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ACTA / Protect IP Act / Stop Online Piracy Act
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Thema: ACTA / Protect IP Act / Stop Online Piracy Act (Gelesen 11414 mal)
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SiLæncer
Cheff-Cubie
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ACTA: Jüngster Entwurf geleakt
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Antwort #75 am:
06 September, 2010, 17:26 »
Es hat einige Zeit gedauert, doch seit dem gestrigen Sonntag ist eine aktuelle Version des Anti Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) im Netz erhältlich. Das internationale Abkommen im Kampf gegen Verletzungen am Recht des geistigen Eigentums hat insbesondere im Bereich Internet Fortschritte gemacht.
Der kanadische Rechtsprofessor
Michael Geist
hat bereits einen Blick auf den jüngsten Entwurf des Anti Counterfeiting Trade Agreement geworfen. Seine Einschätzungen decken sich mit denen, die bereits am Ende der letzten Verhandlungsrunde im Umlauf waren. Das Vertragswerk ist mit großen Schritten vorangekommen. Einer Realisierung sei man erheblich näher gekommen. Zahlreiche "eckige Klammern" wurden mittlerweile aus dem Vertragswerk beseitigt. Diese befanden sich an Stellen, an denen die verhandelnden Parteien verschiedene Formulierungen und Ausrichtungen anstrebten. In vielen Fällen hat man sich nun offenbar geeinigt.
Insbesondere das Internet-Kapitel des Vetragswerks ist spürbar vorangeschritten, wie Michael Geist festhält. Die verhandelnden Parteien seien hier sehr nahe an einer Übereinkunft. Nach wie vor werde diesem Kapitel jedoch erhebliche Aufmerksamkeit gewidmet. So ist man sich - wie auch aus dem jüngsten Leak hervorgeht - bei einigen Bestandteilen noch uneinig. Zu diesen gehören:
1. Die Reichweite der Internet-Regelungen von ACTA. Die EU strebt eine Umsetzung für jedwede Art geistigen Eigentums an. Die USA hingegen möchten eine Umsetzung auf Urheberrechte und Markenrechte beschränken. Dieser Gegensatz zieht sich quer durch den Verhandlungstext.
2. Alle Parteien müssen nun Angebote bereitstellen, um Urheberrechtsverletzungen in der digitalen Umwelt melden zu können. Wie genau ist nicht reglementiert. Die Möglichkeiten müssen jedoch geeignet sein, die Meinungsfreiheit, einen fairen Prozess sowie die Privatsphäre zu würdigen.
3. Die von den USA angestrebte erweiterte Haftung für Diensteanbieter (beispielsweise Internet Service Provider) wurde komplett entfernt. Dieser Abschnitt wird nun durch eine gemeinsame Erklärung der verhandelnden Parteien ersetzt. Darin verpflichten sie sich eine Kooperation mit der Kreativwirtschaft zu fördern. Darüber hinaus sollen sie Möglichkeiten schaffen, um die Abfrage von Anschlussinhaberdaten zu ermöglichen. Verpflichtend ist diese letzte Bestimmung jedoch nicht.
Das nächste Treffen der Verhandlungsteilnehmer findet diesen Monat in Japan statt.
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EU-Parlament stemmt sich gegen ACTA-Abkommen
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Antwort #76 am:
08 September, 2010, 20:19 »
Wie die französische Bürgerrechtsbewegung "La Quadrature du Net" mitteilt, ist es ihr gelungen genügend Unterschriften von EU-Parlamentsmitgliedern zu sammeln, um eine schriftliche Stellungnahme gegen das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) zu erreichen.
Insgesamt 369 Abgeordnete des Europaparlaments haben mit ihrer Unterschrift gezeigt, dass sie dem Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) mindestens genauso skeptisch gegenüberstehen, wie es viele weitere Menschen auf der Welt tun. Bereits im Frühjahr hatte man eine Deklaration gegen ACTA in die Wege geleitet. Trotz der langen Zeitspanne ist das Ergebnis erfreulich.
Mit der Deklaration stellen sich die Parlamentsmitglieder unter anderem gegen den Sachverhalt, dass sämtliche Verhandlungen bisher geheim abliefen. Alle verhandelnden Mitgliedsstaaten haben freiwillig keinerlei Details offengelegt. Die bisher stabilste "Informationsquelle" stellten Leaks der Vertragsdokumente dar. Nach den Verhandlungsrunden, von denen die Nächste noch in diesem Monat stattfindet, wird den Parlamentariern das Vertragswerk ausgehändigt. Doch auch sie dürfen es nicht an die Öffentlichkeit weiterreichen.
Zu den weiteren Bestandteilen der Deklaration gehört die Feststellung, dass ACTA keine indirekten Auswirkungen auf die Rechtslage bezüglich geistigen Eigentums innerhalb der EU haben soll. Darüber hinaus soll das Abkommen keinen Einfluss auf die Rechtslage zum geistigen Eigentum innerhalb der EU haben. Auch die Haftungsprivilegien von Zugangsprovidern sollen unberührt bleiben.
Mit diesem deutlichen Signal muss sich nun der EU-Handelskommissar Karel de Gucht auseinandersetzen. Diesen Monat sollen die Verhandlungen rund um ACTA in Tokio abgeschlossen werden. Danach stünde einer Umsetzung praktisch nichts mehr im Wege. Das EU-Parlament muss dem Vertragswerk jedoch zustimmen.
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MPAA: Kann man mit ACTA Wikileaks blockieren?
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Antwort #77 am:
22 September, 2010, 20:33 »
Das Anti Counterfeiting Trade Agreement zielt in der momentanen Form darauf ab, gegen Produktpiraterie und Filesharing vorzugehen. Manchen scheint dies jedoch nicht genug zu sein. Die Motion Picture Association of America scheint sich auch um Wikileaks zu sorgen.
Seit das Anti Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) auf den Weg gebracht wurde, haben sich in vielen Ländern Verbände gegen das Vertragswerk gegründet. Eine dieser Organisationen ist Open ACTA Mexico. Diese Gruppe fordert - wie der Name bereits vermuten läßt - die Offenlegung von ACTA. Vergangene Woche ging es bei einer Versammlung im mexikanischen Wirtschaftsministerium abermals um ACTA. Es handelte sich um eine offene Informationsveranstaltung, zu der auch Open ACTA-Mitglieder schienen waren.
