Autor Thema: Media-Markt ...  (Gelesen 2222 mal)

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Media-Markt ...
« am: 05 November, 2006, 12:29 »

Von Georg Meck

"Rabiater Einsatz" der Marktmacht
05. November 2006
Joachim Steinhöfel verkörpert nicht gerade das, was sich der feine Hanseat unter einem altehrwürdigen Hamburger Anwalt vorstellt. Der 44 Jahre alte Jurist gibt mit Vorliebe den Großkotz, inszeniert sich in Illustrierten als "Pitbull in Robe": "Wo ich hinlange, wächst kein Gras mehr."

Das Geld verdient er mit Europas Giganten im Elektrohandel: der Media-Saturn-Holding. Als rüpelnde Werbefigur tritt er für die im Fernsehen auf, als deren Vollstrecker vor Gericht. "Jetzt beginnt die große Sauerei", hat der Marktführer für die Herbstkampagne plakatieren lassen. "Das riecht schon mal nach Ärger."

Mit allem schießen, was das Gesetz her gibt

Für die Konkurrenz riecht es nicht nur. Die hat bereits massiven Ärger. Der Media-Markt überzieht Händler mit Abmahnungen. Angegriffen werden mittelständische Geschäfte, vor allem Online-Shops. Und immer vorneweg: Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel. Dessen Kanzlei schießt mit allem, was das Gesetz an Munition hergibt. "Die versuchen den Wettbewerb mit dem Wettbewerbsrecht zu zerstören", klagt Joachim Ehmann, Geschäftsführer des Internethändlers Comtech. Neun Verfahren hat er im Moment am Hals - wegen Vergehen wie zum Beispiel jenem, daß er ein Produkt als "vielfachen Testsieger" beworben hat, ohne die exakte Ausgabe des Testheftes anzugeben. Prompt mahnte ihn Steinhöfel ab. "Das kostet mich viel Zeit und viel Geld", sagt Ehmann.

Selbst wenn ihm ein Fehler unterlaufen ist, er für jede Lappalie eine Unterlassungserklärung unterschreibt - zahlen muß er immer: Gebühren und das Honorar Steinhöfels. Wehrt er sich und wagt den Gang durch die Instanzen, dann wird es erst recht teuer. Ein paar tausend Euro laufen schnell auf. "Steinhöfel generiert Kosten und ist gnadenlos bei der Vollstreckung", berichtet Carsten Föhlisch, Justitiar bei "Trusted Shops". Die Firma hat an 1600 Internethändler Gütesiegel vergeben, "mehrere hundert davon werden von den Media-Märkten mit bösartigen Methoden verfolgt", sagt der Justitiar: "Denen geht es um eine Marktbereinigung."

Auf dem Boden des Rechts - mit Raffinesse

Von einer "massiven Welle, bestimmt 1000 Fällen" berichtet auch der Kölner Anwalt Rolf Becker, der fünf Dutzend Firmen vertritt. "Manche Mandanten erhalten fünf Abmahnungen von drei verschiedenen Media-Märkten. Steinhöfel zieht nomadisierend durch die Republik, zu den Gerichten, wo er den größten Erfolg und die höchsten Streitwerte vermutet." Eine Statistik über die Verfahren führen die Gerichte nicht, sie berichten nur von "sehr vielen, sehr ähnlichen" Fällen.

Konkrete Zahlen über die Verfahren nennen weder Steinhöfel noch die Media-Saturn-Holding. Für sie beweist ihr massenhafter Einsatz von Rechtsmitteln nur, daß viele Konkurrenten gegen "ordentliches Kaufmannsgebaren und geltendes Recht gleichermaßen verstoßen, dadurch ihre Kunden täuschen und sich unrechtmäßig einen Wettbewerbsvorteil erschwindeln". "Wenn die bei der Blutgrätsche Ertappten mit Zeitverzug zu Boden sinken und theatralisch Vernichtungsfeldzug hauchen, entbehrt das nicht einer gewissen Chuzpe", höhnt der Media-Markt-Sprecher.

In der Tat: Steinhöfel bewegt sich auf dem Boden des Rechts. Und das mit einiger Raffinesse. Brenzlig würde es für ihn erst dann, wenn nachzuweisen wäre, daß die Abmahnungen zentral gesteuert werden und daß die Media-Saturn-Holding die einzelnen Märkte vorschickt, um die Wettbewerber von mehreren Seiten in die Zange zu nehmen. Solche "Konzernsalven" wären mißbräuchlich. Die bloße Häufung der Verfahren sei dafür aber kein Indiz, bestätigte jüngst das Münchner Landgericht die Auffassung des Media-Marktes, der stets auf seine spezielle Konstruktion verweist: Jeder der 215 Märkte in Deutschland tritt als eigenständige GmbH auf, mit eigenen Geschäftsführern.

