Das Forum rund um DVB am PC, Handy und Tablet
Neuigkeiten:
Anzeigen der neuesten Beiträge
Übersicht
Forum
Hilfe
Einloggen
Registrieren
DVB-Cube <<< Das deutsche PC und DVB-Forum >>>
»
Info Corner / Internet-via-Sat, Datendienste / IPTV / Videoportale / Internet TV & Radio
»
# News diverses ...
»
Thema:
ACTA / Protect IP Act / Stop Online Piracy Act
« vorheriges
nächstes »
Drucken
Seiten:
1
2
3
4
5
6
[
7
]
8
9
10
11
Nach unten
Autor
Thema: ACTA / Protect IP Act / Stop Online Piracy Act (Gelesen 11504 mal)
0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.
SiLæncer
Cheff-Cubie
Beiträge: 191383
Ohne Input kein Output
ACTA: Umstrittenes Anti-Piraterieabkommen steht
«
Antwort #90 am:
06 Dezember, 2010, 15:49 »
Die elf Verhandlungspartner für das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) haben am Wochenende in Sydney ihr Weihnachtspäckchen geschnürt und die endgültige Fassung (
PDF-Datei
) des umstrittenen Anti-Piraterieabkommens vorgelegt. Der abgestimmte Text wird nun den beteiligten Regierungen und Parlamenten vorgelegt. Für die EU-Staaten muss die EU-Kommission den Text verabschieden und dann dem Rat und dem EU-Parlament zur Zustimmung vorlegen. In Deutschland wird darüber hinaus das Bundesjustizministerium das Anti-Piraterieabkommen dem Bundestag vorlegen.
Eine Woche lang hatten die Verhandlungspartner in Sydney noch an der Endfassung gefeilt. Unter anderem schaffte es eine von der EU-Kommission angestrebte Änderung zur Definition von "Pirateriegut" in das Abkommen. Brüssel hatte eine Klarstellung empfohlen, dass eine Urheberrechtsverletzung nur dann in einem Partnerland verfolgt werden kann, wenn sie auch nach dort geltendem Recht als Verstoß gilt. So dürften etwa In den USA Verwendungen urheberrechtlich geschützten Materials, die dort von der Fair-Use-Doktrin gedeckt sind, trotz Antrag aus einem ACTA-Partnerland nicht verfolgt werden.
Eine der strittigsten Fragen haben die ACTA-Vertragspartner auch in ihrem juristisch überarbeiteten Dokument noch nicht geklärt: die Definition der Rechtsverletzung "kommerzieller Natur". Im Abschlussdokument heißt es vage, das schließe "solche Handlungen ein, die als kommerzielle Aktivitäten zum direkten oder indirekten kommerziellen Vorteil vorgenommen wurden". Ein eindeutiger Ausschluss von Verstößen durch private Nutzung ist das nicht. Letztlich dürften künftig die Gerichte darüber befinden, ob auch Internetnutzer strafrechtlich belangt werden können.
Freigestellt wird den Vertragspartner auch, ob sie Privatpersonen beim Grenzübertritt von Kontrollen der persönlichen Gegenstände ausnehmen. Den Versicherungen, es werde keine iPod-Durchsuchungen an der Grenze geben, muss man erst einmal Glauben schenken – auch hier gibt es keine Absicherung im Abkommen selbst. Eine Frage der Auslegung ist auch die Formulierung zu den Durchsetzungsmaßnahmen, sich "über digitale Netze erstrecken und dabei auch die illegale Nutzung von Mitteln einschließen, die breit angelegter Verbreitung zum Zwecke der Verletzung dienen". Das EU-Parlament und der Bundestag dürfen sich über die Implementierung dieser Regeln nun den Kopf zerbrechen.
Keineswegs beruhigt durch die Endfassung zeigten sich die ACTA-Kritiker. Trotz aller Beteuerungen der EU befürchtet die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen Einschränkungen des für Patienten in armen Ländern lebensnotwendigen Generika-Handels. Vertreter der Telekommunikationsbranche hatten zuvor erneut gefordert, die EU-Unterhändler sollten nicht über in Europa geltende Standards hinausgehen – strafrechtliche Sanktionen für Urhebereechtsverstöße sind in der EU bisher nicht allgemein üblich. Unterdessen arbeitet eine vom ACTA-Experten Axel Metzger von der Universität Hannover koordinierte Gruppe europäischer Urheberrechtsexperten an einer Stellungnahme zum Verhältnis von ACTA und EU-Recht.
Quelle :
www.heise.de
Arbeits.- Testrechner
:
Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit
TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )
SiLæncer
Cheff-Cubie
Beiträge: 191383
Ohne Input kein Output
"ACTA widerspricht EU-Recht"
«
Antwort #91 am:
20 Januar, 2011, 13:30 »
Das umstrittene Anti-Piraterieabkommen ACTA verstößt nach Einschätzung von europäischen Juristen gegen EU-Recht. Eine Gruppe von Rechtswissenschaftlern deutscher, niederländischer, britischer und spanischer Universitäten fordert in einer gemeinsamen Erklärung die EU-Mitgliedsstaaten sowie das Parlament und die Kommission auf, dem Abkommen vorerst nicht zuzustimmen. Entgegen der Beteuerungen der Kommission widerspreche ACTA in manchen Punkten geltender EU-Gesetzgebung. Die Experten bemängeln, dass ACTA zahlreiche Verschärfungen zugunsten von Rechteinhabern bringe, beim Rechtsschutz der mutmaßlichen Rechteverletzer aber klar hinter den einschlägigen EU-Richtlinien zurückbleibe.
