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ACTA / Protect IP Act / Stop Online Piracy Act
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Thema: ACTA / Protect IP Act / Stop Online Piracy Act (Gelesen 11505 mal)
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SiLæncer
Cheff-Cubie
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"Acta ist gefährlich für Privatsphäre und Datenschutz"
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Antwort #135 am:
24 April, 2012, 20:15 »
Acta birgt die Gefahr, die demokratischen Grundrechte unakzeptabel einzuschränken. Das Handelsabkommen sei nicht klar genug formuliert bei den Maßnahmen, die gegen geringfügige Urheberrechtsverletzungen im Internet gelten sollen, so die europäische Datenschutzbehörde.
Der
Europäische Datenschutzbeauftragte
hat große Bedenken zu dem internationalen Handelsabkommen Acta und seiner Umsetzung von Urheberrechtsverstößen im Internet geäußert. In einer neuen Stellungnahme der Behörde heißt es, dass die mangelnde Klarheit des Abkommens zu Maßnahmen, die eingesetzt werden können, um Verstöße gegen geistige Eigentumsrechte im Internet zu verfolgen, unakzeptable Folgen für die Grundrechte haben könne.
Eine "breit angelegte Überwachung des Verhaltens und der Kommunikation von Nutzern" schon bei "geringfügigen, nicht profitorientierten Verstößen im kleinen Rahmen" könne die Folge sein, was "tief in die Privatsphäre von Individuen" eingreife. Viele Acta-Maßnahmen würden eine Verarbeitung personenbezogener Daten durch Internet Service Provider erfordern, die "über das nach EU-Recht Erlaubte hinausgehen würde".
Acta enthalte keine ausreichenden Einschränkungen und Schutzmaßnahmen, wie etwa wirksamen Rechtsschutz, rechtsstaatliche Verfahren, das Prinzip der Unschuldsvermutung und die Rechte auf Privatsphäre und Datenschutz, so die Experten weiter.
Der Stellvertretende Europäische Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli machte aber auch klar, dass er Acta nicht grundsätzlich ablehnt: "Eine richtige Balance zwischen dem Kampf gegen Verletzungen des Rechts auf geistiges Eigentum und den Rechten auf Schutz der Privatsphäre und Datenschutz muss gewährleistet sein. Es scheint, dass Acta in dieser Hinsicht nicht völlig erfolgreich war."
Das Gutachten beruhe auf einer genauen Analyse des endgültigen Textes des Abkommens, das sich derzeit in einem Zustimmungsverfahren im Europäischen Parlament befindet, erklärte Buttarelli. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte am 10. Februar 2012 dafür gesorgt, dass Deutschland das Handelsabkommen Acta vorerst nicht unterzeichnet.
Quelle :
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ACTA: Widerstand im Europäischen Parlament formiert sich
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Antwort #136 am:
25 April, 2012, 19:15 »
Im Europäischen Parlament formiert sich der Widerstand gegen das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA. Am Dienstag erklärte die Fraktion der Liberaldemokraten (ALDA), gegen das umstrittene Abkommen zu stimmen. "In den vergangenen Monaten hat die Zivilgesellschaft ihre berechtigten Bedenken gegen ACTA sehr deutlich gemacht", erklärte ALDE-Fraktionschef Guy Verhofstadt, der den Schutz von Grundrechten und Freiheiten in dem Abkommen nicht genügend berücksichtigt sieht.
Dennoch sprechen sich die Liberalen grundsätzlich für den Schutz geistigen Eigentums aus. Die Liberalen wollen multilaterale Bemühungen für einen besseren Schutz weiter unterstützen, betonte Verhofstadt. Doch sollten Maßnahmen konkreter auf ihren Anwendungsbereich zugeschnitten werden. ACTA enthalte zu viele Regelungen, "die Klarheit und Gewissheit hinsichtlich ihrer praktischen Umsetzung vermissen lassen". Neue Ansätze müssten zudem auf eine transparente Debatte und ein klares Mandat bauen können.
Die fehlende Klarheit der im ACTA-Entwurf vorgesehenen Maßnahmen bemängelt auch der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) in seiner am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme. "Die geplanten Mittel dürfen nicht auf Kosten der Grundrechte von Individuen gehen", mahnte der stellvertretende Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli. Die Instrumente, die das Abkommen zur Verfolgung von Rechtsverletzungen im Netz vorsieht, könnten aber "unakzeptable Folgen für die Grundrechte haben". Viele der geplanten Maßnahmen könnten "eine breit angelegte Überwachung des Verhaltens und der Kommunikation von Nutzern beinhalten".
Der für ACTA zuständige Berichterstatter glaubt nicht mehr an einen Erfolg des Abkommen. Er soll seinen Berichtsentwurf am Mittwochnachmittag im Handelsausschuss präsentieren. Während die Grünen und inzwischen auch die Sozialdemokraten gegen ACTA Position bezogen haben, hält die Fraktion der Europäischen Volksparteien (EVP) an dem Abkommen fest, will aber zumindest noch Änderungen einbauen. ACTA solle klar auf Rechtsverletzungen in großen Stil zugeschnitten werden, forderte die EVP am Mittwoch. Zudem dürften Internetprovider nicht zu Hilfssheriffs im Netz gemacht werden. Die Grünen hingegen erneuerten ihre Forderung an das Parlament, das Abkommen ein und für alle Mal zu versenken.
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ACTA: Forderungen nach Nachverhandlungen im EU-Parlament
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Antwort #137 am:
27 April, 2012, 16:45 »
Im EU-Parlament mehren sich Stimmen, die für weitere Verhandlungen über das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA plädieren. Der Berichterstatter im federführenden Handelsausschuss, David Martin, hat am Mittwoch den Abgeordneten seine Empfehlung offiziell vorgestellt. Er sprach sich dabei weiterhin dafür aus, das umstrittene Abkommen abzulehnen. Er betonte aber stärker als bislang, dass ein alternativer Weg zum Schutz immaterieller Güter Europas gefunden werden müsse und dabei alle Vertragspartner an den Verhandlungstisch zurückkehren könnten.
In seiner jetzigen Form drohe der Vertrag, die Grund- und Freiheitsrechte der EU-Bürger zu unterlaufen, führte der Vertreter der sozialdemokratischen Fraktion aus. Provider könnten in die Rolle von Hilfssheriffs gedrängt, Filesharer aufgrund der unklaren Definition des "gewerblichen" Handels bei Rechtsverstößen kriminalisiert werden. ACTA sehe in Artikel 42 aber eine Bestimmung zu Nachverhandlungen vor. Die EU-Kommission könne von ihr Gebrauch machen und ein Änderungsverfahren einleiten, schlug der Schotte vor. Ein vergleichbarer Ansatz habe auch beim transatlantischen Abkommen zum Fluggastdatentransfer zu einer "akzeptableren Lösung" geführt.
Der Schattenberichterstatter der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP), Christofer Fjellner, griff diesen Ball auf. Der Schwede bedauerte, dass die ACTA-Debatte den Eindruck hinterlassen habe, der Vertrag sei selbst das Problem, während der echte "Feind" doch die Piraterie sei. Damit verknüpft seien schließlich Verluste von Arbeitsplätzen und Gefährdungen etwa durch Imitate von Arzneimitteln. Die EVP werde sich daher darauf konzentrieren, ACTA "nicht zu beerdigen, sondern zu korrigieren". Das Parlament solle die Übereinkunft zurücksenden an die führenden Industriestaaten und ihre Partner, die das Konstrukt verabschiedet haben. Es sei deren Aufgabe, die bestehenden Schwächen und Unbestimmtheiten auszubügeln.
