Autor Thema: Streit ums Urheberrecht - Spätes Erwachen der Urheber  (Gelesen 2962 mal)

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Streit ums Urheberrecht - Spätes Erwachen der Urheber
« am: 13 Oktober, 2006, 09:12 »
Endloser Streit ums Urheberrecht

Allzu spät schalten sich nun die Kulturschaffenden in die Urheberrechtsdiskussion ein

Das Gesetzgebungsverfahren um die Novellierung des Urheberrechts mäandert weiter vor sich hin. Reichlich spät haben nun auch Künstler, Kreative und Kopfarbeiter der Kulturindustrie begriffen, worum es dabei geht. Nachdem sich die Gerätehersteller schon vor Jahren für den "2. Korb" der Urheberrechtsnovelle munitioniert und ihre Interessen erfolgreich in Stellung gebracht haben, regt sich seit ein paar Monaten nun auch die Gegenseite. Die Akademie der Künste lud am Dienstagabend zum 5. Akademie-Gespräch "Reform gegen Urheber?" ein, um Bundesjustizministerin Brigitte Zypries endlich mit den Belangen der Kulturschaffenden zu konfrontieren.

Der ganze Artikel

Quelle : www.heise.de


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Urheberrecht: Kritik an Zypries aus den eigenen Reihen
« Antwort #1 am: 14 Dezember, 2006, 14:33 »
Auch der Deutsche Kulturrat fordert Änderungen am Gesetzentwurf

Der Deutsche Kulturrat hat die Abgeordneten des Bundestags aufgefordert, dem Gesetzesentwurf zum neuen Urheberrecht nicht zuzustimmen. Kritik am Entwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) kommt auch aus den Reihen der SPD-Bundestagsfraktion.

Der Deutsche Kulturrat, die Spitzenorganisation verschiedener Kulturverbände, fordert angesichts der Kritik von Experten die Abgeordneten des Rechtsausschusses des Bundestags auf, den Gesetzesentwurf zu ändern. In zwei Anhörungen im November hatten Urheberrechtsexperten ihre Einschätzungen zum so genannten "zweiten Korb", der zweiten Stufe der Urheberrechtsreform, dem Justizministerium vorgestellt. Einige von ihnen hatten kritisiert, dass die geplanten Regelungen zur Vergütungsabgabe, zum Kopienversand auf Bestellung und zur Verwertung von Archivbeständen die Rechte von Urhebern, Wissenschaftlern und Verbrauchern zu stark zugunsten der Computerindustrie und der Rechteverwerter einschränkten.

Kulturrat-Geschäftsführer Olaf Zimmermann fordert, dieser Kritik zu folgen: "Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags haben nun die Gelegenheit, von ihrem vornehmsten Recht als Gesetzgeber Gebrauch zu machen und den Gesetzesentwurf der Bundesregierung umfassend zu verändern, bevor er zur abschließenden Abstimmung in Deutschen Bundestag gestellt wird. Wir bitten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die Künstler vor der mächtigen Computerindustrie in Schutz zu nehmen."

Dabei kritisiert der Kulturrat vor allem den Plan, die Höhe der Abgaben auf Geräte auf fünf Prozent des Verkaufspreises zu begrenzen. Diese Regelung weise in die falsche Richtung, weil "mit einer solchen Kappungsgrenze nicht die angemessene Entschädigung der Urheber, sondern die Umsätze und Gewinne der Geräte- und Speichermedienindustrie im Mittelpunkt stehen."

Manfred Zöllmer, Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion in der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, fordert in einer Pressemitteilung von seiner Parteikollegin Zypries, dass das "Recht auf Privatkopie" erhalten bleiben müsse: "Es muss für den Eigengebrauch möglich sein, die Lieblings-CD auch in kopierter Form im Auto, auf dem Handy oder im MP3-Player zu hören. Daraus folgt aber, dass dieses Recht nicht durch unangemessenen Kopierschutz der Anbieter vereitelt wird, der nicht umgangen werden darf. Hier brauchen wir eindeutig nutzerorientierte Lösungen", schreibt Zöllmer in seiner Mitteilung. Justizministerin Zypries bestreitet, dass es ein Recht auf Privatkopie gibt; nach Auffassung des Ministeriums handelt es sich vielmehr um eine Duldung, die nicht rechtlich gegen einen bestehenden Kopierschutz durchgesetzt werden kann.

Zöllmer fordert weiter, die so genannte Bagatellklausel wieder ins Gesetz aufzunehmen, die im Referentenentwurf des Gesetzes enthalten war, dann aber - nach Aussage des BMJ auf Drängen von CDU/CSU - aus dem Kabinettsentwurf gestrichen worden war. Die Klausel besagte, dass Urheberrechtsverstöße in kleinem Rahmen und zu privaten Zwecken nicht strafrechtlich verfolgt werden sollten.

Außerdem macht sich Zöllmer dafür stark, anwaltliche Abmahnkosten zu beschränken: "Es ist nicht hinnehmbar, dass Rechtsanwaltskanzleien aufgrund professionell betriebener Abmahnungsgeschäfte ganze Familien in den Ruin treiben, weil die Kinder im Internet aus Versehen ein geschütztes Werk heruntergeladen haben. Trotz aller energischer Bekämpfung der Piraterie von geistigem Eigentum - wir dürfen hier nicht über das Ziel hinausschießen und die Nutzer mit überhöhten Abmahnkosten konfrontieren", schreibt Zöllmer.

Zypries hatte erst vor kurzem eine ähnliche Forderung formuliert. Auf dem 57. Deutsche Juristentag im Mai hatte die Justizministerin angekündigt, man werde in Zukunft bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen den Gegenstandswert präziser regeln und auch begrenzen. "Einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung dürfen nicht mehr als 50,- bis 100,- Euro für Abmahnung und Anwalt nach sich ziehen", zitierte der Kölner Stadtanzeiger die Ministerin. Laut Bericht der Zeitung reagierten anwesende Anwälte mit Buh-Rufen auf diese Ankündigung.

Quelle : www.golem.de

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Urheberrechtsabgaben: Brüssel macht Rückzieher
« Antwort #2 am: 14 Dezember, 2006, 17:01 »
Gerätehersteller künden Klagen an

EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso legt die Pläne von Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy zur Reform der Urheberrechtsabgaben in Europa auf Eis. Die 80 größten europäischen Hersteller von Haushaltselektronik und Computern haben daraufhin angekündigt, die Regierungen von Frankreich, Deutschland, Spanien und der Niederlande wegen der dortigen Abgaben zu verklagen, berichtet die New York Times.

Noch Ende November 2006 sah es so aus, als hätte sich die Gerätehersteller auf europäischer Ebene gegen die Front aus Verwertungsgesellschaften und Künstlern durchgesetzt. In mehreren Reden hatte EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy deutlich gemacht, dass er das gegenwärtige System zur Erhebung und Verteilung von urheberrechtlichen Geräteabgaben durch nationale Verwertungsgesellschaften reformieren wolle. Dabei wusste er die Mehrheit der EU-Kommissare auf seiner Seite; lediglich Kulturkommissar Jan Figel war gegen McCreevys Pläne. Europaweit hatte McCreevys Vorgehen für Unruhe unter Verwertungsgesellschaften und Künstlern gesorgt.

Für den 20. Dezember hatte McCreevy angekündigt, seine Vorstellungen zur Neugestaltung der Geräteabgaben in Form einer Empfehlung der Kommission zu veröffentlichen. An dieser Empfehlung sollten die Mitgliedstaaten ihre Politik im Hinblick auf Geräteabgaben und Verwertungsgesellschaften neu ausrichten. Dem ist EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso auf Veranlassung von Frankreichs Premier Dominique de Villepin gestern zuvorgekommen und er hat McCreevy gestoppt. "Wir brauchen weitergehende Analysen [...] wir müssen das Richtige tun und dafür brauchen wir mehr Zeit", ließ Barroso seine Sprecherin gestern verkünden.

