Autor Thema: Personenkennziffer für die 80 Millionen Bundesbürger rückt näher  (Gelesen 4328 mal)

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Bundesdatenschützer gegen Zugriff auf Meldedaten
« Antwort #15 am: 23 April, 2007, 13:42 »
Im Vorfeld einer Anhörung im Innenausschuss des Bundestages zur Änderung des Passgesetzes hat sich Bundesdatenschützer Peter Schaar in einem Interview mit der tageszeitung (taz) gegen die Online-Abfrage von Meldedaten ausgesprochen. Schaar lehnte sowohl den von CDU/CSU befürworteten ständigen Online-Zugriff auf die Daten der insgesamt 5300 Passregister ab, wie auch den Kompromissvorschlag der SPD. Dieser sieht vor, den Online-Zugriff nur nachts und am Wochenende zuzulassen, wenn die Meldeämter nicht besetzt sind.

Derzeit können deutsche Behörden bei Verkehrsdelikten auf die Bilddateien in den Passregistern zugreifen. Auf Anfrage bekommen sie ein Fax oder eine E-Mail mit dem Bild einer Person. Das Verfahren wird angesichts von kurzen Verfallfristen bei Geschwindigkeitsübertretungen angewendet, wenn sich der Halter eines geblitzten Fahrzeugs nicht meldet. Dieses Verfahren soll nach einer Änderung des Passgesetzes auf alle Strafdaten ausgedehnt werden und nach der anstehenden Erweiterung der Passdaten um Fingerabdrücke auch diese biometrischen Merkmale umfassen. Außerdem soll eine durchgängige Online-Abfrage möglich sein.

Gegen die Ausweitung argumentierte der Bundesdatenschützer im Interview, dass mit einem derartigen Online-Zugriff die Begehrlichkeiten wachsen würden. Neben dem Abruf eines Fotos könnte bei fortschreitender Entwicklung der Biometrie-Software auch der umgekehrte Weg einer Bildfahndung in einer zentralen Passfoto-Datei begangen werden. Hierzu seien die neuen, frontal aufgenommenen Bilder des elektronischen Reisepasses besonders geeignet. Zum Vorschlag des Ausbaus einer dezentral vernetzten Fingerabdruck-Datei der ganzen Bevölkerung äußerte der Bundesdatenschützer verfassungsrechtliche Bedenken: "Man kann nicht die Fingerabdrücke der gesamten Bevölkerung erfassen, nur um gelegentlich eine Straftat aufzuklären."

Vor der Bundestagsanhörung haben sich auch die Datenschützer des Unabhängigen Datenschutzzentrums Schleswig-Holstein (ULD) zu Worte gemeldet. Unter Verweis auf die Budapester Erklärung zu maschinenlesbaren Ausweis-Dokumenten (PDF-Datei) machen sie darauf aufmerksam, dass die biometrischen Daten im Reisepass ungenügend gesichert seien. So erklärte Johann Bizer, stellvertretender Datenschutzbeauftragter: "Was nutzt mir die Vertrauenswürdigkeit eines deutschen Grenzschützers, wenn ich im Ausland meinen Reisepass nicht nur vorlegen, sondern häufig auch aus der Hand geben muss, in vielen Hotels über Nacht, sodass die biometrischen Merkmale ausgelesen und für andere Zwecke verwendet werden können?"

Aus diesem Grund fordert das ULD ein neues, international abgestimmtes Technik- und Sicherheitskonzept für die elektronischen Reisepässe. Zumindest die Basic Access Control, bei der Daten aus der maschinenlesbaren Zone des ePasses genutzt werden, um auf den Chip des Reisepasses und das gespeicherte Foto zugreifen zu können, muss nach Ansicht der Datenschützer verbessert werden. Außerdem soll der Pass nach dem Prinzip des Faraday'schen Käfigs so ummantelt werden, dass er nicht unbemerkt ausgelesen werden kann.

Quelle : www.heise.de

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Identifikationsnummer für alle Bürger kommt ab Juli
« Antwort #16 am: 09 Juni, 2007, 16:08 »
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am gestrigen Freitag einer Verordnung (PDF-Datei) der Bundesregierung zugestimmt, welche verfahrenstechnische Einzelheiten zur Einführung einer Personenkennziffer erhält. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt demnach von Juli an jedem Deutschen vom Baby bis zum Opa eine eindeutige Identifikationsnummer. Die bislang dezentral geführten Datenbestände der rund 82 Millionen in Deutschland gemeldeten Personen aus rund 5300 Meldestellen werden gleichzeitig erstmals zentral bei der dem Bundesfinanzministerium angegliederten Behörde zusammengeführt. Ersetzt werden sollen damit die noch von Land zu Land unterschiedlich angelegten, bisherigen Steuernummern.

Die Länder hatten im Prinzip bereits im November grünes Licht für die Einführung der neuen Kennung gegeben. Mit dem Jahressteuergesetz 2007 erhielten die Meldebehörden zum Zweck der Einführung dieser Personenkennziffer zudem die Befugnis und Aufgabe, für jeden im Melderegister gespeicherten Einwohner ein eindeutiges Kennzeichen in Form des sogenannten vorläufigen Bearbeitungsmerkmal (VBM) zu vergeben und dieses zusammen mit den zu liefernden Datensätzen an das Bundeszentralamt zu übermitteln.

Die jetzt abgesegnete Verordnung enthält die durch die Einführung des VBM notwendig gewordenen verfahrenstechnischen Änderungen der Steueridentifikations-Nummerverordnung und der zweiten Bundesmeldedaten-Übermittlungsverordnung (BMÜV). So wird der Zeitraum, in dem Meldebehörden zum 1. Juli erstmalig Daten an das BZSt weiterleiten, von drei auf einen Monat verkürzt. Zudem wird für die Erstvergabe dem BZSt die Möglichkeit eröffnet, die vergebenen Identifikationsnummern auch auf Datenträgern an die Meldeämter zurückzuliefern.

Mit der parallel ebenfalls vom Bundesrat abgenickten Verordnung (PDF-Datei) zur Änderung der Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung BMÜV werden die mit den Novellierungen des Melderechtsrahmengesetzes, des Wehrpflichtgesetzes und des Straßenverkehrsgesetzes erfolgten Änderungen nach Abschluss des Umsetzungsprozesses in den Ländern nunmehr auf Bundesebene nachvollzogen. Damit wird unter anderem bei von mehreren Ländern gemeinsam betriebenen Vermittlungsstellen ein vom OSCI-Transport abweichendes Übermittlungsprotokoll zugelassen, das nur im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht werden muss. Das bisherige Verfahren der Datenübermittlung an die Deutsche Post und die Datenstelle der Rentenversicherungsträger wird zugleich ausschließlich auf die Datenübertragung über verwaltungseigene Kommunikationsnetze oder das Internet reduziert.

Die neue elfstellige Personenkennziffer selbst umfasst persönliche Daten wie Name, Künstlername, Geschlecht, Geburtstagsdatum, Adresse oder Doktorgrad. Da beim Vergabeprozess erstmals alle Meldedateien Deutschlands miteinander abgeglichen werden sollen, erwartet die Bundesregierung einige Schwierigkeiten bei der Zusammenführung der Datenbestände. Die Meldebehörden sind angehalten, gemeinsam mit dem zentralen Steueramt sämtliche "Unrichtigkeiten" in ihren Datenbeständen in Form von "Dubletten" oder "Karteileichen" im Rahmen des Aufbaus des neuen Systems aufzuklären. "Das ist die bislang größte Verwaltungsarbeit, die jemals auf einmal zu stemmen war", erläuert Dieter Ondraczek, Vorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft Ab Oktober sollen die ersten Bundesbürger ihre neue ID-Nummer mitgeteilt bekommen. Ondraczek rechnet mit drei bis vier Jahren, bis auch der letzte Bürger versorgt ist.

