Autor Thema: ACTA / Protect IP Act / Stop Online Piracy Act  (Gelesen 11413 mal)

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UK: ACTA Geheimhaltung nicht in Ordnung
« Antwort #30 am: 06 Januar, 2010, 20:52 »
Die Verhandlungen rund um das Anti Counterfeit Trade Agreement (ACTA) sind nebulös. Wenige Details konnten bisher an die Öffentlichkeit sickern. Viele befürchten eine industrienahe Gesetzgebung. Nun hat sich die britische Regierung gegen die Geheimhaltung gestellt.

Während an allen möglichen Orten die Vertreter der westlichen Länder zusammentreffen, um über das ACTA-Abkommen zu diskutieren, stehen einige bis jetzt im Dunkeln: das Volk oder besser gesagt die Verbraucher, die von der Gesetzgebung betroffen sein werden. Dabei spielt es keine Rolle, von welchem Land man spricht. Bisher sind praktisch keinerlei umfangreiche Informationen an die Öffentlichkeit gelangt. Die wenigen Kleinigkeiten geben nur einen vagen Einblick, obgleich dieser nicht minder erschütternd ist.

Eine faire Gesetzgebung braucht jedoch Transparenz. Möchte man meinen. Die USA haben das ACTA-Abkommen unter den Deckmantel der "Nationalen Sicherheit" gepackt. Sollten Details daraus bekanntwerden, wäre sie gefährdet. Es stellt sich natürlich die Frage wieso. Schließlich geht es beim ACTA-Abkommen in erster Linie um eine Sache: einen international standardisierten Maßstab im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen und Produktpiraterie. Schwer zu glauben, dass die nationale Sicherheit der USA bedroht sein könnte, würden Details der Verhandlung bekannt. Oder fürchtet man gar einen Aufstand der Massen?

Die Bevölkerung ist verunsichert. Es lässt sich bis jetzt nicht sagen, ob diese Verunsicherung korrekt ist. Die Details der Verhandlungen werden schließlich bestens gehütet. Die britische Delegation im Europaparlament scheint ihre Meinung jedoch langsam zu ändern. In einem Dokument, welches sich mit der Gesetzgebung beschäftigt, hält die britische Delegation nüchtern fest:

"Trotz des Verständnisses für [das ACTA-Abkommen] sieht es Großbritannien als elementar an, die Legitimität des Vertrages sicherzustellen und jedwede Gerüchte zu beenden. Wir glauben, dass der Mangel an Transparenz der Sache nicht dienlich ist und wir glauben auch nicht, dass [die Geheimhaltung] im Sinne des öffentlichen Interesses ist."

Ob der Einwurf der britischen Abgeordneten etwas nützen wird, ist fraglich. Bis zum jetzigen Zeitpunkt hat sich niemand sonst auf deren Seite gestellt.

Quelle: www.gulli.com

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ACTA: Google lädt zum Gespräch
« Antwort #31 am: 09 Januar, 2010, 19:26 »
Das Anti-Counterfeit Trade Agreement, besser bekannt als ACTA, ist in aller Munde. Urheberrechtsverletzungen und Produktpiraterie sind die Hauptthemen des Vertrages, den bislang nur wenige Menschen kennen. Nun lädt der Suchmaschinengigant zum Gespräch ein.

Wie drastisch ist die internationale Urheber- und Markenrechtslage? Vonseiten der Contentindustrie wird man hören: katastrophal. Unabhängig davon, ob dies den Tatsachen entspricht oder nicht, das ACTA-Abkommen soll Abhilfe schaffen. Einziges Problem bisher: Das Gesetz hinter verschlossenen Türen ausgehandelt, das Volk bleibt außen vor. Nur wenige Personen haben den Text jemals gesehen. Die überaus wenigen Details, die bisher an die Öffentlichkeit drangen, waren schon sehr erschreckend.

Wie schlimm steht es jedoch wirklich? Droht ein international angepasstes Three-Strikes-Gesetz mit langjährigen Geld- und Haftstrafen für kleine Filesharer? Die Ungewissheit ist groß. Offensichtlich sogar so groß, dass der Internetkonzern Google nun zum Gespräch lädt. Am 11. Januar 2010 sind zahlreiche Gäste nach Washington D.C. eingeladen, um über das ACTA-Abkommen zu diskutieren. Auch Gäste sind herzlich eingeladen.

Die Veranstaltung steht dabei unter dem bezeichnenden Titel "ACTA: Der Staatsvertrag, der das Internet neu formen könnte". Ein sehr flexibler Titel, der weder besonders positiv, noch besonders negativ ausfällt. In der dazugehörigen Beschreibung von Google findet man jedoch erheblich klarere Worte: "Viele Verbraucherschutzanwälte und Technologiefirmen, darunter Google, haben ernsthafte Bedenken bezüglich der möglichen Reichweite von ACTA sowie den Einfluss, den das Abkommen auf die Rechte der Internetnutzer sowie auf Innovationen haben könnte."

Während des Diskussions-Panels, welches von dem Washington Post-Kolumnisten Rob Pegoraro moderiert wird, sollen einige Kernfragen geklärt werden. Welchen Einfluss wird ACTA auf die Rechte am geistigen Eigentum haben? Wird es die "Safe Harbor" Regelung der USA unterwandern? Diese ermöglicht Diensteanbietern nicht für die Taten ihrer Kunden belangt zu werden, vorausgesetzt, sie reagieren ab Kenntnisnahme auf die Rechtsverletzung. Die wichtigste Frage des Panels soll jedoch sein, ob die Regierungen vermehrt auf ein "Three-Strikes-System" setzen wollen, das den Internetnutzern ihren Webzugang nimmt. Weitere Fragen können noch eingereicht werden.

Firebird77 von gulli meint:
Google klinkt sich also überaus aktiv in die ACTA-Diskussion mit ein. Man wird das Gefühl nicht los, dass dies ein schlechtes Omen ist. Wenn sogar dieser Multimilliarden-Konzern ernste Bedenken wegen des ACTA-Abkommens hat. Wie soll sich dann erst der Verbraucher verhalten? Dennoch erscheint dieses Diskussions-Panel leicht absurd. Weder Google noch die Gesprächsteilnehmer sitzen mit an den ACTA-Verhandlungstischen. Der Inhalt des Abkommens ist ihnen also unbekannt. Folglich wird man nur Vermutungen - oder besser Befürchtungen - diskutieren.

