Autor Thema: ACTA / Protect IP Act / Stop Online Piracy Act  (Gelesen 11528 mal)

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GEMA soll Anti-ACTA-Video gesperrt haben (Update)
« Antwort #120 am: 13 Februar, 2012, 22:30 »
In einer aktuellen Stellungnahme lässt das Videoportal Google verlauten, dass es sich bei der Sperre des fraglichen Videos nur um einen technischen Defekt handelte. Die fehlerhaften IP-Blockaden sind nach Angaben der Betreiber mittlerweile vollständig beseitigt, wie Netzpolitik berichtet.

Quelle : www.gulli.com

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Offline dada

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Re: GEMA soll Anti-ACTA-Video gesperrt haben
« Antwort #121 am: 13 Februar, 2012, 22:41 »
Das FBI läßt sicherlich grüßen >:(
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EU-Kommission will Transparenz in ACTA-Debatte schaffen
« Antwort #122 am: 14 Februar, 2012, 17:30 »
Kritiker des umstrittenen Handelsabkommens ACTA werfen den Behörden unter anderem mangelende Transparenz vor. So sei der Gesetzesentwurf hinter dem Rücken der Bevölkerung ausgearbeitet worden. Die EU-Kommission wehrt sich in einer aktuellen Stellungnahme gegen diese Vorwürfe. Eine jüngst publizierte Übersicht soll nun den gesamten Ablauf rund um ACTA öffentlich dokumentieren.

Das Dokument soll einen kompletten Zeitplan und Einzelheiten über die Kontakte der Kommission mit dem Europäischen Parlamentes aufweisen, erklärte der EU-Handelskommissar Karel de Gucht. Überdies hatten alle 27 EU-Mitgliedsstaaten das Recht, an allen veranstalteten Verhandlungsrunden rund um das Thema ACTA, teilzunehmen. Allein aus rechtlicher Sicht sei dies von Nöten gewesen.

Um „Bedenken hinsichtlich der Transparenz der ACTA-Verhandlungen“ beiseitezuräumen, gab die Kommission bekannt, dass das EU-Parlament zwischen Juni 2008 und November 2010 sieben vorläufige Fassungen des Gesetzblattes erhielt. Ferner seien drei Bekanntgaben über den aktuellen Stand der Diskussionen sowie 14 weitere Arbeitspapiere übermittelt worden. Einige der Schreiben seien laut Kommission als vertraulich eingestuft gewesen, weswegen sie nicht allen Abgeordneten vorgelegt wurden.

Mit dem spärlichen Aussagen der Kommission soll wohl vor allem eine Schlichtung zwischen Bevölkerung und EU-Regierung begünstigt werden. Letztendlich bestehen die hauptsächlichen Gegenargumente der ACTA-Kritiker jedoch aus den Ängsten vor einem zensierten Internet. Auch die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will mit dem fraglichen Handelsabkommen nichts überstürzen. Mit ihrer FDP hat die Expertin zunächst vor, abwarten, inwiefern ACTA von anderen EU-Institutionen wahrgenommen wird. Entsprechend wurde zum Ende letzter Woche bekannt gegeben, dass Deutschland die Unterzeichnung des Vertragstextes zunächst aufschiebt. Während Grüne und Piraten diesem kurzfristigen Entschluss beipflichten, ernten die Widerständler Kritiker vonseiten der CDU. So warnte der Vorsitzende der Internet-Enquete-Kommission des Bundestages, Axel Fischer die Justizministerin davor, als „permanente Verhinderin“ wahrgenommen zu werden.

Quelle : www.gulli.com

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Geheimprotokoll: Acta-Verweigerer erzürnen EU-Kommission
« Antwort #123 am: 15 Februar, 2012, 19:00 »
Ein vertrauliches Sitzungsprotokoll zeigt, dass nach der Protestwelle gegen das Urheberschutzabkommen Acta die Nerven der EU-Kommission blank liegen. Ein Vertreter der Kommission unterstellt dem ehemaligen EU-Parlamentsberichterstatter, die Unwahrheit gesagt zu haben.

Die europaweiten Proteste gegen das geplante Acta-Abkommen haben viele EU-Länder in Erklärungsnot gebracht. Das zeigt das Protokoll einer Sitzung der Trips-Expertengruppe (Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights, Trips) des EU-Ministerrats am 6. Februar 2012, das iRights.info vorliegt. "Nahezu alle MS (Mitgliedstaaten) berichteten von öffentlichen Protesten und baten KOM (die EU-Kommission) um Unterstützung bei der Information der Zivilgesellschaft", heißt es in der Zusammenfassung.

Kommission rügt Abweichler und zweifelt an Arifs Motiven

Die Kommission rügte indirekt das Abrücken einiger EU-Staaten von Acta. "Manche Meinungsäußerungen von Personen, die den Vertrag unterzeichnet haben, seien nicht hilfreich", wird der Kommissionsvertreter im Protokoll zitiert. Zu diesem Zeitpunkt hatte beispielsweise Polen die Ratifizierung des Abkommens bereits ausgesetzt. Ministerpräsident Donald Tusk hatte den Schritt damit erklärt, dass Argumente der Netzgemeinde gegen das Abkommen begründet seien.

Dem französischen EU-Abgeordneten Kader Arif unterstellt der Kommissionsvertreter, über die Gründe seines Rücktritts als Acta-Berichterstatter möglicherweise die Unwahrheit gesagt zu haben. Arif war offiziell aus Protest gegen die fehlende Beteiligung der Zivilgesellschaft an Acta zurückgetreten. "Ich nehme nicht weiter an dieser Maskerade teil", erklärte der französische Sozialist Ende Januar. Der Kommissionsvertreter legt laut Sitzungsprotokoll eine andere Interpretation nahe. Arif habe sein Amt möglicherweise deswegen niedergelegt, weil er dies mit seinen Wahlkampfaktivitäten für den Kandidaten der Sozialisten, François Hollande, nicht vereinbaren könne.