De Villepin hatte kurz vor der für Mittwoch angesetzten Abstimmung innerhalb der Kommission in einem Brief vor der Umsetzung von McCreevys Plänen gewarnt: "Die urheberrechtlichen Geräteabgaben sind das legitime Gegengewicht zur Privatkopie". So würde "ein zufrieden stellendes Gleichgewicht" geschaffen, das den Künstlern angesichts der "Bedrohung durch Piraterie" helfen und "die Vielfalt der europäischen Kultur unterstützen" würde. Daher "sollte die vorgesehene Empfehlung verschoben werden, damit wir eine ernsthafte Auseinandersetzung unter Einbeziehung der Mitgliedstaaten führen können."

Die europäischen Hersteller von Haushaltselektronik und Computern zeigten sich verärgert. Mark MacGann, Sprecher der Allianz zur Reform der Urheberrechtsabgaben (CLRA) und Generaldirektor der European Information, Communications and Consumer Electronics Industry Technology Association (EICTA), sparte nicht mit harten Worten: "Die europäische Industrie ist tief verstört über die Kehrtwende der Europäischen Kommission in der Frage der Reform der urheberrechtlichen Geräteabgaben [...] Mit dieser Entscheidung macht die Kommission klar, dass sie nicht gewillt ist, ernsthafte Anstrengungen zu unternehmen, um Transparenz, Effizienz und Fairness im System der Geräteabgaben zu erreichen [...]"

MacGann kündigte an, dass die Verbandsmitglieder, zu denen unter anderem Philips, Nokia, Microsoft und Siemens gehören, mit rechtlichen Mitteln gegen die Beibehaltung der Geräteabgaben vorgehen würden. Die Gerätehersteller berufen sich auf die Europäische Urheberrechtsrichtlinie von 2001, in der ausdrücklich festgeschrieben wurde, dass mit der zunehmenden Verbreitung von Systemen für das digitale Rechte-Management (DRM) eine Revision der Geräteabgaben erfolgen solle. Da die Mitgliedstaaten sich einer solchen Reform verweigern, werden "namhafte Hersteller" im kommenden Jahr bei der Kommission Beschwerden wegen Verstößen gegen das EU-Recht einlegen. Schnelle Ergebnisse erwartet MacGann jedoch nicht: Der letztendlich zuständige Europäische Gerichtshof werde sein Urteil wohl nicht vor 2010 fällen.

Quelle : www.golem.de

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Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will die Verbesserung der strafrechtlichen internationalen Zusammenarbeit im Rahmen der G8-Staaten zum Schwerpunkt der aktuellen deutschen Präsidentschaft des Verbunds der größten Industriestaaten einschließlich Russlands machen. Dies kündigte die SPD-Politikerin am heutigen Mittwoch in Berlin in einer weiteren  Erläuterung ihres Arbeitsprogramms für das kommende Halbjahr an. "Die Bundesregierung will die besondere Rolle Deutschlands in diesem Jahr nutzen, um auf allen Ebenen internationale Initiativen zum Schutz des geistigen Eigentums voranzubringen", betonte die Ministerin. Ohne wirksamen Schutz etwa von Urheber- oder Patentrechten würden Innovationen gebremst, "weil sich Investitionen nicht rentieren". Produktpiraterie richte beträchtlichen volkswirtschaftlichen Schaden an und vernichte Arbeitsplätze. Der weltweite illegale Umsatz werde auf rund 350 Milliarden Euro geschätzt. Diese Entwicklungen seien aufgrund der internationalen Verflechtungen nicht nur mit innerstaatlichen Maßnahmen zu bekämpfen.

Die G8-Staaten hatten schon bei ihrem Gipfeltreffen im schottischen Gleneagles die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums als wichtiges Anliegen erkannt. Vorrangiges Ziel der deutschen G8-Präsidentschaft solle es nun sein, die dort bereits begonnenen Initiativen voranzutreiben und neue zu entwickeln. Konkrete Überlegungen zum Vorgehen gegen einzelne besonders umstrittene Online-Anbieter wie die russische Online-Musiksite AllofMP3.com kündigte Zypries nicht an. Über den besseren Schutz der Kreativen durch strafrechtliche Maßnahmen solle aber etwa auf der nächstens Justiz- und Innenministerkonferenz der G8 im Mai in München gesprochen werden. Für Anfang Oktober plane des Justizministerium in Berlin ferner eine Diskussion zu diesem Bereich. Um Verbraucher und Schutzrechteinhaber besser über die Bekämpfung der Produktpiraterie und anderer Schutzrechtverletzungen aufzuklären, hat das Ministerium auf seiner G8-Seite einen gesonderten Informationsbereich eingerichtet.

Weiter betonte Zypries noch einmal, sich im Rahmen der parallel zum G8-Vorsitz stattfindenden EU-Ratspräsidentschaft für "weitere Maßnahmen in Richtung" auf ein "kostengünstiges und effizientes Patentsystem in Europa" und das heftig umstrittene European Patent Litigation Agreement (EPLA) einzusetzen. Dieses vermeide unterschiedliche Urteile nationaler Gerichte und gebe den Rechtsinhabern mehr Rechtssicherheit. Das EPLA wird aber auch skeptisch beäugt, weil sich damit Hintertüren für die Sanktionierung von Softwarepatenten und die weitgehende Vergabepraxis des Europäischen Patentamtes über ein nur schwer kontrollierbares übergeordnetes Patentgericht öffnen könnten.

Erst am gestrigen Dienstag hatte die SPD-Politikerin vor dem Rechtsausschuss des EU-Parlamentes in Brüssel für das EPLA und eine bessere Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte im Rahmen der entsprechenden EU-Initiativen geworben. Heute unterstrich sie etwa die Bedeutung der Umsetzung der zivilrechtlichen Brüsseler Vorgaben in diesem Sektor mit einem vom Bundeskabinett bereits verabschiedeten Gesetzesentwurf, der "bessere Auskunftsansprüche über Hintermänner und Vertriebswege, eine wirksame Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen durch einstweiligen Rechtsschutz, Ansprüche auf Vernichtung von Piraterieware, Ansprüche auf die Vorlage und Sicherung von Beweismitteln und auch Regelungen zum Schadensersatz" mit sich bringe. Zypries vergaß zudem nicht, China und "vergleichbare aufstrebende Länder" als hauptsächlichen "Ursprung von Produkten" zu tadeln, "deren Vermarktung in der Praxis nicht im Einklang mit internationalen Regeln steht". Auch hier wolle sie im Rahmen des deutsch-chinesischen Rechtsdialoges im Herbst für einen stärkeren gewerblichen Rechtsschutz plädieren.

Quelle : www.heise.de

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Schwarz-Gelb plant "Dritten Korb"
« Antwort #4 am: 22 Oktober, 2009, 12:42 »
Die geplante neue Regierungskoalition von Union und FDP will den "Schutz des geistigen Eigentums" stärken. "Innovationen und Erfindungen" seien für die wirtschaftliche Entwicklung  und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands "von zentraler Bedeutung", heißt es im entsprechenden Teil des Entwurfs für eine Koalitionsvereinbarung, der heise online vorliegt. Deshalb will die künftige Regierung "den rechtlichen Rahmen für einen wirksamen Schutz des geistigen Eigentums" weiter stärken sowie sich international "für wirksame Maßnahmen gegen die weltweite Marken- und Produktpiraterie einsetzen".

Ein besonderes Anliegen ist Schwarz-Gelb die "entschlossene Weiterentwicklung" des Urheberrechts, da dieses "in der modernden Medien- und Informationsgesellschaft eine Schlüsselfunktion" einnehme. Daher sollen "ein hohes Schutzniveau und eine wirksame Durchsetzbarkeit" erreicht werden. Auf ein Modell der "abgestuften Erwiderung" auf Urheberrechtsverstöße im Internet nach dem "Three Strikes"-Ansatz wollen CDU, CSU und FDP in diesem Rahmen aber verzichten. Stattdessen haben sie verabredet, "zügig" die Arbeit an einem "Dritten Korb" zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft aufzunehmen.

Rot-Grün hatte 2003 im "Ersten Korb" technische Kopierschutzmaßnahmen und Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) rechtlich sanktioniert, während der "Zweite Korb" unter Schwarz-Rot mit den Stimmen der FDP 2007 eine Neuregelung der Vergütungspauschale für Privatkopien und Einschränkungen bei Vervielfältigungen zum Eigengebrauch aus Tauschbörsen brachte. Inhaltliche Eckpunkte für eine weitere Novellierung etwa zur geforderten stärkeren Berücksichtigung der Interessen von Wissenschaft und Bildungseinrichtungen formulieren Union und Liberale im Vertragstext nicht.

