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DocMorris muss Filiale in Deutschland schließen
« am: 13 September, 2006, 12:56 »
Die erste deutsche Filiale der niederländischen Versandapotheke DocMorris in Saarbrücken muss geschlossen werden - vorerst. Das Verwaltungsgericht des Saarlandes gewährte mit dieser Entscheidung drei privaten Apothekern Rechtsschutz.

Saarbrücken - Der niederländische Internet-Arzneihändler DocMorris muss seine einzige deutsche Filiale in Saarbrücken vorerst wieder schließen. Das entschied das Verwaltungsgericht des Saarlandes heute in Saarlouis. Es gab damit den Klagen dreier Saarbrücker Apotheken statt. Diese würden durch die Betriebserlaubnis für die DocMorris-Filiale "in ihrem Recht auf Chancengleichheit im beruflichen Wettbewerb verletzt", entschieden die Richter. Eine endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren sei mit diesem Beschluss aber noch nicht gefallen.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass sich mit der Zulassung die Wettbewerbsbedingungen verändert hätten. Die klagenden Apotheker dürften daher zu Recht daran zweifeln, dass weiterhin Chancengleichheit im Wettbewerb besteht. Ob diese Befürchtung im Verfahren schließlich bestätigt werde, sei jedoch offen.

Neben den drei klagenden Apothekern hatten auch die Apotheker des Saarlandes und der Deutsche Apothekerverband beim Verwaltungsgericht Saarlouis gegen das Saarland und das Gesundheitsministerium Klage eingereicht und einen Antrag auf Schließung der DocMorris-Apotheke gestellt. Ihrer Meinung nach sei die Betriebserlaubnis für die Niederlassung nicht rechtmäßig, da sie gegen deutsches Recht verstoße.

Das Landgericht Saarbrücken hatte am 9. August einen Eilantrag auf sofortige Schließung der Filiale abgelehnt. Damit hatte es die zuvor erteilte Erlaubnis des saarländischen Gesundheitsministeriums bestätigt. DocMorris hatte die Filiale in Saarbrücken am 3. Juli eröffnet.

DocMorris kündigte heute an, gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts "alle rechtlichen Mittel" einzuleiten. "Die Apotheker möchten uns mit allen Mitteln aus dem Markt drängen. Aber wir geben nicht auf, die Betriebserlaubnis ist einwandfrei. Wir sind bereit, durch alle Instanzen zu gehen, wenn notwendig bis zum Europäischen Gerichtshof", erklärte DocMorris-Chef Ralf Däinghaus.

Quelle : www.spiegel.de


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Alles so grün hier: Doc Morris will es wissen
« Antwort #1 am: 08 Januar, 2007, 11:59 »
Mit ganzseitigen Anzeigen in überregionalen deutschen Tageszeitungen begrüßt der Internet-Versandhändler DocMorris die erste "Markenpartner-Apotheke". Sie öffnet am heutigen Montag in St. Wendel, komplett im DocMorris-Grün gehalten. In den nächsten drei Jahren will DocMorris mit seinem Markenpartner-Konzept insgesamt 500 Apotheken auf diese Weise ergrünen lassen.

Im Vorjahr hatte der Internet-Händler DocMorris versucht, eine Apotheke im Saarland komplett zu übernehmen. Dagegen klagten die Apothekerverbände und waren insofern erfolgreich, als DocMorris seine Apotheke zumindest bis zur Entscheidung in der Hauptverhandlung schließen musste. Diese Hauptverhandlung soll noch im Januar stattfinden. Das neue Konzept der "Markenpartner-Apotheke" umgeht das Problem, dass eine Apotheke nach deutschem Apothekenrecht nur von einer natürlichen Person und nicht von einer Kapitalgesellschaft wie DocMorris geführt werden darf. Die ganz in grün gehaltene Apotheke in St. Wendel bleibt Eigentum der Apothekerein Angel. Sie zahlt an DocMorris eine Lizenzgebühr und bezieht dafür viele Medikamente von DocMorris. Zunächst sollen auf diese Weise nicht rezeptpflichtige Mittel bis zu 30 Prozent günstiger verkauft werden.