Wie Techdirt unter Berufung auf einen Tweet eines Open ACTA Mitglieds berichtet, sei es jedoch zu zwei merkwürdigen Ereignissen gekommen. Während einer Gesprächsrunde stellte ein Vertreter der Motion Picture Association of America (MPAA) die Frage, ob sich mit ACTA auch "schädliche" Seiten wie Wikileaks deaktivieren lassen. Für die Mitglieder von Open ACTA stellte sich selbstverständlich die Frage, was Wikileaks mit illegal kopierten Filmen zu tun hat.
Tatsache ist, dass manche Dokumente bei Wikileaks mitunter Urheberrechte verletzen. Ebenso ist es ein Fakt, dass insbesondere den USA Wikileaks ein Dorn im Auge ist. Es scheint naheliegend, dass man mit ACTA nicht nur die Wünsche der Lobby befriedigend könnte, sondern ebenso die eigenen staatlichen Interessen. Dass die MPAA hier tatsächlich ein Problem mit Wikileaks hätte, darf bezweifelt werden. Man versteht es jedoch, den Ball geschickt in die Hände der US-Regierung zu spielen. Diese müsste somit nur noch zugreifen. Dass man großes Interesse daran hätte, ist sowieso klar. Der am Montag vom US-Senat vorgestellte Gesetzesentwurf "Combating Online Infringement and Counterfeits Act" bestätigt diesen Verdacht nur noch.
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BITKOM: ACTA schießt möglicherweise über das Ziel hinaus
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Antwort #78 am:
27 September, 2010, 16:21 »
Der IT-Branchenverband BITKOM hat sich besorgt über das Anti-Piraterie-Abkommen "ACTA" geäußert. Es sei zu befürchten, dass beim Anti Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) vieles "über einen Kamm geschoren" werde. Die geplanten Maßnahmen könnten über das Ziel hinausschießen.
Das Anti Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) konnte bisher nur wenig Akzeptanz erfahren. Die Gründe dafür sind vielfältig. Manche würden gar sagen, dass die Verhandlungsteilnehmer durchaus wissen, wieso sie so wenige Informationen preisgeben. Insbesondere Vertreter der Kreativwirtschaft sehen in ACTA eine großartige Möglichkeit im Kampf gegen Piraterie.
Mit der vermutlich letzten Verhandlungsrunde wächst aber auch die Skepsis bei industrienahen Verbänden. So äußerte sich der IT-Branchenverband BITKOM jüngst äußerst besorgt über das Abkommen. Es bestehe die Gefahr, dass "das Paket zu sehr beladen" wurde, wie BITKOM-Präsidiumsmitglied Volker Smid erklärt. Bis Ende 2010 soll das internationale Vertragswerk unterzeichnet und in Kraft gesetzt werden. Auch wenn die Verhandlungen bereits Jahre andauern, sind die Inhalte des Vertragswerkes nur durch Leaks bekanntgeworden. Außenstehende können nur vermuten, wie massiv ACTA tatsächlich in die Bürgerrechte eingreifen kann.
"Wir befürchten, dass vieles über einen Kamm geschoren wird und die Maßnahmen über das Ziel hinausschießen", so Smid. Die bisherigen Informationen scheinen diese Befürchtung zu bestätigen. Ein Three-Strikes-Gesetz lehne BITKOM in jedem Falle strikt ab: "Provider zu Sheriffs und Vollzugsorganen zu machen, widerspricht unserem Rechtsverständnis. Die Strafverfolgung ist Aufgabe von Polizei und Justiz. Nur wenn offizielle Ermittlungen laufen, sollten Unternehmen zur Mitarbeit verpflichtet werden. In Deutschland haben wir dafür bereits geeignete Gesetze".
Der Branchenverband befürwortet eine "bessere internationale Bekämpfung von Produktpiraterie, gerade auch im IT-Bereich". Es müsse jedoch auf die Verhältnismäßigkeit dieser Verfolgungsmaßnahmen geachtet werden. "Privatsphäre und Datenschutz, aber auch grundlegende Prinzipien unseres Rechtssystems dürfen dabei nicht geopfert werden", so Smid.
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ACTA-Unterhändler verfehlen ihr Ziel in Tokio
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Antwort #79 am:
02 Oktober, 2010, 14:49 »
Noch immer gibt es keine endgültige Einigung über das Anti-Counterfeiting Trade Agreement, ACTA. Bei der 11. Verhandlungsrunde (PDF-Datei) in Tokio rangen die Vertreter aus Australien, Kanada, der EU, Japan, Korea, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur, der Schweiz und den USA zwar bis zum Morgengrauen des 2. Oktober. Am Ende mussten sie sich aber mit einem „fast finalen Text“ zufrieden geben, wie es aus dem Kreis der Verhandlungspartner hieß. Vor der eineinhalb Wochen dauernden Verhandlungsrunde hatten sich die Beteiligten noch zuversichtlich bezüglich eines Abschlusses des umstrittenen Abkommens gezeigt, das Minimalstandards für die Durchsetzung von Ansprüchen des geistigen Eigentums definieren soll. Der aktuelle Verhandlungstext soll anders als nach Runde 10 kommende Woche komplett veröffentlicht werden.
Yoshihiro Takeda vom japanischen Außenministerium teilte auf Anfrage von heise online mit: „Die Parteien haben in den Verhandlungen fast alle offenen Fragen geklärt und einen konsolidierten und weitgehend abgeschlossenen Vertragstext erstellt, der den jeweiligen Entscheidungsgremien der Länder vorgelegt wird.“ Gleichzeitig habe man sich in Tokio darauf verständigt, die restlichen offenen Punkte rasch zu erledigen. Dazu seien Rückfragen in den jeweiligen Hauptstädten nötig. So schnell wie möglich, so Yoshihiro, solle ACTA endgültig abgeschlossen werden.
