächst verteidigte Flickr seinen Schritt mit einem Hinweis auf den deutschen Jugendschutz.

Nachdem der Leiter des von den Bundesländern betriebenen jugendschutz.net, Friedemann Schindler, der Darstellung Flickrs widersprach, der Filter sei wegen deutscher Gesetze notwendig, hat das Unternehmen seine Filtermaßnahmen angepasst. Laut dem Forumsbeitrag will Flickr weiterhin "verschiedene technische Möglichkeiten und Ansätze zu prüfen, die unter anderem auch dahingehen, ob und wie wir innerhalb der hohen Anforderungen des deutschen Gesetzgebers das Alter von Nutzern verifizieren können".

Siehe dazu auch:

    * jugendschutz.net: Flickr-Sperren gehen über das in Deutschland geforderte Maß hinaus
    * Wechsel nicht möglich, Der Fall Flickr: Soziale Netzwerke als Ware
    * User-Proteste und Yahoo-Verteidigung wegen Filtern bei Flickr
    * Ärger um neue Flickr-Filter
    * Yahoo bringt Fototauschbörse Flickr auf Deutsch

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/91497

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"Spam-König" von MySpace ausgeschlossen
« Antwort #3 am: 29 Juli, 2007, 12:21 »
Keine zehn Jahre ist es her, dass der berüchtigte "Spam-König" Sanford Wallace versprach, sich umbesonnen zu haben: Nie wieder wolle er Internet-Anwendern unerwünschte Werbe-Mails senden. Jetzt hat ihn eine Bezirksrichterin in Los Angeles von MySpace ausgeschlossen – wegen Spamming.

Die MySpace-Betreiber hatten dort im März eine Klage eingereicht. Wallace hatte sich per Password-Phishing unberechtigten Zugang zu MySpace-Konten verschafft und unter deren Namen Spam-Nachrichten an andere Mitglieder verschickt. Zudem habe er etwa 11 000 Profile und Gruppen angelegt, um darüber Werbebotschaften zu verschicken. Insgesamt soll der umtriebige Spam-König mindestens 320.000 Konten unter seine Kontrolle gebracht haben, um damit darüber 400.000 private Nachrichten und fast 900.000 öffentliche Kommentare abzusezen, die auf seine eigenen Online-Casinos verwiesen.

Derartige Aktivitäten verbietet in den USA das Ende 2003 verabschiedete Antispam-Gesetz, der CAN-SPAM Act (Controlling the Assault of Non-Solicited Pornography and Marketing Act). Bezirksrichterin Audrey B. Collins verbot Wallace und seinem Unternehmen sowohl, MySpace-Mitgliederprofile anzulegen oder zu benutzen, als auch über die Site private Nachrichten zu senden oder dort öffentliche Kommentare abzugeben. Wallace dürfe auch in E-Mails nicht behaupten, MySpace in irgendeiner Form zu vertreten.

Die einstweilige Verfügung schließt den Prozess noch nicht ab. Die Richterin äußerte jedoch die Meinung, die Chancen für MySpace stünden gut, seine Klage durchzusetzen.

Quelle : www.heise.de

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"Web 2.0 ist ein Schlachtfeld"
« Antwort #4 am: 06 November, 2007, 09:05 »
Der Konferenz-Zirkus ist in Deutschland angekommen: Am heutigen Montag startete auf dem Berliner Messegelände die Web 2.0 Expo als Treffpunkt europäischer und internationaler Internet-Gurus. Zu Beginn der Konferenz zeichnete Verleger und Web 2.0-Evangelist Tim O'Reilly eine Vision des Web 2.0, das ziemlich genau dem Alptraum deutscher Datenschützer entsprechen dürfte.

O'Reilly, der 2005 den Begriff des Web 2.0 geprägt hatte, sprach zum Thema: "Was die Leute immer noch nicht vom Web 2.0 verstanden haben". So habe er den Eindruck, dass viele Menschen sich unter dem Begriff eine digitale Neuauflage des "Sommers der Liebe" vorstellen. Doch das neue Web sei weniger durch Hippie-Ideale als durch knallharten Wettbewerb geprägt. "Web 2.0 ist ein Schlachtfeld, in dem sich die Wettbewerber mit Zähnen und Klauen bekämpfen."

Vor zirka 1.500 Zuhörern erklärte O'Reilly seine Vorstellungen des Web 2.0. Es gehe vorrangig darum, den Input und die Daten der Nutzer zu deren Vorteil zu nutzen. So habe es Google als erste Firma verstanden, die Nutzer-generierten Inhalte richtig zu nutzen und zu bewerten. Durch den Pagerank-Algorithmus, der Webseiten unter anderem durch die Verlinkung innerhalb des Internets bewertet, habe Google praktisch jeden Nutzer eingebunden, der einen Link im Netz gesetzt habe.