Stattdessen betont der Entwurf, dass "Verlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein sollen als andere Werkvermittler". Daher werde ein Leistungsschutzrecht "zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet" angestrebt. Zudem soll die europaweite Lizenzierung durch Verwertungsgesellschaften erleichtert werden. Dafür sei ein "europäisches Wahrnehmungsrecht" zu schaffen. Wie das Internet künftig gestaltet werden solle, sei "das größte Projekt der schwarz-gelben Regierung, erlä uterte FDP-Rechtsexpertin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Absprachen in der Zeit. Einen "Internet-Gipfel" oder ein eigenes "Internet-Gesetzbuch" schloss sie nicht aus. Web-Sperren im Kampf gegen illegale Inhalte wie Kinderpornographie hat die Koalition vorerst eine Absage erteilt.

Einem "modernen Datenschutz" kommt laut Vereinbarung in der Informationsgesellschaft eine "besondere Bedeutung" zu. Schwarz-Gelb strebt daher an, die "Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, der Datensicherheit und -sparsamkeit, der Zweckbindung und der Transparenz" im öffentlichen und privaten Bereich stärker zur Geltung zu bringen. Dazu soll das Bundesdatenschutzgesetz "lesbarer und verständlicher" gemacht sowie "zukunftsfest und technikneutral" ausgestaltet werden. Ziel der Reform müsse es etwa sein, "verbesserte Rahmenbedingungen für informierte und freie Einwilligungen zu schaffen". Zuvor hatte Schwarz-Rot im Sommer eine halbgare Verankerung des Opt-in-Prinzips bei der Weitergabe persönlicher Daten für Werbezwecke verabschiedet.

Weiter wollen die Koalitionäre eine "Stiftung Datenschutz" errichten, die Produkte und Dienstleistungen auf Datenschutzfreundlichkeit prüfen und Aufklärung betreiben soll. Auch ein Datenschutzaudit samt Gütesiegel soll es geben, an dessen Entwicklung zuletzt die große Koalition gescheitert war. Einsetzen will sich Schwarz-Gelb zudem für eine Verbesserung des Arbeitnehmerdatenschutzes. Bei einem möglichen EU-Beschluss zur Verwendung von Fluggastdaten innerhalb der Gemeinschaft soll ein "höheres Datenschutzniveau" angestrebt werden als beim Abkommen zum Transfer von Passenger Name Records (PNR) an die USA. Auch bei den Verhandlungen zum Austausch von Finanzdaten des SWIFT-Netzwerks wollen die Koalitionäre auf Regeln wie eine strikte Zweckbindung, Löschungsfristen und einen effektiven Rechtsschutz bestehen.

Nicht zuletzt geloben Union und FDP in der Innenpolitik, am bereits aufgeweichten "Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten festzuhalten". Auf den Prüfstand soll die jüngste Reform der Telekommunikationsüberwachung sowie das Gesetz zur Verfolgung und Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten, bei dem es auch um die Strafbarkeit der gezielten Verbreitung von Bombenbau-Anleitungen übers Internet geht.

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Justizministerin umreißt Grundbedingungen des Urheberrechts
« Antwort #5 am: 15 Juni, 2010, 10:40 »
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat in ihrer "Berliner Rede zum Urheberrecht" am Montagabend Provider aufgefordert, "mehr Verantwortung für den Schutz der Urheberrechte zu übernehmen". Die FDP-Politikerin zeigte sich offen für die automatische Anzeige von Warnhinweisen durch die Anbieter bei einer Copyright-Verletzung. Das individuelle Surfverhalten dürfe aber nicht gesetzlich kontrolliert werden, das Modell komme daher nur in Betracht, wenn dabei keine Daten erfasst werden müssten.

Ein "Two-strikes"-Szenario scheint der Ministerin vorstellbar, während für sie ein "Three-Strikes"-System mit der Kappung des Netzanschlusses bei wiederholten Rechtsverletzungen nach wie vor nicht in Frage komme. Die Bundesregierung werde keine Initiativen für Netzsperren ergreifen, es werde auch "keine Bandbreitenbeschränkungen geben". Die Ministerin kritisiert zugleich das Geschäftsgebaren mancher Sharehoster. Diese sollten ihrer Ansicht nach auch ein vitales Eigeninteresse daran haben, ihre Geschäftsmodelle nicht als Plattform für illegale Aktivitäten missbrauchen zu lassen. Ansonsten könne gefordert werden, dass sie reguliert werden.

Leutheusser-Schnarrenberger lehnte es ab, Haftungsprivilegien im Telemediengesetz, das vom Wirtschaftsministerium betreut wird, auszuweiten. Manche beschwörten das Urheberrecht und hätten in Wahrheit doch viel zu häufig nur den Erhalt ihrer überholten Geschäftsmodelle im Sinn. Für diese dürften aber "keine Schonräume" geschaffen werden. Andere stimmten den Abgesang auf das Copyright an und wollten sich die Leistung Dritter kostenlos aneignen. Mit diesem Gegensatzpaar seien die Herausforderungen der digitalen Welt nicht zu bestehen, da der Urheber selbst zumeist in der Debatte außen vor bleibe.

Das Urheberrecht im Internetzeitalter müsse vor allem die "Selbstbestimmung" der Kreativen wahren, sagte die Ministerin. Diese müssten das Recht haben, über die Nutzung ihrer Werke zu bestimmen. Deshalb gebe es auch keinen Gegensatz zwischen Urheberrecht und Open Access oder Kommerz und Non-Profit-Bereich. Das Urheberrecht hindere keinen Kreativen daran, von seinem Rechten großzügigen Gebrauch zu machen und die Nutzung seines Werkes jedermann zu gestatten.

Leutheusser-Scharrenberger sprach sich gegen eine "Kulturflatrate" aus, da die Urheber dann nicht mehr selbst bestimmen könnten. Bei der Erstverwertung dürften Rechte nicht zwangskollektiviert werden. Das Urheberrecht dürfe auch nicht auf den bloßen Vergütungsanspruch reduziert werden. Ebenso dürfe die "Leistungsgerechtigkeit" nicht auf der Strecke bleiben. Es müsse bei der Zuordnung zwischen Werk und Urheberrecht bleiben. Auch dürften nicht "allein mächtige Internetplattformen" an Werbung verdienen, für die andere mit ihren Inhalten erst den Markt bereiteten. Letztlich seien "klare Regeln" nötig, um die kulturelle Vielfalt und das Auskommen der Kreativen zu sichern.

Leutheusser-Scharrenberger ging auch auf das geplante Leistungsschutzrecht für Zeitungs- und Zeitschriftenverleger ein. Für diese bestehe beim Schutz der Werkvermittler noch eine Lücke. Dabei dürfe aber nicht der Informationsfluss im Internet beschnitten werden, daher würden beispielsweise Verlinkungen nicht verboten. Zudem müsse klar sein, dass niemand von der Einführung eines ausgeweiteten Schutzrechts im Netz für Presseverlage "finanzielle Wunder" erwarten sollte.

Weiteren Reformbedarf sah die FDP-Politikerin bei der EU-weiten Fassung von Verwertungsgesellschaften und bei "verwaisten Werken", bei denen es sich um "alles andere als ein Nischenproblem" handele, wie die Debatte um Google Books zeige. Erst müssten dafür aber die Rechtsfragen geklärt werden. Dies solle – wie bei den anderen umrissenen Themen – im Rahmen der Arbeiten am "Dritten Korb" der Urheberrechtsreform erfolgen, die Ende Juni mit einer ersten Anhörung starten.

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Wohin mit dem Urheberrecht?
« Antwort #6 am: 16 Juni, 2010, 08:07 »
Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger redet an den wirklichen Problemen vorbei

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sieht im Internet nicht nur eine Chance, sondern auch ein Risiko: das Risiko, dass vom Urheberrecht geschützte Werke in Massen weltweit verbreitet und vervielfältigt werden könnten. Mit dem "geradezu schwindelerregenden Tempo", mit dem die technische Entwicklung in der Vergangenheit vorangeschritten sei, hat das Urheberrecht nach der Ansicht von der Content-Industrie nicht mitgehalten. In ihrer Berliner Rede kündigte die liberale Ministerin an, das Urheberrecht "nachzubessern".