Nach Angaben von DocMorris ist die Lizenzgebühr sehr niedrig und kaum geeignet, ein großes Geschäft zu werden. In erster Linie geht es dem Versender darum, mit grünen Apotheken und grünen Apothekenkreuzen bekannt zu werden. Der Zuspruch soll vorhanden sein: "Die Apotheker laufen uns die Bude ein", erklärte DocMorris-Chef Ralf Däinghaus gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Schon in der nächsten Woche soll eine grüne Apotheke in Norddeutschland eröffnet werden.

Das Franchising-Konzept des Internet-Versenders wird von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) im Unterschied zur kompletten Apothekenübernahme nicht beanstandet. Dort geht man davon aus, dass nur umsatzschwache Apotheken die Kooperation mit DocMorris eingehen, während Apotheken in guten Lagen kein Interesse haben werden.

Der Vorstoß von DocMorris ist auch vor dem Hintergund der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zu sehen. Wenn sie kommt, sollen Internet-Terminals bei Krankenkassen, in Arztpraxen oder Apotheken aufgestellt werden, mit denen der Karteninhaber "Herr seiner Daten" sein kann und bestimmte Verschreibungen löschen oder verbergen kann. Dabei haben Krankenkassen kein Problem damit, die teuren Terminals zu installieren, weil Adressenänderungen und ähnliche Daten-Updates einer Karte via Terminal ungleich billiger werden. Für Apotheken sieht die Finanzierung solcher Terminals schon viel schwieriger aus. Marketing-Partner von DocMorris sollen dagegen DocMorris-Terminals bekommen und wiederum an den Einnahmen aus diesen Terminals beteiligt werden. Ob das Konzept aufgeht oder ob die Terminals nur genutzt werden, Medikamente zu löschen, die mit erschwindelten Angaben, um einen "gelben Schein" zu bekommen, verschrieben wurden, wird die Zukunft zeigen.

Quelle : www.heise.de

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EU-Gerichtshof entscheidet gegen DocMorris
« Antwort #2 am: 19 Mai, 2009, 15:04 »
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am heutigen Dienstag entschieden, dass EU-Mitgliedsstaaten befugt sind, den Betrieb von Apotheken dahingehend zu reglementieren, dass nur approbierte Pharmazeuten Apotheken besitzen und betreiben dürfen. Auch das in Deutschland gültige Apothekengesetz, in dem unter anderem festgelegt ist, dass ein Apotheker neben der persönlich zu führenden (Haupt-)Apotheke maximal drei Filialapotheken betreiben darf, verstoße nicht gegen das EU-Wettbewerbsrecht, befanden die Richter. Sie stellten zudem fest, "dass nicht nur der Ausschluss der Nichtapotheker vom Betrieb einer privaten Apotheke gerechtfertigt sein kann, sondern auch das die Vertriebsunternehmen pharmazeutischer Produkte treffende Verbot, sich an kommunalen Apotheken zu beteiligen".

Der Aufbau von Apothekenketten bleibt in Deutschland damit weiterhin verboten. Den Anstoß zur Überprüfung der Gültigkeit von Apotheken betreffende Rechtsvorschriften, wie es sie in Deutschland oder Italien gibt, hatte DocMorris gegeben: Im Jahr 2006 übernahm das zunächst auf den Versandhandel spezialisierte Unternehmen, das inzwischen zum größten Pharmahändler Europas (Celesio-Konzern) gehört, mit Genehmigung des saarländischen Gesundheitsministers eine Apotheke in Saarbrücken. Das Verwaltungsgericht des Saarlandes gewährte später aber mehreren Apothekern und Berufsverbänden vorläufigen Rechtsschutz und ordnete eine Schließung der Filiale an. Die Kläger hatten angeführt, dass eine Apotheke nach deutschem Apothekenrecht nur von einer natürlichen Person und nicht von einer Kapitalgesellschaft wie im Fall DocMorris geführt werden dürfe.