Für die vielen Start-up-Gründer unter den Zuhörern hatte O'Reilly weniger gute Neuigkeiten: Er erwartet eine Phase der Konsolidierung. Da die sozialen Netze mit jedem neuen Nutzer besser würden, werde der Spielraum für Neueinsteiger enger. "Die Großen werden immer größer", fasst der Verleger zusammen. Wer zuerst einen Markt besetze, habe wesentliche Vorteile gegenüber den Mitbewerben, erklärt O'Reilly, der mit seiner Firma O'Reilly Media ebenfalls zu den Großen des Web 2.0 gehört. Einige Tipps gab er aber doch: Die Firmengründer sollten sich darauf konzentrieren, Nutzer-zentrierte Services aufzubauen. Dabei sei es entscheidend, sich nicht alleine auf Software zu konzentrieren – wichtig sei vielmehr, welche Daten eine Firma besitze.

Von einem wirklich offenen sozialen Netz sei die Realität aber noch weit entfernt. Die von Google verkündete Initiative zur Verknüpfung von sozialen Netzen sieht er kritisch: "Das OpenSocial Network von Google ist nicht so offen wie es scheint – wir müssen sie härter drängen, ein wirklich offenes Netz zu bauen."

Was er sich darunter vorstellt, skizzierte O'Reilly auch: So würden heute noch viel zu wenige Datenquellen genutzt, um dem Kunden zu dienen. Der Verleger schlägt vor, zum Beispiel die Datenbanken von Banken und Versicherungen zu nutzen. "Wenn nicht klar ist, wer mein Freund ist – fragt mein Telefon." O'Reilly versteht nicht, warum die Firmen nicht die Verbindungsdaten ihrer Kunden zu nutzen, um daraus neue Dienstleistungen zu entwickeln.

Die Zukunft sieht der Unternehmer in sensorgesteuerten Techniken. Die Menschen hätten sich zu lange an Bildschirme und die Eingabe über Tastaturen gewöhnt, nun liege es an den Computern und Maschinen, direkt auf die Umwelt zu reagieren. Als Beispiel führte er last.fm an, einen Service, der die vom Nutzer abgespielte Musik an eine zentrale Datenbank übermittelt, um daraus Musikempfehlungen zu generieren und Menschen mit ähnlichem Musikgeschmack zu finden.

Ein anderes positives Beispiel sind für O'Reilly Autoversicherungs-Tarife nach dem Prinzip: "Pay as you drive". Dabei wird von einem Bordcomputer automatisch ermittelt, welche Strecken der Versicherungskunde fährt – und die Versicherung berechnet aus den automatisch erhobenen Daten die Prämie des Kunden. Wem die Visionen des Web 2.0-Evangelisten als Albtraum von Datenschützern vorkommen, liegt nicht ganz falsch: So erhielt der Hersteller eines Pay-as-you-drive-Fahrtenschreibers vor kurzem einen Big Brother-Award.

Die Berliner Konferenz dauert noch bis Donnerstag. Um die deutsche Web 2.0-Szene für sich zu gewinnen, muss O'Reilly aber noch zulegen. Denn nach einem lockeren und informellen Barcamp kamen die dreistündigen Sessions und der spärliche Koffein-Nachschub bei der Konferenzkundschaft nicht durchweg gut an.

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Nutzer als Marionetten der Werbeindustrie
« Antwort #5 am: 07 November, 2007, 14:05 »
Das Online-Netzwerk Facebook schaltet künftig Werbung auf seiner Internetseite. Die Anzeigen seien auf die Profile der Nutzer genau zugeschnitten, sagte Unternehmensgründer Mark Zuckerberg in New York. Dieser Schritt war lange erwartet worden, insbesondere seit Facebook vor zwei Wochen eine Allianz mit Microsoft zur Vermarktung der eigenen Seiten eingegangen ist.
   
Wie ein gläserner Nutzer entsteht

Da die Nutzer des sozialen Netzwerks viele Details über ihr Leben, ihre Ausbildung, ihre Tätigkeiten und ihre Hobbies angeben, kann die Werbung sehr zielgenau geschaltet werden - und bietet damit eine große Einkommensquelle für die erfolgreiche Internetseite.

Die werbenden Unternehmen sollen laut Zuckerberg auf die Verbindungen der Facebook-Nutzer zurückgreifen können, die diese mit Freunden, Kollegen und Verwandten auf der Internetseite eingehen können. Auch habe das Unternehmen eine Schnittstelle geschaffen, über die werbende Firmen einen Einblick in die Aktivitäten der Facebook-Mitglieder gewinnen können. Diese Pläne hatten bereits im Voraus Datenschützer auf den Plan gerufen, die die Weitergabe von privaten Daten an Firmen als "Vertrauensbruch" gegenüber den Nutzern bezeichnen. Facebook äußerte sich auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP nicht zu der Frage, wie weitgehend die Profildaten interessierten Unternehmen geöffnet werden.