Die Rede der Ministerin jedoch enttäuscht. Neben allerlei Allgemeinplätzen über die Notwendigkeit, Schriftstellern, Musikern und anderen Kreativen "leistungsgerecht" zu entlohnen und der Ankündigung, mit Hilfe einer Deutschen Digitalen Bibliothek, die Ende 2011 als Pilotprojekt ins Netz gehen soll, für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen, finden sich kaum konkrete Inhalte.

Abmahnungen - ein lukratives Geschäftsmodell

Dabei gäbe es viel zu tun: es ist kein Geheimnis mehr, dass Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverstößen zu einem lukrativen Geschäftsfeld geworden sind, in dem Rechteinhaber und Anwälte schnelles Geld verdienen können. Firmen wie Logistep haben es sich zur Aufgabe gemacht, im Auftrag von Kunden beispielsweise in Peer-to-Peer-Netzen nach illegalen Up- und Downloads zu suchen, IP-Adressen zu protokollieren und die gefundenen Urheberrechtsverstöße mit Hilfe von "Partnerkanzleien" zu verfolgen.

Die dann folgende Abmahnung kann teuer werden, denn neben der obligatorischen Unterlassungserklärung werden Abmahngebühren zwischen 400 und 600 Euro fällig [CT 1/2010, Seite 155]. Geld, das nicht jeder auf der hohen Kante hat. Die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien stellt beispielsweise für solche Fälle gleich ein Formular auf ihre Webseite, welches eine Kombination aus Schuldanerkenntnis und Antrag auf Ratenzahlung darstellt.

Mit "Aufwand und Ärger verbunden"

Wie Leutheusser-Schnarrenberger vor diesem Hintergrund auf die Idee kommt, dass das Abmahnwesen für "Rechteinhaber und deren Anwälte, die nur mit großem Aufwand an die Rechtsverletzer herankommen" mit "Aufwand und Ärger verbunden" seien, ist absolut unverständlich.

Vor Gericht seine Unschuld zu beweisen, ist schwer, die Richter schenken eher dem Kläger Glauben als dem vermeintlichen Rechtsbrecher, auch wenn an der Beweissicherheit der mittels Software gesammelten Daten zu den angeblichen Verstößen mittlerweile begründete Zweifel existieren - immerhin sind auch Fälle bekannt, in denen ein Zahlendreher in der IP einen falschen Verdacht auslöste. Es bleibt die Vermutung, dass die Ministerin vor diesem Problem ihre Augen verschließt - oder verschließen will?

Freie Journalisten

Doch auch die Rechteinhaber selbst scheint Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger vergessen zu haben. Immer wieder sind Verlage wie der Axel-Springer-Verlag, der Zeitverlag oder der Bauer-Verlag dadurch aufgefallen, dass sie ihren freien Journalisten unverhältnismäßig viele Rechte einforderten . Erst am 1. Juni konnte der Deutsche Journalistenverband vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den Zeitverlag erwirken.

Grund der Auseinandersetzung waren vertragliche Regelungen, die der Verlag mit seinen freien Autoren treffen wollte. Der Zeitverlag verlangte von ihnen die Abtretung aller Rechte aus künftigen und vergangenen Beiträgen, die für das Verlagshaus erstellt wurden, ein weltweites exklusives Nutzungsrecht für ein Jahr sowie einfache Nutzungsrechte für die Zeitdauer der gesetzlichen Schutzfrist - diese endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Damit wäre es den freien Mitarbeitern der Zeit innerhalb eines Jahres unmöglich, eine einmal an die Zeit verkaufte Reportage beispielsweise zusätzlich einem Magazin in Österreich anzubieten. Für die Übertragung der zusätzlichen Rechte an bereits verkauften Beiträgen bot die Zeit nicht einmal eine Vergütung an, diese seien bereits mit dem gezahlten Pauschalhonorar abgegolten.

Leistungsschutzrecht

Mit dem nun von Leutheusser-Schnarrenberger angekündigten Leistungsschutzrecht für Verlage könnte dieses Problem zu Lasten der Urheber journalistischer Texte noch verschärft werden. Denn dieses sieht laut einem Entwurf, vor, dass künftig "Presseerzeugnisse" geschützt werden sollen. Offen ist jedoch die Frage, wie das Leistungsschutzrecht vom Urheberrecht abgegrenzt werden soll.

Der Entwurf sieht vor, dass dem Verleger das ausschließliche Recht vorbehalten wird, "das Presseerzeugnis oder Teile daraus zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben". Sollte dieser Passus so Gesetz werden, könnte dies die Enteignung der Autoren bedeuten. Trotzdem erklärte es die Justizministerin zu ihrem Ziel, "die organisatorische und wirtschaftliche Leistung der Presseverleger besser schützen". Wie dies genau gehen soll, sei allerdings noch offen.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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Justizministerium lehnt Kulturflatrate nicht mehr rundweg ab
« Antwort #7 am: 03 August, 2011, 19:26 »
Das Bundesjustizministerium sieht neue Modelle wie die Kulturflatrate oder die Kulturwertmark nicht mehr nur kritisch. Solche Ansätze, mit denen Kreative entlohnt werden sollen, "bereichern" nach Ansicht des Ressorts die Diskussion über das Urheberrecht. Bisher lehnte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) die Kulturflatrate entschieden als "Zwangskollektivierung" ab. Urheber könnten nicht mehr selbst über die Verwertung ihrer Werke bestimmen, das Urheberrecht würde auf einen bloßen Vergütungsanspruch reduziert.

Dennoch will das Justizministerium die neuen Entlohnungsverfahren nach wie vor nicht verfolgen, da sie dem "urheberrechtlichen Grundverständnis" nicht ausreichend Rechnung trügen. Das Internet dürfe "kein urheberrechtsfreier Raum" sein, schrieb das Justizressort in einer Antwort (PDF-Datei) auf eine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion. Die Regierung wolle das Urheberrecht entschlossen weiterentwickeln und dabei ein "hohes Schutzniveau und eine wirksame Durchsetzbarkeit" gewährleisten. Allein der Urheber solle entscheiden dürfen, ob, wie und für welches Entgelt sein Werk genutzt werden darf.

Den bereits mehrfach angekündigten Entwurf für einen "Dritten Korb", mit dem das Urheberrecht an die Informationsgesellschaft angepasst werden soll, hat das Justizministerium eigenen Angaben nach noch immer nicht fertig. Zu einzelnen Themenbereichen der geplanten erneuten Novellierung nimmt die Bundesregierung daher nur skizzenhaft Stellung. Sie betont etwa, dass die im Koalitionsvertrag angelegte Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage "den Informationsfluss im Internet nicht behindern" werde. Die "beteiligten Kreise" seien bereits angehört worden.

Das Justizministerium beteuerte erneut seine ablehnende Haltung zu Internetsperren im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen. Ob Warnhinweise an Copyright-Sünder ein gangbarer Weg sein könnten, solle mit einer bei der Forschungsstelle für Medienrecht der FH Köln in Auftrag gegebene Studie geklärt werden.

Bei den vielfach kritisierten Abmahngebühren aufgrund von Urheberrechtsverstößen im Netz prüft das Justizressort, ob die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen der Regelung für eine Kostendeckelung den aktuellen Entwicklungen noch gerecht werden und die betroffenen Interessen angemessen ausgleichen. Die Regierung begrüßt es zugleich, wenn Urheber ihre Werke anderen im Rahmen des Prinzips "Open Access" unentgeltlich zur Verfügung stellen. Das geltende Urheberecht biete dazu bereits einen gesetzlichen Rahmen – was weitere Anpassungen aber nicht ausschließe.

