Autor Thema: "Hart aber gerecht": Gravenreuth mahnt ab  (Gelesen 2872 mal)

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Gofler

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Re: Anwalt Gravenreuth zu Haftstrafe verurteilt
« Antwort #15 am: 13 September, 2007, 21:09 »
Hello,

nur zur Information, er ist Wiederholungstäter.
Er hatte zuvor schon eine Bewährungsstrafe.

MfG

Gofler

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Re: Anwalt Gravenreuth zu Haftstrafe verurteilt
« Antwort #16 am: 13 September, 2007, 21:59 »
Ich weiss ja dass der Mann sicher keinen Sympathiewettbewerb gewinnt, aber ein halbes Jahr ohne Bewährung ist für dieses Delikt schon ziemlich hart...
naja, er hat eine ziemlich? bekannte domain pfänden lassen, und wollte sie versteigern. zusammen mit einer vorhandenen vorstrafe wegen betrugs(urkundenfälschung glaube ich)...

Offline Jürgen

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Re: Anwalt G. zu Haftstrafe verurteilt
« Antwort #17 am: 14 September, 2007, 00:51 »
Gerade sein Beruf, seine gerichtsbekannte Vergangenheit und sein eigenes Vorgehen gegen die Interessen und Rechte Dritter lassen keine Annahme mangelnder Rechtskenntnis zu.

Erschwerend kommt hinzu, dass gewerblich und organisiert gehandelt wurde.

BTW, was ist eigentlich aus seinem langjährigen σύνδικος geworden, dessen Namen ich nun lieber nicht nenne? Man liest garnichts mehr von dem ::)
Auch betone ich hiermit, ausdrücklich nicht auf einen gewissen Link dort hinweisen zu wollen
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Fragen gehören in's Forum.

Veränderungen stehen an. Dies ist der bisherige Stand:
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1.) FM2A88X Extreme6+, A8-6600K (APU mit 4x 3,9 GHz und Radeon HD8570D), 16GB DDR3 1866, 128GB SSD, 3TB HDD, Win10 x64 Pro 1909 / 10.0.17763.107, Terratec T-Stick Plus (für DAB+), Idle Verbrauch ca. 35 Watt
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Offline berti

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Re: Anwalt Gravenreuth zu Haftstrafe verurteilt
« Antwort #18 am: 14 September, 2007, 01:01 »
na einiges kannst du ja bei wiki nachlesen, zusätzlich hat er auch gegen bewährungen verstossen, da sind einige verfahren anhängig. Kann also sein, das er dem freihernn demnächst beim duschen hilft  ;D


wie heist doch der alte spruch: gottes mühlen mahlen langsam, aber vortrefflich fein :)
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Offline mtron

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Re: Anwalt Gravenreuth zu Haftstrafe verurteilt
« Antwort #19 am: 14 September, 2007, 06:42 »
aha, die Vorstrafe ändert natürlich alles. ok, danke
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Offline Hesse

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Re: Anwalt Gravenreuth zu Haftstrafe verurteilt
« Antwort #20 am: 18 September, 2007, 14:49 »
 ;D  ;D  ;D  ;D  ;D  ;D  ;D

Endlich !
Ein jahrzehntelang (kennt jemand noch die Beiträge in der Zeitschrift "Amiga Joker"?) gehasster "Mensch"......

Manche Menschen kriegen dann doch noch das, was ´sie sich ehrlich verdient haben !

 8)


Offline _Immer_Intl_

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Re: Anwalt Gravenreuth zu Haftstrafe verurteilt
« Antwort #21 am: 19 September, 2007, 21:35 »
Leider müssen wir noch bis 2008 warten.

Aber dann wird endlich auch dieser Verurteilte seine gerechte Strafe absitzen müssen!  :D
Diverse Satschüsseln DVB-Receiver und -Karten...

Offline Chrisse

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Re: Anwalt Gravenreuth zu Haftstrafe verurteilt
« Antwort #22 am: 20 September, 2007, 16:02 »
Offensichtlich zuckt er noch....