Es ist kein großes Geheimnis, dass sich die EU und die USA bis zuletzt darum gestritten haben, welche Rechte des geistigen Eigentums von den harmonisierten Durchsetzungsmaßnahmen in ACTA abgedeckt werden sollen. Nach Informationen von heise online gehört dies zu den Punkten, die den Abschluss in Tokio unmöglich machten.
Eine Einigung, bei der Patente komplett aus dem Hauptkapitel über zivil- und strafrechtliche Maßnahmen, Grenzkontrollen und über die Durchsetzung geistigen Eigentums im Internet gestrichen werden könnte, stehe bevor, so eine der optimistischeren Einschätzungen. Möglicherweise konnten die Europäer dafür durchsetzen, dass auch geografische Herkunftsbezeichungen wie Parmesan oder Champagner unter den ACTA-Schutz fallen. Darüber lässt sich allerdings vorerst nur spekulieren.
Laut Aussagen von Beobachtern sollen in Tokio zuletzt Warnungen des Verbandes European Committee for Interoperable Systems (ECIS) gewirkt haben, zu dessen Mitgliedern Adobe, IBM, Nokia, Opera, Oracle, RealNetworks, Red Hat, und Sun gehören. ECIS hatte zum Start der Verhandlungsrunde in Tokio auf Widersprüche (PDF-Datei) zwischen geltendem EU-Recht und ACTA bezüglich der Erlaubnis zum Reverse Engineering, also dem Verändern und Anpassen urheberrechtlich geschützter Software, aufmerksam gemacht. Die dazu im ACTA vorgesehenen Bestimmungen widersprächen Ausnahmeklauseln in der EU-Richtlinie zum „Urheberrecht in der Informationsgesellschaft“, die Reverse Engineering zuließen.
Die EU-Kommission hatte sich gegenüber dem Europäischen Parlament ausdrücklich dazu verpflichtet, ACTA auf der Basis bestehender EU-Gesetze abzuschließen. Eine Anfrage bei der EU-Kommission zur ACTA-Regelung für den Umgehungsschutz ist noch unbeantwortet. Auch zu etwaigen Änderungen an einem Abschnitt, der die ACTA-Signatarstaaten auffordert, private Unternehmen zur Zusammenarbeit bei der Durchsetzung von Urheberrechtsansprüchen zu ermuntern, gab es noch keine neuen Informationen.
Während des Treffens in Tokio war noch weniger als sonst über den Stand der Verhandlungen nach außen gedrungen. Selbst die Liste der kurzfristig zu einem informellen Treffen geladenen Nichtregierungsorganisationen wurde erst im Nachhinein veröffentlicht. Laut der Mitteilung des Außenministeriums nahmen auch einzelne Unternehmensvertreter an solchen informellen Gesprächen teil. Die Bitte der Grünen im Europaparlament um ein Treffen hatte das japanische Außenministerium unter Verweis auf terminliche Probleme abgelehnt.
Quelle und Links :
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ACTA-Unterhaendler-verfehlen-ihr-Ziel-in-Tokio-1100544.html
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ACTA-Länder noch nicht einig
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Antwort #80 am:
06 Oktober, 2010, 19:29 »
Die Verhandlungspartner des Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) haben am Mittwoch wie angekündigt den aktuellen Text (PDF-Datei) des geplanten internationalen Anti-Piraterie-Abkommens vorgelegt. Noch sind sechs Punkte offen, über die sich die Unterhändler der beteiligten Länder auch bei der 11. Verhandlungsrunde in der vergangenen Woche in Tokio nicht endgültig einigen konnten, wie die EU Kommission erläuterte.
Unter anderem herrschen weiter Meinungsverschiedenheiten in der Frage, ob Patente komplett aus dem ACTA-Rechtsrahmen gestrichen werden sollen. Die USA streitet hier dafür, Patente auch aus dem Abschnitt über zivilrechtliche Maßnahmen zu streichen. Die EU besteht darüber hinaus darauf, dass Markenverletzungen im so genannten Internetkapitel bleiben. Das Internet sei nicht nur ein Medium für Urheberrechtsverletzungen, hieß es dazu am Mittwoch in Brüssel. Vielmehr würden über das Netz auch gefälschte Waren angeboten. Die USA, Mexiko und Korea befürworten demgegenüber, ACTA im Internetkapitel auf das Urheberrecht zu beschränken.
Klare Differenzen gibt es beim Thema Camcording, der illegalen Aufzeichnung von Filmen in Kinos. Die USA sähen gerne ein klares Verbot in dem umstrittenen Abkommen und behalten sich eine Zustimmung zu einer abgeschwächten Variante noch vor. Für Camcording sind aus US-Sicht offenbar auch Gefängnisstrafen angebracht. Auch diese Passage steht in der nun fast endgültigen Textfassung noch unter Vorbehalt.
Zu den neuralgischen Themen Internetzugangssperren und Providerhaftung heißt es bei der EU-Kommission recht lapidar, dass ACTA die Entscheidung darüber offen lasse. Das Abkommen sehe keine Verpflichtung der Teilnehmerstaaten vor, verbiete entsprechende Regelungen aber auch nicht. Eine neue Fußnote billigt den künftigen ACTA-Unterzeichnern ein System abgestufter Haftbarkeit für ISPs zu. Inwieweit Staaten die Aktivitäten privater Nutzer kriminalisieren, bleibt ihnen ebenfalls selbst überlassen. Legales Filesharing bleibe legal und illegales Filesharing bleibe illegal, erklärten Kommissionsvertreter.
Insgesamt haben sich die Initiatoren von ACTA ganz sicher mehr erhofft. In einzelnen Punkten gehe ACTA allerdings trotz der Einschnitte über das einschlägige Abkommen der WTO über handelsbezogene Aspekte des geistigen Eigentums hinaus, heißt es aus Verhandlungskreisen. Beispielsweise verpflichten sich die Staaten künftig bei Zollkontrollen nicht nur den Import, sondern auch den Export zu überprüfen und Raubkopien oder gefälschte Waren zu beschlagnahmen. Das Internetkapitel und die darin ebenfalls fest gelegten Maßnahmen gegen mögliche Umgehungstechnologie oder deren Verbreitung sind ein Novum.