Datenschützer sehen die Personenkennziffer, die dem Betroffenen anders als die Personalausweisnummer noch über sein Ableben hinaus 20 Jahre lang angehaftet sowie mit umfangreicheren Datenbeständen verknüpft werden soll, kritisch. Sie fürchten einen Einstieg in die Totalerfassung der Bevölkerung. Private Kommunikationspartner der Finanzbehörden wie Arbeitgeber oder Auftraggeber der Steuerpflichtigen etwa könnten nach Ansicht der Bürgerrechtler die ID zur eindeutigen Zuordnung von Daten zu Steuervorgängen verwenden. Der Gesetzgeber habe sich keine Gedanken darüber gemacht, wie die Nutzung dieser Informationen im Wirtschaftsleben aufgehalten werden soll. Nach derzeitiger Gesetzeslage soll nur das Finanzamt Daten beim BZSt abrufen dürfen, andere Behörden lediglich in Ausnahmesituationen. Um das Kontrollnetz enger zu ziehen, könnten laut Ondraczek aber in Bälde weitere Gesetzesgrundlagen geschaffen werden.

Quelle : www.heise.de

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Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat das Verfahren zur Einführung und die Missbrauchsmöglichkeiten der neuen eindeutigen Steuernummer scharf kritisiert. Diese teilt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab 1. Juli jedem Deutschen vom Baby bis zum Greis zu. "Wegen der steuerrechtlichen Relevanz vieler Alltagsvorgänge von geschäftlichen Transaktionen bis zum einfachen Bezahlen einer Rechnung wird die neue Steuer-ID allgegenwärtig sein", warnt ULD-Leiter Thilo Weichert. "Hierüber können dann nicht nur Finanzämter, sondern Banken, Auskunfteien, Adressenhändler, Versandhändler und sonstige Unternehmen ihre Datenbestände zusammenführen." Dies sei zwar verboten. Den Datenschutzaufsichtsbehörden werde es aber "praktisch nicht möglich sein", einen solchen Missbrauch in Form der Erstellung umfassender Persönlichkeitsprofile zu verhindern.

Nicht minder problematisch ist für Weichert die "beiläufige Schaffung" eines Bevölkerungsregisters beim BZSt selbst: "Es ist offensichtlich, dass der neue Datenbestand der Nukleus eines Bundesmelderegisters werden soll, das großen – vor allem behördlichen – Begehrlichkeiten ausgesetzt sein wird." Es bedürfe einer politischen Debatte, welche Daten auf Bundesebene zusammengeführt werden und wer diese nutzen könne. Anderenfalls werde der zentrale Meldedatenbestand zu wuchern beginnen und die informationelle Gewaltenteilung zwischen Behörden unter die Räder kommen.

Mit der Personenkennziffer (PKZ), die im Rahmen einer Salamitaktik über verschiedene Gesetze und Verordnungen "verschleiernd" vorangetrieben worden sei, würden zahlreiche "Verkettungsmöglichkeiten" persönlicher Informationen geschaffen. So wird laut Weichert generell "das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung an die Kette gelegt". Die erstmalige Zusammenführung der dezentral geführten Datenbestände über die rund 82 Millionen in Deutschland gemeldeten Personen aus rund 5300 Meldestellen komme einer Zäsur in der nationalen Datenschutzgeschichte gleich: Seit den 70er Jahren habe der – nunmehr gekündigte – Konsens bestanden, dass ein zentrales Melderegister und eine PKZ verfassungswidrig seien.

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Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat sich angesichts der gerade gestarteten Durchnummerierung aller Einwohner im Rahmen der Vergabe einer neuen, eindeutigen Steuernummer dafür stark, dass verschiedene Identitätskennzeichen schon auf technischer Ebene nicht verknüpft werden können. Dazu müsse im Hinblick auf die Weiterentwicklung der IT-Infrastruktur mit weiteren großen Sammlungen personenbezogener Daten zur Wahrung der individuellen Persönlichkeitsrechte längerfristig ein modernes Identitätsmanagement geschaffen werden, erklärte der oberste Hüter der Privatsphäre der Bundesbürger in einer Mitteilung. Das Durchnummerieren und gleichzeitige Verknüpfen persönlicher Daten sei eine "Maßnahme des letzten Jahrhundert". Inzwischen stünden mit elektronischen Signatur- und Zertifikatsverfahren Methoden zur Verfügung, mit denen sich Datenschutzbelange besser realisieren lassen würden.

Wie seine Kollegen vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) zeigte sich Schaar besorgt über das Überwachungspotenzial der Steuernummer in Form einer allgemeinen Personenkennziffer: "Beim Bundeszentralamt für Steuern entsteht ein neuer großer Datenpool, in dem verschiedene personenbezogene Daten aller rund 82 Millionen Bundesbürger unter einer individuellen Nummer von Geburt an bis 20 Jahre nach ihrem Tod gespeichert werden. Zugleich wird die Steuer-ID auch in den kommunalen Melderegistern gespeichert und damit die Register miteinander verknüpft." Zwar schreibe das entsprechende Steueränderungsgesetz vor, dass diese Daten nur für steuerliche Zwecke genutzt werden dürfen. Erfahrungen aus anderen Bereichen wie der LKW-Maut würden jedoch belegen, dass solche Datensammlungen Begehrlichkeiten wecken. Hier müsse eine strikte Zweckbindung gewahrt bleiben.

Die Pläne zur staatlichen Datensammlung gehen aber schon jetzt weiter. So soll Schaar zufolge von 2009 an die individuelle Steuernummer durch eine Wirtschaftsidentifikationsnummer ergänzt werden. Da die Datenbank zur Wirtschafts-ID auch die individuelle Steuer-ID enthalte, würden sich alle wirtschaftlichen Aktivitäten eines Betroffenen per Knopfdruck erschließen lassen – sei es als Sparer, Arbeitnehmer, Selbständiger, Geschäftsführer oder Vereinsvorstand.

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Offline Jürgen

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Es wird sicher nicht lange dauern, bis der Schäuble mit diesen Daten den Terrorismus zu bekämpfen müssen vorgeben wird  >:(

Und dann wird bestimmt das Bargeld abgeschafft oder mit RFID ausgestattet...

Ich kann gar nicht soviel fressen, wie ich kotzen möchte. (Max Liebermann anlässlich der Machtübernahme anno 1933)
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Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
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1mØ mit DiSEqC 1.3/USALS als LNB2 an DVB-S2 STB, aktuell 30°W bis 55°O
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Bundesregierung plant Zentraldatei der Steuerzahler
« Antwort #20 am: 07 August, 2007, 13:42 »
Was Datenschützer im Zuge der heftig umstrittenen Einführung einer einheitlichen Steuernummer seit Juli befürchteten, will die Bundesregierung nun bereits noch in diesem Jahr einführen: eine umfassende zentrale Datenbank über die gesamte Bevölkerung im Rahmen der Steuererhebung. Auf Basis des Reformansatzes für die staatliche Kassenfüllung mit dem unverfänglichen Namen "Jahressteuergesetz 2008" ist laut einem Bericht der Berliner Zeitung vorgesehen, alle für die Berechnung der Lohnsteuer relevanten Informationen in einer Zentraldatei zu speichern. Erfasst werden unter anderem Daten zum Ehepartner und zu den Kindern genauso wie zur Religionszughörigkeit sowie zu Steuerklassen und Freibeträgen.