Quelle: www.gulli.com

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ACTA: Britische Abgeordnete dürfen nichts wissen
« Antwort #32 am: 22 Januar, 2010, 20:09 »
Das Anti-Counterfeit Trade Agreement (ACTA) scheint immer häufiger in den Fokus britischer Abgeordneter zu geraten. Jetzt haben einige Abgeordnete ganz konkret nach den Vertragsdetails gefragt - und wurden abgewimmelt.

Demokratie braucht vor allem eines: Transparenz. Jedem Abgeordneten steht natürlich auch das Recht zu, vertrauliche Gespräche zu führen. Besonders förderlich ist dies aber nicht, insbesondere wenn es um ein Vertragswerk wie ACTA geht. Dieses Abkommen soll den Kampf gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen international angleichen. Es steht lediglich eine offene Frage im Raum: Wie soll das bewerkstelligt werden?

Das Vertragswerk ist nämlich auch nach über einem Jahr unter vollständiger Geheimhaltung. Nur die obersten Regierungsvertreter der verhandelnden Staaten haben Zugriff. Sonst niemand. Wenn man von den Vertretern der Contentindustrie einmal absehen würde. Ein bizarres Schauspiel zum Vertrag findet aktuell in Großbritannien statt. Bereits vor wenigen Wochen stellte man kritische Einzelfragen zum ACTA-Abkommen. Die Zahl der interessierten Abgeordneten ist seither drastisch gestiegen.

Nun haben einige Abgeordnete verlangt, dass das Dokument in das Parlamentsarchiv aufgenommen wird. Dies würde eine Prüfung durch alle Abgeordneten ermöglichen. Das Abkommen wäre praktisch nicht mehr geheim. Ein Schritt, den der Wirtschaftsminister David Lammy sofort ausbremste. Ihm seien die Rufe nach mehr Transparenz zwar "sympathisch", aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt könne man dies einfach nicht tun. "Die Offenlegung der Dokumente ohne die Zustimmung aller ACTA-Vertragspartner würde die internationalen Beziehungen Großbritanniens schädigen", erklärte Lammy.

"Dies würde unsere Fähigkeiten schmälern, die britischen Interessen bei den Verhandlungen zu schützen, fördern und abzusichern. Darüber hinaus würde eine vorzeitige Offenlegung der Dokumente, die noch nicht bestätigt und final entwickelt sind auch einen negativen Effekt auf die Reputation der Regierung haben." Die Europäische Kommission übt sich ebenfalls in Zurückhaltung. Das ACTA-Abkommen würde den gegenwärtigen gesetzlichen Rahmen der EU im Bereich Urheberrecht nicht übersteigen.

Ob man dem jetzt Glauben schenkt oder nicht, bleibt irrelevant. Allein die "erzwungenen" Äußerungen, in denen kontinuierlich die Rede von "internationaler Gefahr", "Schädigung der Regierungsreputation" oder dergleichen ist, wirken wie eine Farce gegenüber den Bürgern. Insbesondere wenn Vertreter der Content-Lobby eindeutig freien Zugang zu den Vertragswerken haben und mit am Diskussionstisch sitzen.

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Offene ACTA-Diskussion wird zur Farce
« Antwort #33 am: 23 Januar, 2010, 13:03 »
Die Verhandlungen rund um das Anti-Counterfeit Trade Agreement (ACTA) finden rund um den Globus statt. Unter den Gastgeber-Ländern ist auch Mexiko. Dort fand nun eine "öffentliche" Diskussionsrunde zum Vertragswerk statt.

Das Wort "öffentlich" ist dabei jedoch alles andere als wörtlich zu verstehen. Ein Mitglied der Bürgerbewegung OpenACTA war bei dem Ereignis, zu dem das "Mexikanische Institut für geistige Eigentumsrechte" (IMPI) geladen hatte, anwesend. Ihr Augenzeugenbericht ist dabei mehr als nur erschreckend. Eine Teilnahme wurde nämlich nicht nur erschwert. Gegenstimmen oder die Öffentlichkeit waren schlicht und ergreifend nicht erwünscht.

Wie berichtet wird, kam es zu einigen mehr als bedenklichen Zwischenfällen. Bereits vor der öffentlichen Veranstaltung war es notwendig, umfangreiche Anmeldepapiere auszufüllen. Diese beschränkten sich jedoch nicht einfach darauf, die Besucherzahlen besser abschätzen zu können. Am Schluss war eine Unterschrift unter einer Schweigeerklärung (!) notwendig. Alles, was während der Diskussion zur Debatte kam, solle unter Verschluss bleiben. Nach mehreren kritischen Attacken entfernte man diesen Punkt aus den Anmeldepapieren.

Unter den geschätzten 60 Gästen befanden sich in erster Linie Vertreter der Contentindustrie. Diese zeigten sich besorgt, dass auch "gewöhnliche Mitbürger" an der Veranstaltung teilnehmen konnten, so das OpenACTA Mitglied Geraldine Juarez. Als ein anwesender Jurist die Frage stellte, ob das ACTA-Abkommen die Menschenrechte verletzen könnte, wurde er von der Mehrheit der anwesenden Gäste ausgebuht.

Das erschreckendste Ereignis erlebte Geraldine Juarez selbst. Sie versuchte mit ihrem Handy von der Diskussionsrunde zu twittern. Einige Vertreter der Contentindustrie bemerkten dies und forderten sie auf, den Raum zu verlassen. Da sie dieser Aufforderung nicht nachkommen wollte, wurde sie von Sicherheitskräften aus dem Saal eskortiert. Von einer "öffentlichen Diskussion" kann man also kaum sprechen.


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Nächste Verhandlungsrunde zum Urheberrechtsabkommen ACTA steht an
« Antwort #34 am: 26 Januar, 2010, 12:22 »
Im mexikanischen Guadalajara beginnt heute die siebte Runde der Verhandlungen für das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement). Offenbar wollen die USA, die Europäische Union, Japan und acht weitere Staaten das umstrittene Abkommen abschließen, bevor sie den immer lauter werdenden Rufen nach mehr Transparenz doch noch nachgeben müssen. Für die Diskussion über Transparenz haben die ACTA-Partner wie üblich eine Stunde am letzten der vier Tage der Verhandlungsrunde eingeplant.

Über den Inhalt des seit Ende 2007 hinter verschlossenen Türen diskutierten Abkommens für einen internationalen Standard im Kampf gegen gefälschte Produkte und gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet gibt es bislang nur spärliche Information. Einige gegen den Willen der Verhandlungsführer an die Öffentlichkeit gelangte Dokumente haben die wiederholt vorgetragenen Beschwichtigungen – auch von der Bundesregierung – fragwürdig erscheinen lassen.