„Verbraucherschutz“ mit Vorgeschichte

Steinhöfel arbeitet mit der Rückendeckung der Zentrale, aber nicht nach deren Anweisung, so heißt die offizielle Version. Der einzelne Markt ist es, der ihn beauftragt. Und wenn "Internetversender in großer Zahl Kunden mit 6 Euro Versandkosten locken, dann 80 Euro verlangen und sich auch noch in den Preissuchmaschinen nach oben mogeln, ist es wohl nachvollziehbar, wenn Verbraucher und Wettbewerber dies unterbunden wissen wollen", sagt der Media-Markt-Anwalt.

Seine Mission als Verbraucherschützer wäre indes glaubwürdiger, gäbe es da nicht eine einschlägige Vorgeschichte. Vor zehn Jahren provozierte er schon einmal Schlagzeilen mit einer "Jagd auf Mittelständler". Testkäufer waren damals vom Media-Markt zur Konkurrenz geschickt worden und hatten dort so lange gefeilscht, bis sie mehr Rabatt erhielten, als gesetzlich erlaubt war. Hinterher ging Steinhöfel gegen die Rechtsbrecher vor. Nach Protesten aus der Politik räumte der Konzern damals ein, "sehr weit" gegangen zu sein, gelobte Besserung, und der Kampf im Handel beruhigte sich. Bis jetzt, bis zum neuen geschäftlichen Erfolg der Online-Shops.

„Rabiater Einsatz“ der Marktmacht

Der Media-Markt, profitables Zugpferd im Metro-Konzern, stößt in Deutschland offenbar an seine Grenzen. Im vorigen Quartal sind die flächenbereinigten Umsätze gesunken. Mit dem größten Werbeetat der Republik hatte Media-Saturn dem Volk eingeimpft, die günstigste Adresse für Kaffeemaschinen, Kühlschränke und Computer zu sein. Dieser Mythos jedoch wankt, nach diversen Berichten über den "Tiefpreis-Bluff". Zudem sei die Qualität der Beratung nur "ausreichend", kritisiert die Stiftung Warentest. Das alles muß den Konzern schmerzen. "Das Ziel von Media-Markt und Saturn sind monopolistische Strukturen", sagt Reiner Heckel, ehemals Landesgeschäftsführer des Media-Marktes in Holland und heute Chef des Online-Shops "redcoon". "Die verfügen über Geld, Macht und Brutalität ohne Ende."

Der "rabiate Einsatz" der Marktmacht ist es auch, der Unternehmern wie Manfred Schnabel Furcht einflößt. Sein Geschäft existiert seit 1886 in Mannheim. In juristischen Zwist geriet er, als er einen zweiten Markt eröffnet hat, keinen Kilometer Luftlinie von einem Media-Markt entfernt. "Dann ging es los." Seither hat er eine sechsstellige Summe für Anwälte ausgegeben - viel Holz für einen Familienbetrieb mit zwei Filialen und rund 85 Angestellten.

Ein Beispiel für Schnabels angebliche Vergehen: Auf seiner Homepage war bei der Werbung für ein Siemens-Telefon ein Spiegelstrich bei der Auflistung der Produkteigenschaften falsch gesetzt. Eine Irreführung der Verbraucher, argumentiert die Gegenseite. Streitwert: 51 000 Euro. Im Streit, ob er eine Digitalkamera im Internet korrekt abgebildet hat, weigerte er sich, Steinhöfels Abmahnung zu akzeptieren. Der strengte daraufhin in Hamburg eine einstweilige Verfügung an, reichte in Berlin Klage ein. "In erster Instanz haben wir jeweils recht bekommen", berichtet Schnabel - ohne Hoffnung, den Konflikt damit ausgestanden zu haben. "Steinhöfel geht in der Regel immer in Berufung."

Text: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 05.11.2006, Nr. 44 / Seite 35
Bildmaterial: AP


Quelle: http://www.faz.net/s/RubD16E1F55D21144C4AE3F9DDF52B6E1D9/Doc~E9700227310E74165A15735582C937E71~ATpl~Ecommon~Scontent.html
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Re: Media-Markt: „Die größte Sauerei des Jahres“
« Antwort #1 am: 05 November, 2006, 14:53 »
Nicht Sau-komisch: Media-Märkte mahnen massenweise Online-Shops ab

Einem (kostenpflichtigen) Bericht der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung zufolge überzieht der auch aus Werbespots bekannte Anwalt Joachim Steinhöfel im Auftrag verschiedener Media-Märkte mittelständische Elektronikhändler mit Abmahnungen. Vor allem Online-Shops müssten sich demnach zuhauf gegen Abmahnungen wehren. Rechtsgrundlage ist das Wettbewerbsrecht, das die Verbraucher schützen soll.
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In einem der Fälle richte sich das Vorgehen gegen Comtech, weil die ein Produkt als "vielfachen Testsieger" beworben haben sollen, ohne die exakte Ausgabe des Testheftes anzugeben. Bei anderen seien keine exakten Versandkosten genannt worden (heise online berichtete). Erwähnt wird auch ein Händler, der einen zweiten Laden in der Nähe eines Mediamarktes eröffnet habe. Er bekam Ärger wegen eines falsch gesetzten Bindestriches im Anzeigentext zu einem Siemens-Telefon -- Streitwert 51 000 Euro.