Österreich an EU-Kommission: Bitte, helft uns!

Der Vertreter Österreichs teilte mit, man erhalte seit der Unterzeichnung eine Flut von Anfragen aus der Netzgemeinde, von Abgeordneten und Ministerien, und bat die EU-Kommission um Unterstützung. Man müsse die Gegner überzeugen und könne nicht einfach deren Argumentation mit dem Hinweis zurückweisen, sie hätten "keine Ahnung". Auch Estland, Ungarn und die Niederlande baten die Kommission um bessere Informationen. Malta erklärte, dass auch dort "erheblicher Druck" auf die Regierung ausgeübt werde. Rumänien bat die Kommission, die Regierungen bei der Ratifikation des Acta-Abkommens zu unterstützen.

Vertreter der Kommission verwiesen auf Informationsmaterial, das zur Verfügung gestellt wurde. Gern sei die Kommission bereit, bei konkreten Fragen auch "weitere Argumentationshilfe" zu leisten.

Die Kommission informiert im Internet über die Inhalte und Folgen des umstrittenen Abkommens. Mittlerweile hat die Brüsseler Behörde auch Informationen zum Verhandlungsprozess ins Netz gestellt, der weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand.

China als Gegner und möglicher Partner

Die Kommission forderte in der Sitzung von den Mitgliedstaaten, jetzt müssten vor allem die EU-Abgeordneten davon überzeugt werden, dass die Proteste nicht berechtigt seien. Argumentationsmaterial sei schon verteilt worden, daraus werde deutlich, dass Acta nicht für Europa, sondern in erster Linie für die USA und andere gemacht sei. Die EU-Kommission bezieht sich hier nach Ansicht des IT-Journalisten Erich Moechel darauf, dass die USA im Gegensatz zu Europa Einnahmenüberschüsse aus Lizenzen, Copyrights und anderen Nutzungsrechten erzielen.

Auf mittlere Sicht solle der Acta-Standard zum internationalen Standard werden, lautet eine weitere Argumentationshilfe des Kommissionsvertreters. Das sei der Hauptzweck von Acta. Entsprechende Forderungen waren aus dem EU-Parlament gekommen. Acta sei nur die zweitbeste Lösung, weil so wenige Staaten unterzeichnet hätten, erklärte etwa der deutsche EU-Abgeordnete Daniel Caspary. "Die EU muss weiter auf ein weltweit gültiges Abkommen gegen Marken- und Produktpiraterie im Rahmen der Welthandelsorganisation WTO hinarbeiten."

Um die EU-Abgeordneten von Acta zu überzeugen, rät die Kommission laut Protokoll den Regierungsvertretern außerdem: "In der Argumentation müsse man (...) sagen, dass geistiges Eigentum in Europa viele gut bezahlte Arbeitsplätze sichere und diese Errungenschaft 'gegen die Chinas dieser Welt' verteidigt werden müsse." Zugleich berichtet die Kommission den Teilnehmern der Sitzung, China interessiere sich für Acta, ebenso die Länder Taiwan und Jordanien.

Acta jetzt auch innerhalb der EU-Kommission umstritten

Inzwischen ist Acta auch innerhalb der EU-Kommission umstritten. EU-Justizkommissarin Viviane Reding unterstützt in einer Stellungnahme den Vorstoß einiger EU-Abgeordneter, Acta vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) überprüfen zu lassen. Eine solche Prüfung könnte dazu führen, dass die Ratifikation durch die EU erst ab 2014 erfolgt.

Quelle : www.golem.de

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ACTA: TV-Sender dafür, weitere EU-Staaten dagegen
« Antwort #124 am: 18 Februar, 2012, 13:41 »
Die "Deutsche Content Allianz" hat die Bundesregierung dazu aufgefordert, das umkämpfte Anti-Piraterie-Abkommen ACTA "ohne weitere Verzögerung" zu unterzeichnen und mit mehr Nachdruck eine "zukunftsorientierte Reform des Urheberrechts" anzugehen. Jürgen Doetz vom Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) begründete den Appell damit, dass der Vertrag vor allem internationale Wirkung entfalten solle. "Jeder" habe sich mittlerweile davon überzeugen können, "dass alle bei ACTA zur Eindämmung von Rechtsverletzungen vorgesehenen Maßnahmen bereits dem deutschen Schutzniveau entsprechen".

Verbände der Internet- und Hightech-Wirtschaft warnen hingegen etwa vor den in ACTA vorgesehenen Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Providern im Kampf gegen Copyright-Verstöße und anderen Nebenwirkungen. Sie lehnen Warnhinweise im Kampf gegen wiederholte Copyright-Verstöße ab, wie sie die "Content-Allianz" befürwortet. Allgemein kritisieren die Vertreter der Vereinigung, dass "noch für zu viele der Schutz des geistigen Eigentums und die Freiheit im Internet als unüberbrückbare Kluft" gelte. Dies schlage sich durch ein "Auseinanderdriften von Medien- und Netzpolitik nieder", auch in Berlin. Zur Allianz gehören gehören neben der Vertretung der Privatsender unter anderem ARD und ZDF, der Börsenverein des deutschen Buchhandels, der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) sowie Produzentenverbände.