Im Namen der Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformisten (EKR) warnte David Campbell, dass Kreative aus Europa abwandern könnten, wenn andere Länder und Regionen ACTA ratifizierten und die EU nicht. Vertreter der Liberalen und der Grünen appellierten an ihre Kollegen, das Abkommen auf jeden Fall abzulehnen. Neu verhandelt werden könne allenfalls über sektorspezifische und verhältnismäßige Instrumente zum Schutz von Urheber-, Marken- oder Patentrechten. Der Ausschussvorsitzende, der spanische Sozialist Vital Moreira, erinnerte daran, dass die Kommission ACTA dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorgelegt habe. Es sei daher fraglich, ob das Parlament seinen straffen Zeitplan einhalten könne und vor einer Antwort der Luxemburger Richter über den Vertrag abstimmen dürfe.
Die Handelsexperten der EU-Parlaments beschlossen, die Abstimmung in ihrem Gremium um einen Monat auf Juni zu verschieben. Das Votum im Plenum könnte damit frühestens in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause Anfang Juli erfolgen, wenn alles glatt läuft.
Parallel hat auch der mitberatende Rechtsausschuss entschieden, seine Empfehlung später als geplant abzugeben. Marielle Gallo, die dortige Berichterstatterin, hat sich in ihrem ersten Entwurf für eine ACTA-Ratifizierung stark gemacht. Die französische Konservative möchte nach eigenen Angaben nun aber noch die Kritikpunkte überdenken, die der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx gerade noch einmal vorgebracht hat. Bürgerrechtler wittern dahinter einen Schachzug, um die finale Abstimmung auf den September zu verzögern. Bis dahin könne sich der Widerstand gegen ACTA möglicherweise abgeschwächt haben.
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ACTA ist wohl am Ende
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Antwort #138 am:
04 Mai, 2012, 18:32 »
Neelie Kroes, die für die Digitale Agenda in Brüssel zuständige EU-Kommissarin, hat am Freitag auf der re:publica in Berlin ACTA für mehr oder weniger erledigt erklärt. "Macht euch keine Sorgen mehr wegen ACTA", sagte die Niederländerin. Sie skizzierte eine Welt, die "wahrscheinlich" ohne das Anti-Piraterie-Abkommen oder vergleichbare Pläne der USA wie der SOPA (Stop Online Piracy Act) auskomme.
Ganz sicher sein in dieser Vermutung kann sie sich freilich nicht. Federführend für ACTA in Brüssel ist ihr Ressortkollege Karel De Gucht. Der Handelskommissar ist ein Verfechter des Vertrags zur besseren Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern. Derzeit liegt ACTA ohnehin dem EU-Parlament vor. Der dortige Berichterstatter David Martin hat sich zwar gegen die Ratifizierung des Abkommens in seiner jetzigen Form ausgesprochen, aber Nachverhandlungen gefordert. Die Berichterstatterin im federführenden Rechtsausschuss, die Französin Marielle Gallo, rät dazu, ACTA anzunehmen.
Dass Tausende im Kampf gegen den Vertrag auf die Straße gegangen seien und gegen Regeln protestierten, die ihrer Ansicht nach das Internet zu sehr einengten, sei ein Weckruf für Brüssel gewesen, schilderte Kroes. Der Kommission sei klar geworden, dass eine Copyright-Reform dringend und rasch erforderlich sei. Kroes zeigte sich in dieser Frage fest überzeugt, dass "Kreative eine angemessene Vergütung" für ihre Arbeit erhalten müssten. Insbesondere das gegenwärtige Verteilungssystem über die traditionellen Verwertungsgesellschaften sei dabei aber eher hinderlich als förderlich.
95 Prozent der vertretenen Künstler hierzulande erhielten nur Ausschüttungen in Höhe von 1000 Euro pro Jahr, knüpfte Kroes an ihre Grundsatzrede zur Urheberrechtsnovellierung im Herbst an. Bei den Verwertungsgesellschaften handle es sich um Monopole, denen es nur um den Schutz des Systems selbst gehe. Gefragt seien stattdessen alternative, kreative Vergütungsverfahren. Flatrate-Angebote wie die des Streaming-Portals Spotify wiesen hier in die richtige Richtung. Das hierzulande und in Frankreich diskutierte Modell der Kulturflatrate sprach die Kommissarin nicht direkt an. Sie unterstrich aber, dass es auch in einer digitalen Welt nicht alle Inhalte für lau geben könne.
Keine neuen Initiativen hatte Kroes in puncto Netzneutralität im Gepäck. Hier stellte sie nach wie vor hauptsächlich auf die Transparenz der Angebote von Zugangsanbietern und den Wettbewerb ab, damit der wohl informierte Kunde gegebenenfalls rasch von einem Provider zum nächsten wechseln könne. Weitere Einzelheiten zu einer eventuellen stärkeren Absicherung des Prinzips des offenen Internets werde ihr demnächst erwarteter Regelungsvorschlag für diesen Bereich bringen.
"Wir müssen unseren Fokus auf die Online-Freiheit richten", forderte Kroes. Sie appellierte an ihre Zuhörer, sie hier mit Gestaltungsvorschlägen und Aktivitäten zu unterstützen. Als Sonderberater hierfür hat Kroes bereits den früheren deutschen Minister Karl-Theodor zu Guttenberg angeheuert. Es gebe viele Gruppen, denen der Wandel zu schnell gehe und zu zerstörerisch in Bezug auf bestehende Geschäftsmodelle sei. Trotzdem müssten alle Seiten im Auge behalten, dass das Internet die freiheitliche Zielmarke für westliche Demokratien und die ganze Welt neu abgesteckt habe. Offen und frei solle das Netz sein, aber "kein gesetzloser Wilder Westen". Die Internetfreiheiten müssten auf die gesamte Bevölkerung passen, nicht nur auf eine "technische Avantgarde".
Kroes ergänzte, es sei auch ein Ausgleich mit der Sicherheit zu finden. Die Nutzer müssten etwa davon ausgehen können, dass ihre Daten nicht gestohlen oder zweckentfremdet werden. Besonders am Herzen liege ihr der Schutz von Kindern und Jugendlichen, weshalb sie gerade gemeinsam mit führenden Vertretern der Internetindustrie einen neuen Vorschlag eingebracht hat, wie Inhalte für die jüngere Zielgruppen beschaffen sein müssten. Vermieden werden müssten aber "Kollateralschäden" für die Netzarchitektur durch zu viele Restriktionen.
Anregungen aus der Netzgemeinde erwartet Kroes auch in der von Teilnehmern aufgeworfenen Frage, wie mit Internetriesen wie Apple, Facebook oder Google und mit ihren neuen Monopolstellungen umzugehen sei. Dafür seien klare Spielregeln nötig. Der Staat könne hier aber nicht zu stark in die Nutzerfreiheiten eingreifen.