Wer eine Unterlassungserklärung unterschreibt, müsse Gebühren und das Honorar Steinhöfels zahlen. Der Gang durch die Instanzen werde es erst recht teuer -- ein paar tausend Euro kämen schnell zusammen. "Steinhöfel generiert Kosten und ist gnadenlos bei der Vollstreckung", wird Carsten Föhlisch, Justitiar bei "Trusted Shops" zitiert, der von mehreren hundert Fällen der Verfolgung durch Media-Märkte "mit bösartigen Methoden" berichtet.

Der Kölner Anwalt Rolf Becker schätzt die Zahl der Fälle auf bestimmt 1000, seine Kanzlei vertritt 60 der Firmen. Einige seiner Mandanten hätten bis zu fünf Abmahnungen von drei verschiedenen Media-Märkten erhalten. Jeder der 215 Märkte in Deutschland tritt als eigenständige GmbH auf, mit eigenen Geschäftsführern. Steinhöffel arbeite nicht im Auftrag der Konzernzentrale, aber mit deren Rückendeckung. Das Blatt zitiert einen Media-Markt-Sprecher mit den Worten: "Wenn die bei der Blutgrätsche Ertappten mit Zeitverzug zu Boden sinken und theatralisch Vernichtungsfeldzug hauchen, entbehrt das nicht einer gewissen Chuzpe". (jes/c't)

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/80548
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Re: Media-Markt: „Die größte Sauerei des Jahres“
« Antwort #2 am: 05 November, 2006, 15:28 »
Ich bin doch nicht "blöd" und kaufe NICHT bei Media Markt  ;D

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Re: Media-Markt: „Die größte Sauerei des Jahres“
« Antwort #3 am: 05 November, 2006, 15:44 »
Ich bin doch nicht "blöd" und kaufe NICHT bei Media Markt  ;D

Na wenn Du dafür mal keine Abmahnung bekommst  ;D

Ich habe den Slogan "Mediamarkt? Ich bin doch nicht blöd!" noch nie so wirklich begriffen, halte mich aber dran.
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Media Markt wehrt sich gegen Kritik der Internethändler an Abmahnungen
« Antwort #4 am: 06 November, 2006, 14:35 »
Der Elektronik-Discounter Media Markt hat sich gegen die Kritik von Internethändlern wegen zahlreicher Abmahnungen gewehrt. "Wir wollen nur, dass Wettbewerbsgleichheit gewährleistet ist", sagte ein Konzernsprecher am heutigen Montag. Wie auch andere Konzerne gehe Media Markt mit Abmahnungen gegen Händler vor, die sich nicht an die Regeln hielten. Besonders im Bereich der Online-Shops gebe es eine Vielzahl von Abmahnungen. "Wir würden unsere Energien auch lieber für andere Dinge einsetzen."

Viele Online-Händler könnten elektronische Produkte nur deshalb günstiger als die Konkurrenz anbieten, weil sie einen Teil des Preises in den Versandkosten versteckten, meint man bei Media Markt. Dies werde man auch in Zukunft nicht hinnehmen. Die Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung hatte berichtet, dass der auch aus Werbespots bekannte Anwalt Joachim Steinhöfel im Auftrag verschiedener Media-Märkte mittelständische Elektronikhändler mit einer Welle von Abmahnungen überzieht. Ein Anwalt hatte von mehr als 1000 Fällen gesprochen. Diese Zahl sei nicht richtig, sagte der Sprecher, ohne eine andere Zahl zu nennen.

Quelle : www.heise.de

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Offline Atilla

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Re: Media-Markt: „Die größte Sauerei des Jahres“
« Antwort #5 am: 08 November, 2006, 12:38 »
Ich glaube wir sollten den Media-Markt meiden, besonders jetzt in der Weihnachtszeit. Vielleicht hilft irgendwo hier im ein Schriftzug z.B: "Bin ich blöd?" zu einem Link auf eine Seite, auf der dieses Gebahren des Media-Marktes in Erinnerung gehalten wird.
SONST SIND WIR ALLE DIE BLÖDEN,
und haben später nur noch einen teuren Verkäufer von schlechter Elektronik. Hier will sich jemand eine Monopolstellung verschaffen
Die Werbung von MM selbst - wenn ich an die Angabe von Raten, anstatt von Preisen denke - ist ja auch nicht so sauber!