Vorige Woche hatte die Bundesregierung im Vorfeld bundesweiter Demonstrationen und internationaler Protestkundgebungen erklärt, man werde ACTA vorerst nicht unterzeichnen: Zunächst seien offene Fragen zu klären. Darüber hinaus möchte Berlin möchte das für Sommer erwartete Votum des EU-Parlaments abwarten. Lettland, Polen, die Slowakei und Tschechien haben sich ebenfalls bereits gegen eine Ratifizierung ausgesprochen, Bulgarien hat die Umsetzung des Vertrags auf Eis gelegt. Mitte der Woche setzte auch Litauen die Unterzeichnung vorläufig aus, um eine weitere Prüfung des Textes sowie öffentliche Beratungen zu ermöglichen.

Am Freitag schloss sich Slowenien der rasch wachsenden Gruppe von ACTA-Skeptikern in der EU an. Radovan Zerjav, der Wirtschaftsminister des Landes, betonte, dass die Regierung den Prozess der Unterzeichnung einfrieren werde. Das Abkommen könne erst ratifiziert werden, wenn es ein Gleichgewicht zwischen Urheberrechtsschutz und Menschenrechten herstelle.

Der polnische Ministerpräsident Donald Tusk, der einer polnischen Bürgerplattform angehört, hat die Parteiführer der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) im EU-Parlament derweil aufgefordert, ACTA abzulehnen. Zuvor hatte der EVP-Fraktionsführer Joseph Daul versprochen, das Normenwerk auf den Prüfstand zu stellen und dabei Bedenken zu möglichen Grundrechtseinschränkungen im Internet zu berücksichtigen. Nach einem Treffen mit EU-Abgeordneten in Warschau räumte Tusk nun ein, dass ihn die Argumente gegen ACTA überzeugt hätten. Der Vertrag entspreche nicht "der Wirklichkeit des 21. Jahrhunderts".

Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat sich in die Debatte um das Abkommen eingeschaltet. Der BDK warf den ACTA-Gegnern Scheinheiligkeit vor, da es nicht um Zensur oder die Beschneidung von Meinungsfreiheit gehe. Offenbar gingen die Aktivisten davon aus, dass "Downloads aus dem Netz ihr gutes Recht seien", erklärte der BDK-Bundesvorsitzende André Schulz gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Andererseits kann sich die Kriminalpolizei auch nicht für ACTA erwärmen. Das Abkommen sei "intransparent, handwerklich schlecht gemacht und in vielen Punkten nicht konkret genug", meinte Schulz. Ihm zufolge böte eine Neuauflage der von Karlsruhe gestoppten Vorratsdatenspeicherung

bessere Ansatzpunkte zur Bekämpfung der Internetkriminalität. In der bisherigen Umsetzung durften die in diesem Rahmen gesammelten Verbindungsdaten aber ausdrücklich nicht zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen herangezogen werden.

Quelle : www.heise.de

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EU-Kommission: EuGH soll ACTA prüfen
« Antwort #125 am: 22 Februar, 2012, 13:15 »
Die EU-Kommission lässt das umstrittene Urheberrechtsabkommen ACTA juristisch überprüfen. Die EU-Behörde werde den Text dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegen, um zu klären, ob er mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist. Das kündigte EU-Handelskommissar Karel De Gucht am Mittwoch in Brüssel an.

Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) ist ein internationaler Handelspakt mit dem Ziel, Urheberrechte weltweit durchzusetzen. Kritiker sehen in dem Abkommen eine Einschränkung von Freiheitsrechten im Internet. Nach anhaltenden Protesten hatten mehrere EU-Mitglieder wie Polen und Tschechien die Acta-Ratifizierung ausgesetzt. Deutschland hat beschlossen, das Abkommen bis zur Klärung offener Fragen vorerst nicht zu unterzeichnen.

Quelle : www.heise.de

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Weitere Anti-ACTA-Demonstrationen für den 25. Februar angekündigt
« Antwort #126 am: 23 Februar, 2012, 12:41 »
Nach den überraschend gut besuchten Anti-ACTA-Demonstrationen am 11. Februar mit insgesamt mehr als 120.000 Teilnehmern alleine in Deutschland ruft ein Bündnis aus Nichtregierungsorganisationen, Interessengemeinschaften, Bürgern und Parteien erneut alle Mitbürger dazu auf, sich am 25. Februar an den Protesten in Deutschland und Österreich zu beteiligen.

Nach Ansicht der Organisatoren haben die bisherigen Bemühungen „ganz klar Früchte getragen, sonst hätte die Bundesregierung die Ratifizierung wohl nicht zunächst gestoppt“, so Ruben Bridgewater, Pressesprecher der Piratenpartei Hessen. Die Aussetzung der Unterzeichnung sei aber noch nicht als echter Sieg zu werten. Es gelte jetzt nach Ansicht der Veranstalter, zu protestieren, bis die Regierungen Deutschlands und Österreichs das Abkommen endgültig abgelehnt haben. In Frankfurt am Main will man demonstrativ per WLAN oder USB-Stick Musik und Filme zum Download anbieten. Bislang ist aber unklar, ob es sich dabei um urheberrechtlich geschützte Werke handeln soll. Für ganz Deutschland wurden am Samstag über 60 Protestaktionen angekündigt. Eine Übersicht der deutschen Protestzüge kann hier eingesehen werden.