Kroes kündigte einen Regelungsvorschlag fürs Cloud Computing an. Sie werde dazu eine Strategie vorbereiten, damit die USA in den Datenwolken nicht allein die Linie vorgäben. Die Cloud könne auch für den Mittelstand und die Bürger große Vorteile haben, wenn damit "Vertrauen und Sicherheit" verknüpft würden. Auch ein Dossier zur Meinungsfreiheit lässt Kroes eigenen Angaben zufolge derzeit von einem Beratergremium erarbeiten. Die im Raum stehenden Prinzipien dazu dürften ihrer Ansicht nach für viel Aufsehen im Parlament sorgen.
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Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf bei ACTA
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Antwort #139 am:
07 Mai, 2012, 20:15 »
Die Bundesregierung sieht derzeit keine Notwendigkeit, sich mit der Frage der Ratifizierung des umstrittenen Anti-Piraterie-Abkommens ACTA zu befassen. Man könne davon ausgehen, dass ACTA vom Europäischen Parlament nicht angenommen wird, versicherte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler, bei einer Anhörung im Petitionsausschuss des Bundestags am Montag. Der Unternehmer Herbert Bredthauer hatte den Bundestag dazu aufgefordert, eine Ratifzierung des Abkommens auszusetzen – über 60.000 Bürger schlossen sich der Petition an. Vertreter der Opposition forderten die Bundesregierung zu einer klaren Absage an ACTA auf.
Die Bedenken gegen ACTA könne er nicht ganz nachvollziehen, sagte Stadler in der rund zweistündigen Ausschusssitzung. Der Staatssekretär unterstrich noch einmal die Auffassung, dass es keiner Anpassung von deutschem Recht bedürfe, wenn ACTA doch in Kraft treten würde. Der Kritik an den hinter verschlossenen Türen geführten Verhandlungen müsse man sich allerdings stellen. Die Bundesregierung habe im Prinzip nichts dagegen, "soviel wie möglich zu veröffentlichen", versicherte Stadler, sei aber an Vertraulichkeitsvereinbarungen gebunden.
Das Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) habe Entwicklungsländern auf jeden Fall abgeraten, ACTA zu unterzeichnen, sagte Frank Schmiedchen. Der BMZ-Vertreter befürwortete, dass der in ACTA geplante Ausschuss, der für Fragen weiterer Beitritte oder gar Veränderungen zuständig sein soll, nicht bei Organisationen wie der WIPO oder der WTO angesiedelt werden solle.
Erwartungsgemäß führte in der Anhörung an der Grundsatzfrage Urheberrecht und geistiges Eigentum in der Informationsgesellschaft kein Weg vorbei. Stadler versicherte, die Debatte über die Neugestaltung des Urheberrechts über ACTA hinaus bleibe Politik und Öffentlichkeit erhalten. Der Staatssekretär verwies in diesem Zusammenhang für den jüngsten Vorschlag des Bundesjustizministeriums zu Beschränkungen von Abmahnsummen gegen Urheberrechtsverletzungen. Zwar müsse geistiges Eigentum geschützt werden, doch seien Rechnungen von 700 oder 800 Euro nicht der richtige Weg.
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Brüssel legt ACTA dem Europäischen Gerichtshof vor
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Antwort #140 am:
11 Mai, 2012, 19:15 »
Die EU-Kommission hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) formell um eine Stellungnahme zum umstrittenen Anti-Piraterie-Abkommen ACTA gebeten. Das teilte ein Sprecher von Handelskommissar Karel de Gucht am Freitagnachmittag in Brüssel mit. De Gucht hatte bereits im Februar angekündigt, die Kommission werde ACTA dem EuGH vorlegen. Auch Justizkommissarin Viviane Reding hatte sich für eine rechtliche Prüfung ausgesprochen.
Die Kommission will vom EuGH nun wissen, ob ACTA mit den europäischen Verträgen und insbesondere der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vereinbar ist. Nun könne das oberste europäische Gericht die Rechtmäßigkeit des Abkommen klären, teilte der Kommissionssprecher mit. "Wir erwarten vom Europäischen Parlament, dass es bis mit der Entscheidung über ACTA auf die Meinung des Gerichtshofs wartet."
Es sieht allerdings derzeit nicht danach aus, als werde das umstrittene Abkommen nun in naher Zukunft durchs EU-Parlament kommen. Im Gegenteil: Im Parlament gibt es Pläne, den EuGH unabhängig von der Anfrage der Kommission mit Einzelaspekten des Abkommen zu beschäftigen. Ob es dazu noch kommt, ist allerdings offen: Nicht nur im Parlament schwindet der Glaube, dass ACTA überhaupt noch umgesetzt wird. Auch die für die Digitale Agenda zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes hält das Abkommen für erledigt.
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Juristen sehen ACTA-Prozedere in den USA als verfassungswidrig an
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Antwort #141 am:
19 Mai, 2012, 11:02 »
Die bisherige Haltung der US-Regierung zu ACTA ist weiter in die Kritik geraten. 50 renommierte Rechtsprofessoren haben den US-Senat Mitte der Woche in einem offenen Brief darauf hingewiesen, dass das Anti-Piraterie-Abkommen ohne nachträgliche Zustimmung des Kongresses nicht in Kraft treten könne. Es geht dabei nicht um die Angemessenheit der ACTA-Inhalte, sondern um fundamentale Fragen der Gewaltenteilung, schreiben die Experten. Insbesondere die Senatoren, die für die Anerkennung völkerrechtlicher Übereinkünfte zuständig seien, müssten hier ihrer Verantwortung gerecht werden und die Sache eingehend etwa mithilfe öffentlicher Anhörungen prüfen. Sie müssten verhindern, dass ACTA rechtswidrig durch die Hintertür eingeführt werde.
Das federführende Büro des US-Handelsbeauftragten Ron Kirk ist bislang davon ausgegangen, dass der internationale Vertrag nicht der Ratifizierung durch die Volksvertreter bedürfe. Die Begründung für diese These hat sich mittlerweile aber gewandelt. Zunächst hieß es in Washington, dass die USA allein aufgrund bestehender Regierungsbefugnisse dem Vertrag beitreten können. Die Rechtsabteilung des Außenministeriums erklärte dagegen jüngst, dass es einer Zustimmung des Kongresses doch bedürfe. Diese habe der Gesetzgeber aber bereits mit der Verabschiedung des "Prioritizing Resources and Organization for Intellectual Property Act" (Pro IP) 2008 vorab erteilt.
Die Juraprofessoren lassen auch dieses Argument nicht gelten. In dem genannten Gesetz zur Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern werde allein ein zwischen mehreren US-Regierungseinrichtungen abgestimmter Plan zur Bekämpfung der Produktpiraterie quasi freigegeben, nicht jedoch ein vergleichbares internationales Abkommen, ist in dem Schreiben nachzulesen. Zudem hätten die ACTA-Verhandlungen bereits 2007 begonnen, sodass das ein Jahr später beschlossene Gesetz nicht mehr im Voraus ein Plazet des Kongresses signalisieren könne. Die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) hat zusätzlich herausgearbeitet, dass das Außenministerium bislang nicht einmal die erforderlichen Vorbereitungen getroffen hat, um ACTA potenziell auch ohne Beteiligung des Kongresses Rechtsgültigkeit zu verschaffen.
In Europa kommt das Ratifizierungsverfahren derweil nur schleppend in Gang. Ursprünglich sollte der Ausschuss für Entwicklung des EU-Parlaments in dieser Woche als erstes Gremium der Bürgervertretung über das Schicksal der Vereinbarung abstimmen. Der Berichterstatter des Ausschusses, Jan Zahradil, konnte aber bei der jüngsten Sitzung durchsetzen, dass das Votum verschoben wurde. Der tschechische Konservative hatte bereits im Januar klar gemacht, dass für ihn trotz einiger Bedenken ein striktes Nein zu ACTA nicht zur Debatte stehe.