Die EU-Kommission einschließlich des designierten neuen Handelskommissars Karel de Gucht hatte in Anhörungen beteuert, ACTA werde nicht über die bestehende EU-Gesetzgebung hinausgehen. In einem internen Analysepapier hatte die Kommission allerdings "Bauchschmerzen" zu einigen von den US-Amerikanern im "Internet-Kapitel" eingebrachten Regeln geäußert. Europäische Verbände, die anders als ihre Kollegen in den USA bisher keine Textentwürfe sehen durften, schlagen inzwischen Alarm. Michael Bartholomew, Direktor des Verbandes europäischer TK-Anbieter ETNO, sagte, sein Verband sei besorgt, dass über ACTA "unverhältnismäßige und weitreichende Maßnahmen wie das Filtern oder die mögliche Sperrung von Internetzugängen der Nutzer" eingeführt werden könnten. Diese würden gesetzlich garantierte Zugangsrechte der Nutzer aushebeln.

Die britischen Liberalen warnten davor, dass laufende gesetzgeberische Verfahren in Großbritannien durch ACTA präjudiziert werden. Die neuseeländische Labour-Abgeordnete Clare Curran zeigte sich gespannt darauf, wie sich die jüngste Rede von US-Außenministerin Hillary Clinton über das Recht auf Internetzugang auf Neuseelands Sperrgesetze und die ACTA-Verhandlungen auswirkten. Curran berichtete auch von Zusagen der neuseeländischen Regierung, für mehr Transparenz bei den Verhandlungen einzutreten. Es sehe im Moment so aus, als stimmten viele Länder dieser Forderung zu, es könne sich aber auch lediglich um eine Taktik handeln.

Für Kanada warnten Experten wie der Jurist Michael Geist oder David Fewer, Geschäftsführender Direktor der Canadian Internet Policy and Public Interest Clinic (CIPPIC) vor Verschärfungen, die ACTA bringen würde. Die laufenden Konsultationen über das nationale Urheberrecht würden durch die geheimen ACTA-Verhandlungen zur Farce.

Quelle : www.heise.de

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Automatische Internetfilter, Defacto-Verbot von Privatkopien und Strafen fürs Knacken von Software-Sperren: Wenn Regierungen durchsetzen, was auf der Wunschliste fürs Anti-Piraterie-Abkommen ACTA steht, ist die Meinungsfreiheit in Gefahr, warnen Bürgerrechtsgruppen.

Vertreter von 39 Staaten verhandeln in Mexiko über die Zukunft des Internets: Was die Gesandten unter anderem der EU, der Vereinigten Staaten und Australiens im Detail vorhaben, ist nicht öffentlich bekannt. Das Ziel hingegen steht seit Jahren fest: Sie wollen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen im Internet eindämmen.

Die Maßnahmen, über die in Mexiko im Geheimen beraten wird, sind laut Bürgerrechtsorganisationen sehr repressiv. Reporter ohne Grenzen warnt vor "Gefahr für die freie Meinungsäußerung im Internet" durch das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA). Die Organisation beklagt in einer Stellungnahme, dass "die demokratische Debatte bei diesen Verhandlungen verhindert wurde, die einen großen Einfluss auf die grundlegenden Rechte wie das der freien Meinungsäußerung haben können." Die Organisation mahnt: "Transparenz ist bei solchen Angelegenheiten unverzichtbar."

Reporter ohne Grenzen kritisiert vor allem diese drei bei den ACTA-Verhandlungen im Raum stehenden Einschränkungen:

    * das Verbot von Techniken zum Umgehen von Inhaltefiltern und Sperrmechanismen
    * das Kappen von Internetanbindungen jener Bürger, die angeblich illegale Inhalte aus dem Internet laden
    * automatische Internetfilter

Reporter ohne Grenzen hat mit vielen anderen Bürgerrechts- und Verbraucherschutzorganisationen einen offenen Brief an das Europäische Parlament unterzeichnet. Darin verlangen die Organisationen vom Parlament, die EU-Gesandten bei den ACTA-Verhandlungen zur Offenlegung des Gesprächsstandes zu verpflichten.

Die Unterzeichner (darunter Consumers International, EDRi, die Free Software und die Electronic Frontier Foundation) kritisieren, dass ein Abkommensentwurf seit 18 Monaten geheim gehalten wird und nur Details an die Öffentlichkeit gedrungen seien. Es sei "beunruhigend", dass EU-Parlamentarier keinen Einblick in die ACTA-Dokumente nehmen konnten, während US-Unternehmen nach Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung Zugang zu den Unterlagen hatten.

Quelle : www.spiegel.de

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ACTA: Three-Strikes-Gesetz wird kommen
« Antwort #36 am: 30 Januar, 2010, 15:00 »
Die Verhandlungen um das Anti-Counterfeit Trade Agreement (ACTA) in Mexiko sind gestern abgeschlossen worden. Wie die Financial Times unter Berufung auf gut informierte Kreise berichtet, spielte auch das Three-Strikes-Gesetz eine elementare Rolle.

Als die ersten Dokumente rund um die geheimen ACTA-Verhandlungen durchsickerten, war die Aufregung groß. Neben vielen Mutmaßungen konnte man aus den Texten auch schlussfolgern, dass ein Three-Strikes-Gesetz zum Repertoire des Vertrags gehört. Eine wirklich verlässliche Aussage gab es bisher jedoch nicht. Dass jedoch etwas an der Vermutung dran sein muss, zeigen die jüngsten Recherchen der Financial Times.

Nach Aussage von Aktivisten und Vertretern der Medienbranche haben sich die Verhandlungen in Mexiko auch mit der "Three-Strikes" Thematik beschäftigt. Das Three-Strikes-Gesetz wird in Frankreich in wenigen Monaten aktiv umgesetzt. Es arbeitet dreistufig und richtet sich gegen Urheberrechtsverletzer im Netz. Wer dreimal hintereinander das Urheberrecht bricht, dem wird der Internetzugang gesperrt. In Frankreich entscheidet darüber ein Richter im Eilverfahren. Erhebliche Geldstrafen sind ebenfalls möglich.

In Deutschland wurde ein Three-Strikes-Gesetz bisher abgelehnt. Auch die Europäische Union stellt sich bisher dagegen. Die pauschale Trennung des Internetzugangs wäre mit EU-Recht nicht vereinbar. Allem Anschein nach interessiert dies die verhandelnden Nationen - darunter Deutschland, Frankreich, Japan und die USA - nicht sonderlich. Das Three-Strikes Modell wird man dort sicher nicht vorgestellt haben, weil man sie ablehnen möchte. Insbesondere da an den Gesprächsrunden vor allem Vertreter der Kreativwirtschaft beteiligt sind.