Werbung in Nachrichten

Den werbenden Unternehmen soll allerdings ermöglicht werden, nicht nur auf den Internetseiten eingeloggter Nutzer direkt Anzeigen zu schalten, sondern auch Werbebotschaften an Empfehlungen oder Nachrichten anzuhängen, die die Facebook-Mitglieder untereinander austauschen. Facebook biete daher "eine neue Art der Werbung", sagte Zuckerberg: "Es geht nicht mehr um Botschaften, die von Unternehmen versandt werden, sondern immer mehr um Informationen, die Freunde austauschen." Soziale Beziehungen hätten eine sehr große Bedeutung, denn sie dienten als vertrauenswürdige Bezugspunkte, betonte der Facebook-Gründer. Dadurch könnten Menschen auf ihre Umgebung Einfluss ausüben.

Quelle : www.onlinekosten.de

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Facebook ...
« Antwort #6 am: 08 Februar, 2009, 22:04 »
Nachdem das Image von Facebook, dem US-Dienst für soziale Netze, ausgerechnet um den 5. Geburtstag gelitten hatte, meldet das Unternehmen in seinem offiziellen Blog zwei gute Nachrichten: Die Nutzungsbedingungen werden überarbeitet und neue Schnittstellen sollen die Möglichkeiten des Dienstes erweitern.
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In den USA war im November ein 18-jähriger Highschool-Schüler aufgeflogen, der sich auf Facebook als eine Mitschülerin ausgegeben hatte. Unter deren Namen versprach er männlichen Mitschülern Nacktfotos, wenn diese ihm zuerst welche von sich schickten. So legte er 31 Opfer zwischen 13 und 19 Jahren herein, denen er dann drohte, die Bilder zu veröffentlichen. Laut Strafanzeige gelang es ihm so, von mindestens sieben Betroffenen sexuellen Handlungen zu erpressen. Gefasst wurde er, weil die Polizei ihn verdächtigte, eine Bombendrohung an die Schule gesendet zu haben und seinen Computer beschlagnahmte.

Facebook hat nun reagiert und seine Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die Rechtsberaterin des Unternehmens, Suzie White, erklärte dazu im Firmenblog, bei den neuen Bestimmungen handle es sich um offensichtliche Dinge, die man sowieso nicht macht. Dazu zähle das Fälschen von Angaben zur Person oder das Belästigen von anderen Mitgliedern. Facebook-Sprecher Barry Schnitt fügte hinzu, dass solche Regeln schon immer gegolten hätten. Man habe sich jetzt aber bemüht, sie klar und verständlich zu formulieren.

Allerdings wirft der Blogger Rax Lakhani Facebook Inkonsequenz vor, wenn der Dienst einerseits das Anlegen von Accounts für Dritte ohne deren Zustimmung verbiete, aber das Anlegen von Fanseiten etwa für Markenprodukte durch private Nutzer erlaube. Schnitt entgegnete dazu, dass die Hersteller solche viralen Fangruppen üblicherweise mögen, sodass Facebook nur einschreite, wenn sich eine Firma beschwert.

In seinem Entwicklerblog hat Facebook angekündigt, durch neue APIs vor allem das Teilen und Verbreiten von Inhalten wie Links, Notizen oder Videos über Facebook-Anwendungen zu vereinfachen. Damit könnte Facebook dem erfolgreichen Mikro-Blogging-Dienst Twitter Konkurrenz machen. (ad/c't)


Quelle: http://www.heise.de/
« Letzte Änderung: 13 Juni, 2009, 18:42 von SiLæncer »
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Italienischer Profi-Fußballer will Facebook verklagen
« Antwort #7 am: 09 Februar, 2009, 14:35 »
Der italienische Profi-Fußballspieler Alessandro del Piero fühlt sich durch ein gefälschtes Profil im Social Network Facebook verleumdet. Laut einem Bericht der italienischen Nachrichtenagentur ANSA hat der Bruder und Manager des Kickers von Juventus Turin, Stefano del Piero, rechtliche Schritte angekündigt. Das Profil, das mit dem Bild des Fußballspielers versehen war, habe den Eindruck erweckt, del Piero sympathisiere mit Rechtsradikalen.
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Die Fälschung verwies auf eine Facebook-Gruppe "Nazist much much more better than Zionist". In der Mitgliederliste der Gruppe ist der Name "Alessandro del Piero" nun nicht mehr zu finden. Der 89-fache Nationalstürmer, Weltmeister und Europameister führt auf Facebook ein eigenes Profil. Del Piero will offensichtlich nicht in einen Topf mit dem ehemaligen Kollegen Paulo di Canio von Lazio Rom geworfen werden, der wiederholt auf dem Fußballplatz den faschistischen Gruß darbot.