So können Rechteinhaber einstweilige Maßnahmen gegen einen mutmaßlichen Rechteverletzer oder einen Internetprovider erwirken, ohne dass diese vorab gehört werden müssen. Dem Schutz gleichrangiger Rechtsgüter – Informations- und Meinungsfreiheit, Datenschutz und Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten – widmeten die ACTA-Unterhändler nur vage Generalklauseln, kritisieren die Juristen. Klar über das EU-Recht hinaus gehe ACTA bei strafrechtlichen Maßnahmen. "Im Rechtsrahmen der EU gibt es aktuell keine Vorschriften zur Durchsetzung geistigen Eigentums mittels des Strafrechts", betonen die Rechtsgelehrten.
Die Kommission hatte sich hier abgesichert und die Ratspräsidentschaft als Vertretung der Mitgliedsländer an den Verhandlungstisch gebracht. Das reiche nicht, meint der Koordinator der Erklärung, Axel Metzger: "Für einen von der EU abgeschlossenen Vertrag ist die Zustimmung des Parlaments zwingend", erläutert der Professor für Zivilrecht, Geistiges Eigentum, Informationstechnologierecht und Internationales Privatrecht an der Leibniz Universität Hannover. "Nun zu behaupten, es handele sich beim Strafrecht gar nicht um einen von der EU verhandelten Vertrag, sondern die Kommission handele direkt als Beauftragter der Mitgliedstaaten, halte ich für rechtlich schwer haltbar."
Eine kritische Nachfrage der liberalen Parlamentsabgeordneten Mareitje Schaake zur Rechtsnatur von ACTA blieb zum Erstaunen der Abgeordneten bislang unbeantwortet. Für einen regelrechten Affront hält es Metzger, dass die Kommission "die Probleme des rein europäischen Gesetzgebungsverfahrens durch Verhandlungen auf internationaler Ebene übergangen" habe. Die Strafrechtsrichtlinie zur Durchsetzung des Geistigen Eigentums war im EU-Gesetzgebungsverfahren stecken geblieben. Einer der Stolpersteine: die vom Parlament explizit gewünschte Straffreiheit aller Parallelimporte. Genau die wird nach Ansicht der Experten mit ACTA ebenfalls wieder aufgehoben.
Die Liste der Parlamentsbeschlüsse, über die sich ACTA außerdem hinwegsetzt, läßt sich laut den Wissenschaftler beliebig fortsetzen. So hatte das Parlament in seiner Position vom 25. April 2007 bestimmt, dass Akte privater Nutzer für persönliche und nichtkommerzielle Zwecke explizit aus dem Strafrechtskatalog auszunehmen seien. Dasselbe sollte auch für Kopien zum Zwecke der Berichterstattung und des Unterrichts gelten.
Anders als von der Kommission oft wiederholt, bringt ACTA nach Einschätzung der Rechtsexperten auch Schwierigkeiten für den Handel mit Generika-Medikamenten. Zwar können die Unterzeichnerstaaten Verletzungen von Patenten und Testdaten auf eigenen Wunsch ausnehmen. Doch schon der Verdacht auf eine einfache Markenrechtsverletzung reiche laut Artikel 13 in ACTA aus, um Güter in einem Transitland festzuhalten. Während ACTA auch in diesem Punkt über geltendes internationales Recht hinausgeht, fehlen wiederum die dort vorgesehenen Absicherungen gegen Missbrauch.
Ähnlich schlecht ausbalanciert ist nach Ansicht der Experten die ACTA-Regelung zum Schutz des technischen Kopierschutzes. Beim Schutz der Rechteinhaber gehe ACTA über die einschlägigen Verträge der UN Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) hinaus und erfasse auch Vorbereitungshandlungen und Technologien, die sowohl legal wie illegal genutzt werden können. Eine Absicherung von Schrankenregelungen fehle aber. So lange es diese teils beträchtlichen Widersprüche zum EU-Recht gebe und erhebliche Bedenken über die Grundrechtsfestigkeit von ACTA bestünden, sollten die europäischen Institutionen dem Abkommen nicht zustimmen, schließen die Juristen.
Bis zum 7. Februar sammeln die Wissenschaftler weitere Unterschriften, die vor der Abstimmung dem Parlament übergeben werden sollen. Wann ACTA das Parlament erreicht, ist derzeit ungewiss. Laut Auskunft des zuständigen Sprechers von Handelskommissar de Gucht, muss ACTA erst noch von der gesamten Kommission angenommen werden. Voraussichtlich Anfang Februar startet ACTA seinen Weg durch den EU-Gesetzgebungsprozess. Überdies kommt das umstrittene Abkommen irgendwann auch noch vor den Bundestag.
Quelle :
www.heise.de
Arbeits.- Testrechner
:
Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit
TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )
SiLæncer
Cheff-Cubie
Beiträge: 191383
Ohne Input kein Output
EU-Kommission als "Raubkopierer"
«
Antwort #92 am:
30 Januar, 2011, 10:22 »
Das supranationale Organ muss einem Gerichtsurteil nach 12 Millionen Euro Schadensersatz an eine Softwarefirma zahlen
Wie jetzt bekannt wurde, verurteilte der Europäische Gerichtshof die EU-Kommission im Dezember dazu, 12 Millionen Euro für die Nutzung von Übersetzungssoftware der Firma Systran nachzuzahlen. Darin erkannte der EuGH nämlich eine Urheberrechtsverletzung – und zwar eine vorsätzliche, weil die Kommission ihre Nutzungspraxis auch dann nicht änderte, als sie von Systrans Mutterfirma darüber informiert wurde, dass sie möglicherweise "geistige Eigentumsrechte" des Unternehmens verletzen würde.
Zwischen dem 22. Dezember 1997 und dem 15. März 2002 hatte die Firma Systran Luxembourg ihre Übersetzungssoftware Systran-Unix unter dem Namen EC-Systran Unix an die speziellen Bedürfnisse der EU-Kommission angepasst. Am 4. Oktober schrieb die offenbar nicht so ganz zufriedene Kommission einen Auftrag aus, der eine weitere "Verbesserung, Anpassung und Erweiterung" des Systems beinhaltete, worauf hin Systran, die Mutterfirma von Systran Luxembourg, die EU-Kommission an ihre Monopolansprüche erinnerte, die gegen eine solche Vergabe sprächen. In dem anschließend folgenden Prozess begründete das supranationale Organ sein Nichteingehen auf die Monopolansprüche damit, dass Systran keine Dokumente vorlegte, welche diese überzeugend untermauert hätten.