DocMorris und das Saarland beriefen sich hingegen auf das europäische Recht der Niederlassungsfreiheit. Um klären zu lassen, ob die Bestimmungen des Vertrages über die Niederlassungsfreiheit dem Apothekengesetz entgegenstehen, rief das saarländische Verwaltungsgericht schließlich den EuGH an. Dieser stellte bei seiner Entscheidung den Schutz der Gesundheit über wirtschaftliche Interessen. Zwar habe auch der Berufsapotheker das Ziel, Gewinne zu erwirtschaften, dieses Interesse werde aber "durch seine Ausbildung, seine beruflichen Erfahrungen und die ihm obliegende Verantwortung gezügelt, da ein etwaiger Verstoß gegen Rechtsvorschriften oder berufliche Regeln nicht nur den Wert seiner Investition, sondern auch seine eigene berufliche Existenz erschüttert". Nichtapotheker bieten "nicht die gleichen Garantien" wie Apotheker, fassen die Richter zusammen (PDF-Datei).

Quelle : www.heise.de

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Marktwirtschaft? Nicht für uns. Die 21.600 Apotheker in Deutschland bleiben vor Konkurrenz durch Ketten wie DocMorris geschützt - so hat es der Europäische Gerichtshof entschieden. Ökonomen kritisieren das Urteil und sehen die Verbraucher als Verlierer.

Hamburg - Bis zum Dienstagmorgen um genau 9.50 Uhr herrschte in der deutschen Apotheker-Szene große Aufregung. Seit gut 800 Jahren wirtschaften die rund 21.600 Arzneiverkäufer nun schon in einem angenehmen Ausnahmezustand. Sie genießen das Privileg, durch eine Uralt-Regelung von der Konkurrenz großer Konzerne befreit zu sein - und damit von einem schmerzhaften Verdrängungswettbewerb.

Bis Dienstagmorgen bestand die Möglichkeit, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Apothekermonopol kippt, das schon im 14. Jahrhundert fahrende Verkäufer zu wohlhabenden Patriziern machte. Der deutsche Medikamentemarkt, der mit einem jährlichen Umsatz von rund 35 Milliarden Euro zu den größten der Welt zählt, wäre in der Folge den Gesetzen der freien Marktwirtschaft unterstellt worden.

Doch dann, gegen 9.50 Uhr, fällte der EuGH sein Urteil - demnach gelten auch künftig für den Verkauf von Medikamenten andere Regeln als für den von Farbfernsehen oder Essiggurken.

Es sind im Kern zwei Schutzklauseln, die den Apotheken in Deutschland faktisch eine Monopolstellung zusichern:

    * Das Fremdbesitzverbot regelt, dass nur ein studierter Pharmazeut mit Kammerzulassung Eigentümer einer Apotheke sein darf. Alle anderen Unternehmen dürfen keine Apotheken besitzen, sondern lediglich als Partner von deutschen Apothekern Lizenzbetriebe eröffnen.
    * Das Mehrbesitzverbot verbietet das Aufziehen von Ketten. Es regelt, dass jeder Apotheker neben einer Hauptapotheke nur bis zu drei weitere Filialen betreiben darf.

Damit ist das Urteil eine schwere Niederlage für eine Reihe von Großketten, die seit Jahren versuchen, das Apothekermonopol zu kippen und sich im attraktiven deutschen Arzneimittelmarkt Anteile zu erkämpfen.

Es trifft die niederländische Internet-Apotheke DocMorris, die 2006 eine erste Filiale im Saarland eröffnete und inzwischen dem Stuttgarter Pharmagroßhandel Celesio gehört. Da ist der Celesio-Konkurrent Phoenix, der mit seiner Tochter Tamro in den deutschen Markt drängt. Und die beiden Drogerieketten dm und Schlecker, die den Apotheken bereits jetzt mit einem Bestell- und Abholservice für Medikamente Konkurrenz machen.

Mächtige Gegner also für die Apotheker. Blieben die Konzerne nicht weitgehend vom Medikamentemarkt ausgeschlossen, stünde vielen der 21.600 Apotheker wohl dasselbe Schicksal bevor wie einst den Tante-Emma-Läden: Sie würden entweder aufgekauft oder mit Dumping-Preisen aus dem Markt gedrängt.