Die Veranstalter der Demonstration in Wien geben an, auf ihrer Facebook-Seite habe es schon jetzt mehr Teilnehmerzusagen als für die Veranstaltung am 11. Februar gegeben. Aufgrund der zu erwartenden wärmeren Wetterlage hoffen Piratenpartei Österreich (PPÖ), die Grünen, JuSos und etliche weitere Organisationen auf noch mehr Bürgerinnen und Bürger, die sich an den Protestzügen in Wien, Graz und Salzburg beteiligen werden. Das Vorgehen der EU-Kommission wertet man als reine „Verzögerungstaktik“. Alle nachträglichen Verhandlungen des internationalen Handelsabkommens werden abgelehnt. „Entweder kommt ACTA zu 100 Prozent oder es kommt nicht“, kommentiert PPÖ-Bundesvorstand Patryk Kopaczynski.

Quelle : www.gulli.com

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Tausende demonstrieren erneut gegen ACTA
« Antwort #127 am: 25 Februar, 2012, 16:41 »
In rund 130 Städten in Deutschland und Europa sind am Samstag wieder Tausende Menschen gegen das Urheberrechts-Abkommen ACTA (Anti-counterfeiting Trade Agreement) auf die Straße gegangen. Kundgebungen fanden in mehreren Städten statt, die größten davon in Hamburg und Mannheim, wo laut Polizei jeweils rund 1500 Menschen protestierten, in Dortmund sollen es 1200 gewesen sein. In Düsseldorf blockierten Demonstranten zeitweise eine Kreuzung in der Innenstadt. In Berlin versammelten sich rund 700 Menschen vor dem Roten Rathaus. Auf Schildern forderten sie unter anderem "Acta: Rechtsstaat war gestern" und "Überwachungsstaat abschaffen".In Bremen, Frankfurt und Stuttgart gingen nach Polizeiangaben jeweils mehr als 1000 Menschen gegen den internationalen Pakt auf die Straße. Auch in Hannover, Braunschweig, Osnabrück und Oldenburg erwarteten die Veranstalter am Nachmittag insgesamt bis zu 5000 Teilnehmer. In Saarbrücken beteiligten sich nach Polizeiangaben rund 450 Menschen an den bundesweiten Protesten, darunter auch Vertreter von Parteien. In Kassel gingen etwa 300 Menschen auf die Straße, in Magdeburg waren es rund 500. In Koblenz sprach die Polizei von etwa 200 Demonstranten, in Trier und Ulm waren es je rund 150, in Lübeck immerhin 50.

Demonstrationsmeldungen gibt es auch aus dem Ausland. In der bulgarischen Hauptstadt Sofia und anderen Städten des Landes forderten rund 100 Demonstranten den endgültigen Ausstieg Bulgariens aus dem Abkommen. Die Regierung des EU-Landes hatte es zunächst zwar unterzeichnet, doch nach Protesten von Internetnutzern die noch ausstehende Ratifizierung auf Eis gelegt, bis es eine EU-Haltung dazu gibt. Den Demonstranten in Sofia schlossen sich nach Angaben des Staatsradios erstmals auch Buch- und Musikautoren an. Sie erklärten, dass sie nichts dagegen hätten, dass ihre Werke kostenlos im Internet verbreitet würden.

Die Demonstrationen sind Teil des zweiten europaweiten Aktionstags gegen die Ratifizierung des internationalen Handelskommens. Das Anti-counterfeiting Trade Agreement (ACTA) ist ein internationaler Handelspakt mit dem Ziel, Urheberrechte auch international durchzusetzen. Das Abkommen ergänzt das TRIPS-Abkommen von 1994 im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO). Der ACTA-Vertrag geht auf eine Initiative der USA und Japans aus dem Jahr 2006 zurück. Kritiker sehen in dem Abkommen eine Einschränkung von Freiheitsrechten im Internet. Die Verhandlungen von 2008 bis 2010 standen nach Informationen aus unterrichteten Kreisen unter dem Druck von Interessengruppen insbesondere der Film- und Musikindustrie in den USA. Das fertige Vertragswerk wurde bis Januar von der EU und zehn weiteren Staaten unterzeichnet. Allerdings haben noch nicht alle 27 Mitglieder der EU auch als Nationalstaaten das Abkommen signiert.

Das Abkommen müsste auch noch vom Europaparlament gebilligt und von den Parlamenten der Einzelstaaten ratifiziert werden. Die Front der Unterzeichner bröckelt: Unter dem Eindruck massiver Proteste setzten Polen, Tschechien und Lettland die Ratifizierung von ACTA aus. Die deutsche Unterschrift fehlte nach offiziellen Angaben zunächst aus "formalen Gründen". Jetzt zog das Auswärtige Amt nach dpa-Informationen die bereits erteilte Weisung zur Unterzeichnung des umstrittenen Vertragswerks wieder zurück. Die Bundesregierung hatte bisher erklärt, dass ACTA nichts an der deutschen Rechtslage ändere. Allerdings weisen Kritiker wie Befürworter darauf hin, dass viele ACTA-Bestimmungen einen relativ großen Interpretationsspielraum lassen. In einer Petition an den Bundestag, an der sich Bürger weiterhin beteiligen können, rufen sie die Abgeordneten zur Aussetzung der Ratifizierung des ACTA-Vertrags auf.

Die EU-Kommission hat entschieden, das unter anderem mit den USA und Japan vereinbarte Vertragswerk dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Dieser soll klären, ob ACTA mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist. Zuletzt hatten am 11. Februar am ersten europaweiten Aktionstag mehrere tausend Menschen in ganz Europa gegen ACTA protestiert.

