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Bitkom mahnt zum vorsichtigen Umgang mit WLAN
« am: 29 November, 2006, 13:30 »
Private Funknetzwerke werden immer beliebter, immer mehr Anwender ersetzen die lästigen Strippen durch einen kleinen Funker und genießen Internet komfortabel in jedem Raum ihrer Wohnung. Doch allzu sorglos sollten Anwender nicht mit ihrem WLAN umgehen, warnt der Branchenverband Bitkom. Gerade wenn Dritte Zugang zum Netz haben, kann man sich schnell rechtliche Probleme einhandeln.

Der allzu sorglose Umgang mit dem privaten WLAN kann schnell zu juristischem Ärger führen. Davor warnt der Branchenverband Bitkom . Was im Grunde eine Selbstverständlichkeit ist, scheinen viele Anwender aber noch nicht verinnerlicht zu haben: Ein WLAN muss gegen unbefugte Nutzung abgesichert werden, indem es verschlüsselt wird. Der Verband schätzt, dass derzeit jeder zweite der bundesweit 13,6 Millionen Breitband-Anschlüsse per WLAN betrieben wird. Der Schutz des Funknetzes sei aber unbedingt notwendig, da der Anschlussinhaber für Missbrauch der Leitung (etwa für illegale Downloads) verantwortlich gemacht werden könne, so der Verband. Entsprechende Urteile habe demzufolge beispielweise das Landgericht Hamburg gefällt.

Unabdingbar ist etwa die Verschlüsselung der Datenübertragung, beispielsweise mit dem aktuellen WPA-Standard. Der Schlüssel hierfür sollte möglichst willkürlich aus Buchstaben und Zahlen gewählt werden, normale Begriffe sind zu unsicher. Darüber hinaus rät Bitkom, den Kreis der Nutzer möglichst einzuschränken - und zwar auf die Personen, denen man vertrauen kann. Notfalls, etwa in einer WG, sollten die Nutzer sich schriftlich verpflichten, den Zugang nur für legale Zwecke zu nutzen.

Sollte dem Anschluss-Inhaber eine Abmahnung ins Haus flattern, beispielsweise von einem Musik- oder Filmanbieter wegen des illegalen Anbietens urheberrechtlich geschützter Titel, gilt es laut Bitkom, diese Abmahnung genau zu prüfen. Wird eine Unterlassungserklärung unterzeichnet, muss künftig der Zugang zu illegalen Angeboten geblockt werden, anderenfalls kann es teuer werden.

Hinsichtlich der gegnerischen Anwaltskosten sollte man sich laut Bitkom gelassen geben. Ist man sich keiner Schuld bewusst, sollte man auch nichts zahlen, so der Verband. Als Begründung gibt Bitkom an: "Noch ist rechtlich nicht eindeutig geklärt, ob die Anschluss-Inhaber fürs Surfen ihrer Mitnutzer verantwortlich sind". Wer dem Risiko einer Klage aus dem Wege gehen möchte, sollte einen Kompromiss anbieten, demnach ein Teil der Anwaltskosten gezahlt wird, so der Verband.

Für das 2007 geplante Telemediengesetz fordert Bitkom die Politik auf, die Rechtsposition von WLAN-Inhabern künftig klarer zu regeln. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder: "Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass die Betreiber den Datenverkehr nicht überwachen müssen. Gutgläubige Nutzer moderner Internet-Zugänge dürfen nicht vorschnell kriminalisiert werden - das würde der Absicht der Bundesregierung widersprechen, die digitale Vernetzung in Deutschland voranzutreiben."

Quelle : www.pcwelt.de

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