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat seit einem Monat begonnen, jedem Deutschen vom Baby bis zum Opa eine eindeutige Identifikationsnummer zuzuteilen. Die bislang dezentral geführten Datenbestände der rund 82 Millionen in Deutschland gemeldeten Personen aus rund 5300 Meldestellen werden gleichzeitig erstmals zentral bei der dem Bundesfinanzministerium angegliederten Behörde zusammengeführt. Ersetzt werden so die noch von Land zu Land unterschiedlich angelegten, bisherigen Steuernummern sowie von 2011 an auch die alten Lohnsteuerkarten. Ein Teil der Datensätze kann dann auch vom Arbeitgeber zur Berechnung der Lohnsteuer abgerufen werden.

Der Bundesrat hatte im Prinzip im November grünes Licht für die Einführung der neuen Kennung gegeben. Mit dem Jahressteuergesetz 2007 erhielten die Meldebehörden zum Zweck der Einführung dieser Personenkennziffer zudem die Befugnis und Aufgabe, für jeden im Melderegister gespeicherten Einwohner ein eindeutiges Kennzeichen in Form des so genannten "vorläufigen Bearbeitungsmerkmals "(VBM) zu vergeben und dieses zusammen mit den zu liefernden Datensätzen an das Bundeszentralamt zu übermitteln.

Im Juni legte das Bundesfinanzministerium dann den Referentenentwurf (PDF-Datei) für ein Jahressteuergesetz 2008 vor. Auch bei der diesjährigen Ausgabe dieses Reformrundumschlags handelt es sich laut der Kritik von Juristen wieder um ein Sammelsurium von Einzeländerungen. Fernab der ausgegebenen Zielsetzungen Bürokratieabbau, Steuervereinfachung und Rechtsbereinigung werde der Referentenentwurf von erheblichen Steuerverschärfungen dominiert.

Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit blieb bislang die gleichzeitige Einführung einer Zentraldatei hinter der neuen Steuer-ID. Nun will das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf bereits in seiner Sitzung am morgigen Mittwoch beschließen und der parlamentarische Beratung übergeben. Bei Datenschützern und Steuerexperten sind die Pläne aber trotz der begrüßten Ansätze zum Bürokratieabbau auf scharfe Bedenken gestoßen. "Angesichts der Menge von sensiblen Daten und den möglichen Begehrlichkeiten zu deren Abruf sehen wir noch eine Reihe von offenen datenschutzrechtlichen Fragen", sagte ein Sprecher des Bundesdatenschutzbeauftragten der Berliner Zeitung. Mit Sorge betrachte man vor allem die Speicherung der Religionszugehörigkeit, da diese Information besonders schutzbedürftig sei.

Insbesondere eine "Ausdehnung der staatlichen Überwachung durch Datenabgleich" befürchten mehrere Wirtschaftsverbände in einer gemeinsamen Stellungnahme: Mangels konkreter Regelungen sei nicht ausgeschlossen, dass andere Behörden auf die Daten der Finanzbehörde zugreifen können. Die Bundessteuerberaterkammer verwies darauf, dass die Verknüpfung der Datensätze von Ehepartnern und Kindern an zentraler Stelle völlig unnötig sei. "Da außerdem der Zugriff von Arbeitgebern aus Haftungsgründen gespeichert werden muss, entsteht eine Datenbank über das gegenwärtige und vergangene Arbeitsleben eines jeden Arbeitnehmers."

Auch der FDP-Finanzexperte Hermann Otto Solms sieht erhebliche datenschutzrechtliche Mängel und Lücken: "Es entsteht ein riesiger, in sich geschlossener Datenfundus, der für die Zwecke der Lohnsteuer allein nicht notwendig ist." Geradezu eine Frechheit sei es, dass der Steuerbürger selbst nur auf Antrag seine elektronisch gespeicherten Daten mitgeteilt bekommen soll. Datenschützer bemängeln seit längerem, dass mit der im Rahmen einer Salamitaktik vorangetriebenen Personenkennziffer (PKZ) zahlreiche "Verkettungsmöglichkeiten" persönlicher Informationen geschaffen werden. Sie warnen vor dem hohen Überwachungspotenzial der einheitlichen Steuernummer, da die damit verknüpften Daten sicher bald Begehrlichkeiten für eine Nutzung zu Zwecken jenseits der Steuererhebung wecken dürften.

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Bundesregierung beschließt zentrale Steuerdatei
« Antwort #21 am: 08 August, 2007, 16:23 »
Das in der Urlaubszeit mit nur acht Ministern besetzte Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den heftig umstrittenen Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2008 gebilligt. Im Zuge der bereits laufenden Einführung einer einheitlichen Steuernummer und der elektronischen Lohnsteuerkarte von 2011 an soll damit zugleich eine umfangreiche zentrale Datenbank über alle Bürger entstehen. In die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) geführten Datensammlungen sollen auch sensible Angaben zur Religionszugehörigkeit sowie zu Steuerklassen und Freibeträgen etwa für Kinder oder außergewöhnliche Belastungen gespeichert werden.

Die Datensammelleidenschaft des Staates geht damit munter weiter. Schon in Verbindung mit der eindeutigen, vom BZSt vergebenen Identifikationsnummer werden unter anderem Name und Künstlername, akademischer Grad, Geburtstag und -ort, das Geschlecht, die aktuelle Adresse, die zuständige Finanzbehörde und bei Verstorbenen auch der Sterbetag gespeichert. Diese Informationen gehen der Bundesregierung aber noch nicht weit genug.

Datenschützer, Wirtschaftsverbände und Oppositionspolitiker reagierten mit scharfer Kritik auf die Verabschiedung des Gesetzes durch das Kabinett. Sie fürchten den gläsernen Steuerzahler und davon ausgehend den für zahlreiche Behörden durchsichtig werdenden Bürger. "Der von mir kritisierte große Datenpool, der mit der Vergabe der Steuer-Identifikationsnummer an alle Steuerpflichtigen vom Säugling bis zum Greis entsteht, erhält eine neue Dimension", monierte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Zwar seien die Lohnsteuerabzugsmerkmale auch bisher auf der Lohnsteuerkarte vermerkt. Nunmehr würden diese Informationen aber in einer zentralen Datenbank gespeichert. Eine solche werfe zahlreiche Fragen etwa zu den Zugriffsrechten für autorisierte Arbeitgeber auf, um eine rechtswidrige Informationsbeschaffung Dritter auszuschließen.

Zudem befürchtet Schaar, dass die Zentraldatei generell neue Begehrlichkeiten weckt. So wären die Informationen etwa für Sozialleistungsträger und Strafverfolgungsbehörden interessant. Leider gebe es zahlreiche Beispiele, dass Daten, die zunächst für einen bestimmten Zweck gespeichert worden waren, letztlich für viele andere Zwecke verwendet werden. So würden die für steuerliche Zwecke erhobenen Informationen über Freistellungsaufträge mit den ebenfalls beim BZSt gespeicherten Daten der Empfänger von BaföG- und anderen Sozialleistungen abgeglichen. Der zur Terrorismusbekämpfung eingeführte Kontendatenabruf werde heute auch von Finanzämtern genutzt. Im Gespräch sei ferner, die Mautdaten künftig auch für Strafverfolger zu öffnen. Die von der Bundesregierung betonte Entlastung der Wirtschaft vermag Schaar dagegen nicht zu erkennen. Er fordert daher, die Regelung zur elektronischen Lohnsteuerkarte von dem Gesetzentwurf abzukoppeln.

