Autor Thema: GEMA ....  (Gelesen 9682 mal)

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Im Rechtsstreit der GEMA gegen den Verein Musikpiraten verlief heute der erste Termin beim Amtsgericht Frankfurt ohne Ergebnis. Beide Seiten streben ein Grundsatzurteil an und lehnen eine außergerichtliche Einigung ab. Es wird geklärt, ob Künstler ihre Musiktitel auch unter einem Pseudonym veröffentlichen dürfen. Die GEMA möchte dies nach Möglichkeit untersagen.

Die Streitfrage der beiden Parteien lautet: Wie weit darf die Kontrolle der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) gehen? Müssen alle Urheber bei der GEMA ihren Realnamen angeben oder ist es ihnen erlaubt, ihre Musiktitel auch unter einem Pseudonym zu veröffentlichen? Darf diese Organisation Künstler die die Verwertungsgesellschaft nicht in Anspruch nehmen wollen, dennoch zur Mitarbeit zwingen? Derzeit sind die Fronten verhärtet. In der heutigen Verhandlung erklärten beide Seiten, ein Grundsatzurteil anzustreben und gegen das Urteil, das am 27. August verkündet wird, in Berufung zu gehen. Dessen ungeachtet sorgen die Musikpiraten für weiteren Zündstoff. Sie haben am 1. Juli 2012 zum nächsten Free! Music! Contest aufgerufen, wo ebenfalls Musik unter Creative Commons Lizenzen veröffentlicht wird, möglicherweise auch ohne Angabe des echten Vor- und Nachnamens der Musiker.

"Die GEMA versucht, die Verträge, die sie mit Urhebern abschließt, in einen so genannten 'Vertrag zu Lasten Dritter' umzudeuten. Dies ist aber mit dem Prinzip der Privatautonomie eindeutig nicht vereinbar. Wenn uns ein Urheber versichert, sein Werk sei ohne Zahlungen an die GEMA nutzbar, ist es an der GEMA, das Gegenteil zu beweisen", kommentiert Christian Hufgard, Vorsitzender der Musikpiraten, den Verhandlungsverlauf. "Künstlern zu unterstellen, sie würden die GEMA vorsätzlich betrügen wollen und sich so auch noch selber um ihre Tantiemen bringen, zeigt doch sehr deutlich, was für ein krudes Weltbild dort vorherrscht. Die Begründung der GEMA, sie könne aufgrund der Nutzung eines Pseudonyms keine Überprüfung vornehmen, ist auch nachweislich falsch. Bereits bei der Anmeldung können Urheber ein Pseudonym angeben, das für die so genannten Einzeichnungen verwendet wird. Wenn ein Pseudonym nicht in Datenbank der GEMA gefunden werden kann, dann darf sie dafür auch kein Geld verlangen", erläutert Hufgard.

In der Klageschrift besagt die GEMA, sie vertrete in Deutschland das gesamte Weltrepertoire an geschützter Unterhaltungs- und Tanzmusik, dabei hat sie mit etwa 70 Verwertungsgesellschaften weltweit Wahrnehmungsverträge abgeschlossen. Hufgard argumentiert, es gebe auch zahlreiche Portale im Internet, die explizit Musik von Urhebern anbieten, die keine Verwertungsrechte an die GEMA abgetreten haben. Beispiele hierfür seien der Marktführer für Creative Commons-Musik jamendo.com mit über 350.000 Titeln, magnatune.com (über 15.000 Titel) und ccmixter.org (über 25.000 Titel). Auf ccmixter.org wurde am 28. Dezember 2010 das Lied "Dragonfly" veröffentlicht, über den Anfang Juli in Frankfurt verhandelt wird. Die Musikpiraten verwendeten für ihr Album das Pseudonym "Radio Texas", weil die Musiker es ablehnen, ihre Identität preiszugeben. Die Musikpiraten argumentieren, das Urheberrecht sehe explizit Schutzfristen von 70 Jahren auch für pseudonyme oder anonyme Veröffentlichungen vor. Dies sei auch im Fall von CC-Veröffentlichungen der Fall.