Naja vielleicht verklagt es dann bald seine Knastbrüder weil die kein Flutschi mögen....

 ;D ;D ;D ;D

http://www.testticker.de/news/security/news20070919015.aspx

Abmahn-Anwalt wehrt sich 19.09 | 17:43

So umstritten Anwalt Günther Freiherr von Gravenreuth in der IT-Branche auch ist: Wer Aussagen seines Gegners "taz" zitiert, ohne sehr deutlich darauf hinzuweisen, dass es sich um Behauptungen der Zeitung handelt, hat nach Meinung des Anwalts Unwahrheiten verbreitet. Zahlreiche Webites mussten ihre Berichte über das Gerichtsurteil gegen den Anwalt revidieren.
 
 
 
Günther von Gravenreuth hat nun bei vielen Online-Diensten durchgesetzt, dass Formulierungen über seine Haftstrafe gestrichen werden. Einerseits ist das Urteil noch nicht rechtsgültig, andererseits gefallen dem Anwalt viele Formulierungen nicht.

Seiner Meinung nach hatte die Presse die taz-Behauptungen zu häufig als bewiesene Tatsachen dargestellt und nicht als Behauptungen. Gavenreuth hat in einem Schreiben an uns eine Reihe von Beispielseiten genannt, die ihre Texte schon verändert hatten. Auch wir haben einen der Berichte auf einer unserer Websites korrigiert und darin die Behauptungen nochmal explizit als solche dargestellt.

Der Jurist ist zwar ein wichtiges Korrektiv für Webseiten, die sich nicht hundertprozentig an juristische Regeln halten, schießt aber nach Meinung vieler Branchen-Insider dabei über sein Ziel hinaus.

Da der Rechtsstreit noch weitergeht (Gravenreuths Klage gegen die taz hat erst Mitte nächsten Jahres einen Gerichtstermin bekommen) werden die Bälle noch weiter hin- und herfliegen. Wir bleiben am Ball (bzw. den vielen Bällen, die publizistisch und juristisch noch fliegen werden.) (mk)
Es gibt 2 grundsätzliche Regeln für den ultimativen Erfolg im Leben:

1. Verrate nicht gleich alles was Du weisst.

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Gravenreuth-Urteil: Hohes Risiko weiterer Straftaten
« Antwort #23 am: 29 Januar, 2009, 18:00 »
Der Münchner Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth ist deutschlandweit als fleißiger Abmahnanwalt bekannt geworden. Wegen diverser Rechtsstreitigkeiten wurde er allerdings im vergangenen September wegen diverser Rechtsstreitigkeiten zu insgesamt 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.

Keine positive Legalprognose

Wie die Tageszeitung "taz" in eigener Sache berichtet, begründet das Berliner Landgericht in dem nun schriftlich veröffentlichten Urteil die Höhe des Strafmaßes und den Ausschluss einer Bewährung mit einer fehlenden "positiven Legalprognose". Es sei zu befürchten, "dass der Angeklagte auch künftig insbesondere Vermögensstraftaten begehen wird."

In dem Rechtsstreit hatte die "taz" Gravenreuth vorgeworfen, sich rechtswidrig am Vermögen des Verlages bereichern zu wollen. Ausgangspunkt des Falles im Mai 2006 war eine E-Mail, die der Jurist erhalten hatte, nachdem unter seinem Namen der "taz.de"-Newsletter bestellt worden war. Daraufhin mahnte Gravenreuth den Verlag wegen einer ungefragt erhaltenen E-Mail kostenpflichtig ab. Obwohl die Gebühren fristgerecht gezahlt wurden, behauptete der Anwalt, keine Zahlung erhalten zu haben und beantragte schließlich die Pfändung der Domain "taz.de". Nachdem im Zuge einer weiteren Strafsache bei einer Durchsuchung seiner Münchner Kanzlei Fax-Schreiben sowie Kontoauszüge sichergestellt worden waren, aus denen die Zahlung eindeutig hervorging, zeigte ihn die "taz" wegen versuchten Betrugs an. Das Amtsgericht Berlin Tiergarten verurteilte Gravenreuth 2007 zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung.