"Der Gesetzgeber ist leider dabei, sich einen großen Spielraum zu verschaffen, dass neben den Finanzämtern auch andere Behörden auf die sensiblen Daten zugreifen können", bemängelte auch der Präsident des Bunds der Steuerzahler, Karl Heinz Däke, in der Leipziger Volkszeitung. Seine Vereinigung fürchtet zudem, dass Daten, die bei Kontenabfragen gewonnen werden, mithilfe der neuen Steuernummer abgeglichen werden. Die Grünen mahnten derweil eine klare Zweckbindung und Nutzungsverbote für die Verwendung der Daten bereits innerhalb des Gesetzes an. Auch die Verbindung mit Ehepartnern, Kindern oder der Religionszugehörigkeit "muss raus" im noch ausstehenden parlamentarischen Verfahren, forderte die Innenexpertin der Grünen im Bundestag, Silke Stokar.

FDP-Parteischef Guido Westerwelle erklärte, dass Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) jetzt in der Finanzpolitik das mache, was Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) in der Innenpolitik vorführe: "Nach dem gläsernen Bürger, dem gläsernen Patienten und dem gläsernen Bankkunden kommt jetzt auch noch der gläserne Steuerzahler." Es sei ein schwerer Fehler, dass auch höchstpersönliche Daten zentral gespeichert werden sollen. Es werde nicht lange dauern, bis man jeden Kreditvertrag, jede Mitgliedschaft im Sportclub, jedes Einkaufen nur noch mit der neuen Steuernummer machen könne. Die Überwachungsmöglichkeiten würden dadurch immer größer. Befürworter des Entwurfs machen dagegen geltend, dass künftig Steuerhinterziehung besser verhindert und die Bürokratie bei der Steueranmeldung verringert werden könne.

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Die zentrale Steuerdatei und der "konstruierte Erregungszustand"
« Antwort #22 am: 09 August, 2007, 12:52 »
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hat die anhaltende scharfe Kritik von Datenschützern, Wirtschaftsverbänden und Oppositionspolitikern an der von der Bundesregierung geplanten Ausweitung der zentralen Datenbank über alle Bundesbürger im Zuge der Einführung einer einheitlichen Steuernummer zurückgewiesen. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bekomme keine anderen Daten als die, die heute den Finanzämtern vorlägen, sagte er am. Zudem werde darauf geachtet, dass nicht Missbrauch mit den gesammelten Informationen betrieben werden könne. Datenschützer seien auch schon "vor Monaten" einbezogen worden. Insofern hat Steinbrück "den Eindruck, das ist ein bisschen konstruierter Erregungszustand in der Sommerpause."

Auch der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek, hält die Warnungen vor der zentralen Steuerzahlerdatei für übertrieben. Die damit einhergehende Abschaffung der Papier-Lohnsteuerkarte von 2011 an und die im Juli gestartete Vergabe lebenslanger Steuernummern sei ein echter Fortschritt, sagte er den Dortmunder Ruhr Nachrichten. Ein Vergleich mit den Mautdaten hinsichtlich einer drohenden Zweckentfremdung der sensiblen Daten, wie ihn der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar anstellte, ist für den Steuerexperten "Quatsch". Da seien neue sensible Daten erhoben worden, die neben dem eigentlichen Zweck, der Mauterhebung, auch genutzt werden könnten, um Bewegungsprofile zu erstellen. Die Daten, um die es bei der Lohnsteuer geht, würden dagegen bereits alle in den Meldeämtern existieren und seien den Steuerbehörden bekannt. Die neue Qualität des digitalen Informationsaustauschs sowie der Vernetzungs- und Zugriffsmöglichkeiten in der Datenbank spielt für Ondracek damit keine Rolle.

Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix erneuerte dagegen die Proteste der Hüter der Privatsphäre. Er monierte in der Frankfurter Rundschau unter anderem, dass Steuerpflichtige nur auf Antrag erfahren, was über sie gespeichert wird. Das sei ein "schwerer Verstoß gegen den Kern des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung". Dass künftig "hochsensible, hochpersönliche Angaben" wie Familienstand und Religionszugehörigkeit an einer Stelle gespeichert würden, sei gefährlich. Dix sprach von einem "Honigtopf", der Begehrlichkeiten anderer Behörden nach sich ziehen werde. Martin Kutscha, Rechtsprofessor an der Fachhochschule für Verwaltung und Recht in Berlin, fürchtet zudem mit anderen Datenschützern, dass die Regierung "durch die Hintertür ein einheitliches Personenkennzeichen einführt".

Der Rechtsexperte der Grünen im Bundestag, Jerzy Montag, hat die Bedenken seiner Partei gegen die Zentraldatei und die Durchnummerierung der Bevölkerung derweil verschärft. Generell sei die Idee einer Modernisierung der Lohnsteuerverwaltung zwar zu befürworten, erklärte er im Deutschlandradio. Aber "der Vorschlag einer neuen nationalen Großdatei ist ein Überfall, der bisher parlamentarisch und demokratisch nicht legitimiert und diskutiert ist und der dringend noch im Herbst einer Überprüfung bedarf". Die Gefahr einer solchen riesigen Datenbank sei vor allem, "dass sich dort ungeheure Datenmengen ansammeln, die dann in einem sehr einfachen, blitzschnellen Verfahren auch für andere Zwecke verwendet werden können".

Die Gegner der Identifikationsnummer und der damit verknüpften Datenbank, zu denen im Bundestag etwa auch die FDP gehört, können sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Volkszählung aus dem Jahre 1983 berufen. Damit begründete dem Karlsruhe das Prinzip der informationellen Selbstbestimmung. Darin lehnen die Verfassungsrichter eine Maßnahme zur "Einführung eines einheitlichen, für alle Register und Dateien geltenden Personenkennzeichens oder dessen Substituts" ab. Ein solches wäre nach Ansicht der Verfassungshüter "gerade ein entscheidender Schritt, den einzelnen Bürger in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren".

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Ausgabe der einheitlichen Steuer-ID verzögert sich
« Antwort #23 am: 24 September, 2007, 13:14 »
Die aufwendigen Vorbereitungen für die Ausgabe der neuen, einheitlichen Steuernummer laufen noch. Die Behörden können die heftig umstrittene Personenkennziffer daher voraussichtlich erst vom Frühjahr 2008 an verteilen. Einen entsprechenden Bericht des Berliner Tagesspiegels bestätigte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums prinzipiell. Ursprünglich war vorgesehen, dass das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die eindeutige Identifikationsnummer nach dem Schaffen der gesetzlichen Grundlagen schon von Juli an jedem Deutschen vom Baby bis zum Opa verpassen sollte. Das BZSt ist aber noch damit beschäftigt, die Voraussetzungen für das Projekt zu schaffen.

Grund für die Verzögerung: Die bislang dezentral geführten Datenbestände der rund 82 Millionen in Deutschland gemeldeten Personen aus rund 5300 Meldestellen sollen im Rahmen der Durchnummerierung der Bevölkerung erstmals zentral bei der dem Bundesfinanzministerium angegliederten Behörde zusammengeführt werden. Ersetzt werden sollen damit die noch von Land zu Land unterschiedlich angelegten, bisherigen Steuernummern. Die elfstellige Kennung ist mit persönlichen Daten wie Name, Künstlername, Geschlecht, Geburtstagsdatum, Adresse oder Doktorgrad verknüpft. Die Meldebehörden sind angehalten, gemeinsam mit dem zentralen Steueramt sämtliche "Unrichtigkeiten" in ihren Datenbeständen in Form von "Dubletten" oder "Karteileichen" im Rahmen des Aufbaus des neuen Systems aufzuklären. Die Bundesregierung erwartete daher bereits im Vorfeld angesichts der umfassenden Verwaltungsarbeiten Schwierigkeiten bei der Zusammenführung der Datenbestände.