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Streit über parlamentarische Folgenabschätzung zu ACTA
« Antwort #128 am: 01 März, 2012, 12:46 »
Eine Analyse des Juristischen Dienstes des EU-Parlaments zum umstrittenen Anti-Piraterie-Abkommen ACTA für den Handelsausschuss vom Oktober hat einen Streit über die Informationsfreiheit ausgelöst. Offiziell will das Parlament das Dokument mit der Nummer SJ-0501/11 nicht herausgeben, da es den komplexen Prozess der ACTA-Ratifizierung beeinträchtigen könne. Zwei Anträge auf Akteneinsicht, die der Blogger André Rebentisch stellte, sind aus Sorge um "abweichende rechtliche Schlussfolgerungen", die man aus den Begutachtungen ziehen könne, zurückgewiesen worden.

Unter der Hand wird die Rechtseinschätzung von einzelnen Abgeordnetenbüros dagegen schon seit Längerem auf gezielte Anfragen hin versandt. Der Pirat Christian Engström, der für die Fraktion der Grünen im EU-Parlament sitzt, hat sie mittlerweile zudem kurzerhand zusammen mit einem weiteren, für den Rechtsausschuss bestimmten Gutachten des Juristischen Dienstes ins Internet gestellt (PDF-Datei). Laut den Studien vertritt der Rechtsdienst die Ansicht, dass der Vertrag mit dem Gemeinschaftsrecht und den EU-Verträgen prinzipiell vereinbar sei. Für abgeleitetes Recht wie einzelne europäische Richtlinien oder Verordnungen könne man aber nicht die Hand ins Feuer legen. In der Tat sei es möglich, dass ein internationales Abkommen die Änderung dieses sogenannten Sekundärrechts erforderlich mache. Konkret zeichne sich dies bei ACTA aber noch nicht ab.

In heise online vorliegenden Antworten auf Nachfragen von Mitgliedern des Handelsausschusses machen die Juristen ferner deutlich, dass die von dem Vertrag vorgesehenen Strafsanktionen noch nicht Teil des EU-Rechts seien. Da Brüssel das Abkommen aber als "gemischte" Vereinbarung behandle, bleibe es den Mitgliedsstaaten vorbehalten, den strafrechtlichen Teil umzusetzen oder außen vor zu lassen. Es scheine zudem, dass ACTA an sich keine Auflagen enthalte, die offensichtlich nicht mit den in der EU verbrieften Grundrechten vereinbar seien.

Der Juristische Dienst räumt aber ein, dass ACTA von den Unterzeichnern in einer Art umgesetzt werden könne, die die Positionen der betroffenen Interessengruppen und Rechteinhaber unterschiedlich gewichte. Es gelte dabei jedoch zumindest beim Kapitel zur Copyright-Durchsetzung im Internet die dazu gültige, allgemeine Bestimmung zu beachten. Demnach müssen entsprechende Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit zwischen der Schwere der Rechtsverletzung, den Interessen Dritter sowie den anzuwendenden Mitteln beziehungsweise Strafen im Auge behalten. Letztlich komme es hier aber wieder auf die nationalen Implementierungen an, die gegebenenfalls durch Gerichte der Mitgliedsstaaten überprüft werden müssten.

Keine letzte Klarheit kann der Rechtsdienst auch in der Frage schaffen, inwieweit Handlungen privater Nutzer, die persönlichen und nicht auf Profit bedachten Zwecken dienen, straffrei blieben. Dabei geht es vor allem um Filesharing. ACTA stelle hier auf "kommerzielle Tätigkeiten" ab, aus denen ein "direkter oder indirekter wirtschaftlicher oder gewerblicher Vorteil" erwachsen könne, schreiben die Juristen. Unterzeichner des Vertrags seien also nicht verpflichtet, strafrechtlich gegen private User vorzugehen. Die Entscheidung, wie weit die Sanktionen konkret gehen sollen, könnten aber wiederum die einzelnen EU-Staaten treffen.

Nicht zuletzt beharrt der Juristische Dienst darauf, dass nicht alle Vorarbeiten für das Abkommen veröffentlicht werden müssten. Wenn Dokumente ursprünglich nicht direkt von Verhandlungspartnern stammten, sei es gerechtfertigt, diese ohne Zustimmung der Betroffenen nicht der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Die Abgeordneten selbst hätten aber einen Anspruch darauf, auch solche Informationen einzusehen. Die EU-Kommission hat die Verhandlungstexte von April, Oktober und November 2010 sowie die Schlussversion veröffentlicht. Eine weitere Offenlegung hält auch die Bundesregierung "nur im Einvernehmen mit den Beteiligten" für möglich. Vertraulichkeit zu wahren, entspreche der allgemeinen Praxis bei Freihandelsabkommen.

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ACTA: EU-Abgeordnete nehmen Handelskommissar in die Zange
« Antwort #129 am: 02 März, 2012, 13:15 »
In der ersten Aussprache zum umkämpften Anti-Piraterie-Abkommen ACTA im federführenden Handelsausschuss des EU-Parlaments haben Abgeordnete am Donnerstag hinterfragt, ob sich der große Aufwand lohnt, die zahlreichen offenen Punkte rund um den Vertrag zu klären. "Wir machen viele müde Klimmzüge, um zu klären, was das alles bedeutet", gab der SPD-Abgeordnete Bernd Lange gegenüber Handelskommissar Karel De Gucht zu bedenken. Dabei sei völlig offen, ob sich eines Tages ein echter Mehrwert herauskristallisiere.

Wenn nur der Kampf gegen Produktfälschungen Teil des Abkommens wäre, gäbe es kaum Probleme mit der Ratifizierung, erklärte Lange. Unglücklicherweise hätten die Verhandlungspartner aber ein Kapitel zum digitalen Bereich angefügt, in dem Kopieren etwas ganz anderes bedeute. Es dürfe nicht einfach ein altes System einer neuen Technik übergestülpt werden. Vielmehr seien neue Formen der Rechtesicherung im Internet nötig. Lange plädierte daher dafür, über eine umfassende Copyright-Reform nachzudenken.