Das Justizministerium will eine Regelung zur Nutzung verwaister Werke vorschlagen, deren Schöpfer nicht mehr ausfindig zu machen sind. Um eine Entscheidung des Gesetzgebers vorzubereiten, die Geltungsdauer der sogenannten Intranet-Klausel zu verändern, würden derzeit Beteiligte konsultiert. Der Vorschlag zum weiteren Vorgehen in dieser Frage werde aber nicht mit dem Dritten Korb, sondern gesondert vorgelegt. Bisher dürfen Lehrer und Wissenschaftler "kleine Teile" von Werken ausschließlich einem "bestimmt abgegrenzten Bereich von Unterrichtsteilnehmern" in einem Intranet "öffentlich zugänglich" machen.

Quelle : www.heise.de

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Re: Justizministerium lehnt Kulturflatrate nicht mehr rundweg ab
« Antwort #8 am: 04 August, 2011, 01:47 »
Zitat
Allein der Urheber solle entscheiden dürfen, ob, wie und für welches Entgelt sein Werk genutzt werden darf.
Nö.
Wer sich bezahlen lässt, der gibt dafür einige seiner Schutzrechte her.
Und die Gestaltung dieses Rechts unterliegt der Gesetzgebung, nicht (allein) persönlicher Willkür.

So hat auch der Maler, der sein Gemälde verkauft, nicht das Recht zu entscheiden, wem das gezeigt werden darf, oder wo und ob das aufgehängt oder weiterverkauft wird.
Er darf es auch selbst nicht mehr nachträglich verändern, also beispielsweise schwärzen...
Lediglich gegen wildes Kopieren kann er sich noch verwahren, weil die Bildgestaltung und Darstellungsweise weiterhin sein geistiges Eigentum sein können.
Allerdings gehört dem Maler auch nicht das Dargestellte, bloss weil er irgendwas mehr oder weniger kreativ abgebildet hat.
Sonst gäb's längst Streit um jeden röhrenden Hirsch, jede Obstschale oder das Matterhorn, wenn der Maler andere Bilder gleichen Themas verbieten könnte...

Das Urheberrecht macht auch nicht grundsätzlich einen Unterschied zwischen Kunst und profanen (Geistes-)Produkten.
Geht sowieso nicht, weil der Kunst-Begriff nicht gerichtsfest nachmessbar bzw. allgemeingültig definierbar ist, sondern letztlich im Auge (je)des Betrachters liegt.
Es war einmal eine beschmierte Badewanne, die stand ganz still im Museum herum, bis die eifrige Putzfrau erschien...

BTW, eine Kulturflat müsste meiner Ansicht nach die Fernsehgebühr bzw. Haushaltsabgabe, GEMA usw. ersetzen, sowie alle bisherigen Kopierabgaben auf Geräte und Datenträger.
Doppelt geht gar nicht.

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Das Urheberrecht im Spannungsfeld zwischen Grundrechten und Fortschritt
« Antwort #9 am: 04 November, 2011, 16:01 »
Auf dem Symposium "Urheberrecht und Verfassung" der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung am Donnerstag in Köln hat CDU/CSU-Fraktionsvize Günter Krings eine Neuausrichtung des Urheberrechts auf die Interessen der Nutzer strikt abgelehnt. "Im Großen und Ganzen haben wir ein faires Urheberrecht", betonte Krings auf der Veranstaltung in der Fachhochschule Köln. Ein stark liberalisiertes Urheberrecht verglich Krings mit der Deregulierung der Finanzmärkte. "Wohin das führt, haben wir gesehen".

Dabei sprach sich der Unionsvertreter gegen die Pläne der Piratenpartei aus, private Nutzung von Kopien freizugeben. Da das Urheberrecht Ausdruck der Grundrechte auf Eigentum, dem Persönlichkeitsrecht und der Gleichheit vor dem Gesetz sei, könne der Gesetzgeber die Schutzrechte aus dem Urheberrecht nicht abschaffen. Stattdessen plädierte er dafür, ein einheitliches Gesetzbuch für die verschiedenen Formen geistigen Eigentums zu schaffen und so Ungleichgewichte zwischen Urheber-, Patent- und Markenrecht zu beseitigen.

Auch Verfassungsrichter Andreas Paulus betonte die Verankerung des Urheberrechts im Grundgesetz. "Auch wenn der Begriff des 'geistiges Eigentums' in Deutschland immer umstritten geblieben ist, ist seit langer Zeit unumstritten, dass das Urheberrecht unter Artikel 14 Absatz 1 fällt." Weitreichender noch seien die Vorgaben durch das Europarecht. Bei den Plänen zur Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseprodukte müsse die Frage gestellt werden, inwieweit die Verleger eigenes geistiges Eigentum einbringen.

Joachim Bornkamm, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof (BGH), sieht zwar juristische Herausforderungen durch die Verbreitung des Internets, aber die gingen immer mit technischen Neuerungen einher. So habe der Bundesgerichtshof in den 60er Jahren bei der Einführung von Tonband-Geräten die Hersteller als Mithelfer strafbarer Urheberrechtsverletzungen gesehen – diese Entscheidung führte dann zur Freigabe der Privatkopien und Urheberrechtsabgaben auf Geräte.

Auch heute spürten die Richter am BGH den Druck, die Rechtsprechung an die gesellschaftlichen Verhältnisse anzupassen: "Man kann nicht völlig darüber hinweggehen, dass wir heute das Internet mit allen Möglichkeiten nutzen", sagte Bornkamm. Vor diesem Hintergrund seien auch die Entscheidungen des BGH zur Google-Bildersuche zu sehen. Bei einer strengen urheberrechtliche Betrachtung, hätte den Fall zu Ungunsten von Google ausgehen müssen, da das Unternehmen keine Zustimmung der Urheber einhole. In solchen Fragen müsse der Bundesgerichtshof oft vor dem Gesetzgeber entscheiden.

In Sachen Weiternutzung von Inhalten zeigten sich bei der Podiumsdiskussion deutliche Meinungsverschiedenheiten. Till Kreutzer vom Portal Irights.info plädierte dafür, die kreative Weiternutzung von Inhalten stark zu vereinfachen. Um die Remix-Kultur zu fördern, solle der Gesetzgeber eine neue Richtung einschlagen und der Tatsache Rechnung tragen, dass alle kreative Arbeit auf vorangegenagenen Arbeiten aufbaue. "Wir stehen alle auf den Schulter von Giganten."

Bei Krings fand Kreutzer dabei aber keine Zustimmung. Der weitaus größte Teil der Werkübernahmen im Internet seien nur tumbe Kopien, erklärte der CDU-Politiker. Zudem erlaube das heutige Urheberrecht bereits die kreative Auseinandersetzung mit bestehendem Material. Das Grundgesetz sehe zwar eine Informationsfreiheit vor, doch eine Kostenfreiheit sei damit nicht automatisch verbunden. Als Irrweg bezeichnete Krings die Umsetzung der Intranetklausel, die es Bildunsgseinrichtungen erlaubt, urheberrechtlich geschütztes Lehrmaterial im Intranet zu verbreiten. Dass bis heute den Verlagen keine Entschädigungen für diese Nutzungen bezahlt würden, sei ein Skandal.

Quelle : www.heise.de

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Grünen-Parteitag: Urheberrecht soll reformiert werden
« Antwort #10 am: 28 November, 2011, 10:14 »

Bündnis 90/Die Grünen
Im Rahmen der gestrigen Bundesdelegierten-Konferenz standen bei den Grünen auch netzpolitische Themen auf dem Programm. Dabei wurde auch die Anpassung des Urheberrechts diskutiert. Man möchte die Gesetze insoweit reformieren, dass beispielsweise Schutzfristen für Werke verkürzt werden. Wie weit die Verkürzung gehen soll, stand zum Abschluss des Kieler Parteitags nicht fest.

Nachdem die Piratenpartei im Rahmen der jüngsten Wahlen in Berlin mit weitgehenden netzpolitischen Themen punkten konnte, springen nun auch die Grünen auf den Zug der digitalen Materie. Mit einem 17-seitigen netzpolitischen Leitantrag im Gepäck stand am gestrigen Sonntag noch vor Abschluss der Veranstaltung das Thema Netzpolitik auf dem Programm. Die Diskussion um das Urheberrechtsgesetz zog die Aufmerksamkeit der Medienlandschaft auf sich. Wie es die Partei verkündete, möchte man das Gesetz um die Rechte der Urheber reformieren.