Im Innenausschuss fand derweil eine erneute Anhörung zu den Vertragsinhalten statt. Der dortige Berichterstatter, der griechische Sozialdemokrat Dimitris Droutsas, unterstrich dabei seine Vorbehalte gegen ACTA. Eine Annahme des Abkommens würde demnach die aufkommende Debatte über den Umgang mit dem kulturellen Erbe und kreativen Gütern frühzeitig abwürgen und die Weichen möglicherweise falsch stellen. Zudem könnten Grund- und fundamentale Freiheitsrechte beschädigt sowie ein Präzedenzfall für kommende Generationen gesetzt werden.
Ein Abgesandter von EU-Handelskommissar Karel De Gucht betonte dagegen, dass ACTA entgegen der Einschätzung Neelie Kroes', der für die Digitale Agenda zuständigen Kommissarin, keineswegs erledigt sei. Formal sei bei den Unterredungen zu dem Abkommen zwar einiges falsch gelaufen, erkannte der Vertreter der Brüsseler Regierungseinrichtung an. Inhaltlich seien weitere Maßnahmen zur besseren Copyright-Durchsetzung aber nötig. Man gehe weiter davon aus, dass der mit der ACTA-Prüfung beauftragte Europäische Gerichtshof die Übereinkunft für vereinbar mit dem EU-Recht erklären werde und das Parlament erst in Folge die entscheidenden Ratifizierungsschritte unternehmen könne. Für die "European Digital Rights"-Initiative (EDRi) ist so deutlich geworden, dass die Kommission vorherige Abstimmungen der Volksvertreter ignorieren und ihnen gegebenenfalls ACTA noch einmal vorlegen wolle.
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ACTA: Geheime Verhandlungsprotokolle geleaked
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Antwort #142 am:
29 Mai, 2012, 19:45 »
Die zurückliegenden Verhandlungsrunden um das umstrittene Handelsabkommen ACTA werfen nicht gerade ein positives Licht auf die EU-Kommission. Diese hielt zwar stets den Begriff der Transparenz hoch, lieferte in der Praxis jedoch ein recht klägliches Bild ab.
Das geht aus vier Verhandlungsprotokollen aus den Jahren 2008 bis 2010 hervor, die von der Organisation "European Digital Rights" (EDRI)
veröffentlicht wurden
. Demnach hat die EU-Kommission zwar einen transparenten Prozess zur Ausarbeitung von ACTA eingefordert - allerdings sehr halbherzig. Obwohl man sich im Grunde auf die Unterstützung von Verhandlungspartnern wie der Schweiz, Australien, Neuseeland und Kanada hätte stützen können, ließen sich die Vertreter von der USA ausmanövrieren, kommentierte EDRI die Papiere.
Dies ging sogar so weit, dass man der US-Regierung Zugeständnisse machte, nach denen diese Lobbyorganisationen ihrer Wirtschaft bei Abgabe einer Stillschweigenserklärung Einblick in den Verhandlungsstand gewähren durfte. Eine solche Möglichkeit war für betroffene Gruppen in Europa aber beispielsweise nicht vorgesehen. Hier ging es gerade einmal so weit, dass Parlamentarier und Bürger die Endfassung online lesen dürfen.
Den Höhepunkt des undemokratischen Verhaltens erreichte die EU-Kommission im Rahmen der Verhandlungen im südkoreanischen Seoul im Jahr 2009. Hier wurde es unterlassen, die Mitgliedsstaaten zumindest im Nachhinein über die Ergebnisse des Treffens zu informieren. So sollte verhindert werden, dass insbesondere aus Italien und Großbritannien Einwände wegen bestimmter Regelungen, die das Internet betrafen, erheben.
Aus den Protokollen geht letztlich auch hervor, dass die offiziellen Verlautbarungen der EU-Kommission in verschiedenen Punkten, beispielsweise zur Bedeutung von Three-Strikes-Modellen in den ACTA-Verhandlungen, schlicht Nebelkerzen waren. Dies gilt insbesondere auch für die Behauptung, dass sich durch ACTA quasi nichts an der Rechtslage in der EU ändern würde.
Wie EDRI in einer Stellungnahme ausführte, zeigen die Verhandlungsprotokolle aber vor allem, dass die Triebkraft hinter ACTA die USA waren. Die Offenlegung der bisher nicht öffentlichen Dokumente dürfte auch Auswirkungen auf die anstehenden Entscheidungen des EU-Parlamentes zu ACTA haben. Anlässlich dessen rufen europaweit Bündnisse für den 9. Juni zu einem erneuten internationalen Aktionstag gegen das Abkommen auf.
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http://winfuture.de/
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EU-Parlamentarier stimmen sich auf ACTA-Ablehnung ein
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Antwort #143 am:
31 Mai, 2012, 14:00 »
Im EU-Parlament stehen die Signale für ACTA auf Rot. In drei Ausschüssen votierten die Abgeordneten am Donnerstag mehrheitlich gegen das Anti-Piraterie-Abkommen. Selbst im Gremium der Rechtspolitiker, denen die Berichterstatterin Marielle Gallo zur Annahme des Vertrags geraten hatte, stimmten bei zwei Enthaltungen 12 Volksvertreter gegen die Empfehlung der französischen Konservativen und 10 dafür. Der Bericht werde nun "in seiner Intention umgedreht" und mit neuer Begründung an den federführenden Handelsausschuss weitergeleitet, erklärte der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Klaus-Heiner Lehne (CDU). Er selbst wolle das "Nein" der Kollegen nicht vortragen, da er für ACTA sei.
Im Industrieausschuss konnte sich die dortige Berichterstatterin Amelia Andersdotter mit 31 zu 25 Stimmen mit ihrer Empfehlung durchsetzen, die hauptsächlich von führenden Industrienationen einschließlich der EU und der USA hinter verschlossenen Türen ausgehandelte Übereinkunft abzulehnen. Die schwedische Piratin, die Mitglied der Fraktion der Grünen ist, hatte zu bedenken gegeben, dass ACTA Marken- und Urheberrechte in einen Topf werfe und klare Definitionen von Schlüsselbegriffen wie der "kommerziellen Nutzung" vermissen lasse. Der Vertrag gewährleiste auch keine faire Balance zwischen Rechten an immateriellen Gütern, dem Datenschutz sowie der Unternehmer- und Meinungsfreiheit. Änderungsanträge der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP), die den Bericht abgeschwächt hätten, fanden trotz Unterstützung einzelner Liberaler keine Mehrheit.
Im Innenausschuss konnte der Berichterstatter, der griechische Sozialdemokrat Dimitris Droutsas 36 Volksvertreter hinter seine Linie bringen, wonach ACTA die aufkommende Debatte über den Umgang mit dem kulturellen Erbe und kreativen Gütern frühzeitig abwürgen, die Weichen möglicherweise falsch stellen sowie Freiheitsrechte beschädigen würde. Bei 21 Enthaltungen stimmte nur ein Abgeordneter gegen den Bericht, an dem die Parlamentarier noch Änderungen vornahmen. Noch aus steht nun im Juni das Votum im Handelsausschuss. Auch dort hat der Berichterstatter, der schottische Labour-Abgeordnete David Martin, die Weichen gegen ACTA gestellt. Er brachte inzwischen aber auch Nachverhandlungen ins Spiel. Die Abstimmung im Plenum soll Anfang Juli stattfinden.