Systran hatte die EU-Kommission nur zivilrechtlich verklagt und kein Strafverfahren angestrengt. Auf EU-Ebene wird allerdings daran gearbeitet, den unter anderem in Deutschland bereits jetzt möglichen Einsatz des Strafrechts in Fällen von Streitigkeiten um "geistige Eigentumsrechte" weiter auszubauen. Dazu, ob das nun gegen die Kommission ergangene Urteil die EU-Gremien eventuell etwas davon abbringen könnte, diesen Kurs weiter zu verfolgen, war aus Brüssel bislang keine Stellungnahme zu bekommen.
Quelle :
http://www.heise.de/tp/
Arbeits.- Testrechner
:
Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit
TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )
SiLæncer
Cheff-Cubie
Beiträge: 191383
Ohne Input kein Output
ACTA: Copyright-Lobby drängt auf rasche Ratifizierung
«
Antwort #93 am:
05 Mai, 2011, 18:52 »
22 Verbände aus den Bereichen Musik- und Filmindustrie, Verlagswesen, Software sowie Markenschutz wollen verhindern, dass das EU-Parlament eine rechtliche Prüfung des umstrittenen Anti-Piraterie-Abkommens ACTA in Auftrag gibt. "Rechte am geistigen Eigentum sind entscheidend für das Wachstum der europäischen Industrie und die Stärkung von Innovation", heißt es in dem jetzt veröffentlichten Schreiben, das unter anderem vom Internationalen Verband der Musikindustrie (IFPI), der Hollywood-Vertretung Motion Picture Association (MPA), der Business Software Alliance (/BSA) und der europäischen Verleger-Allianz FEP unterzeichnet wurde.
Die Verbände halten ACTA für wichtig, um Europas Kreativindustrien "vor unfairem Wettbewerb" und die Verbraucher vor Imitaten sowie Fälschungen "auf einem globalisierten Marktplatz" zu bewahren. Die Unterzeichner warnen, dass Verzögerungen bei der Ratifizierung des Vertrags für die Wirtschaft schädlich sein könnten. Zudem drohe die führende Rolle der EU bei der Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern weltweit geschwächt zu werden. In die Verhandlungen über ACTA seien bereits die Ansichten der EU-Kommission und des Parlaments eingeflossen. Zudem habe die Bürgervertretung im Februar mehrheitlich für ein Handelsabkommen mit Südkorea gestimmt, dessen Bestimmungen zur Wahrung von Urheber-, Patent- und Markenrechten "weitgehend identisch" seien. Die Organisationen gehen anhand dieser "Signale" davon aus, dass das Parlament "ohne weitere Verzögerung" seine Zustimmung gibt.
Hintergrund des Brandbriefs ist ein Antrag der Grünen, das Parlament solle den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Einschätzung zur Vereinbarkeit von ACTA mit dem Gemeinschaftsrecht und den EU-Verträgen bitten. Eine Gruppe europäischer Rechtswissenschaftler hatte zuvor die EU-Institutionen aufgefordert, die von Brüssel, den USA, Japan und acht weiteren Staaten hinter verschlossenen Türen ausgehandelte Vereinbarung nicht ohne umfangreiche Änderungen zu verabschieden. Die Generaldirektion Handel der Kommission hatte die Kritik jüngst zurückgewiesen. Ihrer Ansicht nach stimmt ACTA mit dem EU-Recht überein und erforderte keine Gesetzesänderungen auf dem alten Kontinent.
Quelle :
www.heise.de
Arbeits.- Testrechner
:
Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit
TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )
SiLæncer
Cheff-Cubie
Beiträge: 191383
Ohne Input kein Output
Protect IP soll Copyright-Haftung auf Dritte ausweiten
«
Antwort #94 am:
13 Mai, 2011, 22:09 »
Noch ist der internationale, mit schwerwiegenden Nachteilen für Konsumenten verbundene ACTA-Vertrag nicht in Kraft, rollt schon die nächste wettbewerbseinschränkende US-Gesetzesänderung heran: Der vor wenigen Tagen vorgestellte Protect IP Act soll der Verwerterindustrie weitreichende Zusatzrechte geben und das Risiko für Dritte verschärfen.
Gerade die US-Wirtschaft baut in einem hohen Mass auf Kontrolle von Nutzungsrechten auf, und weniger auf Produktion von Gütern wie noch in Europa oder Asien. So ist es grundsätzlich nachvollziehbar, dass die Unternehmen der Rechteverwerterbranche diese Kontrolle gerne immer weiter ausdehnen möchten. Das geschähe aber zum Nachteil aller anderen Marktteilnehmer, wie Konsumenten oder Produzenten, daher sind die letztgenannten beiden Gruppen ebenfalls auf zähe Lobby-Arbeit angewiesen, um ihre Rechte zu wahren.
Der neueste Vorstoß der US-Copyright-Konzerne für mehr Macht über Wissen und Kultur heißt "Protect IP Act", hier ist eine Volltextversion des aktuellen Entwurfsstatus: (
html
). Erste Analysen sagen uns, dass der früher oder später von den beiden Kammern des US-Parlaments zu beschliessende Gesetzesentwurf noch über die Forderungen des berüchtigten COICA-Entwurfs hinausgehen. Zentraler Problempunkt ist die Zerstörung der DMCA-Schutzmechanismen: Nach US-Recht kann sich ein Verlag, Blogger, Suchmaschinenbetreiber oder Webhoster darauf beschränken, urheberrechtlich problematisches Material nach Aufforderung von seinen Seiten zu entfernen, ohne juristische Probleme befürchten zu müssen. Das bedeutet, dass Rechteinhaber den letztlich Schuldigen, oder einen direkt Mitverantwortlichen finden müssen, um jemanden lukrativ verklagen zu können.