Gefälschte Profile in Social Networks wurden in jüngster Zeit immer öfter Gegenstand von Rechtsstreits. Im US-Bundesstaat Indiana erzwang ein High-School-Dekan von Facebook die Herausgabe von Nutzerdaten. In Wisconsin musste sich ein 16 Jahre alter MySpace-Nutzer gegenüber einem Polizisten offenbaren. In einem weiteren Verfahren in den USA berührt nach Meinung von Bürgerrechtlern das Verlangen eines Klägers nach Offenbarung der Identität eines Sozialnetz-Nutzers das Recht auf freie Meinungsäußerung.

Ein Marokkaner, der auf Facebook eine Seite für den Prinzen Moulay Rachid, dem Bruder des Königs Mohamed VI, eingerichtet hatte, wurde zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Schließlich erstritt ein britischer Geschäftsmann, der sich durch ein von einem ehemaligen Schulfreund gefälschtes Profil bei Facebook diffamiert sah, vor Gericht umgerechnet rund 28.000 Euro Schadenersatz. Im "ersten Cyberbullying-Verfahren in den USA" wurde im November 2008 das Urteil über eine Frau gesprochen, die mit Hilfe eines fiktiven MySpace-Profils eines 16-Jährigen Kontakt zu einer Freundin ihrer Tochter aufgenommen und diese drangsaliert haben soll. (anw/c't)


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Web 2.0 hat noch nicht die Massen aktiviert
« Antwort #8 am: 11 Februar, 2009, 19:22 »
Laut einer Studie des Marktforschungsunternehmens Dialego stellen Nutzer, die eigene Inhalte in Form von Texten oder Videos zum Web 2.0 beisteuern, nur eine kleine Minderheit dar. Drei Prozent der befragten deutschen User schreiben selbst Blogs, 28 Prozent lesen diese gelegentlich.

Befragt wurden je 1000 Internetnutzer in Deutschland, Frankreich und Großbritannien jeweils im Dezember 2006 und 2008. In Deutschland ist der Bekanntheitsgrad des Begriffs Web 2.0 in diesem Zeitraum von 37 auf 52 Prozent angestiegen, in Frankreich können mit diesem Begriff 44 Prozent, in Großbritannien 34 Prozent etwas anfangen. Dagegen ist in Frankreich mit 8 Prozent der Anteil der aktiven Blogger größer.

Unter den abgefragten Sites ist Wikipedia die populärste, vier Fünftel der Internet-Nutzer haben das Online-Lexikon zumindest schon einmal besucht. Mit einem ähnlich hohen Beliebtheitsgrad können die Multimedia-Plattformen YouTube und Clipfish aufwarten (87 % respektive 78 %). YouTube konnte seit der letzten Untersuchung um fast 30 Prozent zulegen.

Länderunterschiede ergeben sich insbesondere bei der Nutzung von Social Networks. Während satte 47 Prozent der britischen Befragungsteilnehmer und immerhin ein Viertel der Franzosen (27 %) ein Konto bei Facebook haben, gilt das nur für 6 Prozent der Deutschen. Die schauen dagegen am häufigsten bei Wikipedia vorbei: 43 Prozent mindestens einmal pro Woche, bei den Briten sind dies 32, bei den Franzosen 29 Prozent.

Explizit gefragt wurde nach den Sites 43 things, Blogger, Clipfish, Del.ici.ous, Digg, Facebook, Flickr, last.fm, myspace.com MySpace, StudiVZ, Twitter, Wikipedia, Xing, YouTube. Die Studie ist über die Website von Dialego erhältlich.

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Gaga- Kettenbrief wütet auf Facebook
« Antwort #9 am: 14 Februar, 2009, 19:53 »
Privat, peinlich, pikant: Millionen Facebook-Nutzer veröffentlichen Listen mit 25 Anekdoten über sich selbst auf ihren Profilseiten und fordern von Freunden dasselbe. Die Plauder-Epidemie verbreitet sich rasant - 25 Gedanken über das merkwürdige 25-Fakten-Phänomen.

Menschen lieben Listen und Kettenbriefe. Eine hochansteckende Kreuzung von beidem sucht gerade Facebook heim - Millionen von US-Facebook-Mitglieder veröffentlichen Listen mit 25 Peinlichkeiten aus ihrem Leben, weil ein Kettenbrief das so verlangt. SPIEGEL ONLINE erzählt die Geschichte des absurden 25-Fakte-Mems in 25 Absätzen.

1. Facebook-Managerin Jamie Schopflin Hall ist in ihrem ersten Uni-Jahr verhaftet worden, weil sie mit 150 Stundenkilometern durch die Gegend raste.

2. Die PR-Managerin des Menschel-Netzwerks plaudert solche persönlichen Anekdoten auf ihrem Facebook-Profil vor mehreren hundert Menschen aus. Die Raser-Geschichte ist ein Punkt in einer Liste mit 25 ähnlich privaten Geschichten - es geht um Zahnspangen, fiese Streiche gegen die kleine Schwester und das erste Date.