Bereits am Dienstag forderte das niederländische Parlament die Regierung in Den Haag auf, ACTA zurückzuweisen. Die Abgeordneten wiesen die Exekutive an, sich auch gegen vergleichbare künftige internationale Anti-Piraterie-Verträge auszusprechen, falls diese das offene Internet zu gefährden drohten. Die niederländische Regierung hatte eine Ratifizierung von ACTA auf Druck der Parlamentarier hin vorab bereits ausgesetzt.
Parallel veröffentlichte die "European Digital Rights"-Initiative (EDRi) mehrere bislang unter Verschluss gehaltene Protokolle der EU-Kommission zu den ACTA-Verhandlungsrunden 2008 in Paris, 2009 in Rabat und Seoul sowie zum Treffen vor zwei Jahren in Guadalajara. Die Dokumente zeigten demnach, dass sich die Kommission entgegen eigener Behauptungen anfangs nur halbherzig um ein transparentes Verfahren bemüht habe. Trotz Unterstützung mehrerer Verhandlungspartner habe sich die Kommission mit ihrem Vorsatz, Vertragsentwürfe öffentlich zu machen, nicht durchsetzen können. Brüssel habe sich von Washington immer wieder ausmanövrieren lassen. So hätten die USA trotz der Vertraulichkeitserklärungen für sich eine Klausel arrangiert, wonach sie die Dokumente ausgewählten Interessensvertretern etwa aus der Unterhaltungsindustrie zeigen durfte.
Noch schlechter sei es im EU-Rat um die Transparenz bestellt gewesen, betont EDRi anhand der Aufzeichnungen. So habe sich die schwedische Präsidentschaft selbst gegen eine mündliche Information der Vertreter einzelner Mitgliedsstaaten gewehrt, um diesen nicht die Chance zu geben, Bedenken gegen geplante Strafsanktionen bei Rechtsverletzungen im Internet vorzubringen. Zudem seien Vorstöße für ein "Three-Strikes"-Verfahren mit Warnhinweisen und Internetsperren bei wiederholten Copyright-Verstößen keineswegs pauschal zurückgewiesen worden, wie die Kommission behauptet habe. Generell ließen es die Formulierungen weiter zu, Provider im Kampf gegen Rechtsverletzungen als Helfer einzubeziehen.
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Weiterer EU-Parlamentsausschuss lehnt ACTA ab
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Antwort #144 am:
06 Juni, 2012, 20:00 »
Nach dem Rechts-, dem Industrie- und dem Innenausschuss hat nun auch der Entwicklungsausschuss des EU-Parlaments das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA abgelehnt. 19 Mitglieder stimmten laut Mitteilung dagegen, ein Mitglied dafür, es gab drei Enthaltungen. Der tschechische Berichterstatter Jan Zahradil (Europäische Konservative und Reformisten) hatte ACTA zuvor befürwortet, da das Abkommen Entwicklungsländer nicht beim Zugriff auf medizinische Produkte oder Generika einschränke.
Die Abstimmungsergebnisse der Ausschüsse sind für das Plenum des EU-Parlaments nicht bindend. Sie werden dem federführenden Handelsausschuss weitergeleitet, der am 21. Juni zu einer Entscheidung kommen soll und diese dem Parlament weiterleitet, das voraussichtlich im Juli über ACTA abstimmt.
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ACTA steht kurz vor dem Aus, oder doch nicht?
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Antwort #145 am:
21 Juni, 2012, 13:34 »
Der federführende Handelsausschuss (INTA) des EU-Parlaments sprach sich am heutigen Donnerstag mit einer Mehrheit von 19 zu 12 Stimmen gegen das geplante internationale Handelsabkommen ACTA aus. Damit steht das umstrittene Abkommen kurz vor dem Aus, zumindest vorerst. Die EU-Kommission könnte versuchen, bestimmte Teile auszuklammern oder in zwei Jahren eine weitere Abstimmung durchzuführen.
Auch der wichtige EU-Handelsausschuss lehnte den Vertrag mit der heutigen Abstimmung ab. Damit sprach sich auch der letzte von fünf Parlamentsausschüssen gegen das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) aus . „Damit ist der Weg frei für eine Mehrheit gegen ACTA im Plenum“, kommentierte der unabhängige österreichische EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser die Entscheidung. Die endgültige Abstimmung im Straßburger Plenum findet aber erst am 4. Juli 2012 statt.
Ehrenhauser warnt derweil vor zu viel Vorfreude. EU-Kommissar Karel De Gucht kündigte gestern im EU-Parlament an, dass die EU-Kommission das Abkommen ein weiteres Mal nach dem Gutachten des Europäischen Gerichtshofs zur Abstimmung vorlegen könnte. De Gucht hofft, die Mehrheitsverhältnisse in der zweiten Abstimmung in ein bis zwei Jahren ändern zu können. Die Vorgehensweise, so lange abstimmen zu lassen, bis die EU-Kommission das gewünschte Ergebnis erhält, bezeichnet Ehrenhauser als einen Beweis für ein "erbärmliches Demokratieverständnis". Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass man alle Online-Klauseln entfernt, um das internationale Abkommen auf rein physische Güter (Produktpiraterie und Markenfälschung) zu begrenzen.
Auch die Organisation La Quadrature du Net befürchtet eine Fortsetzung der strategischen Manöver und der Ausübung von Druck durch die Europäische Kommission auf die EU-Abgeordneten. Die Aktivisten glauben, die Bürgerinnen und Bürger Europas müssen trotz aller Freude über die heutige Entscheidung bis zur endgültigen Abstimmung am 4. Juli wachsam sein und bleiben.
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Bleibt der Patient ACTA am Leben?
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Antwort #146 am:
03 Juli, 2012, 20:15 »
EU-Handelskommissar Karel De Gucht betonte bei der abschließenden ACTA-Lesung im EU-Parlament am Dienstag, dass die Kommission auch nach dem sich abzeichnenden Scheitern des Anti-Piraterie-Abkommens im EU-Parlament das von ihr angeforderte Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dazu abwarten und dieses sorgfältig prüfen wolle. "Ferner werden wir beobachten, wie sich die Debatte um geistige Eigentumsrechte in den kommenden Monaten entwickelt", kündigte der Belgier an. Einige Punkte im digitalen Umfeld müssten klargestellt werden, etwa die Definition des "gewerblichen Ausmaßes" von Rechtsverletzungen.
Weiter machte De Gucht klar, dass er das Ergebnis der am morgigen Mittwoch anstehenden Abstimmung sowie die EuGH-Stellungnahme mit anderen Unterzeichnerstaaten besprechen und mit ihnen über die weiteren Schritte nachdenken werde. "Ich glaube, dass wir als Europäer den gemeinsamen Respekt vor individuellen Freiheiten teilen", gab der Kommissar zu Protokoll. Auch Freiheit brauche aber einen Rahmen: "Was wir mit ACTA und europäischer Gesetzgebung sicherstellen wollen, ist die richtige Balance dafür." Es stimme zudem nicht, dass das Abkommen ohne Mitwirken Chinas oder Indien nichts bewirke: Fälschungen aus diesen Ländern könnten wenigstens an den Grenzen zu anderen Märkten besser aufgehalten werden.