Die Zustimmung zu den noch offenen Fragen soll nun in den jeweiligen Hauptstädten eingeholt werden. Eine weitere Verhandlungsrunde ist laut Aussagen der Unterhändler nicht anberaumt. Offenbar gehen die Teilnehmer davon aus, dass die verbliebenen offenen Punkte per E-Mail ausgeräumt werden können. Dabei besteht auch die Möglichkeit, dass sich einzelne Verhandlungsteilnehmer noch gegen einen Beitritt zu dem Abkommen entscheiden, wie ein Unterhändler vom Schweizer Institut für Geistiges Eigentum gegenüber heise online erklärte. Das letzte Wort habe der nationale Gesetzgeber. In der Schweiz müssen Bundesrat und Parlament zustimmen.
Auf EU-Ebene hatte das Europäische Parlament mehrfach seine Muskeln spielen lassen und gewarnt, es behalte sich eine Ablehnung eines zu weit gehenden und intransparent ausgehandelten Abkommens vor. Laut einem Experten der EU-Kommission müssen neben dem Parlament und dem Rat auch die einzelnen Mitgliedsländer zustimmen. Wie die Entscheidung hier jeweils herbeigeführt wird, diese Frage müsste auf nationaler Ebene beantwortet werden, heißt es in Brüssel. Der mexikanische Senat hat am Dienstag eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die ACTA prüfen und auch eine breite öffentliche Konsultation im Land herbeiführen soll.
Quelle und Links :
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ACTA-Laender-noch-nicht-einig-1103135.html
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Anti-Piraterie-Abkommen ACTA muss durch den Bundestag
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Antwort #81 am:
07 Oktober, 2010, 14:55 »
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begrüßt den Verzicht auf Netzsperren in fast endgültigen Version des Piraterieabkommen ACTA, die am Mittwoch veröffentlicht worden war. "Es ist gut, dass der Verhandlungstext zu ACTA keine Regelungen zu Internetsperren enthält", erklärte die Ministerin gegenüber heise online. Der Kommission sei es gelungen, "das Kapitel über die Rechtsdurchsetzung im digitalen Umfeld auf allgemeine Grundsätze zu beschränken und kritische Punkte herauszuverhandeln".
"Die Bundesregierung hat von Anfang an sehr deutlich gemacht, ein völkerrechtliches Abkommen nicht zu akzeptieren, wenn es obligatorische Netzsperren enthält", erklärte Leutheusser-Schnarrenberger weiter. Es gebe "zu Recht" Bedenken gegen Internetsperren zur Bekämpfung von Urheberrechtsverstößen. Die nun erzielten Verhandlungsergebnisse stimmten mit dem derzeitigen europäischen und deutschen Recht überein.
Die Verhandlungspartner hatten am Mittwoch eine nahezu endgültige Fassung des Abkommens vorgelegt. Die letzten offenen Fragen wollen die 37 teilnehmenden Staaten noch per E-Mail klären. "Es wird keine große Verhandlungsrunde mehr geben", erklärte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums. Das Abkommen muss noch vom Bundestag bestätigt werden. Der Sprecher erklärte, dass ACTA als sogenannter gemischter Vertrag direkt von den EU-Mitgliedsstaaten gebilligt werden und ein normales Gesetzgebungsverfahren durchlaufen müsse. Die in ACTA vorgesehenen strafrechtlichen Regelungen machen diese Zustimmung notwendig.
Sowohl in Brüssel als auch in Berlin zeigte man sich auch zufrieden damit, dass beim Haftungsregime für Internet Service Provider (ISP) keine Veränderungen im bestehenden EU-Recht notwendig sind. Die Preisgabe von Kundendaten durch ISPs bei Urheberrechtsverfahren ist als freiwillige Maßnahme aufgeführt.
Der kanadische Urheberrechtsexperte Michael Geist sprach in einer ersten Analyse von einer "Ultra-Lite Version" des Abkommens. Das von den Vereinigten Staaten initiierte Internetkapitel sei ein "Misserfolg für die USA". Sowohl beim Haftungsregime für ISP als auch bei Sanktionen für die Umgehung von Schutzmaßnahmen seien die USA schließlich eingeknickt. Sanktionen gegen das Knacken von Kopierschutztechnologie stehen nun unter dem Vorbehalt nationalen Rechts.
Die Organisation Knowledge Ecology International (KEI) warnt dagegen, dass die nach viel Kritik an ACTA aufgenommene Präambel zwar verschiedene Hinweis auf Schranken enthalte. Welche Wirkung die Präambel entfalte, sei aber unklar. Zudem gehe ACTA bei den Schadenersatzregelungen weit über das einschlägige TRIPS-Abkommen der Welthandelsorganisation (WTO) hinaus. In diesem Punkt müssten die USA, aber auch andere Verhandlungspartner ihre Gesetze ändern.
Begrüßt wurde das Abkommen indes vom Verband der Musikindustrie in den USA. RIAA-Vizepräsident Neil Turkewitz sagte, ACTA liefere zwar nicht alle Antworten für den Kampf der Regierungen gegen die Piraterie., es sei aber ein wichtiger Schritt vorwärts. Für die Filmbranche hatte die Motion Picture Association of America (MPAA) das Abkommen bereits am Montag als wichtiges Signal gelobt (PDF Datei) und damit kritische Nachfragen provoziert, ob sie schon vor der Öffentlichkeit und den Parlamenten mit dem Text bedacht worden war.
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Ruf nach Zurückweisung des Anti-Piraterie-Abkommens ACTA
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Antwort #82 am:
11 Oktober, 2010, 19:00 »
Die Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net hat den Gesetzgeber aufgefordert, die vorläufige Endversion des geplanten Anti-Piraterie-Abkommens ACTA abzulehnen. Die zivilgesellschaftliche Vereinigung kritisiert unter anderem den Ruf nach verstärkter "Kooperation" zwischen Rechteinhabern und Internetprovidern. Damit sei die Herausbildung einer privat organisierten Polizei und Justiz im Kampf gegen Verletzungen der Rechte an immateriellen Gütern zu befürchten, die mit demokratischen Prinzipien nicht vereinbar sei und eine Bedrohung für Grundfreiheiten darstellen könnte. Dazu passe eine Klausel, die einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegen Zugangsanbieter zur Herausgabe personenbezogener Daten hinter IP-Adressen ohne Richterbeschluss vorsehe.