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,446502,00.html
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Media-Markt: Verurteilung wegen irreführender Werbung
« Antwort #6 am: 09 November, 2006, 12:20 »
Tja, und so sind sie wirklich: :P

Mittwoch, 08. November 2006, 18:00 Uhr
Vermischtes: [Update] Media-Markt: Verurteilung wegen irreführender Werbung


Nachrichten (dpa/pk) Der Media-Markt Mannheim hat sich wegen irreführender Werbung mit einem Preisnachlass eine Niederlage beim Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe eingehandelt.

Das Gericht erklärte am Mittwoch eine Werbeaktion vom 3. Januar 2005 für unzulässig, weil der Rabatt zwar für alle Artikel versprochen, aber bei einigen Produkten nicht voll umgesetzt worden war (SAT+KABEL berichtete). Die Media-Saturn-Holding GmbH verwies auf vorangegangene Gerichtsentscheidungen, die jeweils zu Gunsten des Unternehmens ausgefallen seien, darunter eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 4. Oktober.

Der Media-Markt hatte mit folgendem Slogan geworben: "Heute zahlt Deutschland keine MwSt - Alle Produkte dadurch 16 Prozent billiger!" Ein Konkurrent hatte bei fünf Produkten dargelegt, dass der Preisnachlass dort deutlich geringer ausfiel als in der Werbung behauptet. Ein Fernseher, der Tage zuvor noch 547 Euro gekostet hatte, war lediglich acht Prozent günstiger geworden. (Az: 6 U 227/05 vom 8. November 2006)

Laut OLG Karlsruhe ist die Werbung irreführend und damit wettbewerbswidrig. Zwar hatte Media Markt geltend gemacht, die kurz vor der Aktion verlangten Preise seien bereits Sonderangebote gewesen. Dieser Einwand genügte dem Gericht nicht: Media-Markt hätte detailliert nachweisen müssen, wie hoch die außerhalb der Aktion üblichen Preise seien und dass sich daraus tatsächlich ein Nachlass von 16 Prozent ergeben habe.

Ein Media-Saturn-Sprecher erklärte dagegen, die Landgerichte in Saarbrücken, Heidelberg und Berlin sowie das Oberlandesgericht Saarbrücken hätten im gleichen Sachverhalt zu Gunsten von Media-Markt entschieden. Jeder Verbraucher wisse demnach, "dass das Heraufsetzen eines Sonderpreises nach Ablauf der Werbung keinesfalls irreführend, sondern bei jedem Händler üblich ist", sagte der Sprecher. Nur um solche Produkte habe es sich gehandelt. "Vor diesem Hintergrund halten wir die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe für unzutreffend."


Quelle: http://satundkabel.de/
« Letzte Änderung: 09 November, 2006, 12:39 von SiLencer »
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Münchner Richter sehen Media-Markt-Abmahnungen als unzulässig an
« Antwort #7 am: 12 November, 2006, 14:34 »
Die Praxis des Media-Marktes, mit Abmahnungen und Gerichtsverfahren gegen mittelständische Elektrohändler und Online-Shops vorzugehen, stößt vor vor dem Landgericht München auf Widerstand. Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS) berichtet, das Gericht habe in sechs Verfahren Anträge von Media-Märkten auf einstweilige Verfügungen als "missbräuchlich und damit unzulässig" zurückgewiesen. Das Gericht unterstütze die abgemahnten Online-Händler in ihrer Ansicht, die Tochter des Metro-Konzerns versuche sie mit Hilfe des Wettbewerbsrechtes zu schikanieren und Kosten aufzubürden. Beim Vorgehen der Media-Märkte dominiere das "Gebührenerzielungsinteresse".

Die FAS hatte vorigen Sonntag berichtet, dass der Anwalt Joachim Steinhöfel im Auftrag verschiedener Media-Märkte mittelständische Elektronikhändler mit Abmahnungen überzieht. Vor allem Online-Shops müssten sich demnach zuhauf gegen Abmahnungen wehren. Rechtsgrundlage ist das Wettbewerbsrecht, das die Verbraucher schützen soll. In einem der Fälle richte sich das Vorgehen gegen Comtech, weil die ein Produkt als "vielfachen Testsieger" beworben haben sollen, ohne die exakte Ausgabe des Testheftes anzugeben. Bei anderen seien keine exakten Versandkosten genannt worden. Media-Markt wehrte sich gegen Kritik an dieser Praxis mit der Begründung, Wettbewerbsgleichzeit durchzusetzen.