De Gucht äußerte sich so bei der fast dreistündigen Debatte zurückhaltender als noch vor zwei Wochen. Damals hatte er die Linie ausgegeben, auch bei einer Ablehnung des Vertrags im Plenum diesen kaum geändert dem Parlament ein zweites Mal vorlegen zu wollen. Mehrere Abgeordnete appellierten jetzt an den Kommissar, ihre Entscheidung zu akzeptieren und nicht weiter zu taktieren. Dieser warnte vor einem "Rückschlag für die Rechte an immateriellen Gütern auf der ganzen Welt". Zeige das Parlament die rote Karte, gebe es "keine schnellen Abhilfen oder Nachverhandlungen".
Vertreter aller großen Fraktionen mit Ausnahme der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) appellierten an ihre Kollegen, ACTA im Einklang mit den Ausschussempfehlungen durchfallen zu lassen. Der Teufel stecke bei der Übereinkunft ausnahmsweise "im Mangel an Details", konstatierte Berichterstatter David Martin. So werde anhand zahlreicher vager Begriffe nicht klar, dass die Bürgerrechte einschließlich der Internetfreiheit ausreichend geschützt seien. Der Text enthalte "ernsthafte Fehler", meinte der schottische Labour-Politiker. Manche Bedenken der Bürger seien zwar übertrieben. Es blieben aber gravierende Probleme, etwa mit der Definition "indirekter gewerblicher Handlungen". Diese seien von privaten Nutzungen kaum zu unterscheiden.
Der SPD-Abgeordnete Bernd Lange verwies darauf, dass ACTA keine rechtliche, vom EuGH zu entscheidende Frage sei, sondern eine politische. Für ihn sei die Entscheidung klar, da es sich bei dem Vertrag um kein geeignetes Instrument handle, "um Urheberrechtsschutz zu garantieren und Produktpiraterie zu verhindern". Indem Regeln aus der analogen Welt in die digitale übertragen würden, drohe dem Internet ein Korsett übergestülpt zu werden.
Niccolò Rinaldi von den Liberalen hat aus dem ACTA-Gefecht gelernt, dass das Netz "als allgemeines Gut angesehen wird wie das Wasser und als Freiheitsraum". Dieser dürfe nicht einfach durch Gesetze bedroht werden. Zudem hätten sich auch viele Unternehmen nicht für den Vorstoß erwärmen können, da sie sich schon ausreichend geschützt sähen.
Für die Grünen unterstrich Jan Philipp Albrecht, dass die von führenden Industrienationen geformte "Koalition der Willigen" der falsche Weg gewesen sei. Das eigentliche Anliegen der Bekämpfung von Fälschungen sei so erweitert worden um einen bunten Strauß an Urheberrechtsthemen. Eine Prüfung durch den EuGH sei zum jetzigen Stand der Auseinandersetzung um ACTA ein "bloßes Vertagen und Verschieben". Helmut Scholz von den Linken erinnerte an die zahlreichen Bürger, die gegen das Abkommen auf die Straße gegangen sind. Die übers Internet koordinierten Proteste hätten "unserem demokratischen Leben eine neue Seite hinzugefügt".
Der CDU-Vertreter Daniel Caspary begrüßte das "starke Engagement der jungen Generation". Zugleich beklagte er, dass eine "Desinformationskampagne" losgetreten worden sei. Dem Patienten ACTA stehe eine offene Diagnose und die Chance zu, ihn mit Korrekturen am Leben zu halten. Schließlich hätten Millionen Verbraucher in der EU Probleme wegen gefälschter Produkte. Der EVP-Verhandlungsführer Christofer Fjellner beklagte, dass ein Nein zu dem Übereinkommen die Stimme Europas in der ganzen Welt schwäche. Die Abgeordneten sollten die EuGH-Einschätzung abwarten und so dem Gericht ihren Respekt bezeugen.
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EU-Parlament beerdigt ACTA
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Antwort #147 am:
04 Juli, 2012, 16:41 »
Mit großer Mehrheit hat das EU-Parlament am Mittwoch gegen die Ratifizierung des lange umkämpften Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) gestimmt. Nur 39 Abgeordnete sprachen sich für das Anti-Piraterie-Abkommen bei 165 Enthaltungen aus, 478 dagegen. Damit gilt der von führenden Industrienationen vorangetriebene und weitgehend hinter verschlossenen Türen ausgehandelte Vorstoß in Europa sowie auch international als gescheitert. Die überwiegende Zahl der Parlamentarier folgte mit dem Votum den Empfehlungen des federführenden Handelsausschusses und seiner vier mitberatenden Gremien. Abgeordnete der Grünen hielten daraufhin Schilder hoch mit der Aufschrift: "Hello Democracy, Goodbye to ACTA."
Der Verhandlungsführer der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP), Christofer Fjellner, versuchte, die Abstimmung mit einem Antrag zu verhindern. Er plädierte dafür, das von der EU-Kommission angeforderte Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) abzuwarten und den ACTA-Bericht an den Hauptausschuss zurückzuverweisen. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Klaus-Heiner Lehne, unterstützte den Antrag. Er verwies darauf, dass der hauptsächliche Rohstoff der EU die Kreativität sei. Dies gebiete, sorgsam mit den Rechten an immateriellen Gütern umzugehen. Von "Geisterfahrern auf der Internet-Autobahn" sollten sich die Volksvertreter nicht beeinflussen lassen. Der Berichterstatter David Martin befand dagegen, dass das Abkommen "nur noch an der Beatmungsmaschine der EVP" überlebt habe. Es sei an der Zeit, es zu Grabe zu tragen, kurz zu trauern und dann mit der Arbeit weiterzumachen.
Die ACTA-Saga zieht sich bereits über mehr als fünf Jahre hin. 2007 kündigten die EU und die USA an, gemeinsam mit Ländern wie Japan, Kanada, Korea, Marokko, Mexiko, Neuseeland oder der Schweiz im Rahmen eines Handelsabkommens international gegen Produkt- und Markenfälschungen vorgehen zu wollen. Ziel war das Abstecken eines Rahmenwerks, mit dem Unternehmen ihre Rechte an immateriellen Gütern auch außerhalb ihrer Heimatregionen einfacher durchsetzen können sollten. Zudem sollten Verbraucher vor Gesundheits- und Sicherheitsrisiken geschützt werden, die mit einigen gefälschten Produkten wie etwa nachgemachten Medikamenten verbunden werden.
Die ursprüngliche Linie wurde durch ein besonders umstrittenes "Internet-Kapitel" aber deutlich ausgeweitet. Damit sollte es auch um die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Netz gehen, wobei Maßnahmen wie der Aufbau von Systemen zur "abgestuften Erwiderung" mit Warnhinweisen und Sanktionen bis hin zu Internetsperren gemäß dem "Three Strikes"-Ansatz ins Spiel kamen. Auch der Teil zu Strafvorschriften zur Ahndung von Rechtsdelikten sorgte für heftige Auseinandersetzungen. Vergleichbare Bestimmungen gibt es im EU-Recht bislang nicht, dafür eine Richtlinie zur zivilrechtlichen Durchsetzung von Immaterialgüterrechten.