Die Bürgerrechtler monieren weiter, dass das Abkommen gemäß dem derzeitigen Stand nach wie vor Strafvorschriften mit sich bringe. Gegen eine solche Ausweitung des Gemeinschaftsrechts hatte sich unter anderem das EU-Parlament wiederholt ausgesprochen. Die im Raum stehenden Bestimmungen seien an diesem Punkt zudem so breit gefasst, dass viele nicht-gewerbliche Handlungen wie Filesharing kriminalisiert werden könnten. Die "Hürde" eines Rechtsverstoßes auf "gewerblicher Basis" sie viel zu vage gefasst. Auch das "Anstiften" und die "Beihilfe" zu einer Rechtsverletzung hätten nach wie vor strafrechtliche Relevanz. Ferner beruhten die geplanten Schadensersatzbestimmungen auf Mondrechnungen. Dazu komme die Einrichtung eines ACTA-Komitees, das nach einem Absegnen des Vertrages den Weg für eine dauerhafte Unterwanderung des demokratischen Prozesses ebnen würde.
Der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) warnt ebenfalls vor der Annahme des konsolidierten Textes. Ihn stört vor allem, dass sich die Strafbestimmungen auch auf Patentverletzungen beziehen könnten. Vor allem der Softwaresektor werde von Dickichten entsprechender gewerblicher Schutzrechte geplagt, sodass die Sanktionen als scharfes Schwert im Kampf gegen Wettbewerber geführt werden könnten. Die Konzerne wie Apple, IBM, Microsoft oder SAP vertretende Business Software Alliance (BSA) begrüßt dagegen, dass sich die Verhandlungsführer aus 37 Nationen einschließlich der EU auf die "strafrechtliche Ahndung der Verletzungen von Software-Lizenzen und andere Formen von Urheberrechtsverstößen in gewerblichem Rahmen geeinigt" hätten. Diese seien für eine "Senkung der Software-Piraterie eines Landes entscheidend".
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"ACTA ist auf einem Auge blind"
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Antwort #83 am:
12 Oktober, 2010, 18:04 »
Anfang Oktober hat die wohl letzte Verhandlungsrunde zum umstrittenen Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) begonnen. Zuvor hatten die Unterhändler in Tokio in fast in allen strittigen Punkten Einigungen erzielt und am 2. Oktober 2010 einen neuen Vertragsentwurf (PDF-Datei) veröffentlicht. Letzte offene Punkte will man nun per E-Mail diskutieren.
Unabhängig davon, wie der endgültige Text des geplanten internationalen Anti-Piraterie-Abkommens aussehe, habe ACTA politisch bereits erheblichen Schaden angerichtet, resümiert der Hannoveraner Juraprofessor Axel Metzger in einer Analyse für heise online. Auch sei nach wie vor unsicher, "ob das Abkommen am Ende von einer hinreichenden Zahl von Vertragsparteien ratifiziert wird, um tatsächlich geltendes Recht zu werden."
Metzger, der sich Jahre lang intensiv mit der Entstehung von ACTA beschäftigt hat, sieht durch das Abkommen die eigentlich zuständigen, aber bei ACTA außen vor gebliebenen Institutionen WIPO und WTO beschädigt: "ACTA wird die weiteren Verhandlungen über den künftigen Interessenausgleich beim geistigen Eigentum im Rahmen von WIPO und WTO erheblich erschweren", ist sich Metzger sicher.
Der ACTA-Experte wirft den Verhandlungspartnern vor, das Abkommen nicht ausbalanciert zu haben: "Rechtsschutz und Netzzugang sind gleichermaßen legitime gesellschaftliche Interessen. ACTA ist hier auf einem Auge blind. Daran können auch die wenig konkreten Formulierungen zur Berücksichtigung von Nutzerinteressen in der Präambel nichts ändern." Solange das internationale Recht des geistigen Eigentums die Interessen der Nutzer einseitig ausblende, werde es mit den Akzeptanzproblemen zu kämpfen haben, die man gegenwärtig beobachten könne.
Der komplette Gastbeitrag von Urheberrechts-Professor Metzger findet sich auf der
c't-Homepage
. Es handelt sich dabei um die aktualisierte Version eines Kommentars, der im Rahmen der Berichterstattung über ACTA in Ausgabe 22/10 von c't erschien.
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Antwort #84 am:
21 Oktober, 2010, 12:04 »
Mehrere Abgeordnete im Europäischen Parlament haben sich am Mittwochabend skeptisch über das geplante Anti-Piraterieabkommen ACTA geäußert. Parlamentarier aller Fraktionen haben die Kommission aufgefordert, in einem Rechtsgutachten eindeutig darzulegen, dass in der EU und ihren Mitgliedsländern keine Gesetzesanpassung notwendig wird. Auch fehle nach wie vor eine Folgenabschätzung, insbesondere zu möglichen Einschränkungen der Bürgerrechte.
Die Kommission müsse den Nachweis, dass ACTA im strafrechtlichen Bereich nicht über geltendes Recht hinaus gehe, erst noch erbringen, sagte Jan Philipp Albrecht von den Grünen. Die französische Sozialistin Francoise Castex wollte wissen, wie die Kommission die in ACTA geplanten Sanktionen für "Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung" beurteile. Die Grüne Eva Lichtenberger nannte die fehlende Definition einer "kommerziell motivierten" Urheberrechtsverletzung eine große Gefahr. Möglicherweise sei der mit verhandelnde EU-Rat im Strafrechtsbereich über geltende EU-Bestimmungen hinausgegangen, vermuteten die Abgeordneten.
Das Parlament könne kein Abkommen unterschreiben, in dem eine Öffnungsklausel für spätere Änderungen angelegt sei, sagte Castex unter Verweis auf mögliche Kompetenzen des vorgesehenen ACTA-Komitees. Einen "Blankoscheck" könne das EU-Parlament nicht ausstellen. Die fraktionslose Abgeordnete Angelika Werthmann kritisierte den Verzicht auf klare Bestimmungen zu rechtlichem Gehör im ACTA-Kapitel über einstweilige Maßnahmen gegen Rechteverletzer.