Quelle : www.gulli.com

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GEMA: "Wir sind keine karitative Einrichtung"
« Antwort #61 am: 12 Juli, 2012, 13:12 »
Die Pressesprecherin der GEMA ist der Meinung, ihre neuen Tarife seien jetzt viel klarer und transparenter. Für das zu erwartende Clubsterben möchte Frau Schilcher hingegen keine Verantwortung übernehmen. Wenn das Konzept von Clubs nicht stimmen sollte, so seien für den Konkurs der Unternehmen nicht die Urheber und ihre um bis zu 1.200 Prozent erhöhten Abgaben verantwortlich.

Das Musikportal Laut.de hat kürzlich ein Interview mit Gaby Schilcher, der amtierenden Pressesprecherin der GEMA, durchgeführt. Die Demonstrationen gegen ihren Arbeitgeber sieht sie in großen Teilen als "sehr emotional aufgeladen" und "polemisch" an. Das sei schade, denn mit der Reform würde man den bisherigen Tarifdschungel beseitigen. Private Partyorganisatoren müssen künftig das gleiche wie Clubbesitzer bezahlen, damit habe die Verwertungsgesellschaft mehr Gerechtigkeit hergestellt. Die Aufregung der Diskothekenbetreiber kann sie nicht nachvollziehen. Sollte jemand 100.000 Euro an die GEMA zahlen, so habe er bereits eine Million an Eintrittsgeldern umgesetzt. Sie weist zudem darauf hin, 80% der Club-Einkünfte werden durch den Verkauf von Getränken, Verzehr etc. generiert. Und die seien nicht von den Gebühren betroffen. Die Urheber wie bisher mit 2,50 Euro "abspeisen zu wollen" bezeichnet sie als unfair. Wenn die Besucher künftig ausbleiben oder der Umsatz nicht stimmt, so seien sie dafür nicht verantwortlich.

Als Grund für die Einführung weiterer Zuschläge gibt Frau Schilcher den Abbruch der Verhandlungen an. Dass diese aufgrund der geplanten Anhebung der Tarife um 600 bis 1.200 Prozent abgesagt wurden, will sie als Begründung nicht gelten lassen. Es gelte vielmehr "den Musikmarkt realistisch einzuschätzen". Es können nicht angehen, dass eine Diskothek, die von der Musik lebt, nur ein Bruchteil dessen abgibt, was jeder andere Veranstalter zahlt und die Urheber nicht davon leben können. "Es kann nicht sein, dass man sagt, mir ist egal, was mit den Musikurhebern ist, mir geht es nur darum, meine Gewinnmarge konstant zu halten." Pauschal zu sagen, in jeder Kneipe, in der Musik läuft, gebe es eine tausendfache Erhöhung sei ihrer Meinung nach "Polemik", das müsse im Einzelfall geprüft werden. Die Pressesprecherin kann sich nicht vorstellen, dass nächstes Jahr irgend ein Betrieb wegen der neuen Gebühren zur Schließung verdammt sei.

Auf den Verteilerschlüssel angesprochen, sagte sie, natürlich sei sie der Meinung, dass es die Realität abbildet, wenn nur fünf Prozent der Mitglieder mehr als die Hälfte der Einnahmen der GEMA erhalten. Die GEMA sei nicht für die Bewertung des Schlüssels zuständig. Auch das den 3.400 stimmberechtigten Mitgliedern lediglich 64 Vertreter der angeschlossenen Mitglieder gegenüberstehen, findet sie in Ordnung. Es könne nicht sein, dass viele Tausend Urheber ohne Umsätze die gleichen Mitbestimmungsrechte erhalten, wie die Profimusiker. Und das obwohl die angeschlossenen Mitglieder bis zu 35 Prozent der Umsätze generieren. Die angeschlossenen Mitglieder hätten nicht keine politischen Rechte, "sie haben andere politische Rechte". Es wäre sicher spannend die Betroffenen zu fragen, ob sie das genauso sehen.