Datenschützer sehen die Personenkennziffer, die dem Betroffenen anders als die Personalausweisnummer noch über sein Ableben hinaus 20 Jahre lang angehaftet sowie mit umfangreicheren Datenbeständen verknüpft werden soll, kritisch. Sie fürchten einen Einstieg in die Totalerfassung der Bevölkerung. Private Kommunikationspartner der Finanzbehörden wie Arbeitgeber oder Auftraggeber der Steuerpflichtigen etwa könnten nach Ansicht der Bürgerrechtler die ID zur eindeutigen Zuordnung von Daten zu Steuervorgängen verwenden.

Besondere Bedenken hat daher der zusätzliche Plan der Bundesregierung ausgelöst, im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2008 die neuen Steueridentifikationsnummern in einer zentralen Datenbank zu speichern. Dagegen protestiert unter anderem der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Seiner Ansicht nach entsteht durch die gemeinsame Speicherung der Nummern sowie persönlicher Angaben wie Name, Geschlecht, aktuelle Adresse und Geburtsdatum ein "bisher nicht gewolltes bundeseinheitliches, zentrales Melderegister". Dieses dürfe zwar zunächst nur für steuerliche Zwecke verwendet werden. "Wenn aber erst einmal sehr viele Daten da sind, dann wachsen die Begehrlichkeiten", moniert der oberste deutsche Datenschützer.

Die Bundesregierung hält dagegen, dass mit dem Zentralregister die herkömmliche Lohnsteuerkarte auf Papier abzuschaffen und durch ein elektronisches Verfahren zu ersetzen. Sie erhofft sich davon weniger Bürokratie. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat nach Informationen der Süddeutschen Zeitung koalitionsintern aber angekündigt, dass sie die Einwände Bedenken der Datenschützer noch einmal mit der SPD erörtern will. Es sei fraglich, ob die umfangreichen personenbezogenen Informationen tatsächlich in einem zentralen Pool gespeichert werden müssten, hieß es. Möglicherweise würden dafür auch Landesmelderegister ausreichen.

Quelle : www.heise.de

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Nach der einheitlichen, lebenslang gültigen neuen Krankenversicherungsnummer wird mit dem "Bundeseinheitlichen Identifikationsmerkmal für Besteuerungsverfahren von Personen und Wirtschaftsunternehmen" eine weiterer großer Datenpool aufgebaut. Nun ist bekannt geworden, dass sich die Ausgabe dieser elfstelligen Steuernummern verzögert. Die Verzögerung produziert eine Reihe von Problemen. Betroffen sind vor allem Rentenempfänger. Außerdem stehen die deutschen Meldebehörden vor großen Problemen.

Der Dienstleister des zuständigen neuen Bundeszentralamts für Steuern, das Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT), kann den Datenabgleich von 82 Millionen Personendaten offenbar nicht termingerecht durchführen. Als Schuldigen hat man sich die 5.300 deutschen Meldeämter ausgeguckt, die ihre Meldedaten auf CD-ROM eingeschickt haben. Diese Daten decken sich häufig aber nicht mit den Daten, die die Finanzbehörden gespeichert haben. Aus diesem Grunde soll die IDNr. für Personen und die W-IDNr. für juristische Personen, Wirtschaftsunternehmen, Einzelkaufleute und Freiberufler nicht ab November 2007, sondern erst im Frühjahr 2008 ausgegeben werden.

Rentenempfänger gehören zu den unmittelbar betroffenen Personen. Denn der Großteil der Rentner ist bereits von den Rentenversicherungsträgern angeschrieben und zur Abgabe der Steuer-ID ermahnt worden. Einige dieser Schreiben sollen in einem Ton abgefasst sein, der den Eindruck vermittelt, dass die Rente nicht gezahlt werde, wenn die Steuernummer fehlt. Aber auch die Finanzämter haben ein Problem, weil die Vordrucke für den Lohn- und Einkommenssteuerausgleich bereits ein Eingabefeld für die Nummer haben. Besser dran sind alle, die mit der elektronischen Steuererklärung ELSTER arbeiten. Elster soll mit der herkömmlichen wie mit der neuen Nummer arbeiten können, die nach den TIN-Vorgaben (Taxpayer Identifikation Number) der OECD gebildet ist. Für alle Betroffenen soll ein neu gestartetes Informationsportal namens www.identifikationsmerkmal.de aktuelle Informationen bereithalten. Derzeit wird unter dieser Adresse noch auf Informationsangebote des Finanzministeriums umgeschaltet.

Hinter der elfstelligen neuen Steuernummer für alle Bürger und Unternehmen steht der Aufbau eines sehr großen Datenpools. Neben der IDNr. wird in der Datenbank der Familienname, Geburtsname/frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Künstler- oder Ordensname, Geburtstag/Geburtsort, Geschlecht, gegenwärtige/ letzte bekannte Anschrift, zuständige Finanzbehörden und der Sterbetag gespeichert. Bei der W-IDNr. wird die Umsatzsteuer-ID, der Firmenname, frühere Firmennamen, die Rechtsform, die Wirtschaftszweignummer, der amtliche Gemeindeschlüssel, die Anschrift des Unternehmens, der Handelsregistereintrag, die zuständigen Finanzbehörden und das Datum der Betriebsseinstellung gespeichert. Alle Daten werden bis zu 20 Jahre nach dem Tod einer Person oder der Auflösung einer Firma gespeichert. Als die damalige rot-grüne Bundesregierung im Jahre 2003 die Abgabenordnung änderte und damit die Steuernummer einführte, wurden frühzeitig Bedenken geäußert. Bereits 2004 wurde ein Gutachten (PDF-Datei) veröffentlicht, das die Bildung der steuerlichen Identifikationsmerkmale als bedenklichen Verstoß gegen die Verfassung wertete.

In einem Beitrag für die Mitteilungen der Humanistischen Union macht der Unternehmensberater Roland Appel, ehemaliger Fraktionsvorsitzender der Grünen im NRW-Landtag, auf die Probleme aufmerksam, die mit dem komplizierten Datenabgleich zwischen den Melde- und Finanzbehörden entstehen. In Schleichend erfasst – von der Wiege bis zur Bahre schreibt Appel: "Es ist bereits absehbar, dass die Verwendung der individuell vergebenen Steuernummern nicht auf den Zweck der Steueridentifikation beschränkt bleibt. Allein durch die Vergabe über die Kommunen und den Abgleich mit den Melderegisterdaten werden sie zwangsläufig den Kommunen bekannt. Es ist davon auszugehen, dass derselbe Sachbearbeiter, der die Einwohnermeldedaten erhebt und verarbeitet, auch Dubletten, Fehlern oder Zweifelsfällen nachgehen wird. Spätestens dabei wird ihm die Steuernummer bekannt werden, was de facto bedeutet, dass diese zwangsläufig auch für andere Zwecke des Meldewesens oder des Ausländerrechts und aufgrund einer anderen gesetzlichen Vorschrift genutzt werden."

Diese Verwischung der Grenzen zwischen Melde- und Finanzdaten wird Appel zufolge zumindest beim Dienstleister ZIVIT als gutes Geschäft gesehen. Nach Aussage eines ZIVIT-Mitarbeiters könne der so entstehende Datenpool nach Änderung gesetzlicher Grundlagen auch anderweitig genutzt werden, etwa von den Meldebehörden. Dies sei vor allem dann denkbar, wenn mit der anstehenden Revision des Melderechts die melderegistergestützte amtliche Statistik komme und die Nutzung der Meldedaten für öffentliche Stellen und Private erleichtert werden soll. Sollte dieser Zustand einmal erreicht sein, so wäre laut Appel ein weiterer Schritt hin zu einem Personenkennzeichen denkbar: "Warum, so könnte in ein paar Jahren gefragt werden, leistet sich der Staat zwei zentrale Personenregister, eines für Steuerzwecke und eines für Meldezwecke und legt sie nicht zusammen? Den Datenaustausch- und Überwachungsszenarien scheinen kaum Grenzen gesetzt. Schleichend, aber um so erfolgreicher haben SPD und CDU die Schaffung eines zentralen Überwachungsinstrumentariums mit einheitlichem Personenkennzeichen betrieben." Aus diesem Grunde plädiert Appel für eine gerichtliche Überprüfung, ob mit der schlichten Änderung der Abgabeordnung für die Steuernummer das eigentlich verfassungswidrige Personenkennzeichen per Verordnung eingeführt werden dürfe.