In Deutschland gibt es eine solche Sicherheit für die Internetwirtschaft nicht, hier geht das Gespenst der Störerhaftung um; selbst ein gehackter Wlan-Anschluss kann hier zu rechtlichen Problemen für den Besitzer führen. Sollte der Protect IP Act jemals rechtskräftig werden, dann winkt den Copyright-Kartellen ein juristischer Goldregen: Newswebseiten, Bloghoster und Suchmaschinen können dann mit Klagewellen überzogen werden. Dass die Lobbyverbände der Film- Tonträger, oder Softwarebranche über beeindruckende Phantasie beim Formulieren von Schadensersatzsummen entwickeln können, haben diese ja bereits ausreichend demonstriert.
Quelle:
www.gulli.com
Arbeits.- Testrechner
:
Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit
TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )
SiLæncer
Cheff-Cubie
Beiträge: 191383
Ohne Input kein Output
EU-Kommission segnet ACTA ab
«
Antwort #95 am:
30 Juni, 2011, 20:30 »
Später als geplant hat die Europäische Kommission in dieser Woche das umstrittene Anti-Piraterie-Abkommen ACTA angenommen und dem Ministerrat zur Zustimmung vorgelegt. In ihrer Vorlage (
PDF Dokument
) unterstreicht die Kommission erneut ihre Auffassung, dass ACTA "am bestehenden EU-Recht nichts ändern“ werde, durch seine über bisheriges internationales Recht hinausgehenden Regelungen europäische Rechteinhaber vor "systematischen und vielfältigen Verletzungen" ihrer Rechte schützen könne.
Nach dem Rat muss allerdings noch das Europäische Parlament seine Zustimmung erteilen. Dort gibt es nach wie vor Vorbehalte. Der Grünen-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht kündigte an, dass mit der Befassung des Parlamentes auch der Zeitpunkt für die Überprüfung des Abkommens durch den Europäischen Gerichtshof gekommen sei. Eine Reihe europäischer Urheberrechtsexperten hatte Anfang des Jahres erklärt, dass ACTA entgegen der Auffassung der Kommission durchaus über geltendes EU-Recht hinausgehe.
Bei der Bemessung von Schadenersatz im Falle von Urheberrechtsverletzungen etwa sollen "festgesetzte Schadensersatzbeträge" oder "Vermutungen" sowie "zusätzliche Schadensersatzleistungen" als Grundlage dienen – Experten warnten hier vor allem vor einer Kumulierung der Kosten nach US-Vorbild. Die im Papier angeführten Zollkontrollen von "Kleinsendungen gewerblicher Waren" oder "kleiner Mengen von Waren ohne gewerblichem Charakter" im persönlichen Reisegepäck widersprechen den bisherigen Beteuerungen, dass es bei ACTA nicht um die Verfolgung einzelner Bürger gehe.
Mit Blick auf die in der EU nicht harmonisierten strafrechtlichen Regelungen weist die Kommission in ihrem Ratsentwurf jeden Vorwurf zurück, sie habe das Abkommen als Hintertür für eine Harmonisierungsrunde im Strafrecht benutzt. Es sei "bei der Aushandlung des ACTA nie die Absicht verfolgt wurde, in Bezug auf die strafrechtliche Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums das bestehende EU-Recht zu ändern oder die EU-Rechtsvorschriften anzugleichen", heißt es da. Trotzdem schlägt die Kommission zur Sicherheit vor, dass ACTA sowohl von der EU als auch von allen Mitgliedsstaaten unterzeichnet und abgeschlossen werden soll.
Die Ablehnung durch ein einziges nationales Parlament könnte damit die endgültige Ratifizierung von ACTA durch die EU ins Wanken bringen, urteilt Albrecht. Die Verfahren in den nationalen Parlamenten würden parallel zum EU-Verfahren ablaufen. Allerdings werde anders als in Deutschland nicht in allen Mitgliedsstaaten das Parlament konsultiert. Gefragt war in der vergangenen Woche allerdings eine Kammer in einem anderen ACTA-Vertragsstaat: Der mexikanische Senat hat sich nach ausführlichen Konsultationen am 22. Juni gegen ACTA ausgesprochen. Präsident Felipe Calderón Hinojosa ist für die Ratifizierung auf die Zustimmung des Senats angewiesen.
Quelle :
www.heise.de
Arbeits.- Testrechner
:
Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit
TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )
SiLæncer
Cheff-Cubie
Beiträge: 191383
Ohne Input kein Output
Protect IP Act: Filesharing und Töten auf einer Stufe?
«
Antwort #96 am:
22 Juli, 2011, 16:50 »
Der US-Handelsausschuss ist ein großer Befürworter des Protect IP Act. Ein Gesetz, welches Verletzungen des Rechts am geistigen Eigentum schärfer sanktionieren will. Um Überzeugungsarbeit zu leisten, bedient man sich auch diverser Vergleiche. Diese überschreiten jedoch nicht selten die Grenze des guten Geschmacks.
Was hat das Herunterladen von urheberrechtlich geschützter Musik mit der illegalen Reproduktion von patentierten Medikamenten und dem anschließenden Verkauf gemeinsam? Auf den ersten Blick nicht viel. Außer dass in beiden Fällen die Rechte am "geistigen Eigentum" verletzt werden. Der Ausgang beider Rechtsverletzungen könnte jedoch unterschiedlicher nicht sein.
Wer Medikamente fragwürdiger Herkunft aus dem Ausland importiert, begibt sich schnell in ein gefährliches Gebiet. Strenge gesetzliche Vorschriften bezüglich der Herstellung der Medikamente herrschen dort mitunter nicht. Verunreinigungen, die falsche Dosierung und viele andere Risiken werden jedoch wegen des günstigen Preises in Kauf genommen.