Die cultural commons collecting society (C3S) kennt die Pressesprecherin nicht einmal. "Ich muss gestehen, dass ich nicht genau weiß, von welchem Anbieter Sie sprechen." Grundsätzlich sei zwar in der Wirtschaft Konkurrenz sinnvoll, in diesem Sektor aber nicht. Sie verfügen über ein Quasi-Monopol, bei mehreren Verwertungsgesellschaften würden folglich zwei Organisationen ihre Verwaltungsgebühren in Rechnung stellen, alles wird teurer. Einzelne Titel per Creative Commons Lizenz verschenken zu wollen, hält sie für zu aufwendig. Müssten sie sich nach jedem Konzert nach dem Anteil der lizenzfreien CC-Songs erkundigen, würden sich die Verwaltungskosten drastisch erhöhen.

Zur Klage gegen die Musikpiraten sagte sie noch abschließend, man bräuchte schlichtweg eine Freistellung, wenn man eine CD vervielfältigen will. "Wenn hier natürlich gewisse Spielchen gespielt werden, und zu gewissen Titeln einfach keine Angaben geschickt werden, dann muss man damit rechnen, dass die Forderungen aufrechterhalten werden." Man habe einen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. "Und wenn bei einer CD nicht klar ist, ob es geschützt ist oder nicht geschützt ist, und derjenige, der diese CD vervielfältigt nicht bereit ist, uns Informationen zu geben, um vielleicht genau so eine politische Situation herbeizuführen, wie wir sie jetzt haben, dann ist das halt so. Wir müssen dieser Nutzung nachgehen."

Dies gelte auch im Fall einer Klage, die aufgrund einer Forderung von 68 Euro entstanden ist. Nach dem ersten Verhandlungstag hatten beide Parteien bekannt gegeben, sie streben ein Grundsatzurteil vor Gericht an.

Wer das Interview im Detail verfolgen möchte, es ist bei laut.de ungekürzt verfügbar.

Die Linke will übrigens noch im Berliner Abgeordnetenhaus einen eigenen Antrag einbringen, um zumindest in der Bundeshauptstadt das befürchtete Clubsterben abzuwenden.

Quelle : www.gulli.com

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Gericht bestätigt "GEMA-Vermutung"
« Antwort #62 am: 27 August, 2012, 20:45 »
Die Verwertungsgesellschaft GEMA kann für ein unter Pseudonymen veröffentlichtes Musikstück Gebühren verlangen. Das Amtsgericht Frankfurt am Montag den Verein Musikpiraten dazu, der GEMA für ein unter Creative-Commons-Lizenz veröffentlichtes Musikstück Schadensersatz zu zahlen.

Kern des Rechtsstreits ist die von deutschen Gerichten etablierte "GEMA-Vermutung", derzufolge die Verwertungsgesellschaft davon ausgehen darf, die Urheber von veröffentlichter Musik zu vertreten. Damit ist es der GEMA erlaubt, Gebühren für alle Veröffentlichungen und öffentlichen Aufführungen von Musik zu verlangen – außer wenn eindeutig feststeht, dass die Autoren nicht von der Verwertungsgesellschaft vertreten werden.

Der ganze Artikel

Quelle : www.heise.de

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Online-Petition gegen GEMA-Vermutung angelaufen
« Antwort #63 am: 24 September, 2012, 18:40 »
Beim Deutschen Bundestag wurde eine Online-Petition gegen die GEMA-Vermutung eingereicht, die eine Umkehr der Beweislast im Urheberrecht bewirken soll. Der Hauptpetent vertritt die Meinung, die GEMA mache nur einen Bruchteil aller internationalen Künstler aus. Auch wird der enorme Aufwand kritisiert, der bei der Aufzeichnung aller bei einer Veranstaltung aufgeführten Musikwerke entsteht.