Das Landgericht München hatte laut FAS innerhalb von zwei Monaten 80 Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung registriert. Für den missbräuchlichen Einsatz der Rechtsmittel spreche, dass die Anträge nahezu wortidentisch in textbausteinartigen Schriftsätzen verfasst würden. Bisher hatte die Media-Saturn-Holding dementiert, die Kampagne sei zentral gesteuert worden, berichtet die FAS. Das Landgericht München ließ demnach aber nun nicht gelten, dass jede der 215 Media-Märkte in Deutschland als eigenständige GmbH auftrete. Die Media-Saturn-Holding habe auf Anfrage dies als "absolute Minderheitenmeinung" einer Zivilkammer bezeichnet. Sieben andere hätten in mündlichen Verhandlungen durch Einlassungen der Richter sowie durch ihre Urteile eine andere Auffassung vertreten.

Quelle : www.heise.de

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Richter kritisieren Abmahnwelle des Media-Markt - "Minderheitenmeinung"
« Antwort #8 am: 13 November, 2006, 11:11 »
Richter kritisieren Abmahnwelle des Media-Markt - "Minderheitenmeinung"


Nachrichten (dpa/pk) In der Justiz regt sich Widerstand gegen die Abmahn-Praktiken der Elektronikmarktkette Media-Markt gegen kleinere Konkurrenten.

Das Landgericht München habe in sechs Verfahren Anträge von Media-Märkten als "missbräuchlich und damit unzulässig" zurückgewissen, sagte Richter Peter Guntz der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Das Blatt hatte in der Vergangenheit berichtet, dass der Media-Markt kleinere Händler mit einer Welle von Abmahnungen überziehe. Ein Anwalt hatte von mehr als 1.000 Fällen gesprochen. Diese Zahl sei nicht richtig, hatte ein Konzernsprecher entgegnet, ohne jedoch eine andere Zahl zu nennen.

Zur Begründung hat das Landgericht München dem Bericht zufolge angeführt, beim Vorgehen des Media-Marktes dominiere das "Gebührenerzielungsinteresse". Die Anträge würden "nahezu wortidentisch" verfasst, in "textbaussteinartigen" Schriftsätzen eingereicht. Das Landgericht habe in zwei Monaten 80 Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung erhalten, an einem Tag 18 Eilanträge, berichtet das Blatt unter Berufung auf den Kammerbeschluss.

Die Media-Saturn-Holding wies die Auffassung des Münchner Gerichts als "absolute Minderheitenmeinung zurück". Andere Kammern hätten in "mündlichen Verhandlungen durch entsprechende Einlassungen der Vorsitzenden ebenso wie durch ihre Urteile sehr deutlich" eine andere Auffassung vertreten, sagte ein Konzernsprecher der Zeitung.

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« Letzte Änderung: 13 November, 2006, 11:37 von SiLencer »
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Irreführende Reklame, nichtexistente Sonderangebote: Solche Tricks werfen Verbraucherschützer dem Handelsriesen Media Markt vor. Jetzt melden sie einen ersten Teilerfolg: Ein Gericht will klären, ob mit Lockvogel-Angebote geworben wird.

Hamburg - "Media-Markt-Werbung verspricht nur das, was die Märkte zu 100 Prozent halten können. Und das ist der Preis." So einfach und so klar steht es auf der Homepage von Deutschlands bekanntestem Elektronik-Markt. Ob es allerdings stimmt, daran haben nicht nur manche Kunden, sondern vor allem die Verbraucherschützer seit langem ihre Zweifel.

Immer wieder hatten sie gegen die Werbekampagnen des Media Markts geklagt - doch der zog sich bisher durch einen juristischen Kniff aus der Affäre. Die 221 Filialen sind formal unabhängige Tochtergesellschaften. Die Holding ist deshalb offiziell nicht verantwortlich für die genaue Preis- und Angebotsgestaltung. Gegen diese Argumentation haben die Verbraucherschützer geklagt - und vor dem Landgericht Ingolstadt einen ersten Teilerfolg erzielt.

Das Gericht verkündete nach SPIEGEL-ONLINE-Informationen gestern einen Beweisbeschluss, nach dem in den kommenden Monaten eine Reihe von Zeugen vernommen werden. Diese Vernehmung soll unter anderem klären, wer für bundesweite Werbeaktionen des Media Markts rechtlich verantwortlich ist - und ob die Vorwürfe des Bundesverbandes der Verbraucherzentrale (vzbv) stimmen, das Unternehmen betreibe Lockvogel-Werbung.

In dem aktuellen Fall geht es um einen DVD-Player, der zum Jahreswechsel 2005/2006 bundesweit im Fernsehen, Radio, im Internet und in Printmedien mit einem Preis von 19 Euro beworben wurde. Der Vorwurf: Das Gerät sei in verschiedenen Media-Märkten unmittelbar nach der Geschäftsöffnung schon nicht mehr erhältlich gewesen. "Wir haben stapelweise Beschwerden von Kunden aus ganz Deutschland bekommen, die auf Grund der Werbung extra in die Märkte gekommen sind", sagt Helke Heidemann-Peuser, Rechtsexpertin beim vzbv, zu SPIEGEL ONLINE. "Aus unserer Sicht war das ein klarer Fall von zentral gesteuerter Lockvogelwerbung."