Der für den Handel zuständige EU-Kommissar Karl De Gucht warf den Abgeordneten mangelndes Vertrauen in Kommission, Rat, nationale Regierungen und den Bürgerbeauftragten der EU vor, der die Geheimhaltung von ACTA-Entwürfen für vertretbar erklärt habe. Statt die Vorteile eines starken Schutzes des Geistigen Eigentums für die Arbeitsplätze in der Union zu erkennen, "bezieht man sich auf nebulöse Freiheiten, die ihrer Meinung nach jetzt bedroht werden", sagte De Gucht.
Die Frage nach möglichen Gesetzesänderungen beschäftigt indes auch Politiker anderer Länder. In den USA haben diese Woche die US-Senatoren Bernard Sanders (unabhängig) und Sharrod Brown (Demokraten) vom US-Patentamt (USPTO) ebenfalls eine Prüfung verlangt, inwieweit ACTA herrschende Gesetze in den USA berührt. Mögliche Widersprüche zum US-Recht sehen die Senatoren in eventuellen Schadenersatzforderungen gegen Patentverletzer. Die EU-Kommission drängt darauf, dass in ACTA geplante zivilrechtliche Maßnahmen auch für Patentangelegenheiten gelten sollen. Das USPTO hat diesem Punkt noch nicht zugestimmt.
James Love von der US-Organisation Knowledge Ecology International sagte, die jetzt geforderte Prüfung zu ACTA sei entscheidend, weil Änderungen geltenden US-Rechts auch eine Zustimmung des US-Kongresses notwendig machte. Bislang sei vorgesehen, ACTA auf dem Exekutivweg durchzusetzen. In Deutschland soll ACTA laut Aussagen aus dem Bundesjustizministerium dagegen im Parlament verhandelt werden.
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ACTA-Kritiker: EU-Parlament soll auf Änderungen bestehen
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Antwort #85 am:
26 Oktober, 2010, 18:22 »
Zivilgesellschaftliche Organisationen und Mittelstandsvereinigungen haben das EU-Parlament aufgefordert, auf Klarstellungen und Korrekturen am geplanten Anti-Piraterie-Abkommens ACTA zu bestehen. Die vorgesehene Schlussfassung des Vertrags stelle zwar eine "deutliche Verbesserung" gegenüber der ersten veröffentlichten Version vom April dar, schreibt die US-Gruppierung "Knowledge Ecology International" (KEI) in einem offenen Brief an die Volksvertreter, verweist dabei aber auf offene Fragen.
Im Einzelnen seien die geplanten Bestimmungen für Schadensersatz und einstweilige Verfügungen besonders problematisch, warnt die Organisation. Dabei würden zur Bemessung auch die unverbindlichen Preisempfehlungen für betroffene Produkte ins Spiel gebracht, was nicht nur anerkannten Urheberrechtsnormen widerspreche, sondern gerade im Patenrecht problematisch sei. Gesetzgeberische Einschränkungen der Durchsetzbarkeit gewerblicher Schutzansprüche etwa im Arzneimittelbereich, wie sie unter anderem in den USA bestünden, schlügen sich nicht im aktuellen ACTA-Entwurf nieder.
KEI-Direktor James Love meint, die US-Regierung akzeptiere den Text nur, weil sie keine verbindlichen Auswirkungen auf das eigene nationale Recht erwarte. Der Vertrag solle vielmehr Standards für die Entwicklungsländer aufstellen, die in Folge über bilaterale Vereinbarungen fixiert würden. Das Büro des federführenden US-Handelsbeauftragten selbst verweise in diesem Zusammenhang auf Artikel 1.2 des Entwurfs, der jeder Vertragspartei freistellt, "die geeigneten Methoden zur Umsetzung dieser Vereinbarung in ihr eigenes Rechtssystem festzulegen". Dieser Lesart folgend hat die französische EU-Abgeordnete Françoise Castex (Sozialisten) die EU-Kommission um Klarstellung gebeten, ob und in welchem Maß ACTA nun eine verbindliche oder freiwillige Vereinbarung sein soll.
Der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) hat unterdessen seine Kritik an ACTA vertieft. Dabei bemängelt er, dass das bisherige Abschlusspapier entgegen der Beteuerungen Brüssels über bestehendes EU-Recht deutlich hinausgeht. Besonderes Augenmerk richtet die Vereinigung auf die Strafvorschriften, die laut FFII-Analyse Zeitungen oder Blogger bei der Veröffentlichung geheimer Dokumente genauso kriminalisierten wie Angestellte, die eine Datei weiterleiten, oder Filesharer, denen durch illegale Downloads auch nur ein indirekter Vorteil entstünde. Derlei Bestimmungen hält der Verein für "unverhältnismäßig".
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Anti-Piraterie-Abkommen ACTA wird weiter verhandelt
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Antwort #86 am:
09 November, 2010, 11:18 »
Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) wird erneut verhandelt. Entgegen ihrer ursprünglichen Aussage, dass das Antipiraterie-Abkommen "praktisch fertig" sei, haben sich die 37 Verhandlungspartner laut einem von der Verbraucherschutzorganisation Transatlantic Consumer Dialogue (TACD) veröffentlichten Dokument der EU-Kommission auf ein "technisches Treffen" in Sydney geeinigt. Die Verhandlungspartner wollten per E-Mail die letzten offenen Punkte erledigen, darunter Fragen zur Reichweite. Das Treffen soll vom 30. November bis 3., möglicherweise 4. Dezember stattfinden.
Das vom TACD veröffentlichte Dokument der Generaldirektion Handel zeigt auf, welchen Kurs die EU-Kommission in den offenen Fragen vertreten will und wo die US-Unterhändler stehen. Etwas zurückgesteckt hat die EU beim Thema Reichweite von ACTA im Internetkapitel. Dort soll es statt einer einheitlichen Lösung für "Urheber- und Markenrecht" nun drei verschiedene Formulierungen geben; bei der konkreten Verpflichtung, etwas gegen die Verfolgung von Rechtsverletzungen zu tun, sollen nur noch Urheberrechtsverstöße genannt werden. Bei weicheren Zielen, etwa der Kann-Bestimmung zur "Förderung der Zusammenarbeit innerhalb der Wirtschaft" bei der Verfolgung von Rechtsverletzungen, sollen Urheber- und Markenrechte stehen bleiben.