Kürzlich wurde eine Online-Petition gegen die GEMA-Vermutung eingereicht. Das ist exakt die gesetzliche Vorgabe, gegen die der Verein Musikpiraten nun zum zweiten Mal verstoßen hat. Das Amtsgericht Frankfurt verurteilte im Vormonat den Verein dazu, der GEMA für jedes beanstandete CC-Musikstück nachträglich Schadenersatz zu zahlen. Der Verein weigerte sich im Vorfeld, die Realnamen von Künstlern preiszugeben, die ihre Stücke unter einem Pseudonym veröffentlicht haben. Laut der GEMA-Vermutung darf die GEMA davon ausgehen, in Deutschland alle Urheber von veröffentlichter Musik zu vertreten. Somit darf sie nur dann keine Gebühren verlangen sofern jemand beweisen kann, dass die Urheber nicht der GEMA angehören.

Der Hauptpetent David Henninger vertritt die Ansicht, die Vermutung der Sachbefugnis (§13c UrhWahrnG) sei ein veraltetes Gesetz, welches in dieser Form im 21. Jahrhundert nichts mehr zu suchen hätte. Zudem würde die Verwertungsgesellschaft mit 57.000 Künstlern nur einen Bruchteil aller internationalen und vor allem im Internet aktiven Künstler vertreten. Ein Kommentator weist darauf hin, im Strafrecht sei man so lange unschuldig, bis das Gericht einem seine Schuld nachweisen könne. Er vertritt die Ansicht, die GEMA-Vermutung sollte komplett umgedreht werden. Somit müsste die GEMA beweisen, dass ein Werk ihres Mitgliedes von Dritten abgespielt oder verbreitet wurde.

Im Jahr 2006 warnte die GEMA unter dem Titel "Wem nutzt die Freiheit?" sogar öffentlich vor dem Einsatz von CC-Lizenzen. Wer als Autor seine Rechte an Creative Commons überträgt, müsse sich darüber im Klaren sein, dass er seine Werke mit Verzicht auf jegliche Schutzfristen ohne Anspruch auf Vergütung weltweit zur Verfügung stellt. Dieser Schaden sei nicht reversibel und beträfe möglicherweise auch die gewerbliche Nutzung durch Dritte, die man somit freigegeben hat.

Die Online-Petition kann hier bis zum 18. Oktober mitgezeichnet werden.

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GEMA-Petition erreicht 62.800 Stimmen
« Antwort #64 am: 19 Oktober, 2012, 15:25 »
Die Petition für die Aufhebung der GEMA-Vermutung hat ihr Quorum erreicht. Wie sinnvoll ist das Anliegen wirklich, ist es umsetzbar, oder steht nur – so wie Kai Biermann von „Zeit Online“ meint – ein neues Aushandeln des Urheberrechts im Allgemeinen an, weil man in unserer Zeit den Überblick über Künstler und deren Werke einfach nicht mehr hat?

Heute endet die Mitzeichnungsfrist für die Online-Petition Nr 35441 mit dem Titel „Urheberrecht – Aufhebung der sogenannten GEMA-Vermutung“, das erforderliche Quorum für eine Behandlung im Petitionsausschuss hat das Anliegen mit aktuell 62.842 Stimmen bereits erreicht. Hauptpetent ist David Henninger, die Petition fordert eine komplette Aufhebung der Vermutung.