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Bundestag verabschiedet Zentraldatei der Steuerzahler
« Antwort #25 am: 09 November, 2007, 12:14 »
Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstag den umstrittenen Regierungsentwurf für ein Jahressteuergesetz 2008 mit den Stimmen der großen Koalition verabschiedet. Die Oppositionsparteien votierten geschlossen gegen das Vorhaben, mit dem bis 2011 die elektronische Lohnsteuerkarte eingeführt werden soll. Gekoppelt ist der Abschied von der traditionellen Papiervariante mit der Einrichtung einer zentralen Datenbank für alle Lohnsteuerdaten beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Verknüpfung mit der neuen einheitlichen Steueridentifikationsnummer. Erfasst werden somit Daten zum Ehepartner und zu den Kindern genauso wie zur Religionszughörigkeit sowie zu Steuerklassen und Freibeträgen.

Datenschützer und Wirtschaftsverbände kritisieren den Vorstoß. Sie befürchten, dass die zentral erfassten Daten nicht nur für einen engen Zweck gespeichert werden, sondern umfangreicher genutzt werden könnten. Mangels konkreter Regelungen sei nicht ausgeschlossen, dass andere Behörden auf die Daten Steuerzentralamtes zugreifen können. Bisher liegen die relevanten Lohnsteuerdaten nur den einzelnen Meldebehörden vor. Dies ändert sich mit der neuen, sich verzögernden Steuer-ID und dem jetzt verabschiedeten Gesetz.

Das BZSt ist einerseits dabei, jedem Deutschen vom Säugling bis zum Greis eine eindeutige Identifikationsnummer zuzuteilen. Die bislang dezentral geführten Datenbestände der rund 82 Millionen in Deutschland gemeldeten Personen aus rund 5300 Meldestellen werden dabei erstmals zentral bei der dem Bundesfinanzministerium angegliederten Behörde zusammengeführt. Ersetzt werden so die noch von Land zu Land unterschiedlich angelegten, bisherigen Steuernummern sowie in Folge auch die alten Lohnsteuerkarten. In den umfangreichen Datenfundus sollen nun zusätzlich auch die Lohnsteuerdaten von Arbeitgebern eingefügt werden. Datenschützer bemängeln seit längerem, dass aus der einheitlichen Steuernummer aufgrund der zahlreichen "Verkettungsmöglichkeiten" persönlicher Informationen im Rahmen einer Salamitaktik eine verfassungsrechtlich bedenkliche Personenkennziffer (PKZ) geschaffen wird.

In der SPD-Fraktion hieß es, dass die Koalition mit dem Jahressteuergesetz weitere Schritte zum Abbau überflüssiger Steuerbürokratie und zur Verhinderung unerwünschter Steuergestaltungen um. Bei dem neuen Verfahren werde dem Datenschutz "höchste Priorität" eingeräumt. Durch ein spezielles, mehrfach gesichertes Authentifizierungsverfahren werde sichergestellt, dass nur berechtigte Personen Daten abrufen könnten. Der Obmann der FDP-Bundestagsfraktion im Finanzausschuss, Volker Wissing, sieht in der Einführung der zentralen Steuerdatei dagegen einen "weiteren Misstrauensantrag gegen die Menschen in unserem Land". Die Bundesregierung wolle "den gläsernen Bürger mit gläsernen Taschen". Die Koalition sei auf bestem Wege, Deutschland zu einem finanzpolitischen Überwachungsstaat zu machen.

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Projekt für einheitliche Steuernummer in der Schieflage
« Antwort #26 am: 14 November, 2007, 10:22 »
Die Ausgabe der neuen, bundesweit einheitlichen Steuernummer für alle rund 82 Millionen Bundesbürger verzögert sich weiter. Ursprünglich sollte bereits seit Juli jeder Deutsche vom Säugling bis zum Greis nach und nach die elfstellige Kennung erhalten, die mit persönlichen Daten wie Name, Künstlername, Geschlecht, Geburtstagsdatum, Adresse oder Doktorgrad verknüpft ist. Die Behörden kündigten im September aber an, dass die umstrittene Steuer-ID aufgrund Problemen bei der Zusammenführung der bislang dezentral geführten Datenbestände aus rund 5300 Meldestellen erst vom Frühjahr 2008 an erfolgen könne.

Auch dieser Termin sei nun nicht mehr zu halten, erklärte der parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Karl Diller, in der Antwort auf eine Anfrage der FDP-Abgeordneten Ulrike Flach. Laut einem Bericht der Financial Times Deutschland sprach der SPD-Politiker von einer "Schieflage" des gesamten IT-Großprojektes und wollte einen neuen Starttermin gar nicht mehr nennen.

Für die Zusammenführung der immensen Datenbestände hinter der Identifikationsnummer sind das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und das ihm zuarbeitende Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT). Als Schuldigen für die Verzögerungen hatten sich diese im Spätsommer die Meldeämter ausgeguckt, die ihre Informationen auf CD-ROM eingeschickt haben sollen. Diese Meldedaten decken sich häufig nicht mit den Angaben, welche die Finanzbehörden selbst gespeichert haben. Nach Dillers Worten konnte nun das ZIVIT gegebene Terminzusagen erneut nicht einhalten. Die Datenübertragung sei nicht leistungsfähig genug gewesen, außerdem habe es Verzögerungen im Entwicklungsbereich, einen unzureichenden Informationsfluss und Defizite im Projektmanagement gegeben.

Um das Vorhaben noch zu retten, haben die Behörden die Firma Fujitsu-Siemens eingeschaltet. Der Auftrag soll laut Flach einen Umfang von 1,9 Millionen Euro haben. Die FDP-Politikerin zitiert Diller zudem mit den Hinweis, dass für die Vergabe eine Ausschreibung "wegen Dringlichkeit" nicht erforderlich gewesen wäre. Aufgrund der Verschiebungen könnten dem Fiskus Steuereinnahmen verloren gehen, warnte Flach. Es sei unerklärlich, warum sich das Finanzministerium eine Abteilung wie ZIVIT leiste, wenn diese nicht in der Lage sei, ein derartiges Projekt abzuwickeln. Bereits im Vorfeld habe es Bedenken gegeben, es könnten Ressourcen fehlen. Die Meldebehörden sind bei der Vorbereitung der Ausgabe der Steuernummer gehalten, gemeinsam mit dem zentralen Steueramt sämtliche "Unrichtigkeiten" in ihren Datenbeständen in Form von "Dubletten" oder "Karteileichen" im Rahmen des Aufbaus des neuen Systems aufzuklären. Dies macht das Projekt besonders aufwendig.

Der Bundestag hat trotz der Schwierigkeiten mit der Technik gerade mit dem Jahressteuergesetz 2008 die Einrichtung einer zentralen Datenbank in Verknüpfung mit der Steuer-Identifikationsnummer beschlossen. Erfasst werden somit lohnsteuerrelevante Informationen zum Ehepartner und zu den Kindern genauso wie zur Religionszughörigkeit sowie zu Steuerklassen und Freibeträgen. Die Regelung hat unter anderem zum Ziel, bis 2011 eine elektronische Lohnsteuerkarte einzuführen.