3. Die Liste trägt den Titel "25 Random Things About Me" - zu deutsch in etwa: "25 willkürlich ausgewählte Tatsachen über mich."

4. Seit Wochen tippen Millionen von Facebook-Mitgliedern solche Listen, veröffentlichen sie als Notiz in ihren Profilen und fordern dann Facebook-Freunde auf, dasselbe zu tun. Das funktioniert nach dem Kettenbrief-Prinzip: Man hat 25 Freunde zu benachrichtigen, fordert die kursierende Anleitung "25 Random Things About Me".

5. Die 25-Dinge-Manie hat in den Vereinigten Staaten eine enorme Dimension erreicht: Analysten des Webstatistik-Dienstleisters Compete.com haben laut News.com ausgerechnet, dass Facebooks bislang wenig beachtete Notizblock-Funktion im Januar viermal so viele Zugriffe verzeichnet hat wie zuvor. Jedes vierte Facebook-Mitglied habe im Januar eine der digitalen Notizen gelesen.

6. Facebook selbst teilte mit, dass in der letzten Januar-Woche Mitglieder fünf Millionen Notizen geschrieben haben - ein Rekord mit gehörigem Abstand zu allen Werten davor. Eine Facebook-Sprecherin teilte News.com mit, man gehe davon aus, dass der Großteil des Wachstums den "25 Random Things About Me"-Notizen geschuldet sei.

7. Einer der ältesten heute noch bekannten Papier-Kettenbriefe kursierte 1935 in den Vereinigten Staaten - er warb mit dem Titel "Wohlstandsclub - In God we trust" für ein Schneeballsystem. Auf den Briefen waren fünf Adressen verzeichnet - an die obere sollten Empfänger zehn Cents per Post schicken, den Namen streichen und dafür ihren eigenen unten einsetzen und den Brief an fünf Freunde geben. Das Versprechen des Kettenbriefs: "Wenn Sie an der Spitze der Liste stehen (und die Kette nicht unterbrochen wurde), werden Sie 15.625 Briefe mit Zehn-Cent Stücken erhalten, was zusammen 1536,50 Dollar entspricht."

8. Am 28. April 1935 trafen bei der Zentralpost in Denver 165.000 Kettenbriefe nach "Wohlstands-Club-Schema" ein. In St. Louis hatte sich am 8. Mai die zu verteilende Briefmenge dank der Kettenpost von durchschnittlich 450.000 auf 800.000 Briefe fast verdoppelt.

9. Mit der elektronischen Post kam die große Zeit der Kettenbriefe wieder: Es wurde vor fiktiven Viren gewarnt, vor HIV-Nadeln in Kinositzen und Rattenurin auf Getränkedosen. Es wurden Knochenmarkspender gesucht und zu beglückende Menschen für Schneeballsysteme mit Namen wie "Die Perle im Internet". Ein sehr umfassendes und unterhaltsames Archiv solcher Großstadtmärchen hostet die Technische Universität Berlin.

10. US-Medien berichten begeistert über die 25-Dinge-Epidemie, doch weder "New York Times", "Time" noch "Wall Street Journal" haben den Urheber der Manie entdeckt. Das "WSJ" spricht von einem " Facebook-Mysterium".

11. "Time"-Redakteurin Claire Suddath weinte, als Mister Spock im zweiten "Star Trek"-Film starb.

12. Außerdem klebt sich Claire Suddath von Zeit zu Zeit die Daumen mit Packband an den Händen fest, um "zu sehen, wie sich die Dinosaurier damals gefühlt haben" - zumindest schreibt sie das in ihrer 25-Dinge-Liste.

13. Die 25-Dinge-Epidemie kombiniert die Kettenbrief-Logik mit dem Drang zu Kürzesttexten von Web-Nutzern und ihrer Mitteilungsfreude - eine virale Mischung aus Hoax, Twitter und Facebook.

14. Die witzigsten 25-Dinge-Anekdoten dürften so gut ausgedacht sein wie diese hier: "Meine Frau nennt mich Panda. Als ein Freund von uns das herausgefunden hatte und mich Ling Ling nannte, wurde ich sauer."

15. Facebook-Mitarbeiterin Jamie Schopflin Hall musste als Kind drei Jahre lang eine Zahnspange tragen. Eines Tages entfernte sie das Ungetüm dann selbst mit einer Pinzette und einem Stift.

16. Bei Facebook organisieren sich die 25-Dinge-Verweigerer in ein paar Dutzend Hass-Gruppen mit Namen wie "Genug mit den 25 Dingen!" und "Tatsache Nr. 1: Es interessiert niemanden!"

17. Die Satiriker des US-Unternehmens Despair Inc. ("Verzweiflung AG"), die sich 2001 das Missvergnügten-Emoticon :-( als Warenzeichen schützen ließen, kommentieren den 25-Dinge-Wahn mit einem T-Shirt, auf dem steht: "Ich wollte nie auch nur eine einzige Tatsache über dich wissen."