Revision ist noch nicht entschieden

In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Berlin im September letzten Jahres wurde Gravenreuth, unter Einbeziehung zweier Strafen aus Urteilen des Amtsgerichts München aus 2006 und 2008, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Wie die "taz" aus dem schriftlichen Urteil zitiert, sei auch wegen diverser Vorstrafen das Strafmaß "in dieser Höhe unbedingt erforderlich. Die Vollstreckung dieser Strafe konnte ... nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Denn dem Angeklagten kann nicht mit hinreichender Sicherheit eine positive Legal- und Sozialprognose gestellt werden."

Auch wenn Gravenreuth selbst seine Chancen für die Revision vor dem Kammergericht Berlin als "gut" bezeichne, sei laut "taz" nach dem ausführlich begründeten Urteil des Landgerichts die Wahrscheinlichkeit für einen Gefängnisaufenthalt des Abmahnanwalts sehr hoch.

Quelle : www.onlinekosten.de

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Re: Gravenreuth-Urteil: Hohes Risiko weiterer Straftaten
« Antwort #24 am: 29 Januar, 2009, 19:53 »
Das ist doch mein allergutester Kumpel, das können die doch nicht machen!
Man stelle sich vor bei Premiere geht wieder was, wer soll mich abmahnen??
Ein für heute schwer enttäuschter

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Berliner Kammergericht bestätigt Urteil gegen Abmahnanwalt
« Antwort #25 am: 07 Februar, 2009, 08:59 »
Das Berliner Kammergericht hat die Revision des Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin verworfen. Die niedere Instanz hatte Gravenreuth im September vergangenen Jahres wegen versuchten Betrugs zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Das Kammergericht verwarf die Revision nun mit der verschärfenden Maßgabe, dass sich Gravenreuth sogar des vollendeten Betrugs schuldig gemacht habe. Mit der Entscheidung vom 2. Februar sei das Urteil rechtskräftig, berichtet die taz, Gravenreuth müsse seine Haftstrafe nun antreten. Die Entscheidung des Kammergerichts dokumentiert auch Johannes Eisenberg, Anwalt der taz, auf seiner Website.

Das Landgericht Berlin hatte zuvor als erwiesen erachtet, dass sich Gravenreuth in einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung mit der Berliner Tageszeitung taz des versuchten Betrugs schuldig gemacht hat, und den wegen seiner Abmahnungen bekannt gewordenen Juristen zu einer Haftstrafe verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte Gravenreuth in einem Disput mit der Zeitung, in dem es um ausstehende Zahlungen ging, die Domain taz.de pfänden lassen, obwohl er bereits Kenntnis von der Begleichung seiner Forderung hatte.

Zunächst war der Anwalt vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Berlin war eine Bewährungstrafe aus einem anderen Verfahren in die Strafzumessung eingeflossen. In diesem Verfahren vor dem Landgericht München 1 war Gravenreuth wegen der Veruntreuung von Mandantengeldern zu 11 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Wann von Gravenreuth seine Haftstrafe antreten muss, ist bisher noch nicht bekannt.

Quelle : www.heise.de

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Gravenreuth soll im Februar seine Haft antreten
« Antwort #26 am: 09 Dezember, 2009, 17:09 »
Im Oktober wurde dem rechtskräftig verurteilten Anwalt Strafaufschub zur Auflösung seiner Kanzlei gewährt

Nach Angaben der Berliner Justizbehörden befindet sich der rechtskräftig zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilte Rechtsanwalt Freiherr Günter von Gravenreuth weiterhin auf freiem Fuß. Zwar war er bereits im Oktober für einen Haftantritt geladen, allerdings wurde einem Antrag auf Strafaufschub entsprochen, den er nach Auskunft der Vollstreckungsabteilung damit begründete, dass er Zeit brauche, um seine Kanzlei aufzulösen. Jetzt soll er seine Haft endgültig im Februar antreten. Dazu, in welcher Anstalt dies sein wird, schweigt man in Berlin jedoch.