So erging es auch Marcia Mooty Bergeron. Diese Frau starb im Jahr 2006 an einem Medikament, das sie über das Internet im Ausland erworben und in die USA importiert hatte. Die Gerichtsmedizin stellte bei der Obduktion fest, dass das vermeintlich heilende Medikament sie vergiftet hatte. In einem Videoclip erklärt ihre Freundin Glenda Billerbeck den Hergang ihres Todes. Beginnend bei der Bestellung im Internet bis zum bitteren Ende.
Das Problem daran: Mit diesem Videoclip "wirbt" der US-Handelsausschuss" gegenwärtig beim US-Senat für den Protect IP Act. Die Assoziationen die man herstellen will, sind relativ simpel. Wer Rechte am geistigen Eigentum verletzt, kann auch Schuld am Tod eines anderen Menschen sein. Es ist also unabdingbar, dass man die illegale Herstellung von patentierten Medikamenten verhindert. Überhaupt ist das Risiko für die Menschheit enorm, wenn geschützte Güter illegal reproduziert werden.
Der Protect IP Act umfasst aber nicht nur das durchaus begründete Problem von illegal hergestellten Medikamenten. Er bezieht sich auch auf Filesharing-Websites und illegale Downloads. Dass jemand durch den Download einer MP3 ums Leben gekommen ist, dürfte ausgeschlossen sein. Für die Protect IP Act Kampagne ist der Videoclip jedoch nützlich, da er eine Botschaft vermittelt: Wer geistiges Eigentum schützt, der setzt sich für Menschenleben ein. Hätte es den Protect IP Act bereits 2006 gegeben, wäre Marcia Bergeron vielleicht noch am Leben.
Bedauerlicherweise ist der Themenkomplex nicht so einfach wie man ihn darzustellen versucht.
Quelle :
www.gulli.com
Arbeits.- Testrechner
:
Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit
TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )
kater
VIP-Cubie
Beiträge: 1771
Der Weg ist das Ziel
Re: Protect IP Act: Filesharing und Töten auf einer Stufe?
«
Antwort #97 am:
22 Juli, 2011, 19:20 »
man kann es natürlich auch anders herum sehen. Glücklicherweise geht jetzt die mächtige Medienindustrie
gegen Diebstahl geistigen Eigentums vor
, dadurch wird als "Nebeneffekt" auch das Leben von Leuten geschützt, die ihre Medikamente, vielleicht aus finanzieller Not, von dubiosen Onlinehändlern erwerben müssen. Dieser Vorfall ist ja nicht von ungefähr in den USA passiert.
Athlon II x2 270/ 2GB DDR3 PC3 10600/ AsRock N68C-GS FX/ GF Nvidia 9500GT/ SkyStarHD/ Treiber v4.4.10.18/ WinXP;SP3/ ALT DVB2.2/ DVB Viewer v.5.0.0.0 PwDVD 10.0.2312.52 / AC3 v1.61b/ Monitor Acer X243H
Ubuntu Karmic 9.10 / Lucid 10.04
Tablet Acer Iconia A510
SiLæncer
Cheff-Cubie
Beiträge: 191383
Ohne Input kein Output
Protect IP Act wird Steuerzahler 47 Millionen US-Dollar kosten
«
Antwort #98 am:
21 August, 2011, 10:40 »
Die US-amerikanische Gesetzesinitiative PROTECT IP, die der Kreativwirtschaft weitreichenden Schutz bieten soll, wird zum Millionenspiel für die Steuerzahler. Insgesamt 47 Millionen US-Dollar wird die Umsetzung des Gesetzes zwischen 2012 und 2016 verschlingen. Die Schätzungen sind von offizieller Stelle.
Was sind schon 47 Millionen US-Dollar im Vergleich zum gesamten US-Haushalt. Nichts, wäre die korrekte Antwort. Doch so einfach kann man es sich leider nicht machen. Zumal die Zahlen nicht einfach auf wilden Spekulationen beruhen, sondern ganz offiziell vom Congressional Budget Office kalkuliert wurden.
Das PROTECT IP Act ist ein Gesetz, das Anfang dieses Jahres vorgestellt wurde. Mit dem Gesetz wird es der US-Regierung, genauer gesagt deren Behörden möglich, bestimmte "illegale" Websites zu sperren. Insbesondere solche, die sich außerhalb der USA befinden und deshalb nur schwer erreichbar sind. Die Wirksamkeit solcher Sperren mag mehr als fraglich sein. Doch die Befürchtung, dass diese Tür und Tor für restriktivere Maßnahmen öffnen, ist nicht abwegig.
Laut den Schätzungen des Congressional Budget Office (CBO) müssen die US-Steuerzahler 47 Millionen US-Dollar für den PROTECT IP Act zwischen den Jahren 2012 und 2016 bereitstellen. Ein Teil des Betrages ist auf 22 zusätzliche Special Agents des Justizministeriums sowie 26 zusätzliche unterstütztende Mitarbeiter zurückzuführen.
Nach der Einführung geht man davon aus, dass die Gehälter der Mitarbeiter, Fortbildungen, Ausrüstung, Zuschüsse und Unterstützungskosten mit jährlich 10 Millionen US-Dollar zu Buche schlagen. Die Einflüsse auf den privaten Sektor, also Provider, Online-Werbeagenturen, Kreditkarten-Unternehmen und Suchmaschinenbetreiber lässt sich nicht abschätzen. Sie sind es jedoch, die von dem Gesetz unter Umständen ebenfalls stark betroffen sind.
Neben Eric Schmidt von Google haben sich noch 90 Rechtsprofessoren der USA gegen das Gesetz ausgesprochen und den US-Kongress aufgefordert, das Gesetz abzulehnen. Ob dieser den Wünschen nachkommen wird, ist noch offen.