18. Den Song "Zwei oder drei Dinge, die ich von dir weiß" veröffentlichte die Band Blumfeld 1994. Jean-Luc Godards Drama gleichen Titels kam 1967 in die Kinos.

19. Ein Kettenbrief-Hasser beschreibt in einem Facebook-Forum den Ausbruch der 25-Epidemie so: "Das ist wie ein Zombie-Virus. Wie Herpes. Oder welche Metapher auch immer euch näherbringt, dass es nicht aufhören wird."

20. Das US-Webmagazin " Slate" will Herkunft und Genese der Epidemie mit einer eigenen Umfrage rekonstruieren.

21. Sarah Morgan, bislang unbekannte Pressesprecherin eines US-Pflegedienstleisters, hat in ihrem Leben bislang "6,5 Männer" geküsst und wird damit von der " New York Times" zitiert.

22. In Weblogs heißt der Kettenbrief-Wiedergänger "Stöckchen": Ein Blogger wirft dieses (meist ein Fragenkatalog), andere beantworten die Fragen, veröffentlichen den Beitrag und werfen das Stöckchen weiter - über Trackbacks ist zu sehen, wo der Kettenbrief herkam. Manche Stöckchen können Abmahnungen nach sich ziehen.

23. "Ich schreibe das, um Sympathie und Aufmerksamkeit zu erhalten", gesteht eine 25-Dinge-Listen-Autorin.

24. Facebook-Managerin Jamie Schopflin Hall hat ihren Mann so kennengelernt: Sie sah ihn in San Francisco in der Bar "Savoy-Tivoli", und als er vorbeiging, boxte sie ihn in den Bauch.

25. Es hat drei Stunden gedauert, diesen Text zu schreiben.

Quelle : www.spiegel.de

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Facebook-Anwender verärgert über AGB-Änderung
« Antwort #10 am: 17 Februar, 2009, 15:55 »
Mit fast zwei Wochen Verspätung sorgt Facebooks Änderung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nun für Unruhe unter den 175 Millionen Benutzern des sozialen Netzwerks. Denn anders als die Ankündigung der neuen AGB im Firmenblog suggeriert, legen die AGB jetzt nicht klare Regeln gegen offensichtlich asoziales Verhalten fest (beispielsweise das Anlegen von Accounts unter fremdem Namen), sondern definieren auch die Besitzverhältnisse an den Nutzer-generierten Inhalten neu.

So heißt es jetzt unter dem Punkt "Beiträge": "Facebook will be entitled to the unrestricted use of any such Submission for any purpose, commercial or otherwise, without acknowledgment or compensation to you." Auch nach Erlöschen eines Facebook-Accounts kann also der Dienst die dort hinterlegten Inhalte weiterverwenden. In der vorigen auf Archive.org erhaltenen AGB-Kopie hieß es dagegen noch: "If you choose to remove your User Content, the license granted above will automatically expire, however you acknowledge that the Company may retain archived copies of your User Content."

Nach diversen harschen Reaktionen auf die Änderung war Facebook-Gründer Zuckerberg gestern im Firmenblog bemüht, die Wogen zu glätten. Für ihn sichern die neuen AGB nur die bisherige Praxis ab. Zuckerberg weist darauf hin, dass etwa beim Versand einer Nachricht diese automatisch kopiert werde, sodass es nicht möglich sei, sie nachträglich aus der Welt zu schaffen – ähnlich wie bei einer verschicktem E-Mail. Zuckerberg fordert Vertrauen und verspricht: "Tatsächlich würden wir eure Informationen nicht auf eine Art verbreiten, die ihr nicht wollt." Dass die Geschichte für Facebook nicht glatt gelaufen ist, deutet sich in den Worten an: "Es ist ein schwieriges Terrain und wir werden einige Fehltritte machen."

Deutschen Social-Web-Nutzern dürften solche AGB-Pannen bekannt vorkommen: 2007 preschte Facebook-Klon StudiVZ zweimal mit Änderungen seiner Geschäftsbedingungen vor und landete beide Male einen PR-GAU.

Quelle : www.heise.de

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Facebook nach dem AGB-Debakel
« Antwort #11 am: 18 Februar, 2009, 16:28 »
 "Auf Grundlage des Feedbacks haben wir beschlossen, zu den früheren AGB zurückzuwechseln, während wir die Themen klären, die die Leute vorgebracht haben." Mit wohlklingenden Worten gab Facebook-CEO Zuckerberg heute früh im Firmenblog bekannt, dass sich das größte soziale Netzwerk der Welt dem Zorn seiner Nutzer vorerst beugen wird. Mit einiger Verspätung hatten sie bemerkt, dass sich Facebook mit den Anfang Februar eingeführten neuen Geschäftsbedingungen unbefristete Weiterverwertungsrechte auf die von Benutzern eingestellten Inhalte genehmigt – auch wenn diese ihren Account längst gekündigt haben.