Dafür, dass Gravenreuth sich noch nicht in Haft befindet, sprach ein Telefax, mit dem er sich in der letzten Woche beim Freisinger IT-Fachanwalt Thomas Stadler unter Verweis auf den § 10 des Telemediengesetzes (TMG) über einen Kommentar des Regensburger Rechtsanwalts Markus Baron von Hohenhau beschwerte, in dem Stadler aber "weder eine falsche Tatsachenbehauptung noch eine Schmähkritik" erkennen konnte und ihn deshalb nicht entfernte. Stattdessen entspannen sich dort und anderswo im Netz lebhafte Diskussionen über Internetzugang in Haftanstalten, mögliche Rechtsmittel gegen einen Strafantritt und die berufsrechtlichen Konsequenzen von Gravenreuths Verhalten.

Noch kann das aufwändige Namensschild in München-Schwabing Passanten locken

Ergeht ein Strafurteil gegen einen Rechtsanwalt, dann folgt aufgrund der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) auch eine Benachrichtigung der Rechtsanwaltskammer und der Generalstaatsanwaltschaft. Die leitet, wenn das Urteil rechtskräftig ist, ein anwaltsgerichtliches Verfahren ein. Dort wird geprüft, ob ein "disziplinärer Überhang" besteht. Kriterien dafür sind unter anderem, ob ein Bezug zur beruflichen Tätigkeit besteht, ob es sich um eine Vorsatztat handelt, und ob die anwaltliche Wahrheitspflicht betroffen war. Bei einem fahrlässig begangenen Verkehrsdelikt könnte man beispielsweise zu dem Ergebnis kommen, dass die im Strafverfahren ausgesprochenen Sanktionen bereits reichen und es weiterer disziplinarrechtlicher nicht bedarf. In Fällen, in denen es um "Fremdgeld" geht, ist dagegen auch bei einer Bewährungsstrafe der Ausspruch eines Vertretungsverbotes denkbar.

Zumindest bisher scheint solch ein Zulassungsentzug allerdings noch nicht erfolgt zu sein: Im amtlichen Anwaltsverzeichnis ist Gravenreuth weiterhin aufgeführt. Auch der Eintrag im Telefonbuch unter der gleichen Adresse lautet auf "Rechtsanwalt", ebenso ist die Berufsbezeichnung dem Namen auf seiner Website immer noch beigestellt. Bei der Münchner Rechtsanwaltskammer verweist man hinsichtlich einer Auskunft zu berufsrechtlichen Schritten auf die Schweigepflicht nach § 76 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und darauf, dass die Kammer eine Zulassung lediglich bei "Leistungsverfall" widerrufen kann. Ähnlich verschlossen gibt sich die Generalstaatsanwaltschaft, die sich auf § 135 BRAO beruft, wonach Verfahren vor dem Anwaltsgericht nur dann öffentlich sind, wenn der Betroffene das wünscht.

Quelle : http://www.heise.de/tp/

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Rechtsanwalt von Gravenreuth ist tot
« Antwort #27 am: 22 Februar, 2010, 13:20 »
Der als Abmahnanwalt bekannt gewordene Rechtsanwalt Günter Werner Freiherr von Gravenreuth hat sich vergangene Nacht das Leben genommen. Das bestätigte die Polizei in München gegenüber heise online.

Der Anwalt habe seinen Selbstmord zuvor im Internet angekündigt. Die Polizei sei darüber von einer Person informiert worden und habe sofort von Gravenreuths Wohnung aufgesucht. Von Gravenreuth hat sich mit einer Schusswaffe getötet. Die Polizei dementiert Berichte, laut denen er sich vor den Augen der Polizisten erschossen habe.

Der 61-jährige Jurist war im September 2008 unter anderem vom Landgericht Berlin wegen Betrugs zu 14 Monaten Haft verurteilt worden. Das Berliner Kammergericht verwarf im Februar 2009 die Revision des Rechtsanwalts.