Die EU-Unterhändler wollen der US-Forderung zustimmen, Patente aus dem Zivilrechtskapitel herausnehmen zu können. Das soll ins Ermessen jedes einzelnen Vertragspartners gestellt werden. Die USA hat sich andererseits offenbar breitschlagen lassen, die Verpflichtung zur Verfolgung von Kamera-Aufzeichnungen in Kinos eine Option für die Vertragspartner umzuwandeln.
Einige Mitgliedsstaaten haben sich kritisch zu dem in den langwierigen ACTA-Verhandlungen erreichten Ergebnissen geäußert. Auch das geht aus dem von TACD veröffentlichten Dokument hervor. Einigen Mitgliedsstaaten, darunter die Tschechischen Republik, Spanien, Frankreich und Italien geht das Abkommen nun doch nicht weit genug, sie fürchten gar, es könnte hinter TRIPS zurückfallen.
Schweden andererseits warnte davor, dass das Abkommen auch die Zerstörung angeblicher Raubkopien erlaube, auch wenn in der EU keine echte Urheber- oder Markenrechtsverletzung vorliege. Weil die Bestimmung in dieser Form gegen herrschende EU-Regeln verstoße, will man dazu in Australien nacharbeiten. Auf Einwände des Europäischen Parlaments, das nachdrücklich gefordert hat, in den ACTA-Prozess mit einbezogen zu werden, wird in dem Dokument nicht eingegangen.
Die TACD-Experten kritisieren, das Abkommen liefere den Verhandlungspartnern einen Blankoscheck, da in einem alljährlichen Treffen der Unterzeichnerstaaten weitere Veränderungen vorgenommen werden könnten. Die internationalen Institutionen, bei denen auch die ACTA-kritischen Staaten von Indien bis Brasilien zu Wort kommen – wie die Welthandelsorganisation und die World Intellectual Property Organisation – würden mit ACTA umgangen.
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EU-Kommission: ACTA ist unterschriftsreif
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Antwort #87 am:
15 November, 2010, 20:00 »
ACTA, das globale Abkommen zum Schutz geistigen Eigentums im Internet ist nach wochenlanger Verzögerung fertig. Die Verhandlungspartner hätten im Kampf gegen die Internet-Piraterie die noch offenen Fragen geklärt, teilte die EU-Kommission am Montagabend in Brüssel im Namen aller beteiligten Länder mit. Das Abkommen soll das Vorgehen gegen Produkt- und Internet-Piraterie, aber auch gefälschte Medikamente erleichtern.
Anfang Oktober war in der Schlussrunde in Tokio bereits eine Einigung bei allen wesentlichen Themen gefunden worden, doch die Hauptstädte mussten noch einige Punkte klären. Details zum Inhalt nannte die EU-Kommission nicht. Der fertige Text der Vereinbarung werde in Kürze veröffentlicht und durchlaufe dann die vor der Unterzeichnung nötigen Verfahren wie zum Beispiel Anhörungen, teilte die EU-Kommission mit.
Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) soll den Schutz geistigen Eigentums und der Urheberrechte im Internet voranbringen. Daran sind neben der Europäischen Union (EU) unter anderem auch die USA und Japan beteiligt. Die EU-Kommission vertritt die EU bei den Verhandlungen. Von dem Abkommen verspricht sich EU-Handelskommissar Karel De Gucht einen Schub für Europas Unternehmen: "Mit dem Abkommen können die Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze in diesen Krisenzeiten erhalten."
Der Startschuss fiel vor drei Jahren. Bürgerrechtler bemängelten lange, dass die Verhandlungen im Geheimen stattfänden. Daraufhin stellte die Europäische Kommission im April erstmals ein umfassendes Dokument auf ihre Internetseite. Vor der Unterzeichnung des Abschlusspapiers soll nun sogar der vollständige Text des Abkommens veröffentlicht werden.
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ACTA bekommt den letzten Schliff
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Antwort #88 am:
16 November, 2010, 17:45 »
Die Vertragsparteien des umstrittenen Anti-Piraterieabkommen ACTA haben wie erwartet einen bereinigten Entwurf (
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) vorgelegt. Ganz unterschriftsreif ist das Abkommen damit allerdings noch nicht. Der Text wird noch einmal durch abschließende rechtliche Beratungen gehen, wie ein Sprecher von Handelskommissar Karel De Gucht gegenüber heise online bestätigte. ACTA solle noch dem "letzten rechtlichen Schliff auf einer technischen Ebene" erhalten. Dazu kommen die Vertragspartner Ende November noch einmal für ein paar Tage in Sydney zusammen. Die Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament haben dann das letzte Wort.
Noch nicht bereinigt ist ein von der Kommission gegenüber den EU-Mitgliedsstaaten schon anerkannter Fehler, der bei genauer Auslegung die Zerstörung von Gütern durch EU-Behörden erlaubt, obwohl nach EU-Recht keine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Die Formulierung sei ein Fehler, der durch die Streichung des Begriffs einer tatsächlichen "Rechtsverletzung" aus der Definition von "raubkopierte, urheberrechtlich geschützte Güter" entstanden sei, teilte die Kommission in einem von der Verbraucherorganisation Trans Atlantic Consumer Dialog (TACD) kürzlich veröffentlichten Bericht den Mitgliedsstaaten mit. An dem Beispiel wird deutlich, dass kleinste Details in dem auf 24 Seiten zusammengeschrumpften Abkommen weitreichende Folgen haben können.