Dem Facebook-Gesinnungswechsel war tags zuvor ein Beschwichtigungs- und Erklärungsversuch vorangegangen sowie eine Abstimmung unter den Benutzern. Inzwischen haben die Facebook-Macher eine Gruppe "Facebook Bill of Rights and Responsibilities" gegründet, deren Größe explosionsartig wächst (zur Stunde haben sich 27.000 Facebook-Anwender dafür angemeldet). Im Beschreibungstext stellen die Anbieter das klar, was eigentlich selbstverständlich sein sollte: "You own your information. Facebook does not."

Was so unmissverständlich klingt, ist in der Praxis ein komplexes Problem: Ein großer Teil des Reizes von sozialen Netzwerken wie Facebook besteht darin, dass die Benutzer Inhalte für ihre Freunde freigeben und zum Beispiel Fotos von ihren Kontakten auf der eigenen Seite veröffentlichen. Was soll damit passieren, wenn der Fotograf sein Profil löscht? Was passiert mit Kommentaren und Diskussionsbeiträgen in Gruppen? In den neuen, alten Facebook-AGB liest sich das: "Deinen eigenen Benutzerinhalt kannst du jederzeit von der Site entfernen. Wenn du deinen Benutzerinhalt entfernst, läuft die oben erteilte Lizenz zwar automatisch ab; du bestätigst jedoch, dass das Unternehmen archivierte Kopien deines Benutzerinhalts zurückbehalten darf." Facebooks Hauptkonkurrenten in Deutschland, StudiVZ (unter 3.3) und MySpace (unter 6.1), halten das ähnlich.

Zuckerberg vergleicht das Einstellen von Inhalten mit dem Senden einer E-Mail, die sich auch nicht nachträglich löschen lässt. Auch wenn dieser Vergleich nicht ganz aufgeht, scheint es doch so, dass Facebooks AGB-Änderung eher Dummheit als finstere Absicht war. Allerdings hätten die AGB von Anfang Februar den Dienst tatsächlich dazu berechtigt, Benutzerinhalte ungefragt zum Beispiel zu Marketingzwecken zu verwenden – falls diese AGB überhaupt rechtlich zulässig gewesen wäre, woran nach Ansicht von Experten starke Zweifel bestehen.

Damit ist die Angelegenheit aber noch nicht vom Tisch. Die Rückkehr zu den alten AGB ist für Facebook nur eine vorübergehende Lösung, bis wasserdichte neue Geschäftsbedingungen vorliegen. Zuckerberg verspricht im Facebook-Blog eine "substantial revision", die in einer allgemein verständlichen Sprache geschrieben sein soll und bei der die Anwender-Meinungen der "Bill of Rights"-Gruppe Berücksichtigung finden sollen.

Solche AGB-Pannen haben bei sozialen Netzwerken eine gewisse Tradition. StudiVZ hatte sich 2007 durch die Verwendung personenbezogener Daten für Werbung viel Unbill eingehandelt, Facebook selbst erlitt vor gut einem Jahr mit einem ähnlichen Projekt namens Beacon Schiffbruch. Auch mit der Löschung von Benutzerkonten taten sich StudiVZ wie Facebook in der Vergangenheit schwer.

Quelle : www.heise.de

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Neues Werbesystem bei Facebook
« Antwort #12 am: 20 Februar, 2009, 16:01 »
Das soziale Netzwerk Facebook testet derzeit neue Werbeformen. Anzeigen sollen damit künftig auch innerhalb von Anwendungen eingeblendet werden können. Diese Möglichkeit erhält aber zunächst nur eine handverlesene Gruppe von Alphatestern. Erst nach Auswertung der Ergebnisse will der Betreiber entscheiden, ob das Programm für weitere Teilnehmer geöffnet wird.

Gleichzeitig hat Facebook weitere Informationen veröffentlicht, etwa über Geschäftsmodelle, Drittanbieter von Anzeigen oder Berichten darüber, wie sich mit Applikationen Geld machen lässt. Bislang hat sich Facebook mit eigenen Angeboten zurückgehalten und das Feld damit externen Entwicklern überlassen, mit deren Hilfe Facebook-Nutzer bislang Werbung einblendeten und kostenpflichtige Anwendungen anboten.

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Facebook will basisdemokratisch werden
« Antwort #13 am: 27 Februar, 2009, 11:29 »
Unter dem Druck erzürnter Benutzer präsentiert die Online-Community Facebook jetzt neue, modifizierte Nutzungsregeln – erweckt aber gleichzeitig den Eindruck, als habe man dies von Anfang an geplant. Dabei wurde Facebook zur Rücknahme veränderter Geschäftsbedingungen erst durch heftige User-Proteste gezwungen. Ob nun freiwillig oder nicht: Anwender erhalten nunmehr die Rechte an ihren Inhalten zurück und dürfen über die künftigen Geschäftsbedingungen des Social Netowrks abstimmen.