Die Grünen möchten die Schutzfristen für Werke verkürzen, damit Materialen wie Texte, Videos oder Musikstücke von Dritten leichter benutzt und überarbeitet werden können. Regelt das Gesetz derzeit einen Urheberschutz von 70 Jahren nach dem Tod des Künstlers, sollte die Schutzfrist zunächst auf fünf Jahre verkürzt werden. Nach erheblichen innerparteilichen Protesten wurde dieser Gedanke aber sehr schnell im Keim erstickt. In einigen Kreisen der Grünen war der Aufschrei groß. Die Verkürzung der Schutzfristen bringe eine erhebliche Einschneidung der Rechte von Urhebern mit sich. "Eine Schutzfristverkürzung ist immer eine Enteignung der Künstler und ihrer Erben", so die Bundestagsabgeordnete Agnes Krumwiede. Teile der Partei möchten mögliche Einkommensverluste für Urheber nicht hinnehmen.

Eine Verkürzung der Schutzfrist scheint für Bündnis 90/Die Grünen beschlossene Sache, doch der genaue Umfang konnte angesichts der innerparteilich Unstimmigkeiten vor Abschluss des Parteitags nicht festgelegt werden. Die Partei möchte nun verschiedene Modelle prüfen, wie etwa eine Begrenzung auf die Lebenszeit des Urhebers.

Nicht nur das Urheberrechtsgesetz stand im Rahmen der netzpolitischen Diskussionen auf dem Programm. Im 17-seitigen netzpolitischen Leitantrag sprechen sich die Grünen gegen Vorratsdatenspeicherung, Internetsperren und verdeckte Online-Durchsuchungen aus. Der Datenschutz soll im Grundgesetz verankert, die Anonymität im Internet soll verstärkt werden. Zudem möchte man Informationsrechte und den Breitbandausbau modernisieren.

Quelle. www.gulli.com
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Re: Grünen-Parteitag: Urheberrecht soll reformiert werden
« Antwort #11 am: 28 November, 2011, 10:22 »
Nach erheblichen innerparteilichen Protesten wurde dieser Gedanke aber sehr schnell im Keim erstickt. In einigen Kreisen der Grünen war der Aufschrei groß. Die Verkürzung der Schutzfristen bringe eine erhebliche Einschneidung der Rechte von Urhebern mit sich. "Eine Schutzfristverkürzung ist immer eine Enteignung der Künstler und ihrer Erben", so die Bundestagsabgeordnete Agnes Krumwiede.
Der xte Hinweis darauf, dass die Grünen sich von einer Protestpartei zu einer kapitalinteressierten Wohlstandsunion gewandelt haben. Wird Zeit, dass sie in das Sonnenblum-Symbol das €-Zeichen einflechten. Meine Meinung....

edit: Ich will nicht die Künstler enteignen, aber sicher träume ich davon, dem "Volk" Kunst ohne Dollarbarrieren zugänglich machen zu können. Ob es das will, ist eine andere Frage  ;)
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Re: Grünen-Parteitag: Urheberrecht soll reformiert werden
« Antwort #12 am: 29 November, 2011, 00:03 »
Die "Begrenzung auf die Lebenszeit des Urhebers" halte ich für eine ziemlich gute Idee.
Ich selbst würde mich schämen, meine jüngst verstorbene Großmutter (weiter oder wieder) für mich arbeiten zu lassen...

A propos, unterliegt solche Rechteverwertung eigentlich der Erbschaftssteuer? Und damit der Besserstellung gegenüber eigenem Erwerbseinkommen???
Erbschaft ist meistens unverdient und darf nicht noch von der Allgemeinheit belohnt werden.

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Der lange erwartete "3. Korb" der Modernisierung des Urheberrechts wird sich hauptsächlich auf das umstrittene neue Leistungsschutzrecht beschränken. "Es werden noch einige andere Dinge hineinkommen, die aber nicht so spektakulär sind", erklärte Hubert Weis vom Bundesjustizministerium am Donnerstag auf einer Konferenz (PDF-Datei) des Bundesverbands der deutschen Industrie (BDI) zum Welttag des geistigen Eigentums in Berlin. Eine Regelung zu "verwaisten Werken" werde es nicht geben, da diese bereits auf EU-Ebene in der Mache sei.

Den abgespeckten Entwurf zur Urheberrechtsreform "werden wir unverzüglich vorlegen", kündigte Weis an. Einen konkreten Zeitpunkt wollte er nicht nennen. In der Juristensprache bedeutet die Ansage, dass der Vorstoß nicht mehr schuldhaft verzögert werden solle. Die Liebe des Justizressorts gelte zudem dem parallelen Gesetzentwurf zur Senkung der Gebühren für Abmahnungen bei ersten Urheberrechtsverletzungen im Internet in einfachen Fällen. Da es so "unheimlich leicht" sei im Netz, gegen Rechte zu verletzen, dürfe nicht jeder Verstoß sofort mit einer Anwaltsforderung von Tausenden von Euro geahndet werden.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Ansgar Heveling warf die Frage auf, ob dieser von Unionspolitikern scharf kritisierte Entwurf zielführend sei. Es dürfe nicht dazu kommen, dass Massenabmahnungen doch automatisiert weitergingen, während gezielte individuelle Verfahren unterblieben. Die verstärkte Verlagerung der Rechtsdurchsetzung auf das Zivilrecht habe generell schließlich dazu geführt, dass eine "Entkriminalisierung" stattgefunden habe. Prinzipiell hält Heveling eine Evolution des Urheberrechts für nötig, die aber nicht die "herrschenden Verhältnisse" verändern dürfe.

Philipp Otto von der Initiative /iRights.info erinnerte daran, dass der 3. Korb eigentlich einen Schwerpunkt auf Wissenschaft und Bildung legen sollte. Für Archive, Schulen und Bibliotheken würde es ihm zufolge ein großes Problem darstellen, wenn nun nur das Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Internet übrig bliebe. Diese brächte über die nächste Jahre eine "riesige Rechtsunsicherheit" etwa in der Frage, wer kommerziell handelt. Insgesamt sei das Urheberrecht derzeit so unverständlich, dass es dem entgegenlaufe, "was fast alle täglich machen". Nötig sei es daher vor allem, die Privatkopie zu stärken.

Ex-Justizministerin Brigitte Zypries meinte, dass eine umfassende Novelle des Urheberrechts nicht erforderlich sei. Ein gestuftes Verfahren zu Einzelpunkten sei prinzipiell sinnvoll, hielt die SPD-Politikerin fest. Es sei aber schade, dass den großen Anhörungen zu diesem Thema im Justizressort nichts gefolgt sei und etwa ein Entwurf ihrer Partei zum Umgang mit verwaisten Werken nicht aufgegriffen worden sei. Als unerlässlich bezeichnete Zypries eine stärkere Debatte "über den Vollzug und die Durchsetzung der Rechte im Internet".

Große etablierte Buchverlage zumindest hätten aber noch kein Problem damit, online ausgeraubt zu werden, warf Günter Berg von Hoffmann und Campe ein. Bei ihnen sei der Anteil der E-Books am Gesamtumsatz noch verschwindend gering. Zunächst gehe es darum, für diese Publikationsform Rechte einzukaufen, Lizenzen für den Vertrieb zu finden und Interoperabilitätshindernisse bei Lesegeräten zu beheben. Berg betonte aber auch, dass "wir unseren Kindern erklären müssen, dass es für umsonst kaum hochwertige Inhalte gibt".

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Schlacht ums Urheberrecht
« Antwort #14 am: 19 Mai, 2012, 19:30 »
Die Kulturindustrie verteidigt mit Klauen und Zähnen ihr altes Geschäftsmodell. Dabei ist es längst überholt und auch durch ein Rollback nicht mehr zu halten

Selten hat eine fünfminütige Wutrede in einem Spartenprogramm des Hörfunks () so viel öffentlichen Staub aufgewirbelt, wie die von Sven Regener, dem Teilzeitliteraten ("Herr Lehmann") und Macher der "Element of Crime".