"Für uns ist es ein Durchbruch"

Die Kunden seien unter Vorspiegelung besonders günstiger Preise in die Läden gelockt worden, in der Hoffnung, dass sie dann andere Artikel kaufen, wenn der günstige DVD-Spieler nicht zu haben ist, glaubt Heidemann-Peuser. Das verstoße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, nach dem der beworbene Artikel für mindestens 48 Stunden vorrätig sein muss.

Verantwortlich für diese bundesweit gesteuerte Werbeaktion sei die Media-Saturn-Holding, die Dachgesellschaft der insgesamt 344 Media- und Saturn-Märkte in Deutschland. "Für uns ist es deshalb ein Durchbruch, dass es jetzt zu diesem Beweisbeschluss gekommen ist. Denn nach unserer Auffassung zeigt das, dass auch das Gericht die Media-Markt-Holding als Ganzes für die Werbung verantwortlich hält und nicht die einzelnen Märkte", sagt Heidemann-Peuser.

Eine Euphorie, die nicht jeder teilt. Denn genau das ist laut dem zuständigen Richter Konrad Kliegl durch den Beweisbeschluss noch nicht fix. Er diene nur der Klärung einer Reihe von Behauptungen beider Seiten, sagt er SPIEGEL ONLINE. Unter den Zeugen, die Kliegl in den kommenden Monaten vernehmen will, sind nicht nur empörte Kunden und Mitarbeiter verschiedener Media-Märkte, sondern auch ein Geschäftsführer. Die Frage, ob die Holding für die bundesweite Werbung zuständig ist, solle dadurch geklärt werden. Wann es ein endgültiges Urteil in dem Verfahren geben wird, ist unklar.

Media Markt selbst wollte keine Stellungnahme zu dem Beschluss abgeben. "Wir als Unternehmen kommentieren das nicht, weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt und wir dem Ergebnis nicht vorgreifen wollen", sagte ein Sprecher SPIEGEL ONLINE.

"Es macht keinen Sinn, Verbraucher zu verärgern"

Die Werbung des Unternehmens ist nicht zum ersten Mal in der Kritik. "Die Werbung des Media Markts ist sehr aufmerksamsstark, oft laut und auffällig", sagt Volker Nickel vom Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft. "Sie ist damit genau auf die Zielgruppe des Unternehmens ausgerichtet - auch wenn das manchem vielleicht nicht gefällt." Solange dies aber alles im Rahmen der gültigen Rechtslage stattfinde, sei dagegen nichts einzuwenden. "Wer Sonderangebot auslobt, muss die natürlich auch verfügbar haben", sagt Nickel.

Er zweifelt allerdings an der Kritik der Verbraucherschützer: "Es würde doch für den Media Markt betriebswirtschaftlich überhaupt keinen Sinn machen, Verbraucher erst in den Laden zu locken, um sie dann zu verärgern." Werbung diene dazu, Sympathie zu erzeugen - "wer dann mit einer Wut im Bauch wieder den Laden verlässt, ist als Kunde verloren".

Dass es der Media Markt mit seiner Werbung allerdings nicht immer ganz genau nimmt, zeigt auch ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe aus dem November. Das Unternehmen habe irreführend damit geworben, für alle Produkte die Mehrwertsteuer zu erlassen - und dabei die Herabsetzung von Preisen suggeriert, die vorher gar nicht verlangt wurden. In diesem Fall waren die Verbraucherschützer erfolgreich. Das Urteil galt aber nur für die verklagte Filiale.

Dazu kommt: Einen weiteren Erfolg erzielten die Verbraucherschützer auch vor genau einem Jahr, als sie die Media-Markt-Filiale in Lingen verklagten, die medienrechtlich für die bundesweite Werbung der Kette im Internet zuständig war. Sie hielt deshalb den Kopf hin für Hinweise auf Preisaktionen im Netz. Wer allerdings im Impressum der Internet-Seite als Verantwortlicher auftaucht, diese Angabe wechselt ständig. Derzeit ist es die Filiale in Marburg.

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Ich fand immer noch "am besten" diese Aktion mit dem Plasma der als HD READY verramscht werden sollte.