Die zehn "Facebook-Prinzipien" fassen ein zuvor über 40-seitiges Vertragswerk über die allgemeinen Geschäftsbedingungen zusammen. Darin sind Verhältnisse zwischen Dienstanbieter und Nutzer wie "Freiheit zur Weitergabe und Vernetzung", "Fundamentale Gleichstellung der Facebook-Anwender" und insbesondere "Eigentum und Kontrolle von Inhalten" geregelt. Das Dokument bekräftigt ausdrücklich, dass die über Facebook verbreiteten, individuellen Inhalte den jeweiligen Anwendern und nicht Facebook gehören. Facebook hat so lange die Erlaubnis, diese Inhalte zu nutzen, bis der Nutzer sie löscht oder sein Benutzerkonto schließt.

Das Regelwerk stellt außerdem klar, unter welchen spezifischen Bedingungen die Anwender vor Änderungen benachrichtigt werden müssen, und erklärt, wann sie Gelegenheit erhalten, sich zu äußern oder – in bestimmten Fällen – über geplante Änderungen abstimmen können. Zu einer Abstimmung soll es künftig kommen, wenn mehr als 7000 Facebook-Nutzer einen Kommentar zu einer angekündigten Regel-Änderung abgeben. Bei einer Abstimmung sollen auch Alternativen vorgeschlagen werden. Bei einer Beteiligung ab 30 Prozent der aktiven registrierten Facebook-Mitglieder sollen die Ergebnisse bindend sein. "Wir vertrauen unseren Nutzern und wir legen Wert auf ihren Beitrag", sagte Facebook-Gründer Mark Zuckerberg gegenüber dpa.

In einer Telefonkonferenz musste Zuckerberg zudem eingestehen, dass das junge Unternehmen die Einstellung der Anwender zu den umstrittenen Eigentumsfragen unterschätzt habe. Trotzdem versuchte er, unterstützt von Rechtsberatern des Unternehmens, den neuen Vorschlag als eigene Initiative darzustellen. Nach der Motivation für neuen Ansatz gefragt, stotterte Zuckerberg zunächst ewas ratlos herum:"Wir haben schon lange über so was nachgedacht und diskutiert." Dann fand er zur offiziellen Sprachregelung zurück: "Jetzt sehen wir den richtigen Moment dafür gekommen, diese Regeln zu präsentieren, da sie im Sinne der Benutzer enorm wichtig sind."

Die jetzt definierte Erklärung der Rechte und Verantwortlichkeiten hat Facebook mithilfe zweier Anwender-Vertreter erstellt – Julius Harper aus Los Angeles und Kathrine Yojana Petteroe aus Oslo –, die eine einschlägige Facebook-Gruppe moderieren. Das Dokument steht bis Ende März zur Diskussion und für weitere Eingaben zur Verfügung; danach sollen die Anwender darüber abstimmen. Für Länder und Regionen mit von US-Gesetzen abweichenden Grundlagen sollen entsprechend angepasste Versionen veröffentlicht werden.

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Facebook : Privatsphäre nun optional
« Antwort #14 am: 17 März, 2009, 15:10 »
Beim beliebten Sozialen Netzwerk Facebook wurde erneut eine Möglichkeit zur Offenbarung der Privatsphäre eingeführt.

Mit sofortiger Wirkung können Statusmeldungen, Videos, Profile, Fotos, private und berufliche Informationen für alle Besucher sichtbar gemacht werden. Allerdings handelt es sich dabei um eine optionale Einstellungsmöglichkeit. Keineswegs ist diese Handhabung ein Muss. Bis dato konnten die jeweiligen Profile nur von Freunden eingesehen werden. Je nach Wunsch kann dies auch in der alten Form beibehalten werden.

Zu finden ist die neue Einstellungsmöglichkeit im Menüpunkt "Privatsphäre". Dort kann sich jeder User die Einstellung seiner Wahl setzen. Die Köpfe hinter Facebook verfolgten bei diesem Unterfangen vorwiegend einen Leitgedanken. Besonders am Herzen lag ihnen nach eigenen Angaben, alte Freunde schneller vernetzen zu können. Diese Form der öffentlichen Präsentation der Identität stelle eine passende Möglichkeit dar, hieß es.

Bislang gab es lediglich ein kleines Bild der jeweiligen Person zu sehen. Durch die neue Zusatzfunktion wird diese Angelegenheit deutlich transparenter und dürfte die Anstrebungen von Facebook weitgehend erfüllen. Aus Gründen des Jugendschutzes steht diese Funktion für Minderjährige nicht zur Verfügung.

Quelle : www.gulli.com

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