Merklich Oberwasser

Seit dessen Furorsturm sehen sich die Verfechter des Urheberrechts wieder mächtig im Aufwind. Vor allem die Organe der "Kulturindustrie", Verlage und Medienkonzerne, die ihr Broadcastingmodell schon den Bach runtergehen sahen, sich als "Opfer" von bösen Filesharern und Netzgiganten ausgaben und seitdem mit "Leistungsschutzrechten" und "Abmahnungswellen" gegensteuern, fürchten zu Recht, die Kontrolle über Werke und Produkte zu verlieren. Sind Texte und Songs, Bilder oder Videos einmal im Netz, können sie millionenfach und in Minutenschnelle kopiert, auf Festplatten gehortet und kostenlos weitergereicht werden.

Reagierten Musiker, Künstler und Autoren davor bislang aus Angst, von den Usern durch Click- oder Kaufboykott abgestraft zu werden, eher kleinlaut, wenn sie zu Tauschbörsen oder den Bestimmungen zum "Schutz geistigen Eigentums" befragt wurden, so haben sie jetzt dank Regener neuen Mut geschöpft. Autoren, Künstler und Agenten publizieren seitdem nicht nur massig Aufrufe und Manifeste, um die Politik zu drängen, das Recht des Urhebers und seiner Rechtsnachfolger auf ihre Werke zu bewahren oder gar zu stärken. Landauf, landab hört und liest man nur noch von den Vorzügen, die dieses "Schutzrecht" der Kultur angeblich bietet.

Verlassen können sie sich dabei insbesondere auf die Massenmedien. Und da vor allem auf die Printmedien, die unter der Gratismentalität, die das Netz geschaffen hat, in den letzten Jahren sehr zu leiden hatten und die deswegen etliche Redaktionsteams verschlankt, Reporter entweder freigesetzt oder zu "freien Autoren" umfunktioniert haben.

Rollback

Dieses Rollback verwundert und überrascht zugleich! Insbesondere die Heftigkeit, mit der Autoren, Künstler und Verwerter ein Geschäftsmodell von vorgestern mit Zähnen und Klauen verteidigen. Dabei glaubte man in der Diskussion schon mal viel weiter zu sein. Zumal sich die verhärteten und ideologisch aufgeheizten Fronten in der letzten Zeit zunehmend aufgeweicht hatten und die Kontrahenten aufeinander zuzugehen schienen.

Von Diffamierungen und/oder Kriminalisierungen, die noch in dem Begriff der "Raubkopie" mitschwingen (als ob jemanden etwas "gewaltsam" weggenommen werde) hörte oder las man nur noch selten. Auch die Mär von der "Content-Mafia" kursierte mitunter nur noch in speziellen Foren. Auf beiden Seiten schienen die Hardliner, auch dank des rasanten Aufstiegs der Piraten (Wenn Kunst und Kommerz sich küssen), weitgehend auf dem Rückzug.

Schließlich war der dramatisch gesunkene Wert von Rock und Pop schon akzeptiert, von den Produzenten ebenso wie von den Verwertern. Zwar sorgen Meldungen von Abmahnungserlösen, die Rechtsanwaltbüros gegenüber jugendliche Filesharern erzielen, weiter für Aufregung. Doch die meisten Musiker und Konzerne (wie die Atomindustrie auch) waren schon dabei, sich mit den "neuen Realitäten" abzufinden. Statt sich weiter über Filesharing und Gratismentalität zu ereifern und den Kampf gegen Windmühlen fortzusetzen, verhandelte man längst über Vergütungssysteme, Crowdfunding und Streaming-Dienste.

Und auch von Sopa oder dem Acta-Abkommen (Das steckt hinter dem Acta-Streit), mit denen das Urheberrecht noch international durchgesetzt, der Handel mit gefälschten Artikeln eingedämmt und Copyright-Verletzungen besser und strikter, etwa auch durch Netzsperren, geahndet werden sollten, war seit den Proteststürmen, die dieses Ansinnen entfacht hatte, kaum noch die Rede. Das juristische Scheitern dieser Pläne ist den Medien jedenfalls nur noch eine Randnotiz wert.

Blütenkunde

Welche seltsamen Blüten das alte Urheberrecht, das noch aus den Hochzeiten des Buchdrucks stammt, immer noch treibt, und welche Wertschöpfungsketten sich mit Schutzfristen von immer noch 70 Jahren generieren lassen, veranschaulicht bereits ein Gang durch die hiesigen Buchhandlungen oder Warenhäuser, die man am besten an Weihnachten oder zu Jubiläums- oder Todestagen bekannter Autoren und Künstler durchstreift.

Im August etwa jährt sich zum fünfzigsten Mal der Todestag von Hermann Hesse. Wie den Prospekten zu entnehmen ist, plant der Suhrkamp Verlag eine Art "Hesse 10.0". Nochmals kann der geneigte Kunde und Leser mit der Literatur von Hesse ins malerische "Tessin" reisen, erneut darf er "Stufen" erklimmen, "Freude am Garten" empfinden oder den Kalender des nächsten Jahres mit dessen schlauen Sprüchen gestalten.

Gut ist das vor allem für seine Rechtsnachfolger und den Verwerter, in diesem Fall den Suhrkamp Verlag, der dank des bestehenden Urheberrechts Millionen damit umsetzt und einen Teil seiner mitunter erfolglosen Literatur finanzieren kann. Nur: wer braucht schon die x-te Auflage des "Demians", von "Siddharta" und der "Morgenlandfahrt", die alle paar Jahre in neuer Montur und Verpackung recycelt werden?

Ähnlich verhält es sich, wenn man in der Vorweihnachtszeit die Bookstores aufsucht oder bei Amazon das Sortiment durchstöbert. Ständig werden Kompilationen mit den größten Hits, digital aufgebesserte Versionen ehemaliger Erfolgsalben oder Box-Sets verstorbener Künstler oder längst aufgelöster Bands neu aufgelegt. Sie werden meist mit Demos, Live-Mitschnitten oder Bootlegs aufgehübscht, mit Bildchen und Statements angereichert, damit der Fan und Kunde, obwohl er vielleicht die Vinylausgabe, die CD oder das Songbook längst zu Hause in seinem Regal liegen hat, sich das das alles nochmals zulegt.

Nützliche Idioten

Dabei müsste eigentlich allen Betroffenen klar sein, dass die analogen Strukturen und Regelwerke, auf denen das Urheberrecht fußt, sich unter fortgeschrittenen digitalen Bedingungen nicht mehr halten lässt (Es gibt kein Zurück ins echte Leben).

Das Manifest und die Unterschriftenliste, die der Literaturagent Matthias Landwehr jüngst gestartet und ins Netz gestellt hat, kann allenfalls als ein "Nachhutgefecht" betrachtet werden. Die Unterzeichner signalisieren darin nicht nur, dass sie die Realitäten der Vernetzung und Digitalisierung, die das Netz schaffen wird, nicht richtig verstanden haben. Sie halten auch weiter an einem Geschäftsmodell fest, das dank der rasanten Entwicklung der Netztechnologen und seiner Forcierer nicht mehr ins Morgen gerettet werden kann.

Neue Marktlage

Die Zeiten des Buchdrucks, Geburtsort des modernen Subjekts, sind unweigerlich vorbei. Der Markt hat sich radikal verändert. User und Nutznießer der Werke und Produkte haben mittlerweile eine zentrale Stellung eingenommen. Sie lassen sich nicht mehr gern bevormunden. Weder von Medienkonzernen noch von Verleger- oder Künstlersubjekten. Der gar weinerliche Ton, den so mancher jetzt an den Tag legt, ist zwar verständlich, aber alles andere als angebracht (Telefonat mit einem griechischen Freund).

Dabei übersehen all jene, die sich jetzt etwas blauäugig vor den Karren der Verlagshäuser und Medienkonzerne spannen lassen, auf welche Weise sie längst ihrer "Anrechte" beraubt wurden und diese an die Verwerter veräußert haben. Mit der Unterzeichnung des von Verlagen diktierten "Leistungsschutzrechts" etwa haben sie alle weiteren Lizenzierungen, die fürderhin möglich sind, bereits an die Verwerter abgetreten. Der offene Brief, den der Kollege Matthias Spielkamp an den Chef des "Handelsblatts" verfasst hat, spricht diesbezüglich Bände.