Einige der Einwände nahmen die Verhandlungsführer zwar auf öffentlichen Druck hin noch auf und entschärften das Übereinkommen auf den letzten Metern. Vage Begrifflichkeiten verunsichern Beobachter aber nach wie vor und trieben im Februar vor allen in EU-Staaten wie Polen und Deutschland Hunderttausende auf die Straßen zu Anti-ACTA-Protesten. Für die Demonstranten ist der Vertrag zu einem Symbol für eine ständige Ausweitung des Systems des "geistigen Eigentums" geworden, das eine Anpassung des Urheberrechts an die Belange der digitalen Gesellschaft verhindert.
Rund um den Vertrag lieferten sich Interessensgruppen jahrelang einen Schlagabtausch. Die eine Seite warnte vor dem Verlust der Wettbewerbskraft der europäischen Wirtschaft sowie von Arbeitsplätzen in der Kreativwirtschaft und Gefahren durch gefälschte Güter wie Arzneimittel. Vor allem das Internet-Kapitel öffne die Tür für die Kriminalisierung vieler bestehender rechtmäßiger Online-Dienste und ihrer Nutzer auf Basis vager Bestimmungen wie Strafsanktionen gegen Handlungen im "gewerblichen Ausmaß" , hielten Vertreter von Bürgerrechtlern dem entgegen. Die Internetwirtschaft rieb sich vor allem an den angemahnten "freiwilligen Kooperationsmodelle" zwischen Providern und Rechteinhabern, da diese Zugangsanbieter in die Rolle von Hilfssheriffs drängten und mit dem Datenschutz nicht vereinbar seien.
Gutachter rieten schon im Herbst zu einem kompletten Neustart der Verhandlungen, da Nachbesserungen am vorhandenen, schwer fehlerbehafteten Text nicht ausreichten. EU-Handelskommissar Karel De Gucht betonte am Dienstag bei der abschließenden ACTA-Lesung im Parlament, dass die Brüsseler Regierungseinrichtung nun zunächst das EuGH-Gutachten abzuwarten und dieses sorgfältig prüfen wolle. Die Kommission werde die Entwicklung zur Debatte um Urheber-, Patent- und Markenrechte beobachten und sich mit anderen Unterzeichnerstaaten besprechen.
Parallel zur ACTA-Abstimmung steckten die EU-Volksvertreter auch ihre Linie zur "Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums durch die Zollbehörden" anhand eines entsprechenden Richtlinienentwurfs ab. Dieser sieht klare Vorgaben für das Konfiszieren und Einbehalten beziehungsweise die Zerstörung von Fälschungen an den Grenzen vor sowie für zu erbringende Nachweise über Raubkopien. Auch die Kostenübernahme für die Eingriffe der Grenzbehörden wird geregelt. Verdächtigen bleiben nach dem Willen des Parlaments fünf Tage, um zu beleben, dass sie in gutem Glauben gehandelt haben und so gegebenenfalls nichts für die Beseitigung von Fälschungen zahlen müssen. Ferner haben die Abgeordneten die vorgesehenen Bagatellgrenzen ausgeweitet und den Schutz für medizinische Generika erhöht. Sozialendemokraten, Grünen und Linken ging dieser Aspekt nicht weit genug, sodass sie die Initiative ablehnten.
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Vielstimmiges Echo auf ACTA-Begräbnis
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Antwort #148 am:
04 Juli, 2012, 19:00 »
Netzaktivisten bejubeln das klare Nein des EU-Parlaments zu ACTA. Die Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net sprach von einem "wichtigen Sieg". Auf den Ruinen des Anti-Piraterie-Abkommens müsse nun eine positive Copyright-Reform aufgebaut werden, die Grundrechte und "kulturelle Praktiken" wie Filesharing und Remixen berücksichtige. Das parlamentarische Votum müsse Gesetzgebern als Weckruf und Lehre dienen, dass private Interessen nicht erneut über das offene Internet gestellt werden dürften. Erst eine europaweite Protestbewegung habe die Abgeordneten "über die Gefahren des geheim verhandelten Abkommens aufgeklärt", freute sich auch Markus Beckedahl von der Digitalen Gesellschaft über den Erfolg der "unermüdlichen Mobilisierung der Zivilgesellschaft in ganz Europa".
Auch in der Politik fand der Beschluss ein vielstimmiges Echo. Die Zurückweisung sei als Zeichen für mehr Transparenz und aktiverer Bürgerbeteiligung zu verstehen, erklärte Alexander Alvaro, Vizepräsident des EU-Parlaments. ACTA sei nicht am Versuch gescheitert, "gegen Verletzungen geistigen Eigentums effektiver vorzugehen", sondern daran, "dass die Sorgen der Menschen über die Einschränkung der Freiheit im Internet zu wenig ernst genommen wurden". Es bestehe nach wie vor der Bedarf, "dass wir unsere Rechtslage der neuen Internetwirklichkeit anpassen", unterstrich der FDP-Politiker. Internationale Abkommen dürften aber nicht mehr über die Köpfe der Bürger hinweg und ohne volle Parlamentsbeteiligung entschieden werden.
Zukunftsfähiges Urheberrecht
Der innenpolitische Sprecher der Grünen in Straßburg, Jan Philipp Albrecht, zeigte sich erleichtert, dass der ACTA-Spuk endlich vorbei sei. So ergebe sich die Möglichkeit, "die europäischen Regeln für ein zukunftsfähiges Urheberrecht im digitalen Zeitalter ohne Scheuklappen und Vorentscheidungen zu diskutieren". Der Außenhandelsexperte der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP), Daniel Caspary, bedauerte die Entscheidung. Der CDU-Politiker drängt auf eine Klärung der Rolle von Internetprovidern sowie eine bessere Definition von Urheberrechtsverstößen im Internet.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger räumte ein, dass das Übereinkommen im Copyright-Bereich "sehr unbestimmt formuliert" sei. "Deswegen ist es richtig, dass dieser Teil nicht kommt", sagte die FDP-Politikerin in der ARD. Leider sei damit die ganze Initiative vom Tisch. Sie regte an, die Bereiche Urheber- und und Patentrecht in einem möglichen neuen Vertrag von Produktfälschungen abzutrennen. Dafür müsse aber ein ganz neues Verfahren eingeleitet werden.
Zufrieden mit dem Votum zeigte sich SPD-Chef Sigmar Gabriel, da der Vertrag zu einer "erheblichen Beschränkung der Freiheit im Netz" hätte führen können. ACTA möge in Frieden ruhen, konstatierte CSU-Generalsekretärin Dorothee Bär. Es sei ein Vorhaben zu Grabe getragen worden, das "sowohl von seiner Entstehungsgeschichte als auch den Inhalt betreffend zeigt, wie es eben nicht geht". Der Text sei geprägt von Konjunktiven und frei interpretierbaren Regelungen. Auch für den grünen Netzpolitiker Konstantin von Notz wäre es mit dem Inkrafttreten des Abkommens zu einer "rein repressiven Durchsetzung eines mit gesellschaftlichen Realitäten nicht mehr in Einklang zu bringenden Urheberrechts gekommen". Die Piratenpartei feierte "einen großen Tag für die Demokratie".