Momentan scheint es auch so, als wären alle Transparenzforderungen umsonst gestellt worden. Es ist schon zu spät. Theodore Schultze, Vorsitzender der Instituto mexicano de la Propiedad Industrial (IMPI) äußerte die Vermutung, dass der Vertragsentwurf bereits einen "finalen Status" innehabe. Wie die IMPI auf deren Homepage erklären, würde das ACTA-Vertragswerk sechs Kapitel umfassen. Diese beinhalten:

Kapitel 1: Grundlegende Definitionen
Kapitel 2: Rechtlichen Rahmenbedingungen um Rechte am geistigen Eigentum durchzusetzen
Kapitel 3: Internationale Zusammenarbeit
Kapitel 4: Durchsetzungsmöglichkeiten (gemeint sind hier Mittel, um gegen Urheberrechtsverletzer vorzugehen)
Kapitel 5 & 6: Finale Richtlinien

Relevanz hat insbesondere das Kapitel 2, welches in vier Abschnitte unterteilt ist. Diese befassen sich mit:

Abschnitt 1: Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche
Abschnitt 2: "Grenzmaßnahmen" (Import bzw. Export von Plagiaten)
Abschnitt 3: Strafrechtliche Maßnahmen
Abschnitt 4: Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte im Netz

Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem 4. Abschnitt. Laut der IMPI dreht sich dieser Abschnitt um "spezielle Hürden, die von neuen Technologien im Zusammenhang mit dem Schutz geistiger Eigentumsrechte entstehen. Beispielsweise die mögliche Rolle und Verantwortlichkeit der Internet Service Provider um von der Piraterie von [urheberrechtlich geschützten Werken] und verwandten Rechten im Netz zu abzuschrecken."

Wie der europäische Providerverband, EuroISPA erklärt, seien die Maßnahmen "einschneidend und umfangreich, inklusive der Möglichkeit Nutzer vom Internet zu trennen." Rund 1.700 Provider gehören zu EuroISPA. Diese beobachten die ACTA-Verhandlungen mit derselben Besorgnis, wie viele Bürger.

Quelle: www.gulli.com

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ACTA-Partner lassen sich weiter nicht in die Karten gucken
« Antwort #37 am: 03 Februar, 2010, 17:18 »
Internetsperren sind als Mittel gegen Urheberrechtsverletzungen mit dem EU-Recht vereinbar, solange sie in rechtsstaatliche Verfahren eingebettet werden. Das sagte ein EU-Unterhändler kurz nach der siebten Verhandlungsrunde zum umstrittenen Anti-Piraterie-Abkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) gegenüber heise online. Bei möglichen Regelungen zur "abgestuften Erwiderung" auf mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen durch Internetnutzer sei im Telecom-Paket der EU sehr viel Wert darauf gelegt worden, den Betroffenen "rechtliches Gehör" zu verschaffen.

Gleichzeitig erlaube die Richtlinie auch unterschiedliche Auslegungen in den Mitgliedsstaaten, erklärte der EU-Vertreter weiter. Manche Länder setzten auf "Three-Strikes"-Regelungen – die im  Wiederholungsfall Internetsperren bedeuten können –, andere verzichteten darauf. Daran werde ACTA nichts ändern, versicherte der Kommissionsexperte.

Die Möglichkeit, dass den Vertragspartnern eine Sperr-Regelung über das Handelsabkommen diktiert werden könne, nannte der EU-Unterhändler "theoretisch". EU-Kommission und EU-Ratspräsidentschaft seien überdies geltendem EU-Recht verpflichtet, betonte er. Allerdings war in diesem Zusammenhang auch schon von einer "Speziallösung" die Rede, wie ACTA abgeschlossen werden könne, ohne vorher strafrechtliche Regelungen in der Gemeinschaft harmonisieren zu müssen.

Die Bundesregierung hatte sich wiederholt gegen Internetsperren ausgesprochen. Zu anhaltenden Berichten über mögliche Geld- und Gefängnisstrafen für Filesharer sagte der Kommissionsvertreter, hier gebe es eine klare EU-Linie, die strafrechtliche Maßnahmen nur für Verstöße in "kommerziellem Ausmaß" vorsehe. Wie das genau zu definieren ist, darin gehen die Meinungen der Experten allerdings auseinander.

Offiziell hatten die ACTA-Partnerländer nach ihrer Verhandlungswoche in  Mexiko mit einer dürftigen Mitteilung keine der in der Öffentlichkeit immer lauter gestellten kritischen Fragen zu dem geplanten Abkommen beantwortet.

In den kommenden Wochen würden die Verhandlungspartner eine neue Zusammenfassung zu  Kernelementen von ACTA veröffentlichen, versprach der Kommissionsvertreter. Darüber könne dann auch erneut mit Verbänden und Interessengruppen in Brüssel gesprochen werden. Die Veröffentlichung der hinter verschlossenen Türen diskutierten Textentwürfe zu allen ACTA-Kapiteln schloss der EU-Mann vorerst aus. Es gebe noch viel Arbeit für die Unterhändler. Schließlich habe das "schwierige Thema" Internet im Mexiko erst zum zweiten Mal auf der Tagesordnung gestanden.

Unterdessen wird im EU-Parlament eine Anhörung zu ACTA vorbereitet, sagte Alexander Alvaro (Liberale) gegenüber heise online. Das Parlament wolle von den angehenden Kommissaren in Brüssel während deren Anhörungen genau wissen wissen, wie es künftig an den Verhandlungen beteiligt werden soll. Fraglich ist, ob sich das Parlament damit zufrieden gibt, einen fertig unterzeichneten Text präsentiert zu bekommen und diesen absegnen zu dürfen.

Quelle : www.heise.de

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ACTA: Internetkapitel geleakt - 3-Strikes an Bord
« Antwort #38 am: 21 Februar, 2010, 21:59 »
Ein jüngst geleakter Teil des Anti-Counterfeit Trade Agreements bestätigt die bisherigen Befürchtungen. Auch wenn das Three-Strikes-Gesetz nur als Fußnote erwähnt wird - es wird als eine "Lösung" im Kampf gegen Piraterie genannt.

Seit die Verhandlungen rund um das Anti-Counterfeit Trade-Agreement (ACTA) aufgenommen wurden, sind nur wenige Dokumente durchgesickert. Auch "offene" Diskussionsrunden waren mehr oder minder eine Farce und ohne jedwede Bedeutung. Ein Informant hat dem IDG News Service nun einen Teil des Vertrages zugespielt, der sich thematisch mit dem Internet beschäftigt. Die darin enthaltenen Passagen sind nicht nur interessant. Sie bestätigen bereits vorangegangene Befürchtungen.