Datenschützer haben das Jahressteuergesetz sowie die Steuer-ID selbst immer wieder scharf kritisiert. Sie befürchten, dass die gespeicherten Informationen nicht nur für Steuerzwecke genutzt werden und der Staat in eine Totalerfassung der Bevölkerung einsteige. Aus der Steuerkennnummer kann ihrer Ansicht nach eine verfassungsrechtlich bedenkliche Personenkennziffer (PKZ) werden. Der oberste Bundesdatenschützer Peter Schaar moniert konkret, dass mit der zentralen Steuerdatenbank ein bundeseinheitliches Melderegister entstehe. Zwar dürften die dort abgelegten Daten zunächst nur für steuerliche Zwecke verwendet werden. Sobald der Datenpool jedoch gut gefüllt sei, würden von verschiedenen Seiten die Begehrlichkeiten zunehmen. Auch Oppositionspolitiker warnen vor einem finanzpolitischen Überwachungsstaat.

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Der niedersächsische Landesverband der Piratenpartei Deutschland plant eine Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung eines bundesweit einheitlichen Personenkennzeichens in Form der sogenannten "Steuer-ID". Diese will er bis Ende des Jahres zusammen mit "anderen potenziellen Beschwerdeführern" gemeinsam ausarbeiten.

Mit der "Verordnung zur Änderung der Steueridentifikationsnummerverordnung" vom 10.5.2007 (PDF) und dem "Jahressteuergesetz 2008" (PDF) soll eine 11-stellige, bis 20 Jahre nach dem Tod gültige Steuernummer eingeführt werden.

Für diesen Einfall bekam Bundesfinanzminister Steinbrück dieses Jahr bereits den "Big Brother Award" in der Sparte Politik. In der Begründung dazu wurde ausgeführt, dass er mit der einheitlichen Nummer, die auch von anderen Behörden als Ordnungsnummer und damit als generelles Identifikationsmerkmal verwendet werden kann, die "Grundlage für ein zentrales Bundesmelderegister" schafft, das dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) zufolge einer weitgehenden faktischen Beseitigung der verfassungsrechtlich geforderten "informationellen Gewaltenteilung" entspräche.

Die niedersächsische Piratenpartei sieht diese Regelung "in klarem Widerspruch" zum Volkszählungsurteil, in dem das Bundesverfassungsgericht befand: "Eine solche [verbotene] Maßnahme wäre zum Beispiel die Einführung eines einheitlichen, für alle Register und Dateien geltenden Personenkennzeichens oder dessen Substituts. Dies wäre aber gerade ein entscheidender Schritt, den einzelnen Bürger in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren."

Laut Tobias Dorfmüller, dem Vorsitzenden des niedersächsischen Landesverbandes der Piratenpartei, ist das neue zentrale Register darüber hinaus "für das Wahrnehmen der Belange der Finanzämter gänzlich unnötig". Der vom Finanzministerium als Argument genannte Bürokratieabbau dient Dorfmüllers Ansicht nach lediglich als "Deckmantel" für den Abbau der informationellen Selbstbestimmung.

Quelle und Links : http://www.heise.de/newsticker/meldung/99172

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Länder billigen Zentraldatei der Steuerzahler
« Antwort #28 am: 30 November, 2007, 13:07 »
Der Bundesrat hat dem umstrittenen Jahressteuergesetz 2008 trotz massiver Bedenken von Datenschützern am heutigen Freitag zugestimmt. Mit dem vom Bundestag bereits beschlossenen Vorhaben soll bis 2011 eine elektronische Lohnsteuerkarte eingeführt werden. Gekoppelt ist der Abschied von der traditionellen Papiervariante mit der Einrichtung einer zentralen Datenbank für alle Lohnsteuerdaten beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Verknüpfung mit der neuen einheitlichen Steueridentifikationsnummer. Erfasst werden somit erstmals zentral Daten zum Ehepartner und zu minderjährigen Kindern genauso wie zur Religionszughörigkeit oder zu Steuerklassen und Freibeträgen. Neben den Finanzämtern speisen auch die Meldebehörden und Sozialleistungsträger ihre Angaben ein.

Einer Empfehlung des Rechtsausschusses zur Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Parlament wollten die Länderchefs nicht folgen. Die Rechtspolitiker wollten durchsetzen, dass ein Steuerfreibetrag für ehrenamtliche rechtliche Betreuer in Höhe einer Pauschal von 2100 Euro geschaffen wird. Diese Forderung hat der Bundesrat nun in einer gesonderten Entschließung vorgebracht. Datenschutzbedenken gab es in den Ländern dagegen nicht.

Jeder Bürger vom Baby bis zum Greis soll vom kommenden Jahr an eine eindeutige Identifikationsnummer vom BZSt erhalten. Die bislang dezentral geführten Datenbestände der rund 82 Millionen in Deutschland gemeldeten Personen aus rund 5300 Meldestellen werden dabei erstmals zentral bei der dem Bundesfinanzministerium angegliederten Behörde zusammengeführt. Ersetzt werden so die noch von Land zu Land unterschiedlich angelegten, bisherigen Steuernummern sowie in Folge auch die alten Lohnsteuerkarten. Die Ausgabe der einheitlichen Kennung hat sich aufgrund technischer und organisatorischer Probleme aber auf unbestimmte Zeit verzögert. Im Bundesfinanzministerium ist von der "Schieflage" des IT-Großprojekts die Rede. Zudem ist eine Verfassungsbeschwerde der Piratenpartei in Karlsruhe gegen den Vorstoß geplant.

Die Einführung der Steuer-ID hatte der Gesetzgeber in Grundzügen bereits 2003 beschlossen. Gemäß dem Jahressteuergesetz sollen in den umfangreichen Datenfundus hinter der Kennung nun zusätzlich unter anderem auch die Lohnsteuerdaten von Arbeitgebern eingefügt werden. Datenschützer bemängeln seit längerem, dass aus der einheitlichen Steuernummer aufgrund der mit ihr gegebenen zahlreichen "Verkettungsmöglichkeiten" persönlicher Informationen im Rahmen einer Salamitaktik eine verfassungsrechtlich bedenkliche Personenkennziffer (PKZ) geschaffen wird. Sie befürchten, dass die zentral erfassten Daten nicht nur für einen engen Zweck gespeichert werden, sondern umfangreicher genutzt werden könnten. Mangels konkreter Regelungen sei nicht ausgeschlossen, dass andere Behörden auf die Daten des Steuerzentralamtes zugreifen könnten.

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Innenministerium forciert Pläne für zentrales Melderegister
« Antwort #29 am: 07 Februar, 2008, 18:09 »
Die Bundesregierung konkretisiert ihre Pläne für ein zentrales Bundesmelderegister. In dieser Datenbank sollen deutlich mehr Informationen über die rund 82 Millionen Einwohner Deutschlands gespeichert werden als heute in den Meldestellen. So sieht es ein Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums zum Meldegesetz vor. Auch bei den über 5000 kommunalen Meldestellen sollen mehr personenbezogene Daten vorgehalten werden. Zudem würden Behörden Daten leichter abrufen und austauschen können. Das Innenministerium argumentiert, durch Schaffung zentraler Strukturen solle ein "effizienter und wirtschaftlicher Vollzug" erreicht werden. Die "Qualität der Daten" solle erhöht und damit dem "zu Recht eingeforderten datenschutzrechtlichen Anforderungen Rechnung getragen werden", heißt es in der Antwort (PDF-Datei) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Das Gesetz könne Anfang 2009 in Kraft treten. Datenschützer bezweifeln, dass ein zentrales Bundesmelderegister notwendig ist und warnen seit langem vor einer "Superdatensammelbehörde" nach DDR-Vorbild.