Quelle :
www.gulli.com
Arbeits.- Testrechner
:
Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit
TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )
SiLæncer
Cheff-Cubie
Beiträge: 191383
Ohne Input kein Output
Acta soll am 1. Oktober 2011 unterzeichnet werden
«
Antwort #99 am:
28 September, 2011, 13:22 »
Das japanische Außenministerium hat die Acta-Verhandlungspartner in die Hauptstadt Tokio eingeladen. Dort sollen sie am kommenden Samstag das umstrittene Abkommen zum Schutz geistigen Eigentums unterzeichnen.
Am 1. Oktober 2011 soll das umstrittene internationale Abkommen zum Schutz geistigen Eigentums, das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (Acta), unterzeichnet werden. Das japanische Außenministerium hat Vertreter der beteiligten Staaten zu einer Zeremonie in die Hauptstadt Tokio eingeladen.
Ziel des Abkommens ist es, die illegale Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten sowie gefälschten Produkten zu unterbinden. Die Initiative dazu ging hauptsächlich von Japan und den USA aus. An der Ausarbeitung von Acta waren außerdem die Europäische Union, die Schweiz, Kanada, Mexiko, Australien, Neuseeland, Südkorea, Singapur und Marokko beteiligt.
Acta ist unter Gegnern höchst umstritten, unter anderem, weil die Verhandlungen über Jahre hinter verschlossenen Türen stattfanden. So verweigerte die EU-Kommission als europäische Verhandlungsführerin selbst den Abgeordneten des Europaparlaments lange Einblick in die Details. Nur spärlich gerieten Informationen oder Entwürfe an die Öffentlichkeit.
Zwar wurde das Abkommen, das seit Ende 2011 in der finalen Fassung vorliegt, im Laufe der Verhandlungen auf Grund der Kritik entschärft. Dennoch befürchten viele, dass es die Rechte der Konsumenten einschränkt.
Quelle :
www.golem.de
Arbeits.- Testrechner
:
Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit
TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )
SiLæncer
Cheff-Cubie
Beiträge: 191383
Ohne Input kein Output
EU-Rat segnet Anti-Piraterie-Abkommen ACTA ab
«
Antwort #100 am:
16 Dezember, 2011, 13:50 »
Ohne weitere Aussprache haben die Landwirtschaftsminister in Brüssel im Agrar- und Fischereirat am Freitag das umstrittene Anti-Piraterie-Abkommen ACTA abgenickt. Für die Bundesregierung nahm Ministerin Ilse Aigner (CSU) an dem Treffen teil, die auch für den Verbraucherschutz zuständig ist. Der EU-Rat interpretierte das vor allem von führenden Industriestaaten weitgehend hinter verschlossenen Türen ausgehandelte Anti Counterfeiting Trade Agreement (PDF-Datei) als nicht-legislative Maßnahme, sodass es nach einigem Hin und Her bei einer beliebigen Sitzung des Ministergremiums abgesegnet werden konnte.
Nach dem Beschluss durch den Rat soll ACTA nun von EU-Vertretern im Rahmen einer Tagung der Welthandelsorganisation WTO am Wochenende in Genf formell unterzeichnet werden. Vertreter der Regierungen Australiens, Japans, Kanadas, Koreas, Marokkos, Neuseelands, Singapurs und der USA hatten ihre Unterschriften schon im Oktober in Tokio geleistet. Die EU-Kommission nahm den Vertrag, der die Durchsetzung von Rechten an immateriellen Gütern vereinfachen soll, im Juni an. Allerdings muss das EU-Parlament noch zustimmen, bevor sich die Mitgliedsstaaten an eine Umsetzung der Vorgaben machen könnten. Auch den Bundestag wird ACTA noch beschäftigen.
Bei Volksvertretern gibt es nach wie vor große Vorbehalte gegen die Übereinkunft. Jan Philipp Albrecht, Rechtexperte der Grünen, verwies auf "mehrere Experten-Gutachten, die erhebliche Bedenken an der Vereinbarkeit des Abkommens mit dem Unionsrecht erhoben haben". Bis zuletzt konnte seiner Ansicht nach nicht widerlegt werden, dass die vereinbarten Maßnahmen zum besseren Schutz von Marken- und Urheberrecht Grundrechte verletzen. ACTA enthalte etwa die Empfehlung an seine Vertragsstaaten, die Kooperation mit privaten Akteuren wie Internetprovidern voranzutreiben, ohne Mindeststandards für ein rechtsstaatliches Verfahren festzulegen.
Kritik an dem weiteren Schritt hin zur Annahme des Abkommens durch die EU kommt auch von zivilgesellschaftlichen Organisationen. "Reporter ohne Grenzen" und "La La Quadrature du Net" warnen vor einer Privatpolizei im Internet, die künftig gegen Copyright-Verstöße vorgehen solle. Die "Digitale Gesellschaft" spricht von einer Gefahr für Datenschutz und Meinungsfreiheit im Netz.
Quelle :
www.heise.de
Arbeits.- Testrechner
:
Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit
TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )
SiLæncer
Cheff-Cubie
Beiträge: 191383
Ohne Input kein Output
Go Daddy macht Rückzieher bei SOPA
«
Antwort #101 am:
26 Dezember, 2011, 16:15 »
Die Go Daddy Group, nach eigenen Angaben der größte Domain-Registrar weltweit, beugt sich offenbar dem Druck der Kunden und will das umstrittene Anti-Piraterie-Abkommen SOPA (Stop Online Piracy Act) in den USA nun doch nicht mehr unterstützen. Zwar räume man dem Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen im Netz weiterhin höchste Bedeutung ein, erklärt CEO Warren Adelman in einer Stellungnahme des Unternehmens, die derzeitige Ausgestaltung des Gesetzes sei aber unzureichend; die Go Daddy Group werde ihre SOPA-Unterstützung deshalb zurückziehen.