Quelle : www.heise.de

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Re: Rechtsanwalt von Gravenreuth ist tot
« Antwort #28 am: 22 Februar, 2010, 14:26 »
Zitat
Von Gravenreuth hat sich mit einer Schusswaffe getötet.


Darf er das?? Wahrscheinlich nicht.

Bleibt zum Schluss zu klären ob er einen Waffenschein hat. Wenn nicht, wenigstens abmahnen!  Ausserdem muss hier jetzt die Behörde wegen Mord tätig werden. Auch wenn man sich selber killt bleibt das strafbar. Ich werd ihn nicht vermissen  :-X
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Nachruf: Günter Freiherr von Gravenreuth
« Antwort #29 am: 22 Februar, 2010, 22:02 »
Gehasst, gefürchtet oder als kompetenter Berater geschätzt - die Netzkultur ist in all den Jahren höchst unterschiedlich mit ihm umgegangen. Entweder sie verabscheuten ihn oder hatten den Anwalt auf ihrer Seite. Neutrale Aussagen finden sich auch jetzt nach dem Tod kaum


Der Markt für den Heimcomputer Amiga wackelt verdächtig und beginnt langsam aber sicher in die Knie zu gehen. Freiherr Günter von Gravenreuth hatte sich schon in den 80er Jahren einen Namen damit gemacht, die Raubkopierer der C64-Szene zu jagen. Markus Wiederstein und die anderen Mitglieder der C64-Gruppe Radwar wurden selbst von ihm verfolgt und haben ihn dennoch zu zahllosen Paintball-Wettbewerben oder Szenepartys eingeladen. Die Jagd geht in Köln weiter. In diesem Fall dient sie aber lediglich Showzwecken. Einige weniger kundige Szenemitglieder haben anlässlich einer Amigamesse die Telefonnummer ihrer illegalen Mailbox an der Szenewand hinterlassen. Gravenreuth kennt die Mitglieder der deutschen Warezszene vom Sehen. Man trifft sich, spricht miteinander. Jeder bleibt aber auf seiner Seite. Er hastet vom Gang zur Wand und beginnt die Nummern der Mailboxen zu notieren. Die Autoren, noch immer mit Edding oder einem anderen Stift bewaffnet, bemerken dies und fangen sogleich an, ihre Einträge unleserlich zu machen. Der Freiherr hat, was er wollte: Aufmerksamkeit. Grinsend geht er von dannen, den Zettel mit den BBS-Nummern wirft er an der nächsten Ecke weg. Er wusste genau, dass kein echter Insider so blöd gewesen wäre, Hinweise auf die eigene Identität zu hinterlassen. Von der Telefonnummer einer Mailbox bis zum Realnamen des Anschlussinhabers ist es kein weiter Weg.

Es gab das Internet zwar rein theoretisch, es wurde aber fast ausschließlich von Professoren oder ihren Studenten genutzt. Illegale Software wurde anderweitig ausgetauscht. Versuchte Günni zu C64er-Zeiten die Mailswapper hochzunehmen, so hatte er es weit später auf die Sysops der bulletin board systems (bbs) abgesehen. Gecrackte Spiele wurden früher in Form von Disketten an anonyme Postlagerkarten (PLKs) verschickt. Zeigte jemand bei der Niederlassung der Post die PLK vor und nahm die Briefe in Empfang, so konnte er von der Polizei überführt werden. Wer in den 80ern über genügend Kontakte verfügte, tauschte so seine Spiele aus. Der Rest bekam sie gegen Bares geschickt. Später kamen die Akustikkoppler, Modems und viel später das Internet dazu.

Und dann kam Tanja ...