Generell äußerte die große Mehrzahl der Redner schwere Bedenken. Carl Schlyter von den Grünen bezweifelte, dass der Vertrag am bestehenden EU-Recht nichts ändern werde. Er zeigte sich besorgt, dass trotz gegenläufiger Versicherungen des Kommissars Aktivitäten der Endnutzer eingeschränkt, Laptops oder MP3-Player Reisender an Grenzen durchsucht sowie die Meinungs- und Informationsfreiheit bedroht werden könnten. Da selbst der Juristische Dienst des Parlaments keine klare Aussagen über die Auswirkungen machen könne, seien Kollateralschäden zu befürchten.

Das Abkommen sei in einem überkommenen Politikstil beschlossen worden, meinte Helmut Scholz von den Linken. Schwellenländer, an die sich der Vertrag eigentlich richte, seien außen vor geblieben und lehnten einen Anschluss ab. Der CDU-Abgeordnete Daniel Caspary erinnerte daran, dass beim Klimaschutz auch die Hauptverschmutzer nicht mit am Verhandlungstisch säßen. Unisono mit einem Abgesandten des mitberatenden Ausschusses für Inneres und Bürgerrechte machte Caspary aber deutlich, dass der Vertrag durchfalle, wenn die geplante Prüfung durch den EuGH Sorgen um die Einschränkung der Internetfreiheit bestätige.

De Gucht hatte schon am Mittwochabend bedauert, dass es viele Falschdarstellungen zu ACTA gebe. Es drohe kein Albtraum und kein Big Brother, vielmehr hänge die Zukunft und die Wettbewerbsfähigkeit der EU von dem Abkommen ab. Ein Mobiltelefon von Nokia werde heutzutage zwar höchstwahrscheinlich größtenteils in China gefertigt, über 50 Prozent des Werts des Produkts sei aber von europäischen Designern und Ingenieuren geschaffen worden. Der Hersteller brauche daher international Sicherheiten für seine Markenzeichen, seine Designmuster und seine Patentrechte. Die EU bemühe sich so, mit ACTA das eigene ausbalancierte Schutzsystem über ihre Grenzen hinaus auszuweiten.

Der Niederländer legte seine Hand als Liberaler dafür ins Feuer, dass der Vertrag nicht ungebührlich in verbriefte europäische Bürgerrechte eingreife. Es gehe darum, Urheberrechtsverletzungen im "gewerblichen Ausmaß" zu verfolgen, was lange in der EU schon so festgeschrieben sei. Sanktionen wie "Three Strikes" mit Internetsperren seien nicht Teil des Abkommens, wohl aber bereits Gesetz in Mitgliedsstaaten wie Frankreich. De Gucht fand unverständlich, dass viele EU-Länder wie Polen oder Deutschland die ACTA-Ratifizierung auf die lange Bank geschoben haben. Diese hätten wohl "die ganze Zeit geschlafen", da sie die Übereinkunft im EU-Rat mitgetragen hätten.

Die Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net warf dem Kommissar Falschspiel vor. ACTA legt ihrer Meinung nach der dringend benötigten Urheberrechtsreform Steine in den Weg und erlaubt Rechteinhabern, hohe Schadensersatzforderungen auch gegen private, von Strafsanktionen größtenteils ausgenommene Nutzer durchzusetzen. Der kanadische Rechtsprofessor Michael Geist unterstrich in einem Workshop im Parlament, dass die Schäden des Vertrags dessen potenzielle Vorzüge bei weitem überstiegen. Es gebe zahlreiche Gründe für die Abgeordneten, die Übereinkunft in ihrer aktuellen Form zurückzuweisen.

Unterdessen plant die Bundesregierung offenbar, trotz des Aufschubs ACTA mittelfristig zu unterzeichnen. Auf eine Anfrage des grünen Bundestagsabgeordneten Konstantin von Notz antwortete das Justizministerium, dass nur ein konkreter Termin dafür und die "zeitlichen Planungen zum Ratifikationsverfahren" noch nicht feststünden. Berlin wolle nur abwarten, bis sich die Wogen geglättet haben, meinte von Notz darauf. Gegenüber heise online sprach er von einem "vergifteten Verfahren", das "in seiner Grundatmung" nicht gewünscht sei und durch "etwas Intelligenteres" ersetzt werden müsse.

Quelle : www.heise.de

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E-Petition gegen ACTA knackt Mindestmarke von 50.000 Mitzeichnern
« Antwort #130 am: 14 März, 2012, 19:00 »
Vor wenigen Minuten knackte die E-Petition gegen das internationale Handelsabkommen ACTA die Marke von 50.000 Mitzeichnern. Hauptpetent Herbert Bredthauer fordert, dass der Bundestag die Ratifizierung des Abkommens aussetzen möge. Er wünscht sich nun eine noch größere Beteiligung an der Petition, um seinen Forderungen noch mehr Nachdruck zu verleihen.

Der Einreicher der Petition hält fest, dass über das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) stets hinter verschlossenen Türen verhandelt wurde. Neben der fehlenden Transparenz bemängelt Bredthauer außerdem die schwammige Formulierung des Vertrages, weswegen er befürchtet, die Rechtssicherheit könne dadurch verloren gehen.