Das Vertragsdokument hält eines deutlich fest: Internet Service Provider (ISP) sollen für die Uploads und Downloads ihrer Kunden zur Verantwortung gezogen werden. Einziger Ausweg nicht in eine Haftung gedrängt zu werden, stellt die Ergreifung von "angemessenen Maßnahmen" gegen Rechtsverletzer dar. Die Maßnahme müsse dabei ausreichend sein, weitere Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. In einer Fußnote erwähnt man auch sehr explizit, was als "ausreichend" angesehen wird.

Dort heißt es: "Ein Beispiel für solch eine Richtlinie stellt in geeigneten Fällen die Kündigungen des Abonnements oder Kontos von Wiederholungstätern im System oder Netzwerk eines Providers dar."

Konkret gemeint ist hiermit also die Anwendung eines Three-Strikes-Gesetzes. Nur wenn sich Provider wirklich nachhaltig gegen rechtsverletzende Kunden einsetzen, können sie die eigene "Mithaftung" umgehen. Auch wenn es sich bei dieser Passage nur um eine Fußnote handelt, so wird das Three-Strikes-Gesetz doch im Vertragswerk erwähnt. Einem Dokument, das später von allen verhandelnden Staaten unterzeichnet werden soll. Dass man sich bei der Umsetzung nachhaltiger Methoden an das Vertragswerk halten dürfte, ist eigentlich keine Frage.

Bemerkenswert ist jedoch insbesondere die Haltung der EU zu den Verhandlungen. Die Europäische Kommission hatte jüngst darauf bestanden, dass das Dokument nicht wider europäischem Recht sei. In der Tat sollen die Internet-Provider für die Handlungen ihrer Kunden haften können. Aber die Grenzen dafür waren bisher sehr eng abgesteckt. Mit dem Vertragswerk würden diese in bisher unbekanntem Maße erweitert.

Das Dokument ist aktuell online verfügbar. Wer sich den geleakten Teil durchlesen möchte, findet ihn hier (PDF).

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EU-Parlamentarier rügen Heimlichtuerei bei ACTA
« Antwort #39 am: 23 Februar, 2010, 18:28 »
Mitglieder des Handelsausschusses des Europäischen Parlaments (INTA) zeigten sich am Dienstag in Brüssel einmal mehr unzufrieden mit der Informationspolitik der Europäischen Kommission über die Verhandlungen zum umstrittenen Anti-Piraterie-Abkommen ACTA. Der grüne Abgeordnete Carl Schlyter forderte den neuen Handelskommissar Karel de Gucht auf, bei nächster Gelegenheit dem Ausschuss selbst Rede und Antwort zu stehen. Die Darstellungen der Unterhändler und des Kommissars seien widersprüchlich. De Gucht hatte in seiner Anhörung  vor Amtsantritt zugesagt, dass er das Parlament detailliert über den Verhandlungsfortschritt informieren wolle.

Die Unzufriedenheit über die mangelnde Informationspolitik geht quer durch die Fraktionen des Parlaments. Die britische Liberale Catherine Bearder mahnte, man dürfe die Lehren aus der geplatzten Vereinbarung zwischen der EU und den USA zum Bankdatentransfer nicht so schnell wieder vergessen. Wegen unzureichender Informationen hatte das Parlament das so genannte SWIFT-Abkommen nach der Unterzeichnung durch den Rat und die USA abgelehnt. "Nach unseren Informationen soll bereits am 12. März eine Stellungnahme zum jetzt vorliegenden ACTA-Entwurf abgegeben werden", warnte Bearder, "wann werden wir den Entwurf sehen?"

Für die ACTA-Unterhändler der Kommission wiederholte Luc Devignes von der Generaldirektion Außenhandel gebetsmühlenhaft die Formel, dass man nicht über bestehendes EU-Recht, den so genannten "EU Acquis", hinausgehen werde. Konkrete Fragen von Schlyter,inwiefern ACTA strafrechtliche Sanktionen für Urheberrechtsverletzungen enthielte, schmetterte Devignes mit dem gleichen Hinweis ab. "Wenn Sie den EU-Acquis kennen, kennen Sie die Antwort auf Ihre Frage", beschied der Kommissionsbeamte.

Auch die Beteuerungen Devignes, die EU-Unterhändler befürworteten keine Internetsperren nach dem in Mode gekommenen "Three-Strikes"-Verfahren und die Verfolgung von Privatpersonen sei mit ACTA nicht beabsichtigt, quittierten die INTA-Ausschussmitglieder mit Skepsis. "Wir alle kennen unerwünschte Nebenwirkungen von Gesetzen", sagte der konservative britische Abgeordnete Syed Kamall (European Conservatives and Reformists). In einem am Wochenende vom kanadischen IP-Experten Michael Geist veröffentlichten Entwurf des Internetkapitels sind "Three-Strikes-Sperren" gegen Urheberrechtssünder als Möglichkeit aufgeführt.

Angesichts der sparsamen Informationen des Kommissionsbeamten stand am Ende die Transparenzfrage wieder einmal im Mittelpunkt der Debatte. Nachfragen, inwieweit die Kommission selbst  innerhalb der ACTA-Verhandlungsgruppe den Antrag gestellt habe, für mehr Transparenz der Verhandlungen zu sorgen, beantwortete Devignes ausweichend. Man sei bezüglich einer größeren Transparenz im Gespräch mit den Mitgliedsstaaten. Letztere genießen zum Argwohn einiger Parlamentarier wieder einmal Sonderrechte, was die Information über das geheim verhandelte Abkommen anbelangt: Vertreter von sieben Mitgliedsstaaten nähmen an den ACTA-Verhandlungsrunden teil, wunderte sich Daniel Caspary von der EVP-Fraktion. Devignes gab an, dass die Vertreter der Mitgliedsstaaten nur als Beobachter dabei seien.

Quelle : www.heise.de

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ACTA: Werden Internetsperren hoffähig?
« Antwort #40 am: 24 Februar, 2010, 13:00 »
Die Urheberrechtsexperten Thomas Dreier, Thomas Hoeren und Annette Kur sehen die Gefahr, dass Zugangssperren für Urheberrechtsverletzungen hoffähig werden, wenn sie einmal in einem internationalen Abkommen aufgenommen werden. Das urteilten sie, nachdem sie sich das kürzlich vom kanadischen Juristen Michael Geist veröffentlichte  Internet-Kapitel des geplanten und dank nichtöffentlicher Verhandlungen teilweise geheimnisumwitterten internationalen Anti-Piraterie-Abkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) studiert haben. Der deutsche Gesetzgeber müsse nichts ändern, aber er könnte es unter Verweis auf ACTA, meinte Thomas Dreier vom Institut für Informations- und Wirtschaftsrecht am Karlsruher Institute of Technology.