SOPA soll der US-Justiz eine Handhabe gegen Websites geben, die sich der illegalen Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials widmen, auch wenn diese nicht in den USA angesiedelt sind. Mit einem Gerichtsbeschluss sollen Provider und Netzbetreiber angewiesen werden können, den Zugang zu den fraglichen Websites auf DNS-Ebene zu sperren. Suchmaschinen müssten die Websites aus ihren Indizes tilgen. Darüber hinaus sollen Finanzdienstleister und Werbenetzwerke Auszahlungen an die Betreiber unterbinden.
Während sich insbesondere die Unterhaltungsindustrie vom "Stop Online Piracy Act" ein wirksames Mittel gegen Urheberrechtsverletzungen verspricht, laufen Bürgerrechtler und zahlreiche Vertreter der Internet-Wirtschaft Sturm gegen das "Zensurgesetz". Die Go Daddy Group hatte sich (anders als etwa eBay, Facebook, Google oder Yahoo) öffentlich für SOPA stark gemacht – und als Konsequenz zuletzt mehrere zehntausend Kunden-Domains verloren. Wikipedia-Gründer Jimmy Wales drohte kurz vor Weihnachten ebenfalls damit, die freie Enzyklopädie von Go Daddy abzuziehen.
Quelle :
www.heise.de
Arbeits.- Testrechner
:
Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit
TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )
SiLæncer
Cheff-Cubie
Beiträge: 191383
Ohne Input kein Output
Netzgrößen machen gegen geplantes US-Zensurgesetz mobil
«
Antwort #102 am:
02 Januar, 2012, 20:10 »
Die Proteste gegen den derzeit im US-Repräsentantenhaus behandelten "Stop Online Piracy Act" (SOPA) und dessen Pendant im Senat ("Protect IP Act", PIPA) nehmen weiter zu. Der in Deutschland beheimatete Zugangs- und Hostinganbieter 1&1 hat sich dazu in einem ungewöhnlichen Schritt nicht direkt an die entscheidenden Politiker in den USA gewandt, sondern an seine dortigen Kunden. In einem jetzt veröffentlichten Schreiben an die eigene Klientel warnt der Provider, dass die im Kongress beratenen "Anti-Piraterie-Gesetze" umfassende Eingriffe die technische und ökonomische Basis des Internet erlaubten. Dies könne rechtmäßige Geschäftsmodelle gefährden.
Grundsätzlich dürften Technologiefirmen nicht gezwungen werden, in derlei Angelegenheiten als verlängerter Arm der Obrigkeit zu dienen, betont der Geschäftsführer von 1&1 USA, Frederick Iwans. Wenn sie ohne Untersuchung der Rechtslage und Richteranweisung auf jeden Hinweis auf potenzielle Copyright-Verletzungen ihrer Nutzer hin handeln müssten, würden die Grundrechte der Kunden auf Informations- und Meinungsfreiheit gravierend verletzt. Man baue daher darauf, dass der US-Gesetzgeber diese Aspekte in Betracht ziehe, und hoffe zugleich, dass das Domain Name System (DNS) durch politische Maßnahen nicht gefährdet werde. An die Kunden ergeht zudem der Appell, die Bedenken über Plattformen wie Fight for the Future an die Abgeordneten weiterzutragen.
Mitglieder der Branchenvereinigung NetCoalition, der unter anderem Webgrößen wie AOL, Amazon, eBay, Google, Twitter und Yahoo angehören, überlegen derweil, einen zeitweiligen Blackout ihrer Online-Portale mit Informationen zu SOPA und PIPA und deren befürchteten Auswirkungen zu verknüpfen. "Es laufen ernsthafte Diskussionen darüber", sagte Markham Ericson, Chef der Lobbygruppe, der US-Nachrichtenseite CNet News. Bisher habe eine derart aufmerksamkeitsstarke Aktion, die in dem Artikel mit dem Ausüben einer "nuklearen Option" verglichen wird, noch nicht stattgefunden. Aber auch Wikipedia-Mitgründer Jimmy Wales hatte ein solches Vorgehen jüngst bereits vorgeschlagen, um den Druck auf den Gesetzgeber zu erhöhen.
Mit Ron Paul hat sich unterdessen einer der Anwärter für die Präsidentschaftskandidatur der Republikaner von SOPA distanziert. In einem Wahlkampfauftritt warnte der Politiker davor, dass Hollywood damit die Kontrolle übers Internet zu übernehmen drohe. Es sei zu befürchten, dass damit eine Komplett-Überwachung des Internets verknüpft sei. Die Informationsverbreitung über das Netz sei in Gefahr.
Quelle :
www.heise.de
Arbeits.- Testrechner
:
Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit
TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )
SiLæncer
Cheff-Cubie
Beiträge: 191383
Ohne Input kein Output
Umstrittenes US-Zensurgesetz wird auf Eis gelegt
«
Antwort #103 am:
16 Januar, 2012, 21:00 »
Laut übereinstimmenden US-Medienberichten wurde der umstrittene Gesetzesvorschlag für den "Stop Online Piracy Act" (SOPA) im US-Repräsentantenhaus auf Eis gelegt. Am Samstag sagte der republikanische Kongressabgeordnete Darrell Issa der Washingtoner Zeitung The Hill, sein Parteifreund und Mehrheitsführer Eric Cantor habe versichert, das Gesetz vorerst nicht zur Abstimmung vorzulegen. Erst solle eine Einigung in den strittigen Fragen gefunden werden – was alleine angesichts des Widerstands in der eigenen Partei schwierig werden dürfte.