Die Hobbytauscher sollten natürlich ebenfalls mit Abmahnungen bedacht werden. Für seine Tanja-Briefe heuerte er extra ein professionelles Model an, die gegen Gebühr ihr Abbild für seine Briefe zur Verfügung stellte. In regelrechten Bettelbriefen wurden die Anbieter von der jugendlich aussehenden Tanja Nolte-Berndel gebeten, ihr eine Liste mit ihren illegalen Warez zu schicken. Sie wäre ein armes Mädchen und hätte demnach kein Geld für Spiele. Wer so sozial war und es tat, war dran und bekam umgehend Post aus München. Günni, wie man ihn in der Szene liebevoll nannte, wurde stets nachgesagt, dass er neben den Abmahnungen auch Gelder von Softwareschmieden bekommen hätte. Manche Hersteller hätten eine Art Kopfgeld pro Raubkopierer ausgesetzt. Echten Mitgliedern der Szene konnte man mit derartigen Briefen sowieso nicht ans Leder gehen, aber es gab genügend Unwissende, die auf diese Masche hereinfielen.

 
und Kim Schmitz aka Kimble.

Allerdings kam GvG nicht ohne die nötigen Kontakte an die Szene heran. Also heuerte er den wannabe-Hacker Kim Schmitz an. Kim war bekannt für sein riesiges Ego. Und dafür, dass er viel sprach, aber wenig Ahnung von irgendwas hatte. Anstatt selber zu hacken, ließ er sich von gutgläubigen Insidern mit brisanten Informationen versorgen. Mitte der 90er baute sich Kimble eine Existenz in der Warezszene auf. Mithilfe zahlloser Calling Cards (CCs) entlohnte er alle Uploader, die sein Münchener BBS "House of Pain" brav mit Warez füllten. Calling Cards waren zu diesem Zeitpunkt für viele die einzige Möglichkeit, umsonst zu telefonieren, nachdem die illegale Benutzung der Satelliten von MCI und AT&T nicht mehr funktionierte. BlueBoxing nannte sich das Verfahren, bei dem den Satelliten durch bestimmte Frequenzen vorgegaukelt wurde, dass der Teilnehmer aufgelegt hätte. Nachdem der Satellit die Leitung freigab, verfügte man über eine Leitung, die man kostenfrei missbrauchen konnte. Bis Kim Schmitz sein Verfahren im deutschen Fernsehen vorführte, war die Telekom ahnungslos. Dazu kam, dass sie auch an der exessiven Benutzung der 0130er-Nummern verdiente. Nachdem gegen die Schwarztelefonierer Blocker und Filter eingesetzt worden waren, ging es kostenfrei nur noch über den Umweg über die CCs. Doch Kimble wollte nicht nur ein schnelles Board haben, er wollte Mittelpunkt der Szene sein. Schmitz gründete die PC- und Konsolengruppe Romkids und ließ sich von Suppliern mit unveröffentlichten Nintendo-Spielen und PC-Software versorgen. Doch damit nicht genug. Kim Schmitz trat der zumeist britischen Amiga-Gruppe Loons bei, die zu diesem Zeitpunkt einige größere Spiele über mehrere Disketten illegal in Umlauf brachte. Die Amiga-Spiele waren letztlich auch der Schlüssel für Kim Schmitz, um sich Zugang zu rund einhundert illegalen Mailboxen in ganz Deutschland zu verschaffen. Es sprach sich schnell herum, dass er in der Szene angekommen war und die neuen illegalen Veröffentlichungen zeitnah hochladen konnte. Für viele Betreiber Grund genug, ihr Misstrauen über Bord zu werfen und ihn in ihr System zu lassen. Schmitz lud hoch & 'runter und machte Mitschnitte aller Dateien, die dort verfügbar waren. Mit den Captures ging er zu Gravenreuth, der Schmitz wiederum pro Bust bezahlt haben soll. Für Kimble hatte dies mehrere Vorteile. Er selbst stand unter dem persönlichen Schutz des Münchener Rechtsanwalts und konnte sich seiner unliebsamen Mitstreiter nach Gusto entledigen. Später ging die Zusammenarbeit so weit, dass man gemeinsam eine Telefonhotline für die Szene erstellt haben soll. Szenetalk nannte sich diese und bot den Anrufern mehrere Räume, wo die Szenemitglieder aus aller Welt miteinander sprechen konnten. Angerufen wurde lediglich auf Kosten der wahren Eigentümer der CCs. Schmitz kassierte also doppelt ab: Als Betreiber der Hotline und als Großhändler der illegalen Telefonkarten. Wie Evrim Sen in seinem Buch Hackertales erzählt, hat Gravenreuth seinen Lieferanten irgendwann einfach nicht mehr bezahlt. Kimble hörte auf GvG mit Informationen zu versorgen, Szenetalk schloss seine Pforten und Schmitz wandte sich anderen Projekten zu.