Thomas Hoeren vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster kritisierte, das Sperren von Internetzugängen nach dem "Three-Strikes-Modell" in ein solches internationales Abkommen auch nur hineinzuschreiben, bedeute schon eine Gefahr. Auch wenn der Text in der vorliegenden Form keinen Anlass zur übertriebenen Besorgnis liefere, weil er den Staaten offenbar Flexibilität bei der Entscheidung für oder gegen ein Three-Strikes-Modell zugestehe, könne die Möglichkeit verloren gehen, noch einmal unter das ACTA-Niveau zu gehen, sagte Annette Kur vom Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht: "Die Flexibilität in die umgekehrte Richtung, also zu weniger scharfen Durchsetzungsregimen, wird eingeschränkt."

Ihr kanadischer Kollege Geist ist überzeugt, dass ACTA der Ausgangspunkt für den weltweiten Vormarsch von Internetsperren bedeuten wird. Geist verwies gegenüber heise online darauf, dass das Sperren von Nutzerzugängen das "einzige Beispiel" ist, das der vorliegende Textentwurf als angemessenen Schritt für die Provider bezeichnet, die in den Genuss des in Aussicht gestellten Haftungsprivilegs kommen wollen. "Auch die Internet Treaties (PDF-Datei) der World Intellectual Property Organisation boten zunächst Flexibilität bei der Behandlung von Techniken zur Umgehung technischer Schutzmaßnahmen an, aber die sind längst ausgehöhlt durch die Umsetzung im Stil des Digital Millenium Copyright Act", warnte Geist. "Wir müssen damit rechnen, dass der flexible regulatorische Ansatz nach und nach als 'Three-strikes'-Option interpretiert werden wird."

Geists Befürchtungen hinsichtlich ACTA sind sicherlich auch deshalb größer, weil kanadisches Recht sehr viel stärker verändert werden müsste. So auch bei der Haftung für fremde Inhalte. In Kanada reicht es aktuell aus, wenn ein Internet Service Provider die Beschwerde eines Rechtebesitzers an einen potentiellen Urheberrechts- oder Markenrechtsverletzer weiter reicht. In Deutschland dagegen müssen Provider nicht nur verletzende Inhalte sperren, sie sind laut verschiedenen Gerichtsentscheidungen sogar gehalten, auch ähnlich gelagerte Verletzungen zu unterbinden.

Was für große Anbieter wie eBay noch gerade so möglich sei, mache kleinen Anbietern ziemliche Probleme, sagte Dreier. Er hege daher Sympathie für die "Formalisierung des Notice-and-Take-Down'-Verfahrens", das laut dem ACTA-Internet-Kapitel keine weitere Überwachungspflicht mit sich bringe. Nach Ansicht von Hoeren könnte damit sogar die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Frage gestellt werden.

Hoeren beurteilte es als Ausweichmanöver, dass ACTA als Handelsabkommen deklariert wird. Die Durchsetzung von Urheberrechten werde als Freihandel deklariert. Dreier sah es wie Hoeren als unverständlich an, "warum wichtige Dinge, die alle angehen, geheim verhandelt werden". Aus Sicht der Regierungen sei es möglicherweise bequem, wenn sie sich nicht mit Kritik zu befassen hätten. Die Einflussnahme von Lobbyisten werde allerdings kaum gestoppt und sei damit höchst einseitig.

"Warum haben die Regierungen nur so viel Angst vor der Netzgemeinde?", fragte Hoeren. In der gebe es doch auch eine Menge Sachverstand. Solange die ACTA-Texte aber geheim verhandelt und nur bitweise ans Licht der Öffentlichkeit gelangten, blieben viele Fragen auch für die deutschen Rechtswissenschaftler offen.

Quelle : www.heise.de

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ACTA: Transparenz ist nicht gefragt
« Antwort #41 am: 28 Februar, 2010, 22:13 »
Das geplante Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) soll Produktpiraterie länderübergreifend eindämmen. Nun sind neue Dokumente aufgetaucht, wonach sich auch die Vertreter von Deutschland explizit gegen eine Veröffentlichung jeglicher Details ausgesprochen haben.

Das von zahlreichen Staaten geplante Vertragspaket ACTA ist in aller Munde. Aber keiner weiß wirklich Bescheid, was denn jetzt im Kampf gegen die Urheberrechtsverletzer passieren soll. An der Informationspolitik der teilnehmenden Nationen soll sich auch künftig nichts ändern. Da sich die Regierungen der USA, von Südkorea, Singapur, Belgien, Portugal, Dänemark und Deutschland gegen eine Veröffentlichung des aktuellen Verhandlungsstandes gestellt haben, darf auch in Zukunft nichts an die Öffentlichkeit gelangen. Informationen dürfen nur einstimmig oder überhaupt nicht veröffentlicht werden. Das geleakte Memo gibt auch Einblicke in das Meeting in Mexiko. Demnach waren viele Gesprächsteilnehmer nicht zu Zugeständnissen bereit. Zumindest gab es Einigkeit in Bezug auf den Schutz der Ländergrenzen. Lediglich bei der Durchsetzung der Maßnahmen bestand schon aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen kein Konsens.

Markus Beckedahl versteht nicht, warum das Wirtschaftsministerium in dieser Sache weiter die alte Geheimniskrämerei beibehalten will. Er rechnet mit dem Schlimmsten, also mit Three-Strikes und anderen staatlich angeordneten Nettigkeiten.
Der kanadische Prof. Michael Geist indes rät den Bürgern der USA, von Südkorea, Singapur, Belgien, Portugal, Dänemark und Deutschland, dass sie mal bei ihren Landesfürsten nachfragen sollen, warum sie so viel Wert ihre Geheimniskrämerei legen.

Im kürzlich veröffentlichten Interview von Carta erklärte der Rechtsexperte Michael Geist: "Es ist schwer zu verstehen, wo die Ursache des Problems liegt - es könnte an einigen asiatischen und europäischen Ländern liegen. Und anscheinend fürchten manche, dass die Sorge und die Aufregung über ACTA noch viel größer wären, wenn sich die Öffentlichkeit voll über die Vorgänge im Klaren wäre. Also über etwas, das in gewisser Weise hinter ihrem Rücken vorangetrieben wird. (...)