Zwar erreichte die Petition bereits über 50.000 Mitzeichner, was bedeutet, dass Bredthauer Rederecht vor dem Bundestag eingeräumt werden wird. Dennoch wird im Internet, unter anderem über den Microblogging-Dienst Twitter, vielfach dazu aufgefordert, sich bis zum 22. März weiterhin aktiv an der E-Petition zu beteiligen. Bei der Petition gegen Netzsperren aus dem Jahr 2009 kamen mehr als 130.000 "Unterschriften" zustande. Für die Gegner von ACTA ist es bis dahin noch ein weiter Weg. Wer sich beteiligen möchte, kann dies hier tun.

Quelle : www.gulli.com

 :jo

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ACTA - Time to Win!
« Antwort #131 am: 15 März, 2012, 11:10 »
Mitmachen.... kostet ja nichts.    :jo



---> http://www.avaaz.org/en/acta_time_to_win_eu/?copy
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BVDW fordert Nachbesserungen bei ACTA
« Antwort #132 am: 21 März, 2012, 13:15 »
Verbraucher dürfen nach Meinung des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) durch das Antipiraterie-Abkommen ACTA nicht kriminalisiert werden. Der Urheberrechtsschutz sei notwendig, er dürfe aber nicht einseitig auf Kosten der Verbraucher, der Unternehmen der digitalen Wirtschaft oder der Vielfalt und Freiheit im Netz durchgesetzt werden. In einer Mitteilung fordert der BVDW, dass ACTA nachgebessert wird. Auch solle das Urheberrecht grundsätzlich modernisiert und an die digitale Welt angepasst werden. Der Verband sieht sich als "Interessenvertretung für Unternehmen im Bereich interaktives Marketing, digitale Inhalte und interaktive Wertschöpfung".

Der BVDW kritisiert, ACTA sehe weiterhin vor, die Verfolgung potenzieller Rechtsverstöße ohne richterliche Kontrolle in Vereinbarungen zwischen Rechteverwertern und Internetwirtschaft zu regeln. Dabei könnten rechtsstaatliche Absicherungen der Betroffenen unterhöhlt werden. "Das Vorgehen, ACTA hinter nahezu vollständig verschlossenen Türen zu verhandeln, schürte bei den Verbrauchern Unsicherheit und Ängste", sagte BVDW-Vizepräsident Matthias Ehrlich. Zudem ließen die oft sehr weit gefassten und nicht eindeutigen Formulierungen von ACTA zu viel Interpretationsraum.

Für mehr Transparenz rund um ACTA setzt sich der Wikimedia-Projektmanager Mathias Schindler ein. Er wollte über fragdenstaat.de von der Bundesregierung wissen, welche Mitarbeiter der Ministerien an den Verhandlungsrunden teilgenommen haben, bekam aber keine Auskunft. Diese will er mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetzes möglicherweise auch einklagen. Nach Angaben von netzpolitik.org seien nach einem Aufruf bisher rund 7000 Euro an Spenden eingegangen.

Unterdessen hat die Außenpolitische Kommission des Nationalrats der Schweiz die Regierung, den Bundesrat, aufgefordert, ACTA vorerst nicht zu unterzeichnen. Wie das Schweizer Radio DRS berichtete, zweifelten viele Mitglieder der Kommission quer durch alle Parteien am Nutzen des Abkommens. Der Bundesrat solle daher warten, bis der Europäische Gerichtshof entschieden hat.

Quelle : www.heise.de

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EU-Kommission hält unbeirrt an ACTA fest
« Antwort #133 am: 27 März, 2012, 13:13 »
Ein Sachstandsbericht der Europäischen Kommission befasst sich mit der voraussichtlichen Unterzeichnung und Ratifizierung des stark umstrittenen Anti-Piraterie- und Urheberrechtsschutz-Abkommens ACTA. In dem Bericht, der heise online zugespielt wurde, wird der Bürgerprotest als "aggressive pan-europäische Kampagne" gegen ACTA bezeichnet, die von einer demokratisch nicht legitimierten Internetgemeinde getragen werde. Dabei würden auch Cyber-Angriffe eingesetzt. Seitens der Kommission wird erwartet, dass die Prüfung von ACTA von dem europäischen Gerichtshof zügig erfolge und danach die verbliebenen fünf EU-Staaten das Abkommen unterzeichnen.

In dem Sachstandsbericht heißt es, dass ACTA nicht scheitern dürfe, da dies ein gefährliches Signal zur Glaubwürdigkeit der Europäischen Union aussenden werde. Auf keinen Fall dürfe man dem Druck der Internetgemeinde nachgeben. Schließlich seien sämtliche Einwände gegen ACTA unbegründet. Wenn etwa der Begriff des "gewerblichen Ausmaßes" als unbestimmter Begriff kritisiert werde, so werde dabei vergessen, dass dieser Begriff auch in anderen EU-Rechtsakten enthalten sei. Auch sei die Furcht vor gesperrten Medikamenten für die medizinische Versorgung unbegründet. Wenn ACTA scheitere, sei dies die Schuld der Internet-Gemeinde.