Entsprechend ist es den Apothekern nicht zu verdenken, dass sie versuchen, diesem Schicksal durch massive Lobbyarbeit zu entrinnen. Viele Branchenspezialisten werten das EuGH-Urteil dann auch als Erfolg dieser Arbeit. "Es ist ein reiner Lobbysieg", sagt Kerstin Stachel, Chefredakteurin der Branchenplattform gesundheitswirtschaft.info.

Sieg mit politischer Unterstützung

Gerd Glaeske, Gesundheitsökonom an der Uni Bremen und Mitglied im Sachverständigenrat Gesundheit, der die Bundesregierung berät, geht mit seiner Kritik sogar noch weiter. Im Alleingang habe die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) den Erhalt des Monopols nicht durchgedrückt. "Die Apotheker-Lobby hatte offenkundig politische Unterstützung", sagt er. "Sie hat es geschafft, die öffentliche Debatte mit Scheinargumenten und blanker Panikmache zu dominieren. Und es fehlte offenkundig parteiübergreifend der politische Wille, so kurz vor der Bundestagswahl dagegen anzuargumentieren - und so einen weiteren Unruheherd im ohnehin interessengeleiteten Gesundheitssystem aufzuheizen."

Tatsächlich lobte die Bundesregierung das EuGH-Urteil . "Die Apotheke im Eigentum des Apothekers sichert in Deutschland eine von Kapitalmarktinteressen unabhängige Arzneimittelversorgung", schwärmte Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) am Dienstag in Berlin. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Annette Widmann-Mauz, sagte, durch das Urteil der Luxemburger Richter könne der bewährte Weg "mit unabhängigen, inhabergeführten Apotheken in Deutschland im Interesse der Arzneimittelsicherheit und -verfügbarkeit" fortgesetzt werden.

Auch die Pharmaindustrie begrüßte die EU-Entscheidung. Das Urteil garantiere "Arzneimittelsicherheit und Versorgungsqualität für den Patienten", teilte der Verband Forschender Arzneimittelhersteller in einer Presseerklärung mit. Tatsächlich allerdings dürfte sich die Pharmaindustrie weniger um die Patientensicherheit scheren als um die eigenen Margen: Diese nämlich könnten empfindlich schrumpfen, wenn die Arzneihersteller plötzlich mit Konzernen wie Celesio die Verkaufspreise für Medikamente aushandeln müssten.

Branchenkenner sehen den Hauptgrund für die Isolation des riesigen Medikamentemarktes in ebendieser Interessenkonstellation: Apotheker und deutsche Politiker sind für das Monopol, die Pharmabranche zumindest nicht dagegen.

Der Diskurs vor dem EuGH-Urteil sei von "lauter Scheinargumenten" bestimmt worden, wie Glaeske es ausdrückt. Diese seien allesamt von der Apotheker-Lobby lanciert worden - und ihr Wahrheitsgehalt sei von den verantwortlichen Entscheidungsträgern nur sehr unzureichend überprüft worden. "Den Sachverständigenrat Gesundheit hat zumindest keiner nach einer Einschätzung gefragt", sagt Glaeske. Auch die Wirtschaftsweisen, damals noch unter Bert Rürup, hatten zur Abschaffung des Monopols geraten.

Verbraucher durch EuGH-Urteil im Nachteil


Aus Sicht der Experten ist klar: Die Kunden kämen durch das Apotheker-Monopol unterm Strich schlechter weg. Nicht nur seien die Medikamentenpreise vermutlich aktuell höher als sie auf einem freien Markt wären - auch die Qualität der Betreuung in den Apotheken sei aufgrund des Wettbewerbsmangels arg verbesserungswürdig.

Ökonom Glaeske jedenfalls bringt das EuGH-Urteil regelrecht in Rage: "Dieses Urteil verlängert ein 800 Jahre altes und schon lange obsoletes Wettbewerbsmonopol ein weiteres Mal."

Quelle : www.spiegel.de

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