Vorausgegangen war dem überraschenden Schritt eine Stellungnahme der US-Regierung, in der sich das Weiße Haus klar gegen Eingriffe in das Domain-Name-System (DNS) ausspricht. Der unter Beifall der Unterhaltungsindustrie eingebrachte Gesetzesvorschlag will Urheberrechtsverletzungen im Netz unter anderem mit Netzblockaden gegen ausländische Websites bekämpfen. Dabei sollen im Ausland gehostete Domains auf richterlichen Beschluss mittels einer DNS-Blockade gesperrt werden.
Issa hatte zusammen mit dem demokratischen Senator Ron Wyden im Dezember einen eigenen Gesetzesvorschlag in beide Kammern eingebracht, der den Schutz von Urheberrechten ohne DNS-Sperren und ähnlich drastische Maßnahmen stärken will. Im Senat wird zudem noch der ebenfalls umstrittene "Protect IP Act" (PIPA) verhandelt wird. Dessen Initiator war bereits Ende vergangener Woche zurückgerudert und hatte angekündigt, zumindest auf die heftig kritisierten DNS-Sperren verzichten zu wollen.
Quelle :
www.heise.de
Arbeits.- Testrechner
:
Intel® Core™ i7-6700 (4 x 3.40 GHz / 4.00 GHz)
16 GB (2 x 8 GB) DDR4 SDRAM 2133 MHz
250 GB SSD Samsung 750 EVO / 1 TB HDD
ZOTAC Geforce GTX 1080TI AMPExtreme Core Edition 11GB GDDR5
MSI Z170A PC Mate Mainboard
DVD-Brenner Laufwerk
Microsoft Windows 10 Home 64Bit
TT S2 3200 ( BDA Treiber 5.0.1.8 ) + Terratec Cinergy 1200 C ( BDA Treiber 4.8.3.1.8 )
ritschibie
Aufpass-Cubie
Beiträge: 10877
Ich liebe dieses Forum!
SOPA-Protest: Wikipedia bleibt morgen 'schwarz'
«
Antwort #104 am:
17 Januar, 2012, 10:02 »
Gestern hat Wikipedia-Gründer Jimmy Wales angekündigt, dass die englischsprachige Wikipedia morgen für 24 Stunden offline sein wird. Damit will man gegen den umstrittenen US-Gesetzentwurf "Stop Online Piracy Act" (SOPA) protestieren.
Wie Wales in einer 'Twitter-Nachricht' schreibt, sollten Studenten am Mittwoch "ihre Hausaufgaben früh erledigen", weil die Online-Enzyklopädie morgen gegen ein "schlechtes Gesetz" protestieren wird. Betreffen wird die Abschaltung nach Angaben von Wales weltweit rund 25 Millionen Menschen, das ist die Zahl, die Wikipedia im Schnitt täglich an Besuchern anzieht.
Ganz offline bzw. "schwarz" wird Wikipedia allerdings nicht sein. Stattdessen wird es dort Anleitungen und Aufrufe geben, wie US-Bürger ihre lokalen Vertreter im Kongress kontaktieren können. Wales erhofft sich dadurch, dass in der US-Hauptstadt Washington "die Telefonsysteme zum Schmelzen gebracht werden."
Neben Wikipedia haben auch andere Medien angekündigt, den Protesttag gegen SOPA und Protect IP Act (PIPA) mit der Abschaltung (oder sonstigen Modifizierung) ihrer Seiten zu unterstützen, darunter Reddit, Mozilla und WordPress.
Unumstritten ist die Aktion allerdings nicht: Wie 'TheNextWeb' berichtet, meldete sich Twitter-Chef Dick Costolo zu Wort und bezeichnete den Protest als "albern". Der CEO des Kurznachrichtendienstes betonte, dass er und sein Unternehmen SOPA mit aller Entschiedenheit ablehnen würden. Die Abschaltung eines globalen Dienstes bzw. Geschäfts wegen einer "lokalen Angelegenheit, so vorsätzlich dämlich sie auch sein mag", sei aber laut Costolo eben "albern".
Unklar ist indes, ob die US-Gesetzesvorlage (sie soll Internet-Provider und Suchmaschinen zwingen, den Zugriff auf bestimmte Seiten zu sperren) überhaupt noch eine Chance hat, zur Abstimmung gebracht zu werden. Gestern kursierte eine Meldung, die die US-Plattform 'Examiner' lanciert hat, wonach die Vorlage von Repräsentantenhaus "getötet" worden sei.
Hier dürfte aber eher der Wunsch der Vater des Gedankens bzw. der Meldung gewesen sein, da wie u. a. 'Spiegel Online' berichtet, der republikanische Mehrheitsführer im US-Repräsentantenhaus Eric Cantor lediglich versprochen haben soll, SOPA nicht zur Abstimmung vorzuschlagen, bis man einen "Konsens" erreicht habe. Vor allem die vorgeschlagenen DNS-Filtermechanismen stehen bei SOPA heftig in der Kritik.
Siehe auch: SOPA:
Facebook, Google & Co. planen Abschaltung Facebook, Google & Co. planen Abschaltung
Quelle:
www.winfuture.de
Intel Core i7-4770K - ASRock Z87 Extreme6/ac - Crucial Ballistix Sport DIMM Kit 16GB, DDR3-1600 - Gigabyte Radeon R9 290 WindForce 3X OC
TBS DVB-S2 Dual Tuner TV Card Dual CI - DVBViewer pro 5.3 und Smartdvb 4.x.x beta - 80 cm Schüssel, 2xQuad-LNB - Astra (19.2E)/Hotbird (13E)
I-net mit Motzfuchs ; WLAN: Fritz 7390; BS: Windows 10
Drucken
Seiten:
1
2
3
4
5
6
[
7
]
8
9
10
11
Nach oben
« vorheriges
nächstes »
DVB-Cube <<< Das deutsche PC und DVB-Forum >>>
»
Info Corner / Internet-via-Sat, Datendienste / IPTV / Videoportale / Internet TV & Radio
»
# News diverses ...
»
Thema:
ACTA / Protect IP Act / Stop Online Piracy Act