Schlachtopfer

Bereits bei Karl Marx heißt es bekanntlich: "Das Sein prägt das Bewusstsein", die materielle "Tiefenstruktur" (Basis) die mentale "Oberflächenstruktur" (Überbau). Die "Produktionsbedingungen", lesen wir weiter bei Walter Benjamin im "Reproduktionsaufsatz", bedingen die "Entwicklungstendenzen" überhaupt aller "Kulturgebiete". Ändern sich Medientechnologien, ändern sich zuerst die Produktionsweisen, und später auch die Eigentumsverhältnisse.

Gewiss läuft diese "Umwälzung des Überbaus" laut Benjamin verglichen mit der des "Unterbaus" mit einer gewissen Zeitverzögerung ab. Die Revolution selbst lässt sich aber nicht aufhalten. In Abwandlung eines Satzes, den Paul Virilio einst formuliert hat, könnte man sagen: Die Kulturindustrie ist "das Sühneopfer der Hochtechnologie." Geschlachtet wird sie auf dem Altar eines freieren Zugangs und einer freieren Zirkulation.

Für den User und Nutznießer ist das gut so. Den Verwertern, die sich einst zwischen Autoren und Leser, Musiker und Hörer, Künstler und Konsumenten geschoben haben und danach Juristen fanden, die ihnen das Recht sicherten, selbstherrlich zu entscheiden, ob und wann, wo und wie lange ein Werk erscheinen darf, gefällt das selbstverständlich nicht.

Doch schon Bertolt Brecht, der sich gegenüber neuen Medientechnologien stets aufgeschlossen zeigte, dachte anders. Der Film etwa, meinte er, sei immer "das Werk eines Kollektivs". Dergestalt werde er die "bourgeoise Kunst" genauso abschaffen wie die Vorstellung, ein Autor kreiere ein ebenso originelles wie einzigartiges Werk. Gleichzeitig verschwände auch der Schein vom auratischen, irgendwie mit dem Religiösen verknüpften Werk. Schon deswegen sei die Vergesellschaftung der neuen Technologien für Kunst und Kultur zu einer "Lebensfrage" geworden.

Mitmachkultur

Gewiss schwang bei Benjamin und Brecht noch die Hoffnung mit, ein von Kollektiven geschaffenes Werk forme das Publikum zum Kollektiv um. Dieser Umschlag in Sozialismus hat sich jedoch, wie wir wissen, nicht bewahrheitet. Der Verwertungsgedanke sowie der Hang zur Autonomisierung und Individualisierung hat sich gegenüber dem Kollektivierungsanspruch als härter und stärker erwiesen.

Stattdessen haben sich aber zwei andere, durchaus revolutionäre Erwartungen, die Brecht und Benjamin an Radio und Film knüpften, durchgesetzt. Die digitalen Medien- und Netztechnologien beziehen ihr Publikum nicht nur ein, sie haben es auch sprechen gemacht. Aus dem passiven und entmündigten, sich bloß berieseln lassenden Konsumenten ist längst ein aktiver und mündiger Hörer, Zuseher und Anwender geworden. Einerseits.

Andererseits haben sie die Perspektiven von Sender und Empfänger, von Produzenten und Publikum symmetrisiert. Jeder kann heute selbst zum Künstler, Texter und Filmer werden und sein eigenes oder persönliches Kunstwerk schaffen. Kein Gatekeeper kann ihn fortan hindern, damit auf den Markt zu treten, um dort sein Werk feil zu bieten.

Dieser neue Produzent und Künstler hat nichts mehr mit dem bürgerlichen Künstler- und Geniesubjekt zu tun, zu dem ihn die klassische Kulturkritik einst erkoren hat. Die romantische Idee vom unverwechselbaren Schöpfersubjekt hat sich erschöpft. Im postromantischen Zeitalter wird er, getreu den Worten Sven Regeners, zum bloßen Freizeit- und Hobbykünstler. Fortan muss er wie alle anderen, die es ihm gleichtun, um Aufmerksamkeitsspannen buhlen, die aufgrund der Vielheit des Angebots und des steten Wechsels immer kürzer werden. Auch dazu gibt es eine Vorlauffigur.

Bloßes Anhängsel

Bereits Benjamin erschien der von Funk und Film entleibte "Mensch" nur noch als "fünftes Rad am Wagen seiner Technik". Für den Marxisten war sie genauso Organ wie für Ernst Jünger oder McLuhan. Die Technik war "extension of man", und damit zugleich Agenda und Mittel zur Einebnung des Unterschieds von Mensch und Technik, von mechanischer und organischer Welt.

"Medien bestimmen unsere Lage", kann gut eineinhalb Jahrhunderte post Marx Friedrich Kittler von Freiburg aus formulieren, "sie definieren, was wirklich ist". Weil die Medienevolution längst eine nächste Stufe erreicht hat, sind das nicht mehr Funk und Film, TV oder Telefon.

Ein computergestütztes, Daten global verarbeitendes Netzwerk, schreibt Kittler, hat uns einen "Medienverbund" beschert, der nicht nur alle Einzelmedien integriert und abschafft, sondern auch noch das Fantasma vom selbstbestimmten Subjekt. Fortan "zählen nicht mehr Botschaften und Inhalte", die "menschliche Seelen" empfinden und uns mitteilen, sondern "einzig ihre Schaltungen".

Wie Don Quichotte

Doch Kittler, der "kuriose Medienphilosoph", wusste auch: Solange es die "Kulturindustrie" noch gibt, gibt es Unterhaltung, gibt es "Gespenstererscheinungen", gibt es "Gespensterdiskussionen". Sie werden just dann aktiviert, wenn Verluste drohen, der von Macht und Einfluss etwa, oder der von Jobs und Kapital. Dann wird das Wehklagen über "böse Geister" besonders laut.

Sie anzurufen, hat aber noch selten geholfen. Das erinnert an Don Quichotte und seinen Kampf gegen Windmühlen. So wie einst die Elektrifizierung der Eisenbahn den Heizer, die Erfindung des Tonfilms die Musiker und das Desktop Publishing den Buchdrucker oder klassischen Buchbinder überflüssig machte, genauso drohen jetzt auch die Mittler der "Kulturindustrie", Buchhändler, Agenten und Verleger, überzählig zu werden.

Und das ist auch gut so. Zu lange haben sie nach Gutdünken darüber befunden, ob was wie gedruckt, gesendet und verteilt wird. Dass Markt und Technologien damit aufräumen, muss, von den Betroffenen mal abgesehen, eigentlich niemanden sonderlich zu Tränen rühren. Eher gilt es, den digitalen Express wider den beharrenden und Trägheit vermittelnden Kräften zu beschleunigen.

Schwierige Lage

Gleichwohl müssen auch neue Lösungen her. Wie die ausschauen, steht, trotz aller gut gemeinten Vorschläge, weiterhin in den Sternen. Zumal es nur am Rande um Songs, Filme, Bilder, Bücher oder Programme geht, sondern auch um Patente, Formeln und Markenrechte. Genau genommen rührt das Urheberrecht das Selbstverständnis einer Gesellschaft, die kulturell zwar nach wie vor von der Macht und der Herrlichkeit des Künstlersubjekts überzeugt ist, und dieses unter besonderen Artenschutz stellen will, gleichwohl aber dabei ist, die Kulturproduktion von analogen Technologien auf computergenerierte Datenerhebung und -verarbeitung umzustellen.

Diesen gordischen Knoten zu durchschlagen, ist aber auch deswegen ungeheuer kompliziert, weil die technologische Entwicklung rasant fortschreitet und diesbezügliche Lösungen nur global zu haben sind. Doch auch auf diesem Gebiet sind die Interessen, wie schon die Diskussion um eine Besteuerung von Finanztransaktionen zeigt, höchst unterschiedlich. Kulturwertmarken oder Kulturflatrates, die Nationen erheben, werden kaum helfen. Wie sollen etwa Erträge, die internationale Stars wie Madonna oder U2 erzielen, verrechnet werden? Wer ist dazu legitimiert, die Verteilung wie vorzunehmen?

Mal abgesehen davon, dass das zentrale Problem damit nicht beseitigt wird. Warum sollen User für eine Information, ein Album, einen Essay oder ein Buch bezahlen, wenn sie im Netz, wie auch dieser Artikel, frei und kostenlos zu haben sind?

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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