Der einzige bekannt gewordene Nachfolger von Kimble war Darklord, doch die Zusammenarbeit hielt nicht lange an. Viel war nach den Hausdurchsuchungen, die er beauftragt hatte, eh nicht von der Szene übrig geblieben. Die Riege der alten Garde war fast vollständig zerstört worden. Wen es selbst nicht traf, der machte sich aus Sorge um rechtliche Probleme auf die Suche nach einem anderen Hobby. Oder man nutzte den günstigen Augenblick, um das Szenario ohne einen Gesichtsverlust zu verlassen. Manche Wiederholungstäter indes wurden gleich mehrfach von der Polizei mit einem Besuch bedacht. Die, die es absolut nicht sein lassen konnten, dürften gleich mehrfach mit ihrer Kopfprämie Geld in Gravenreuths Kasse gespült haben. Doch auch der Freiherr wurde irgendwann der Cracker überdrüssig. Er wechselte ins Markenrecht und vertrat beispielsweise die Software-Firma Symicron, die die Rechte am Markennamen Explorer besaß. GvG verschickte zahllose kostenpflichtige Abmahnungen an heise und viele andere Firmen, die sich dessen nicht bewusst waren.
 
Die taz und der Anfang vom Ende.
 

Seinen Anfang hatte er als Abmahner von Nachahmungen gemacht. "Asterix und das Atomkraftwerk" war eines der bekanntesten Werke, dessen Urheber er verfolgte. Dass diese Asterix-Parodie von der linken Szene vertrieben wurde, kam dem als konservativ geltenden Mann sehr recht. Gegen Linke zu klagen kostete ihn am Ende aber den Kopf. Hätte er die Finger von der taz gelassen, so würde er wahrscheinlich heute noch leben. Der Gang durch alle Instanzen hatte ihm nur Aufschub bringen können. Letztlich wurden 14 Monaten ohne Bewährung verhängt, bis Ende Februar 2010 wurde ihm Haftaufschub gewährt. Die Kanzlei auflösen wollte er nicht, ins Gefängnis gehen oder in ein anderes Bundesland umziehen auch nicht. In Hessen wären die Haftbedingungen seichter ausgefallen, er wäre wahrscheinlich in den offenen Vollzug gekommen. Doch den Umzug hätte man ihm als Flucht, als Niederlage auslegen können. Ein Gesichtsverlust egal welcher Ausprägung kam für ihn absolut nicht in Frage. Den Gegnern durfte man diesen Gefallen nicht tun.

Das finale taz-Urteil blieb ihm bei einem Telefoninterview mit gulli im wahrsten Sinne des Wortes im Halse stecken. In einer Tankstelle hatte er sich für seine Rückfahrt nach München völlig ausgehungert ein trockenes Stück italienisches Brot gekauft, welches er übereilt herunterschlang. Günni war noch nüchtern, das Verfahren hatte sich über den ganzen Tag hingezogen. Bei Tempo 160 fing er auf der Autobahn während des Telefonats plötzlich an stark zu husten, das Gespräch stockte für mehrere Minuten völlig. Später erklärte er dem völlig aufgelösten Redakteur, er hätte am Steuer keine Luft mehr bekommen.