Konsens nötig
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco lobte die Entscheidung: Die vorgesehene Linie beim Verfolgen von Urheberrechtsverletzungen im Netz sei nicht vertretbar gewesen, da sie "Verfahren abseits jeder rechtsstaatlichen Norm und gerichtlichen Kontrolle" forciert hätte. Der Hightech-Verband Bitkom sah in der aktuellen ACTA-Fassung dagegen nur noch "wenige Angriffspunkte". Der Vertrag hätte nichts Wesentliches am deutschen Recht geändert. Ein internationaler Konsens im Vorgehen gegen Produktpiraterie sei weiter dringend nötig. Plagiate, die auf dem Postweg oder in Containern nach Deutschland eingeführt werden, benötigten aber andere Mechanismen als digitale Urheberrechtsverletzungen.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) bedauerte das Scheitern. Auch Florian Drücke, Geschäftsführer des Bundesverbands Musikindustrie (BVMI), wertete das Ergebnis als "falsches Signal". Das Abkommen sei schon relativ früh "durch gezielte Fehlinformationen unter Feuer gekommen", sagte er der dpa. Vor weiteren internationalen Schritten müssten nun die "Rahmenbedingungen für die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in Deutschland verbessert werden". Als "entscheidungsreif" bezeichnete Drücke das bislang hierzulande nicht durchsetzungsfähige Warnhinweismodell und die Frage der Provider-Haftung.
EU-Handelskommissar Karel De Gucht würdigte die breite Diskussion, die das Abkommen angestoßen habe. "Es ist klar, dass die Frage nach dem Schutz von Urheberrecht auf globaler Ebene angesprochen werden muss", fügte der Belgier an. Die Notwendigkeit, Kreativität und Ideen zu schützen, verschwinde nicht. Gemeinsam mit internationalen Partnern werde man unter Berücksichtigung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und der öffentlichen Bedenken an dem Thema weiterarbeiten.
Wiedergänger
An einem potenziellen Ersatz für den gescheiterten Vertrag werkeln bereits die G8-Staaten: Jüngst wurde ein Entwurf für einen Beschluss des Verbunds führender Industrienationen zum besseren "Schutz geistigen Eigentums" publik. Die Autoren des Dokuments wollen ihre Vorschläge offiziell auf Produktfälschungen beschränken. Bei Bemühungen, rechtswidrige Online-Angebote dicht zu machen, will die Initiative aber alle Register ziehen, die schon in umkämpften Gesetzesentwürfen wie dem US-Vorstoß SOPA zum Kampf gegen illegale Downloads angelegt sind.
Die USA verhandeln zudem derzeit mit Ländern wie Australien, Brunei, Chile, Malaysia, Neuseeland, Peru, Singapur oder Vietnam über eine "Trans-Pacific Partnership"-Vereinbarung (TPP). An die Öffentlichkeit gelangte bislang nur der Entwurf für das Kapitel "geistige Eigentumsrechte". Er erinnert in vielen Teilen an ACTA. So sollen etwa "rechtliche Anreize" für eine engere "Kooperation" von Internetprovidern mit Rechteinhabern zur Abschreckung von Copyright-Sündern geschaffen werden. Die Möglichkeiten zum Abruf von Schadensersatz bei Rechtsverstößen sind weit gefasst und erstrecken sich bis hin zu "legitimen Maßstäben" der Rechteinhaber. Weitere Punkte sind vergleichsweise lange Schutzfristen für Urheber und Verwerter. Der US-Handelsbeauftragte Ron Kirk überraschte Experten aber gerade mit seinem Bestreben, eine Art "Fair Use"-Klausel mit erweiterten Nutzungsrechten einbauen zu wollen.
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Handelsabkommen CETA: ACTA reloaded?
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Antwort #149 am:
11 Juli, 2012, 13:29 »
Der Juraprofessor Michael Geist hat Auszüge aus einem geplanten Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada veröffentlicht. In dem neuen Entwurf (
PDF-Datei
) für ein Kapitel zum "Schutz geistigen Eigentums" finden sich einige besonders umstrittene Klauseln aus dem Anti-Piraterie-Abkommen ACTA wieder. Jenes hatte das EU-Parlament vorige Woche mit großer Mehrheit zurückgewiesen. Der kanadische Jurist sieht darin einen Versuch zur Wiederbelebung von ACTA durch die Hintertür.
Nach Angaben von Geist sind die Anleihen bei ACTA in dem neuen Entwurf seit Mai nicht mehr als umstritten markiert. Zu diesem Zeitpunkt zeichnete sich das Scheitern von ACTA in Straßburg bereits ab. Geist führt aus, dass Passagen in dem Dokument, über die noch keine Einigkeit besteht, mit Klammern markiert werden. Diese Klammern seien bei den ACTA-Anleihen aber inzwischen entfernt worden. Ferner werde rund um das "Canada-EU Comprehensive Economic and Trade Agreement" (CETA) die gleiche Geheimniskrämerei geübt werde wie bei ACTA. So sei der gegenwärtige Stand des Vertragstexts noch nicht offiziell herausgegeben worden.
In einer Gegenüberstellung von Passagen aus ACTA und CETA zeigt sich, dass viele Stellen tatsächlich wie voneinander abgeschrieben wirken. So ist in beiden Abkommen davon die Rede, "Kooperationsbemühungen" zwischen Internetprovidern und Rechteinhabern zu fördern. Kritiker wittern dahinter die Absicht, ein System der "abgestuften Erwiderung" (Three Strikes) auf Urheberrechtsverletzungen einzuführen und – etwa beim Filesharing – zunächst mit Warnhinweisen und im Wiederholungsfall mit Internetsperren zu reagieren. Ferner ist ein Auskunftsanspruch vorgesehen, um Rechtsverletzer hinter einer IP-Adresse ermitteln zu können.
Strafsanktionen sind in beiden Fällen für Verstöße etwa gegen Patent- oder Urheberrechte sowie Verwendung von Markenzeichen "im gewerblichen Ausmaß" vorgesehen. Dies hatte in der ACTA-Debatte zu Befürchtungen geführt, dass Tauschbörsennutzer kriminalisiert werden. Hinzu treten identische Bestimmungen zum rechtlichen Schutz von Systemen zum Digital Rights Management (DRM), zu weit gefassten Schadensersatzansprüchen sowie zu Grenzkontrollmaßnahmen einschließlich Beschlagnahme gefälschter Güter. Darüber hinaus drängt Kanada darauf, das Abfilmen von Kinofilmen von der Leinwand unter Strafe zu stellen. Dieser Punkt war bei ACTA zuletzt außen vor geblieben.
Für bedenklich hält der Rechtswissenschaftler die CETA-Initiative auch deshalb, weil Brüssel und Ottawa die Ausführungen zum Schutz der Rechte an immateriellen Gütern in einem breit angelegten Wirtschaftsabkommen "vergraben" hätten. Damit könne mehr Druck auf das EU-Parlament ausgeübt werden, sich dem Abkommen nicht in den Weg zu stellen. Außerdem schätzt der Jurist, dass das Abschreiben bei ACTA unter Befürwortern einer strikten Rechtedurchsetzung bei bi- oder multilateralen Handelsvereinbarungen Schule machen wird. So sei dies der Fall bei der derzeit zwischen Pazifik-Anrainern beratenen "Trans-Pacific Partnership" (TPP).
Die Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net appellierte angesichts des Auftauchens des "ACTA-Zombies" an den bei ACTA wie CETA federführenden EU-Handelskommissar Karel De Gucht, den "Willen der EU-Bürger" nicht länger zu ignorieren. Die europäischen Volksvertreter hätten ihre Linie klar zum Ausdruck gebracht. CETA müsse gestoppt werden – genauso wie andere Tricks, ACTA wiederauferstehen zu lassen.
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