Selbst Unterstützer von ACTA fangen an einzusehen, dass größere Transparenz dringend notwendig ist. Sie stellen fest, dass die Heimlichkeit richtiggehende Schäden anrichtet. Ein heimlicher Urheberrechtsvertrag ist nicht direkt etwas, das die Öffentlichkeit schätzt. Und die Befürworter von ACTA erkennen, dass dieser Vertrag sich am Ende als Totgeburt herausstellen könnte. Zumindest in den Augen der Öffentlichkeit, die von ihm nichts außer durchgesickerte Dokumente und Bedenken zur Heimlichkeit mitbekommen hat."

Quelle: www.gulli.com

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Neuer ACTA Leak: Die Positionen der Verhandlungspartner
« Antwort #42 am: 02 März, 2010, 18:34 »
Ein jüngst geleaktes Dokument rund um das Anti-Counterfeit Trade Agreement (ACTA) gewährt Einblick in die Verhandlungspositionen der USA, Japan sowie der EU. Das 44-Seiten starke PDF lässt einige Details ans Licht kommen.

Wer ist für das Anti-Counterfeit Trade Agreement und wer nicht? Ein jüngst geleaktes PDF der Europäischen Union stellt die Verhandlungspositionen der Vertragspartner gegenüber. Dabei gibt es einige interessante Feststellungen. So scheinen sich die Verhandlungsparteien bei vielen Punkten alles andere als einig zu sein. Darüber hinaus scheinen bereits die geringsten Veränderungen der Formulierungen erhebliche Folgen zu haben.

In einem Teil des Dokuments geht es beispielsweise darum, ob der Schadensersatz anhand des tatsächlich entstandenen Schadens bemessen werden soll oder ob nach einem gesetzlich festgelegten Mindestrahmen agiert werden soll. Die USA wünschen sich der dieser Passage das Wort "soll". Die EU, Kanada sowie Neuseeland fordern stattdessen das Wort "darf" für den Gesetzestext. Solch ein kleines Wort kann am Ende einen gewaltigen Unterschied bereiten.

Wie aus dem Dokument weiter hervorgeht, versuchen die USA ihre Ansichten weitgehend durchzusetzen. So drängen sie in allen Teilaspekten auf gesetzlich genormte Schadensersatzsummen. Eine Darlegung des tatsächlich entstandenen Schadens vor Gericht soll keinen Platz finden. Doch die USA scheinen bei diesem Spiel nicht zwingend die "Bösen" zu sein. Wie aus dem Dokument ersichtlich wird, hat auch die EU einige Textpassagen gestrichen. Bemerkenswerterweise finden sich darunter auch Passagen, die eine "faire Nutzung" (engl: fair use) von urheberrechtlich geschützten Werken gestatten.

Einige der interessantesten Bestandteile zum Internetkapitel des ACTA-Abkommens:

* Die Thematik der "Safe Harbour"-Klausel scheint die Vertragspartner zu entzweien. Die Safe Harbour-Klausel befreit Diensteanbieter von einer Haftung, sofern diese Maßnahmen gegen rechtswidrige Taten ergreifen, falls sie davon erfahren. Neben einem Entwurf der USA stehen auch noch Ansätze aus Japan sowie der EU im Raum. Neuseeland zeigt sich gänzlich zurückhaltend und fordert Klärung, was von der Safe Harbour-Klausel betroffen sein soll.

*  Der japanische Entwurf sieht eine Haftung der Provider vor, sobald diese von der Rechtsverletzung Kenntnis erlangt haben. Die Diensteanbieter dürften zur Haftung herangezogen werden, wenn es technisch möglich ist, weitere Verletzungen zu verhindern. Dies gilt auch dann, wenn der Provider "weiß oder Grund zu der Annahme hat", dass eine Rechtsverletzung stattfindet.

* Provider sollen in ihren Nutzungsbedingungen erwähnen, dass sie technisch wirksame Maßnahmen gegen Rechtsverletzungen tätigen (bspw: Three-Strikes-Gesetz). Nur wenn sie sich dazu bereit erklären, können sie sich unter den Schutz der Safe Harbour-Klausel stellen. Neuseeland stellte sich vehement gegen diese Position. Japan hingegen hat erklärt, dass deren Gesetz keine Nutzungsbedingungen vorschreibt. Eine Implementierung solcher Richtlinien wäre also schwierig.

* Die USA versuchen, einen globalen Digital Millenium Copyright Act (DMCA) durchzusetzen. Dieser ermöglicht es in den USA, sogenannte Löschaufforderungen zu versenden. Die Vollmachten von Rechteinhabern würden damit drastisch steigen. Eine der Nutzungsmöglichkeiten des DMCA sah man beispielsweise beim Fall Microsoft gegen Cryptome (gulli:News berichtete).

Einige der interessantesten Bestandteile zur zivilrechtlichen Durchsetzung des ACTA-Abkommens:

* Die USA, Japan sowie die EU wollen eine Erweiterung der Rechtsmöglichkeiten auf jedwedes geistige Eigentum, also beispielsweise auch Patentangelegenheiten oder Vergleichbares. Kanada, Singapur und Neuseeland fordern hingegen eine strikte Begrenzung der zivilrechtlichen Möglichkeiten von ACTA. Es soll bei Urheberrechts- und Markenrechtsangelegenheiten bleiben.

* Der Informationsaustausch bei Ermittlungen soll sehr weitläufig sein, wie die USA fordern. Die EU stellt sich mit der Forderung nach einem limitierten Austausch dagegen. Noch engere Grenzen formuliert lediglich der Vertragspartner Kanada.

* Die EU fordert eine rechtliche Handhabe gegen Vermittler, deren Dienste zur Verletzung eines geistigen Eigentumsrechtes missbraucht werden. Mit dieser Forderung steht die EU bislang alleine.

Quelle: www.gulli.com

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EU-Parlament fordert ACTA-Offenlegung
« Antwort #43 am: 10 März, 2010, 11:02 »
Die Bemühungen das Anti-Counterfeit Trade Agreement (ACTA) offenzulegen, scheinen endlich die ersten Früchte zu zeigen. Alle Parteien haben einen gemeinsamen Beschluss zur Offenlegung des Abkommens verfasst.

Wie Christian Engström, Europaparlaments-Abgeordneter der schwedischen Piratenpartei in seinem Blog berichtet, hat das Europaparlament gestern einen gemeinsamen Beschluss gefasst. Heute Abend soll im Europaparlament zwischen 21 und 24 Uhr darüber diskutiert werden. Dieser stellt einige Forderungen an den EU-Rat sowie die EU-Kommission in Bezug zum Anti-Counterfeit Trade Agreement (ACTA).