Ein aus Sicht vieler Kritiker heikler Punkt ist die geplante Verschärfung bei den Bestimmungen zum Schadensersatz. Im Fall von Urheberrechtsverletzungen verpflichten sich die ACTA-Mitgliedsstaaten zu einer Regelung für "zusätzlichem Schadensersatz". Ins Ermessen der Richter soll überdies gestellt werden, ob Raubkopierer auch für Gerichts- und Anwaltskosten aufzukommen haben. Anette Kur vom Münchner Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht teilte auf Anfrage von heise online mit, sie könne die Besorgnis zu den Schadensersatz-Regeln in ACTA verstehen. "Hier wird es künftig wohl verschärften Druck in Richtung auf eine fühlbare Erhöhung der zuzusprechenden Beträge geben."
Eine Koalition von Netzbetreibern und Internet Service Providern warnte (
PDF-Datei
) am Montag, dass ACTA entgegen aller Beteuerungen über geltendes Recht hinausgehe. Unter anderem führe ACTA strafrechtliche Maßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen ein. Zudem sehen die Provider erweiterte Möglichkeiten für einstweilige Verfügungen gegen sie und warnen vor künftigen Änderungen von ACTA durch das geplante ACTA-Komitee.
Besorgt sind die Provider laut Andrea D'Incecco von europäischen Providerverband EuroISPA auch angesichts der ACTA-Klausel, die für mehr Zusammenarbeit zwischen Providern und den Rechteinhabern wirbt. In der kurz vor der Novellierung stehenden "Durchsetzungsrichtlinie" könnte diese Empfehlung bereits ihren ersten Widerhall finden, warnt D'Incecco. "Wir befürchten, dass die Provider zu freiwilligen, außergesetzlichen Verfahren angehalten werden, die Rechteinhaber zu unterstützen." Auf der Wunschliste der Rechteinhaber stünden bekanntermaßen Filter- und Blockademaßnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen.
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EU-Parlament begrüßt Anti-Piraterie-Abkommen ACTA
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Antwort #89 am:
24 November, 2010, 18:07 »
Mit knapper Mehrheit hat das EU-Parlament auf Initiative der konservativen Fraktionen am heutigen Donnerstag das geplante Anti-Piraterie-Abkommen ACTA als Instrument zur besseren Durchsetzung von Rechten an immateriellen Gütern begrüßt. Das Abkommen sei gut für Rechteinhaber, die auf dem Weltmarkt gegenwärtig "unter systematischen und weit verbreiteten Verstößen" gegen ihre Urheber-, Marken- oder Patentrechte zu leiden hätten, heißt es in der Resolution. Die Abgeordneten betonen insbesondere die Bedeutung des Schutzes geographischer Herkunftsangaben wie "Champagner" oder "Spreewald-Gurken" für europäische Unternehmen und "würdigen" die Bemühungen der EU-Kommission, die entsprechende Klausel gegen heftigen Widerstand anderer Vertragsparteien in die Vereinbarung aufnehmen zu lassen.
Das Parlament weist darauf hin, dass die Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie "eine Priorität seiner internen und internationalen politischen Strategie" sei und die internationale Zusammenarbeit entscheidend dazu beitrage, dieses Ziel zu erreichen. Zwar werde ACTS das komplexe und vielschichtige Problem nicht lösen werde. Es stelle aber einen "Schritt in die richtige Richtung" dar. Die Entschließung geht im Gegensatz zu vielen Kritikern davon aus, dass ACTA am Rechtsbestand der EU im Bereich "geistiges Eigentum" nicht ändere, weil die entsprechenden Vorschriften hier bereits "deutlich weiter entwickelt" seien. In diesem Sinne erwähnt die Bürgervertretung lobend, dass der Abschnitt zu Strafvorschriften zur Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern als "Kann-Bestimmung" ausgestaltet werden soll. Der Entwurf für eine entsprechende EU-Richtlinie liegt derzeit auf Eis.
Zufrieden sind die Unterstützer der Resolution mit den wiederholten Erklärungen der EU-Kommission, wonach die Umsetzung der ACTA-Bestimmungen aus dem besonders umkämpften Internetkapitel keine Personendurchsuchungen an den Grenzen oder die Einführung eines Systems der abgestuften Erwiderung auf Copyright-Verstöße einschließlich eines "Three Strikes"-Verfahrens erforderlich machten. Die Abgeordneten betonen hier noch einmal, dass das Abkommen die Unterzeichner nicht ermächtigen dürfe, Internetsperren oder ähnliche Ansätze im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen einzuführen. Zugleich fordern sie eine Bestätigung der Kommission, dass eine Implementierung von ACTA "keine Auswirkungen auf die Grundrechte und den Datenschutz, die laufenden Bemühungen der EU, die Maßnahmen zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums zu harmonisieren, und den elektronischen Geschäftsverkehr haben" werde.
Keine Mehrheit fand der Entwurf für eine alternative Resolution, auf die sich Sozialdemokraten, Grüne, Linke und Teile der Liberalen im Vorfeld geeinigt hatten. Er forderte unter anderem eine rechtliche Untersuchung der Machbarkeit der von ACTA angestrebten verstärken "Kooperation" zwischen Rechteinhabern und Internetprovidern ein. Die Kommission und der EU-Rat hätten zudem eine Definition des Begriffs des "gewerblichen Ausmaßes" liefern sollen, der derzeit als Maßstab zur Kriminalisierung von Rechtsverletzungen herangezogen werden soll und gerade bei der Tauschbörsen-Nutzung viele Fragen offen lässt. Die Fraktionen beklagten zudem, dass ACTA außerhalb der bestehenden multilateralen Foren wie der Weltorganisation für geistiges Eigentum festgezurrt worden sei.
Jérémie Zimmermann, Sprecher der Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net, hat das Ergebnis der Abstimmung als "schweren Schlag" für die Nutzer gewertet. Es zeige, dass die Konservativen ACTA bei der noch ausstehenden Abstimmung über das Abkommen durchwinken könnten. Der grüne EU-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht monierte, dass die Entschließung der Kommission einen "Blanko-Schick" ausstelle. Die im Vorfeld von vielen Experten und Parlamentariern geäußerten Bedenken, der Vertrage könnte Bürgerrechte und einen freien Zugang zu Informationen und Medikamenten gefährden, seien ausgeblendet worden. Die Grünen wollen daher eine rechtliche Klarstellung durch den Europäischen Gerichtshof einfordern.
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