Seit der Föderalismusreform I hat der Bund die alleinige Kompetenz, das Melderecht zu regeln. Schon vor einem Jahr hatte das Innenministerium ein zentrales Melderegister angekündigt. Der Referentenentwurf sieht jetzt vor, dass das Bundesmelderegister beim Bundesverwaltungsamt angesiedelt wird. Von jeder in Deutschland gemeldeten Person würden mindestens 27 persönliche Daten gespeichert, wesentlich mehr als heute in den Meldebehörden erfasst sind. Darunter das Geschlecht, die Religionszugehörigkeit, der Familienstand sowie die Steueridentifikationsnummer, die jeder Steuerpflichtige sein Leben lang behält. Auch Pass- und Ausweisdaten sollen gespeichert werden, nicht allerdings die biometrischen Merkmale.

Unter Umständen könnte der Datensatz jeder Person auf über 60 Einträge anwachsen. Neben der E-Mail-Adresse ("elektronische Bürgeradresse") sowie Hochzeitstag- und Ort sollen auch die gesetzlichen Vertreter samt Doktorgrad, Anschrift, Geburtstag, Geschlecht und Todestag im Bundesmelderegister erfasst werden. Die gleichen Daten werden von Ehegatten, Lebenspartnern und minderjährigen Kindern gespeichert. Weitere Informationen sollen für bestimmte Zwecke erfasst werden: Darf die Person wählen oder gewählt werden? Ist sie bereits für den Wehrdienst erfasst worden? Wurde eine Waffenerlaubnis erteilt; wenn ja, wann? Wurde eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis erteilt; wenn ja, wann?

In einem zentralen Melderegister dürften allenfalls die "Grundpersonalien" gespeichert werden, mahnt unterdessen der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, "keinesfalls aber Waffenschein oder Steuernummer". Weil das Bundesmelderegister gegen Entgelt Aufgaben der kommunalen Meldebehörden übernehmen kann, würde das Bundesverwaltungsamt zu einer "Superdatensammelbehörde", kritisiert die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Pilz. Durch die vorgesehene Speicherung der Steueridentifikationsnummer sei der Weg vorgezeichnet zu einem zentralen Einwohnerregister mit Personenkennzeichen, ähnlich dem in der ehemaligen DDR. Die "Datensammelwut" des Staates lasse das Melderegister unnötig anschwellen, kritisiert Pilz. Überflüssige Daten, die sich ständig ändern, wie die Email-Adresse, machten das Bundesmelderegister ineffektiv und würden dazu führen, dass die Datenbank mit einer "Vielzahl falscher Daten belastet wird".

Welche Daten im Bundesmelderegister erfasst werden, stehe noch nicht fest, sagt hingegen Hans Bernhard Beus, Staatssekretär im Bundesinnenministerium und Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik. Das werde "zu recht noch Gegenstand einer öffentlichen Diskussion" sein. Gisela Pilz wirft der Bundesregierung vor, das Parlament über die Planungen zum Bundesmeldegesetz "im Unklaren" gelassen zu haben. Obwohl bereits im November 2007 einen Referentenentwurf vorlag, heißt es in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP am 3.12.07: "Konkrete Festlegungen zu Einzelfragen eines zukünftigen Bundesmeldegesetzes gibt es derzeit noch nicht." Das sei korrekt, versichert Bundes-CIO Hans Bernhard Beus, denn bisher handele es sich lediglich um "Überlegungen eines Referenten".

Die Notwendigkeit eines Bundesmelderegisters sei nie schlüssig dargelegt worden, kritisiert Wolfgang Wieland, rechtspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im Bundestag. Die Abfragen bei den kommunalen Meldestellen seien "sehr umständlich", entgegnet Staatssekretär Beus, ein zentrales Melderegister werde Erleichterungen bringen. Dafür reiche es, die Meldestellen besser zu vernetzen, entgegnet wiederum Grünen-Experte Wieland. Der Aufwand sei zu hoch, hält Bundes-CIO Beus dagegen: "Ein zentrales Melderegister ist die bessere Lösung."

Wieland befürchtet, dass mit dem Bundesmelderegister eine Struktur geschaffen wird, die mit immer mehr Daten gefüttert werden könnte, etwa den biometrischen Fingerabdrücken: "Das ist eine Melodie, die wir kennen", sagt Wieland mit Blick auf die Maut-Daten, die Sicherheitspolitiker gern aus ihrer Zweckbindung befreien würden. Dem Referentenentwurf zufolge, sollen in den kommunalen Meldebehörden noch mehr Daten gespeichert werden als im Bundesmelderegister. Für die Ausstellung von Lohnsteuerkarten sollen unter anderem erfasst werden: Steuerklasse, Freibeträge, rechtliche Stellung der Kinder, Namen und Anschrift der Stiefeltern. Auch Name und Anschrift der Wohnungseigentümer müssten erfasst werden.

Der Bielefelder Staatsrechtler Christoph Gusy spricht nach Lektüre des Gesetzentwurfs von einem "erheblichen Maß an Zentralisierung". Es fände eine "enorme Ausweitung der Datenbestände" statt. Neu sei, dass die Daten der Meldebehörden zur Feststellung der Identität genutzt werden könnten, so Gusy. "Das hatten wir bisher nicht." Derzeit seien nur wenige Daten bei den Meldebehörden hinterlegt, etwa Name, Geburtsdatum, Geburtsort, früher Wohnsitz, Tag des Zuzugs und das Geschlecht. Mit der nach dem Referentenentwurf geplanten umfangreichen Datenspeicherung sei eine Identifizierung von Personen wesentlich leichter. Zwar sollten biometrische Pass- und Ausweisdaten nicht gespeichert werden. Doch wo Fingerabdruck und Gesichtsbild gespeichert sind, könnten Behörden aus dem Bundesmelderegister ablesen.

Der Gesetzentwurf, so Gusy, sehe zudem eine "erhebliche Ausweitung der Zugriffsmöglichkeit für Geheimdienste und Verfassungsschutz" vor. BND und Militärischer Abschirmdienst dürften auf alle beim Bundesmelderegister und den Meldebehörden gespeicherten Daten zugreifen. Das gleiche Recht hätten auch Polizei, Staatsanwaltschaften, Justizvollzugsbehörden, Zollfahndung und zur Strafverfolgung auch Finanzbehörden.

Auch alle anderen "öffentlichen Stellen" könnten auf sämtliche Daten der Meldebehörden und des Bundesmelderegisters zugreifen, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Ohne die Meldedaten könnte die Stelle ihre rechtmäßige Aufgabe nicht wahrnehmen. Außerdem müssen die Daten bei den Betroffenen entweder nur mit unverhältnismäßigen Aufwand gesammelt werden können oder aber der Zweck, für den die Daten gebraucht werden, muss der Datensammlung beim Betroffenen entgegenstehen.

Auch private Stellen bekämen besseren Zugriff auf den Datenschatz der Meldebehörden und des Bundesmelderegisters. Die geplanten Auskunftsregelungen, gingen "zum Teil ziemlich weit", so Staatsrechtler Gusy. Wer "berechtige Forderungen" geltend machen könne – etwa die GEZ oder Inkassounternehmen – könnte "mehr Daten abfragen als bisher". Die erhebliche Ausweitung der Datenbestände bei den Meldebehörden, so Gusy, geschähe "ohne besonderen Zweck". Während das Bauamt beispielsweise Daten für eine Baugenehmigung speichere, solle die Meldebehörde die Daten nur verwalten und weitergeben: "Die Daten sind weitgehend zweckfrei gespeichert." Das widerspreche dem Datenschutz.

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