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Paragraph 202a wird so verändert, dass er bereits den unbefugten Zugang zu besonders gesicherten Daten unter Überwindung von Sicherheitsvorkehrungen kriminalisiert.
Neben Betrieben, Unternehmen und Behörden soll damit künftig auch die private Datenverarbeitung gegen "erhebliche Störungen" geschützt werden.
dass Sicherheitstester und Bekämpfer von PC-Schadsoftware mit den geänderten Strafbestimmungen möglicherweise vom Aufspüren des so genannten Bundestrojaners abgehalten und eingeschüchtert werden sollen.