Blöd ist der, der nicht nachdenkt bevor er handelt!!!
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Gericht geht im Fall Verbraucherzentrale gegen Media-Saturn in die Beweisaufnahme

Im Rahmen der Werbekampagne "Die Beste Elf des Jahres" hatten Media-Märkte zum Jahreswechsel 2005/2006 unter anderem einen DVD-Player für 19 Euro angepriesen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erhielt in diesem Zusammenhang zahlreiche Beschwerden von Konsumenten, weil das Produkt zum Teil offenbar schon bei Öffnung der Ladengeschäfte ausverkauft war. Gegen derartige Lockvogelangebote konnten die Verbraucherschützer bisher jedoch gerichtlich nur gegen einzelne Media-Markt-Niederlassungen vorgehen, weil diese aus Sicht der Konzernzentrale unabhängig agieren.

Mitte vergangenen Jahres hat sich der vzbv jedoch entschlossen, die bundesweite Verantwortung der Media-Saturn-Holding GmbH und der Media Markt Systemzentrale GmbH für die irreführende Werbung gerichtlich klären zu lassen. In der Klage, die sich konkret auf den oben genannten Fall des DVD-Players bezieht, hat das Landgericht Ingolstadt nun am 8. Mai 2007 einen Beweisbeschluss verkündet. Durch die "Einvernahme einer Reihe von Zeugen" am 24. Juli und 4. September dieses Jahres soll geklärt werden, ob die Vorwürfe des vzbv berechtigt sind. "Wenn der Beschluss in ein entsprechendes Urteil mündet, wird es uns in Zukunft leichter fallen, die Holding insgesamt zur Rechenschaft und Verantwortung zu ziehen", umreißt vzbv-Vorstand Edda Müller die Hoffnungen der Verbraucherschützer im Zusammenhang mit dem laufenden Verfahren.

Eine Entscheidung zu Gunsten der Kläger könnte sich zudem auch auf die bereits gerichtlich gerügte Abmahnpraxis der Media-Märkte auswirken. Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, der selbst auch schon wiederholt in Werbekampagnen der Media-Saturn-Gruppe aufgetreten war, hatte Ende 2006 im Auftrag einzelner Media-Markt-Filialen zahlreiche Onlineshops mit Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht überzogen. Auch dabei nutzte die Holding gezielt ihre verteilte Konzernstruktur: Steinhöfel trat nicht im Auftrag der Media-Saturn-Gruppe, sondern jeweils als Rechtsanwalt der insgesamt 215 Media Märkte auf. So konnte er die betroffenen Händler gleich massenweise abmahnen. Die Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung hatte einen Sprecher der Holding in diesem Zusammenhang damals mit den Worten zitiert: "Wenn die bei der Blutgrätsche Ertappten mit Zeitverzug zu Boden sinken und theatralisch Vernichtungsfeldzug hauchen, entbehrt das nicht einer gewissen Chuzpe."

Quelle : www.heise.de

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Mit Kleingedrucktem gegen das Internet
« Antwort #12 am: 29 Juni, 2011, 08:45 »
Media Markt stößt mit einer Werbeaktion auf Verbraucherkritik

Letzte Woche startete die Elektro-Einzelhandelskette Media Markt die Werbeaktion "Das große TV-Duell – Media Markt vs. Internet", in der potenziellen Kunden versprochen wird, dass sie sich einen Fernseher aus einer Liste von "Top-Bestsellern" aussuchen, dessen Preis bei Idealo.de mit dem anderer Anbieter vergleichen und das Gerät dann "zum niedrigsten Preis" beim Media Markt kaufen könnten.

Der Informatiker Tobias Anton las diese Anzeige und ermittelte, dass das TV-Gerät Philips 58PFL9955H beim Internet-Anbieter My-Solution für 1.299 Euro zu haben war, während es beim Media Markt mit einem Preis von 3.469 Euro ausgezeichnet war. Also machte er sich auf dem Weg zur Media-Markt-Filiale am Berliner Alexanderplatz, wo er zwei Angestellte mit einem Ausdruck des Angebots bei Idealo.de konfrontierte.

Die jedoch händigten ihm nicht wie erwartet den Fernseher für 1.299 Euro aus, sondern telefonierten mit ihrer Geschäftsleitung. Anschließend beschieden sie ihm, dass man die Offerte des Wettbewerbers erst prüfen müsse und ihm anschließend telefonisch Bescheid geben wolle.

Darauf hin verschwand allerdings das Angebot von My-Solution aus der Suchmaschine Idealo.de, die der Media Markt als einzige Preisvergleichsstelle für sein Angebot akzeptiert. Und in der Filiale am Alexanderplatz stellte man sich auf den Standpunkt, dass man den Fernseher nicht für 1.299 Euro abgeben müsse, weil das Konkurrenzangebot ja bei Idealo.de verschwunden war und im Kleingedrukten der Media-Markt-Werbung steht: "Maßgeblich für den Preis ist der Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses in Ihrem Media Markt".