Wie aber sollte man diesen Mann beschreiben, der letzte Nacht gestorben ist? Stur und unbelehrbar war er. Allen drei Streithähnen: ihm, fastix und auch Rechtsanwalt Neuber hatten wir telefonisch vorgeschlagen, sich gemeinsam in einem Boxring einzufinden, um dem Streit endlich ein Ende zu bereiten. Nein, das wollte er nicht. Seine Kontrahenten wollten dies übrigens genauso wenig. Gravenreuth war gnadenlos zu anderen wie zu sich selbst. So wie er unzählige Menschen mit Abmahnungen überzogen hat, so hat er am Ende gnadenlos und konsequent mit sich selbst abgerechnet. Ich wurde heute vom Focus gefragt, ob er mit seinen Serienbriefen das Vorbild heutiger Abmahnanwälte darstellt, was ich nicht endgültig beantworten konnte. Fest steht: Es hätte viel aus Gravenreuth werden können, hätte er manche Dinge im Leben anders angepackt. Lange Zeit hatte er den richtigen Riecher, wie man mit minimalem Aufwand viel Geld verdienen konnte. Egal ob es Verlage, Asterix-Nachahmer, Raubkopierer oder Firmen waren, die Markenrechte verletzt haben. Günni war bestens informiert und nicht selten der Erste, der derartige Verfahren angewendet hat. Nicht vergessen darf man auch, dass GvG über die Ursprünge der Cracks Bescheid wusste, als die hiesigen Polizeibeamten die 5 ¼ Zolldisketten noch mit Briefen zusammen in die Akten tackerten. Andere Experten in Grün hatten haufenweise Daten vernichtet, indem sie nach einer Hausdurchsuchung die beschlagnahmten Disketten auf die Lautsprecherbox des Busses gelegt hatten. Bei der Auswertung hat sich das Magnetfeld des Lautsprechers recht positiv für den Cracker ausgewirkt, Polizei und Staatsanwaltschaft hatten das Nachsehen. Als Early Adopter jeglicher Rechtsfragen im Internet und in Verbindung mit Computern hätte von Gravenreuth sich einen guten Ruf erarbeiten können.

Im stillen Kämmerlein seine Erfolge feiern wollte er aber nicht. Er wollte lieber im Mittelpunkt stehen. Lieber verrufen und bekannt sein als austauschbar einer von vielen sein. So war er. Er hat kein Paintballmeeting, keine Radwar- oder Rainbow-Party, keine gulli wars-Abschiedsfeier ausgelassen. Immer weiter und weiter, bis der letzte Vorhang fällt. Und er war jemand, der auch gut über sich selbst lachen konnte. Der 1999 auf der Cologne Conference mit Dartpfeilen auf sein eigenes Konterfei warf. Ein ausgedruckter Günni mit Pickelnase, abstehenden Ohren und unsauberer Haut. Ein Jahr zuvor hatten wir ihn noch der Tür verwiesen. Später erkannten wir, welchen Entertainmentfaktor wir damit freiwillig aufgegeben hatten.

Vorhin erreichte mich eine E-Mail. Die Polizei hätte den Toten bislang nicht identifizieren können. Die Leiche sei bis zur Unkenntlichkeit verfremdet, bislang sei keine eindeutige Zuordnung möglich. Alles nur Show? Sollte Günni grinsend im Flieger gen Kuba sitzen und uns alle gelinkt haben? Wohl kaum, dafür fehlte ihm schon seit Jahren das nötige Kleingeld. Außerdem würde er sich nach kürzester Zeit langweilen. Internet in der Pampa? Nichts für ihn. Außerdem: Wer in Kuba kennt schon einen Herrn Gravenreuth? Und wer will dort Storys über heise, taz oder fastix hören? Ganz ehrlich: Wie lange würde er es aushalten, nicht in diversen Foren hereinzuschauen und doch einen Kommentar zu hinterlassen. Es gibt Leute, die können nicht nicht posten. Er gehörte klar dazu.

Wenn sich die Menschen in Köln verabschieden, sagen sie "maat et joot"! Günter, im nächsten Leben machste einfach so einige Dinge anders! Ob sie dich gemocht oder gehasst haben, so werden die Mitglieder der Netzkultur dennoch zugeben müssen, dass das Internet ohne dich nicht mehr das gleiche ist.

Quelle : www.gulli.com

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