Das ACTA-Abkommen wird seit Jahren unter Verschluss gehalten. Ziel ist eine Anpassung des internationalen Urheberrechts sowie die Durchsetzung von Rechten am geistigen Eigentum. Aufgrund der Geheimhaltung sind die tatsächlichen Inhalte des Vertrags aber unklar. Wie Engström erklärt, könnte der Beschluss hier ein erster Schritt in Richtung Transparenz sein.

Alle Parteien (bis auf eine) haben den Beschluss unterstützt. Heute Abend soll über die Bestandteile des Beschlusses diskutiert werden. Im Anschluss daran erfolgt eine Abstimmung. Wie Engström rät, sollte man noch nicht zu euphorisch feiern. Das Wahlergebnis lässt sich schließlich nicht vorhersehen. Dennoch scheint die Lage sowie die Forderungen sehr vielversprechend.

Einige der Bestandteile des Beschlusses:

"1. Die Kommission wird hiermit darin erinnert, dass sie seit dem 1. Dezember 2009 die rechtliche Verpflichtung hat, das Europaparlament sofort und vollständig über alle Stufen internationaler Vertragsabschlüsse zu informieren.

2. [Das Europaparlament] bringt seine Besorgnis rund um die mangelhafte Transparenz im Zuge der ACTA-Verhandlungen zum Ausdruck, die gegen den Gedanken und Geist des "Treaty on the Functioning of the Union" (TFEU) sind. [Das Europaparlament] ist zutiefst besorgt, dass keine rechtliche Basis vor dem Start der ACTA-Verhandlungen geschaffen und nach keiner parlamentarischen Bestätigung für die Mandate verlangt wurde.

3. [Das Europaparlament] fordert die Kommission sowie den Rat dazu auf, der Öffentlichkeit sowie dem Parlament Zugang zu den ACTA-Vertragsdokumenten zu gewähren und eine Zusammenfassung im Sinne des Vertrags und Regulierungswerks 1049/2001 bezüglich des öffentlichen Zugangs zu Dokumenten zu gewährleisten.

4. [Das Europaparlament] fordert die Kommission sowie den Rat dazu auf, proaktiv auf die ACTA-Partner einzuwirken, um weitere vertrauliche Verhandlungen zu unterbinden sowie das Parlament gänzlich und zeitnah über die geplanten Initiativen bezüglich dieser Forderung zu unterrichten. Es wird erwartet, dass die Kommission entsprechende Vorschläge bereits vor der nächsten Verhandlungsrunde in Neuseeland im April 2010 vorbringt. Darüber hinaus soll die Thematik der Transparenz auf der Agenda dieses Meetings Platz finden. Das Ergebnis dieser Diskussionen ist dem Parlament unverzüglich nach Abschluss mitzuteilen.

5. [Das Europaparlament] betont, dass es sich bis zu einer unverzüglichen und vollständigen Unterrichtung über alle Stufen der Verhandlung das Recht vorbehält, angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Dies beinhaltet das Erheben einer Anklage vor dem Europäischen Gerichtshof um die eigene Vorbestimmung sicherzustellen. [...]."

Wie Engström abschließend festhält, würde dieser Beschluss am Ende auch in das ACTA-Vertragswerk eingehen. Hier muss festgehalten werden, dass der gesamte Beschluss weit umfangreicher ist. Weitere Passagen schreiben beispielsweise vor, dass es kein Three-Strikes-Gesetz im Sinne von Frankreich geben wird. Auch einer Durchsuchung von Laptops, Handys und anderen Geräten beim Passieren eines Grenzübergangs wird widersprochen.

Wenn es ein ACTA-Abkommen gibt, so Engström, dann muss es sich um Produktpiraterie drehen. Nicht um die Beschneidung elementarer Grundrechte der Bevölkerung im Netz.

Hinweis: Das Europaparlament bietet (Live-)Webstreams der Gespräche an. Diese sind hier zu finden. Bedauerlicherweise ist das Gespräch des heutigen Abends noch nicht im Programm aufgeführt. Eine tatsächliche Übertragung ist also noch unklar.

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ACTA: Ministerin gegen Netzsperren
« Antwort #44 am: 11 März, 2010, 15:52 »
Die Bundesregierung ist nach den Worten von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gegen eine Sperrung von Internet-Zugängen als Strafe für Urheberrechtsverletzungen. Angesichts der laufenden Verhandlungen über das internationale Anti-Piraterie-Abkommen ACTA setze sich die Bundesregierung mit Nachdruck gegen Zugangssperren bei Urheberrechtsverletzungen ein, sagte die FDP-Politikerin laut dpa am Donnerstag in Berlin. Union und FDP seien sich im Koalitionsvertrag darüber einig geworden, dass Netzsperren als Sanktion kein Weg seien, sagte die Ministerin. Dies habe man unmissverständlich vereinbart.

Auf Initiative der USA und Japans verhandeln derzeit eine Reihe von Staaten – darunter die Schweiz, Südkorea, Singapur, Mexiko und Australien – über das geplante Anti Counterfeiting Trade Agreement (ACTA). Für die EU-Staaten sitzt die EU-Kommission am Verhandlungstisch. Mit dem Abkommen sollen die Bemühungen der Teilnehmerstaaten zur Bekämpfung von Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen harmonisiert werden. Neben der Geheimniskrämerei der Verhandlungspartner kritisieren Beobachter, dass mit ACTA bestehende Abkommen und nationale Regelungen zum Urheberrechtsschutz ausgeweitet werden sollen - bis zur Einführung von Netzsperren für Wiederholungstäter nach dem "Three-Strikes"-Ansatz.

Am Mittwoch hatte das Europaparlament in Straßburg mit großer Mehrheit für die Veröffentlichung des derzeitigen Entwurfs des Abkommen eingesetzt. Die Abgeordneten fordern zudem, in die Verhandlungen eingebunden zu werden. Das Parlament darf mit dem am 1. Dezember in Kraft getretenen EU-Vertrag von Lissabon bei internationalen Abkommen, die Europa abschließt, mitentscheiden. Sollten die Abgeordneten nicht voll in den Prozess einbezogen werden, drohen sie mit rechtlichen Schritten bis hin zum Gang vor den Europäischen Gerichtshof. Die Bundesregierung hatte sich erst kürzlich öffentlich für transparente Verhandlungen ausgesprochen.

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