Der Informatiker warf dem Media Markt darauf hin in seinem Blog vor, dass er "den Kunden unter Hinweis auf eine vorgeschobene 'Prüfung' des Angebots nach Hause schickt, das Verschwinden des Konkurrenzangebots beim Werbepartner Idealo.de abwartet und sich schließlich auf [eine Fußnote] beruft […], für die man, um sie zu lesen, auf einem durchschnittlich konfigurierten Browser etwa drei Bildschirmseiten herunterscrollen und eine Lupe zücken muss".

Die Rechtfertigung, dass das Angebot bei My-Solution "unseriös" gewesen sein müsse, konkretisierte die Elektromarktkette später noch dahingehend, dass der Fernseher in Deutschland nur von bestimmten Einzelhändlern und nicht im Online-Handel vertrieben werden dürfe. Als Anton bei My-Solution nachfragte, erhielt er dort jedoch die Antwort, dass das Angebot kein Versehen gewesen sei und man auch einige Geräte zu diesem Preis verkauft habe. Telepolis gegenüber gab das in Kesselsdorf bei Dresden angesiedelte Unternehmen zusätzlich die Auskunft, dass man sich für das zeitlich begrenzte Angebot den europäischen Binnenmarkt zunutze gemacht habe und die Aktion eine direkte Reaktion auf die Media-Markt-Kampagne gewesen sei.

Beim Media Markt meinte man auf Anfrage, man "kooperiere" zwar mit dem Preisvergleichportal, weise aber den Vorwurf zurück, "dass bei Idealo.de Angebote bewusst entfernt wurden", was auch deren Pressestelle bestätigen könne. Die Überprüfung der von Kunden eingereichten Fremdangebote behalte man sich "insbesondere" für Fälle vor, in denen der Preis "außergewöhnlich niedrig erscheint". Im vorliegenden Fall hätten Media-Markt-Mitarbeiter das Angebot von My-Solution als "fiktiven Preis" gewertet und man bitte um Verständnis, "dass der Kunde vor diesem Hintergrund das TV-Gerät somit nicht zum Preis von rund 1.300 Euro kaufen konnte".

Auf den Vorwurf Antons, dass mit "Internet-Bestpreisen" für Geräte geworben wird, die praktisch exklusiv vertrieben werden, ging man in der Ingolstädter Zentrale der zur Metro-Gruppe gehörigen Elektrohandelskette nicht ein. Der Alexanderplatz-Verkaufsleiter hatte dem Informatiker gesagt, "Internet-Bestpreis" hieße ja nicht, dass man sich "mit irgendwem messen" müsse.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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Razzia bei Media-Saturn
« Antwort #13 am: 14 Juli, 2011, 13:39 »
Nach Bestechungsvorwürfen wird verschiedenen Medienberichten zufolge gegen Führungskräfte der Metro-Tochter Media-Saturn ermittelt. Polizeibeamte haben am Mittwoch bundesweit 20 Büros und Privatwohnungen von Beschuldigten durchsucht, darunter auch die Unternehmenszentrale in Ingolstadt. Dabei wurde umfangreiches Material beschlagnahmt. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung (SZ) richten sich die Ermittlungen gegen ein Mitglied der neunköpfigen Geschäftsführung und zwei andere Manager sowie drei weitere Beschuldigte.

Ein Sprecher der federführenden Augsburger Staatsanwaltschaft sagte der SZ, die Vorwürfe lauteten auf Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr sowie Beihilfe dazu. Nach Informationen der Augsburger Allgemeinen geht es um "Schmiergeld in Millionenhöhe". Verhaftungen habe es nicht gegeben. Die Vorwürfe sollen in Zusammenhang mit Geschäften von Media-Saturn mit Dienstleistern und Lieferanten stehen. Ein Vertreter der Staatsanwaltschaft ließ gegenüber der Zeitung durchblicken, es gehe nicht in erster Linie um den Warenfluss bei Media-Saturn. Die Ermittlungen sollen auf einen Hinweis des Unternehmens selbst ins Rollen gekommen sein, nachdem bei internen Prüfungen Unregelmäßigkeiten aufgefallen waren. Media Saturn kooperiere mit den Behörden.

In der Media-Saturn-Holding sind die Elektronikmarktketten Saturn und Media Markt gebündelt. Ende vergangenen Jahres musste Geschäftsführer Roland Weise frühzeitig seinen Hut nehmen. Zuvor hatte es Berichte um Querelen wegen der Umsetzung eine Internethandelsplattform gegeben. Das Unternehmen will im Netz angreifen: Im Juni erteilten die Kartellwächter grünes Licht für die Übernahme des Onlinehändlers Redcoon. Das Internet hatte die Holding lange vernachlässigt, jetzt will der neue Chef das Onlinegeschäft vorantreiben. Mit einem neuen Online-Shop peilt Media Markt nun die Online-Preisführerschaft an.

Quelle : www.heise.de

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