In der zentralen Passage des Sachstandsberichtes wird ein Vortrag des für ACTA zuständigen EU-Kommissar Karel de Gucht so zusammengefasst:

"Kommissar de Gucht erklärte, derzeit laufe eine 'aggressive pan-europäische' Kampagne gegen ACTA, die auch Cyber-Angriffe auf europäische Institutionen einschließe. Das Kollegium der Kommission habe seinen Vorschlag, ACTA dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen, inzwischen gebilligt. Der EuGH werde ACTA vor allem im Hinblick auf die Grundrechte prüfen. Die Kommission hoffe, in den nächsten Monaten Fortschritte zu erzielen und bitte um Stellungnahme der Mitgliedsstaaten, ob diese sich der Vorlage an den EuGH anschließen wollten, da ACTA ein gemischtes Abkommen sei. Kommissar de Gucht berichtete ferner über die Beratungen im Ausschuss für internationalen Handel (INTA) des Europäischen Parlaments am 29. Februar und 1. März 2012, die hilfreich für die Diskussion gewesen seien. ACTA sichere den Schutz des geistigen Eigentums, das der wichtigste Rohstoff der EU sei. Wenn das Europäische Parlament ACTA nicht zustimme, bedeute dies das Ende des Abkommens. Die Mitgliedsstaaten hätten der Zeichnung des Abkommens am 16. Dezember 2011 zugestimmt. 22 Mitgliedsstaaten hätten das Abkommen bisher gezeichnet, die verbleibenden fünf seien zur Zeichnung verpflichtet. Die Kommission habe wenig Verständnis für manche Äußerungen aus den Mitgliedsstaaten in der letzten Zeit."

Unterdessen hat der Lobbyverband Digitale Gesellschaft in Zusammenarbeit mit den Politikbeobachtern von European Digital Rights eine Broschüre (PDF-Datei) herausgegeben, in der die schwammigen Passagen und Worthülsen des ACTA-Abkommens im Internet-Kapitel genauer erläutert werden. Dokumentiert werden soll, wie dank ACTA eine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung um sich greifen könnte, die einseitig der Wirtschaft in die Hände spiele.

Quelle : www.heise.de

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G8-Staaten beraten über neue Anti-Piraterie-Maßnahmen
« Antwort #134 am: 12 April, 2012, 19:15 »
Die "European Digital Rights"-Initiative hat einen Entwurf (PDF-Datei) für einen Beschluss der G8-Staaten zum besseren "Schutz geistigen Eigentums" veröffentlicht, der auf die umstrittene ACTA-Vereinbarung folgen soll. Anders als das Anti-Piraterie-Abkommen, das im EU-Parlament vor dem Aus steht, wollen die Autoren des Dokuments ihre Vorschläge offiziell auf Produktfälschungen beschränken und so den heftigen Protesten gegen mögliche Beschränkungen der Internetfreiheiten durch ACTA den Zahn ziehen. Im Vordergrund stehen sollen "freiwillige Erfolgsmaßnahmen zur Absicherung globaler Lieferketten" und die Sicherheit von Arzneimitteln.

Um die Beschlagnahme von Produktfälschungen durch Zollbehörden an den Grenzen zu erleichtern, sieht die Initiative im Rahmen der führenden Industrienationen den Aufbau eines Frühwarnsystems vor. Darüber sollen Informationen über Lieferungen ausgetauscht werden, die potenziell illegale Güter enthalten könnten. Ferner sollen die G8-Staaten Strafvorschriften nicht nur gegen Importeure und Exporteure von Produktimitaten vorsehen, sondern auch gegen Transit-Lieferanten. An diesem Punkt würde die Vereinbarung über ACTA hinausgehen.

Der Abschnitt zu "freiwilligen Aktionen des Privatsektors" zum Mindern von "Piraterie und Fälschungen" wendet sich direkt unter anderem an Lieferanten, Zahlungsanbieter, Media- und Werbeagenturen und "ähnliche Interessensvertreter". Gelobt werden Bemühungen von US-Firmen wie American Express, Discover, MasterCard, Paypal und Visa, die Konten von Verkäufern zu sperren, die fortlaufend international gefälschte Produkte anbieten. Internetprovider werden nicht explizit angesprochen. Die Formulierungen erinnern aber stark an die besonders umkämpfte ACTA-Klausel, die eine stärkere Zusammenarbeit von Zugangsanbietern mit Rechteinhabern fordert.

Beim Schutz von Medikamenten und gemeinschaftlichen Bemühungen, rechtswidrige Internet-Drogerien dicht zu machen, zieht die Initiative alle Register, die schon in derzeit auf Eis liegenden US-Gesetzesentwürfen wie SOPA (Stop Online Piracy Act) im Kampf gegen Filesharing-Netzwerke und Sharehoster angelegt sind. So soll die Internetwirtschaft dazu ermuntert werden, freiwillig Zahlungsflüsse zu blockieren, Webseiten zu sperren oder Transporte gefälschter Waren zu verweigern. Schließlich sollen die G8-Nationen die Strafen für den Verkauf von Arzneimittelimitaten empfindlich erhöhen.

Nach Ansicht der Bürgerrechtler von EDRI haben die Verfasser des Papiers aus den "offensichtlichen Fehlern in ACTA" gelernt und suchen nach einer spezifischeren Problemlösung. Der Teil, der sich auf das Internet bezieht, sei aber zum Teil aus dem aktuellen Jahresbericht (PDF-Datei) des Weißen Hauses zur Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern herauskopiert, beziehe Online-Vermittler mit ein und schieße übers Ziel hinaus.

Es gehe den USA darum, dort bereits verankerte oder im Raum stehende drastische Maßnahmen auf die restlichen G8-Länder auszudehnen, fürchtet auch die britische Politologin Monica Horten. Es sei nur eine Frage der Zeit, bis die Unterhaltungsindustrie mit ihren Forderungen auf den Zug aufspringe. Die Blogger von Netzpolitik.org warnen, dass die angestrebte "kooperative" Rechtsdurchsetzung zu unberechenbaren Entscheidungen führen könne, die auf Prioritäten von US-Konzernen statt auf Rechtsstaatlichkeit basierten.

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