Was ist die GEMA-Vermutung? Sie besagt, dass, sofern es nicht anders bewiesen werden kann, jegliche Musik „zum GEMA-Repertoire gehört und somit entsprechende GEMA-Gebühren zu entrichten sind“, wenn diese öffentlich aufgeführt oder gewerblich genutzt wird. Es liegt beim mit der Musik arbeitenden Bürger, diesen Beweis zu erbringen, nicht bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) selbst. Diese Regelung zu kippen, ist das Anliegen der aktuellen Petition, welche ihr Ziel damit begründet, dass mittlerweile längst nicht mehr alle internationalen und im Internet aktiven Künstler bei der GEMA vertreten sind, welche etwa 57.000 Mitglieder hat. Darum sei es ein unverhältnismäßig großer Aufwand für Betreiber von Internetdiensten oder Clubs, die sogenannte GEMA-Vermutung zu widerlegen.

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GEMA blitzt mit Klage gegen YouTube ab
« Antwort #65 am: 30 Juni, 2015, 21:12 »
Das Landgericht München hat eine Klage der Verwertungsgesellschaft gegen die Google-Tochter abgewiesen und festgestellt, dass YouTube keine Abgaben für von Nutzern hochgeladene Inhalte zahlen muss.

Die Videoplattform Youtube muss für von Nutzern hochgeladene Inhalte mit Musik keine Abgaben an die Verwertungsgesellschaft GEMA zahlen. Das hat das Landgericht München am Dienstag festgestellt und damit eine Schadensersatzklage der GEMA abgewiesen. Das Gericht habe bestätigt, dass YouTube als Hoster gelte und damit für eventuelle Urheberrechtsverstöße von Nutzern nicht haftbar zu machen sei, teilte YouTube-Mutter Google dazu mit. Die GEMA war am Dienstagabend für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Langjähriger Streit

Der Streit zwischen der GEMA hält seit 2009 an und wird inzwischen vor verschiedenen Gerichten ausgetragen. Bei Verhandlungen über die Verlängerung eines bestehenden Lizenzvertrags konnten sich die Parteien nicht auf ein Modell einigen. Nachdem die GEMA die Verhandlungen im Mai 2010 für gescheitert erklärt hatte, zog die Verwertungsgesellschaft vor Gericht, um die Zahlungsverpflichtung der Videoplattform feststellen zu lassen.

Dass sich die Parteien nicht gütlich einigen konnten, lag an den grundsätzlich verschiedenen Vorstellungen, wie die Abgaben berechnet werden sollen: Während die GEMA auf einer Vergütung pro angesehenem Video bestand, wollte YouTube eine Beteiligung an erzielten Werbeeinnahmen durchsetzen. Beide Seiten wollten in den Verhandlungen nicht von ihrem Prinzip abrücken. Inzwischen hat sich die Google-Tochter allerdings mit verschiedenen europäischen Verwertungsgesellschaften geeinigt, doch die GEMA bleibt hart.

Schlechte Stimmung

Die Stimmung ist nicht gut zwischen den Parteien. Daran ist YouTube nicht unschuldig: Das Videoportal hat für deutsche Nutzer viele Videos gesperrt, die Musik aus dem GEMA-Repertoire enthalten könnten. Stattdessen blendet das Unternehmen einen Hinweis ein, der zunächst den Anschein erweckte, als weigere sich die GEMA, die entsprechenden Rechte einzuräumen. Dabei ist die Verwertungsgesellschaft verpflichtet, jedem Nutzer einen Standardtarif anzubieten – der ist YouTube schlicht zu teuer. Dass die Hinweistafeln nicht ganz die feine Art waren, haben inzwischen auch Gerichte festgestellt und YouTube gezwungen, die Hinweistafeln zu ändern.

An den Hinweistafeln wird das Münchner Urteil kurzfristig nichts ändern, meint ein Google-Sprecher. Trotzdem könnte mit der Entscheidung ein Schlussstrich unter den Streit gezogen werden. YouTube gibt sich wie immer verhandlungsbereit: “Wir möchten uns gerne mit der GEMA einigen”, bekräftigt Christophe Muller, Director Global Music Partnerships bei YouTube. “Wir laden die GEMA zu Gesprächen ein, um gemeinsam eine Lösung zu finden, statt vor Gericht danach zu suchen.”

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